Künstliche Intelligenz in der Schule - Regelungen für Lehrkräfte im Überblick

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veröffentlicht am 15.07.2026

Die Deutsche Telekom Stiftung hat einen umfassenden Überblick über Regelwerke für den KI-Einsatz an Schulen veröffentlicht. Eine repräsentative Forsa-Umfrage zeigt: Die meisten Lehrkräfte fühlen sich von der Regelungskomplexität überfordert und wünschen sich praxisnähere Vorgaben.

Neue Orientierung in der KI-Regulierung

Mit dem Trendmonitor Spezial "Regelwerke zu KI an Schulen" hat die Deutsche Telekom Stiftung Anfang März 2026 einen systematischen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz im Schulalltag veröffentlicht. Das Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) und das mmb Institut analysierten dafür 56 KI-Regelwerke - vom Europäischen AI Act bis zu landesspezifischen Vorgaben.

Die Realität in den Schulen: Verunsicherung statt Klarheit

Eine begleitende repräsentative Forsa-Befragung unter rund 1.000 Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen zeigt ein klares Bild: 88 Prozent der befragten Lehrpersonen haben sich bislang weniger intensiv oder gar nicht mit KI-Regelungen beschäftigt. Dabei gibt es gute Gründe für die Zurückhaltung: 78 Prozent begründen dies damit, dass die Auseinandersetzung mit Regelwerk zusätzlich zu ihren regulären Aufgaben nicht zu leisten sei. Weitere 50 Prozent empfinden das Thema als zu komplex. Besonders bemerkenswert: 87 Prozent der Lehrkräfte wünschen sich verständliche und gut umsetzbare KI-Regelwerke für ihren Schulalltag.

Regelwerk auf mehreren Ebenen

Die rechtliche Situation ist tatsächlich mehrschichtig: Seit Februar 2025 gilt der Europäische AI Act und verpflichtet alle am KI-Einsatz beteiligten Personen - Entwickler, Betreiber und Nutzer - zur angemessenen Schulung im Umgang mit KI-Systemen. Hinzu kommen föderale Unterschiede, da die Kultushoheit der Bundesländer gemäß Grundgesetz deren Angelegenheit ist. Ferner regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wie personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften verarbeitet werden dürfen. Besonders wichtig: KI-Anwendungen dürfen keine Noten vergeben oder andere wesentliche schulische Entscheidungen treffen - die abschließende Bewertung bleibt den Lehrkräften vorbehalten.

Handreichungen und Good-Practice-Beispiele

Der Trendmonitor Spezial identifiziert vielversprechende Lösungen aus verschiedenen Regelungsbereichen - von Datenschutz bis Leistungsbewertung. Ein Beispiel sind Mikrofortbildungen im Kollegium, mit denen Schulen ihren Lehrkräften niedrigschwellige Zugänge zum notwendigen Wissen eröffnen können. Einige Bundesländer gehen bereits mit gutem Beispiel voran: Baden-Württemberg stellt datenschutzkonforme KI-Systeme wie F13 (KI-Assistenz für Lehrpersonen) und Telli (KI-Chatbot für Schule und Unterricht) über die Digitale Bildungsplattform kostenfrei bereit. Bayern hat seit Dezember 2025 qualitätsgeprüfte KI-Funktionalitäten in der ByCS-Lernplattform sowie den Schul-Chatbot AIS.chat verfügbar gemacht.

Empfehlungen für Schulleitungen und Verwaltung

Der Trendmonitor empfiehlt Schulen, eigene schulspezifische Leitplanken zu setzen und KI-Steuerungsgruppen zu etablieren, um das gesamte Kollegium zu entlasten. Für die Bildungsverwaltung und -politik fordert die Telekom-Stiftung, Regelungen alltagstauglicher zu gestalten - etwa durch eingängige Fallbeispiele und fachspezifische Handreichungen. Gleichzeitig plädiert die Stiftung für vielfältigere Fortbildungsformate, die Schulen selbst und unkompliziert in ihren Arbeitsalltag integrieren können, ohne eine zusätzliche Belastung darzustellen.

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