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Der Deutsche Bundestag

Unterrichtseinheit

Bedeutung und Arbeit des Deutschen Bundestages berühren zentrale Themen der politischen Bildung. Insbesondere Demokratieverständnis, Wahlrecht und Wahlsystem sowie die Gesetzgebung sind zentrale Themenfelder, die in dieser überblicksartig gestalteten Einheit behandelt werden sollen. Der Deutsche Bundestag informiert mit drei großen Internetportalen über seine vielfältige Arbeit. Neben dem Portal " www.bundestag.de " hält der Bundestag mit " www.mitmischen.de " und " www.kuppelkucker.de " auch zwei Angebote speziell für Jugendliche und Kinder bereit, in welchen auch die Möglichkeiten des aktiven Mitwirkens eröffnet wird. Diese flexibel einsetzbare Unterrichtseinheit soll grundlegende Kenntnisse zum Deutschen Bundestag vermitteln und aktuelle parlamentarische Themen jugendgerecht aufbereiten. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler auch zur aktiven Recherche auf den Jugendseiten des Bundestages www.mitmischen.de angeregt. Die Unterrichtseinheit ist dabei so gestaltet, dass Lehrkräfte auch in einer einzelnen (Vertretungs-)Stunde relevante Inhalte rund um den Deutschen Bundestag mit ihren Schülerinnen und Schülern erarbeiten können. Die aktuell geltenden nationalen Bildungsstandards für den Politikunterricht sowie die Leitfäden zur Demokratiebildung der Bundesländer fordern die Ausbildung von politischer Urteilsfähigkeit, politischer Handlungsfähigkeit und methodischer Fähigkeiten. Schülerinnen und Schüler sollen dazu befähigt werden, ihre Bürgerrolle wahrzunehmen und politische und gesellschaftliche Prozesse aktiv mitzugestalten. Die Aufgaben dieser Einheit sind so gestaltet, dass die Lehrkraft als Moderatorin schülerinterner Arbeiten und Diskussionen im Hintergrund bleiben kann. Die Gesprächsleitung in Plenumsphasen kann – je nach Vorkenntnissen und sonstiger Unterrichtskonzeption – an vielen Stellen von den Lernenden selbst übernommen werden. 1 – Aufgaben den Bundestages Zu den wichtigsten Aufgaben des Deutschen Bundestages zählt, dass er über Gesetze entscheidet und diese verabschiedet. Dies erfahren die Lernen in Teil 1 dieser Unterrichtseinheit. 2 – Die Abgeordneten In Teil 2 recherchieren die Lernenden, wie die alltägliche Arbeit der Abgeordneten in und außerhalb der sogenannten Sitzungswochen aussieht. 3 – Die Wahl der Abgeordneten Wie funktioniert das mit den Stimmen genau? Teil 3 ermuntert die Schülerinnen und Schüler, die Regeln der Bundestagswahl zu recherchieren. 4 – Die Gremien des Bundestags Die Gremien des Bundestages sind das zentrale Thema des vierten Teils dieser Unterrichtseinheit. 5 – Wahl des Bundeskanzlers / der Bundeskanzlerin Die Wahl des Regierungschefs ist eine wichtige Aufgabe des Deutschen Bundestages. Teil 5 hat diese Wahl zu Thema. 6 – Weg der Gesetzgebung Der Deutsche Bundestag ist der Ort der Gesetzgebung. In Teil 6 erarbeiten die Schülerinnen und Schüler den Gesetzgebungsprozess. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Aufgaben des Deutschen Bundestages. lernen Wahl und Aufgaben der Abgeordneten kennen. kennen die Gremien des Deutschen Bundestages sowie ihre Aufgaben. erarbeiten zentrale Informationen zur Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. vollziehen den Weg der Gesetzgebung nach. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nutzen interaktive Online-Angebote. sammeln durch Internetrecherchen auf den Jugendseiten des Bundestages ( www.mitmischen.de ) gezielt Informationen. verwenden Web 2.0 Tools wie Wiki oder Blog zur Ergebnissicherung. Der Deutsche Bundestag ist der zentrale Ort der politischen Auseinandersetzung. Als eines von fünf ständigen Verfassungsorganen erfüllt das Parlament, neben vielen weiteren, vier zentrale Aufgaben: Entscheidung über Gesetze Verabschiedung des Bundeshaushaltes Kontrolle der Regierung Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers Den Schülerinnen und Schülern wird zum Einstieg die folgende Frage gestellt: Was ist der Bundestag? Die erwarteten Antworten reichen dabei von "architektonischen Aspekten" über politisch-inhaltliche Antworten bis hin zu korrekten Definitionen. Diese Aspekte werden gesammelt und sortiert für alle sichtbar notiert. Hier kann eine Filterung im Hintergrund durch die Lehrkraft erfolgen. Die Lernenden werden, den gesammelten Aspekten folgend, in fünf bis sieben Kleingruppen aufgeteilt, die sich online über jeweils einen Aspekt des Aufgabenspektrums des Bundestages informieren. Ergebnissicherung Ihre Ergebnisse halten die Lernenden auf einer Folie in einem Präsentationsprogramm fest. In Form von Mini-Referaten tauschen die Schülerinnen und Schüler ihr neu erworbenes Wissen aus. Zudem sollen sie ein Glossar der politischen Fachbegriffe erstellen, denen sie im Verlauf der Beschäftigung mit dem Deutschen Bundestag begegnen werden. Dies kann auch mithilfe eines Wikis erfolgen, auf das alle Lernenden zugreifen können, etwa in einem virtuellen Klassenraum. Nachhaltige Ergebnisnutzung Das erstellte Glossar kann auch im Rahmen der Behandlung von anderen politischen Themen genutzt und erweitert werden. Durch die aktive Beschäftigung mit den Inhalten wird sichergestellt, dass sich die Lernenden die Begriffe besser merken können. Als Hausaufgabe werden die Gruppenthemen neu verteilt, und die Lernenden recherchieren frei im Netz zu den jeweils neuen Themenfeldern. In der Folgestunde werden zu Beginn neue Erkenntnisse ausgetauscht sowie die Ergebnisse in Textform zum Download, etwa über eine gemeinsame Dateiablage oder die Schulhomepage, für alle Lernende verfügbar gemacht. Hintergrund Der Deutsche Bundestag vertritt den Willen des Volkes, deswegen werden die Abgeordneten auch als Volksvertreter bezeichnet. Die Abgeordneten im Bundestag sind auf Bundesebene die einzigen Personen, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Was macht ein Abgeordneter? Die Lernenden benennen zunächst verschiedene Vorurteile, die sie allgemein im Zusammenhang mit der Arbeit der Bundestagsabgeordneten schon einmal gehört haben. Zu erwarten sind dabei auch Antworten dergestalt, dass die Abgeordneten zu wenig arbeiten und zu viel verdienen würden. Es muss auch mit Antworten dahingehend gerechnet werden, dass die Abgeordneten oft nicht wüssten, was die Bürgerinnen und Bürger wirklich bewegt und sie sich meist um unwichtige Dinge kümmerten. Im Anschluss an diese Gedankensammlung benennen die Schülerinnen und Schüler konkrete Aufgaben der Abgeordneten und schätzen ab, wie hoch die monatliche Summe ist, die ein Abgeordneter für seine Arbeit erhält. Nun recherchieren die Lernenden (in Kleingruppen) die grundlegenden Fakten rund um die Aufgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Internet. Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler greifen die zum Einstieg gesammelten Gedanken und gegebenenfalls die aufgezählten Vorurteile auf und reflektieren diese vor dem Hintergrund der durch die Recherche auf mitmischen.de gesammelten Informationen. Dies kann in tabellarischer oder in Textform geschehen. Abschließend bewerten sie, inwiefern die Vorurteile durch die realen Gegebenheiten und durch den Vergleich mit der privaten Wirtschaft widerlegt werden. Zudem wird das Glossar (Wiki) um neue Einträge ergänzt sowie gegebenenfalls überarbeitet und erweitert. Zur Konkretisierung der im Rahmen dieser Einheit erarbeiteten Aufgaben eines Abgeordneten suchen die Lernenden im Internet zunächst nach Websites, Blogs und/oder Twitter-Feets von Bundestagsabgeordneten. Anschließen erarbeiten sie, gegebenenfalls in Kleingruppen, auf Basis der dort abrufbaren Informationen ein Kurzporträt der recherchierten Person und skizzieren einen konkreten Arbeitstag als Mini-Präsentation. Darüber hinaus können die Ergebnisse als Einträge in einem Blog der Klasse aufbereitet und dort von den anderen Lernenden kommentiert werden. Hintergrund Bei der Bundestagswahl haben die Wähler nicht eine, sondern zwei Stimmen. Es gibt die Erststimme und die Zweitstimme. Aber wofür sind überhaupt zwei Stimmen notwendig? Und wie läuft eine Wahl ab? Das Grundgesetz schreibt in Artikel 38 vor, dass die Abgeordneten in "allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" gewählt werden sollen. Diese zentrale Aussage stellt die Lehrkraft ohne weitere Erläuterung in den Raum, etwa als Tafelanschrieb oder per Beamer oder Whiteboard. Zum Einstieg in die weiterführende Beschäftigung mit dem Thema diskutieren die Lernenden nun, was unter dieser grundgesetzlichen Vorgabe eigentlich zu verstehen ist. Daraufhin wird im Plenum zusammengetragen, was den Schülerinnen und Schülern über die Wahl der Bundestagsabgeordneten bereits bekannt ist. Dieses Vorwissen wird dabei an Flipchart, Tafel oder Board fixiert sowie gleichzeitig strukturiert. Anhand der bei mitmischen.de abrufbaren Informationen können die Lernenden die im Plenum zusammengetragenen Informationen anschließend in Partnerarbeit beziehungsweise in themenspezifischen Kleingruppen verifizieren und dabei gegebenenfalls korrigieren. Ergebnissicherung Zunächst skizzieren die Lernenden die Grundzüge der Bundestagswahl schriftlich oder als Schaubild und ergänzen das zuvor erstellte Glossar um die zentralen Begriffe, die im Gespräch genannt wurden. Anschließend vergleichen die Schülerinnen und Schüler ihr Vorwissen damit und reflektieren die dabei aufgetretenen Differenzen. Zur weiteren Vertiefung können sich die Lernenden in Einzelarbeit mit bisher nicht genannten wichtigen Aspekten des Wahlsystems, etwa dem System der Erst- und Zweitstimme, der Fünf-Prozent-Hürde oder den Überhangmandaten, beschäftigen und diese kritisch analysieren. Zudem können sie schriftlich ausarbeiten, inwieweit neue Formen der Bürgerbeteiligung jenseits der Wahl des Deutschen Bundestages denkbar wären, und ihre Arbeitsergebnisse in der Folgestunde im Plenum mit den Vor- und Nachteilen diskutieren. Alternativ kann die Diskussion auch im Rahmen eines Forums innerhalb einer virtuellen Klasse stattfinden. Hintergrund Das Plenum des Deutschen Bundestages kennt jeder: Hier kommen die Abgeordneten zusammen, um zu debattieren und über Gesetze abzustimmen. Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit wird aber in anderen Gremien geleistet. Eine zentrale Rolle spielen die Ausschüsse, und im besonderen Blickpunkt stehen oftmals die Untersuchungsausschüsse. Direkten Bürgerkontakt hat der Petitionsausschuss. Die Lehrkraft konfrontiert die Schülerinnen und Schüler mit den Namen der zentralen Bundestagsgremien jenseits des Plenums, die auf A4-Zettel gedruckt sind: Präsidium, Bundestagspräsident, Ältestenrat, Ausschüsse, Untersuchungsausschüsse, Enquete-Kommissionen, Petitionsausschuss und Wehrbeauftragter. Diese Begriffe werden nun auf Kleingruppen verteilt, und diese überlegen jeweils, was sich hinter diesen Gremien verbirgt, welche Aufgaben sie haben und welche Personen darin arbeiten. Ihre Überlegungen notieren sie auf dem zuvor verteilten Wort-Blatt. Im Plenumsgespräch werden die Arbeitsergebnisse vorgestellt und durch einzelne Lernende in Stichpunkten an der Tafel (oder via Beamer oder Whiteboard) festgehalten. Die Gruppen recherchieren bei mitmischen.de und vergleichen die Rechercheergebnisse mit den zuvor erarbeiteten Überlegungen. Ergebnissicherung Die anfangs vorgestellten Gremien werden nun, wieder in Gruppenarbeit, als Begriffe schriftlich fixiert und anschließend in das Glossar (Wiki) übertragen. Vertiefend kann man nun aktuelle politische Vorgänge aufgreifen, etwa die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, und sich anhand dieser intensiver mit einzelnen Bundestagsgremien beschäftigen. Die Schülerinnen und Schüler schauen sich zunächst den auch auf mitmischen.de abrufbaren Videoclip über die Ausschüsse des Deutschen Bundestages an. Anschließend informieren sie sich in Kleingruppen auf der Website bundestag.de weitergehend über die verschiedenen Ausschüsse und stellen jeweils einen - nämlich den von ihnen begründet favorisierten - Ausschuss exemplarisch vor. Hintergrund Auch wenn es im Wahlkampf manchmal anders scheint: Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird in Deutschland nicht direkt durch das Volk, sondern durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Neben der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierungsarbeit ist die Kanzlerwahl eine wichtige Aufgabe, die für jeden neuen Bundestag zu Beginn der Wahlperiode ansteht. Die Schülerinnen und Schüler schauen sich den auf mitmischen.de abrufbaren Artikel über die Bundestagswahl und das Zustandekommen der Kanzlerwahl an. Anschließend besprechen die Lernenden im Plenum, wie die Wahl abgelaufen ist und welche Rolle der Amtseid dabei spielt. Die Abgeordneten des Bundestages wählen also die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, doch kann sie oder er von diesen auch wieder abgewählt werden? Diese Frage stellt die Lehrkraft im Plenum zur Diskussion, und die Lernenden überlegen, wie dies funktionieren könnte. Abschließend recherchieren die Lernenden bei mitmischen.de, welche Bedingungen bei der Abwahl eines Bundeskanzlers oder einer Kanzlerin im Rahmen eines sogenannten konstruktiven Misstrauensvotum erfüllt sein müssen. Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler schreiben jeweils einen kurzen Blogbeitrag dazu, welche Informationen sie dem Artikel entnommen haben. Die Beiträge können direkt veröffentlicht oder zur späteren Publikation gesammelt werden. Zudem halten die Lernenden in Form einer Präsentation oder eines Schaubildes fest, wie ein konstruktives Misstrauensvotum zur Abwahl eines Bundeskanzlers abläuft, und ergänzen darüber hinaus das Glossar um die neuen Begriffe. Zur weiteren Vertiefung recherchieren die Lernenden im Internet, wie viele konstruktive Misstrauensvoten es in der Geschichte der Bundesrepublik bislang gegeben hat und wie diese ausgegangen sind. Die Recherche-Ergebnisse werden tabellarisch aufbereitet. Hintergrund Der Deutsche Bundestag ist der Ort der Gesetzgebung. Die Abgeordneten entscheiden im Plenum darüber, welche Gesetze in Kraft treten und für uns alle verbindlich sein sollen. Gesetzesentwürfe werden dabei im Bundestag in mehreren Stationen geprüft, diskutiert und sehr oft überarbeitet, bevor sie verabschiedet werden. Wie kommt ein Gesetz überhaupt zustande? Mit dieser Frage werden die Lernenden zum Einstieg in die Bearbeitung des Themas konfrontiert. Die Lehrkraft benennt über Karteikarten oder einen Anschrieb an Tafel oder Board zunächst die politischen Akteure, die neben dem Bundestag in diesem Prozess beteiligt sind: Bundesregierung, Bundesrat und Bundespräsident. Nun überlegen die Lernenden im Plenum, wie der Bundestag beziehungsweise seine Gremien sowie die anderen Akteure zusammenarbeiten, damit ein Gesetz schließlich in Kraft treten kann. Ein Schüler oder eine Schülerin moderiert diese Phase. Die Lehrkraft hält die in dem Plenumsgespräch genannten Begriffe und Stationen im Hintergrund fest (Tafel, Beamer, Whiteboard), ordnet und ergänzt diese gegebenenfalls. Schließlich recherchieren die Lernenden bei mitmischen.de die weiteren Details zu den Gremien oder Stationen, die in die Erarbeitung von Gesetzen involviert sind. "Wir geben uns ein Gesetz" Der Weg der Gesetzgebung wird abschließend grafisch zusammengefasst und die verschiedenen Begriffe in das Glossar aufgenommen. In einem (stark verkürzten) Rollenspiel kann zudem der grundsätzliche Ablauf der Gesetzgebung nachvollziehbar gemacht werden: Zunächst verteilen sich die die Lernenden auf die verschiedenen Akteure (Bundesregierung, Bundestag und Ausschüsse, Bundesrat, Bundespräsident). Die Bundesregierung startet nun eine Gesetzesinitiative und schlägt ein Gesetz vor, etwa die Einführung einer Geldstrafe bei häufigem Zuspätkommen. Dieses muss nun die verschiedenen Stationen passieren und wird dabei immer wieder verändert, bevor es schließlich dem Bundespräsident zur Unterschrift vorgelegt oder vom Bundestag beziehungsweise dem Bundesrat abgelehnt wird. Das nächste Thema Die Gruppen, bei denen das "Gesetz" noch nicht zur Diskussion angekommen ist oder die es bereits bearbeitet haben, haben den Auftrag, sich zu überlegen, welchen Gesetzvorschlag sie als nächstes anstoßen würden. Das Thema notieren Sie abschließend plakativ auf Papier. Die Lernenden sollen sich auf mitmischen.de über aktuelle Gesetzgebungsverfahren informieren und jeweils den aktuellen Stand skizzieren. Dabei sollen sie vor allem darstellen, an welcher Stelle sich das Gesetz gerade befindet und welche Stationen noch ausstehen. Freiwillige formulieren und begründen ergänzend ihre Meinung zu diesem Gesetz.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I

