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Haben Lernende Anspruch auf mündliche Abiturprüfungen an deutschen Auslandsschulen?

Fall des Monats

Die Abiturprüfungen stellen den Zenit der Schullaufbahn von Schülerinnen und Schülern dar. Doch was geschieht, wenn ebendiese nicht stattfinden? Im Hinblick auf Lernende, die an deutschen Auslandsschulen unterrichtet werden, tut sich mitunter die rechtliche Frage auf, ob Betroffene dazu berechtigt sind, im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes das mündliche Abitur zu absolvieren. Der konkrete Fall Die privat geführte Europaschule setzte für dieses Jahr die zusätzlichen mündlichen Prüfungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch ab. Sie berief sich auf die Corona-Pandemie. Als Ausgleich zu den schriftlichen Abiturprüfungen sollte ein fiktives Prüfungsergebnis, das aus dem Durchschnitt der Halbjahresergebnisse der vier Schulhalbjahre der Qualifikationsphase gebildet wird, dienen. Die Europaschule im Ausland ist als mit innerstaatlichen Hoheitsrechten auf dem Gebiet des Prüfungsrechts beliehener privater Schulträger. Gegen die Absetzung der zusätzlichen mündlichen Prüfungen wandte sich ein Schüler erfolgreich im Eilverfahren. Die Entscheidung des Gerichts Private Schulen, die das Recht zur Abiturprüfung haben, müssen für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen sorgen, so das Oberverwaltungsgericht (OVG). Wenn eine deutsche Auslandsschule demnach zu Abiturprüfungen berechtigt ist, muss sie in diesem Jahr auch mündliche Prüfungen anbieten und darf darauf nicht mit Hinweis auf Corona-Pandemie verzichten. Die Lernenden haben einen Anspruch, in den Hauptfächern auch zusätzlich mündlich geprüft zu werden. Nur so können Schwächen aus den schriftlichen Prüfungen ausgeglichen werden. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Juni 2022 (AZ: 19 B 233/21). Lernende haben Anspruch auf mündliche Abiturprüfungen Der Verzicht auf die zusätzlichen mündlichen Prüfungen stelle für die betroffenen Lernenden einen gravierenden Nachteil dar. Diesen Lernenden werde die Möglichkeit genommen, die Defizite bei den schriftlichen Prüfungsergebnissen durch die zusätzliche mündliche Prüfung auszugleichen, entschieden die Richterinnen und Richter. Die vorgesehene Anrechnung eines fiktiven Prüfungsergebnisses stelle keinen gleichwertigen Ersatz dar. Im Gegensatz zu dem in der Prüfungsordnung festgelegten Verfahren bliebe so kein Raum, mit einer intensiven Prüfungsvorbereitung die Leistungen aus der Qualifikationsphase zu übertreffen. Die Europaschule wurde damit im Weg der einstweiligen Anordnung verpflichtet, für den Antragsteller zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch anzusetzen. Informationen und Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Einführung in das Schulrecht: Schulpflicht

Fachartikel
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Dieser Fachartikel behandelt die gesetzlich verankerte und für das deutsche Bildungssystem zentrale Bezugsnorm der Schulpflicht. Dabei informiert Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, prägnant über allgemeine Rechtsgrundlagen sowie -inhalte und zeigt mögliche Konsequenzen auf, die bei Schulpflichtverletzungen zu antizipieren sind. Nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch Eltern finden hier für den Schulalltag Wissenswertes. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind: Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen Datenschutz für und an Schulen: Grundlagen und Blick auf Videokonferenz-Systeme Der rechtliche Rahmen der Kindeswohlgefährdung Da das Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Schulpflicht Schulpflicht besteht in allen 16 Bundesländern, unterscheidet sich hierbei aber im Detail durchaus. Die Landeschulgesetze behandeln die Schulpflicht teilweise sehr ausführlich, so in §§ 63 bis 70 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG), teilweise aber auch sehr schlank, so in den §§ 37 bis 40 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG). Begrifflich von der Schulpflicht zu unterscheiden ist die (§ 58 NSchG oder § 28 Abs. 2 HmbSG statuierte) Pflicht zur Teilnahme, Mitwirkung und Leistungserbringung, die über die originäre Schulpflicht hinausgeht und inhaltliche Pflichten der Schülerinnen und Schüler konkretisiert. Blickt man über den nationalen Tellerrand, so ist festzustellen, dass die deutsche Schulpflicht durchaus nicht die Regel darstellt. In vielen Staaten besteht zwar eine Beschulungspflicht, eine Schulpflicht mit Präsenzpflicht ist hingegen vergleichsweise selten. Stattdessen werden vielerorts auch Homeschooling und Ähnliches toleriert, die in Deutschland regelmäßig ausgeschlossen werden. Beginn und Dauer der Schulpflicht Schulpflichtig ist, wer seinen Wohnsitz im jeweiligen Bundesland hat und das 6. Lebensjahr vollendet hat, wobei sich die Landesregelungen im Detail leicht unterscheiden. Ist etwa in Hamburg das gesamte Jahr, in dem ein Kind das 6. Lebensjahr vollendet, in verschiedenen Konstellationen Anknüpfungspunkt für den Beginn der Schulpflicht (§ 38 HmbSG), zielt zum Beispiel § 64 NSchG darauf ab, dass alle Kinder schulpflichtig sind, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulpflicht aber auch hier früher oder später beginnen. Die Dauer der Schulpflicht beträgt in Niedersachsen gemäß § 65 NSchG grundsätzlich 12, in Hamburg gemäß § 37 Abs. 3 HmbSG 11 Schulbesuchsjahre, wobei Hamburg und andere Bundesländer die sinnvolle Regelung treffen, dass die Schulpflicht mit der Volljährigkeit endet. Dies erspart in schwierigen Fällen kleinteilige Berechnungen. Teilweise wird in den Landesgesetzen über die reine Dauer der Schulpflicht hinaus auch geregelt, wie lange der Besuch der einzelnen Schulstufen dauern muss (so etwa §§ 66 f. NSchG). Auszubildende sind auch nach Abschluss ihrer allgemeinbildenden Schullaufbahn berufsschulpflichtig (siehe § 37 Abs. 2 HmbSG). Auch besondere Fälle regeln die Schulgesetze mit variierender Ausführlichkeit. So befasst sich etwa § 69 NSchG mit langfristigen Erkrankungen, besonderem sonderpädagogischen Förderbedarf sowie Schülerinnen und Schülern in Strafhaft oder Heimen. § 39 HmbSG fasst sich hier kürzer und fingiert das Ende der Schulpflicht nach erfolgreichem Durchlaufen der Berufsfachschule. Daneben findet sich eine Öffnungsklausel für Einzelfallentscheidungen der Schulverwaltung. Ruhen und Ende der Schulpflicht Das sogenannte Ruhen der Schulpflicht regeln § 70 NschG und § 40 HmbSG. Ein Ruhen der Schulpflicht kann etwa während des Mutterschutzes einer Schülerin sowie bei Ableistung freiwilligen Wehrdienstes, eines Freiwilligen Sozialen (FSJ) oder Ökologischen Jahres (FÖJ) eintreten. Das Ende der Schulpflicht ergibt sich regelmäßig aus der Erfüllung der Schulbesuchsjahre. Teilweise gibt es auch hierzu weitergehende Regelungen, so in § 70 Abs. 6 NSchG, wonach die Schulpflicht mit Erlangung der allgemeinen Hochschulreife endet, außerdem wenn die Schulpflicht mindestens ein Jahr geruht hat sowie bei besonderem sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn mindestens ein Jahr eine Ersatzmaßnahme für die Sekundarstufe II (Vollzeitunterricht an einer Berufsbildenden Schule, Arbeit in einer Jugendwerkstatt oder Ähnliches) absolviert wurde. Schulpflichtverletzung Die Schulpflicht trifft nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern mittelbar auch jeweils die Erziehungsberechtigten, die (zum Beispiel über § 71 NschG und § 41 HmbSG) dafür zu sorgen haben, dass ihre Kinder am Unterricht regelmäßig teilnehmen. Die Nichtbefolgung ist als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet, kann also mit Bußgeldern belegt werden (siehe § 176 NSchG). Daneben besteht die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler zwangsweise der Schule zuzuführen, sogenannter Schulzwang (siehe etwa § 177 NSchG und § 41a HmbSG). Regelungen zur Frage, wie konkret mit Absentismus umzugehen ist (normalerweise sind die gesetzlichen Bußgelder und Schulzwang die letzten Mittel), finden sich üblicherweise nicht unmittelbar im Landesschulgesetz, sondern in dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Am niedersächsischen Beispiel soll hier dargestellt werden, was die Regelungen vorzusehen pflegen: Ziffer 3.3.2. der "Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht" regelt, dass bei unentschuldigtem Fehlen zunächst die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch einzuladen sind. Kommt kein Gespräch zustande, sind sie schriftlich zu informieren. Wiederholt sich das unentschuldigte Fehlen trotzdem, erfolgt eine schriftliche Information durch die Schulleitung an die Erziehungsberechtigten, dass bei weiterem Fehlen Jugend- und Ordnungsamt eingeschaltet werden. Das Jugendamt hat sodann die Aufgabe, eine mögliche Kindeswohlgefährdung (§ 8a des Achten Sozialgesetzbuches / SGB VIII) zu prüfen, das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde (teilweise auch die Schulverwaltung selbst) ist zuständig für die Verhängung von Bußgeldern gegen die Erziehungsberechtigten. Der Schülerin beziehungsweise dem Schüler gegenüber können daneben Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen . Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Soziale Medien im Unterricht: den verantwortungsbewussten Umgang anhand eines Projektes schulen

