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Datenschutz auf der Schulhomepage gemäß der EU-DSGVO

Fachartikel
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Das Thema "Datenschutz" spielt für Schulen nicht nur im Unterricht eine Rolle: Fast jede Schule präsentiert sich im Internet mit einer eigenen Schulhomepage. Neben der Außendarstellung dient sie auch als Kommunikationsmedium, mit dem Eltern, Lernende und Lehrkräfte informiert werden. Was dabei nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung rechtlich für Schulleiter zu beachten ist, wird in diesem Artikel erläutert. Die Schulhomepage ist das Medium, über das die Schule mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und der Öffentlichkeit kommuniziert. Für die Inhalte ist allein die Schulleitung verantwortlich, die diese Aufgabe delegieren kann. Im Rahmen der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGVO) ist bei der Erstellung und Pflege einer Website einiges zu beachten: Entscheidend hierbei, ist das Impressum, das den Anforderungen der EU-DSGVO genügen muss. Was hat sich für die Erstellung der Schulhomepage nach Einführung der EU-DSGVO geändert? Nach wie vor ist ein vollständiges und korrektes Impressum laut Telemediengesetz (TMG) verpflichtend vorgeschrieben. Wer dieser Impressumspflicht nicht nachkommt, begeht gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 TMG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Weiterhin muss das Impressum die nach DSGVO notwendige Datenschutzerklärung und die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten enthalten. Für die rechtssichere Erstellung des Impressums ist der Schulträger verantwortlich. Neben dem Impressum ist die personenbezogene Verarbeitung von Daten bei der Erstellung von Videos und Fotografien zu beachten. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass für die Umsetzung des Datenschutzes bezüglich der Schulhomepage allein die Schulleitung verantwortlich ist. Erläuterung der verwendeten Begrifflichkeiten Zum besseren Verständnis in Bezug auf den Datenschutz werden die entsprechenden Begrifflichkeiten vorab erläutert: Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung (zum Beispiel eines Fotos) zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (zum Beispiel Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten. Pseudonymisierung entspricht einer Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. Profiling meint jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, sexueller Orientierung, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. Als Verantwortliche oder Verantwortlicher wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, (zum Beispiel die Schulleitung) die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet. Auftragsverarbeiterin oder Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung, Firma oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, also den Server betreibt, auf dem die Schulhomepage gehostet wird. Als "Cookies" werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu den Nutzern (beziehungsweise dem Gerät, auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, beziehungsweise "Session-Cookies" oder "transiente Cookies" werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem die Nutzer ein Onlineangebot verlassen und den Browser schließen. Der Aufbau des Impressums der Schulhomepage Im Folgenden wird der Aufbau des Impressums sowie die Datenschutzerklärung des Anbieters der Datenverarbeitung im Auftrag erläutert. Folgende Punkte müssen in einem Impressum unbedingt genannt werden: Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung der Daten? Wie lauten die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten? Ein Hinweis auf Haftung für Links ist erforderlich: Die Schulhomepage enthält möglicherweise Links zu externen Webseiten, auf deren Inhalte die verantwortliche Stelle (Schulleitung) keinen Einfluss hat. Deshalb kann für diese fremden Inhalte auch keine Haftung übernommen werden. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten sollten zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft worden sein. Rechtswidrige Inhalte dürfen zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar gewesen sein. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung der Schulleitung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen müssen derartige Links umgehend entfernen werden. Wie erfolgt die Nennung der Arten der verarbeiteten Daten? Bestandsdaten (Namen, Adressen), Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummern), Inhaltsdaten (Texteingaben, Fotografien, Videos, ...), Nutzungsdaten (besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten, ...) sowie Meta-/Kommunikationsdaten (Geräte-Informationen, IP-Adressen) müssen genannt werden. Die Nennung der Kategorien betroffener Personen (Besuchende und Nutzende) sowie die Nennung des Verarbeitungszweckes (Zurverfügungstellung der Homepage, seiner Funktionen und Inhalte, Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern, Sicherheitsmaßnahmen sowie Reichweitenmessung/Marketing) müssen erfolgen. Aufgaben der Auftragsdatenverarbeitung Die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Auftragsdatenverarbeitung ist die EU-DSGVO: Der Art. 13 DSGVO ist die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitungen im Auftrag. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen des Auftragsdatenverarbeiters sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Auftragsdatenverarbeiters ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Sicherheitsmaßnahmen, die der Auftragsdatenverarbeiter oder die Auftragsdatenverarbeiterin gewährleisten muss: Nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für ein entsprechendes Datenschutzniveau gewährleistet werden. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren müssen Verantwortliche Verfahren einrichten, die eine Wahrnehmung von Betroffenen Rechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner sollte der Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, beziehungsweise der Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch eine entsprechende Datenschutz freundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO) sichergestellt sein. Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitenden und Dritten: Sofern bei der Auftragsdatenverarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen offenbart, übermittelt oder Zugriff auf die Daten ermöglicht werden sollen, sollte dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (zum Beispiel wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist) möglich sein. Sofern die Auftragsdatenverarbeiterin oder der Auftragsdatenverarbeiter Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sogenannten "Auftragsverarbeitungsvertrages" beauftragt, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO. Übermittlungen in Drittländer: Sofern Daten in einem Drittland (das heißt außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeitet werden sollen oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, beziehungsweise der Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, sollte dies nur zur Erfüllung der (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage der Einwilligung des Auftraggebers, (Schulträger, Schulleitung), aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage der berechtigten Interessen des Auftragnehmers erfolgen. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, sollten die Auftragnehmenden die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten lassen können. Das heißt die Verarbeitung würde dann zum Beispiel auf Grundlage besonderer Garantien erfolgen - wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (zum Beispiel für die USA durch das "Privacy Shield") oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte "Standardvertragsklauseln"). Rechte der betroffenen Personen: Die Schulleitung sowie die Nutzer der Homepage haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO. Die Schulleitung, bzw. die Nutzer der Homepage haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der sie betreffenden Daten, oder die Berichtigung der sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen. Nutzer und Schulleitung haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden , bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen. Nutzer und Schulleitung haben das Recht zu verlangen, dass die sie betreffenden Daten, die sie dem Auftragnehmer bereitgestellt haben, nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung a n andere Verantwortliche zu fordern. Nutzer und Schulleitung haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Widerrufsrecht: Nutzer und Schulleitung haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen Widerspruchsrecht : Nutzer und Schulleitung können der künftigen Verarbeitung der sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen. Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung: In einem "Cookie" kann zum Beispiel der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als "permanent" oder "persistent" werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann zum Beispiel der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als "Third-Party-Cookie" werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind, spricht man von "First-Party Cookies"). Der Auftragsdatenverarbeiter sollte folgendes Angebot unterbreiten: Falls die Nutzer und die Schulleitung nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden diese gebeten, die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies könnte dann allerdings zu Funktionseinschränkungen eines Onlineangebotes (hier der Schulhomepage) führen. Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite oder die EU-Seite erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Löschung von Daten: Die auf der Schulhomepage verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen einer Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, sollten die auf der Schulhomepage gespeicherten Daten gelöscht werden, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, sollte deren Verarbeitung eingeschränkt werden. Dies sollte den Nutzern mitgeteilt werden. Hosting und E-Mail-Versand: Die von den meisten Auftragsdienstleistern in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die der Auftragsdienstleister zum Zwecke des Betriebs z.B. der Homepage einsetzt. Hierbei verarbeitet der Auftragnehmer, bzw. dessen Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes ( Schulhomepage) auf Grundlage deren berechtigter Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung des entsprechenden Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag). Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles: Der Hostinganbieter erhebt auf Grundlage seiner berechtigten Interessen ( z.B. Verhinderung eines Missbrauchs) im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, der URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider. Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (zum Beispiel zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal sieben Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen. Zusammenfassung Abschließend lässt sich noch einmal zusammenfassend festhalten, dass im Impressum der Schulhomepage die Verantwortlichen für die verarbeiteten Daten, der oder die Datenschutzbeauftragte, die Arten der verarbeiteten Daten sowie der Zweck der Verarbeitung genannt werden müssen. Weiterhin muss über die Rechte der Nutzergruppe der Schulhomepage sowie über die Verwendung der Cookies informiert werden. Es muss ein Vertrag zwischen dem Anbieter der Schulhomepage und dem Auftragsverarbeiter vorliegen, in dem die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien klar geregelt sind.

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Fall des Monats: Rechte Links erlaubt?

Fall des Monats

Ein Artikel auf der Schulhomepage verlinkt auf die Unterseite einer Internetdomain mit rassistischen und volksverhetzenden Inhalten. Muss der Link entfernt werden oder ist er im Rahmen der Meinungs-, Wissenschafts- oder Pressefreiheit geschützt? Das Felix-Klein-Gymnasium in Erlangen betreibt seit einigen Jahren eine gut besuchte Schulhomepage. Im virtuellen Klassenzimmer dieser Internetseite können Schülerinnen und Schüler Informationen und Artikel hochladen und im Netz veröffentlichen. Mit der Aufsicht der Internetseiten hat die Schulleitung den Vertrauenslehrer Herrn Erben beauftragt. Der Schüler Anton bemerkt, dass ein Artikel auf der Schulhomepage, der die Geschichte des Dritten Reichs behandelt, zu der Unterseite einer Internetdomain in den USA mit rassistischen und volksverhetzenden Inhalten verlinkt. Anton ist der Meinung, dass das Verlinken derartiger Inhalte verboten ist und wendet sich an Herrn Erben. Der Vertrauenslehrer möchte nun wissen, ob der Link entfernt werden muss oder im Rahmen der Meinungs- beziehungsweise Pressefreiheit geschützt ist.

