Bleiben Sie neugierig: Entdecken Sie unsere Fachartikel zu praxisnahen Themen und lernen Sie neue Methoden und Werkzeuge kennen, um die täglichen Herausforderungen im Schulalltag zu meistern. 

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Die Ernährungspyramide im Unterricht – Unterrichtsmaterial ab Klasse 5

Fachartikel

Die BZfE-Ernährungspyramide ist ein einfaches, didaktisches Modell für unser tägliches Essen und Trinken. Die dazugehörige Materialsammlung bietet veränderbare Arbeitsblätter und Lebensmittelfotos, die Sie auf vielfältige Weise nutzen können: im Unterricht, an Projekttagen oder in AGs.

  • Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt / Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin

KI in der Grundschule – (k)ein Thema?

Fachartikel
5,99 €

In diesem Artikel wird die Relevanz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Grundschule thematisiert, wobei Lehrkräfte und Eltern oft unsicher über die Vor- und Nachteile sind. Der Beitrag betont die persönliche Auseinandersetzung mit diesem Thema. Welche Facetten hat das Thema Einsatz von KI in der Grundschule ? Vielleicht fragt sich der eine oder die andere beim Lesen der Überschrift dieses Beitrags: "Muss ich mich jetzt auch noch mit KI beschäftigen? Wir haben doch schon genug andere, wichtige Themen." Das stimmt auch. Dennoch ist das Thema Digitalisierung ein Thema, das sich laufend überholt und entsprechend sollte Schule auch darauf reagieren. Schulische Vorgaben müssen ständig überprüft und angepasst werden. Wie bei jedem digitalen Thema lässt sich auch der Einsatz von KI nicht ausschließlich auf den Medien- oder Sachunterricht beschränken. Die Welt ist im Wandel und die KI wird sehr viel verändern, auch das Lernen, ebenso die Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Allerdings ist KI nicht unfehlbar. Nur wer versteht, wie KI funktioniert , kann sie kompetent nutzen. Wer nicht klar formuliert oder nicht in KI-Sprache "promptet" , wird auch nicht von der Technologie profitieren. Genau darum geht es: Medienkompetenz. Da wäre es "grob fahrlässig", das Thema KI außen vorzulassen. Was sagen die Bildungspolitik und die Bildungsforschung? "Unsere Schulen sollen Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit KI vertraut machen. Sie müssen lernen, wie KI-basierte Textgeneratoren funktionieren, deren Potentiale und Risiken erkennen und die gesellschaftlichen Auswirkungen verstehen", so die NRW-Schulministerin Dorothee Feller in einer Pressemitteilung im Februar 2023. Ein dazugehöriger Handlungsleitfaden ist auf der Webseite des Ministeriums verfügbar. In der Veröffentlichung findet man Hinweise zur Nutzung von Programmen wie ChatGPT im Unterricht sowie rechtliche Hinweise, insbesondere zu Datenschutz und Datensicherheit. Auch andere Bundesländer, wie die Senatsverwaltung für Bildung in Berlin, haben ähnliche Handreichungen herausgegeben. Konkrete Anleitungen für den Unterricht fehlen jedoch bislang. Was sagt die Lernforschung zum Thema KI im Unterricht? Der deutsche Wissenschaftler Ulrich Trautwein, der unter anderem zur Digitalisierung in Lernkontexten forscht, äußerte sich im August 2024 in einem Interview mit der GEO zur Rolle von KI im Schulunterricht. Er sieht drei mögliche Szenarien: KI spielt kaum eine Rolle im Unterricht. KI ersetzt die Lehrkraft vollständig. KI wird unterstützend im Unterricht eingesetzt. Für Trautwein ist das dritte Szenario am wahrscheinlichsten. Er betont, dass KI gezielt bei Problemen helfen und auf individuelle Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler eingehen kann, was das Lernen bereichert. Die KI gehört schon länger zur Lebenswelt der Kinder – Wo begegnet sie ihnen? Es ist eine spannende Frage, die man gemeinsam mit den Kindern erkunden sollte. Obwohl das Thema KI noch nicht in allen Köpfen der Erwachsenen präsent ist, haben viele Kinder schon ein gewisses Vorwissen. Unter dem Punkt KI als Thema im Unterricht werden verschiedene Ideen und Ansätze vorgestellt. KI in der Unterrichtsvor- und -nachbereitung Ein Arbeitsblatt zum Thema Wortarten (Arbeitsblatt 01) Der Einsatz von KI-Tools kann Lehrkräfte bei der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts unterstützen. Beispielsweise kann man ein KI-Programm wie ChatGPT anweisen, ein Arbeitsblatt zum Thema Wortarten zu erstellen, inklusive eines