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Test-Pflicht an Schulen: Können Schulen Corona-Tests verlangen?

Fall des Monats

Wer am Präsenz-Unterricht teilnehmen möchte, muss sich testen lassen. Wer wegen eines fehlenden Tests fernbleiben muss, gilt als unentschuldigt. Diese Regelung führt zu Unzufriedenheit bei einigen Schülerinnen und Schülern. Der konkrete Fall Ein Schüler einer staatlichen Fachoberschule in Bayern wehrte sich gegen die Regelung zur Test-Pflicht und brachte sie vor Gericht. Der 19-jährige Schüler verweigerte die Test-Pflicht und wollte am Unterricht teilnehmen. Jedoch sieht die Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vor, dass drei Mal pro Woche ein Corona-Test vorgelegt werden muss, um am Präsenz-Unterricht teilnehmen zu können. Durch diese Vorschrift sah der junge Mann sich in seinen Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit sowie seinem Recht auf Bildung verletzt. Die Vorschrift stelle einen faktischen Testzwang dar. Schließlich dürfe er ohne Test-Nachweis die Schule nicht betreten. Außerdem werde sein Fernbleiben als unentschuldigtes Fehlen gewertet. Die Entscheidung des Gerichts In einer Eilentscheidung bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 11. Oktober 2021 die Test-Pflicht. Insbesondere bei Schülerinnen und Schülern gebe es keinen ausreichenden Schutz durch einen Impf-Fortschritt, erläutert das Rechtsportal anwaltauskunft.de die Entscheidung. Test-Pflicht an Schulen bestätigt Schließlich bestätigte auch der Verwaltungsgerichtshof die Test-Pflicht. Der Schüler müsse sich der Test-Pflicht fügen. Die Regelung sei – voraussichtlich – verhältnismäßig. In dieser Altersgruppe gebe es noch keinen hinreichenden Impf-Fortschritt. Daher würden die Tests eine erforderliche und notwendige Schutzmaßnahme zur Kontrolle der Infektionen darstellen. Das Gericht hielt diesen Eingriff in die Grundrechte auch für angemessen und zumutbar. Schülerinnen und Schüler sowie Eltern hätten weiterhin die Wahl, den Test entweder direkt in der Schule oder außerhalb vornehmen zu lassen. Sie könnten sich etwa in Test-Zentren oder Apotheken durch geschultes Personal testen lassen. Zu einer anderen rechtlichen Bewertung führe auch nicht der Umstand, dass Schülerinnen und Schüler, die die erforderlichen Test-Nachweise nicht erbringen, im Unterricht und bei Prüfungen unentschuldigt fehlen. Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de

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Erste Erfahrungen mit Klassenarbeiten und Präsentationen

Blog

Hey Leute, in den vergangenen Wochen ist die Zeit förmlich verflogen. Deshalb gibt es heute wieder ein kleines Update von mir – diesmal zu meinen ersten Erfahrungen mit Klassenarbeiten, Korrekturen und alternativen Prüfungsleistungen. Die andere Seite des Prüfungsgeschehens Vor Kurzem standen die ersten Klassenarbeiten an. Innerhalb von zwei Wochen habe ich insgesamt fünf Arbeiten schreiben lassen, und zusätzlich fanden in einer Klasse Präsentationen als alternative Prüfungsleistung statt. Für mich war es eine neue und interessante Erfahrung, den Prüfungsprozess aus der Perspektive einer Lehrkraft zu erleben. Während meiner Schulzeit war ich der nervöse Schüler, der manchmal heimlich einen Spickzettel dabeihatte und hoffte, dass die Lehrkraft nicht auf ihn aufmerksam wird. Nun stand ich selbst vorne, und es war ein kurioses Gefühl, genau wie meine eigenen Lehrkräfte damals grimmig durch die Reihen zu laufen und sicherzustellen, dass niemand abschreibt. Damit das auch gelingt, habe ich für meine größeren Klassen sogar die Aula gemietet – genug Platz, um Abschreibversuche zu verhindern. Es war bemerkenswert zu beobachten, wie selbst die eher lebhaften Klassen in dieser Situation auf einmal ruhig und konzentriert arbeiteten. Und ja, ich gebe zu, diese Rolle des "Aufpassers" hat mir schon ein wenig Spaß gemacht. :D Korrekturmarathon Die anschließenden Korrekturen stellten einen sehr hohen Arbeitsaufwand dar. Die Arbeiten umfassten je nach Klasse sechs bis acht Seiten, und bei Klassengrößen von bis zu 30 Schülerinnen und Schülern häufte sich schnell ein beachtlicher Stapel. Ich erinnere mich noch gut daran, wie ich früher über Lehrkräfte geschimpft habe, die nicht nach einer Woche mit dem Korrigieren fertig waren. Heute kann ich sagen: Ich nehme alles zurück und entschuldige mich bei all meinen ehemaligen Lehrerinnen und Lehrern. :D Es ist echt erstaunlich, wie viel Zeit allein für das Korrekturlesen draufgeht – besonders wenn man nebenbei auch noch die Rechtschreibung verbessern möchte. Dabei wurde mir ebenfalls klar, warum es stets hieß: "Bitte deutlich schreiben!". Teilweise fühlte es sich an, als müsste man Hieroglyphen entziffern. Dennoch brachte das Korrigieren auch erfreuliche Momente mit sich, etwa durch besonders "kreative" Antworten der Schülerinnen und Schüler. :D

  • Fächerübergreifend

Grammatik-Lernvideos für den Englisch-Unterricht selbst erstellen: ein Erfahrungsbericht