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Urheberrecht in der Schule: Häufig gestellte Fragen

Fachartikel
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In diesem Fachartikel beantwortet Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Stefan Haupt in der Schulpraxis häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um das Thema Urheberrecht. Im Mittelpunkt stehen dabei unterrichtsrelevante Themen wie zum Beispiel die Erstellung von Arbeitsblättern oder die Einbindung von Filmen und Videos. Viele Unsicherheiten hinsichtlich Urheberrecht im Schulalltag Wohl kaum ein Thema ruft bei Lehrkräften so viele Unsicherheiten hervor wie das Urheberrecht. Dass es die Aufgabe des Urheberrechts ist, geistiges Eigentum zu schützen, ist allseits bekannt. Doch was bedeutet das genau für Schule und Unterricht? Was ist erlaubt und was nicht? Was müssen Lehrkräfte zum Beispiel beachten, wenn sie selbst Arbeitsblätter erstellen und dabei Bilder und Texte aus dem Internet verwenden? Dürfen sie ihre privaten Streamingdienst-Accounts nutzen, um damit Dokus im Unterricht zu zeigen? Und was muss bei der Gestaltung von Schulhomepages bedacht werden? Diese und viele weitere häufig von Lehrkräften gestellte Fragen beantwortet der auf Urheberrecht in der Schule spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Stefan Haupt. Urheberrecht im Internet und analog Da Lehrkräfte ihren Unterricht heutzutage häufig mithilfe von Inhalten aus dem Internet gestalten, muss zunächst die Frage gestellt werden, wie das Urheberrecht im Internet überhaupt funktioniert und welche Unterschiede es zur analogen Welt gibt. Wichtig zu wissen ist dabei: Der wesentliche Unterschied zwischen der analogen und der digitalen Welt besteht darin, dass man in letzterer schnell, kostengünstig, weltweit und ohne jeglichen Qualitätsverlust auf urheberrechtlich geschützte Werke zugreifen, sie zugänglich machen, versenden und empfangen kann. Das Internet war nie und ist kein rechtsfreier Raum. Es gelten vom Grundsatz dieselben Regeln wie in der analogen Welt. Vielen ist dies jedoch oft nicht bewusst. Auch wenn Fotos oder Texte öffentlich im Netz präsentiert werden, bedeutet das nicht, dass man diese einfach weiterverwenden darf. Häufig sind diese Inhalte urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers weiterverwendet werden. Allgemeine Fragen zum Urheberrecht im Internet

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Fall des Monats: "Scheiße" sagt man nicht!

Fall des Monats

Im virtuellen Gästebuch auf der Schulhomepage der Adam-Riese-Realschule hat ein Schüler seinen Gedanken in beleidigender Weise Luft gemacht. Darf oder muss die Äußerung aus dem Gästebuch der Schule gelöscht werden? Die Adam-Riese-Realschule in Jena betreibt seit langem eine eigene Homepage, in deren Gästebuch sich die Schülerinnen und Schüler verewigen können. Ein unbekannter Schüler der Abgangsklasse 10b nutzt die Gelegenheit, um seinem Ärger Luft zu machen. Er schreibt über den Lehrer Felix K.: "Immer diese Diskussionen um den Lehrer Felix K. - über so einen Haufen Sch..ße spricht man doch nicht andauernd." Der Schulleiter stellt die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklasse zur Rede. Die berufen sich auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. Der Schulleiter ist sich unsicher: darf oder muss die Äußerung des Schülers aus dem Gästebuch der Schule gelöscht werden und besteht die Gefahr, wegen solcher Äußerungen zu haften?

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Fall des Monats: Mein Name - Dein Name

Fall des Monats

Das Alexander-von-Humboldt Gymnasium in Bonn möchte sich auf einer eigenen Website präsentieren. Die passende Domain humboldt-gymnasium-bonn.de wurde von dem Schüler Alexander für seine private Homepage registriert. Darf er das? Das Alexander-von-Humboldt Gymnasium in Bonn möchte sich im Rahmen verstärkter Öffentlichkeitsarbeit mit einer eigenen Schulhomepage im Internet präsentieren. Nach einer kurzen Diskussion im Kollegium einigen sich die Lehrerinnen und Lehrer in einem demokratischen Abstimmungsverfahren auf den Domainnamen humboldt-gymnasium-bonn.de. Schuldirektor Klein schlägt vor, sich bei der zentralen Registrierungsstelle für Domains DENIC e. G. zu erkundigen, ob diese Domain schon vergeben ist. Von der DENIC e. G erfährt er, dass die Domain humboldt-gymnasium-bonn.de bereits registriert wurde. Der Schüler Alexander betreibt unter www.humbold-gymnasium-bonn.de eine eigene Homepage. Herr Klein fordert Alexander auf, den Domain-Namen humboldt-gymnasium-bonn.de nicht mehr zu verwenden. Der Schüler ist hingegen der Meinung, dass ihm das Recht an der Domain zusteht, da er den Namen zuerst bei der DENIC e. G. beantragt und registriert hat. Schuldirektor Klein möchte nun wissen, ob der Schule das Recht an dem Namen zusteht und ob sie möglicherweise die Übertragung der Domain verlangen kann?

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Ein Datenschutz-Konzept für Schulen gemäß der EU-DSGVO

Fachartikel
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Der Fachartikel "Ein Datenschutzkonzept für Schulen" informiert Schulleitende und Lehrkräfte über die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das Recht auf Vergessenwerden Artikel 17. Abs.1 der EU-DSGVO stellt die Schulleitungen und Verantwortlichen in der Auftragsdatenverarbeitung vor vielfältige Aufgaben, denn personenbezogene Daten sind künftig unverzüglich zu löschen, wenn die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Dabei müssen die Löschungsfristen für alle Schüler-Lehrer- und Elterndaten eingehalten werden. Das gilt für Klassenarbeiten, Notenhefte, Fotos, Zeugnisse und so weiter. die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt. Sind zum Beispiel irrtümlich Fotos von Personen auf Schulfesten erstellt worden oder gab es Einwilligungen für die Unterschriften auf Klassenlisten, die die betroffene Person zurückziehen möchte, so muss die Schulleitung diesem Ansinnen Folge leisten. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen (siehe oben). die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden (keine Einwilligungserklärung vorlag). die Löschung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich ist (Verbot von Direktwerbung und so weiter). die personenbezogenen Daten eines Kindes in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft , das heißt Internetangebote wie Webshops oder Online-Spiele, erhoben wurden (ein besonders sensibler Bereich, auf den die Schulleitung zu achten hat). Voraussetzungen für die Umsetzung des Rechtes auf Vergessenwerden in der Schule Die Umsetzung des Artikels 17. Abs. 1 kann aber nur erfolgen, wenn die Schulleitung, als für den Datenschutz Verantwortliche, darüber informiert ist, welche Daten von wem zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden. Weiterhin ist entscheidend, ob von den Betroffenen (Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler) Einwilligungen zur Datenverarbeitung eingefordert wurden. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass die Schulen ein internes Verfahrensverzeichnis erarbeiten, aus dem Folgendes ersichtlich ist: der Name und die Kontaktdaten aller Verantwortlichen, deren Vertreter sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten der Zweck der Verarbeitung die Kategorien betroffener Personen und die Kategorien personenbezogener Daten die Kategorien von Empfängern , gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfängern in Drittländern oder internationalen Organisationen gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland und die Dokumentierung geeigneter Garantien für den Datenschutz sowie, wenn möglich, vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien Dieses Verfahrensverzeichnis dient der Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten und kann der Schulaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass auch die oder der Auftragsverarbeitende die Verpflichtungen erfüllt, die sich aus Artikel 17 Abs. 1 EU-DSGVO ergeben. Für die Schulleitung stellt sich die Frage, ob alle von den Datentransfers betroffenen internen Funktionsträger und Abteilungen beteiligt wurden. Weiterhin ist auf die Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung zu achten. Das sind bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten: 1. die Zweckbindung, 2. die Datensparsamkeit, 3. die Richtigkeit, 4. die Transparenz, 5. die Begrenzung der Speicherdauer, 6. die Integrität und 7. die Vertraulichkeit der Datenverarbeitung. Vorschläge zur Umsetzung des Rechtes auf Vergessenwerden Lernplattformen Die Nutzung von pädagogischen Lernplattformen, wie zum Beispiel Moodle, ist in manchen Schulen das zentrale Kommunikationsmedium für die Beschäftigten, die Schulleitungen, für Schülerinnen und Schüler und auch Eltern. Hierauf werden Stunden- und Vertretungspläne, sonstige dienstliche Mitteilungen, unter Umständen Anweisungen, Unterrichtsprogramme, Arbeitsmaterialien für den Unterricht (die zum Teil durch Urheberrechte geschützt sind) und anderes veröffentlicht und gespeichert. Oft gibt es keine Löschroutinen und persönliche Daten, wie sie zum Beispiel in Vertretungsplänen erscheinen, sind noch lange einsehbar. Damit wird es zum Beispiel ermöglicht, Fehlzeiten von Kolleginnen und Kollegen, aber auch das Arbeits- und Leistungsverhalten nachzuzeichnen. Die Arbeitsschritte jedes Users können von den Administratoren, teilweise auch von Usern mit Teiladministrationsrechten, genau verfolgt werden. Die Auswahl der Administratoren und die Zugriffsrechte sind teilweise völlig willkürlich geregelt. Daher ist die strikte Trennung von pädagogischer Lernplattform und schulorganisatorischen Verwaltungsaufgaben vorzunehmen . Die Zustimmung zur Datenerhebung und Datenverarbeitung muss bei allen Betroffenen schriftlich eingeholt werden. Vordrucke und Hinweisblätter für Lehrkräfte, Lernende und Erziehungsberechtigte finden sich zum Download auf den verschiedenen Landesbildungsservern der 16 Bundesländer. Personenbezogene Daten dürfen nur zeitlich begrenzt gespeichert werden und müssen nach einem gesetzlich vorgegebenen Zeitraum gelöscht werden. Log-Dateien müssen in einem entsprechend festgelegten Intervall automatisch gelöscht werden. Der Zugang von außen auf die Schul-Lernplattform sollte gegenüber fremden Usern abgeschottet werden. Der Administrator vergibt passwortgeschützte Zugangsrechte. Es sollte keine Möglichkeit der Selbsteinschreibung geben. Nur der Einsatz von Open-Source-Lernplattformen wie Moodle ermöglicht die Nutzung der Auftragsdatenverarbeitung durch kommunale Rechenzentren, die Schulen das Hosten der Lernplattformen anbieten. Hier ist Datenschutz sowie Service (Sicherungen, Beratung und so weiter) gewährleistet. Auf keinen Fall darf ein solcher Server auf einem privaten Rechner einer Lehrkraft laufen. Administratoren von Lernplattformen können unter Umständen die dortige Lehrer-Schüler-Kommunikation ohne deren Wissen einsehen. Um die Gefahr zu verringern, dass so gewonnene Daten zur Überprüfung des Lehrerverhaltens oder zur Bewertung der Lehrerleistung herangezogen werden, sollte schulintern vereinbart werden, dass Schulleitende auf Administrationsrechte in Lernplattformen verzichten. Schulhomepage Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten auf der Schulhomepage beziehungsweise im Internet ist nur mit (schriftlicher) Einwilligung der Betroffenen zulässig . Die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer können diese Einwilligung jederzeit zurückziehen. Bei der Veröffentlichung eines Vertretungsplans sollte nur der Ort, das Fach und der Zeitraum der Veranstaltung angegeben werden (Fotos, private Kontaktadressen et cetera) sind besonders sensible Daten . Hierzu muss vor der Veröffentlichung grundsätzlich eine (schriftliche) Einwilligung der Betroffenen eingeholt werden, die jederzeit widerrufen werden kann. Eine pauschale Abfrage oder eine Zustimmung per Konferenzbeschluss sind keine wirksamen Einwilligungen. Soziale Netzwerke In den Zeiten von Smartphones mit Internet-Flatrats sind viele Schülerinnen und Schüler permanent online und kommunizieren zunehmend in sozialen Netzwerken oder Internet-Plattformen wie Instragram oder Facebook. Dementsprechend erhalten auch Lehrkräfte, die sich in sozialen Netzwerken aufhalten, öfters sogenannte Freundschaftsanfragen von Lernenden. Aufgrund der Vermischung von privater Kommunikation mit schulischen beziehungsweise dienstlichen Belangen birgt der Umgang mit sozialen Netzwerken für Lehrkräfte aus der Sicht des Datenschutzes eine Reihe von Risiken und Gefahren . Die Nutzung dieser Angebote ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Hier sollten sich die Lehrerinnen und Lehrer umfänglich informieren, um nicht das Dienstrecht des jeweiligen Bundeslandes zu verletzen. Zusammenfassung Für die Umsetzung des Artikels 17 Abs. 1 der EU-DSGVO ist die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses dringend erforderlich. Hierbei kann die Schulleitung die Beratung durch behördliche Datenschutzbeauftragte in Anspruch nehmen. Bei der Erstellung des Verfahrensverzeichnisses sind die Grundsätze der Datenverarbeitung zu beachten. Die strikte Trennung von pädagogischem und Verwaltungsnetz sollte unbedingt beachtet werden. Hierfür sollten Administratoren gewählt werden, die nicht der Schulleitung angehören.

