Bleiben Sie neugierig: Entdecken Sie unsere Fachartikel zu praxisnahen Themen und lernen Sie neue Methoden und Werkzeuge kennen, um die täglichen Herausforderungen im Schulalltag zu meistern. 

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Sturz von Bierbank: Dienstunfall

Fall des Monats

Stürzt eine Lehrerin von der Bierbank und verletzt sich dabei, so handelt es sich um einen Dienstunfall, wenn der Festzeltbesuch im Rahmen einer Klassenfahrt stattfindet. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und verpflichtete den Dienstherren zur Anerkennung (Az. 1 K 173/13). Die Studienrätin nahm als Begleitung an einer Klassenfahrt nach München teil. Auf dem Programm stand auch ein Besuch des Frühlingsfests, der zum Ausklang des Tages gegen 21 Uhr im Bierzelt enden sollte. Zur Live-Musik tanzten Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte gemeinsam auf der Bierbank, bis diese letztlich umkippte und die Lehrerin sich beim Sturz am Rücken verletzte. Daraufhin war sie mehrere Wochen krankgeschrieben. Die Schulbehörde Stuttgart aber verweigerte ihr die Anerkennung eines Dienstunfalls. Denn es gehöre schließlich nicht zu ihren Dienstaufgaben, mit den Schülerinnen und Schülern auf der Bierbank im Festzelt zu tanzen. Die Gefahr hat sie mit dem Besteigen der Bank selbst geschaffen und somit soll auch der Unfall eine rein private Angelegenheit der Lehrerin gewesen sein.

  • Fächerübergreifend

Think Big School: Gestalte die digitale Zukunft

Fachartikel

Think Big School bietet interdisziplinäres Unterrichtsmaterial zur Digitalisierung von Wirtschaft und Medien, zum unternehmerischen Denken und zum kreativen Umgang mit Webangeboten. Microsoft, Facebook, Instagram und Twitter: Jugendliche wachsen heute selbstverständlich mit digitalen Technologien auf. Und auch der Unterricht hat sich gewandelt - neben neuen Lernmethoden haben Computer, Internet und Praxisthemen aus der Wirtschaft Einzug ins Klassenzimmer gefunden. Hier setzt Think Big School an: Mit Angeboten, die helfen, Antworten auf aktuelle Fragen zu entwickeln. Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung auf Wirtschaft und Gesellschaft? Welche Rolle kann das Internet bei der Umsetzung einer Idee spielen? Wie erstellt man einen Geschäftsplan, und wie präsentiert man ihn am besten?

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Informationstechnik / Wirtschaft

Befreiung vom Schwimmunterricht?

Fall des Monats

Schülerinnen dürfen nicht aus religiösen Gründen dem Schwimmunterricht fernbleiben. Für muslimische Mädchen sei ein Ganzkörperbadeanzug, ein sogenannter Burkini, eine zumutbare Kompromisslösung. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht. In strenger Auslegung gebiete der Koran, den Körper von Mädchen ab sieben Jahren mit Ausnahme von Gesicht und Händen zu bedecken. Eine Schülerin, die einige Jahre in Marokko gelebt hatte, weigerte sich daher, am Schwimmunterricht teilzunehmen. Außerdem gestatte ihre Religion ihr nicht, sich Jungs in knapper Kleidung zu zeigen sowie körperliche Berührungen mit ihnen zu riskieren. Einen Burkini akzeptiert sie nicht, da sie damit "stigmatisiert und ausgegrenzt" würde. Solange die Schule den Schwimmunterricht nicht nach Geschlechtern getrennt anbiete, müsse sie davon befreit werden. Doch die Schule erlaubte ihr keine Ausnahme von der Schulpflicht.

  • Fächerübergreifend

Elementare Vielfalt: Ausbildung in der Chemie-Branche

Fachartikel / Video-Tutorial

Berufsinformationen, Berufevideos, bundesweite Ausbildungsbörse und Bewerbungstipps - Elementare Vielfalt bündelt relevante Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten in der Chemie-Branche. Chemielaboranten, Chemikanten, Mechaniker, Industriekaufleute, Elektroniker oder Köche - eine Ausbildung in der Chemie-Branche steht für Vielfalt: mehr als 50 Ausbildungsberufe, über 1.000 Ausbildungsbetriebe und unterschiedlichste Karrierewege. Die Chemie-Industrie bietet für jedes Talent den passenden Beruf.

