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Dienstunfallschutz bei Verletzung durch einen Kollegen

Fall des Monats

Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wirft Fragen auf: Wann wird ein Zwischenfall unter Lehrkräften während der Dienstzeit als Dienstunfall betrachtet? Der Fall, ausgelöst durch einen vermeintlichen Spaß unter Kolleginnen und Kollegen, könnte wegweisend für den Dienstunfallschutz von Lehrkräften sein. Erfahren Sie mehr über die brisanten Details und die potenziellen Auswirkungen dieser Entscheidung auf den Bildungsbereich. Bundesverwaltungsgericht sieht Parallelen zwischen Polizei und Lehrkräften Bei Verletzungen auf Dienstreisen steht oft die Frage im Raum, ob es für die Betroffenen einen besonderen Dienstunfallschutz gibt. Ein höchstrichterlicher Fall betrifft zwar die Bundespolizei, aber das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich einen Vergleich zu Lehrerkräften bei einem Schullandheimaufenthalt gezogen. Im Kern ging es darum, ob und unter welchen Umständen Verletzungen als Dienstunfälle anerkannt werden können. Besondere Brisanz bekam dieser Fall, da er durch einen vermeintlichen Spaß unter Kolleginnen und Kollegen ausgelöst wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 13. Juli 2023 (AZ: 2 C 3/22) entschieden, dass auch dieser Unfall grundsätzlich der Dienstunfallfürsorge des Dienstherrn unterliegt. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 31 BeamtVG, so das Rechtsportal anwaltauskunft.de . Danach ist ein Dienstunfall ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Und dies kann tagtäglich auch bei Lehrerinnen und Lehrern geschehen. Unfall durch Scherz unter Kollegen: Dienstunfallschutz auch bei nicht dienstlich veranlasstem Verhalten Es geschah in der Pause, zwei Beamte waren dort im Dienstgebäude während der Dienstzeit. Dabei scherzten sie miteinander, einer der beiden knuffte den anderen mit dem Ellenbogen in den Rücken. Die Folge: Der Mann verlor das Gleichgewicht, fiel unglücklich zu Boden und verletzte sich am Knie. Er beantragte Leistungen der Dienstunfallfürsorge, insbesondere Verletztengeld und Heilbehandlungskosten. Der Antrag wurde abgelehnt, da der Unfall nicht in Ausübung des Dienstes geschehen sei. Dagegen klagte der Beamte – und bekam höchstrichterlich Recht. Bundesverwaltungsgericht: Scherz unter Kollegen während der Dienstzeit ist Dienstunfall Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Unfall in Ausübung des Dienstes geschehen ist. Der Beamte befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls im Dienstgebäude und während der Dienstzeit. Der Unfall wurde durch einen Scherz unter Kollegen ausgelöst, der zwar nicht dienstlich veranlasst war, aber im Zusammenhang mit der Dienstausübung stand. Es kommt auf den Einzelfall an, entschied das Gericht. Insofern muss genau geprüft werden, ob ein Unfall im Dienst geschehen ist. In diesem Fall hat der Beamte mit seinen Kollegen gescherzt, während sie sich im Dienstgebäude aufhielten. Das war zwar nicht dienstlich veranlasst, aber dennoch im Zusammenhang mit der Dienstausübung. Der Beamte befand sich in einer Pause, die er zur Erholung von seinen dienstlichen Aufgaben nutzte. Der Scherz war daher Ausdruck einer lockeren und freundlichen Atmosphäre, die im Dienstalltag nicht unüblich ist. Der Beamte hat daher Anspruch auf Leistungen der Dienstunfallfürsorge. Relevanz für Lehrerinnen und Lehrer Der Schutz im Rahmen der Dienstunfallfürsorge gilt nicht uneingeschränkt. Maßgeblich ist dabei, ob der Unfall in einem engen natürlichen Zusammenhang mit den dienstlichen Aufgaben oder dienstlich notwendigen Verrichtungen des Beamten steht. Hierzu entschied das Bundesverwaltungsgericht: "Leisten Beamte – wie Lehrer während eines Schullandheimaufenthalts – Dienst außerhalb ihres eigentlichen Dienstortes, so genießen sie hierbei Dienstunfallschutz, wenn die konkrete Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereignet hat, im engen natürlichen Zusammenhang mit ihren dienstlichen Aufgaben oder dienstlich notwendigen Verrichtungen besteht." Weiterführende Informationen unter: www.anwaltauskunft.de .

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Cartoon der Woche: Razzia

Cartoon

Lernarrangements und Gruppenarbeiten sind ein fester Bestandteil des schulischen Alltags. In diesem Cartoon von Peter Baldus haben die Schülerinnen und Schüler den Begriff der Gemeinschaftsarbeit ganz neu interpretiert – sehr zum Leidwesen der Lehrkräfte.

