Smart Glasses an Schulen: Warum klare Regeln gefragt sind

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veröffentlicht am 04.11.2026

Der Bayerische Philologenverband fordert ein grundsätzliches Verbot von KI-Brillen an Schulen. Die Debatte berührt Datenschutz, ein vertrauensvolles Lernklima und faire Leistungsbewertungen.

KI-Brillen werfen neue Fragen für Schulen auf

Sogenannte Smart Glasses können Kameras und KI-Funktionen in einer gewöhnlich wirkenden Brille verbinden. Anlass für eine Stellungnahme des Bayerischen Philologenverbands (bpv) war der Fall eines Schülers in Wien, der eine solche Brille im Schulalltag trug. Der Verband fordert ein grundsätzliches Verbot an Schulen. 

Der bpv verweist auf die Sorge, unbemerkt aufgenommen oder gefilmt zu werden. Diese könne das Unterrichtsgeschehen auch dann beeinflussen, wenn keine Aufnahme nachgewiesen ist: Lernende könnten zögern, Fragen zu stellen oder Ergebnisse vorzustellen. Zusätzlich könnten KI-Funktionen Informationen einblenden und dadurch Fragen zur Fairness bei Leistungsnachweisen aufwerfen. 

Die Forderung nach einem Verbot ist die Position des Verbandes. Für Schulen stellt sich unabhängig davon die Aufgabe, konkrete Regeln für Geräte mit Aufnahme- und KI-Funktionen zu prüfen. Eine Orientierung bietet der Datenschutz: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ein Modell technisch untersucht und auf datenschutzrechtliche Risiken hingewiesen. Auch das Bildungsportal Sachsen-Anhalt hebt mögliche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte und Datenschutz hervor. 

Eine pauschale Bewertung jeder technischen Nutzung greift dabei zu kurz. Geräte können auch unterstützende Funktionen haben. Entscheidend sind der konkrete Zweck, die tatsächlich erfassten Daten und die Schutzrechte aller Beteiligten. Schulen sollten daher Regelungen gemeinsam mit Schulleitung, Kollegium, Lernenden und Eltern entwickeln. 

Bedeutung für Ihren Unterrichtsalltag 

Prüfen Sie, ob Ihre Schulordnung verständliche Regeln für Smart Glasses, Smartphones und andere Aufnahmegeräte enthält. Klären Sie mit der Klasse, warum eine Aufnahme ohne Zustimmung das Vertrauen im Unterricht beeinträchtigen kann und welche Ausnahmen bei unterstützender Technik denkbar sind. Für Leistungsnachweise empfiehlt sich, zulässige Hilfsmittel vorab transparent festzulegen. Beziehen Sie bei individuellen Unterstützungsbedarfen die zuständigen schulischen Stellen ein, statt allein aus dem äußeren Erscheinungsbild eines Geräts auf seine Nutzung zu schließen.

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