Demokratie und politisches System der BRD: Klausur mit Lösungen und…

Kopiervorlage

Dieses Klausurpaket zum Thema "Demokratie und politisches System in der BRD" enthält Aufgabenstellungen mit Bearbeitungshinweisen, eine Musterlösung sowie eine Punkteverteilung mit Benotungsvorgaben.Die Klausur bezieht sich auf folgende Fachinhalte: Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland Konzept der repräsentativen Demokratie am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland Konzept der direkten Demokratie mit sachlicher Beurteilung von Vor- und Nachteilen Prinzip des Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland und die daraus folgenden Konsequenzen für die Gesetzgebung Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten vier Aufgaben mit unterschiedlichen Anforderungsstufen: Sie nennen zentrale Begriffe und erklären diese, erläutern komplexe Zusammenhänge und formulieren ein begründetes Sachurteil. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 45 Minuten. Aus dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der Antwort ergibt sich die Höhe der erreichbaren Punktzahl bei den einzelnen Aufgaben. Insgesamt können 100 Punkte vergeben werden. Die Benotung erfolgt auf der Grundlage gängiger Bewertungsvorgaben. Fachkompetenz Zur Bearbeitung der Aufgaben kennen die Schülerinnen und Schüler die Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland und ihre jeweilige Bedeutung: Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Sozialstaat. das Konzept und die Funktionsweise einer repräsentativen Demokratie. das Konzept der direkten Demokratie und die damit verbundenen Vor- und Nachteile. das Prinzip des Föderalismus, die Umsetzung im Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland sowie die daraus folgenden Konsequenzen für die Gesetzgebung: ausschließliche Gesetzgebung des Bundes, ausschließliche Gesetzgebung der Länder und konkurrierende Gesetzgebung.