  • Berufsvorbereitung /Berufsalltag / Arbeitsrecht / Chemie / Natur & Umwelt

Geld fürs Arbeitszimmer?

Fall des Monats

Ausgaben für das notwendige "Homeoffice" können Lehrerinnen und Lehrer zwar von der Steuer absetzen, eine gesonderte Aufwandsentschädigung muss der Dienstherr dafür aber nicht zahlen. So hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und wies mehrere Klagen beamteter Lehrer ab. In drei Verfahren stritten Lehrer von niedersächsischen Gymnasien, um Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer erstattet zu bekommen. Die Kosten dafür würden nicht von ihrem Gehalt gedeckt. Dennoch müssten sie auch von zu Hause aus arbeiten, da in der Schule für Lehrerinnen und Lehrer keine kompletten Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nähmen heute viel mehr Zeit in Anspruch als früher, und die vorbereitende Arbeit sei in der Schule auch nicht möglich. Zudem verletze dies den Gleichheitsgrundsatz, wenn andere Beamten hinreichend ausgestattete Arbeitsplätze bekämen, den Lehrerinnen und Lehrern diese aber vorenthalten würden.

  • Fächerübergreifend

Weblogeinsatz im Rahmen des Schülerbetriebspraktikums

Fachartikel

Dieser Fachartikel stellt Lehrkräften eine Idee vor, wie Weblogs im Rahmen des Schülerbetriebspraktikums zur schulischen Begleitung der Lernenden genutzt werden können. Im Blended Mentoring Concept (BMC) wird diese Idee aufgenommen und umgesetzt. Das Blended Mentoring Concept (BMC) stellt einen Mentoring-Ansatz in Verbindung mit einer Social-Software-Anwendung zur schulischen Begleitung des Schülerbetriebspraktikums, insbesondere während der Praxisphasen im Betrieb, dar. Das BMC ist an die Idee des Blended Learning angelehnt und zielt darauf ab, die Stärken der Offline-Betreuung mit denen einer Online-Betreuung zu verbinden. In dem hier vorgestellten Konzept wurde das Weblog als Begleitinstrument ausgewählt.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft

Schneeballschlacht versichert?

Fall des Monats

Wird ein Lehrer in einer Schneeballschlacht am Auge verletzt, so kann das einen versicherten Dienstunfall darstellen. Selbst dann, wenn die Schulordnung das Werfen von Schneebällen verbietet. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden (Az. 5 K 1220/11). Ein Lehrer war auf dem Schulgelände auf dem Weg zur nächsten Stunde, als ihm Schüler seiner Klasse vor dem Gebäude auflauerten und ihn mit Schneebällen bewarfen. Er hielt seine Mappe schützend vor sein Gesicht, rannte auf die Schüler zu und rief ihnen zu, dass sie aufhören sollten. Schließlich sei es unfair, dass nur er beworfen werde. Daraufhin hat sich eine allgemeine Schneeballschlacht mit dem Lehrer entwickelt, in der jeder jeden bewarf. Dabei ging ein Schneeball direkt ins Auge des Pädagogen, der daraufhin einen Monat krankgeschrieben war.

  • Fächerübergreifend

Klassenfahrten: Kostenerstattung

Fall des Monats

Führt ein beamteter Lehrer eine Klassenfahrt durch, so hat er einen Anspruch, die Reisekosten vom Dienstherrn erstattet zu bekommen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und erklärte einen systematisch angefragten Verzicht auf Reisekosten für unwirksam (Az. 1 A 1579/10 ). Ein Oberstudienrat eines Gymnasiums im Sauerland leitete eine Klassenfahrt der zwölften Jahrgangsstufe nach Italien. Sie wurde als Schulveranstaltung genehmigt und dem Lehrer als Dienstreise anerkannt. Per Formular soll er durch Ankreuzen auf eine Reisekostenvergütung verzichtet haben. Er bestreitet das - ein entsprechendes Feld müsse nachträglich ausgefüllt worden sein. Daher beantragte er die entsprechende Erstattung seiner Reisekosten. Mit Hinweis auf die abgegebene Verzichtserklärung wurde sie ihm aber verwehrt. Vor dem Verwaltungsgericht klagte der Lehrer erfolgreich dagegen. Das Land Nordrhein-Westfalen legte wiederum Berufung gegen das Urteil ein.

