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Die Urheberrechtsreform der Europäischen Union im Unterricht

Unterrichtseinheit
14,99 €

In dieser Unterrichtseinheit zur Urheberrechtsreform der Europäischen Union diskutieren die Lernenden sowohl das bisherige Urheberrecht als auch vor allem die umstrittene Gesetzesänderung. Sie hinterfragen die Neuerungen und setzen sich mit der Kritik an der Reform auseinander, die ein Ende des freien Internets voraussagt.Diese Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit der in Politik und Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Urheberrechtsreform der Europäischen Union (EU). Während die einen in der Reform ein längst überfälliges Regelwerk zum besseren Schutz der Urheber im Zeitalter der Digitalisierung sehen, fürchten andere, die Reform könnte durch den Uploadfilter das Ende des freien Internets bedeuten. Auch wenn man sich im Grunde einig ist, dass das Urheberrecht nicht mehr zeitgemäß ist und reformiert werden muss, bestehen Unstimmigkeiten darin, welche Regelungen für ein Copyright sinnvoll sind. Die Kritik an der Reform hinterfragen die Lernenden im Unterricht mit dieser Einheit im Sinne der kritischen Medienreflexion unter anderem am Beispiel Leistungsschutzrecht sowie bei der Frage, ob sie gegebenenfalls ihr eigenes Verhalten im Internet durch die Reform verändern müssen. Damit die Schülerinnen und Schüler sich eine eigene Meinung zum Thema bilden können, ist es wichtig, dass sie die wichtigsten Fakten kennen. Dieses Unterrichtsmaterial führt die Lernenden deshalb an das Regelwerk heran. Sie lernen die umstrittenen Artikel 11 und 13 der Urheberrechtsreform kennen, untersuchen die Webseite ihres Ausbildungsbetriebs hinsichtlich ihrer Rechtsmäßigkeit nach der neuen Verordnung und setzen sich kritisch mit der Reform auseinander. Dabei diskutieren sie auch die Frage, inwieweit die Urheberrechtsreform das Ende des freien Internets bedeuten könnte. Das Unterrichtsmaterial eignet sich für den Einsatz in den berufsbildenden Schulen und wir durch EU-Urheberrechtsreform: Arbeitsblätter für die Sekundarstufen ergänzt. Das Thema "Urheberrechtsreform der Europäischen Union" im Unterricht Das Hochladen und Teilen von Inhalten ist ein fester Bestandteil der Internetkultur und kaum ein Schulreferat kommt heute noch ohne Bilder aus dem Internet aus. Ob und welche Verwendungszwecke erlaubt sind, spielt meist nur eine zweitrangige Rolle. Während Facebook, Youtube und weitere soziale Netzwerke mit diesen fremden Inhalten Millionen verdienen, sehen die Urheber meist keinen Cent. Dies zu ändern und das Urheberrecht an die Bedingungen im Internet anzupassen, ist Ziel der Europäischen Urheberrechtsreform. Allerdings ist die Reform bei den Internetusern und auch bei Teilen der Urheber auf heftige Kritik gestoßen. Die Unterrichtseinheit soll Ihren Schülerinnen und Schülern einen Einblick in das umstrittene Gesetz ermöglichen und sie dazu befähigen, die Reform kritisch zu betrachten. Vorkenntnisse Die Unterrichtsreihe orientiert sich an der Lebenswelt der Jugendlichen und ist so angelegt, dass Sie als Lehrkraft keine besonderen Vorkenntnisse benötigen. Wenn Sie sich bisher bereits in den Medien über das Thema informiert haben, sind Sie ebenso wie Ihre Lernenden ausreichend vorbereitet. Es ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler bereits von der Diskussion um die Urheberrechtsreform und ihre möglichen Folgen für das Internet gehört haben, andernfalls bietet Arbeitsblatt 1 die Möglichkeit, sie zunächst in die Problematik einzuführen. Didaktische Analyse Die vorliegende Unterrichtseinheit soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler sich kritisch mit der Urheberrechtsreform auseinandersetzen. Die Lernenden erarbeiten sich wichtige Hintergrundinformationen, die sie dazu befähigen, sich eine eigene Meinung zum Thema zu bilden und diese zu vertreten. Methodische Analyse Die Urheberrechtsreform ist ein sehr komplexes Thema, und für Laien sind die Gesetzestexte kaum verständlich. Ziel der Unterrichtsreihe ist es daher im Sinne der Schüleraktivität, die wesentlichen Punkte, die auch den Alltag der Jugendlichen betreffen, aufzugreifen und allgemeinverständlich zu vermitteln. Die Einheit soll den Jugendlichen durch die entsprechende didaktische Reduktion die Möglichkeit geben, sich ein eigenes Bild zu der Problematik zu machen und zum Nachdenken anregen. Je nach technischer Ausstattung wird ein Quiz zum Urheberrecht im Alltag in motivierender interaktiver Form sowie alternativ auf einem Arbeitsblatt angeboten. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich kritisch mit der Urheberrechtsreform der Europäischen Union auseinander und prüfen, was sich die Neuerungen verändert. hinterfragen ihren eigenen Umgang mit dem Urheberrecht kritisch. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler analysieren unterschiedliche Internetauftritte auf ihren Umgang mit dem Urheberrecht. arbeiten Informationen auf und setzen diese um. informieren sich selbstständig zu einem Thema. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich am Beispiel der Urheberrechtsreform mit einem in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Thema auseinander hinterfragen ihren eigenen Standpunkt und bilden sich eine eigene Meinung. arbeiten zielorientiert in Gruppen zusammen.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Unterrichtsmaterial zum Thema "Rentenreform reformieren"

