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Aufgeklärt statt autonom: Linksextremismus-Prävention für die Schule

Dossier

Extremisten gefährden, unabhängig von ihrer ideologischen Prägung, das friedliche Zusammenleben in unserem demokratischen Staat. Statt durch Mitgestaltung, Kritik und gesellschaftlichem Engagement auf Grundlage der Menschenrechte und unserem Grundgesetz wollen sie durch die Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung die Gesellschaft mit Gewalt in ihrem Sinne verändern. Dieses Dossier ist ein Beitrag zur schulischen Präventionsarbeit und thematisiert Linksextremismus, nicht, weil die momentane Gefahr durch Linksextremisten größer ist als durch andere Extremismusformen, sondern, weil der Linksextremismus, wie jeder Extremismus, eine Gefahr für das friedliche Zusammenleben in unserem freien und demokratischen Staat ist. Das Dossier enthält eine Ausstellung bestehend aus 12 Plakaten und Arbeitsmaterial für den Unterricht, um das Thema Linksextremismus in der Schule zu behandeln. Dabei steht die Auseinandersetzung mit linksextremistischen Strategien, Strömungen, Anti-Haltungen und ihr mediales Auftreten im Mittelpunkt. Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am demokratischen Prozess und zu kritischem Denken aufgefordert werden. Sie sollen lernen, dass gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Missstände kritisiert werden dürfen und wie sie sich mit demokratischen Mitteln für ihre Anliegen einsetzen können, ohne auf extremistische Methoden und Ideologien zurückgreifen zu müssen.

  • Fächerübergreifend
  • Geschichte, Politik und Gesellschaftswissenschaften

Digitales Lehrwerk "Extremismusprävention und interkulturelles Lernen"

Dossier

Die Anerkennung des Grundgesetzes und der Menschenrechte ist die Grundlage unserer liberalen demokratischen Gesellschaft. Politische und religiöse Extremisten sprechen dieser Grundlage ihre Gültigkeit ab und setzen stark vereinfachende und häufig menschenverachtende Dogmen und Weltbilder an ihre Stelle. Besonders Jugendliche sollen durch die Verbreitung von Propaganda in sozialen Medien, durch Musik und Videos angesprochen und für extremistische Ideen gewonnen werden. Schülerinnen und Schüler über Strategien von Extremisten aufzuklären und für ein demokratisches und tolerantes Zusammenleben zu begeistern, ist die beste Prävention gegen eine Radikalisierung – diesem Ziel sieht sich das Digitale Lehrwerk verpflichtet. Die fünf Themenschwerpunkte widmen sich dabei den verschiedenen extremistischen Weltanschauungen, entlarven ihre Ideologien, zeigen auf wie sie versuchen besonders im Internet Jugendliche anzusprechen und animieren Schülerinnen und Schüler dazu, sich in einer demokratischen Gesellschaft zu engagieren und einzubringen. Das Digitale Lehrwerk richtet sich an Lehrkräfte der Klassenstufe fünf bis zehn der Sekundarstufe I aller Schulformen und außerschulische Pädagogen. Einsatzmöglichkeiten bieten dabei die Fächer Politik, Ethik, Religion und Geschichte. Alle Materialien im Dossier stehen als freie Bildungsinhalte zur Verfügung. Sie können somit rechtssicher genutzt und angepasst werden. Mehr zum Digitalen Lehrwerk, den Projektpartnern und dem Fachbeirat erfahren Sie hier .

  • Fächerübergreifend

Der Weg zum Grundgesetz

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema "Der Weg zum Grundgesetz" erarbeiten sich die Schülerinnen und Schüler die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes. Zudem recherchieren sie zu einschlägig bekannten Persönlichkeiten und spezifischen Problemstellungen. Am 1. September vor fast 70 Jahren traten in Bonn 65 Frauen und Männer zum "Parlamentarischen Rat" zusammen, sie wurden die "Mütter" und "Väter" des Grundgesetzes. Ihre Aufgabe war es, bei der Erarbeitung der Verfassung für einen künftigen Weststaat parteipolitische Interessengrenzen hinter sich zu lassen und vor allem die richtigen Lehren aus der jüngsten Vergangenheit zu ziehen. Das Scheitern der Weimarer Verfassung und den letztlich daraus hervorgegangenen nationalsozialistischen Terror hatten sie noch deutlich vor Augen, aus diesen Fehlentwicklungen mussten die richtigen Lehren gezogen werden. Das Grundgesetz, das der Parlamentarische Rat schuf, ist laut zeitgenössischer Definition "im Kern eine bürgerlich-liberale Verfassung mit deutlichem metaphysischem Bezug, aber auch ausgeprägtem Sozialstaatscharakter", deren Kompromisscharakter wesentlich zu ihrem inzwischen 70-jährigen Erfolg beitrug. Methodischer Hinweis Drei Arbeitsblätter begleiten die Lernenden bei der Arbeit zum Thema. Diese Materialien können den Lernenden auf Papier zur Verfügung gestellt oder - besser - digital zugänglich gemacht werden. Kritische Mediennutzung Die Schülerinnen und Schüler recherchieren zwar auf vorgegebenen Internetseiten, müssen dabei aber - das betrifft vor allem das Online-Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung - mit dem vorhandenen Material eigenständig und zielgerichtet arbeiten, was letztlich nicht nur der Wissensgewinnung, sondern auch der Stärkung der Medienkompetenz dient. Neben den darstellenden Texten kann optional auf Primärquellen zurückgegriffen werden, entsprechende externe Links sind gesondert angegeben. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen Ausgangspunkt und Genese des Grundgesetzes kennen. lernen Besonderheiten der bundesdeutschen Verfassung kennen. erkennen die Unterschiede zur Weimarer Verfassung. lernen wichtige Protagonisten kennen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren im Internet nach Informationen. erproben Textarbeit am Bildschirm.

  • Geschichte / Früher & Heute / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I

