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Cyber Security: Tipps für Schulen

Fachartikel
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In diesem Interview beantwortet IT-Expertin Christine Deger Fragen rund um den Themenkomplex Cyber Security an Schulen und schulinterne Sicherheit. Sie erklärt die aktuelle Bedrohungslage für Schulen und gibt Tipps für Maßnahmen, die Schulen ergreifen sollten. Was können Schulen organisatorisch tun, um die schulinterne Sicherheit technisch gegen Angriffe von außen zu erhöhen? Welche Maßnahmen müssen sie erfüllen, um zumindest den minimalen Standard zu erfüllen? Und brauchen Schulen eigene IT-Expertinnen und -Experten? Diese und weitere Fragen hat uns Christine Deger beantwortet. Frau Deger ist seit 18 Jahren in der IT-Branche tätig und hat gerade ihr Buch "Cyber Security – Momentaufnahme. Maßnahmen. Möglichkeiten" veröffentlicht, in dem sie die aktuelle Angriffslage in Deutschland darstellt und generelle Schutzmaßnahmen aufzeigt. Sie schreiben in Ihrem Buch, dass die vernetzte Welt immer mehr Sicherheit braucht. Warum? Der Hauptfokus der Digitalisierung liegt derzeit in der Entwicklung neuer Produkte und in der automatisierten Vernetzung von Systemen wie zum Beispiel Smart Home-Geräten für eine intelligente Haussteuerung. Das macht das Leben auf den ersten Blick einfacher und bequemer. Wir vergessen dabei, dass diese Art der Vernetzung im Hintergrund den Austausch von Daten erfordert. Das bedeutet, für Nutzende ist es nicht mehr transparent, wo diese Daten überall verwendet werden. Das greift in unseren Alltag ein. Beispielsweise landen die Sprachdaten, die wir einem Sprach-Assistenten wie Alexa mitgeteilt haben, in der Datenbank eines Herstellers. Ob sie dort sicher sind oder mit den Daten anderer Sprachdaten-Nutzenden vertauscht werden können, hängt alleine vom Sicherheitsniveau dieses Herstellers ab. Auf den verlassen wir uns oft, ohne das zu hinterfragen. Und wir "bezahlen" mit diesen Daten die kostenlose Nutzung von Diensten im Internet. Dazu erhalten wir zusätzlich Werbung (auf die Persönlichkeit angepasst). Diese Werbekanäle werden leider immer wieder ausgenutzt, um Schadsoftware auf Geräte einzuschleusen. So dreht sich das Modell im Kreis. Sie gehen in Ihrem Buch auch auf die aktuelle Bedrohungslage für zum Beispiel Großunternehmen oder die Bundeswehr ein. Wie schaut die Bedrohungslage für Schulen aus? Schulen haben zunächst mal Daten von Kindern und Jugendlichen in ihren Datenbanken. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO-EU) stellt exakt diese Daten unter einen besonderen Schutz. Das bedeutet für die Schulen, dass sie zum einen ihre technische Infrastruktur noch besser absichern sollten. Dasselbe gilt für die Prozesse in der Verarbeitung der Daten im Schulalltag. Der sichere Datenaustausch mit Eltern und dem Kollegium ist ein weiteres Thema. Ein Austausch über schulische Belange, die eventuell vertrauliche Informationen enthalten, erfordert zum Beispiel eine Verschlüsselung im Mailverkehr oder einen verschlüsselten Datenaustausch über eine sichere Cloud. Ich nehme wahr, dass diese Kommunikation aktuell sehr viel über Dropbox und Whatsapp erledigt wird. Und leider ist das nicht sicher genug. Welche Maßnahmen der Cyber Security muss eine Schule durchführen, um zumindest den minimalen Standard zu erfüllen? Ein Schritt ist, die Kommunikation auf sichere Kanäle lenken. Es gibt sichere Alternativen zu Whatsapp und Dropbox. E-Mailverschlüsselung kann eingerichtet werden. Die Absicherung der Datenbanken , in denen die personenbezogenen (und -beziehbaren) Daten von Kindern und Jugendlichen liegen, ist oberstes Gebot. Genau wie eine regelmäßige, zweifache Datensicherung . Das Netzwerk sollte den aktuellen "best practice"-Empfehlungen entsprechend aufgebaut sein (Stichwort "Netzdesign"). Und es ist wichtig, jemanden zur Hand zu haben, der sich auskennt, wenn etwas passiert, zum Beispiel einen IT-Dienstleister, der im Notfall helfen kann. Dazu geben die Kultusministerien inzwischen ebenfalls ganz gute Empfehlungen. ­­­­­­­­­­­­­ Was können Schulen organisatorisch tun, um die schulinterne Sicherheit technisch gegen Angriffe von außen zu erhöhen? Welche Prozesse sind sinnvoll und wie lassen sie sich reibungslos in einen normalen Schulalltag integrieren? Am besten ist es, jemanden vor Ort und im Schulteam zu haben, der sich gut auskennt und den Überblick über die IT-Infrastruktur hat. Diese Person kann auch die Steuerung eines IT-Dienstleisters übernehmen und für eine transparente, schlanke Dokumentation sorgen. Das ist hilfreich bei Personalwechsel oder Vertretungsregelung (und wird leider oft vernachlässigt). Die technische Absicherung im Netzwerk umfasst zum einen das Netzwerkdesign (Security by Design), also die Aufteilung in verschiedene Netzsegmente, sowie einige Alarmierungssysteme , mit denen rechtzeitig erkannt wird, ob jemand versucht, in das Netzwerk einzudringen. Die Server (Betriebssysteme, Anwendungssysteme und Datenbanken) und die Rechner, Tablets oder Laptops müssen regelmäßig mit (Security-)Updates versorgt werden. Dazu braucht es einen Überblick, welche Geräte im Einsatz und welche Bedrohungen aktuell sind. Die Integration der Prozesse in den Schulalltag ist nicht ganz einfach. Das kommt auf die Schule an und wie viel personelle Kapazität für die IT Betreuung vorhanden ist. Wichtig sind die Aufnahme-, Änderungs- und Deaktivierungsprozesse für Benutzerdaten (wie Schüler-, Eltern- und Lehrkraft-Daten). Diese müssen regelmäßig kontrolliert werden und die "Datenbereinigung" mindestens 1 mal pro Jahr ist in der DSGVO-EU ebenfalls vorgesehen. Ein regelmäßiger Datensicherungsprozess ist wichtig. In der Regel läuft dieser automatisiert und kann überwacht werden, sodass nur im Fehlerfall eine Reaktion erforderlich ist. Und ich empfehle jeder Organisation einmal im Jahr eine Notfall-Übung für die IT . Damit testen wir die Prozesse rückwärts und "verproben" sie in der Praxis. Benötigt eine Schule einen eigenen IT-Spezialisten oder können die Aufgaben auch von fachfremden Personen erledigt werden? Ich halte es für sinnvoll, wenn die IT-Betreuung in Abstimmung mit der Schulorganisation arbeitet. Dazu ist es besser, die Kollegin oder der Kollege ist in das Kollegium integriert beziehungsweise für diese sichtbar und ansprechbar. Für die reine IT-Betreuung ist Pädagogik-Kenntnis nicht unbedingt erforderlich, kann aber sehr hilfreich sein. In Baden-Württemberg werden öfter Lehrkräfte für die IT-Betreuung mit einem Stunden-Anteil beschäftigt. Das hat Vor-und Nachteile. Wichtig ist bei dieser Lösung, dass zusätzliche Unterstützung angefordert werden kann, falls notwendig. Ich erlebe oft, dass diese Kolleginnen und Kollegen sich allein gelassen fühlen und die IT-Betreuung als zusätzliche Last empfinden. Das ist nicht sinnvoll. In diesem Fall empfehle ich der Schulorganisation eine Trennung der Rollen oder eine temporäre externe Unterstützung. So können gemeinsam eine Struktur und sinnvolle gelebte Prozesse organisiert werden. Auf dieser Basis kann eine Regelbetreuung gut funktionieren. Reichen die gemeinhin bekannten Sicherheitsprogramme überhaupt noch aus, um sich langfristig allumfassend zu schützen? In der Regel ja, in der Kombination mit gut gelebten Prozessen, einem best-practice-Technik-Ansatz und angemessenen Verhaltensweisen ist man als Schulorganisation schon auf dem richtigen Weg. Und je mehr Wissen im Kollegium vorhanden ist, desto weniger passieren Fehler. Die "Schwachstelle Mensch" bleibt ein Risiko. Wir Menschen sind nun mal bequem und wollen rasch von A nach B. Da ist IT-Sicherheit manchmal hinderlich. Und wenn doch Fehler passieren – die Ruhe bewahren und Hilfe holen.

