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Aufgeklärt statt autonom: Linksextremismus-Prävention für die Schule

Dossier

Extremisten gefährden, unabhängig von ihrer ideologischen Prägung, das friedliche Zusammenleben in unserem demokratischen Staat. Statt durch Mitgestaltung, Kritik und gesellschaftlichem Engagement auf Grundlage der Menschenrechte und unserem Grundgesetz wollen sie durch die Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung die Gesellschaft mit Gewalt in ihrem Sinne verändern. Dieses Dossier ist ein Beitrag zur schulischen Präventionsarbeit und thematisiert Linksextremismus, nicht, weil die momentane Gefahr durch Linksextremisten größer ist als durch andere Extremismusformen, sondern, weil der Linksextremismus, wie jeder Extremismus, eine Gefahr für das friedliche Zusammenleben in unserem freien und demokratischen Staat ist. Das Dossier enthält eine Ausstellung bestehend aus 12 Plakaten und Arbeitsmaterial für den Unterricht, um das Thema Linksextremismus in der Schule zu behandeln. Dabei steht die Auseinandersetzung mit linksextremistischen Strategien, Strömungen, Anti-Haltungen und ihr mediales Auftreten im Mittelpunkt. Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am demokratischen Prozess und zu kritischem Denken aufgefordert werden. Sie sollen lernen, dass gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Missstände kritisiert werden dürfen und wie sie sich mit demokratischen Mitteln für ihre Anliegen einsetzen können, ohne auf extremistische Methoden und Ideologien zurückgreifen zu müssen.

  • Fächerübergreifend
  • Geschichte, Politik und Gesellschaftswissenschaften

Digitales Lehrwerk "Extremismusprävention und interkulturelles Lernen"

Dossier

Die Anerkennung des Grundgesetzes und der Menschenrechte ist die Grundlage unserer liberalen demokratischen Gesellschaft. Politische und religiöse Extremisten sprechen dieser Grundlage ihre Gültigkeit ab und setzen stark vereinfachende und häufig menschenverachtende Dogmen und Weltbilder an ihre Stelle. Besonders Jugendliche sollen durch die Verbreitung von Propaganda in sozialen Medien, durch Musik und Videos angesprochen und für extremistische Ideen gewonnen werden. Schülerinnen und Schüler über Strategien von Extremisten aufzuklären und für ein demokratisches und tolerantes Zusammenleben zu begeistern, ist die beste Prävention gegen eine Radikalisierung – diesem Ziel sieht sich das Digitale Lehrwerk verpflichtet. Die fünf Themenschwerpunkte widmen sich dabei den verschiedenen extremistischen Weltanschauungen, entlarven ihre Ideologien, zeigen auf wie sie versuchen besonders im Internet Jugendliche anzusprechen und animieren Schülerinnen und Schüler dazu, sich in einer demokratischen Gesellschaft zu engagieren und einzubringen. Das Digitale Lehrwerk richtet sich an Lehrkräfte der Klassenstufe fünf bis zehn der Sekundarstufe I aller Schulformen und außerschulische Pädagogen. Einsatzmöglichkeiten bieten dabei die Fächer Politik, Ethik, Religion und Geschichte. Alle Materialien im Dossier stehen als freie Bildungsinhalte zur Verfügung. Sie können somit rechtssicher genutzt und angepasst werden. Mehr zum Digitalen Lehrwerk, den Projektpartnern und dem Fachbeirat erfahren Sie hier .

  • Fächerübergreifend

Der Weg zum Grundgesetz

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema "Der Weg zum Grundgesetz" erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes. Zudem recherchieren sie zu einschlägig bekannten Persönlichkeiten und spezifischen Problemstellungen. Am 1. September vor fast 70 Jahren traten in Bonn 65 Frauen und Männer zum "Parlamentarischen Rat" zusammen, sie wurden die "Mütter" und "Väter" des Grundgesetzes. Ihre Aufgabe war es, bei der Erarbeitung der Verfassung für einen künftigen Weststaat parteipolitische Interessengrenzen hinter sich zu lassen und vor allem die richtigen Lehren aus der jüngsten Vergangenheit zu ziehen. Das Scheitern der Weimarer Verfassung und den letztlich daraus hervorgegangenen nationalsozialistischen Terror hatten sie noch deutlich vor Augen, aus diesen Fehlentwicklungen mussten die richtigen Lehren gezogen werden. Das Grundgesetz, das der Parlamentarische Rat schuf, ist laut zeitgenössischer Definition "im Kern eine bürgerlich-liberale Verfassung mit deutlichem metaphysischem Bezug, aber auch ausgeprägtem Sozialstaatscharakter", deren Kompromisscharakter wesentlich zu ihrem inzwischen 70-jährigen Erfolg beitrug. Methodischer Hinweis Drei Arbeitsblätter begleiten die Lernenden bei der Arbeit zum Thema. Diese Materialien können den Lernenden auf Papier zur Verfügung gestellt oder - besser - digital zugänglich gemacht werden. Kritische Mediennutzung Die Schülerinnen und Schüler recherchieren zwar auf vorgegebenen Internetseiten, müssen dabei aber - das betrifft vor allem das Online-Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung - mit dem vorhandenen Material eigenständig und zielgerichtet arbeiten, was letztlich nicht nur der Wissensgewinnung, sondern auch der Stärkung der Medienkompetenz dient. Neben den darstellenden Texten kann optional auf Primärquellen zurückgegriffen werden, entsprechende externe Links sind gesondert angegeben. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen Ausgangspunkt und Genese des Grundgesetzes kennen. lernen Besonderheiten der bundesdeutschen Verfassung kennen. erkennen die Unterschiede zur Weimarer Verfassung. lernen wichtige Protagonisten kennen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren im Internet nach Informationen. erproben Textarbeit am Bildschirm.

  • Geschichte / Früher & Heute / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I

Die Weimarer Verfassung: Informationen bei Wikipedia teilen

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zur Weimarer Verfassung wirken die Schülerinnen und Schüler an der Ausgestaltung und Verbesserung von Wikipedia mit. Sie erstellen Grafiken zu den Wahlergebnissen von 1919 und visualisieren ein Verfassungsschema in einem Präsentationsprogramm.Das Thema dieser Unterrichtseinheit ist die Weimarer Verfassung, die als eigenständiges Dokument sowie im Kontext ihrer Vorgänger und Nachfolger zu betrachten ist. Die Weimarer Republik und die Bundesrepublik müssen in einer Kontinuität betrachtet werden, auch wenn letztere durch die Rede von der Zerstörung der Weimarer Demokratie häufig nicht gesehen wird. Beide Staatsgebilde sind föderalistische Verfassungsstaaten, die Wohlfahrt und soziale Absicherung sowie die parlamentarische Demokratie verfassungsrechtlich verankert haben, und sie sind Rechtsstaaten. Das Grundgesetz, das 1949 in Kraft trat, war aus der Weimarer Verfassung heraus entstanden und ohne diese in seiner Form so nicht denkbar. Sachanalyse Am 6. Februar 1919 trat die drei Wochen zuvor gewählte Nationalversammlung in Weimar zusammen, um eine Verfassung für die erste gesamtdeutsche Republik zu erarbeiten. Weimar hatte man als Tagungsort gewählt, da in Berlin die Spartakisten, welche eine Räterepublik nach sowjetischem Vorbild anstrebten, den bewaffneten Aufstand übten und von daher die Sicherheit der Abgeordneten in der Reichshauptstadt nicht garantiert war. Dass man als Ausweichort Weimar wählte, hatte insbesondere auch eine symbolische Bedeutung, wollte man doch bewusst an den Geist der von Goethe und Schiller geprägten Weimarer Klassik anschließen und hier auch international einen Kontrapunkt zum Bild des barbarischen "Hunnen" des Ersten Weltkrieges setzen. Vorkenntnisse Die Lernenden sollten Vorkenntnisse in der Arbeit mit einem Tabellenkalkulationsprogramm mitbringen, da sie mit diesem Grafiken zu Wahlergebnissen erstellen. Zudem sollten sie die Arbeit mit einem Präsentationsprogramm bereits erprobt haben. In der Unterrichtseinheit ist gefordert, eigene Ergebnisse in Wikipedia einzubinden. Wie das geht, erfahren die Lernenden im in der Arbeitsdatei mitgelieferten Link. Ablauf der Unterrichtseinheit Auf der Unterseite wird der Ablauf detailliert beschrieben. Außerdem werden die Materialien den Unterrichtsphasen zugeordnet. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen die wesentlichen Inhalte der Weimarer Verfassung kennen. beschäftigen sich mit den problematischen Aspekten der Verfassung. erkennen, was die Väter und Mütter des Grundgesetzes aus den Fehlern von Weimar lernten. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten mit Computer und Internet Rechercheaufgaben zu Weimar. werten Online-Quellen zielgerichtet aus. erproben Textarbeit am Bildschirm. nutzen ein Tabellenkalkulationsprogramm zur Grafikerstellung. beteiligen sich aktiv an der Ausgestaltung und Verbesserung von Wikipedia. erstellen mithilfe einer Präsentationssoftware ein dynamisches Verfassungsschema. Zunächst arbeiten die Lernenden zu den Ergebnissen der Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919. Die Wahlergebnisse sollen mithilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms visualisiert werden. Nun recherchieren die Lernenden anhand einer vorgegebenen Internetquelle zur Reichsverfassung von 1919. Sie sollen dann mithilfe eines Präsentationsprogramms ein eigenes Verfassungsschema zu entwerfen, das die Funktion von Einzelaspekten der Weimarer Verfassung dynamisch veranschaulicht. In dieser Phase erhalten die Lernenden zunächst die Arbeitsaufträge und dann die Links zu Websites, auf denen sie recherchieren sollen. Zentrale Punkte der Verfassung werden auf ihre Alltagstauglichkeit überprüft. Bei der Ausarbeitung der Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland, des Grundgesetzes, hat man 1948/49 versucht, die Mängel der Weimarer Verfassung auszugleichen. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen diese beiden Verfassungen unter verschiedenen Gesichtspunkten.