Fachartikel / Video-Tutorial
5,99 €

In diesem Artikel schildert der Autor, wie er sich das Erstellen eigener Lernvideos für den Fremdsprachenunterricht im Alleingang beigebracht hat. Neben der Betonung des Mehrwerts von Grammatik-Lernvideos gibt er auch ein kleines How-To für die Umsetzung eines Videos mit dem Tool Doodly. Erklärvideos selber erstellen: Warum überhaupt? Einige Kolleginnen und Kollegen hatten sich schon an Erklärvideos probiert und so dachte ich mir, dass auch ich es mal versuchen könnte. Dass ich Videos zur englischen Grammatik machen wollte, war mir sofort klar. Welcher Kollege oder welche Kollegin kennt es nicht, dass besonders das sichere Beherrschen der verschiedenen Zeitstufen im Englischen für viele Schülerinnen und Schüler eine oftmals kaum zu überwindende Klippe darstellt und das mixed grammar eine der gefürchtetsten Übungen in der Abschlussprüfung ist? Wann nimmt man simple present und wann present progressive ? Wieso kommt hier das present perfect und nicht das simple past ? Ein Fahrplan war schnell erstellt: Ich würde zu jeder Zeitstufe ein relativ kurzes Erklärvideo erstellen und auch ausgewählte Zeitstufen vergleichen , wie etwa simple past und past progressive oder simple past und present perfect . Ebenso wollte ich zu jedem Video noch ein eigens erstelltes Arbeitsblatt mit Lösung zur Verfügung stellen. Auch das Erstellen von interaktiven Übungen bietet sich an, Lernende lieben diese spielerischen Formate. Erklärvideos für die eigene Lerngruppe: didaktische Überlegungen Ich wollte, dass meine Videos ebenfalls von eher weniger sprachbegabten Schülerinnen und Schülern verstanden werden können, die in einem rein englischsprachigen Unterrichtsgespräch möglicherweise nicht alles verstehen, sich aber nicht trauen, es vor der Lehrkraft oder Mitschülerinnen und Mitschülern zuzugeben. Deshalb habe ich mich bewusst dafür entschieden – auch wenn es nicht den didaktischen Lehrwerken entspricht –, dass die Videos ein Mix aus Englisch und Deutsch sind. Was nützt das tollste und ansprechendste Video, wenn einige Schülerinnen und Schüler daran scheitern, was die Überschriften "usage" und "formation" bedeuten und dann abschalten, so wie sie es im schlimmsten Fall ungeachtet von der Lehrkraft auch im Unterricht bereits getan haben. Aus diesem Grund habe ich mich für Überschriften und Ausführungen beziehungsweise Erklärungen in deutscher Sprache entschieden. Für einen guten Schüler oder eine begabte Schülerin ist es ohnehin unerheblich, ob alles komplett auf Englisch präsentiert wird, da sie sich Zusammenhänge auch selbst erschließen können und ein hohes Maß an Sprachgefühl besitzen. Viele andere fallen aber durchs Raster, wodurch Wissenslücken entstehen. Diese Videos können vielleicht ein wenig Abhilfe schaffen, indem man sie parallel im Unterricht oder als Ergänzung zu Hause einsetzt. Erklärvideos ohne Ton: eine Chance für den Fremdsprachenunterricht Eine Sache, die mich bei vielen Erklärvideos, die ich mir bisher angesehen hatte, gestört hat, war tatsächlich der Ton. Nicht aufgrund der Qualität, sondern wegen der eingesprochenen Erklärungen, die oftmals zu schnell oder zu langsam vom Sprechtempo waren, mich von der Klangfarbe nicht ansprachen oder mich anders vom Bildgeschehen ablenkten. Doch im Vordergrund soll die abwechslungsreiche Präsentation der Inhalte stehen und nicht eine bewusste oder unbewusste Selbstdarstellung des Sprechenden. Deshalb wollte ich Videos ohne Ton kreieren, sodass der Betrachtende sich nur auf das Bildgeschehen konzentrieren kann. Die grammatikalischen Thematiken sollten idealerweise schon im Unterricht von der Lehrkraft eingeführt und erklärt worden sein, sodass die Schülerinnen und Schüler die Videos als visuelle Unterstützung und Auffrischung des Lernstoffs begreifen und sich ihre eigenen Gedanken machen könnten. Andererseits könnte die Lehrkraft das Video im Präsenzunterricht zeigen und mit eigenen Ausführungen – zum Beispiel komplett in englischer Sprache – versehen . Auch wenn der Inhalt recht ähnlich ist, so lebt der Unterricht doch von und mit der jeweiligen Lehrerpersönlichkeit und ihrer eigenen Art, den Lehrinhalt darzubieten. Jeder und jede Betrachtende könnte sich zu oder auf einem mobilen Endgerät das Video ansehen, ohne die Umgebung damit zu belästigen. Die Videos sollten relativ kurz gehalten sein, aber so kleinschrittig und optisch ansprechend, dass man sie im Idealfall gerne – obgleich der etwas trockenen Thematik – betrachtet. Welche Software eignet sich zur Erstellung von Erklärvideos? Bisher hatte ich noch nie ein Erklärvideo selbst erstellt und stand vor der Frage, welche Software ich dafür verwenden könnte. Ich bin zwar im Besitz der Adobe Creative Suite, die man als Lehrkraft vergünstigt beziehen kann, aber das darin enthaltene Programm Adobe Premiere Pro erschien mir für diesen Zweck ungeeignet. Über Facebook stieß ich auf die kostenpflichtige Software Doodly , deren Videos mich sofort ansprachen. Der Stil ist cartoon-artig, ohne jedoch kindisch zu wirken. Die Ausstattungsmerkmale auf der Homepage des Herstellers haben mich überzeugt: Mit der Premium Support Version erhält man Zugriff auf 803 Charaktere, 84 vorgefertigte Szenen, über 1100 Requisiten, und die Möglichkeit neben Gema-freier Musik auch eine eigene Musik sowie Sprache zu verwenden. Ich wagte es und kaufte die Software, ohne sie selbst ausgetestet zu haben. Erste Videoerstellung mit Doodly: ein How-To Die Software Doodly war rasch installiert. Es handelt sich um eine Desktop-Software, die aber eine Verbindung zum Internet erfordert. Eine Applikation für mobile Endgeräte gibt es nicht. Sie ist in englischer Sprache, weshalb ich sie auch den Fremdsprachenkolleginnen und -kollegen empfehle oder Lehrkräften mit guten Englischkenntnissen. Nach einer kurzen Orientierungsphase beziehungsweise dem Vertrautwerden mit der Anwenderoberfläche , ist die Nutzerführung eigentlich selbsterklärend . Zudem gibt es ein gutes Forum , welches bereits viele Antworten liefern kann und der E-Mail-Support antwortet tatsächlich recht schnell, nett und kompetent. Wie beginnt man also ein erstes eigenes Video? Zuerst legt man ein neues Projekt an. Dort wählt man aus, welchen Hintergrund man möchte, zum Beispiel eine grüne oder schwarze Tafel, eine transparente Glastafel oder ein Whiteboard. Ebenso legt man das Format und die Größe des Videos fest. Je nachdem für welche "Tafel" man sich entschieden hat, wählt die Software die entsprechende Art der Darstellung, etwa einen Stift oder Kreide. Das Anwendungsfenster ist sehr übersichtlich gestaltet. Am linken Bildrand erscheint eine Art Galerie , wo diverse Strichmännchen und szenische Hintergründe zur Verfügung stehen. Außerdem gibt es zahlreiche Requisiten , die man ganz leicht mit eigenen Symbolen, Icons oder Bildern – wie etwa dem Kopf in meinen Videos – im .svg-Format durch Drücken auf das Plus-Zeichen ergänzen kann. Des Weiteren gibt es drei ansprechende Schriftarten zur Auswahl. Auch diese könnte man noch ergänzen. In der Mitte des Bildschirms gestaltet man das eigentliche Video. Rechts ist eine schwarze Leiste mit Aktivitäten . Dort legt man die Reihenfolge fest, wann und wie lange welches Element im Bild erscheinen soll. Man kann quasi für jedes Wort und jeden Strich die Verzögerung ("Delay") und die Dauer ("Duration") in Sekunden festlegen. Ebenso kann man noch speichern, eine Vorschau ablaufen lassen ("Preview") oder das fertige Video exportieren. Am unteren Bildschirmrand befindet sich ein " Storyboard ", wo man die bereits erstellten Szenen betrachten und neue hinzufügen kann. Auch lassen sich hier Audiokommentare und Musikstücke hinzufügen. In der Standardversion sind die Charaktere und Szenen schwarz-weiß, die Schriften lassen sich aber in jede beliebige Farbe formatieren. Wer noch mehr Inhalte benötigt oder sie gerne komplett farbig hätte, kann jederzeit auf die Premium-Version upgraden. Das Erstellen einer Szene geht denkbar einfach per " drag & drop ". Man sucht sich links eine Szene, ein Männchen oder eine Schrift aus und zieht sie auf die weiße Fläche in der Mitte des Bildschirms. Man kann verschiedene "Bausteine" übereinanderlegen, die man dann ganz leicht größer oder kleiner ziehen und an der gewünschten Stelle positionieren kann. Über ein kleines Menü über dem jeweiligen Positionsrahmen lässt sich die Ausrichtung (linksbündig, rechtsbündig, zentriert) festlegen oder über das Zahnrad beispielsweise die Farbe sowie die Ebene (im Vorder- oder Hintergrund) auswählen. Eine praktische Funktion ist im Texteingabe-Menü "Word Wrap": Ist diese Funktion aktiviert, sortiert die Software den Text automatisch in die entsprechende Größe auf dem Bildschirm. Hat man nun eine erste Szene gestaltet, wählt man rechts die einzelnen Elemente aus und sortiert sie gegebenenfalls in die gewünschte Reihenfolge von oben nach unten und legt die Verzögerung und Dauer fest. Dies erfordert ein wenig Ausprobieren, sodass man ein Gefühl bekommt, aber in der Regel stellt sich schon rasch ein Erfolgserlebnis ein. Schon bald stellte ich fest, dass es richtig Spaß macht, derartige Videos zu erstellen. Mit einem Klick auf das "Plus" im Storyboard unten fügt man eine weitere Szene hinzu und wiederholt die einzelnen Schritte nach Belieben. Ich empfinde die Funktion "Show Preview" links oben in der Mitte sehr vorteilhaft, denn so kann man die Vorschau parallel zum Gestaltungsbildschirm ablaufen lassen und sofort das erstellte Produkt in der Vorschau betrachten, überprüfen und bei Bedarf wieder ausbessern. Hat man nun ein Video gestaltet und ist zufrieden damit, exportiert man es in das gewünschte Format. Ich speichere meine Videos im gängigen .mp4-Format, welches auf sehr vielen Geräten abgespielt werden kann und auch von YouTube akzeptiert wird. Je nach länge des Videos und gewünschter Qualität dauert der Export unterschiedlich lange – von einigen Minuten bis mehreren Stunden. Dies hängt auch davon ab, ob und welche Programme parallel am PC verwendet werden. Die persönliche Note im Video Beim Erstellen der ersten Videos habe ich festgestellt, dass die Szenen recht schnell wechseln und der oder die Betrachtende so oftmals relativ wenig Zeit hat, in Ruhe das Bildgeschehen zu verfolgen, nachzuvollziehen und zu verstehen. Deshalb habe ich am Ende jeder Szene rechts oben einen Kopf für 10 Sekunden platziert . Dieser ist dazu gedacht, um Zeit zum Nachdenken zu haben und auf Pause zu drücken. So kann der Schüler oder die Schülerin zum Beispiel das Gesehene auf sich wirken lassen . Ein weiterer Vorteil ist, dass die ganze Szene sichtbar ist. Ich lasse die Videos derzeit auch zu Hause ansehen, ohne das Thema vorher im Unterricht besprochen zu haben. Die Standbilder können dann als Eintrag ins Heft notiert werden, anstelle eines bunten Tafelbildes. Gerade bei der Heimbeschulung bietet sich diese Vorgehensweise an, da die Szenen sehr kleinschrittig , übersichtlich und farblich ansprechend gestaltet sind. Mehrere Videos zu einem eigenen Kanal bündeln Nachdem ich alle Videos zu den diversen Zeiten und ihre Gegenüberstellungen sowie dazugehörige (interaktive) Arbeitsblätter mit Lösung erstellt hatte, stand ich vor der Frage, wie ich die Inhalte meinen drei Klassen zukommen lassen könnte. Dies geschah zuerst über Microsoft Onedrive und Google Drive per Freigabe, was recht gut funktionierte. Nach einigen Tagen bat ich um Feedback und es stellte sich heraus, dass die Videos in jeder Klasse sowohl sehr gerne angesehen als auch für hilfreich beurteilt wurden. Ich hatte großen Spaß am Erstellen der Videos und so kamen neben den tenses auch noch die if-clauses , adjective and adverb , reported speech und das Passiv hinzu. Doch irgendwie fand ich die Bereitstellung unpraktisch. Schon bald kam mir die Idee, die Videos und die entsprechenden Arbeitsblätter auf einem YouTube-Kanal bereit zu stellen. Mehr Schülernähe geht kaum, denn nahezu jedes Kind und jeder und jede Heranwachsende ist mit dieser Videoplattform aufgewachsen und findet sich darin eher zurecht als manch Erwachsener. Die Idee von " Easy English Grammar Videos " war geboren. Die Schülerinnen und Schüler haben nun so auf jedem beliebigen Endgerät Zugriff auf die Videos, ohne in eine spezielle App gehen zu müssen oder sie auf den PC herunterzuladen. Ebenso können die Videos sowohl unterwegs auf dem Smartphone oder eben zu Hause in der gewohnten Lernumgebung angesehen werden, ohne dass es jemand stören würde. Zusätzliche Übungsaufgaben mit Videos verknüpfen Die passend zu den Grammatik-Themen erstellten Arbeitsblätter mit Lösung habe ich als PDF-Dateien abgespeichert und in einem Ordner auf Google Drive zusammengefasst. Um die gesammelten Übungsaufgaben mit den Videos zu verknüpfen, muss ein Link generiert werden. Links von Internetseiten können oftmals sehr lang sein, sodass es kaum möglich ist, sie fehlerfrei abzuschreiben oder sich zu merken. Als sehr hilfreich hat sich deshalb die Seite kurzelinks.de erwiesen. Dort kopiert man den unhandlichen Link der Dateifreigabe des Dokuments hinein, gibt – wenn man mag – einen Wunschnamen an und erhält mit einem Klick auf "Link kürzen" kostenlos einen sehr praktischen kurzen Link, den man sich relativ leicht einprägen kann, wie etwa www.kurzelinks.de/eegv. Über diese Quelle erreicht man direkt den YouTube-Kanal "Easy English Grammar Videos". In jeder Video-Beschreibung findet sich nun ein ähnlicher Link, womit man diverse Arbeitsblätter sowie interaktive Übungen kostenlos downloaden beziehungsweise direkt bearbeiten kann. So war es mir nun möglich, sehr viele Schülerinnen und Schüler zu erreichen und ein modernes Medium mit einem traditionellem Mittel, einem Arbeitsblatt, verbinden. Resümee Ich bin überzeugt, dass selbst bei einem kompetenzorientierten Unterricht das Üben und Wiederholen von grammatikalischen Strukturen auf unterschiedliche Arten seinen Wert und seine Notwendigkeit hat, um eine Sprache angemessen anwenden zu können. Ich habe den Kauf der Software nicht bereut, denn ich hatte große Freude daran, diese Grammatik-Erklärvideos zu erstellen. Natürlich kann die Gestaltung derartiger Filme viel Zeit in Anspruch nehmen. Wenn man diese aber als erfüllend, sinnvoll und gewinnbringend erachtet und nicht als Belastung, vergeht sie erstens sehr schnell und man selbst hat das Gefühl, etwas Gutes für sich selbst und natürlich die Schülerinnen und Schüler getan zu haben. Nachdem die Rückmeldung seitens der Klassen ebenfalls positiv war, betrachte ich dieses Videoprojekt als Erfolg für mich. Ich hoffe, dass auch Sie als Leserin und Leser dieses Artikels Freude an den Videos und Materialien finden und ich Sie vielleicht auf den Geschmack bringen konnte, selbst tätig zu werden. Es gibt unzählige Softwaremöglichkeiten, sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige. Für welche Sie sich entscheiden, ist zweitrangig. Viel wichtiger ist einfach das "Machen" und dabei wünsche ich Ihnen Freude und Geduld.