  • Fächerübergreifend

Den Comic "Asterix Olympius" im Latein-Unterricht verfilmen: ein Erfahrungsbericht

Fachartikel
5,99 €

Die von Goscinny und Uderzo geschaffenen beliebten gallischen Comicfiguren eröffnen eine reizvolle Alternative, in einem multimedialen Projekt ausgehend von "Asterix Olympius" Latein und Sport gewinnbringend miteinander zu verbinden. Klassen- und fächerübergreifend ist dies ein attraktives Lernerlebnis, das den Lernenden unvergesslich bleibt. Autorin Christine Groß schildert in diesem Artikel ihre Erfahrungen und gibt Tipps für eine gelungene Umsetzung. Die Idee Die Teilnahme in der Kategorie TEAM Schule des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen eröffnet nach meinen Erfahrungen die Möglichkeit, Motivation und Engagement der Lernenden für das Fach Latein zu steigern und seine Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu stärken. Bei freier Themenwahl beschloss meine Latein-AG , ein rein lateinisches Stück auf die Bühne beziehungsweise aufs Video zu bringen. Als Thema reizten sie die Olympischen Spiele . Die zündende Idee zur Realisierung des Projekts ließ nicht lange auf sich warten. Die seit Jahrzehnten bekannten Comics und Filme um Asterix und Obelix inspirierten die Lernenden zu ihrer ureigenen Asterix-Interpretation. Die unverkennbaren Charaktere sollten in das Stück integriert und mit neuen treffenden Namen ausgestattet werden. Der ewig junge Konflikt Gallier–Römer wird so auf unterhaltsame Weise diesmal bei den Olympischen Spielen ausgetragen. Tipps für die praktische Umsetzung Bei der Umsetzung eines Video-Projektes mit sportlicher Akzentsetzung sollten zunächst zur Vermeidung unnötiger Risiken Vorüberlegungen zur Praktikabilität angestellt werden. Entsprechendes projektbegleitendes (Unterrichts-)Material finden Sie übrigens auch hier: "Begleitmaterial zu 'Asterix Olympius'" . Auswahl und Darstellung der Sportarten Nicht unproblematisch war die Auswahl der darzustellenden Sportarten. Im Unterscheid zur Asterix-Vorlage einigten wir uns nach Recherche im Internet und in Fachbüchern darauf, den klassischen Olympischen Pentathlon wieder aufleben zu lassen. Sieger war in der Antike der Athlet, der drei der fünf Disziplinen Weitsprung, Speerwurf, Diskuswurf, Stadion-Lauf und Ringen für sich entscheiden konnte. Im Hinblick auf das zu drehende Video entschieden sich die Lernenden für Weitsprung (ohne die damals üblichen hantelförmigen Gewichte) Diskuswerfen (zur Vermeidung der Verletzungsgefahr mit einem selbst gebastelten bronzefarbenen "Diskus" aus zwei bemalten Papptellern statt der in der Antike gebräuchlichen 5 kg schweren Scheiben aus Bronze, Eisen beziehungsweise Blei) Ringen nach griechisch-römischer Art. Auswahl des Drehortes Sportaufnahmen sollten idealerweise möglichst in Sportstadien durchgeführt werden. Wegen der kalten Witterung an den Drehterminen im Winter waren Außenaufnahmen jedoch leider nicht möglich. Der beengte Drehort, ein größerer Klassenraum, erschwerte den Lernenden die Umsetzung ihrer vielfältigen Ideen. Doch mit viel Fantasie und Geschick gelang es ihnen und unserem Kameramann aus der Not eine Tugend zu machen. Vieles – wie der Riesensatz beziehungsweise -wurf von Minimix (alias Asterix ) – wurde durch geschickte Film- und Schnitttechnik einfach nur angedeutet. Das Drehbuch Bei den zahlreichen Vorbereitungstreffen sammelten wir die Ideen für Drehbuch, Requisiten und Kostüme. Die von mir koordinierte detaillierte Ausarbeitung erfolgte größtenteils zu Hause via PC, Internet und E-Mail-Kontakt. Das Skript wurde von den Lernenden (2. Fremdsprache, 3. Lernjahr) zunächst in deutscher Sprache verfasst. Bei der anschließenden Übertragung ins Lateinische wurden die einzelnen Szenen auf Kleingruppen verteilt, die dank früherer lateinischer Theaterprojekte bereits mit der im Unterricht kaum mehr geübten Version aus dem Deutschen vertraut waren. Per E-Mail kommunizierten die einzelnen Gruppen miteinander, halfen sich und tauschten Zwischenergebnisse aus. Mithilfe der von mir zur Verfügung gestellten lateinischen Fassung "Asterix Olympius" entstand so sukzessive im Laufe von mehreren Wochen in Arbeitsteilung die lateinische Rohfassung. Neben grammatischen Problemen ergab sich zudem die Schwierigkeit einer adäquaten lateinischen Übersetzung moderner Begriffe und Redewendungen. Hier waren Online-Wörterbücher sehr hilfreich. Wo die passende lateinische Wendung nicht aufzufinden war, bewiesen die Lernenden Ideenreichtum und kreierten ihre eigenen Wortschöpfungen (z. B. Fanshop – taberna fanatica ). Für die stilgerechte musikalische Gestaltung des Filmprojekts sammelten die AG-Mitglieder für die Version ins Lateinische geeignete Lieder. Sie einigten sich auf zwei eingängige, rhythmisch und textlich einfachere Klassiker, die jedem Sportbegeisterten bekannt sind: Queen's "We will rock you" wurde zum gallischen Schlachtruf "Gallia vincet", "We are the champions" zur gallischen Nationalhymne "Victores sumus, nos Galli". Nach Begutachtung und Korrektur der mir zugemailten Arbeitsergebnisse der Kleingruppen wurden die Einzelszenen schließlich dem Plenum vorgelegt und in gemeinsamer redaktioneller Bearbeitung die Endfassung komponiert, die die Zustimmung aller fand. Die Requisiten, Kostüme, Musik und Co. Da einige AG-Mitglieder musikalisch aktiv sind, sollte auch dieser Bereich nicht zu kurz kommen. Flötenmusik als die in der Antike übliche Untermalung des Weitsprungs sowie Trompeten-Fanfaren zur Ankündigung eines Programmpunktes ließen die antike Sportwelt lebendig werden. Digitale Videoaufnahme und ein Computer-Schnittprogramm wurden zur Perfektionierung der Ton- und Bildqualität eingesetzt. Viel Freude bereitete den Lernenden die Herstellung der Kostüme und vor allem das Spielen als Gallier. Gegenüber der in der Antike üblichen Nacktheit der Athleten gaben sie neuzeitlichen Sport-Outfits den Vorzug. Die ruhigeren Projekt-Teilnehmenden sorgten für die Requisiten und die Kulisse (gemalte Zeus-Statue, Olympische Fackel, Siegerpodest, Ölbaumzweig für den Olympiasieger). Die Akteure Die Verteilung der Rollen bereitete nach Fertigstellung des Drehbuchs nur wenige Probleme. Voller Begeisterung rissen sich die Lernenden vor allem um die Hauptrollen, wobei die Parts der Titelhelden Minimix und Magnifix nahezu optimal besetzt werden. Die Tatsache, dass Frauen in der Antike ursprünglich das Olympia-Stadion weder als Teilnehmerinnen noch als Zuschauerinnen betreten durften, wurde kurzerhand angesichts der vielen weiblichen Akteure entsprechend der heute geltenden Praxis geändert. Die Dreharbeiten In Anlehnung an "Asterix Olympius" hatten die Lernenden eine für die Verfilmung umsetzbare Version des Comics geschaffen, die die für die Olympischen Spiele der Antike beziehungsweise Neuzeit standardisierten Handlungen zum Teil anachronistisch integriert. Die mehrstündigen Dreharbeiten machten allen Beteiligten trotz großer Anstrengung viel Freude. Einige schauspielerische Einlagen und besonders die teilweise überschäumende Spielfreude mancher Akteure haben uns immer wieder zum Lachen gebracht und die samstäglichen "Überstunden" wie im Flug vergehen lassen. Der letzte Schliff Die diffizile Bearbeitung des filmischen Rohmaterials wurde schließlich von einem AG-Mitglied am PC mithilfe einer Schnittsoftware in den Ferien vorgenommen. Für die perfekte graphische Gestaltung des Covers und des Drehbuchs nutzten die Lernenden Bilder aus dem Internet, selbst kreierte Asterix-Vorlagen und eigene Szenen-Fotos. Das Ergebnis Unser fertig gestelltes Video-Projekt wurde unter dem Titel "Citius – altius – fortius. Minimix et Magnifix in ludis Olympiis" beim Bundeswettbewerb Fremdsprachen auf Landesebene mit dem 1. Preis prämiert. Als besondere Auszeichnung durften drei Lernende das Video im Bereich Medien beim Bundessprachenfest präsentieren. Literaturverzeichnis Goscinny, René/ Uderzo, Albert/von Rothenburg, Karl-Heinz (Übersetzer) 7. Auflage 1988. Asterix Olympius . Berlin. Egmont Comic Edition.

