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Europa im Unterricht

Dossier

Diese Materialsammlung zum Thema "Europa im Unterricht" bündelt Unterrichtseinheiten, Fachartikel und Arbeitsblätter für alle Schulstufen und verschiedene Fächer rund um Europa und die Europäische Union. Schwerpunkte sind dabei zum einen die Geschichte der EU, die Rolle Deutschlands in Europa sowie auch der persönliche Bezug der Lernenden zur Europa-Politik . Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der Europa-Bildung dazu befähigt werden, aktiv und kompetent am gesellschaftlichen, beruflichen, politischen und kulturellen Leben in Europa gestaltend teilhaben zu können. Europa-Bildung und Demokratie-Erziehung in der Schule "Ziel der pädagogischen Arbeit an Schulen ist es, die Europakompetenz, das heißt neben europabezogenen Kenntnissen vor allem interkulturelle Kompetenz, Partizipations- und Gestaltungskompetenz sowie Mehrsprachenkompetenz, bei Kindern und Jugendlichen zu fördern und somit das Bewusstsein einer europäischen Identität als Ergänzung zu den lokalen, regionalen und nationalen Identitäten zu ermöglichen. Hierzu gehört, sie darauf vorzubereiten, ihre garantierten Rechte als Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union aktiv wahrnehmen zu können. Sie werden so zu einer selbstständigen, reflektierten Auseinandersetzung mit der aktiven Rolle Deutschlands in Europa, dem Europarat und der Europäischen Union, zur Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen auf europäischer Ebene sowie zum Umgang mit globalen Herausforderungen befähigt." (KMK-Beschluss "Europabildung in der Schule", in der Fassung vom 15.10.2020, Seite 5-6) Unterrichtsangebote Mithilfe der hier vorgestellten Materialien lernen die Schülerinnen und Schüler der Grundschule beispielsweise (virtuell) die Lebensweisen, Besonderheiten, Traditionen und Sprachen Europas kennen. Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe erhalten Hintergrundwissen um die Aufgaben sowie die Wahl des Europäischen Parlaments . Auch aktuelle Diskussionen um den Brexit und die Entwicklung der EU finden dabei Berücksichtigung. Bereiten Sie mit unseren Materialien Ihre Lerngruppen beispielweise auf Wahlen in Europa vor, greifen Sie das Thema im Rahmen des Europatages auf und erarbeiten Sie gemeinsam Hintergründe für ein besseres Verständnis und aktives Mitgestalten der Politik . Viel Spaß bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe!

  • Fächerübergreifend
  • Geschichte, Politik und Gesellschaftswissenschaften

Föderalismusreform: Was länge währt....