  • Politik / WiSo / SoWi / Geschichte / Früher & Heute
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe II

Europawahl 2019: Schicksalswahl für die Europäische Union?

Unterrichtseinheit
14,99 €

In der Unterrichtseinheit "Europawahl 2019: Schicksalswahl für die Europäische Union?" erarbeiten sich die Lernenden die wesentlichen Hintergründe zur Wahl des Europäischen Parlaments und setzen sich kritisch mit der aktuellen Entwicklung der EU auseinander. In dieser aktuellen Unterrichtseinheit zum Thema Europa geht es um die Europawahl: Vom 23. bis 26. Mai 2019 findet die Wahl des Europäischen Parlaments statt - das einzige EU-Organ, das die Bürgerinnen und Bürger direkt wählen können. Mit diesem Unterrichtsmaterial erarbeiten die Schülerinnen und Schüler deshalb zunächst als Grundlage die politische Zusammensetzung des Europaparlaments, die Regierungsbildung, die deutschen Vertreter sowie die Drei-Prozent-Klausel. Im Folgenden diskutieren sie dann die Idee gesamteuropäischer Parteien, die Gesetzgebung sowie die aktuelle Situation der Europäischen Union. Anhand eines Online-Tests überprüfen die Lernenden abschließend ihr Wissen vor der Wahl und hinterfragen eine mögliche Aufnahmeprüfung zur Wahlberechtigung. Das Thema "Europawahl 2019" im Unterricht Auch wenn es mit der überparteilichen und unabhängigen Bürgerinitiative "Pulse of Europe" und Macrons Reformplan "Initiative für Europa" positive Impulse für eine Beförderung der europäischen Einigung und die Weiterentwicklung der Europäischen Union gibt, stellt sich das Erscheinungsbild der EU vor der Europawahl 2019 doch überwiegend düster dar. Fehlende Kompromissbereitschaft führt zu Handlungsunfähigkeit in zentralen Fragen. Interne Streitigkeiten lassen erahnen, dass die Teilnehmerländer selbst ihr Grundverständnis und ihren gemeinsamen Wertekanon verloren haben. Die Union zeigt sich zerrissen. Ihre weiteren Ziele sind fraglich. Politische Meinungsverschiedenheiten, die im Zuge der "Euro-Rettung" noch mühsam gekittet werden konnten, treten durch die Flüchtlingskrise inzwischen offen zutage und stellen die Europäische Union nicht nur aufgrund des "Brexit" vor eine Zerreißprobe. Gleichzeitig mit dieser Problemlösungs- und Sinnkrise haben sich allerdings in den letzten Jahren die politischen Institutionen der EU gewandelt. Die Stellung des Parlaments ist weitaus stärker als noch fünf Jahren. Und auch die EU selbst scheint gegenüber den Mitgliedsstaaten deutlich an Einfluss zu gewinnen. Zahlreiche Verordnungen der Kommission und viele Urteile des Europäischen Gerichtshofes greifen merklich in das Alltagsleben der Bürger ein. Wohin also wird sich die Europäische Union weiter entwickeln? Eine Entscheidung darüber wird nicht zuletzt durch die Wahl des nächsten Europaparlaments fallen. Didaktisch-methodische Analyse Die Unterrichtseinheit nähert sich der Frage nach der Zukunft der Europäischen Union aus zwei Perspektiven: Bestandsaufnahme Wie sind derzeit die politischen Mehrheitsverhältnisse im Parlament? Welchen Einfluss hat das Parlament im Rahmen der europäischen Gesetzgebung? Ausblick Was spricht für und gegen eine weitere europäische Einigung? Wie könnten ein Europaparlament und eine europäische Regierung der Zukunft aussehen? Diesen Fragestellungen wird in mehreren Lernrunden nachgegangen, die Internetrecherchen, Präsentationen, Vernissagen, Positionslinien, Punktabfragen, Online-Tests und eine Podiumsdiskussion enthalten. Als Ergänzung zu den Streitgesprächen wäre es empfehlenswert, einen Europa-Abgeordneten einzuladen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich Kenntnisse über die Stellung des Europäischen Parlaments innerhalb der EU und seiner legislativen Entscheidungsbefugnisse. erkennen die politischen Mehrheitsverhältnisse des bisherigen EU-Parlaments und der deutschen Abgeordneten. schließen von den Mehrheitsverhältnissen auf eine theoretische Europa-Regierung. bilden sich eine Meinung über die Einführung einer Prozent-Klausel und eines übernationalen Wahlsystems mit Europaparteien. können die Rolle des Europaparlaments im Rahmen der europäischen Gesetzgebung erklären. können Beispiele für europäische Richtlinien aus dem Bereich Verbraucherschutz zeigen und erläutern. bilden sich eine Meinung zu Emmanuel Macrons "Initiative für Europa". Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler führen qualifizierte Internetrecherchen der EU durch. interpretieren gefundene Internetquellen im politischen Kontext. wählen geeignete mediale Präsentationsformen aus und nutzen diese für ihre Ergebnispräsentationen. absolvieren einen Online-Test. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Arbeitsgruppen ziel-, ergebnis- und teamorientiert zusammen. vertreten ihre gewonnen Ansichten in Abstimmungen und Diskussionen. bilden sich eine profunde politische Meinung zur Wahl des Europäischen Parlaments, seiner Parteien und Abgeordneten. bilden sich eine politische Meinung zur weiteren europäischen Einigung.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Föderalismusreform: Was länge währt....