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Lernvideos selber erstellen: von der Idee zum fertigen Erklärfilm

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel zum Thema "Lernvideos selber erstellen", erfahren Lehrkräfte, wie der gesamte Prozess von der ersten Idee bis hin zum fertigen, eigenen Video aussehen kann. Eine Vorlage für ein Storyboard rundet das Material ab. Lernvideos und Erklärfilme können den Unterricht enorm bereichern. Die Vielzahl der angebotenen Themen ist groß und erweitert sich von Tag zu Tag. Trotzdem kann es für Lehrerinnen und Lehrer sinnvoll und sogar notwendig sein, zu speziellen Themen eigene Lernvideos zu erstellen. Je spezieller ein Thema ist, desto schwieriger wird es, dafür passende Lernvideos im Internet zu finden. Doch was so einfach aussieht, ist in Wirklichkeit recht anspruchsvoll und sehr komplex. Je bekannter und beliebter Lernvideos geworden sind, desto höher sind auch die Ansprüche an ihre Qualität. Nicht nur der Inhalt muss stimmen, sondern auch ein scharfes Bild, ein klarer und deutlicher Ton sowie ansprechende Grafiken und Fotos sind inzwischen zum Standard geworden. Wer sich bisher mit der Materie nicht beschäftigt hat, steht vor einer ganzen Reihe von Fragen. 5 Fragen vor dem Erstellen des Videos 1. Wie eng grenze ich das Thema ein, was passt in ein Video? 2. Will ich selber im Video auftauchen und sprechen oder gehe ich einen anderen Weg? 3. Welche Software benutze ich zur Erstellung des Videos, welches Format nehme ich, wie schneide ich und was kostet das? 4. Wie muss die Storyline des Videos aufgebaut sein, um das Interesse meiner Schülerinnen und Schüler nicht zu verlieren? 5. Wie viel Zeit steht mir für das Erstellen des Videos zur Verfügung? Schritt für Schritt zum eigenen Lernvideo Das sind für den Anfang schon ganz schön viele Fragen, die auch ambitionierte Lehrerinnen und Lehrer abschrecken können. Wer noch überhaupt keine Erfahrung mit dem Erstellen von Videos hat und sich auch nicht in die Thematik einarbeiten möchte, sollte auf Lernvideos anderer Anbieter zurückgreifen. Schritt 1: das Thema Je länger ein Lernvideo ist, desto größer ist die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler abschweifen und ihre Konzentration verlieren. Schnelle Schnitte, unterhaltsame Grafiken, eine abwechslungsreiche Darstellung und ein Spannungsbogen wirken dem entgegen. Doch diese Elemente eines guten Erklärvideos machen viel Arbeit. Es macht also durchaus Sinn, ein Lernvideo kurz und knackig zu halten. Das gelingt, indem große Themen sorgfältig filetiert werden. Beispielsweise wäre ein Video zum kleinen Einmaleins sehr lang, wenn es alle zehn Reihen mit Lerntipps oder Eselsbrücken vorstellen würde. Besser ist es, zehn Videos mit jeweils einer Einmaleinsreihe zu erstellen und hier auf die spezifischen Besonderheiten einzugehen. Das einzelne Video hat dann eine optimale Länge von 3 bis 5 Minuten und jede Schülerin oder jeder Schüler kann sich genau das heraussuchen, was sie oder ihn zur Zeit beschäftigt. Tipp: Lernthemen unbedingt filetieren und Themen ganz klar eingrenzen , um die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler nicht zu verlieren. Schritt 2: die Darstellung Es gibt verschiedene Arten von Lernvideos. Entweder tritt die Lehrperson (und eventuell auch einige Schülerinnen und Schüler) selber im Video auf und erklärt die Thematik. Oder es werden mit speziellen Programmen bereitgestellte, gezeichnete Figuren oder Grafiken genutzt, die dann nur noch mit dem eigenen Ton unterlegt werden. Für beide Darstellungsformen gibt es Argumente. Wird das Video mit der Person der Lehrkraft eng verknüpft, indem diese selber vor der Kamera steht, ist die Bindung zu den Schülerinnen und Schülern stärker. Aber nicht jede und jeder macht vor der Kamera ein gutes Bild. Fachwissen bedeutet nicht gleichzeitig, dieses auch souverän, kompetent und sympathisch präsentieren zu können. Tipp: Videos haben eine lange Haltbarkeit . Wem es möglicherweise unangenehm ist, auch noch in fünf oder zehn Jahren auf einem Video im Internet gesehen zu werden, sollte als Alternative lieber auf eine gezeichnete Darstellung setzen. Schritt 3: die Software Mit dem eigenen Handy ist ein Lernvideo schnell aufgenommen. Vor der ersten Aufnahme muss unbedingt geklärt werden, welches Format und welche Auflösung das Video haben soll. Hochformat-Videos sehen beispielsweise bei YouTube nicht gut aus, weil sie einen breiten schwarzen Rand rechts und links haben. Die Auflösung wird so hoch wie möglich ausgewählt, damit die Bilder scharf sind. Hilfreich ist bei der Videoproduktion ein Stativ, eventuell mit einem Kreislicht für eine gute Beleuchtung, ein störungsfreier, heller Hintergrund und ein Mikrofon, welches ans Smartphone angeschlossen werden kann. Mit diesem Set kann sowohl eine Person als auch ein Arbeitsblatt, auf dem geschrieben oder gezeichnet wird, aufgezeichnet werden. Mit der Videofunktion des eigenen Handys können die Filme geschnitten, also Anfang und Endpunkt festgelegt werden. Sehr schnell entsteht so ein Erklärvideo, das jedoch oft amateurhaft aussieht und weder vom Licht noch vom Ton wirklich überzeugen kann. Auch eine PowerPoint-Präsentation kann zu einem Video umgewandelt werden. Wer es professioneller haben möchte, investiert in eine gute Video-Software, ein Schnitt-Programm wie beispielsweise iMovie und ein gutes Mikrofon. Software für gezeichnete Erklärvideos mit spannenden Effekten sind beispielsweise Video Scribe, Doodle oder Creative Studio. Diese gibt es jedoch nicht umsonst, sie können entweder einmalig bezogen werden oder kosten einen monatlichen oder jährlichen Beitrag. Tipp: Wer regelmäßig Videos für seine Schülerinnen und Schüler erstellen möchte, sollte es gleich richtig machen und sich für eine gute Ausrüstung und Software entscheiden. Schritt 4: der Aufbau des Videos Nach dem Ansehen des Videos sollen die Schülerinnen und Schüler schlauer sein als vorher. Ein klarer und stringenter Aufbau, mit Einleitung, Hauptteil und einer Zusammenfassung am Schluss, ist die einfachste und klarste Form eines Lernvideos. Einleitung: Hier wird in ein oder zwei Sätzen kurz erklärt, was die Zuschauer erwartet: Um welches Thema es in dem Lernvideo genau geht, ob es Beispiele oder Übungsaufgaben gibt, und wie der Lerngewinn aussieht. Hauptteil: Je nach Länge und Inhalt des Videos ist der Hauptteil in verschiedene Segmente oder Kapitel (Canvas – Leinwände) unterteilt. Zunächst einmal gibt es einen kurzen Rückblick auf das Wissensfundament für dieses Thema. Dann werden in klaren, nicht überladenen Sequenzen die Inhalte des Erklärvideos aufbauend gezeigt. Beispiele und Übungen können diesem Teil folgen, müssen aber nicht. Schluss: Am Schluss wird noch mal eine Zusammenfassung oder ein Überblick über das Thema gezeigt. Dies kann mit einer Checkliste, einem Lernposter oder einer Aufzählung geschehen. Auf weiterführende Informationen, die in den Beschreibungen unter dem Video zu finden sind, sollte hier hingewiesen werden. Tipp: Vor der Aufnahme des Videos ist es sehr hilfreich, sich die einzelnen Sequenzen im Rahmen eines Storyboards aufzuzeichnen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die einzelnen Sequenzen nicht mit Informationen überfrachtet werden.

