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Die Schöpfung – ein Geschenk mit Verantwortung

Unterrichtseinheit
14,99 €

In dieser Unterrichtseinheit setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Schöpfung als Geschenk Gottes und der damit verbundenen Verantwortung auseinander. Die Schöpfung wird dabei eng mit der Lebenswelt der Lernenden verknüpft. Dadurch werden ihnen konkret Handlungsmöglichkeiten und Deutungsperspektiven aufgezeigt, die ihre eigene religiöse Kompetenz nicht nur sicht- sondern auch greifbarer machen. Die politische Aktualität von Umwelt- und Klimaschutz, die sich spätestens durch die Freitagsdemonstrationen auch im Leben von Grundschülerinnen und Grundschülern bemerkbar macht, bietet einen guten Anlass, die Schöpfung als Geschenk mit Verantwortung zu thematisieren. Gleichzeitig kann die vorliegende Unterrichtseinheit einen Beitrag dazu leisten, weltliche mit christlichen Deutungen zu vereinbaren, ohne diese dabei in Frage zu stellen. Über die Schöpfung und Umweltschutz hinaus ermöglicht die Geschichte Noahs, über die Flüchtlingsthematik einen Lebensweltbezug herzustellen, der nicht nur zu mehr Empathiefähigkeit, sondern auch zu mehr Verständnis und friedlichem Miteinander führen kann. Die am Ende der Unterrichtseinheit stehende Zusage Gottes bettet das Gelernte in sein Mut und Hoffnung gebendes Versprechen ein. Die Unterrichtseinheit erhält durch die Verbindung mit der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler eine ganz neue Relevanz und zeigt ihnen Handlungsmöglichkeiten auf, die sie aus christlicher Perspektive deuten und begründen können. Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler sind nicht zwingend notwendig, sollten aber unbedingt in den Unterricht integriert werden. Erst dann, wenn das Vorwissen, das meist eine Kombination aus angelesenem Wissen, eigenen Erfahrungswerten und dem ist, was im Elternhaus gelebt beziehungsweise kommuniziert wird, in den Unterricht mit eingebunden wird, kann eine Bewusstseinserweiterung und eigenständige Auseinandersetzung mit den angesprochenen Themen stattfinden. Als Lehrkraft sollte man diesen Prozess unterstützen. Gerade wenn es um die Verbindung von christlichen und weltlichen Perspektiven geht, sollte man behutsame Impulse für die Entwicklung des Unterrichtsgesprächs vorbereiten, die ein gewisses Maß an Sicherheit geben. Da die Schülerinnen und Schüler dies oftmals einfordern, sollte man sich außerdem selbst positionieren können, ohne seine Lerngruppe dabei in eine bestimmte Richtung zu lenken. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Deutung der Welt als Schöpfung (1. Mose 1-2,4a; Psalm 8) in Auseinandersetzung mit anderen oder nichtreligiösen Vorstellungen. beschreiben die Schöpfung in ihrer Vielfalt und zeigen Gefährdungen auf. zeigen an biblischen Zeugnissen auf, dass der Mensch als Ebenbild Gottes eine besondere Stellung in der Schöpfung hat und Verantwortung für sie übernimmt. zeigen Beispiele auf, wie sich Menschen für Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit und Frieden einsetzen können. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten mit einem Partner oder Partnerin beziehungsweise kooperativ in Kleingruppen zusammen. erkennen individuelle, aber auch gemeinsame Verantwortung, die sich aus der Schöpfung und dem Schöpfungsauftrag begründet (zum Beispiel Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung, Einsetzen für ein friedliches Miteinander).

  • Religion / Ethik
  • Primarstufe

Pinkoa – kostenloser Lern-Timer mit Koala

Tool-Tipp

Schwierigkeiten, beim Lernen fokussiert zu bleiben? Bedarf nach einem kleinen Helfer, der die Zeit stoppt? Mit Koa ist die Konzentration beim Lernen kein Problem mehr - denn der süße pinke Koala behält im Blick, wie lange schon gelernt wurde, und spielt sogar bei Bedarf ruhige Hintergrundmusik. Für erfolgreiches Lernen, bei dem die Pausen auch nicht vergessen werden.