Unterrichtseinheit

In Deutschland geht großen Reformen in vielen Fällen ein langwieriges politisches Tauziehen voraus, denn nicht nur die Parteien müssen sich darüber verständigen, parallel müssen auch die Interessen von Bundestag und Bundesrat vereint werden.Da die Interessen des Bundes und der Länder häufig unterschiedlich sind, ist dies keine leichte Angelegenheit. Wenn darüber hinaus auch die politischen Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag unterschiedlich verteilt sind, dann kann die Regierung nur aufgrund ihrer Bundestagsmehrheit nichts verändern und die Lage wird noch komplizierter. Häufig führt dies dazu, dass die eine Institution die andere blockiert und Umgestaltungen verhindert. Das liegt daran, dass Deutschland ein Bundesstaat ist, die Kompetenzen von Bund und Ländern aber, anders als in den meisten föderalen Staaten, nicht klar abgegrenzt sind.Die Schülerinnen und Schüler sollen das föderale Staatssystem Deutschlands und die Kernpunkte der Föderalismusreform kennen lernen. das Verhältnis von Bundestag und Bundesrat reflektieren und analysieren. die Entwicklung des Reformvorhabens nachvollziehen und die Positionen der Parteien vergleichen. den Verlauf und die Zuständigkeiten von Gesetzgebungsverfahren analysieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Föderalismusreform Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 7 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 1-3 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die fehlende Abgrenzung der Kompetenzen von Bund und Ländern zeigt das Beispiel der Finanzen: Zwar geben die Bundesländer in eigener Verantwortung jede Menge Geld aus, doch können sie, bis auf wenige Ausnahmen, weder eigene Steuern erheben noch Steuersätze festlegen. Auch bei umfangreicheren Investitionen haben die Länder alleine kaum Handlungsspielraum. Historische Entwicklung Ein Überblick der historischen Entwicklung zeigt die sich verändernden Kompetenzen der Länder seit der Weimarer Republik. Deutschland - ein Bundesstaat Der Aufbau des föderalen Bundesstaates sowie die Spielräume von Bund und Ländern in der Gesetzgebung stellen eine gute Einführung in das Thema dar. Kernpunkte der Reform Die Föderalismusreform soll die Verantwortungen und Kompetenzen des Bundes und der Länder neu und eindeutiger regeln. Weimarer Republik und NS-Zeit Bereits in der Weimarer Republik (1918-1933) gab es verschiedene deutsche Länder mit eigenen Regierungen und einen "Reichsrat", der zusammen mit dem "Reichstag", dem Parlament, am Gesetzgebungsprozess beteiligt war. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Länder "gleichgeschaltet", wodurch sie zwar weiterhin als Bundesländer existierten, ihr staatliches Eigenleben und ihre politischen Einflussmöglichkeiten allerdings einbüßten. Sie verkümmerten letztlich zu einem "verlängerten Arm" der nationalsozialistischen Reichsregierung, um deren Politik bedingungslos durchzusetzen. Neuordnung nach 1945 Die heutigen Bundesländer sind das Ergebnis der territorialen und strukturellen Neugliederung nach 1945. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges trafen sich die drei großen Alliierten (USA, Sowjetunion und Großbritannien) vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 zur so genannten "Potsdamer Konferenz" (eigentlich Dreimächtekonferenz von Berlin) und berieten, wie es mit Deutschland weiter gehen sollte. Sie bestätigten unter anderem die bereits während der Konferenz von Jalta (4. Februar bis zum 11. Februar 1945) beschlossene Aufteilung Deutschlands in verschiedene Besatzungszonen. Die ersten Länder entstanden im Juli 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, allerdings plante die Sowjetunion einen zentralistischen Staat, in dem die Länder lediglich Verwaltungseinheiten ohne weitere politische Kompetenzen sein sollten. 1952 verloren die Länder der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ihre Verwaltungsfunktionen - an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin. 1949: Geburtsjahr der Bundesrepublik Deutschland In den Jahren 1946/47 entstanden in den drei westlichen Besatzungszonen die meisten westdeutschen Bundesländer - als letztes westdeutsches Bundesland wurde das Saarland am 1. Januar 1957 Teil der bereits gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wollte nach dem Krieg in den drei Westzonen einen föderalen deutschen Bundesstaat schaffen, in dem die Länder eine wichtige politische Rolle spielen sollten. Das föderale Konzept setzte sich schließlich nach einigen politischen Auseinandersetzungen, auch zwischen den drei West-Alliierten, durch. Im Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 verkündet wurde, heißt es nun in Artikel 20, Absatz 1: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat". Föderale Prinzipien Das föderale Prinzip schlägt sich auch bei der Gesetzgebung nieder. So haben nach Artikel 70 des Grundgesetzes (GG) die Länder das Recht, Gesetze zu erlassen. Dies gilt allerdings nur, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund dafür die Befugnis verleiht. Grundsätzlich ist die Gesetzgebung somit Ländersache - es sei denn, es ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine Bundeszuständigkeit zweckmäßiger erscheint. Subsidiaritätsprinzip Es gilt das so genannte Subsidiaritätsprinzip, welches besagt, dass die Entscheidungen auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert werden sollen - hier auf die einzelnen Länder. Grundsätzlich hat das Grundgesetz die Zuständigkeit in die ausschließliche, die konkurrierende und die Rahmengesetzgebung des Bundes unterteilt. Über die Rahmengesetze kann der Bund in die Kompetenzen der Länder eingreifen und bundesweite Standards festlegen. Bei dem großen Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung darf der Bund laut Artikel 72 Abs. 2 GG nur dann Gesetze verabschieden, "wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse dies erforderlich macht". Auch die Länder können in diesem Bereich Gesetze erlassen, allerdings nur, "soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat" (Art. 72 Abs. 1 GG). In den ersten Jahren der Bundesrepublik hatten die Länder noch einen relativ großen Spielraum, inzwi-schen hat der Bund jedoch eine Menge Gesetze erlassen, durch welche sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder verringert haben. Im Laufe der Zeit hat sich in Deutschland eine besondere Föderalismusform entwickelt: Der Bund und die Länder grenzen sich nach ihren Funktionen ab, nicht nach ihren Kompetenzbereichen, das heißt, die Bundesebene erlässt einen Großteil der Gesetze und die Länder kümmern sich dann um deren Vollzug. So wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit und der Bund finanziert einen Teil der Investitionen, die eigentlich die Länder tragen müssten. Bundestag und Bundesrat mussten vielen Gesetzesvorhaben zustimmen, was aufgrund der oftmals unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern nicht immer einfach war. Die politische Zusammensetzung der beiden Organe spielte dabei eine noch größere Rolle. So blockierte während der letzten Legislaturperiode der rot-grünen Bundesregierung (2002-2005) der von der Union dominierte Bundesrat eine Reihe von Vorhaben der Bundesregierung und stimmte nur ausnahmsweise, etwa bei der Verabschiedung der Hartz IV-Gesetze, zu. Im Jahr 1997 hatte der damals SPD-dominierte Bundesrat die Steuerreform der CDU/CSU-FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl abgeblockt. Bundestagsopposition kann Entscheidungen im Bundesrat verhindern Auch wenn die Bundesregierung im Bundestag eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich hat, so muss dies im Bundesrat nicht unbedingt der Fall sein. Er setzt sich aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen zusammen und soll die Interessen der Länder auf Bundesebene wahren, sie aber auch in Einklang mit den Belangen des Bundes bringen. Doppelfunktion der Mitglieder Alle Bundesratsmitglieder nehmen eine Doppelfunktion wahr, denn sie üben ein Landesamt und zugleich ein Bundesamt aus, sind somit