Unterrichtseinheit

In Deutschland geht großen Reformen in vielen Fällen ein langwieriges politisches Tauziehen voraus, denn nicht nur die Parteien müssen sich darüber verständigen, parallel müssen auch die Interessen von Bundestag und Bundesrat vereint werden.Da die Interessen des Bundes und der Länder häufig unterschiedlich sind, ist dies keine leichte Angelegenheit. Wenn darüber hinaus auch die politischen Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag unterschiedlich verteilt sind, dann kann die Regierung nur aufgrund ihrer Bundestagsmehrheit nichts verändern und die Lage wird noch komplizierter. Häufig führt dies dazu, dass die eine Institution die andere blockiert und Umgestaltungen verhindert. Das liegt daran, dass Deutschland ein Bundesstaat ist, die Kompetenzen von Bund und Ländern aber, anders als in den meisten föderalen Staaten, nicht klar abgegrenzt sind.Die Schülerinnen und Schüler sollen das föderale Staatssystem Deutschlands und die Kernpunkte der Föderalismusreform kennen lernen. das Verhältnis von Bundestag und Bundesrat reflektieren und analysieren. die Entwicklung des Reformvorhabens nachvollziehen und die Positionen der Parteien vergleichen. den Verlauf und die Zuständigkeiten von Gesetzgebungsverfahren analysieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Föderalismusreform Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 7 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 1-3 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die fehlende Abgrenzung der Kompetenzen von Bund und Ländern zeigt das Beispiel der Finanzen: Zwar geben die Bundesländer in eigener Verantwortung jede Menge Geld aus, doch können sie, bis auf wenige Ausnahmen, weder eigene Steuern erheben noch Steuersätze festlegen. Auch bei umfangreicheren Investitionen haben die Länder alleine kaum Handlungsspielraum. Historische Entwicklung Ein Überblick der historischen Entwicklung zeigt die sich verändernden Kompetenzen der Länder seit der Weimarer Republik. Deutschland - ein Bundesstaat Der Aufbau des föderalen Bundesstaates sowie die Spielräume von Bund und Ländern in der Gesetzgebung stellen eine gute Einführung in das Thema dar. Kernpunkte der Reform Die Föderalismusreform soll die Verantwortungen und Kompetenzen des Bundes und der Länder neu und eindeutiger regeln. Weimarer Republik und NS-Zeit Bereits in der Weimarer Republik (1918-1933) gab es verschiedene deutsche Länder mit eigenen Regierungen und einen "Reichsrat", der zusammen mit dem "Reichstag", dem Parlament, am Gesetzgebungsprozess beteiligt war. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Länder "gleichgeschaltet", wodurch sie zwar weiterhin als Bundesländer existierten, ihr staatliches Eigenleben und ihre politischen Einflussmöglichkeiten allerdings einbüßten. Sie verkümmerten letztlich zu einem "verlängerten Arm" der nationalsozialistischen Reichsregierung, um deren Politik bedingungslos durchzusetzen. Neuordnung nach 1945 Die heutigen Bundesländer sind das Ergebnis der territorialen und strukturellen Neugliederung nach 1945. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges trafen sich die drei großen Alliierten (USA, Sowjetunion und Großbritannien) vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 zur so genannten "Potsdamer Konferenz" (eigentlich Dreimächtekonferenz von Berlin) und berieten, wie es mit Deutschland weiter gehen sollte. Sie bestätigten unter anderem die bereits während der Konferenz von Jalta (4. Februar bis zum 11. Februar 1945) beschlossene Aufteilung Deutschlands in verschiedene Besatzungszonen. Die ersten Länder entstanden im Juli 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, allerdings plante die Sowjetunion einen zentralistischen Staat, in dem die Länder lediglich Verwaltungseinheiten ohne weitere politische Kompetenzen sein sollten. 1952 verloren die Länder der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ihre Verwaltungsfunktionen - an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin. 1949: Geburtsjahr der Bundesrepublik Deutschland In den Jahren 1946/47 entstanden in den drei westlichen Besatzungszonen die meisten westdeutschen Bundesländer - als letztes westdeutsches Bundesland wurde das Saarland am 1. Januar 1957 Teil der bereits gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wollte nach dem Krieg in den drei Westzonen einen föderalen deutschen Bundesstaat schaffen, in dem die Länder eine wichtige politische Rolle spielen sollten. Das föderale Konzept setzte sich schließlich nach einigen politischen Auseinandersetzungen, auch zwischen den drei West-Alliierten, durch. Im Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 verkündet wurde, heißt es nun in Artikel 20, Absatz 1: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat". Föderale Prinzipien Das föderale Prinzip schlägt sich auch bei der Gesetzgebung nieder. So haben nach Artikel 70 des Grundgesetzes (GG) die Länder das Recht, Gesetze zu erlassen. Dies gilt allerdings nur, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund dafür die Befugnis verleiht. Grundsätzlich ist die Gesetzgebung somit Ländersache - es sei denn, es ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine Bundeszuständigkeit zweckmäßiger erscheint. Subsidiaritätsprinzip Es gilt das so genannte Subsidiaritätsprinzip, welches besagt, dass die Entscheidungen auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert werden sollen - hier auf die einzelnen Länder. Grundsätzlich hat das Grundgesetz die Zuständigkeit in die ausschließliche, die konkurrierende und die Rahmengesetzgebung des Bundes unterteilt. Über die Rahmengesetze kann der Bund in die Kompetenzen der Länder eingreifen und bundesweite Standards festlegen. Bei dem großen Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung darf der Bund laut Artikel 72 Abs. 2 GG nur dann Gesetze verabschieden, "wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse dies erforderlich macht". Auch die Länder können in diesem Bereich Gesetze erlassen, allerdings nur, "soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat" (Art. 72 Abs. 1 GG). In den ersten Jahren der Bundesrepublik hatten die Länder noch einen relativ großen Spielraum, inzwi-schen hat der Bund jedoch eine Menge Gesetze erlassen, durch welche sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder verringert haben. Im Laufe der Zeit hat sich in Deutschland eine besondere Föderalismusform entwickelt: Der Bund und die Länder grenzen sich nach ihren Funktionen ab, nicht nach ihren Kompetenzbereichen, das heißt, die Bundesebene erlässt einen Großteil der Gesetze und die Länder kümmern sich dann um deren Vollzug. So wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit und der Bund finanziert einen Teil der Investitionen, die eigentlich die Länder tragen müssten. Bundestag und Bundesrat mussten vielen Gesetzesvorhaben zustimmen, was aufgrund der oftmals unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern nicht immer einfach war. Die politische Zusammensetzung der beiden Organe spielte dabei eine noch größere Rolle. So blockierte während der letzten Legislaturperiode der rot-grünen Bundesregierung (2002-2005) der von der Union dominierte Bundesrat eine Reihe von Vorhaben der Bundesregierung und stimmte nur ausnahmsweise, etwa bei der Verabschiedung der Hartz IV-Gesetze, zu. Im Jahr 1997 hatte der damals SPD-dominierte Bundesrat die Steuerreform der CDU/CSU-FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl abgeblockt. Bundestagsopposition kann Entscheidungen im Bundesrat verhindern Auch wenn die Bundesregierung im Bundestag eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich hat, so muss dies im Bundesrat nicht unbedingt der Fall sein. Er setzt sich aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen zusammen und soll die Interessen der Länder auf Bundesebene wahren, sie aber auch in Einklang mit den Belangen des Bundes bringen. Doppelfunktion der Mitglieder Alle Bundesratsmitglieder nehmen eine Doppelfunktion wahr, denn sie üben ein Landesamt und zugleich ein Bundesamt aus, sind somit Landes- und Bundespolitiker. Da jedes Bundesland eine eigene Landesregierung wählt, kann die Regierungskoalition im Bundestag nur bedingt auf eine Mehrheit im Bundesrat bauen. Das heißt, die Oppositionsparteien sind im Bundestag zwar in der Minderheit, sie können durch ihre Beteiligung an einigen Landesregierungen aber Gesetzesvorhaben auf Bundesebene per Bundesratsabstimmung stoppen oder Kompromisse erzwingen. Trägheit bei notwendigen Veränderungen Die aufgezeigten Strukturen sorgen dafür, dass eine breite Mehrheit in Bundestag und Bundesrat die politischen Veränderungen tragen muss. Die Lage in den letzten Jahren war zwar stabil, allerdings haben sich im Laufe der Zeit viele notwendige Reformen aufgestaut, weil es dafür keine ausreichende Mehrheiten in den beiden Organen gab. Der Begriff "Reformstau" veranschaulicht diese Entwicklung. Unklare Verantwortungen Darüber hinaus hat die große Zahl der gemeinsamen Zuständigkeiten von Bund und Ländern die Verantwortung für die politische Entscheidungen immer mehr verwischt. Wenn Reformen scheiterten oder nur mäßige Ergebnisse herauskamen, dann war dem Bürger häufig nicht klar, wer dafür die Verantwortung trug. Aus diesem Grund gab es schon früh Bestrebungen, das gewachsene Gestrüpp der föderalen Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund und den Ländern neu zu ordnen. Erste Vorüberlegungen der Länder über eine Föderalismusreform gab es bereits Mitte der 90er Jahre. 2002/2003 tagte dann eine Arbeitsgruppe, der auf Länderseite Bayerns damaliger Staatskanzlei-Chef Erwin Huber (CSU) und sein Bremer Kollege Reinhard Hoffmann (SPD) angehörten. Im Oktober 2003 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" einzusetzen. Diese sollte Vorschläge erarbeiten, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Die Kommission unter Vorsitz von Edmund Stoiber (CSU) und Franz Müntefering (SPD) bestand aus jeweils 16 stimmberechtigten Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat sowie weiteren beratenden Mitgliedern, Gästen und Sachverständigen. Politischen Handlungsspielraum erhöhen Die konstituierende Sitzung fand am 7. November 2003 im Plenarsaal des Bundesrates statt. Insgesamt traf man sich, einschließlich der letzten Sitzung am 17. Dezember 2004, elf Mal. Der Bund wollte vor allem die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat deutlich reduzieren und so wieder mehr politischen Handlungsspielraum gewinnen. Die Länder wollten dagegen ihre Gestaltungsmöglichkeiten neu definieren, die sie durch immer mehr Bundesgesetze und vor allem durch die zunehmende Zahl von EU-Vorschriften gefährdet sahen. Scheitern an der Bildungspolitik Die 16 Bundesländer wollten sich gegenüber Berlin und Brüssel als eigenständige politische Einheiten behaupten und es sah schon so aus, als seien die Gespräche von Erfolg gekrönt. Letztlich scheiterte die Reform an der Bildungspolitik, über deren Neuordnung man sich in einem speziellen Aspekt nicht einig wurde: CDU und SPD konnten sich nicht über die Kompetenzen des Bundes im Hochschulwesen verständigen. Die Union sprach sich dafür aus, dass der Bund sich aus diesem Bereich fast völlig zurückziehen soll. Die SPD wollte zwar die Strukturen reformieren und den Ländern finanzielle Verbesserungen bieten, allerdings sollte der Bund nach Vorstellung der Sozialdemokraten bei der Bildungspolitik weiterhin eine wahrnehmbare Rolle spielen. Im Dezember 2004 erklärte man das Vorhaben für gescheitert. Verhandlungen der Großen Koalition Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD griff man die Föderalismusreform wieder auf und erklärte sie zu einem der wichtigsten Reformvorhaben der neuen Regierung. So einigten sich die beiden Regierungsparteien bereits während der Koalitionsverhandlungen auf ein gemeinsames Konzept und auch die Regierungschefs der Länder stimmten diesem Paket Mitte Dezember 2005 zu. Mitbestimmung der Länder bei Bundesgesetzen reduziert Die Große Koalition hat in einem ersten Schritt die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern transparenter geregelt und die Zahl der Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss, reduziert: waren es vor der Reform rund 60 Prozent, sollen es jetzt nur noch 35 bis 40 Prozent sein. Die Länder können nun nicht mehr nur deshalb bei Bundesgesetzen mitbestimmen, weil ihre Verwaltungen sie umsetzen müssen. Nach der Reform ist die Zustimmung nur dann noch erforderlich, wenn die Länder in den Gesetzen zu Leistungen gegenüber Dritten verpflichtet werden. Zuständigkeiten statt Gesetzgebung Insgesamt verzichteten die Länder auf Macht und Einspruchsmöglichkeiten gegen Bundesgesetze und erhielten dafür andere Zuständigkeiten zurück. Der Koalitionsbeschluss sieht vor, eine ganze Reihe Kompetenzen ganz in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer zu geben, wie zum Beispiel Versammlungsrecht, Ladenschluss, Presserecht und Gaststättenrecht. Dadurch will die Bundesregierung die in der Vergangenheit aufgetretene gegenseitige Blockade von Bundestag und Bundesrat bei der Verabschiedung von umstrittenen Gesetzen verhindern. Bildung ist Ländersache Auch für das Hochschulwesen, an dem die Verhandlungen im Dezember 2004 gescheitert waren, fand man eine Lösung: Wenn der Bund im Bereich der Hochschulzulassung und -abschlüsse bereits gesetzgeberisch tätig war, dann können die Länder nun davon abweichende Regelungen beschließen. Ansonsten hat sich der Bund aus der Bildungspolitik fast vollständig zurückgezogen und diesen Bereich den einzelnen Ländern überlassen. Der Bund kann daher auch keine Bildungsprojekte wie das Ganztagsschulprogramm mehr auflegen. Die Große Koalition hat außerdem vereinbart, die Kompetenzen des Bundeskriminalpolizeiamtes zu erweitern. So ist der Bund nun zuständig für "die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landespolizeibehörde um eine Übernahme ersucht." Die Föderalismusreform wirkt sich bis in den Bereich der Europapolitik aus, immerhin fallen auch auf EU-Ebene Entscheidungen, welche die Kompetenzbereiche der Länder betreffen. Daher wollte man die europapolitische Zusammenarbeit von Bund und Ländern generell verbessern, beispielsweise dadurch, dass der Bundesrat bereits im Vorfeld von EU-Entscheidungen Stellung nehmen kann. Im Speziellen wurde in dem neuen Artikel 109 Abs. 5 ein "nationaler Stabilitätspakt" für Deutschland umrissen und in Artikel 104a Abs. 6 erstmals geregelt, in welchem Umfang sich Bund und Länder an möglichen Straf-zahlungen, etwa weil ein Bundesland eine EU-Richtlinie nicht umgesetzt hat, beteiligen. Der "nationale Stabilitätspakt" regelt, wie viel der Bund und wie viel die Länder bezahlen müssen, sollte die Europäische Union Deutschland wegen eines Verstoßes gegen den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt zu einer Geldstrafe verurteilen: der Bund soll 65, die Länder 35 Prozent zahlen. Zuerst die Politik, dann die Finanzen Die so genannte Föderalismusreform I trat zum 1. September 2006 in Kraft, doch allen Beteiligten war klar, dass man damit nicht noch nicht am Ende war. Während es bislang vor allem um die Neuverteilung der politischen Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ging, stehen im Mittelpunkt der so genannten Föderalismusreform II die Finanzen. Eine neue Kommission Bundestag und Bundesrat haben am 15. Dezember 2006 beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen" einzurichten. Sie soll Vorschläge erarbeiten, um die Finanzbeziehungen zu modernisieren und diese den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Kommission setzt sich aus je 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat zusammen, hinzu kommen vier Abgeordnete aus den Landtagen und Vertreter der Kommunen, die allerdings nicht stimmberechtigt sind. Das erste Treffen fand am 8. März statt; SPD-Fraktionschef Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), die beiden Vorsitzenden der Föderalismusreform-II-Kommission, wollen die Arbeit bis Anfang 2009 abschließen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Kein Spiel ohne Regeln: Automatenwirtschaft und Jugendschutz