  • Fächerübergreifend

Rechtsform, Aufbauorganisation und Unternehmensführung

Unterrichtseinheit

Welche Rechtsform passt zu einem Unternehmen und wie lassen sich betriebliche Abläufe sinnvoll organisieren? In dieser Unterrichtseinheit erarbeiten sich die Lernenden eigenständig Grundlagen zu Rechtsformen, Aufbauorganisation und Unternehmensführung. In konkurrierenden Gruppen recherchieren sie, entwickeln gemeinsame Konzepte und präsentieren ihre Ergebnisse. Die Unterrichtseinheit vermittelt grundlegende Kenntnisse über betriebliche Entscheidungen hinsichtlich der Rechtsform, Aufbauorganisation und Unternehmensführung. In konkurrierenden Gruppen erschließen sich die Schülerinnen und Schüler verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten eines Unternehmens mithilfe schulischer Lernmaterialien und digitaler Informationsquellen. Dabei verteilen sie Aufgaben eigenverantwortlich, bewerten Informationen hinsichtlich ihrer Verlässlichkeit und Aktualität und erarbeiten unter zeitlichen Vorgaben ein gemeinsames Konzept. Die Gruppen bereiten ihre Ergebnisse auf, präsentieren diese und diskutieren unterschiedliche Lösungsansätze im Klassenverband. Neben wirtschaftlichen Fachkenntnissen werden insbesondere die Teamfähigkeit, die selbstständige Informationsbeschaffung, die kritische Bewertung digitaler und gegebenenfalls KI-generierter Inhalte sowie die Anwendung einer Entscheidungsmatrix gefördert. Die Unterrichtseinheit basiert auf einem schülerorientierten und handlungsorientierten Lernkonzept, das die eigenverantwortliche Erarbeitung wirtschaftlicher Inhalte in den Mittelpunkt stellt. Die Lernenden arbeiten in zwei oder vier Gruppen, wobei bei vier Gruppen jeweils zwei Teams konkurrierend dieselben Aufgaben bearbeiten. Diese Organisationsform soll die Motivation fördern und die Teamfähigkeit als zentrale Schlüsselqualifikation stärken. Der bewusst knapp bemessene Zeitrahmen fordert die Schülerinnen und Schüler dazu auf, Teilaufgaben selbstständig zu übernehmen, ihre Ergebnisse innerhalb der Gruppe abzustimmen und gemeinsam ein tragfähiges Konzept zu entwickeln. Die Recherche mithilfe schulischer Lernmaterialien und geeigneter digitaler Informationsquellen unterstützt den Aufbau fachlicher Kenntnisse und fördert zugleich die Informations- und Medienkompetenz. Dabei setzen sich die Lernenden kritisch mit der Aktualität, Glaubwürdigkeit und Qualität digitaler Informationen auseinander. Auch der Umgang mit KI-generierten Inhalten kann aufgegriffen werden, indem Informationen auf ihre Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit überprüft werden. Die Anwendung einer Entscheidungsmatrix ermöglicht es, wirtschaftliche Handlungsalternativen systematisch zu vergleichen und begründet zu bewerten. Die Lehrkraft übernimmt während der Arbeitsphasen vorwiegend eine beratende und unterstützende Funktion. Sie begleitet die Erstellung verbindlicher Arbeitspläne, unterstützt bei der Auswahl geeigneter Informationsquellen und regt zur kritischen Reflexion der Rechercheergebnisse an. Technisch versierte Lernende können zusätzlich unterstützende Aufgaben übernehmen. Die abschließenden Präsentationen und Diskussionen dienen der Ergebnissicherung, dem Vergleich unterschiedlicher Lösungsansätze und der Klärung offener Verständnisfragen. Durch die eigenverantwortliche Aufgabenverteilung wird zudem eine transparente individuelle Leistungsbewertung innerhalb der Gruppenarbeit unterstützt. Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler … unterscheiden grundlegende Rechtsformen von Unternehmen und erläutern deren Merkmale hinsichtlich Haftung, Kapitalbedarf und Geschäftsführung. analysieren verschiedene Formen der betrieblichen Aufbauorganisation und beschreiben deren Bedeutung für Aufgabenverteilung, Zuständigkeiten und Entscheidungswege. bewerten betriebliche Handlungsalternativen mithilfe einer Entscheidungsmatrix und begründen ihre Entscheidungen anhand wirtschaftlicher Kriterien. Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler … recherchieren selbstständig Informationen zu Rechtsformen, Unternehmensorganisation und Unternehmensführung mithilfe digitaler Medien. prüfen digitale Informationsquellen hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit, Aktualität und fachlichen Relevanz. bereiten ihre Recherche- und Arbeitsergebnisse mithilfe digitaler Präsentationsmedien strukturiert und adressatengerecht auf. Sozialkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler … arbeiten in Gruppen kooperativ zusammen, übernehmen Verantwortung für vereinbarte Aufgaben und tragen zur gemeinsamen Zielerreichung bei. diskutieren unterschiedliche wirtschaftliche Handlungsoptionen sachlich, respektieren andere Standpunkte und entwickeln gemeinsam begründete Entscheidungen. präsentieren ihre Arbeitsergebnisse verständlich im Klassenverband und gehen konstruktiv auf Fragen und Rückmeldungen ein. Gruppenarbeit Je nach Kursgröße werden zwei oder vier (dann je zwei konkurrierende) Gruppen gebildet. Durchgeführt wurde die Lerneinheit in einem Leistungskurs mit 19 SchülerInnen, deshalb wurden vier Gruppen gebildet. Die Form der konkurrierenden Gruppenarbeit wurde gewählt, um die zu Beginn der 12. Jahrgangsstufe relativ hohe Motivation aufrecht zu erhalten und von Anfang an Teamfähigkeit als wesentliche Schlüsselqualifikation einzuüben. Zeitrahmen und Benotung Der Zeitrahmen wurde bewusst knapp gehalten, da dies die SchülerInnen dazu zwingt, einzelne Teilaspekte des Themas alleine eigenverantwortlich zu erarbeiten und unter Zeitdruck ein gemeinsames Konzept zu erstellen. Als angenehmer Nebeneffekt stellte sich heraus, dass dadurch die Benotung, die ja eine Einzelbenotung sein muss, wesentlich einfacher und für die SchülerInnen transparenter wurde. Zeitbedarf eine Stunde Einführung, eine bis zwei Stunden Internetrecherche, zwei Stunden für die Koordination der Teilaspekte und eine (bei zwei Gruppen) oder zwei Stunden (bei vier Gruppen) zur Präsentation und Diskussion Ablauforganisation Da die Gruppenergebnisse präsentiert werden müssen, ist der Zeitaufwand für die Lehrkraft (keine Arbeitsblätter, kein Tafelbild) sehr gering. Die sehr gute Aufbereitung der Inhalte in den Lehrbüchern und den Internetquellen ermöglicht eine schnelle und problemlose Aneignung durch die SchülerInnen, Verständnisprobleme können im Zuge der anschließenden Diskussion beseitigt werden. Während der gesamten Lernsequenz tritt die Lehrkraft in den Hintergrund und gibt bei Bedarf Hilfestellung, unterstützt die Aufstellung eines verbindlichen Arbeitsplans, gibt gegebenenfalls Link-Tipps und regt zum Nachdenken über die Verbindlichkeit gefundener Websites an. Übertragung technischer Aufgaben an SchülerInnen Geringe Kenntnisse der Lehrkraft im Hinblick auf Excel oder Internet stehen der Durchführung der Lerneinheit nicht im Wege, da in der Regel ein(e) oder mehrere SchülerInnen über ausreichende Fähigkeiten verfügen. Bei Bedarf sind diese Fachkräfte von der Gruppenarbeit freizustellen und übernehmen die Aufgabe einer "Stabsstelle". Rückblick Selbstverständlich können alle mit dem Einsatz von Technik verbundenen Probleme auftreten. Die Ergebnispräsentation verlief durchweg zufriedenstellend, teilweise sehr gut. Bei einer kürzlich durchgeführten Evaluation bezeichneten auch die SchülerInnen von sich aus diese Unterrichtseinheit als gelungen, beklagten jedoch den (gewollten) Zeitdruck.