Unterrichtseinheit

Dieses Unterrichtsmaterial behandelt die Frage, wie die zwei widersprüchlichen Ziele der Rentenpolitik unter einen Hut gebracht werden können: die Beiträge für die Rentenversicherungen niedrig halten und zugleich einen Anstieg der Altersarmut verhindern. Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten verschiedene Arbeitsblätter und formulieren ein fundiertes Konzept zur Reform der Rentenreform.Das Ziel der Rentenpolitik ist von einem Widerspruch geprägt. Rentenpolitiker befinden sich stets in einem nur schwer zu lösenden Dilemma: Einerseits zielt Rentenpolitik darauf ab, durch niedrige Beiträge die Konkurrenz- und Profitfähigkeit der Wirtschaftsunternehmen zu stärken, um Arbeitsplätze zu schützen und das Wirtschaftswachstum zu erhöhen. Andererseits ist der Anspruch der Gesellschaft an die Rentenpolitik, dass sie angemessene Leistungen garantiert, um Altersarmut zu verhindern.Der Kern der Unterrichtseinheit besteht aus zwei gegensätzlichen, sich widersprechenden Konzepten zur Reform der Rentenreform (ein gewerkschaftsnaher und ein liberaler Reformvorschlag). Aus diesen wählen die Lernenden begründet Elemente aus, um eine eigene Reformidee zu konkretisieren. Diese Reformidee soll im Sinne einer Öffnung des Politikunterrichts zur Lebenswelt einer politischen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre Konzepte nicht nur in der Lerngruppe vorstellen und diskutieren, sondern auch in ihrem persönlichen Lebensumfeld und sie zudem an einen Abgeordneten ihrer Wahl mit der Bitte um eine Antwort schicken. Rentenreform: Vorüberlegungen und Hintergrundinfos Einige Hintergrundinformationen zum Thema Rentenpolitik und Hinweise zur Erarbeitung eines eigenen Renten-Reformvorschlages sind hier zu finden. Rentenreform: Arbeitsblätter und Ablauf Der detaillierte Ablauf der Unterrichtseinheit sowie die dazugehörigen Arbeitsmaterialien sind hier zusammengestellt. Die Schüler und Schülerinnen können vier Kernfragen der Rentenpolitik benennen. zu den vier Kernfragen der Rentenpolitik begründet Stellung beziehen. in einem selbstständig erarbeiteten Reformkonzept eine Lösung der Rentenreformproblematik vorstellen. die Reaktionen auf ihr Konzept vorstellen und auswerten. Text- und Internetquellen sowie Grafiken nutzen, um Informationen über kontrovers diskutierte Sachfragen zu recherchieren. Eine nachhaltige, in der Bevölkerung akzeptierte Rentenpolitik muss die folgenden vier Aufgaben lösen: durch ein angemessenes Rentenniveau die Altersarmut verhindern, für angemessene Beitragssätze sorgen, die die arbeitende Bevölkerung und die Arbeitgeber nicht zu stark belasten, die Beiträge für die Altersvorsorge so effizient wie möglich für diese Ziele einsetzen, eine Lösung für die durch den demografischen Wandel entstehenden Probleme finden. Kontrovers diskutierte Kernfragen Die richtige Strategie ist jedoch nicht leicht zu finden, denn in der politischen Debatte herrscht große Uneinigkeit. Kontrovers diskutiert werden unter anderem die folgenden Kernfragen: Wie hoch soll das Rentenniveau sein? Wie sollen sich die Beitragssätze für die staatliche Rentenversicherung entwickeln? Kann die private kapitalgedeckte Rentenversicherung die Rente wirklich effizienter und sicherer machen? Oder müssen nicht auch die kapitalgedeckten Rentenansprüche durch eine immer kleinere Zahl an Menschen erarbeitet werden? Wie besorgniserregend ist der demografische Wandel wirklich? Gefährdet er die Funktionsfähigkeit des Umlagesystems? Oder werden seine Folgen übertrieben dargestellt? Bei der Erarbeitung eines eigenen Renten-Reformvorschlages helfen die lehrgangsartig zu bearbeitenden Zusatzmaterialien: ein Einleitungstext, mit dem nach dem didaktischen Modell des Politikzyklus das der Rentenformdebatte zugrunde liegende Problem erarbeitet wird (Material 2) eine Sammlung von in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Kommentaren zur Rentendebatte (Material 9) ein zu Fragen der Rentenpolitik konkretisiertes politisches Urteilsraster, das die Schülerinnen und Schüler einsetzen, um die gegensätzlichen bereits vorliegenden Reformkonzepte mithilfe von ausgewählten Kategorien der politischen Urteilsbildung zu analysieren (Material 8) Materialien zur Erarbeitung von Antworten auf die vier Kernfragen der Rentenpolitik (Material 4 bis 7, Material 9) Die Lernenden diskutieren zur Vorentlastung und Einstimmung auf das Thema einige Fragen, die sie vor dem Hintergrund ihres Wissensstandes beantworten sollen. Im Anschluss werden ausgewählte Fragen im Plenum diskutiert und einige grundsätzliche Sachfragen geklärt sowie offene Fragen gesammelt und wenn möglich bereits an dieser Stelle beantwortet. Meinungsbild-Abfrage Die Reformvorschläge stehen stellvertretend für die Position linker Gewerkschaftler und Sozialdemokraten, die zurzeit nicht mehrheitsfähig ist, sowie für eine regierungsnahe liberale Sichtweise. Nach der Erarbeitung der Unterschiede wird in einer Blitzlichtrunde und einer folgenden Diskussion ein erstes Meinungsbild abgefragt. Diese Meinungsbild-Abfrage sollte am Ende der Einheit wiederholt werden, um zu klären, in welch unterschiedlicher Weise Lernprozesse angeregt worden sind. Kernfragen der Rentenpolitik Um die vier Kernfragen der Rentenpolitik zu klären, erarbeiten die Lernenden die notwendigen Sachinformationen. Dies kann ganz oder teilweise in arbeitsteiliger Gruppenarbeit mit Präsentationen geschehen, zum Beispiel als Gruppenpuzzle oder Kugellager. Die ARD-Reportage " Das Riester-Dilemma. Bilanz einer Jahrhundertreform " sollte als Einstieg in diese Phase gemeinsam angesehen und ausgewertet werden, da sie grundsätzliche Fragen aufwirft, die einen hohen Diskussionsbedarf auslösen. Die Lernenden erarbeiten in dieser Phase Argumente und Elemente für ihr zu erstellendes Reformkonzept. Wichtig dabei ist, dass sie zu jeder Kernfrage Notizen anlegen, die sie am Ende in das Reformkonzept einarbeiten. Durch den stärkeren Ich-Bezug dieser Phase wird die persönliche Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler nochmals unterstrichen. Wie zuvor notieren sie neue und für sie wichtige Argumente, die sie in ihren Reformentwurf einarbeiten wollen. Nach der Bearbeitung von Material 9 erstellen die Lernenden anschließend ihr eigenes Reformkonzept. Es ist sinnvoll, den Schülerinnen und Schülern die Materialien digital zur Verfügung zu stellen, da sie einen längeren Text schreiben und publizieren sollen und ihnen so ein zeitraubendes Abtippen erspart wird. Reformschritte nennen und begründen Die Lernenden verfassen auf der Basis ihrer Sachkenntnis ein begründetes Reformkonzept, das 1. die Reformschritte nennt und 2. eine Begründung für die Auswahl der Schritte erläutert. Vorlage für die Lernenden Sinnvoll kann es sein, dass die Lehrkraft eine unvollständige Vorlage zur Orientierung für die Schülerinnen und Schüler erstellt und mit der Lerngruppe bespricht. Eine solche Vorlage sollte in der Struktur wie folgt aufgebaut sein (und damit angelehnt an die Struktur von Gesetzesentwürfen, wie sie für den Bundestag formuliert werden): A. Beschreibung des mit dem Reformkonzept zu lösenden Problems Trotz der Rentenreform der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2001 (Altersvermögensgesetz) steht die Rentenpolitik weiterhin vor vielen Problemen: das Armutsrisiko für heute junge Menschen hat zugenommen, es ist unklar, ob die privaten Rentenversicherungen die aus der Kapitaldeckung finanzierten Rentenerträge werden auszahlen können et cetera. B. Erläuterung der verschiedenen Elemente des Reformkonzepts Um die Rente sicherer und gerechter zu machen, müssen die folgenden Entscheidungen getroffen werden: 1. ... 2. ... 3. ... C. Begründung für die Auswahl der einzelnen Elemente. 1. ist notwendig, weil ... 2. ist notwendig, weil ... 3. ist notwendig, weil ... Name, Anschrift, Datum Die Entwürfe werden mit der Bitte um Antwort an eine Bundestagsabgeordnete oder einen Bundestagsabgeordneten, möglichst aus dem Wahlkreis oder dem Bundesland der Schülerinnen und Schüler, verschickt und die Antworten dann zu einem späteren Zeitpunkt in der Lerngruppe vorgestellt. Sinnvoll ist es, darauf zu achten, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien kontaktiert werden, um die unterschiedlichen Reaktionen miteinander vergleichen zu können. Die Lernenden sollen ihre Entwürfe zudem in der Lerngruppe und in ihrem persönlichen Umfeld zur Diskussion stellen. In einer späteren Stunde berichten die Lernenden über die Reaktionen auf ihre Versuche, für ein fundiertes Konzept einer Rentenreform zu werben. Der Politikunterricht öffnet sich auf diese Weise dem Umfeld der Schule und die Lernenden machen die Erfahrung, dass sie im Unterricht Wissen und Fähigkeiten erwerben, die es ihnen nicht nur ermöglichen, politische Vorgänge besser zu verstehen, sondern möglicherweise auch aktiv beeinflussen zu können.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