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Rechtsvorschriften für eine Website

Unterrichtseinheit

An den berufsbildenden Schulen sollte nicht nur das technische Werkzeug, sondern auch die Erarbeitung von Rechtsvorschriften für die Erstellung von Webseiten als Bestandteil von Fach- und Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler verstanden werden. Eine besondere Bedeutung für den Wettbewerb zwischen den Unternehmen sowie für die Steuerung der Arbeitprozesse in den Betrieben nimmt mittlerweile die Internet- und Intranettechnologie ein. Daher erlangt nicht nur der Umgang mit den Internetdiensten, sondern insbesondere die Erarbeitung des Instrumentariums zur Erstellung von Webseiten (externe Informations- und Kommunikationsseiten sowie interne Arbeitsoberflächen) durch die Lernenden eine hohe Relevanz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Zu diesem Instrumentarium zählen neben den Befehlen der zur Erzeugung von Webseiten erforderlichen Auszeichnungs- und Programmiersprachen auch die im Rahmen der Erstellung von Webseiten zu berücksichtigen Rechtsvorschriften. Mit Blick auf die dynamische Entwicklung der Vorschriften im Bereich Internetrecht muss der Erarbeitung der Rechtslage durch selbsttätiges Handeln der Schülerinnen und Schüler eine besondere Beachtung zukommen. Da die Vorschriften des Internetrechts durch ihre fortlaufende Revision nur eine zeitlich begrenzte Verbindlichkeit besitzen oder durch weitere Regelungen ergänzt werden, muss die Schule die Lernenden darauf vorbereiten, flexibel genug zu sein, um im Sinne eines beruflichen Anpassungsprozesses auf gewandelte Rechtslagen reagieren zu können und sich die jeweils aktuell gültigen Rechtsvorschriften (neu) zu erschließen. Unterrichtsverlauf Die Vorschriften des Internetrechts haben durch fortlaufende Revision nur eine zeitlich begrenzte Verbindlichkeit. Daher muss die Schule die Lernenden darauf vorbereiten, im Sinne eines beruflichen Anpassungsprozesses auf gewandelte Rechtslagen reagieren zu können und sich die jeweils aktuell gültigen Rechtsvorschriften (neu) zu erschließen. Gesamtreflexion Die Durchführung einer Internetrecherche erwies sich als eine geeignete Möglichkeit, die relevanten und aktuellen Informationen von den Schülerinnen und Schülern herausfiltern und problemorientiert bewerten zu lassen. Print- und Onlineressourcen zum Thema Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungselemente von Webseiten erfassen, die als "geschützte Werke" gelten. die möglichen Rechtsfolgen einer Verwertung geschützter Gestaltungselemente von Webseiten erkennen. die Bedeutung der Ausnahmeregelung erklären, dass geschützte Werke "zum privaten Gebrauch" verwendet werden dürfen. die Bedeutung einer "Verbreitung" von Werken im Sinne des Internetrechts erläutern. die durch das Internet bereitgehaltenen Informationen zur Lösung der Aufgabenstellungen problemorientiert auswerten und anwenden. Zielsetzung ist es deshalb, eine nicht primär ergebnisorientierte, sondern vielmehr prozessorientierte Unterrichtskonzeption zur Erarbeitung von Rechtsvorschriften für die Erstellung einer Website zu entwickeln. Diese Zielsetzung lässt sich durch die Nutzung des Internets im Rahmen des Unterrichts verwirklichen. So liefert das Internet nicht nur die Möglichkeit einer ständig aktuellen Informationsbeschaffung, wobei die Informationen im Vergleich zu Gesetzestexten in einer komprimierten, bereits interpretierten und sprachlich einfacher nachvollziehbaren Form dargeboten werden. Eine problemorientierte Internetrecherche durch die Schüler unterstützt darüber hinaus ihre Selbstbestimmung und Kreativität im Lernprozess und verlangt zudem eine selbstverantwortliche Kontrolle der eigenen Arbeitsergebnisse. Die Unterrichtssequenz zur "Erarbeitung von Vorschriften des Urheberrechts" gliedert sich in zwei Unterrichtseinheiten. Dabei umfasst die erste Unterrichtseinheit auf Grund der verfolgten fachlich-inhaltlichen sowie methodischen Lernziele zwei Unterrichtsstunden á 45 Minuten, die mit Blick auf eine zusammenhängende Erarbeitung und Beurteilung der Ergebnisse zur Problemlösung im Rahmen einer Doppelstunde ohne Unterbrechung des zeitlichen Ablaufs durchgeführt werden sollten. Die zweite Unterrichtseinheit dient der Anwendung der zuvor erarbeiteten Lerninhalte und kann in einer 45 Minuten umfassenden Einzelstunde durchgeführt werden. Einstieg Um einen Einstieg in die Problematik zu gewährleisten, der bei den Schülern zu einem Diskrepanzerlebnis führt und damit eine intrinsische Motivation im Sinne eines kognitiven Antriebs auslöst, werden die Schüler zunächst an die in der vorangegangenen Unterrichtsstunde abgeschlossene Erstellung ihrer persönlichen Webseiten erinnert. Sodann wird den Schülern dargelegt, dass das Leo-Statz-Berufskolleg nach dem Abschluss ihrer Arbeiten an jeden einzelnen Schüler persönlich gerichtete Schreiben eines Rechtsanwaltbüros erhalten hat. Bei den zur Motivation und Problemstellung entworfenen und an die Schüler ausgeteilten Briefen ist es wichtig, dass diese einen realitätsnahen Eindruck vermitteln und dass sich jeder Schüler durch deren Inhalte persönlich betroffen fühlt. Daher wurde jeder Brief durch Eintragung des Namens und der Adresse eines Schülers in das Anschriftenfeld sowie durch eine persönliche Anrede individualisiert. Darüber hinaus musste die Formulierung des Textes auf einem Niveau erfolgen, das einerseits der juristischen Fachsprache entspricht und andererseits die Inhalte für die Schüler nachvollziehbar darlegt. Zusätzlich wurden die Schüler durch die Briefe mit möglichen rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns bei der Erstellung ihrer Webseiten konfrontiert. Problemdefinition Zur Problemdefinition werden die Schüler gefragt, ob sie den in den Schreiben gestellten Forderungen (Unterlassung der Verwertung von Grafikdateien des Mandanten und Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von € 500.000,00) nachkommen würden und ob sie die Rechtslage beurteilen können. Da zu vermuten ist, dass die Lerngruppe die Rechtslage nicht bewerten kann, sollen die Schüler mögliche Lösungsansätze zur Beurteilung der Rechtslage bei der Erstellung einer Website nennen. Die von den Schülern geäußerten Lösungsansätze werden von mir auf der Tafel (Whiteboard) festgehalten. Mit Blick auf den Bildungsgang ist anzunehmen, dass die Schüler als einen möglichen Lösungsansatz die Internetrecherche nennen und im Rahmen der anschließend geforderten Beurteilung der einzelnen Lösungsansätze die Internetrecherche als die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit erkennen. (Dokumentationen von Richtersprüchen und Kommentare werden unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse der Lerngruppe nicht als Schülerantworten erwartet.) Um sodann eine problemorientierte Internetrecherche durch die Schüler durchführen lassen zu können, ist es erforderlich, dass sie über die zielorientierten Suchbegriffe verfügen. Die von der Klasse als Antworten auf eine entsprechende Fragestellung angeführten Suchbegriffe werden wiederum von mir auf der Tafel (Whiteboard) gesammelt und hier während des gesamten anschließenden Erarbeitungsprozesses für die Schülerinnen und Schüler sichtbar dokumentiert. Erarbeitung In der sich anschließenden Erarbeitungsphase erhalten die Schüler die Aufgabe, die Rechtslage bei der Vervielfältigung und Verbreitung von Gestaltungselementen von Webseiten zu beurteilen. Dazu sollen sie zusammen mit einem Mitschüler sieben Fragen mithilfe der Durchführung einer Internetrecherche beantworten. Die Antworten sowie die Adressen der Webseiten, auf denen die Informationen zur Beantwortung der Fragen gefunden wurden, sollen auf den Aufgabenblättern festgehalten werden. Bei der Erstellung der Fragen wurden auf schwer verständliche juristische Fachbegriffe - soweit es die Durchdringung des Problemfeldes zulässt - verzichtet. Zudem wurden die