Fachartikel
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Soziale Medien sind in der heutigen Zeit ein ständiger Begleiter von Schülerinnen und Schülern. Dieser Fachartikel thematisiert anhand des Social Media-Projekts @ichbinsophiescholl Chancen und Risiken, die mit der Nutzung sozialer Medien einhergehen. Auch Möglichkeiten, potentielle Gefahren der Social Media-Nutzung im Unterricht aufzugreifen, und die Vermittlung eines verantwortungsbewussten Umgangs sind Thema des Artikels. Soziale Medien in der (Lebens-)Welt der Schülerinnen und Schüler In der regelmäßig erscheinenden JIM-Studie (Jugend, Information, Medien) werden Jugendliche zu ihrem Mediennutzungsverhalten befragt. Eine wichtige Rolle spielt in der aktuellen Studie aus dem Jahr 2021 auch die Nutzung von Social Media-Anwendungen. Nicht überraschend belegte die Kommunikationsanwendung WhatsApp hierbei sowohl in der Gruppe der befragten Mädchen als auch unter den befragten Jungen den ersten Rang. Mit etwa der Hälfte der für WhatsApp abgebenden Stimmen wurde Instagram auf Platz zwei dieser Umfrage gewählt. Hierbei zählte sie für 42% der Mädchen und 31% der Jungen zu den wichtigsten Apps auf ihrem digitalen Endgerät. Auf den weiteren Rängen folgten YouTube, TikTok und Snapchat. Konkret befinden sich unter den fünf häufigsten Nennungen dieser Studie alle Apps, die auch Sie regelmäßig aus dem Mund ihrer Schülerinnen und Schüler hören, denn soziale Medien sind nach wie vor im Trend. Umso wichtiger ist es, sich auch als Lehrkraft mit diesen Medien auseinanderzusetzen und die Schülerinnen und Schüler zu einem bewussten Umgang damit anzuleiten. Denn auf diesen Plattformen kann man nicht nur Eindrücke und Bilder teilen – sie stellen auch eine große Gefahr dar. Gefahren und Risiken im Umgang mit Social Media Soziale Medien nehmen im Zeitalter der Digitalität eine immer größere Rolle ein: TikTok, Instagram und andere soziale Medien dienen unter anderem der Kommunikation, der Unterhaltung sowie der Information und sind aus der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Deshalb ist es unabdingbar, sich sowohl mit Möglichkeiten, Chancen und Vorteilen zu beschäftigen als auch mit Risiken und Gefahren, um einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit sozialen Medien zu fördern. Die heutige Generation von Kindern und Jugendlichen ist sich oftmals nicht bewusst, dass die Nutzung sozialer Medien auch Risiken bergen kann: Beispielsweise teilen die Influencerinnen und Influencer diverser Plattformen nur einen Teil ihres Lebens mit der Öffentlichkeit und diese Einblicke werden gezielt von den Protagonistinnen und Protagonisten der einzelnen Kanäle gesteuert. Vergleichen Jugendliche ihr eigenes Leben mit den auf Instagram dargebotenen Inhalten sind sie oft enttäuscht und fühlen sich minderwertig. Auf Social Media geht es allerdings nicht um die Darstellung von Wirklichkeit, sondern um Klicks, Aufmerksamkeit und die eigene Vermarktung. Indem Medienschaffende sich nahbar, als "beste Freundin" oder "bester Freund" inszenieren, vermarkten sie Produkte für verschiedene Konzerne und verdienen so viel Geld. Von Jugendlichen werden diese Produkte – meist unreflektiert – nachgekauft. Dass diese teilweise weder qualitativ hochwertig noch preislich angemessen, sondern schlicht überteuert sind, wird dabei von den Influencerinnen und Influencern gekonnt verschwiegen. Jugendliche sollen geblendet und somit zu deren Konsum angeregt werden – ein Konzept, welches sich sowohl für die beteiligten Firmen als auch die Influencer, die für ihre Werbung bezahlt werden, durchaus lohnt. In Deutschland herrscht zwar eine gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung, diesem Beschluss wird meist aber eher dezent und dezentriert nachgekommen. Der Fachartikel "Das Thema Influencer in Schule und Unterricht" zeigt auf, wie diese Thematik in den Unterricht eingebunden werden kann. Neben der schillernden Scheinwelt stellt auch die schnelle und teilweise öffentliche Verbreitung von Informationen und Bildmaterial via Social Media eine Gefahr für die Jugendlichen dar. Ein peinliches Foto, gar ein Nacktfoto, geht in Sekunden viral und wird mit der ganzen Welt geteilt. Solche Bilder werden in der Regel nicht von den Betroffenen selbst hochgeladen, sondern sind das Ergebnis von Mobbing im Netz. Dies endet nicht selten in psychischen Problemen. Auch Fake News und Hassbotschaften verbreiten sich über soziale Medien rasend schnell. Nur 77% der befragten Schülerinnen und Schüler der aktuellen JIM -Studie geben an, regelmäßig Desinformation und Beleidigungen im Netz zu begegnen. Die Sensibilisierung der Lernenden für Falschmeldungen und Hass in den sozialen Medien ist ein zentraler Punkt der medienpädagogischen Arbeit an den Schulen. Jugendliche müssen den richtigen Umgang mit diesen gezielt üben . Schulung eines bewussten Umgangs mit Instagram bei den Schülerinnen und Schüler: das Projekt @ichbinsophiescholl All diese Gefahrenpunkte können mit Hilfe des Einsatzes von Instagram oder einer anderen Social Media-Plattform im Unterricht thematisiert werden. Dem Unterricht kommt eine wichtige Rolle zu, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche für einen verantwortungsbewussten Umgang mit den sozialen Medien zu sensibilisieren. Im Folgenden geht es um ein konkretes Beispiel, das im Geschichtsunterricht aufgegriffen werden kann, um Medien- und Urteilskompetenz sowie einen reflektierten Umgang zu schulen. Praxisbeispiel @ichbinsophiescholl im Geschichtsunterricht Haben Sie auch schon einmal überlegt, Social Media in ihren Unterricht zu integrieren? Ein Beispiel ist die Unterrichtseinheit "Das Social Media-Projekt @ichbinsophiescholl im Unterricht" . Diese Einheit setzt sich mit der Darstellung von Geschichte auf Instagram und dem im Netz verbreiteten Hass auseinander. Das Verbundprojekt @ichbinsophiescholl von BR und SWR zum 100. Geburtstag der Widerstandskämpferin thematisiert die letzten 10 Monaten des Lebens von Sophie Scholl. Schauspielerinnen und Schauspieler stellten verschiedene Schlüsselszenen nach, die sich vor der Ermordung der Widerstandskämpferin ereigneten. Veröffentlicht wurden diese anschließend auf Instagram und in der ARD-Mediathek . Letztere ist für den Einsatz im Unterricht zu empfehlen, da Instagram aufgrund des Datenschutzes nicht im Unterricht eingesetzt werden darf. Die Auseinandersetzung mit dem Projekt bietet sich auch an, da sich Schülerinnen und Schüler kritisch mit den eingangs erwähnten Punkten auseinandersetzen: Aspekte wie das Generieren von Klicks und die eigene Vermarktung spielen auch hier eine Rolle und werden im Verlauf der Einheit kritisch hinterfragt: Wo gelingt es dem Projekt, Geschichte "authentisch" zu erzählen und wo rutscht dieser Punkt in den Hintergrund, um mehr Aufmerksamkeit zu generieren? Hierbei können die Schülerinnen und Schüler auch ihre eigenen Erfahrungen einfließen lassen, um so den Umgang mit sozialen Medien gezielt zu reflektieren. Medien- und Urteilskompetenz sowie einen reflektierten Umgang mit Social Media fördern In der Einheit "Das Social Media-Projekt @ichbinsophiescholl im Unterricht" findet eine kritische Auseinandersetzung mit der dargestellten Botschaft auf Instagram und der öffentlichen Rezeption des Projekts statt. So informieren sich die Lernenden anhand bestimmter Szenen über die historischen Hintergründe des Projekts und vergleichen hier die historischen Ereignisse mit der Darstellung im Rahmen des Projekts. Somit setzen sie sich nicht nur mit dem Konstrukt-Charakter von Geschichte auseinander, sondern sehen auch, welche Aspekte für das Rezipieren von Geschichte relevant sind und welche Chancen, aber auch Risiken Projekte wie @ichbinsophiescholl für die Vermittlung von Geschichte bieten. Hierzu tauchen im Rahmen der Arbeit verschiedene kritische, aber auch lobende Kommentare auf, welche es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, im Sinne der Urteilskompetenz ein eigenes Urteil in dieser Frage zu entwickeln. Wichtig ist an dieser Stelle, den Lernenden zu verdeutlichen, dass es sich bei dem Social Media-Projekt um eine reine Darstellung von Geschichte handelt, die nicht unbedingt das wirkliche Leben der Sophie Scholl abbildet. Viele Schülerinnen und Schüler könnten hier dem Irrtum aufliegen, dass der Kanal die historische Wahrheit widerspiegelt. Wichtig ist es aber, dass sie die Darstellung des Instagram-Kanals kritisch hinterfragen. Durch die Behandlung dieses Projektes im Unterricht wird nicht nur der Umgang mit Konstruktionen von Geschichte geschult, sondern auch der kritische Umgang mit Beiträgen auf Instagram trainiert. Das geschieht immer mit Bezug zum eigentlichen Projekt, sodass der dort aufgegriffene Konstrukt-Charakter von Geschichte immer im Fokus bleibt. Hier bietet sich eine Verknüpfung mit dem Thema "Fake News" an, da auch diese immer implizieren, die Wahrheit zu sagen, aber eben nur konstruiert sind, um eine gewisse Botschaft zu vermitteln. Neben den Instagram-Clips ist auch "Jana aus Kassel" und ihr Vergleich mit Sophie Scholl ein Aspekt dieser Einheit. Ohne Frage ist der Vergleich der jungen Studentin mit Sophie Scholl aus der Luft gegriffen und nicht tragbar, dennoch kann man in diesem Kontext über den Hass und die Anfeindungen sprechen, welche der jungen Studentin aufgrund ihrer bedenklichen Aussage entgegenschlugen. Durch die virale Verbreitung ihres Auftritts wurde eine Lawine losgetreten, die das ganze Land eingenommen hat. Schülerinnen und Schüler erkennen hierbei, wie schnell sich Informationen im Netz verbreiten können und welche Ausmaße dies annehmen kann. Zudem erkennen sie, dass solche Inhalte nicht wieder aus dem Netz genommen werden können. Im Rahmen der Einheit wird also auch die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen gezielt geschult. Das bezieht auch die Chance ein, den Schülerinnen und Schülern aufzuzeigen, wie wichtig ein reflektiertes Verhalten im Umgang mit sozialen Medien ist – nicht nur in Bezug auf die Darstellung von geschichtlichen Ereignissen, sondern auch auf den allgemeinen Umgang mit Social Media. Weiterführende Literatur Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest. "JIM-Studie 2021. Jugend, Information, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger. mpfs . Online: www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/JIM/2021/JIM-Studie_2021_barrierefrei.pdf , S. 37–42.