Die Weimarer Verfassung: Informationen bei Wikipedia teilen

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zur Weimarer Verfassung wirken die Schülerinnen und Schüler an der Ausgestaltung und Verbesserung von Wikipedia mit. Sie erstellen Grafiken zu den Wahlergebnissen von 1919 und visualisieren ein Verfassungsschema in einem Präsentationsprogramm.Das Thema dieser Unterrichtseinheit ist die Weimarer Verfassung, die als eigenständiges Dokument sowie im Kontext ihrer Vorgänger und Nachfolger zu betrachten ist. Die Weimarer Republik und die Bundesrepublik müssen in einer Kontinuität betrachtet werden, auch wenn letztere durch die Rede von der Zerstörung der Weimarer Demokratie häufig nicht gesehen wird. Beide Staatsgebilde sind föderalistische Verfassungsstaaten, die Wohlfahrt und soziale Absicherung sowie die parlamentarische Demokratie verfassungsrechtlich verankert haben, und sie sind Rechtsstaaten. Das Grundgesetz, das 1949 in Kraft trat, war aus der Weimarer Verfassung heraus entstanden und ohne diese in seiner Form so nicht denkbar. Sachanalyse Am 6. Februar 1919 trat die drei Wochen zuvor gewählte Nationalversammlung in Weimar zusammen, um eine Verfassung für die erste gesamtdeutsche Republik zu erarbeiten. Weimar hatte man als Tagungsort gewählt, da in Berlin die Spartakisten, welche eine Räterepublik nach sowjetischem Vorbild anstrebten, den bewaffneten Aufstand übten und von daher die Sicherheit der Abgeordneten in der Reichshauptstadt nicht garantiert war. Dass man als Ausweichort Weimar wählte, hatte insbesondere auch eine symbolische Bedeutung, wollte man doch bewusst an den Geist der von Goethe und Schiller geprägten Weimarer Klassik anschließen und hier auch international einen Kontrapunkt zum Bild des barbarischen "Hunnen" des Ersten Weltkrieges setzen. Vorkenntnisse Die Lernenden sollten Vorkenntnisse in der Arbeit mit einem Tabellenkalkulationsprogramm mitbringen, da sie mit diesem Grafiken zu Wahlergebnissen erstellen. Zudem sollten sie die Arbeit mit einem Präsentationsprogramm bereits erprobt haben. In der Unterrichtseinheit ist gefordert, eigene Ergebnisse in Wikipedia einzubinden. Wie das geht, erfahren die Lernenden im in der Arbeitsdatei mitgelieferten Link. Ablauf der Unterrichtseinheit Auf der Unterseite wird der Ablauf detailliert beschrieben. Außerdem werden die Materialien den Unterrichtsphasen zugeordnet. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen die wesentlichen Inhalte der Weimarer Verfassung kennen. beschäftigen sich mit den problematischen Aspekten der Verfassung. erkennen, was die Väter und Mütter des Grundgesetzes aus den Fehlern von Weimar lernten. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten mit Computer und Internet Rechercheaufgaben zu Weimar. werten Online-Quellen zielgerichtet aus. erproben Textarbeit am Bildschirm. nutzen ein Tabellenkalkulationsprogramm zur Grafikerstellung. beteiligen sich aktiv an der Ausgestaltung und Verbesserung von Wikipedia. erstellen mithilfe einer Präsentationssoftware ein dynamisches Verfassungsschema. Zunächst arbeiten die Lernenden zu den Ergebnissen der Wahlen zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919. Die Wahlergebnisse sollen mithilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms visualisiert werden. Nun recherchieren die Lernenden anhand einer vorgegebenen Internetquelle zur Reichsverfassung von 1919. Sie sollen dann mithilfe eines Präsentationsprogramms ein eigenes Verfassungsschema zu entwerfen, das die Funktion von Einzelaspekten der Weimarer Verfassung dynamisch veranschaulicht. In dieser Phase erhalten die Lernenden zunächst die Arbeitsaufträge und dann die Links zu Websites, auf denen sie recherchieren sollen. Zentrale Punkte der Verfassung werden auf ihre Alltagstauglichkeit überprüft. Bei der Ausarbeitung der Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland, des Grundgesetzes, hat man 1948/49 versucht, die Mängel der Weimarer Verfassung auszugleichen. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen diese beiden Verfassungen unter verschiedenen Gesichtspunkten.

  • Geschichte / Früher & Heute
  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I

Die gesetzliche Unfallversicherung

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtsmaterialien beschäftigen sich mit der gesetzlichen Unfallversicherung als integralem Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Mit der Gründung einer Versicherung gegen Arbeitsunfälle und – in einem zweiten Schritt – auch gegen Berufskrankheiten betrat Deutschland im Jahr 1885 Neuland. Im Zuge der bismarckschen Sozialgesetze als Reaktion auf die drängenden Probleme der Industrialisierung initiiert, bot sie mehr Sicherheit für Arbeitnehmende und Arbeitgebende. Was vor 125 Jahren begann, hat in seinen wesentlichen Grundzügen heute noch Bestand und wurde zu einem Grundpfeiler der sozialen Sicherungssysteme. Ergänzend zu den Grundlagen des Sozialsystems, die die Schülerinnen und Schüler bereits in der Sekundarstufe I kennengelernt haben, können nun vertiefend die Themen "Sozialstaatlichkeit" und "Strukturwandel" behandelt werden. Exemplarisch werden anhand der gesetzlichen Unfallversicherung Einsichten in den gesellschaftlichen Wandel seit dem industriellen Zeitalter vermittelt. Die Einheit bietet zudem Hintergrundinformationen für die Lehrkraft zu diesen Themen: Grundgesetz und Sozialstaatsprinzip Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Zeit der Industrialisierung Kinderarbeit Von der "Kaiserlichen Botschaft" zum Sozialstaat Die Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung Grundlegende Strukturen Präventionsauftrag Schüler-Unfallversicherung Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erkunden das Sozialstaatsprinzip der Bundesrepublik Deutschland. kennen Prinzipien und Säulen der sozialen Sicherung. wissen, was das Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes beinhaltet. kennen die gesetzliche Unfallversicherung als Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. konstatieren und bewerten Veränderungen in Arbeitsprozessen. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nutzen das Internet als Informations- und Recherchemedium. vergleichen und analysieren verschiedene Positionen und Bewertungen. nutzen verschiedene Präsentationstechniken. erweitern ihre Kommunikationsfähigkeiten, zum Beispiel in (Podiums-)Diskussionen. sammeln thematisch relevante Informationen und bereiten diese in einem Wiki aus. interpretieren Statistiken und Schaubilder. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erkennen Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Sachverhalte. begreifen sich als Teil der Gesellschaft und entwickeln Verantwortungsbewusstsein. stärken ihre Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft. planen Lernprozesse selbstständig.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe II