Reihenfolge der Fragestellungen sowie die im Rahmen der Fragen durch Anführungszeichen gekennzeichneten Schlagwörter von mir bewusst gewählt, um eine strukturierte Auswahl Informationen liefernder Internetseiten durch die Schüler zu ermöglichen. (Die zu wählende Reihenfolge der Fragestellungen sowie die zu kennzeichnenden Schlagwörter wurden von mir auf der Grundlage der Internetrecherche über die Suchmaschine "Google.de" und der Auswahl der Suchbegriffe "Internetrecht", "Internet-Recht", "Onlinerecht" und "Online-Recht" festgestellt.) Dabei wurde vorausgesetzt, dass die Schüler sowohl die Zweckmäßigkeit einiger gekennzeichneter Schlagwörter als einzelne, zusätzlich zur Verfügung stehende Suchbegriffe als auch den oftmals gegebenen Nutzen einer (logischen) Kombination gekennzeichneter Schlagwörter mit den zuvor erarbeiteten Suchbegriffen für die zielgerichtete Internetrecherche erkennen. Ergebnispräsentation Durch die zentrale Präsentation der Arbeitsergebnisse mithilfe des Overhead-Projektors - hierbei sollen die Antworten auf die einzelnen Fragen von jeweils zusammenarbeitenden Partnern gemeinsam präsentiert werden - erhalten die Schüler die Möglichkeit, ihre eigenen Antworten mit denen ihrer Mitschüler zu vergleichen und, falls erforderlich, zu korrigieren. Zudem dient die Sicherung der Arbeitsergebnisse dazu, die Arbeitsprozesse der Schüler zu verbessern, indem aufgetretene Probleme festgestellt, analysiert und gelöst werden. Zudem wird der Raum geschaffen, (auch weiterführende) Fragestellungen der Schülerinnen und Schüler zu erörtern oder zu diskutieren sowie aus meiner Sicht erforderliche Ergänzungen durch die Schüler beurteilen zu lassen. So werden in die Betrachtung der möglichen Rechtsfolgen (Frage 4) von mir auch jugendschutzrechtliche Gesichtspunkte einbezogen - soweit dieses nicht bereits durch die Lerngruppe erfolgte. Zum Abschluss der Unterrichtseinheit wird der Ausgangsfall auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse von den Schülern beurteilt. Dazu werden sie gefragt, ob sie nunmehr die Rechtslage beurteilen können und den Forderungen in den an sie gerichteten Schreiben nachkommen würden. Da zu vermuten ist, dass die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes auf Grund der nicht eindeutigen Rechtslage und deshalb fehlender Informationen von den Schülern nicht beurteilt werden kann, wird ergänzt, dass der Schadensersatzanspruch vom Geschädigten in Abhängigkeit des Betrages, den er bei einer (eventuellen) Veräußerung des Werkes erhalten hätte, berechnet und damit in einem weiten Bereich frei bestimmt werden darf. Es ist zu erwarten, dass diese Information die Schüler zum Abschluss der ersten Unterrichtseinheit noch einmal zum Nachdenken anregt. Transfer In der zweiten Unterrichtseinheit erhalten die Schülerinnen und Schüler zunächst den Arbeitsauftrag, ihre persönlichen Webseiten unter Berücksichtigung der zuvor erarbeiteten Rechtsvorschriften zu überprüfen und die dabei festgestellten Rechtsverletzungen schriftlich festzuhalten. Der Arbeitsauftrag wird an der Tafel (Whiteboard) fixiert. Die Erfüllung der Aufgabe soll wiederum in Partnerarbeit erfolgen, sodass von jedem Schüler zwei Webseiten zu beurteilen sind. Sodann werden zwei Schüler aufgefordert, ihre Schüler-Webseiten unter Beachtung der rechtmäßig oder unrechtmäßig von ihnen verwendeten Gestaltungselemente der Klasse vorzustellen. Hiermit soll allen Schülern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre eigenen Arbeitsergebnisse aus der zweiten Unterrichtseinheit zu kontrollieren sowie offene Fragestellungen und Probleme zu erörtern oder zu diskutieren. Abschließend erhalten die Schüler die Aufgabe, in Hausarbeit die Rechtsverletzungen auf ihrer jeweiligen persönlichen Website bis zum Ende des Schuljahres zu beheben. Denn die einzelnen in der Unterstufe des Assistentenbildungsganges erstellten Schüler-Webseiten werden am Leo-Statz-Berufskolleg im Rahmen einer Jahresarbeit beurteilt und später auf der Schul-Website veröffentlicht. Aktualität des Internets und Informationsstand des Lehrers Dabei liegt der Vorteil des Internets nicht nur in der ständigen Bereitstellung aktueller rechtlicher Informationen, sondern auch in der komprimierten, bereits interpretierten und sprachlich nachvollziehbaren Darbietung dieser Fakten. Dennoch erfordert die vorgestellte Unterrichtskonzeption zur Förderung der beruflichen Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler vom Lehrer einen hohen Vorbereitungsaufwand, um die Voraussetzungen für eine strukturierte Internetrecherche durch die Schüler zu schaffen. Dieses gilt insbesondere deshalb, weil die Abstimmung zwischen der Reihenfolge der Fragestellungen, der zu kennzeichnenden Schlagwörter, der zu nutzenden Suchmaschine sowie der zu wählenden Suchbegriffe in Abhängigkeit einer Veränderung der Rechtslage und des Angebots einschlägiger Informationsseiten im Internet vor jeder Unterrichtsdurchführung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss. Rechercheerfahrung der Lernenden Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass die Unterrichtseinheiten auf der Grundlage der fachlichen und methodischen Voraussetzungen entwickelt wurden, welche die Auszubildenden des betrachteten Assistentenbildungsganges in der zweiten Hälfte der Unterstufe durchschnittlich aufweisen. Daher ist vor Anwendung der Unterrichtskonzeption insbesondere zu prüfen, ob die Lerngruppe die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung einer Internetrecherche bereits mitbringen oder diese zuvor erarbeitet werden müssen. Dieses bezieht sich nicht nur auf den Umgang mit dem PC im Allgemeinen sowie mit Suchmaschinen im Besonderen, sondern auch auf die Fähigkeit, die im Internet zur Verfügung stehenden relevanten Informationen verstehen und bewerten vorgestellten Unterrichtskonzeption in Klassen, die in fachlicher und methodischer Hinsicht starke Leistungsschwächen zeigen, scheitern wird. Erweiterung der beruflichen Handlungskompetenz Unter Berücksichtigung der Schülerergebnisse, die den fach-, methoden- und sozialkompetenzorientierten Lernzielen Rechnung trugen, sowie einer überaus positiv zu bewertenden praktischen Anwendung der erworbenen Kenntnisse, ergibt sich für mich der folgende Schluss: Die exemplarisch erarbeitete Unterrichtskonzeption ist dazu geeignet, die berufliche Handlungskompetenz der Auszubildenden im Berufsfeld "Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin / Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent - Fachrichtung Informationsverarbeitung" zu fördern und sollte daher hier auch künftig im Unterricht Anwendung finden. Auf Grund der gesammelten Erfahrungen wurde die entwickelte Unterrichtsreihe am Leo-Statz-Berufskolleg, Düsseldorf, in den Stundenverteilungsplan dieses Bildungsganges eingearbeitet. Monographien und Sammelwerke Boehme-Neßler, V.CyberLaw: Lehrbuch zum Internet-Recht, München 2001. Börner, F. et alii.: Der Internet-Rechtsberater: Rechtsfragen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, 2. Auflage, Köln 2002. Eichhorn, B.Internet-Recht: Ein Lehrbuch für das Recht im World Wide Web, 3. Auflage, Troisdorf 2003. Hoeren, T.: Grundzüge des Internetrechts: E-Commerce - Domains - Urheberrecht, 2. Auflage, München 2002. Köhler, M.; Arndt, H.-W.: Recht des Internet, 4. Auflage, Heidelberg 2003. Strömer, T. H.: Online-Recht: Rechtsfragen im Internet, 3. Auflage, Heidelberg 2002. Zimmerling, J.; Werner, U.: Schutz vor Rechtsproblemen im Internet: Handbuch für Unternehmen, Berlin, Heidelberg, New York 2001. Aufsätze und Artikel aus Zeitschriften und Zeitungen Große Koalition verringert den Eigentumsschutz von Urhebern, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 12.04.2003, S. 14. Philipp, J.: Die Schulhomepage - ein Fall für den Richter?, in: SchulVerwaltung NRW, Nr. 9, 2001, S. 250-253.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co.
  • Sekundarstufe II