Blattes zur Selbstkontrolle. Dabei ist es wichtig, einen präzisen "Prompt" einzugeben, der beschreibt, wie das Arbeitsblatt aussehen soll und für welche Zielgruppe es bestimmt ist. Ein "Prompt" ist eine klar formulierte Anweisung oder Frage, die darauf abzielt, eine konkrete Antwort von der KI zu erhalten. Nach der Erstellung sind manchmal kleine Anpassungen nötig, wie die ansprechende Gestaltung des Arbeitsblattes mit Symbolen oder Piktogrammen. Ein Beispiel habe ich für Sie vorbereitet. Ein zielgruppenrelevanter Lesetext für den Leseunterricht in ein paar Sekunden Lehrkräfte sind oft auf der Suche nach passenden Lesetexten für ihre Klassen. Besonders durch das neue Konzept der "Lesezeit" und das verpflichtende Lesenüben von 3 x 20 Minuten pro Woche in Nordrhein-Westfalen wird häufig geeigneter Lesestoff benötigt. Mit klar formulierten "Prompts" kann ein Text erstellt werden, der genau auf die Zielgruppe abgestimmt ist. Ein Beispiel für eine Eingabe könnte lauten: "Erstelle einen Text mit 4.000 Zeichen für eine vierte Grundschulklasse, in dem es um die Freundschaft einer Katze zu einer Maus geht." Sollte der vorgeschlagene Text noch nicht ganz passend sein, schlägt die KI Änderungsmöglichkeiten vor. Im Zweifelsfall wird der Text von der Lehrkraft verfeinert. Auch ein passendes Bild kann von der KI erstellt werden, zum Beispiel durch den Prompt: "Erstelle zu der Geschichte ein passendes Bild." Wer es auf die Spitze treiben möchte, kann sogar einen Liedtext dazu schreiben lassen. Probieren Sie es aus! KI für Feedbacks Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler können Texte in eine KI eingeben und erhalten auf Wunsch Überarbeitungstipps. Dies erleichtert die Arbeit der Lehrkräfte und unterstützt die Schülerinnen und Schüler dabei, ihre Texte zu verbessern. Die KI gibt konkrete Hinweise zur Optimierung und fördert so den Lernfortschritt. Adaptives Lernen, wie es zum Beispiel das Mathematikprogramm bettermarks bietet, passt sich den individuellen Schwierigkeiten der Lernenden an. In einigen Bundesländern ist dieses Programm bereits etabliert, und die Kosten werden vom Land übernommen. KI für Elternbriefe In Schulen mit einem hohen Anteil fremdsprachiger Eltern kann der Einsatz von KI ebenfalls von großem Nutzen sein. Elternbriefe lassen sich schnell in Leichte Sprache oder Fremdsprachen übersetzen. Lehrkräfte können den Brief per Copy/Paste in die KI einfügen oder ihn direkt von der KI schreiben lassen. Diese Möglichkeit eignet sich auch für die Kommunikation mit fremdsprachigen Kindern. KI als Thema im Unterricht – Medienkompetenz erlangen mit und durch KI Beispiele für KI-basierte Anwendungen Die Fortbildungsplattform fobizz bietet verschiedene KI-Tools in einem "geschützten Raum" an, in dem Schülerinnen und Schüler KI-generierte Bilder und Texte erstellen können. Lehrkräfte können Projekte mit passenden Aufgabenstellungen und KI-Tools für ihre Klassen entwickeln. Der Zugang erfolgt einfach per QR-Code, ohne dass sich die Kinder registrieren müssen, und die Daten sind geschützt. Die Plattform, die vor allem Fortbildungen anbietet, ist kostenpflichtig, aber das Ausprobieren ist kostenlos. In einigen Bundesländern wurde den Schulen ein vom Land finanzierter Zugang zur Verfügung gestellt. Alternativ kann der Zugang zu fobizz , einschließlich der KI-Tools, auch über den Fortbildungsetat der Schulen finanziert werden. SchulKI – ChatGPT für Schulen Die Plattform SchulKI ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, ChatGPT in der Schule sicher und datenschutzkonform zu nutzen. Die Schülerversion kann kostenlos und ohne Registrierung verwendet werden. Unterrichtsideen zum Thema KI Im Folgenden werden Ideen vorgestellt, wie das Thema KI im Unterricht der Grundschule thematisiert werden kann. Sie können dafür die Arbeitsblätter nutzen und kopieren. Ebenso denkbar ist auch, dass die Schülerinnen und Schüler die Aufgabe per QR-Code auf ihr Tablet übertragen. Die ABs wurden mit dem Worksheet-Crafter erstellt, der es zulässt, den Kindern die Aufgabe per QR-Code zur Verfügung zu stellen. Vorsicht Datenschutz Bevor man mit den Kindern mit einer KI arbeitet, muss man sich über die unterrichtlichen Vorgaben informieren, da diese in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden können. Es kann an dieser Stelle keine verbindliche Rechtsauskunft gegeben