Martin Luther und der Reformationstag

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit setzten sich die Schülerinnen und Schüler auf kreative und altersgemäße Art und Weise mit dem Thema "Martin Luther und der Reformationstag" auseinander.Martin Luther hat mit seiner Reformation unsere Kultur nachhaltig geprägt. Die evangelische Kirche in Deutschland hat in den letzten Jahren wieder verstärkt auf das Feiern des Reformationstages Wert gelegt. Für den evangelischen Religionsunterricht ist die Beschäftigung mit der Reformation von grundlegender Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen acht Lernstationen zum Thema, an fünf Stationen arbeiten sie mit digitalen Medien. Sieben Lernstationen und ein Fest Von den insgesamt sieben Stationen sollten mindestens fünf Lernstationen bearbeitet werden, bearbeitete Stationen werden von der Lehrkraft auf dem Lernstationenblatt abgezeichnet. Für die Erledigung weiterer Aufgaben könnte eventuell eine Belohnung ausgesetzt werden. Die Stationen im Überblick: Station 1: Martin Luther malen Station 2: Fragen zu Luther beantworten Station 3: Reformationsbrötchen (Rezept nachlesen und Einkaufsliste erstellen) Station 4: Vorbereitung fürs Reformationsfest (einen Festbeitrag erstellen) Station 5: Luther-Spiel Station 6: Luther live! (Reliposter mit Aufklebern) Station 7: Der Anschlag in Wittenberg (Arbeit mit einem Rätselbuch) Idealerweise findet diese Unterrichtseinheit in der zweiten Oktoberhälfte statt – sie kann aber zu jeder Jahreszeit durchgeführt werden. Zahlreiche Tipps zur Vorbereitung der Einheit, zur Planung eines gemeinsamen Projekttages beziehungsweise Reformationsfestes finden Sie im Ablaufplan dieser Einheit. Die Materialliste befindet sich am Ende der Seite. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit der Person und dem Leben Martin Luthers auf altersgemäße und kreative Weise vertraut. vertiefen und erweitern ihre Kenntnisse zum Reformationstag und Martin Luther mithilfe von digitalen Medien. setzen sich kreativ und ideenreich mit Martin Luther und der Reformation auseinander und bereiten dabei ein gemeinsames Reformationsfest vor. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können mit einer Lern-CD umgehen. lernen, eine Internetadresse im Browser einzugeben und dann mit dieser Internetseite zu arbeiten. lesen in einer Hypertext-Struktur und beantworten Fragen. Reliposter "Luther live " von Werner Küstenmacher Set mit zehn Postern (DIN A2) und zehn Bögen mit Aufklebern: 19,80 Euro Einzelposter mit Auflebern: 3,50 Euro Bestellmöglichleit: claudius.de Rätselbuch "Der Anschlag in Wittenberg" Autor: Werner Küstenmacher Einzelexemplar: 4,50 Euro Zehn Exemplare: je 4,30 Euro Bestellmöglichleit: claudius.de Luther-CD Bibelfuchs spezial: Martin Luther, Ein Spiel- und Rätselspaß Preis: 14,90 Euro Bestellmöglichkeit: amazon.de Hintergrundmusik 1 Martin Luther - Choräle auf sechs Seiten Preis: 14,95 Euro Bestellmöglichkeit: asaphshop.de Hintergrundmusik 2 Ein feste Burg ist unser Gott Preis: 9,99 Euro Bestellmöglichkeit: asaphshop.de

  • Religion / Ethik
  • Primarstufe

Die Währungsreform 1948

Unterrichtseinheit

Die Schülerinnen und Schüler erfahren viele Details über die wirtschaftliche Situation der Nachkriegsjahre und die Einführung der neuen Währung in Westdeutschland.Am 20. Juni 1948 wurde in den westlichen Besatzungszonen eine Währungsreform durchgeführt, die den bis dahin blühenden Schwarzmarkt und die immer weiter ansteigende Inflation im Nachkriegsdeutschland, zumindest in den drei von den westlichen Alliierten besetzten Zonen, beenden sollte. Die Einführung der Deutschen Mark erwies sich als ein wesentlicher Schritt nicht nur zur wirtschaftlichen Stabilisierung, sondern auch zur politischen Neugründung Deutschlands. Vom Schwarzmarkt zur D-Mark Zunächst setzen sich die Schülerinnen und Schüler anhand von Zeitzeugenerinnerungen sowie zeitgenössischen Rundfunk- und Wochenschauberichten mit der wirtschaftlichen Situation der Nachkriegsjahre am Beispiel des Phänomens Schwarzmarkt auseinander. Anschließend beschäftigen sie sich mit der Währungsreform selbst und ihren wirtschaftlichen Folgen. Anhand eines Hörfunkbeitrags erarbeiten die Lernenden wichtige Aspekte der Einführung der neuen Währung. Zur weiteren Vertiefung Ein fächerübergreifender Ansatz mit dem Fach Wirtschaft bietet sich an (Themen: Inflation, Währungsreformen allgemein, beispielsweise auch die Euro-Einführung). An diese Unterrichtseinheit können zum Beispiel die Unterrichtseinheiten "Berlinblockade und Luftbrücke" und "Der Weg zum Grundgesetz" angeschlossen werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen die Ursachen für die Notwendigkeit der Währungsreform kennen lernen. den Ablauf der Währungsreform sowie deren unmittelbare wirtschaftliche Konsequenzen erarbeiten. die historischen Geschehnisse anhand unterschiedlicher Quellen kennen lernen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen im Internet nach Informationen recherchieren. Textarbeit am Bildschirm zielgerichtet erproben. Thema Die Währungsreform 1948 Autor Stefan Schuch Fach Geschichte Zielgruppe Jahrgangsstufe 9 bis 12 Zeitraum 1 bis 2 Stunden Technische Voraussetzungen je ein Computer mit Internetzugang für zwei Lernende, Real-Player ( kostenloser Download )