  • Geschichte / Früher & Heute
  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I

Demokratie und Menschenrechte in Deutschland

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema "Demokratie und Menschenrechte" wird die Entwicklung der Demokratie in Deutschland von 1871 bis 1989/90 erarbeitet. Mit NS- und SED-Regime existierten im 20. Jahrhundert auf dem Boden des heutigen Deutschlands zwei Diktaturen, die das Menschenbild und das politische System der Demokratie grundlegend ablehnten, bekämpften und vorübergehend beseitigten. Jugendliche nehmen das politische System, in dem sie aufwachsen, als etwas Selbstverständliches wahr. In der Bundesrepublik Deutschland ist dies die parlamentarische Demokratie, die den deutschen Bürgerinnen und Bürgern durch das Grundgesetz umfassende Freiheitsrechte garantiert. Doch war das schon immer so? Durch den historischen Blick auf die deutsche Geschichte von 1871 bis 1989/90 sollen die Schülerinnen und Schülern erkennen, dass Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit zu keinem Zeitpunkt stabil waren - und Verstöße gegen die demokratische Grundordnung auch in der Gegenwart passieren können. Freie Computerarbeit Mithilfe eines historischen Längsschnitts wird die Entwicklung der Demokratie in Deutschland von 1871 bis 1989/90 erarbeitet. Die Epochen der deutschen Geschichte sind in fünf Lernbausteine eingeteilt. Zu jedem Lernbaustein gibt es ein Arbeitsblatt, das von den Schülerinnen und Schülern in Zweiergruppen selbstständig am Computer erarbeitet werden soll. Diese freie Computerarbeit beginnt jedes Mal mit einer Geschichtsdokumentation, die sich die Schülerinnen und Schüler im Internet ansehen können. Auf dem Arbeitsblatt sind Fragen zu den Dokumentationen vermerkt. Medien und Quellen Filme und gerade Dokumentationen wirken auf Heranwachsende sehr authentisch. Doch auch bei audio-visuellen Medien handelt es sich um eine Form der Geschichtsdarstellung. Deswegen ist es notwendig, jeden Lernbaustein um Bild- und Textquellen zu ergänzen. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler einschätzen, ob die filmische Darstellung eines bestimmten Themas mit den Quellen übereinstimmt. Darüber hinaus können den Quellen vertiefende Informationen zu einem Ereignis entnommen werden, die in filmischen Umsetzungen oftmals nur unvollständig oder oberflächlich behandelt werden. Ablauf der Unterrichtseinheit "Demokratie und Menschenrechte" Fünf Lernbausteine zur Unterrichtseinheit Anhand von fünf Lernbausteinen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler die Entwicklung der Demokratie in Deutschland von 1871 bis 1989/90 in freier Computerarbeit. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können die Entwicklung der Demokratie in Deutschland von 1871 bis 1989/90 strukturiert zusammenfassen. lernen allgemeine Merkmale einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung kennen: Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Meinungsfreiheit und -vielfalt, Pluralismus der Lebensformen, Reisefreiheit, Pressefreiheit und Selbstbestimmung. erkennen, dass Diktaturen das Wesen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unterdrücken und bekämpfen. erkennen, dass es in allen Epochen der deutschen Geschichte Verstöße gegen die demokratische Grundordnung gegeben hat. leiten daraus ab, dass Demokratie und Menschenrechte aktiv geschützt werden müssen, um diese zu erhalten (historisch-politisches Lernen). Medien- und Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entnehmen aus Text- und Bildquellen sowie Geschichtskarten und Schaubildern aus dem Internet gezielte Informationen. lernen Geschichtsdokumentationen als eine Form der Darstellung von Geschichte kennen. entnehmen den Dokumentationen zielgerichtete Informationen. lernen, Szenen aus Geschichtsdokumentationen mit Quellen zu vergleichen. sind fähig, alle historischen Quellen und Darstellungen durch Fragen mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus (I. Reproduktion, II. Analyse, III. Reflexion) eigenständig oder in Gruppenarbeit zu beantworten. können eigenständig mit Textverarbeitungsprogrammen umgehen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, in Arbeitsgruppen eigenständig zu arbeiten. können umfangreiches Arbeitsmaterial zu einem Thema untereinander aufteilen. entwickeln aus der historischen Betrachtung der Verletzung von Demokratie und Menschenrechten Zivilcourage und Nonkonformismus für die Gegenwart. Einführung und kurze historische Einordnung Die Gründung des ersten deutschen Nationalstaates 1871 war nicht das Projekt ihrer Bürger, sondern der politischen und ökonomischen Eliten. Durch einen Vergleich von Text- und Bildquellen mit einigen Filmausschnitten aus der Dokumentation "Bismarck und die Deutschen" kann die antidemokratische Grundstruktur des Kaiserreiches verdeutlicht werden. Eine politische Partizipation der (männlichen) Bevölkerung war gegeben, doch sie war stark eingeschränkt. Politische Parteien, die Bismarcks Ansichten nicht teilten und heute ein Teil der demokratischen Grundordnung sind, wurden damals zu "Reichsfeinden" erklärt. Exemplarisch wird das Schicksal der Sozialistischen Arbeiterpartei im Arbeitsblatt thematisiert. Durch das sogenannte "Sozialistengesetz" von 1878 wurden alle sozialistischen Parteien und Gewerkschaften verboten. Einführung und kurze historische Einordnung Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges endete das Deutsche Kaiserreich. Durch die Weimarer Reichsverfassung entstand in Deutschland eine parlamentarische Demokratie. Alle Deutschen, die über 20 Jahre alt waren, durften wählen, erstmals auch Frauen. Doch während des gesamten Verlaufs der Weimarer Republik bestand kein Grundkonsens über die neue politische Ordnung von Freiheit und Demokratie. Mithilfe der Dokumentation und zahlreicher Quellen sollen die Schülerinnen und Schüler Ursachen erarbeiten, weshalb viele Menschen die erste deutsche Demokratie des 20. Jahrhunderts ablehnten. Einführung und kurze historische Einordnung Dieser Lernbaustein thematisiert die Frühphase des Nationalsozialismus von 1933 bis 1935. In diesem Zeitraum vollzogen sich der Bruch mit der Demokratie von Weimar und die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur. Mithilfe der Dokumentation "Die Gleichschaltung, 1933 bis 1935" und ausgewählter Text- und Bildquellen sollen die Schülerinnen und Schüler nachvollziehen, wie Adolf Hitler die demokratische Ordnung von Weimar zerstörte: Menschenrechte wurden beseitigt, die Gewaltenteilung abgeschafft. Minderheiten und Andersdenkende wurden verhaftet und entrechtet, was in der offenen Diskriminierung und Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung gipfelte. Im Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 wurden sie zu "Bürgern minderen Rechts", ein fundamentaler Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Menschen. Einführung und kurze historische Einordnung Mit der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Der westdeutsche Bundesstaat entwickelte sich zu einer parlamentarischen Demokratie, die bis in die Gegenwart gilt und eine große Strahlkraft besitzt. Die Schülerinnen und Schüler sollen die wichtigsten Artikel des Grundgesetzes erarbeiten und mithilfe der Dokumentation "Die Bonner Republik 1949-1998, Die Ära Adenauer" und ausgewählter Quellen erläutern, warum diese Verfassungsordnung große Akzeptanz fand. Doch im politischen Alltag wurden die im Grundgesetz verankerten Grundrechte verletzt, was exemplarisch an der "Spiegel"-Affäre (1962) aufgezeigt werden soll. Ein Grundrecht der demokratisch-pluralistischen Ordnung, die Presse- und Meinungsfreiheit, wurde während dieser Staatsaffäre verletzt. Einführung und kurze historische Einordnung Nach der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) am 7. Oktober 1949 übernahm die Sozialistische Einheitspartei Deutschland (SED) in allen Bereichen von Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur die Kontrolle. Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, wie die Menschen in der DDR in der Ausübung ihrer Freiheitsrechte eingeschränkt wurden. Durch den Bau der Berliner Mauer 1961 wurden die Bürgerinnen und Bürger ihres Rechts auf Freizügigkeit beraubt. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) schuf einen Überwachungsapparat, in dem die eigene Bevölkerung systematisch überwacht und unterdrückt werden konnte. Mithilfe der Dokumentation "Der Fall der Berliner Mauer, Teil 1" finden die Schülerinnen und Schüler heraus, wie es zur friedlichen Revolution von 1989 kam und welche Ereignisse die Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands ermöglichten.

  • Geschichte / Früher & Heute / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Antisemitismus-Debatte