  • Latein

Neues Schulfach Digitalkunde? – Chancen und Herausforderungen

Fachartikel
5,99 €

Dieses Experten-Interview beantwortet Fragen zur derzeit vielfach geforderten Einführung des Schulfachs Digitalkunde. Doktor Frederik Weinert hat kürzlich ein Buch zum Thema veröffentlicht, in dem er ein Konzept zur Etablierung des Fachs vorstellt. Braucht es wirklich ein eigenes Schulfach Digitalkunde? Welche Methoden und Inhalte sollten bei einem solchen Schulfach im Vordergrund stehen? Und was benötigen Schulen und Lehrkräfte, um Digitalkunde als Schulfach erfolgreich zu etablieren? Diese und weitere Fragen hat uns Doktor Frederik Weinert beantwortet, unter anderem Autor der Bücher "Digitalkunde als Schulfach" und "Hilfe, mein Kind ist ein Smombie. Unsere Kids im digitalen Rausch". Herr Doktor Weinert ist Medienwissenschaftler und als Medienexperte für Digitalisierung und Medienbildung tätig. Sie halten öffentlich ein Plädoyer dafür, Digitalkunde als Schulfach einzuführen. Warum? Viele Kinder und Jugendliche lernen bereits jetzt effizient mit YouTube, Learning-Apps und ihren Smartphones. Von Verblödung oder gar digitaler Demenz kann keine Rede sein. Das Potenzial ist gigantisch, doch es gibt ein Problem. Die meisten Kids kennen sich in den digitalen Welten zwar extrem gut aus, was die Bedienung von Apps, Social Media und Spielen angeht, allerdings sind sie dabei sehr unachtsam. Die Kids verbringen zu viel Zeit mit ihren Smartphones, werden süchtig nach Likes oder machen sich in den Sozialen Medien angreifbar. Aus diesem Grund plädiere ich für eine professionelle Medienerziehung, die allumfassend sein muss. Die meisten Eltern können diese Aufgabe nicht übernehmen, also muss das Schulsystem ran. Mit dieser Meinung stehe ich ja auch nicht alleine da, denn die CSU um Staatsministerin Dorothee Bär hat exakt das gleiche Ziel. Ich bin fest davon überzeugt, dass das Schulfach Digitalkunde kommen wird. Aber braucht es wirklich ein eigenes Schulfach oder ist es nicht sinnvoller, digitale Bildung in die bestehende Fächerstruktur zu integrieren? Ich wünsche mir ganz klar das neue Schulfach Digitalkunde. Die Forderung eines eigenen Schulfachs hat auch damit zu tun, dass wir Lehrpersonal brauchen, das entsprechend ausgebildet ist. Ich kann dem 60-jährigen Deutschlehrer nicht zumuten, zig Fortbildungen zu besuchen und sich mit Urheberrecht auf YouTube auseinanderzusetzen. Oder doch? Das würde dann aber einen Aufschrei geben. Der Plan ist, dass die Lehrerausbildung an den Hochschulen revolutioniert wird. Nichtsdestotrotz sollten möglichst auch in die aktuellen Fächer innovative Lehrinhalte integriert werden. Welche Inhalte sollte das Schulfach Digitalkunde haben beziehungsweise welche Kompetenzen sollten vermittelt werden? Für das Schulfach Digitalkunde habe ich ein innovatives Vier-Säulen-Modell entwickelt. Ganz wichtig ist die medienpädagogische Säule , also Medienerziehung und Medienbildung sowie Methodik und die Ausbildung von Medienkompetenz. Da geht es dann beispielsweise um den Umgang mit digitalen Wortgefechten und Shitstorms in den Sozialen Medien, Medienproduktion und Online-Recherche. Die fachspezifische Säule orientiert sich an den klassischen Schulfächern wie Deutsch, Englisch, Geschichte, Sozialkunde, Musik und Kunst. Neu ist, dass sich die Inhalte des Digitalkunde-Unterrichts nicht an den offiziellen Lehrplan halten müssen. Das hat den Vorteil, dass Platz für hochmoderne Themen ist, die genau jetzt im Trend liegen. Wie funktioniert digitale Werbung? Welchen Vorteil haben fremdsprachige YouTube-Videos? Wie wird das Dritte Reich in Computerspielen wie Call of Duty dargestellt? Wie lassen sich historische Meilensteine als Hashtags verschlagworten? Das alles sind spannende Fragen mit noch spannenderen Antworten. Die dritte Säule orientiert sich dann an den Lehrplänen , stellt jedoch das Smartphone und Tablet als Arbeitsgerät heraus. Ebenso plädiere ich für eine Stärkung der Informatik, weil Programmier-Kenntnisse einfach wichtig sind, um in der Wirtschaft Fuß zu fassen. Die anwendungsinnovative Säule ist so konzipiert, dass Medien-Camps, schulübergreifende Großprojekte und vor allem Kooperationen mit der Wirtschaft vorgesehen sind. Es lässt sich darüber streiten, ob Digitalkunde ab der ersten Klasse eingeführt werden sollte. Grundsätzlich ist Digitalkunde ein Fach für alle Schülerinnen und Schüler, denn es geht hier auch um soziale Gleichstellung und die Bereitstellung von Geräten, die sich nicht alle Eltern leisten können. Konkurriert das Fach Digitalkunde inhaltlich nicht mit dem Fach Informatik? Das Schulfach Digitalkunde versteht sich nicht als Konkurrenzprodukt zur Informatik. Die Digitalkunde möchte das Schulfach Informatik sogar stärken, indem die digitale Medienbildung in Zukunft in den Bereich des Schulfachs Digitalkunde fällt. Auf diese Weise kann die projekt- und anwendungsbezogene Informatik (Programmierung, Softwareentwicklung und so weiter) intensiviert werden, um die Schülerinnen und Schüler auf das spätere Berufsleben ideal vorzubereiten. Ob die Informatik als Schulfach eigenständig bleibt oder mit dem neuen Schulfach Digitalkunde gemeinsam eine starke Einheit bildet, entscheidet letztlich die Politik. Welche Methoden sollten im Schulfach Digitalkunde im Vordergrund stehen? Digitale Präsentationstechniken sind nicht nur in der Schule wichtig, sondern auch im Studium und Berufsleben. Referate sind zwar seit jeher ein beliebtes didaktisches Mittel, das Arbeiten mit Tageslichtprojektor, Tafel und Farbkreide ist jedoch steinzeitlich. In Sachen Medienkompetenz müssen die Lehrkräfte natürlich mit gutem Beispiel vorangehen. Voraussetzung ist sowohl technisches als auch medienpädagogisches Know-how. Wie schließe ich ein modernes Tablet an den Schul-Beamer an? Welche Adapter werden benötigt? Brauche ich eine Tonausgabe? Wie erstelle ich eine Präsentation am Tablet? Neben den Tablets ist die Arbeit mit dem Smartphone wichtig. Das Smartphone ist nämlich ein mächtiges Arbeitsgerät, sofern es vom Benutzer als solches erkannt und eingesetzt wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Kids zu schulen, um das Potenzial des Smartphones als Arbeitsgerät optimal auszuschöpfen. Ich wünsche mir außerdem eine in regelmäßigen Abständen angebotene App-Stunde im Schulgebäude . In dieser Zeit haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, sach- und altersgerechte Apps zu testen. Hierfür werden nicht die privaten Smartphones oder Tablets genutzt, sondern Schulgeräte. Entsprechend ausgebildete Lehrkräfte betreuen die App-Stunde. Übrigens: Hausaufgaben machen im Schulfach Digitalkunde gar keinen Sinn. Aus Sicht der Medienpädagogik ist es ja gerade der pädagogisch-begleitende Unterricht in der Schule, der das Schulfach Digitalkunde so wichtig und attraktiv macht. In ihrer Freizeit können die Kinder und Jugendlichen schließlich nicht betreut werden, und die Eltern sind meist nicht hinreichend (aus-)gebildet, um dieser Aufgabe nachzukommen. Sie schreiben in Ihrem Buch, dass Digitalkunde als Schulfach auch außerhalb der Schule stattfinden sollte. Was meinen Sie damit genau? Ja, Digitalkunde als Schulfach sollte auch außerhalb der Schule stattfinden. Das allerdings nicht in Form einer passiven Hospitation, sondern aktiv, indem erworbene Kompetenzen angewandt werden. Der neue Digitalkunde-Unterricht berücksichtigt den Wunsch der Wirtschaft und gestaltet den schulpraktischen Unterricht so praxistauglich wie möglich. Der gewonnene Input im Unterricht sollte frühzeitig nach außen getragen werden, um außerschulpraktische Erfahrungen zu sammeln. Kooperiert werden könnte mit Social-Media-Agenturen und Startups. Doch auch Behörden und alteingesessene Betriebe brauchen Hilfe im Bereich Digitalisierung und Soziale Medien. Solche Praktika eignen sich vor allem für ältere Schülerinnen und Schüler. Denkbar sind ebenfalls mehrtägige Medien- und Programmiercamps. Das alles klingt natürlich sehr herausfordernd. Aus diesem Grund schlage ich in meinem Buch vier Phasen vor: Konzeptionsphase, Erprobungsphase, Evaluationsphase und Praxisphase. Wir haben in Deutschland sehr viele kluge Köpfe. Deshalb bin ich mir sicher, dass das Schulfach Digitalkunde langfristig gelingen wird. Was brauchen Schulen und Lehrkräfte denn konkret, um Digitalkunde erfolgreich als Schulfach zu etablieren? Die Schulen brauchen natürlich Geld, Geld und nochmals Geld. Von der SPD kam bereits die Forderung, dass alle Schülerinnen und Schüler mit einem Schul-Tablet ausgerüstet werden sollten. Wenn man bedenkt, dass so ein Teil rund 500 Euro kostet, kommt da eine beträchtliche Summe zusammen. Außerdem brauchen die Schulen schnelles WLAN. Das Lehrpersonal muss ebenfalls entsprechend ausgebildet werden, beispielsweise durch Workshops, Vorträge und Fortbildungen. Wichtig ist, dass sich die Politik, und damit meine ich alle Parteien, mit dem Thema Digitalkunde beschäftigt und Entscheidungen trifft. Schon jetzt können die Lehrkräfte allerdings den Schulunterricht digitalisieren. Ich denke da an E-Learning und Unterrichtsstunden, in denen über Cyber-Mobbing, Social Media und Computerspiele gesprochen wird. Viele Lehrkräfte stehen der Digitalisierung ihres Unterrichts trotz aller Ideen und Bemühungen skeptisch gegenüber – aus Mangel an Zeit und den nötigen Kompetenzen. Was entgegnen Sie diesen Lehrkräften? Die Angst ist verständlich, sie bringt uns und vor allem die Kinder aber nicht weiter. Digitalkunde soll Spaß machen – auch den Lehrkräften. Von den Schülerinnen und Schülern wird täglich erwartet, die Komfortzone zu verlassen. Wie fühlt sich wohl ein Kind, das zum ersten Mal ein Referat hält? Von den Lehrkräften darf ebenfalls erwartet werden, den eigenen Horizont zu erweitern.

