Digitalpakt 2.0 startet: Mehr als neue Geräte

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Autor: Anne Kurz
veröffentlicht am 16.10.2026

Der Digitalpakt 2.0 ist am 1. September 2026 gestartet. Bund und Länder stellen bis 2030 insgesamt fünf Milliarden Euro bereit, um digitale Infrastruktur, Schulentwicklung und die Qualifizierung von Lehrkräften voranzubringen. Für Schulen beginnt damit eine neue Förderphase - die konkrete Umsetzung erfolgt jedoch über die Bundesländer.

Fünf Milliarden Euro für die digitale Bildung

Mit dem Digitalpakt 2.0 setzen Bund und Länder ihre gemeinsame Förderung der Schuldigitalisierung fort. Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen insgesamt fünf Milliarden Euro investiert werden. Bund und Länder tragen die Kosten jeweils zur Hälfte; der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro bereit, größtenteils aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität".

Die neue Förderphase knüpft an den Digitalpakt Schule von 2019 bis 2024 an. Während der erste Digitalpakt vor allem den Ausbau von WLAN, Netzwerken, Geräten und Präsentationstechnik unterstützte, soll der Digitalpakt 2.0 technische Ausstattung stärker mit Schul- und Unterrichtsentwicklung verbinden. Auch Wartungs- und Support-Strukturen sowie zeitgemäße digitale Lernumgebungen gehören zum vorgesehenen Ansatz.

Infrastruktur, Unterrichtsentwicklung und Fortbildung

Der Digitalpakt 2.0 umfasst mehrere miteinander verbundene Bereiche. Dazu zählen der Ausbau der digitalen Infrastruktur, die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht sowie die Qualitätsentwicklung in der digitalen Lehrkräftebildung. Damit soll verhindert werden, dass digitale Geräte angeschafft werden, ohne ihre pädagogische Nutzung im Schulalltag dauerhaft zu sichern.

Für Lehrkräfte können sich daraus neue Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten ergeben. Im Mittelpunkt stehen unter anderem digitale Unterrichtskonzepte, der kompetente Einsatz Künstlicher Intelligenz und die Frage, wie digitale Werkzeuge Lernprozesse sinnvoll unterstützen. Entscheidend ist, dass Fortbildungen an den konkreten Fächern, Lerngruppen und technischen Bedingungen der jeweiligen Schule anknüpfen.

Umsetzung bleibt Sache der Länder

Der Digitalpakt 2.0 gilt offiziell vom 1. September 2026 bis zum 31. Dezember 2030. Gefördert werden können nach Angaben des Bundes auch Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden. Die konkreten Förderbereiche, Antragswege und Bewilligungsverfahren legen jedoch die Länder fest. Deshalb können Schulen und Schulträger nicht automatisch überall sofort Anträge stellen. Sie müssen die jeweiligen Richtlinien und Fristen ihres Bundeslandes abwarten.

Vorgesehen sind vereinfachte Verfahren und weniger Bürokratie. Zugleich bleibt die Frage offen, wie Kommunen die laufenden Kosten für Wartung, Support, Ersatzbeschaffung und Administration dauerhaft finanzieren. Der Erfolg des Digitalpakts 2.0 wird daher nicht allein daran gemessen werden, wie viele Geräte angeschafft werden, sondern auch daran, ob digitale Bildung im Unterricht nachhaltig verankert wird.

Bedeutung für Ihren Unterrichtsalltag

Für Ihren Unterricht bedeutet der Digitalpakt 2.0, dass Sie sich frühzeitig an der digitalen Schulentwicklung beteiligen können. Bringen Sie in Fachkonferenzen konkrete Anforderungen ein: Welche Anwendungen unterstützen das Lernen wirklich, welche Geräte fehlen und welche Fortbildungen werden benötigt? Prüfen Sie außerdem, wie Medienbildung, Datenschutz und der reflektierte Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Ihre Fachplanung integriert werden können. So wird aus neuer Technik ein pädagogisch begründetes Unterrichtskonzept.

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Quellen

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