  • Geschichte / Früher & Heute
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Die UN-Reform: Herausforderungen des 21. Jahrhunderts

Unterrichtseinheit

Die Vereinten Nationen sind in die Jahre gekommen. Um im Zeitalter der Globalisierung effiziente Maßnahmen zur Friedenssicherung oder Konfliktlösung ergreifen zu können, bedarf es einer Reform ihrer Strukturen. Wenn da nicht die unterschiedlichen Positionen der Mitglieder wären...Im Juni 2005 feierten die Vereinten Nationen (United Nations, UN) ihren 60. Geburtstag. Doch es wollte keine richtige Feierlaune aufkommen, denn es stand ein zu wichtiges Thema auf der Tagesordnung: die grundlegende Reform der UN-Strukturen. Bereits seit seinem Amtsantritt im Jahr 1997 überlegt UN-Generalsekretär Kofi Annan, wie man die in die Jahre gekommene internationale Institution für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts fit machen kann. Doch um eine Änderung der UN-Charta zu beschließen, müssen zwei Drittel aller Mitgliedstaaten und insbesondere die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates zustimmen. Die Interessen von 191 Mitgliedern unter einen Hut zu bekommen, ist eine äußert schwierige Angelegenheit.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Entstehung, Organisation und Befugnisse der UNO kennen lernen. Stärken und Schwächen der aktuellen UN-Struktur reflektieren. die Aufgaben und die Verantwortung Deutschlands bei einer möglichen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat reflektieren und diskutieren. die Ursachen für das Scheitern einer großen UN-Reform analysieren und diskutieren. sich der Bedeutung einer supranationalen politischen Instanz im Zeitalter der Globalisierung bewusst werden. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. verschiedene Positionen zum Ergebnis des UN-Gipfels vergleichen und kommentieren (fakultativ). Thema Die UN-Reform: Gewappnet für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts? Autoren Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung circa 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Atlantik-Charta: Frieden sichern Im August 1941 trafen sich der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt und der britische Premierminister Winston Churchill auf Initiative Roosevelts. Beide überlegten, wie die Welt nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges aussehen und wie man künftig den Frieden garantieren könne. Während dieses Treffens erarbeiteten sie die so genannte Atlantik-Charta, die bereits wichtige Grundsätze der UN enthielt. Dazu gehören: die Selbstbestimmung der Völker, der freie Welthandel, die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, Gewaltfreiheit, die Errichtung eines allgemeinen Sicherheitssystems. Völkerbund als Vorform Bereits nach dem Ersten Weltkrieg (1918) war der Völkerbund zur internationalen Friedenssicherung gegründet worden. Ihm traten ehemalige Gegner des deutschen Kaiserreichs und auch neutrale Staaten bei. Die Durchsetzungskraft des Völkerbundes litt jedoch darunter, dass die Vereinigten Staaten von Amerika kein Mitglied wurden. Dass der Völkerbund sein oberstes Ziel, die Friedenssicherung, nicht erreicht hatte, zeigte spätestens 1939 der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs. Roosevelt und Churchill suchten daher nach Alternativen. 1945: UN-Charta tritt in Kraft Im Oktober 1943 legten die USA, Großbritannien, die Sowjetunion sowie China, das zu der Zeit von Japan, dem Verbündeten des nationalsozialistischen Deutschlands, besetzt war, in Moskau den Plan einer internationalen Konferenz zur Sicherung des Friedens fest. Auf der Konferenz von Jalta (4. bis 11. Februar 1945), auf der die Alliierten unter anderem die Grenzen des besiegten Deutschen Reiches verhandelten, regelten sie die Feinheiten. Schließlich unterzeichnete die neu zusammengetretene "United Nations Conference On International Organisation" am 26. Juni 1945 die "Charta der Vereinten Nationen". Diese Charta trat am 24. Oktober 1945 rechtswirksam in Kraft. Generalversammlung und Generalsekretär Das zentrale Organ der UN ist die Generalversammlung. Einmal jährlich treffen sich von September bis Dezember die Vertreter der derzeit 191 Mitgliedstaaten zu ihrer ordentlichen Jahrestagung. Außerdem gibt es Tagungen bei aktuellem Bedarf wie zum Beispiel bei zwischenstaatlichen Konflikten oder humanitären Katastrophen. Die Generalversammlung kann alle internationalen Fragen und Angelegenheiten erörtern, die in den Rahmen der UN-Charta fallen. Sie spricht mit ihren Resolutionen aber lediglich Empfehlungen aus und besitzt keine ausführende Gewalt. Die Resolutionen sind für die einzelnen Mitgliedstaaten also nicht verbindlich. Für jeweils fünf Jahre wählt die Generalversammlung auf Vorschlag des Sicherheitsrats einen Generalsekretär. Er ist der ranghöchste Vertreter der UN und führt die laufenden Geschäfte. Der derzeit amtierende Generalsekretär, Kofi Annan, stammt aus Ghana. Ohne den Sicherheitsrat geht nichts Der Sicherheitsrat ist das wichtigste UN-Gremium. Neben den USA und Russland gehören Großbritannien, Frankreich und China zu den ständigen Mitgliedern. Außerdem sind noch zehn weitere Staaten vertreten, welche die Generalversammlung für eine jeweils zweijährige Amtszeit wählt. Jedes Jahr wechseln fünf nichtständige Mitglieder. Nur der Sicherheitsrat kann Maßnahmen beschließen, wenn der Frieden bedroht oder bereits gebrochen ist. Meist handelt es sich jedoch nicht um militärische Kampfeinsätze, sondern um friedenssichernde Aktionen. Ohne die Zustimmung der fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder läuft in der UN nichts: Jedes ständige Mitglied besitzt ein Veto-Recht, mit dem es jede Entscheidung blockieren kann. Bei der Gründung der UNO wollte man so verhindern, dass die Vereinten Nationen von einzelnen Großmächten für eigene Interessen instrumentalisiert werden. Wendepunkt im Jubiläumsjahr UNO-Generalsekretär Kofi Annan hat 2005 als das entscheidende Jahr für eine Reform der UNO bezeichnet und in einem Bericht konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, wie die UN handlungsfähiger werden könnte. Sein Bericht "In größerer Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechte für alle" basiert vor allem auf den Analysen und Empfehlungen eines von ihm eingesetzten Expertengremiums, der "hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel" ("High Level Panel on Threats, Challenges and Change"). Die stellte am 2. Dezember 2004 insgesamt 101 Empfehlungen zur Bekämpfung von Terrorismus, Armut, Gewalt, zur Abschaffung von Massenvernichtungswaffen und zur UN-Reform vor. Annan skizziert als Herausforderungen und Aufgaben der UN die folgenden Punkte: nachhaltige Entwicklung ("Freiheit von Not"), Sicherheit ("Freiheit von Furcht"), Menschenrechte und Demokratie ("Freiheit, in Würde zu leben") sowie zu institutionellen Reformen, die die UN stärken sollen. Großer Reformbedarf Der in Politik und Medien am meisten diskutierte Punkt ist die Reform des UN-Sicherheitsrats. Kritiker weisen darauf hin, dass die Sitzverteilung auf die politische Konstellation unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zurückgeht und nicht mehr zeitgemäß erscheint. Manche Mitglieder fordern sogar eine komplette Neuverteilung der Sitze nach dem Regionalprinzip, unter anderem mit einem Sitz für die Europäische Union. Da die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats kaum freiwillig auf Ihre Veto-Macht verzichten