Landes- und Bundespolitiker. Da jedes Bundesland eine eigene Landesregierung wählt, kann die Regierungskoalition im Bundestag nur bedingt auf eine Mehrheit im Bundesrat bauen. Das heißt, die Oppositionsparteien sind im Bundestag zwar in der Minderheit, sie können durch ihre Beteiligung an einigen Landesregierungen aber Gesetzesvorhaben auf Bundesebene per Bundesratsabstimmung stoppen oder Kompromisse erzwingen. Trägheit bei notwendigen Veränderungen Die aufgezeigten Strukturen sorgen dafür, dass eine breite Mehrheit in Bundestag und Bundesrat die politischen Veränderungen tragen muss. Die Lage in den letzten Jahren war zwar stabil, allerdings haben sich im Laufe der Zeit viele notwendige Reformen aufgestaut, weil es dafür keine ausreichende Mehrheiten in den beiden Organen gab. Der Begriff "Reformstau" veranschaulicht diese Entwicklung. Unklare Verantwortungen Darüber hinaus hat die große Zahl der gemeinsamen Zuständigkeiten von Bund und Ländern die Verantwortung für die politische Entscheidungen immer mehr verwischt. Wenn Reformen scheiterten oder nur mäßige Ergebnisse herauskamen, dann war dem Bürger häufig nicht klar, wer dafür die Verantwortung trug. Aus diesem Grund gab es schon früh Bestrebungen, das gewachsene Gestrüpp der föderalen Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund und den Ländern neu zu ordnen. Erste Vorüberlegungen der Länder über eine Föderalismusreform gab es bereits Mitte der 90er Jahre. 2002/2003 tagte dann eine Arbeitsgruppe, der auf Länderseite Bayerns damaliger Staatskanzlei-Chef Erwin Huber (CSU) und sein Bremer Kollege Reinhard Hoffmann (SPD) angehörten. Im Oktober 2003 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" einzusetzen. Diese sollte Vorschläge erarbeiten, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Die Kommission unter Vorsitz von Edmund Stoiber (CSU) und Franz Müntefering (SPD) bestand aus jeweils 16 stimmberechtigten Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat sowie weiteren beratenden Mitgliedern, Gästen und Sachverständigen. Politischen Handlungsspielraum erhöhen Die konstituierende Sitzung fand am 7. November 2003 im Plenarsaal des Bundesrates statt. Insgesamt traf man sich, einschließlich der letzten Sitzung am 17. Dezember 2004, elf Mal. Der Bund wollte vor allem die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat deutlich reduzieren und so wieder mehr politischen Handlungsspielraum gewinnen. Die Länder wollten dagegen ihre Gestaltungsmöglichkeiten neu definieren, die sie durch immer mehr Bundesgesetze und vor allem durch die zunehmende Zahl von EU-Vorschriften gefährdet sahen. Scheitern an der Bildungspolitik Die 16 Bundesländer wollten sich gegenüber Berlin und Brüssel als eigenständige politische Einheiten behaupten und es sah schon so aus, als seien die Gespräche von Erfolg gekrönt. Letztlich scheiterte die Reform an der Bildungspolitik, über deren Neuordnung man sich in einem speziellen Aspekt nicht einig wurde: CDU und SPD konnten sich nicht über die Kompetenzen des Bundes im Hochschulwesen verständigen. Die Union sprach sich dafür aus, dass der Bund sich aus diesem Bereich fast völlig zurückziehen soll. Die SPD wollte zwar die Strukturen reformieren und den Ländern finanzielle Verbesserungen bieten, allerdings sollte der Bund nach Vorstellung der Sozialdemokraten bei der Bildungspolitik weiterhin eine wahrnehmbare Rolle spielen. Im Dezember 2004 erklärte man das Vorhaben für gescheitert. Verhandlungen der Großen Koalition Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD griff man die Föderalismusreform wieder auf und erklärte sie zu einem der wichtigsten Reformvorhaben der neuen Regierung. So einigten sich die beiden Regierungsparteien bereits während der Koalitionsverhandlungen auf ein gemeinsames Konzept und auch die Regierungschefs der Länder stimmten diesem Paket Mitte Dezember 2005 zu. Mitbestimmung der Länder bei Bundesgesetzen reduziert Die Große Koalition hat in einem ersten Schritt die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern transparenter geregelt und die Zahl der Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss, reduziert: waren es vor der Reform rund 60 Prozent, sollen es jetzt nur noch 35 bis 40 Prozent sein. Die Länder können nun nicht mehr nur deshalb bei Bundesgesetzen mitbestimmen, weil ihre Verwaltungen sie umsetzen müssen. Nach der Reform ist die Zustimmung nur dann noch erforderlich, wenn die Länder in den Gesetzen zu Leistungen gegenüber Dritten verpflichtet werden. Zuständigkeiten statt Gesetzgebung Insgesamt verzichteten die Länder auf Macht und Einspruchsmöglichkeiten gegen Bundesgesetze und erhielten dafür andere Zuständigkeiten zurück. Der Koalitionsbeschluss sieht vor, eine ganze Reihe Kompetenzen ganz in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer zu geben, wie zum Beispiel Versammlungsrecht, Ladenschluss, Presserecht und Gaststättenrecht. Dadurch will die Bundesregierung die in der Vergangenheit aufgetretene gegenseitige Blockade von Bundestag und Bundesrat bei der Verabschiedung von umstrittenen Gesetzen verhindern. Bildung ist Ländersache Auch für das Hochschulwesen, an dem die Verhandlungen im Dezember 2004 gescheitert waren, fand man eine Lösung: Wenn der Bund im Bereich der Hochschulzulassung und -abschlüsse bereits gesetzgeberisch tätig war, dann können die Länder nun davon abweichende Regelungen beschließen. Ansonsten hat sich der Bund aus der Bildungspolitik fast vollständig zurückgezogen und diesen Bereich den einzelnen Ländern überlassen. Der Bund kann daher auch keine Bildungsprojekte wie das Ganztagsschulprogramm mehr auflegen. Die Große Koalition hat außerdem vereinbart, die Kompetenzen des Bundeskriminalpolizeiamtes zu erweitern. So ist der Bund nun zuständig für "die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landespolizeibehörde um eine Übernahme ersucht." Die Föderalismusreform wirkt sich bis in den Bereich der Europapolitik aus, immerhin fallen auch auf EU-Ebene Entscheidungen, welche die Kompetenzbereiche der Länder betreffen. Daher wollte man die europapolitische Zusammenarbeit von Bund und Ländern generell verbessern, beispielsweise dadurch, dass der Bundesrat bereits im Vorfeld von EU-Entscheidungen Stellung nehmen kann. Im Speziellen wurde in dem neuen Artikel 109 Abs. 5 ein "nationaler Stabilitätspakt" für Deutschland umrissen und in Artikel 104a Abs. 6 erstmals geregelt, in welchem Umfang sich Bund und Länder an möglichen Straf-zahlungen, etwa weil ein Bundesland eine EU-Richtlinie nicht umgesetzt hat, beteiligen. Der "nationale Stabilitätspakt" regelt, wie viel der Bund und wie viel die Länder bezahlen müssen, sollte die Europäische Union Deutschland wegen eines Verstoßes gegen den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt zu einer Geldstrafe verurteilen: der Bund soll 65, die Länder 35 Prozent zahlen. Zuerst die Politik, dann die Finanzen Die so genannte Föderalismusreform I trat zum 1. September 2006 in Kraft, doch allen Beteiligten war klar, dass man damit nicht noch nicht am Ende war. Während es bislang vor allem um die Neuverteilung der politischen Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ging, stehen im Mittelpunkt der so genannten Föderalismusreform II die Finanzen. Eine neue Kommission Bundestag und Bundesrat haben am 15. Dezember 2006 beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen" einzurichten. Sie soll Vorschläge erarbeiten, um die Finanzbeziehungen zu modernisieren und diese den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Kommission setzt sich aus je 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat zusammen, hinzu kommen vier Abgeordnete aus den Landtagen und Vertreter der Kommunen, die allerdings nicht stimmberechtigt sind. Das erste Treffen fand am 8. März statt; SPD-Fraktionschef Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), die beiden Vorsitzenden der Föderalismusreform-II-Kommission, wollen die Arbeit bis Anfang 2009 abschließen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Le couple franco-allemand : Est-ce qu'il est en danger ?