Unterrichtseinheit

Die provokativen Äußerungen des FDP Politikers Jürgen Möllemann gegenüber dem Stellvertretenden-Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, sowie die Vorwürfe des FAZ-Herausgebers Frank Schirrmacher an den Autor Martin Walser hat eine Antisemitismus-Debatte in Deutschland ausgelöst.Der Schaden, den diese Diskussion im Ausland anrichteten wird und die Folgen für das politische Klima in Deutschland, werden voraussichtlich erheblich sein. Dass zwei so unterschiedliche Fälle zu einer großen "Antisemitismus-Debatte" verschmelzen konnten, obwohl beide nicht direkt vergleichbar sind, liegt nicht nur daran, dass sich Deutschland im Vorwahlkampf befindet und beide Ereignisse zufällig gleichzeitig aufgetreten sind. Das gezielte Operieren mit politischen Tabubrüchen und gesellschaftliche Debatten über die Bewältigung der Geschichte bzw. die Beendigung bestimmter Themen treten immer wieder auf und sind nicht nur im Wahlkampf mit dahinter stehenden Interessen verbunden. Fortsetzung Die SchülerInnen sollen die wichtigsten Thesen aus dem Basistext herausarbeiten und gegebenenfalls die Informationen recherchieren, die ihnen zum richtigen Verständnis des Textes fehlen. Diskutieren, warum der Vorwurf Jamal Karslis an die israelische Regierung Nazi-Methoden anzuwenden, problematisch sein könnte. Im Internet nach Artikeln des Grundgesetzes recherchieren, die bestimmte Aussagen der Autoren belegen bzw. widerlegen. Sich mit der Definition von Antisemitismus, Zionismus und Revisionismus auseinandersetzen. Am Ende der Unterrichtsreihe in der Lage sein, sich eine eigene Meinung zu der Diskussion zu bilden. Der Schaden, den diese Diskussion im Ausland anrichteten wird und die Folgen für das politische Klima in Deutschland, werden voraussichtlich erheblich sein. Dass zwei so unterschiedliche Fälle zu einer großen "Antisemitismus-Debatte" verschmelzen konnten, obwohl beide nicht direkt vergleichbar sind, liegt nicht nur daran, dass sich Deutschland im Vorwahlkampf befindet und beide Ereignisse zufällig gleichzeitig aufgetreten sind. Das gezielte Operieren mit politischen Tabubrüchen und gesellschaftliche Debatten über die Bewältigung der Geschichte bzw. die Beendigung bestimmter Themen treten immer wieder auf und sind nicht nur im Wahlkampf mit dahinter stehenden Interessen verbunden. Fortsetzung des Basisartikels Derzeit wird in Deutschland eine merkwürdige Debatte über Antisemitismus und das Recht auf freie Meinungsäußerung geführt. Diese nachvollziehen zu können, bedarf einiger Grundkenntnisse, die vielen SchülerInnen nicht zur Verfügung stehen. Dennoch scheint es angebracht, Ihnen einen Zugang zu dieser aktuellen politischen Diskussion zu ermöglichen. Daher bietet es sich an, zu Beginn der Unterrichtsreihe zunächst die Kenntnisse über die allgemeine Debatte zu erfragen, dann den Basisartikel zu lesen und im Anschluss den ZEIT-Artikel "Was ist Antisemitismus?" zur Hilfe zu ziehen. Die weiteren Links stellen in erster Linie Anlässe und Aussagen der zwischen den Protagonisten (Möllemann, Friedmann, Karsli etc) geführten Diskussion. Katrin Schaumann ist Mitarbeiterin von politik-digital Fortsetzung I Das Grundgesetz der Bundesrepublik ist explizit darauf ausgelegt, eine Wiederholung der Geschehnisse des 3. Reichs zu verhindern, der Kampf gegen Antisemitismus ist politischer und gesellschaftlicher Grundkonsens der deutschen Demokratie. Was aber genau antisemitisch ist und was nicht, darüber ist in den letzten Wochen ein heftiger Streit entbrannt. Und Jürgen Möllemann spielte sich zum großen Tabubrecher auf. Nazimethoden vs. Antisemitismus Auslöser für die Affäre um den FDP-Politiker waren die Aussagen des in die Landtagsfraktion geholten Ex-Grünen Jamal Karsli, der der israelischen Regierung "Nazi-Methoden" im Umgang mit den Palästinensern vorgeworfen hatte. In der darauf folgenden Empörung hatte sich Möllemann nicht nur schützend vor Karsli gestellt, sondern in die gleiche Bresche geschlagen: Unter anderem warf er Michel Friedman, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, vor, mit seiner "Gehässigkeit" den Antisemitismus in Deutschland zu fördern. Wörtlich sagte Möllemann, er fürchte, "dass kaum jemand den Antisemiten, die es in Deutschland leider gibt und die wir bekämpfen müssen, mehr Zulauf verschafft hat als Herr Sharon und in Deutschland ein Herr Friedman mit seiner intoleranten und gehässigen Art." Friedman forderte empört eine Entschuldigung, die Möllemann zurückwies und die er auch bis heute bewusst verweigert hat. Paul Spiegel, der Vorsitzende des Zentralrats, wirft Möllemann vor, er spekuliere kurz vor den Wahlen auf Wählerstimmen aus dem rechten Lager. Er begründet seinen Vorwurf damit, dass Möllemann sich nie kritisch zu den Bombenanschlägen auf die israelische Bevölkerung geäußert habe und somit einseitig argumentiere. Spiel mit dem Feuer Auch wenn der Vergleich Möllemanns mit Jörg Haider etwas zu weit geht, spielt dieser doch gefährlich mit dem Feuer, indem er sich damit brüstet, das - angeblich bestehende - Tabu gebrochen zu haben, Israel öffentlich zu kritisieren. Möllemann vermittelt und verbreitet den Eindruck, die Deutschen hätten unter einem von außen aufgezwungenen Schuldkomplex zu leiden und sähen sich den Zwängen irgend welcher Tabus ausgesetzt, als gäbe es eine jüdische Meinungskontrolle. Das ist schlichtweg falsch, gibt aber all jenen Rückenwind, die meinen, es müsse ein Schlussstrich unter die deutsche Geschichte gezogen werden. Möllemann kann sich somit als Tabubrecher profilieren, der endlich einmal ausspricht, was "alle denken". Dabei ist objektive Kritik am Staat Israel zweifellos erlaubt, dennoch ist die Wortwahl des in die Landtagsfraktion geholten Ex-Grünen Jamal Karsli nicht akzeptabel: Dieser hatte von den "Nazimethoden" des Ariel Scharon gesprochen. Solche Äußerungen sind der Versuch, durch die Betonung der Schuld des jeweils anderen und durch den Vorwurf der Anwendung von Nazi-Methoden die Unvergleichbarkeit des Holocaust in Frage zu stellen und die eigene Schuld zu relativieren. Rechtpopulismus salonfähig Der Selbstdarsteller und Machtpolitiker Möllemann, setzt sich mit seinen jüngsten Äußerungen dem Vorwurf aus, den Rechtspopulismus auch für Parteien der Mitte salonfähig zu machen. Seine Thesen werden im Ausland, etwa in den USA, mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Die FDP hingegen vermerkt derzeit deutlich mehr Parteieintritte als Austritte, was die liberale Parteibasis mit einer Mischung aus Entsetzen und resignierendem Wohlwollen zur Kenntnis nimmt. Denn in der allgemeinen Wählergunst nimmt der Zuspruch der Liberalen ab. Fortsetzung II Der Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), Frank Schirrmacher, veröffentlichte einen Artikel, in dem er erklärte, er könne das Buch aufgrund antisemitischer Tendenzen und persönlicher und geschmackloser Angriffe auf Marcel Reich-Ranicki nicht wie geplant in der FAZ vorab drucken lassen. Die öffentliche Verurteilung eines noch nicht veröffentlichten Buches hat es bislang noch nicht gegeben. Üblich wäre gewesen, Schirrmacher hätte das ihm vertrauensvoll überlassene Manuskript an den Autor zurückgeschickt. So aber wurde Walser erst durch Schirrmachers öffentlichen Verriss desselben von der Ablehnung in Kenntnis gesetzt, und es entbrannte eine heiße Diskussion um ein Buch, dessen Inhalt außer zwei Personen niemand genau kannte, das aber schon mit heftigen Vorwürfen, besonders des Antisemitismus, beladen war. Die Redakteure der verschiedenen Feuilletons bekamen erst, als die Diskussion schon im Gange war, per E-Mail eine Druckfahne des Romans zugeschickt. Schirrmacher begründete seinen Schritt damit, dass er sich an die Öffentlichkeit hätte wenden müssen, um seinen ehemaligen Feuilletonchef Marcel Reich-Ranicki zu schützen. Andernfalls wäre dieser der "Legende" zum Opfer gefallen, er (Ranicki) selbst habe die Vorveröffentlichung verhindert. Fest steht: das Buch ist aufgrund seiner Negativ-Publicity schon jetzt äußerst populär, und einige vermuten hinter der hysterischen Debatte schlicht eine Marketing-Kampagne. Antisemitische Klischees Der Schlüsselroman, den nun jeder Rezensent auf antisemitische Äußerungen zu prüfen hat, handelt vom Hass eines Autors auf seinen Kritiker Andre Ehrl-König und von dessen Ermordung. Walsers Kritiker ist Jude - ein, wie er selbst sagt, zu vernachlässigendes Moment. Doch die Ähnlichkeit mit der Person Reich-Ranicki ist mehr als augenfällig. Es stellt sich die Frage, ob es "nur" um einen persönlichen Streit zwischen Autor und Kritiker geht oder ob das Buch tatsächlich politische Sprengkraft durch antisemitische Äußerungen besitzt. Denn es ist bekannt, dass Walser jahrelang unter den Verrissen des so genannten Großkritikers gelitten hat. Ist das Buch also beschränkt auf eine (literarische) Abrechnung mit jenem oder enthält es wirklich antisemitische Klischees? Reich-Ranicki selbst mischte sich in die Diskussion ein und sein Urteil fällt eindeutig aus: der Roman sei in hohem Maße antisemitisch. Günter Grass hingegen will keine antisemitische Zeile in dem Buch erkennen. Die Vorwürfe gehen mittlerweile kreuz und quer. Walser weist sie energisch zurück, bezichtigt seinerseits Schirrmacher des Antisemitismus und fordert eine schnelle Veröffentlichung seines Romans im Suhrkamp-Verlag, der dieser schließlich zustimmte. Ist alles nur ein Medienspektakel? Unsachlichkeit Beide Fälle zeigen, wie schwierig das Thema zu behandeln ist. Die Hysterie ist im Falle Walser vielleicht ein wenig übertrieben und die Rolle Schirrmachers darin bedenklich. Wie gefährlich die Aussagen des Politikers Möllemann sind, zeigt eine Diskussion, die Tabus erfindet und durch die große Emotionalität an der Sache vorbei geht. Möllemann muss sich fragen lassen, warum er eine unfruchtbare Antisemitismus-Diskussion künstlich hochspielte und tagelang mit einer Entschuldigung auf sich warten ließ. Gemein ist beiden Debatten eines: ihre Unsachlichkeit. Arbeiten Sie zunächst du wichtigsten Aussagen aus dem Basistext und recherchieren Sie gegebenenfalls die Informationen, die Sie für sein Verständnis benötigen. Jamal Karsli wirft der israelischen Regierung Nazi-Methoden vor. Warum sind diese Aussagen problematisch? Welche Gefahren sehen die Autoren in den Aussage Möllemanns? Die Autoren behaupten, das Grundgesetz sei explizit darauf ausgelegt, eine "Wiederholung der Ereignisse des 3. Reiches zu verhindern". Recherchieren Sie im Internet nach dem Grundgesetz und suchen Sie die entsprechenden Gesetze, die diese Aussage belegen oder widerlegen könnten. Was ist Antisemitismus? Die SchülerInnen sollten in Gruppenarbeit die drei Grundrichtungen des Antisemitismus erklären können, sowie die Begriffe Zionismus, Revisionismus etc. erläutern können. (Textgrundlage sollte der ZEIT-Artikel "Was ist Antisemitsmus?" sein. Links