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Gewalt auf dem Schulweg: Schule darf mit Entlassung drohen

Fall des Monats

Ein Streit unter Schülerinnen und Schülern eskaliert auf dem Heimweg. Die Schule droht einem 15-Jährigen daraufhin mit der Entlassung. Doch darf sie derart hart reagieren, wenn sich der Vorfall außerhalb des Schulgeländes ereignet hat? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Bayreuth. Streitigkeiten zwischen Schülerinnen und Schülern enden nicht immer mit dem Unterricht. Auch auf dem Heimweg, an der Bushaltestelle oder im Schulbus können Konflikte eskalieren. Für Lehrkräfte und Schulleitungen stellt sich dann die Frage, ob und wie sie auf Vorfälle reagieren dürfen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden. Besonders schwierig wird es, wenn die Beteiligten unterschiedliche Versionen des Geschehens schildern oder ein Schüler oder eine Schülerin bereits mehrfach durch aggressives Verhalten aufgefallen ist. Schulen dürfen auch auf gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Mitschülerinnen und Mitschülern außerhalb des Schulgeländes mit schwerwiegenden Ordnungsmaßnahmen reagieren. Voraussetzung ist, dass der Vorfall einen engen Bezug zum schulischen Zusammenleben hat und die Schule den Sachverhalt ausreichend aufgeklärt hat. Bei wiederholtem gewalttätigem Verhalten kann auch die Androhung der Entlassung von der Schule gerechtfertigt sein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Bayreuth am 30. Mai 2022 (AZ: B 3 K 20.1418), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt. Das Gericht bestätigte sowohl die Androhung der Entlassung als auch einen zuvor ausgesprochenen verschärften Verweis. Streit im Schulbus endet mit körperlicher Gewalt Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein damals 15-jähriger Schüler, der bereits mehrfach wegen Auseinandersetzungen mit Mitschülerinnen und Mitschülern schulische Ordnungsmaßnahmen erhalten hatte. Im Jahr 2019 hatte er zwei schriftliche Verweise bekommen. In einem Fall hatte er einem Mitschüler den Stuhl weggezogen, sodass dieser stürzte und mit dem Kopf auf den Boden aufschlug. In einem weiteren Fall hatte er einen Mitschüler nach einem zunächst verbalen Streit geschubst und ihm in den Bauch geschlagen. Im Januar 2020 folgte ein verschärfter Verweis, weil der Schüler Mitschülerinnen und Mitschüler beleidigt, geschubst, gegen eine Wand gedrückt oder ihnen Gewalt angedroht haben sollte. Im September 2020 kam es erneut zu einem Konflikt. Ausgangspunkt war eine Auseinandersetzung im Englischunterricht, nachdem sich ein Mitschüler über einen Fehler des Jugendlichen lustig gemacht hatte. Der Streit setzte sich während des Schultages fort. Schließlich drohte der Schüler seinem Mitschüler mit einem Messer. Nach seiner eigenen Darstellung hatte er sich bedroht gefühlt und wollte einen körperlichen Angriff verhindern. Er behauptete zudem, bei dem Messer habe es sich um einen Bestandteil eines Essbestecks gehandelt. Die Schule verhängte daraufhin einen weiteren verschärften Verweis Wenig später kam es auf dem Heimweg nach Unterrichtsschluss zu einem weiteren Vorfall. Mehrere Schülerinnen und Schüler waren gemeinsam mit dem Bus unterwegs. Bereits während der Fahrt entwickelte sich ein verbaler Streit zwischen dem späteren Kläger und seinen Begleiterinnen und Begleitern auf der einen sowie einem anderen Mitschüler auf der anderen Seite. Nach dem Aussteigen eskalierte die Auseinandersetzung. Nach den Feststellungen der Schule lief der Jugendliche dem Mitschüler hinterher, schubste ihn von hinten, nahm ihn in den Schwitzkasten und brachte ihn zu Boden. Der beschuldigte Schüler schilderte den Vorfall anders. Er behauptete, der Mitschüler habe ihn zunächst angerempelt und anschließend mit einem Gitarrenkoffer gegen die Wange geschlagen. Er habe den anderen lediglich zu Boden gedrückt, um einen weiteren Schlag abzuwehren. Wie muss eine Schule Gewaltvorwürfe aufklären? Die Schulleitung befragte mehrere Schülerinnen und Schüler, die den Vorfall beobachtet hatten. Dabei ergaben sich unterschiedliche Darstellungen, insbesondere zu der Frage, ob der Mitschüler den Jugendlichen zuvor mit dem Gitarrenkoffer geschlagen hatte. Eine Schülerin, die den Vorfall nach eigenen Angaben vollständig beobachtet hatte, schilderte den körperlichen Angriff als vom späteren Kläger ausgehend. Ihre Aussagen blieben auch bei erneuter Befragung widerspruchsfrei. Zwei weitere Schüler bestätigten im Wesentlichen ihre Darstellung. Ob der Jugendliche seinen bereits am Boden liegenden Mitschüler zusätzlich geschlagen hatte, ließ sich dagegen nicht zuverlässig klären. Diesen Vorwurf berücksichtigte die Schule deshalb nicht zu seinen Lasten. Auch der angegriffene Mitschüler wurde angesprochen. Er verweigerte gegenüber dem Schulleiter allerdings eine Aussage. Die Eltern des beschuldigten Schülers erhielten Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Außerdem wurden eine Beratungslehrkraft, eine Vertrauenslehrkraft und die Elternbeiratsvorsitzende in das Verfahren einbezogen. Am 26. November 2020 beschloss der Disziplinarausschuss der Schule mit sieben zu zwei Stimmen, dem Jugendlichen die Entlassung von der Schule anzudrohen. Der entsprechende Bescheid erging am 30. November 2020. Der Schüler wehrte sich gerichtlich gegen diese Entscheidung. Er hielt die Ermittlungen für einseitig und unvollständig. Außerdem sei die Maßnahme unverhältnismäßig. Zugleich verlangte er die Feststellung, dass der verschärfte Verweis vom September 2020 rechtswidrig gewesen sei. Dürfen Schulen Vorfälle außerhalb des Schulgeländes bestrafen? Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies die Klage ab. Nach Auffassung der Richter durfte die Schule den Vorfall auf dem Heimweg als schulbezogenes Fehlverhalten behandeln. Entscheidend sei nicht allein, wo und wann sich ein Vorfall ereigne. Vielmehr komme es darauf an, ob ein enger räumlicher, zeitlicher oder personeller Zusammenhang mit der Schule bestehe. Ein solcher Zusammenhang lag hier vor. Sowohl der Angreifer als auch der betroffene Jugendliche besuchten dieselbe Schule. Auch die meisten Zeugen waren Mitschülerinnen und Mitschüler. Hinzu kam, dass sich die Auseinandersetzung unmittelbar auf dem Heimweg nach Unterrichtsschluss ereignet hatte. Die Schüler begegneten sich weiterhin täglich in der Schule. Der Konflikt wirkte sich damit auf das schulische Zusammenleben aus. Das Gericht betonte, dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule nicht an der Grundstücksgrenze ende. Schulen müssten auch dann reagieren können, wenn das Verhalten ihrer Schülerinnen und Schüler außerhalb des Schulgeländes den Schulfrieden gefährde. Das bedeutet allerdings nicht, dass jedes außerschulische Fehlverhalten eine schulische Ordnungsmaßnahme rechtfertigt. Erforderlich bleibt ein hinreichender Bezug zur Schule. Zeugenaussagen müssen sorgfältig geprüft werden Auch die Sachverhaltsaufklärung durch die Schulleitung hielt der gerichtlichen Überprüfung stand. Die Schule hatte die Aussagen der beteiligten Schülerinnen und Schüler dokumentiert, Widersprüche aufgegriffen und Nachfragen gestellt. Insbesondere war sie dem Vorwurf nachgegangen, der Jugendliche sei zunächst mit einem Gitarrenkoffer geschlagen worden. Dass die Zeugen unterschiedliche Angaben gemacht hatten, führte nach Auffassung des Gerichts nicht dazu, dass der gesamte Vorfall ungeklärt geblieben war. Die Schule durfte die Aussagen auf ihre Glaubwürdigkeit prüfen und dabei insbesondere die widerspruchsfreie Schilderung einer Schülerin berücksichtigen. Auch die fehlende Aussage des angegriffenen Mitschülers stellte keinen Ermittlungsfehler dar. Die Schulleitung hatte versucht, ihn zu befragen. Sie konnte ihn jedoch nicht zu einer Aussage zwingen. Für das Gericht war außerdem wesentlich, dass die Schule unbewiesene Vorwürfe nicht zulasten des Jugendlichen berücksichtigt hatte. So war die Frage, ob er seinen Mitschüler am Boden zusätzlich geschlagen hatte, ausdrücklich offengeblieben. Die Richter sahen deshalb keine Anhaltspunkte für eine einseitige Sachverhaltsaufklärung. Wann ist die Androhung der Schulentlassung verhältnismäßig? Die Androhung der Entlassung gehört nach bayerischem Schulrecht zu den schwerwiegendsten Ordnungsmaßnahmen, die eine Schule selbst verhängen kann. Sie soll den betroffenen Schülerinnen und Schülern deutlich machen, dass eine Fortsetzung des Verhaltens den weiteren Verbleib an der Schule gefährdet. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts war diese Maßnahme im konkreten Fall angemessen. Der Jugendliche war bereits mehrfach durch körperliche Auseinandersetzungen und Drohungen gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern aufgefallen. Frühere Verweise und verschärfte Verweise hatten nicht zu einer ausreichenden Verhaltensänderung geführt. Die Schule durfte deshalb davon ausgehen, dass eine deutlichere Reaktion erforderlich war, um ihren Erziehungsauftrag zu erfüllen und die Rechte anderer Schüler zu schützen. Die Richter stellten zugleich klar, dass die Schule bei der Auswahl ihrer Ordnungsmaßnahmen einen pädagogischen Entscheidungsspielraum besitzt. Sie muss nicht sämtliche gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen in einer bestimmten Reihenfolge ausschöpfen. Allerdings müssen die Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sein. Die Gerichte überprüfen, ob die Schule diese Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat. Sie ersetzen aber nicht die pädagogische Bewertung des zuständigen schulischen Gremiums durch eine eigene. Auch die Drohung mit einem Messer rechtfertigte den Verweis Das Verwaltungsgericht bestätigte außerdem den verschärften Verweis vom September 2020. Der Schüler hatte eingeräumt, einem Mitschüler gegenüber erklärt zu haben, dass er ein Messer habe und dieser bei einem Angriff mit Konsequenzen rechnen müsse. Selbst wenn der Mitschüler zuvor mit körperlicher Gewalt gedroht haben sollte, war die Reaktion nach Auffassung des Gerichts unangemessen. Die Androhung eines Messerangriffs schaffe eine erhebliche Bedrohungslage. Dabei komme es nicht entscheidend darauf an, ob der Schüler tatsächlich ein Messer bei sich gehabt habe oder ob es sich bei einem zuvor mitgebrachten Gegenstand um Essbesteck gehandelt habe. Auch die spätere Versöhnung der Beteiligten änderte nichts an der Berechtigung der schulischen Maßnahme. Die Drohung war von anderen Schülerinnen und Schülern wahrgenommen worden und hatte damit Auswirkungen auf die Schulgemeinschaft. Was bedeutet das Urteil für Lehrkräfte und Schulleitungen? Die Entscheidung verdeutlicht, unter welchen Voraussetzungen Schulen auch auf Gewaltvorfälle außerhalb des Unterrichts reagieren können. Für die schulische Praxis kommt es insbesondere darauf an, den Zusammenhang zum Schulbetrieb festzustellen und den zugrunde liegenden Sachverhalt nachvollziehbar zu dokumentieren. Dabei müssen die Aussagen der Beteiligten und möglicher Zeugen berücksichtigt werden. Widersprüche sind aufzuklären, soweit dies möglich ist. Vorwürfe, die sich nicht hinreichend belegen lassen, dürfen nicht zulasten der betroffenen Schülerinnen und Schüler in die Entscheidung einfließen. Bei der Wahl einer Ordnungsmaßnahme dürfen Schulen auch frühere vergleichbare Vorfälle und bereits erfolglos gebliebene erzieherische Maßnahmen berücksichtigen. Ebenso müssen sie entlastende Umstände in ihre Entscheidung einbeziehen. Das Urteil zeigt damit auch, dass die Androhung einer Schulentlassung nicht erst nach einem Gewaltvorfall auf dem Schulgelände in Betracht kommt. Entscheidend sind der schulische Zusammenhang, die Schwere des Fehlverhaltens, dessen Vorgeschichte und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Blind ist nicht blöd! – Blindheit verstehen und Vorurteile hinterfragen