  • Fächerübergreifend

Mobile Endgeräte im Unterricht: "Bring Your Own Device"

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel beschäftigt sich mit der Frage, ob die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" mithilfe der Methode "Bring Your Own Device" pünktlich zum kommenden Schuljahr umgesetzt werden kann. Die Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, ab dem kommenden Schuljahr an allen deutschen Schulen die Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" umzusetzen. Nach den Sommerferien sollen die Lehr-Lern-Szenarien des Fachunterrichts (dem Primat des Pädagogischen folgend) systematisch und fächerübergreifend in digitale Lernumgebungen eingebettet werden. Schülerinnen und Schüler, die in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, sollen sich bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit einen umfangreichen Katalog digitaler Kompetenzen erschließen können (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2016, 9 ff.). Die Zeichen stehen auf "Bring Your Own Device" Wenn die Schülerinnen und Schüler ab dem Sommer in digitalen Lernumgebungen lernen sollen, stellt sich zuvorderst die Frage, mit welchen Geräten sie dies tun werden. Denn die Schüler-Computer-Relation an den Schulen ist dafür bislang noch zu gering (Schmid & Goertz, 2017, 16). Noch 2014 hatte nur 1 Prozent aller Schulen für jede Klasse einen Klassensatz an Tablet-Computern oder Smartphones. 86 Prozent der Schulen hatten gar keine Klassensätze (forsa, 2014, 8). Wie im Artikel "Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt": Der Countdown läuft" aufgezeigt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die Schulen bis zum kommenden Sommer nicht mit einer angemessenen IT-Ausstattung versorgt werden. Das überrascht nicht, denn bereits 2016 wies Ties Rabe, Hamburgs Senator für Schule und Berufsbildung, darauf hin, dass sich kein Bundesland eine adäquate Ausstattung mit Tablets, Smartphones oder Rechnern für alle Schüler leisten könne. Deshalb würden sich auch alle Bundesländer mit der Frage beschäftigen, wie die Geräte der Schülerinnen und Schüler in den Unterricht eingebunden werden könnten (Süddeutsche Zeitung, 2016). Die Zeichen stehen also auf "Bring Your Own Device" (BYOD). Die Schülerinnen und Schüler sollen bald nicht nur mit ihrem eigenen Taschenrechner, sondern zusätzlich auch mit ihrem eigenen mobilen Endgerät im Unterricht lernen. Ökonomisch kann "Bring Your Own Device" die Schulen enorm entlasten. Denn wenn die Schülerinnen und Schüler mit ihren eigenen Geräten in den digitalen Lernumgebungen lernen, müssen die Schulen nicht mehr mit teurer Hard- und Software ausgestattet werden. Ebenfalls entfällt in der Folge auch die aufwändige Hardware-Verwaltung und -Pflege. Doch die meisten Kollegien sind von BYOD aktuell nicht so richtig überzeugt. Noch ist die Nutzung mobiler Endgeräte im Unterricht an den meisten Schulen grundsätzlich verboten (Schmid, Goertz & Behrens, 2017, 37). In einigen Fällen ist sie sogar auf dem gesamten Schulgelände untersagt, was rechtlich allerdings umstritten ist (Lukorai, 2015). BYOD versus Lernmittelfreiheit Wenn sich Schulen gegen BYOD entscheiden, dann hat das häufig auch juristische Gründe. Denn auf welcher Rechtsgrundlage können Schulen ihre Schülerinnen und Schülern dazu verpflichten, mobile Endgeräte zum Lernen mitzuführen? Doch genau das wäre nötig, wenn die Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit ihren mobilen Endgeräten lernen sollen. Sie hätten schließlich die Pflicht funktionsfähige Geräte mitzubringen – genauso wie ihre Schulbücher, Hefte und Stifte. In der Folge wären Eltern verpflichtet ihre Kinder mit mobilen Endgeräten auszustatten, diese Geräte instand zu halten, gegebenenfalls zeitnah reparieren zu lassen und im besten Falle ein Ersatzgerät vorrätig zu haben. Dieser Anspruch übersteigt den Eigenanteil an Lernmitteln jedoch deutlich, denn gemäß der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Absatz 5 SchulG (NRW) liegt dieser für allgemein bildende Schulen pro Schuljahr unter 100 Euro. Damit lassen sich keineswegs geeignete mobile Endgeräte kaufen, in Betrieb nehmen und gegebenenfalls instand setzen. In der Regel reicht das Geld lediglich knapp für die benötigten Schulbücher. An diesem Eigenanteil an Lernmitteln orientiert sich auch § 28 Absatz 3 SGB II. Zudem finden bei Schülerinnen und Schülern in Abhängigkeit von ihrem Alter gemäß § 6 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz auch noch regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für die Nachrichtenübermittlung Berücksichtigung, ca. 70 Prozent von 36,56 Euro pro Monat. Sollte BYOD verpflichtend eingeführt werden, so müssten neben dem Eigenanteil der Eltern auch die Grenzen des § 28 Absatz 3 SGB II an die veränderte Situation angepasst werden. Klassenarbeiten und Tests mit dem eigenen Handy Doch nicht nur die finanziellen Probleme stehen einer verbindlichen Einführung von BYOD entgegen. Auch die Richtlinien für Leistungsüberprüfungen berücksichtigen noch nicht die Nutzung privater mobiler Endgeräte. Bislang reicht das bloße Mitführen eines nicht zugelassenen Hilfsmittels wie zum Beispiel eines Smartphones aus, um eine Prüfungsleistung mit "ungenügend" zu bewerten (VG Karlsruhe, 2011). Das müsste sich im Zuge von BYOD ändern. Denn wenn die Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit ihren mobilen Endgeräten lernen, dann müssten sie diese – analog zu den Regeln für die Verwendung von Taschenrechnern – auch in ihren Prüfungen benutzen dürfen. Doch darauf sind die Richtlinien für Leistungsüberprüfungen noch nicht ausgelegt. So ist beispielsweise das Anforderungsniveau der Prüfungen bislang noch nicht auf die Nutzung privater mobiler Endgeräte ausgerichtet, denn noch beinhalten die meisten Richtlinien einen reproduktiven Teil. Dieser Teil der Prüfung wäre jedoch überflüssig, wenn die Schülerinnen und Schüler in ihren mobilen Endgeräten sämtliche Mitschriften, Hausarbeiten, Tafelbilder und ergänzende Literatur im Dateiformat mitführen könnten (Niederastroth, 2015, 18). Verhindern ließe sich das Mitführen dieser Dateien nicht. Denn die privaten mobilen Endgeräte dürfen nicht auf verbotene Unterlagen hin durchsucht werden. Die persönlichen Daten in den Handys der Lernenden fallen unter das Post- und Fernmeldegeheimnis. Nur die Staatsanwaltschaft darf hier Einsicht nehmen (Klicksafe, 2017). Aber die Richtlinien müssen im Zuge von BYOD nicht nur darauf ausgelegt werden, dass die Schülerinnen und Schüler alle Materialien in ihre Prüfungen mitbringen. Sie müssen darüber hinaus auch dahin gehend angepasst werden, dass sie sich in Prüfungen untereinander und mit fremden Experten austauschen. Die Kommunikation mit Mitschülerinnen und Mitschülern sowie mit externen Experten lässt sich schließlich technisch ebenfalls nicht unterbinden. Für den Einsatz von Störsendern gibt es keine ausreichenden gesetzlichen Grundlagen (irights, 2017). Darüber hinaus dürfen die privaten mobilen Endgeräte der Schülerinnen und Schüler auch nicht im Nachhinein darauf hin überprüft werden, ob sich die Lernenden während einer Prüfung unerlaubt untereinander oder mit Dritten ausgetauscht haben (Klicksafe, 2017). Ausblick Bislang scheint es noch nicht möglich, die Strategie der Kultusministerkonferenz verbindlich mit BYOD umzusetzen. Vorher müssen diverse rechtliche Regelungen an die veränderte Situation angepasst werden. Unter anderem darf mit Spannung auf Richtlinien gewartet werden, die es zulassen, dass die Schülerinnen und Schüler zu ihren Prüfungen Unterlagen mitbringen und sich dort untereinander und mit fremden Experten austauschen. Alternativ besteht immer noch die Möglichkeit, das Verbot von Störsendern an Schulen auszuhebeln und die Schülerinnen und Schüler zumindest in Prüfungen mit preiswerten, mobilen Endgeräten der Schule zu versorgen. Anders als Hamburg sieht beispielsweise Nordrhein-Westfalen durchaus die Möglichkeit, die Schulen im notwendigen Umfang mit Endgeräten zu versorgen (CDU/Freie Demokraten, 2017, 15). Oder man verzichtet so wie Frankreich ganz auf BYOD. Dort wird den Schülerinnen und Schülern nicht nur im Unterricht die Nutzung des Handys verboten, sondern in allen Bildungseinrichtungen des Landes (DiePresse, 2017). Demnach lernen die Schülerinnen und Schüler in Frankreich mit Geräten der Schulen. In Deutschland wäre das grundsätzlich auch möglich. Ein Land, das beim Versagen der Banken sofort und unkompliziert 150 Milliarden Euro an Hilfen und Bürgschaften mit dem Verweis auf die Systemrelevanz der Banken zur Verfügung stellen kann, sollte auch in der Lage sein, seinen Schülerinnen und Schülern ein paar mobile Endgeräte zu kaufen. Die Jugend unseres Landes ist doch deutlich "systemrelevanter" als deren Banken. Allein mit dem Geld, das dem Fiskus bei den Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften entgangen ist, könnte man alle deutschen Schülerinnen und Schüler ein Jahrzehnt lang mit mobilen Endgeräten versorgen.

