Bremen startet Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte

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veröffentlicht am 10.08.2026

Ab dem Schuljahr 2026/2027 erprobt Bremen eine digitale Arbeitszeiterfassung an neun Schulen. Neben dem Unterricht werden auch Vorbereitungen, Korrekturen, Elternarbeit und weitere Aufgaben dokumentiert, um die tatsächliche Arbeitsbelastung sichtbar zu machen.

Digitale Arbeitszeiterfassung an neun Schulen

Bremen startet im August 2026 ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte. Das Vorhaben soll zeigen, wie sich die gesamte Arbeitszeit im Schulalltag praxistauglich und rechtssicher dokumentieren lässt. Beteiligt sind neun Schulen in Bremen und Bremerhaven. Die Erfassung erfolgt digital über eine Anwendung auf dienstlichen iPads.

Im Mittelpunkt steht nicht nur die Unterrichtszeit. Auch Vor- und Nachbereitung, Korrekturen, Eltern-Gespräche, Konferenzen, individuelle Förderung, Integration, Pausen-Aufsichten und administrative Aufgaben sollen berücksichtigt werden. Damit will die Bildungsbehörde Tätigkeiten sichtbar machen, die im klassischen Deputatsmodell bisher nur teilweise abgebildet werden.

Jahresarbeitszeitmodell für den Schulalltag

Das bestehende Deputatsmodell bleibt nach Angaben der Bremer Bildungsbehörde bestehen. Es wird in ein Jahresarbeitszeitmodell überführt, ohne den Umfang der individuellen Unterrichtsverpflichtung zu verändern. Zusätzlich gelten weiterhin Vorgaben zu Arbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen.

Die Beschäftigten der teilnehmenden Schulen erfassen ihre Arbeitszeit während eines gesamten Schuljahres. Eine Übersicht soll jederzeit zeigen, welche Zeiten dokumentiert wurden. Die Daten dienen laut Projektbeschreibung ausschließlich der Evaluation und nicht der individuellen Leistungsbewertung.

Das Pilotprojekt ist in drei Phasen gegliedert: Auf die Vorbereitung bis Ende Juli 2026 folgt die einjährige Erprobung bis Juli 2027. Anschließend werden die Erfahrungen ausgewertet. Eine Zwischenevaluation ist nach dem ersten Schulhalbjahr vorgesehen. Die Ergebnisse sollen später in eine mögliche Weiterentwicklung der Arbeitszeit-Organisation an Bremer Schulen einfließen.

Arbeitsbelastung von Lehrkräften im Blick

Mit der Erfassung reagiert Bremen auch auf die rechtlichen Anforderungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht hatte 2022 festgestellt, dass die gesamte Arbeitszeit von Beschäftigten erfasst werden muss. Eine generelle Ausnahme für Lehrkräfte gibt es nicht.

Wissenschaftliche Untersuchungen zur Lehrkräfte-Arbeitszeit zeigen, dass die Arbeitszeit häufig über die reine Unterrichtsverpflichtung hinausgeht. Die Tätigkeitsstruktur hat sich demnach langfristig verändert: Während der Unterrichts-Anteil an der Gesamtarbeitszeit zurückging, nahmen weitere pädagogische, organisatorische und administrative Aufgaben zu.

Das Bremer Projekt soll deshalb nicht nur Arbeitszeiten messen, sondern auch Anhaltspunkte für eine bessere Arbeits-Organisation liefern. Zu klären ist unter anderem, wie Aufgaben verteilt, Arbeitszeit-Grenzen eingehalten und mögliche Entlastungen im Schul-Alltag umgesetzt werden können. Eine flächendeckende Entscheidung soll erst auf Grundlage der ausgewerteten Erfahrungen getroffen werden.

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