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema Behinderung werden die Schülerinnen und Schüler für Vorurteile und verletzendes Verhalten sensibilisiert, womit blinde Personen im Alltag häufig konfrontiert werden. Wie erleben blinde und sehbehinderte Menschen ihren Alltag? Mit welchen Vorurteilen werden sie konfrontiert, und wie lässt sich ein respektvolles und selbstverständliches Miteinander gestalten? In dieser Unterrichtseinheit setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit den Lebensrealitäten blinder und sehbehinderter Menschen auseinander. Anhand von Filmausschnitten, Erfahrungsberichten, praktischen Übungen und digitalen Recherchen hinterfragen sie verbreitete Vorstellungen über Blindheit und reflektieren ihr eigenes Verhalten. Dabei erfahren sie, dass eine Sehbehinderung nichts über die Fähigkeiten, die Intelligenz oder die Selbstständigkeit eines Menschen aussagt. Die Lernenden beschäftigen sich mit unterschiedlichen Formen der Sehbeeinträchtigung, lernen die Brailleschrift kennen und erkunden Möglichkeiten der Orientierung und Kommunikation. Darüber hinaus entwickeln sie Ideen, wie sie Barrieren im Alltag erkennen, Unterstützung respektvoll anbieten und zu einem inklusiven Miteinander beitragen können. Blinde und sehbehinderte Menschen begegnen im Alltag nicht nur räumlichen und technischen Barrieren, sondern auch Vorurteilen, Unsicherheiten und unpassenden Hilfsangeboten. Die Unterrichtseinheit greift diese Herausforderungen auf und bietet Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I die Möglichkeit, eigene Vorstellungen kritisch zu hinterfragen und unterschiedliche Perspektiven kennenzulernen. Im Mittelpunkt steht ein handlungsorientierter und reflektierter Zugang zum Thema Blindheit und Sehbehinderung. Durch die Auseinandersetzung mit Erfahrungsberichten, Filmmaterial und digitalen Informationsangeboten erweitern die Lernenden ihr Wissen über unterschiedliche Lebensrealitäten. Praktische Übungen und Simulationen können ergänzend dazu beitragen, die Bedeutung des Sehens und anderer Sinneswahrnehmungen bewusster wahrzunehmen. Dabei ist eine anschließende Reflexion besonders wichtig: Solche Übungen vermitteln lediglich einzelne Eindrücke und können die tatsächlichen Erfahrungen blinder Menschen nicht vollständig abbilden. Die Schülerinnen und Schüler lernen außerdem die Brailleschrift und ausgewählte Hilfsmittel kennen. Auf dieser Grundlage erarbeiten sie Möglichkeiten, im Alltag respektvoll zu kommunizieren, individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen und Unterstützung anzubieten, ohne die Selbstbestimmung anderer einzuschränken. Die Unterrichtseinheit eignet sich insbesondere für den Religions- und Ethikunterricht und bietet Anknüpfungspunkte zu den Themen Menschenwürde, Vielfalt, gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion. Die einzelnen Materialien lassen sich flexibel einsetzen und an unterschiedliche Lerngruppen anpassen. Die Arbeitsblätter können sowohl ausgedruckt als auch digital bereitgestellt werden. Bei der digitalen Bearbeitung lassen sich die enthaltenen Links direkt aufrufen. Eine ausführliche Beschreibung des Unterrichtsverlaufs steht im Downloadbereich zur Verfügung. Die Neufassung bleibt eng an den vorhandenen Unterrichtsmaterialien und verändert nicht das ursprüngliche Konzept. Gleichzeitig rückt sie Selbstbestimmung, Barrierefreiheit, Perspektivwechsel und Inklusion stärker in den Mittelpunkt. Insbesondere wurden veraltete oder defizitorientierte Formulierungen ersetzt. Auch der Einsatz von Blindheitssimulationen wird didaktisch differenzierter eingeordnet, ohne die entsprechenden Arbeitsmaterialien auszuschließen. Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler … erläutern die Lebensrealitäten blinder und sehbehinderter Menschen. beschreiben die Bedeutung der Brailleschrift und ausgewählter Hilfsmittel. erkennen Barrieren und entwickeln Ideen für ein inklusives Miteinander. Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler … entnehmen Filmen und digitalen Angeboten relevante Informationen. hinterfragen mediale Darstellungen und mögliche Vorurteile. nutzen digitale Materialien zur Erschließung des Themas Barrierefreiheit. Sozialkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler … entwickeln Verständnis für die Perspektiven blinder und sehbehinderter Menschen. reflektieren eigene Vorurteile und fördern einen respektvollen Umgang. bieten angemessene Unterstützung unter Wahrung der Selbstbestimmung an. Am Schluss der thematischen Arbeit sollten die Ergebnisse und Erkenntnisse noch einmal gesammelt und gesichtet werden. Folgende Möglichkeiten der Präsentation bieten sich an: Plakate oder Poster entwerfen zum Thema "Blind ist nicht blöd!" (oder ähnlichen, selbst erdachten Slogans) Homepage zum Thema erstellen mit Infos, Tipps und Geschichten Linkliste Das Angebot an Websites und Linklisten zu dem Thema ist äußerst umfangreich, es sei hier nur eine gut strukturierte Site empfohlen, die auf jeden Fall weiter führt: BFS-NRW e.V. Linkliste vom Bund zur Förderung Sehbehinderter Landesverband NRW e.V. Inhalt Der Film erzählt von der Liebe zweier Blinder, die auf den ersten Blick keine Chance hat. Der erfolgreiche Theaterregisseur Jakob wird in der Folge eines Autounfalls blind und reagiert mit Wut und Verzweiflung. Lilly, von Geburt an blind, soll ihm helfen, sich zurecht zu finden. Jakob vertraut ihr nur zögernd, schließlich starten sie aber gemeinsam einen abenteuerlichen Trip, der ihnen auch die Augen füreinander öffnen wird. Rezeption und Diskussion Um die Rezeption des Films in gewisser Weise zu steuern, bietet sich Arbeitsblatt 1 an. Eine klassisch-schulische Einstiegsalternative, besonders für jüngere Schülerinnen und Schüler, ist "blind spielen". Es wird sozusagen ein Mobilitätstraining für Blinde simuliert. Dabei können Vertrauen, das Hineinversetzen in andere, akustische und taktile Wahrnehmungen sowie vieles andere mehr konkret erfahren und geübt werden. Insofern wird direkt auf das Thema vorbereitet, hinzu kommt der Motivationseffekt durch das Bewegungsspiel. Die kleinen Verunsicherungsspiele, die die Schülerinnen und Schüler mithilfe der Linkverweise auf Arbeitsblatt 3 besuchen, führen logischerweise zum nächsten Schritt, dem Sehtest. Der Sehtest, auf den Arbeitsblatt 4 verweist, wird am besten in Partnerarbeit durchgeführt, damit die geforderten zwei Meter Abstand und das gleichzeitige Hantieren mit der Maus möglich sind. Für den Sehtest wird anfangs ein 10-€-Schein gebraucht. Erworbene Blindheit kann schleichend kommen. Oft führen Augenkrankheiten auch nicht zur vollständigen Erblindung, sondern zur partiellen Sehbehinderung. Mit dem Sehbehinderungssimulator, zu dem Arbeitsblatt 5 führt, können die Schülerinnen und Schüler die Gesichtsfeldeinschränkung nachempfinden. Im Anschluss an die Online-Phase sollten die Erfahrungen unbedingt im Klassenplenum besprochen und die Konsequenzen von Sehbehinderungen (Alltagsleben, Straßenverkehr) deutlich gemacht werden. Es müsste anhand von Arbeitsblatt 6 deutlich werden, wie sehr einerseits der Alltag durch die Sehbehinderung geprägt ist, dass aber andererseits in vielerlei Hinsicht auch "normale" Tätigkeiten und Aktivitäten des Lebens möglich sind. In der Internet-Arbeit mithilfe von Arbeitsblatt 7 können die Schülerinnen und Schüler versuchen, ein wenig Braille-Schrift zu lernen. Natürlich können zentrale Tipps einfach ausgedruckt und in der Klasse besprochen werden. Möglich wäre aber auch (vor allem, wenn die Module 1 bis 5 schon durchgeführt wurden) zunächst die Schülerinnen und Schüler in Gruppenarbeit selbst Tipps entwickeln zu lassen. Ein interessantes Helfer-Angebot könnte noch anschließend diskutiert werden. Nicht nur, aber besonders für Schulen, die gemeinsamen Unterricht für behinderte und nicht-behinderte Kinder anbieten, könnte dieses Modul sinnvoll sein, weil es um die konkrete Schulsituation geht. Mithilfe von Arbeitsblatt 9 bereiten die Schülerinnen und Schüler den Empfang einer blinden Schülerin vor und formulieren Vorabinformationen für Lehrende und Lernende.

