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Bundeswehreinsatz in Afghanistan

Unterrichtseinheit

Der Bundestag hat beschlossen, deutsche Soldaten nach Afghanistan zu entsenden – erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik steht somit die Bundeswehr für einen Kampfeinsatz außerhalb Europas zur Verfügung.Um diese Entscheidung herbeizuführen, hatte Bundeskanzler Schröder zuvor im Parlament die Vertrauensfrage gestellt und sie mit der inhaltlichen Frage über die Entsendung deutscher Truppen nach Afghanistan zur Unterstützung der Amerikaner im ?Kampf gegen den internationalen Terrorismus? verknüpft. Denn obwohl die Macht der Taliban in Afghanistan nach dem wochenlangen Bombardement durch die USA und den Erfolgen der Nordallianz am Boden schwindet, ist ein militärischer Einsatz der Bundeswehr allgemein umstritten. Die Bundesregierung hält es nach wie vor für notwendig, den Amerikanern die ?uneingeschränkte? Solidarität zu gewähren, die Bundeskanzler Schröder nach den Terroranschlägen des 11. Septembers versprochen hatte. (Fortsetzung s. Unterrichtsschritte, Basisartikel)Die Schülerinnen und Schüler sollen sich mithilfe des Basisartikels Grundlagen zur aktuellen Diskussion und die Argumente der Kriegsgegner und -befürworter erarbeiten. mithilfe von im Internet recherchierten Informationen einzelne Aspekte vertiefen. die Rolle Deutschlands im "Bündnisfall" erörtern können. die Situation der Regierungskoalition und der Grünen beurteilen. die Tragweite der Verknüpfung von Innen- und Außenpolitik in der Vertrauensfrage diskutieren. Um diese Entscheidung herbeizuführen, hatte Bundeskanzler Schröder zuvor im Parlament die Vertrauensfrage gestellt und sie mit der inhaltlichen Frage über die Entsendung deutscher Truppen nach Afghanistan zur Unterstützung der Amerikaner im "Kampf gegen den internationalen Terrorismus" verknüpft. Denn obwohl die Macht der Taliban in Afghanistan nach dem wochenlangen Bombardement durch die USA und den Erfolgen der Nordallianz am Boden schwindet, ist ein militärischer Einsatz der Bundeswehr allgemein umstritten. Die Bundesregierung hält es nach wie vor für notwendig, den Amerikanern die "uneingeschränkte" Solidarität zu gewähren, die Bundeskanzler Schröder nach den Terroranschlägen des 11. Septembers versprochen hatte. (Fortsetzung s. Unterrichtsschritte, Basisartikel) Katrin Schaumann ist Mitarbeiterin von politik-digital Die Verknüpfung zweier unterschiedlicher Fragen - einer außenpolitischen mit einer innenpolitischen Machtfrage - ist bei fast allen Parteien auf Kritik gestoßen. Entgegen Schröders anfänglichen Behauptungen, eine Mehrheit in der eigenen Koalition sei weniger wichtig als eine breite Mehrheit im Bundestag, hatte er seine Meinung geändert und den Antrag zur Vertrauensfrage gestellt: "Ich habe bewusst die Vertrauensfrage und den Antrag über die Bereitstellung deutscher Streitkräfte für den Kampf gegen den Terrorismus miteinander verknüpft. Denn der Bundeskanzler kann seinem Amt nur dann entsprechen, wenn seine Person und sein Programm die Zustimmung der ihn tragenden Mehrheit des Hohen Hauses finden", sagte er vor der Abstimmung im Bundestag. Bundeswehreinsatz schwer vermittelbar Dem Tag der Abstimmung war eine Woche vorausgegangen, in der noch einiges an Überzeugungsarbeit geleistet werden musste, vor allem bei den Grünen, aber auch in den Reihen der SPD-Fraktion, wo sich ebenfalls starke Zweifel breitgemacht hatten. Ein Einsatz der Bundeswehr, der humanitäre Hilfsleistungen überschreitet und gezielt militärische Aktionen einbezieht, ist für Deutschland problematisch und der Öffentlichkeit schwer vermittelbar. Wegen der von Deutschland ausgegangenen Überfälle auf seine Nachbarstaaten und der Schrecken des Zweiten Weltkriegs, herrscht seit Bestehen der Bundesrepublik Konsens darüber, dass von deutschem Boden nie wieder kriegerische Handlungen ausgehen dürften. Die Wiederbewaffnung Deutschlands und die Gründung der Bundeswehr unter Konrad Adenauer in den fünfziger Jahren stand unter dem Zeichen des Kalten Krieges zwischen Ost und West. Sie fand daher unter der strengen Aufsicht der westlichen Verbündeten und einer Einbindung in die NATO statt. Ebenso wurde die Nationale Volksarmee (NVA) der DDR in den Warschauer Pakt, das Verteidigungsbündnis des Ostens, integriert. Beide Armeen wurden ausdrücklich als Verteidigungsinstrumente angelegt. Heute hat sich die Situation geändert: Deutschland ist wiedervereinigt, der Ost-West-Gegensatz beigelegt und der Warschauer Pakt aufgelöst. Die Bedrohungen und Krisenszenarien haben sich aus der Sicht der NATO verändert. Heute steht nicht mehr die Verteidigung der Mitgliedsstaaten gegen einen Angriff im Mittelpunkt der NATO-Strategie, sondern die weltweiten "friedensstiftenden Einsätze" in Krisenregionen, auch wenn kein Bündnisfall oder UN-Mandat vorliegt. Die PDS ist mit einer Klage gegen diese Ausweitung der NATO-Aufgaben, die sie nicht mehr durch den ursprünglichen NATO-Vertrag gedeckt sieht, vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Schröder begründet daher die Verpflichtung Deutschlands für einen Bundeswehreinsatz auf Seiten der USA mit dem Bündnisfall der NATO, der nach den Terroranschlägen des 11. September ausgerufen wurde. Befürworter und Gegner Allgemein wird der Entschluss, deutsche Soldaten auch außerhalb Europas zu stationieren, als Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik gewertet. Die Befürworter des Einsatzes betrachten dies als folgerichtiges "Erwachsenwerden" Deutschlands, das in der Außenpolitik selbst Verantwortung übernehmen müsse und militärische Einsätze nicht mehr allein den Verbündeten überlassen könne. Die Kritiker sehen in der Entscheidung eine fatale Fehlentwicklung, die vor allem zu einer Eskalation von Konflikten führt und Humanitären und politischen Zielen schadet. Die Abgeordnete Christa Lörcher etwa trat aus Protest gegen den Druck, der in dieser Gewissensfrage auf die Abgeordneten seitens der Regierung ausgeübt wurde, aus ihrer Fraktion aus. Auch die PDS lehnt den Bundeswehreinsatz kategorisch ab, das Mandat ist der Partei nicht genau genug definiert, sie befürchtet eine Ausweitung des Krieges und damit des Mandats auf andere Staaten wie etwa den Irak. Die Diskussion darüber ist entfacht, seit der Kanzler die bedingungslose Unterstützung der Amerikaner zugesichert hatte: Kritiker sind der Auffassung, Deutschland stünde mehr Zurückhaltung an. Andere sind der Meinung, gerade im Vergleich zu anderen Staaten Europas kann Deutschland sich nicht "raushalten". Die Frage wurde zu einer Feuerprobe für die Regierungskoalition. Die Grünen, viele ihrer Gründungsmitglieder aus der Friedensbewegung kommend, werden zum entscheidungsunfähigen Sündenbock abgestempelt, obwohl sie im Grunde die Meinungsvielfalt zu diesem Thema in der Gesellschaft abbilden. Die Verknüpfung dieser innenpolitischen Probleme mit der Frage nach der Richtung deutscher Außenpolitik ist umstritten - die vom Kanzler herbeigeführte Vertrauensfrage ein selten strapaziertes Instrument der Politik. Der Artikel der AutorInnen von