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Schulbücher sind Mehrbedarfsleistung

Fall des Monats

Die Kosten für Schulbücher sind eine Mehrbedarfsleistung, die das Jobcenter übernehmen muss. So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Für Taschenrechner gilt dies allerdings nicht (Az. L 11 AS 349/17).

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