  • Religion / Ethik
  • Sekundarstufe I

Fridays for Future: Schule schwänzen und demonstrieren für das Klima

Unterrichtseinheit
14,99 €

In der Unterrichtseinheit werden die Freitagsdemonstrationen vieler Schülerinnen und Schüler thematisiert. Die Lernenden gehen der Frage nach, ob der Einsatz für den Klimaschutz während der Unterrichtszeit trotz Verstoß gegen die Schulpflicht moralisch zu rechtfertigen ist und definieren den Begriff "Gerechtigkeit". Die Unterrichtseinheit greift die Frage auf, ob Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit für den Klimaschutz demonstrieren sollten. Die Lernenden setzen sich mit dem Verhältnis von Recht und Moral auseinander und entwickeln auf Grundlage von Informationen zum Klimawandel und Texten zum Begriff der Gerechtigkeit ein begründetes Urteil. Fünf Arbeitsblätter führen von der Auseinandersetzung mit den Freitagsdemonstrationen über Schulpflicht und Bildungsauftrag bis zu den naturwissenschaftlichen Hintergründen des Klimawandels. Dazu gehören ein Interview mit einem Geowissenschaftler und Texte zu Gerechtigkeit, Eigentum und gesellschaftlichen Machtverhältnissen. Eine optionale Aufgabe lädt dazu ein, eigene Vorstellungen von einer gerechten Gesellschaft zu entwickeln. Die Unterrichtseinheit ist für die Sekundarstufen I und II sowie die berufliche Bildung ausgewiesen. Sie eignet sich für den Einsatz in Ethik, Deutsch und Politik; das Interview zum Klimawandel lässt sich auch im Geographieunterricht aufgreifen. Die Materialien sind auf zwei bis vier Unterrichtsstunden angelegt und verbinden Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit mit gemeinsamen Diskussionen. Die Freitagsdemonstrationen von Fridays for Future bieten einen konkreten Anlass, über Klimaschutz, Schulpflicht und zivilgesellschaftliches Engagement zu sprechen. Im Zentrum der Unterrichtseinheit steht die Frage, wie sich die rechtliche Zulässigkeit einer Handlung von ihrer moralischen Rechtfertigung unterscheidet. Zur Klärung des Begriffs können Sie ergänzend das Lehrer-Online-Material " Was ist Moral? " heranziehen. Beginnen Sie mit der Frage, welche Informationen für eine Beurteilung der Demonstrationen nötig sind. Anschließend untersuchen die Lernenden anhand der Arbeitsblätter das Verhältnis von Schulpflicht, staatlichem Bildungsauftrag und moralischer Verantwortung. Das Interview zum Klimawandel erweitert die Diskussion um naturwissenschaftliche Informationen. In der abschließenden Erörterung können die Lernenden ihre Argumente abwägen und ein eigenes Urteil nachvollziehbar begründen. Da das Thema unterschiedliche politische und persönliche Positionen berühren kann, empfiehlt sich eine klare Gesprächsstruktur: Die Diskussion sollte sich auf Argumente und Belege beziehen, nicht auf die Bewertung einzelner Lernender. Statt die Klasse lediglich über "Recht oder Unrecht" abstimmen zu lassen, können Sie die Lernenden auffordern, die zugrunde liegenden Maßstäbe offenzulegen und Gegenargumente einzubeziehen. Für die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Argumentationsweisen zum Klimawandel bietet sich ergänzend die Unterrichtseinheit " Wie argumentieren Klimaleugnerinnen und -leugner? " an. Hinweise zur Förderung der Medienkompetenz können die Recherche und kritische Prüfung von Artikeln und Videobeiträgen unterstützen. Prüfen Sie vor dem Einsatz, ob die verwendeten Informationen zum Klimawandel und die Hinweise zu schulrechtlichen Fragen noch aktuell und für Ihr Bundesland passend sind. Für eine kürzere Unterrichtszeit können Sie die optionale Vertiefungsaufgabe weglassen und die Diskussion auf die Unterscheidung zwischen Recht und Moral konzentrieren. Als Leistungsnachweis eignet sich beispielsweise eine schriftliche Stellungnahme, in der die Lernenden ihre Position mit Informationen aus den Materialien begründen und Gegenargumente berücksichtigen. Bewertet wird dabei die Qualität der Begründung, nicht die vertretene politische Position. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden zwischen Legitimität und Legalität. erkennen Gesetze als gesellschaftliche Instrumente. informieren sich in Blick auf problematische Urteile mit weit reichenden Konsequenzen gründlich zu informieren. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler trainieren ihr Textverständnis und wenden Lesestrategien gezielt an. recherchieren im Internet. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kooperieren in Kleingruppen. bearbeiten ein emotionales Thema sachlich.

  • Politik / WiSo / SoWi / Religion / Ethik
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung
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