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit befassen sich die Lernenden mit Regelungen rund um das Glücksspiel und die Verantwortung der Automatenbranche. Dabei geht es vor allem um Automaten in Spielhallen, in denen besondere Maßnahmen zum Jugendschutz gelten. Bundesweit gibt es nach Angaben der Deutschen Automatenwirtschaft rund 161.000 Spielautomaten. Diese befinden sich vor allem in Spielhallen und Gaststätten. Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben Gesetzgeber und Automatenbranche strenge Regeln zum Schutz aufgestellt. In dieser Unterrichtseinheit befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit diesen Vorschriften. Dabei wird thematisiert, warum Jugendliche auch in der Ausbildung keine Spielhalle betreten dürfen. Glücksspiel an Automaten und Vorschriften für Kinder und Jugendliche Die Unterrichtseinheit thematisiert das Glücksspiel an Automaten und die Vorschriften, die Gesetzgeber und Automatenwirtschaft zum Schutz aller Bürger, vor allem aber von Kindern und Jugendlichen, vorsehen. Ausgehend von den Fragen, warum es solche Vorschriften überhaupt gibt, welche Gesetze relevant sind und warum eine Ausbildung in Spielhallen erst ab 18 Jahren möglich ist, sind die Schülerinnen und Schüler in dieser Unterrichtseinheit aufgefordert, sich mit dem Thema Glücksspiel und Jugendschutz diskursiv auseinanderzusetzen. Dabei haben sie sowohl den Spaß im Blick, den ein Automatenspiel bedeuten kann, als auch die Risiken, die vor allem Glücksspiele bergen, bei denen es um Geld geht. Hier gilt es zu erarbeiten, welche Regelungen und Gesetze Jugendliche schützen und aufgrund welcher Vorschriften sie keine Spielhallen betreten dürfen - auch nicht zu Ausbildungszwecken. In einer Diskussion setzen sie sich mit der Frage auseinander, ob Verbote das Interesse am Glücksspiel erhöhen oder ob sie ihren Zweck erfüllen. Darüber hinaus lernen die Schülerinnen und Schüler, mit welchen Maßnahmen und Gesetzen der Staat - und auch die Automatenbranche selbst - Menschen vor übermäßigem Glücksspiel schützen. Einsatzmöglichkeiten Die Unterrichtseinheit erlaubt aufgrund des Bezuges zu den Lehr- und Bildungsplänen einen bundesweiten Einsatz. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Fächern Arbeitslehre, Wirtschaft, Technik, Recht, Ethik und Soziales der Klassenstufen 8 bis 10, vor allem in Real- und Gesamtschulen. Auch das Fach Kunst kann hier eingebunden werden. Aus methodischer Sicht bietet auch der fächerübergreifende und -verbindende Unterricht Möglichkeiten zur Auseinandersetzung. Auch in der Berufsbildenden Schule bieten sich Einsatzmöglichkeiten. Flexibler Einsatz im Unterricht Aufgrund der inneren Geschlossenheit kann die Unterrichtseinheit sowohl allein als auch in Kombination mit den Unterrichtseinheiten "Auf Knopfdruck: Die Welt der Automaten" und "Gut aufgestellt: Ausbildung in der Automatenwirtschaft" im Unterricht eingesetzt werden. Ablauf der Unterrichtseinheit Ablauf "Automatenwirtschaft und Jugendschutz" Hier wird der Verlauf der Unterrichtseinheit "Was leisten Gesetzgeber und Automatenwirtschaft für den Jugendschutz?" mit Hinweisen auf die Arbeitsmaterialien Schritt für Schritt erläutert. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler wissen, was Glücksspiele sind. verstehen, wie per Gesetz "Kinder" und "Jugendliche" definiert werden. kennen die Gründe für ein Spielhallenverbot für Jugendliche. wägen die Vor- und Nachteile eines Spielhallenverbots für Jugendliche ab. setzen sich mit der Verantwortung der Automatenwirtschaft auseinander. kennen Regelungen, die für Erwachsene beim Glücksspiel gelten. trainieren das Verständnis von Gesetzestexten und das Übertragen in ihre eigene Lebenswirklichkeit. diskutieren kritisch Informationsanzeigen eines Verbandes. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler üben sich darin, beim Ansehen eines Videos zeitgleich Notizen zu machen, wichtige von unwichtigen Informationen zu unterscheiden und wichtige Inhalte aus einem Beitrag zu extrahieren. trainieren durch die grafische Gestaltung eines Anzeigenmotivs die Umsetzung von Sprache in Bilder und Symbole sowie ihre Fähigkeit im Umgang mit Gestaltungsprogrammen. übertragen die in der Diskussion erworbenen Erkenntnisse auf andere Themengebiete (Jugendschutz). Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler trainieren im Rahmen von Partner- und Gruppenarbeit die Zusammenarbeit mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern. lernen, rational Argumente vorzubringen und begründete Meinungen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler zu akzeptieren. üben, in Diskussionen verschiedene Perspektiven einzunehmen und Verständnis zu entwickeln. trainieren im Rahmen von Diskussionen und Präsentationen die eigene Ausdrucksfähigkeit und aktives Zuhören. Glücksspiel und die gesetzlichen Regeln Zum Einstieg in das Thema stellen die Schülerinnen und Schüler im Plenum Vermutungen an, was Glücksspiel überhaupt ist und warum dafür gesetzliche Regeln gelten. Dabei orientieren sie sich an den Aussagen aus dem Infoblatt "Glücksspiel". Die Schülerinnen und Schüler nehmen mithilfe des Infoblatts unterschiedliche Perspektiven ein: Menschen, die gelegentlich spielen, Menschen, die übermäßig spielen und Spielhallenbetreiber. Zudem kann auch die Frage diskutiert werden, was geschehen würde, wenn Glücksspiele generell - und solche an Automaten ganz - verboten würden. Gesetzliche Regeln In einem nächsten Schritt beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit gesetzlichen Vorschriften zu den Themen Glücksspiel und Jugendschutz. Dabei erhalten sie durch das Arbeitsblatt "Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes", das sie in Einzel- oder Partnerarbeit bearbeiten, Grundlagenwissen zu den geltenden Paragraphen des Jugendschutzgesetzes. Durch die Wiedergabe der Gesetzesinhalte in eigenen Worten sowie durch die Beurteilung von vorgegebenen situativen Beschreibungen wiederholen und festigen die Lernenden das erlangte Wissen. Pro und contra Diskussion Zur Vorbereitung der anschließenden Diskussion, die nach der Fish-Bowl-Methode abläuft, sammeln die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen Argumente für und gegen ein Spielhallenverbot für Minderjährige aus der Sicht verschiedener Interessensgruppen. Die Argumente notieren sie auf dem Arbeitsblatt "Spielhallenverbot für Jugendliche". Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Diskussion im Plenum über dieses Thema, die je ein Vertreter der Kleingruppe übernimmt. Über den Jugendschutz hinaus gibt es Vorschriften, die das Glücksspiel für Erwachsene regeln. In einem Video hat der Verband "Die Deutsche Automatenwirtschaft" die wichtigsten Vorschriften zusammengefasst. Die Schülerinnen und Schüler sehen sich gemeinsam das Video an und notieren die Informationen systematisch im Arbeitsblatt "Gesetzliche Regeln zum Spielerschutz". Zusätzliche Informationen entnehmen sie der Broschüre "Deine Ausbildung in der Automatenwirtschaft. (PDF-Datei). Informationskampagne Darüber hinaus übernimmt die Automatenbranche selbst Verantwortung für die Menschen, die an Unterhaltungsautomaten spielen. Durch eine Informationskampagne, zum Beispiel mittels Zeitschriftenanzeigen, will sie verdeutlichen, wie wichtig ihr der Schutz der Menschen ist. Auf dem Arbeitsblatt "Informationskampagne" finden die Schülerinnen und Schüler einige dieser Anzeigen, deren Motive und Aussagen sie kritisch diskutieren sollen. Abschließend sind sie aufgefordert, ein eigenes Anzeigenmotiv zu entwerfen. AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH (Hrsg.); Deine Ausbildung in der Automatenwirtschaft; Berlin 2015. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.): Total verzockt?!; Infos zur Glücksspielsucht für Jugendliche und junge Erwachsene; Köln 2013.