Demokratie und Menschenrechte in Deutschland

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema "Demokratie und Menschenrechte" wird die Entwicklung der Demokratie in Deutschland von 1871 bis 1989/90 erarbeitet. Mit NS- und SED-Regime existierten im 20. Jahrhundert auf dem Boden des heutigen Deutschlands zwei Diktaturen, die das Menschenbild und das politische System der Demokratie grundlegend ablehnten, bekämpften und vorübergehend beseitigten. Jugendliche nehmen das politische System, in dem sie aufwachsen, als etwas Selbstverständliches wahr. In der Bundesrepublik Deutschland ist dies die parlamentarische Demokratie, die den deutschen Bürgerinnen und Bürgern durch das Grundgesetz umfassende Freiheitsrechte garantiert. Doch war das schon immer so? Durch den historischen Blick auf die deutsche Geschichte von 1871 bis 1989/90 sollen die Schülerinnen und Schülern erkennen, dass Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit zu keinem Zeitpunkt stabil waren - und Verstöße gegen die demokratische Grundordnung auch in der Gegenwart passieren können. Freie Computerarbeit Mithilfe eines historischen Längsschnitts wird die Entwicklung der Demokratie in Deutschland von 1871 bis 1989/90 erarbeitet. Die Epochen der deutschen Geschichte sind in fünf Lernbausteine eingeteilt. Zu jedem Lernbaustein gibt es ein Arbeitsblatt, das von den Schülerinnen und Schülern in Zweiergruppen selbstständig am Computer erarbeitet werden soll. Diese freie Computerarbeit beginnt jedes Mal mit einer Geschichtsdokumentation, die sich die Schülerinnen und Schüler im Internet ansehen können. Auf dem Arbeitsblatt sind Fragen zu den Dokumentationen vermerkt. Medien und Quellen Filme und gerade Dokumentationen wirken auf Heranwachsende sehr authentisch. Doch auch bei audio-visuellen Medien handelt es sich um eine Form der Geschichtsdarstellung. Deswegen ist es notwendig, jeden Lernbaustein um Bild- und Textquellen zu ergänzen. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler einschätzen, ob die filmische Darstellung eines bestimmten Themas mit den Quellen übereinstimmt. Darüber hinaus können den Quellen vertiefende Informationen zu einem Ereignis entnommen werden, die in filmischen Umsetzungen oftmals nur unvollständig oder oberflächlich behandelt werden. Ablauf der Unterrichtseinheit "Demokratie und Menschenrechte" Fünf Lernbausteine zur Unterrichtseinheit Anhand von fünf Lernbausteinen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler die Entwicklung der Demokratie in Deutschland von 1871 bis 1989/90 in freier Computerarbeit. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können die Entwicklung der Demokratie in Deutschland von 1871 bis 1989/90 strukturiert zusammenfassen. lernen allgemeine Merkmale einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung kennen: Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Meinungsfreiheit und -vielfalt, Pluralismus der Lebensformen, Reisefreiheit, Pressefreiheit und Selbstbestimmung. erkennen, dass Diktaturen das Wesen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unterdrücken und bekämpfen. erkennen, dass es in allen Epochen der deutschen Geschichte Verstöße gegen die demokratische Grundordnung gegeben hat. leiten daraus ab, dass Demokratie und Menschenrechte aktiv geschützt werden müssen, um diese zu erhalten (historisch-politisches Lernen). Medien- und Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entnehmen aus Text- und Bildquellen sowie Geschichtskarten und Schaubildern aus dem Internet gezielte Informationen. lernen Geschichtsdokumentationen als eine Form der Darstellung von Geschichte kennen. entnehmen den Dokumentationen zielgerichtete Informationen. lernen, Szenen aus Geschichtsdokumentationen mit Quellen zu vergleichen. sind fähig, alle historischen Quellen und Darstellungen durch Fragen mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus (I. Reproduktion, II. Analyse, III. Reflexion) eigenständig oder in Gruppenarbeit zu beantworten. können eigenständig mit Textverarbeitungsprogrammen umgehen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, in Arbeitsgruppen eigenständig zu arbeiten. können umfangreiches Arbeitsmaterial zu einem Thema untereinander aufteilen. entwickeln aus der historischen Betrachtung der Verletzung von Demokratie und Menschenrechten Zivilcourage und Nonkonformismus für die Gegenwart. Einführung und kurze historische Einordnung Die Gründung des ersten deutschen Nationalstaates 1871 war nicht das Projekt ihrer Bürger, sondern der politischen und ökonomischen Eliten. Durch einen Vergleich von Text- und Bildquellen mit einigen Filmausschnitten aus der Dokumentation "Bismarck und die Deutschen" kann die antidemokratische Grundstruktur des Kaiserreiches verdeutlicht werden. Eine politische Partizipation der (männlichen) Bevölkerung war gegeben, doch sie war stark eingeschränkt. Politische Parteien, die Bismarcks Ansichten nicht teilten und heute ein Teil der demokratischen Grundordnung sind, wurden damals zu "Reichsfeinden" erklärt. Exemplarisch wird das Schicksal der Sozialistischen Arbeiterpartei im Arbeitsblatt thematisiert. Durch das sogenannte "Sozialistengesetz" von 1878 wurden alle sozialistischen Parteien und Gewerkschaften verboten. Einführung und kurze historische Einordnung Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges endete das Deutsche Kaiserreich. Durch die Weimarer Reichsverfassung entstand in Deutschland eine parlamentarische Demokratie. Alle Deutschen, die über 20 Jahre alt waren, durften wählen, erstmals auch Frauen. Doch während des gesamten Verlaufs der Weimarer Republik bestand kein Grundkonsens über die neue politische Ordnung von Freiheit und Demokratie. Mithilfe der Dokumentation und zahlreicher Quellen sollen die Schülerinnen und Schüler Ursachen erarbeiten, weshalb viele Menschen die erste deutsche Demokratie des 20. Jahrhunderts ablehnten. Einführung und kurze historische Einordnung Dieser Lernbaustein thematisiert die Frühphase des Nationalsozialismus von 1933 bis 1935. In diesem Zeitraum vollzogen sich der Bruch mit der Demokratie von Weimar und die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur. Mithilfe der Dokumentation "Die Gleichschaltung, 1933 bis 1935" und ausgewählter Text- und Bildquellen sollen die Schülerinnen und Schüler nachvollziehen, wie Adolf Hitler die demokratische Ordnung von Weimar zerstörte: Menschenrechte wurden beseitigt, die Gewaltenteilung abgeschafft. Minderheiten und Andersdenkende wurden verhaftet und entrechtet, was in der offenen Diskriminierung und Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung gipfelte. Im Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 wurden sie zu "Bürgern minderen Rechts", ein fundamentaler Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Menschen. Einführung und kurze historische Einordnung Mit der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Der westdeutsche Bundesstaat entwickelte sich zu einer parlamentarischen Demokratie, die bis in die Gegenwart gilt und eine große Strahlkraft besitzt. Die Schülerinnen und Schüler sollen die wichtigsten Artikel des Grundgesetzes erarbeiten und mithilfe der Dokumentation "Die Bonner Republik 1949-1998, Die Ära Adenauer" und ausgewählter Quellen erläutern, warum diese Verfassungsordnung große Akzeptanz fand. Doch im politischen Alltag wurden die im Grundgesetz verankerten Grundrechte verletzt, was exemplarisch an der "Spiegel"-Affäre (1962) aufgezeigt werden soll. Ein Grundrecht der demokratisch-pluralistischen Ordnung, die Presse- und Meinungsfreiheit, wurde während dieser Staatsaffäre verletzt. Einführung und kurze historische Einordnung Nach der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) am 7. Oktober 1949 übernahm die Sozialistische Einheitspartei Deutschland (SED) in allen Bereichen von Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur die Kontrolle. Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, wie die Menschen in der DDR in der Ausübung ihrer Freiheitsrechte eingeschränkt wurden. Durch den Bau der Berliner Mauer 1961 wurden die Bürgerinnen und Bürger ihres Rechts auf Freizügigkeit beraubt. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) schuf einen Überwachungsapparat, in dem die eigene Bevölkerung systematisch überwacht und unterdrückt werden konnte. Mithilfe der Dokumentation "Der Fall der Berliner Mauer, Teil 1" finden die Schülerinnen und Schüler heraus, wie es zur friedlichen Revolution von 1989 kam und welche Ereignisse die Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands ermöglichten.

  • Geschichte / Früher & Heute / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Antisemitismus-Debatte