werden, fordern andere Mitglieder einen permanenten Sitz für Deutschland und Japan als einen realistischen ersten Schritt der Reform. Kofi Annan vertritt den Standpunkt, dass man vor allem die Länder stärker an den Entscheidungen beteiligen müsse, "die finanziell, militärisch und auf diplomatischem Gebiet die größten Beiträge zu den Vereinten Nationen leisten". Eine Reform sollte ferner "Länder, die repräsentativer für die gesamte Mitgliedschaft der Vereinten Nationen sind, insbesondere so genannte Entwicklungsländer, in den Entscheidungsprozess einbeziehen". Der Generalsekretär schlug daher, in Anlehnung an den Vorschlag seiner Expertengruppe, zwei verschiedene Konzepte vor: Modell A sieht eine Erweiterung um sechs neue ständige Mitglieder ohne Vetorecht und drei nichtständige Mitglieder vor. Modell B beinhaltet eine Erweiterung um acht nichtständige Mitglieder, die für vier Jahre mit Wiederwahlmöglichkeit einen Sitz im Sicherheitsrat einnehmen. Hinzu kommt ein nichtständiges Mitglied für zwei Jahre ohne Wiederwahlmöglichkeit. Die bisherigen Debatten haben allerdings gezeigt, dass nur das Modell A eine Chance auf die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit der Mitgliedstaaten hat. Denn nur so kann eine Änderung der UN-Charta erfolgen. Auch die deutsche Regierung, die einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat für sich beansprucht, hat sich für diesen Vorschlag eingesetzt. Kommission für Friedenskonsolidierung geplant Einer weiterer Reformvorschlag ist die Einrichtung einer "Kommission für Friedenskonsolidierung" ("Peacebuilding Commission"). Diese Kommission soll Staaten nach Konflikten und Kriegen helfen, den Frieden wieder herzustellen und dauerhaft zu sichern. Dazu soll sie Aufgaben der Friedensschaffung mit solchen des langfristigen Wiederaufbaus verbinden. Damit geht die UN erstmals das lange vernachlässigte Problem der so genannten "failed states" ("schwache Staaten") an. Die Kommission soll nämlich verhindern, dass sich Länder, wie etwa in Somalia oder dem Yemen geschehen, buchstäblich auflösen und einzelne Länder oder ganze Regionen in einen Bürgerkrieg stürzen. Schutz der Menschenrechte Im Bereich des Menschenrechtsschutzes schlägt Annan vor, die Menschenrechtskommission in Genf durch einen Menschenrechtsrat mit weniger Mitgliedern zu ersetzen. In der bisherigen Kommission saßen nämlich oft Staaten, die selbst eklatant gegen die Menschenrechte verstoßen haben, beispielsweise Libyen und der Sudan. Daher schlug Annan vor, die Generalversammlung solle die Mitglieder eines neuen Menschenrechtsrats wählen. Verhandlungspoker der USA Insbesondere die USA stellten sich vor dem UN-Gipfel bei zahlreichen Punkten quer: 750 Änderungsvorschläge brachten sie wenige Wochen vor Beginn des Gipfels ein und zwangen damit die UN-Mitglieder, bereits ausgehandelte Punkte neu zu beraten. Buchstäblich in letzter Minute einigten sich die Unterhändler in New York auf einen 35-seitigen Kompromisstext. Der behandelt zwar eine Reihe globaler Probleme, die Annan in seinem März-Bericht angesprochen hat, doch bei vielen Punkten gibt es nur vage Grundsatzformulierungen. Andere Punkte des Annan-Vorschlages fehlen völlig. Keine Einigung über die Reform des Sicherheitsrats Wie erwartet, sorgte insbesondere die Reform des Sicherheitsrats für heftige Kontroversen. Die fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder haben in der UN-Vollversammlung zwar kein Vetorecht, aber die Macht, jede Charta-Änderung zu verhindern. Die kann erst dann in Kraft treten, nachdem die Parlamente aller fünf Vetomächte sie ratifiziert haben. Jede Reform ist also ohne die Zustimmung der USA zum Scheitern verurteilt. Jetzt heißt es in Artikel 153 der Abschlusserklärung: "Wir unterstützen eine baldige Reform des Sicherheitsrats als wesentlichen Bestandteil unserer übergreifenden Anstrengungen zur Reform der Vereinten Nationen, um ihn repräsentativer, effizienter und transparenter zu gestalten und somit seine Wirksamkeit und die Legitimität und die Durchführung seiner Beschlüsse weiter zu verbessern." Dieser Absatz umschreibt in diplomatischen Worten, dass man keine für alle tragbare Lösung finden konnte und weiter über die Reform des Sicherheitsrats diskutieren wird. Wenig Konkretes Auch bei weiteren Punkten der angestrebten Strukturreform der UN konnte man sich nicht auf Einzelheiten verständigen und hielt im Schlussdokument nur recht allgemein formulierte Verpflichtungen fest: beispielsweise will man neue Kontrollinstanzen einführen und Buchprüfungen und Untersuchungen durch externe Stellen erleichtern. Auch hat man die Entscheidung darüber aufgeschoben, wie man die Position des UN-Generalsekretärs stärken kann. Die Einrichtung der "Peacebuilding Commission" und des neuen Menschenrechtsrats stießen dagegen prinzipiell auf Zustimmung. Allerdings konnte man sich nicht darüber verständigen, welche Voraussetzungen die Länder erfüllen müssen, um in diesen Rat aufgenommen zu werden. Außerdem gab es Streit um die atomare Abrüstung und die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Dieser Konflikt war so heftig, dass die entsprechenden Passagen vollständig gestrichen wurden: die USA sehen in der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und im internationalen Terrorismus die größte Bedrohung für Sicherheit und Frieden. Die Entwicklungsländer bestanden jedoch darauf, konkrete Abrüstungsziele in dem Schlussdokument festzuhalten. Große Ziele bis 2015 Außerdem bekräftigte man die beim UN-Gipfel vor fünf Jahren beschlossenen so genannten Millenniumsziele und deren zeitlicher Rahmen. Demnach will die internationale Staatengemeinschaft bis zum Jahr 2015 die Zahl der in extremer Armut lebenden Menschen halbieren, allen Kindern den Grundschulbesuch ermöglichen, und Epidemien wie Aids und Malaria eindämmen. Eine gemeinsame Formulierung fordert die Staaten zu konkreten Schritten auf, um das Ziel einer Steigerung ihrer Entwicklungshilfeausgaben auf 0,7 Prozent des Wirtschaftsprodukts zu erreichen. Die in einem früheren Entwurf enthaltenen Passagen zur Beseitigung von Handelshemmnissen wurden dagegen abgeschwächt. Annan ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden Der UN-Generalsekretär zeigte sich von dem Schlussdokument enttäuscht und bedauerte in seiner Rede zur Eröffnung des Gipfels, dass es so viele Widerstände gegen seine Reformbestrebungen gebe. Der nach langem diplomatischen Ringen erzielte Kompromiss für eine Erklärung der UNO-Mitglieder zur Entwicklungs-, Menschenrechts- und Friedenspolitik bleibe deutlich hinter seinen Erwartungen zurück. Annan forderte die versammelten Staats- und Regierungschefs auf, trotz aller Widerstände gemeinsam gegen Armut, Terrorismus und Völkermord zu kämpfen. Scharf kritisierte er das Scheitern seiner Bemühungen, in dem Abschlussdokument das Bemühen um Abrüstung und das Verbot der Verbreitung von Atomwaffen aufzunehmen: "Das ist unentschuldbar." Nationale Interessen hätten eine Einigung unmöglich gemacht. "Das unnachgiebige Beharren auf prinzipiellen Positionen hat ein Ergebnis verhindert", so Annan. Dennoch könne man nicht von einem Scheitern des Gipfels sprechen: Bereits die Einigung auf einen Text für das Schlussdokument sei ein "wichtiger Schritt vorwärts". Ob und wann die noch strittigen Punkte und insbesondere die Reform des Sicherheitsrats geklärt werden können, werden die nächsten Monate zeigen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Martin Luther und die Reformation

