Les traités de Rome: les débuts de l´Union Européenne (1957)
Nun wird Arbeitsblatt 1 ausgegeben oder online zur Verfügung gestellt. Einleitung und Aufgabenstellungen werden besprochen. Dabei wird auf die Hilfestellungen des Arbeitsblattes hingewiesen, die angeben, in welchem Abschnitt des online zu konsultierenden Textes die Antwort auf eine Frage zu finden ist.
Die Verträge
Bei dem auszuwertenden Text handelt es sich aus didaktischen Gründen nicht um den Originaltext der Verträge (dessen Einsatz wäre bei ausgeprägterem Hintergrundwissen und größerer Sprachkompetenz zum Beispiel in einem Leistungskurs zu erwägen), sondern um eine von der EU zur Verfügung gestellte kurze (etwa vier Bildschirm-Seiten) Einführung in Bedeutung, Inhalte und Struktur vor allem des EWG-Vertrages.
Auseinandersetzung mit fremden Sprachen
Die Fragen, die insbesondere auf das suchende Lesen (scanning) in einer bisher noch nicht erlernten Fremdsprache abzielen, können in Einzel- oder Partnerarbeit bearbeitet werden. Die Schülerinnen und Schüler können frei wählen, ob sie das Dokument in seiner italienischen oder seiner spanischen Fassung aufrufen wollen. Die Antworten sollen in französischer Sprache notiert werden.
Hilfestellung in bekannten Sprachen
Man kann den Lernenden erlauben, sie sogar darauf hinweisen, dass sie punktuell auch die französische Version des Dokumentes zur Formulierung der Antworten heranziehen, eventuell sogar die deutsche Version zur Verständnissicherung konsultieren können. Gerade in schwächeren Lerngruppen wäre alternativ auch möglich, die Antworten auf Italienisch oder Spanisch notieren zu lassen und sie erst während der Besprechung im Plenum ins Französische zu übersetzen. Ein "Missbrauch" dieser unterstützenden Möglichkeiten konnte bei der wiederholten Durchführung der Unterrichtseinheit nicht festgestellt werden.
Ende der ersten Stunde
Anschließend werden die Fragen im Plenum besprochen und anhand der einzelnen Punkte die Bedeutung der Römischen Verträge vertieft. Im Regelfall nimmt diese Einheit eine Unterrichtsstunde in Anspruch.