  • Wirtschaft
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Bewusst einkaufen: Ernährung und Verbraucherbildung

Unterrichtseinheit

Im Rahmen von Projekten zur Ernährung und Verbraucherbildung können sich die Schülerinnen und Schüler mit den Angaben auf Lebensmitteletiketten auseinandersetzen. Sie prüfen die Informationen in Bezug auf Neutralität und Relevanz.Die Etiketten von Lebensmitteln sind nicht leicht zu lesen. Oft sind sie vollgestopft mit Zahlen und Informationen. Doch was sagen diese überhaupt aus? Und welche Informationen sind wichtig? Die Unterrichtseinheit kann im Rahmen von Projekttagen zu Ernährung und Verbraucherbildung ab der 10. Jahrgangsstufe eingesetzt werden. Sie eignet sich auch für Schülerfirmen, die Speisen produzieren, oder für den Hauswirtschaftsunterricht, um ein bewussteres Vorgehen beim Wareneinkauf einzuüben. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Angaben über ihre Produkte zu machen – die so genannten Pflichtangaben auf der Verpackung. Der Gesetzgeber will den Verbrauchern damit die Möglichkeit geben, sich über ein Lebensmittel verlässlich zu informieren. Angesichts der Produktfülle in den Supermärkten ist die Fähigkeit, Lebensmittel anhand der Pflichtangaben zu bewerten, wichtig und die einzige Möglichkeit für den Verbraucher, Werbeaussagen zu überprüfen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen die Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung kennen. setzen sich kritisch mit diesen auseinander. erfahren, wo sie bei Bedarf ergänzende Informationen einholen können. begreifen die Informationen auf dem Etikett als Entscheidungshilfe. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen sich mit Angaben auf Lebensmittelverpackungen kritisch auseinanderzusetzen. lernen seriöse Internetquellen und Verbraucherportale kennen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten verschiedene Aufgaben gemeinsam und stärken damit ihre Teamfähigkeit. erweitern ihre Kommunikations- und Vortragsfähigkeit, indem sie ihre Arbeitsergebnisse referieren.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I

E-Parlamente – E-Demokratie

Video

Das Unterrichtsmaterial stellt die Frage nach der zukünftigen Verbindung von Politik und Internet. Wie können Gesetzgebungsverfahren, Bürgerberatung und Demokratie von den neuen Partizipationsmöglichkeiten durch das Internet profitieren?Das Internet bietet neue Möglichkeiten, die Politik und politische Entscheidungen transparenter und offener für die Mitgestaltung von Bürgerinnen und Bürger zu machen. In kurzen Videos erklärt Dr. Annette Guckelberger, wie Gesetzgebungsverfahren durch das Internet transparenter und offener gestaltet werden könnten und ob dies wirklich ein Mehr an Demokratie bedeutet. Die Videos lassen sich als Material und Anregung für eigene Unterrichtsideen im Politikunterricht nutzen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen, was für Chancen und Risiken die Einführung von E-Parlamenten hat. diskutieren, welche Vor- und Nachteile entstehen, wenn parlamentarische Arbeit stärker online stattfindet. setzen sich mit dem Verständnis von E-Demokratie auseinander. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten Informationen aus kurzen Videos heraus. setzen sich kritisch mit den gezeigten Statements auseinander. Das Video geht der Frage nach, ob es möglich ist, dass Bundestag und Landtage in Zukunft nur noch virtuell zusammenkommen. Das Video erklärt in einem Interview, was eine Online-Beratung von Gesetzen für Vorteile bringen könnte und warum die technischen Möglichkeiten noch nicht genutzt werden. Das Video erklärt in einem Interview, ob durch mehr Informationen das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für Politik steigt und ob daraus ein größerer Einfluss auf die Demokratie resultiert. Das Video erklärt in einem Interview, wie sich die Arbeit von Politikern durch Online-Verfahren verändern würde. Das Video diskutiert in einem Interview, ob E-Demokratie wirklich mehr Bürgerbeteiligung zu Folge hätte und wann eine E-Demokratie zu einer Pseudo-Demokratie wird.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Wie funktioniert die EU? Unterrichtsangebote der EU-Institutionen

Fachartikel

Von sechs auf 27 – seit 1951 ist die EU um einiges gewachsen. Aber wie funktioniert der Staatenverbund der Europäischen Union (EU) genau? Welche Ziele hat sie und kann ich bei ihrer Gesetzgebung mitreden? Auf dieser Seite finden Sie ausgewählte Angebote, wie Sie die EU in Ihrem Unterricht behandeln können – altersgerecht aufbereitet und allesamt kostenlos.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Spezieller Förderbedarf, Berufliche Bildung, Hochschule, Erwachsenenbildung, Fort- und Weiterbildung

