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Zeitmanagement im Lehrberuf: 10 Tipps zum zeitsparenden und nervenschonenden Umgang mit E-Mails

Fachartikel
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Dieser Fachartikel gibt Lehrkräften Anregungen, wie sie gezielt und zeitsparend mit E-Mails umgehen können. Dafür gibt die Autorin Peggy Kaminski – Strategin für Zeitmanagement im Lehrberuf – 10 konkrete und praktische Tipps zum Lesen, Verfassen und Beantworten von E-Mails, die direkt aus der Lehrerpraxis stammen. Zudem erhalten Lehrkräfte Hinweise, wie sie von sich aus das Kommunikationsmedium E-Mail zeit- und nervenschonend steuern und damit umgehen können. E-Mail an StR'in Peggy Kaminski Datum: 20. Mai, 21.15 Uhr Betreff: BITTE um dringenden Rückruf!! "Sehr geehrte Frau Kaminski, ich finde es eine Frechheit, wie da mit meiner Tochter umgegangen wird. Herr Behlen* unterstellt ihr, in der Biologie-Arbeit von Laura* abgeschrieben zu haben. Wenn sie sagt, dass sie in der Arbeit nicht abgeschrieben hat, warum sollte sie lügen? Und warum wird nicht auch Laura zu dem Sachverhalt befragt? Mir scheint, als ob meine Tochter bei Ihrem Kollegen ins schlechte Licht gerückt wird. Ich bitte Sie, mich dringend zurückzurufen! Viele Grüße, Stephanie von Hofen*" [* Namen geändert] Diese E-Mail erreichte mich als junge Klassenlehrerin, die nach nur wenigen Wochen ihre Arbeit an einer Gesamtschule begonnen hatte. Kennen Sie derartige E-Mails? Wie reagieren Sie in solchen Fällen, um den Sachverhalt zeit- und nervenschonend zu klären? Da ich als neue Kollegin nicht gleich anecken wollte, beschloss ich, mich erst einmal mit der Mutter zu unterhalten. Also rief ich sie direkt am nächsten Tag zurück – mit dem Ergebnis, von ihr viele gut gemeinte Ratschläge zu erhalten, wie ich den Konflikt doch bitte lösen solle. Bereits im Telefonat bemerkte ich, wie in mir immer mehr Unbehagen aufkam, denn ich wusste nicht, wie ich der Mutter gegenüber souverän auftreten kann, ohne bei ihr noch mehr Unmut hervorzurufen, denn ich wollte die Situation ja lösen und nicht noch weiter verschärfen. Ich nickte ab und versprach ihr, mich um die Angelegenheit zu kümmern. Bereits am Abend erhielt ich eine weitere E-Mail von ihr, in der sie sich nach dem Stand der Dinge erkundigte. Denn ich wollte mich ja melden. Da ich eh noch am PC saß und die Arbeitswoche sich dem Ende neigte, wollte ich ihr gleich antworten, um nicht das gesamte Wochenende darüber nachdenken zu müssen. Ich erinnere mich, dass ich lange vor dem Rechner saß und überlegte, wie ich ihr schonend sagen könnte, dass ich heute leider keine Zeit mehr fand, mit dem Kollegen zu sprechen. Am Ende brauchte ich fast eine ganze Stunde, um die Antwort zu formulieren und klickte letztlich um 23 Uhr auf "Absenden". Ich beschloss Feierabend zu machen, obwohl ich noch etwas für den nächsten Schultag vorbereiten wollte. Meinem Partner sendete ich eine Nachricht, dass wir uns morgen hören, heute sei es schon zu spät. Diese Situation, die mich damals sehr verunsicherte, gab mir zugleich den Anstoß, für mich Mittel und Wege zu finden, mit derartigen E-Mails umzugehen. Und so entwickelte ich während meiner neunjährigen Tätigkeit als Lehrerin einen zeitschonenden und zugleich souveränen Umgang mit belehrenden und auffordernden E-Mails. Ich legte mir Grundprinzipien fest, denen ich in meiner E-Mail-Kommunikation folgte. Denn für mich war es wichtig, dass ich nicht das Gefühl vermittelte beziehungsweise hatte, mich durch E-Mails fremdsteuern zu lassen, sondern aktiv die Situation oder die Kommunikation zu gestalten. Mit den Jahren bemerkte ich zudem, dass ich mittlerweile weitaus mehr E-Mails bekam als noch in den Jahren zuvor: Bitte um Zusendung des verlorenen Arbeitsblattes, Bitte um Entschuldigung, Bitte um Rückmeldung über den Leistungsstand, Formulare einreichen, Konferenzeinladungen, Termine bestätigen, Protokolle lesen, und so weiter... Zu Spitzenzeiten erhielt ich somit täglich bis zu 20 E-Mails. Wie dringend sind sie? Muss ich (täglich) alle lesen? Betreffen mich all diese E-Mails überhaupt? Was konkret erwartet der Absender nun von mir? Zudem hatte ich zunehmend das Gefühl, dass es normal war, sein E-Mail-Postfach stets im Blick zu haben. So sprach mich eine Lehrkraft morgens an: "Guten Morgen! Ich habe dir gestern Abend [Anmerkung: nach 20 Uhr] eine E-Mail geschrieben. Hast du die schon gelesen? Ich wollte wissen...!" Wir sehen uns täglich. Warum spricht er oder sie mich nicht direkt an? Wird von mir erwartet, permanent meine E-Mails zu checken? Wie soll ich das tun? und: Will ich das tun? E-Mails sah ich in meinem Beruf als eine On-top-Aufgabe, die für mich nur teilweise zu meinem Kerngeschäft gehörte und mir Arbeit abnahm. Sicherlich: E-Mails sind ein wichtiges Kommunikationsmittel (geworden), jedoch nicht immer das zeit- und nervenschonendste. Bestenfalls sollte ich sie täglich lesen, beantworten und gegebenenfalls reagieren. Doch woher sollte ich bei all den anderen Aufgaben in meinem Job die Zeit