werden. Klar sollte sein, dass weder Kinder noch Lehrkräfte personenbezogene Daten, Fotos oder Videos von Personen in einem Prompt verwenden dürfen, da diese möglicherweise weiterverarbeitet werden. Wirklich abgesichert sind Kinder in einer eigens für den Unterricht erstellten KI-Anwendung, wie sie beispielsweise die oben genannten Programm fobizz oder schulKI bieten. Die sicherste Variante ist die Nutzung einer auf Tablets installierten App, wie zum Beispiel Microsoft Copilot , die in einer eingeschränkten Version kostenlos erhältlich ist. Weiterführende Infos erhalten Sie auf der Seite Datenschutz-Schule . Aufgabe 1: Was ist Künstliche Intelligenz? Wo finden wir sie? Mit diesen Fragen können die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen oder im Plenum besprechen, was ihnen dazu einfällt. So wird das Vorwissen der Kinder aktiviert. Die Antworten können digital notiert werden, zum Beispiel in Mentimeter oder einem anderen kollaborativen Programm der Schule. Alternativ können die Kinder ihre Ergebnisse auf einem Tablet festhalten und auf die digitale Tafel übertragen. Erfahrungsgemäß haben viele Kinder den Begriff KI schon einmal gehört, können aber, wie viele Erwachsene, noch nicht viel damit anfangen. Häufig genannte Beispiele sind: "Gesichtserkennung am Handy, Google Lens , selbstfahrende Autos und Alexa ." Falls den Kindern keine Beispiele einfallen, können sie das Video Künstliche Intelligenz – kindgerecht erklärt von der Bundeszentrale für politische Bildung ansehen und danach Stichpunkte zu den Fragen aufschreiben. Mentimeter ist übrigens ein in der Free-Version kostenloses, digitales Umfrage- und Brainstorming-Tool, das auch von Grundschulkindern sehr einfach genutzt werden kann. Die Lehrkraft stellt eine Frage ein und präsentiert diese zum Beispiel am Active Board oder per Beamer. Die Kinder scannen einen QR-Code und geben ihre Antworten ein. Auf dem Active Board oder der Leinwand kann die Entstehung der Ergebnisse live verfolgt werden. Aufgabe 2: Frag doch mal die KI (Arbeitsblatt 02) Die Kinder sollen herausfinden, wie eine KI funktioniert. Dies kann in Gruppen erfolgen: Eine Gruppe nutzt die KI (zum Beispiel ChatGPT, Copilot), eine andere recherchiert mit einer Kindersuchmaschine im Internet, und eine dritte interviewt beispielsweise den Digitalisierungsbeauftragten der Schule. Anschließend werden die Ergebnisse verglichen und diskutiert, welche Gruppe die besten Antworten gefunden hat. Je nach Fragestellung werden die Kinder feststellen, dass die Antworten der KI nicht immer zielführend oder altersgerecht sind. Die Expertin oder der Experte (Pädagogin/Pädagoge und Digitalisierungsbeauftragte) kann dann gegebenenfalls konkretere Antworten liefern. Aufgabe 3: Vorbereitung eines Themas per KI (Arbeitsblatt 03) Die Kinder sollen sich in Gruppen mithilfe der KI auf ein Thema vorbereiten. Dabei lernen sie, wie wichtig es ist, zielführende Prompts zu erstellen. Im anschließenden Unterrichtsgespräch wird besprochen, ob die Kinder mit ihren Texten zufrieden sind und ob sie diese verstehen. Die Lehrkraft kann erklären, dass die KI Texte auch in Leichter Sprache ausgeben kann. Dies kann gemeinsam im Plenum und mit der digitalen Tafel ausprobiert werden. Aufgabe 4: Hat die KI immer Recht? Warum sollten wir in der Schule überhaupt noch etwas lernen? (Arbeitsblatt 04) Die Kinder sollen abschließend darüber diskutieren, ob man der KI immer vertrauen kann und warum man überhaupt in der Schule noch etwas lernen muss, obwohl es doch die KI gibt. Es ist sicher interessant, welche Argumente die Kinder dazu vorbringen. Literaturverzeichnis Ministerium für Schule und Weiterbildung (2024): Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen. Online Teschner, Johannes (2024): Jedes Kind käme näher an sein Leistungsmaximum : Ein Bildungsforscher erklärt, warum wir KI im Unterricht brauchen, Interview mit Ulrich Trautein aus der Geo. Online Weiterführende Literatur In diesem kostenlosen Schulbuch zur KI erhalten Sie eine gute und einfach verständliche Beschreibung aller KI relevanten Themen. Das Buch ist eher für ältere Schülerinnen und Schüler geeignet, aber sicher eine Unterstützung für die Lehrkraft. Julian Dorn (Autor), Josi Künstler (Autorin), Johannes Dorn (Wissenschaftler) (2024): Das Schulbuch zur Plattform: schulKI-2024-07-21-helle-edition.pdf