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

Die Währungsreform 1948

Unterrichtseinheit

Die Schülerinnen und Schüler erfahren viele Details über die wirtschaftliche Situation der Nachkriegsjahre und die Einführung der neuen Währung in Westdeutschland.Am 20. Juni 1948 wurde in den westlichen Besatzungszonen eine Währungsreform durchgeführt, die den bis dahin blühenden Schwarzmarkt und die immer weiter ansteigende Inflation im Nachkriegsdeutschland, zumindest in den drei von den westlichen Alliierten besetzten Zonen, beenden sollte. Die Einführung der Deutschen Mark erwies sich als ein wesentlicher Schritt nicht nur zur wirtschaftlichen Stabilisierung, sondern auch zur politischen Neugründung Deutschlands. Vom Schwarzmarkt zur D-Mark Zunächst setzen sich die Schülerinnen und Schüler anhand von Zeitzeugenerinnerungen sowie zeitgenössischen Rundfunk- und Wochenschauberichten mit der wirtschaftlichen Situation der Nachkriegsjahre am Beispiel des Phänomens Schwarzmarkt auseinander. Anschließend beschäftigen sie sich mit der Währungsreform selbst und ihren wirtschaftlichen Folgen. Anhand eines Hörfunkbeitrags erarbeiten die Lernenden wichtige Aspekte der Einführung der neuen Währung. Zur weiteren Vertiefung Ein fächerübergreifender Ansatz mit dem Fach Wirtschaft bietet sich an (Themen: Inflation, Währungsreformen allgemein, beispielsweise auch die Euro-Einführung). An diese Unterrichtseinheit können zum Beispiel die Unterrichtseinheiten "Berlinblockade und Luftbrücke" und "Der Weg zum Grundgesetz" angeschlossen werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen die Ursachen für die Notwendigkeit der Währungsreform kennen lernen. den Ablauf der Währungsreform sowie deren unmittelbare wirtschaftliche Konsequenzen erarbeiten. die historischen Geschehnisse anhand unterschiedlicher Quellen kennen lernen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen im Internet nach Informationen recherchieren. Textarbeit am Bildschirm zielgerichtet erproben. Thema Die Währungsreform 1948 Autor Stefan Schuch Fach Geschichte Zielgruppe Jahrgangsstufe 9 bis 12 Zeitraum 1 bis 2 Stunden Technische Voraussetzungen je ein Computer mit Internetzugang für zwei Lernende, Real-Player ( kostenloser Download )

  • Geschichte / Früher & Heute
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Föderalismusreform: Was länge währt....

Unterrichtseinheit

In Deutschland geht großen Reformen in vielen Fällen ein langwieriges politisches Tauziehen voraus, denn nicht nur die Parteien müssen sich darüber verständigen, parallel müssen auch die Interessen von Bundestag und Bundesrat vereint werden.Da die Interessen des Bundes und der Länder häufig unterschiedlich sind, ist dies keine leichte Angelegenheit. Wenn darüber hinaus auch die politischen Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag unterschiedlich verteilt sind, dann kann die Regierung nur aufgrund ihrer Bundestagsmehrheit nichts verändern und die Lage wird noch komplizierter. Häufig führt dies dazu, dass die eine Institution die andere blockiert und Umgestaltungen verhindert. Das liegt daran, dass Deutschland ein Bundesstaat ist, die Kompetenzen von Bund und Ländern aber, anders als in den meisten föderalen Staaten, nicht klar abgegrenzt sind.Die Schülerinnen und Schüler sollen das föderale Staatssystem Deutschlands und die Kernpunkte der Föderalismusreform kennen lernen. das Verhältnis von Bundestag und Bundesrat reflektieren und analysieren. die Entwicklung des Reformvorhabens nachvollziehen und die Positionen der Parteien vergleichen. den Verlauf und die Zuständigkeiten von Gesetzgebungsverfahren analysieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Föderalismusreform Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 7 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 1-3 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die fehlende Abgrenzung der Kompetenzen von Bund und Ländern zeigt das Beispiel der Finanzen: Zwar geben die Bundesländer in eigener Verantwortung jede Menge Geld aus, doch können sie, bis auf wenige Ausnahmen, weder eigene Steuern erheben noch Steuersätze festlegen. Auch bei umfangreicheren Investitionen haben die Länder alleine kaum Handlungsspielraum. Historische Entwicklung Ein Überblick der historischen Entwicklung zeigt die sich verändernden Kompetenzen der Länder seit der Weimarer Republik. Deutschland - ein Bundesstaat Der Aufbau des föderalen Bundesstaates sowie die Spielräume von Bund und Ländern in der Gesetzgebung stellen eine gute Einführung in das Thema dar. Kernpunkte der Reform Die Föderalismusreform soll die Verantwortungen und Kompetenzen des Bundes und der Länder neu und eindeutiger regeln. Weimarer Republik und NS-Zeit Bereits in der Weimarer Republik (1918-1933) gab es verschiedene deutsche Länder mit eigenen Regierungen und einen "Reichsrat", der zusammen mit dem "Reichstag", dem Parlament, am Gesetzgebungsprozess beteiligt war. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Länder "gleichgeschaltet", wodurch sie zwar weiterhin als Bundesländer existierten, ihr staatliches Eigenleben und ihre politischen Einflussmöglichkeiten allerdings einbüßten. Sie verkümmerten letztlich zu einem "verlängerten Arm" der nationalsozialistischen Reichsregierung, um deren Politik bedingungslos durchzusetzen. Neuordnung nach 1945 Die heutigen Bundesländer sind das Ergebnis der territorialen und strukturellen Neugliederung nach 1945. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges trafen sich die drei großen Alliierten (USA, Sowjetunion und Großbritannien) vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 zur so genannten "Potsdamer Konferenz" (eigentlich Dreimächtekonferenz von Berlin) und berieten, wie es mit Deutschland weiter gehen sollte. Sie bestätigten unter anderem die bereits während der Konferenz von Jalta (4. Februar bis zum 11. Februar 1945) beschlossene Aufteilung Deutschlands in verschiedene Besatzungszonen. Die ersten Länder entstanden im Juli 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, allerdings plante die Sowjetunion einen zentralistischen Staat, in dem die Länder lediglich Verwaltungseinheiten ohne weitere politische Kompetenzen sein sollten. 1952 verloren die Länder der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ihre Verwaltungsfunktionen - an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin. 1949: Geburtsjahr der Bundesrepublik Deutschland In den Jahren 1946/47 entstanden in den drei westlichen Besatzungszonen die meisten westdeutschen Bundesländer - als letztes westdeutsches Bundesland wurde das Saarland am 1. Januar 1957 Teil der bereits gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wollte nach dem Krieg in den drei Westzonen einen föderalen deutschen Bundesstaat schaffen, in dem die Länder eine wichtige politische Rolle spielen sollten. Das föderale Konzept setzte sich schließlich nach einigen politischen Auseinandersetzungen, auch zwischen den drei West-Alliierten, durch. Im Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 verkündet wurde, heißt es nun in Artikel 20, Absatz 1: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat". Föderale Prinzipien Das föderale Prinzip schlägt sich auch bei der Gesetzgebung nieder. So haben nach Artikel 70 des Grundgesetzes (GG) die Länder das Recht, Gesetze zu erlassen. Dies gilt allerdings nur, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund dafür die Befugnis verleiht. Grundsätzlich ist die Gesetzgebung somit Ländersache - es sei denn, es ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine Bundeszuständigkeit zweckmäßiger erscheint. Subsidiaritätsprinzip Es gilt das so genannte Subsidiaritätsprinzip, welches besagt, dass die Entscheidungen auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert werden sollen - hier auf die einzelnen Länder. Grundsätzlich hat das Grundgesetz die Zuständigkeit in die ausschließliche, die konkurrierende und die Rahmengesetzgebung des Bundes unterteilt. Über die Rahmengesetze kann der Bund in die Kompetenzen der Länder eingreifen und bundesweite Standards festlegen. Bei dem großen Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung darf der Bund laut Artikel 72 Abs. 2 GG nur dann Gesetze verabschieden, "wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse dies erforderlich macht". Auch die Länder können in diesem Bereich Gesetze erlassen, allerdings nur, "soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat" (Art. 72 Abs. 1 GG). In den ersten Jahren der Bundesrepublik hatten die Länder noch einen relativ großen Spielraum, inzwi-schen hat der Bund jedoch eine Menge Gesetze erlassen, durch welche sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder verringert haben. Im Laufe der Zeit hat sich in Deutschland eine besondere Föderalismusform entwickelt: Der Bund und die Länder grenzen sich nach ihren Funktionen ab, nicht nach ihren Kompetenzbereichen, das heißt, die Bundesebene erlässt einen Großteil der Gesetze und die Länder kümmern sich dann um deren Vollzug. So wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit und der Bund finanziert einen Teil der Investitionen, die eigentlich die Länder tragen müssten. Bundestag und Bundesrat mussten vielen Gesetzesvorhaben zustimmen, was aufgrund der oftmals unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern nicht immer einfach war. Die politische Zusammensetzung der beiden Organe spielte dabei eine noch größere Rolle. So blockierte während der letzten Legislaturperiode der rot-grünen Bundesregierung (2002-2005) der von der Union dominierte Bundesrat eine Reihe von Vorhaben der Bundesregierung und stimmte nur ausnahmsweise, etwa bei der Verabschiedung der Hartz IV-Gesetze, zu. Im Jahr 1997 hatte der damals SPD-dominierte Bundesrat die Steuerreform der CDU/CSU-FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl abgeblockt. Bundestagsopposition kann Entscheidungen im Bundesrat verhindern Auch wenn die Bundesregierung im Bundestag eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich hat, so muss dies im Bundesrat nicht unbedingt der Fall sein. Er setzt sich aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen zusammen und soll die Interessen der Länder auf Bundesebene wahren, sie aber auch in Einklang mit den Belangen des Bundes bringen. Doppelfunktion der Mitglieder Alle Bundesratsmitglieder nehmen eine Doppelfunktion wahr, denn sie üben ein Landesamt und zugleich ein Bundesamt aus, sind somit Landes- und Bundespolitiker. Da jedes Bundesland eine eigene Landesregierung wählt, kann die Regierungskoalition im Bundestag nur bedingt auf eine Mehrheit im Bundesrat bauen. Das heißt, die Oppositionsparteien sind im Bundestag zwar in der Minderheit, sie können durch ihre Beteiligung an einigen Landesregierungen aber Gesetzesvorhaben auf Bundesebene per Bundesratsabstimmung stoppen oder Kompromisse erzwingen. Trägheit bei notwendigen Veränderungen Die aufgezeigten Strukturen sorgen dafür, dass eine breite Mehrheit in Bundestag und Bundesrat die politischen Veränderungen tragen muss. Die Lage in den letzten Jahren war zwar stabil, allerdings haben sich im Laufe der Zeit viele notwendige Reformen aufgestaut, weil es dafür keine ausreichende Mehrheiten in den beiden Organen gab. Der Begriff "Reformstau" veranschaulicht diese Entwicklung. Unklare Verantwortungen Darüber hinaus hat die große Zahl der gemeinsamen Zuständigkeiten von Bund und Ländern die Verantwortung für die politische Entscheidungen immer mehr verwischt. Wenn Reformen scheiterten oder nur mäßige Ergebnisse herauskamen, dann war dem Bürger häufig nicht klar, wer dafür die Verantwortung trug. Aus diesem Grund gab es schon früh Bestrebungen, das gewachsene Gestrüpp der föderalen Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund und den Ländern neu zu ordnen. Erste Vorüberlegungen der Länder über eine Föderalismusreform gab es bereits Mitte der 90er Jahre. 2002/2003 tagte dann eine Arbeitsgruppe, der auf Länderseite Bayerns damaliger Staatskanzlei-Chef Erwin Huber (CSU) und sein Bremer Kollege Reinhard Hoffmann (SPD) angehörten. Im Oktober 2003 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" einzusetzen. Diese sollte Vorschläge erarbeiten, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Die Kommission unter Vorsitz von Edmund Stoiber (CSU) und Franz Müntefering (SPD) bestand aus jeweils 16 stimmberechtigten Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat sowie weiteren beratenden Mitgliedern, Gästen und Sachverständigen. Politischen Handlungsspielraum erhöhen Die konstituierende Sitzung fand am 7. November 2003 im Plenarsaal des Bundesrates statt. Insgesamt traf man sich, einschließlich der letzten Sitzung am 17. Dezember 2004, elf Mal. Der Bund wollte vor allem die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat deutlich reduzieren und so wieder mehr politischen Handlungsspielraum gewinnen. Die Länder wollten dagegen ihre Gestaltungsmöglichkeiten neu definieren, die sie durch immer mehr Bundesgesetze und vor allem durch die zunehmende Zahl von EU-Vorschriften gefährdet sahen. Scheitern an der Bildungspolitik Die 16 Bundesländer wollten sich gegenüber Berlin und Brüssel als eigenständige politische Einheiten behaupten und es sah schon so aus, als seien die Gespräche von Erfolg gekrönt. Letztlich scheiterte die Reform an der Bildungspolitik, über deren Neuordnung man sich in einem speziellen Aspekt nicht einig wurde: CDU und SPD konnten sich nicht über die Kompetenzen des Bundes im Hochschulwesen verständigen. Die Union sprach sich dafür aus, dass der Bund sich aus diesem Bereich fast völlig zurückziehen soll. Die SPD wollte zwar die Strukturen reformieren und den Ländern finanzielle Verbesserungen bieten, allerdings sollte der Bund nach Vorstellung der Sozialdemokraten bei der Bildungspolitik weiterhin eine wahrnehmbare Rolle spielen. Im Dezember 2004 erklärte man das Vorhaben für gescheitert. Verhandlungen der Großen Koalition Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD griff man die Föderalismusreform wieder auf und erklärte sie zu einem der wichtigsten Reformvorhaben der neuen Regierung. So einigten sich die beiden Regierungsparteien bereits während der Koalitionsverhandlungen auf ein gemeinsames Konzept und auch die Regierungschefs der Länder stimmten diesem Paket Mitte Dezember 2005 zu. Mitbestimmung der Länder bei Bundesgesetzen reduziert Die Große Koalition hat in einem ersten Schritt die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern transparenter geregelt und die Zahl der Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss, reduziert: waren es vor der Reform rund 60 Prozent, sollen es jetzt nur noch 35 bis 40 Prozent sein. Die Länder können nun nicht mehr nur deshalb bei Bundesgesetzen mitbestimmen, weil ihre Verwaltungen sie umsetzen müssen. Nach der Reform ist die Zustimmung nur dann noch erforderlich, wenn die Länder in den Gesetzen zu Leistungen gegenüber Dritten verpflichtet werden. Zuständigkeiten statt Gesetzgebung Insgesamt verzichteten die Länder auf Macht und Einspruchsmöglichkeiten gegen Bundesgesetze und erhielten dafür andere Zuständigkeiten zurück. Der Koalitionsbeschluss sieht vor, eine ganze Reihe Kompetenzen ganz in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer zu geben, wie zum Beispiel Versammlungsrecht, Ladenschluss, Presserecht und Gaststättenrecht. Dadurch will die Bundesregierung die in der Vergangenheit aufgetretene gegenseitige Blockade von Bundestag und Bundesrat bei der Verabschiedung von umstrittenen Gesetzen verhindern. Bildung ist Ländersache Auch für das Hochschulwesen, an dem die Verhandlungen im Dezember 2004 gescheitert waren, fand man eine Lösung: Wenn der Bund im Bereich der Hochschulzulassung und -abschlüsse bereits gesetzgeberisch tätig war, dann können die Länder nun davon abweichende Regelungen beschließen. Ansonsten hat sich der Bund aus der Bildungspolitik fast vollständig zurückgezogen und diesen Bereich den einzelnen Ländern überlassen. Der Bund kann daher auch keine Bildungsprojekte wie das Ganztagsschulprogramm mehr auflegen. Die Große Koalition hat außerdem vereinbart, die Kompetenzen des Bundeskriminalpolizeiamtes zu erweitern. So ist der Bund nun zuständig für "die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landespolizeibehörde um eine Übernahme ersucht." Die Föderalismusreform wirkt sich bis in den Bereich der Europapolitik aus, immerhin fallen auch auf EU-Ebene Entscheidungen, welche die Kompetenzbereiche der Länder betreffen. Daher wollte man die europapolitische Zusammenarbeit von Bund und Ländern generell verbessern, beispielsweise dadurch, dass der Bundesrat bereits im Vorfeld von EU-Entscheidungen Stellung nehmen kann. Im Speziellen wurde in dem neuen Artikel 109 Abs. 5 ein "nationaler Stabilitätspakt" für Deutschland umrissen und in Artikel 104a Abs. 6 erstmals geregelt, in welchem Umfang sich Bund und Länder an möglichen Straf-zahlungen, etwa weil ein Bundesland eine EU-Richtlinie nicht umgesetzt hat, beteiligen. Der "nationale Stabilitätspakt" regelt, wie viel der Bund und wie viel die Länder bezahlen müssen, sollte die Europäische Union Deutschland wegen eines Verstoßes gegen den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt zu einer Geldstrafe verurteilen: der Bund soll 65, die Länder 35 Prozent zahlen. Zuerst die Politik, dann die Finanzen Die so genannte Föderalismusreform I trat zum 1. September 2006 in Kraft, doch allen Beteiligten war klar, dass man damit nicht noch nicht am Ende war. Während es bislang vor allem um die Neuverteilung der politischen Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ging, stehen im Mittelpunkt der so genannten Föderalismusreform II die Finanzen. Eine neue Kommission Bundestag und Bundesrat haben am 15. Dezember 2006 beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen" einzurichten. Sie soll Vorschläge erarbeiten, um die Finanzbeziehungen zu modernisieren und diese den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Kommission setzt sich aus je 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat zusammen, hinzu kommen vier Abgeordnete aus den Landtagen und Vertreter der Kommunen, die allerdings nicht stimmberechtigt sind. Das erste Treffen fand am 8. März statt; SPD-Fraktionschef Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), die beiden Vorsitzenden der Föderalismusreform-II-Kommission, wollen die Arbeit bis Anfang 2009 abschließen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