  • Fächerübergreifend

65-jähriger darf unterrichten

Fall des Monats

Der Zwangsruhestand für einen 65-jährigen Lehrer ist Altersdiskriminierung. Dieser Meinung ist das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und gab einem Lehrer recht, der nach dem Eintritt ins Rentenalter weiterarbeiten möchte (Az. 9 L 2184/13.F). Mit dem Ende des Schuljahres wäre der Studienrat im Alter von 65 Jahren regulär in den Ruhestand gegangen. Er aber wollte unbedingt weiterunterrichten. Die Arbeit erfülle ihn und er mache sie auch nach wie vor noch gut, wie er selbst meint. Das hessische Kultusministerium lehnte bereits seinen Antrag ab, den Ruhestand ein weiteres Jahr hinauszuschieben. Deswegen zog der Lehrer vor Gericht.

  • Fächerübergreifend

CC-lizenzierte Musik im Unterricht nutzen

Fachartikel

Dieser Fachartikel richtet sich an Lehrkräfte, die im Rahmen Ihres Unterrichts mit Musik arbeiten möchten. Es werden verschiedene Plattformen vorgestellt, die mit einer freien Lizenz versehene Musik anbieten. Darüber hinaus erfahren Lehrkräfte, wie sie Audiodateien selbst bearbeiten oder sogar selbst produzieren können. Medienkompetenz wird an Schulen groß geschrieben, mobile Endgeräte sind bei vielen Lehrenden und Lernenden vorhanden, auch die Ausstattung der Schulen hält digitale Geräte, mit denen sich Videos und Podcasts produzieren lassen, mittlerweile immer öfter bereit. Warum also nicht mit der eigenen Lerngruppe etwas produzieren, um Medienkompetenz handlungsorientiert zu fördern? Wo und wie man die entsprechende kostenlos nutzbare Musik dazu finden kann, wie man sie sogar selbst remixed oder produziert und welche Lizenzen und Software dafür benötigt werden, zeigt dieser Fachartikel. Welche Musik darf ich nutzen? Neulich im Unterricht Schüler: "Wir möchten diesen Song für unser Video als Hintergrundmusik benutzen und es dann auf YouTube posten, ist das ok?" Lehrkraft: "Nein, das geht leider nicht, das Musikstück steht nicht unter einer freien Lizenz zur Verfügung, sondern unter Copyright. Wenn ihr es nutzen wollt, müsstet ihr dafür ein Nutzungsentgelt an den Rechteinhaber zahlen, sonst macht ihr euch strafbar!" "Och, das ist ja total doof und was machen wir jetzt? Wo finden wir eine passende Musik für das Video?" Gefahr Urheberrechtsverletzung Wer in seinem Unterricht Videos, Hörspiele, Podcasts oder Mashups (ein Mix verschiedener Musikstücke) mit Lernenden erstellt und diese im Netz teilen möchte, kennt diesen oder ähnliche Dialoge nur zu gut. Generell gilt: Musik, mit der wir in unserem Alltag umgehen, ist zum größten Teil mit Copyright geschützt und nicht als freie Musik verfügbar. Dies schließt sie von jeder weiteren Nutzung aus, ohne vorher zumindest mit den Rechteinhabern Rücksprache gehalten zu haben. Ein aufwändiges Verfahren, für das im enggetakteten Berufsalltag keine Zeit bleibt, ganz abgesehen von der diffusen Angst, sich strafbar zu machen und der fehlenden Kenntnis der Rechtslage. Alternativen kennen Die schwierige und unklare Rechtslage führt nicht selten zu folgenden Ergebnissen: Das Videoprojekt scheitert wegen nicht vorhandener Musik, es wird gar nicht erst in Angriff genommen oder die Klasse nutzt Musik, die rechtlich geschützt ist. Nach der Lektüre dieses Fachartikels sollten sich die Leserinnen und Leser in keiner dieser drei Situationen mehr wiederfinden, denn sie wissen, wo sie freie Musik finden, kennen sich im Dschungel der freien Lizenzen (Creative Commons) aus oder stellen die Musik mit einer entsprechenden App gleich selbst oder zusammen mit den Lernenden her. Was sind Creative Commons-Lizenzen? Frei verfügbare Materialien Um herauszufinden, welche Materialien für schulische Projekte ohne Bedenken genutzt werden können, bedarf es heute keiner komplizierten Recherche mehr. Die sogenannten "freien Lizenzen" erleichtern die Suche nach geeigneten Materialien bedeutend. In Deutschland werden besonders häufig die Creative Commons-Lizenzen genutzt, um Materialien anderen Nutzerinnen und Nutzern unter klar definierten Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Mittlerweile gibt es auch einen großen Fundus an Musik, die unter einer freien Lizenz im Netz zugänglich ist. Bedingungen für die Lizenznutzung Was ist nun mit unter einer Creative Commons-Lizenz stehender Musik gemeint? Zunächst ist Creative Commons (CC) eine gemeinnützige Organisation. Sie stellt Materialien unter freien Lizenzen zur Verfügung. Diese Standardlizenzen räumen den Nutzern eine weitere Verwendung ein, ohne dazu mit den Urhebern Rücksprache halten zu müssen. Grundsätzlich gilt aber, dass auch diese freien Materialien von einem Urheber erschaffen wurden und man bei ihrer Nutzung die Pflicht hat, ihn und die entsprechende Lizenz zu nennen und dies bei einer Weiterverarbeitung zu beachten. Vier Grundmodule Bei den Creative Commons-Lizenzen unterscheidet man vier Grundmodule in verschiedenen Kombinationen, die im folgenden Abschnitt kurz dargestellt werden. Ausführliche Informationen zu den Creative Commons-Lizenzen, den Modulen und den sechs aktuellen Lizenz-Kombinationen finden Sie hier .