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtsidee kann als einzelne Einheit anlässlich des Reformationstages eingesetzt werden oder in eine umfangreichere Einheit integriert werden, zum Beispiel zum Thema "Katholisch-Evangelisch".Die vorliegende Unterrichtsidee zu Martin Luther und der Reformation fordert und fördert die Eigeninitiative der Schülerinnen und Schüler, denn sie arbeiten weitgehend selbstständig. Ermöglicht wird dies durch das Bereitstellen einer Lerntheke, die ihnen verschiedene Aufgaben offeriert sowie durch das Führen eines Lerntagebuchs. Die Lehrperson nimmt bei dieser Einheit eine unterstützende Helferrolle ein. Die offene Unterrichtsform der Lerntheke ähnelt der Stationenarbeit. Alle Materialien sind dabei auf einer "Theke" bereitgestellt (großer Tisch oder Ähnliches). Die Schülerinnen und Schüler bedienen sich am Material der Lerntheke und können den Zeitraum der Auseinandersetzung mit einer Aufgabe beziehungsweise deren Reihenfolge selbst bestimmen. Der Lehrperson ist es jedoch möglich, Pflichtaufgaben zu erteilen, die von jedem Lernenden bearbeitet werden sollen. Das Lerntagebuch bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihren Lernfortschritt dabei festzuhalten und gegebenenfalls zu überprüfen. Sie halten hierzu ihre Lernfortschritte auf einem eigens angefertigten Blatt oder in einem kleinen Buch fest. Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler können wichtige Ereignisse im Leben Martin Luthers und den groben Ablauf der Reformation in Deutschland sowie die Auswirkungen auf die heutige Zeit wiedergeben. können das Ereignis der Reformation als bedeutsam wahrnehmen und sich ihr eigenes Urteil über Luthers Neuerungen (zum Beispiel Abschaffung des Ablasshandels) bilden. lernen, Texte aus der Zeit Luthers zu verstehen und in ihre eigene Sprache umzuformulieren. Sozialkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihre Kooperations- und Teamfähigkeit, indem sich manche Aufgaben nur mit einem Partner lösen lassen. Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler bedienen sich verschiedener Medien (Internet, Literatur), um eigenständig die Themen Martin Luther und Reformation zu recherchieren. Religionen-entdecken.de vermittelt aus unabhängiger Sicht Wissen über Weltreligionen. Das Internetangebot besteht unter anderem aus einem umfangreichen Lexikon sowie einem Forum und Mitmachmodulen. Außerdem gibt es Filme, Spiele, Buch-, Ausflugs- und Basteltipps. Kinder haben die Möglichkeit, der Fachredaktion Fragen zu stellen. Lehrer finden in einem eigenen Bereich Unterrichtsideen und weiterführendes Material.

  • Religion / Ethik
  • Sekundarstufe I

Föderalismusreform: Was länge währt....