  • Fächerübergreifend / Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co.

Schulplatz abgelehnt: Gericht stärkt Schulleitungen bei der Aufnahme

Fall des Monats

Ein aktueller Fall zeigt, wie Schulleitungen bei Neugründungen ihre Aufnahmeentscheidungen treffen, auch ohne feste Leitung. Was bedeutet das für Eltern, die sich um einen Platz an einer neuen Schule bemühen? Ein Blick ins Urteil bietet Orientierung – und zeigt, was bei Aufnahmeverfahren in besonderen Konstellationen zu beachten ist. Für Lehrkräfte und Schulleitungen bringt die Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler oft organisatorische Hürden mit sich – insbesondere, wenn es um den Start einer neuen Schule geht. Wenn sich eine Schule noch im Gründungsprozess befindet, gibt es meist noch keine fest benannte Schulleitung und die organisatorische Verantwortung liegt oft bei einem provisorischen Team. Dies wirft die Frage auf: Wer ist in dieser Phase tatsächlich zuständig für Entscheidungen im Aufnahmeverfahren, und wie lässt sich rechtliche Sicherheit gewährleisten? Ein aktueller Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 18. Oktober 2024 (AZ: 19 B 849/24) gibt hier klare Hinweise und stärkt die Handlungsmöglichkeiten solcher Gründungsteams. Die Entscheidung könnte damit auch für Lehrkräfte an anderen Schulen im Aufbau Orientierung bieten. In der Entscheidung wurde die Eigenverantwortlichkeit eines Schulleiters im Aufnahmeverfahren für neue Gesamtschulen betont, erläutert das Rechtsportal "anwaltauskunft.de". Aufnahme an neu gegründeter Schule In dem Fall ging es um die Aufnahme eines Jungen in eine neu gegründete Gesamtschule. Da die Schule im Anmeldezeitraum noch keinen offiziell ernannten Leiter hatte, wurde das Aufnahmeverfahren von einem temporären Gründungsteam geleitet. Dieses Team bestand aus dem Schulleiter einer benachbarten Gesamtschule und einer Lehrkraft, die als zukünftige Schulleiterin der neuen Schule vorgesehen war. Die Eltern des abgelehnten Schülers legten Beschwerde ein und argumentierten, das Aufnahmeverfahren sei rechtswidrig, da es nicht alleinverantwortlich von einem Schulleiter durchgeführt worden sei. Sie forderten außerdem, dass ihr Kind als Härtefall berücksichtigt wird und bemängelten die Aufnahme von Seiteneinsteigern, die ihrer Meinung nach unrechtmäßig erfolgte. Gericht sieht keine Notwendigkeit für einen feststehenden Schulleiter während der Gründung Das Oberverwaltungsgericht in Münster kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass die Normen von einer bereits bestehenden Schule mit einer fest ernannten Schulleitung ausgehen. Die hier im Gründungsstadium befindliche Gesamtschule hatte aber noch keine Schulleitung. In solchen Fällen kann die Aufnahmeverantwortung temporär an ein Organisationsteam delegiert werden, ohne dass dies gegen das Schulgesetz verstößt. Das Gericht entschied, dass diese Vorgehensweise im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen steht, solange die wesentlichen Aufnahmeentscheidungen alleinverantwortlich durch den Schulleiter der benachbarten Schule getroffen wurden. Außerdem liege der Entscheidungsbereich für Härtefälle weiterhin allein beim Schulleiter, der im konkreten Fall alle maßgeblichen Entscheidungen persönlich und rechtskonform getroffen habe. Urteilsbegründung: Bedeutung für zukünftige Aufnahmeverfahren in NRW Die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verdeutlicht, dass die gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes des bevölkerungsreichsten Bundeslandes durchaus flexible Organisationsformen für Schulen im Gründungsstadium ermöglichen. Für Eltern und Schülerinnen und Schüler bedeutet dies, dass Aufnahmeverfahren auch dann rechtssicher durchgeführt werden können, wenn die Leitung einer neu gegründeten Schule noch nicht feststeht. Die Entscheidung stärkt zudem die Eigenverantwortung von temporär eingesetzten Führungspersonen, solange diese die alleinige Entscheidungsbefugnis im Verfahren behalten und in Abstimmung mit der Schulbehörde handeln. Auch wird durch das Urteil klargestellt, dass Härtefälle nur anerkannt werden, wenn zwingende Gründe für die Aufnahme an der spezifischen Schule vorliegen. Allgemeine Präferenzen wie bestimmte pädagogische Konzepte oder räumliche Nähe reichen damit nicht aus. Fazit: Elternrecht und Schulleitungsverantwortung im Einklang Mit dem Urteil bestätigt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Entscheidungsfreiheit der Schulleitungen im Aufnahmeprozess und die Rechtskonformität von Delegationslösungen in speziellen Konstellationen, wie sie in neu gegründeten Schulen auftreten. Eltern, die auf eine bevorzugte Aufnahme ihrer Kinder hoffen, sollten sich bewusst sein, dass Aufnahmeverfahren auch dann gültig sind, wenn sie von einem temporären Leitungsteam durchgeführt werden. Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

kirche-entdecken.de: Die Kirche als Erlebnisraum

Fachartikel

kirche-entdecken.de ist die interaktive Website der evangelischen Kirche für Kinder im Grundschulalter. Kinder lernen die Institution Kirche als Erlebnisraum kennen und erwerben spielerisch Wissen über den christlichen Glauben. kirche-entdecken.de bietet Grundschulkindern eine interaktive Möglichkeit, den Kirchenraum spielerisch und kreativ zu erkunden. Die evangelische Kirche nutzt diese Plattform, um Kindern Wissen über den christlichen Glauben zu vermitteln und gleichzeitig ihre Medienkompetenz zu fördern. Das Projekt, entwickelt von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und der Evangelisch-Lutherischen Kirche Hannovers, hat sich seit seinem Start 2005 zu einer beliebten Lern- und Erlebniswelt entwickelt. Mit Kira, der Kirchenelster, und weiteren tierischen Begleitern können die Kinder die Welt der Kirche entdecken, auch ohne direkten Kontakt zu einer Kirchengemeinde.