Das Kriegsende 1945: Spurensuche

Unterrichtseinheit

60 Jahre nach dem Kriegsende scheint eine zeitliche und emotionale Distanz zum Jahr 1945 erreicht und ein intensiver Rückblick auf die Ereignisse möglich. Die Präsenz des Jahrestags in den Medien ist ein idealer Anlass, im Unterricht die Bedeutung von Geschichte, Erinnerung und Gedenkkultur zu reflektieren und auf Spurensuche in der eigenen Region zu gehen. Die Unterrichtseinheit "60 Jahre Kriegsende" nimmt den 60. Jahrestag des Kriegsendes zum Anlass, sich im Unterricht mit den Ereignissen des Jahres 1945 auseinander zu setzen. Dabei werden zum einen die historischen Fakten betrachtet, zum anderen findet eine intensive Analyse der geschichtspolitischen Bedeutung des Kriegsendes im Rahmen der Historikerdebatten statt. Auch regionale Ereignisse finden Berücksichtigung, indem die Schülerinnen und Schüler zu Recherchen in Stadtarchiven und zu Zeitzeugeninterviews angeregt werden. Die Bedeutung des Erinnerns, des Gedenkens und der Verantwortung dafür, dass etwas Ähnliches sich nie wiederholt, sind dabei wichtige Ziele des Geschichtsunterrichts. Vorwissen ist Voraussetzung Um das Kriegsende 1945 in den historisch-politischen und gesamtgesellschaftlichen Kontext einordnen zu können, brauchen die Schülerinnen und Schüler Vorkenntnisse zum Aufstieg der Nationalsozialisten, zu Judenverfolgung, Holocaust und zum Leben im "Dritten Reich". Auch die Hintergründe zur Auslösung des Zweiten Weltkrieges müssen ihnen bekannt sein. Variabel einsetzbare Module Die modular konzipierte Unterrichtsreihe lässt sich variabel einsetzen, indem nur einzelne Erarbeitungsphasen übernommen werden. Die Anregungen zur regionalgeschichtlichen Recherche und zur Befragung von Zeitzeugen eignen sich gut für den Projektunterricht. Bei der Einbeziehung der Arbeitsblätter und Quellentexte muss jede Lehrkraft die Menge der Fragen und Aufgaben an den Lernstand ihrer Klasse anpassen. Auch hier sind Kürzungen oder Abwandlungen problemlos möglich. Die Reihenplanung Mehr Informationen zu den einzelnen Modulen und Arbeitsschritten. Inhaltliche Ziele Die Schülerinnen und Schüler sollen sich einen Überblick über die wesentlichen historischen Vorgänge des Jahres 1945 (Bombenkrieg, Flucht und Vertreibung, alliierte Besatzung, Befreiung der Konzentrationslager) verschaffen. sich vertiefend mit einem ausgewählten Themenbereich auseinander setzen. sich über den Verlauf des Jahres 1945 in der eigenen Region/Stadt informieren. sich allgemein über Ursachen und Hintergründe von Kriegen und über die Auswirkungen des Kriegsendes auf die Gegenwart informieren. sich über Historikerdebatten zum Kriegsende und Bombenkrieg informieren, wesentliche Argumente herausarbeiten und Kontroversen (zum Beispiel Niederlage oder Befreiung) kennen lernen. im Archiv Zeitungsartikel aus dem Jahr 1945 recherchieren. Zeitzeugeninterviews vorbereiten und durchführen. Ziele aus dem Bereich Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen eine Präsentation aus dem Internet verfolgen und bewerten. zu einem ausgewählten Thema im Internet recherchieren. einen ausgewählten Themenbereich im Rahmen einer Präsentation am Beamer (PowerPoint, HTML, Mediator et cetera) kurz vorstellen. Argumente und Texte zur Debatte über das Kriegsende im Internet aufrufen und bearbeiten. Zeitzeugeninterviews im Internet nachlesen, mögliche Fragestellungen für ein eigenes Interview entwickeln und eigene Zeitzeugeninterviews über die Schulhomepage oder über einen Internetanbieter (zum Beispiel Kollektives Gedächtnis) veröffentlichen. Thema Das Kriegsende 1945 Autorin Uta Hartwig Fach Geschichte Zielgruppe Sek I ab Klasse 9, Sek II Verlaufsplan Verlaufsplan Kriegsende 1945 zur Unterrichtseinheit Zeitraum variabel, circa 12 Stunden, ggf. Projektarbeit Technische Voraussetzungen Computer mit Internetzugang, Präsentationssoftware Motivation mit Zeitcollagen Im Internet gibt es derzeit zahlreiche Webseiten zum Jahr 1945. In den Geschichtsunterricht lassen sich daher einige besonders gut gemachte Webseiten einbeziehen, die das "Kriegsende 1945" multimedial vorstellen. Gerade bei der Einführung kann diese Art der Präsentation die Motivation der Schülerinnen und Schüler wecken. Während die Lehrkraft durch die Präsentation am Beamer führt, kann sie eigene Kommentare einbringen, Schülerfragen oder -anmerkungen einbeziehen und so das Vorwissen der Klasse sammeln. Die folgenden Internetadressen sollen dabei helfen, das am besten geeignete Angebot für eine Klasse auszuwählen. (Das Arbeitsblatt im Anhang enthält allgemeine Aufgaben, die zur Auseinandersetzung mit der Präsentation auffordern.) Umfassende Informationsangebote zum Jahrestag Bei der Online-Recherche zum Kriegsende 1945 werden die Schülerinnen und Schüler derzeit viele Angebote finden, die aus Anlass des 60. Jahrestags ausführlich informieren. Sie haben bei der Fülle des Angebots womöglich das Problem, dass sie die geeignetsten Seiten herausfiltern und sich auf einen übersichtlichen Materialpool beschränken müssen. Facetten des Jahres 1945 Mittels der einführenden Vorinformationen entscheiden sich die Schülerinnen und Schüler für ein Thema, das sie für den Unterricht aufbereiten und im Rahmen einer kurzen multimedialen Präsentation (PowerPoint, Mediator, Frontpage et cetera) vorstellen. Zu den möglichen Themen zählen: der Bombenkrieg, der Widerstand, der Einmarsch der Alliierten, der Holocaust und die Befreiung der Konzentrationslager, Flucht und Vertreibung. Kompositionen aus Text- und Bildquellen Inhaltlich können sie sich im Internet informieren und auch Bildmaterial aus dem Web verwenden, sofern die Präsentation nur im schulischen Kontext zugänglich ist (im Schulintranet, in PowerPoint-Präsentationen, auf Collagen). Werden Bilder aus dem Netz für eine Homepage übernommen, gilt es die Urheberrechte zu beachten. Abschluss Die Textinformationen sollten in jedem Fall von den Schülerinnen und Schülern verfasst werden. Diese Arbeit kann in Einzel- oder Partnerarbeit durchgeführt werden. Abschließend präsentieren die Arbeitsteams ihre Ergebnisse am Beamer vor der Klasse. Eine Bewertung der Schülerarbeiten kann die Lehrkraft im Anschluss vornehmen. Dabei sollten auch die Mitschüler einbezogen werden, um gemeinsam zu reflektieren, worauf es bei einer Präsentation ankommt (mehr Informationen dazu finden Sie in der Rubrik "Zusatzinformationen" auf der Startseite des Artikels). Streitfragen In einem weiteren Schritt soll sich die Klasse mit der Frage auseinander setzen, wie man mit einem historischen Ereignis angemessen umgehen kann, das in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder unterschiedlich bewertet wurde und das aktuell erneut Anlass für heftige politische Auseinandersetzungen bietet. Kontroverse geschichtspolitische Debatten gab und gibt es zum Beispiel in der Bewertung des Kriegsendes (Befreiung oder Niederlage?). in der Diskussion der Nachkriegsgeneration während der 60er Jahre, die von Eltern und Großeltern Rechenschaft über ihr Denken und Handeln im Dritten Reich forderte. in der Goldhagen-Debatte, bei der die Frage nach den Tätern im Dritten Reich im Mittelpunkt steht. in der aktuelle Debatten über Flucht und Vertreibung sowie über die Opfer des Bombenkriegs. durch die entstehende Debatte zur Kommerzialisierung des Zweiten Weltkrieges in den Medien ("Knoppisierung"). Lern- und Leistungsstand berücksichtigen Ausgehend von der aktuellen Rede des Bundeskanzlers zum 8. Mai 1945 sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit einer der vorgestellten geschichtspolitischen Debatten auseinander setzen. Argumente für die unterschiedlichen Standpunkte können sie dazu bei einer gezielten Recherche im Internet sammeln. Je nach den Vorkenntnissen und dem Leistungsstand der Klasse bietet es sich an, eine Auswahl unter den Quellen zu treffen und gegebenenfalls im Vorfeld Auszüge aus den Texten zusammenzustellen (zum Beispiel bei der Rede Richard von Weizsäckers oder der Darstellung des Bombenkriegs bei historicum.net). Krieg und Frieden, Vergangenheit und Gegenwart Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in diesem Unterrichtsschritt generell mit der Entstehung von Konflikten auseinander setzen. Das Thema "Krieg und Frieden" beschäftigt gerade Jugendliche, die sich ein eigenes Weltbild verschaffen wollen, intensiv. Wie kommt es heute noch zu Kriegen? Wie lassen sie sich vermeiden und was kann getan werden, damit die Menschen friedvoll miteinander leben? Als Anregungen werden einige Zitate aus Politikerreden und das eines einfachen amerikanischen Soldaten vorgelegt. Die Klasse soll die Textausschnitte gegenüberstellen und erkennen, dass die Erinnerung an das Ende des Zweiten Weltkrieges zu einem verantwortungsvollen Umgang sowohl mit der Geschichte als auch mit dem eigenen Tun und Handeln in der Gegenwart auffordert. Viele Webseiten zum Thema "60 Jahre Kriegsende" unterstreichen die historischen Fakten mit den Erinnerungen von Zeitzeugen und lassen die Geschehnisse damit auch in einer persönlichen und emotionalen Sicht erscheinen. Wer Ereignisse und Zeitzeugen aus der eigenen Stadt oder Region in den Unterricht einbezieht, kann Schülerinnen und Schülern die Auswirkungen des Kriegsendes besonders nahe bringen. Die Klasse soll jetzt in ihrer Heimatstadt Nachforschungen anstellen und sich über den dortigen Verlauf des Kriegsendes informieren. Die Jugendlichen können beispielsweise das Stadtarchiv aufsuchen und dort Zeitungsartikel aus dem Jahr 1945 recherchieren. In vielen Regionen liegen außerdem lokalgeschichtliche Forschungsergebnisse vor, die das Kriegsende ausführlich dokumentieren. In diesem Zusammenhang können die Schülerinnen und Schüler unter anderem folgenden Fragen (siehe Arbeitsblatt 5) nachgehen: Welche Zerstörungen wurden im Heimatort durch den Bombenkrieg angerichtet? Wie verhielten sich die Menschen in dieser Zeit? Von wem wurde die Stadt angegriffen und welche Zerstörungen gab es? Gibt es heute noch direkte oder indirekte Spuren der Zerstörungen? Gab es Flüchtlinge in der Stadt und wenn ja, wie viele? Wo wurden sie untergebracht, was weiß man über ihren späteren Verbleib? Gab es in der näheren Umgebung Konzentrations- oder Arbeitslager und wenn ja, unter welchen Bedingungen lebten die Gefangenen dort? Nachdem die Schülerinnen und Schüler mithilfe dieser Vorinformationen einen Eindruck von den Geschehnissen in ihrer Region gewonnen haben, bietet sich die Durchführung von Zeitzeugeninterviews an. Aufgrund der Aufarbeitung der historischen Ereignisse vor Ort sind die Zeitzeugenberichte für die Klasse jetzt eher nachvollziehbar beziehungsweise überprüfbar. (Arbeitsblatt 6 enthält allgemeine Anregungen zu Zeitzeugeninterviews. Arbeitsblatt 7 gibt ein mögliches Frageraster vor, das aber vorrangig leistungsschwachen Gruppen zur Orientierung dienen sollte. Ein wichtiger Punkt für die Motivation der Schülerinnen und Schüler ist es, dass sie eigene Fragen entwickeln und ihre Fragen dann den Zeitzeugen stellen.) Ergebnisse sind Teil der kollektiven Erinnerung Ihre umfangreichen Arbeitsergebnisse kann die Klasse beispielsweise in Form eines historischen Stadtteilrundgangs oder mit einer kleinen Ausstellung in der Schule präsentieren. Zudem können die Zeitzeugenerinnerung über die Schulhomepage oder aber einem Internetserver, der historische Zeitzeugenerinnerungen sammelt, publiziert und so gleichzeitig archiviert werden. LeMO: Kollektives Gedächtnis Das "Kollektive Gedächtnis" des Deutschen Historischen Museums und des Hauses der Geschichte bietet die Möglichkeit, persönliche Erinnerungen zur deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts zu veröffentlichen.

