A13-Reform in NRW: Verlust von Erfahrungsstufen möglich
Die GEW NRW kritisiert mögliche Nachteile für tarifbeschäftigte Lehrkräfte bei der Höhergruppierung im Zuge der A13-Reform. Nach den geltenden Regeln des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder werden Erfahrungsstufe und Stufenlaufzeit nicht automatisch übernommen. Die Gewerkschaft fordert eine tarifpolitische Lösung.
Unterschiedliche Regeln bei der Höhergruppierung
Die Anhebung auf A13 beziehungsweise die entsprechende Eingruppierung in EG 13 betrifft Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. August 2026. Für verbeamtete Lehrkräfte und Tarifbeschäftigte gelten dabei unterschiedliche Regelwerke. Während Beamtinnen und Beamte in die neue Besoldungsgruppe übergeleitet werden, richtet sich die Stufenzuordnung angestellter Lehrkräfte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die GEW NRW weist darauf hin, dass bisherige Erfahrungsstufen und bereits zurückgelegte Stufenlaufzeiten bei einer Höhergruppierung nicht automatisch vollständig übernommen werden. Das könne dazu führen, dass Beschäftigte ihre Berufserfahrung in der neuen Entgeltgruppe nicht wie erwartet wiederfinden. Die Gewerkschaft fordert deshalb eine stufengleiche Höhergruppierung und eine politische Lösung für betroffene Lehrkräfte. Diese Forderung ist die Position der Gewerkschaft; die konkrete Eingruppierung hängt vom jeweiligen Beschäftigungsverhältnis und den geltenden tariflichen Regelungen ab.
Was Beschäftigte prüfen können
Für angestellte Lehrkräfte ist es sinnvoll, die individuelle Entgeltabrechnung und den Bescheid zur Höhergruppierung sorgfältig zu prüfen. Relevant sind insbesondere die bisherige Entgeltgruppe, die neue Entgeltgruppe, die zugeordnete Erfahrungsstufe und der Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstiegs. Bei Fragen können Personalrat, Gewerkschaft oder die zuständige Personalstelle weiterhelfen.
Die A13-Reform ist Teil einer breiteren Debatte über Besoldung und Eingruppierung im Bildungsbereich. Lehrer-Online hat bereits auf offene Fragen bei der Umsetzung der Reform für Lehrkräfte und Schulleitungen in NRW hingewiesen. Auch andere Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst diskutieren über die Anerkennung erworbener Erfahrungsstufen bei Höhergruppierungen.
Bedeutung für Ihren Unterrichtsalltag
Wenn Sie selbst betroffen sind, vergleichen Sie Ihre aktuelle Abrechnung mit dem Höhergruppierungsschreiben und notieren Sie offene Fragen zur Stufe und zum nächsten Aufstieg. Lassen Sie den Einzelfall von einer zuständigen Beratungsstelle prüfen, statt allein aus der Entgeltgruppe auf die finanzielle Wirkung zu schließen. Im Kollegium kann das Thema sachlich besprochen werden, ohne persönliche Gehaltsdaten offenzulegen. Schulleitungen und Personalvertretungen sollten außerdem darauf achten, dass Informationen zur Reform auch angestellte Lehrkräfte erreichen.
Informations-, Fortbildungs- und Unterrichtsmaterialien zum Thema
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Quellen
- GEW NRW: GEW NRW fordert faire Behandlung der Tarifbeschäftigten – https://www.gew-nrw.de/neuigkeiten/detail/hoehergruppierung-ohne-nachteile-gew-nrw-fordert-faire-behandlung-der-tarifbeschaeftigten
- Lehrer-Online: Besoldung für Lehrkräfte und Schulleitungen in NRW – langwierige Reform mit Lücken – https://www.lehrer-online.de/aktuelles/aktuelle-nachrichten/news/na/besoldung-fuer-lehrkraefte-und-schulleitungen-in-nrw-langwierige-reform-mit-luecken/
- Bund Deutscher Kriminalbeamter NRW: Stufengleiche Höhergruppierung im TV-L – https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/stufengleiche-hoehergruppierung-im-tv-l-tarifbeschaeftigte-der-laender-weiterhin-benachteiligt
