• Schulstufe
  • Klassenstufe
  • Schulform
  • Fach
  • Materialtyp
  • Quelle5
Sortierung nach Datum / Relevanz
Kacheln     Liste

Mikro-Fortbildung – der digitale Pausen-Snack?

Fachartikel
5,99 €

Der Fachartikel beschreibt ein Konzept von (Mikro-)Fortbildungen für die Lehrkräfteaus-, -fort- und -weiterbildung in Form von unterschiedlichen medialen und pädagogischen Begleitpaketen, um den Unterricht der Zukunft zu gestalten. Nahezu jede Lehrkraft in Deutschland, die sich stärker im Bereich digitaler Bildung engagieren möchte, fühlt sich oftmals als Einzelkämpferin , wenn sie digitale Elemente oder Sequenzen in ihren Unterricht integrieren möchte. Nicht nur die Einarbeitung in immer neue Programme und Tools wird zur Herausforderung und zum Zeitfresser, auch bei der Suche nach einer sinnvollen methodischen und didaktischen Umsetzung digitaler Lösungen steht man vielfach alleine da. Auch die Fortbildungsangebote von Landesbildungsanstalten oder Medienzentren können dieses Problem überwiegend nicht lösen. Zum einen kann man nicht jederzeit und unbegrenzt auf Fortbildungsveranstaltungen und nicht immer ist die Fortbildung auch zielführend und interessenadäquat, zum anderen verpufft das Gelernte regelmäßig, wenn es nicht sofort eingeübt oder verwendet werden kann. Wie sollten (Mikro-)Fortbildungen aussehen? Kleine, verdauliche, jederzeit verfügbare " digitale Fortbildungshäppchen " stehen daher auf der Wunschliste der Lehrkräfte in Deutschland ganz oben. Das ergab sowohl der Hackathon #wirfuerschule als auch das Barcamp #schuleneudenken, die im Juni 2020 von der Digitalbeauftragten der Bundesregierung durchgeführt wurden. Dies können Tutorials und Videos sein, die die Arbeit mit bestimmten Tools erklären. Digitale " Mikro-Fortbildungsangebote " können auch Erfahrungsberichte oder Handlungsanleitungen für den Unterricht beinhalten bis hin zu Online-Workshops oder Webinaren , in denen die Adressaten mit ihren konkreten Problemen vor Ort Beratung und Hilfe erfahren. Alle diese Angebote sollten im Idealfall orts- und zeitunabhängig sowie kostenfrei für alle Lehrkräfte, Schulen und Fächer zur Verfügung stehen. Ergänzt werden könnte dieses Angebot durch ein freiwilliges Angebot von Lehrkräften, die den Kolleginnen und Kollegen in regelmäßigen Abständen im Rahmen von offenen Sprechstunden oder Workshops mit Rat und Tat zur Seite stehen. Der größte Teil der Online-Angebote sollte niedrigschwellig , also für Anfängerinnen und Anfänger geeignet sein, um vorhandenen Ängsten zu begegnen. Die Tools sollten möglichst im eigenen Unterricht sofort anwendbar sein. Die Tutorials sollten inhaltlich komprimiert sein und maximal fünfzehn Minuten umfassen, damit sie gut in den hektischen Schullalltag oder die knappe Freizeit integrierbar sind. Der inhaltliche Schwerpunkt sollte nicht in der reinen Instruktion liegen, sondern darüber hinaus Impulse zum Ausprobieren, Diskutieren und Austauschen geben, zum Weitermachen und zur Entwicklung eigener Ideen motivieren. Zuletzt sollten die " Mikro-Snacks " Anstöße zum Experimentieren mit neuen, digitalen Lernumgebungen und Lernszenarien geben. Eine gute technische Ausstattung und noch so smarte Tools helfen nämlich nichts, wenn die Vorstellungen fehlen, wie diese Angebote pädagogisch sinnvoll in den Unterricht integriert und mit methodischem und didaktischem Mehrwert eingesetzt werden können. Merkmale von digitalen Mikro-Fortbildungen Zusammengefasst sind dies Niedrigschwelligkeit Verfasser und User auf Augenhöhe von Kolleginnen und Kollegen oder Schülerinnen und Schüler für Kolleginnen und Kollegen beziehungsweise Schülerinnen und Schüler anwendungsorientiert für Schule und Unterricht konkrete Handlungsanleitungen sofort ein- und umsetzbar methodische und didaktische Handreichungen und Empfehlungen. Ob Padlets, Tools für Videokonferenzen , Einlesen von QR-Codes, Präsentationssoftware, gemeinsame Notizbücher, Apps zum Lernen oder Programmieren bis hin zur Video- und Fotobearbeitung oder den Einsatz von Wikis – die möglichen Inhalte von digitalen Fortbildungsangeboten scheinen nahezu unendlich. Jede Lehrkraft kann aus der Vielzahl der Themen das herausgreifen, was sie gerade benötigt oder ausprobieren möchte. Und man erhält eine erste Orientierung und einen schnellen Einstieg, um Anfangsfrustrationen zu vermeiden und schnelle Praxiserfolge zu ermöglichen. Zudem kann die Lehrkraft in der Schule oder Zuhaue diese Infos und Anregungen auf die Weise aufnehmen und umsetzen, wie dies individuell am erfolgreichsten ist. Sinnvollerweise sollten die einzelnen Mikro-Fortbildungsangebote von Beginn an unter schulischen, methodischen, didaktischen, fachlichen und mediendidaktischen Verwendungsmöglichkeiten verortet werden. Daraus kann sich dann ein Fortbildungsangebot für ein ganzes Schuljahr, ein Fach- oder eine Fächerverbindung, ein Medienentwicklungsplan oder Medientag entwickeln. Denkbar wäre auch eine digitale Fortbildungsmatrix nach fachlichen und medialen Verwendungsmöglichkeiten. So könnte zum Beispiel ein Glaubwürdigkeits-Check für Internetseiten ein wichtiges Modul zur Erlangung von Medienkompetenz und digitaler Lesekompetenz darstellen, gleichzeitig jedoch im Politik-, Gesundheits- oder Religionsunterricht als Fahrplan einer strukturierten Quellenkritik dienen. Konkrete Beispiele für Fortbildungskonzepte Darüber hinaus zeigen die folgenden Beispiele , wie Mikro-Fortbildungen kreativ und motivierend als Bausteine der digitalen Kompetenzentwicklung eines Lehrkräfte- oder Dozierendenkollegiums eingesetzt werden können: Mini-Fortbildungen während der Mittagspause Kurzweilige Inputs mit Praxis- und Anwendungsbezug, starrer Zeitrahmen, kurzes Ausprobieren unter Anleitung, Weiterarbeit zuhause oder in Kleingruppen mit eigenen Inhalten für die eigenen Lerngruppen, Anwendung im eigenen Unterricht auf Basis der Eindrücke aus der Fortbildung. Mehr erfahren Digitaler Musterkoffer zum Download Auf der Seite finden Sie einen Fortbildungsbaukasten für ein ganzes Schuljahr mit 18 bis 36 Mikro-Workshops, die regelmäßig durchgeführt werden können, verschiedenste Themen aus den Bereichen Motivation, Tools, Technik und Didaktik. Alle Themen werden als "Appetizer" nur angerissen. Im Idealfall stehen zusätzlich Motivationsmedien zur institutionalisierten Schulentwicklung an anderen Bildungseinrichtungen (Handzettel für Interessierte, Info-Plakate, methodische Handreichungen und vieles mehr) zur Verfügung. Mehr erfahren Natürlich kann man die Mikro-Fortbildungen für Lehrkräfte auch im eigenen Unterricht oder in Lernendenprojekten sinnvoll und zeitsparend einsetzen. So helfen zum Beispiel Handreichungen für die Bedienung von Kameras oder Videobearbeitungsprogrammen Lernenden genauso wie Lehrerinnen und Lehrern. Und damit die Erarbeitung von Expertenwissen (zum Beispiel die Erstellung von Erklärfilmen) bei Lernendenprojekten nicht einfach nach Projektende verpufft, sollte man bei jedem größeren Projekt auch die Sicherung der erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen anstreben. Auch solche digitalen Assets von Schülerinnen und Schülern (beispielsweise Handyvideo über den Videoschnitt mit Facebook oder die Handhabung des Mikrofons bei Straßeninterviews) können mit Erfolg in der Lehrkräfteaus-, -fort- und -weiterbildung eingesetzt und in das digitale Gedächtnis einer Schule eingereiht werden.