politik-digital schafft einen guten Einstieg in die Thematik. Alle wesentlichen Aspekte des viel diskutierten Themas werden angesprochen, Tendenzen deutlich heruasgestellt. Um einzelne Aspekte zu vertiefen, können die SchülerInnen Dokumente und Zeitungsartikel recherchieren, unbekannte Begrifflichkeiten können nachgeschlagen werden. Internetadressen, die hierfür als Ausgangspunkt dienen können, sind von politik-digital bereits zusammengestellt worden. So können sich die SchülerInnen zum Beispiel zunächst über die beiden Verteidigungsbündnisse des Kalten Krieges informieren und Bezüge zur heutigen, veränderten Situation herstellen, in der die westlichen Staaten die Weltpolitik dominieren und in der Mitte Europas ein wiedervereinigtes Deutschland liegt. Fragen zur Regierungskoalition und der besonderen Lage der Grünen können ebnfalls mit den angfügten Adressen untersucht werden, ggf. können die SchülerInnen noch auf den Seiten der Parteien die dortigen Programme und Stellungnahmen einsehen. Zur Vorbereitung einer abschließenden Diskussion sollte der Artikel "Deswegen bitte ich um Ihr Vertrauen" zu Einsatz kommen, folgende Erarbeitungsfragen sind denkbar: Wie begründet Schröder die Verknüpfung der Vertrauensfrage mit der inhaltlichen Frage? Warum hat die Entscheidung, egal wie sie ausfällt, nach Argumentation der CDU/CSU keinen Bestand? Weshalb verweigert die PDS ihre Zustimmung? Nach der Verfassung ist jeder Abgeordnete ausschließlich seinem Gewissen verpflichtet, es darf kein Druck auf ihn ausgeübt werden. Faktisch jedoch untersteht er der Fraktionsdisziplin, die Regierungsfraktionen auch dem Koalitionszwang. Da Schröder die Vertrauensfrage gestellt hatte, machte er das Fortbestehen der Koalition von dieser inhaltlichen Entscheidung der Entsendung von Bundeswehrsoldaten abhängig. Ohne die Unterstützung der Regierungskoalition in dieser wichtigen Frage wäre ein Weiterregieren nicht möglich, argumentierte Schröder. Selten wurde der Charakter des Zweckbündnisses so deutlich wie in diesen Tagen. Pazifismus versus Regierungsverantwortung Dementsprechend gestaltete sich die Gewissensentscheidung für Bündnis 90/Die Grünen besonders schwierig. Die Partei hatte sich zu großen Teilen aus der Friedensbewegung heraus gebildet. Die Grünen Abgeordneten standen in dieser Frage vor dem Dilemma, entweder ihre pazifistische Grundhaltung aufgeben zu müssen oder aber die Koalition platzen zu lassen und Neuwahlen zu riskieren. Umfragen zufolge wären die Wählersympathien bei Neuwahlen zugunsten einer sozialliberalen Koalition ausgefallen. Somit mussten die Grünen also entweder ihre Grundwerte über Bord werfen oder aber in Kauf nehmen, dass eine neue, wahrscheinlich sozialliberale Regierung eine Politik unterstützte, die ihren Interessen noch ferner läge als der derzeitige Regierungskurs. Um also den Fortbestand der Koalition nicht zu gefährden, rangen sich schließlich die acht Kriegsgegner um Hans-Christian Ströbele die strategische Entscheidung ab, ihre Stimmen aufzuteilen: vier Stimmen für den Kanzler (und damit für den Erhalt der Koalition) und vier Stimmen gegen Schröder (als Ausdruck der Ablehnung des Krieges). Durch das taktische Zahlenspiel der Grünen hatte Schröder am Ende 336 Jastimmen beisammen, genau zwei mehr als für eine Mehrheit erforderlich. Das Ergebnis ist insofern paradox, als es genau die entgegengesetzten Verhältnisse im Parlament widerspiegelt: Denn sowohl FDP als auch die CDU/CSU-Fraktion befürworten einen Einsatz der Bundeswehr, verweigerten dem Kanzler jedoch das Vertrauen, weil sie gegen eine Weiterführung der rot-grünen Koalition sind. So gesehen haben auch sie das getan, was sie dem Kanzler vorwarfen: eine ursprünglich außenpolitische Frage mit innenpolitischen Überlegungen vermischt. Die Vertrauensfrage wurde zum vierten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik gestellt. Die Vertrauensfragen von Willy Brand 1972 und Helmut Kohl 1982 führten (beabsichtigt) zur Auflösung des Bundestages und zu Neuwahlen. Helmut Schmidt überstand 1982 zwar die Vertrauensfrage, verlor seine Mehrheit aber schon sieben Monate später, als ihn die Abgeordneten mithilfe des Misstrauensvotums abwählten. Auch Gerhard Schröder steht nach der Abstimmung nicht wirklich gestärkt da, die Wunden vor allem beim kleinen Koalitionspartner sind tief. Das Instrument der Vertrauensfrage ist ein starkes Mittel, das er nach Artikel 68 des Grundgesetztes erfolgreich zur Disziplinierung seiner Koalition eingesetzt hat, es offenbart jedoch gleichzeitig die Schwäche eines Bundeskanzlers, der sich seiner Mehrheit in dieser Frage offensichtlich nicht anders sichern konnte. Doch die Entscheidung für einen Kriegseinsatz der Bundeswehr, die auch ein Pokerspiel um mehr Macht und Einfluss auf dem internationalen Parkett war, ist endgültig. Die Vorbereitungen für den Einsatz laufen: Das Verteidigungsministerium wird Schnellboote, Minensucher und Aufklärungsflugzeuge der Marine zur Überwachung an die somalische Küste schicken. Auch die Vorbereitungen des Kommando Spezialkräfte (KSK) für einen Einsatz in Afghanistan sind im Gang. Die Elitesoldaten des KSK sind darauf spezialisiert, Geiseln zu befreien und Terroristen zu fangen. Die Mithilfe Deutschlands im internationalen Krisenmanagement schließt Kampfhandlungen zwar schon seit dem Kosovo-Krieg nicht mehr aus. Doch es überschreitet erstmals die Grenzen Europas.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

Geheimdienste

Unterrichtseinheit

Der Bundesnachrichtendienst (BND) übernimmt in Deutschland die Aufgaben des Geheimdienstes. In den letzten Monaten geriet er durch verschiedene Affären in das Blickfeld der Öffentlichkeit.Der Bundesnachrichtendienst hat als einziger Auslandsnachrichtendienst Deutschlands die Aufgabe, Informationen zu sammeln und auszuwerten, die zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind, notwendig sind. Diese Informationen werden der Bundesregierung übermittelt und erstrecken sich auf viele Themenbereiche. Das Blickfeld der Öffentlichkeit wird dabei eigentlich gemieden. Aber Anfang des Jahres 2006 sorgten zunächst die Aktivitäten deutscher Geheimdienst-Agenten im Irak für Aufsehen. Woraufhin die Medien ausführlich diskutierten, welche Rolle der Bundesnachrichtendienst bei der Entführung des Deutsch-Libanesen Khaled el Masri durch die "Central Intelligence Agency" (CIA) gespielt hat.Die Schülerinnen und Schüler sollen die drei deutschen Nachrichtendienste und deren Hauptaufgaben erläutern. die Entstehungsgeschichte sowie Strukturen und Aufgaben des BND beschreiben. die Geheimdienste der USA und Großbritanniens und deren geschichtliche Hintergründe kurz erklären. Informationen über das Internet recherchieren und diese kritisch bewerten. Thema Geheimdienste Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 8 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 1-3 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für 2 Schülerinnen und Schüler Zuletzt kam heraus, dass der Bundesnachrichtendienst jahrelang Journalisten bespitzelt und gezielt angeworben hat. Der BND