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Der Sternhimmel im Mai

Fachartikel

Im Mai steht die Jungfrau im Süden über dem Horizont. Von dem Galaxienhaufen in dem Sternbild sieht man nicht viel - mithilfe von Animationen aus dem Internet kann man sich aber auf eine Reise in den Virgo-Haufen begeben und auch die Verteilung der Materie im Universum thematisieren. Der hier vorgestellte Sternhimmel entspricht dem Anblick der Himmelskugel zu den in der Tabelle (siehe unten) angegebenen Zeiten. Falls keine gemeinsame Beobachtung des realen Himmels mit den Lernenden geplant ist, können die Schülerinnen und Schüler mit der kostenfreien Planetarium-Software Stellarium oder Cartes du Ciel vorbereitet werden (Beamer-Präsentation oder Partnerarbeit in der Schule) und den Abendhimmel später selbstständig oder zusammen mit Freunden, Freundinnen oder Eltern erkunden. Als Aufsuchhilfen stehen ihnen dabei Ausdrucke der Sternkarten oder eine selbst gebastelte drehbare Sternkarte zur Verfügung (siehe Erste Schritte zur Orientierung am Sternhimmel ). Die Sternkarten aus diesem Beitrag sind in jedem Jahr vor Mitternacht zu folgenden Beobachtungszeiten gültig:

  • Geographie / Jahreszeiten / Physik / Astronomie

Wenn der Gymnasialtraum platzt: Probeunterricht ist rechtmäßig

Fall des Monats

Berliner Kinder ohne Top-Noten müssen in den Probeunterricht, um aufs Gymnasium zu kommen. Eltern klagten gegen die neue Regelung. Ist das rechtlich haltbar – oder eine unzumutbare Belastung? Für viele Familien ist die Entscheidung nach der sechsten Klasse für eine weiterführende Schule eine emotionale Weichenstellung. Vor allem in Berlin, wo das Gymnasium häufig als Königsweg Richtung Abitur gilt, hängt viel von den Zeugnissen der fünften und sechsten Klasse ab – und neuerdings auch von der Teilnahme an einem Probeunterricht. Eltern, deren Kinder nicht die geforderte Durchschnittsnote erreichen, sehen sich gezwungen, binnen weniger Wochen eine "Aufnahmeprüfung light" zu durchlaufen – unter dem Eindruck, dass von ihr die gesamte Bildungsbiografie des Kindes abhängt. So war es auch im vorliegenden Fall, in dem Eltern gegen die Neuregelung klagten, um ihrem Kind den Zugang zum Gymnasium zu sichern. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 2. Juli 2025 (AZ: 3 S 20/25) entschieden, dass die im Schulgesetz Berlin geregelten Voraussetzungen für den Übergang von der Grundschule ans Gymnasium – insbesondere die Teilnahme am Probeunterricht bei nicht ausreichender Förderprognose – verfassungsgemäß und zumutbar sind. Eine Beschwerde gegen die zugrunde liegende gesetzliche Neuregelung wies das Gericht ab, teilt das Verbraucherrechtsportal www.anwaltauskunft.de mit. Schulgesetzreform mit Folgen – Probeunterricht Im Sommer 2024 änderte das Land Berlin das Schulgesetz: Kinder dürfen seitdem nur dann auf ein Gymnasium wechseln, wenn sie entweder eine ausreichende Förderprognose haben oder die Eignung über einen Probeunterricht nachweisen. Diese Reform zielte darauf ab, die Zahl der Schülerinnen und Schüler zu senken, die im "Probejahr" auf dem Gymnasium scheitern und danach auf eine andere Schulform wechseln müssen. Für den aktuellen Übergangsjahrgang sah der Gesetzgeber in § 129 Abs. 14 SchulG eine Übergangsregelung vor: Die Eignung soll sich nun aus den Noten der Jahrgangsstufen 5 und 6 ergeben, wobei Hauptfächer doppelt gewichtet werden. Wird die neue Hürde von 2,2 im Schnitt überschritten, ist eine Teilnahme am Probeunterricht Pflicht. Dagegen wandten sich die Eltern einer Schülerin mit einer Beschwerde: Sie kritisierten insbesondere die kurze Vorbereitungszeit, die Unbestimmtheit der gesetzlichen Vorgaben und die fehlende Transparenz bei der Bewertung. Urteil des OVG: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin: Die Neuregelung verstoße nicht gegen das Rückwirkungsverbot. Zwar habe sich die Gesetzeslage kurzfristig geändert, dies sei jedoch eine zulässige "unechte Rückwirkung", da die Rechtsänderung erst mit Beginn des neuen Schuljahres greife. Zudem sei die Reform im politischen Raum absehbar gewesen – etwa durch den Koalitionsvertrag und die bereits im Juni 2024 eingebrachte Gesetzesinitiative. Auch die inhaltlichen Einwände der Eltern überzeugten das Gericht nicht. Der Probeunterricht sei sachlich und rechtlich hinreichend geregelt – insbesondere in der Sekundarstufe-I-Verordnung (Sek I-VO). Dort sei genau beschrieben, welche Leistungen erwartet würden (schriftlich in Deutsch und Mathematik, überfachliche Kompetenzen) und wann ein Kind als geeignet gelte (bei 75 % der erreichbaren Bewertungseinheiten). Die Eltern hatten bemängelt, dass die Bewertungsspielräume der Prüferinnen und Prüfer zu groß seien und nicht offen kommuniziert werde, wer die Prüfungen korrigiert habe. Doch auch hier sah das Gericht keine rechtlichen Verstöße: Durch einheitliche Bewertungsrichtlinien sei eine vergleichbare und standardisierte Bewertung gewährleistet. Ein längerer Vorbereitungszeitraum sei nicht notwendig, so das OVG, da es beim Probeunterricht nicht um "Stoff aus sechs Jahren", sondern um grundlegende Kompetenzen gehe, die bereits vor dem zweiten Halbjahr der sechsten Klasse vermittelt worden seien. Was Lehrkräfte wissen sollten: Rechtssichere Verfahren und neue Anforderungen Die Entscheidung des OVG ist nicht nur für Eltern relevant, sondern betrifft auch die tägliche Arbeit von Lehrkräften. Denn sie sind oft diejenigen, die Förderprognosen erstellen, Kinder auf den Probeunterricht vorbereiten und Eltern durch die neuen Anforderungen lotsen müssen. Wichtig für die Praxis: Die Regelungen zum Probeunterricht sind verfassungsgemäß – auch wenn sie strenger sind als früher. Die Förderprognose entscheidet mit, aber ist keine endgültige Eintrittskarte mehr. Einheitliche Aufgaben und Bewertungsmaßstäbe sollen für Transparenz und Fairness sorgen. Lehrkräfte sollten frühzeitig mit Eltern kommunizieren, wenn absehbar ist, dass die Förderprognose für das Gymnasium nicht reicht. Fazit: Neue Hürden für den Weg ans Gymnasium – rechtlich abgesichert Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt: Berlin darf den Zugang zum Gymnasium verschärfen. Auch wenn die neue Regelung für Schülerinnen, Schüler und Eltern eine zusätzliche Hürde bedeutet, ist sie rechtlich nicht zu beanstanden. Lehrkräfte sollten mit diesen neuen Spielregeln vertraut sein – und Kinder sowie Eltern dabei unterstützen, diese neue Etappe erfolgreich zu meistern. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Der Lernserver: Förderdiagnostik per Internet

Fachartikel

"Kinder mit Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben das Recht auf zusätzlichen, fördernden Unterricht durch besonders qualifizierte Lehrkräfte." Dies stellt die Deutsche Gesellschaft für Lesen und Schreiben fest. Eine berechtigte Forderung - nur: Wie sollen Lehrerinnen und Lehrer sie im Rahmen des Regelunterrichts einlösen? Der Lernserver, ein Projekt der Uni Münster, verspricht gezielte Unterstützung für Lehrkraft und Kind. Kinder mit speziellem Förderbedarf im Lese-Rechtschreibbereich stellen an uns Lehrkräfte besondere Anforderungen. Kenntnisse über den jeweiligen Förderbedarf jedes Kindes, das Verfassen von Erstgutachten bei besonderen Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten, das Erstellen individueller Förderpläne und eines gezielten Förderunterrichts, die Kooperation mit Schulpsychologinnen und -psychologen, das Einbeziehen der Eltern und Nachhilfeeinrichtungen erfordern neben einer besonderen Qualifikation auch sehr viel Zeit. Wie soll man diesem pädagogischen Auftrag gerecht werden, ohne daneben andere ebenso dringliche Aufgaben zu vernachlässigen oder die Grenzen des eigenen Zeitbudgets weit zu überschreiten?