  • Fächerübergreifend

Einblicke in meinen aktuellen Lehreralltag

Blog

Hey Leute, die Schule hat nach den Sommerferien wieder voll begonnen und die ersten Wochen liegen bereits hinter mir. Zeit also, einen kleinen Einblick in meinen bisherigen Lehreralltag zu geben. Nach den Einführungstagen mit Einschulungen und dem Kennenlernen neuer Klassen stand erneut die Organisation der letzten Unterrichtsbesuche im Fokus. Im Prüfungssemester vor dem Examen müssen noch zwei Unterrichtsbesuche absolviert werden – einer im beruflichen Fach (Wirtschaft) und einer im Unterrichtsfach (Politik). Wie bereits in den vorherigen Semestern gestaltete sich die Terminvergabe als herausfordernd, da die verfügbaren Zeiten sehr begrenzt waren. Letztlich konnte ich mir jedoch passende Termine sichern, auch wenn dies bedeutete, dass ich von Kolleginnen und Kollegen zusätzliche Stunden übernehmen musste, da an meinem regulären Unterrichtstag keine freien Termine mehr verfügbar waren. Glücklicherweise zeigen sich meine Kolleginnen und Kollegen stets hilfsbereit und flexibel, was die Stundenplanung erheblich erleichtert. Alternatives Classroom-Management Vor einigen Monaten hatte ich bereits von einer besonders herausfordernden Klasse im Verkäuferbereich berichtet. Dort war der Unterricht durch Unruhe, auffälliges Verhalten und eine insgesamt geringe Arbeitsbereitschaft geprägt, sodass zielführendes Arbeiten kaum möglich war. Vor den Sommerferien setzte ich zunächst auf strengere Maßnahmen, wie strikte Handyregeln oder den Einsatz des Trainingsraums für störende Schülerinnen und Schüler. Diese Ansätze führten jedoch nicht zum gewünschten Erfolg. Nach den Ferien habe ich deshalb eine neue Strategie ausprobiert: mehr Freiheit statt strikter Verbote. So dürfen die Schülerinnen und Schüler in Einzelarbeitsphasen beispielsweise Musik mit Kopfhörern hören. Überraschenderweise hat dies zu deutlich mehr Arbeitsdisziplin geführt – auch jene, die zuvor kaum mitgearbeitet hatten, erledigen nun ihre Aufgaben. Außerdem herrscht während dieser Phasen eine ungewohnte Ruhe im Klassenraum. Ergänzend habe ich nach 45 Minuten eine kurze fünfminütige Pause eingeführt, in der die Lernenden ihre Handys nutzen oder kurz durchatmen können. Auch, wenn manche Lehrkräfte bei diesem Vorgehen vermutlich skeptisch reagieren würden, hat sich gezeigt, dass klassische Unterrichtsformen nicht in jeder Klasse gleich gut funktionieren. Besonders in dieser Lerngruppe ist spürbar, dass die Aufmerksamkeitsspanne nach einer Dreiviertelstunde erschöpft ist. Mit diesen neuen Maßnahmen gelingt es mir, den Unterricht strukturierter, störungsfreier und insgesamt effektiver zu gestalten. Perfekt ist es zwar noch nicht, aber die Entwicklung stimmt mich optimistisch. Das Studienseminar als Ausgleich Neben der Schule besuche ich weiterhin zweimal wöchentlich das Studienseminar, das für mich einen wichtigen Ausgleich zum Schulalltag darstellt. Die Zusammenarbeit in unserer Referendarsgruppe läuft sehr harmonisch, und wir gestalten unsere Sitzungen häufig unter verschiedenen Mottos. Ob kreative Trinkgefäße, ein Hawaii-Thema oder einfache Ideen wie "Just White" – diese kleinen Aktionen sorgen regelmäßig für gute Stimmung. Mittlerweile schließen sich sogar unsere Ausbilder gelegentlich den Mottos an. Besonders beeindruckend ist, wie sehr das Referendariat zusammenschweißt: Da alle in der gleichen Situation sind, entsteht ein starkes Gemeinschaftsgefühl. In den kommenden Wochen stehen meine beiden letzten Unterrichtsbesuche an. Die Planung dafür wird sicherlich erneut einige Zeit in Anspruch nehmen. Wie diese verlaufen und welche weiteren Erfahrungen ich mache, werde ich im nächsten Blogbeitrag berichten. Liebe Grüße Euer Alex

  • Fächerübergreifend

Mein erster pädagogischer Tag als Lehrkraft

Blog

Hey Leute, die letzten Wochen waren wieder spannend. An unserer Schule fand ein pädagogischer Tag zum Thema "Künstliche Intelligenz im Unterricht" statt, und mein nächster Unterrichtsbesuch stand vor der Tür. Wie genau alles ablief, verrate ich euch jetzt. Vor Kurzem habe ich meinen ersten pädagogischen Tag aus Lehrkräftesicht erlebt. Früher war das für mich als Schüler vor allem mit einem freien Tag verbunden – heute sieht das natürlich ganz anders aus. Statt Ausschlafen stand ein ganzer Fortbildungstag auf dem Programm, der inhaltlich jedoch sehr spannend gestaltet war. Thema des Tages: Künstliche Intelligenz im Unterricht Am Vormittag gab es einen theoretischen Input durch eine externe Referentin, die zunächst allgemein in das Thema Künstliche Intelligenz (KI) eingeführt hat. Vorgestellt wurden dabei verschiedene Tools , die im schulischen Kontext eingesetzt werden können – sei es zur Erstellung von Unterrichtsmaterialien , Präsentationen oder Schaubildern. Am Nachmittag folgte der praktische Teil: In Kleingruppen hatten wir die Gelegenheit, die vorgestellten KI-Tools selbst auszuprobieren, begleitet von Kolleginnen und Kollegen, die bereits Erfahrungen im Umgang mit diesen Anwendungen hatten. Dabei zeigte sich einmal mehr: Auch Lehrkräfte sind manchmal wie ihre Schülerinnen und Schüler. Nach etwa 30 Minuten konzentrierter Arbeit entstanden in manchen Gruppen bereits erste kreative Experimente – in unserem Fall ein von der KI generierter Song über den pädagogischen Tag im Mallorca-Stil. :D Ein bisschen Humor gehört eben auch dazu. Trotz dieser lockeren Momente war der Tag insgesamt sehr lehrreich. Einige Tools kannte ich bereits aus eigener Anwendung, andere waren mir neu. Ich selbst nutze Künstliche Intelligenz regelmäßig zur Unterrichtsvorbereitung und finde, dass sie – richtig eingesetzt – eine wertvolle Unterstützung sein kann, um Unterricht effizienter und qualitativ hochwertiger zu gestalten. Umso spannender wird es sein, zu beobachten, wie sich der Schulalltag in den kommenden Jahren durch KI weiterentwickeln wird. Unterrichtsbesuch im Modul Förderung überfachlicher Kompetenzen (FBÜ) Wenige Tage nach dem pädagogischen Tag fand mein zweiter Unterrichtsbesuch im Modul FBÜ statt. Im Mittelpunkt stand der sichere und zielgerichtete Umgang mit dem Internet – ein zentraler Aspekt überfachlicher Kompetenzen. Zur Vorbereitung hatte ich in den vergangenen Wochen regelmäßig kleinere Internetrecherchen in den Unterrichtsverlauf integriert, sodass sich die Lernenden Schritt für Schritt an diese Arbeitsweise gewöhnen konnten. Auch der Unterrichtsbesuch selbst war darauf ausgelegt: Die Schülerinnen und Schüler sollten sich mithilfe vorgegebener Links zum Thema Zoll informieren und ihre Ergebnisse in einem Padlet dokumentieren. Die erarbeiteten Inhalte wurden anschließend im Plenum vorgestellt und besprochen. Zur inhaltlichen Vertiefung folgte ein Arbeitsblatt mit einem Schaubild zum Ablauf einer Zollkontrolle . Den Abschluss bildete eine Reflexion des Lern- und Arbeitsprozesses , bei der der Fokus auf dem Rechercheverhalten lag. Der Unterricht verlief insgesamt sehr strukturiert und praxisnah, die Lernenden zeigten sich engagiert und arbeiteten konzentriert. Besonders erfreulich war für mich, dass sich die Unterrichtsmethodik nahtlos in den bisherigen Unterricht einfügte und somit auch eine Kontinuität im Lernprozess sichtbar wurde. Nun habe ich bereits mein zweites Modul erfolgreich abgeschlossen und es wartet in diesem Semester nur noch ein Unterrichtsbesuch in meinem Unterrichtsfach Politik auf mich. So sahen meine letzten Wochen aus. Was in der nächsten Zeit noch so passiert, erzähle ich euch beim nächsten Mal. Liebe Grüße Euer Alex

  • Fächerübergreifend

Wenn verbeamtete Lehrkräfte freiwillig gehen – was ist mit der Altersversorgung?

Fall des Monats

Was passiert mit der Altersversorgung von verbeamteten Lehrkräften, die sich für einen Wechsel in die Privatwirtschaft oder ins Ausland entscheiden? Ein aktuelles Urteil des OVG Hamburg beleuchtet die rechtlichen Konsequenzen und zeigt, welche finanziellen Folgen ein freiwilliger Austritt aus dem Beamtenverhältnis haben kann. Ein wichtiger Fall für alle, die über einen Berufswechsel nachdenken! Urteil: Altersbezüge von Beamten sind Bonus für Staatstreue. Wer vorher geht, hat Pech! Der Wechsel einer verbeamteten Lehrkraft in die private Wirtschaft oder in den öffentlichen Dienst eines anderen EU-Mitgliedstaates ist nicht immer problemlos. Was passiert beispielsweise mit der Altersversorgung von verbeamteten Personen, die sich für eine vorzeitige Entlassung aus dem Dienst entscheiden? Mit dieser Frage hat sich das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) in einem aktuellen Urteil auseinandergesetzt. Das OVG Hamburg entschied am 24. September 2024 (AZ: 5 Bf 169/23.Z), dass die unterschiedliche Behandlung von verbeamteten Personen, die freiwillig aus dem Dienst ausscheiden, um im Inland einer anderen Beschäftigung nachzugehen, gegenüber solchen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Tätigkeit aufnehmen, rechtmäßig ist. Eine Inländerdiskriminierung liegt nicht vor. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erläutert die Hintergründe des Falls und die rechtlichen Konsequenzen. Warum klagte ein ehemaliger Lehrer? Der Kläger war als Oberstudiendirektor im Beamtenverhältnis tätig und wurde auf eigenen Wunsch zum 31. Juli 2007 entlassen, nachdem ihm eine weitere Beurlaubung zur Arbeit in der Privatwirtschaft verwehrt wurde. Nach seiner Entlassung erfolgte die Nachversicherung in der Deutschen Rentenversicherung Bund, jedoch nicht im hamburgischen Zusatzversorgungssystem für Arbeitnehmer. Nach Erreichen der Altersgrenze beantragte der Kläger Zusatzversorgung, da er seine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung als unzureichend empfand. Der Antrag wurde abgelehnt, ebenso seine anschließende Klage. Das Urteil: Warum ist die Ungleichbehandlung gerechtfertigt? Das OVG Hamburg lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab und verwies darauf, dass das Unionsrecht nur für grenzüberschreitende Sachverhalte gilt. Der Kläger habe keinen Anspruch auf eine Zusatzversorgung, da er nicht ins Ausland gewechselt, sondern in der deutschen Privatwirtschaft tätig gewesen sei. Zudem sei eine Ungleichbehandlung von ehemaligen Beamten gegenüber Angestellten sachlich gerechtfertigt. Beamte erhalten ihre Altersversorgung als Teil eines lebenslangen Treueverhältnisses zum Staat. Wer freiwillig aus diesem Verhältnis ausscheidet, verliert diesen Anspruch. Die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung sei ein angemessener Ausgleich. Bedeutung für Lehrkräfte und den öffentlichen Dienst Die Entscheidung des OVG Hamburg hat weitreichende Auswirkungen für Lehrkräfte und andere verbeamtete Personen, die einen Wechsel in die Privatwirtschaft erwägen. Sie verdeutlicht, dass ein freiwilliger Austritt aus dem Beamtenverhältnis zu erheblichen finanziellen Einbußen führen kann. Wer eine Karriere in der Privatwirtschaft plant, sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein und gegebenenfalls Alternativen wie das Altersgeld prüfen. Dazu gehört aber nicht nur die finanzielle Situation im Alter, sondern auch die Auswirkungen auf andere Bereiche, wie beispielsweise die Krankenversicherung. Es empfiehlt sich, frühzeitig das Gespräch mit Experten zu suchen, um die individuelle Situation zu analysieren und gegebenenfalls alternative Lösungen zu prüfen. Für den öffentlichen Dienst bedeutet das Urteil, dass die bestehende Regelung der Nachversicherung bestätigt wurde. Eine grundlegende Reform der Altersversorgung von ehemaligen verbeamteten Personen bleibt damit weiterhin eine politische Frage, die nicht durch die Gerichte entschieden wird. Beim Rechtsportal anwaltauskunft.de können Ratsuchende über die Anwaltssuche einen spezialisierten Anwalt in ihrer Nähe finden, der sie in allen Fragen rund um das Beamtenrecht kompetent berät. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Die Schule der Zukunft: agile und zukunftsorientierte Unterrichtsgestaltung