wollte herausfinden, wie Journalisten an Informationen herangekommen sind, die eigentlich hätten intern bleiben sollen. Außerdem interessierte den Bundesnachrichtendienst, was mit diesen Informationen geschieht und durch welche Bundesnachrichtendienstquellen die Medien die Informationen erhalten haben. Doch das war rechtswidrig, denn eine Anweisung des damaligen Bundesnachrichtendienst-Präsidenten Hansjörg Geiger von Mai 1998 gibt eindeutig vor: "Grundsätzlich gibt es keine operative Nutzung von deutschen Medienvertretern." Die Presse spekuliert nun darüber, inwieweit die BND-Spitze und das Bundeskanzleramt über diese Praxis informiert waren. Daher soll ein Untersuchungsausschuss des Bundestages Licht ins Dunkel der Affären bringen und die Vorwürfe gegen den Bundesnachrichtendienst überprüfen. Doch was hat es mit dem Bundesnachrichtendienst überhaupt auf sich? Drei deutsche Nachrichtendienste Der Bundesnachrichtendienst ist nur einer von insgesamt drei deutschen Nachrichtendiensten. Die beiden anderen sind das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Militärische Abschirmdienst (MAD). Daneben gibt es noch einige weitere Behörden, die sich mit Nachrichtenbeschaffung und Aufklärung beschäftigen. Allerdings ist es nicht immer ganz einfach, die Aufgaben der unterschiedlichen Einrichtungen zu trennen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat seinen Sitz in Köln und arbeitet laut Gesetz nur im Inland. Es ist gemeinsam mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) oder entsprechenden Abteilungen der jeweiligen Innenministerien unter anderem dafür verantwortlich, "Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen" über Aktivitäten zu sammeln und auszuwerten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind." Das BfV ist darüber hinaus auch dafür zuständig, "geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht" aufzudecken, das heißt Wirtschafts- und politische Spionage zu bekämpfen und beim Geheim- und Sabotageschutz mitzuwirken. Der Militärische Abschirmdienst Die Arbeit des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) ist, wie der Name bereits vermuten lässt, auf das Militär beschränkt. So wie das Bundesamt für Verfassungsschutz ist er nur im Inland tätig und allgemein für die Aufgaben zuständig, die das BfV außerhalb der Bundeswehr erfüllt. Das heißt, er sammelt Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Bundeswehr und über Bestrebungen gegen die Bundeswehr von außen, zum Beispiel durch Spionage. Außerdem überprüft er Personen auf ihre Zuverlässigkeit, die dienstlich mit geheimhaltungsbedürftigen Dokumenten zu tun haben. Den BND gibt es seit dem 1. April 1956, er ist der deutsche Auslandsnachrichtendienst. Seine Vorläuferorganisation war die "Organisation Gehlen", benannt nach ihrem Gründer, dem ehemaligen Generalmajor der Wehrmacht Reinhard Gehlen. Er und Reste des Stabes "Abteilung Fremde Heere Ost" hatten bereits 1946 unter der Bezeichnung "Organisation Gehlen" für amerikanische Dienststellen im Bereich der militärischen Ostaufklärung gearbeitet. Der Bundesnachrichtendienst als Behörde Der Bundesnachrichtendienst ist eine Bundesoberbehörde, die dem Bundeskanzleramt unterstellt ist. Dort ist die Abteilung 6 ("Bundesnachrichtendienst; Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes") für den Bundesnachrichtendienst zuständig, deren Leiter bekleidet gleichzeitig das Amt des Geheimdienstkoordinators. Seit dem 1. Dezember 2005 ist dies Klaus-Dieter Fritsche (CSU). Sein unmittelbarer Vorgänger, Ernst Uhrlau, wurde zum selben Datum der neue Bundesnachrichtendienstpräsident. Wer kontrolliert den Bundesnachrichtendienst? Der Bundesnachrichtendienst untersteht politisch also dem Bundeskanzleramt, beziehungsweise dem dortigen Geheimdienstkoordinator, und gehört damit im weiteren Sinne zur Regierung. In einem demokratischen Rechtsstaat kontrolliert die Legislative, das Parlament, die Arbeit der Exekutive. Der Bundesnachrichtendienst ist, so vertraulich seine Arbeit auch sein mag, keine Ausnahme. Bundestags-Gremium Im Bundestag gibt es daher ein spezielles Gremium, das so genannte Parlamentarische Kontrollgremium (PKG). Seine Mitglieder, allesamt Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Parteien, kontrollieren die Arbeit der deutschen Geheimdienste, die dem Bund unterstehen: das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst und natürlich auch der Bundesnachrichtendienst. Dabei sind die Parlamentarischen Kontrollgremiums-Mitglieder zur Verschwiegenheit, auch gegenüber den anderen Mitgliedern des Bundestags, verpflichtet. Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage bildet das "Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes". Dabei ist das Parlamentarische Kontrollgremium wesentlich jünger als der Bundesnachrichtendienst, es wurde erst 1978, damals als "Parlamentarische Kontrollkommission", eingerichtet. Sein Vorläufer war das so genannte "Parlamentarische Vertrauensmännergremium", das der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer 1956 ins Leben gerufen hatte. Dieses Gremium arbeitete aber lediglich auf Grundlage einer informellen Absprache zwischen der Bundesregierung und den Bundestagsfraktionen. 1999 wurde die Kommission durch das Kontrollgremiumgesetz (PKGrG) grundlegend erneuert, mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet und umbenannt. Vorschriften Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes regelt das "Gesetz über den Bundesnachrichtendienst" (BNDG). Demnach ist der Bundesnachrichtendienst dafür zuständig, sicherheits- und außenpolitisch relevante Informationen aus dem beziehungsweise über das Ausland zu beschaffen und diese auszuwerten. Die gewonnenen Erkenntnisse leitet die Behörde der Bundesregierung weiter. Sie gibt dem BND auch die Aufklärungsschwerpunkte vor. Etat und Sitz Der Bundesnachrichtendienst hat einen Jahresetat von rund 430 Millionen Euro und beschäftigt insgesamt rund 6.000 Mitarbeiter (Stand 2005). Seine beiden Hauptstandorte sind derzeit in Pullach bei München und in Berlin. Allerdings wurde bereits 2003 beschlossen, den Stammsitz in Pullach aufzugeben und die ganze Behörde bis zum Jahr 2011 nach Berlin zu verlegen. Dieses Vorhaben ist allerdings ins Stocken geraten, da sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weigern, nach Berlin umzuziehen. Aufgaben In insgesamt acht Abteilungen erfüllen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedene Aufgaben. Dabei sind die Abteilungen 1 ("Operative Aufklärung") und 5 ("Operative Aufklärung / Auswertung - Organisierte Kriminalität und Internationaler Terrorismus") sowie 2 ("Technische Beschaffung") und 3 ("Auswertung") von besonderer Bedeutung: Abteilung 1 In Abteilung 1 verrichten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "klassische nachrichtendienstliche Arbeit", so der Bundesnachrichtendienst auf seiner Internetseite. Darunter wird "die Gewinnung von geheimen Informationen mit menschlichen Quellen" verstanden. Der Bundesnachrichtendienst bezeichnet diese Arbeitsmethodik auch als HUMINT, ein