  • Lesen und Schreiben

Neues Jahr, neue Herausforderungen: Mein Start nach den Ferien

Blog

Hey Leute, die Ferien sind vorbei, das neue Jahr hat begonnen und ich bin wieder mitten im Schulalltag. In diesem Beitrag erzähle ich euch, wie meine Ferien verlaufen sind und was in den ersten Wochen danach passiert ist. Weihnachtszeit: Zwischen Besinnlichkeit und Stress Kaum hatten die Ferien begonnen, stand auch schon Weihnachten vor der Tür. Natürlich ist das Fest eine tolle Gelegenheit, Zeit mit der Familie zu verbringen – aber ich hatte fast vergessen, wie stressig es sein kann, innerhalb weniger Tage alle Verwandten zu treffen und über die unterschiedlichsten Themen, vor allem Politik, zu diskutieren. Trotzdem gab es viele schöne Momente, und nach den Feiertagen konnte ich mich endlich der wohlverdienten Erholung widmen – in Form von absolutem Nichtstun. Ein Highlight: Mein Ski-Urlaub Ein besonderes Ferienerlebnis war mein Skiurlaub, den ich glücklicherweise ohne Verletzungen überstanden habe. Allerdings musste ich feststellen, dass meine einstigen Skikünste aus vergangenen Jahrzehnten ziemlich eingerostet waren. Der Start war daher recht wackelig, aber zum Glück hatte ich einen Skikurs gebucht – absolute Empfehlung für alle Anfänger! Ohne professionelle Anleitung hätte ich es vermutlich nicht heil zurück in die Schule geschafft. Die beeindruckenden Berge, das fantastische Wetter und die Möglichkeit, den Schulstress komplett hinter mir zu lassen, machten diesen Urlaub wirklich zu einem perfekten Erlebnis. Zurück in den Schulalltag: Mein letzter Unterrichtsbesuch im 1. Hauptsemester Kaum war ich aus dem Urlaub zurück, wartete auch schon die Unterrichtsvorbereitung auf mich. Mein letzter Unterrichtsbesuch im 1. Hauptsemester stand an – diesmal im Fach Politik bei einer meiner Berufsfachschulklassen. Diese Klasse musste schon häufiger für meine Unterrichtsbesuche herhalten – und wird das wohl auch in Zukunft tun. Im Referendariat lernt man schnell, welche Klassen sich besonders gut für solche Besuche eignen. Zudem ist man terminlich manchmal etwas eingeschränkt, sodass es nicht unüblich ist, dieselben Lerngruppen mehrfach auszuwählen. Meine Schülerinnen und Schüler haben sich bisher aber immer tapfer geschlagen und ich bin mir sicher, so wird es auch zukünftig sein. Das Thema der Unterrichtsstunde waren die politischen Parteien in Deutschland – passend zu den bevorstehenden Bundestagswahlen . Die Schülerinnen und Schüler arbeiteten in Partnerteams mit differenzierten Informationstexten, die an ihr jeweiliges Lernniveau angepasst waren, und recherchierten zu einer ihnen zugewiesenen Partei. Anschließend hielten sie ihre Ergebnisse in einem Padlet fest und stellten sie der Klasse vor. Mein Ziel war es, ihre Medienkompetenz zu fördern – und zum Glück lief technisch alles reibungslos. Die Klasse beteiligte sich rege, und ich hatte das Gefühl, dass sie die Parteien nun besser einordnen können und einen echten Lernzuwachs aufwiesen. Am Ende wurde mein Aufwand mit einer guten Note belohnt, was mich natürlich besonders gefreut hat.

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