  • Fächerübergreifend / Geschichte / Früher & Heute

Hoch hinaus – Ein Geheimtipp für die Berufsorientierung

Fachartikel

Der Fachartikel stellt das Gerüstbauer-Handwerk als spannendes Beispiel für moderne Berufswelten im Unterricht vor. Lehrkräfte erhalten Einblicke in die Ausbildung und Anforderungen dieses vielseitigen Handwerksberufs und erfahren, für welche Schülerinnen und Schüler der Beruf besonders interessant ist – etwa für solche, die mathematikbegeistert, energiegeladen und teamfähig sind.

  • Fächerübergreifend / Berufsvorbereitung /Berufsalltag / Arbeitsrecht

Handwerk liegt in der Natur des Menschen

Fachartikel

Dieser Fachartikel zeigt, wie lehrplanrelevante Themen mit lebensweltnahen Bezügen zum Handwerk verbunden werden können. Von der Berechnung des Energiebedarfs für warmes Wasser über den Dreisatz beim Gerüstbau bis zur Biologie der Haare – handwerkliche Kontexte bieten vielfältige Anknüpfungspunkte für den fächerübergreifenden Unterricht. Zudem werden der Wirtschaftszweig Handwerk, die Vielfalt der Ausbildungsberufe und Karrierewege beleuchtet. Handwerk in meinem Unterricht?! Ich bin doch Deutsch-Lehrkraft! Unterricht individuell auszurichten gestaltet sich nicht immer leicht, denn die Zeitfenster in den dichten Fachcurricula zeigen sich gewohnt eng. Aber wie ist es möglich, trotzdem auch zeitaktuelle, außer-curriculare Inhalte weiterhin einzubinden, die für die eigene Klasse, für die Region und gar Bundesländer von tragender Bedeutung sind? Kann man als Lehrkraft aus dem eigenen Unterrichtsgeschehen heraus tatsächlich einen Wandel mitgestalten, eine neue Perspektive eröffnen, an gesellschaftlichen Entwicklungen teilhaben? Lehrkräfte wissen, dass das möglich ist, denn sie greifen Impulse der Zeit auf, nehmen sie in ihren Unterricht und öffnen damit Augen und Ohren der Lernenden zu Belangen unserer Zeit. Und dies kann ganz unterschiedliche Themengebiete betreffen. Blickt man beispielsweise auf das Handwerk, so stellt man seit Jahren einen deutlichen Rückgang an Auszubildenden sowie eine kongruente Zunahme an unbesetzten Ausbildungs- und Lehrstellen fest (ZDH. Online). Überall fehlt es an qualifizierten Fachkräften; Handwerkerinnen und Handwerker sind daher begehrter denn je. In allen Bereichen des alltäglichen Lebens werden sie gebraucht und geschätzt, ihre beruflichen und finanziellen Erfolgsaussichten sind mithin äußerst gut. Erlerntes setzen sie dabei konkret um und sehen das eigens Geschaffene als Resultat ihres Werkens. Kann und sollte man als Lehrkraft dazu beitragen, den Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender Schulen Handwerk näher zu bringen und wie kann dies geschehen? Ja, indem für Lernende interessante Themen mit Lebensweltbezug im Unterricht behandelt werden, die indirekt auch eine Schnittstelle zur Welt des Handwerks und zugleich zum Curriculum des jeweiligen Faches bilden. Das können Themen sein wie das Warmwasser , mit dem man sich morgens duscht – der Energiebedarf zur Erwärmung des Wassers lässt sich im Physikunterricht berechnen und seine Nachhaltigkeitspotenziale in gesellschaftswissenschaftlichen Fächern diskutieren. Themen wie der Dreisatz , den jeder und jede in den vielfältigsten Lebenssituationen anwenden kann, daher lehrplanrelevant im Fach Mathematik ist und darüber hinaus auch von Gerüstbauerinnen und Gerüstbauern genutzt wird. Oder einer der wichtigsten Identitätsfaktoren, vor allem im Jugendalter – die Haare – ist biologisch betrachtet eine wahre Wunderwelt, in der sich besonders Friseurinnen und Friseure galant bewegen. Handwerk steckt in mehr Themen als man denkt – und auch in mehr Regionen. Warum also nicht auch im Sinne außerschulischen Lernens den Satz des Pythagoras am frisch errichteten Gerüst um die Ecke visualisieren oder die Warmwasseraufbereitung in der Schule vor Ort erfahren? Sie sehen: Genau hier können Lehrkräfte ansetzen. Was ist Handwerk? Das Handwerk bezeichnet sich selbst als "die Wirtschaftsmacht von nebenan". In Deutschland hat die Branche über fünf Millionen Beschäftigte, eine Million Betriebe und erzielt einen Jahresumsatz von 650 Milliarden Euro (ZDH. Online). Das handwerkliche Gewerbe wird in Deutschland verbindlich durch das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) festgelegt und geregelt (HwO. Online). In fast allen Lebensbereichen werden die Fertigkeiten und das Know-how von Handwerkerinnen und Handwerkern gebraucht. "Die handwerkliche Tätigkeit, die von der industriellen Massenproduktion abzugrenzen ist, ist eine selbständige Erwerbstätigkeit auf dem Gebiet der Be- und Verarbeitung von Stoffen sowie im Reparatur- und Dienstleistungsbereich" (Gabler Wirtschaftslexikon. Online). Wolfgang Herzog, selbst erfahrener Handwerker, macht darauf aufmerksam, dass der Begriff "Handwerk" sich aus den beiden Wörtern "Hand" und "Werk" formt und dabei bereits das Wesentliche eines Handwerksberufs zusammenfasst: Nämlich mit den eigenen Händen etwas herzustellen, was einen Nutzen hat (Herzog 2012: 13). Dabei stehen den Händen heute vielfach hochinnovative, häufig digitale Werkzeuge zur Seite. Entscheidend ist und bleibt aber die individuelle Leistung oder Problemlösung des Handwerks im Gegensatz zur Massenproduktion.

  • Fächerübergreifend

Datenschutzrecht für und an Schulen: Grundlagen und Blick auf Videokonferenz-Systeme

Fachartikel
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In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Datenschutzrecht für Schulen" und seine Bedeutung für den Schulalltag. Dabei wirft Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, auch einen Blick auf Videokonferenz-Systeme. Nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch Eltern finden hier wissenswerte Informationen zu datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen Da das Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Verfassungsrechtliche Grundlagen Grundlage des Datenschutzrechts ist (mittlerweile) die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO), die allerdings aufgrund vielfacher Öffnungsklauseln und unbestimmter Rechtsbegriffe einer landesrechtlichen und auch themenspezifischen Konkretisierung bedarf. Diese wurde in allen Bundesländern zum Mai 2018 (teilweise auch bereits mit neuerlichen Änderungen seitdem) umgesetzt, so in Niedersachsen in § 31 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und diversen ergänzenden Regelungen (zum Beispiel dem Runderlass "Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten" und dem Runderlass "Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften") und in Hamburg durch §§ 98 ff. des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) und der Schul-Datenschutzverordnung (Schul-DSV). Regelungsgegenstand Durch das Datenschutzrecht geschützt werden (nur) sogenannte "personenbezogene Daten". Diese definiert Artikel 4 der DSGVO wie folgt: "Personenbezogene Daten" [sind] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person [...] beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann." Datenschutzrechtliche Grundsätze Das Datenschutzrecht ist zumeist sehr ausführlich und kleinteilig geregelt. Um dabei den Überblick zu behalten, empfiehlt es sich, sich einige Grundsätze vor Augen zu führen, mittels derer sich in jeder Regelung der rote Faden erkennen lässt: Die Grundlagen des Datenschutzrechts stammen bereits aus dem sogenannten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1983. Danach ist Datenerhebung durch staatliche Stellen verboten, sofern es keine Erlaubnisnorm oder Zustimmung der Betroffenen gibt; dürfen nur so wenige Daten wie nötig erhoben werden (Grundsatz der "Datensparsamkeit"); darf die Datenverarbeitung nur zum ursprünglichen Zweck erfolgen (Grundsatz der Zweckbindung und Verbot von staatlichem "big data"); ist eine Weitergabe der Daten an Dritte nur mit Erlaubnisnorm oder Zustimmung der Betroffenen erlaubt. Aus späterer Rechtsprechung hat sich außerdem das "Recht auf Vergessen" ergeben, also ein Rechtsanspruch darauf, dass nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden. Durch die EU-DSGVO erstmals mit Rechtsverbindlichkeit festgelegt wurden außerdem das Recht auf Datenkorrekturen auf Antrag Betroffener; die Pflicht zur Sicherstellung von IT- (und damit Daten-) Sicherheit und eine Meldepflicht (innerhalb von 48 Stunden!) gegenüber der/dem Landesdatenschutzbeauftragten bei Datenschutzverletzungen. Neue Instrumentarien aus der EU-DSGVO Neben einer Konkretisierung der zuvor dargestellten Grundsätze hat die DSGVO auch einige Neuerungen gebracht. Wesentlich sind dabei die Pflicht, Verzeichnisse der (Daten-) Verarbeitungstätigkeiten zu führen (Artikel 30 Absatz 1 DSGVO), Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Schulträger und etwaigen externen IT-Dienstleistern abzuschließen (Artikel 28 DSGVO) und Betroffene proaktiv über Datenverarbeitungen zu unterrichten (Artikel 13 DSGVO). In den landesrechtlichen Regelungen finden sich hierzu jeweils Konkretisierungen. Schulische Datenschutzbeauftragte Wie in jeder Behörde muss es auch in Schulen Datenschutzbeauftragte geben. Dies regelt zumeist nicht das Schulrecht, sondern das allgemeine Datenschutzrecht, zum Beispiel § 58 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG). Es muss sich um eine fachlich geeignete und weisungsfreie Person handeln, die frei von Interessenkonflikten (also insbesondere nicht Schulleitungsmitglied oder IT-Systemadministrator/in) ist. Als Aufgaben nennen die Gesetze regelmäßig: Unterstützung, Beratung und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes und Zusammenarbeit mit den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Speziell: Videokonferenz-Systeme Im Zuge der Corona-Pandemie hat (nicht nur) die schulische Bedeutung von Videokonferenzen exponentiell zugenommen. Hierbei wurden zunächst allenthalben die "Augen zugedrückt", wenn es um Fragen des Datenschutzes ging, da die Aufrechterhaltung eines geregelten Schulbetriebs als Priorität eingestuft wurde. Unterdessen ist etwas Ruhe eingekehrt und ein nüchterner datenschutzrechtlicher Blick angezeigt: Um allerdings beantworten zu können, ob die Nutzung datenschutzkonform ist, muss jedes einzelne Videokonferenz-System (Teams, ClickMeeting , Zoom, iServ, Big Blue Button, Gotomeeting, Jitsi et cetera) individuell durchleuchtet werden, wobei auch die jeweilige Konfiguration der an der einzelnen Schule genutzten Software und Software-Version einen Unterschied machen kann. Als grundsätzliche Linie lässt sich dabei nur festhalten, dass die Nutzung immer dann datenschutzrechtlich problematisch ist, wenn Daten außerhalb des Geltungsbereichs der EU-DSGVO verarbeitet und gespeichert werden, zum Beispiel in den USA. Für viele Schulen muss daher davon ausgegangen werden, dass das genutzte beziehungsweise vom Schulträger zur Verfügung gestellte System nicht vollständig datenschutzkonform ist. Kultusministerien und Schulbehörden sind (außer in Baden-Württemberg) bislang zurückhaltend mit etwaigen Eingriffen, dies dürfte sich aber künftig ändern. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Expertenstandard in der Pflege