Unterrichtseinheit

Die provokativen Äußerungen des FDP Politikers Jürgen Möllemann gegenüber dem Stellvertretenden-Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, sowie die Vorwürfe des FAZ-Herausgebers Frank Schirrmacher an den Autor Martin Walser hat eine Antisemitismus-Debatte in Deutschland ausgelöst.Der Schaden, den diese Diskussion im Ausland anrichteten wird und die Folgen für das politische Klima in Deutschland, werden voraussichtlich erheblich sein. Dass zwei so unterschiedliche Fälle zu einer großen "Antisemitismus-Debatte" verschmelzen konnten, obwohl beide nicht direkt vergleichbar sind, liegt nicht nur daran, dass sich Deutschland im Vorwahlkampf befindet und beide Ereignisse zufällig gleichzeitig aufgetreten sind. Das gezielte Operieren mit politischen Tabubrüchen und gesellschaftliche Debatten über die Bewältigung der Geschichte bzw. die Beendigung bestimmter Themen treten immer wieder auf und sind nicht nur im Wahlkampf mit dahinter stehenden Interessen verbunden. Fortsetzung Die SchülerInnen sollen die wichtigsten Thesen aus dem Basistext herausarbeiten und gegebenenfalls die Informationen recherchieren, die ihnen zum richtigen Verständnis des Textes fehlen. Diskutieren, warum der Vorwurf Jamal Karslis an die israelische Regierung Nazi-Methoden anzuwenden, problematisch sein könnte. Im Internet nach Artikeln des Grundgesetzes recherchieren, die bestimmte Aussagen der Autoren belegen bzw. widerlegen. Sich mit der Definition von Antisemitismus, Zionismus und Revisionismus auseinandersetzen. Am Ende der Unterrichtsreihe in der Lage sein, sich eine eigene Meinung zu der Diskussion zu bilden. Der Schaden, den diese Diskussion im Ausland anrichteten wird und die Folgen für das politische Klima in Deutschland, werden voraussichtlich erheblich sein. Dass zwei so unterschiedliche Fälle zu einer großen "Antisemitismus-Debatte" verschmelzen konnten, obwohl beide nicht direkt vergleichbar sind, liegt nicht nur daran, dass sich Deutschland im Vorwahlkampf befindet und beide Ereignisse zufällig gleichzeitig aufgetreten sind. Das gezielte Operieren mit politischen Tabubrüchen und gesellschaftliche Debatten über die Bewältigung der Geschichte bzw. die Beendigung bestimmter Themen treten immer wieder auf und sind nicht nur im Wahlkampf mit dahinter stehenden Interessen verbunden. Fortsetzung des Basisartikels Derzeit wird in Deutschland eine merkwürdige Debatte über Antisemitismus und das Recht auf freie Meinungsäußerung geführt. Diese nachvollziehen zu können, bedarf einiger Grundkenntnisse, die vielen SchülerInnen nicht zur Verfügung stehen. Dennoch scheint es angebracht, Ihnen einen Zugang zu dieser aktuellen politischen Diskussion zu ermöglichen. Daher bietet es sich an, zu Beginn der Unterrichtsreihe zunächst die Kenntnisse über die allgemeine Debatte zu erfragen, dann den Basisartikel zu lesen und im Anschluss den ZEIT-Artikel "Was ist Antisemitismus?" zur Hilfe zu ziehen. Die weiteren Links stellen in erster Linie Anlässe und Aussagen der zwischen den Protagonisten (Möllemann, Friedmann, Karsli etc) geführten Diskussion. Katrin Schaumann ist Mitarbeiterin von politik-digital Fortsetzung I Das Grundgesetz der Bundesrepublik ist explizit darauf ausgelegt, eine Wiederholung der Geschehnisse des 3. Reichs zu verhindern, der Kampf gegen Antisemitismus ist politischer und gesellschaftlicher Grundkonsens der deutschen Demokratie. Was aber genau antisemitisch ist und was nicht, darüber ist in den letzten Wochen ein heftiger Streit entbrannt. Und Jürgen Möllemann spielte sich zum großen Tabubrecher auf. Nazimethoden vs. Antisemitismus Auslöser für die Affäre um den FDP-Politiker waren die Aussagen des in die Landtagsfraktion geholten Ex-Grünen Jamal Karsli, der der israelischen Regierung "Nazi-Methoden" im Umgang mit den Palästinensern vorgeworfen hatte. In der darauf folgenden Empörung hatte sich Möllemann nicht nur schützend vor Karsli gestellt, sondern in die gleiche Bresche geschlagen: Unter anderem warf er Michel Friedman, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, vor, mit seiner "Gehässigkeit" den Antisemitismus in Deutschland zu fördern. Wörtlich sagte Möllemann, er fürchte, "dass kaum jemand den Antisemiten, die es in Deutschland leider gibt und die wir bekämpfen müssen, mehr Zulauf verschafft hat als Herr Sharon und in Deutschland ein Herr Friedman mit seiner intoleranten und gehässigen Art." Friedman forderte empört eine Entschuldigung, die Möllemann zurückwies und die er auch bis heute bewusst verweigert hat. Paul Spiegel, der Vorsitzende des Zentralrats, wirft Möllemann vor, er spekuliere kurz vor den Wahlen auf Wählerstimmen aus dem rechten Lager. Er begründet seinen Vorwurf damit, dass Möllemann sich nie kritisch zu den Bombenanschlägen auf die israelische Bevölkerung geäußert habe und somit einseitig argumentiere. Spiel mit dem Feuer Auch wenn der Vergleich Möllemanns mit Jörg Haider etwas zu weit geht, spielt dieser doch gefährlich mit dem Feuer, indem er sich damit brüstet, das - angeblich bestehende - Tabu gebrochen zu haben, Israel öffentlich zu kritisieren. Möllemann vermittelt und verbreitet den Eindruck, die Deutschen hätten unter einem von außen aufgezwungenen Schuldkomplex zu leiden und sähen sich den Zwängen irgend welcher Tabus ausgesetzt, als gäbe es eine jüdische Meinungskontrolle. Das ist schlichtweg falsch, gibt aber all jenen Rückenwind, die meinen, es müsse ein Schlussstrich unter die deutsche Geschichte gezogen werden. Möllemann kann sich somit als Tabubrecher profilieren, der endlich einmal ausspricht, was "alle denken". Dabei ist objektive Kritik am Staat Israel zweifellos erlaubt, dennoch ist die Wortwahl des in die Landtagsfraktion geholten Ex-Grünen Jamal Karsli nicht akzeptabel: Dieser hatte von den "Nazimethoden" des Ariel Scharon gesprochen. Solche Äußerungen sind der Versuch, durch die Betonung der Schuld des jeweils anderen und durch den Vorwurf der Anwendung von Nazi-Methoden die Unvergleichbarkeit des Holocaust in Frage zu stellen und die eigene Schuld zu relativieren. Rechtpopulismus salonfähig Der Selbstdarsteller und Machtpolitiker Möllemann, setzt sich mit seinen jüngsten Äußerungen dem Vorwurf aus, den Rechtspopulismus auch für Parteien der Mitte salonfähig zu machen. Seine Thesen werden im Ausland, etwa in den USA, mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Die FDP hingegen vermerkt derzeit deutlich mehr Parteieintritte als Austritte, was die liberale Parteibasis mit einer Mischung aus Entsetzen und resignierendem Wohlwollen zur Kenntnis nimmt. Denn in der allgemeinen Wählergunst nimmt der Zuspruch der Liberalen ab. Fortsetzung II Der Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), Frank Schirrmacher, veröffentlichte einen Artikel, in dem er erklärte, er könne das Buch aufgrund antisemitischer Tendenzen und persönlicher und geschmackloser Angriffe auf Marcel Reich-Ranicki nicht wie geplant in der FAZ vorab drucken lassen. Die öffentliche Verurteilung eines noch nicht veröffentlichten Buches hat es bislang noch nicht gegeben. Üblich wäre gewesen, Schirrmacher hätte das ihm vertrauensvoll überlassene Manuskript an den Autor zurückgeschickt. So aber wurde Walser erst durch Schirrmachers öffentlichen Verriss desselben von der Ablehnung in Kenntnis gesetzt, und es entbrannte eine heiße Diskussion um ein Buch, dessen Inhalt außer zwei Personen niemand genau kannte, das aber schon mit heftigen Vorwürfen, besonders des Antisemitismus, beladen war. Die Redakteure der verschiedenen Feuilletons bekamen erst, als die Diskussion schon im Gange war, per E-Mail eine Druckfahne des Romans zugeschickt. Schirrmacher begründete seinen Schritt damit, dass er sich an die Öffentlichkeit hätte wenden müssen, um seinen ehemaligen Feuilletonchef Marcel Reich-Ranicki zu schützen. Andernfalls wäre dieser der "Legende" zum Opfer gefallen, er (Ranicki) selbst habe die Vorveröffentlichung verhindert. Fest steht: das Buch ist aufgrund seiner Negativ-Publicity schon jetzt äußerst populär, und einige vermuten hinter der hysterischen Debatte schlicht eine Marketing-Kampagne. Antisemitische Klischees Der Schlüsselroman, den nun jeder Rezensent auf antisemitische Äußerungen zu prüfen hat, handelt vom Hass eines Autors auf seinen Kritiker Andre Ehrl-König und von dessen Ermordung. Walsers Kritiker ist Jude - ein, wie er selbst sagt, zu vernachlässigendes Moment. Doch die Ähnlichkeit mit der Person Reich-Ranicki ist mehr als augenfällig. Es stellt sich die Frage, ob es "nur" um einen persönlichen Streit zwischen Autor und Kritiker geht oder ob das Buch tatsächlich politische Sprengkraft durch antisemitische Äußerungen besitzt. Denn es ist bekannt, dass Walser jahrelang unter den Verrissen des so genannten Großkritikers gelitten hat. Ist das Buch also beschränkt auf eine (literarische) Abrechnung mit jenem oder enthält es wirklich antisemitische Klischees? Reich-Ranicki selbst mischte sich in die Diskussion ein und sein Urteil fällt eindeutig aus: der Roman sei in hohem Maße antisemitisch. Günter Grass hingegen will keine antisemitische Zeile in dem Buch erkennen. Die Vorwürfe gehen mittlerweile kreuz und quer. Walser weist sie energisch zurück, bezichtigt seinerseits Schirrmacher des Antisemitismus und fordert eine schnelle Veröffentlichung seines Romans im Suhrkamp-Verlag, der dieser schließlich zustimmte. Ist alles nur ein Medienspektakel? Unsachlichkeit Beide Fälle zeigen, wie schwierig das Thema zu behandeln ist. Die Hysterie ist im Falle Walser vielleicht ein wenig übertrieben und die Rolle Schirrmachers darin bedenklich. Wie gefährlich die Aussagen des Politikers Möllemann sind, zeigt eine Diskussion, die Tabus erfindet und durch die große Emotionalität an der Sache vorbei geht. Möllemann muss sich fragen lassen, warum er eine unfruchtbare Antisemitismus-Diskussion künstlich hochspielte und tagelang mit einer Entschuldigung auf sich warten ließ. Gemein ist beiden Debatten eines: ihre Unsachlichkeit. Arbeiten Sie zunächst du wichtigsten Aussagen aus dem Basistext und recherchieren Sie gegebenenfalls die Informationen, die Sie für sein Verständnis benötigen. Jamal Karsli wirft der israelischen Regierung Nazi-Methoden vor. Warum sind diese Aussagen problematisch? Welche Gefahren sehen die Autoren in den Aussage Möllemanns? Die Autoren behaupten, das Grundgesetz sei explizit darauf ausgelegt, eine "Wiederholung der Ereignisse des 3. Reiches zu verhindern". Recherchieren Sie im Internet nach dem Grundgesetz und suchen Sie die entsprechenden Gesetze, die diese Aussage belegen oder widerlegen könnten. Was ist Antisemitismus? Die SchülerInnen sollten in Gruppenarbeit die drei Grundrichtungen des Antisemitismus erklären können, sowie die Begriffe Zionismus, Revisionismus etc. erläutern können. (Textgrundlage sollte der ZEIT-Artikel "Was ist Antisemitsmus?" sein. Links