  • Fächerübergreifend

In vier Tagen durch Europa – die Digitalkonferenz "Lernen und Lehren im Zeitalter der Digitalität"

Blog

Lehrkräftefortbildungen können auch in Zeiten fallender Inzidenzen und steigender Lockerungen weiterhin oft nur online stattfinden. Dies galt auch für den Digitalkongress "Lernen und Lehren im Zeitalter der Digitalität" des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung für Baden-Württemberg vom 02.10.2021. Dr. Peter Kührt hat für uns daran teilgenommen und berichtet in diesem Blog-Beitrag von seinen Erfahrungen. Das Angebot ist extrem breit: 14 Themenhäuser, 14 Keynotes und über 100 Vorträge und Workshops. Die Themen reichen von der Digitalisierung im Primarbereich über Künstliche Intelligenz bis hin zur Professionalisierung im Lehrberuf, digitale Führung und Gesundheitsprävention. Im Zentrum stehen aber Gelingensbedingungen, Unterrichtskonzepte und digitale Anwendungsmöglichkeiten für einzelne Fächer und Fächerverbindungen wie Religion, Musik, Kunst, Sport, Politik, MINT, berufliche Orientierung und berufliche Bildung. Dies ist aus meiner Sicht wohltuend, thematisieren die meisten aktuellen Online-Fortbildungsveranstaltungen doch vor allem allgemeine Kompetenzen von Lernenden wie Resilienz, gesellschaftliche Teilhabe, Achtsamkeit und Selbstwirksamkeit. Back to the roots also. Und das gelingt auch. Anne-Sophie Waag erläutert ihre Erfahrungen mit Flipped Classroom, Edwin Ramsperger zeigt digitale Anwendungsmöglichkeiten im Fach Ethik, Stefan Ruppaner stellt die "Schmetterlingspädagogik" seiner Schule vor, Martin Mai zeigt digitale Lösungen für den Politik-Unterricht, Kathrin Müller und Christian Heneka stellen Unterrichtsmaterialien vor, die sich mit den Schönheitsidealen im Netz auseinandersetzen. Sabine Kraske erläutert praxisnah und detailliert die Gelingensbedingungen für einen hybriden Unterricht. Dominic Brucker zeigt beeindruckende Ergebnisse seiner Lerngruppe, die im Rahmen des "Themenorientierten Arbeitens" im Bereich nachhaltigen Lernens entstanden sind. Dazu gab es ein provokatives Intro von Glenn González zur digitalen Transformation und den Anforderungen einer zukünftigen digitalen Welt: "D ie Welt von morgen braucht kein Telefon, keine Foto-App, keine langen Texte und kein persönliches Zusammentreffen mehr. Die Bewertungen anderer User und WhatsApp reichen. Fotos werden nicht mehr gespeichert, sondern sofort gepostet. Ohne Handy wird man nicht mehr Auto und Bus fahren können und die Kommunikation mit unserem Kühlschrank wird per Sprache funktionieren. Das ist die Welt, die uns bevorsteht und der wir uns auch nicht entziehen können. " Wie schrieb doch ein Teilnehmer daraufhin so nett: "Wer hier schon Schnappatmung bekommen hat, sollte heute eher die OHP-Birne polieren." Ein Höhepunkt war sicherlich auch die Keynote von John Hattie, der sich überraschend positiv über Social Media und Fern-Unterricht äußerte. Dies solle aber möglichst per Computer, in der Peer-Group und mit intelligenten Tutorensystemen geschehen, damit die Lernenden ihr Wissen vernetzten, ihre persönlichen Defizite artikulieren und sich gegenseitig helfen können. Kommunikation und Kollaboration seien zentral. Es ist bei Hattie nicht überraschend, dass er im Lernprozess permanente Feedbackschleifen von Planung, Durchführung, Kontrolle und Verbesserung fordert. Im Idealfall sollen Überprüfung und Verbesserung bereits während des Lernprozesses geschehen, unter Umständen sogar als lernendes System durch die Software selbst. Das Feedback ermögliche den Schülerinnen und Schülern, besser zu werden, ohne jedoch ihre Freiheit und ihre Neugierde einzuschränken. Sein Credo ist: "Get dirty with ideas" und kämpfe um neue Erkenntnisse! IT und Netz können hierbei wertvolle Hilfen sein und Lernprozesse und -ergebnisse entscheidend verbessern. Andreas Schleicher verwies in seiner Keynote darauf, dass fast die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in Deutschland nach wie vor nicht in der Lage sind, Fakten von Meinungen zu unterscheiden. Zudem zeigen alle empirischen Untersuchungen noch immer, dass der EDV-Einsatz die Unterrichtsqualität und die Lernergebnisse nicht verbessert, sondern verschlechtert. Es bedarf daher seiner Meinung nach einer noch besseren IT-Ausstattung und neuer pädagogischer Konzepte, um die Vorteile der Digitalisierung tatsächlich auch in bessere Lernergebnisse zu übertragen. Frank Lipowsky plädiert schließlich dafür, Lernen nicht leichter, sondern schwerer zu machen, da nur so eine kognitive Aktivierung gelingen würde. Eindimensionales Lernen erwecke nur die Illusion, den Sachverhalt verstanden zu haben. Man muss auch wissen, was falsch ist und warum. Dies aber gelingt nach ihren Vorstellungen nur mit Kontrastieren und Vergleichen. Einige andere Keynotes blieben allerdings sehr im Allgemeinen. Plädoyers für mehr Urteilskraft bei der Dateninterpretation, die besorgniserregende Mediennutzung von Jugendlichen, die Vorteile digitalen Lernens, die unzureichenden Kompetenzen mancher Lehrender – dies alles weiß man eigentlich schon längst und ich habe eher auf neue, kreative, intelligente und mehrwerthaltige Ideen der pädagogischen Umsetzung gehofft. Wie lautet doch ein geflügeltes Wort in der aktuellen politischen Diskussion so oft: Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Handlungsproblem! Rundherum war die Digitalkonferenz aber sehr inspirierend und eine gelungene Veranstaltung. Dies empfanden wohl die meisten der 2.400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer so. Sie hat allerdings den Teilnehmenden auch alles abverlangt. Alleine in den zwei zweistündigen Timeslots am Nachmittag hatte ich je sieben, überwiegend parallele Veranstaltungen, die mich interessiert haben oder hätten. Man jagt zwangsläufig durch die Veranstaltungen. Angesichts der Zeitknappheit und Sessionfrequenz ist es auch nicht verwunderlich, dass die sehr nette Vernetzungsfunktion der Hopin-Videoplattform von den Teilnehmenden kaum genutzt wurde. Ich würde daher unbedingt für weitere solche Fortbildungsveranstaltungen plädieren, diese aber zeitlich entzerren oder die Sessions zeitversetzt und doppelt anbieten. Dies würde dann auch eine eigene Zeitschiene zur Reflexion und Vernetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ermöglichen.

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Digitales Lernen im Schulalltag am Beispiel von "Samsung Neues Lernen" – eine Betrachtung aus…