Fachartikel
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In der Pflege hört man immer wieder den Begriff "Expertenstandard". Aber was genau ist das? Und wozu ist ein Expertenstandard gut? Dieser Fachartikel geht jenen Fragen nach und bietet einen Einblick in die Hintergründe und Zielsetzungen von Expertenstandards in der Pflege. Umschreibung Unter einem Expertenstandard versteht man die strukturierte Dokumentation wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse, die bestimmte Qualitätskriterien in der Pflege umschreiben . Tatsächlich gibt es nicht nur den einen, sondern fast ein Dutzend Expertenstandards, die sich jeweils auf einen definierten Teilbereich der stationären und ambulanten Pflege beziehen. Zumeist stehen medizinisch-pflegerische Aspekte im Fokus, die zum Beispiel bei der Sturzprophylaxe oder der Pflege von Menschen mit chronischen Wunden zu berücksichtigen sind. Es werden aber auch Kriterien eher administrativer Aufgaben als Expertenstandard formuliert, die es zum Beispiel im Rahmen des Entlassungsmanagements umzusetzen gilt. Während Pflegestandards interne Vorgehensweisen einzelner Einrichtungen dokumentieren, sind Expertenstandards auf die bundesweite Anwendung in unterschiedlichen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ausgelegt und laut Sozialgesetzbuch "... für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich" ( www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/113a.html ). Ziel Ziel eines Expertenstandards ist es, die Qualität einer bestimmten pflegerelevanten Tätigkeit zu verbessern, unabhängig davon, in welcher Einrichtung und durch welches Fachpersonal die Pflege erfolgt. Indem Fachkräften vereinheitlichte Pflegeziele und die für deren Umsetzung erforderlichen Tätigkeiten und Maßnahmen vorgegeben werden, tragen Expertenstandards zur Sicherung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Qualität der pflegerischen Versorgung bei. Langfristig könnten Expertenstandards auch in Bereichen der psychiatrischen, palliativen und pädiatrischen Pflege Einzug halten (Bibliomed Pflege 2019). Herausgeber Herausgeber der Expertenstandards ist das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) unter Federführung eines multidisziplinären Teams aus Mitarbeitenden der Pflegewissenschaft, Pflegelehre und Pflegepraxis. Entwicklung, Einführung und Aktualisierung der Expertenstandards, die ausführlich im DNQP-Methodenpapier (2019) beschrieben sind, werden im Folgenden kurz skizziert. Entstehung Bevor ein Expertenstandard veröffentlicht wird, durchläuft er einen mehrstufigen Prozess. Dieser umfasst – neben der Themenwahl und der eigentlichen Entwicklung des Dokumentes – die modellhafte Implementierung und Evaluation einer vorläufigen Version sowie die abschließende Publikation der finalen Version. Zusätzlich werden bereits bestehende Expertenstandards in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

  • Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin

Die Schule der Zukunft: agile und zukunftsorientierte Unterrichtsgestaltung

Fachartikel
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Zurzeit ist in vielen bildungspolitischen Debatten die Rede von der Schule der Zukunft. In diesem Interview klärt Berufsschullehrer und Lehrkräftefortbilder Dr. Jens Soemers darüber auf, wie zukunftsorientierter Unterricht aussehen kann. Besonders wichtig ist dabei eine Neuausrichtung der Lehr-Lern-Methoden sowie eine vertrauensvolle Lehrenden-Lernenden-Beziehung. Was versteht man unter dem Begriff "Schule der Zukunft"? Wir alle wissen, dass der schnelle gesellschaftliche und kulturelle Wandel unsere Lebens- und Arbeitswirklichkeiten rasant verändert. Damit wir deshalb auch in Zukunft handlungs- und wettbewerbsfähig bleiben, ist es wichtig, die schulischen Lehr- und Lernprozesse an diese Veränderungen anzupassen. Besonders bedeutend ist dabei die Digitalisierung. Schulen und Lehrkräfte stehen also zunehmend vor der Frage, in welchen aktuellen und zukünftigen zentralen Bereichen sich das Lernen in der digitalen Welt verändert und wie schulische Lehr- und Lernprozesse zukünftig gestaltet sein müssen. In welchen Bereichen muss sich Schule für das Lernen in der digitalen Welt verändern? Zunächst müssen die Schulen ein modernes Zukunftsbild des digitalen Lernens entwickeln, umsetzen und daran ständig weiterarbeiten. Dann müssen die Schülerinnen und Schüler mit ihren Persönlichkeiten und Einstellungen selbst auf die veränderten digitalen Lebens- und Arbeitswelten vorbereitet werden. Ein weiterer Bereich betrifft den Unterricht und die schulischen Lehr- und Lernprozesse. Diese müssen modern, digital und zukunftsgerichtet gestaltet werden und natürlich müssen auch die Lehrkräfte auf die veränderten Rollen vorbereitet und kontinuierlich professionalisiert werden. Was wird aktuell unternommen, um solche Zukunftsbilder für das Lernen in der digitalen Welt zu entwickeln? Ich beobachte aktuell, dass in den Schulen zahlreiche Innovationsteams gebildet werden, die an Leitbildern für die moderne Schule der Zukunft arbeiten. Dann wurden den Schulen im Rahmen der Fortbildungsoffensive Budgets zur Verfügung gestellt, die Schulleitungen, Moderatorinnen und Moderatoren der Lehrkräftefortbildung sowie Lehrkräfte dabei unterstützen sollen, das Lehren und Lernen in der digitalen Welt weiterzuentwickeln. Ganz besonders wichtig ist hier, dass bei den Lehrkräften Motivation zur Einleitung des Umbruch, also eine Aufbruchsstimmung zur Neuausrichtung von Lehren und Lernen erzeugt wird. Welche Unterrichtsmethoden unterstützen eine Neuausrichtung der Lehr- und Lernprozesse? Hier ist gerade der Ansatz des agilen Lernens sehr stark im Fokus der aktuellen Debatten. Methodisch kommen hierbei zum Beispiel die Methoden Scrum, Kanban und Design Thinking zum Einsatz. Der Lernprozess besteht beim agilen Lernen aus kurzen, immer wiederkehrenden Etappen, sogenannten Sprints. Die Erkenntnisse, die in diesen einzelnen Sprints gewonnen werden, werden in den darauffolgenden Etappen immer wieder berücksichtigt. So bekommt der Lernprozess viele Zwischenstopps und auch viele Zwischenziele . Die Idee dabei ist, dass die Schülerinnen und Schüler immer neue Lösungswege einschlagen und Veränderungen berücksichtigen. Lernen vollzieht sich dabei also durch Ausprobieren, Revidieren und Einschlagen neuer Lösungswege. Die Lerninhalte sind dabei zwar flexibel, der Ablauf des Lernprozesses ist durch die Kleinschrittigkeit aber sehr stark strukturiert. Was bedeutet das für die Schule der Zukunft? Agiles Lernen verlangt nach meiner Ansicht ein Umdenken von Lehren und Lernen und bedarf einer Abkehr von starren Regelwerken, vielen Hierarchie-Ebenen, umfassenden Dokumentationen, strengen Zuständigkeiten und akribischen Planerfüllungen. Der Blick sollte vielmehr verstärkt auf Individuen und Interaktionen, Gemeinsamkeiten und Miteinander, Begegnungen auf Augenhöhe, Gestaltung von Veränderungsprozessen, Erhöhung der Selbsttätigkeit der Lernenden und Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligter innerhalb von schlanken Hierarchie-Ebenen gerichtet werden. Wie muss demnach eine zeitgemäße Prüfungskultur aussehen? Lehrkräfte und Lernende fokussieren sich zum Teil noch zu stark auf Tests, Klassenarbeiten und Prüfungen. Letztlich ist dabei das Problem, dass der Lernprozess mit solchen Leistungskontrollen zu statisch ist und mit Ablegen der Prüfung als beendet abgehakt wird. Lernen bedeutet aber eigentlich, sich weiterzuentwickeln und ist ein dynamischer Prozess. Eine zeitgemäße Prüfungskultur müsste also stärker die Entwicklung des Lernenden einbeziehen . Dies geschieht aber oft leider nur nebenbei, zum Beispiel in Gesprächen am Schuljahresende, wenn eine Rückmeldung zu den Leistungen gegeben und die Zeugnisnoten besprochen werden. Welche Möglichkeiten der alternativen Leistungsbewertung gibt es? Zunächst kann man bei der Leitungsbewertung Portfolios, Ergebnisse von kollaborativ und digital erbrachten Leistungen oder beispielsweise selbst geschriebene Erfahrungsberichte prüfen. Ich habe aber auch gute Erfahrungen mit Selbstbeurteilungen von Leistungen im Dialog mit den Lernenden gemacht. Diese Gespräche kopple ich aber nicht an die Zeit der Prüfungen oder Zeugnisse, sondern führe innerhalb kurzer Abstände auch im Tagesgeschäft verteilt Einzelgespräche. Dies hat den Vorteil, dass ich in diesen Gesprächen nicht nur die Arbeitsergebnisse thematisiere, sondern vor allem auch den Prozess, der dahintersteckt. In diesem Zusammenhang bespreche ich auch die Defizite, um diese für die Verbesserung in Zukunft zu nutzen. Ich habe den Fokus im Laufe der Jahre irgendwie verstärkt weg vom Feedback und mehr hin zum Feedforward gelenkt. Denn das beeinflusst den Lehr- und Lernerfolg maßgeblich. Wovon hängt der Erfolg des Lehrens und Lernens in einer Schule der Zukunft ab? Kontrolle, Leitungsbewertungen, viele Regeln und Vorschriften passen nicht zum gemeinsamen agilen Lernen in einer modernen Schule. Der Erfolg der Schule der Zukunft hängt für mich maßgebend vom Vertrauen innerhalb der Lehrenden-Lernenden-Beziehungen ab. Durch welche Merkmale zeichnen sich vertrauensvolle Lehrenden-Lernenden-Beziehungen aus? Aktuellen Studien zufolge ist die Lehr- und Lernatmosphäre ganz besonders wichtig. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler gemeinsam miteinander lachen und auch ernsthaft miteinander arbeiten. Dann ist das Ausmaß der Unterstützung der Lehrkraft beim Lernen wichtig. Das bedeutet, dass die Lehrerin oder der Lehrer allen einzelnen Lernenden gerne bei Lernproblemen hilft und bei allen Lernenden einen Lernzuwachs anstrebt. Alle am Unterricht Beteiligten sollten ihre ehrliche Meinung äußern und ihre Gefühle offen zeigen dürfen. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler sollten sich Fehler eingestehen und die Eigenheiten der Anderen akzeptieren. Zudem sollten Lehrende und Lernende aufgeschlossen aufeinander zugehen und auf gegenseitige Anregungen eingehen. Und schließlich zeichnet eine respektvolle Lehrenden-Lernenden-Beziehung aus, dass viele persönliche Gespräche miteinander geführt werden und auch nonverbal miteinander kommuniziert wird. Die Merkmale des Vertrauens sind also maßgebende Faktoren für die geforderte zeitgemäße und moderne Gestaltung von Unterricht und schulischen Lehr- und Lernprozessen in der Schule der Zukunft.