Begriff, der auf das englische "Human Intelligence" zurück zu führen ist. Schwerpunkte der operativen Informationsbeschaffung sind, so der BND in seiner Selbstdarstellung, politische, wirtschaftliche, militärpolitische und technisch-wissenschaftliche Themen. Aufgrund der Komplexität und der stark zugenommenen globalen Vernetzung arbeitet diese Abteilung eng mit den Nachrichtendiensten anderer Länder zusammen. Abteilung 2 In Abteilung 2 spielt die Technik die Hauptrolle, das heißt hier gewinnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Informationen mit technischen Mitteln. Der Bundesnachrichtendienst bezeichnet diese Fernmelde- und elektronische Aufklärung auch als SIGINT ("Signal Intelligence"). Dabei filtern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die internationalen Kommunikationsströme, auch verschlüsselte, und suchen dort nach brauchbaren Informationen. Abteilung 3 Abteilung 3 bildet, laut Bundesnachrichtendienst "den Start- und Endpunkt der gesamten nachrichtendienstlichen Arbeitskette im Bundesnachrichtendienst. Sie dient als Drehscheibe für Auftragseingang und -erfüllung." Hier werden die Aufklärungsaufträge der Bundesregierung in konkrete "Beschaffungsaufträge" für die Abteilungen 1, 2 und 5 umgesetzt. Die Nachrichten, die die drei Abteilungen gewinnen, werden hier mit weiteren Informationen zusammengeführt und anschließend analysiert. Abteilung 5 Abteilung 5 konzentriert sich speziell auf "transnationale Phänomene", wie den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität. Entstehung und Aufgaben Die Central Intelligence Agency (CIA) ist der wohl bekannteste und berüchtigste Geheimdienst der Welt. US-Präsident Harry S. Truman unterzeichnete am 18. September 1947 den "National Security Act" und gründete damit die Nachfolgeorganisation der "Central Intelligence Group" (CIG) aus dem Zweiten Weltkrieg. Die CIA ist, genau wie der Bundesnachrichtendienst, ein Auslandsnachrichtendienst. Ihre Aufgabe besteht also ebenfalls darin, nicht frei zugängliche Informationen aus dem Ausland zu beschaffen und auszuwerten. Dazu setzt die CIA Agenten ein und arbeitet mit den Nachrichtendiensten befreundeter Staaten zusammen. Die so gewonnenen Erkenntnisse stellt die CIA der US-Regierung zur Verfügung. Der "National Security Council" (NCS) gibt der CIA die grundlegenden Ziele der Aufklärungsarbeit vor. Sie hat ihren Sitz in Langley, Virginia. Neustrukturierung nach dem 11. September Seit dem Jahr 2004 untersteht die CIA dem Direktor der Nationalen Aufklärungsdienste ("Director of National Intelligence" - DNI), dem ehemaligen US-Botschafter im Irak, John Negroponte. US-Präsident George W. Bush hat die Strukturen der CIA nach dem 11. September 2001 neu geordnet und das Amt geschaffen. Je ein Geheimdienstausschuss des Senats ("U.S. Senate Select Committee on Intelligence") und des Repräsentantenhauses ("U.S. House Permanent Select Committee on Intelligence") kontrollieren die CIA. Im Gegensatz zu anderen US-Behörden muss die CIA ihren Haushalt nicht veröffentlichen und gibt auch keine genauen Mitarbeiterzahlen an. Geheime Einsätze Die CIA-Agenten können andere Mittel einsetzen, als dies BND-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich ist. So ist es deutschen Agenten beispielsweise untersagt, verdeckte Operationen durchzuführen. CIA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sammeln dagegen nicht nur Informationen, sie streuen auch Falschmeldungen und führen selbst Anschläge durch. Als das bekannteste Beispiel gilt die fehlgeschlagene Invasion 1961 in der Schweinebucht von Kuba, mit der Fidel Castro gestürzt werden sollte (Operation Zapata). Bis heute ist allerdings nicht zweifelsfrei geklärt, wie stark die CIA die gescheiterte Landung von rund 1.500 exilkubanischen Soldaten wirklich geplant und finanziert hat. Angeblich soll die CIA auch an der Ermordung des legendären Revolutionärs Che Guevara 1967 in Bolivien beteiligt gewesen sein. Vor dem zweiten Weltkrieg Die Wurzeln des britischen Auslandsnachrichtendienstes reichen weit in die Vergangenheit zurück: Bereits im 16. Jahrhundert baute Sir Francis Walsingham (1532-1590) ein ausgeklügeltes Spionagesystem auf und konnte so mehrere Attentate auf Elisabeth I. (1558-1603) vereiteln. Institutionalisiert wurde der britische Auslandsgeheimdienst allerdings erst 1909. Damit reagierte die britische Regierung auf die wachsende Bedrohung durch Deutschland, das zu Lande und vor allem zur See militärisch stark aufrüstete. Das damals eingerichtete "Secret Service Bureau" hatte den Auftrag, ausländische Spionage in Großbritannien zu bekämpfen ("Home Section") und gleichzeitig im Ausland Informationen zu sammeln ("Foreign Section"). Aus der "Home Section" entstand später der britische Inlandsgeheimdienst ("Security Service" - MI5), aus der "Foreign Section" im Jahr 1922 der "Secret Intelligence Service", der auch unter dem Namen MI6 bekannt ist. Hauptsitz des SIS ist Vauxhall Cross in London. Nach dem zweiten Weltkrieg Nach den beiden Weltkriegen und daraus resultierenden Neuausrichtungen wurde der SIS während des "Kalten Kriegs" vor allem durch James Bond weltweit bekannt. Dabei war der reale SIS nicht immer so erfolgreich wie sein Filmheld. Bis in die 1960er Jahre gelang es der Sowjetunion immer wieder, eigene Spione in den Reihen des SIS zu positionieren und wichtige Informationen zu gewinnen. In der zweiten Hälfte des "Kalten Krieges" konnte der SIS die Sicherheitslücken schließen und ihm gelang es seinerseits, sowjetische Doppelagenten zu rekrutieren. Das wahre Ausmaß der Aktivitäten in dieser Zeit bleibt aber weitgehend unbekannt. Dass der SIS überhaupt existiert, gab die britische Regierung erst 1994 zu. Die Verantwortlichen Der Premierminister ist für alle nachrichtendienstlichen Belange verantwortlich und wird dabei vom Kabinettsminister unterstützt. Jeweils ein Direktor leitet die verschiedenen britischen Geheimdienste, die dem zuständigen Ministerium - für das SIS das Außenministerium - persönlich verantwortlich sind. Die gesetzliche Grundlage des SIS ist der "Intelligence Services Act" von 1994. Damit wurde auch ein parlamentarisches Kontrollgremium, das "Intelligence and Security Committee" (ISC), eingerichtet. Dieses Gremium, dem insgesamt neun Parlamentarier des Unter- und Oberhauses angehören, kontrolliert die drei britischen Geheimdienste und erstattet dem Premierminister mindestens einmal jährlich Bericht.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Cyber Security: Tipps für Schulen

Fachartikel
5,99 €