Fachartikel

Dieser Fachartikel betrachtet den unterrichtlichen Einsatz von Samsung Neues Lernen aus datenschutzrechtlicher Sicht. Die Digitalisierung hat bereits jetzt ganze Branchen verändert und bestimmt mittlerweile unser tägliches Leben. Ein Bereich, für den dies besondere Chancen bietet, stellt unser Schulsystem dar. Digitale Lernprozesse und der Einsatz digitaler Medien können für eine moderne und effiziente Schulbildung sorgen. Gleichzeitig können Kinder und Jugendliche an einen verantwortungsbewussten Umgang mit digitalen Produkten wie Tablets herangeführt werden. Eine zentrale Rolle nimmt bei der Digitalisierung im Schulwesen das Datenschutzrecht ein. Dieses gilt es zu beachten, um personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern zu schützen und neue Lehr- und Lernmethoden sicher zu implementieren. Datenschutz und Datensicherheit müssen gewährleistet werden. Digitalisierung im Alltag und in der schulischen Bildung Die Digitalisierung betrifft bereits einen Großteil unseres Lebens – von kontaktlosem Bezahlen bis hin zur täglichen Smartphone-Nutzung. Nicht zuletzt während der Corona-Pandemie hat sich allerdings gezeigt, dass Deutschland im Bereich der Digitalisierung einiges aufzuholen hat. Um im internationalen Vergleich auf Dauer mithalten zu können, muss auf politischer und gesellschaftlicher Ebene ein Umdenken stattfinden – und das besser gestern als heute! Einen wichtigen Grundpfeiler unseres Zusammenlebens stellt die Bildung, namentlich die Schulbildung, dar. Unser aktuelles Bildungssystem war maßgeblich daran beteiligt, Deutschland zu einer starken Wirtschaftsnation zu machen und hat zahlreiche wegweisende Produkte hervorgebracht. Dennoch ist es wichtig, nicht stehen zu bleiben, sondern sich den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dies bedeutet, Digitalisierung und digitale Produkte als Chancen und nicht nur als Risiken zu begreifen. Durch den Einsatz digitaler Medien und Lernmethoden in Schulen kann nicht nur ein moderner und effizienter Unterricht geschaffen werden. Vielmehr ist es dadurch ebenfalls möglich, Schülerinnen und Schülern einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Produkten näherzubringen. Lösungspakete wie Samsung Neues Lernen bieten Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern gleichermaßen spannende Hilfestellungen im täglichen Unterricht. Die Kernkomponenten von Samsung Neues Lernen sind Content-Schnittstellen-Apps zur Bereitstellung digitaler Lerninhalte (EduCAP für Tablets und EduPool für Webanwendungen), Samsung Knox als mobile Sicherheitslösung sowie das Samsung Classroom Management . Digitaler Unterricht und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Es darf allerdings nicht vergessen werden, dass technische Neuerungen – neben zahlreichen Vorteilen – auch Risiken bergen können. Gerade beim Einsatz digitaler Medien sind diese vorwiegend datenschutzrechtlicher Natur. Hinzu kommt der Umstand, dass gerade Kinder und Jugendliche oft noch sehr unbedarft sind, wenn es um den Umgang mit ihren eigenen Daten geht, da sie die Reichweite häufig nicht einschätzen können. Im Volksmund heißt es oft: Das Internet vergisst nie! Diesem Umstand trägt auch die im Jahr 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besonders Rechnung und hat daher den Schutz von Kindern an verschiedenen Stellen fest verankert. So heißt es beispielsweise in Erwägungsgrund 38 der DSGVO: "Kinder verdienen bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind." Schutz personenbezogener Daten Kernaufgabe der DSGVO ist der Schutz personenbezogener Daten . Hierbei handelt es sich um alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Beispiele für personenbezogene Daten sind der Name und die Adresse einer Person, aber auch (speziell bei Schülerinnen und Schülern) Noten oder die Klassenzugehörigkeit . Verarbeitung personenbezogener Daten Grundsätzlich verbietet die DSGVO jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Erlaubnis vor. Eine solche ist etwa dann gegeben, wenn die betroffene Person in die Datenverarbeitung einwilligt oder die Datenverarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags notwendig ist. Daneben ist es die Aufgabe der einzelnen Bundesländer, gesetzliche Erlaubnisse und den rechtlichen Rahmen für die Verarbeitung beim Einsatz digitaler Lernmittel zu schaffen. Zusätzlich sind bei jedweder Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmte Grundsätze wie Datenminimierung , Zweckgebundenheit oder Richtigkeit der Daten einzuhalten. Die Prinzipien "Datenschutz durch Technikgestaltung" und "datenschutzfreundliche Voreinstellungen" Um diese zahlreichen Vorgaben beim Einsatz digitaler Lernmethoden einzuhalten und zudem ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten, gibt es einiges zu beachten. Art. 25 DSGVO verankert die Prinzipien von "Datenschutz durch Technikgestaltung" (Privacy by Design) und "datenschutzfreundliche Voreinstellungen" (Privacy by Default). Privacy by Design bedeutet, dass der Datenschutz am besten eingehalten werden kann, wenn er bereits bei Erarbeitung eines Datenverarbeitungsvorgangs auf technischer Ebene integriert ist. Beispiel: Nach der DSGVO dürfen einmal erhobene Daten nicht unbegrenzt lange gespeichert werden. Entwickelt man beispielsweise eine Lernsoftware für Schülerinnen und Schüler, sollte bereits im Zeitpunkt der Entwicklung die Möglichkeit einer späteren, rückstandslosen Datenlöschung implementiert werden. Privacy by Default betrifft dagegen den Zeitpunkt der eigentlichen Datenverarbeitung, also beispielsweise während der Nutzung eines Tablets im Unterricht. Hierbei soll durch geeignete Voreinstellungen sichergestellt werden, dass nur diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, deren Verarbeitung für den konkreten Verarbeitungszweck wirklich erforderlich ist (Artikel 25, Absatz 1, Satz 1 DSGVO). Evaluation: das Datenschutzniveau von Samsung Neues Lernen Unter Berücksichtigung der obigen Grundprinzipien bietet Samsung Neues Lernen ein hohes Datenschutzniveau: Die mobile Sicherheitslösung Samsung Knox bietet als Bestandteil von Samsung Neues Lernen Schulen die Möglichkeit, verschiedene Sicherheitsfunktionen zu aktivieren. So können durch Samsung Knox Configure die Geräteeinstellungen der Tablets vor einem Einsatz im Schulunterricht konfiguriert werden. Auf diese Weise ist es möglich, alle Funktionen oder Benachrichtigungen, die für den Unterricht keine Rolle spielen, auszublenden. Zudem lassen sich vor Verwendung der Tablets beispielsweise vorinstallierte Browser wie Google Chrome sowie Google Play Store deaktivieren. Die Samsung Classroom Management-App ermöglicht es der jeweiligen Lehrperson, die Kontrolle über die Verwendung der Tablets im Unterricht zu behalten. Lehrkräfte sind im Rahmen dieser Lösung in der Lage, Benutzerkonten für ihre Schülerinnen und Schüler zu erstellen, Lerninhalte freizugeben, den Bildschirm der Schülerinnen und Schüler zu sperren sowie Daten auf den Schüler-Tablets zu löschen, die während des Unterrichts angefallen sind. Dies wiederum sorgt nicht nur für eine angenehme und produktive Unterrichtsatmosphäre, sondern auch für ein erhöhtes Datenschutzniveau. Mit Hilfe digitaler Lernplattformen ( EduCAP oder der Webvariante EduPool ) sind Lehrkräfte in der Lage, Schülerinnen und Schülern Lerninhalte zuzuweisen, die für die Schule oder den Schulträger von Publishern (Schulbuch-Verlagen) lizenziert wurden. Für die Nutzung von EduCAP wird mit Hilfe von Antares eine sogenannte Edu-ID für jeden einzelnen Schüler beziehungsweise jede einzelne Schülerin erstellt. Die personenbezogenen Daten der entsprechenden Schülerinnen und Schüler werden also pseudonymisiert. Diese Pseudonymisierung dient dem Datenschutz und findet sich zudem in Artikel 25 Absatz 1 DSGVO explizit als Beispiel für Privacy by Default . Die Zuweisung der Inhalte erfolgt anschließend nicht an die "Klarnamen" der Schülerinnen und Schüler, sondern an die genannten Edu-IDs. Bei Samsung Neues Lernen ist es gemäß dem Grundsatz Privacy by Default sowie im Einklang mit dem Grundsatz der Datenminimierung möglich, bei der Verwendung mit einem Minimum an personenbezogenen Daten auszukommen. Dadurch wird die Erhebung solcher Daten verhindert, die für den konkreten Anwendungsfall keine Rolle spielen. So ist es etwa für Schülerinnen und Schüler nicht erforderlich, einen individualisierten Account, beispielsweise bei Google oder Samsung, anzulegen, um die Tablets im Unterricht zu verwenden. Weitere Datenschutz-Maßnahmen Die genannten datenschutzrechtlichen Sicherheitsmechanismen können darüber hinaus durch weitere Maßnahmen ergänzt werden: So besteht die Möglichkeit, Lehrkräfte regelmäßig im Datenschutz zu schulen , um auf veränderte Gesetzeslagen hinzuweisen und vorhandenes Wissen zu festigen. Auch eine Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern auf das Thema Datenschutz erhöht die Datensicherheit. Ein Berechtigungskonzept hilft Schulen bereits im Vorfeld, eine klare Rollenverteilung der verschiedenen Akteure festzulegen. Dabei kann festgelegt werden, wer auf welche Systeme Zugriff hat und wie die Zugriffe erteilt und wieder entzogen werden können. Fazit: datenschutzkonforme Digitalisierung des Unterrichts Die datenschutzkonforme Implementierung digitaler Lerninhalte an Schulen bietet also gleich auf mehreren Ebenen enorme Vorteile: Schulen und Lehrkräften wird ein wirksames Instrument für effizientes und modernes Arbeiten an die Hand gegeben, Schülerinnen und Schülern wird das digitale Lernen erleichtert und zudem wird eine verantwortungsbewusste Heranführung an digitale Medien geschaffen. Dadurch lernen Kinder und Jugendliche bereits früh, dass digitale Produkte wie Tablets nicht nur der Unterhaltung dienen, sondern auch für produktive Zwecke eingesetzt werden können. Bei der Digitalisierung des Unterrichts stellen Lösungen wie Samsung Neues Lernen einen wichtigen Baustein dar. Gerade in unserer digitalen und sich schnell ändernden Welt ist es notwendig, sich stetig anzupassen und weiterzuentwickeln. Frei nach dem Ausspruch des griechischen Philosophen Heraklit lässt sich sagen: "Die einzige Konstante im digitalen Zeitalter ist die Veränderung."

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Online-Gaming als Thema in Schule und Unterricht