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Berufsschule: Gastschul-Beiträge für Beschulte aus anderer Gemeinde?

Fall des Monats

Berufsschulklassen zu füllen ist deutlich schwieriger geworden. Daher hat nicht jede zuständige Berufsschule ein Interesse daran, dass Beschulte in einer anderen Gemeinde auf die Berufsschule gehen. Andersherum würden auch der Gemeinde der unzuständigen Schule Kosten entstehen. Ab wann muss eine Gemeinde Gastschul-Beiträge zahlen, wenn die Berufsschülerinnen und Berufsschüler eine Berufsschule einer anderen Gemeinde besuchen? Der konkrete Fall In dem Fall klagte die Universitätsstadt Gießen gegen den Lahn-Dill-Kreis wegen Zahlung von Gastschul-Beiträgen für mehrere Berufsschülerinnen und Berufsschüler. Sie hatten im Lahn-Dill-Kreis ihre Ausbildungsstelle, besuchten aber nicht die für sie eigentlich zuständige Berufsschule im Lahn-Dill-Kreis, sondern eine Berufsschule in Gießen. Der Lahn-Dill-Kreis verweigerte die Zahlung der Beiträge. Er sei nur dann zu einer Zahlung verpflichtet, wenn den Schülerinnen und Schülern der Besuch einer Berufsschule in Gießen zuvor durch die Schulaufsichtsbehörde im Benehmen mit dem Schulträger gestattet worden sei. Das war aber nicht geschehen. Ließe man allein den faktischen Besuch einer ausbildungsgebietsfremden Schule zur Begründung eines Anspruchs auf Gastschul-Beiträge ausreichen, so könnte der örtlich zuständige Schulträger gegen seinen Willen mit einer Verpflichtung zur Zahlung von Gastschul-Beiträgen belastet werden. Für den Schulträger sei es aber von zentraler Bedeutung, dass die Berufsschülerinnen und Berufsschüler in seinem Schulbezirk beschult würden, da nur so ein umfangreiches Angebot an Fachklassen für viele Ausbildungsberufe angeboten werden könne. Die Entscheidung des Gerichts Gastschul-Beiträge muss die eine Gemeinde an die andere nur dann zahlen, wenn der Besuch der Gastschülerinnen und Gastschüler auch tatsächlich in einem Verfahren gestattet wurde. Lässt die eine Schule einfach so den Besuch zu, geschieht dies auf eigene Kosten. Das Rechtsportal www.anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 17. März 2022 (AZ: 7 K 5050/19.GI). Keine Gastschul-Beiträge für Berufsschülerinnen und Berufsschüler ohne formale Gestattung Mit dem bloßen, vorher nicht gestatteten Besuch einer "auswärtigen" Schülerin oder eines "auswärtigen" Schülers werde ein Gastschulverhältnis noch nicht begründet. Dann müssten auch keine Gastschul-Beiträge gezahlt werden. Es liege nicht im Belieben der jeweiligen Berufsschule, Schülerinnen und Schüler, für deren Beschulung sie nicht zuständig sei, aufzunehmen und diese hierdurch zu "Gastschülerinnen und Gastschülern" zu machen. Über die Aufnahme als Gastschülerin oder Gastschüler dürfe nur die Schulaufsichtsbehörde im Wege des Gestattungsverfahrens entscheiden. Diese müsse sich dann mit dem Schulträger ins Benehmen setzen. Die Schulen selbst seien hierzu nicht berechtigt, besäßen somit nicht die dafür notwendige Kompetenz. Schulleitungen, die sich über diese rechtlichen Vorgaben hinwegsetzen, handelten pflichtwidrig und machten sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

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Expertinnen-Interview: Pflegeberuf, Pflegenotstand und Auszubildendensituation