Europäisch gedacht – national gemacht: Nachhaltige Entwicklung in der…

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit für die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II) und den Fachbereich Politik und Wirtschaft bietet einen Einstieg in das Thema Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entwicklung in der Europäischen Union. Die Schülerinnen und Schüler analysieren, wie die EU durch Richtlinien politische Rahmenbedingungen setzt und wie diese auf nationaler Ebene durch Gesetze, Förderprogramme und konkrete Initiativen umgesetzt werden. Lebensnahe und aktuelle Beispiele bieten Anknüpfungspunkte zur Auseinandersetzung mit Europas Beitrag zu einer globalen Klimapolitik. Vor dem Hintergrund des politischen Willens zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in der Europäischen Union gibt die EU im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und der darin definierten Ziele Richtlinien vor. Diese Richtlinien sollen von den Mitgliedstaaten durch nationale Gesetzgebungen und Förderinitiativen umgesetzt werden. Ziel ist es, auf diesem Wege bereits bestehende gesellschaftliche Vorstellungen im Bereich Nachhaltigkeit zu stärken und durch konkrete Maßnahmen weiter umzusetzen. Ein anschauliches Beispiel für eine solche richtliniengestützte Förderung ist das Konzept der Kreislaufwirtschaft. Wie lassen sich Ziele der Nachhaltigkeit auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene umsetzen? Die europäischen Vorgaben und deren Umsetzung auf nationaler Ebene betreffen die Menschen in der EU unmittelbar – sie haben direkte Auswirkungen auf den Alltag der Bürgerinnen und Bürger. In dieser Unterrichtseinheit sollen die Schülerinnen und Schüler erkennen und erfahren, dass diese Richtlinien und Gesetze dem übergeordneten Ziel einer nachhaltigen Entwicklung dienen, das als gemeinsames gesellschaftliches Leitbild angestrebt wird. Im Zentrum der Unterrichtseinheit steht das regenerative System der Kreislaufwirtschaft. Die Lernenden setzen sich mit den theoretischen Grundlagen sowie den praktischen Auswirkungen dieses Konzepts auseinander. Sie erarbeiten, wie Maßnahmen und Zielsetzungen der EU auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene umgesetzt werden und welche Bedeutung und Auswirkungen dies direkt und indirekt auf die eigene Lebenswelt hat. Dabei stehen folgende Leitfragen im Fokus: Wie beeinflussen EU-Regelungen die Akteure vor Ort? In welchem Maße wirken sich diese Regelungen auf alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wirtschaftslebens (Verbraucherinnen und Verbraucher, Betriebe etc.) aus? Wie betreffen die Vorgaben die Lernenden persönlich in ihrem Alltag? Wo lassen sich die Auswirkungen europäischer und nationaler Regelungen im eigenen Umfeld beobachten? Um diese Fragen greifbar zu machen, wird in der Unterrichtseinheit ein lebensnahes Lernfeld eröffnet. Die Lebenswelt der Lernenden wird dabei bewusst mit dem Wirtschaftssektor Handwerk verknüpft, um die Verbindung zwischen den Lernenden als Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Akteuren herzustellen, die die politischen Vorgaben konkret umsetzen und mitgestalten. Anhand konkreter Beispiele aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler – wie etwa Reparaturwerkstätten, Elektrofachbetriebe, aber auch Bäckereien, Fleischereien oder Konditoreien – wird exemplarisch deutlich, wie diese Betriebe zur Umsetzung europäischer Nachhaltigkeitsziele beitragen. Gleichzeitig werden erste Einblicke vermittelt, an welchen Stellen die europäische Strategie zur Kreislaufwirtschaft an ihre Grenzen stößt. Mithilfe der zugehörigen Arbeitsmaterialien wird der Nutzen von Reparaturen für die Kreislaufwirtschaft thematisiert. Abschließend wird im letzten Arbeitsblatt der Mehrweg-Gedanke als zentrales Element der Kreislaufwirtschaft behandelt, um die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung aufzuzeigen. Die Unterrichtseinheit eignet sich besonders für den Einsatz in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe im Fach Politik und Wirtschaft, beispielsweise in Hessen im Rahmen des Themas „Europas Beitrag zu einer globalen Klimapolitik“ (Q 4.4). Sie verfolgt einen lebensweltorientierten Ansatz und verdeutlicht die Auswirkungen europäischer Politik und Entscheidungen auf den Alltag der Schülerinnen und Schüler und das Leben in Deutschland. Ziel ist es, die europäische Nachhaltigkeitspolitik greifbar zu machen und aufzuzeigen, wie politische Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene bis in die individuelle Lebenswelt wirken. Hierfür werden bewusst Beispiele aus dem Alltag der Lernenden gewählt – wie etwa der To-go-Becher –, um Berührungspunkte herzustellen und die Relevanz des Themas für den Alltag, aber auch für die Zukunft der Lernenden sichtbar zu machen. Didaktisch folgt die Einheit dem Prinzip „vom Großen zum Kleinen“: Ausgehend von den Nachhaltigkeitszielen der EU wird die Rolle nationaler Gesetzgebungen (z. B. Elektrogesetz; WEEE-Richtlinie) erläutert. Anschließend wird diese Dynamik auf die individuelle Ebene übertragen. Die Lernenden erkennen, dass auch ihr alltägliches Handeln im Kontext der europäischen Nachhaltigkeitspolitik steht. Im Zentrum steht dabei die Auseinandersetzung mit Primärquellen (z. B. WEEE-Richtlinie der EU, Elektrogesetz) und deren Analyse. Auf diese Weise lernen die Schülerinnen und Schüler, Reichweite und Bedeutung europäischer Regelungen für ihren eigenen Alltag zu reflektieren und kritisch zu hinterfragen. Gleichzeitig werden zentralabiturrelevante Kompetenzen gefördert, insbesondere im Bereich Quellenanalyse und im Umgang mit fachspezifischen Operatoren. Die Lernenden sollen nach Abschluss der Einheit in der Lage sein: Alltagssituationen zu identifizieren, in denen sie von europäischen Entscheidungen betroffen sind. Die Bedeutung umweltbewusster Entwicklung auf europäischer, nationaler und individueller Ebene zu erkennen und zu reflektieren. Vorteile und Nachteile europäischer Regelungen kritisch zu bewerten. Darüber hinaus wird durch diskursive Elemente (z. B. Debatten, Plenumsdiskussionen) das konstruktive Miteinander und die eigene Meinungsbildung gefördert. Hierbei bietet sich die Möglichkeit, auch eine eigene Unterrichtsstunde für die individuelle Reflexion und die Formulierung persönlicher Nachhaltigkeitsziele der Lernenden einzuplanen. Vorkenntnisse zur EU sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Die notwendigen Begriffe und Grundlagen werden auf den Arbeitsblättern kompakt bereitgestellt. Die Unterrichtseinheit ermöglicht so eine kompetenzorientierte und schüleraktivierende Auseinandersetzung mit dem Thema Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeitspolitik der EU und bietet zugleich eine hilfreiche Vorbereitung auf das Abitur durch die Schulung relevanter Kompetenzen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen das Konzept der Kreislaufwirtschaft kennen. lernen neue Fachbegriffe und deren Definitionen. verstehen die Grundlagen der Kreislaufwirtschaft vor dem Hintergrund des EU-Ziels der Nachhaltigkeit. erkennen, dass EU-Regelungen lokale Akteure, Kundinnen und Kunden, sowie Konsumentinnen und Konsumenten beeinflussen und können dies beschreiben. erleben wie sich EU-Richtlinien, nationale Gesetze und lokales Handeln durch zum Beispiel Handwerksbetriebe auf den Alltag den Menschen auswirken. erkennen den maßgeblichen Beitrag lokaler Akteure, wie zum Beispiel Handwerksbetriebe, für die Umsetzung europäischer und nationaler Ziele. erfahren das Ausmaß politischen Willens auf den persönlichen Lebensbereich. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler identifizieren relevante Quellen. arbeiten mit Primärquellen und analysieren diese. fassen Informationen zusammen, organisieren sie und bewahren sie strukturiert auf. interagieren auf Basis der Informationen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler debattieren. geben Sach- und Werturteile ab. arbeiten paarweise. setzen sich mit dem eigenen Handeln auseinander und erkennen ihren persönlichen Einfluss auf gesellschaftlichen Konsens.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