  • Fächerübergreifend

Globales Lernen als pädagogische Herausforderung

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel zum Globalen Lernen wird seine Bedeutung als Alternative zum gegenwärtigen Bildungsauftrag der Pädagogik und Erziehungswissenschaft beleuchtet und dazu ermutigt, es im Unterricht anzuwenden. Globales Lernen ist die pädagogische Antwort auf den Prozess der Globalisierung. Es zielt darauf ab, globale Zusammenhänge verständlich zu machen und globale Themen in den Unterricht zu holen. Es entspringt der Einsicht, dass die herkömmliche Erziehung und Bildung nicht in der Lage sind, nachfolgende Generationen mit den notwendigen Kenntnissen, Fähigkeiten und Einsichten auszustatten, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben in einer vernetzten und komplexen Weltgesellschaft benötigen. Der Lernansatz ist interdisziplinär und methodisch vielfältig. Kompetenzerwerb und Schlüsselqualifikationen Globales Lernen steht für kritisches, selbstreflexives, verantwortungsbewusstes und handlungsorientiertes Lernen und möchte Schülerinnen und Schülern die Vielfalt der Menschen vermitteln. Dabei werden menschenfeindliche Ideologien entkräftet und die Gleichwertigkeit aller Menschen vorausgesetzt. Historische Dimensionen von globaler Ungleichheit werden thematisiert, um bestehende internationale Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse verstehen und verändern zu können: Wer profitiert von den ungleichen Machtverhältnissen, wer nicht? Der Lernansatz und der damit einhergehende Kompetenzerwerb gehen über die kognitive Lernziele vermittelnde Unterrichtspraxis hinaus und können als pädagogisches Programm der Persönlichkeitsbildung im Kontext der Weltgesellschaft bezeichnet werden. Das Programm ist untrennbar mit dem Erwerb von neuen und zukunftsfähigen Kompetenzen verbunden, die für das Globale Lernen konstitutiv sind. Im Zentrum stehen dabei drei übergeordnete Kategorien: Erkennen Bewerten Handeln Diesen Kategorien werden insgesamt elf Kern- oder Schlüsselkompetenzen zugeordnet, die im Unterricht erlernt werden sollen. Zur Kategorie "Erkennen" gehört zum Beispiel die Kernkompetenz Informationsbeschaffung und -verarbeitung als eine Voraussetzung zum Erkennen von Vielfalt. Die Kernkompetenzen Perspektivwechsel, Empathie, kritische Reflexion und Stellungnahme stehen beispielhaft für die Kategorie "Bewerten" . Die dritte Kategorie "Handeln" beinhaltet unter anderem die Kompetenzen Solidarität, Mitverantwortung, Konfliktlösung und Mitgestaltung. Das Einüben der Kompetenzen soll die Schülerinnen und Schüler ermächtigen, globale Lebenswelten, Entwicklungen und ihre Dynamiken besser zu verstehen. Zum Kompetenzerwerb gibt es klare Vorgaben und Richtlinien, die man zum Beispiel im kostenlosen Orientierungsrahmen für den Lernbereich "Globale Entwicklung" der Kulturministerkonferenz und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus dem Jahr 2016 nachlesen kann. Als Referenzrahmen soll er Schulen darin unterstützen, weltweite ökonomische, politische, soziale und ökologische Zusammenhänge fächerübergreifend zu vermitteln. Zugleich bietet das BMZ darin den Schulen Anregungen zur Umsetzung und gibt Themenbereiche zum Globalen Lernen vor. Empowerment zur Mitsprache und Zukunftsgestaltung Globales Lernen versteht sich als ein Bildungsauftrag zur Förderung mündiger, verantwortungsbewusster und mitgestaltungsfähiger Weltbürgerinnen und Weltbürger. Die im Unterricht erlernten Kernkompetenzen sollen die Lernenden für einen nachhaltigen, effektiven Umgang mit den Bedingungen des globalen Zeitalters rüsten und ihnen dabei helfen, ihren eigenen Lebensweg in die globalisierte Gesellschaft und Zukunft zu finden. Sie erfahren mehr über Globalisierungsprozesse und weltweite Herausforderungen wie zum Beispiel Flucht und Migration, Geschlechtergerechtigkeit, Klimawandel, Armut und Menschenrechtsverletzungen. Sie lernen diese heiklen Themen einzuordnen, zu verstehen und dabei Bereiche persönlicher Mitverantwortung zu erkennen. In diesem anspruchsvollen und komplexen Lernprozess ist es wichtig, die Schülerinnen und Schüler zu begleiten und ihnen altersspezifische Lösungsansätze, Vorbilder und Möglichkeiten zum individuellen oder kollektiven Engagement zu vermitteln. Dabei ist es unerlässlich, den Kindern und Jugendlichen Raum für die Entwicklung und Umsetzung eigener Ideen zu lassen. Auf dieser Basis können die Kinder und Jugendlichen eigene Lösungsmöglichkeiten entwickeln und im Idealfall, ihr eigenes Engagement planen und umsetzen. So fördert Globales Lernen das große Potenzial, das schon Kinder und Jugendliche in sich tragen und ermutigt sie, sich aktiv in den Entwicklungsprozess einer zukunftsfähigen und besseren Welt einzubringen. Globales Lernen als politische Bewusstseinsbildung Globales Lernen setzt bei der Bereitschaft an, sich auf einen lebenslangen Lernprozess einzulassen und sich mit Globalisierungsprozessen als Teil aktuellen Zeitgeschehens kritisch und konstruktiv auseinanderzusetzen. In diesen Lernprozess sind sowohl Lehrende als auch Lernende gleichermaßen eingebunden. Globales Lernen bietet Pädagoginnen und Pädagogen alternative Ansätze zum vorherrschenden Erziehungsmodell und gibt ihnen die Chance zum Lehren neuer Weltsichten und Menschenbilder. Es bietet Raum und Anleitung zur kritischen Auseinandersetzung mit menschenfeindlichen Ideologien wie Rassismus und Sexismus und trägt zum Verständnis heutiger Globalisierungsprozesse bei. Dabei müssen Fragen über unsere Verantwortung und Entscheidungen im Leben gestellt und beantwortet werden. Eine Prämisse könnte dabei sein: Check your privileges! Globales Lernen nimmt Lehrkräfte in die Pflicht, sich gemeinsam mit ihren Schülerinnen und Schülern den grundlegenden Problemen der heutigen Zeit zu stellen und ihnen als Lernbegleiterinnen und Lernbegleitern altersspezifische Handlungsmöglichkeiten als Lösungsansätze zur Bewältigung globaler Herausforderungen vorzustellen. In Zeiten von Pandemien und realem Klimawandel kann das ein Beitrag sein, ihnen ihre Lebens- und Zukunftsängste zu nehmen. Dass schon Kinder und Jugendliche entscheidend zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Weltgemeinschaft beitragen können, wird in der weltweiten Bewegung "Fridays for Future" mehr als deutlich. Hier zeigt sich die Jugend als Vorreiter einer friedlichen zivilgesellschaftlichen Anstrengung , um Mitsprache und Mitbestimmung in politischen Entscheidungsprozessen einzufordern. Fazit Zusammenfassend lässt sich sagen: Globales Lernen ist kein pädagogisches Wundermittel gegen globale Herausforderungen. Aber in der pädagogischen Praxis kann es dazu beitragen, alternative und begehbare Wege in eine lebenswerte Zukunft für alle Menschen anzulegen. Die zentrale Voraussetzung dazu beschreibt der französische, auf Martinique geborene Arzt und Schriftsteller Frantz Fanon so: "Nur durch eine Anstrengung des Neubeginns und der Selbstprüfung, durch eine ständige Anspannung ihrer Freiheit kann es den Menschen gelingen, die idealen Lebensbedingungen für eine menschliche Welt zu erschaffen. Überlegenheit? Unterlegenheit? Warum nicht einfach versuchen, den anderen zu berühren, den anderen zu spüren, mir den anderen zu offenbaren. Ist mir meine Freiheit denn nicht gegeben, um eine Welt des Du zu errichten" (Fanon 1980: 166)? Literaturverzeichnis Fanon, Frantz (1980). Schwarze Haut, weiße Masken. Frankfurt: Suhrkamp. Weiterführende Literatur Mabanza, Boniface (2009). Gerechtigkeit kann es nur für alle geben. Eine Globalisierungskritik aus afrikanischer Perspektive. Münster: Institut für Theologie und Politik (ITP). Samson, Marita (Autorin), Checkpoint Afrika e. V. (Herausgeber). Global Heroes – Heldinnen und Helden aus Afrika. Vorbilder aus Afrika machen Schule. München. GRIN Verlag . Schreiber, Jörg-Robert und Hannes Siege (2016). Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Berlin: Cornelsen.