Unterrichtseinheit

In der französischen Presse wird die deutsche Europa- und Wirtschaftspolitik seit einiger Zeit scharf kritisiert. Die Schülerinnen und Schüler erforschen in der hier vorgestellten Unterrichtseinheit die Gründe für diese Kritik. So erweitern sie ihre interkulturelle Kompetenz, indem sie einen fremden Standpunkt besser verstehen.In Frankreich wächst wie in vielen anderen europäischen Ländern die Kritik an der deutschen Wirtschafts- und Europapolitik. Kritisiert wird unter anderem, dass die von Deutschland popagierte Strategie, die Wirtschafts- und Euro-Krise durch Schuldenabbau, Senkung der Staatsausgaben, Arbeitsmarktreformen, zurückhaltende Lohnsteigerungen und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit zu überwinden, zum Scheitern verurteilt sei. Diese Politik diene, so die Kritik, vor allem den Interessen der deutschen Exportindustrie. In Frankreich selbst ist diese Kritik an Deutschland Gegenstand heftiger politischer Auseinandersetzungen. Während das bürgerliche Lager sie als "germanophobie" (Deutschlandfeindschaft) denunziert, beharrt das linke Lager darauf, dass die Kritik notwendig und sachlich begründet sei. Konfrontation der Schülerinnen und Schüler mit der französischen Kritik Die Schülerinnen und Schüler sind zunächt überrascht, irritiert und befremdet, wenn sie die Debatte kennen lernen, denn viele französische Journalistinnen und Journalisten sowie Politikerinnen und Politiker formulieren ihre Kritik nicht selten in harten vorwurfsvollen Tönen. Deutschland wird beispielsweise als "cancer de l'Europe", als "danger", als "égoïste" und "concurrent déloyale" angegriffen. Das Frankreich- und Deutschlandbild der Schülerinnen und Schüler - und damit ein Teil ihres Selbstbildes - wird in Auseinandersetzung mit diesen Vorwürfen zunächst verzerrt und ihre Wahrnehmung der gesellschaftlichen Realität verunsichert. Was in Deutschland als "normal" und "richtig" erscheint, moderate Lohnerhöhungen, Exportüberschüsse und große Sparanstrengungen der Regierung, erscheint im Spiegel der französischen Presse plötzlich als "falsch". Trotz des so entstehenden Befremdens sind deutschsprachige Schülerinnen und Schüler aber durchaus in der Lage, die Gründe für die Kritik zu verstehen. Im Rahmen einer angemessenen didaktischen Struktur sind sie bereit, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die deutsch-französische Partnerschaft und mit ihnen die Europäische Union in Gefahr sind und welche politischen Maßnahmen getroffen werden sollten, um die Gefahr einer Spaltung Europas zu vermindern. Volkswirtschaftliche Analysen Die Unterrichtseinheit bezieht sich in ihren volkswirtschaftlichen Analysen, die für eine Überwindung des Befremdens über deutschlandkritische Äußerungen nachvollzogen werden müssen, in erster Linie auf die Thesen von Heiner Flassbeck (Flassbeck 2012: Zehn Mythen der Krise, Frankfurt). Seine These lautet, dass in Deutschland durch zu geringe Lohnerhöhungen das im Maastricht-Vertrag festgelegte Inflationsziel von 2% unterschritten wurde, während Frankreich durch eine expansivere staatliche Ausgabenpolitik und größere Lohnerhöhungen genau den Zielwert von zwei Prozent erreicht habe. Auf den internationalen Märkten konnte sich die deutsche Exportindustrie so auf Kosten der anderen EU-Länder Wettbewerbsvorteile verschaffen. Den so entstandenen Konkurrenzvorteil beziffert Flassbeck in Bezug auf die Lohnstückkosten: Diese seien in Deutschland seit 2002 im Vergleich mit Frankreich um 20 Prozent gesunken (M2), was einen erheblichen Konkurrenzvorteil darstelle, denn die französischen Exporte verteuerten und die deutschen Exporte verbilligten sich. Der Maastricht-Vertrag werde so gebrochen und Deutschland mache den anderen europäischen Ländern in vertragsbrüchiger Weise unfaire Konkurrenz. Interkulturelle Bildung Der Schwerpunkt einer Unterrichtseinheit wie der hier vorgestellen kann nicht eine umfassende und alle kontorversen Meinungen berücksichtigende volkswirtschafliche Analyse der Eurokrise sein. Volkswirtschafliche Theorie ist hier das Werkzeug, um die Beschränktheit nationalstaatlich beziehungsweise kulturell geprägter Wahrnehmungsweisen zu differenzieren, die zum Beispiel im Kontakt mit Französinnen und Franzosen zu einem Problem werden könnten. Dies sollte der Kern jeder interkulturellen Bildungsbemühung sein. Kompetenzen Kompetenzen Unterrichtseinheit "Le couple franco-allemand" Hier werden die Kompetenzen aufgelistet, die im Rahmen der Unterrichtseinheit "Le couple franco-allemand" ausgebaut werden sollen. Ablauf der Unterrichtseinheit Ablauf der Unterrichtseinheit "Le couple franco-allemand" Die verschiedenen Phasen aus dem Verlaufsplan: Le couple franco-allemand werden auf dieser Seite noch einmal detaillierter beschrieben. Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre interkulturelle Kompetenz in der Auseinandersetzung mit deutschlandkritischen Aussagen aus der französischen Berichterstattung über die europäische Wirtschaftskrise und die deutsche Europa- und Wirtschaftspolitik, indem sie systematisch Antworten auf sieben Leitfragen zur Interkulturellen Bildung erarbeiten: Sie lesen mehrere kritische Aussagen aus der französischen Presse über Deutschland und beschreiben, welche Gefühle diese Aussagen bei ihnen als Leserinnen und Leser auslösen (M1). Sie verstehen die kritische Sichtweise der französischen Kommentatoren, indem sie die volkswirtschaftliche Analyse nachvollziehen, auf der sie beruht (M2). Sie vollziehen nach, wie in Frankreich die Maastricht-Kriterien erfüllt wurden (M3). Sie analysieren, wie genau das kritisierte Phänomen des Konkurrenzvorteils in Deutschland entstanden ist, indem sie die Bedeutung und die Entwicklung von Lohnstückkosten verstehen (M4). Sie planen, auf einen Gesprächspartner sprachlich und argumentativ angemessen zu reagieren, der sie mit einer deutschlandkritischen Äußerung konfrontieren würde (M5). Sie antizipieren, was sich für wen in Deutschland positiv ändern könnte, wenn Aspekte der französischen Art und Weise, den Maastricht-Vertrag zu erfüllen, übernommen würden (M6). Sie erkennen, dass nur ein Teil der französischen Öffentlichkeit Deutschland kritisiert und ein anderer Teil (die liberalen bürgerlichen Journalisten und Intellektuellen) in der merkantilistischen auf Außenhandelsüberschüsse abzielenden Wirtschaftspolitik ein Vorbild sieht (M7). Die Kritik kennenlernen Die in M1 gesammelten Äußerungen von französischen Politikern, Journalisten und Wissenschaftlern sind für deutsche Schülerinnen und Schüler erfahrungsgemäß befremdend. Dieses Befremden soll in der Einstiegsphase thematisiert werden. Nötig ist hier sicher, je nach Wissensstand der Lerngruppe, eine gemeinsame Übersetzung von ausgewählten kritischen Äußerungen über Deutschland im Plenum oder der Einsatz von Vokabelerklärungen. Eine repräsentative Auswahl findet sich auf dem Webquest www.limagedelallemagne.wordpress.com . Im Vorfeld sollte sich die Lehrkraft in die Grundzüge der volkswirtschaflichen Sichtweise von Flassbeck und anderer Kritiker eingearbeitet haben. Ein fächerverbindendes Arbeiten mit einem Kurs des Faches Politik und Wirtschaft wäre hier denkbar und sinnvoll. Spontane Reaktion auf die Kritik Das Befremden äußert sich in dieser Phase erfahrungsgemäß, indem von Kränkung (je suis blessé quand on dit que ...) und Unverständnis (je ne comprends pas pourquoi ...) gesprochen wird, aber auch in Gegenkritik (nous payons plus que les autres pays pour l'Europe, nous avons une économie beaucoup plus stable que les autres). Wichtig ist, die spontanen Antworten und Fragen zu sammeln, damit sie am Ende der Einheit erneut gesichtet werden können. Möglicherweise kann so ein Lernfortschritt deutlich gemacht werden. Formulierung des Lernziels Anschließend sichten und erläutern die Schülerinnen und Schüler die Lernaufgabe, die das Ziel der Unterrichtseinheit ("Erstellen Sie eine Plakatausstellung") erläutert und die systematisch zu erarbeitenden Leitfragen zur Erweiterung der interkulturellen Kompetenz enthält. Wenn nötig, können hier Rückfragen gestellt oder Wünsche für eine Umgestaltung der Aufgabenstellung geäußert werden. So kann anstelle einer Plakatausstellung auch ein Blog gestaltet werden, der dann anderen Kursen online zugänglich gemacht wird. Die hier als Internetlinks angegebenen Texte von Heiner Flassbeck eignen sich gut, um die volkswirtschaftliche Sichtweise, die die Kritik rational begründet erscheinen lässt, erarbeiten zu lassen. Es ist hier bewusst ein deutschsprachiger Volkswirtschaftler gewählt worden, um den Lernenden den Eindruck zu vermitteln, dass die deutschlandkritische Sichtweise nicht alleine eine nationale französische Perspektive ist, sondern sich wissenschaftlich begründen lässt. Die Hilfen zur Sprachmittlung (die nur im weiteren Sinne Sprachmittlungshilfen sind, da sie Fachvokabular enthalten) beziehen sich auf Heiner Flassbeck, Zehn Mythen der Ökonomie (Frankfurt 2012), sind aber auch für die Bearbeitung der Internetquellen hilfreich. Die Ergebnisse werden im Plenum verglichen, korrigiert und gesichert. Wie in den folgenden Phasen auch eignet sich ein Wechsel von Internetrecherche und Textlektüre in Einzelarbeit, die dann in einer Gruppenarbeit verglichen und im Plenum gesichert wird. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben mithilfe einer recherchierten Grafik, wie in Frankreich die Maastricht-Kriterien erfüllt wurden, indem sie die Lohnerhöhungen in Frankreich mit denen in Deutschland vergleichen. Grafiken finden sich auch in Heiner Flassbeck, Zehn Mythen der Krise, Frankfurt 2012. Die Lernenden analysieren mithilfe einer recherchierten Grafik die Bedeutung der in Deutschland langsamer als in Frankreich angestiegenen Lohnstückkosten. Grafiken finden sich zum Beispiel in Heiner Flassbeck, Zehn Mythen der Krise, Frankfurt 2012. Die Schülerinnen und Schüler können ausgewählte Abschnitte des Textes von Flassbeck in einer Sprachmittlungsaufgabe ins Französische übertragen. Ein zentrales Ziel der interkulturellen Kompetenzerweiterung ist nach einhelliger Meinung aller Fachdidaktiker, ein konfliktfreies Kommunizieren von Menschen unterschiedlicher Kulturen und Sichtweisen zu ermöglichen. Nun wäre ein konfliktfreies Kommunizieren sicher dann schwierig, wenn deutsche Schülerinnen und Schüler in einem Gespräch mit französischsprachigen Gesprächspartnern unvorbereitet mit deutschlandkritischen Äußerungen konfrontiert würden. Ziel dieser Phase ist es deshalb, solche Kommunikationssituationen und -schwierigkeiten zu antizipieren und zu planen, was man sagen könnte, um auf einen Gesprächspartner angemessen zu reagieren. Dies kann als szenische Lesung von in Partnerarbeit geschriebenen Dialogen geschehen. Die präsentierten Dialoge werden dann unter dem Aspekt ausgewertet, ob die beiden Gesprächspartner interkulturell kompetent gehandelt haben. Wichtig für diese Phase ist es, die Kriterien eines angemessenen, interkulturell kompetenten Handelns zu erarbeiten. Dazu gehören sicher "accepter l'opinion des autres" und "essayer de la comprendre". In einem zweiten Schritt wäre dann zu erarbeiten, wie dies sprachlich signalisiert werden kann: "Je ne partage pas votre point de vue, mais j'accèpte que vous disiez que ... parce que ..." oder "Je ne comprends pas très bien pourquoi vous dites que ...". Positive Auswirkungen der französischen Vorschläge In dem folgenden Schritt kann es zu einer "Identitätserweiterung" kommen, wenn sich das Befremdende in etwas verwandelt, was die Lernenden als positiv bewerten. Es gilt in dieser Phase zu antizipieren, was sich in Deutschland positiv ändern könnte, wenn Aspekte der französischen Art und Weise, den Maastricht-Vertrag zu erfüllen, übernommen würden. Es könnte deutlich werden, dass die von Flassbeck geforderten massiven Lohnerhöhungen dazu führen würden, den schrittweise zu Lasten der anderen Euro-Länder errungenen Konkurrenzvorteil (in Form der um 20 Prozent günstiger gewordenen Lohnstückkosten) abzubauen: Ein Auseinanderfallen der Euro-Zone könnte verhindert werden, die deutschen Lohnempfänger hätten eine höhere Kaufkraft und könnten mehr konsumieren. Wer würde profitieren? Methodisch ist es sinnvoll, in Gruppenarbeit Personengruppen benennen zu lassen, die von einer anderen Wirtschaftspolitik nach dem Vorbild Frankreichs profitieren könnten. Diese können auf Papierstreifen notiert und an der Tafel mit Magneten präsentiert werden. Das so enstehende Ergebniss kann Ausgangspunkt einer Diskussion darüber werden, ob alle Personengruppen richtig erfasst wurden und ob es Sinn machen könnte, eine solche Politik zu fordern. Auch wenn diese Debatte im Französischunterricht nicht wie im Politikunterricht in der notwendigen Vertiefung geführt werden kann, so kann sie doch zumindest kulturell verfestigte Sichtweisen in Frage stellen. Ein fächerverbindendes Arbeit mit einem Kurs des Faches Politik und Wirtschaft wäre hier denkbar und sinnvoll. Diese Phase ist wichtig, um einer Polarisierung und Dramatisierung der Sichtweisen zu vermeiden. Es sollte sich nicht der Eindruck verfestigen, dass die französische Öffentlichkeit einhellig die deutsche Politik kritisieren würde. Weite Teile der Öffentlichkeit sehen in Deutschland ein Vorbild, das es zu kopieren gilt. Es bleibt allerdings offen, wer dann die produzierten Waren kaufen könnte, wenn mit Frankreich das zweite große europäische Land, das zur Zeit mehr importiert als exportiert, ebenfalls wie Deutschland zu einem Exportweltmeister werden wollte. Wenn Exportüberschüsse erwirtschaftet werden, muss es aus logischen Gründen immer auch Länder geben, die einen Importüberschuss und ein Handelsdefizit haben (siehe Flassbeck 2012). Die abschließend zu erstellende Plakatausstellung zum Thema "Est-ce que le couple franco-allemand est en danger?" ist eine gute Gelegenheit, die erarbeiteten Kenntnisse in der Schulöffentlichkeit bekannt zu machen und zur Diskussion zu stellen. Die so realisierte Produktorienierung motiviert nicht nur, sondern macht den Unterricht und die Schule zu einem Ort, an dem gesellschaftlich relevante Debatten thematisiert und öffentlich ausgehandelt werden. Abschließend vergleichen die Lernenden ihre spontanten Reaktionen am Anfang der Einheit mit ihrer Einstellung zur Kritik an Deutschland nach Durchführung der Unterrichtseinheit.