Unterrichtseinheit

In Deutschland geht großen Reformen in vielen Fällen ein langwieriges politisches Tauziehen voraus, denn nicht nur die Parteien müssen sich darüber verständigen, parallel müssen auch die Interessen von Bundestag und Bundesrat vereint werden.Da die Interessen des Bundes und der Länder häufig unterschiedlich sind, ist dies keine leichte Angelegenheit. Wenn darüber hinaus auch die politischen Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag unterschiedlich verteilt sind, dann kann die Regierung nur aufgrund ihrer Bundestagsmehrheit nichts verändern und die Lage wird noch komplizierter. Häufig führt dies dazu, dass die eine Institution die andere blockiert und Umgestaltungen verhindert. Das liegt daran, dass Deutschland ein Bundesstaat ist, die Kompetenzen von Bund und Ländern aber, anders als in den meisten föderalen Staaten, nicht klar abgegrenzt sind.Die Schülerinnen und Schüler sollen das föderale Staatssystem Deutschlands und die Kernpunkte der Föderalismusreform kennen lernen. das Verhältnis von Bundestag und Bundesrat reflektieren und analysieren. die Entwicklung des Reformvorhabens nachvollziehen und die Positionen der Parteien vergleichen. den Verlauf und die Zuständigkeiten von Gesetzgebungsverfahren analysieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Föderalismusreform Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 7 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 1-3 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die fehlende Abgrenzung der Kompetenzen von Bund und Ländern zeigt das Beispiel der Finanzen: Zwar geben die Bundesländer in eigener Verantwortung jede Menge Geld aus, doch können sie, bis auf wenige Ausnahmen, weder eigene Steuern erheben noch Steuersätze festlegen. Auch bei umfangreicheren Investitionen haben die Länder alleine kaum Handlungsspielraum. Historische Entwicklung Ein Überblick der historischen Entwicklung zeigt die sich verändernden Kompetenzen der Länder seit der Weimarer Republik. Deutschland - ein Bundesstaat Der Aufbau des föderalen Bundesstaates sowie die Spielräume von Bund und Ländern in der Gesetzgebung stellen eine gute Einführung in das Thema dar. Kernpunkte der Reform Die Föderalismusreform soll die Verantwortungen und Kompetenzen des Bundes und der Länder neu und eindeutiger regeln. Weimarer Republik und NS-Zeit Bereits in der Weimarer Republik (1918-1933) gab es verschiedene deutsche Länder mit eigenen Regierungen und einen "Reichsrat", der zusammen mit dem "Reichstag", dem Parlament, am Gesetzgebungsprozess beteiligt war. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Länder "gleichgeschaltet", wodurch sie zwar weiterhin als Bundesländer existierten, ihr staatliches Eigenleben und ihre politischen Einflussmöglichkeiten allerdings einbüßten. Sie verkümmerten letztlich zu einem "verlängerten Arm" der nationalsozialistischen Reichsregierung, um deren Politik bedingungslos durchzusetzen. Neuordnung nach 1945 Die heutigen Bundesländer sind das Ergebnis der territorialen und strukturellen Neugliederung nach 1945. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges trafen sich die drei großen Alliierten (USA, Sowjetunion und Großbritannien) vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 zur so genannten "Potsdamer Konferenz" (eigentlich Dreimächtekonferenz von Berlin) und berieten, wie es mit Deutschland weiter gehen sollte. Sie bestätigten unter anderem die bereits während der Konferenz von Jalta (4. Februar bis zum 11. Februar 1945) beschlossene Aufteilung Deutschlands in verschiedene Besatzungszonen. Die ersten Länder entstanden im Juli 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, allerdings plante die Sowjetunion einen zentralistischen Staat, in dem die Länder lediglich Verwaltungseinheiten ohne weitere politische Kompetenzen sein sollten. 1952 verloren die Länder der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ihre Verwaltungsfunktionen - an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin. 1949: Geburtsjahr der Bundesrepublik Deutschland In den Jahren 1946/47 entstanden in den drei westlichen Besatzungszonen die meisten westdeutschen Bundesländer - als letztes westdeutsches Bundesland wurde das Saarland am 1. Januar 1957 Teil der bereits gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wollte nach dem Krieg in den drei Westzonen einen föderalen deutschen Bundesstaat schaffen, in dem die Länder eine wichtige politische Rolle spielen sollten. Das föderale Konzept setzte sich schließlich nach einigen politischen Auseinandersetzungen, auch zwischen den drei West-Alliierten, durch. Im Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 verkündet wurde, heißt es nun in Artikel 20, Absatz 1: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat". Föderale Prinzipien Das föderale Prinzip schlägt sich auch bei der Gesetzgebung nieder. So haben nach Artikel 70 des Grundgesetzes (GG) die Länder das Recht, Gesetze zu erlassen. Dies gilt allerdings nur, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund dafür die Befugnis verleiht. Grundsätzlich ist die Gesetzgebung somit Ländersache - es sei denn, es ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine Bundeszuständigkeit zweckmäßiger erscheint. Subsidiaritätsprinzip Es gilt das so genannte Subsidiaritätsprinzip, welches besagt, dass die Entscheidungen auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert werden sollen - hier auf die einzelnen Länder. Grundsätzlich hat das Grundgesetz die Zuständigkeit in die ausschließliche, die konkurrierende und die Rahmengesetzgebung des Bundes unterteilt. Über die Rahmengesetze kann der Bund in die Kompetenzen der Länder eingreifen und bundesweite Standards festlegen. Bei dem großen Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung darf der Bund laut Artikel 72 Abs. 2 GG nur dann Gesetze verabschieden, "wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse dies erforderlich macht". Auch die Länder können in diesem Bereich Gesetze erlassen, allerdings nur, "soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat" (Art. 72 Abs. 1 GG). In den ersten Jahren der Bundesrepublik hatten die Länder noch einen relativ großen Spielraum, inzwi-schen hat der Bund jedoch eine Menge Gesetze erlassen, durch welche sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder verringert haben. Im Laufe der Zeit hat sich in Deutschland eine besondere Föderalismusform entwickelt: Der Bund und die Länder grenzen sich nach ihren Funktionen ab, nicht nach ihren Kompetenzbereichen, das heißt, die Bundesebene erlässt einen Großteil der Gesetze und die Länder kümmern sich dann um deren Vollzug. So wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit und der Bund finanziert einen Teil der Investitionen, die eigentlich die Länder tragen müssten. Bundestag und Bundesrat mussten vielen Gesetzesvorhaben zustimmen, was aufgrund der oftmals unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern nicht immer einfach war. Die politische Zusammensetzung der beiden Organe spielte dabei eine noch größere Rolle. So blockierte während der letzten Legislaturperiode der rot-grünen Bundesregierung (2002-2005) der von der Union dominierte Bundesrat eine Reihe von Vorhaben der Bundesregierung und stimmte nur ausnahmsweise, etwa bei der Verabschiedung der Hartz IV-Gesetze, zu. Im Jahr 1997 hatte der damals SPD-dominierte Bundesrat die Steuerreform der CDU/CSU-FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl abgeblockt. Bundestagsopposition kann Entscheidungen im Bundesrat verhindern Auch wenn die Bundesregierung im Bundestag eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich hat, so muss dies im Bundesrat nicht unbedingt der Fall sein. Er setzt sich aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen zusammen und soll die Interessen der Länder auf Bundesebene wahren, sie aber auch in Einklang mit den Belangen des Bundes bringen. Doppelfunktion der Mitglieder Alle Bundesratsmitglieder nehmen eine Doppelfunktion wahr, denn sie üben ein Landesamt und zugleich