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

August 2007: Der Staat überwacht seine Bürger

Unterrichtseinheit

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 rückte der von den USA angestoßene "Kampf gegen den Terror" in den Mittelpunkt der politischen Debatten. Viele Länder haben seitdem die Überwachungsmaßnahmen verstärkt oder verschärft.Nicht nur in Deutschland befürchten Kritiker und Datenschützer, dass die Schreckensvisionen eines totalitären Überwachungs- und Präventionsstaates, wie sie George Orwell schon 1949 in seinem Zukunftsroman "1984" aufgezeigt hat, immer mehr zur Realität werden könnten. Dort hält ein fiktiver Staatschef, der "Große Bruder" ("Big Brother"), die Bevölkerung in ständiger Angst und schränkt deswegen die Bürgerrechte rigoros ein. Die permanente Überwachung der Menschen durch die Gedankenpolizei und eine weit entwickelte Informationstechnik sichern seine Macht. Einige dieser Maßnahmen, wie die Kameraüberwachung von öffentlichen Plätzen, sind inzwischen auch bei uns Realität geworden. Noch beschränken die Gesetze die grenzenlose Überwachung aller Bürger oder die uneingeschränkte Nutzung von Daten, die bei genehmigten Überwachungsmaßnahmen gewonnenen wurden.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Entwicklung und ihre Tendenzen, insbesondere die Themen Datenspeicherung und Online-Durchsuchung, nachvollziehen und die zentralen Positionen vergleichen können. die Rechts- und Gesetzeslage zum Thema bearbeiten und diskutieren. das Verhältnis von persönlicher Freiheit und staatlichem Sicherheitsdenken reflektieren, um einen eigenen Standpunkt zur Diskussion zu gewinnen. Aktionen im Internet zum Thema bewerten. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Der Staat überwacht seine Bürger. Wird Orwells Vision Realität? Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2-4 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die technischen Möglichkeiten der Überwachung wurden weiterentwickelt und es sind andere Kommunikationsformen in das Visier der staatlichen Sicherheitsbehörden geraten. Derzeit diskutiert die Öffentlichkeit vor allem über zwei Vorhaben: Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble, die heimliche Online-Durchsuchung von Computern zu erlauben. Die folgenden Seiten informieren über die Rechtslage, blicken kurz zurück und nehmen dann die aktuellen Diskussionen auf. Das Grundgesetz und der "Große Lauschangriff" Hier finden sie Hintergrundinformationen zur Rechtslage und einen Rückblick auf den "Großen Lauschangriff". Die Vorratsdatenspeicherung Die umstrittene Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung soll die Speicherung von personenbezogenen Daten für eine spätere Verarbeitung erweitern. Die Online-Durchsuchung Der heimliche staatliche Zugriff auf Daten, die auf einem Computer gespeichert sind, steht zur Diskussion. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis In Deutschland garantiert das Grundgesetz in Artikel 10, Absatz 1, dass das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis "unverletzlich" sind. Das heißt, der Staat darf sich eigentlich nicht dafür interessieren, was sich seine Bürger am Telefon erzählen oder in Briefen schreiben. Allerdings schränkt Absatz 2 diese Freiheit wieder ein, denn durch Gesetze können entsprechende "Beschränkungen" angeordnet werden. Zudem müssen die Betroffenen, wenn "die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes" dient, nicht darüber informiert werden, dass die staatlichen Behörden sie überwachen. Das informelle Selbstbestimmungsrecht im "Volkszählungsurteil" Über das Grundgesetz hinaus hat sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt: Im Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im sogenannten Volkszählungsurteil das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht anerkannt. Das heißt, jeder Bürger hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, bei der der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten habe. Das „Volkszählungsurteil“ Das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983. Die politische Debatte und die Gesetzesänderung Bereits Mitte der 1990-er Jahre begann die politische Debatte um den "Großen Lauschangriff", das heißt um das staatliche Abhören von Gesprächen und die Beobachtung einer Wohnung zu Zwecken der Strafverfolgung, insbesondere um Straftäter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität besser verfolgen zu können. Dazu hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP ein "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" erarbeitet, das den Artikel 13 des Grundgesetzes und die Strafprozessordnung (StPO) maßgeblich veränderte. Die Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht Am 3. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass große Teile des Gesetzes gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb verfassungswidrig sind. Während das BVerfG die Grundgesetzänderung nicht beanstande, erklärten die Richter zahlreiche Ausführungsbestimmungen der Strafprozessordnung für nicht verfassungskonform: Beispielsweise dürfe die Überwachung nur noch bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten angeordnet oder Gespräche zwischen engen Angehörigen nur noch dann abgehört werden, wenn alle Beteiligten verdächtig sind und das Gespräch strafrechtlich relevanten Inhalt hat. Die Europäische Richtlinie Sinn der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist, dass die unterschiedlichen nationalen Vorschriften in den 27 EU-Mitgliedstaaten zur Speicherung von Telekommunikationsdaten vereinheitlicht werden sollen. Damit will man sicherstellen, dass die Daten für einen bestimmten Zeitraum zum Zweck der Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten aufbewahrt werden. Die 27 EU-Staaten müssen die von den EU-Organen verabschiedete Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Die Umsetzung in Deutschland Die deutsche Bundesregierung hat dazu im April 2007 den Entwurf eines "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden" auf den Weg gebracht, in dem auch die Regelungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie enthalten sind. Der Bundestag soll das Gesetz spätestens im Herbst 2007 verabschieden, so dass es zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Was wird gespeichert? Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter von Telefondiensten (einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten) unter anderem die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie den Beginn und das Ende der Verbindung speichern müssen. Anbieter von eMail-Diensten müssen beispielsweise die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht speichern. Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen unter anderem die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse sichern. Auf diese Daten sollen die Sicherheitsbehörden, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft, nach dem neuen Artikel 113b des Telekommunikationsgesetzes zugreifen dürfen, aber nur zur Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes. Am 6. Juli 2007 beriet der Bundestag in erster Lesung über das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden". Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, stellte in seiner Rede heraus, dass die Telekommunikationsunternehmen schon heute Verbindungsdaten speichern, da sie nachweisen müssen, dass sie die Leistungen, die sie in Rechnung stellen, auch erbracht haben. "Seit jeher können die Strafverfolgungsbehörden diese Verbindungsdaten abfragen. Die neue Speicherpflicht brauchen wir, weil viele TK-Unternehmen immer mehr zu Flatrates übergehen und deshalb immer weniger Verbindungsdaten speichern." Anfragen der Strafverfolgungsbehörden liefen daher ins Leere. Zudem machte er deutlich, dass Verbindungsdaten keine Inhaltsdaten seien. Gesprächsinhalte würden zu keinem Zeitpunkt gespeichert, auch keine Angaben über besuchte Websites. "Wir können auf die Telekommunikationsüberwachung und auf andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nicht verzichten", betonte Hartenbach. Aus den Reihen der Opposition kommt heftige Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen, betont in einer Pressemitteilung, dass dies ein "Gesetz zum Abbau von Bürgerrechten im digitalen Zeitalter" sei. Die Vorratsdatenspeicherung, die strenger als notwendig nach der europäischen Richtlinie mit in dem Gesetz umgesetzt werden solle, sei verfassungsrechtlich nicht tragbar. "Jegliche Kommunikationsdaten, die beim surfen, mailen, telefonieren mit dem Festnetzapparat oder dem Handy erhoben werden, müssen jetzt gespeichert und bei Anfragen schnell zur Verfügung gestellt werden." Die Speicherung erfolge ohne Verdacht bei allen 82 Millionen Menschen in Deutschland, geschützte Berufe wie Ärzte, Seelsorger oder Journalisten würden nicht ausgenommen. Die Daten sollen nicht nur zur Verfolgung von schweren Straftaten benutzt werden, sondern auch zur Gefahrenabwehr. "Jede und jeder, die dann zum falschen Zeitpunkt aus einer bestimmten Straße einen Handyanruf tätigen oder SMS verschicken, werden dann ganz schnell zu potentiellen Terror-Verdächtigen", befürchtet Spitz. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung Die Webseite des "AK Vorrat" bietet umfassende Informationen und koordiniert den Protest gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation. Ob man die sogenannte "Online-Durchsuchung" von Computern mit Überwachungsmaßnahmen wie dem "Großen Lauschangriff" oder dem Abhören von Telefongesprächen vergleichen kann, darüber debattieren nicht nur Juristen. Nach Presseberichten sollen erste Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 aufgrund einer geheimen Dienstanweisung des damaligen Innenministers Otto Schily (SPD) durchgeführt worden sein, allerdings als geheimdienstliche Maßnahme. Ein verändertes Verfassungsschutzgesetz in NRW In Nordrhein-Westfalen hat das Landesparlament Ende Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Seitdem darf der NRW-Verfassungsschutz zur Terrorbekämpfung, ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, verdeckt auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet zugreifen, also heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Allerdings haben verschiedene Personen, unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nun wird das BVerfG im Oktober 2007 darüber entscheiden, ob die nordrhein-westfälische Regelung verfassungswidrig ist. Verdeckter Zugriff nach Strafprozessordnung ungültig Für den Bereich der Strafverfolgung hat bereits der Bundesgerichtshof durch ein Urteil vom 31. Januar 2007 entschieden, dass die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde - also eine verdeckte Online-Durchsuchung - nach der derzeit geltenden Strafprozessordnung unzulässig sei. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen "Ermächtigungsgrundlage". Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) drängt darauf, diese Rechtsgrundlage zu schaffen und so Online-Durchsuchungen zu ermöglichen. Dazu will er eine entsprechende Passage in die Neufassung des sogenannten BKA-Gesetzes ("Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten"), in dem unter anderem die Aufgaben und Kompetenzen des Bundeskriminalamtes definiert sind, einarbeiten. Allerdings ist sein Vorhaben heftig umstritten, selbst innerhalb der Regierungskoalition. Das Innenministerium veröffentlichte nach dem Urteil des Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung, in der Wolfgang Schäuble hervorhob, dass es aus ermittlungstaktischen Gründen unerlässlich sei, "dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können." Hierdurch könne regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung müsse eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden, forderte Schäuble. In einem Interview mit der Berliner Zeitung betonte Justizministerin Brigitte Zypries, dass heimliche Online-Durchsuchungen ein extremer Eingriff in die Privatsphäre seien. "Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden", sagte Zypries. Es müsse auch geprüft werden, wie Dritte geschützt werden können. "Was geschieht beispielsweise, wenn das Bundeskriminalamt einen Trojaner in einem Computer platziert, der mit einem Krankenhaus verbunden ist? Kann die Polizei dann sämtliche Krankenakten einsehen?" Der politische Gegner macht ebenfalls mobil: Bündnis 90/Die Grünen haben eine Webseite eingerichtet, auf der man eine Animation herunterladen kann. Nach dem Start "schnüffelt" der Kopf von Innenminister Schäuble an den verschiedenen Elementen auf dem Desktop des heimischen Computers. Damit wollen sie vor seinen Plänen zur Online-Überwachung warnen und darauf aufmerksam machen, was es für jeden Einzelnen bedeuten kann, wenn der Innenminister seine Pläne zu Online-Durchsuchungen umsetzen kann: Private Festplatten werden dann zum Freiraum der Sicherheitsbehörden, da sie diese unbemerkt durchforsten können. Es drohe der "gläserne Bürger", in dessen Privatsphäre der Staat leicht eindringen und unbemerkt persönliche Informationen abrufen könne.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Die Währungsreform 1948