  • Geschichte / Früher & Heute
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Die Spiekerooger Bergpredigt

Unterrichtseinheit

Das Projekt "Die Spiekerooger Bergpredigt" stellt exemplarisch die Arbeit von Oberstufenschülerinnen und -schülern im Rahmen einer dreitägigen Exkursion in ihr Spiekerooger Schullandheim dar.Ein ganzheitlicher Zugang zur Bergpredigt fördert neben der Textsicherung auch das Erkenntnisinteresse Jugendlicher, die sich mit einem der zentralen Texte des Neuen Testaments näher beschäftigen sollen. Bei diesem Projekt haben die Lernenden selbst gewählte Bibelzitate der Bergpredigt handlungsorientiert in Standbilder und Landschaftsaufnahmen fotografisch umgesetzt. Einige Aufnahmen und dazu passende Bibelzitate werden in Form einer PowerPoint-Präsentation vorgestellt.Das Ceciliengymnasium Bielefeld bietet Oberstufenkursen vor Ende eines jeden Schuljahres die Möglichkeit, für kleinere Projekte eine dreitätige Exkursion auf die Nordseeinsel Spiekeroog ins schuleigene Schullandheim zu unternehmen. Im Rahmen einer solchen Fahrt entstanden vor einigen Jahren die Aufnahmen, die in diesem Unterrichtsvorschlag in einer PowerPoint-Präsentation zusammen mit passenden Bibelstellen zu einem Bergpredigt-Projekt verarbeitet wurden. Obgleich die Bergpredigt Gegenstand des Religionsunterrichts der gymnasialen Oberstufe ist, lässt sich die Thematik über diesen ersten Zugang der Textbegegnung auch mit jüngeren Schülerinnen und Schülern behandeln. Ablauf des Projekts Die Schülerinnen und Schüler setzen Textstellen der Bergpredigt mit passenden selbst erstellten Fotografien als PowerPoint-Präsentation um. Die Schülerinnen und Schüler sollen persönliche Eindrücke und Gefühle mit Ausschnitten aus der Bergpredigt verbinden, indem sie diese in Bildern umsetzen. wahlweise individuell oder in Arbeitsgruppen zusammenarbeiten und so die Planung, Durchführung und Auswertung eines gemeinsamen Projektes in die Praxis umsetzen. sich kreativ in Bereichen der Fotografie und der PowerPoint-Präsentation üben. Thema Die Spiekerooger Bergpredigt - ein Fotografie-Projekt zu ausgewählten Bibelzitaten der Bergpredigt Autorin Dr. Stefanie Schäfers Fach Katholische und Evangelische Religionslehre Zielgruppe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 13 Schulformen Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Berufsschule Zeitraum drei Projekttage Textausgabe Bibel Medien Musikuntermalung der Beispiellösung (Komponist Marcus Zapf) Technische Voraussetzungen (digitale) Kameras, ein Computerarbeitsplatz mit PowerPoint, Beamer zur Präsentation im Plenum, Drucker Kurzdarstellung des Projekts Idee und Ablauf des Projekts sollten zu Beginn der Arbeit durch die Lehrkraft erläutert werden. Gedacht wird an zeitlich begrenzte Projekttage, zum Beispiel im Umfang von zwei bis drei Vor- und Nachmittagen. Rechtliche Hinweise Zur Informationspflicht der Lehrenden gehört dabei auch der Hinweis auf rechtliche Bedingungen der Publikation von Aufnahmen im Rahmen des Projekts. Sollten die Bilder später über den Unterricht hinaus beispielsweise auf der Schulhomepage oder andernorts im Internet gezeigt werden, dürfen keine Leute abfotografiert werden, die hiervon nichts wissen oder einer Veröffentlichung nicht zustimmen. Grenzwertig sind auch Aufnahmen in Innenräumen öffentlicher Gebäude oder Einkaufszentren - um daher rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, eignen sich besonders Aufnahmen, die nur die Schülergruppe zeigen, und Fotos im Freien. Um die persönlichen Rechte meiner Schülerinnen und Schüler für die vorliegende Veröffentlichung zu wahren, wurden in der Präsentation dieses Unterrichtsvorschlags die Gesichter der Fotografierten nachträglich unkenntlich gemacht. Ideensammlung Am ersten Arbeitstag werden Assoziationen zur möglichen bildlichen Umsetzung des Bergpredigt-Textes gesammelt. In Einzel- oder Kleingruppenarbeit wird hierfür der Bibeltext "mit dem Bleistift" gelesen (Arbeitsblatt 1), ehe die Schülerinnen und Schüler sich gegenseitig ihre ersten Ideen der praktischen Umsetzung vorstellen, um mögliche Überschneidungen oder organisatorische Probleme zu besprechen. Anmerkungen zu den Arbeitsblättern Arbeitsblatt 1 wurde auf vier DIN A4-Seiten im Schriftbild verkleinert, sodass es als Gesamttext auf der Vor- und Rückseite einer DIN A3-Kopie an die Schülerinnen und Schüler verteilt werden kann. Die Lernenden können sich so auch im Umfeld einer Exkursion gut mit ihren Texten "an den Strand" oder andere (einsame) Orte zurückziehen, um den gesamten Bibeltext in Ruhe zu lesen und ihre Assoziationen zur bildlichen Darstellung einzelner Momente zu notieren. Arbeitsblatt 2 kann anschließend, bei der Vorstellung möglicher Shootings im Plenum, ergänzend von der Lehrkraft ins Gespräch gebracht werden. Erkundung des Projektorts Für einige Bilder wird die Zusammenarbeit der Schülerinnen und Schüler gefordert, die bis zum Abend des ersten Tags ebenso wie die "Begehung" und Besichtigung möglicher Lokalitäten vor Ort erfolgt sein sollte. Eine gemeinsame Erkundung des Projektorts, zum Beispiel der Insel Spiekeroog, lädt dabei zum Sammeln weiterer Anregungen innerhalb der Gruppen ein. Fotografische Umsetzung Tag zwei beginnt mit der detaillierteren Absprache der ersten fotografischen Umsetzungen. Hierzu gehören auch die Bereitstellung notwendiger Requisiten sowie die Absprache eines Terminplans für gemeinsam zu machende Fotos. Beispiellösung Wie der Beispiellösung zu entnehmen ist, hat die Schülergruppe mit großem Engagement gemeinsam Strand-Treibgut gesammelt und daraus eine improvisierte "Hütte" gebaut (Bibelzitat zum unnützen "Mammon", den Abfällen der Industriegesellschaft). Weiterhin gibt es Gruppenaufnahmen zur Darstellung der zwölf Apostel und zum Gemeinschaftsgefühl sowie zur Gerichtsszene. Alle übrigen Aufnahmen beruhen auf individuellen oder Kleingruppen-Ergebnissen. Sichern der Bilder Bei der Sicherung aller produzierten Aufnahmen abends am Computer wird dann deutlich, welche Bilder am nächsten Tag gegebenenfalls noch einmal neu geschossen werden müssen, welche noch fehlen oder verbessert werden können. Die Arbeit des Hochladens und Sicherns der bisher erstellten Bilder, kann in den Verantwortungsbereich von ein bis zwei extra dafür abgestellten Schülerinnen und Schülern fallen, die als Administratoren für die Sammlung der Ergebnisse und die spätere Aufbereitung der Bilder in PowerPoint bestimmt werden. PowerPoint-Präsentation Der dritte und letzte Tag wird noch einmal für die Arbeit der Administratoren zur Erstellung der Präsentation genutzt, während die übrigen Schülerinnen und Schüler erneut Bilder erstellen. Wenn den Administratoren dazu passend die entsprechenden Bibelzitate mitgeteilt werden und eventuell, wie im vorliegenden Beispiel, ein passender Musiktitel zur Unterlegung gewählt wurde, kann die fertige Präsentation ausgewählter Beispiele noch vor Abfahrt der Schülerinnen und Schüler am Ende des Projekts erfolgen. Aushang in der Schule Alternativ können alle vorläufigen Ergebnisse in lo-net² hochgeladen und den Kursmitgliedern zur Anschauung zugänglich gemacht werden, um über die gelungenen Ergebnisse abzustimmen (zum Beispiel mithilfe des Forums oder einer Umfrage in lo-net²) und diese dann in einer Präsentation exemplarisch zu vereinen. Eine positive Rückmeldung erhielt das vorliegende Projekt zudem durch den Ausdruck der Bilder und Bibelzitate auf hochglänzendem Fotopapier (Bilder in A4-Größe) und Aushang auf Stellwänden in den Fluren der Schule.