  • Religion / Ethik

Keine freiwillige Wiederholung der neunten Klasse

Fall des Monats

Ein Schüler möchte die neunte Klasse wiederholen, um seine Leistungen zu steigern und den Sekundarabschluss I zu erreichen. Die Schule lehnt ab, da sie keine Aussicht auf Verbesserung sieht. Jetzt entscheidet das Gericht: Bekommt der Schüler eine zweite Chance? Lesen Sie, wie der Fall ausgeht! Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Antrag eines Schülers auf freiwillige Wiederholung der neunten Klasse abgelehnt. In seiner Entscheidung vom 22. August 2024 (AZ: 4 L 839/24.KO) folgte das Gericht der Einschätzung der Schule, dass eine Wiederholung der Klasse aufgrund der bisherigen Leistungen und der gezeigten Motivation nicht erfolgversprechend sei. Schüler mit Lernschwierigkeiten In dem von dem Rechtsportal " anwaltauskunft.de " des Deutschen Anwaltvereins mitgeteilten Fall hatte ein Schüler den Antrag gestellt, die neunte Klasse freiwillig zu wiederholen. Bisher hatte er lediglich die Berufsreife erreicht. Er argumentierte, dass er durch äußere Umstände wie gesundheitliche Probleme und familiäre Belastungen an besseren Leistungen gehindert worden sei. Seine Eltern unterstützten den Antrag in der Hoffnung, dass er nach einer Wiederholung der Klassenstufe doch noch den qualifizierten Sekundarabschluss I erreichen könnte. Die zuständige Klassenkonferenz lehnte den Antrag jedoch ab, da die Leistungsprognose des Schülers keine Besserung erwarten ließ. Insbesondere seine durchweg schlechten Leistungen in Fächern wie Mathematik führten zu der Entscheidung, dass eine Wiederholung nicht zielführend sei. Ablehnung im Eilverfahren Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigte die Entscheidung der Klassenkonferenz und wies den Eilantrag des Schülers ab. Die Richter betonten, dass die Entscheidung der Klassenkonferenz auf einer fachlich-pädagogischen Beurteilung beruhte, die nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist. Es gab keine Hinweise darauf, dass die Klassenkonferenz Verfahrensfehler begangen oder sachfremde Erwägungen angestellt hatte. Im Einzelnen: 1. Prognose der Leistungsentwicklung Die Klassenkonferenz traf ihre Entscheidung auf der Grundlage der bisherigen schulischen Leistungen des Jungen. Besonders im Fach Mathematik war er durchweg mangelhaft. Um in die zehnte Klasse versetzt zu werden, hätte der Schüler mindestens die Note "befriedigend" in Mathematik oder einen Ausgleich durch sehr gute Leistungen in anderen Fächern erreichen müssen. Diese Voraussetzungen erfüllte der Schüler jedoch in keinem Schuljahr. 2. Äußere Umstände Der Schüler argumentierte, dass seine schwachen Leistungen in der neunten Klasse durch besondere Umstände wie eine Migräneerkrankung und familiäre Belastungen verursacht worden seien. Diese Gründe seien nun beseitigt und er könne nach einer Wiederholung bessere Ergebnisse erzielen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass diese Umstände nicht ausreichend waren, um die durchgehend schlechten Leistungen des Schülers zu rechtfertigen oder die Prognose der Klassenkonferenz zu erschüttern. 3. Entscheidung der Klassenkonferenz Nach der Schulordnung ist die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe nur dann zulässig, wenn eine positive Prognose hinsichtlich der weiteren schulischen Entwicklung des Schülers gestellt werden kann. Die Klassenkonferenz hatte jedoch keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass der Schüler nach einer Wiederholung der neunten Klasse die Voraussetzungen für den qualifizierten Sekundarabschluss I erfüllen könnte. Diese Einschätzung wurde auch durch die ärztliche Stellungnahme nicht widerlegt, die lediglich auf die persönliche Entwicklung und das Selbstvertrauen des Schülers abzielte. Fazit Das Urteil des VG Koblenz unterstreicht, dass die Entscheidung über die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe im schulischen Kontext auf pädagogischen und fachlichen Einschätzungen basiert, die nur in Ausnahmefällen gerichtlich überprüfbar sind. In diesem Fall bestätigte das Gericht die Entscheidung der Klassenkonferenz, da weder Verfahrensfehler noch sachfremde Erwägungen vorlagen. Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Schüler wegen wiederholter Verstöße von der Schule verwiesen