nehmen? Daher entwickelte ich für mich einen Umgang mit E-Mails, den ich als angemessen und für mich als gesund und machbar empfand. Denn es widerstrebte mir... viel Zeit darauf zu verwenden, seitenweise E-Mails zu lesen, die man hätte auch in wenigen Sätzen formulieren können, ewig überlegen zu müssen, was ich wie formuliere, damit es zum Beispiel nicht falsch verstanden wird, E-Mails zu lesen, um anschließend festzustellen, dass sie nur bedingt relevant für mich waren, durch das viele Hin- und Hersenden von E-Mails Angelegenheiten nur schleppend zu klären. Mit den nachfolgenden 10 Tipps zum Umgang mit E-Mails zeige ich Ihnen, wie ich als Lehrerin, Prüferin, Steuergruppenmitglied, Projektleiterin für kollegiale Unterrichtsreflexionen, schulinterne Gesundheitsbeauftragte und junge Mutter mit der täglichen Flut an E-Mails umgegangen bin und welche Tipps ich meinen Klientinnen und Klienten mit auf dem Weg gebe, um am Ende Zeit für die wichtigen Dinge in ihrem Lehrerleben zu haben. E-Mails lesen Tipp 1 – Entscheidungskriterium Betreff Treffen Sie anhand des Betreffs eine Entscheidung, ob Sie die E-Mail sofort beziehungsweise überhaupt öffnen (müssen). Tipp 2 – Scanen Ist es unklar, ob Sie die E-Mail lesen sollten oder nicht, öffnen Sie sie und überfliegen Sie die E-Mail. Entscheiden Sie, ob Sie für diese E-Mail weiter Zeit aufbringen (müssen) oder nicht, indem Sie sie erneut lesen, Daten notieren oder antworten sollten. E-Mails beantworten Tipp 3 – Müssen oder können Sie antworten? Stellen Sie anhand des Adressaten fest, ob Sie direkt angeschrieben wurden und reagieren (müssen) oder ob Sie den Inhalt lediglich zur Kenntnis nehmen brauchen (weil Sie zum Beispiel in CC gesetzt wurden). Hören Sie hier auf Ihr Bauchgefühl. Tipp 4 – Copy & paste Erstellen Sie ein Dokument auf Ihrem PC oder einen E-Mail-Entwurf in Ihrem Postfach, in dem Sie längere Standard-Antworten beziehungsweise -rückmeldungen abspeichern, die Sie oft gebrauchen und die Sie via copy and paste einfach und schnell einfügen und gegebenenfalls Namen/Daten/Fakten ergänzen. * * * Vorlage für einen Standard-Text bezüglich der Zusammenfassung der Ergebnisse eines Elterngesprächs über den Leistungsstand des Kindes (zur Weiterleitung an die betreffenden Erziehungsberechtigten): Werte Familie ...! Vielen Dank, dass Sie dem Gespräch am ... beiwohnten. Anbei fassen ich die besprochenen Punkte – wie abgesprochen – noch einmal zusammen. Gespräch vom ... Anwesende: ... Besprochene Aspekte: Leistungsstand Ihres Kindes: schriftliche Rückmeldung von Herrn/Frau...(Fachlehrer/in für ... ): Gemeinsamer Lösungsansatz: erneuter Gesprächstermin: Ich habe bereits mit Herrn/Frau ... über unsere Lösung gesprochen. Sie/Er zeigte sich einverstanden/trägt unsere Lösungsidee mit/wendet ein... Daraus ergibt sich, dass... Diese E-Mail geht zur Kenntnisnahme auch ... zu (vgl. CC-Adressaten). Es wäre sinnvoll, wenn wir in ... Tagen/Wochen noch einmal telefonieren. Hierzu bitte ich Sie, mir mögliche Terminvorschläge bis ... zukommen zu lassen. Viele Grüße ... * * * E-Mails schreiben Tipp 5 – Freundlich prägnant Formulieren Sie kurz und knackig! Das heißt, kommen Sie unverzüglich auf den Punkt: Worum geht es? Warum schreiben Sie diese E-Mail an die Person? Was ist Ihre Bitte? Was folgt als nächstes? Das spart nicht nur Ihnen, sondern dankenswerterweise auch Ihrem Adressaten Zeit. Sich kurz zu fassen, kann mitunter sehr bestimmend und unfreundlich wirken. Achten Sie daher darauf, stets zugewandt und auf Augenhöhe zu bleiben, indem Sie zum Beispiel Verständnis beziehungsweise Zuversicht zeigen, Ihren Dank für die Unterstützung zeigen. Durch Ich-Botschaften zeigen Sie klar Ihre Sicht der Dinge auf und lösen beim Adressaten keine Abwehr aus, indem sie oder er beispielsweise das Gefühl bekommt, sich erklären zu müssen. Mitunter ist es sehr zeitsparend, Deadlines zu setzen, zu der man bitte eine Rückmeldung schickt (oder ähnliches). * * * "Sehr geehrte Frau M.! Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Daher schreibe ich Ihnen diese E-Mail. Es geht um den Zwischenfall zwischen Ihrem Sohn und einem Schüler aus der 9a in der heutigen Pause. Meine Kollegin Frau Z. musste unter Zuhilfenahme von Mitschülern die Jungs trennen, da sie sich prügelten. Bereits im Vorfeld hatte die Kollegin die beiden ermahnt, die Beschimpfungen zu unterlassen. Ihren Sohn habe ich zu der Auseinandersetzung bereits befragt. Die Klassenleitung des anderen Schülers habe ich unverzüglich über den Sachverhalt informiert. Da es bereits das zweite Mal ist, dass die Jungs auf dem Pausenhof körperlich Streitereien austragen, möchten wir als Klassenlehrer/innen gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern ein Gespräch hier in der Schule führen. Darüber wollte ich gern einmal mit Ihnen direkt sprechen und einen Termin absprechen. Bitte geben Sie mir bis Freitag, ...... 2020, eine Rückmeldung, unter welcher Telefonnummer und zu welcher Uhrzeit ich Sie am besten telefonisch erreichen kann. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen, Peggy Kaminski" * * * Tipp 6 – Struktur Haben Sie eine grundlegende Struktur in Ihren E-Mails. Dadurch fällt es Ihnen leichter, vor allem inhaltlich umfängliche E-Mails schneller zu verfassen: 1. Anrede 2. prägnante und sachliche (eventuell chronologische) Schilderung des Geschehens /Problems/Sachverhalts (möglicherweise mit Aufzählungszeichen) 3. Aufforderung (zum Beispiel für Terminmitteilung) 4. Dank (zum Beispiel für Rückmeldung) 5. Grußformel Wenn es sich um längere E-Mails handelt, formatiere ich gern die Texte, indem ich zum Beispiel wichtige Informationen fett erscheinen lasse. Somit habe auch ich immer schnell einen Überblick, ob alles Wichtige enthalten ist. Tipp 7 – Wiederkehrende E-Mails Erstellen Sie sich Vorlagen für E-Mails (einschließlich ihrer Formatierungen), die Sie immer wieder einmal benötigen, etwa Einladungen zum Elternabend, vierteljährliche Rückmeldungen über das Verhalten des Kindes, Mitteilungen über Ihre Sprechzeiten, Rückmeldungen über Schülerverhalten, Bitte um Eintragung in eine Termin-Liste und weitere. Eigenes E-Mail Verhalten Tipp 8 – Emotionaler Abstand Beantworten Sie Konflikt-E-Mails nicht sofort, sondern bestenfalls erst einen Tag später. So sind Sie weniger emotional, konnten über Ihre Antwort nachdenken, reagieren somit sachlicher und verfallen nicht in ellenlanges Rechtfertigen und schlimmstenfalls missverständliche Formulierungen. Sachliche Formulierungen bieten weniger Angriffsfläche und rufen weniger Missverständnisse hervor, was wiederum Ihre Professionalität unterstreicht, den Wind aus den Segeln nimmt und die E-Mail-Kommunikation qualitativ verbessert und somit quantitativ begrenzt. Tipp 9 – Zeit im Blick Überlegen Sie, ob es nicht vielleicht schneller geht, die Person anzurufen beziehungsweise einen Telefontermin zu vereinbaren, um ein langes Hin- und Hersenden von E-Mails zu vermeiden. Mitunter kann es sinnvoll sein, die E-Mail als Grundlage zur Findung eines Gesprächstermins zu nutzen. Ich empfehle Ihnen, sofort konkrete Terminvorschläge zu machen. Tipp 10 – Zeitfenster Legen Sie für sich in Ihrer Arbeitswoche bestenfalls feste Zeitfenster fest, in denen Sie (ausschließlich) Ihre E-Mails abarbeiten, zum Beispiel dienstags von 16 bis 17 Uhr. Wie viele Zeitfenster Sie für sich einrichten beziehungsweise wie lang diese sind, können Sie an Ihren Erfahrungen ableiten. Eventuell reicht es, einmal in der Woche für eine Stunde E-Mails zu bearbeiten oder Sie planen täglich 30 Minuten dafür ein. Mehr Tipps und Informationen zum Thema Zeitmanagement Wenn Sie weitere praktische Tipps wollen, wie Sie Ihren Arbeitsalltag zeitlich entlasten, um mehr Zeit für die Dinge zu haben, die Ihnen wichtig sind, dann melden Sie sich gern für eines der kostenlosen Webinare von Peggy Kaminski an, lernen Sie weitere Tipps in ihrem Blog kennen und entdecken Sie weitere Strategien, die Ihnen in Ihrem Lehreralltag Zeit einsparen und die Sie problemlos in Ihrem Lehreralltag umsetzen können. Dabei geht es unter anderem um Tricks, wie Sie Ihre Unterrichtsmaterialien gezielt und zeitsparend archivieren oder wie Sie Ihren Lehrerkalender zu Ihrer persönlichen Assistenz machen können. Zudem verrate ich Ihnen, was die 3 häufigsten Zeit-Fehler im Lehrberuf sind. Erhalten Sie praktische Tipps, die Sie sofort umsetzen können.

  • Fächerübergreifend

Datenschutz auf der Schulhomepage gemäß der EU-DSGVO

Fachartikel
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Das Thema "Datenschutz" spielt für Schulen nicht nur im Unterricht eine Rolle: Fast jede Schule präsentiert sich im Internet mit einer eigenen Schulhomepage. Neben der Außendarstellung dient sie auch als Kommunikationsmedium, mit dem Eltern, Lernende und Lehrkräfte informiert werden. Was dabei nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung rechtlich für Schulleiter zu beachten ist, wird in diesem Artikel erläutert. Die Schulhomepage ist das Medium, über das die Schule mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und der Öffentlichkeit kommuniziert. Für die Inhalte ist allein die Schulleitung verantwortlich, die diese Aufgabe delegieren kann. Im Rahmen der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGVO) ist bei der Erstellung und Pflege einer Website einiges zu beachten: Entscheidend hierbei, ist das Impressum, das den Anforderungen der EU-DSGVO genügen muss. Was hat sich für die Erstellung der Schulhomepage nach Einführung der EU-DSGVO geändert? Nach wie vor ist ein vollständiges und korrektes Impressum laut Telemediengesetz (TMG) verpflichtend vorgeschrieben. Wer dieser Impressumspflicht nicht nachkommt, begeht gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 TMG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Weiterhin muss das Impressum die nach DSGVO notwendige Datenschutzerklärung und die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten enthalten. Für die rechtssichere Erstellung des Impressums ist der Schulträger verantwortlich. Neben dem Impressum ist die personenbezogene Verarbeitung von Daten bei der Erstellung von Videos und Fotografien zu beachten. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass für die Umsetzung des Datenschutzes bezüglich der Schulhomepage allein die Schulleitung verantwortlich ist. Erläuterung der verwendeten Begrifflichkeiten Zum besseren Verständnis in Bezug auf den Datenschutz werden die entsprechenden Begrifflichkeiten vorab erläutert: Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung (zum Beispiel eines Fotos) zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (zum Beispiel Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten. Pseudonymisierung entspricht einer Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. Profiling meint jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, sexueller Orientierung, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. Als Verantwortliche oder Verantwortlicher wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, (zum Beispiel die Schulleitung) die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet. Auftragsverarbeiterin oder Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung, Firma oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, also den Server betreibt, auf dem die Schulhomepage gehostet wird. Als "Cookies" werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu den Nutzern (beziehungsweise dem Gerät, auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, beziehungsweise "Session-Cookies" oder "transiente Cookies" werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem die Nutzer ein Onlineangebot verlassen und den Browser schließen. Der Aufbau des Impressums der Schulhomepage Im Folgenden wird der Aufbau des Impressums sowie die Datenschutzerklärung des Anbieters der Datenverarbeitung im Auftrag erläutert. Folgende Punkte müssen in einem Impressum unbedingt genannt werden: Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung der Daten? Wie lauten die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten? Ein Hinweis auf Haftung für Links ist erforderlich: Die Schulhomepage enthält möglicherweise Links zu externen Webseiten, auf deren Inhalte die verantwortliche Stelle (Schulleitung) keinen Einfluss hat. Deshalb kann für diese fremden Inhalte auch keine Haftung übernommen werden. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten sollten zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft worden sein. Rechtswidrige Inhalte dürfen zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar gewesen sein. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung der Schulleitung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen müssen derartige Links umgehend entfernen werden. Wie erfolgt die Nennung der Arten der verarbeiteten Daten? Bestandsdaten (Namen, Adressen), Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummern), Inhaltsdaten (Texteingaben, Fotografien, Videos, ...), Nutzungsdaten (besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten, ...) sowie Meta-/Kommunikationsdaten (Geräte-Informationen, IP-Adressen) müssen genannt werden. Die Nennung der Kategorien betroffener Personen (Besuchende und Nutzende) sowie die Nennung des Verarbeitungszweckes (Zurverfügungstellung der Homepage, seiner Funktionen und Inhalte, Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern, Sicherheitsmaßnahmen sowie Reichweitenmessung/Marketing) müssen erfolgen. Aufgaben der Auftragsdatenverarbeitung Die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Auftragsdatenverarbeitung ist die EU-DSGVO: Der Art. 13 DSGVO ist die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitungen im Auftrag. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen des Auftragsdatenverarbeiters sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Auftragsdatenverarbeiters ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Sicherheitsmaßnahmen, die der Auftragsdatenverarbeiter oder die Auftragsdatenverarbeiterin gewährleisten muss: Nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für ein entsprechendes Datenschutzniveau gewährleistet werden. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren müssen Verantwortliche Verfahren einrichten, die eine Wahrnehmung von Betroffenen Rechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner sollte der Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, beziehungsweise der Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch eine entsprechende Datenschutz freundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO) sichergestellt sein. Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitenden und Dritten: Sofern bei der Auftragsdatenverarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen offenbart, übermittelt oder Zugriff auf die Daten ermöglicht werden sollen, sollte dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (zum Beispiel wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist) möglich sein. Sofern die Auftragsdatenverarbeiterin oder der Auftragsdatenverarbeiter Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sogenannten "Auftragsverarbeitungsvertrages" beauftragt, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO. Übermittlungen in Drittländer: Sofern Daten in einem Drittland (das heißt außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeitet werden sollen oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, beziehungsweise der Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, sollte dies nur zur Erfüllung der (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage der Einwilligung des Auftraggebers, (Schulträger, Schulleitung), aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage der berechtigten Interessen des Auftragnehmers erfolgen. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, sollten die Auftragnehmenden die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten lassen können. Das heißt die Verarbeitung würde dann zum Beispiel auf Grundlage besonderer Garantien erfolgen - wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (zum Beispiel für die USA durch das "Privacy Shield") oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte "Standardvertragsklauseln"). Rechte der betroffenen Personen: Die Schulleitung sowie die Nutzer der Homepage haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO. Die Schulleitung, bzw. die Nutzer der Homepage haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der sie betreffenden Daten, oder die Berichtigung der sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen. Nutzer und Schulleitung haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden , bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen. Nutzer und Schulleitung haben das Recht zu verlangen, dass die sie betreffenden Daten, die sie dem Auftragnehmer bereitgestellt haben, nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung a n andere Verantwortliche zu fordern. Nutzer und Schulleitung haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Widerrufsrecht: Nutzer und Schulleitung haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen Widerspruchsrecht : Nutzer und Schulleitung können der künftigen Verarbeitung der sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen. Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung: In einem "Cookie" kann zum Beispiel der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als "permanent" oder "persistent" werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann zum Beispiel der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als "Third-Party-Cookie" werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind, spricht man von "First-Party Cookies"). Der Auftragsdatenverarbeiter sollte folgendes Angebot unterbreiten: Falls die Nutzer und die Schulleitung nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden diese gebeten, die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies könnte dann allerdings zu Funktionseinschränkungen eines Onlineangebotes (hier der Schulhomepage) führen. Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite oder die EU-Seite erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Löschung von Daten: Die auf der Schulhomepage verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen einer Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, sollten die auf der Schulhomepage gespeicherten Daten gelöscht werden, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, sollte deren Verarbeitung eingeschränkt werden. Dies sollte den Nutzern mitgeteilt werden. Hosting und E-Mail-Versand: Die von den meisten Auftragsdienstleistern in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die der Auftragsdienstleister zum Zwecke des Betriebs z.B. der Homepage einsetzt. Hierbei verarbeitet der Auftragnehmer, bzw. dessen Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes ( Schulhomepage) auf Grundlage deren berechtigter Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung des entsprechenden Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag). Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles: Der Hostinganbieter erhebt auf Grundlage seiner berechtigten Interessen ( z.B. Verhinderung eines Missbrauchs) im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, der URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider. Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (zum Beispiel zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal sieben Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen. Zusammenfassung Abschließend lässt sich noch einmal zusammenfassend festhalten, dass im Impressum der Schulhomepage die Verantwortlichen für die verarbeiteten Daten, der oder die Datenschutzbeauftragte, die Arten der verarbeiteten Daten sowie der Zweck der Verarbeitung genannt werden müssen. Weiterhin muss über die Rechte der Nutzergruppe der Schulhomepage sowie über die Verwendung der Cookies informiert werden. Es muss ein Vertrag zwischen dem Anbieter der Schulhomepage und dem Auftragsverarbeiter vorliegen, in dem die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien klar geregelt sind.