Fachartikel
5,99 €

Zurzeit ist in vielen bildungspolitischen Debatten die Rede von der Schule der Zukunft. In diesem Interview klärt Berufsschullehrer und Lehrkräftefortbilder Dr. Jens Soemers darüber auf, wie zukunftsorientierter Unterricht aussehen kann. Besonders wichtig ist dabei eine Neuausrichtung der Lehr-Lern-Methoden sowie eine vertrauensvolle Lehrenden-Lernenden-Beziehung. Was versteht man unter dem Begriff "Schule der Zukunft"? Wir alle wissen, dass der schnelle gesellschaftliche und kulturelle Wandel unsere Lebens- und Arbeitswirklichkeiten rasant verändert. Damit wir deshalb auch in Zukunft handlungs- und wettbewerbsfähig bleiben, ist es wichtig, die schulischen Lehr- und Lernprozesse an diese Veränderungen anzupassen. Besonders bedeutend ist dabei die Digitalisierung. Schulen und Lehrkräfte stehen also zunehmend vor der Frage, in welchen aktuellen und zukünftigen zentralen Bereichen sich das Lernen in der digitalen Welt verändert und wie schulische Lehr- und Lernprozesse zukünftig gestaltet sein müssen. In welchen Bereichen muss sich Schule für das Lernen in der digitalen Welt verändern? Zunächst müssen die Schulen ein modernes Zukunftsbild des digitalen Lernens entwickeln, umsetzen und daran ständig weiterarbeiten. Dann müssen die Schülerinnen und Schüler mit ihren Persönlichkeiten und Einstellungen selbst auf die veränderten digitalen Lebens- und Arbeitswelten vorbereitet werden. Ein weiterer Bereich betrifft den Unterricht und die schulischen Lehr- und Lernprozesse. Diese müssen modern, digital und zukunftsgerichtet gestaltet werden und natürlich müssen auch die Lehrkräfte auf die veränderten Rollen vorbereitet und kontinuierlich professionalisiert werden. Was wird aktuell unternommen, um solche Zukunftsbilder für das Lernen in der digitalen Welt zu entwickeln? Ich beobachte aktuell, dass in den Schulen zahlreiche Innovationsteams gebildet werden, die an Leitbildern für die moderne Schule der Zukunft arbeiten. Dann wurden den Schulen im Rahmen der Fortbildungsoffensive Budgets zur Verfügung gestellt, die Schulleitungen, Moderatorinnen und Moderatoren der Lehrkräftefortbildung sowie Lehrkräfte dabei unterstützen sollen, das Lehren und Lernen in der digitalen Welt weiterzuentwickeln. Ganz besonders wichtig ist hier, dass bei den Lehrkräften Motivation zur Einleitung des Umbruch, also eine Aufbruchsstimmung zur Neuausrichtung von Lehren und Lernen erzeugt wird. Welche Unterrichtsmethoden unterstützen eine Neuausrichtung der Lehr- und Lernprozesse? Hier ist gerade der Ansatz des agilen Lernens sehr stark im Fokus der aktuellen Debatten. Methodisch kommen hierbei zum Beispiel die Methoden Scrum, Kanban und Design Thinking zum Einsatz. Der Lernprozess besteht beim agilen Lernen aus kurzen, immer wiederkehrenden Etappen, sogenannten Sprints. Die Erkenntnisse, die in diesen einzelnen Sprints gewonnen werden, werden in den darauffolgenden Etappen immer wieder berücksichtigt. So bekommt der Lernprozess viele Zwischenstopps und auch viele Zwischenziele . Die Idee dabei ist, dass die Schülerinnen und Schüler immer neue Lösungswege einschlagen und Veränderungen berücksichtigen. Lernen vollzieht sich dabei also durch Ausprobieren, Revidieren und Einschlagen neuer Lösungswege. Die Lerninhalte sind dabei zwar flexibel, der Ablauf des Lernprozesses ist durch die Kleinschrittigkeit aber sehr stark strukturiert. Was bedeutet das für die Schule der Zukunft? Agiles Lernen verlangt nach meiner Ansicht ein Umdenken von Lehren und Lernen und bedarf einer Abkehr von starren Regelwerken, vielen Hierarchie-Ebenen, umfassenden Dokumentationen, strengen Zuständigkeiten und akribischen Planerfüllungen. Der Blick sollte vielmehr verstärkt auf Individuen und Interaktionen, Gemeinsamkeiten und Miteinander, Begegnungen auf Augenhöhe, Gestaltung von Veränderungsprozessen, Erhöhung der Selbsttätigkeit der Lernenden und Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligter innerhalb von schlanken Hierarchie-Ebenen gerichtet werden. Wie muss demnach eine zeitgemäße Prüfungskultur aussehen? Lehrkräfte und Lernende fokussieren sich zum Teil noch zu stark auf Tests, Klassenarbeiten und Prüfungen. Letztlich ist dabei das Problem, dass der Lernprozess mit solchen Leistungskontrollen zu statisch ist und mit Ablegen der Prüfung als beendet abgehakt wird. Lernen bedeutet aber eigentlich, sich weiterzuentwickeln und ist ein dynamischer Prozess. Eine zeitgemäße Prüfungskultur müsste also stärker die Entwicklung des Lernenden einbeziehen . Dies geschieht aber oft leider nur nebenbei, zum Beispiel in Gesprächen am Schuljahresende, wenn eine Rückmeldung zu den Leistungen gegeben und die Zeugnisnoten besprochen werden. Welche Möglichkeiten der alternativen Leistungsbewertung gibt es? Zunächst kann man bei der Leitungsbewertung Portfolios, Ergebnisse von kollaborativ und digital erbrachten Leistungen oder beispielsweise selbst geschriebene Erfahrungsberichte prüfen. Ich habe aber auch gute Erfahrungen mit Selbstbeurteilungen von Leistungen im Dialog mit den Lernenden gemacht. Diese Gespräche kopple ich aber nicht an die Zeit der Prüfungen oder Zeugnisse, sondern führe innerhalb kurzer Abstände auch im Tagesgeschäft verteilt Einzelgespräche. Dies hat den Vorteil, dass ich in diesen Gesprächen nicht nur die Arbeitsergebnisse thematisiere, sondern vor allem auch den Prozess, der dahintersteckt. In diesem Zusammenhang bespreche ich auch die Defizite, um diese für die Verbesserung in Zukunft zu nutzen. Ich habe den Fokus im Laufe der Jahre irgendwie verstärkt weg vom Feedback und mehr hin zum Feedforward gelenkt. Denn das beeinflusst den Lehr- und Lernerfolg maßgeblich. Wovon hängt der Erfolg des Lehrens und Lernens in einer Schule der Zukunft ab? Kontrolle, Leitungsbewertungen, viele Regeln und Vorschriften passen nicht zum gemeinsamen agilen Lernen in einer modernen Schule. Der Erfolg der Schule der Zukunft hängt für mich maßgebend vom Vertrauen innerhalb der Lehrenden-Lernenden-Beziehungen ab. Durch welche Merkmale zeichnen sich vertrauensvolle Lehrenden-Lernenden-Beziehungen aus? Aktuellen Studien zufolge ist die Lehr- und Lernatmosphäre ganz besonders wichtig. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler gemeinsam miteinander lachen und auch ernsthaft miteinander arbeiten. Dann ist das Ausmaß der Unterstützung der Lehrkraft beim Lernen wichtig. Das bedeutet, dass die Lehrerin oder der Lehrer allen einzelnen Lernenden gerne bei Lernproblemen hilft und bei allen Lernenden einen Lernzuwachs anstrebt. Alle am Unterricht Beteiligten sollten ihre ehrliche Meinung äußern und ihre Gefühle offen zeigen dürfen. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler sollten sich Fehler eingestehen und die Eigenheiten der Anderen akzeptieren. Zudem sollten Lehrende und Lernende aufgeschlossen aufeinander zugehen und auf gegenseitige Anregungen eingehen. Und schließlich zeichnet eine respektvolle Lehrenden-Lernenden-Beziehung aus, dass viele persönliche Gespräche miteinander geführt werden und auch nonverbal miteinander kommuniziert wird. Die Merkmale des Vertrauens sind also maßgebende Faktoren für die geforderte zeitgemäße und moderne Gestaltung von Unterricht und schulischen Lehr- und Lernprozessen in der Schule der Zukunft.