DDR-Wissen – Staatsaufbau und Verfassung

Kopiervorlage

Mit dem Arbeitsblatt testen die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen zur deutsch-deutschen Geschichte und lernen den Staatsaufbau der DDR kennen und setzen sich mit dem "Zentralen Runden Tisch" auseinander. Im Jahr der Friedlichen Revolution und des Mauerfalls trat die Regierung der DDR zurück und wurde neu gebildet. Um den Umbruch zu organisieren, wurden am 7. Dezember 1989 Verhandlungen am "Zentralen Runden Tisch" in Berlin mit Vertretern der Regierungen geführt. Was bedeutete das für das politische System der DDR? Dieses Arbeitsblatt ist zweigeteilt in die Rubriken "DDR-Wissen" und "DDR formal". Im ersten Teil werden die Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler zur deutsch-deutschen Geschichte in einem Quiz getestet und die Verhandlungen am "Runden Tisch" thematisiert. Hierzu sollen die Schülerinnen und Schüler in einem Rollenspiel verschiedene Positionen in den Verhandlungen einnehmen und über die Vor- und Nachteile der Regierungsformen diskutieren. Im zweiten Teil wird die Verfassung der DDR vorgestellt und mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik verglichen. Sachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler verstehen die politischen Systeme der DDR und Bundesrepublik. können Merkmale verschiedener Regierungsformen nennen. kennen die Aufgabe des "Zentralen Runden Tischs". Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler vergleichen die Verfassung der DDR mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik. erarbeiten den Staatsaufbau der DDR aus einem Schaubild. Urteilskompetenz Die Schülerinnen und Schüler erörtern und reflektieren kritisch das politische System der DDR. diskutieren Vor- und Nachteile verschiedener Regierungsformen.