  • Französisch
  • Sekundarstufe II

Die Türkei auf dem Weg in die EU?

Unterrichtseinheit

Am 3. Oktober 2005 haben die Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei begonnen. Gegner und Befürworter gibt es in allen Ländern und politischen Lagern der EU.Im Dezember 2004 gaben die 25 Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union grünes Licht für die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Am 3. Oktober 2005 haben die Verhandlungen trotz einiger Komplikationen im Vorfeld begonnen. Die EU prüft jetzt, ob die Türkei eines Tages EU-Mitglied werden kann.Wie kaum ein anderes Thema polarisiert die Türkei-Frage Politik und Gesellschaft in der Europäischen Union: Passt die Türkei in die EU oder nicht? Auf dem Brüsseler Gipfel im Dezember 2004 ging es zunächst nur um die Frage, ob die EU und die Türkei Verhandlungen darüber beginnen - und allein diese Gespräche dürften mindestens zehn Jahre dauern. Der Gipfel und der Streit kurz vor Verhandlungsbeginn am 3. Oktober gaben der Diplomatie auf beiden Seiten einen Vorgeschmack darauf, wie kompliziert die nächsten zehn Jahre werden könnten.Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Türkei und ihre Beziehungen zur Europäischen Union informieren. die Argumente für und gegen Beitrittsverhandlungen mit der Türkei kennen lernen und diskutieren. sich der Bedeutung der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei bewusst werden. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. sich in einem Forum mit den Beiträgen zu den Beitrittsverhandlungen auseinander setzen (fakultativ). Thema Die Türkei auf dem Weg in die EU? Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Anerkennung ist Vorbedingung Die Insel im Mittelmeer ist seit 1974 in die Republik Zypern und das türkische Nordzypern geteilt. Genau so lange herrscht ein erbitterter Streit über die Teilung des Landes. Die griechisch dominierte Republik Zypern ist im vergangenen Jahr als Vollmitglied der Europäischen Union beigetreten; die türkischen Gebiete im Norden werden nur von der Türkei als eigenständig anerkannt. Dafür erkennt die Türkei die Republik Zypern nicht an. Das aber forderten die EU-Mitgliedstaaten als Vorbedingung, um mit der Türkei überhaupt Verhandlungen aufzunehmen. Zollunion mit Folgen Mit der Zusage, er werde im Laufe des Jahres 2005 dem Vertrag über die Zollunion zustimmen - und dadurch die Republik Zypern erstmals anerkennen - rettete der türkische Premierminister Tayyip Erdogan die Verhandlungen. Mit diesem Zugeständnis überwand er die größte Hürde für die türkischen Verhandlungspartner. Immerhin wollte er nicht sofort den Vertrag über die Zollunion unterzeichnen; den Termin ließ er offen - so kann er auch zuhause noch sein Gesicht wahren. Politische Schachzüge Als es im Juli 2005 dann soweit war, zeigte sich die türkische Regierung trickreich: Zwar unterzeichnete man, so wie es die EU gefordert hatte, das Protokoll zur Zollunion. Doch veröffentlichte die türkische Regierung zugleich eine Erklärung, dass dieser Schritt keineswegs die Anerkennung der Republik Zypern bedeute. Die Türkei bleibe zwar dazu "verpflichtet, eine politische Lösung der Zypern-Frage zu finden". Dennoch werde sie "die griechisch-zypriotischen Behörden weiterhin als amtierende Amtsgewalt, Kontrolle und Rechtsprechung" nur für den Südteil Zyperns "und nicht als Vertretung des türkisch-zypriotischen Volkes" ansehen. Bis zu "einer einvernehmlichen Lösung" bleibe die Haltung der Türkei unverändert. Formale Bedingungen erfüllt Von diesem diplomatischen Schachzug ließen sich die 25 Staats- und Regierungschefs nicht beirren: Der noch bis zum 31. Dezember 2005 amtierende EU-Ratspräsident Tony Blair machte alsbald deutlich, dass die Unterzeichnung des Zollabkommens nicht notwendigerweise eine Anerkennung Zyperns bedeuten müsse. Formal seien mit der Unterschrift alle Bedingungen erfüllt, um die Beitrittsverhandlungen pünktlich aufnehmen zu können. Die zypriotische Regierung bedauerte zwar, dass die Türkei erneut eine Anerkennung ausgeschlossen hatte, man wolle allerdings kein Veto gegen den Beginn der Beitrittsverhandlungen einlegen. Deutsche Welle: „Gemeinsam Geschichte geschrieben“ Die EU und die Türkei haben sich auf den Beginn von Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober 2005 geeinigt. Die Türkei sagte zu, Zypern bis zur Aufnahme der Verhandlungen anzuerkennen. Verhandlungsrahmen muss stehen Die prinzipielle Zusage der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union vom Dezember 2004 war nur ein erster kleiner Schritt: Bis zum Oktober 2005 mussten sich die 25 Außenminister noch über die weiteren Details der Verhandlungen verständigen, das heißt den so genannten Verhandlungsrahmen festsetzen. Das bedeutet, dass die 25 EU-Mitglieder der EU-Kommission, die mit der türkischen Delegation verhandeln wird, einen genau definierten Rahmen vorgibt und Leitlinien festschreibt, an die sich die Kommission halten muss. Österreichischer Poker Am ersten Oktoberwochenende mussten dann die 25 EU-Außenminister zu einem Krisentreffen nach Luxemburg reisen: Österreich verlangte plötzlich, dass der beschlossene Rahmentext geändert werden sollte und wollte einen Hinweis auf Artikel 49 des EU-Vertrages einbinden, der die Kriterien für die Mitglieder auflistet (Artikel 49: "Jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden."). Österreich bestand gleichzeitig als einiges EU-Mitglied darauf, dass die Verhandlungen nicht von nur eine Vollmitgliedschaft anstreben. Es sollte auch die Möglichkeit offen bleiben, dass die EU lediglich eine besondere Form der Partnerschaft beschließen kann. Österreich wollte also eine Formulierung für den Fall, dass die EU nicht in der Lage ist, die Türkei aufzunehmen oder die Türkei nicht alle Bedingungen für einen Beitritt erfüllt. Die türkische Regierung lehnte dies allerdings kategorisch ab. Kurz vor Toresschluss gab die Wiener Außenministerin dann doch noch nach und vermied so eine Verschiebung des Gesprächsbeginns. In einem anderen Punkt konnte Österreich allerdings sein Ziel erreichen: die Außenminister haben nämlich die von Österreich verlangte gleichzeitige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Kroatien beschlossen. Nun heißt es in dem Verhandlungsrahmen, den der türkische Außenminister Abdullah Gül bereits akzeptiert hat, "gemeinsames Ziel der Verhandlungen" sei der Beitritt der Türkei zur Gemeinschaft. Allerdings wird ausdrücklich auf den Artikel 6 des EU-Vertrags verwiesen. Der besagt: Artikel 6 Absatz 1: "Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam." Es bleibt viel zu tun Die Verhandlungen werden sich allerdings über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, hinziehen. Zunächst wird die Türkei im Rahmen einer "Bestandsanalyse", dem so genannten "Screening", gründlich geprüft. Danach gilt es, das geltende und auch praktizierte türkische Recht dem "Acquis Communautaire", also sämtlichen Gesetzen, Richtlinien und Grundsätzen der EU, anzugleichen. Insgesamt 35 Kapitel - wie "Medien", "Rechtspolitik" oder "Umweltpolitik" - haben beide Seiten nun abzuarbeiten und die EU-Staaten müssen das Ende jedes dieser Kapitel einstimmig beschließen. Auf dem türkischen EU-Weg liegen also noch unzählige Veto-Möglichkeiten und potenzielle Stolpersteine. DW-World.de: EU nimmt Beitrittsverhandlungen mit der Türkei auf Die Einigung kam in letzter Sekunde: Nach dramatischem Ringen haben die EU und die Türkei ihre Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Skeptiker fordern Ergebnisoffenheit Auf Seiten der Europäer gab es bis zum Verhandlungsbeginn Widerstand, zum Beispiel bei Frankreichs Präsident Jacques Chirac und Österreichs Bundeskanzler Wolfgang Schüssel. In Österreich soll sogar eine Volksabstimmung über den Beitritt der Türkei entscheiden. Die EU-internen Kritiker erhielten immerhin die Zusicherung, dass die Verhandlung mit der Türkei "ergebnisoffen" geführt werden. Das heißt, am Ende der Verhandlungen muss die Türkei nicht automatisch zum EU-Vollmitglied werden, man könnte auch andere Formen der Zusammenarbeit beschließen. Einschneidendes Datum für Europa Dass sich die EU und die Türkei letztlich doch noch geeinigt haben, ist wohl dem Verhandlungsgeschick aller beteiligten Politiker zu verdanken - immerhin hat die Europäische Union in den letzten Jahren vor der Osterweiterung schon so manchen schwierigen Kandidaten mit ins Boot geholt. Als "wichtigen Tag in der Geschichte Europas" bezeichnete der EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso daher den 17. Dezember 2004. Auch für den 3. Oktober fand er passende Worte: dieser Tag sei ein "Meilenstein" in den Beziehungen zwischen der Türkei und der EU. Er betonte, dass nun ein langer und schwieriger Weg zu begehen und dass der Beitritt "für kein Land garantiert oder automatisch" sei. Die Türkei, die wie jeder andere Kandidat behandelt werde, müsse nun auch die Herzen der Europäer gewinnen. Der türkische Außenminister Abdullah Gül betonte, sein Land werde die Bedingungen für einen Beitritt umsetzen: "Unser Ideal ist eine Türkei, die ihren Platz unter den demokratischen, freien und entwickelten Ländern einnimmt. Die EU ist der beste Weg, dieses Ideal zu erreichen." Wirtschaftliche Vorbereitungen laufen Die Türkei ist gut vorbereitet, schon in den letzten Jahren hat ihre Regierung gewaltige Anstrengungen unternommen, um das Land in Richtung Europa zu steuern. Bereits 1996 vertieften Europa und die Türkei ihre Wirtschaftsbeziehungen mittels einer Zollunion. 