  • Religion / Ethik
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Daniel Kehlmann: Die Vermessung der Welt

Unterrichtseinheit

Seit Monaten hält sich der Roman "Die Vermessung der Welt" von Daniel Kehlmann auf den Bestsellerlisten. Tatsächlich enthält er – ganz abgesehen von seinen literarischen Qualitäten – eine Fülle interessanter Aspekte, die die Beschäftigung im Unterricht zu einem lohnenswerten Projekt machen. Dadurch, dass er von zwei Wissenschaftlern unterschiedlicher - und solcher dem Deutschunterricht ferner - Disziplinen handelt, bietet er viele Anknüpfungspunkte für fächerübergreifendes Arbeiten. Dieser eher ungewöhnliche Inhalt lässt ihn außerdem geeignet scheinen, auch bei eher weniger Lesebegeisterten Interesse zu wecken. Diese Vorschläge eignen sich dazu, in einen solchen Unterricht eingebettet zu werden. Mediengestützte Sequenzen bei der Lektürearbeit Die beiden Ideen, die im Folgenden vorgestellt werden, sind Teile einer umfangreicheren Reihe zu dem Roman. Es empfiehlt sich, in den Roman einzusteigen, indem man - nach dem Austauschen erster Leseeindrücke - den Schülerinnen und Schülern hilft, einen Überblick über die Handlung und die zeitliche Struktur zu erlangen. Literaturarbeit mit dem Computer Die folgenden Anregungen versuchen, die Möglichkeiten, die der Computer für das Präsentieren von Inhalten bietet, für einen produktionsorientierten Deutschunterricht zu nutzen. Die Kenntnis des Romans muss bei den Schülerinnen und Schülern vorausgesetzt werden können. Bei den Lernenden vorhandene Medienkompetenz Einige Übung im Umgang mit Textverarbeitungsprogrammen sollte zudem gegeben sein. Idealerweise sollten die Lernenden auch über Kenntnisse darüber verfügen, wie man eine Internetseite erstellt, und sie sollten mit einem entsprechenden Programm vertraut sein. Die Lerngruppe, mit der die Ideen durchgeführt wurden, hatte diese Kenntnisse nicht, dennoch funktionierte nach kurzer Einführung vieles auch nach dem trial-and-error-Prinzip. Man sollte in diesem Bereich Zutrauen zu den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler haben. Vorbemerkungen Kurze Erläuterung zu Voraussetzungen, Einstiegsmöglichkeiten und Durchführung Unterrichtsidee 1: Eine eigene umfangreiche Website erstellen Zur Verdeutlichung des Bauprinzips und der inhaltlichen Zusammenfassung des Romans entwerfen und erstellen die Jugendlichen eine Internetseite. Unterrichtsidee 2: Eine Karte zu Humboldts Reisen erstellen Zum leichteren Verständnis des Textes erstellen die Lernenden eine Karte, in die sie den Reiseweg einzeichnen. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich selbstständig und kreativ mit dem Roman auseinander setzen. dabei eine vertiefte Textkenntnis erwerben. Arbeitsergebnisse strukturieren und sie visuell umsetzen. den Umgang mit einem Textverarbeitungsprogramm einüben. Kenntnisse mit einem Programm zur Erstellung von Webseiten erwerben. die Sozialform Gruppenarbeit zur produktiven und kreativen Arbeit nutzen. Thema Daniel Kehlmann: Die Vermessung der Welt. Produktionsorientierte, computergestützte Unterrichtsideen Autorin Sonja Hensel Fach Deutsch Zielgruppe gymnasiale Oberstufe Zeitumfang etwa 4 bis 6 Stunden innerhalb einer Unterrichtsreihe zu dem Roman Technische Voraussetzungen Internetzugang, Textverarbeitungsprogramm und HTML-Editor Da der Text sehr umfangreich ist, kann man beispielsweise die Klasse in Fünfer-Gruppen einteilen und jede Gruppe die Inhaltsangabe für drei Kapitel verfassen lassen. Hilfreich ist es, wenn jede dieser Kapitelübersichten den gleichen "Kopf" mit Angaben zu Ort der Handlung, Datum/ Zeitpunkt, Dauer, Personen und ähnlichem enthält. Entwerfen einer Internetseite An die einleitende Aufgabe der Erstellung von Inhaltsangaben schließt sich die Unterrichtsidee 1 an, in der aus diesen Texten eine Übersicht über den Roman erstellt wird. Ist dieser Einstieg geschafft, wirkt der Text leichter zu handhaben, es erschließt sich seine Struktur. Unterrichtsidee 1: Eine eigene umfangreiche Website erstellen Zur Verdeutlichung des Bauprinzips und der inhaltlichen Zusammenfassung des Romans entwerfen und erstellen die Jugendlichen eine Internetseite. Weiterführender Unterricht Anschließen können sich traditionelle Unterrichtseinheiten, zum Beispiel zur Charakterisierung der Hauptpersonen und zu ihrem Verhältnis, zum Humor und zu sprachlichen Besonderheiten (Stichwort "Konjunktiv"). Eine Karte zu den Reisen Humboldts erstellen Verlässt man die Textarbeit und wendet sich dem historischen Hintergrund und den realen Personen zu, die für den Roman Pate standen, wird man unweigerlich auf die Entdeckungsfahrten Humboldts kommen. Hier setzt Unterrichtsidee 2 an. Sie stellt eine Möglichkeit dar, die Reise zu visualisieren; die Schülerinnen und Schüler bekommen den Auftrag, eine interaktive Karte zu erstellen. Reizvoll ist es, diese mit der tatsächlichen Reise Humboldts zu vergleichen. Unterrichtsidee 2: Eine Karte zu Humboldts Reisen erstellen Zum leichteren Verständnis des Textes erstellen die Jugendlichen eine Karte, in die sie den Reiseweg einzeichnen. Vorschlag 1 Diese Aufgabe lautet: "Verfassen Sie zu jedem Kapitel ein kurze Zusammenfassung und speichern Sie diese jeweils in einer eigenen Datei ab. Entwerfen Sie nun eine Internetseite, die das Bauprinzip des Romans deutlich macht und die Verlinkungen zu den Kapitelzusammenfassungen enthält." Arbeit in Gruppen Idealerweise arbeiten die Schülerinnen und Schüler in Fünfer-Gruppen, so dass jede Gruppe nur drei Kapitel zusammenfassen muss. Die Texte werden am besten sofort im HTML-Format abgespeichert, damit es bei der Erstellung der Webseite keine Probleme gibt. Dazu benötigen die Schülerinnen und Schüler in der Vorbereitungszeit oder Hausaufgabe für die mindestens Zugang zu Computern mit entsprechender Software. Für die Gruppenarbeitszeit (mindestens eine Doppelstunde) reicht ein Rechner pro Gruppe. Ergebnis der Unterrichtsidee 1 Ein Beispiel für eine Ergebniswebsite finden Sie hier. Interpretation im Hypertextformat Die Aufgabe wird dadurch besonders anspruchsvoll, dass sich in den Kapiteln zum einen teilweise die Hauptfiguren abwechseln oder beide auftauchen, und zum anderen die Abfolge der Ereignisse nicht chronologisch wiedergegeben wird. Die Arbeitsergebnisse können und sollen also durchaus unterschiedlich ausfallen. Vorschlag 2 Der Text macht es seinen Leserinnen und Lesern nicht leicht, die Reisewege Humboldts nachzuvollziehen. Um das Verständnis zu unterstützen, erstellen die Jugendlichen eine Karte, in die sie den Reiseweg einzeichnen. Auswahl des Bereichs Man kann eine Karte Mittel- und Südamerikas digital kopieren und mit einem Bildbearbeitungsprogramm weiter bearbeiten. Kostenlos sind etwa die Bildberarbeitungsprogramme Photofiltre oder Gimp im Netz zu bekommen. Aus den Karten können je nach Kapitel und Bearbeitungsschwerpunkt ein passender Kartenausschnitt ausgewählt und die Reiseroute eingezeichnet werden. Südamerikakarte Auf dieser Seite findet man eine nutzbare Karte Südamerikas. Bearbeitung für das Internet Anschließend wird diese bearbeitete Karte in einen HTML-Editor importiert, um an wichtigen Stationen der Reise so genannte Hotspots einzufügen, bei denen bei Anklicken Informationen zu der jeweiligen Station aus dem Roman gegeben werden. Diese Informationen können selbst erstellte Inhalte oder aber Verweise auf einschlägige Websites sein. Interaktive Karte Dieses Beispiel für die Implementierung der HotSpots verweist über HotSpots im Popup-Format auf Artikel in der Wikipedia. Die Produkte der Schülerinnen und Schüler kann man natürlich zunächst einmal dadurch würdigen, dass man sie mit der ganzen Klasse über den Beamer anschaut. Zum anderen ist es natürlich auch möglich, sie im Rahmen der Schulhomepage zu veröffentlichen, um sie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dann ist es besonders wichtig, die Klasse auf Urheberrechte aufmerksam zu machen (zum Beispiel bei der Grundlage für die Landkarte), damit im Nachhinein kein Ärger auf Sie zukommt.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben
  • Sekundarstufe II