  • Musik

Sex-Chat? Unterrichtsverbot!

Fall des Monats

Bereits "verbale sexuelle Kontakte" zu einer Schülerin rechtfertigen das Unterrichtsverbot für den Lehrer. Dieser Ansicht ist das Verwaltungsgericht Aachen und verwehrte deswegen einem Pädagogen den einstweiligen Rechtsschutz (Az. 1 L 251/13). Ein 40-jähriger Lehrer soll über Facebook monatelang privaten Kontakt zu einer seiner Schülerinnen gehabt haben. Als er die 16-Jährige letztlich darum bat, mit ihm sexuell zu verkehren, fühlte sie sich belästigt und wandte sich an die Schulleitung. Daraufhin verbot die Bezirksregierung Köln mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte und kündigte an, ihn aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen.

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Behinderung und Beamtenstatus?

Fall des Monats

Einem angestellten Lehrer mit Behinderungsgrad von 30 Prozent darf eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten und somit der Beamtenstatus nicht verwehrt werden, nur weil er bereits einer unbefristeten Beschäftigung nachgeht. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Az. L 6 AL 116/12). Ein an Multipler Sklerose erkrankter Pädagoge arbeitete zunächst fünf Jahre lang als Beamter auf Probe. Danach erhielt er lediglich einen unbefristeten Arbeitsvertrag und wurde nicht verbeamtet, da es nicht ausgeschlossen sei, dass er dienstunfähig werde. Deswegen beantragte er die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen, um somit Beamter auf Lebenszeit werden zu können. Die dafür zuständige Bundesagentur für Arbeit hatte den Antrag abgelehnt, da durch die unbefristete Beschäftigung keine Gefährdung des Arbeitsplatzes vorliege. Demnach könne eine gesetzliche Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen nur dann erfolgen, wenn ein behinderter Mensch eine geeignete Stelle nicht besetzen oder behalten kann. Damit war der zu 30 Prozent behinderte Lehrer nicht einverstanden und klagte vor Gericht.

  • Fächerübergreifend

Fortbildungsangebot in Form von Fachartikeln

Lehrer-Online ist eine zentrale Anlaufstelle für Lehrkräfte, die eine umfassende Sammlung an Fachartikeln bereitstellt, um Lehrerinnen und Lehrern in ihrer täglichen Arbeit und Weiterbildung zu unterstützen. Mit einer breiten Palette an Themen, von Didaktik und Methodik über Klassenmanagement bis hin zu den neuesten Trends in der Bildungslandschaft, bietet Lehrer-Online wertvolle Einblicke und praktische Tipps, die direkt im Klassenzimmer angewendet werden können. Unsere Fachartikel sind von Expertinnen und Experten verfasst und auf die Bedürfnisse moderner Lehrkräfte zugeschnitten.

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