Unterrichtseinheit

Die Schülerinnen und Schüler erfahren viele Details über die wirtschaftliche Situation der Nachkriegsjahre und die Einführung der neuen Währung in Westdeutschland.Am 20. Juni 1948 wurde in den westlichen Besatzungszonen eine Währungsreform durchgeführt, die den bis dahin blühenden Schwarzmarkt und die immer weiter ansteigende Inflation im Nachkriegsdeutschland, zumindest in den drei von den westlichen Alliierten besetzten Zonen, beenden sollte. Die Einführung der Deutschen Mark erwies sich als ein wesentlicher Schritt nicht nur zur wirtschaftlichen Stabilisierung, sondern auch zur politischen Neugründung Deutschlands. Vom Schwarzmarkt zur D-Mark Zunächst setzen sich die Schülerinnen und Schüler anhand von Zeitzeugenerinnerungen sowie zeitgenössischen Rundfunk- und Wochenschauberichten mit der wirtschaftlichen Situation der Nachkriegsjahre am Beispiel des Phänomens Schwarzmarkt auseinander. Anschließend beschäftigen sie sich mit der Währungsreform selbst und ihren wirtschaftlichen Folgen. Anhand eines Hörfunkbeitrags erarbeiten die Lernenden wichtige Aspekte der Einführung der neuen Währung. Zur weiteren Vertiefung Ein fächerübergreifender Ansatz mit dem Fach Wirtschaft bietet sich an (Themen: Inflation, Währungsreformen allgemein, beispielsweise auch die Euro-Einführung). An diese Unterrichtseinheit können zum Beispiel die Unterrichtseinheiten "Berlinblockade und Luftbrücke" und "Der Weg zum Grundgesetz" angeschlossen werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen die Ursachen für die Notwendigkeit der Währungsreform kennen lernen. den Ablauf der Währungsreform sowie deren unmittelbare wirtschaftliche Konsequenzen erarbeiten. die historischen Geschehnisse anhand unterschiedlicher Quellen kennen lernen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen im Internet nach Informationen recherchieren. Textarbeit am Bildschirm zielgerichtet erproben. Thema Die Währungsreform 1948 Autor Stefan Schuch Fach Geschichte Zielgruppe Jahrgangsstufe 9 bis 12 Zeitraum 1 bis 2 Stunden Technische Voraussetzungen je ein Computer mit Internetzugang für zwei Lernende, Real-Player ( kostenloser Download )

  • Geschichte / Früher & Heute
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Föderalismusreform: Was länge währt....

