Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schulen
In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Allgemeines Verwaltungsrecht für Schulen".
Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, behandelt dabei Verwaltungsakte im Schulbereich, deren Rechtmäßigkeit sowie Rechtswidrigkeit und rechtliche Mittel wie Widerspruch, Klage, Berufung, Revision und einstweiliger Rechtsschutz.
Da Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert; stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht.
Verwaltungsrecht
Als Allgemeines Verwaltungsrecht bezeichnet man alle Regelungen, die die Organisation der öffentlichen Verwaltung und den Ablauf des Verwaltungshandelns regeln. Grundlegende Normen sind dabei die Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG) der Länder, welche das Verfahrensrecht für alle Behörden "vor die Klammer ziehen", ehe im zweiten Schritt das Besondere Verwaltungsrecht, also das inhaltliche ("materielle") Recht (zum Beispiel das Schulgesetz) ins Spiel kommt. Der Einfachheit halber verweisen die meisten Landes-Verwaltungsverfahrensgesetze auf das Bundes-Verwaltungsverfahrensgesetz oder enthalten vergleichbare Regelungen, so dass nachfolgend dieses in Bezug genommen wird.Zentraler Begriff des Allgemeinen Verwaltungsrechts ist der sogenannte Verwaltungsakt (VA, umgangssprachlich auch "Bescheid"), welchen § 35...