Fall des Monats

Eine Schule in Nordrhein-Westfalen hat einen Schüler nach mehrfachen schweren Verstößen von der Schule verwiesen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente Maßnahmen sind, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Ablauf des Unterrichts zu gewährleisten. Es gibt rechtliche und pädagogische Grenzen, innerhalb derer Schulen bei schwerem Fehlverhalten handeln müssen. Dabei stärken Gerichte immer wieder die Position der Schulen, um notwendige Maßnahmen zum Schutz des Lehrbetriebs und der Rechte anderer Schülerinnen und Schüler durchzusetzen. Dies zeigt auch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Juli 2024 (AZ: 19 B 470/24), das die Entlassung eines Schülers aufgrund wiederholten schweren Fehlverhaltens bestätigte. Entlassung von der Schule als Disziplinarmaßnahme Die Schule in Nordrhein-Westfalen hatte den betroffenen Schüler am 16. April 2024 aufgrund mehrfachen Fehlverhaltens entlassen. Ihm wurden unter anderem folgende Verfehlungen zur Last gelegt: - Versenden eines pornographischen Bildes an Mitschülerinnen und Mitschüler - Androhung von Prügel - Mitführen und Rauchen illegaler Vapes in der Schule - Animation jüngerer Schülerinnen und Schüler zum Konsum illegaler Vapes - Angebot illegaler Feuerwerkskörper - Entwendung einer Vape eines Schülers und Bedrohung dieses Schülers - Kaufangebot von Apple-Pencils an Mitschüler - unentschuldigtes Fehlen während einer Klassenarbeit Die Entlassung wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg am 16. April 2024 um 9:21 Uhr bestätigt und erst danach durch die Schulleitung umgesetzt. Schule handelte rechtmäßig Die Schule entschied sich schließlich, den Jungen von der Schule zu verweisen. Gegen diese Entscheidung legte er Rechtsmittel ein. Das Gericht in Münster wies die Klage jedoch ab. Die Richterinnen und Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Verhalten des Schülers die Schulgemeinschaft gefährdet und den ordnungsgemäßen Unterricht erheblich gestört habe. Mildere Maßnahmen seien in diesem Fall nicht ausreichend gewesen. Sicherheit an Schulen geht vor Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von Disziplin in Schulen. Es zeigt, dass Schulen berechtigt sind, Schülerinnen und Schüler zu verwiesen, wenn deren Verhalten die Sicherheit und das Wohlbefinden anderer Schüler gefährdet. Gleichzeitig betont das Urteil die Wichtigkeit einer fairen und transparenten Verfahrensweise bei disziplinarischen Maßnahmen. Schwere und Wiederholungsgefahr Das Gericht betonte auch, dass nicht nur die Schwere einzelner Taten, sondern auch die Häufigkeit und Wiederholung des Fehlverhaltens entscheidend seien. Trotz vorheriger Ordnungsmaßnahmen zeigte der Schüler keine Verhaltensänderung, was die Notwendigkeit der Entlassung unterstrich. Die Schule hatte alle milderen Maßnahmen ausgeschöpft, und die fehlende Kooperationsbereitschaft der Eltern verschärfte die Situation zusätzlich. Quelle: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

A Changing World of Work – Reading Comprehension

Fachartikel

Der Fachartikel bietet Einblicke in die technologische Transformation der Arbeitswelt. Thematisiert werden Entwicklungen wie Automatisierung, Robotik und KI sowie deren Einfluss auf Berufsfelder – konkret am Beispiel der LandBauTechnik. Der englischsprachige Text eignet sich für den Sprachunterricht der Sekundarstufe II (B1/B2) und verbindet Leseverstehen mit zukunftsrelevanten Themen wie Nachhaltigkeit, Umweltschutz und berufliche Perspektiven. Zugleich dient er als Fortbildungsmaterial für Englisch-Lehrkräfte A changing world of work: technology and working environment The world is facing numerous changes due to a growth in population and climate change. The English Curriculum in secondary school is taking the issue of challenges of our time in terms of nature and environment into account as well as the issue of modelling the future. Using the example of mechatronics for agricultural and construction machinery with focus on agriculture, this professional article focusses on changing technological advancements and demands in agriculture on the one hand. On the other hand, it approaches sustainability, environmental protection, artificial intelligence, technology and working environment. It serves as an informational basis for teachers and students of the Sekundarstufe II and may be integrated into further didactic concepts. Our world´s population is growing fast, and we will need more food, water, energy and other resources essential for life and prosperity. It seems like an enormous challenge, but also presents amazing opportunities for certain professions such as mechatronics for agricultural and construction machinery who use their skills to involve and maintain cutting edge technology, machines and robots to prevent from crop shortfalls in a sustainable way.

  • Englisch

afrika4teens.de: Trends, Themen, Transformation

Fachartikel

afrika4teens.de berichtet über Afrika und den großen Umbruch, den der Kontinent derzeit erlebt. Während einige Länder noch wie vor 50 Jahren regiert werden, findet auf den Straßen, in den Musikclubs, Modezentren und auf den Campussen der Unis ein enormer Wandel statt. Auf afrika4teens.de finden sich umfangreiche Informationen über die neuesten Trends in Politik, Jugendkultur, Medien, Musik, Mode und Film. Mit zahlreichen Videos, Musikbeispielen und Leseproben bietet afrika4teens.de eine multimediale, interaktive Entdeckungsreise durch Afrika. In einem Newsblog wird über aktuelle Themen und besondere Events berichtet.

  • Kunst / Kultur / Fächerübergreifend

afrika-junior.de: Reise durch Afrika und seine Tierwelt

Fachartikel

Der Kontinent Afrika weckt in Kindern die Neugier auf unbekannte Länder, exotische Kulturen und eine faszinierende Tierwelt. Die Webseite afrika-junior.de lädt zu einer multimedialen, interaktiven Entdeckungsreise durch Afrika und seine Geschichte ein und lässt eine Tierwelt erkunden, die zur reichsten unseres Planeten zählt.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co.

tierchenwelt.de: Das Tierlexikon für Kinder

Fachartikel

tierchenwelt.de ist ein Tierlexikon, das Kindern im Alter von 8 bis 13 Jahren die Welt der Tiere auf spannende, unterhaltsame und fröhliche Art erklärt. Es sorgt für Lesespaß, Freude am Lernen, fördert das Naturbewusstsein und die Medienkompetenz. tierchenwelt bietet kindgerechte Tier-Steckbriefe, Wissensartikel, Videos und Quizze – für Schule, Arbeitsblatt und Referat. Mit einfachen Sätzen, überschaubaren Textlängen und anschaulichen Beispielen bringt es Kindern die unglaubliche, wunderschöne Vielfalt des Tierreichs näher.

  • Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt

Fremdenfeindliche Posts im Netz: Bildungsauftrag einer Schule durch Veröffentlichungen eines Lehrers…

Fall des Monats

Ein Lehrer wird wegen islamfeindlicher Posts im Internet von der Schulbehörde sanktioniert. Erfahren Sie, wie das Oberverwaltungsgericht Münster den Fall bewertet hat und welche Auswirkungen solche Äußerungen auf die dienstlichen Verpflichtungen von Lehrkräften haben können. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 7. Februar 2024 (AZ: 6 B 1209/23) eine Entscheidung der Schulbehörde bekräftigt und die Beschwerde eines Lehrers dagegen zurückgewiesen. Die Behörde hatte dem Lehrer nach mehreren islamkritischen und fremdenfeindlichen Postings ein Verbot der Führung seiner Dienstgeschäfte auferlegt. Diese Entscheidung, die das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" bespricht, verdeutlicht die Grenzen der Meinungsfreiheit von Beamtinnen und Beamten im Kontext ihrer dienstlichen Verpflichtungen. Das OVG Münster hat entschieden, dass der Lehrer durch seine außerdienstlichen Äußerungen gegen die Wohlverhaltens- und Mäßigungspflicht verstoßen hat. Diese Verstöße rechtfertigten das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. Auch Meinungsäußerungen, die unter den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, entbinden nicht von der Verpflichtung zur Wohlverhaltenspflicht, wenn sie das öffentliche Vertrauen in die unparteiische Amtsführung des Lehrers untergraben, so das Gericht. Islamfeindliche Äußerungen eines Lehrers im Internet Der Lehrer einer Gesamtschule hatte im Internet mehrere Artikel veröffentlicht, die islamkritische und fremdenfeindliche Inhalte enthielten und die Corona-Maßnahmen der Regierung in polemischer Weise kritisierten. Diese Veröffentlichungen wurden von der Schulbehörde als schwerwiegender Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht (§ 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG) und die Pflicht zur Mäßigung bei politischen Äußerungen (§ 33 Abs. 2 BeamtStG) bewertet. Die Schulbehörde verhängte daraufhin ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. Der Lehrer legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein, mit der Begründung, seine Äußerungen seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt und hätten keinen direkten Bezug zu seiner dienstlichen Tätigkeit. Verletzung der Wohlverhaltenspflicht Das Gericht stellte fest, dass die Äußerungen des Lehrers nicht vollständig losgelöst von seiner beruflichen Tätigkeit betrachtet werden können, da er in seinen Artikeln auf seine Erfahrungen als Lehrer Bezug nahm. Diese Äußerungen weckten durchgreifende Zweifel daran, ob der Lehrer seinem Bildungsauftrag gerecht werden könne, insbesondere in Hinblick auf die Werte von Sachrichtigkeit, Objektivität, Gerechtigkeit, Toleranz und dem Allgemeinwohl. Pflicht zur Mäßigung bei politischen Äußerungen Weiterhin stellte das Gericht fest, dass der Lehrer die Pflicht zur Mäßigung bei politischen Äußerungen verletzt habe, indem er staatliche Maßnahmen während der Corona-Pandemie in gehässiger und agitatorischer Weise kritisierte. Diese Kritik enthielt Vergleiche der Impfung mit der Rassenideologie und den Verbrechen der Nationalsozialisten, was besonders problematisch sei, da Lehrkräften im Falle einer pandemischen Lage besondere Aufgaben auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge zukommen. Verstoß gegen die Verfassungstreue Zusätzlich wurde die Verfassungstreue des Lehrers in Frage gestellt, da er behauptete, Demokratie und Freiheit seien bereits abgeschafft worden und Vergleiche mit den Verbrechen des Dritten Reichs zog. Solche Äußerungen untergraben das Vertrauen in eine unparteiische und gerechte Amtsführung, was für einen Lehrer, der eine Vorbildfunktion innehat, besonders schwerwiegend ist. Fazit und Auswirkungen für die Praxis Die Entscheidung des OVG Münster verdeutlicht, dass Lehrkräfte und andere beamtete Personen bei außerdienstlichen politischen Äußerungen sorgfältig darauf achten müssen, keinen Bezug zu ihrer amtlichen Stellung herzustellen und die Pflicht zur Verfassungstreue einzuhalten. Hinweise auf die eigene Tätigkeit sollten vermieden werden, um Konflikte mit dienstlichen Pflichten zu verhindern. Diese Entscheidung zeigt auch, dass das öffentliche Vertrauen in die unparteiische Amtsführung von Beamtinnen und Beamten einen hohen Stellenwert hat und bei Verstößen streng geahndet werden kann. Auch bei nicht beamteten Lehrkräften dürften nach Auffassung der Deutschen Anwaltauskunft solche Äußerungen ähnliche Konsequenzen haben, auch wenn beamtete Personen eine stärkere Treuepflicht trifft. Quelle: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Nachprüfung in Mathematik für den Mittleren Schulabschluss