Unterrichtseinheit

In Deutschland geht großen Reformen in vielen Fällen ein langwieriges politisches Tauziehen voraus, denn nicht nur die Parteien müssen sich darüber verständigen, parallel müssen auch die Interessen von Bundestag und Bundesrat vereint werden.Da die Interessen des Bundes und der Länder häufig unterschiedlich sind, ist dies keine leichte Angelegenheit. Wenn darüber hinaus auch die politischen Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag unterschiedlich verteilt sind, dann kann die Regierung nur aufgrund ihrer Bundestagsmehrheit nichts verändern und die Lage wird noch komplizierter. Häufig führt dies dazu, dass die eine Institution die andere blockiert und Umgestaltungen verhindert. Das liegt daran, dass Deutschland ein Bundesstaat ist, die Kompetenzen von Bund und Ländern aber, anders als in den meisten föderalen Staaten, nicht klar abgegrenzt sind.Die Schülerinnen und Schüler sollen das föderale Staatssystem Deutschlands und die Kernpunkte der Föderalismusreform kennen lernen. das Verhältnis von Bundestag und Bundesrat reflektieren und analysieren. die Entwicklung des Reformvorhabens nachvollziehen und die Positionen der Parteien vergleichen. den Verlauf und die Zuständigkeiten von Gesetzgebungsverfahren analysieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Föderalismusreform Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 7 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 1-3 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die fehlende Abgrenzung der Kompetenzen von Bund und Ländern zeigt das Beispiel der Finanzen: Zwar geben die Bundesländer in eigener Verantwortung jede Menge Geld aus, doch können sie, bis auf wenige Ausnahmen, weder eigene Steuern erheben noch Steuersätze festlegen. Auch bei umfangreicheren Investitionen haben die Länder alleine kaum Handlungsspielraum. Historische Entwicklung Ein Überblick der historischen Entwicklung zeigt die sich verändernden Kompetenzen der Länder seit der Weimarer Republik. Deutschland - ein Bundesstaat Der Aufbau des föderalen Bundesstaates sowie die Spielräume von Bund und Ländern in der Gesetzgebung stellen eine gute Einführung in das Thema dar. Kernpunkte der Reform Die Föderalismusreform soll die Verantwortungen und Kompetenzen des Bundes und der Länder neu und eindeutiger regeln. Weimarer Republik und NS-Zeit Bereits in der Weimarer Republik (1918-1933) gab es verschiedene deutsche Länder mit eigenen Regierungen und einen "Reichsrat", der zusammen mit dem "Reichstag", dem Parlament, am Gesetzgebungsprozess beteiligt war. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Länder "gleichgeschaltet", wodurch sie zwar weiterhin als Bundesländer existierten, ihr staatliches Eigenleben und ihre politischen Einflussmöglichkeiten allerdings einbüßten. Sie verkümmerten letztlich zu einem "verlängerten Arm" der nationalsozialistischen Reichsregierung, um deren Politik bedingungslos durchzusetzen. Neuordnung nach 1945 Die heutigen Bundesländer sind das Ergebnis der territorialen und strukturellen Neugliederung nach 1945. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges trafen sich die drei großen Alliierten (USA, Sowjetunion und Großbritannien) vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 zur so genannten "Potsdamer Konferenz" (eigentlich Dreimächtekonferenz von Berlin) und berieten, wie es mit Deutschland weiter gehen sollte. Sie bestätigten unter anderem die bereits während der Konferenz von Jalta (4. Februar bis zum 11. Februar 1945) beschlossene Aufteilung Deutschlands in verschiedene Besatzungszonen. Die ersten Länder entstanden im Juli 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, allerdings plante die Sowjetunion einen zentralistischen Staat, in dem die Länder lediglich Verwaltungseinheiten ohne weitere politische Kompetenzen sein sollten. 1952 verloren die Länder der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ihre Verwaltungsfunktionen - an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin. 1949: Geburtsjahr der Bundesrepublik Deutschland In den Jahren 1946/47 entstanden in den drei westlichen Besatzungszonen die meisten westdeutschen Bundesländer - als letztes westdeutsches Bundesland wurde das Saarland am 1. Januar 1957 Teil der bereits gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika wollte nach dem Krieg in den drei Westzonen einen föderalen deutschen Bundesstaat schaffen, in dem die Länder eine wichtige politische Rolle spielen sollten. Das föderale Konzept setzte sich schließlich nach einigen politischen Auseinandersetzungen, auch zwischen den drei West-Alliierten, durch. Im Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 verkündet wurde, heißt es nun in Artikel 20, Absatz 1: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat". Föderale Prinzipien Das föderale Prinzip schlägt sich auch bei der Gesetzgebung nieder. So haben nach Artikel 70 des Grundgesetzes (GG) die Länder das Recht, Gesetze zu erlassen. Dies gilt allerdings nur, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund dafür die Befugnis verleiht. Grundsätzlich ist die Gesetzgebung somit Ländersache - es sei denn, es ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine Bundeszuständigkeit zweckmäßiger erscheint. Subsidiaritätsprinzip Es gilt das so genannte Subsidiaritätsprinzip, welches besagt, dass die Entscheidungen auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert werden sollen - hier auf die einzelnen Länder. Grundsätzlich hat das Grundgesetz die Zuständigkeit in die ausschließliche, die konkurrierende und die Rahmengesetzgebung des Bundes unterteilt. Über die Rahmengesetze kann der Bund in die Kompetenzen der Länder eingreifen und bundesweite Standards festlegen. Bei dem großen Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung darf der Bund laut Artikel 72 Abs. 2 GG nur dann Gesetze verabschieden, "wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse dies erforderlich macht". Auch die Länder können in diesem Bereich Gesetze erlassen, allerdings nur, "soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat" (Art. 72 Abs. 1 GG). In den ersten Jahren der Bundesrepublik hatten die Länder noch einen relativ großen Spielraum, inzwi-schen hat der Bund jedoch eine Menge Gesetze erlassen, durch welche sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder verringert haben. Im Laufe der Zeit hat sich in Deutschland eine besondere Föderalismusform entwickelt: Der Bund und die Länder grenzen sich nach ihren Funktionen ab, nicht nach ihren Kompetenzbereichen, das heißt, die Bundesebene erlässt einen Großteil der Gesetze und die Länder kümmern sich dann um deren Vollzug. So wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit und der Bund finanziert einen Teil der Investitionen, die eigentlich die Länder tragen müssten. Bundestag und Bundesrat mussten vielen Gesetzesvorhaben zustimmen, was aufgrund der oftmals unterschiedlichen Interessen von Bund und Ländern nicht immer einfach war. Die politische Zusammensetzung der beiden Organe spielte dabei eine noch größere Rolle. So blockierte während der letzten Legislaturperiode der rot-grünen Bundesregierung (2002-2005) der von der Union dominierte Bundesrat eine Reihe von Vorhaben der Bundesregierung und stimmte nur ausnahmsweise, etwa bei der Verabschiedung der Hartz IV-Gesetze, zu. Im Jahr 1997 hatte der damals SPD-dominierte Bundesrat die Steuerreform der CDU/CSU-FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl abgeblockt. Bundestagsopposition kann Entscheidungen im Bundesrat verhindern Auch wenn die Bundesregierung im Bundestag eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich hat, so muss dies im Bundesrat nicht unbedingt der Fall sein. Er setzt sich aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen zusammen und soll die Interessen der Länder auf Bundesebene wahren, sie aber auch in Einklang mit den Belangen des Bundes bringen. Doppelfunktion der Mitglieder Alle Bundesratsmitglieder nehmen eine Doppelfunktion wahr, denn sie üben ein Landesamt und zugleich ein