DigitalPakt 2.0 startet mit fünf Milliarden Euro für Schulen

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Autor: Anne Kurz
veröffentlicht am 29.09.2026

Der DigitalPakt 2.0 ist am 1. September 2026 gestartet. Bund und Länder stellen bis 2030 insgesamt fünf Milliarden Euro für digitale Infrastruktur, Schulentwicklung und die Qualifizierung von Lehrkräften bereit.

Mit dem DigitalPakt 2.0 beginnt die nächste Förderphase für die digitale Bildung an deutschen Schulen. Bund und Länder wollen die technische Ausstattung weiterentwickeln und digitale Bildung stärker mit Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie der Lehrkräftebildung verbinden. Das Nachfolgeprogramm baut auf dem DigitalPakt Schule von 2019 bis 2024 auf.

Fünf Milliarden Euro bis 2030

Für die kommenden fünf Jahre stehen insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Bund und Länder finanzieren das Programm jeweils zur Hälfte. Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" bereit, die Länder steuern weitere 2,5 Milliarden Euro bei.

Der Bund stellt 2,25 Milliarden Euro für digitale Infrastruktur und länderübergreifende Vorhaben zur Verfügung. Davon sind gut zwei Milliarden Euro für landesbezogene Maßnahmen vorgesehen. Weitere 250 Millionen Euro fließen in praxisorientierte Forschung und Innovation im Rahmen der Bund-Länder-Initiative "Digitales Lehren und Lernen".

Gefördert werden unter anderem leistungsfähige Schulnetzwerke, WLAN, Schulserver, digitale Ausstattung für Unterrichtsräume, mobile Endgeräte und digitale Lehr- und Lernplattformen. Auch Bildungssoftware sowie professionelle Strukturen für technischen Support gehören zum Förderansatz.

Drei Handlungsstränge für digitale Bildung

Der DigitalPakt 2.0 verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und umfasst drei miteinander verbundene Handlungsstränge:

  • die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur,
  • die digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung,
  • die Bund-Länder-Initiative "Digitales Lehren und Lernen".

Damit soll Digitalisierung nicht auf die Anschaffung von Geräten beschränkt bleiben. Auch die pädagogische Nutzung digitaler Medien, die Entwicklung von Unterricht und die Qualifizierung von Lehrkräften werden als Bestandteile der digitalen Transformation betrachtet.

Die Bildungsministerkonferenz betont, dass digitale Ausstattung einen pädagogischen Mehrwert haben und Kinder und Jugendliche zu einem souveränen sowie verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien und Künstlicher Intelligenz befähigen soll.

Weniger Bürokratie und mehr Kooperation

Im Vergleich zum ersten DigitalPakt sollen die Förderverfahren einfacher werden. Pauschalierte Zuweisungen und weniger Detailvorgaben bei der Berichterstattung sollen den Verwaltungsaufwand für Länder und Schulträger verringern. Die konkreten Antrags- und Bewilligungsverfahren legen die Länder fest.

Auch die länderübergreifende Zusammenarbeit wird ausgebaut. Künftig sollen mindestens zwölf Länder gemeinsame Vorhaben beantragen können. Ziel sind gemeinsame Systemlösungen, ein stärkerer Wissenstransfer und eine bessere Nutzung vorhandener Ressourcen.

Der DigitalPakt 2.0 trat offiziell am 1. September 2026 in Kraft. Die Verwaltungsvereinbarung gilt jedoch rückwirkend zum 1. Januar 2026. Schulträger können Fördermittel beantragen, sobald das jeweilige Land seine Förderrichtlinien erlassen hat.

Bedeutung für Ihren Unterrichtsalltag

Für Ihren Unterricht bedeutet der DigitalPakt 2.0 zunächst nicht automatisch neue Geräte, sondern die Chance auf verlässlichere digitale Arbeitsbedingungen. Prüfen Sie im Kollegium, welche Anwendungen und Ausstattungen tatsächlich einen pädagogischen Mehrwert bieten: etwa ein stabiles WLAN, gemeinsame Lernplattformen oder digitale Werkzeuge für differenzierte Aufgaben. Halten Sie konkrete Bedarfe und Unterrichtsbeispiele im Medienkonzept Ihrer Schule fest. So können Sie gegenüber Schulträger und Schulleitung begründen, welche Investitionen für Ihre Lerngruppen und Fächer besonders relevant sind.

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Quellen

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