1999 erklärte die EU die Türkei dann offiziell zum Beitrittskandidaten. Seither versuchte die türkische Regierung durch eine kräftige Modernisierung der Europäischen Union entgegenzukommen und den Bedenkenträgern in der EU die Angst vor ihrem Land zu nehmen. Konservative Gegner in der Türkei In der Türkei befürwortet eine große Mehrheit der Bevölkerung den EU-Beitritt: Umfragen zufolge wollen drei Viertel der Türken ihr Land in der Europäischen Union sehen. Gegner des Beitritts sind hier vor allem in konservativen und religiösen Kreisen zu finden, die nach einem EU-Beitritt starken westeuropäischen Einfluss in ihrem Land fürchten. Europäer fürchten Ungleichgewicht In der EU scheint die Mehrheit der Bürger den Beitritt eher kritisch zu sehen. An erster Stelle steht dabei die Sorge, durch die Erweiterung könnte sich der Charakter der heutigen Europäischen Union negativ verändern, und der Beitritt die EU überfordern. Immerhin ist die Türkei ein großes Land, das innerhalb der EU einiges Gewicht hätte. Auch die kulturellen Unterschiede gelten vielen Europäern als Grund, den Beitritt abzulehnen. Probleme mit Gleichberechtigung und Minderheiten An erster Stelle führen die Kritiker immer wieder das Problem der Menschenrechte in der Türkei an. Das türkische Strafrecht ist in den letzten Jahren zwar dem europäischen Recht angepasst worden, doch Menschenrechtsorganisationen berichten immer noch von Verstößen. So soll es in Gefängnissen immer noch Fälle von Misshandlungen und Folter geben. Die Gleichstellung von Mann und Frau, in den EU-Staaten eine Selbstverständlichkeit, ist in der Türkei weniger weit fortgeschritten. Auch der Umgang mit Minderheiten ist nicht befriedigend: Die Lage der Kurden im Osten der Türkei, die lange Zeit vom türkischen Militär verfolgt wurden, ist immer noch schwierig; hier bleibt ein großes Konfliktpotenzial - immerhin sind 20 Prozent der Bevölkerung Kurden. Neue Gesetze für mehr Meinungsfreiheit Die Türkei hat bisher auf Anschuldigungen in Sachen Menschenrechte meist sehr sensibel reagiert. Im Vorfeld des Gipfels im Dezember 2004 zeigte sich die Regierung aber zugänglicher und verabschiedete mehrere Gesetzespakete zur Meinungsfreiheit und zu Menschenrechten. Religion prägt Kultur Die kulturellen Unterschiede zwischen der Türkei und dem Rest Europas sind ein weiterer wichtiger Streitpunkt zwischen den Befürwortern und den Gegnern der türkischen Annäherung an die EU. Die Türkei ist ein islamisch geprägtes Land; 99 Prozent der Einwohner bekennen sich zum Islam. Kritiker sehen hier einen grundlegenden, nicht überwindbaren Unterschied zum christlich-abendländisch geprägten Kulturkreis der Europäischen Union. Sie argumentieren, dass die gemeinsame, christlich geprägte Kulturgeschichte das eigentliche Verbindungsmerkmal der Staaten Europas sei - die gemeinsamen Werte also, die über die Wirtschafts- und Währungsunion hinausgehen. Kulturen im Dialog Die Gegenposition argumentiert, dass die moslemischen Werte denen der Europäischen Union nicht entgegenstehen. Zudem könnte die engere Partnerschaft eine Verbindung zwischen den Kulturen aufbauen. Sie weisen zudem darauf hin, dass in der türkischen Verfassung eine strikte Trennung zwischen Staat und Religion vorgeschrieben sei. Wachstum trotz Inflation und Verschuldung Was die derzeitigen Wirtschaftsdaten angeht, dürfte die Europäische Union eigentlich keine Probleme mit dem neuen Partner haben. Die Wirtschaft der Türkei boomt seit einigen Jahren und erzielt Zuwachsraten, von denen die EU-Länder im Moment nur träumen können. Doch können die guten Zahlen nicht über einige strukturelle Probleme hinwegtäuschen: Die türkische Regierung ist seit Jahren mit der Bekämpfung der hohen Inflation beschäftigt, ein weiteres Problem ist die hohe Staatsverschuldung. Außerdem ist die Türkei ein größtenteils landwirtschaftlich geprägtes Gebiet; viele Menschen leben in einfachen Verhältnissen in strukturschwachen Regionen. Kritiker warnen daher vor einer allzu positiven Bewertung der türkischen Wirtschaft. Freizügigkeit mit Folgen Zudem befürchten sie, eine Welle von Migranten aus den strukturschwachen Regionen der Türkei könne nach einem Beitritt auf Zentraleuropa zurollen. Die Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger - also das Recht, sich an jedem beliebigen Ort der EU niederzulassen - war deshalb ein weiteres großes Streitthema auf dem Gipfel von Brüssel. Belastungen für Entscheidungsstrukturen In EU-Kreisen warnen Kritiker des türkischen Beitritts vor allem vor einer Überforderung der Europäischen Union. Seit Jahren schon ist der EU-Dschungel aus Institutionen, Regeln und Entscheidungsträgern immer dichter und undurchdringlicher geworden. Es ist immer schwieriger, unter den vielen EU-Partnern zu klaren Entscheidungen zu kommen. Der Beitritt eines großen, einflussreichen Nachbarn würde die Balance der EU erneut verschieben und weitere Reformen nötig machen. Denn mit derzeit über 70 Millionen Einwohnern würde die Türkei gleich zu einem der größten EU-Mitgliedstaaten. Das würde dem Land einen starken Einfluss in den politischen Entscheidungsgremien sichern. Konsolidierung statt nächster Erweiterung Kritiker mahnen daher, zunächst solle sich die neue, um die zehn mittel- und osteuropäischen Staaten erweiterte, Union konsolidieren, die europäische Integration vertiefen und prüfen, ob die derzeitige Struktur der EU-Institutionen für die nächste Erweiterung geeignet ist. Folgen für den Subventions-Topf Auch der Streit ums Geld ist absehbar: Die EU-Staaten helfen einander, um strukturschwache Regionen aufzupäppeln und so ein möglichst gleichmäßiges Lebensniveau in ganz Europa zu schaffen. Nach der bisherigen Regelung hätte der neue Partner Anspruch auf rund 15 Milliarden € aus den gemeinsamen Kassen, um etwa strukturschwache Regionen zu modernisieren oder die Landwirtschaft zu fördern. Diese Summe würde die anderen Partner überfordern; bereits im Vorfeld der Osterweiterung 2004 waren diese Gelder ein Streitpunkt. Vor einem Türkei-Beitritt wäre also auch ein grundlegender Umbau des EU-Subventionssystems notwendig. Stabilisierung im Nahen und Mittleren Osten Auch außenpolitische Überlegungen spielen eine Rolle. Die Türkei ist in einer besonderen geographischen Lage. Sie grenzt an Krisenregionen im Nahen Osten und in Zentralasien, sie hat zum Beispiel eine gemeinsame Grenze mit dem Iran und dem Irak. Eine EU-Mitgliedschaft der Türkei könnte, so die Befürworter, dazu beitragen, die Region zu stabilisieren und Konflikte zu vermeiden. Dafür wäre es auch gut, mit der Türkei ein islamisch geprägtes Land in der EU zu haben. Türkische Nachbarschaftsprobleme Kritiker halten dagegen, dass sich die EU nur in die Gefahr bringe, selbst in die Konflikte gezogen zu werden; zudem sei die Union gar nicht in der Lage, außenpolitisch wirksam zu agieren. Auch die außenpolitischen Probleme der Türkei mit ihren EU-Nachbarn Zypern und Griechenland müssten zunächst endgültig gelöst werden, bevor man mit der Türkei verhandeln könne. Zwischen Europa und Asien Mit einer Fläche von rund 780.000 Quadratkilometern ist die Türkei mehr als doppelt so groß wie die Bundesrepublik Deutschland. Nur ein kleiner Teil des Landes liegt geographisch gesehen in Europa, denn der Bosporus, die Meerenge zwischen Schwarzem Meer und Marmarameer, trennt Europa von Asien. Zu beiden Seiten des Bosporus liegt Istanbul, die größte Stadt der Republik Türkei. Die Hauptstadt des Landes ist das im asiatischen Teil gelegene Ankara. Laizistische Republik Über 99 Prozent der knapp 70 Millionen Einwohner sind Muslime. Die Verfassung sieht eine strikte Trennung von Religion und Staat vor. Darüber wacht neben der Justiz auch der nationale Sicherheitsrat, in dem sich Regierungsvertreter und hochrangige Militärs regelmäßig beraten. Alle fünf Jahre wählen die Türken ihr Parlament; alle sieben Jahre bestimmt das Parlament den Staatspräsidenten. Politischer Kurs gen Westen Der amtierende Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan gehört einer gemäßigten islamischen Partei an. Er versuchte in den vergangenen Jahren, die türkische Gesellschaft im Hinblick auf den EU-Beitritt zu reformieren und zu modernisieren, gleichzeitig aber seine islamische Anhängerschaft nicht zu verprellen. Bei seinem Kurs in Richtung EU-Mitgliedschaft ist Erdogan aber die Unterstützung weiter Teile der Bevölkerung sicher. Schon seit Anfang der sechziger Jahre ist die Türkei über zahlreiche Abkommen wirtschaftlich eng mit der EU verbunden. Industrie, Tourismus, Landwirtschaft So gehören die EU-Staaten bereits heute zu den wichtigsten Wirtschaftspartnern der Türkei. Während sich im Westen des Landes zunehmend moderne Industriebetriebe angesiedelt haben, sind weite Teile des Ostens von der Landwirtschaft geprägt. Ein großer Teil der türkischen Arbeitskräfte ist in der Landwirtschaft beschäftigt, obwohl sie nur einen geringen Anteil am Bruttosozialprodukt hat. Ebenso spielt der Tourismus eine wachsende Rolle in der türkischen Wirtschaft. Auch wenn sich die türkischen Wirtschaftsdaten in den letzten Jahren weitgehend positiv entwickelt haben, machen strukturelle der Regierung zu schaffen: Seit Jahren schon versucht sie, die hohe Inflation einzudämmen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Die Europäische Union