  • Fächerübergreifend / Politik / WiSo / SoWi / Religion / Ethik

Verfassungs- und grund­rechtliches Fundament von Schule

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel befasst sich mit dem verfassungsrechtlichen Fundament von Schule und der Bedeutung von Grundrechten für den Schulalltag. Nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch Eltern finden hier wissenswerte Informationen zur Verankerung der Institution "Schule" in das Rechtssystem. Verfassungsrechtliche Grundlagen In der Geltungshierarchie von Rechtsnormen geht das Grundgesetz (GG) allen anderen Regelungen vor (Artikel 20 Absatz 3, Artikel 1 Absatz 3 sowie Artikel 31 GG). Es setzt den rechtlichen Rahmen für alles staatliche Handeln und enthält mit den Grundrechten (Artikel 1-19 GG) zugleich fundamentale "Abwehrrechte der Bürger/innen gegen den Staat", also Freiheitsgarantien. Öffentliche Schulen als Behörden und damit Teil des Staates erhalten aus dem Grundgesetz heraus sowohl eine institutionelle Bestandsgarantie als auch verschiedene Grenzen für ihre Arbeit: Artikel 7 Absatz 1 GG ("Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.") legt nicht nur explizit fest, dass es Kultusministerien und Landesschulbehörden mit Befugnissen gegenüber den Schulen gibt, sondern besagt zugleich implizit, dass es Schulen überhaupt geben muss. Gleichzeitig wird in Absatz 4 das Recht auf Errichtung von Privatschulen verfassungsrechtlich verankert. Teilweise wird in den Landesverfassungen das Thema Schule ebenfalls erwähnt (so zum Beispiel in Artikel 3 der Niedersächsischen Verfassung). Elterliche Kehrseite der schulischen Medaille ist Artikel 6 Absatz 2 GG ("Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."), der zwar den Eltern oder Erziehungsberechtigten zunächst ein Prä in Erziehungsangelegenheiten gibt, allerdings über Satz 2 und eine abwägende Rechtsprechung so auszulegen ist, dass Schule und Elternhaus gleichberechtigte Partner in der Kindeserziehung sind (vergleiche: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.1977, Az. 1 BvL 1/75 und 1 BvR 147/75, sog. "Sexualkundeunterrichts-Entscheidung"). Grundrechte im schulischen Kontext Wie alle anderen Behörden auch, müssen Schulen die Grundrechte ihrer "Kundschaft" beachten und dürfen diese nur aufgrund von Rechtsnormen maßvoll ("verhältnismäßig") einschränken. Entgegen weit verbreiteter Meinung ist es also nicht so, dass Schulen aufgrund der Schulpflicht automatisch in der Vorhand sind und die Rechte der Schülerinnen und Schüler zurücktreten müssen; vielmehr gelten die Grundrechte auch während des Schulbesuchs und jegliche Pflicht oder Beschränkung, die die Schule auferlegt, bedarf ihrerseits einer Rechtsgrundlage, die den damit verbundenen Grundrechtseingriff zulässt. Konkret ist es am häufigsten die sogenannte "allgemeine Handlungsfreiheit" aus Artikel 2 Absatz 1 GG, die etwa in Gestalt von gesetzlicher Schulpflicht, verhaltensleitenden Regeln in einer Schulordnung oder Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen eingeschränkt werden kann. Möglichkeiten der Einschränkung von Grundrechten Verfassungsrechtlicher Schlüssel für entsprechende Grundrechtseinschränkungen sind Öffnungsklauseln, die das Grundgesetz selbst vorsieht. So heißt es in Artikel 2 Absatz 1 GG etwa: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Da unter die "verfassungsmäßige Ordnung" alles Recht zu fassen ist, das formal korrekt entstand (also zum Beispiel durch ein parlamentarisch beschlossenes Gesetz oder eine von der Gesamtkonferenz beschlossene Schulordnung), muss für eine zulässige Grundrecht-Einschränkung zusätzlich nur noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Dieser besagt, dass eine Einschränkung zulässig ist, wenn sie einen legitimen Zweck verfolgt und für die Zweckerreichung geeignet, erforderlich und angemessen ist. Beispielsweise eine vorübergehende Suspendierung einer Schülerin oder eines Schülers nach einem Gewalt-Vorfall kann also eine rechtmäßige schulische Reaktion (etwa gemäß § 61 Niedersächisches Schulgesetz beziehungsweise § 49 HmbSG) sein, um den Schul- oder Klassenfrieden wiederherzustellen und dem Schutz des Tatopfers zu genügen, denn sie schränkt die Missetäterinnen und Missetäter zwar in ihrer Handlungsfreiheit ein, verfolgt aber einen legitimen Zweck und ist geeignet, diesen zu erreichen. Bei schweren Störungen des Schulfriedens, wie Gewaltvorfälle es in aller Regel sind, ist eine vorübergehende Suspendierung regelmäßig auch erforderlich, um schnell deeskalieren zu können, und auch inhaltlich angemessen. Höhere Hürden für die Einschränkung von Grundrechten der Schülerinnen und Schüler gibt es bei den sogenannten schrankenlosen Grundrechten, denen also verfassungsimmanente Einschränkungen wie das "...soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung ... verstößt." aus Artikel 2 Absatz 1 GG fehlen. Dies wären beispielsweise Artikel 3 GG – der Gleichheitssatz ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."), der Diskriminierungen und grundlose (!) Ungleichbehandlungen aller Art verbietet – oder Artikel 4 GG: die Religionsfreiheit. Letztere führt immer wieder zu rechtlich und pädagogisch herausfordernden Konstellationen, so etwa im Bereich des koedukativen Schwimmunterrichts ("Burkini-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.9.2013, Az. 6 C 25.12), des Tragens religiöser Symbole durch Lehrkräfte ("Kopftuch-Entscheidungen", zum Beispiel Bundesverfassungsgericht von 27.1.2015, Az. 1 BvR 471/10), der Einrichtung von Gebetsräumen in Schulen (Bundesverwaltungsgericht vom 30.11.2011, Az. 6 C 20.10) oder elterlichem Aufbegehren gegen Unterrichtsinhalte ("Krabat-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.9.2013, Az. 6 C 12.12). Liegt ein schrankenloses Grundrecht wie die Religionsfreiheit vor, so geht dieses stets so weit, bis es auf eine andere verfassungsrechtlich geschützte Rechtsposition trifft. An diesem Punkt ist durch Abwägung und einen möglichst schonenden Interessenausgleich ("praktische Konkordanz") eine Beschränkung möglich. Für die Religionsfreiheit kann das zum Beispiel die negative Religionsfreiheit (also das Recht, an nichts zu glauben und im schulischen Kontext mit nichts Religiösem behelligt zu werden) einer atheistischen Schülerin oder eines atheistischen Schülers oder auch der aus Artikel 6 und 7 GG abgeleitete staatliche Auftrag zur Sicherstellung von schulischer Bildung sein. Quellenverzeichnis Bundesverfassungsgericht vom 21.12.1977, 1 BvL 1/75 und 1 BvR 147/75. Bundesverwaltungsgericht vom 30.11.2011, 6 C 20.10. Bundesverwaltungsgericht vom 11.9.2013, 6 C 12.12 und 6 C 25.12. Bundesverfassungsgericht von 27.1.2015, 1 BvR 471/10). Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Ein Wegweiser durch das Schulrecht. Köln: Carl Link Verlag.

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Was wirklich passiert, wenn verbeamtete Lehrkräfte kündigen

Fachartikel

Verbeamtete Lehrkräfte, die über eine Kündigung nachdenken, unterschätzen oft die finanziellen und versicherungsrechtlichen Folgen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Konsequenzen mit den relevanten Paragraphen und ohne Coaching-Floskeln zusammen. Wenn eine verbeamtete Lehrkraft ernsthaft kündigen will, beginnt der eigentliche Schock meistens nicht beim Antrag. Er beginnt, wenn die zuständige Personalstelle drei Dinge erklärt, die vorher niemand erwähnt hat: Die Beihilfe endet am letzten Diensttag. In die gesetzliche Krankenversicherung führt kein einfacher Weg zurück. Und Arbeitslosengeld steht Beamten nicht zu. Der Antrag selbst ist unkompliziert. Was danach passiert, ist es nicht. Der rechtliche Rahmen Die zentrale Norm für Landesbeamte ist § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG): Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen. Die Behörde hat kein Ermessen, das heißt, der Antrag wird vollzogen, nicht geprüft oder bewilligt. Eine Ablehnung aus Bedarfs- oder Stellengründen ist ausgeschlossen. Für Bundesbeamte gilt die inhaltlich entsprechende Regelung in § 33 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG). Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zurückgenommen werden; danach nur noch mit Zustimmung der Behörde. Die Behörde kann den Entlassungstermin um maximal drei Monate hinausschieben. Für Lehrkräfte kommt eine landesrechtliche Besonderheit hinzu: Die Entlassung soll zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Die formalen Stichtage sind der 31. Januar und der 31. Juli – abgeleitet aus dem Schuljahr, das in allen Bundesländern vom 1. August bis 31. Juli läuft. Diese Schulhalbjahres-Klausel ist eine Soll-Regelung. In begründeten Einzelfällen, etwa bei einem bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag mit festem Startdatum, kann davon abgewichen werden. Der Beamtenstatus ist faktisch endgültig weg Mit der Entlassung erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis. Eine spätere Wiederverbeamtung ist rechtlich möglich, in der Praxis aber selten: Sie hängt vom Bedarf des Dienstherren, den Höchstaltersgrenzen des Bundeslandes und einer neuen amtsärztlichen Eignungsuntersuchung ab. Wer mit 45 kündigt und mit 50 zurück will, wird in den meisten Ländern abgelehnt. Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld Beamtinnen und Beamte sind nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung. Sie zahlen keine Beiträge und erwerben keine Anwartschaften. Wer aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, auch nicht nach zwanzig Dienstjahren. Was bleibt, ist Bürgergeld nach SGB II (ab 1. Juli 2026: Grundsicherungsgeld): bedürftigkeitsabhängig, mit Vermögensgrenzen und ohne Bezug zur früheren Besoldung. Die Beihilfe endet am letzten Diensttag Während der aktiven Dienstzeit übernimmt der Dienstherr je nach Familienstand und Bundesland 50 bis 70 Prozent der Krankheitskosten als Beihilfe. Dieser Anspruch erlischt mit dem letzten Diensttag, und zwar ohne Übergangsfrist und ohne Nachwirkung. Ab dem Folgetag trägt die Lehrkraft die Krankheitskosten vollständig selbst. Die private Krankenversicherung wird deutlich teurer Die meisten verbeamteten Lehrkräfte sind privat krankenversichert, weil die PKV in Kombination mit der Beihilfe günstiger ist als die GKV. Ohne Beihilfe verschiebt sich diese Rechnung erheblich. Denn der bisherige PKV-Tarif deckte nur den Restbedarf nach Beihilfe ab. Nach der Entlassung muss auf vollen Versicherungsschutz umgestellt werden. Die Beitragshöhe hängt von Versicherer, Eintrittsalter und Tarifwerk ab. Es besteht ein Rechtsanspruch auf den Basistarif nach § 152 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt, die Leistungen entsprechen aber nur dem GKV-Niveau. Für ältere Lehrkräfte mit Vorerkrankungen ist der Basistarif oft die einzige bezahlbare Option. Eine Rückkehr in die GKV ist ab 55 faktisch ausgeschlossen Nach § 6 Abs. 3a SGB V sind Personen von der GKV-Pflichtversicherung ausgeschlossen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Für eine Lehrkraft, die seit der Verbeamtung durchgehend privat versichert war, ist die GKV-Tür ab 55 rechtlich verschlossen, auch bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wer einen Wechsel vor dem 55. Geburtstag plant, hat deutlich mehr Spielraum. Das Altersgeld: eine dritte Option neben Pension und Nachversicherung Beim freiwilligen Ausscheiden stehen viele Lehrkräfte vor der Annahme, sie verlieren ihre Pension vollständig. Das ist nicht in allen Bundesländern der Fall. In neun Ländern und im Bund gibt es das Altersgeld, einen eigenständigen Versorgungsanspruch als Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es wird ab dem regulären Renteneintrittsalter monatlich gezahlt, lebenslang. Die Differenz zur Nachversicherung kann erheblich sein. Welche Länder ein Altersgeldgesetz haben: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Kein Altersgeld gibt es in Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen-Anhalt. Für gesundheitlich belastete Lehrkräfte: Dienstunfähigkeit prüfen Ein Punkt, der in der Beratungspraxis häufig zu kurz kommt: Lehrkräfte, die wegen gesundheitlicher Probleme über eine Kündigung nachdenken, sollten vorher prüfen, ob eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nach § 26 BeamtStG in Betracht kommt. Dieser Weg führt zu sofortigem Ruhegehalt mit Zurechnungszeit und lebenslanger Beihilfe – die freiwillige Kündigung dagegen zu keiner Versorgung bis zum regulären Rentenalter. Was vor dem Antrag geklärt sein sollte Wer ernsthaft über eine Entlassung nachdenkt, sollte vorher drei Dinge schwarz auf weiß haben: eine konkrete berufliche Anschlusslösung, die exakte Versorgungsrechnung für das eigene Bundesland – Altersgeld oder Nachversicherung, mit konkreten Beträgen von der zuständigen Versorgungsstelle – und die neue Krankenversicherungslösung einschließlich der Beitragshöhe nach Wegfall der Beihilfe. Beratung für eine solche Entscheidung bieten der Personalrat und die zuständige Gewerkschaft besser vor der Unterschrift als danach. Literaturverzeichnis Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/. Bundesbeamtengesetz (BBG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/. Altersgeldgesetz (AltGG) vom 28. August 2013. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/altgg/.