Fachartikel

FACH-NEUERÖFFNUNG BEI LEHRER-ONLINE! Anlässlich der Eröffnung unseres neuen Fachbereichs "Pflege/Therapie/Pharmazie" schlüpft unsere Autorin und Pflegepädagogin Juliane Sorg in die Rolle einer Interviewerin und bietet durch aktuelle Fragen aus Pflegeausbildung und -beruf an Elektivstationsleiterin Lena Koch Einblicke in das spannende entwickelnde Berufsfeld, für welches nun auch auf Lehrer-Online jede Menge Unterrichtsmaterialien für den berufsbildenden Pflegeunterricht zu finden sind. Leitfaden zum Expertinnen-Interview Begrüßung und Vorstellung Wie lange arbeitest Du bereits in der Kinderklinik? Welche Funktion hast Du dort inne? Was gehört zu Deinem täglichen Aufgabenbereich? Der Pflegeberuf: Sonnen- und Schattenseiten Was macht Deiner Meinung nach den Beruf attraktiv? Welche unterschiedlichen Berufsgruppen arbeiten auf der Station? Wie hast Du die bisherige Entwicklung der Auszubildendensituation wahrgenommen? Welche Bedingungen sorgen Deiner Meinung nach dafür, dass sich nicht genügend Personen für den Pflegeberuf entscheiden? Generalistik: Das neue Pflegeberufegesetz und seine Inhalte Welche Veränderungen sind durch das neue Pflegeberufegesetz / die Generalistik eingetreten? Welchen neuen Herausforderungen musste sich das Personal stellen? Pflegeberuf in Corona-Zeiten Welche Veränderungen haben sich durch die Pandemie im Stationsablauf ergeben? Wie hast Du die Situation beziehungsweise die Stimmung in der Klinik während der Corona-Pandemie wahrgenommen? Personalnotstand Ist der Personalmangel/Personalnotstand nun auch in der Kinderklinik zu spüren? Was würde Deiner Meinung nach dazu führen, dass der Pflegeberuf wieder attraktiver wird? Fach-Neueröffnung auf Lehrer-Online: Pflege/Therapie/Pharmazie Ab sofort bietet Lehrer-Online den neuen Fachbereich Pflege/Therapie/Pharmazie an, in dem Lehrkräfte moderne Unterrichtsmaterialien auch für berufsbildende Pflegebereiche veröffentlichen können.

  • Pflege, Therapie, Pharmazie

Leibhaftige Kommunikation III: die Bedeutung neurowissenschaftlicher Forschung für einen…

Fachartikel
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Dieser Fachartikel thematisiert leibhaftiges Kommunizieren als Ursprung und Voraussetzung unserer Kommunikation und damit auch des Unterrichtens. Der Beitrag enthält Hintergrundinformationen zum Thema, die im Schulalltag und im Unterricht eine Rolle spielen, und geht darauf ein, wie ein Vertrauensaufbau im Unterricht gelingen kann. Dabei geht es auch darum, welche Bedeutung die neurowissenschaftliche Forschung in diesem Zusammenhang spielt. In diesem Fachartikel geht es darum, wie Vertrauen im Unterricht zwischen Lehrkäften und Lernenden sowie den Schülerinnen und Schülern untereinander aufgebaut werden kann. Welche Bedeutung spielt die neurowissenschaftliche Forschung in diesem Zusammenhang, welche Aspekte spielen für den Vertrauensaufbau eine Rolle? Dieser Artikel enthält Hintergrundinformationen und eignet sich als Ergänzung zu den Arbeitsmaterialien "Feedback geben und empfangen" , "Rituale im Schulalltag: Begrüßung und Unterrichtsstart" sowie der Unterrichtseinheit " Methoden-Training "Angstfrei vortragen ". In diesen Materialien geht es um die Umsetzung im Schulalltag mit praktischen Tipps . In der Reihe außerdem erschienen ist "Leibhaftige Kommunikation I: Warum wir kooperieren" sowie "Leibhaftige Kommunikation II: spielerische Ahmung und die Folgen für den Unterricht" . Sowohl die Evolutionsbiologie ("geteilte Intentionalität") als auch die Phänomenologie ("Ahmung") hat gezeigt, dass unsere Kommunikation leibhaft situiert ist. Die neurowissenschaftliche Forschung hat bekannterweise mit dem Konzept der Spiegelneuronen ihrerseits aufgezeigt, wie Kommunikation hirnphysiologisch verankert ist und wie die Fragen zu beantworten sind: "Was löst mein Handeln im Gehirn und im Körper von anderen Menschen aus? Wie wirken wir auf andere?" (vgl. Hütter und Lang 2017: 108 ff.) Was sind Spiegelneuronen und was machen sie mit uns? Hier waren die Forschungen von Giacomo Rizzolati in den 1990er Jahren richtungsweisend. Sein Team machte die Feststellung, dass bei Affen das Gehirn dieselben Signale sendete, wenn sie selbst nach Futter griffen und wenn sie sahen, dass jemand anderes nach Futter griff. Folglich feuern unsere Nervenzellen nicht nur, wenn wir selbst eine bestimmte Handlung vollziehen, sondern auch wenn wir jemand anderen sehen, der diese Handlung vollzieht. Dies zeigt, dass "die Interaktionsmöglichkeiten mit bestimmten Objekten in prämotorischen Programmen gespeichert sind und dass schon die Beobachtung einer entsprechenden objektspezifischen Interaktion sozusagen zu einer Spiegelung der äußeren Handlung in die eigenen handlungsvorbereitenden Strukturen des Gehirns führt. Diesem Umstand verdanken die Neuronen, die diese Spiegelung ermöglichen, den Namen ' Spiegelneuronen '." (Hütter und Lang 2017: 109) Allerdings wurde diese neuronale Aktivität zunächst nur bei Affen nachgewiesen, bis dies 2010 auch bei Menschen gelang. Dennoch gibt es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die vom Mythos der Spiegelneuronen sprechen (Hütter und Lang 2017: 110). Jedoch geht es bei "der Aktivierung von Spiegelneuronen