  • Geschichte
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt": Der Countdown läuft

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel beschäftigt sich mit der Frage, ob die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" wie geplant pünktlich zum kommenden Schuljahr umgesetzt werden kann. Die Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, dass alle Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr in digitalen Lernumgebungen lernen sollen. Die Lehr-Lern-Szenarien des Fachunterrichts sollen ab dann (dem Primat des Pädagogischen folgend) systematisch und fächerübergreifend in digitale Lernumgebungen eingebettet werden. Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2018/2019 in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, sollen sich bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit einen umfangreichen Katalog digitaler Kompetenzen erschließen können (Kultusministerkonferenz, 2016, 15 ff.). Das finden die meisten Deutschen auch gut so. 63 Prozent der Deutschen wünschen sich, dass Schülerinnen und Schüler mindestens ein Drittel der Unterrichtszeit selbständig am PC lernen. 25 Prozent sprechen sich sogar dafür aus, dass Schülerinnen und Schüler mindestens die Hälfte der Unterrichtszeit selbständig am PC lernen (Wößmann, Lergetporer, Grewenig, Kugler & Werner, 2017, 21 ff.). Kommunen sind klamm Um in digitalen Lernumgebungen wie zum Beispiel dem nordrheinwestfälischen LOGINEO lernen zu können, benötigen die Schülerinnen und Schüler Geräte. Fraglich ist, woher diese Geräte kommen werden. Eigentlich sind hier die Kommunen in der Pflicht. Ihnen obliegt die Sachaufwandsträgerschaft für die Schulen, also unter anderem die Bereitstellung der Schulgebäude und eine den Lehrplänen entsprechende Ausstattung der Schulen. Doch fällt es immer mehr Kommunen schwer, diese Aufgabe zu erfüllen. Fast jede zweite Kommune geht davon aus, dass sie in Zukunft ein Haushaltssicherungskonzept benötigt. Ein Viertel aller Kommunen geht davon aus, dass sie ihre Schulden nicht mehr aus eigener Kraft tilgen können (Ernst & Young, 2017, 13 ff.). Dies wirkt sich auch auf die Investitionen in die Schulen aus: Wurden 1995 noch 45 Prozent der kommunalen Gesamtausgaben in Schulgebäude investiert, waren dies 2015 nur noch 25 Prozent. Kommunale Kämmerer schätzen den bundesweiten Investitionsstau auf 34 Milliarden Euro (Brand & Steinbrecher, 2016, 1). Bund will helfen, darf aber nicht Eigentlich könnte hier der Bund aushelfen. Er hat in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen genügend Geld. Jedoch darf er den Kommunen hier wegen des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern nicht helfen. Gemäß Artikel 30 des Grundgesetzes sind die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz dies nicht anders vorsieht. Nach Artikel 104b, Absatz 1 des Grundgesetzes darf der Bund Ländern und Gemeinden nur dort Finanzhilfen gewähren, wo ihm das Grundgesetz Gesetzgebungsbefugnis verleiht. Dies ist im Bereich der Schulbildung nicht der Fall, denn Bildung ist Ländersache. DigitalPakt#D Eine Ausnahme könne jedoch im Bereich der digitalen Bildung gemacht werden, so Bundesbildungsministerin Johanna Wanka im Herbst 2016: Artikel 91c des Grundgesetzes gestatte eine Kooperation von Bund und Ländern im digitalen Bereich – und nur dort. (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2016). Deshalb kündigte Wanka vor über einem Jahr an, dass der Bund einen "DigitalPakt#D" ins Leben rufen und bis 2021 fünf Milliarden Euro in die schulische IT-Ausstattung, Breitbandanbindung und WLAN investieren wolle, nicht jedoch für die Geräte der Schülerinnen und Schüler. Diese sollen die Länder finanzieren. Das Geld für den "DigitalPakt#D" solle in den Koalitionsverhandlungen eingeworben werden. Das ist bislang noch nicht geschehen – konnte noch nicht geschehen. Wo ist der politische Wille? Fraglich ist jedoch, ob die Politik das Geld wirklich investieren will: Zum einen sind die Mittel bislang noch nicht im vorläufigen Haushalt 2018 vorgesehen (Munzinger, 2017; SPD-Bundestagsfraktion, 2017). Zum anderen ist es der Politik seit dem Herbst 2016, als Johanna Wanka die 5 Milliarden Euro in Aussicht stellte, nicht gelungen, nur einen Schritt weiterzukommen. Eigentlich hatten die Länder und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam Eckpunkte für die Umsetzung der Strategie erarbeitet. Diese sollten am 1. Juni 2017 gemeinsam der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Doch kurz vor diesem Termin sagte das BMBF nicht nur seine eigene Teilnahme ab, sondern bat zudem darum, den Termin vollständig abzusagen. Diesem Wunsch folgte die Kultusministerkonferenz (KMK) nicht und stellte die Eckpunkte trotzdem vor (Munzinger, 2017). Die Reaktion aus dem BMBF auf diesen Alleingang der KMK ließ nicht lange auf sich warten: Johanna Wanka ließ mitteilen, dass die Eckpunkte nur vorläufig seien. Die KMK solle die Eckpunkte von ihrer Homepage entfernen. Ansonsten halte die Bundesministerin weiterhin an dem Zeitplan fest. Die 5 Milliarden Euro sollen erst nach der Bundestagswahl in den Koalitionsverhandlungen eingeworben werden (Munzinger, 2017). Anschließend schwieg die Bundesministerin. Ein Schreiben der KMK-Präsidentin Susanne Eisenmann beantwortete Johanna Wanka nicht. In dem Schreiben forderte Eisenmann Klarheit bezüglich des weiteren Verfahrens und stellte fest, dass sie ohne Verabschiedung des Eckpunktepapieres keine verlässliche Arbeitsgrundlage sehe. Wanka regte sich erst, als ihr Schweigen sechs Wochen vor der Bundestagswahl publik gemacht wurde. Sie beugte sich dem öffentlichen Druck und telefonierte mit der KMK-Präsidentin. Doch statt konkrete Schritte zu vereinbaren, beschwichtigte sie nur: Sie sei zuversichtlich, dass der Digitalpakt nun doch bis Ende des Jahres zustande kommen werde. Man sei auf einem guten Weg (Handelsblatt, 2017). Ausblick Dass der Digitalpakt nicht bis Ende 2017 zustande gekommen ist, wissen wir heute. Ebenfalls fehlt bis heute die von Susanne Eisenmann geforderte Arbeitsgrundlage. Bis heute werden die 5 Milliarden Euro nicht im vorläufigen Haushalt 2018 berücksichtigt. Und auch die Länder haben die Mittel, die für die Geräte der Schülerinnen und Schüler benötigt werden, nicht in ihren Haushalt eingestellt. Es wird kaum gelingen, den ursprünglichen Zeitplan zu halten, denn die Politik muss die 5 Milliarden nicht nur einwerben und danach in den Haushalt einstellen: Die 5 Milliarden Euro und die Geräte für die Schülerinnen und Schüler müssen danach auch bei den Schulen ankommen – wenn möglich bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019. Wie groß diese Herausforderung ist, lässt sich erahnen, wenn man sich daran erinnert, dass die Initiative "Schulen ans Netz e.V." fünf Jahre dafür brauchte, bundesweit alle Schulen mit Internetanschlüssen zu versorgen. Falls es nicht gelingt, diese enormen Herausforderungen zu meistern, bedeutet dies jedoch nicht, dass die Strategie "Bildung in der digitalen Welt" damit gescheitert wäre oder ihre Startphase zumindest verschoben werden müsste, denn es wäre alternativ möglich, Bring Your Own Device einzuführen – also die Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit ihren eigenen Geräten lernen zu lassen. Damit würde Deutschland einen anderen Weg einschlagen als etwa Frankreich, denn Frankreich verbietet seinen Schülerinnen und Schülern nicht nur die Handynutzung im Unterricht: Ab 2018 gibt es ein Komplettverbot für Handys in Frankreichs Bildungseinrichtungen (DiePresse, 2017).

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Technik / Sache & Technik / Informationstechnik

Medien - die "Vierte Gewalt" im Staat?