Fachartikel
5,99 €

Dieses Experten-Interview beantwortet Fragen rund um die Themen Online-Gaming und Online-Sucht. Es informiert über positive Lerneffekte und Risiken von Online-Games und gibt Tipps, wie das Thema in Schule und Unterricht behandelt werden kann. Welche Online-Games sind bei Jugendlichen aktuell am beliebtesten? Wie können Jugendliche für Risiken des Online-Gamings sensibilisiert werden? Und welchen Beitrag können Schule und Unterricht leisten? Diese und weitere Fragen hat uns Susanne Rödiger von JUUUPORT beantwortet. Susanne Rödiger ist medienpädagogische Projektmanagerin bei der Online-Beratungsplattform JUUUPORT und koordiniert dort die Abläufe in der JUUUPORT-Beratung, dem Team und der Vereinsarbeit. Welche Online-Games sind bei Jugendlichen aktuell am beliebtesten? Zu den bei Jugendlichen aktuell beliebtesten Spielen gehören neben den Online-Shootern wie Fortnite oder Call of Duty auch Open World-Spiele und Action-Spiele wie The Legend of Zelda, Assassin‘s Creed, Grand Theft Auto oder Read Dead Redemption 2. Ebenso beliebt sind sogenannte MMORPG's (Massively Multiplayer Online Role Playing-Games), bei denen sich mehrere tausend Spielerinnen und Spieler gemeinsam in einer digitalen Welt bewegen und miteinander über Chats interagieren können. Welche Risiken birgt das Spielen von Online-Games? Online-Games sind so angelegt, dass sie die Spielenden permanent im Spiel halten wollen. Es findet ein ständiger Wechsel zwischen Anspannung und Belohnung statt. Level, die erreicht wurden, werden beispielsweise mit Upgrades für Ausrüstung oder besseren Fertigkeiten belohnt. Das spornt die Spielenden an, weiter voranzukommen. Das "Flow"-Erlebnis, das Mihály Csikszentmihalyi erstmalig beschrieben hat, wird im Zusammenhang mit dem Spielen dann zum Problem, wenn das Verlangen danach übermäßig wird und andere Freizeitaktivitäten keine oder nur noch eine stark untergeordnete Rolle spielen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2018 die daraus folgende Online-Spielsucht offiziell in ihren Katalog der Krankheiten aufgenommen. Ein weiteres Risiko stellen In-App-Käufe dar, insbesondere in Free-to-Play-Games. Zunächst kostenfrei angebotene Spiele laden über zusätzliche kostenpflichtige Spielinhalte (In-App-Käufe) dazu ein, beispielsweise im Spiel schneller voran zu kommen oder andere Vorteile gegenüber nicht zahlenden Spielerinnen und Spielern zu erhalten. Online zu spielen gehört für die meisten Jugendlichen heute zur Freizeitbeschäftigung einfach dazu. Hierbei mit den Freundinnen und Freunden mithalten zu wollen ist ähnlich wichtig wie beim Sportunterricht nicht als Letzer aufgerufen zu werden. Immer mithalten zu wollen, kann aber auch dazu verführen, übermäßig viel zu spielen oder im Spiel jeden Preis zahlen zu wollen. Zuletzt darf man auch die Gefahr, die von so genannten Cybergroomern ausgeht, nicht vergessen. Erwachsene legen sich im Spiel eine (oft falsche) Identität zu, mit der sie zunächst anonym mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt treten können. Mit der Zeit wird Vertrauen aufgebaut, oft nutzen die "Groomer" dabei fehlende freundschaftliche oder familiäre Bindungen aus. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem sexuellen Missbrauch der oder des Heranwachsenden. Wie können Jugendliche für diese Risiken sensibilisiert werden? Eine besonders wichtige Rolle spielen die Eltern . Der beste Schutz ist ein gutes Verhältnis und eine enge Bindung zu den eigenen Kindern. Besteht diese, ist es im besten Fall so, dass Kinder und Jugendliche vor ihren Eltern keine Geheimnisse darüber haben, was sie wie oft und lange spielen. Computerspiel-Zeiten zu vereinbaren, kann vor allem bei Kindern und jüngeren Jugendlichen sehr hilfreich sein. Eltern sollten ihren Kindern außerdem beibringen, welche Informationen sie im Netz auf keinen Fall von sich preisgeben sollten, wie den realen Namen, die Adresse oder die Telefonnummer. Vor allem jedoch sollte das Kind immer das Gefühl haben, dass es, egal was passiert ist, zu den Eltern gehen und sich Hilfe holen kann. Um Jugendliche zu sensibilisieren, sollten die Eltern ihnen - ähnlich wie im Straßenverkehr - alle wichtigen Regeln beibringen. Das bedeutet auch, dass Eltern sich in die (Online-Spiel)-Welt ihres Kindes einarbeiten müssen. Hilfsangebote wie der Spielerratgeber NRW können einen guten ersten Überblick geben, wie geeignet Spiele für welche Altersgruppe sind. Außerdem schafft der gesetzliche Jugendschutz eine wichtige Grundlage für die Medienerziehung. Dazu gehören die Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), die, wie die Kennzeichen der FSK bei Filmen, eine Auskunft über eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung der Spiele geben. Die Kennzeichen gibt es nicht nur für Spiele im Handel, sondern mittlerweile auch für Apps und Online-Spiele. Eltern können technische Schutzsysteme nutzen, um den Zugang zu Spielen einzuschränken. Damit kann man zum Beispiel bestimmte Altersstufen sperren, aber auch Zeitbudgets festlegen, Chat-Funktionen ein- oder Ausgaben beschränken. Bei auffälligen Online-Inhalten können sich Jugendliche und ihre Eltern außerdem an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM), an die FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia), an jugendschutz.net oder an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wenden. Insbesondere die KJM verfolgt in Zusammenarbeit mit jugendschutz.net Verstöße konsequent. Hierfür sind sowohl im Jugendschutzgesetz als auch im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder Bußgelder festgelegt. Welchen Beitrag können Schulen leisten? Computerspiele oder Online-Games sind bislang in vielen Schulen kein Thema. Das liegt an der häufig fehlenden technischen Ausstattung in den Schulen und viele Lehrkräfte haben selbst auch keinen Bezug zu diesem Thema. Ich denke aber, Online-Games können ein guter Muntermacher innerhalb des Unterrichts sein. Beispielsweise die "Assassin's Creed"-Reihe kann Lust darauf machen, die im Spiel erlebten historischen Figuren besser kennenzulernen und tiefer in ihre Geschichte einzusteigen. Grundsätzlich gibt es eine große Bandbreite an Spielen zum Einsatz in Schulfächern und Experten raten nicht immer nur zu so genannten "Serious Games", die direkt für das Lernen konzipiert wurden. Indem Lehrkräfte zeigen, dass sie sich für die Lebenswelt ihrer Schülerinnen und Schüler interessieren, kann das Verhältnis enger und der Unterricht interessanter werden. Wer dabei als Lehrkraft nicht extra ins Computer-Kabinett umziehen und alle technischen Herausforderungen, die damit an vielen Schulen heute noch verbunden sind, bewältigen möchte, kann auch kurze Einblicke über "Let's Plays" nutzen, bei denen Gamerinnen und Gamer ihr eigenes Spiel als Video festgehalten haben. Zusätzlich können Lehrkräfte die Erziehungsaufgaben der Eltern unterstützen und über die Gefahren im Netz und in Online-Games aufklären. Dies kann im Fachunterricht, aber auch durch medienpädagogische Projekte an Schulen geschehen, bei denen auch Hilfsangebote wie unsere JUUUPORT-Beratung vorgestellt werden. Bei JUUUPORT können sich Jugendliche, die Fragen rund um das Thema Gaming haben, melden und erhalten Hilfe von Gleichaltrigen, die sich in Online-Games häufig viel besser auskennen als Erwachsene. Welche Netzwerkpartner und Materialien rund um den Themenkomplex Online-Gaming können Schulen zu Rate ziehen? Die USK bietet einen Leitfaden für Lehrkräfte zum Einsatz von Computerspielen im Unterricht an. Ebenfalls auf dieser Seite findet man auch den Elternratgeber, der praktische Tipps aus dem Erziehungsalltag gibt und bestimmt auch für Lehrkräfte interessant ist. Der bereits erwähnte Spieleratgeber NRW kann Anregungen vermitteln, welche Spiele für den Einsatz im Unterricht geeignet sind. Auch die Initiative Gutes Aufwachsen mit Medien informiert über aktuelle Trends im Bereich Online-Games. Sie haben ja schon das Thema Computerspiel-Sucht angesprochen. Wann ist ein Kind oder Jugendlicher gefährdet? Ein Kind oder Jugendlicher ist dann gefährdet, an Computerspiel-Sucht zu erkranken, wenn das eigene Leben fast ausschließlich aus Computerspielen besteht. Die Alarmglocken sollten läuten, wenn Betroffene über einen längeren Zeitraum hinweg Termine vernachlässigen und das Spielen über alle anderen Aktivitäten stellen. Das kann bei Kindern und Jugendlichen beispielsweise auch bedeuten, der Schule fernzubleiben und nach der Schule ausschließlich Zeit mit Computerspielen zu verbringen, statt die Hausaufgaben zu erledigen oder anderen Freizeitaktivitäten nachzugehen. Auch Übergewicht zu entwickeln und die eigenen körperlichen Bedürfnisse (schlafen, essen, Körperpflege) zu vernachlässigen, können in diesem Zusammenhang Anzeichen einer Sucht sein. Unter spielsucht-therapie.de findet man eine Beschreibung der Anzeichen, die auf eine Computerspiel-Sucht hindeuten und entsprechende Hilfsangebote. Was kann ich als Lehrkraft konkret tun, wenn ein Sucht-Fall in meiner Klasse bekannt wird? Wenn Lehrkräfte den Eindruck haben, dass jemand in der eigenen Klasse betroffen ist, ist ein wichtiger Schritt zunächst, die Eltern zu informieren und gemeinsam mit der oder dem Betroffenen und den Eltern Strategien aus der Abhängigkeit heraus zu entwickeln. Dazu gehört vor allem, die Ursachen der Sucht herauszufinden – ist die Computerspiel-Sucht eine Kompensation von anderen Dingen im Leben der oder des Betroffenen, die gerade schief laufen? Im zweiten Schritt ist es wichtig, das Leben umzustellen und neue Aktivitäten anstelle des Computer-Spielens zu setzen. Das kann beispielsweise ein neues Hobby sein, über welches der oder die Betroffene häufig dann auch den Kontakt zu anderen Jugendlichen wieder aufbaut. Wenn Betroffene, Lehrkräfte und Eltern an der Stelle überfordert sind, gibt es Anlaufstellen wie den Fachverband Medienabhängigkeit oder Erste Hilfe Internetsucht , die unterstützen können. Lehrkräfte können das Thema Computerspiel-Sucht auch im Unterricht oder in der Elternarbeit aufgreifen. Beispielsweise bietet die Initiative klicksafe.de eine Handreichung für einen Elternabend an, bei dem auf Internetangebote für pädagogische Fachkräfte eingegangen wird.