  • Fächerübergreifend

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lesedefiziten

Fachartikel
5,99 €

Dieses Interview mit der Lehrerin und Autorin Heidemarie Brosche beantwortet Fragen rund um die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lesedefiziten und gibt Tipps, wie man leseschwache Schülerinnen und Schüler in Schule und Unterricht am besten erreicht. Was brauchen Lehrkräfte, um Kinder mit Lesedefiziten ausreichend unterstützen zu können? Wie sieht ein effektiver Leseunterricht aus? Und welche Methoden eignen sich vielleicht weniger gut zur Förderung von Kindern mit Lesedefiziten? Diese und weitere Fragen hat uns Heidemarie Brosche beantwortet. Frau Brosche ist Mittelschullehrerin in Augsburg und engagiert sich stark in der Leseförderung. Ihr aktuellster Jugendroman "Lucky Loser" ist sprachlich bewusst einfach gehalten, damit auch Jugendliche mit Leseschwierigkeiten Spaß an der Lektüre haben. Laut verschiedener Schulstudien lernen viele Grundschulkinder heute nicht gut genug zu lesen, um ihre Zukunft zu bewältigen. Was heißt das genau? Das heißt, dass sie die Texte, die sie lesen, nicht verstehen. Und dies wiederum wirkt sich nicht nur negativ auf ihre Schulleistungen in Deutsch aus, sondern macht sich in so ziemlich allen Fächern negativ bemerkbar. Nach der Schule geht es weiter: Wer nicht versteht, was er liest, hat Probleme in der Ausbildung, für den sind Weiterbildung und Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben kaum möglich. Und er ist viel leichter zu manipulieren. Soziale Gerechtigkeit sieht anders aus! Was brauchen Lehrkräfte, um Kinder mit Lesedefiziten ausreichend unterstützen zu können? Sie müssen erst mal bereit sein, anzuerkennen, dass viele dieser Kinder und Jugendlichen aus einer Welt kommen, die ausgesprochen lesefern ist. Es gibt dort keine Lese-Vorbilder, es wird nicht vorgelesen, Lesen besitzt dort auch keinen hohen Stellenwert. Empörung und Lamento sind keine zielführenden Reaktionen. Vor allem muss den Lehrkräften bewusst sein, dass Leseverständnis ohne angemessene Leseflüssigkeit nicht möglich ist. Welche Methoden funktionieren Ihrer Erfahrung nach gut, um leseferne Schülerinnen und Schüler zu erreichen? Wie gesagt, muss erst mal an der Leseflüssigkeit gearbeitet werden, zum Beispiel mithilfe von Lautleseverfahren wie dem Tandem-Lesen. Übrigens sind mittels Tandem-Lesen nicht nur in der Grundschule, sondern durchaus auch noch in der Sekundarstufe messbare Fortschritte zu erzielen. Wenn Schülerinnen und Schüler dies am eigenen Leib erfahren, also wenn sie sehen und spüren, dass sie sich verbessert haben, verbessert sich auch ihr Lese-Selbstkonzept. Und das ist nicht zu unterschätzen. Übrigens hat sich auch hörbuchbegleitetes Lesen als erfolgreich erwiesen, was nichts anderes heißt, als dass die Schülerinnen und Schüler mit den Augen mitlesen, während das Buch via Hörbuch vorgelesen wird. Hat sich die Leseflüssigkeit verbessert, kann der sprachsensible (Fach-)Unterricht viel bewirken. Die gängigen Lesestrategien greifen bei diesen schwachen Leserinnen und Lesern in der Regel nicht, weil sie eine Überforderung darstellen. Mit den Mitteln des sprachsensiblen Unterrichts, zum Beispiel auch mittels Didaktisierung von Lesetexten, kann in allen Fächern geholfen werden. Ich muss aber zugeben, dass dies sehr arbeitsaufwendig ist, wenn jede Lehrkraft für sich alleine kämpft. Hier braucht es eine konstruktive Zusammenarbeit von Lehrkräften einer Schule oder auch schulübergreifende Lösungen, von der dann alle zehren können. Und es braucht dringend gute Lehrwerke. Welche Methoden der Leseförderung erachten Sie vielleicht als weniger sinnvoll? Lange Zeit hat man vielen lesemotivierenden Aktionen den Stempel der Leseförderung aufgedrückt. Dabei können gerade solche Maßnahmen kontraproduktiv wirken – nämlich dann, wenn sie den schwachen Leserinnen und Lesern nur wieder vor Augen führen, wie abgeschlagen sie sind, was bewirkt, dass sich ihr Lese-Selbstkonzept weiter verschlechtert. Das trifft zum Beispiel auf Vorlese-Wettbewerbe genauso zu wie auf Lesenächte . Wer also bei den Lesefernen wirklich etwas erreichen möchte, muss sich bei allem, was er tut, die Frage stellen, ob er nicht wieder nur die stärkeren Leserinnen und Leser fördert. Welche Unterrichtslektüre empfehlen Sie denn für "schwache" Leserinnen und Leser? Es gibt ja die Aussage, man könne entweder den Text an den Leser anpassen, also vereinfachen, kürzen, oder aber man könne den Leser an den Text anpassen, das heißt, ihn in die Lage versetzen, auch schwierigere Texte zu verstehen. Dahinter steht die Erkenntnis, dass ein Mensch, der in der Schule immer nur einfache Texte gelesen und verstanden hat, mit bildungssprachlichen Texten auch im Erwachsenenalter Schwierigkeiten haben wird. Genau deshalb arbeitet der sprachsensible Unterricht ja darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler nach und nach in die Lage versetzt werden, mithilfe von geeigneten Strategien auch schwerere Texte zu verstehen. Geht es aber um eine Ganzschrift als Klassenlektüre, muss im Vordergrund die Freude am Lesen stehen. Wenn schwache Leserinnen und Leser sich ein ganzes Buch lang abquälen müssen, geht das Lese-Selbstkonzept ja wieder in den Keller: Von "Lesen ist blöd!" über "Ich mag einfach nicht lesen." bis zu "Ich lese NICHT!" ist es kein weiter Weg. Deshalb plädiere ich für eine angemessen "leichte" Lektüre. Sie haben selbst eine solch "leichte" Lektüre geschrieben. Was ist das Konzept von Ihrem Jugendroman "Lucky Loser"? Lucky Loser ist inhaltlich sehr nah dran an der Lebenswelt der Jugendlichen. Es geht um Sozialstunden, um Verliebtsein und um die belastenden Auswirkungen von Social Media. Die Kapitel sind kurz, der Lesbarkeitsindex gering – knapp unter 30. Ich habe mich bemüht, durch Cliffhanger am Ende der Kapitel für so viel Spannung zu sorgen, dass man wissen will, wie es weitergeht. Außerdem gibt es immer mal wieder etwas zum Lachen. Relativ viele farbige Illustrationen lockern auf, sodass kein Buchstabenwüsten-Eindruck entsteht. Außerdem konnte ich den Verlag davon überzeugen, kostenloses Download-Material anzubieten, mit dem man den schwachen Leserinnen und Lesern helfen kann. Es gibt auch konkretes Material zum Tandem-Lesen. Und weil ich selbst von der positiven Wirkung des hörbuchbegleiteten Lesens überzeugt bin, durfte ich zu meinem Buch auch ein textidentisches Hörbuch im Tonstudio einlesen, das ebenfalls kostenlos heruntergeladen werden kann. Besonders habe ich mich über diesen Absatz in einer Rezension gefreut: "Wer übrigens glaubt, Literatur für leseferne Kinder und Jugendliche müsse zwangsläufig simpel sein, wird hier eines Besseren belehrt. Sorgfältig gezeichnete Charaktere sorgen für Authentizität und die vielen Wortspiele machen 'Lucky Loser' auch sprachlich zu einem Genuss." (starke eltern – starke kinder, 1/2019)

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben

Jugendliche auf die Zukunft vorbereiten

Blog

Am 16. September 2020 luden die Eduversum GmbH und die Stiftung Jugend und Bildung wieder zum virtuellen Kamingespräch ein. In einem Impuls-Vortrag erörterte Dr. Christian Büttner, Leiter des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie der Stadt Nürnberg sowie Vorstand des Bündnisses für Bildung, welche Bildungsangebote Schule braucht, um Jugendliche auf die Zukunft im digitalen Zeitalter vorzubereiten. "Wie die Welt von morgen aussehen wird, hängt in großem Maß von der Einbildungskraft jener ab, die gerade jetzt lesen lernen." Mit diesem Zitat von Astrid Lindgren eröffnet Dr. Christian Büttner seinen Impulsvortrag. Wer jetzt das Lesen lernt, wird voraussichtlich in 13 Jahren sein Abitur machen. Rechnen wir 13 Jahre zurück, befinden wir uns im Jahr 2007: In diesem Jahr ist das erste iPhone auf den Markt gekommen. Ein Gerät, das laut Büttner die digitale Mediennutzung revolutioniert habe, indem es das Internet in die Hosentasche gebracht hat. Nun befinden wir uns mitten im digitalen Zeitalter und daher ist Büttner der Überzeugung: Die Investition in die Vermittlung von Kompetenzen für das digitale Zeitalter sichert nachhaltig die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft. Digitales Zeitalter Büttner ist der Meinung, es habe früher gereicht, wenn man als Lehrkraft die SZ und FAZ gelesen und die Tagesschau geschaut hat, um sich zum Thema Medien und politisches Wissen ausreichend zu informieren. Dem sei heute nicht mehr so. Informationsvermittlung findet oft auf anderen Wegen statt. Als Beispiel nennt er YouTube: Über einen ausgeklügelten Algorithmus bekommt man ganz bestimme Videos angezeigt, die sich je nach Nutzerinnen und Nutzern inhaltlich stark unterscheiden. Nicht jeder erhält die gleichen Neuigkeiten. Insofern müsse die Arbeit an digitalen Kompetenzen auch dort stattfinden, wo das digitale Zeitalter stattfindet und das ist nicht mehr nur in den gedruckten Zeitungen und der Tagesschau. Kriterien für das digitale Zeitalter Für die Arbeit und das Lernen im digitalen Zeitalter braucht es bestimmte Kriterien und dabei wird oft auf das sogenannte 4C-Modell (oder auch 4K-Modell) verwiesen, das Schlüsselkompetenzen für Lernende im 21. Jahrhundert beinhaltet: Kommunikation, Kollaboration, kritisches Denken und Kreativität. Dr. Christian Büttner ist allerdings auf das 6C-Modell gestoßen, das zusätzlich noch Charisma und Coolness als weitere Kriterien aufnimmt. Warum diese beiden Kompetenzen ebenfalls wichtig sind, verdeutlicht er am Beispiel von Angela Merkel, die Deutschland durch die Finanzkrise 2008 und nun auch wieder durch die Corona-Krise mit ausgesprochener Coolness und ihrem Charisma führte. Dabei ist das 6C-Modell keine komplett neue Erfindung. Viele Kernpunkte des Modells sind beispielsweise schon lange im Bayrischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vorhanden. Warum findet diese Kompetenzvermittlung in Schulen dann nicht statt? Als einen möglichen Grund nennt Büttner die Lehrkräfteausbildung: Teilweise gehen Studierende durchs Studium, ohne sich jemals mit der Digitalisierung des Unterrichts oder digitalen Kompetenzen auseinandergesetzt zu haben. Es fehle somit an den Grundlagen der Lehrkräfte. Ein weiteres Problem ist die ungleiche Verteilung von Geldern. Schulen sind nicht gleich ausgestattet. Der Digitalpakt allein löst diese Probleme in den Schulen allerdings auch nicht. Digitalstrategie Als eine mögliche Strategie für die Zukunft stellt Büttner die Digitalstrategie der Stadt Nürnberg vor. Lernen und Lehren im digitalen Zeitalter basiert dabei auf drei Säulen: Zielführende Aus- und Fortbildungskonzepte für Lehrkräfte, IT-Ausstattung und IT-Infrastruktur an Schulen.