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  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Algorithmen im Alltag

Fachartikel

Dieser Fachartikel zu Algorithmen im Alltag verfolgt das Ziel, ein Verständnis für das Wesen eines Algorithmus zu entwickeln. Der Artikel wurde im Kontext des von der Deutschen Telekom Stiftung geförderten Programms "Digitales Lernen Grundschule" entwickelt. Hintergründe zum Projekt Im Rahmen des Teilprojekts "Algorithmen im Alltag" entstand im Bereich Informatik der Universität Potsdam ein Leitfaden für Lehrkräfte. Hier werden Beispiele gezeigt, die der direkten Erfahrungswelt der Kinder entsprechen. Dabei finden sich immer wieder fächerverbindende Elemente zu den Inhalten des Deutsch-Unterrichts . Ziel dieses Projekts war es, dass die Kinder ein Verständnis für das Wesen eines Algorithmus entwickeln . Anknüpfend an eigene Alltagserfahrungen werden sie schrittweise und altersgerecht mit dem Wesen eines Algorithmus bekannt gemacht. Algorithmen entdecken und untersuchen Die Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern ist nicht zuletzt durch Smartphones, soziale Netzwerke oder auch Sprachassistenten von Produkten der Informatik durchzogen. Die digitalen Systeme und Produkte treffen regelmäßig selbstständig Entscheidungen. Beispiele hierfür sind personalisierte Werbung oder automatisch generierte Wiedergabelisten bei Musikstreaming-Diensten. Diese Entscheidungen erfolgen über ausgeklügelte Algorithmen. Warum Algorithmen im Alltag? Auch fernab von der Informatik kommen Lernende immer wieder mit Algorithmen in Kontakt, zum Beispiel bei der Frage, wie mit möglichst wenigen Geldscheinen ein bestimmter Geldbetrag bezahlt werden kann. Doch auch bei sämtlichen Tätigkeiten und Vorgängen, die wir durchführen, ohne dass wir uns Gedanken über die Struktur der Abläufe machen, liegen Algorithmen zugrunde. Was sind Algorithmen? Eine einheitliche Definition des Begriffs existiert nicht und er wird in der Literatur unterschiedlich behandelt. Für die Grundschule reicht es jedoch aus, Algorithmen als eindeutige und präzise Handlungsvorschrift zum Lösen eines Problems zu verstehen. Diese Handlungsvorschriften bestehen aus Elementaranweisungen, die eine bestimmte Aktion oder Handlung vom Ausführenden erwarten. Dabei sind Algorithmen grundsätzlich in Abfolgen und Sequenzen strukturiert, wobei je eine Anweisung nach der anderen abgearbeitet wird. Mehrere gleiche Elementaranweisungen werden als Wiederholung zusammengefasst. Müssen bei komplexen Algorithmen Entscheidungen zwischen mehreren Alternativen getroffen werden, spricht man von Verzweigungen. Algorithmen beschreiben und verstehen Um Algorithmen als alltägliche Vorgänge zu entdecken und zu verstehen, bietet es sich an, diese zunächst zu beschreiben. Dies macht eine Kommunikation darüber erst möglich. Eine Beschreibung kann dabei die reale Welt nie vollständig abbilden. Die Beschreibung der Welt und auch von Algorithmen ist maßgeblich von der Wahrnehmung abhängig. Um diese individuellen Erfahrungen kommunizierbar zu machen, wird Sprache benötigt. Dies wird zum Beispiel bei der Beschreibung von Vorgängen sichtbar: Es wird ein Muster erkannt und dieses in einen Gesamtzusammenhang eingeordnet. Diese Muster im Gesamtzusammenhang können dabei als Algorithmus identifiziert werden. Die Beschreibung eines Vorgangs erfolgt dabei meist sehr kleinschrittig , wobei jeder Schritt und somit jede Teilhandlung in der Beschreibung auch einer real ausführbaren Handlung entspricht. Wie detailliert Teilhandlungen beschrieben werden oder beschrieben werden müssen, ist sowohl vom Verfasser als auch vom Adressaten abhängig. Ist beispielsweise das "Tee-Kochen" eine Teilhandlung, werden alle dazugehörigen Handlungen meist direkt verstanden (Wasserhahn öffnen, Teebeutel in die Tasse hängen und so weiter). Diese können jedoch auch einzeln als Teilhandlungen aufgefasst werden. Sobald eine Vorgangsbeschreibung dazu dient, andere Personen aufzufordern, ein Problem zu lösen oder einen Ablauf nachzumachen, kann die Beschreibung als Algorithmus aufgefasst werden. Von der Beschreibung zum Algorithmus Bei der Beschreibung von Algorithmen muss stets zwischen drei verschiedenen Abstraktionsebenen unterschieden werden: die Text-, die Bild- und die Befehlsebene. Textebene Fertigen Schülerinnen und Schüler beispielsweise eine Anleitung für das Kakao-Kochen an, könnte diese folgendermaßen aussehen: "Zunächst muss man einen halben Liter Milch abmessen und erwärmen. Danach muss man Kakao-Pulver hinzugeben." Hierbei wird bereits abstrahiert, indem der Vorgang versprachlicht wird: Alle subjektiv unwichtigen Informationen (Kühlschrank öffnen, Milch herausnehmen, Temperatur der Milch, ...) werden ausgelassen. Daran angeschlossen kann durch Bilder weiter abstrahiert werden. Bildebene Bei Bildern ist grundsätzlich zwischen zwei Arten zu unterscheiden: Bilder (Comics, Karikaturen, ...) und Abbilder (zum Beispiel Fotos). Ein Abbild kann nur wiedergeben, aber nicht beschreiben. Karikaturen haben aber auch immer einen beschreibenden Charakter. Werden Vorgänge durch Bilder beschrieben, wird deutlich, welche Schritte der Algorithmus durchläuft. Bilder können jedoch nie alle Informationen zeigen, die in einem Text enthalten wären. Somit wird hier eine weitere Abstraktionsstufe erreicht. Bilder allein reichen jedoch nicht unbedingt, um Schülerinnen und Schülern zu zeigen, dass hinter alltäglichen Prozessen Algorithmen versteckt sind. Befehlsebene Die nächste Stufe könnte sein, für die Bilder einzelne Überschriften in Befehlsform zu finden. Am Beispiel des Kakao-Kochens könnte das sein: "Nimm einen Messbecher und miss 500 ml Milch ab!". Diese Abstraktionsebene sollte nun alle typischen Merkmale eines Algorithmus beinhalten und erfassen. Anregungen für den Unterricht Hilfreich ist es zunächst, die Ausgangslage der Schülerinnen und Schüler zu reflektieren. Das gelingt in besonderer Weise mithilfe der Checkliste (siehe Download). Um ein Gefühl für den Folge-Aspekt eines Algorithmus zu gewinnen, bietet sich ein Ausgangsbeispiel an. Algorithmen werden häufig vor allem mit der Mathematik verknüpft. Bei dem Ausgangsbeispiel handelt es sich aber idealerweise um einen außermathematischen Algorithmus . Mit diesem Beispiel wird die Angst vor dem Begriff des Algorithmus genommen und gleichzeitig auch gezeigt, dass Algorithmen nicht zwangsläufig nur in der Mathematik vorkommen. Ein einfaches Einstiegsbeispiel – beispielsweise das Teekochen (siehe Arbeitsblatt) – bildet hierfür die Basis. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Kleingruppen mit bis zu vier Kindern. Zunächst erhalten sie die Bilderfolge auf farbigem Tonpapier (Bild 1: Tasse wird aus Schrank genommen: gelb; Bild 2: Teebeutel wird genommen: blau, Bild 3: Wasserkocher wird befüllt: pink). Hierzu äußern sie sich spontan und schreiben einen kurzen Text dazu. Danach lesen sie den Text und markieren die drei Handlungen im Text mit der passenden Farbe: Tasse aus dem Schrank: gelb Teebeutel aus der Kiste: blau Wasser in den Wasserkocher: pink Anschließend erhalten sie die drei Satz-Streifen auf farbigem Tonpapier. Diese wurden zuvor von der Lehrkraft in ausreichender Menge erstellt. Nimm die Tasse! (gelb) Nimm den Teebeutel! (blau) Fülle den Wasserkocher! (pink) Mit jeder Abstraktionsebene wird die Beschreibung reduziert und dadurch die Bedeutsamkeit der Reihenfolge der einzelnen Schritte hervorgehoben. Auch können die Kinder eine eigene Foto-Sequenz zum Tee-Kochen mithilfe eines Tablets entwickeln. Sie erstellen eine Bilder-Sequenz hierzu, drucken diese aus und versehen diese mit den passenden Satz-Streifen. Darüber hinaus trainieren die Schülerinnen und Schüler abschließend das Bilden von Imperativsätzen.