nicht primär um ein 'Verstehen' im kognitiven Sinne, sondern um eine intuitive Aktivierung von möglichen Handlungsprogrammen in Bezug auf ein Objekt oder Lebewesen. [...] Auf diese Weise wirkt auch die Beobachtung emotionaler Regungen und der entsprechenden Körperreaktionen anderer über die Spiegelneuronen auf unseren eigenen körperlichen und emotionalen Zustand zurück." (Hütter und Lang 2017: 110f.) Die Technik des Spiegelns Konkret gesagt, es macht etwas mit den Schülerinnen und Schülern , wenn wir uns ihnen zu- statt abwenden, wenn unsere Körperachse zu den Beobachtenden hingedreht ist oder weg von ihnen, wenn wir sie freundlich statt angewidert anblicken. Wenn wir das einfühlende Spiegeln trainieren, verbessern wir auch die Fähigkeit, uns anderen mitzuteilen, weil wir anders wahrgenommen werden. Das wusste auch schon der Psychotherapeut Carl Rogers, der die Technik des Spiegelns im Gespräch einsetzte und dies als aktives Zuhören bezeichnete. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler zum Beispiel von der kranken Mutter erzählt, fühlt sie/er sich vermutlich eher angenommen, wenn die Lehrperson (ihre/seine vermuteten Gefühle spiegelt und) daraufhin sagt: "Du machst dir sicher große Sorgen!", als wenn zuerst die (sachbezogene) Frage gestellt wird: "Was hat sie denn?" Das Spiegeln, sowohl sprachlich als auch nonverbal, schafft emotionale Resonanz und bereitet eine kooperative Stimmung vor. Diese Art von Resonanz nennt man auch Synchronisierungseffekt, da sie die soziale Interaktion verbessert. Wie auch die " geteilte Intentionalität " und die " Ahmung " rückt die Spiegelneuronenforschung ebenfalls das Imitationslernen von sozial nahestehenden Vorbildern in den Vordergrund – und solche sollten wir Lehrerinnen und Lehrer doch sein. Und zum Vorbild wird man vermutlich, wenn man vorlebt, was man sagt – kurz: wenn man ehrlich und authentisch ist. "Wir" und "die anderen" "Der Großteil des Verhaltens, das die sogenannte 'Gruppendynamik' ausmacht, hängt davon ab, ob wir die Menschen in unserer Umgebung als Freunde oder Feinde wahrnehmen. Belohnung und Bedrohung [...] bestimmen unser Verhalten in Gesellschaft anderer Menschen. Wir fällen augenblicklich ein Urteil über jede Person, der wir begegnen und mit der wir arbeiten. Alle Menschen werden im Grunde zwei Lagern zugeordnet: Sie gehören zu 'uns' oder zu 'den anderen'." (Fabritius und Hagemann 2021: 228) Wie schaffen wir es, Vertrauen zu schaffen, damit wir als Lehrerinnen und Lehrer zu "uns" gehören? Vertrauen aufbauen Im Folgenden werden einige Punkte auf den Unterricht angewendet, die Fabritius und Hagemann auflisten (vgl. Fabritius und Hagemann 2021: 231–239). Vertrauensbildende Maßnahmen : Man kann die Schülerinnen und Schüler so behandeln, dass sie das Gefühl haben, Wertschätzung zu genießen und wichtig für die Klasse zu sein. Oder man behandelt sie so, dass sie sich minderwertig und unbedeutend fühlen. Schlicht und einfach: Menschen wollen das Gefühl haben, wichtig zu sein. Ungewissheit erweckt unseren Selbsterhaltungstrieb und treibt einen Keil in die Klassengemeinschaft. Gewissheit dagegen schafft Vertrauen . Wenn sowohl unser Verhalten als auch das Unterrichtsgeschehen transparent sind, fühlen sich die Schülerinnen und Schüler sicher. Sie haben das Gefühl, die Situation unter Kontrolle zu haben und müssen dementsprechend nicht außer Kontrolle geraten. Autonomie ist der beste Schutz vor Stress. Das heißt, je mehr die Schülerinnen und Schüler das Gefühl haben, "Herr ihres Schicksals" zu sein, desto eher übernehmen sie selbst Verantwortung (selbst Ziele, Mittel und Lösungen finden, einen eigenen Arbeitsstil wählen, selbst vereinbarte Ziele in einer vereinbarten Zeit erreichen). Zurückweisung einzelner Schülerinnen und Schüler aus der Klasse erzeugt Schmerz bei allen. Die Beobachtung einer Beschämung erzeugt Scham. Die Wahrnehmung von Leid verursacht Trauer. All das kann evolutionsbiologisch erklärt werden: Der Ausschluss aus der Gruppe war in prähistorischer Zeit ein Todesurteil. Um die Klasse zu festigen, braucht es stabile Bindungen und gute Beziehungen . Das heißt nicht, dass alle Freunde sein müssen – eine gute Arbeitsgemeinschaft ist eventuell sogar besser und leichter zu organisieren. Auch auf Unfairness reagiert unser Gehirn mit Kampf- und Fluchtreaktionen. Es geht beim Miteinander um mehr als nur gerechte Noten (darum geht es natürlich auch), aber ein fairer Umgang , der die Gemeinschaft zufriedenstellt, ist nicht mit Gold aufzuwiegen. Fazit Die Mitteilung an die Lerngruppe soll lauten: Der Beitrag einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers wird geschätzt und ist wichtig für das Gelingen des Ganzen . Auf diese Weise wird das gegenseitige Vertrauen gefestigt, was für ein positives Klassenklima und einen reibungslosen Unterrichtsablauf beinahe unerlässlich ist. Literaturverzeichnis Hütter, Franz und Sandra Mareike Lang (2017). Neurodidaktik für Trainer. Bonn: managerseminare. Fabritius, Friederike und Hans Werner Hagemann (2021). Neurohacks. Gehirngerecht und glücklicher arbeiten. Frankfurt/New York: Campus. Weiterführende Literatur Kutting, Dirk (2021). Bühne frei. Ein Auftrittscoaching für Leib und Seele. Göttingen: V&R.