Bundesamt aus, sind somit Landes- und Bundespolitiker. Da jedes Bundesland eine eigene Landesregierung wählt, kann die Regierungskoalition im Bundestag nur bedingt auf eine Mehrheit im Bundesrat bauen. Das heißt, die Oppositionsparteien sind im Bundestag zwar in der Minderheit, sie können durch ihre Beteiligung an einigen Landesregierungen aber Gesetzesvorhaben auf Bundesebene per Bundesratsabstimmung stoppen oder Kompromisse erzwingen. Trägheit bei notwendigen Veränderungen Die aufgezeigten Strukturen sorgen dafür, dass eine breite Mehrheit in Bundestag und Bundesrat die politischen Veränderungen tragen muss. Die Lage in den letzten Jahren war zwar stabil, allerdings haben sich im Laufe der Zeit viele notwendige Reformen aufgestaut, weil es dafür keine ausreichende Mehrheiten in den beiden Organen gab. Der Begriff "Reformstau" veranschaulicht diese Entwicklung. Unklare Verantwortungen Darüber hinaus hat die große Zahl der gemeinsamen Zuständigkeiten von Bund und Ländern die Verantwortung für die politische Entscheidungen immer mehr verwischt. Wenn Reformen scheiterten oder nur mäßige Ergebnisse herauskamen, dann war dem Bürger häufig nicht klar, wer dafür die Verantwortung trug. Aus diesem Grund gab es schon früh Bestrebungen, das gewachsene Gestrüpp der föderalen Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund und den Ländern neu zu ordnen. Erste Vorüberlegungen der Länder über eine Föderalismusreform gab es bereits Mitte der 90er Jahre. 2002/2003 tagte dann eine Arbeitsgruppe, der auf Länderseite Bayerns damaliger Staatskanzlei-Chef Erwin Huber (CSU) und sein Bremer Kollege Reinhard Hoffmann (SPD) angehörten. Im Oktober 2003 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" einzusetzen. Diese sollte Vorschläge erarbeiten, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Die Kommission unter Vorsitz von Edmund Stoiber (CSU) und Franz Müntefering (SPD) bestand aus jeweils 16 stimmberechtigten Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat sowie weiteren beratenden Mitgliedern, Gästen und Sachverständigen. Politischen Handlungsspielraum erhöhen Die konstituierende Sitzung fand am 7. November 2003 im Plenarsaal des Bundesrates statt. Insgesamt traf man sich, einschließlich der letzten Sitzung am 17. Dezember 2004, elf Mal. Der Bund wollte vor allem die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat deutlich reduzieren und so wieder mehr politischen Handlungsspielraum gewinnen. Die Länder wollten dagegen ihre Gestaltungsmöglichkeiten neu definieren, die sie durch immer mehr Bundesgesetze und vor allem durch die zunehmende Zahl von EU-Vorschriften gefährdet sahen. Scheitern an der Bildungspolitik Die 16 Bundesländer wollten sich gegenüber Berlin und Brüssel als eigenständige politische Einheiten behaupten und es sah schon so aus, als seien die Gespräche von Erfolg gekrönt. Letztlich scheiterte die Reform an der Bildungspolitik, über deren Neuordnung man sich in einem speziellen Aspekt nicht einig wurde: CDU und SPD konnten sich nicht über die Kompetenzen des Bundes im Hochschulwesen verständigen. Die Union sprach sich dafür aus, dass der Bund sich aus diesem Bereich fast völlig zurückziehen soll. Die SPD wollte zwar die Strukturen reformieren und den Ländern finanzielle Verbesserungen bieten, allerdings sollte der Bund nach Vorstellung der Sozialdemokraten bei der Bildungspolitik weiterhin eine wahrnehmbare Rolle spielen. Im Dezember 2004 erklärte man das Vorhaben für gescheitert. Verhandlungen der Großen Koalition Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD griff man die Föderalismusreform wieder auf und erklärte sie zu einem der wichtigsten Reformvorhaben der neuen Regierung. So einigten sich die beiden Regierungsparteien bereits während der Koalitionsverhandlungen auf ein gemeinsames Konzept und auch die Regierungschefs der Länder stimmten diesem Paket Mitte Dezember 2005 zu. Mitbestimmung der Länder bei Bundesgesetzen reduziert Die Große Koalition hat in einem ersten Schritt die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern transparenter geregelt und die Zahl der Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss, reduziert: waren es vor der Reform rund 60 Prozent, sollen es jetzt nur noch 35 bis 40 Prozent sein. Die Länder können nun nicht mehr nur deshalb bei Bundesgesetzen mitbestimmen, weil ihre Verwaltungen sie umsetzen müssen. Nach der Reform ist die Zustimmung nur dann noch erforderlich, wenn die Länder in den Gesetzen zu Leistungen gegenüber Dritten verpflichtet werden. Zuständigkeiten statt Gesetzgebung Insgesamt verzichteten die Länder auf Macht und Einspruchsmöglichkeiten gegen Bundesgesetze und erhielten dafür andere Zuständigkeiten zurück. Der Koalitionsbeschluss sieht vor, eine ganze Reihe Kompetenzen ganz in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer zu geben, wie zum Beispiel Versammlungsrecht, Ladenschluss, Presserecht und Gaststättenrecht. Dadurch will die Bundesregierung die in der Vergangenheit aufgetretene gegenseitige Blockade von Bundestag und Bundesrat bei der Verabschiedung von umstrittenen Gesetzen verhindern. Bildung ist Ländersache Auch für das Hochschulwesen, an dem die Verhandlungen im Dezember 2004 gescheitert waren, fand man eine Lösung: Wenn der Bund im Bereich der Hochschulzulassung und -abschlüsse bereits gesetzgeberisch tätig war, dann können die Länder nun davon abweichende Regelungen beschließen. Ansonsten hat sich der Bund aus der Bildungspolitik fast vollständig zurückgezogen und diesen Bereich den einzelnen Ländern überlassen. Der Bund kann daher auch keine Bildungsprojekte wie das Ganztagsschulprogramm mehr auflegen. Die Große Koalition hat außerdem vereinbart, die Kompetenzen des Bundeskriminalpolizeiamtes zu erweitern. So ist der Bund nun zuständig für "die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landespolizeibehörde um eine Übernahme ersucht." Die Föderalismusreform wirkt sich bis in den Bereich der Europapolitik aus, immerhin fallen auch auf EU-Ebene Entscheidungen, welche die Kompetenzbereiche der Länder betreffen. Daher wollte man die europapolitische Zusammenarbeit von Bund und Ländern generell verbessern, beispielsweise dadurch, dass der Bundesrat bereits im Vorfeld von EU-Entscheidungen Stellung nehmen kann. Im Speziellen wurde in dem neuen Artikel 109 Abs. 5 ein "nationaler Stabilitätspakt" für Deutschland umrissen und in Artikel 104a Abs. 6 erstmals geregelt, in welchem Umfang sich Bund und Länder an möglichen Straf-zahlungen, etwa weil ein Bundesland eine EU-Richtlinie nicht umgesetzt hat, beteiligen. Der "nationale Stabilitätspakt" regelt, wie viel der Bund und wie viel die Länder bezahlen müssen, sollte die Europäische Union Deutschland wegen eines Verstoßes gegen den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt zu einer Geldstrafe verurteilen: der Bund soll 65, die Länder 35 Prozent zahlen. Zuerst die Politik, dann die Finanzen Die so genannte Föderalismusreform I trat zum 1. September 2006 in Kraft, doch allen Beteiligten war klar, dass man damit nicht noch nicht am Ende war. Während es bislang vor allem um die Neuverteilung der politischen Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ging, stehen im Mittelpunkt der so genannten Föderalismusreform II die Finanzen. Eine neue Kommission Bundestag und Bundesrat haben am 15. Dezember 2006 beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen" einzurichten. Sie soll Vorschläge erarbeiten, um die Finanzbeziehungen zu modernisieren und diese den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Kommission setzt sich aus je 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat zusammen, hinzu kommen vier Abgeordnete aus den Landtagen und Vertreter der Kommunen, die allerdings nicht stimmberechtigt sind. Das erste Treffen fand am 8. März statt; SPD-Fraktionschef Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), die beiden Vorsitzenden der Föderalismusreform-II-Kommission, wollen die Arbeit bis Anfang 2009 abschließen.

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