ein Bundesamt aus, sind somit Landes- und Bundespolitiker. Da jedes Bundesland eine eigene Landesregierung wählt, kann die Regierungskoalition im Bundestag nur bedingt auf eine Mehrheit im Bundesrat bauen. Das heißt, die Oppositionsparteien sind im Bundestag zwar in der Minderheit, sie können durch ihre Beteiligung an einigen Landesregierungen aber Gesetzesvorhaben auf Bundesebene per Bundesratsabstimmung stoppen oder Kompromisse erzwingen. Trägheit bei notwendigen Veränderungen Die aufgezeigten Strukturen sorgen dafür, dass eine breite Mehrheit in Bundestag und Bundesrat die politischen Veränderungen tragen muss. Die Lage in den letzten Jahren war zwar stabil, allerdings haben sich im Laufe der Zeit viele notwendige Reformen aufgestaut, weil es dafür keine ausreichende Mehrheiten in den beiden Organen gab. Der Begriff "Reformstau" veranschaulicht diese Entwicklung. Unklare Verantwortungen Darüber hinaus hat die große Zahl der gemeinsamen Zuständigkeiten von Bund und Ländern die Verantwortung für die politische Entscheidungen immer mehr verwischt. Wenn Reformen scheiterten oder nur mäßige Ergebnisse herauskamen, dann war dem Bürger häufig nicht klar, wer dafür die Verantwortung trug. Aus diesem Grund gab es schon früh Bestrebungen, das gewachsene Gestrüpp der föderalen Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund und den Ländern neu zu ordnen. Erste Vorüberlegungen der Länder über eine Föderalismusreform gab es bereits Mitte der 90er Jahre. 2002/2003 tagte dann eine Arbeitsgruppe, der auf Länderseite Bayerns damaliger Staatskanzlei-Chef Erwin Huber (CSU) und sein Bremer Kollege Reinhard Hoffmann (SPD) angehörten. Im Oktober 2003 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" einzusetzen. Diese sollte Vorschläge erarbeiten, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Die Kommission unter Vorsitz von Edmund Stoiber (CSU) und Franz Müntefering (SPD) bestand aus jeweils 16 stimmberechtigten Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat sowie weiteren beratenden Mitgliedern, Gästen und Sachverständigen. Politischen Handlungsspielraum erhöhen Die konstituierende Sitzung fand am 7. November 2003 im Plenarsaal des Bundesrates statt. Insgesamt traf man sich, einschließlich der letzten Sitzung am 17. Dezember 2004, elf Mal. Der Bund wollte vor allem die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat deutlich reduzieren und so wieder mehr politischen Handlungsspielraum gewinnen. Die Länder wollten dagegen ihre Gestaltungsmöglichkeiten neu definieren, die sie durch immer mehr Bundesgesetze und vor allem durch die zunehmende Zahl von EU-Vorschriften gefährdet sahen. Scheitern an der Bildungspolitik Die 16 Bundesländer wollten sich gegenüber Berlin und Brüssel als eigenständige politische Einheiten behaupten und es sah schon so aus, als seien die Gespräche von Erfolg gekrönt. Letztlich scheiterte die Reform an der Bildungspolitik, über deren Neuordnung man sich in einem speziellen Aspekt nicht einig wurde: CDU und SPD konnten sich nicht über die Kompetenzen des Bundes im Hochschulwesen verständigen. Die Union sprach sich dafür aus, dass der Bund sich aus diesem Bereich fast völlig zurückziehen soll. Die SPD wollte zwar die Strukturen reformieren und den Ländern finanzielle Verbesserungen bieten, allerdings sollte der Bund nach Vorstellung der Sozialdemokraten bei der Bildungspolitik weiterhin eine wahrnehmbare Rolle spielen. Im Dezember 2004 erklärte man das Vorhaben für gescheitert. Verhandlungen der Großen Koalition Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD griff man die Föderalismusreform wieder auf und erklärte sie zu einem der wichtigsten Reformvorhaben der neuen Regierung. So einigten sich die beiden Regierungsparteien bereits während der Koalitionsverhandlungen auf ein gemeinsames Konzept und auch die Regierungschefs der Länder stimmten diesem Paket Mitte Dezember 2005 zu. Mitbestimmung der Länder bei Bundesgesetzen reduziert Die Große Koalition hat in einem ersten Schritt die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern transparenter geregelt und die Zahl der Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss, reduziert: waren es vor der Reform rund 60 Prozent, sollen es jetzt nur noch 35 bis 40 Prozent sein. Die Länder können nun nicht mehr nur deshalb bei Bundesgesetzen mitbestimmen, weil ihre Verwaltungen sie umsetzen müssen. Nach der Reform ist die Zustimmung nur dann noch erforderlich, wenn die Länder in den Gesetzen zu Leistungen gegenüber Dritten verpflichtet werden. Zuständigkeiten statt Gesetzgebung Insgesamt verzichteten die Länder auf Macht und Einspruchsmöglichkeiten gegen Bundesgesetze und erhielten dafür andere Zuständigkeiten zurück. Der Koalitionsbeschluss sieht vor, eine ganze Reihe Kompetenzen ganz in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer zu geben, wie zum Beispiel Versammlungsrecht, Ladenschluss, Presserecht und Gaststättenrecht. Dadurch will die Bundesregierung die in der Vergangenheit aufgetretene gegenseitige Blockade von Bundestag und Bundesrat bei der Verabschiedung von umstrittenen Gesetzen verhindern. Bildung ist Ländersache Auch für das Hochschulwesen, an dem die Verhandlungen im Dezember 2004 gescheitert waren, fand man eine Lösung: Wenn der Bund im Bereich der Hochschulzulassung und -abschlüsse bereits gesetzgeberisch tätig war, dann können die Länder nun davon abweichende Regelungen beschließen. Ansonsten hat sich der Bund aus der Bildungspolitik fast vollständig zurückgezogen und diesen Bereich den einzelnen Ländern überlassen. Der Bund kann daher auch keine Bildungsprojekte wie das Ganztagsschulprogramm mehr auflegen. Die Große Koalition hat außerdem vereinbart, die Kompetenzen des Bundeskriminalpolizeiamtes zu erweitern. So ist der Bund nun zuständig für "die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landespolizeibehörde um eine Übernahme ersucht." Die Föderalismusreform wirkt sich bis in den Bereich der Europapolitik aus, immerhin fallen auch auf EU-Ebene Entscheidungen, welche die Kompetenzbereiche der Länder betreffen. Daher wollte man die europapolitische Zusammenarbeit von Bund und Ländern generell verbessern, beispielsweise dadurch, dass der Bundesrat bereits im Vorfeld von EU-Entscheidungen Stellung nehmen kann. Im Speziellen wurde in dem neuen Artikel 109 Abs. 5 ein "nationaler Stabilitätspakt" für Deutschland umrissen und in Artikel 104a Abs. 6 erstmals geregelt, in welchem Umfang sich Bund und Länder an möglichen Straf-zahlungen, etwa weil ein Bundesland eine EU-Richtlinie nicht umgesetzt hat, beteiligen. Der "nationale Stabilitätspakt" regelt, wie viel der Bund und wie viel die Länder bezahlen müssen, sollte die Europäische Union Deutschland wegen eines Verstoßes gegen den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt zu einer Geldstrafe verurteilen: der Bund soll 65, die Länder 35 Prozent zahlen. Zuerst die Politik, dann die Finanzen Die so genannte Föderalismusreform I trat zum 1. September 2006 in Kraft, doch allen Beteiligten war klar, dass man damit nicht noch nicht am Ende war. Während es bislang vor allem um die Neuverteilung der politischen Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ging, stehen im Mittelpunkt der so genannten Föderalismusreform II die Finanzen. Eine neue Kommission Bundestag und Bundesrat haben am 15. Dezember 2006 beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen" einzurichten. Sie soll Vorschläge erarbeiten, um die Finanzbeziehungen zu modernisieren und diese den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Kommission setzt sich aus je 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat zusammen, hinzu kommen vier Abgeordnete aus den Landtagen und Vertreter der Kommunen, die allerdings nicht stimmberechtigt sind. Das erste Treffen fand am 8. März statt; SPD-Fraktionschef Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), die beiden Vorsitzenden der Föderalismusreform-II-Kommission, wollen die Arbeit bis Anfang 2009 abschließen.

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