  • Fächerübergreifend / Pädagogik

Effekte tiergestützter Therapie-Maßnahmen auf Menschen mit Demenz

Fachartikel
5,99 €

Der Fachartikel beschäftigt sich mit den positiven physischen und psychischen Effekten von tiergestützten Therapiemaßnahmen auf Menschen mit Demenz. Ziel ist es, eine Alternative zu den bisherigen nicht-medikamentösen Therapieansätzen aufzuzeigen und einen Beitrag dazu zu leisten, Betroffenen trotz der Erkrankung zu einer höchstmöglichen Lebensqualität zu verhelfen. Die Zahl an Demenz erkrankter Personen in Deutschland steigt rasant. Da es für den Großteil der von Demenz betroffenen Menschen keine Therapie gibt, die zu einer Heilung führt, stellen nicht-medikamentöse Therapieangebote eine sinnvolle Ergänzung zur medikamentösen Therapie dar, indem sie sich auf die Erhöhung des Wohlbefindens beziehungsweise der Lebensqualität der Betroffenen fokussieren. Kommunikation – Das A und O Hauptsächlich sind von der Demenz kognitive Funktionen sowie wortsprachliche Prozesse beeinträchtigt. Emotionen hingegen bleiben lange Zeit erhalten. Das bedeutet für die Therapie bei Personen mit Demenz, dass trotz des fortschreitenden Gedächtnisverlustes und dem Verlust der bewussten Kontrolle und Regulation ihres Verhaltens ihre Gefühle und ein elementarer Anteil der Verständigung, die nonverbale Kommunikation , erhalten bleiben. Die Gefühlsebene ist ausschlaggebend für die Kommunikations- und Interaktionsprozesse zwischen Personen mit Demenz und Tieren . In der Praxis ist eine Zuwendung von Personen mit Demenz zu Tieren zu beobachten, die damit begründet wird, dass die primär auf verbaler Kommunikation beruhende Kontaktaufnahme zwischen Betroffenen und Betreuungspersonen als unverständlich und leidvoll erfahren wird (Hegedusch und Hegedusch 2007: 62ff.). Tiere reagieren auf nonverbale Signale, reflektieren und urteilen nicht über sprachliche Defizite . Betreuungspersonen beziehungsweise Angehörige wissen um die Problematik der Person mit Demenz und identifizieren sich zum Teil damit. Diese Identifikation führt wiederum zu Abwehrmechanismen bei Angehörigen und Pflegenden, die eine kongruente Kommunikation in der Folge erschweren, da die gesprochenen Worte nicht den unbewusst gesendeten nonverbalen Botschaften entsprechen. Auch wenn verbale Äußerungen von Menschen mit Demenz nicht mehr vollständig verstanden werden, so verstehen sie dennoch die Art und Weise, wie etwas kommuniziert wird. Das kann zu Störungen auf der Beziehungsebene führen; Bedürfnisse nach Geborgenheit und Zuwendung bleiben somit unbefriedigt. Tiere hingegen besitzen derartige Abwehrmechanismen nicht . Durch eine fehlende Beurteilung kognitiver Leistungsfähigkeit ist somit der Kontakt zu der betroffenen Person erleichtert. Allein die durch den Menschen gesendeten Signale sind für die Kontaktaufnahme mit dem Tier ausschlaggebend. Den Betroffenen wird bedingungslos Nähe, Zuneigung und das Gefühl von Bedeutsamkeit vermittelt. (Hegedusch und Hegedusch 2007: 62ff.)

  • Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin

Fortbildungsangebot in Form von Fachartikeln

Lehrer-Online ist eine zentrale Anlaufstelle für Lehrkräfte, die eine umfassende Sammlung an Fachartikeln bereitstellt, um Lehrerinnen und Lehrern in ihrer täglichen Arbeit und Weiterbildung zu unterstützen. Mit einer breiten Palette an Themen, von Didaktik und Methodik über Klassenmanagement bis hin zu den neuesten Trends in der Bildungslandschaft, bietet Lehrer-Online wertvolle Einblicke und praktische Tipps, die direkt im Klassenzimmer angewendet werden können. Unsere Fachartikel sind von Expertinnen und Experten verfasst und auf die Bedürfnisse moderner Lehrkräfte zugeschnitten.

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