  • Fächerübergreifend

Nachhaltigkeit im Kfz-Handwerk – Vom Rohstoff bis zum Recycling

Fachartikel

Dieser Fachartikel vermittelt anhand des Kraftfahrzeug-Handwerks, wie Nachhaltigkeit konkret umgesetzt werden kann. Am Beispiel des Produktlebenszyklus eines Fahrzeugs – von der Rohstoffgewinnung über Produktion und Nutzung bis zum Recycling – werden Aspekte wie verantwortungsvolle Materialbeschaffung, Kreislaufwirtschaft und ressourcenschonende Instandhaltung beleuchtet. Dabei werden auch aktuelle Entwicklungen wie Elektromobilität und der „grüne Kreislauf“ in Kfz-Werkstätten thematisiert. Rohstoffgewinnung und Materialeinkauf Die Herstellung eines Kraftfahrzeugs erfordert diverse Materialien und Werkstoffe: Neben Glas, Kunststoffen, Lacken und Klebstoffen sind dies vor allem die Metalle Eisen, Aluminium, Stahl und Zink (autoberufe.de: Chemie am Auto) sowie Kupfer und Nickel (umweltbundesamt.de: Umweltrisiken und - auswirkungen). Werden Rohstoffe abgebaut, können sich (negative) Effekte auf die Umwelt ergeben wie Rodungen von Urwäldern und Verunreinigung des Wassers. Damit einher gehen auch der Verlust des Lebensraumes sowie die Beeinträchtigung der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen. Energie- und emissionsintensive Metallerzeugung und -verarbeitung können Luftverschmutzungen, sauren Regen, Wasser- und Vegetationsschädigungen bedingen. Verseuchungen von Böden können eine Konsequenz von Schwermetallemissionen sein (umweltbundesamt.de: Umweltrisiken und - auswirkungen). Bei der Materialbeschaffung für die Produktion von Kraftfahrzeugen verpflichten sich Automobilhersteller aber seit 2021 durch das deutsche Lieferkettengesetz vermehrt dazu, neben den Kosten insbesondere auch die Einhaltung der Menschenrechte sowie soziale Mindeststandards (e-mobil.de: Zukunftsfähige Lieferketten) und ökologische Faktoren wie CO 2 -Neutralität zu berücksichtigen. Fahrzeugproduktion Auch wenn in der Kraftfahrzeugproduktion Emissionsreduktion und der Einsatz erneuerbarer Energien eine deutlich größere Rolle als in der Vergangenheit spielen, so können Umwelt- und Gesundheitsbelastungen dennoch entstehen, wenn Produktionsschritte in Entwicklungs- oder Schwellenländer verlagert werden, in denen andere gesetzliche, technische sowie ökologische Standards herrschen (gruene-bundestag.de: Klimafreundliche Produktion in der Automobilindustrie). Ein weiteres Problem sind die im Zuge der Fahrzeugproduktion und -entsorgung entstehenden Abfälle (gruene-bundestag.de: Klimafreundliche Produktion in der Automobilindustrie). Ferner erzeugen der Transport von Werkstoffen und einzelnen Produktkomponenten sowie der Vertrieb, die Nutzung und Entsorgung der fertigen Kraftfahrzeuge weitere Umweltbelastungen (gruene-bundestag.de: Klimafreundliche Produktion in der Automobilindustrie). Recycling und Wiederverwertung Seit 2002 besteht für Hersteller und Importeure von Fahrzeugen die Verpflichtung, ausgediente Fahrzeuge zurückzunehmen und zu verwerten; noch strengere Richtlinien existieren seit 2015. Werkstoffe können wieder- oder weiterverwendet werden, nachdem sie die Prozesse des stofflichen, rohstofflichen oder thermischen Recyclings durchlaufen haben. Prinzipiell muss ein Anteil von mindestens 95 Prozent des Altfahrzeug-Durchschnittsgewichts wieder zum Einsatz kommen, 85 Prozent mittels einer der beiden erstgenannten Wiederaufbereitungsprozesse oder einer unmittelbaren Wiederverwendung. Selbst PVC-haltige Restbestandteile können heutzutage wieder gebrauchsfertig aufbereitet werden (autoberufe.de: Altfahrzeug-Recycling). Instandhaltung und Reparatur "Das Handwerk ist die erste Adresse, wenn es um Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energiewende geht. [...] Handwerkerinnen und Handwerker arbeiten jeden Tag ganz praktisch daran, dass unser Leben nachhaltiger und klimafreundlicher