  • Mathematik / Rechnen & Logik

Der rechtliche Rahmen der Kindeswohlgefährdung

Fachartikel
5,99 €

Der vorliegende Fachartikel behandelt das Thema "Aufsicht und Haftung" und setzt die systematische Einführung in das Schulrecht und schulrelevante weitere Rechtsgebiete fort. Das Thema Kindeswohlgefährdung ist in vielen Schulen leider omnipräsent und steigt in seiner Bedeutung weiter. Der komplexe rechtliche Rahmen hierfür wird nachfolgend von Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, erläutert. Verfassungsrechtliches Fundament Ausgangspunkt des Themas ist das Grundgesetz (GG), das bereits im ersten Teil dieser Serie in seinen schulisch besonders relevanten Teilen kurz dargestellt wurde. Das Kindeswohl wird hierbei aus einer Gesamtschau verschiedener Grundrechte abgeleitet, nämlich der Menschenwürde-Garantie des Artikel 1 GG, den Rechten aus Artikel 2 GG ( allgemeines Persönlichkeitsrecht in Absatz 1 und Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Absatz 2) sowie dem "Familiengrundrecht" in Artikel 6 Absatz 2 GG, welcher lautet: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Bestätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Gerade Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG gibt dabei hohe Hürden auf, um gemäß Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 GG durch den Staat in Gestalt des Jugendamtes oder Familiengerichts in das elterliche Erziehungsrecht eingreifen zu dürfen. Bundesrechtliche Konkretisierungen Auf der normenhierarchischen (siehe auch hierzu bereits Teil 1 dieser Serie) Ebene unterhalb des Grundgesetzes, dem Bundesrecht, findet sich zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welches in § 1631 Absatz 1–3 besagt: "Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen." Speziell bezogen auf Kindeswohlgefährdungen wird es in § 8a des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) konkreter, indem festgelegt wird, dass bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (wobei sich dies auf Kinder und Jugendliche bezieht) das Jugendamt durch mehrere Fachkräfte das Gefährdungsrisiko einzuschätzen hat, gegebenenfalls unter Einbeziehung der betroffenen Kinder/Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Sofern sinnvoll, sind Hilfen durch das Jugendamt anzubieten. Werden tiefgreifendere Maßnahmen durch das Jugendamt als notwendig angesehen, so muss es das Familiengericht (= örtliches Amtsgericht / AG beziehungsweise FamG, in zweiter Instanz das Oberlandesgericht/OLG, in dritter Instanz der Bundesgerichtshof/BGH) oder andere Behörden (zum Beispiel Gesundheitsamt oder Polizei) einbeziehen. In sehr dringenden Fällen kann es gefährdete Personen auch ad hoc in Obhut nehmen. Werden Lehrkräfte einer Kindeswohlgefährdung gewahr, so ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) anwendbar. Laut dessen § 4 sollen zunächst die Lehrkräfte oder Sozialpädagoginnen und -pädagogen selbst das Gespräch mit Kindern/Jugendlichen und Erziehungsberechtigten suchen, sofern dies den Erfolg notwendigen behördlichen Einschreitens nicht gefährdet. Zur fachlichen Unterstützung hat das schulische Personal gemäß § 4 Absatz 2 KKG Anspruch auf Beratung durch eine sogenannte "insoweit erfahrene Fachkraft" des Jugendamtes. Informiert die Schule das Jugendamt über den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (die Befugnis hierzu gibt § 4 Absatz 3 KKG), so soll das Jugendamt die Schule über den Fortgang der Angelegenheit informiert halten, § 4 Absatz 4 KKG. In der Praxis ist es hier für die Schulen besonders wichtig, die Beobachtungen möglichst gut zu dokumentieren , um dem Jugendamt eine unmittelbar verwendbare Datengrundlage zu schaffen. So sollte festgehalten werden, was wem wie oft auffällt, wie ausgeprägt das Verhalten / der Eindruck ist, mit wem wann durch wen gesprochen wurde et cetera. Kindeswohlgefährdung Der Begriff der Kindeswohlgefährdung wird bei alledem gesetzlich nicht näher umrissen, sondern ist durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Nach langjähriger Rechtsprechung der Familiengerichte und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist das Kindeswohl gefährdet, wenn die gegenwärtige Gefahr besteht, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes oder Jugendlichen mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt . Hält das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung für einschlägig und behördliche Hilfsangebote und Maßnahmen bleiben fruchtlos, regelt § 1666 BGB die familiengerichtlichen Möglichkeiten, die gemäß § 1666 Absatz 3 BGB von Geboten (öffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder auch für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen) über Verbote (zum Beispiel die Familienwohnung zu nutzen oder Kontakt mit dem Kind aufzunehmen) bis hin zum teilweisen oder kompletten Entzug des Sorgerechts ("elterliche Sorge") reichen können. Fall-Konstellationen Neben den traurigen "Klassikern" der Kindeswohlgefährdung (körperliche Gewalt, sexueller Missbrauch, Verwahrlosung, Entführung ins Ausland et cetera) gibt es auch immer wieder Fälle, bei denen man nicht sofort an das Stichwort Kindeswohlgefährdung denken würde. So gibt es familiengerichtliche Entscheidungen zu Konstellationen, in denen Erziehungsberechtigte attestiert förderungsbedürftige beziehungsweise behinderte Kinder nicht fördern ließen oder an offenkundig überfordernden weiterführenden Schulen anmeldeten, weil sie die Einschränkungen ihres Kindes nicht wahrhaben wollten (Nachweise am Ende dieses Beitrages). In jüngerer Vergangenheit sind die "Corona-Leugner"-Fälle hinzugekommen, bei denen Maskenverweigerung, Test-Verweigerung und Schulpflichtverletzungen durch selbst verordnetes Home-Schooling rechtlich zu werten waren. In allen genannten Fällen haben die Familiengerichte das Sorgerecht so weit entzogen, dass für die streitgegenständlichen Bereiche das Einvernehmen der Erziehungsberechtigten zu sinnvollen Maßnahmen nicht mehr notwendig war. Weiterführende Rechtsprechung Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, Beschluss vom 13.5.2020, 13 UF 97/20 und Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14.9.2021, 1 BvR 1525/20 (uneinsichtige Eltern eines behinderten Kindes). OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.8.2022, 5 UFH 3/22 (Schulverweigerung wegen Maskenpflicht). BVerfG, FamRZ 2010, Seite 713 und Bundesgerichtshof (BGH), FamRZ 2005, Seite 344 (zum Begriff der Kindeswohlgefährdung).