LED Cube

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit für das Fach Informatik sollen die Schülerinnen und Schüler ihre zuvor erworbenen Kenntnisse von Algorithmen am Beispiel eines LED Cube üben und festigen. Ziel ist, dass die Lernenden die Programmierung von Animationen des Cube durchschauen und nachvollziehen beziehungsweise eigene Animationen kreieren können.Das Phänomen der 3D-LED Cubes geistert schon lange durch das Internet - speziell auf Video-Plattformen werden viele Cube-Videos angeboten und begeistern vor allem Jugendliche. Beim Anschauen dieser Videos kann also der Wunsch aufkommen, solch einen Cube selbst zu programmieren. Solche realen LED Cubes sind jedoch in der Regel kompliziert aufzubauen und nicht ganz einfach anzusteuern. Der Autor dieser Unterrichtseinheit hat ein Programm entwickelt, mit dem das einfach möglich ist.Informatik-Themen können recht trocken sein und sollten deshalb möglichst anschaulich und motivierend gestaltet werden. Es bietet sich zum Beispiel an, in das Thema "Modell - Algorithmus - Lösung" mit einer Unterrichtseinheit zum programmierbaren Roboterarm einzusteigen und die LED Cube-Unterrichtseinheit anzuschließen. Das entsprechende Programm 5x5x5_LED_Cube.exe wurde vom Autor dieser Unterrichtseinheit, Jens Tiburski, unter Verwendung der Programmiersprache OGLBasic programmiert, einer Basic-Variante, die auf die Programmierung mithilfe der Open Graphic Library zugeschnitten ist. Umsetzung der Unterrichtseinheit "LED-Cube" Hier erhalten Sie detaillierte Anregungen zur Arbeit mit dem Programm 5x5x5_LED_Cube.exe im Informatik-Unterricht. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre Kenntnisse zur sequentiellen Programmierung auf eine neue Umgebung an. übertragen ihre Kenntnisse zum Problemlöseprozess auf selbstständiges Lösen einfacher Probleme. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entwickeln in einer neuen Arbeitsumgebung (das Programm 5x5x5_LED_Cube.exe) bekannte Lösungsstrategien und arbeiten dabei mit Excel. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entwickeln nach Möglichkeit in Partnerarbeit Ideen für ansprechende Animationen. erstellen im Idealfall Animationen zur Verwendung auf der Schulhomepage oder ähnlichem. Motivation und Einstieg Um die Schülerinnen und Schüler für die Arbeit mit LED Cubes zu motivieren, können Sie zunächst ein paar entsprechende Videos zeigen, die zum Beispiel auf der Videoplattform YouTube vorgeführt werden. Die LED-Cubes, die Sie dort sehen, sind kompliziert aufzubauen und auch nicht ganz einfach anzusteuern. Leichter zu handhaben ist da das Programm 5x5x5_LED_Cube.exe, welches auf einer 5x5x5-Matrix frei programmierbare Animationen erlaubt. Dieses wurde vom Autor Jens Tiburski selbst programmiert. Nachdem Sie Ihren Schülerinnen und Schülern das Programm zur Verfügung gestellt haben, sollen diese einige der vorbereiteten Beispiele ausprobieren. Die Bedienung des Programmes ist selbsterklärend. Nach dem Start erfolgt die Aufforderung, eine Datei auszuwählen. Im Ordner des Programms sind einige Beispiele zu finden. Tastaturbelegung Nach dem Einlesen der Daten erscheint der Informationsbildschirm, der darüber informiert, wie viele Frames eingelesen wurden. Ferner wird die Tastaturbelegung erklärt: FrameRate: +/- Rotieren: Cursor-Tasten Zoomen: PageUp/PageDown AutoSpin: R(echts), L(inks) und S(topp) Beenden: Escape Zentrale Fragestellungen Schnell erkennen die Schülerinnen und Schüler, dass ein unverzweigter Algorithmus abgearbeitet wird. Das führt unweigerlich zu der Frage, wie solche Animationen selbst erstellt werden können. Somit ergeben sich zwei Ebenen, die den Cube für den Informatikunterricht interessant machen: 1. Wie wurde der Cube programmiert? und 2. Wie kann man die Animationen selbst programmieren? Quellcode Das Programm 5x5x5_LED_Cube.exe wurde von Jens Tiburski unter Verwendung der Programmiersprache OGLBasic programmiert, einer Basic-Variante, die auf die Programmierung mithilfe der Open Graphic Library zugeschnitten ist. Deshalb ist der Quellcode relativ einfach nachzuvollziehen. Das Programm ist unter dem Namen 5x5x5_LED_Cube.ogl abgelegt und kann mit jedem Text-Editor eingesehen werden. Ein Blick in den Quelltext zeigt den in der Abbildung dargestellten Aufbau. Nach der Variablen-Deklaration steht die Prozedur "DrawGLScene". In dieser Prozedur erfolgt das eigentliche Aufbauen der 3D-Scene - und somit der größte Unterschied zum herkömmlichen Basic. Dort geschieht jedoch nichts Geheimnisvolles, sondern die 125 LEDs (Spheren) werden positioniert. Bedeutung der Befehle Der Move-Befehl bewegt die Scene an die Stelle, an der ein Objekt eingefügt wird (ausgehend vom Punkt Origin, beziehungsweise dem letzten Move-Befehl). Der Color-Befehl gibt die Farbe des Objektes in RGB vor - die vierte Angabe steht für die Transparenz. Der Befehl Sphehre erzeugt nun eine Kugel mit dem Radius Farbe_LED![i] sowie je zehn Segmenten und Schichten. Geübte Programmierer erkennen, dass über die Area-Variable Farbe_LED![i] sowohl die Farbe, als auch der Radius geändert werden können. Zeilenweise Interpretation In den Zeilen 545 bis 560 wird nun ein Text-Dokument geöffnet und der Inhalt in ein eindimensionales Area Farbe![Farbzähler%] eingelesen. Beim Einlesen der Daten wird die Text-Datei geöffnet und zeilenweise interpretiert. Dabei werden von jeder Zeile nur die ersten fünf Zeichen eingelesen. Alles, was dahinter kommt, wird abgeschnitten. Verfügbare Zeichenanzahl Pro Frame werden 125 Zeichen (also 5 x 5 x 5 Zeichen oder 25 Zeilen) in ein eindimensionales Area eingelesen. Da das Area auf circa 16.2000 Elemente beschränkt ist, können somit 1.296 Frames eingelesen werden. Also reichlich Platz für gute Ideen. Nachdem die Dateneingabe erfolgt ist, wird im Startbildschirm die Anzahl der eingelesenen Frames sowie die Tastatur-Belegung angezeigt. Mit WaitInput wird auf eine beliebige Eingabe über Maus oder Tastatur gewartet. Danach erfolgt das Anzeigen der Scene. Drei ineinander geschachtelte Schleifen bilden das eigentliche Hauptprogramm. Die äußerste Schleife wird beendet, wenn der User die Escape-Taste drückt und somit das Programm beendet. Die mittlere Schleife wird so oft ausgeführt, wie Frames eingelesen wurden. Die innerste Schleife weist jetzt jeder der 125 LEDs Farbe_LED![i] einen Wert aus dem Area Farbe![Farbzähler%] zu. Wenn jede LED einen Farbwert hat, wird die Scene gerendert und am Bildschirm angezeigt. Dazu wird in Zeile 618 die Prozedur DrawGLScene() aufgerufen. Interpretation der Text-Beispieldateien Ein Blick in die beigefügten Text-Beispieldateien zeigt, dass die Informationen in Zeilen zu jeweils fünf Zeichen abgelegt sind. Naheliegend ist, dass jeweils eine Zeile an Zeichen auch eine Reihe an LEDs interpretiert, wobei das Zeichen "1" für "LED an" und das Zeichen "0" für "LED aus" steht. Also ergeben fünf Zeilen eine Ebene und fünf Ebenen den gesamten Cube. Insgesamt 125 Zeichen (25 Zeilen) bilden also einen Frame der Animation. Testphase Nun beginnt die Phase des Testens: Welches Zeichen steht für oben links oder für unten rechts oder für die Mitte? Nach einigen Minuten des Probierens kristallisiert sich sicher heraus, dass die obersten fünf Zeilen die Grundebene darstellen und somit das Einlesen der Informationen "kopfüber" erfolgt. Dies sowie die fehlende Strukturierung der Daten macht das Erstellen eigener Animationen aber nicht gerade leichter. Excel-Mappe als Frameeditor Abhilfe schafft dann eine Excel-Mappe, die als Frameeditor dienen soll und mit ein wenig Übung die Programmierung anspruchsvoller Abläufe gestattet. Die fünf Ebenen des Würfels sind rot dargestellt. Wird in diese rot markierten Zellen der Wert "1" eingegeben, überträgt Excel diesen Wert an die richtige Stelle in der Datenreihe und fasst fünf nebeneinanderliegende Zellen zur linken Spalte zusammen. Durch Kopieren und Einfügen können beliebig viele Frames in eine Excel-Mappe aufgenommen werden. Durch Kopieren und Einfügen von Werten kann auch innerhalb eines Frames ebenenweise kopiert werden. An dieser Stelle kann gern noch einmal auf Excel-Funktionen wie Zellenwertübergabe oder Zellenwertvereinigung eingegangen werden. Speichern der Excel-Datei Die fertige Excel-Datei kann zur weiteren Verwendung abgespeichert werden. Nun muss die Excel-Datei auch noch als txt-Datei abgespeichert werden (Datei danach schließen, da der Zugriff sonst blockiert ist!). Noch einmal zur Erinnerung: Nur die ersten fünf Zeichen einer Zeile werden vom Programm eingelesen. Somit kann die als txt gespeicherte Excel-Datei zur Eingabe verwendet werden, obwohl sie über mehr Zeichen verfügt, als für die Animation notwendig sind. Alternativ kann auch nur der Inhalt der linken Spalte kopiert und in ein Text-Dokument eingefügt werden. Das spart Speicherplatz und man kann einzelne Inhalte problemlos zusammenfügen. Einsatz in Klasse 8 In dieser Unterrichtseinheit sollen die Schülerinnen und Schüler ihre zuvor erworbenen Kenntnisse von Algorithmen üben und festigen. Deshalb bietet es sich an, diese Doppelstunde am Ende des Lernbereichs 2, "Informationen verarbeiten: Modell - Algorithmus - Lösung" der Klassenstufe 8 einzusetzen. Animierte Schriftzüge am Beispiel von Lehrer-Online Falls Ihre Schülerinnen und Schüler einen Schriftzug animieren möchten, hier ein Beispiel: Die Datei Bsp_06_lehrer-online.txt zeigt den Schriftzug LEHRER-ONLINE als Animation. Video zur Beispiel-Animation

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co.
  • Sekundarstufe I
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