In diesem Interview beantwortet IT-Expertin Christine Deger Fragen rund um den Themenkomplex Cyber Security an Schulen und schulinterne Sicherheit. Sie erklärt die aktuelle Bedrohungslage für Schulen und gibt Tipps für Maßnahmen, die Schulen ergreifen sollten. Was können Schulen organisatorisch tun, um die schulinterne Sicherheit technisch gegen Angriffe von außen zu erhöhen? Welche Maßnahmen müssen sie erfüllen, um zumindest den minimalen Standard zu erfüllen? Und brauchen Schulen eigene IT-Expertinnen und -Experten? Diese und weitere Fragen hat uns Christine Deger beantwortet. Frau Deger ist seit 18 Jahren in der IT-Branche tätig und hat gerade ihr Buch "Cyber Security – Momentaufnahme. Maßnahmen. Möglichkeiten" veröffentlicht, in dem sie die aktuelle Angriffslage in Deutschland darstellt und generelle Schutzmaßnahmen aufzeigt. Sie schreiben in Ihrem Buch, dass die vernetzte Welt immer mehr Sicherheit braucht. Warum? Der Hauptfokus der Digitalisierung liegt derzeit in der Entwicklung neuer Produkte und in der automatisierten Vernetzung von Systemen wie zum Beispiel Smart Home-Geräten für eine intelligente Haussteuerung. Das macht das Leben auf den ersten Blick einfacher und bequemer. Wir vergessen dabei, dass diese Art der Vernetzung im Hintergrund den Austausch von Daten erfordert. Das bedeutet, für Nutzende ist es nicht mehr transparent, wo diese Daten überall verwendet werden. Das greift in unseren Alltag ein. Beispielsweise landen die Sprachdaten, die wir einem Sprach-Assistenten wie Alexa mitgeteilt haben, in der Datenbank eines Herstellers. Ob sie dort sicher sind oder mit den Daten anderer Sprachdaten-Nutzenden vertauscht werden können, hängt alleine vom Sicherheitsniveau dieses Herstellers ab. Auf den verlassen wir uns oft, ohne das zu hinterfragen. Und wir "bezahlen" mit diesen Daten die kostenlose Nutzung von Diensten im Internet. Dazu erhalten wir zusätzlich Werbung (auf die Persönlichkeit angepasst). Diese Werbekanäle werden leider immer wieder ausgenutzt, um Schadsoftware auf Geräte einzuschleusen. So dreht sich das Modell im Kreis. Sie gehen in Ihrem Buch auch auf die aktuelle Bedrohungslage für zum Beispiel Großunternehmen oder die Bundeswehr ein. Wie schaut die Bedrohungslage für Schulen aus? Schulen haben zunächst mal Daten von Kindern und Jugendlichen in ihren Datenbanken. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO-EU) stellt exakt diese Daten unter einen besonderen Schutz. Das bedeutet für die Schulen, dass sie zum einen ihre technische Infrastruktur noch besser absichern sollten. Dasselbe gilt für die Prozesse in der Verarbeitung der Daten im Schulalltag. Der sichere Datenaustausch mit Eltern und dem Kollegium ist ein weiteres Thema. Ein Austausch über schulische Belange, die eventuell vertrauliche Informationen enthalten, erfordert zum Beispiel eine Verschlüsselung im Mailverkehr oder einen verschlüsselten Datenaustausch über eine sichere Cloud. Ich nehme wahr, dass diese Kommunikation aktuell sehr viel über Dropbox und Whatsapp erledigt wird. Und leider ist das nicht sicher genug. Welche Maßnahmen der Cyber Security muss eine Schule durchführen, um zumindest den minimalen Standard zu erfüllen? Ein Schritt ist, die Kommunikation auf sichere Kanäle lenken. Es gibt sichere Alternativen zu Whatsapp und Dropbox. E-Mailverschlüsselung kann eingerichtet werden. Die Absicherung der Datenbanken , in denen die personenbezogenen (und -beziehbaren) Daten von Kindern und Jugendlichen liegen, ist oberstes Gebot. Genau wie eine regelmäßige, zweifache Datensicherung . Das Netzwerk sollte den aktuellen "best practice"-Empfehlungen entsprechend aufgebaut sein (Stichwort "Netzdesign"). Und es ist wichtig, jemanden zur Hand zu haben, der sich auskennt, wenn etwas passiert, zum Beispiel einen IT-Dienstleister, der im Notfall helfen kann. Dazu geben die Kultusministerien inzwischen ebenfalls ganz gute Empfehlungen. ­­­­­­­­­­­­­ Was können Schulen organisatorisch tun, um die schulinterne Sicherheit technisch gegen Angriffe von außen zu erhöhen? Welche Prozesse sind sinnvoll und wie lassen sie sich reibungslos in einen normalen Schulalltag integrieren? Am besten ist es, jemanden vor Ort und im Schulteam zu haben, der sich gut auskennt und den Überblick über die IT-Infrastruktur hat. Diese Person kann auch die Steuerung eines IT-Dienstleisters übernehmen und für eine transparente, schlanke Dokumentation sorgen. Das ist hilfreich bei Personalwechsel oder Vertretungsregelung (und wird leider oft vernachlässigt). Die technische Absicherung im Netzwerk umfasst zum einen das Netzwerkdesign (Security by Design), also die Aufteilung in verschiedene Netzsegmente, sowie einige Alarmierungssysteme , mit denen rechtzeitig erkannt wird, ob jemand versucht, in das Netzwerk einzudringen. Die Server (Betriebssysteme, Anwendungssysteme und Datenbanken) und die Rechner, Tablets oder Laptops müssen regelmäßig mit (Security-)Updates versorgt werden. Dazu braucht es einen Überblick, welche Geräte im Einsatz und welche Bedrohungen aktuell sind. Die Integration der Prozesse in den Schulalltag ist nicht ganz einfach. Das kommt auf die Schule an und wie viel personelle Kapazität für die IT Betreuung vorhanden ist. Wichtig sind die Aufnahme-, Änderungs- und Deaktivierungsprozesse für Benutzerdaten (wie Schüler-, Eltern- und Lehrkraft-Daten). Diese müssen regelmäßig kontrolliert werden und die "Datenbereinigung" mindestens 1 mal pro Jahr ist in der DSGVO-EU ebenfalls vorgesehen. Ein regelmäßiger Datensicherungsprozess ist wichtig. In der Regel läuft dieser automatisiert und kann überwacht werden, sodass nur im Fehlerfall eine Reaktion erforderlich ist. Und ich empfehle jeder Organisation einmal im Jahr eine Notfall-Übung für die IT . Damit testen wir die Prozesse rückwärts und "verproben" sie in der Praxis. Benötigt eine Schule einen eigenen IT-Spezialisten oder können die Aufgaben auch von fachfremden Personen erledigt werden? Ich halte es für sinnvoll, wenn die IT-Betreuung in Abstimmung mit der Schulorganisation arbeitet. Dazu ist es besser, die Kollegin oder der Kollege ist in das Kollegium integriert beziehungsweise für diese sichtbar und ansprechbar. Für die reine IT-Betreuung ist Pädagogik-Kenntnis nicht unbedingt erforderlich, kann aber sehr hilfreich sein. In Baden-Württemberg werden öfter Lehrkräfte für die IT-Betreuung mit einem Stunden-Anteil beschäftigt. Das hat Vor-und Nachteile. Wichtig ist bei dieser Lösung, dass zusätzliche Unterstützung angefordert werden kann, falls notwendig. Ich erlebe oft, dass diese Kolleginnen und Kollegen sich allein gelassen fühlen und die IT-Betreuung als zusätzliche Last empfinden. Das ist nicht sinnvoll. In diesem Fall empfehle ich der Schulorganisation eine Trennung der Rollen oder eine temporäre externe Unterstützung. So können gemeinsam eine Struktur und sinnvolle gelebte Prozesse organisiert werden. Auf dieser Basis kann eine Regelbetreuung gut funktionieren. Reichen die gemeinhin bekannten Sicherheitsprogramme überhaupt noch aus, um sich langfristig allumfassend zu schützen? In der Regel ja, in der Kombination mit gut gelebten Prozessen, einem best-practice-Technik-Ansatz und angemessenen Verhaltensweisen ist man als Schulorganisation schon auf dem richtigen Weg. Und je mehr Wissen im Kollegium vorhanden ist, desto weniger passieren Fehler. Die "Schwachstelle Mensch" bleibt ein Risiko. Wir Menschen sind nun mal bequem und wollen rasch von A nach B. Da ist IT-Sicherheit manchmal hinderlich. Und wenn doch Fehler passieren – die Ruhe bewahren und Hilfe holen.

  • Fächerübergreifend

Medien - die "Vierte Gewalt" im Staat?