Fall des Monats

Viele Schülerinnen und Schüler hoffen am Ende des Schuljahres auf eine Nachprüfung, wenn sie eine Prüfung nur knapp verfehlt haben. Besonders für den Mittleren Schulabschluss im Fach Mathematik stellt sich die Frage, ob Schulen diese Möglichkeit einräumen müssen. Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen bringt Klarheit. Erfahren Sie jetzt mehr über die rechtlichen Hintergründe und Voraussetzungen. Viele Schülerinnen und Schüler schwitzen am Ende des Schuljahres: Hat es mit dem Abschluss geklappt oder muss ich nachsitzen? Besonders bitter ist es, wenn die Prüfung nur in einem Fach knapp verfehlt wurde. Doch unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, die Note durch eine Nachprüfung zu verbessern. Müssen Schulen diese Möglichkeit speziell für die Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss) im Fach Mathematik einräumen? Nein, das müssen sie nicht. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 23. Mai 2024 (AZ: 19 B 476/24) entschieden, dass ein Bewerber keinen Anspruch auf eine isolierte Nachprüfung im Fach Mathematik für den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) hat. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Weitere Informationen und eine ausführliche Analyse des Urteils finden Sie auf anwaltauskunft.de. Isolierte Nachprüfung in einem Fach Der Kläger hatte die vorläufige Zulassung zur Nachprüfung im Fach Mathematik im Rahmen der Externenprüfung zum Erwerb der Fachoberschulreife beantragt. Er hatte bereits 2023 die Externenprüfung nicht bestanden und wollte nun lediglich die Nachprüfung in Mathematik im Jahr 2024 nachholen, ohne die gesamte Prüfung erneut abzulegen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte zuvor festgestellt, dass der Kläger keinen Anspruch auf eine isolierte Nachprüfung im Fach Mathematik hat, da er die Externenprüfung insgesamt nicht bestanden hatte und diese nach den Vorschriften des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen nur insgesamt wiederholt werden kann. Gerichte sind sich einig und pochen auf das Schulgesetz Auch das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Klägers zurück und bestätigte damit die Entscheidung der ersten Instanz. Für die Kosten des Beschwerdeverfahrens muss der Kläger auch aufkommen. Das Gericht entschied, eine Nachprüfung kann nur im Zusammenhang mit der gesamten Prüfung durchgeführt werden. Weil er aber die Externenprüfung im Jahr 2023 nicht bestanden hatte, konnte er im Jahr 2024 auch nur die gesamte Prüfung wiederholen. Eine isolierte Nachprüfung in Mathematik, wie vom Kläger begehrt, sei nach den einschlägigen Vorschriften nicht zulässig. Anders verhält es sich allerdings, wenn der Schüler die Prüfung zwar bestanden hat, aber in einem Fach (z. B. Mathe) eine mangelhafte Note erhalten hat. In diesem Fall kann er diese Note durch eine Nachprüfung verbessern, erläutert das Rechtsportal anwaltauskunft.de. Rechtslage zur Nachprüfung Nach § 6 Abs. 1 der Verordnung über die Externenprüfung (PO-Externe S I) ist die Bezirksregierung ermächtigt, Bewerber zur Externenprüfung zuzulassen. Diese Zulassung umfasst alle Bestandteile der Prüfung, einschließlich der Nachprüfung. Nach § 17 Abs. 2 S. 2 PO-Externe S I kann eine Nachprüfung nur im Rahmen der gesamten Externenprüfung stattfinden, zu der der Bewerber zugelassen wurde. Die Nachprüfung im Fach Mathe findet im Regelfall im nächsten Schuljahr nach der nicht bestandenen Prüfung statt. Der genaue Termin wird von der zuständigen Bezirksregierung festgelegt. Die Prüfung selbst entspricht inhaltlich der regulären Prüfung im Fach Mathematik. Fazit für alle Prüflinge Die Nachprüfung in Mathe für den Mittleren Schulabschluss ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Jedoch ist die Teilnahme an der Wiederholung der gesamten Prüfung im Fach Mathematik im übernächsten Schuljahr begrenzt. Um die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss zu erhöhen, ist eine gründliche Vorbereitung auf die Nachprüfung unerlässlich. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Fortbildungsangebot in Form von Fachartikeln

Lehrer-Online ist eine zentrale Anlaufstelle für Lehrkräfte, die eine umfassende Sammlung an Fachartikeln bereitstellt, um Lehrerinnen und Lehrern in ihrer täglichen Arbeit und Weiterbildung zu unterstützen. Mit einer breiten Palette an Themen, von Didaktik und Methodik über Klassenmanagement bis hin zu den neuesten Trends in der Bildungslandschaft, bietet Lehrer-Online wertvolle Einblicke und praktische Tipps, die direkt im Klassenzimmer angewendet werden können. Unsere Fachartikel sind von Expertinnen und Experten verfasst und auf die Bedürfnisse moderner Lehrkräfte zugeschnitten.

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