  • Fächerübergreifend

Einführung in das Schulrecht: Rechte und Pflichten der Lehrkräfte

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Rechte und Pflichten der Lehrkräfte". Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, erläutert die verschiedenen Rechte und Pflichten der Schulleitung und behandelt dabei verschiedene Geltungsbereiche. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule , Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schulen und Rechte und Pflichten der Schulleitung . Da Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Pflichten Grundlegende Pflichten, die sich für jede verbeamtete Lehrkraft aus dem Gesetz – insbesondere dem (Bundes-) Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und den landesbeamtenrechtlichen Normen (zum Beispiel Nds. Beamtengesetz / NBG und Hamburgisches Beamtengesetz / HmbBG) – und für angestellte Lehrkräfte aus ihrem Arbeitsvertrag und dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) ergeben, sind Anwesenheit und Erteilung von Unterricht samt der dazugehörigen Vor- und Nachbereitungstätigkeiten (zum Beispiel Klausurerstellung und -korrektur). Hinzu kommen diverse schulrechtliche Besonderheiten, die sich teilweise aus den Schulgesetzen selbst ergeben, teilweise in anderen (untergesetzlichen) Normen wie Verordnungen oder Erlassen geregelt sind. Die Detailtiefe variiert dabei: So legt etwa § 51 Abs. 1 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) ausdrücklich fest, dass bei Bedarf auch fachfremder Unterricht (außer Religionsunterricht) zu erteilen ist und außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen sind. Andere Bundesländer regeln dies nicht, was aber nicht bedeutet, dass es nicht ebenso gilt, denn zum Pflichtenkreis von Lehrkräften können durchaus auch ungeschriebene Regeln gehören, die sich aus dem Grundsatz des "vollen persönlichen Einsatzes" und der uneigennützigen und "nach bestem Gewissen" wahrzunehmenden Aufgabenerfüllung aus § 34 Abs. 1 BeamtStG ergeben. Häufig anzutreffen sind auch Regelungen zur Fortbildungspflicht in der unterrichtsfreien Zeit (so zum Beispiel in § 51 Abs. 2 NSchG und § 88 Abs. 4 des Hamburgischen Schulgesetzes / HmbSG). Das hamburgische Schulrecht legt, wie an vielen Stellen, auch für Zusammenarbeits- und Transparenzgesichtspunkte der Lehrkräfte untereinander im bundesweiten Vergleich die Messlatte hoch, indem fachlich-pädagogische Kooperationen bis hin zu Hospitationen in § 88 Abs. 3 HmbSG festgeschrieben sind. Daneben haben die Lehrkräfte Informations- und Dialogpflichten gegenüber den Erziehungsberechtigten, der Schülerinnen-/Schüler- und der Elternvertretung (zum Beispiel §§ 55, 80 Abs. 5, 96 Abs. 4 NSchG und §§ 3 Abs. 4, 32, 71 HmbSG). Hierunter ist nicht nur eine politische und weltanschauliche Neutralität zu verstehen; auch zum Beispiel ein besonders verwahrlostes oder stark sexuell aufreizendes Erscheinungsbild, großflächige Tattoos und anderes, kann hiergegen verstoßen, wobei es keine konkretisierenden Regelungen gibt, sondern die Bewertung durch die jeweilige Schulleitung im Einzelfall erfolgen muss. Rechte Korrespondierend zu den vorgenannten Pflichten existieren auch diverse Rechte, die Lehrkräfte für sich in Anspruch nehmen können. Neben dem auf der Hand liegenden Recht auf beamtenrechtliche Besoldung beziehungsweise Arbeits-Entgelt und Erholungsurlaub gibt es auch hier wieder einige schulische Spezifika: So wird die Wahrnehmung der eigenen pädagogischen Verantwortung garantiert (zum Beispiel §§ 33 und 50 Abs. 1 NSchG und § 88 Abs. 2 HmbSG). Dieses gerne als "pädagogische Freiheit" (über-)interpretierten Regelungen erfahren allerdings sogleich maßgebliche Schranken, wenn im Normtext festgelegt wird, dass dabei eine Bindung an Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Gremienentscheidungen besteht. Ein kaum zu überschätzendes Recht ist das zur Verhängung von Erziehungsmitteln (§ 61 Abs. 1 NSchG) beziehungsweise -maßnahmen (§ 49 Abs. 1 und 2 HmbSG), also die Möglichkeit, unmittelbar gegen Unterrichtsstörungen oder sonstiges Fehlverhalten vorzugehen. Die Wahrnehmung einer oder mehrerer Nebentätigkeit(en) ist für Lehrkräfte ebenfalls zulässig, sofern sie vorab angezeigt und nicht untersagt worden ist/sind. Details regelt das Landesrecht (zum Beispiel §§ 70 ff. HmbBG und NBG samt der dazu ergangenen Verordnungen). Insoweit wie auch im Übrigen unterscheidet sich die Stellung einer Lehrkraft nicht von anderen Berufen des öffentlichen Dienstes, die zum Beispiel ebenfalls Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben (beamtenrechtliches Alimentationsprinzip beziehungsweise § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz/EntgFG) und ihren wöchentlichen Stundenumfang reduzieren können (zum Beispiel §§ 62 ff. HmbBG, §§ 61 ff. NBG und "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge"/TzBfG). Rechtliche Möglichkeiten bei Dissens Besteht zwischen einer Lehrkraft und ihrer Schulleitung (siehe dazu Rechte und Pflichten der Schulleitung ) oder der übergeordneten Kultusbehörde (zum Beispiel RLSB und MK in Niedersachsen beziehungsweise BSB in Hamburg) Dissens über die Rechte und Pflichten, so gibt es neben den stets zuvörderst zu empfehlenden kommunikativen Kanälen auch ein breites rechtliches Instrumentarium. Allgemein bekannt sind die disziplinarischen (bei verbeamteten Lehrkräften) und arbeitsrechtlichen (bei Angestellten) Möglichkeiten des Disziplinarverfahrens gemäß Landes-Disziplinargesetz beziehungsweise der Ermahnung, Abmahnung und schlimmstenfalls Kündigung. Hiergegen besteht jeweils eine Rechtsschutz-Möglichkeit in Gestalt von Widerspruch (sofern das Widerspruchsverfahren im jeweiligen Bundesland existiert) und Klage gegen beamtenrechtliche Maßnahmen sowie Klagen vor dem Arbeitsgericht bei Maßnahmen gegen Angestellte. Bereits im Vorfeld entsprechender Eskalationen gibt es für Beamtinnen und Beamten das Recht zur sogenannten Remonstration gegen Weisungen der beziehungsweise des Vorgesetzten gemäß § 36 Abs. 2 BeamtStG: "Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen." Daneben gibt es noch eine Vielzahl nicht im Detail geregelter Wege, um Konflikte zu eskalieren oder zu deeskalieren, so die Hinzuziehung einer Interessenvertretung (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte oder Schwerbehindertenvertretung), die Nutzung rechtlicher Beratung (Gewerkschaft, Rechtsanwältin/-anwalt) oder die Erhebung einer (Dienstaufsichts-) Beschwerde et cetera. In jedem Fall ist aber dringend anzuraten, im Vorfeld (!) sine ira et studio zu prüfen, ob der jeweilige Konflikt es einem wirklich wert ist, die weitere Zusammenarbeit möglicherweise dauerhaft zu belasten. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Warum Schule mehr leisten muss als Berufskunde