Unterrichtseinheit

Der ehemalige Kanzler Gerhard Schröder galt als Medienkanzler. Auch unsere jetzige Kanzlerin Angela Merkel weiß sehr gut, wie sie medienwirksam ihre Botschaften zum Beispiel mit Hilfe von Podcasts wöchentlich ins Volk transportiert.Das Verhältnis von Medien und Politik verändert sich zunehmend durch eine sich wandelnde Medienlandschaft und politische Bedingungen. Wie sind sie miteinander verflochten und wer übt über wen Macht und Kontrolle aus? Diese Fragestellungen sollen sich Lernende durch Recherche und Präsentation erarbeiten und in Diskussionen vertiefen. Zudem ist das Thema sehr nah am Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler. Sie können selbst mit einfachen Mitteln Recherchen über die Mediendarstellung und -rezeption oder die Qualität von Nachrichten- und Berichterstattung durchführen.Das Thema "Medien als vierte Gewalt im Staat" ist sehr komplex. Für den Unterricht ist es ratsam, Teilaspekte zu betrachten, zum Beispiel Betrachtung verschiedener Medien, rechtliche Aspekte oder geschichtliche Hintergründe. Die methodische Vorgehensweise sollte Recherche, Diskussion und Präsentation beinhalten. Die Recherche der Schülerinnen und Schüler könnte sehr alltagsnah erfolgen, zum Beispiel Einsatz von Werbung im Fernsehen, Quantität von Anteilen der Unterhaltung und von Berichterstattung oder Qualität von neuen Medien. Die Rechercheergebnisse sollten in der Klasse in Gruppen präsentiert werden und zur Diskussion im Plenum anregen.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Kommunikation verschiedener Medien differenziert beurteilen. Mediennutzung und Medienformate recherchieren und beschreiben. Argumente kennen lernen, mit denen Medien verteidigt und kritisiert werden. mit diesen Argumenten ihre eigene Bewertung des Verhältnisses von Politik und Medien begründen. das Verhältnis von Sender und Empfänger kritisch bewerten. ethische Grundsätze von Berichterstattung und Nachrichtenproduktion kennen lernen und diskutieren. die veränderte Medienlandschaft beschreiben und zukünftige Kanäle ausfindig machen. selbst die neuen Medien als Informations- und Recherchemedium nutzen (Internet, Foren, Podcasts et cetera) Thema Medien - die "vierte Gewalt" im Staat? Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek II, ab Klasse 10-13 Zeitaufwand je nach Intensität 4-8 Stunden Medien je ein Computer mit Internetzugang für 2 Schülerinnen und Schüler Auf der folgenden Seite finden Sie Anregungen, wie man das Thema im Unterricht angehen kann. Die Lehrkraft kann einen Ansatz als Herangehensweise wählen oder in Schülergruppen einteilen, die das Thema jeweils aus verschiedenen Perspektiven erarbeiten. Das Verhältnis Medien - Politik Wie kann dieses Verhältnis beschrieben werden? Vier Ansätze aus der Wissenschaft liefern eine erste Orientierung. Auf den folgenden Seiten wird die Entwicklung der Medien in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg kurz skizziert und anschließend die Frage gestellt, wie man das Verhältnis von Politik und Medien beschreiben kann. Weiterhin wird der rechtliche Rahmen publizistischer Arbeit vorgestellt und nach den Kontroll- und Einflussmöglichkeiten beider Bereiche gefragt. Die Neuorganisation der Rundfunkmedien Der Rundfunk wird nach 1945 öffentlich-rechtlich organisiert. Mit den privaten Sendeanstalten verändert sich die Medienlandschaft in den 80er Jahren. Der rechtliche Rahmen der Medien Im Grundgesetz ist die Presse- und Informationsfreiheit verankert, weitere Gesetze regeln den Rahmen publizistischer Tätigkeit. Möglichkeiten der Kontrolle und Einflussnahme Medien können politische Arbeit kritisch begleiten, aber die Politik nutzt die Medien gleichermaßen zur positiven Außendarstellung. Medien werden oft als "Vierte Gewalt" in einem Staat bezeichnet. Allerdings ist diese These nur ein Aspekt eines ausdifferenzierten wissenschaftlichen Diskurses. Um die vielfältigen Beziehungen, die beide Systeme unterhalten, bewerten zu können, lohnt ein Blick auf die vier wirkungsmächtigsten Ansätze der Wissenschaft: Das Gewaltenteilungsparadigma: Die Medien werden hier als "Vierte Gewalt" neben Legislative, Judikative und Exekutive verstanden. Kraft ihrer Autonomie bilden sie eine Kontrollinstanz und sind dadurch aktiv an der Ausübung staatlicher Herrschaft beteiligt. Das Gewaltenteilungsparadigma geht davon aus, dass das politische System durch klare Grenzlinien vom Mediensystem getrennt ist. Genau dies bezweifeln aber Kritiker dieses Ansatzes, indem sie auf die mannigfaltigen politischen und ökonomischen Abhängigkeiten des Mediensystems hinweisen. Der Instrumentalisierungsansatz: Dieser Ansatz rückt die These in den Fokus, dass die Medien im politischen Feld immer bedeutender werden, gleichzeitig jedoch kommt es zu einem Autonomieverlust. Deutlich wird dies an der wachsenden Bedeutung politischer Kommunikation: Medienreferenten, Wahlkampfstrategen, Redenschreiber und Spin-doctors betreiben PR im Sinne ihrer Auftraggeber und machen sich zu diesem Zweck die medialen Kanäle zunutze. Der Dependenzansatz: Der Dependenzansatz geht zwar ebenso wie der Instrumentalisierungsansatz von einer "Mediatisierung der Politik", also von einer gegenseitigen Durchdringung beider Systeme aus. Allerdings kommt er zu dem Ergebnis, dass die politische Kommunikation sich den Gesetzmäßigkeiten der Medien angepasst und sich damit in ein Abhängigkeitsverhältnis begeben hat. Das bedeutet: Medien "regieren mit", indem sie bestimmen, welche Themen erhöhte Aufmerksamkeit verdienen. Damit setzen sie den Rahmen, in dem politische Arbeit öffentlichkeitswirksam kommuniziert werden kann. Der Interdependenzansatz Von einer engen Verflechtung und einer gegenseitigen Abhängigkeit beider Systeme geht diese Position aus. Demzufolge benötigt die Politik die Medien zur Kommunikation ihrer Entscheidungen. Allerdings sind die Medien auf diese politischen Prozesse angewiesen, da sie einen wichtigen Inhalt für sie darstellen. Durch die Berichterstattung wird schließlich ein Feedback generiert, dass auf das politische Feld zurückwirkt, woraufhin dieses wiederum neue Inhalte hervorbringt. Der Interdependenzansatz geht also von einer "Komplizenschaft" beider Systeme aus, die ein unauflösbares Tauschverhältnis miteinander verbindet. All diese Überlegungen dienen als Diskussionsgrundlage für die Bestimmung des Verhältnisses Politik-Medien. Sie gehen davon aus, dass es im Laufe der Entwicklung zu einer Grenzverschiebung und auch -verwischung gekommen ist. Es muss zum einen bedacht werden, wie sich im Zuge der zunehmenden Kommerzialisierung die Aufbereitung politischer Themen in den Medien gewandelt hat (Stichwort "Infotainment") und nach welchen Kriterien die Themen, die schlussendlich an der Spitze der publizistischen Agenda stehen, ausgewählt werden. Zum anderen gilt es, die Strategien politischer Kommunikation und ihre Implementierung in die medialen Gegebenheiten in Augenschein zu nehmen. Kontrolle und Einflussnahme sind also die Schlagworte, unter denen das Spannungsverhältnis beider Systeme verbucht werden kann. Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich in der Bundesrepublik Deutschland eine unter dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit stehende Medienlandschaft. Während private Herausgeber und Verlage weiterhin die Printmedien veröffentlichten, entschied man sich nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus, die Rundfunk- und später auch die beiden Fernsehsender ARD und ZDF öffentlich-rechtlich zu organisieren und durch Gebühren zu finanzieren. Dadurch wollte man gewährleisten, dass die Medien vom Staat unabhängig sind und sich nicht zu Propagandazwecken instrumentalisieren lassen. Die Versorgung der Bevölkerung mit politischen Informationen wurde ein wichtiges Element des öffentlich-rechtlichen Sendeauftrages und somit integraler Bestandteil des Programmablaufs. Das Angebot richtete sich zudem an die gesamte Gesellschaft und musste daher alle Strömungen berücksichtigen. Diese Monopolstellung der Öffentlich-Rechtlichen im Bereich der elektronischen Massenmedien endete allerdings Mitte der 80er Jahre. Seitdem hat sich das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland tiefgreifend gewandelt und es befindet sich weiterhin in einem Differenzierungsprozess: "Die Einführung neuer Medientechnologien sowie die Deregulierung der Kommunikationsinfrastruktur und des Rundfunksystems sind mit einem gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zur sogenannten Kommunikationsgesellschaft verbunden", analysierte die Politik- und Kommunikationswissenschaftlerin Barbara Pfetsch in ihrem 1998 erschienenen Aufsatz "Regieren unter den Bedingungen medialer Allgegenwart". Neue Angebote, eine allgemeine und weitreichende Kommerzialisierung, das immer schneller werdende Informationstempo und die Verschmelzung der Individual- mit der Massenkommunikation im Internet sind dabei die laut Pfetsch kennzeichnenden Entwicklungen. Mit dem Fall des öffentlich-rechtlichen Monopols und der Zulassung von privaten Rundfunk- und Fernsehsendern verbreiterte sich das Angebot rasant in verschiedene Richtungen. Alleine im Zeitraum von 1988 bis 1993 wuchsen die Lizensierung privater Fernsehprogramme von 63 auf 89 und der Programmumfang von circa 26.000 (1982) auf insgesamt über 130.000 Stunden im Jahr 1993. Zum Stichtag 30. April 2006 führt die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) in ihrer Datenbank insgesamt 436 in Deutschland lizensierte "private Fernsehprogramme, Bürgerfernsehen, Teleshopping- und sonstige Fernseh-Angebote" sowie die Fernsehprogramme der "öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammveranstalter". Auch im Printbereich war eine ähnliche Entwicklung zu beobachten. Nachdem die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten lange Jahre ohne private Mitbewerber geblieben waren, gerieten sie nun durch die neu aufkommende Konkurrenz unter ökonomischen Druck. Das gesamte Mediensystem musste sich dem nun entstehenden Wettbewerb öffnen und den neuen Gegebenheiten anpassen. Wirtschaftliche Faktoren traten zunehmend in den Vordergrund. Im Artikel 5 des Grundgesetzes ist die Presse- und Informationsfreiheit verankert: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Verschiedene Landespresse-, Rundfunk- und Landesmediengesetze sowie Rundfunkstaatsverträge regeln über den Artikel 5 des Grundgesetzes hinaus die rechtliche Stellung der Medien in der Bundesrepublik Deutschland. Daraus ergibt sich auch der Sendeauftrag der öffentlich-rechtlichen Medien, der im §11 des Rundfunkstaatsvertrages fixiert ist: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in seinen Angeboten und Programmen einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Er soll hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Er hat Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Öffentlich-rechtliche Sender Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk diese Aufgaben auch erfüllen kann, wird er hauptsächlich durch die Rundfunkgebühren finanziert. Diese müssen alle Bürger, sofern sie entsprechende Geräte zum Empfang bereit halten, entrichten. Zwar dürfen ARD und ZDF auch Werbezeit verkaufen, hier gelten allerdings strenge Beschränkungen. So darf die Gesamtdauer der Werbung höchstens 20 Minuten werktäglich im Jahresdurchschnitt betragen. Nach 20.00 Uhr sowie an Sonntagen und im ganzen Bundesgebiet anerkannten Feiertagen dürfen Werbesendungen gar nicht ausgestrahlt werden. Private Unternehmen Die staatlichen Einflussmöglichkeiten auf die Programminhalte und -gestaltung der privaten Medienunternehmen, die keinerlei Rundfunkgebühren erhalten und sich daher durch Werbeeinnahmen finanzieren, ist dagegen wesentlich enger begrenzt. Der Rundfunkstaatsvertrag gibt ihnen zwar einen gewissen gesetzlichen Rahmen vor, an den sie sich halten müssen, doch definiert er nicht ihre Aufgaben. Die Interessen von Publikum und Werbekunden müssen letztlich im Mittelpunkt der privaten Medienunternehmen stehen, denn nur so ist letztlich ein Gewinn zu erzielen und damit das wirtschaftliche Überleben des Medienunternehmens zu gewährleisten. Dennoch unterliegt die Werbung gewissen Beschränkungen, so muss Werbung klar als solche gekennzeichnet sein, und bestimmte Zeitrahmen dürfen nicht überschritten werden. Diese sind aber nicht so ausgeprägt wie bei den öffentlich-rechtlichen Sendern. Journalistische Sorgfaltspflicht In den Pressegesetzen sind allerdings auch Bestimmungen enthalten, an die sich die Journalisten bei ihrer Arbeit halten müssen. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei die journalistische Sorgfaltspflicht. Das heißt, dass die Journalisten den Inhalt, die Herkunft und den Wahrheitsgehalt von Nachrichten gewissenhaft überprüfen müssen, bevor sie diese veröffentlichen. Zudem dürfen sie Nachrichten nicht sinnentstellend wiedergeben. Gerüchte, Spekulationen und nicht bestätigte Meldungen müssen sie entsprechend kennzeichnen und Kommentare, also eigene Meinungsäußerungen, von der Nachrichten-Berichterstattung deutlich erkennbar trennen. Wenn Journalisten gegen diese Sorgfaltspflicht verstoßen und nachweislich falsche Informationen verbreiten, drohen ihnen entsprechende zivilrechtliche Konsequenzen. Der Pressekodex Im Printbereich ist der so genannte Pressekodex (eigentlich: Publizistische Grundsätze) von besonderer Bedeutung. Darunter versteht man die journalistisch-ethischen Grundregeln, die der Deutsche Presserat, eine Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände, 1973 vorgelegt hat. Der Presserat fasst den Inhalt auf seiner Internetseite folgendermaßen zusammen: Nicht alles, was von Rechts wegen zulässig wäre, ist auch ethisch vertretbar. Deshalb hat der Presserat die Publizistischen Grundsätze, den sogenannten Pressekodex, aufgestellt. Darin finden sich Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen, so zum Beispiel: Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschenwürde Gründliche und faire Recherche Klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen Achtung von Privatleben und Intimsphäre Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt und Brutalität Verleger und Journalisten haben diesen Grundsätzen durch ihre Verbände zugestimmt und sich damit freiwillig selbst verpflichtet, diese bei ihrer Arbeit zu beachten. Seit 1973 hat man den Pressekodex mehrfach ergänzt. Konkretisiert wird er durch die "Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates". Einschränkung der Pressefreiheit Für Journalisten, die für elektronische Medien arbeiten, gelten im Prinzip die gleichen Sorgfaltspflichten. Der "Staatsvertrag über Mediendienste" definiert in § 11, dass TV-, Rundfunk- und Onlineangebote "soweit sie der Berichterstattung dienen und Informationsangebote enthalten, den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen" haben. Nachrichten über das aktuelle Tagesgeschehen müssen vor ihrer Verbreitung mit der "nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit" überprüft werden. Sobald strafrechtliche Grenzen überschritten werden, endet natürlich die Pressefreiheit. Der Artikel 5, Absatz 2 des Grundgesetzes legt fest, dass die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit "ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre" finden. "Agenda Setting" und "Gatekeeping" Medien, beziehungsweise die für sie arbeitenden Journalisten, informieren mit ihren Beiträgen die breite Öffentlichkeit über alle Sachverhalte oder Vorgänge, die von allgemeiner, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung sind. Diese Arbeit ist deswegen für die Gesellschaft besonders wichtig, weil die Journalisten darin auch über (politische) Missstände berichten und die dafür Verantwortlichen benennen. So können sie Themen und Vorgänge auf die gesellschaftliche Tagesordnung setzen und