wird" (handwerk.de: Klimaschutz). Im Kfz-Handwerk geschieht dies vor allem bei der Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen: Ein/-e Kfz-Mechatroniker/-in zum Beispiel wartet Fahrzeuge, setzt sie instand, analysiert ihre Fehler, rüstet sie nach und kontrolliert die Abgaswerte. Damit sorgt er oder sie für eine möglichst lange Lebensdauer und einen emissionsarmen Betrieb der Automobile und trägt einen Teil zur Ressourcenschonung sowie zu weniger Luftverunreinigung bei (youtube.com: Nachhaltigkeit im Kfz-Gewerbe). Gleiches gilt für Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-innen: Sie sorgen durch Reparatur, Wartung und Überprüfung der Fahrzeuge in technischer Hinsicht für deren Funktionstüchtigkeit (handwerk.de: Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in). Auch im Elektromobilitätsbereich sind Kfz-Mechatroniker/-innen und Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-innen tätig (arbeitsagentur.de: Kraftfahrzeugmechatroniker/-in). Kfz-Mechatroniker/-innen prüfen die fahrzeugtechnischen Systeme von Hybrid- und Elektrofahrzeugen und natürlich Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, führen Reparaturen durch und rüsten Fahrzeuge mit Zusatz-, Sonder- und Zubehörausstattungen aus. Der Bereich Elektromobilität ist in den Kernlehrplänen der Kfz-Mechatroniker/-innen integriert. Die Auszubildenden lernen die Grundlagen der Hochvolttechnik und das sichere Arbeiten am Elektroauto. Neben den Grundkenntnissen besteht die Möglichkeit, sich im Laufe der Ausbildung auf den Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik zu spezialisieren (wasmitautos.com: Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker). Das Berufsbild heißt dann "Kfz-Mechatroniker/-in für System- und Hochvolttechnik". Kfz-Mechatroniker/-innen werden in 5 Schwerpunkten ausgebildet: Pkw-, Nutzfahrzeug-, Motorrad- und Karosserietechnik sowie System- und HV-Technik. Der grüne Kreislauf in den Werkstätten Umweltbewusstsein ist im Kfz-Handwerk ein wichtiges Thema, denn es betrifft alle Bereiche: Die Devise der Kfz-Betriebe, instandzusetzen anstatt zu erneuern, spiegelt sich im sogenannten "grünen Kreislauf" wider: Verschiedene Restwertbörsen bieten mehr als 4,2 Millionen zertifizierte gebrauchte beziehungsweise Ersatzteile. Zur Effektivitätssteigerung werden hier inzwischen auch Kfz-Versicherungen in den Dialog mit Autoverwertern gebracht, indem Erstere Unfallfahrzeuge liefern, die Letztere sachgerecht zerlegen (autohaus.de: Autoverwertung 2.0). Angestrebt wird, das Zusammenspiel der verschiedenen Partner weiter auszubauen. Ein weiterer großer Bereich ist das Recycling der Batterien von Elektroautos (autohaus.de: Autoverwertung 2.0). Zudem wird für die Instandsetzungsbranche ein Nachhaltigkeitssiegel auf den Weg gebracht (autohaus.de: Kfz-Handwerk startet Initiative). Mittels eines Nachhaltigkeitsberichts ist es Betrieben ferner möglich, Kunden und Auftraggeber sowie öffentliche Einrichtungen oder Finanzdienstleister über ihr Engagement für Nachhaltigkeit zu informieren (kfzgewerbe.de: Nachhaltigkeitsbericht und Selbstcheck). Ressourcenschonung und Energieeffizienz im Autohaus und in der Kfz-Werkstatt Nachhaltigkeit ist auch in Autohäusern und Kfz-Werkstätten sowohl auf betrieblicher als auch auf Kundenseite eines der wichtigsten Themen: nachhaltige Mobilität durch umweltschonende Antriebe, wie zum Beispiel Elektro- und Hybridfahrzeuge oder E-Fuels, Nutzung erneuerbarer Energien bei gleichzeitiger Reduktion des Energieverbrauchs. Außerdem werden der Strom- und Wasserverbrauch minimiert, Raumtemperaturen gesenkt, LED-Leuchtmittel und Bewegungsmeldersysteme für die Belichtung verwendet (autohaus.de: Know-how-Serie). Weiteres Energieeinsparpotenzial zeigt sich in Kfz-Werkstätten auch durch die Reparatur von Druckluftanalagen oder deren Austausch mit Akkuwerkzeugen (kfzgewerbe.de: ZDK-Veranstaltung zur Nachhaltigkeit). Aktuelle Herausforderungen in Kfz-Handwerk und Automobilindustrie Neuzulassungen sollen ab 2035 deutschland- und europaweit lokal lediglich noch für Fahrzeuge ohne Emissionen erlaubt sein (Clausen, Grimm und Pfaff 2022: 5). "Unser Ziel ist die Sicherstellung eines umweltverträglichen Kraftverkehrs durch Elektromobilität [...]" (kfzgewerbe.de: ZDK-Vorstand zur Nachhaltigkeit). Aber auch das Umweltprofil des Elektroautos gilt es zu optimieren, durch "neue, umweltschonende und sozial verträgliche Batterietechnologien und eine[n] zunehmend höheren Anteil an Erneuerbaren im Ladestrom" (Clausen, Grimm und Pfaff 2022: 12). In der Instandsetzungsbranche werden "[d]er verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen und Kreislaufwirtschaft [...] zu absoluten Schlüsselaufgaben" (autohaus.de: Autoverwertung 2.0). Ein weiteres Ziel ist die "Fachkräftesicherung [...] für unsere Kfz-Werkstätten und Autohäuser" (kfzgewerbe.de: ZDK-Vorstand zur Nachhaltigkeit), denn Fachkräfte werden vermehrt benötigt, beispielsweise zur Installation der Ladestationen für Elektroautos (handwerk.de: Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Handwerk). Neben dem Klimawandel bietet auch die Digitalisierung neue Herausforderungen im Sinne der Produktionsmodernisierung (Clausen, Grimm und Pfaff 2022: 10) und Integration neuer Geschäftsmodelle wie etwa Mobilitätsdienstleistungen (Clausen, Grimm und Pfaff 2022: 15). Fazit Der Produktlebenszyklus eines Automobils erstreckt sich über die Phasen Rohstoffgewinnung, Herstellung, Vertrieb, Nutzung und Instandhaltung sowie Recycling, jeweils mit gewissem Input (Rohstoffe und Energie) und Output (zum Beispiel Abfälle, Abwasser oder Emissionen) (Koplin 2006: 189f.). Produkte, Materialeinkauf und Arbeitsschritte zu optimieren, hilft dabei, die Umwelteffekte zu reduzieren. Vor allem die Einführung des Elektroautos soll Umweltprofil und Zukunftsträchtigkeit der Automobilbranche stärken. Das Kfz-Handwerk leistet vor allem durch Instandhaltung und Reparatur einen Beitrag zur Ressourcenschonung, gestützt durch den sogenannten "grünen Kreislauf". Da nachhaltige Mobilität auch für viele Schülerinnen und Schüler ein wichtiges Thema ist, kann ein Blick auf das Berufsfeld Kfz-Handwerk in Berufsorientierungsphasen neue Impulse für den eigenen späteren Werdegang bieten. Verwendete Internetadressen Kfz-Branche autoberufe.de: Altfahrzeug-Recycling. Online: https://www.autoberufe.de/images/chemie_am_auto/Unterrichtsmaterialien/Recycling_Kopiervorlagen.pdf . autoberufe.de: Chemie am Auto . Online: https://www.autoberufe.de/beratende-lehrende/unterrichtsmaterial#pcw . kfzgewerbe.de: Nachhaltigkeitsbericht . Online: https://www.kfzgewerbe.de/dossier/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsberichterstattung-nach-csrd . kfzgewerbe.de: ZDK-Veranstaltung zur Nachhaltigkeit: Umsetzung im Kfz-Gewerbe . Online: https://www.kfzgewerbe.de/zdk-veranstaltung-zur-nachhaltigkeit-umsetzung-im-kfz-gewerbe . kfzgewerbe.de: ZDK-Vorstand definiert strategische Ziele bis 2030 . Online: https://www.kfzgewerbe.de/zdk-vorstand-definiert-strategische-ziele-bis-2030 . wasmitautos.com: Deine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker (m/w/d) . Online: https://www.wasmitautos.com/ausbildung/kfz-mechatroniker-in/ . Weitere verwendete Internetadressen arbeitsagentur.de: Kraftfahrzeugmechatroniker/in . 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Focus . Online: https://www.focus.de/auto/elektroauto/knappe-vorkommen-problematische-foerderung-lithium-kobalt-nickel-wo-die-rohstoffe-fuer-die-e-auto-wende-herkommen-sollen_id_184540748.html . Witzke, Sarah (2016). Carsharing und die Gesellschaft von Morgen. Ein umweltbewusster Umgang mit Automobilität? Wiesbaden: Springer Gabler.

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