Fachartikel

Berufsorientierung greift zu kurz, wenn sie nur Berufe, Abschlüsse und Bewerbungswege erklärt. In einer Arbeitswelt, die durch KI, Digitalisierung und neue Unsicherheiten geprägt ist, brauchen junge Menschen vor allem psychologische Orientierung: Selbstwirksamkeit, Urteilskraft und die Fähigkeit, Zukunft trotz Offenheit aktiv zu gestalten. Das eigentliche Problem Berufsorientierung ist an vielen Schulen noch immer erstaunlich altmodisch. Man informiert über Berufe, Abschlüsse, Bewerbungen und Bildungswege – und hält das dann für Orientierung. Das ist nicht per se falsch. Es ist nur zu wenig. Denn Jugendliche und junge Erwachsene wachsen nicht mehr in einen stabilen Arbeitsmarkt hinein, sondern in eine Arbeitswelt, die sich durch beschleunigte Digitalisierung, stotternde Wirtschaft und eine multipolare Weltordnung fortlaufend verschiebt. Tätigkeiten verändern sich, Berufsprofile fransen aus, Karrierewege werden weniger linear. Gerade deshalb greift Berufsorientierung zu kurz, wenn sie nur auf Information setzt. Sie muss psychologisch klüger werden. Schule sollte daher heute nicht mehr nur beschreiben, was es alles gibt. Sie sollte jungen Menschen helfen, mit einer offenen Zukunft umzugehen. Dazu gehören Selbstwirksamkeit, Urteilskraft, Entscheidungskompetenz und die Fähigkeit, Unsicherheit auszuhalten. Das ist weitaus größer, als es im Schulalltag oft gehandhabt wird. Dort bleibt Berufsorientierung nicht selten bei Berufelisten, Stärkenbögen, Berufsmessen und dem nächsten Bewerbungsanschreiben stehen. Das Problem ist nicht, dass all das nutzlos wäre. Das Problem ist, dass es eine Welt vorspiegelt, die geordneter und berechenbarer wirkt, als sie für viele junge Menschen tatsächlich ist. Schule behandelt Berufsorientierung damit zu oft wie ein Informationsproblem, obwohl es im Kern ein Problem der persönlichen Entwicklung ist. Die digitale Bühne der Berufsorientierung Hinzu kommt: Ein großer Teil beruflicher Orientierung findet längst außerhalb der Schule statt. Auf TikTok, Instagram, YouTube oder LinkedIn sehen junge Menschen Erfolgsgeschichten, glatte Lebensläufe und all jene, die scheinbar sehr früh genau wissen, wer sie sind und wohin sie wollen. Das Problem liegt in der Inszenierung. Sichtbar sind Ergebnisse, kaum Umwege. Sichtbar ist Souveränität, selten Zweifel. Wer sich daran misst, kann leicht das Gefühl entwickeln, selbst zu spät und nicht gut genug zu sein. Genau hier beginnt die eigentliche Aufgabe von Lehrkräften. Nicht darin, digitale Plattformen fachlich und moralisch abzuwerten. Aber auch nicht darin, sich mit ein paar Links aus der Verantwortung zu ziehen. Lehrkräfte müssen diese Bilder kritisch besprechen. Berufsorientierung braucht heute Gespräche darüber, was junge Menschen online sehen, was davon glaubwürdig ist, was Druck erzeugt und was tatsächlich hilfreich sein kann. Medienbildung und Berufsorientierung lassen sich an dieser Stelle nicht mehr sauber trennen. Das verlangt auch von Schule eine zentrale Einsicht: Lehrkräfte müssen nicht jede Ecke der Arbeitswelt aus eigener Erfahrung kennen – das tun sie ohnehin nicht, sofern sie nicht der Quereinstieg in den Lehrberuf geführt hat. Aber sie dürfen ihre Distanz zur außerschulischen Realität nicht hinter Arbeitsblättern verstecken. Wer Menschen auf eine veränderte Arbeitswelt vorbereiten will, sollte selbst neugierig auf diese Welt bleiben, Kontakte nach außen suchen und die eigenen Routinen regelmäßig infrage stellen. Die falsche Antwort: mehr Tools, mehr Skills Ähnlich problematisch ist die verbreitete Technologie-Fixierung. Sobald über Zukunft gesprochen wird, folgen meist die bekannten Reflexe: mehr KI, mehr Coding, mehr Tools, mehr Skills. Das klingt modern, ist aber oft bloß hektische Symbolpolitik. Denn nicht alles, was heute als Skill etikettiert wird, ist gleich leicht trainierbar. Fertigkeiten, Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmale werden munter vermengt, als ließe sich berufliche Zukunft mit ein paar Micro-Learnings einfach herstellen. Gerade das ist pädagogisch riskant. Jugendliche brauchen keine neue Illusion von Machbarkeit. Sie brauchen ein realistisches Bild davon, was sie schnell und einfach lernen können und was stattdessen Zeit braucht, da es nur in echter Auseinandersetzung mit sich selbst wächst. Wer so tut, als ließe sich jede Unsicherheit "wegskillen", produziert am Ende vor allem Frustration – und bei manchen auch das fatale Gefühl, für die Zukunft grundsätzlich nicht gemacht zu sein. Berufsorientierung im KI-Zeitalter sollte daher weniger technikgläubig und mehr menschenkundig sein. Natürlich müssen junge Menschen die digitale Sphäre verstehen. Aber Zukunftsfähigkeit entsteht nicht primär aus Toolkenntnis. Entscheidend bleiben Urteilskraft, Lernfähigkeit, soziale Sensibilität, kommunikative Stärke und ein stabiles Gefühl für die eigene Entwicklungsfähigkeit. Anders gesagt: Nicht die nächste App trägt durch die Zukunft, sondern die Kompetenz, sich in veränderten Lagen orientieren zu können. Was Schule jetzt anders machen muss Was folgt daraus für Schulen? Berufsorientierung muss früher und kontinuierlicher als Reflexionsraum verstanden werden, nicht nur als Übergangsprogramm kurz vor dem Abschluss. Unterricht sollte stärker mit realen Erfahrungen verbunden werden – mit Gesprächen, Praktika, Erkundungen, Begegnungen und Einblicken in tatsächliche Arbeitszusammenhänge. Jugendliche müssen lernen, Zukunft nicht als fertigen Plan zu denken, sondern als Folge von nächsten guten Schritten. Und: Lehrkräfte sollten Unsicherheit nicht vorschnell auflösen und sie stattdessen über die aktive Einbindung externer Expertisen produktiv bearbeiten helfen. Dabei reicht es nicht, einfach mehr Praktika zu organisieren. Denn Erfahrungen werden erst durch Reflexion bedeutsam. Ein Praktikum, ein Gespräch mit einem Azubi oder ein Hochschulbesuch entfalten ihren Wert nicht automatisch. Lehrkräfte müssen nachbereiten, irritierende Beobachtungen aufgreifen, vorschnelle Idealisierungen dämpfen und Enttäuschungen übersetzen helfen. Berufsorientierung ist eben nicht nur das Öffnen von Türen, sondern auch die gemeinsame Deutung dessen, was man dahinter gesehen hat. Gerade das entlastet. Viele Schüler glauben, sie müssten sich möglichst früh festlegen und den einen richtigen Weg finden. Das ist kein Ausdruck von Reife. Es ist eher ein Symptom sozialen Anpassungsdrucks. Die Arbeitswelt von morgen verlangt ohnehin seltener perfekte Geradlinigkeit als kompetente Beweglichkeit und die ehrliche Bereitschaft, den eigenen Weg immer wieder nachzujustieren. Nicht jeder muss früh wissen, was er werden will. Aber jeder sollte lernen, wie man unter unsicheren Bedingungen kluge nächste Schritte geht. Der eigentliche Bildungsauftrag Lehrkräfte werden damit nicht zu Berufsberatern im engeren Sinn. Ihre wichtigere Rolle: Sie sind Orientierungsbegleiter. Sie können Fragen schärfen, Unsicherheit normalisieren, vorschnelle Selbstabwertungen stoppen und digitale Scheinwelten ins Verhältnis zur Wirklichkeit setzen. Vor allem aber können sie Jugendlichen zeigen, dass Zukunft nicht dort beginnt, wo alle Antworten vorliegen. Sie beginnt dort, wo man trotz offener Fragen handlungsfähig bleibt. Moderne Berufsorientierung verspricht deshalb nicht Sicherheit. Sie stärkt Reflexions- und Handlungsfähigkeit. Genau das ist ihr eigentlicher Bildungsauftrag.

  • Berufsvorbereitung /Berufsalltag / Arbeitsrecht
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Die App "TikTok": Wissenswertes für Lehrkräfte

Fachartikel / Video-Tutorial
5,99 €

Dieser Fachartikel mit Erklärvideo zur bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebten App "TikTok" erläutert Lehrkräften deren Funktionen und Risiken und gibt konkrete Hinweise für die Behandlung des Themas im Unterricht. Die App "TikTok" im Überblick Was ist TikTok? TikTok ist ein chinesisches Video-Portal für Musikvideos und andere kurze Videoclips, welches zusätzlich Funktionen eines sozialen Netzwerks anbietet und seit 2019 auch Werbeplätze verkauft. Im Jahr 2019 gehörte TikTok zu den sich am schnellsten verbreitenden mobilen Apps der Welt (fast 1 Milliarde User) und war die führende Kurzvideo-Plattform in Asien mit der weltweit größten Playbackvideo-Community. Aktuell beliebteste App bei Kindern und Jugendlichen Wenn zwei oder mehr Schülerinnen und Schüler in der Pause den Kopf über einem Smartphone zusammenstecken, steckt immer öfter die Video-App "TikTok" dahinter. Unter Kindern und Jugendlichen ist derzeit keine App beliebter, alleine in Deutschland nutzen sie rund 5 Millionen Personen. TikTok ist optimal auf die Bedürfnisse von Heranwachsenden ausgerichtet und verspricht eine unterhaltsame Form der Selbstdarstellung und -findung. Mit ein paar guten Ideen verwandelt sich der schüchterne Außenseiter zum tausendfach geklickten Video-Star. Gestylt, verkleidet oder besonders geschminkt tanzen sich halbwüchsige Teenager zu topaktuellen Songs durch ihr Kinderzimmer. Es wird geliked und kommentiert, wie in anderen sozialen Diensten auch. Der manchmal langweilige Alltag wird durch lustige und unterhaltsame Videos bunter und der Rollentausch eröffnet Kindern und Jugendlichen das Erkennen neuer Aspekte der eigenen Persönlichkeit. Und so funktioniert es: Die Generation, die quasi mit dem Smartphone vor Augen aufgewachsen ist und alle Funktionen des Minicomputers beherrscht, dreht mit TikTok Kurzfilme und teilt diese mit anderen im Netz. Statements, Empfehlungen, Film-Episoden oder Musical-Einlagen sind schnell erstellt und mit TikTok noch schneller geteilt. Es geht um Videos, real short Videos, die mit Musik unterlegt sind und durch verschiedene Effekte bearbeitet werden können. Sie sind unterhaltsam, oft albern und amüsant. Besonders wichtig sind bei TikTok die Reaktionen der anderen. Kinder und Jugendliche wollen gemocht, gesehen und anerkannt werden. Wer steckt hinter der Mega-App? Das chinesische Unternehmen Byte Dance hat den Vorgänger musical.ly 2017 erworben und zu TikTok erweitert. Die App basiert auf künstlicher Intelligenz und zeigt dem jeweiligen User genau die Videos, die ihm vermutlich am besten gefallen. Sie soll sich natürlich monetarisieren, und so werden seit Herbst 2019 Einnahmen durch eingeblendete Video-Werbung generiert. Viele Marken-Unternehmen sind bereits Kunde und nutzen die Reichweite von TikTok für ihr Business. Dagegen ist zunächst einmal nichts einzuwenden, denn auch YouTube oder Facebook funktionieren genau nach dem gleichen Prinzip. Doch es gibt eine ganze Reihe von Fragen, die TikTok aufwirft. Die Schattenseiten von TikTok Die häufigsten Vorwürfe im Überblick Singende und tanzende Jugendliche sind ganz sicherlich kein Grund, eine App zu verbieten. Lustige Videos, gut gelaunte Heranwachsende und unterhaltsame Kurzbotschaften von Prominenten, aber auch nachgespielte Filmszenen und Zaubertricks sind eine amüsante Art, seine Zeit zu verbringen. Doch die Kritik an TikTok wird lauter. Die häufigsten Vorwürfe sind: TikTok kommt aus einem autoritären Regime und alle Nutzerinnen und Nutzer unterstützen durch die Verwendung autoritäre Werte. Der Jugendschutz ist nur ein "oberflächliches Feigenblatt", das Kinder und Jugendliche keineswegs schützt, sondern eher in Gefahr bringt. Das Zensurverhalten von TikTok ist kritikwürdig. Die Plattform veröffentlicht Videos nach ökonomischen Zielen und staatlichen Vorgaben, sie grenzt politische Videos oder Minderheiten wie Behinderte aus. Das mehrstufige Kontrollsystem erlaubt den Usern oft nicht zu erkennen, ob ihr Video ausgestrahlt oder zurückgehalten wird. Videos können kommentarlos gelöscht werden. Immer wieder kommt auch die Vermutung auf, dass Daten für Überwachungszwecke über die App direkt nach China geschickt werden. TikTok enthält seit 2019 gezielte Werbung und In-App Verkäufe. Besonders Kinder erkennen oft den Unterschied zwischen einem privaten Video und Werbung nicht. Hate Speech (Hass-Kommentare) und Mobbing können Kinder und Jugendliche verstören. TikTok sammelt möglicherweise Daten für China Wie viele andere Apps auch verlangt TikTok bei der Installation den Zugriff auf verschiedenste Funktionen des Smartphones. So wird beispielsweise das Fotoalbum gescannt, auf den Standort, die Kamera, das Mikrofon und andere Dateien zugegriffen und immer wieder kommt die Befürchtung auf, dass alle Daten auf chinesischen Servern gespeichert werden. Schülerinnen und Schüler können sich folgendermaßen schützen: Profil auf "privat" stellen: Nur genehmigte Personen können die Videos sehen. Nachrichten und Kommentare sollten auch nur für befreundete Nutzerinnen und Nutzer freigeschaltet werden. Speicher-Optionen sollten deaktiviert werden, damit eigene Videos nicht von jedem heruntergeladen und weiterverbreitet werden können. Merkwürdige Videos können und sollten gemeldet werden Viele Videos zeigen Kinder, die jünger als 13 Jahre alt sind. Diese stellen eine große Gefahr dar, weil sie pädophile Nutzerinnen und Nutzer anziehen. Wer anzügliche Kommentare oder Aufforderungen erhält, kann sich beim Betreiber melden. Auch kritische Videos können gemeldet werden, sodass der Betreiber sie blockieren kann. Es gibt allerdings keine Garantie, dass Nutzerinnen und Nutzer mit kriminellen Absichten nicht gleich wieder einen neuen Account eröffnen. Hinzu kommt: Alle sozialen Dienste oder Apps unterliegen einem ständigen, schnellen Wandel. Alte Funktionen werden verändert oder abgestellt, neue kommen hinzu oder es entstehen gleich vollkommen neue Apps. Wer nicht regelmäßig kontrolliert, welche Änderungen die Betreiber vorgenommen haben, wiegt sich leicht in falscher Sicherheit. Tipps für die Behandlung des Themas "TikTok" im Unterricht Unterrichtsvorschläge Hier einige Vorschläge, wie Lehrkräfte die App "TikTok" im Unterricht mit ihren Schülerinnen und Schülern besprechen können (altersabhängig, da erst ab 13 Jahren erlaubt): vorhandene TikTok-Accounts zusammen ansehen und besprechen, dabei auch die Sicherheitseinstellungen prüfen; Fehler oder Sicherheitslücken suchen lassen gemeinsam mit der Klasse einen Account (auf den Namen der Lehrkraft) für TikTok erstellen und ein Video drehen und hochladen (Vorsicht: Datenschutz beachten!). Um keine Personen zu zeigen, kann ein Video mit Spielfiguren gedreht werden. alle denkbaren negativen Folgen sammeln und besprechen; in diesem Zusammenhang auf Cybergrooming, Sexting, Pädophilie und Datenmissbrauch hinweisen Erklär-Video zur App "TikTok" Dieses Video können Lehrkräfte zur Einführung in das Unterrichtsthema "TikTok" nutzen:

  • Kunst / Kultur / Fächerübergreifend

Rechtswissen im Schulunterricht - Teil 1

Fachartikel
5,99 €

Rechtswissen im Schulunterricht stärkt junge Menschen für Alltag, Demokratie und gesellschaftliches Zusammenleben. Der Beitrag zeigt, wie Lehrerinnen und Lehrer juristisches Basiswissen verständlich, praxisnah und ohne Angst vor fachlicher Überforderung vermitteln. Im Fokus stehen Didaktik, Lebensweltbezug und die Frage, warum rechtliche Bildung in der Schule längst unverzichtbar ist. Nicht um das schlichte Vermitteln von juristischem Lehrstoff soll es hier gehen, sondern darum, wie vermitteltes Wissen weitervermittelt werden kann – Didaktik und Pädagogik, nicht Rechtswissenschaft. Das basiert auf vielen Jahren Erfahrung in der juristischen Lehre außerhalb des Jurastudiums und der Erkenntnis, was leicht verständlich und was allzu kompliziert für juristische Laien ist. Diese Erläuterungen sollen also Lehrerinnen und Lehrern helfen, sich die Vermittlung von juristischem Basiswissen im Unterricht zuzutrauen. Nachfolgend dreht es sich nicht um den allzu theoretischen und detailverliebten Diskurs, sondern um den Bezug zur breiten Gesellschaft, also nicht um überhebliche Abschottung der Rechtswissenschaft gegenüber der Pädagogik, sondern um Schulterschluss zwecks Zugang zur jungen Generation mittels der Schulpflicht. Lehrpläne aktualisieren Die Schulen haben eine klaffende Lücke, wenn es um Rechtswissen geht. Wirtschaft wird vermittelt, ohne das Zustandekommen von Verträgen zu erklären, geschweige denn die seit 125 Jahren geltenden gesetzlichen Vorgaben für den kaufmännischen Bereich. Ethik wird vermittelt, ohne den Zusammenhang von Werten und Normen zu beschreiben. Hier wäre ein kurzer Ausflug in die sogenannte Rechtstheorie hilfreich, wobei es unter anderem darum geht, den Begriff 'Recht' zu verstehen. Politik wird vermittelt, ohne das Recht als Säule und Demokratie und Solidargemeinschaft zu skizzieren. Sogar bei Naturwissenschaften wären einige rechtliche Hinweise unter anderem zu Patenten hilfreich. Das läuft insgesamt bei der Unterstützung junger Menschen zur Sozialisierung nicht rund und stellt auch keine ganzheitliche Lebensunterstützung dar. "Warum muss ich das auch noch lernen?". Auf diese Fragen von Schülerinnen und Schüler müssen wir uns vorbereiten. Vom Nutzen der Rechtskenntnis ist zu überzeugen. Diese Argumente helfen: Aus individueller Sicht schützt rechtliche Bildung, denn all die jungen Menschen in den Klassenzimmern werden im Leben Regelverständnis noch brauchen. Sie werden Wohnungen anmieten, Arbeitsstellen annehmen, vielleicht heiraten, und Vieles mehr. All diese Lebenssituationen sind durchdrungen von Recht. Aus kollektiver Sicht dient Rechtskompetenz der konfliktfreieren Solidarität. Die Rechte des Einen stoßen an Grenzen sobald sie die Rechte der Anderen tangieren. Das ist philosophische Erkenntnis und Kern unserer Verfassung. Heißt: Nur, wenn wir die eigene und die fremde Rechtssituation einschätzen können, lassen sich Konflikte vermeiden. Nur Mut zur Rechtskunde Angst vor Fehlern beim Unterrichten? Natürlich haben Alle, die lehrend tätig sind, den Anspruch, bestmöglich und richtig Wissen zu vermitteln. Wer vollkommen sorglos unterrichtet und kein Gefühl für die Gefahr des fehlerhaften Unterrichtens hat, macht bereits einen Fehler. Dennoch darf es Anspruch an die eigene Kompetenz nicht zu hochgesteckt werden. Das Motto "Wer nichts macht, macht nichts falsch" bringt uns beim Bedarf an juristischem Wissenstransfer kein Stück weiter. Auch den Eltern gegenüber muss klargemacht werden, dass es nicht darum gehen kann, junge Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und so weiter auf der Schulbank auszubilden. Viele kommen aus Familien, in denen zumindest eine Person mit dem Recht beruflich vertraut ist. Die Vorstellung, sich gegenüber einem Wirtschaftsanwalt in der Elternsprechstunde rechtfertigen zu müssen, weil nicht absolut akkurat unterrichtet wurde, schreckt ab. Dass solche Vorhaltungen kommen, weil die Mathematik oder Grammatik nicht optimal unterrichtet wurde, ist weniger furchteinflößend, denn die wenigsten Eltern haben das erforderliche Wissen noch. Trotzdem, nur Mut! Wer es genauer wissen will, kann gerne die juristischen Fachbibliotheken durchstöbern, aber der Anfang ist zumindest gemacht. Zwei Juristen, drei Meinungen Dann ist da noch eine weitere Herausforderung: Jura ist nicht Mathe. 2+2=4, logisch, aber ob ein Vertrag gegen "Treu und Glauben" verstößt, ist Ansichtssache. In der Tat gibt es die sogenannte Auslegung. Rechtswissenschaft ist eine Geisteswissenschaft und als solche folgt sie keinen objektiven Naturgesetzen, sondern ist von subjektiver Betrachtung geprägt. Die Erkenntnisse unterliegen ständigem Wandel, beispielsweise die Problematik der Todesstrafe. Dass individuelle Ansichten einfließen, ist auch bei der Rechtsprechung zu beobachten. Beruhigend ist, dass da der Einsatz von künstlicher Intelligenz von mäßigem Nutzen ist. Es bleibt nämlich noch immer eine Frage der persönlichen Lebenserfahrung und Wertvorstellung, ob beispielsweise ein Rotlichtverstoß mit Verkehrsunfallfolge als "fahrlässig" oder sogar als "grob fahrlässig" empfunden wird, was übrigens beim Versicherungsschutz eine entscheidende Rolle spielen kann. Die Flexibilität ist hilfreich und zugleich störend, denn die oft erwartete präzise Antwort kann schlicht nicht immer erfolgen. Rechtssicherheit ist zwar wünschenswert, aber nicht durchweg praktikabel. Es geht um Annäherung. Der Spruch "zwei Juristen, drei Meinungen" hat vor diesem Hintergrund eine Berechtigung, obwohl dies natürlich eine absurde Übertreibung ist. Zutreffend ist insbesondere, dass der Versuch vieler Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, sich mit einer eigenen Meinung abzugrenzen oder zu profilieren, typisch für den Diskurs ist. Hier wird die sogenannte herrschende Meinung von der Mindermeinung abgegrenzt und wer in der Rechtswissenschaft Profil haben möchte wird dies mit dem Schwimmen im Strom der herrschenden Meinung kaum erreichen. Es gilt, Paroli zu bieten, sonst werden Fachaufsätze nicht wahrgenommen. Im Ergebnis ist diese akademisch spannende Meinungsvielfalt auch belebend für eine Geisteswissenschaft, nur bei der Wissensvermittlung in Schulen und so weiter hat sie nichts verloren. Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz? Jura basiert auf möglichst exakter Formulierung von Normen, also unter anderem in Paragraphen, aber deren Bedeutung für den Unterricht sollte nicht überschätzt werden. Es könnte doch so leicht sein. Gesetze im Unterrichten austeilen und vorlesen lassen, so wie im Deutschunterricht teilweise Werke vorgelesen werden. Bei Jura macht das wirklich keinen Sinn, aber wer es nicht glaubt, möge doch einfach mal damit anfangen, dass Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ab § 1 zu lesen, viel Vergnügen! Nein, der Gesetzestext ist oft nur im Zusammenhang zu verstehen. Es bedarf der Erläuterungen anstelle schlichter Normenlektüre. Entscheidend sind die Grundstrukturen, beispielsweise einer wirksamen Vertretung. Diese erfordert erstens eine Erklärung des Vertretenden, zweitens dass diese im fremden Namen erfolgt, und drittens, dass dazu Vertretungsmacht besteht, ein. So etwas lässt sich doch im Schulunterricht veranschaulichen ohne juristisches Staatsexamen, oder? Damit wäre schon viel erreicht. Grundsätzlich kann natürlich im Unterricht Gesetzestext ausgeteilt oder mitgebracht werden. Das sollte aber immer mit Einfühlvermögen der Lehrenden einhergehen, denn allein der oft rustikale Wortlaut von Gesetzestext verleitet gerne zum Desinteresse. Dies gilt übrigens auch für die Lektüre von Gerichtsentscheidungen, die in aller Regel stark am Gesetzeswortlaut ausgerichtet sind, aber zudem oft prozessuale Aspekte umschließen, für deren Verständnis in der Tat eine Anwaltszulassung erforderlich ist. Also: Die juristische Didaktik außerhalb der juristischen Fakultäten sollte situativ und weniger an Normen orientiert von statten gehen. Weitere, nicht allzu juristische Anregungen zum Unterrichten von Recht sollen folgen.