dafür sorgen, dass man darüber diskutiert. Dies nennt man in der Kommunikationswissenschaft "Agenda-Setting". Der Journalist hat es dabei letztlich in der Hand, welche Themen er auswählt und veröffentlicht. Die Kommunikationswissenschaft bezeichnet den (meist personellen) Einflussfaktor, der darüber entscheiden kann, welche Nachricht in den Medien erscheint, als "Schleusenwärter" (Gatekeeper). Medien als wichtiges Element der politischen Meinungsbildung Man kann durchaus sagen, dass die freie Presse damit den drei Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) zur Seite steht und deren Arbeit kritisch begleitet. Diese Stellung hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 25. April 1972 bekräftigt: "Die freie geistige Auseinandersetzung [ist] ein Lebenselement der freiheitlichen demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik und für diese Ordnung schlechthin konstituierend. Sie beruht entscheidend auf der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit, die als gleichwertige Garanten selbständig nebeneinander stehen." Die Medien sind also ein wichtiger Bestandteil der politischen Meinungs- und Willensbildung. Um diese Kontrollfunktion von staatlicher Beeinflussung ungehindert ausüben zu können, haben die für die Medien arbeitenden Journalisten beispielsweise besondere Recherchebefugnisse. Diese regeln die Pressegesetze der verschiedenen deutschen Bundesländer unter Begriffen wie "Auskunftsrecht" oder "Informationsrecht". Darunter ist zu verstehen, dass staatliche Behörden verpflichtet sind, den Journalisten "die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen", wie es beispielsweise im § 4 des nordrhein-westfälischen Pressegesetzes formuliert ist. Missbrauchen die Medien ihre Macht? Der Vorwurf des Machtmissbrauchs ist allerdings schnell zur Hand. Seitdem die Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlentscheidungen immer kurzfristiger treffen und die Demografie ihren Status als quasi-prophetische Instanz verloren hat, wird die politische Berichterstattung in den Medien immer kritischer ins Visier genommen. Die Bundestagswahl 2005 markierte einen Höhepunkt dieser Auseinandersetzung: Noch am Wahlabend griff Gerhard Schröder die Medien vehement an, indem er ihnen Kampagnenbildung und Missbrauch der Pressefreiheit unterstellte. Er machte sie damit verantwortlich für die temporäre politische Instabilität in Deutschland und warf ihnen Kompetenzüberschreitung vor, denn durch ihre tendenziöse Berichterstattung habe ein illegitimer Eingriff in die Sphäre des Politischen stattgefunden. Ganz gleich, wie man solche Anwürfe schlussendlich bewertet: Diese und ähnliche Reaktionen bestätigen nicht nur die exponierte Stellung, die Medien mittlerweile im politischen Feld eingenommen haben, sondern zeigen auch, wie eng verflochten beide Bereiche mittlerweile sind. Bürgernahe Politikvermittlung Allerdings nutzt auch die Politik die Medien, um ihre Themen auf die gesellschaftliche Tagesordnung zu setzen. Bezeichnend in diesem Zusammenhang ist die Aussage des Altkanzlers Gerhard Schröder, zum Regieren benötige er nur "BILD, BamS und Glotze". In TV-Talkshows wie "Sabine Christiansen" oder "Berlin Mitte" können sich Politiker einem breiten Fernsehpublikum präsentieren und ihre politischen Ziele direkt an die Zuschauer vermitteln. Die Parteien beschäftigen zudem Werbeagenturen, Medienberater und PR-Leute, die Politiker auf öffentliche Auftritte vorbereiten und eng mit den Medien zusammenarbeiten. Ziel ist eine positive Darstellung der politischen Arbeit und der Person des Politikers. Auch das Internet wird immer wichtiger, nicht nur in Wahlkampfzeiten. Fast jeder Spitzenpolitiker hat mittlerweile seine persönliche Homepage, die Parteien veröffentlichen auf ihren Webseiten umfangreiche Informationen nicht nur zu ihrem Programm, und öffentliche Stellen bieten verstärkt so genannte eGovernment-Angebote an. Bloggende Politiker Dabei nutzt die Politik auch neue Formen, beispielsweise das so genannte Podcasting. "Man kann Podcasts als Radio- oder Fernsehsendungen auffassen, die nicht mehr zu einer bestimmten Zeit konsumiert werden müssen", beschreibt Wikipedia dieses relativ neue Internetformat. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel hat seit Juni 2006 verschiedene Podcast-Sendungen produzieren lassen, um sich in den kurzen Videostatements zu verschiedenen politischen Themen, beispielsweise zum Libanon-Einsatz der Bundeswehr oder dem Haushalt 2007, direkt an die Internet-Zuschauer zu wenden. Auch die so genannten Weblogs haben mittlerweile Einzug in die Politik erhalten. Ein Weblog (auch Blog genannt) ist, so definiert Wikipedia, "eine Webseite, die periodisch neue Einträge enthält". Man kann es also durchaus als elektronisches Tagebuch bezeichnen, in denen der Betreiber sich frei äußern kann. Der nordrhein-westfälische SPD-Landesverband startete im Juni 2004 ein eigenes Weblog und war damit einer der ersten Akteure aus dem politischen Bereich, der dieses Kommunikationsformat nutzte. Im NRWSPD-Weblog kommentieren verschiedene Autoren aktuelle Ereignisse, die nicht immer unbedingt etwas mit der nordrhein-westfälischen Landespolitik zu tun haben müssen. Droht eine Instrumentalisierung der Medien? Ein Hauptkritikpunkt ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Politik zu gut auf der medialen Klaviatur, besonders der des Fernsehens, eingespielt hat. Die Folge sind Boulevardisierung und Oberflächlichkeit. Die Vermittlung komplizierter politischer Zusammenhänge wird zugunsten des Spektakels aufgegeben. Damit geht ein Transparenzverlust einher, der paradox anmutet: Alles ist sichtbar, alles ist öffentlich. Aber was gesagt wird, bleibt seltsam unkonkret. Die Dramaturgie von Talkshow-Auftritten wird von PR-Profis entwickelt, und die Moderatorinnen und Moderatoren fungieren oft nur als Stichwortgeber, anstatt kritisch nachzuhaken. So wird die Talkshow zu einer Präsentationsfläche, auf der sich Spitzenpolitiker publikumswirksam darstellen können. Die Politik, so der Vorwurf, beteiligt sich hier an einem Spiel um Quoten und Sympathie, bei dem die Information der Bürgerinnen und Bürger aus dem Blickfeld verschwindet. Mehr Transparenz und Interaktion? Eine Besonderheit des neuen Mediums Internet zeigt sich darin, dass hier neben der für die Massenmedien kennzeichnenden "One-to-many"-Kommunikation, also ein Sender wendet sich an viele Empfänger, auch andere, individuellere Formen möglich sind. Beispielsweise verfügen viele Politiker über eMail-Adressen, an die man schreiben kann. Auch andere Kommunikationsformen, bei denen man Sender und zugleich Empfänger sein kann, die so genannte "Many-to-many"-Kommunikation, ist möglich: beispielsweise kann man sich in Online-Foren oder Newsgroups mit anderen Internetnutzern austauschen und über viele, auch politische, Inhalte diskutieren. Jeder kann dort seine "Botschaft" niederschreiben, andere Benutzer reagieren darauf und bringen dann auch ihre Meinung ein. Das Internet als Schnittstelle zwischen Bürgern und der Politik Von seinen Möglichkeiten her ist das Internet also ein demokratisches Medium par excellence. Noch nie war es so einfach, sich zu vernetzen. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, direkt und für alle sichtbar ihre Interessen im Zusammenschluss zu artikulieren. Auch für die Politikvermittlung wird das Internet ein immer wichtigerer Schauplatz. Hier kann Bürgernähe nicht bloß simuliert, sondern wirklich praktiziert werden. Die Chancen einer politischen Kommunikation, die die Menschen nicht mit kompliziertem Expertenwissen überfordert, aber dennoch Substanz hat, stehen gut. Zwar kann und soll das Internet die übrigen Medien nicht als Träger politischer Information kassieren, eine Alternative zu ihnen könnte es aber dennoch darstellen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II
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