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Cartoon der Woche: Stand-Up-Comedian

Cartoon

Schulabschluss - was dann? Wie wichtig die richtige Berufswahl ist, zeigt sich auch bei dem Mann in unserem Cartoon der Woche. Also stand up! Nach rechts und links zu schauen, lohnt sich bei der Jobsuche.

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Cartoon der Woche: Parken

Cartoon

Die ungleiche Bezahlung von Lehrkräften an unterschiedlichen Schulformen sorgt immer wieder für Diskussionen - so auch in unserem Cartoon der Woche. Wie wäre es, wenn es als Ausgleich zumindest finanzielle Entlastungen in der Schule gibt?

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Cartoon der Woche: Drohnen

Cartoon

Ständig geben sie Hausaufgaben oder stellen schwierige Fragen - Lehrkräfte machen sich bei ihren Schülerinnen und Schülern nicht immer beliebt. Die Lehrkraft in unserem Cartoon hat es heute anscheinend auf die Spitze getrieben ;-)

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Was die DSGVO für Ihre Schule bedeutet

Fall des Monats

Seit Ende Mai 2018 gilt in Deutschland die Europäische Datenschutz-Grundverordnung – kurz EU-DSGVO. Doch was bedeutet die neue Verordnung für Schulen und insbesondere für Lehrerinnen und Lehrer?

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Kurzfilm "Afternoon Class"

Tool-Tipp

So ein Schultag kann manchmal ganz schon lang werden. Kein Wunder, wenn bei Lernenden und Lehrenden gegen Nachmittag die Müdigkeit um sich greift – so zumindest im animierten Kurzfilm "Afternoon Class" von Seoro Oh.

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Interaktive Entdeckung bedeutender Persönlichkeiten

Tool-Tipp

Lerne bedeutende Persönlichkeiten aus aller Welt kennen! "Notable People" bietet eine interaktive Karte, die die größten Berühmtheiten aus Kunst, Wissenschaft, Politik und Sport zeigt – von der Antike bis zur Gegenwart.

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ChatGPT für Lehrkräfte

Selbstlernkurs

Künstliche Intelligenz kann weit mehr als nur Fragen beantworten – sie bietet vielfältige Möglichkeiten zur spürbaren Entlastung im Unterrichtsalltag. Der praxisnahe Selbstlernkurs zeigt, wie sich mit KI-Tools wie ChatGPT Unterrichtsideen entwickeln, Texte für unterschiedliche Lernniveaus anpassen und interaktive Aufgaben wie Quizze und Lückentexte schnell erstellen lassen. Mit minimalem Aufwand entstehen so kreative, differenzierte und zeitsparende Unterrichtsmaterialien – ganz ohne technisches Vorwissen. In diesem Selbstlernkurs erfahren Sie, wie künstliche Intelligenz, zum Beispiel ChatGPT, Ihren Alltag als Lehrkraft revolutionieren kann. Sie lernen, wie Sie Ihre Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung mit minimalem Aufwand optimieren und Unterrichtspläne effizient und kreativ entwerfen können. Außerdem erfahren Sie, wie mit KI-Anwendungen passgenaue Unterrichtstexte generiert und für unterschiedliche Lernniveaus differenziert angepasst werden können. Ebenso erhalten Sie einen Einblick in die Gestaltung von abwechslungsreichen interaktiven Lernaufgaben wie Multiple-Choice-Quizze und Lückentexte. Der Kurs vermittelt Ihnen praxisnah, wie Sie mit KI-Systemen bei der Unterrichtsvorbereitung Zeit sparen und mühelos differenzierte Unterrichtsmaterialien erstellen können. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein digitales Zertifikat in Form eines Online-Badges . Dieser Kurs bildet die Grundlage für den Fortbildungskurs " Neue mediale Möglichkeiten mit ChatGPT (Vertiefungskurs) ". Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Kurses erwerben Kompetenzen in den folgenden Bereichen auf der Grundlage des Europäischen Rahmens für die Digitale Kompetenz von Lehrenden ( DigCompEdu ): 1.2 Berufliche Zusammenarbeit 1.3 Reflektierte Praxis 2.2 Erstellen und Anpassen digitaler Ressourcen 2.3 Organisieren, Schützen und Teilen digitaler Ressourcen 3.1 Lehren 4.1 Lernstand erheben 5.2 Differenzierung und Individualisierung

  • 1 Lernschritte
  • 0,5 Stunden

Cartoon der Woche: Erregung

Cartoon

Urlaub mit Mama und Papa - ab einem bestimmten Alter sind Kinder daran nicht mehr wirklich interessiert. Sind die Eltern tatsächlich immer der Grund für die fehlende Begeisterung oder könnte es vielleicht doch an etwas anderem liegen? ;-)

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