Neues Schuljahr in Niedersachsen: Diese Regeln ändern sich

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veröffentlicht am 28.08.2026

Mit dem Schuljahr 2026/2027 treten in Niedersachsen mehrere schulrechtliche Änderungen in Kraft. Dazu gehören neue Regelungen für Religionsunterricht und Werte und Normen, der Ganztagsanspruch für Erstklässlerinnen und Erstklässler sowie mehr Gestaltungsspielraum für Schulen.

Zum Schuljahr 2026/2027 ändern sich in Niedersachsen mehrere Vorgaben für Schulen und Schulleitungen. Die Neuerungen betreffen unter anderem den Religionsunterricht, die Ganztagsbetreuung, die Ausstattung mit digitalen Geräten und die Arbeitsbedingungen pädagogischer Fachkräfte. Grundlage ist eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes, die der Landtag am 23. Juni 2026 beschlossen hat.

Neues Fach „Christliche Religionen"

Ab dem 1. August 2026 wird in Niedersachsen das Fach „Christliche Religionen" eingeführt. Es soll den bisherigen evangelischen und katholischen Religionsunterricht zusammenführen. Die Einführung erfolgt zunächst aufsteigend in den ersten und fünften Klassen und setzt eine Teilnahme von mindestens zwölf Schülerinnen und Schülern voraus.

Für höhere Jahrgangsstufen gelten Übergangsregelungen. Schulen können das Fach schrittweise früher einführen oder bis zur 10. Klasse konfessionell-kooperativen Religionsunterricht anbieten. Für Schulleitungen ergeben sich daraus organisatorische Fragen zur Stundenplanung, zur Anmeldung und Abmeldung sowie zur Leistungsbewertung.

Parallel wird das Fach Werte und Normen im Primarbereich ausgebaut. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, besuchen künftig das Pflichtfach Werte und Normen. Die Einführung beginnt ebenfalls aufsteigend in den Jahrgangsstufen 1 und 5.

Ganztagsbetreuung für Erstklässlerinnen und Erstklässler

Mit dem neuen Schuljahr gilt für Kinder der ersten Klassenstufe ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Vorgesehen ist ein Betreuungsumfang von bis zu acht Stunden täglich.

Für Grundschulen bedeutet dies, dass Unterricht, Lernzeiten, Mittagessen und außerunterrichtliche Angebote stärker aufeinander abgestimmt werden müssen. Der Ganztag kann offen, teilgebunden oder vollgebunden organisiert werden. Zu den vorgesehenen Elementen gehören unter anderem mindestens zwei Stunden außerunterrichtliche Angebote aus Bereichen wie Sport, Sprache oder Kultur, feste Lernzeiten sowie Ruhephasen.

Die Gesamtverantwortung für Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Ganztags liegt bei der Schule. Eine Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Vereinen und weiteren außerschulischen Partnern kann dabei helfen, ein vielfältiges Angebot zu entwickeln.

Digitale Ausstattung und weitere Änderungen

Das novellierte Schulgesetz schafft außerdem eine ausdrückliche Grundlage für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern ab Jahrgangsstufe 7 sowie von Lehrkräften mit digitalen Geräten. Die konkrete Umsetzung und die Aufgabenverteilung zwischen Land und Schulträgern bleiben dabei wichtige praktische Fragen.

Für Förderschulen entfällt ab dem 1. August 2026 die sogenannte Zwangsteilzeit. Dadurch können pädagogische Fachkräfte ihre Arbeitszeit bei entsprechendem Bedarf aufstocken.

Die Änderungen bringen für Schulen neue Gestaltungsmöglichkeiten, zugleich aber zusätzlichen Abstimmungsbedarf. Schulleitungen müssen Stundenpläne, Zeugnisangaben, Ganztagskonzepte und schulinterne Zuständigkeiten anpassen. Für Lehrkräfte ist besonders relevant, wie die neuen Fächer und Ganztagsangebote im konkreten Schulalltag umgesetzt werden. 

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