Unterrichtseinheit

Der ehemalige Kanzler Gerhard Schröder galt als Medienkanzler. Auch unsere jetzige Kanzlerin Angela Merkel weiß sehr gut, wie sie medienwirksam ihre Botschaften zum Beispiel mit Hilfe von Podcasts wöchentlich ins Volk transportiert.Das Verhältnis von Medien und Politik verändert sich zunehmend durch eine sich wandelnde Medienlandschaft und politische Bedingungen. Wie sind sie miteinander verflochten und wer übt über wen Macht und Kontrolle aus? Diese Fragestellungen sollen sich Lernende durch Recherche und Präsentation erarbeiten und in Diskussionen vertiefen. Zudem ist das Thema sehr nah am Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler. Sie können selbst mit einfachen Mitteln Recherchen über die Mediendarstellung und -rezeption oder die Qualität von Nachrichten- und Berichterstattung durchführen.Das Thema "Medien als vierte Gewalt im Staat" ist sehr komplex. Für den Unterricht ist es ratsam, Teilaspekte zu betrachten, zum Beispiel Betrachtung verschiedener Medien, rechtliche Aspekte oder geschichtliche Hintergründe. Die methodische Vorgehensweise sollte Recherche, Diskussion und Präsentation beinhalten. Die Recherche der Schülerinnen und Schüler könnte sehr alltagsnah erfolgen, zum Beispiel Einsatz von Werbung im Fernsehen, Quantität von Anteilen der Unterhaltung und von Berichterstattung oder Qualität von neuen Medien. Die Rechercheergebnisse sollten in der Klasse in Gruppen präsentiert werden und zur Diskussion im Plenum anregen.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Kommunikation verschiedener Medien differenziert beurteilen. Mediennutzung und Medienformate recherchieren und beschreiben. Argumente kennen lernen, mit denen Medien verteidigt und kritisiert werden. mit diesen Argumenten ihre eigene Bewertung des Verhältnisses von Politik und Medien begründen. das Verhältnis von Sender und Empfänger kritisch bewerten. ethische Grundsätze von Berichterstattung und Nachrichtenproduktion kennen lernen und diskutieren. die veränderte Medienlandschaft beschreiben und zukünftige Kanäle ausfindig machen. selbst die neuen Medien als Informations- und Recherchemedium nutzen (Internet, Foren, Podcasts et cetera) Thema Medien - die "vierte Gewalt" im Staat? Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek II, ab Klasse 10-13 Zeitaufwand je nach Intensität 4-8 Stunden Medien je ein Computer mit Internetzugang für 2 Schülerinnen und Schüler Auf der folgenden Seite finden Sie Anregungen, wie man das Thema im Unterricht angehen kann. Die Lehrkraft kann einen Ansatz als Herangehensweise wählen oder in Schülergruppen einteilen, die das Thema jeweils aus verschiedenen Perspektiven erarbeiten. Das Verhältnis Medien - Politik Wie kann dieses Verhältnis beschrieben werden? Vier Ansätze aus der Wissenschaft liefern eine erste Orientierung. Auf den folgenden Seiten wird die Entwicklung der Medien in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg kurz skizziert und anschließend die Frage gestellt, wie man das Verhältnis von Politik und Medien beschreiben kann. Weiterhin wird der rechtliche Rahmen publizistischer Arbeit vorgestellt und nach den Kontroll- und Einflussmöglichkeiten beider Bereiche gefragt. Die Neuorganisation der Rundfunkmedien Der Rundfunk wird nach 1945 öffentlich-rechtlich organisiert. Mit den privaten Sendeanstalten verändert sich die Medienlandschaft in den 80er Jahren. Der rechtliche Rahmen der Medien Im Grundgesetz ist die Presse- und Informationsfreiheit verankert, weitere Gesetze regeln den Rahmen publizistischer Tätigkeit. Möglichkeiten der Kontrolle und Einflussnahme Medien können politische Arbeit kritisch begleiten, aber die Politik nutzt die Medien gleichermaßen zur positiven Außendarstellung. Medien werden oft als "Vierte Gewalt" in einem Staat bezeichnet. Allerdings ist diese These nur ein Aspekt eines ausdifferenzierten wissenschaftlichen Diskurses. Um die vielfältigen Beziehungen, die beide Systeme unterhalten, bewerten zu können, lohnt ein Blick auf die vier wirkungsmächtigsten Ansätze der Wissenschaft: Das Gewaltenteilungsparadigma: Die Medien werden hier als "Vierte Gewalt" neben Legislative, Judikative und Exekutive verstanden. Kraft ihrer Autonomie bilden sie eine Kontrollinstanz und sind dadurch aktiv an der Ausübung staatlicher Herrschaft beteiligt. Das Gewaltenteilungsparadigma geht davon aus, dass das politische System durch klare Grenzlinien vom Mediensystem getrennt ist. Genau dies bezweifeln aber Kritiker dieses Ansatzes, indem sie auf die mannigfaltigen politischen und ökonomischen Abhängigkeiten des Mediensystems hinweisen. Der Instrumentalisierungsansatz: Dieser Ansatz rückt die These in den Fokus, dass die Medien im politischen Feld immer bedeutender werden, gleichzeitig jedoch kommt es zu einem Autonomieverlust. Deutlich wird dies an der wachsenden Bedeutung politischer Kommunikation: Medienreferenten, Wahlkampfstrategen, Redenschreiber und Spin-doctors betreiben PR im Sinne ihrer Auftraggeber und machen sich zu diesem Zweck die medialen Kanäle zunutze. Der Dependenzansatz: Der Dependenzansatz geht zwar ebenso wie der Instrumentalisierungsansatz von einer "Mediatisierung der Politik", also von einer gegenseitigen Durchdringung beider Systeme aus. Allerdings kommt er zu dem Ergebnis, dass die politische Kommunikation sich den Gesetzmäßigkeiten der Medien angepasst und sich damit in ein Abhängigkeitsverhältnis begeben hat. Das bedeutet: Medien "regieren mit", indem sie bestimmen, welche Themen erhöhte Aufmerksamkeit verdienen. Damit setzen sie den Rahmen, in dem politische Arbeit öffentlichkeitswirksam kommuniziert werden kann. Der Interdependenzansatz Von einer engen Verflechtung und einer gegenseitigen Abhängigkeit beider Systeme geht diese Position aus. Demzufolge benötigt die Politik die Medien zur Kommunikation ihrer Entscheidungen. Allerdings sind die Medien auf diese politischen Prozesse angewiesen, da sie einen wichtigen Inhalt für sie darstellen. Durch die Berichterstattung wird schließlich ein Feedback generiert, dass auf das politische Feld zurückwirkt, woraufhin dieses wiederum neue Inhalte hervorbringt. Der Interdependenzansatz geht also von einer "Komplizenschaft" beider Systeme aus, die ein unauflösbares Tauschverhältnis miteinander verbindet. All diese Überlegungen dienen als Diskussionsgrundlage für die Bestimmung des Verhältnisses Politik-Medien. Sie gehen davon aus, dass es im Laufe der Entwicklung zu einer Grenzverschiebung und auch -verwischung gekommen ist. Es muss zum einen bedacht werden, wie sich im Zuge der zunehmenden Kommerzialisierung die Aufbereitung politischer Themen in den Medien gewandelt hat (Stichwort "Infotainment") und nach welchen Kriterien die Themen, die schlussendlich an der Spitze der publizistischen Agenda stehen, ausgewählt werden. Zum anderen gilt es, die Strategien politischer Kommunikation und ihre Implementierung in die medialen Gegebenheiten in Augenschein zu nehmen. Kontrolle und Einflussnahme sind also die Schlagworte, unter denen das Spannungsverhältnis beider Systeme verbucht werden kann. Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich in der Bundesrepublik Deutschland eine unter dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit stehende Medienlandschaft. Während private Herausgeber und Verlage weiterhin die Printmedien veröffentlichten, entschied man sich nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus, die Rundfunk- und später auch die beiden Fernsehsender ARD und ZDF öffentlich-rechtlich zu organisieren und durch Gebühren zu finanzieren. Dadurch wollte man gewährleisten, dass die Medien vom Staat unabhängig sind und sich nicht zu Propagandazwecken instrumentalisieren lassen. Die Versorgung der Bevölkerung mit politischen Informationen wurde ein wichtiges Element des öffentlich-rechtlichen Sendeauftrages und somit integraler Bestandteil des Programmablaufs. Das Angebot richtete sich zudem an die gesamte Gesellschaft und musste daher alle Strömungen berücksichtigen. Diese Monopolstellung der Öffentlich-Rechtlichen im Bereich der elektronischen Massenmedien endete allerdings Mitte der 80er Jahre. Seitdem hat sich das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland tiefgreifend gewandelt und es befindet sich weiterhin in einem Differenzierungsprozess: "Die Einführung neuer Medientechnologien sowie die Deregulierung der Kommunikationsinfrastruktur und des Rundfunksystems sind mit einem gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zur sogenannten Kommunikationsgesellschaft verbunden", analysierte die Politik- und Kommunikationswissenschaftlerin Barbara Pfetsch in ihrem 1998 erschienenen Aufsatz "Regieren unter den Bedingungen medialer Allgegenwart". Neue Angebote, eine allgemeine und weitreichende Kommerzialisierung, das immer schneller werdende Informationstempo und die Verschmelzung der Individual- mit der Massenkommunikation im Internet sind dabei die laut Pfetsch kennzeichnenden Entwicklungen. Mit dem Fall des öffentlich-rechtlichen Monopols und der Zulassung von privaten Rundfunk- und Fernsehsendern verbreiterte sich das Angebot rasant in verschiedene Richtungen. Alleine im Zeitraum von 1988 bis 1993 wuchsen die Lizensierung privater Fernsehprogramme von 63 auf 89 und der Programmumfang von circa 26.000 (1982) auf insgesamt über 130.000 Stunden im Jahr 1993. Zum Stichtag 30. April 2006 führt die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) in ihrer Datenbank insgesamt 436 in Deutschland lizensierte "private Fernsehprogramme, Bürgerfernsehen, Teleshopping- und sonstige Fernseh-Angebote" sowie die Fernsehprogramme der "öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammveranstalter". Auch im Printbereich war eine ähnliche Entwicklung zu beobachten. Nachdem die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten lange Jahre ohne private Mitbewerber geblieben waren, gerieten sie nun durch die neu aufkommende Konkurrenz unter ökonomischen Druck. Das gesamte Mediensystem musste sich dem nun entstehenden Wettbewerb öffnen und den neuen Gegebenheiten anpassen. Wirtschaftliche Faktoren traten zunehmend in den Vordergrund. Im Artikel 5 des Grundgesetzes ist die Presse- und Informationsfreiheit verankert: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Verschiedene Landespresse-, Rundfunk- und Landesmediengesetze sowie Rundfunkstaatsverträge regeln über den Artikel 5 des Grundgesetzes hinaus die rechtliche Stellung der Medien in der Bundesrepublik Deutschland. Daraus ergibt sich auch der Sendeauftrag der öffentlich-rechtlichen Medien, der im §11 des Rundfunkstaatsvertrages fixiert ist: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in seinen Angeboten und Programmen einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Er soll hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Er hat Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Öffentlich-rechtliche Sender Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk diese Aufgaben auch erfüllen kann, wird er hauptsächlich durch die Rundfunkgebühren finanziert. Diese müssen alle Bürger, sofern sie entsprechende Geräte zum Empfang bereit halten, entrichten. Zwar dürfen ARD und ZDF auch Werbezeit verkaufen, hier gelten allerdings strenge Beschränkungen. So darf die Gesamtdauer der Werbung höchstens 20 Minuten werktäglich im Jahresdurchschnitt betragen. Nach 20.00 Uhr sowie an Sonntagen und im ganzen Bundesgebiet anerkannten Feiertagen dürfen Werbesendungen gar nicht ausgestrahlt werden. Private Unternehmen Die staatlichen Einflussmöglichkeiten auf die Programminhalte und -gestaltung der privaten Medienunternehmen, die keinerlei Rundfunkgebühren erhalten und sich daher durch Werbeeinnahmen finanzieren, ist dagegen wesentlich enger begrenzt. Der Rundfunkstaatsvertrag gibt ihnen zwar einen gewissen gesetzlichen Rahmen vor, an den sie sich halten müssen, doch definiert er nicht ihre Aufgaben. Die Interessen von Publikum und Werbekunden müssen letztlich im Mittelpunkt der privaten Medienunternehmen stehen, denn nur so ist letztlich ein Gewinn zu erzielen und damit das wirtschaftliche Überleben des Medienunternehmens zu gewährleisten. Dennoch unterliegt die Werbung gewissen Beschränkungen, so muss Werbung klar als solche gekennzeichnet sein, und bestimmte Zeitrahmen dürfen nicht überschritten werden. Diese sind aber nicht so ausgeprägt wie bei den öffentlich-rechtlichen Sendern. Journalistische Sorgfaltspflicht In den Pressegesetzen sind allerdings auch Bestimmungen enthalten, an die sich die Journalisten bei ihrer Arbeit halten müssen. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei die journalistische Sorgfaltspflicht. Das heißt, dass die Journalisten den Inhalt, die Herkunft und den Wahrheitsgehalt von Nachrichten gewissenhaft überprüfen müssen, bevor sie diese veröffentlichen. Zudem dürfen sie Nachrichten nicht sinnentstellend wiedergeben. Gerüchte, Spekulationen und nicht bestätigte Meldungen müssen sie entsprechend kennzeichnen und Kommentare, also eigene Meinungsäußerungen, von der Nachrichten-Berichterstattung deutlich erkennbar trennen. Wenn Journalisten gegen diese Sorgfaltspflicht verstoßen und nachweislich falsche Informationen verbreiten, drohen ihnen entsprechende zivilrechtliche Konsequenzen. Der Pressekodex Im Printbereich ist der so genannte Pressekodex (eigentlich: Publizistische Grundsätze) von besonderer Bedeutung. Darunter versteht man die journalistisch-ethischen Grundregeln, die der Deutsche Presserat, eine Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände, 1973 vorgelegt hat. Der Presserat fasst den Inhalt auf seiner Internetseite folgendermaßen zusammen: Nicht alles, was von Rechts wegen zulässig wäre, ist auch ethisch vertretbar. Deshalb hat der Presserat die Publizistischen Grundsätze, den sogenannten Pressekodex, aufgestellt. Darin finden sich Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen, so zum Beispiel: Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschenwürde Gründliche und faire Recherche Klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen Achtung von Privatleben und Intimsphäre Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt und Brutalität Verleger und Journalisten haben diesen Grundsätzen durch ihre Verbände zugestimmt und sich damit freiwillig selbst verpflichtet, diese bei ihrer Arbeit zu beachten. Seit 1973 hat man den Pressekodex mehrfach ergänzt. Konkretisiert wird er durch die "Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates". Einschränkung der Pressefreiheit Für Journalisten, die für elektronische Medien arbeiten, gelten im Prinzip die gleichen Sorgfaltspflichten. Der "Staatsvertrag über Mediendienste" definiert in § 11, dass TV-, Rundfunk- und Onlineangebote "soweit sie der Berichterstattung dienen und Informationsangebote enthalten, den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen" haben. Nachrichten über das aktuelle Tagesgeschehen müssen vor ihrer Verbreitung mit der "nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit" überprüft werden. Sobald strafrechtliche Grenzen überschritten werden, endet natürlich die Pressefreiheit. Der Artikel 5, Absatz 2 des Grundgesetzes legt fest, dass die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit "ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre" finden. "Agenda Setting" und "Gatekeeping" Medien, beziehungsweise die für sie arbeitenden Journalisten, informieren mit ihren Beiträgen die breite Öffentlichkeit über alle Sachverhalte oder Vorgänge, die von allgemeiner, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung sind. Diese Arbeit ist deswegen für die Gesellschaft besonders wichtig, weil die Journalisten darin auch über (politische) Missstände berichten und die dafür Verantwortlichen benennen. So können sie Themen und Vorgänge auf die gesellschaftliche Tagesordnung setzen und dafür sorgen, dass man darüber diskutiert. Dies nennt man in der Kommunikationswissenschaft "Agenda-Setting". Der Journalist hat es dabei letztlich in der Hand, welche Themen er auswählt und veröffentlicht. Die Kommunikationswissenschaft bezeichnet den (meist personellen) Einflussfaktor, der darüber entscheiden kann, welche Nachricht in den Medien erscheint, als "Schleusenwärter" (Gatekeeper). Medien als wichtiges Element der politischen Meinungsbildung Man kann durchaus sagen, dass die freie Presse damit den drei Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) zur Seite steht und deren Arbeit kritisch begleitet. Diese Stellung hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 25. April 1972 bekräftigt: "Die freie geistige Auseinandersetzung [ist] ein Lebenselement der freiheitlichen demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik und für diese Ordnung schlechthin konstituierend. Sie beruht entscheidend auf der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit, die als gleichwertige Garanten selbständig nebeneinander stehen." Die Medien sind also ein wichtiger Bestandteil der politischen Meinungs- und Willensbildung. Um diese Kontrollfunktion von staatlicher Beeinflussung ungehindert ausüben zu können, haben die für die Medien arbeitenden Journalisten beispielsweise besondere Recherchebefugnisse. Diese regeln die Pressegesetze der verschiedenen deutschen Bundesländer unter Begriffen wie "Auskunftsrecht" oder "Informationsrecht". Darunter ist zu verstehen, dass staatliche Behörden verpflichtet sind, den Journalisten "die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen", wie es beispielsweise im § 4 des nordrhein-westfälischen Pressegesetzes formuliert ist. Missbrauchen die Medien ihre Macht? Der Vorwurf des Machtmissbrauchs ist allerdings schnell zur Hand. Seitdem die Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlentscheidungen immer kurzfristiger treffen und die Demografie ihren Status als quasi-prophetische Instanz verloren hat, wird die politische Berichterstattung in den Medien immer kritischer ins Visier genommen. Die Bundestagswahl 2005 markierte einen Höhepunkt dieser Auseinandersetzung: Noch am Wahlabend griff Gerhard Schröder die Medien vehement an, indem er ihnen Kampagnenbildung und Missbrauch der Pressefreiheit unterstellte. Er machte sie damit verantwortlich für die temporäre politische Instabilität in Deutschland und warf ihnen Kompetenzüberschreitung vor, denn durch ihre tendenziöse Berichterstattung habe ein illegitimer Eingriff in die Sphäre des Politischen stattgefunden. Ganz gleich, wie man solche Anwürfe schlussendlich bewertet: Diese und ähnliche Reaktionen bestätigen nicht nur die exponierte Stellung, die Medien mittlerweile im politischen Feld eingenommen haben, sondern zeigen auch, wie eng verflochten beide Bereiche mittlerweile sind. Bürgernahe Politikvermittlung Allerdings nutzt auch die Politik die Medien, um ihre Themen auf die gesellschaftliche Tagesordnung zu setzen. Bezeichnend in diesem Zusammenhang ist die Aussage des Altkanzlers Gerhard Schröder, zum Regieren benötige er nur "BILD, BamS und Glotze". In TV-Talkshows wie "Sabine Christiansen" oder "Berlin Mitte" können sich Politiker einem breiten Fernsehpublikum präsentieren und ihre politischen Ziele direkt an die Zuschauer vermitteln. Die Parteien beschäftigen zudem Werbeagenturen, Medienberater und PR-Leute, die Politiker auf öffentliche Auftritte vorbereiten und eng mit den Medien zusammenarbeiten. Ziel ist eine positive Darstellung der politischen Arbeit und der Person des Politikers. Auch das Internet wird immer wichtiger, nicht nur in Wahlkampfzeiten. Fast jeder Spitzenpolitiker hat mittlerweile seine persönliche Homepage, die Parteien veröffentlichen auf ihren Webseiten umfangreiche Informationen nicht nur zu ihrem Programm, und öffentliche Stellen bieten verstärkt so genannte eGovernment-Angebote an. Bloggende Politiker Dabei nutzt die Politik auch neue Formen, beispielsweise das so genannte Podcasting. "Man kann Podcasts als Radio- oder Fernsehsendungen auffassen, die nicht mehr zu einer bestimmten Zeit konsumiert werden müssen", beschreibt Wikipedia dieses relativ neue Internetformat. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel hat seit Juni 2006 verschiedene Podcast-Sendungen produzieren lassen, um sich in den kurzen Videostatements zu verschiedenen politischen Themen, beispielsweise zum Libanon-Einsatz der Bundeswehr oder dem Haushalt 2007, direkt an die Internet-Zuschauer zu wenden. Auch die so genannten Weblogs haben mittlerweile Einzug in die Politik erhalten. Ein Weblog (auch Blog genannt) ist, so definiert Wikipedia, "eine Webseite, die periodisch neue Einträge enthält". Man kann es also durchaus als elektronisches Tagebuch bezeichnen, in denen der Betreiber sich frei äußern kann. Der nordrhein-westfälische SPD-Landesverband startete im Juni 2004 ein eigenes Weblog und war damit einer der ersten Akteure aus dem politischen Bereich, der dieses Kommunikationsformat nutzte. Im NRWSPD-Weblog kommentieren verschiedene Autoren aktuelle Ereignisse, die nicht immer unbedingt etwas mit der nordrhein-westfälischen Landespolitik zu tun haben müssen. Droht eine Instrumentalisierung der Medien? Ein Hauptkritikpunkt ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Politik zu gut auf der medialen Klaviatur, besonders der des Fernsehens, eingespielt hat. Die Folge sind Boulevardisierung und Oberflächlichkeit. Die Vermittlung komplizierter politischer Zusammenhänge wird zugunsten des Spektakels aufgegeben. Damit geht ein Transparenzverlust einher, der paradox anmutet: Alles ist sichtbar, alles ist öffentlich. Aber was gesagt wird, bleibt seltsam unkonkret. Die Dramaturgie von Talkshow-Auftritten wird von PR-Profis entwickelt, und die Moderatorinnen und Moderatoren fungieren oft nur als Stichwortgeber, anstatt kritisch nachzuhaken. So wird die Talkshow zu einer Präsentationsfläche, auf der sich Spitzenpolitiker publikumswirksam darstellen können. Die Politik, so der Vorwurf, beteiligt sich hier an einem Spiel um Quoten und Sympathie, bei dem die Information der Bürgerinnen und Bürger aus dem Blickfeld verschwindet. Mehr Transparenz und Interaktion? Eine Besonderheit des neuen Mediums Internet zeigt sich darin, dass hier neben der für die Massenmedien kennzeichnenden "One-to-many"-Kommunikation, also ein Sender wendet sich an viele Empfänger, auch andere, individuellere Formen möglich sind. Beispielsweise verfügen viele Politiker über eMail-Adressen, an die man schreiben kann. Auch andere Kommunikationsformen, bei denen man Sender und zugleich Empfänger sein kann, die so genannte "Many-to-many"-Kommunikation, ist möglich: beispielsweise kann man sich in Online-Foren oder Newsgroups mit anderen Internetnutzern austauschen und über viele, auch politische, Inhalte diskutieren. Jeder kann dort seine "Botschaft" niederschreiben, andere Benutzer reagieren darauf und bringen dann auch ihre Meinung ein. Das Internet als Schnittstelle zwischen Bürgern und der Politik Von seinen Möglichkeiten her ist das Internet also ein demokratisches Medium par excellence. Noch nie war es so einfach, sich zu vernetzen. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, direkt und für alle sichtbar ihre Interessen im Zusammenschluss zu artikulieren. Auch für die Politikvermittlung wird das Internet ein immer wichtigerer Schauplatz. Hier kann Bürgernähe nicht bloß simuliert, sondern wirklich praktiziert werden. Die Chancen einer politischen Kommunikation, die die Menschen nicht mit kompliziertem Expertenwissen überfordert, aber dennoch Substanz hat, stehen gut. Zwar kann und soll das Internet die übrigen Medien nicht als Träger politischer Information kassieren, eine Alternative zu ihnen könnte es aber dennoch darstellen.

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