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Datenschutz auf der Schulhomepage gemäß der EU-DSGVO

Fachartikel
5,99 €

Das Thema "Datenschutz" spielt für Schulen nicht nur im Unterricht eine Rolle: Fast jede Schule präsentiert sich im Internet mit einer eigenen Schulhomepage. Neben der Außendarstellung dient sie auch als Kommunikationsmedium, mit dem Eltern, Lernende und Lehrkräfte informiert werden. Was dabei nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung rechtlich für Schulleiter zu beachten ist, wird in diesem Artikel erläutert. Die Schulhomepage ist das Medium, über das die Schule mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und der Öffentlichkeit kommuniziert. Für die Inhalte ist allein die Schulleitung verantwortlich, die diese Aufgabe delegieren kann. Im Rahmen der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGVO) ist bei der Erstellung und Pflege einer Website einiges zu beachten: Entscheidend hierbei, ist das Impressum, das den Anforderungen der EU-DSGVO genügen muss. Was hat sich für die Erstellung der Schulhomepage nach Einführung der EU-DSGVO geändert? Nach wie vor ist ein vollständiges und korrektes Impressum laut Telemediengesetz (TMG) verpflichtend vorgeschrieben. Wer dieser Impressumspflicht nicht nachkommt, begeht gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 TMG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Weiterhin muss das Impressum die nach DSGVO notwendige Datenschutzerklärung und die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten enthalten. Für die rechtssichere Erstellung des Impressums ist der Schulträger verantwortlich. Neben dem Impressum ist die personenbezogene Verarbeitung von Daten bei der Erstellung von Videos und Fotografien zu beachten. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass für die Umsetzung des Datenschutzes bezüglich der Schulhomepage allein die Schulleitung verantwortlich ist. Erläuterung der verwendeten Begrifflichkeiten Zum besseren Verständnis in Bezug auf den Datenschutz werden die entsprechenden Begrifflichkeiten vorab erläutert: Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung (zum Beispiel eines Fotos) zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (zum Beispiel Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten. Pseudonymisierung entspricht einer Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. Profiling meint jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, sexueller Orientierung, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. Als Verantwortliche oder Verantwortlicher wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, (zum Beispiel die Schulleitung) die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet. Auftragsverarbeiterin oder Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung, Firma oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, also den Server betreibt, auf dem die Schulhomepage gehostet wird. Als "Cookies" werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu den Nutzern (beziehungsweise dem Gerät, auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, beziehungsweise "Session-Cookies" oder "transiente Cookies" werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem die Nutzer ein Onlineangebot verlassen und den Browser schließen. Der Aufbau des Impressums der Schulhomepage Im Folgenden wird der Aufbau des Impressums sowie die Datenschutzerklärung des Anbieters der Datenverarbeitung im Auftrag erläutert. Folgende Punkte müssen in einem Impressum unbedingt genannt werden: Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung der Daten? Wie lauten die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten? Ein Hinweis auf Haftung für Links ist erforderlich: Die Schulhomepage enthält möglicherweise Links zu externen Webseiten, auf deren Inhalte die verantwortliche Stelle (Schulleitung) keinen Einfluss hat. Deshalb kann für diese fremden Inhalte auch keine Haftung übernommen werden. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten sollten zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft worden sein. Rechtswidrige Inhalte dürfen zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar gewesen sein. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung der Schulleitung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen müssen derartige Links umgehend entfernen werden. Wie erfolgt die Nennung der Arten der verarbeiteten Daten? Bestandsdaten (Namen, Adressen), Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummern), Inhaltsdaten (Texteingaben, Fotografien, Videos, ...), Nutzungsdaten (besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten, ...) sowie Meta-/Kommunikationsdaten (Geräte-Informationen, IP-Adressen) müssen genannt werden. Die Nennung der Kategorien betroffener Personen (Besuchende und Nutzende) sowie die Nennung des Verarbeitungszweckes (Zurverfügungstellung der Homepage, seiner Funktionen und Inhalte, Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern, Sicherheitsmaßnahmen sowie Reichweitenmessung/Marketing) müssen erfolgen. Aufgaben der Auftragsdatenverarbeitung Die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Auftragsdatenverarbeitung ist die EU-DSGVO: Der Art. 13 DSGVO ist die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitungen im Auftrag. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen des Auftragsdatenverarbeiters sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Auftragsdatenverarbeiters ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Sicherheitsmaßnahmen, die der Auftragsdatenverarbeiter oder die Auftragsdatenverarbeiterin gewährleisten muss: Nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für ein entsprechendes Datenschutzniveau gewährleistet werden. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren müssen Verantwortliche Verfahren einrichten, die eine Wahrnehmung von Betroffenen Rechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner sollte der Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, beziehungsweise der Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch eine entsprechende Datenschutz freundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO) sichergestellt sein. Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitenden und Dritten: Sofern bei der Auftragsdatenverarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen offenbart, übermittelt oder Zugriff auf die Daten ermöglicht werden sollen, sollte dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (zum Beispiel wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist) möglich sein. Sofern die Auftragsdatenverarbeiterin oder der Auftragsdatenverarbeiter Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sogenannten "Auftragsverarbeitungsvertrages" beauftragt, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO. Übermittlungen in Drittländer: Sofern Daten in einem Drittland (das heißt außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeitet werden sollen oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, beziehungsweise der Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, sollte dies nur zur Erfüllung der (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage der Einwilligung des Auftraggebers, (Schulträger, Schulleitung), aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage der berechtigten Interessen des Auftragnehmers erfolgen. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, sollten die Auftragnehmenden die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten lassen können. Das heißt die Verarbeitung würde dann zum Beispiel auf Grundlage besonderer Garantien erfolgen - wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (zum Beispiel für die USA durch das "Privacy Shield") oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte "Standardvertragsklauseln"). Rechte der betroffenen Personen: Die Schulleitung sowie die Nutzer der Homepage haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO. Die Schulleitung, bzw. die Nutzer der Homepage haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der sie betreffenden Daten, oder die Berichtigung der sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen. Nutzer und Schulleitung haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden , bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen. Nutzer und Schulleitung haben das Recht zu verlangen, dass die sie betreffenden Daten, die sie dem Auftragnehmer bereitgestellt haben, nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung a n andere Verantwortliche zu fordern. Nutzer und Schulleitung haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Widerrufsrecht: Nutzer und Schulleitung haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen Widerspruchsrecht : Nutzer und Schulleitung können der künftigen Verarbeitung der sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen. Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung: In einem "Cookie" kann zum Beispiel der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als "permanent" oder "persistent" werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann zum Beispiel der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als "Third-Party-Cookie" werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind, spricht man von "First-Party Cookies"). Der Auftragsdatenverarbeiter sollte folgendes Angebot unterbreiten: Falls die Nutzer und die Schulleitung nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden diese gebeten, die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies könnte dann allerdings zu Funktionseinschränkungen eines Onlineangebotes (hier der Schulhomepage) führen. Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite oder die EU-Seite erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Löschung von Daten: Die auf der Schulhomepage verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen einer Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, sollten die auf der Schulhomepage gespeicherten Daten gelöscht werden, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, sollte deren Verarbeitung eingeschränkt werden. Dies sollte den Nutzern mitgeteilt werden. Hosting und E-Mail-Versand: Die von den meisten Auftragsdienstleistern in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die der Auftragsdienstleister zum Zwecke des Betriebs z.B. der Homepage einsetzt. Hierbei verarbeitet der Auftragnehmer, bzw. dessen Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes ( Schulhomepage) auf Grundlage deren berechtigter Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung des entsprechenden Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag). Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles: Der Hostinganbieter erhebt auf Grundlage seiner berechtigten Interessen ( z.B. Verhinderung eines Missbrauchs) im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, der URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider. Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (zum Beispiel zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal sieben Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen. Zusammenfassung Abschließend lässt sich noch einmal zusammenfassend festhalten, dass im Impressum der Schulhomepage die Verantwortlichen für die verarbeiteten Daten, der oder die Datenschutzbeauftragte, die Arten der verarbeiteten Daten sowie der Zweck der Verarbeitung genannt werden müssen. Weiterhin muss über die Rechte der Nutzergruppe der Schulhomepage sowie über die Verwendung der Cookies informiert werden. Es muss ein Vertrag zwischen dem Anbieter der Schulhomepage und dem Auftragsverarbeiter vorliegen, in dem die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien klar geregelt sind.

  • Fächerübergreifend

Einführung in das Thema "Gewichte und Maße" mit Umrechnungen

Interaktives / Video

In diesem Arbeitsmaterial lernen die Schülerinnen und Schüler am Beispiel eines Lernvideos Gewichte und Maße sowie Umrechnungen kennen. Sie verbessern ihre Größenvorstellung, indem sie in zahlreichen (interaktiven) Übungen in die jeweiligen Einheiten umrechnen. In diesem Arbeitsmaterial bekommen die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 eine thematische Einführung in die Begriffe und die Umrechnungsfaktoren der Gewichte und Maße Milligramm, Gramm, Kilogramm, Tonne . Sie lernen, Größenangaben in unterschiedlichen Schreibweisen darzustellen und Größenangaben in benachbarte Einheiten umzuwandeln. Die Schülerinnen und Schüler eignen sich anhand des Lernvideos das notwendige Wissen an, um zunächst das Arbeitsblatt eigenständig zu bearbeiten. Die interaktiven Übungen dienen als Vertiefung oder zusätzliche Übung. Die Arbeitsmaterialien sind als Einführung und als Übung der Begriffe und des Umrechnens von Gewichten vorgesehen. Sie umfassen das Lernvideo und die interaktiven Übungen sowie das Arbeitsblatt und das Lösungsblatt. Fachbezogene Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler wählen Größeneinheiten hinsichtlich der jeweiligen Situation angemessen aus. nutzen das Lernvideo, um sich Informationen zu beschaffen. verwenden das Lernvideo als Hilfsmittel, um die mathematische Aufgaben zu lösen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler suchen, verarbeiten und bewahren Inhalte und Materialien auf. kommunizieren und kooperieren auf verschiedenen Ebenen miteinander. setzen digitale Werkzeuge zum Lösen von Problemen ein. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kommunizieren sachlich. bearbeiten die Aufgaben gemeinsam. halten sich an Absprachen und Vereinbarungen.

  • Mathematik / Rechnen & Logik
  • Sekundarstufe I
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