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Spezieller Förderbedarf

Der Wert digitaler Bildung

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel beschäftigt sich im Zusammenhang mit der KMK-Strategie "Bildung in der digitalen Welt" mit der Frage nach dem Wert digitaler Bildung. Dass in der Schule mit digitalen Medien gelernt wird, wird von der Mehrheit der Menschen grundsätzlich befürwortet (Wößmann, Lergetporer, Grewenig, Kugler & Werner, 2017, 21 ff.). Trotzdem unterstützen viele Menschen die digitale Bildung nicht uneingeschränkt. Oftmals schätzen sie andere Bildungsinhalte mehr und befürchten, dass diese durch die Medienbildung verdrängt werden. Konkurrenz im Stundenplan Die verschiedenen Bildungsinhalte konkurrieren um die Lernzeit der Schülerinnen und Schüler. Weil diese Zeit begrenzt ist, muss vorab abgewogen werden, wie viel Raum ein bestimmter Bildungsinhalt in den Lehr- und Bildungsplänen erhält. Es stellt sich die Frage, welches Bildungsziel verfolgt wird und wie wichtig ein bestimmter Bildungsinhalt im Vergleich zu einem anderen ist. Die Antworten auf diese Frage fallen höchst unterschiedlich aus. So finden beispielsweise 54 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer, dass Informatik und andere Digitalthemen in der Schule einen höheren Stellenwert genießen sollten, auch wenn dies zu Lasten von Fächern wie Musik, Sport oder Religion geht (Bitkom, 2016, 10). Orthopäden hingegen fordern mehr Schulsport, weil sich die Schülerinnen und Schüler zu wenig bewegen (Deutscher Orthopäden- und- Unfallchirurgenverband, 2010). Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt fordert die Stundentafel um ein Pflichtfach "Ernährung" zu erweitern, weil Schülerinnen und Schüler Lebensmittel nicht genügend wert schätzen (taz, 2016). Diese Forderung erhebt auch Gerd Müller, Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Allerdings begründet er damit, dass immer mehr Schülerinnen und Schüler unter Adipositas leiden (WeltN24, 2008). Anderen Menschen liegen andere Themen auf dem Herzen, zum Beispiel ein Pflichtfach "Liebe" oder "Benehmen" (Süddeutsche Zeitung, 2017; Sächsische Zeitung, 2015). Symbiose von Fachunterricht und Medienbildung Medienpädagogen weisen schon seit längerer Zeit darauf hin, dass solche Forderungen nicht im Widerspruch zur Medienbildung stehen. Vielmehr besteht die Möglichkeit einer symbiotischen Beziehung von Fachunterricht und Medienbildung. So lässt sich beispielsweise der Sportunterricht bereichern, wenn man den Bewegungsablauf von Schülerinnen und Schülern mit dem Handy filmt und später mit dem Vodcast eines idealen Bewegungsablaufs vergleicht. Das Fach Politik gewinnt, wenn sich die Schülerinnen und Schüler über die aktuellen Entwicklungen online informieren können und nicht auf ein veraltetes Schulbuch angewiesen sind. In Geschichte oder auch in Kunst können Schülerinnen und Schüler online entsprechende Museen besuchen. Im Fach Hauswirtschaft ist es möglich, sich im Internet mit aktuellen BMI-Tabellen zu beschäftigen, Informationen zu Adipositas zu suchen oder Kochanleitungen auf YouTube schauen. Selbst den Inhalt "Benehmen" kann man zeitgleich sowohl für die reale als auch für die digitale Welt thematisieren. Viele Menschen wollen sich auf diese Argumentation jedoch nicht einlassen. Sie argwöhnen, dass ein Mehr auf der einen Seite zwingend zu einem Weniger auf der anderen Seite führt, und dass die Fachinhalte unter dem Medieneinsatz leiden. Aus diesem Grund fordern sie in der öffentlichen Diskussion immer wieder die traditionellen Bildungsinhalte nicht zu vernachlässigen. Diese Diskussion verschwimmt dann nicht selten mit den Grundsatzdiskussionen zu anderen Unterrichtsinhalten, für die sich ebenfalls viele Menschen stark machen. Eine besonders große Lobby hat beispielsweise das Vorhaben, ein Pflichtfach "Ökonomische Allgemeinbildung" einzuführen (Bundespräsidialamt, 2014, 5). Begründen lässt sich dies unter anderem mit der Abkehr vom deutschen Verbraucherleitbild, das den Verbraucher bis Anfang des Jahrtausends in einem erheblichen Maße schützte. Mittlerweile dominiert das europäische Verbraucherleitbild die Rechtsprechung. Dieses setzt einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher voraus und schützt diesen erst, wenn er seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Folglich ist es wichtig, Schülerinnen und Schüler zum Beispiel in einem Pflichtfach "Ökonomische Allgemeinbildung" in die Lage zu versetzen, diese Sorgfaltspflichten erfüllen zu können. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf eine verantwortungsvolle Teilnahme am Wirtschaftsleben vorzubereiten, genauso wie die Verkehrserziehung sie auf die Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet. Eine Forderung, die erneut nicht im Widerspruch zur Medienbildung steht. Denn auch in der digitalen Welt geht es nicht nur um technische, sondern ebenfalls um ökonomische und rechtliche Aspekte. So müssen Schülerinnen und Schüler zum Beispiel lernen, welche Bedeutung die AGBs haben, die sie häufig einfach nur anklicken und damit ungelesen bestätigen. Sie müssen zeitnah lernen, welche Online-Inhalte erlaubt und welche verboten sind, und welche Konsequenzen drohen, wenn solche Verbote ignoriert werden, zum Beispiel beim Filesharing oder Streaming aktueller Kinofilme. Somit lassen sich auch im Bereich der ökonomischen Allgemeinbildung reale und digitale Bildungsinhalte sinnvoll miteinander verknüpfen. Es gibt viele Argumente für viele Anliegen. Und natürlich gibt es nicht nur Menschen, die sich gegen Medienbildung aussprechen, weil sie befürchten, dass die Medienbildung andere – in ihren Augen wertvollere Bildungsinhalte – verdrängt. Es gibt auch Menschen, die sich gegen Medienbildung aussprechen, weil ihnen Medienbildung, also der verantwortungsvolle und sichere Umgang mit Medien, nicht genügt. Sie wollen mehr! In der Regel fordern sie, dass Schülerinnen und Schüler zusätzlich programmieren lernen sollen. Für dieses Anliegen engagiert sich nicht nur der IT-Verband (F.A.Z., 2017), sondern auch die SPD-Bundestagsfraktion. Ab der Sekundarstufe I sollen alle Schülerinnen und Schüler Unterricht in Informatik erhalten (WirtschaftsWoche, 2016). NRW will sogar noch früher starten und bereits Grundschülerinnen und Grundschüler an das Programmieren heranführen. Ziel sei es, dass bis 2025 alle Schülerinnen und Schüler über Grundkenntnisse in Informatik, die Funktionsweise von Algorithmen und im Programmieren verfügen (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2016, 50). Um dieses Ziel zu erreichen, reiche es nicht aus, dass die digitale Bildung nur als Querschnittsthema in allen Fächern zum Zuge komme. Informatik benötige genauso wie Mathematik oder Deutsch ein eigenes Fach. Der Fachunterricht in Informatik dürfe nicht Lehrerinnen und Lehrern überlassen werden, die das Fach gar nicht kennen (WirtschaftsWoche, 2017). Ausblick Die Frage, wie viel Zeit und welche Inhalte die Schülerinnen und Schüler mit digitalen Medien lernen sollen, wird sehr kontrovers diskutiert. Hier gibt es viele Argumente für die unterschiedlichsten Meinungen. Die Unterrichtsorganisation war schon immer umstritten und wird es auch in Zukunft bleiben. Niemand kennt die ideale Fächerstruktur, was unter anderem daran liegt, dass hierfür empirische Daten fehlen (Hedtke, 2015). Deutschland will sich hier in Zukunft an der Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" orientieren. Dort findet sich ein sehr umfänglicher Katalog von Kompetenzen, die sich Schülerinnen und Schüler in Zukunft erschließen können sollen (Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2016, 15 ff.).

  • Fächerübergreifend
ANZEIGE