Unterrichtseinheit

Mit diesem Unterrichtsvorschlag zur Europäischen Union erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler selbstständig die Geschichte und Rolle der EU, besonders im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Bedeutung. Die Einheit kann zum Beispiel in eine Unterrichtsreihe zu speziellen EU-Themen eingebettet werden. Europa wächst immer mehr zusammen und hat sich nicht nur als Staatengemeinschaft und Wirtschaftsmacht etabliert, sondern wird durch neu hinzukommende Staaten ständig erweitert. Doch wie ist die europäische Union entstanden? Wie und auf welcher Grundlage funktioniert der gemeinsame Markt, und welche Perspektiven hat die Europäische Union in der Welt? Solchen Fragen gehen die Schülerinnen und Schüler in dieser Unterrichtseinheit nach und recherchieren dafür entsprechende Informationen im Internet. Ein wesentliches Basiswissen dieser umfangreichen Thematik ist nämlich unbedingt notwendig, um komplizierte Zusammenhänge in der EU zu verstehen und die eigene Rolle in dieser Staatengemeinschaft zu definieren. In Gruppen erarbeiten die Lernenden anhand der ihnen bereitgestellten Internet-Links die Geschichte und Rolle der Europäischen Union, der Europäischen Investitionsbank und des Europäischen Währungsinstituts, besonders im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten dabei in vier Gruppen und erstellen Präsentationen. Hier finden Sie die Schwerpunktthemen für die Gruppen, Fragestellungen, die den Schülergruppen für die Arbeit an die Hand gegeben werden können sowie Ideen für die Präsentation. Die Gruppenthemen Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in maximal zwei Doppelstunden in vier Gruppen: Geschichte der EU Investitionsbank und Währungsinstitut EU-Markt / NAFTA EU und UN (Entwicklungshilfe) Fragestellungen für die Gruppenarbeit Die Fragestellungen, die den Schülergruppen an die Hand gegeben werden können, überschneiden sich sicher in den Gruppenthemen. Daher kann es sinnvoll sein, allen Schülerinnen und Schülern alle Fragestellungen zugänglich zu machen. Konkrete Themenschwerpunkte können dann von den Schülergruppen selbst oder in Absprache mit der Lehrkraft fixiert werden. Wie und auf welcher Grundlage ist die EU entstanden? Wer hatte die Idee dazu? Welche Politikerinnen und Politiker waren daran beteiligt? Was war(en) Gründungsziel(e)? Was sind die Maastricht-Kriterien, was besagen sie, was regeln sie? Was ist die NAFTA und wie ist sie gegenüber der EU zu beschreiben? Welche Bedeutung haben die Europäische Investitionsbank und das Währungsinstitut? Was ist die Aufgabe des Europäischen Währungsinstituts? Welche Rolle spielt die EU in den Vereinten Nationen (UN)? Welche Aufgaben nimmt die EU in der Entwicklungshilfe für die Dritte Welt wahr? Ideen für die Präsentation Für die anschließende Präsentation vor dem Klassenplenum ist eine Doppelstunde ausreichend. Die Schülerinnen und Schüler sollen die erarbeiteten Ergebnisse zusammenstellen und als klasseneigene 'EU-Webseite' präsentieren. Dabei werden die jeweiligen Arbeitsergebnisse mündlich im Klassenplenum besprochen und diskutiert. Andere mögliche Präsentationsformen können eine Wandzeitung oder die PowerPoint-Präsentationen sein. Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit der Historie der Europäischen Union vertraut. lernen die bedeutende Rolle des gemeinsamen EU-Marktes kennen, reflektieren seine Funktionsweisen und finden heraus, warum Europa die sogenannten Maastricht-Kriterien braucht. machen sich mit der Rolle, den Aufgaben und den Befugnissen der Europäischen Investitionsbank und des Währungsinstituts vertraut. reflektieren und diskutieren die Herausforderungen und Besonderheiten der EU-Osterweiterung. machen sich mit der zukünftigen Rolle der EU in der übrigen Welt vertraut, insbesondere im Hinblick auf Entwicklungshilfe in der Dritten Welt. vergleichen die weltwirtschaftliche Stellung der EU mit der amerikanischen 'NAFTA'. präsentieren die gesammelten Ergebnisse und Antworten der jeweiligen Arbeitsgruppen den Mitschülerinnen und Mitschülern.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