Gut aufgestellt: Ausbildung in der Automatenwirtschaft

Unterrichtseinheit

In der Unterrichtseinheit beschäftigen sich die Lernenden mit der Ausbildung und den Berufsbildern in der Automatenwirtschaft. Sie erarbeiten, welche Aufgaben und Ausbildungswege es gibt und können auf dieser Grundlage entscheiden, ob eine Ausbildung in der Automatenbranche für sie infrage kommt. Insgesamt arbeiten rund 56.000 Menschen in der Automatenwirtschaft, etwa bei Betreibern wie Verkehrsunternehmen, gastronomischen Einrichtungen und Spielstätten oder bei Geräteherstellern. Anhand dieser Unterrichtseinheit befassen sich die Lernenden mit den Berufsbildern in der Branche und insbesondere mit der Ausbildung zur Automatenfachfrau beziehungsweise zum Automatenfachmann. Berufsbilder und Ausbildungswege in der Automatenbranche Die Unterrichtseinheit stellt Berufsbilder in der Automatenbranche vor und thematisiert Ausbildungswege. Ausgehend von den Fragen, welche Berufsbilder es in der Branche gibt, welche Ausbildungswege zu diesen Berufen führen und welche Fähigkeiten für die Berufe notwendig sind, sind die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, sich mit den unterschiedlichen Berufsbildern in der Automatenbranche auseinanderzusetzen. Dabei haben sie sowohl die Automatenbranche als Arbeitgeber insgesamt im Blick als auch die Möglichkeiten, die diese für jeden Einzelnen von ihnen bietet. Im Zuge dessen wird auch die Bewerbung thematisiert. Einsatzmöglichkeiten Die Unterrichtseinheit erlaubt aufgrund des Bezuges zu den Lehr- und Bildungsplänen einen bundesweiten Einsatz. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Fächern Arbeitslehre, Wirtschaft, Technik und Soziales der Klassenstufen 8 bis 10, vor allem in Real- und Gesamtschulen. Bezüge zum Deutschunterricht sind aufgrund des Themas "Bewerbung" möglich. Aus methodischer Sicht bietet auch der fachübergreifende und fächerverbindende Unterricht Möglichkeiten zur Auseinandersetzung. Auch in der Berufsbildenden Schule bieten sich Einsatzmöglichkeiten. Flexibler Einsatz im Unterricht Aufgrund ihrer inneren Geschlossenheit kann die Unterrichtseinheit sowohl allein als auch in Kombination mit den Unterrichtseinheiten "Auf Knopfdruck: Die Welt der Automaten" sowie "Kein Spiel ohne Regeln: Was leisten Gesetzgeber und Automatenwirtschaft für den Jugendschutz?" im Unterricht eingesetzt werden. Ablauf der Unterrichtseinheit Ablauf der Unterrichtseinheit "Gut aufgestellt" Hier wird der Verlauf der Unterrichtseinheit "Gut aufgestellt: Ausbildung in der Automatenwirtschaft" mit Hinweisen auf die Arbeitsmaterialien Schritt für Schritt erläutert. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Berufsbilder es in der Automatenbranche gibt. lernen, welche Ausbildungswege die Automatenbranche anbietet. erfahren, was "duale Ausbildung" bedeutet. setzen sich mit ihren eigenen Interessen und Möglichkeiten für eine Ausbildung in der Automatenbranche auseinander und reflektieren diese. wissen, wo sie Informationen über Ausbildungsplätze und Berufsschulen in ihrer Nähe finden. finden heraus, bei welchen Unternehmen sie sich bewerben können. erkennen, welche inhaltlichen und formalen Kriterien ein gutes Bewerbungsanschreiben für einen Praktikumsplatz erfüllen muss. trainieren das Schreiben von Bewerbungen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler trainieren das selbstständige Recherchieren von Inhalten im Internet. üben sich darin, beim Ansehen eines Videos zeitgleich Notizen zu machen, wichtige von unwichtigen Informationen zu unterscheiden und wichtige Inhalte aus einem Beitrag zu extrahieren. nutzen aktiv verschiedene Medien und erkennen deren Vor- und Nachteile im Rahmen der Informationsaufbereitung. lernen und festigen durch das Verfassen einer Bewerbung den Umgang mit Textverarbeitungsprogrammen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler trainieren im Rahmen von Partner- und Gruppenarbeit ihre Zusammenarbeit mit anderen Personen. lernen das strukturierte Erfassen von Informationen. üben sich darin, bei inhaltlicher Kritik sachlich zu argumentieren. Brainstorming In einem einführenden Brainstorming sammeln die Schülerinnen und Schüler Ideen, in welchen Bereichen der Automatenwirtschaft Menschen gebraucht werden. Dazu gehören: Herstellung, Reparatur und Wartung, Aufstellen und Programmieren von Automaten, das tägliche Befüllen und Entleeren, Abrechnen und Reinigen sowie der Kundenservice. Gemeinsames Betrachten eines Videos Im Anschluss sieht sich die Klasse gemeinsam ein knapp sechsminütiges Video vom Verband der Automatenwirtschaft zum Thema "Ausbildung" unter www.automatenberufe.de an. Darin stellen Auszubildende ihren Ausbildungsberuf "Automatenfachfrau/-mann" vor. Seit einer Neuordnung der Ausbildung im Sommer 2015 kann zwischen den Schwerpunkten "Mechatronik", also Technik, und "Automatendienstleistungen" gewählt werden. Der Dienstleistungsbereich wiederum unterteilt sich in die Schwerpunkte "kaufmännische Prozesse" und "Kundenservice". Während des Films füllen die Schülerinnen und Schüler einen Video-Protokollbogen aus und sammeln so erste Informationen über die im Film vorgestellten Ausbildungsberufe. Bearbeitung von Arbeitsblatt 1 als Video-Alternative Eine mögliche Alternative zu Video und Protokollbogen ist die Bearbeitung des Arbeitsblatts 1 "Recherche Ausbildungswege". Grundlage ist ein Auszug aus der Broschüre "Die Deutsche Automatenwirtschaft: Deine Ausbildung in der Automatenwirtschaft", der als PDF angeboten wird. Dort werden die einzelnen Ausbildungsberufe vorgestellt ― insbesondere die Ausbildung zum Automatenfachmann/zur Automatenfachfrau. Die Schülerinnen und Schüler extrahieren aus den Texten die Aufgaben, die in den einzelnen Berufsbildern anfallen. Bearbeitung von Arbeitsblatt 2 - Passt der Beruf? In einem nächsten Schritt erarbeiten die Schülerinnen und Schüler mithilfe des Arbeitsblatts 2 "Auf Talentsuche - passt der Beruf zu dir?" ob eine Ausbildung in der Automatenbranche für jeden persönlich infrage kommen würde. Wenn ja, kann weitergeschaut werden, welche Art der Ausbildung interessant sein könnte. Vorstellung des dualen Ausbildungssystems Auf Grundlage des Lehrer-Infoblatts "Ausbildungsorte" stellt die Lehrkraft anschließend die Grundzüge des dualen Ausbildungssystems vor. Die Besonderheit ist in diesem Fall, dass der theoretische Teil der Ausbildung als Blockunterricht an sieben Berufsschulen bundesweit stattfindet. Wichtig ist an dieser Stelle der Hinweis, dass es für die Ausbildung in Spielhallen/Spielbanken eine Altersbeschränkung gibt, da niemand unter 18 Jahren diese Orte betreten darf, auch nicht zu Ausbildungszwecken. Damit kann bereits hier ein Anknüpfungspunkt zur dritten Unterrichtseinheit "Kein Spiel ohne Regeln: Was leisten Gesetzgeber und Automatenwirtschaft für den Jugendschutz?" geschaffen werden. Bearbeitung von Arbeitsblatt 3 - Ausbildungen in der Region Mit dem Arbeitsblatt 3 "Ausbildung in der Region" finden die Schülerinnen und Schüler heraus, wo in ihrer Wohnortnähe eine Ausbildung in der Automatenwirtschaft möglich ist. Dabei suchen sie einerseits nach Betrieben, die mit der Automatenbranche zu tun haben, und andererseits nach angebotenen Ausbildungsplätzen. Zudem tragen sie in einer Karte die Standorte der derzeit sieben Berufsschulen für Automatenfachleute ein und erkennen, welche die nächste zu ihrem Wohnort ist. Informationen zur Praktikumsbewerbung Über ein Praktikum können Schülerinnen und Schüler frühzeitig herausfinden, ob eine Ausbildung in der Automatenbranche für sie interessant ist und wie die Arbeitsabläufe in der Automatenbranche funktionieren. Das Infoblatt "Anschreiben Praktikumsbewerbung" gibt den Schülerinnen und Schülern konkrete Inhalte an die Hand, die für eine Bewerbung um ein Praktikum wichtig sind. Eigenes Bewerbungsschreiben formulieren Auf Grundlage dieser Informationen formulieren die Schülerinnen und Schüler als Hausaufgabe ein konkretes Bewerbungsanschreiben. Die konkreten Arbeitsanweisungen finden die Lernenden in Arbeitsblatt 4 "Arbeitsblatt Praktikumsbewerbung". In der nächsten Stunde werden einzelne Bewerbungsschreiben mithilfe des Arbeitsblatts 4 "Bewertungsbogen Anschreiben" inhaltlich und formal ausgewertet. Dabei überprüfen die Schülerinnen und Schüler, ob das Anschreiben alle wichtigen Kriterien erfüllt. Gegebenenfalls geben sie Verbesserungs- und Ergänzungsvorschläge. AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH (Hrsg.); Deine Ausbildung in der Automatenwirtschaft; Berlin 2015. Deutscher Genossenschafts-Verlag eG; Betriebspraktikum: Berichts- und Arbeitsheft mit Tipps und Infos für Schüler; Wiesbaden 2010. Deutscher Genossenschafts-Verlag eG; Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR); Richtig-bewerben: Mein Trainingsprogramm für den Berufsstart; Wiesbaden 2014. Deutscher Genossenschafts-Verlag eG; Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR); Schule - und danach?; Mein Weg zum Wunschberuf; Wiesbaden 2013.

  • Wirtschaft / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Arbeitsmarkt und Niedriglohnsektor

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit zum Thema "Arbeitsmarkt und Niedriglohnsektor" führt anhand eines Erklärfilmes in die Grundfragen beschäftigungspolitischer Steuerung und daraus resultierender Einkommensverteilung ein. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei anhand einer Podiumsdiskussion auch mit Erfahrungen aus ihrem realen Alltag konfrontiert.Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich in mehreren Lernrunden die Grundmechanismen des Arbeitsmarktes sowie die Vor- und Nachteile von Niedriglohn-Arbeitsplätzen. In diesem Zusammenhang wird auch die Diskussion um die Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohnes thematisiert. Zielsetzung soll nicht nur sein, dass die Lernenden den eingeengten Handlungsspielraum staatlicher Arbeitsmarktpolitik verstehen, sondern auch individuelle Meinungen zur aktuellen Beschäftigungspolitik entwickeln und argumentativ üben. Diese Unterrichtseinheit ist in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium für die Tagungen der Nobelpreisträger in Lindau entstanden, das mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Forschung Schülerinnen und Schülern, Studierenden sowie dem wissenschaftlichen Nachwuchs näherbringen möchte. Die Unterrichtseinheit ergänzt dabei das Materialangebot der Mediathek der Lindauer Nobelpreisträgertagungen um konkrete Umsetzungsvorschläge für die Unterrichtspraxis in den Sekundarstufen. Weitere Unterrichtseinheiten aus diesem Projekt finden Sie im Themendossier "Die Forschung der Nobelpreisträger im Unterricht" . Der Themenbereich Arbeitsmarkt und Niedriglohnsektor im Unterricht Eine florierende Wirtschaft und gut dotierte Arbeitsplätze sind für den Wohlstand und sozialen Frieden unseres Landes zentral. Da ein freier Güter- und Arbeitsmarkt dies erfahrungsgemäß nicht leisten kann, sind staatliche Eingriffe zwingend erforderlich. Vorkenntnisse Die Unterrichtseinheit setzt keine speziellen Kenntnisse aufseiten der Lernenden voraus. Es wäre allerdings hilfreich, wenn die Schüler bereits eine Vorstellung des Begriffes "Markt" hätten. Didaktische Analyse Die Lernenden müssen erkennen, dass auch der "Arbeitsmarkt" im Kern ein "Markt" ist, der sich nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage richtet. Auch staatliche Eingriffe, wie zum Beispiel die Einführung eines Mindestlohnes, müssen sich daran orientierten. Gleichzeitig muss der Gesetzgeber die Folgen seiner Eingriffe bedenken: Führt etwa die Einführung von steuer- und sozialversicherungsbegünstigten Minijobs zu mehr Wohlstand oder zu einem immer stärkeren Auseinandertriften von Arm und Reich? Methodische Analyse Arbeitsmarktpolitische Überlegungen werden für die Lernenden umso erfahrbarer, je mehr sie methodisch veranlasst werden, das Problem auf sich zu beziehen und persönlich Stellung zu nehmen oder fiktive Entscheidungen zu treffen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Funktionsweise des Arbeitsmarktes. können Vor- und Nachteile von Niedriglohnsektoren und Mindestlöhnen darstellen und persönlich beurteilen. können die sozialen Folgen von einem Anwachsen der Geringverdiener und Minijobbern. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können den Informationsgehalt eines Erklärvideos erfassen, strukturiert und aufgabengenbezogen wiedergeben und anwenden. recherchieren Hintergrundinformationen im Internet recherchieren. können die Glaubwürdigkeit und Interessensbezogenheit von Internetinformationen beurteilen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten konstruktiv in Teams zusammen und setzen sich mit den Arbeitsergebnissen anderer Gruppen respektvoll auseinander. entwickeln Fachwissen und Werturteile, die sie auch gegenüber anderen vertreten können. können ihre persönlichen Meinungen und Werthaltungen argumentativ vortragen und verteidigen. Hier können Sie sich das Video zur Unterrichtseinheit anschauen.

  • Wirtschaftslehre
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe II
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