  • Fächerübergreifend

Handwerk und Zünfte im Mittelalter

Kopiervorlage

Das Arbeitsblatt für das Fach Geschichte der Klassen 5–6 verschafft Schülerinnen und Schülern einen Überblick über die Rolle des Handwerks in der mittelalterlichen Stadt. Sie lernen spielerisch den Begriff und die Bedeutung einer Zunft kennen und vergleichen das Handwerk im Mittelalter mit dem Handwerk in der Gegenwart. Ein Erklärfilm, altersgerechte Aufgaben und Hörtexte sorgen für einen verständlichen und motivierenden Zugang zum Thema. Das Arbeitsmaterial ist für 2 bis 4 Unterrichtsstunden vorgesehen. Es lässt sich flexibel einsetzen: Die Aufgaben 1 und 2 eignen sich gut für eine Doppelstunde, während die weiteren Aufgaben – je nach verfügbarer Zeit und inhaltlichem Schwerpunkt – in den folgenden Stunden behandelt werden können. Besonders geeignet ist das Material für den Geschichtsunterricht in der 5. oder 6. Jahrgangsstufe. In diesen Klassenstufen gehört das Thema "Leben und Arbeiten im Mittelalter" – einschließlich der Themengebiete Stadtleben, Gesellschaft und Kultur – zu den Lehrplaninhalten. So sieht der sächsische Lehrplan für Klasse 6 beispielsweise vor, dass die Schülerinnen und Schüler "dauerhafte Strukturen mittelalterlichen Lebens" kennenlernen. Ein besonderer Schwerpunkt des vorliegenden Materials liegt dabei auf der Rolle verschiedener Personengruppen im Mittelalter, insbesondere auf der Rolle und Bedeutung der Handwerker . Mithilfe dieses Arbeitsmaterials nähern sich die Schülerinnen und Schüler dem Thema Handwerk im Mittelalter an, wobei ein besonderer Fokus auf die Rolle der Zünfte gelegt wird. Das Material ist spielerisch und motivierend aufgebaut, wodurch es an die Zielgruppe der 5. und 6. Klasse angepasst ist. Zu Beginn sehen die Lernenden ein informatives Video über das Leben und die Stadt im Mittelalter. Je nach Zeit und Bedarf kann das gesamte Video oder nur ausgewählte Ausschnitte gezeigt werden, entweder im Plenum oder als Einzelarbeit. Im Anschluss füllen die Schülerinnen und Schüler einen Lückentext aus, um zentrale Inhalte zu sichern: Welche Bedeutung hatte das Handwerk im Mittelalter? Was waren Zünfte, welche Aufgaben hatten sie und was steckt hinter Begriffen wie Zunftordnung, Zunftmeister und Zunftzwang? Anschließend lesen die Lernenden Textausschnitte, die das Handwerk damals mit heute vergleichen. Im Fokus stehen die Voraussetzungen für eine Ausbildung im Handwerk, Hürden, die es im Mittelalter gab und die heute weggefallen sind, sowie weitere Veränderungen. Der Text ist auch als Audio-Datei verfügbar, sodass die Lernenden den Text beim Lesen hören oder er gemeinsam im Plenum angehört werden kann. Dies erleichtert den Zugang auch für Schülerinnen und Schüler mit geringerer Lesekompetenz. Darauf aufbauend beschäftigen sich die Lernenden mit Berufen des Mittelalters, die es heute nicht mehr oder nur noch in veränderter Form gibt. Sie erschließen über den Namen der Berufe, welche Tätigkeiten und Produkte sich dahinter verbergen könnten. Im nächsten Schritt schlagen sie eine Brücke zur Gegenwart, indem sie Berufsbilder im modernen Handwerk entdecken, die es damals noch nicht gab und begründen ihre Einschätzung. Eine besondere Aufgabe besteht darin, einen Kartenausschnitt der Nürnberger Altstadt zu betrachten und gezielt nach Straßen und Gassen mit handwerklichem Bezug zu suchen. Dabei sollen die Lernenden nicht nur erkennen, welche Gewerke sich wo befanden, sondern auch die räumliche Lage bewerten: als störend wahrgenommene Gewerbe wie Gerber (aufgrund der Geruchsentwicklung) lagen meist an den Rändern der Stadt, besonders angesehene und handelsorientierte Gewerke wie Goldschmiede oder Bäcker standen bevorzugt nahe dem Marktplatz oder an Hauptstraßen. Beispiele für Gassen mit handwerklicher Bedeutung sind die Schmiedgasse, Schustergasse, Bindergasse (Fassbinder/Böttcher), Tuchgasse (Tuchmacher), Ledergasse (Gerber, Kürschner), Beckschlagergasse (Kesselschmied), Rotschmiedgasse, Mühlgasse und weitere. Anschließend verfassen die Lernenden eine fiktive persönliche Reisegeschichte durch das mittelalterliche Nürnberg. Dabei überlegen sie, wen sie getroffen hätten, welche Waren oder Dienstleistungen hergestellt oder angeboten wurden und wie es in der Stadt aussah. Auf diese Weise wenden sie ihr erworbenes Wissen kreativ und kontextbezogen an und lernen gleichzeitig den sozialen und räumlichen Zusammenhang des mittelalterlichen Handwerks kennen. Zur Abrundung des Themas führen die Schülerinnen und Schüler als Hausaufgabe ein Interview mit Eltern oder Großeltern über deren Berufe und recherchieren in ihrer Umgebung nach Straßen mit historischen oder handwerklichen Bezügen. Optional kann das im Arbeitsmaterial verlinkte Lernspiel " Stadt im Mittelalter " eingesetzt werden, entweder in einer weiteren Unterrichtsstunde oder als Zusatzaufgabe für schnellere Lernende oder als freiwilliger Impuls für zu Hause. Während der gesamten Einheit legen die Lernenden zudem ein Glossar mit wichtigen Begriffen an, das fortlaufend ergänzt und am Ende gemeinsam besprochen werden sollte, um die Ergebnisse zu sichern. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können den Begriff "Zunft" erklären und zentrale Merkmale sowie Aufgaben von Zünften im Mittelalter beschreiben. dabei verstehen, dass eine Zunft ein weitgehend alle Lebensbereiche ihrer Mitglieder umfassender Verbund war, der nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale und kulturelle Funktion hatte. den mittelalterlichen Zunftbegriff von heutigen Organisationen wie Kammern und Innungen unterscheiden. die Bedeutung des Handwerks und der Zünfte im mittelalterlichen Stadtleben anhand von Text-, Bild-, Video- und Kartenquellen in einfachen Worten beschreiben. Begriffe wie Zunftordnung, Zunftmeister und Zunftzwang in eigenen Worten erläutern und im historischen Kontext einordnen. Berufe und handwerkliche Tätigkeiten des Mittelalters mit heutigen Berufsbildern vergleichen und Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede benennen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können gezielt Informationen aus einem Video entnehmen und mithilfe eines Lückentextes sichern. einen historischen Stadtplan (Kartenausschnitt) auswerten, indem sie handwerksbezogene Straßennamen identifizieren und zuordnen. eine Audio-Datei begleitend zum Lesen nutzen, um ihr Textverständnis zu sichern und zu vertiefen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können in Paar- oder Gruppenarbeit gemeinsam erarbeitete Ergebnisse (z. B. zu Berufen im Mittelalter) strukturiert präsentieren und Fragen dazu beantworten. die Ergebnisse von Interviews mit Familienmitgliedern zu Berufen früher und heute aufbereiten und der Klasse in nachvollziehbarer Form vorstellen. gemeinsam mit anderen Lernenden ein Glossar mit Fachbegriffen erstellen und sich darüber austauschen.

  • Geschichte
  • Sekundarstufe I

Tattoo mit Bezug zu rechtsextremer Szene: Kündigungsgrund für Lehrkräfte?

Fall des Monats

Von Lehrerinnen und Lehrern kann Verfassungstreue erwartet werden. Gibt es daran eindeutige Zweifel, könnte eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Kinder sollen nicht von Personen mit extremistischen Ansichten unterrichtet werden. Reicht ein Tattoo mit einem verfassungswidrigen Spruch oder Symbol als Grund für eine fristlose Kündigung? Der konkrete Fall Hin und wieder blitzte es heraus: Neben zahlreichen anderen Tätowierungen hatte der Lehrer über dem Oberkörper eine leicht sichtbare Tätowierung mit dem Spruch "Meine Ehre heißt Treue" in Frakturschrift, wie sie auch in der rechtsextremen Szene verwendet wird. Dies war der Wahlspruch der Schutz-Staffel (SS). Als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation ist seine Verwendung strafbar (§ 86a StGB). Als diese Tätowierung aufgefallen ist, erhielt er die außerordentliche Kündigung. Er versuchte sich damit zu verteidigen, dass unterhalb des Hosenbundes noch die Worte "Liebe Familie" standen. Dies sei der Bezug zum Tattoo oben. Zusätzlich nahm er nach der Kündigung eine Abänderung der Tätowierung vor. Die Entscheidung des Gerichts Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ist die außerordentliche Kündigung einer Lehrkraft mit Tätowierungen, wie sie in rechtsradikalen Kreisen verwendet werden, rechtmäßig. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über die Entscheidung vom 11. Mai 2021 (AZ: 8 Sa 1655/20). Letztendlich hatte dem Lehrer auch nicht geholfen, dass er das Tattoo kurzfristig geändert hatte. Von Lehrkräften wird Verfassungstreue verlangt Die Kündigung war rechtmäßig. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts ließen die Tätowierungen auf eine fehlende Eignung als Lehrkraft schließen. Dazu gehöre auch die Gewähr der Verfassungstreue, urteilte das Gericht. Aus den zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegenden Tätowierungen, wie "Meine Ehre heißt Treue" in Frakturschrift über dem Oberkörper könne auf eine fehlende Verfassungstreue geschlossen werden. Die ergänzenden Worte "Liebe Familie" unterhalb des Hosenbundes änderten hieran nichts, da diese regelmäßig nicht zu sehen seien. Der Kündigungsgrund muss zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegen – deshalb änderte sich auch nichts durch die zwischenzeitliche Abänderung oder Ergänzung der Tätowierung. Da die Kündigung bereits mit Kenntnisnahme wirksam sei, kam es auf die vorliegende, bisher nicht rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung nach § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) nicht mehr an.

  • Fächerübergreifend

Corona: kein Anspruch auf Homeschooling für Schülerinnen und Schüler

Fall des Monats

Es ist relativ egal, ob sich Deutschland in der zweiten Welle der Pandemie oder in einer "Dauerwelle" befindet, wie ein prominenter Virologe jüngst konstatierte. Entscheidend ist, welche Rechte und Pflichten die Einzelnen haben. Mit den bisherigen Maßnahmen an den Schulen soll einer abstrakten Gefahr begegnet werden. Können Schülerinnen und Schüler sich deshalb von der Pflicht, zur Schule zu gehen, befreien lassen? Oder haben sie gar einen Anspruch auf Homeschooling? Der konkrete Fall Eine Schülerin wollte nicht mehr am Präsenz-Unterricht teilnehmen, da ihr Vater zur Corona-Risikogruppe gehört. Die Richter lehnten den Wunsch des Mädchens in diesem konkreten Fall ab. Die Entscheidung des Gerichts Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenz-Unterricht teilzunehmen. Sie können sich auch dann nicht davon befreien lassen, wenn ein Haushaltsmitglied zur Coronavirus-Risikogruppe gehört. So entschied das Verwaltungsgericht Hannover am 10. September 2020 (AZ: 6 B 4530/20). Corona: Anspruch auf Homeschooling bei abstrakter Gefahr? Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen allerdings von der Pflicht zum Schulbesuch befreit werden. Beispielsweise dann, wenn das Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine konkrete Infektionsschutz-Maßnahme an der Schule verhängt hat. Allgemeine Schutzmaßnahmen reichen nicht aus. Es müssen vielmehr konkrete Fälle vorliegen und Maßnahmen ergriffen worden sein. Und natürlich muss nachgewiesen werden, dass ein Haushaltsmitglied einer Risikogruppe angehört. Befreiung von Präsenz-Unterricht bei Infektionsschutz-Maßnahme möglich Eine allgemeine (nur) abstrakte Gefährdungslage reicht nicht aus. Die Schule habe für das Schuljahr 2020/2021 bereits besondere Hygiene-Regelungen aufgestellt, etwa die grundsätzliche Maskenpflicht im Schulgebäude, so das Gericht. In dem Fall, den das Verwaltungsgericht Hannover verhandelte, gab es aber keine konkrete Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus. Das zuständige Gesundheitsamt hatte keine Neuinfektion an der Schule nachgewiesen. Wird aus der abstrakten aber eine konkrete Gefährdungslage, ermöglicht dies die Befreiung einer Schülerin oder eines Schülers von der Teilnahme am Präsenz-Unterricht. Und damit zur Teilnahme am "Homeschooling" für den Zeitraum, für den die Infektionsschutz-Maßnahme verhängt worden ist. Eine derart ausdifferenzierte Regelung bringe die widerstreitenden Interessen zwischen der Schulpflicht und dem staatlichen Schutzauftrag in verfassungskonformer Weise zu einem möglichst schonenden Ausgleich, erklärten die Richter.

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