Les traités de Rome - mehrsprachig Europa erkennen

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit für eine multilinguale Sequenz im Französisch-Unterricht thematisiert die Unterzeichnung der Römischen Verträge, mit denen eine wesentliche Grundlage für die heutige Europäische Union geschafften wurde. Neben Französisch kommen im Unterricht auch Italienisch und Spanisch zum Einsatz.Mehrsprachigkeit ist im heutigen Europa nicht nur vorrangiges Bildungsziel, sondern auch eine grundlegende Notwendigkeit für die Verständigung. Dem Französischen als der für die deutsche Wirtschaft nach dem Englischen bedeutendsten Fremdsprache kommt dabei eine wichtige Brückenfunktion zu: Auf der Grundlage von Französischkenntnissen können unsere Schülerinnen und Schüler während ihrer Schulzeit, aber auch in ihrer lebenslangen Weiterbildung, vereinfacht und beschleunigt weitere romanische Sprachen erlernen. Grund genug, ihnen aus aktuellem Anlass einen Einblick in die europäische Mehrsprachigkeit zu geben, sie Erkenntnisse über die Transferpotentiale des Französischen gewinnen zu lassen und für das Erlernen weiterer romanischer Sprachen zu motivieren.Die beiden vorliegenden Arbeitseinheiten sind komplementär, aber auch unabhängig voneinander einsetzbar. Sie zielen zum einen auf das Erschließen von Inhalten in einem italienischen oder spanischen Lesetext (Arbeitsblatt 1). Zum anderen visieren sie einen grundlegenden Sprachvergleich anhand ausgewählter sprachlicher Phänomene an. Anhand dieses Vergleichs sollen die Schülerinnen und Schüler Transferpotentiale, aber auch Interferenzrisiken exemplarisch erkennen (Arbeitsblatt 2). Ablauf der Unterrichtseinheit In zwei Unterrichtsstunden nähern sich die Lernenden der multilingualen Arbeit an. Auf der Basis ihrer Französisch-Kenntnisse erarbeiten sie Kernpunkte der italienischen und spanischen Fassung des EWG-Vertrags. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erlangen Einblicke in das offizielle Online-Informationsangebot der EU. erwerben Grundkenntnisse über die Römischen Verträge. werden für die weitere, idealerweise lebenslange Beschäftigung mit verschiedenen romanischen Sprachen auf der Grundlage des Französischen motiviert. Language(s) awareness Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ein Bewusstsein für die Sprachenvielfalt Europas. gewinnen ein Bewusstsein über die Bedeutung und Einblicke in die Möglichkeiten von Interkomprehension (Leseverstehen). bauen ein Bewusstsein über die Bedeutung des Französischen als Ausgangssprache für eine romanische Mehrsprachigkeit auf. stellen Reflexionen über den eigenen Umgang mit (Fremd-)Sprachen an. Vorentlastung Im Vorfeld sollten Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler über Europa aktiviert und Grundzüge der europäischen Einigungsgeschichte etwa im Unterrichtsgespräch erarbeitet werden. Je nach Lernstadium und Vertrautheit der Lerngruppe mit dem europäischen Einigungsprozess können dabei grundlegende Lexeme in Erinnerung gerufen oder eingeführt werden (wie le traité, entrer en vigueur, la communauté, le marché commun). Einbindung eigener Erfahrungen Anschließend sollten Reflexionen über die sprachliche Situation in Europa angestellt werden: Hier könnten mehrsprachige Schülerinnen und Schüler zu Wort kommen. Es sollte auf die geradezu unzähligen Sprachenpaare bei der Übersetzung offizieller Dokumente innerhalb der EU hingewiesen und an die drei großen Sprachenfamilien der EU - romanisch, germanisch, slawisch - erinnert werden. Eventuell können gerade romanophone Schülerinnen und Schüler oder solche mit slawischer Muttersprache auf ihre interkomprehensive Kompetenz innerhalb der jeweiligen Sprachenfamilie angesprochen werden, und so kann zur Aufgabenstellung übergeleitet werden. Les traités de Rome: les débuts de l´Union Européenne (1957) Nun wird Arbeitsblatt 1 ausgegeben oder online zur Verfügung gestellt. Einleitung und Aufgabenstellungen werden besprochen. Dabei wird auf die Hilfestellungen des Arbeitsblattes hingewiesen, die angeben, in welchem Abschnitt des online zu konsultierenden Textes die Antwort auf eine Frage zu finden ist. Die Verträge Bei dem auszuwertenden Text handelt es sich aus didaktischen Gründen nicht um den Originaltext der Verträge (dessen Einsatz wäre bei ausgeprägterem Hintergrundwissen und größerer Sprachkompetenz zum Beispiel in einem Leistungskurs zu erwägen), sondern um eine von der EU zur Verfügung gestellte kurze (etwa vier Bildschirm-Seiten) Einführung in Bedeutung, Inhalte und Struktur vor allem des EWG-Vertrages. Auseinandersetzung mit fremden Sprachen Die Fragen, die insbesondere auf das suchende Lesen (scanning) in einer bisher noch nicht erlernten Fremdsprache abzielen, können in Einzel- oder Partnerarbeit bearbeitet werden. Die Schülerinnen und Schüler können frei wählen, ob sie das Dokument in seiner italienischen oder seiner spanischen Fassung aufrufen wollen. Die Antworten sollen in französischer Sprache notiert werden. Hilfestellung in bekannten Sprachen Man kann den Lernenden erlauben, sie sogar darauf hinweisen, dass sie punktuell auch die französische Version des Dokumentes zur Formulierung der Antworten heranziehen, eventuell sogar die deutsche Version zur Verständnissicherung konsultieren können. Gerade in schwächeren Lerngruppen wäre alternativ auch möglich, die Antworten auf Italienisch oder Spanisch notieren zu lassen und sie erst während der Besprechung im Plenum ins Französische zu übersetzen. Ein "Missbrauch" dieser unterstützenden Möglichkeiten konnte bei der wiederholten Durchführung der Unterrichtseinheit nicht festgestellt werden. Ende der ersten Stunde Anschließend werden die Fragen im Plenum besprochen und anhand der einzelnen Punkte die Bedeutung der Römischen Verträge vertieft. Im Regelfall nimmt diese Einheit eine Unterrichtsstunde in Anspruch. Les traités de Rome: travail sur la langue française, italienne et espagnole Der zweite Teil des Unterrichtsmodells mit Arbeitsblatt 2 hat eine exemplarische Bewusstmachung des mehrsprachigen Verstehensprozesses zum Ziel. Auch hierfür ist eine Unterrichtssunde vorzusehen. Begegnung mit vermeintlich unbekannten Sprachen Nun werden neben dem Französischen das Italienische und das Spanische einbezogen. Anhand bestimmter, recht eng gefasster Abschnitte des bereits in der vorausgegangenen Stunde untersuchten Dokuments sollen verschiedene sprachliche Erscheinungen erfasst werden: zum einen die Lexik, zum anderen ausgewählte Aspekte der Morphologie (bestimmter Artikel, Infinitive der Verben, abgeleitete Adverbien). Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler die Entsprechungen vorgegebener französischer Wörter nicht nur in beiden Sprachen finden und notieren. Sie sollen zudem jeweils auch vermerken, ob ihnen das Wiedererkennen in der jeweiligen Fremdsprache - ausgehend vom Französischen - eher leicht oder schwer gefallen ist. Gleichzeitig reflektieren sie, inwieweit der Erkennungsprozess ihrer Ansicht nach von ihren Französischkenntnissen beeinflusst war. Das Französische als sprachlicher Fundus Am Ende werden die Schülerinnen und Schüler über ihre Einschätzung des Einflusses von Französischkenntnissen auf ihre Arbeit mit anderen, bisher nicht erlernten romanischen Sprachen befragt: « Finalement, travailler sur l'italien et l'espagnol à partir du français pour moi est plutôt facile / difficile. » Die eigene Meinung zu den neu kennen gelernten Sprachen Schließlich werden sie um Stellungnahme zu ihrem affektiven Bezug zu den beiden Sprachen gebeten: « Entre l'italien et l'espagnol, la langue qui me plaît les plus, c'est ... ». Ausblick auf die zukünftige Sprach-Vita Folglich sind bei der abschließenden Besprechung nicht nur die richtigen Lösungen festzuhalten, sondern auch die angewandten Verstehensstrategien, die Beurteilung von Transferpotential und Interferenzrisiken. Zudem sind motivationale Aspekte bezüglich der weiteren Beschäftigung mit romanischen Sprachen zu diskutieren.

  • Französisch
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Die Geldpolitik der EZB

Unterrichtseinheit
5,99 €

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich in mehreren Lernrunden aus unterschiedlichsten Perspektiven vielschichtig, differenziert und reflektiert mit den geldpolitischen Instrumenten der Europäischen Zentralbank und ihrer aktuellen Niedrigzinspolitik auseinander. Hierfür stehen zahlreiche methodisch abwechslungsreiche Lernszenarien zur Verfügung. Die Europäische Zentralbank (EZB) ist zu einer der wichtigsten wirtschaftspolitischen Akteurinnen in unserer globalisierten Wirtschaft geworden. Zudem verschiebt sich der Akzent ihrer Maßnahmen immer stärker von der reinen Geldpolitik zur Wirtschafts- und Finanzpolitik. Damit aber, und vor allem mit ihrer aktuellen Niedrigzinspolitik, gerät sie immer stärker in die Kritik. Vor diesem Hintergrund wird es immer wichtiger zu wissen, wer sich hinter dieser Institution verbirgt, was ihre Aufgabe ist und worin ihr Instrumentarium besteht. Themen Die Unterrichtseinheit beinhaltet Erkundungsaufträge zu folgenden Themenkomplexen: Europäische Zentralbank (EZB) und Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) Organe der EZB Mitglieder des Präsidiums Aufgaben und Ziele der EZB Geldpolitisches Instrumentarium der EZB Geldpolitische Wirkungszusammenhänge Intention Der Wert unseres Geldes ist zentral für unsere Wirtschaft und damit auch unser Leben. Ein großer Teil der Bevölkerung hat Angst vor Inflation und bangt um die Zukunft des Euro. Es ist also auch für Jugendliche elementar, sich ein Grundwissen über die Wirkungszusammenhänge von Inflation und Deflation und die Ziele und Instrumente unserer Währungshüter anzueignen. Will man darüber hinaus die aktuelle Geldpolitik der EZB beurteilen oder gar politisch beeinflussen, muss man sich eine begründete Meinung hierzu bilden. Eigenverantwortliches Arbeiten und Methodenvielfalt Die Lernenden sollen sich im Verlauf mehrerer Lernrunden Wissen zur EZB aneignen und ein fundiertes Werturteil zur aktuellen Geldpolitik entwickeln. Die acht Lernrunden dieser Unterrichtseinheit reichen von Internetrecherchen über Fallstudien bis hin zu Straßeninterviews. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen die Organe und Personen kennen, die sich hinter dem Begriff EZB verbergen. verstehen, was die EZB anstrebt und welche Mittel sie hierfür zur Verfügung hat. entdecken, wie diese geldpolitischen Instrumente in der Praxis wirken. reflektieren die aktuelle EZB-Politik und ihre geld- und wirtschaftspolitischen Auswirkungen und bilden sich hierzu eine Meinung. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler führen qualifizierte Internetrecherchen durch. hinterfragen gefundene Internetquellen und interpretieren sie im jeweiligen Interessenskontext. wählen geeignete digitale Präsentationsformen und nutzen diese für ihre Ergebnispräsentationen. führend Videointerviews durch, bearbeiten die Videodateien und nutzen sie zur Visualisierung von Untersuchungsergebnissen. beachten im Zusammenhang mit Videointerviews die Bildreche Dritter. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Arbeitsgruppen ziel-, ergebnis- und teamorientiert zusammen. bereiten eigene Arbeitsergebnisse adressatengerecht auf. erkennen Interessenslagen von Bevölkerungsteilen im Rahmen der Geldpolitik. entschlüsseln Interessenspositionen von politischen und gesellschaftlichen Institutionen. vertreten bei einer Podiumsdiskussion Werturteile und Meinungen. üben die Befragung von Passantinnen und Passanten zu einem bestimmten Thema.

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung
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