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Konzentration fördern

Unterrichtseinheit

Einigen Kindern fällt es schwer, sich ausreichend gut auf den Unterricht zu konzentrieren. Sie werden unruhig, lenken andere Kinder ab oder tagträumen. Gut, dass geeignete, spielerische Übungen die Konzentrationsfähigkeit von Kindern positiv beeinflussen können. In dieser Unterrichtseinheit werden Kompetenzen in diesem Bereich vermittelt. Das Arbeitsmaterial enthält Konzentrations- und Entspannungsübungen, Checklisten (Was hilft mir, mich gut zu konzentrieren?) und ein Schlaftagebuch. Denn aus verschiedenen Gründen ist es hilfreich, dass Kinder schon im Grundschulalter über kleine Übungen ihre Aufmerksamkeit zu fokussieren lernen – respektive zu erkennen, was sie dabei stört und wie sie damit umgehen können: So werden sie schon früh dazu in der Lage sein, präventiv gegen möglichen ungesunden Stress zu agieren und ganz aktiv dazu beizutragen, eine entspannte Aufnahmebereitschaft sowie Leistungsfähigkeit und -freude herzustellen. Davon profitieren die Kinder ein Leben lang – und auch für die Lehrkräfte ist das Unterrichten in solchermaßen "geschulten" Klassen angenehmer und weniger belastend. Die Unterrichtsmaterialien sind für die Klassen 3 und 4 konzipiert. Elemente daraus können aber natürlich auch schon in den Klassen 1 und 2 eingesetzt werden. Meist wird man in der Grundschule das Thema "Konzentration fördern" im Sachunterricht ansiedeln, es hat aber ebenso in jedem anderen Fach seine Berechtigung. Einen wichtigen Bestandteil der Materialien nehmen spielerische Übungen ein (Balancieren auf dem Seil, Massage mit dem Igel- oder Tennisball), die im Klassenverband oder auch alleine durchgeführt werden können. Sie trainieren die Aufmerksamkeit und das "exekutive System" oder dienen der Entspannung nach intensiven Arbeitsphasen. Führen Sie das Thema in die Klasse ein, so informieren Sie auch die weiteren Kolleginnen und Kollegen, die in der Klasse unterrichten, damit sie bestimmte Übungen und Spiele ebenfalls in ihrem Unterricht einsetzen können. Es ist natürlich auch möglich, das Thema an einem Projekttag einzuführen. Wichtig ist es dann, im Unterricht kontinuierlich daran weiterzuarbeiten. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werden für das Thema "Konzentration" im Zusammenhang mit ihrem Lernerfolg in der Schule sensibilisiert. erkennen, was ihre Konzentration fördert oder stört. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen Übungen kennen, mit denen sie ihre Konzentration schulen können. lernen sich in kurzen Pausen zu entspannen, um wieder konzentrierter an die Arbeit gehen zu können. lernen ihre Konzentration anhand einer Checkliste zu reflektieren. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für ihre Konzentration, aber auch für die Konzentration anderer, indem sie sich ruhig und aufmerksam verhalten. gehen bei Spielen und Übungen auf ihre Mitschülerinnen und Mitschüler ein.

  • Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt / Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Sport / Bewegung / Fächerübergreifend
  • Primarstufe

Lesespiel "Auftragskette"

Kopiervorlage

Dieses Arbeitsmaterial macht Kindern nicht nur unheimlich viel Spaß, sondern kombiniert gleichzeitig die Förderung der Lesekompetenz mit einer von Konzentration geprägten Bewegungspause. Was widersprüchlich klingt, lässt sich durch die Auftragskette ganz einfach spielerisch in den Unterrichtsalltag integrieren.Dieses Lese- und Konzentrationsspiel für die Grundschule ist fächerübergreifend und universal einsetzbar. Bei diesem Spiel erhält jeder Schüler und jede Schülerin ein eigenes Aufgabenkärtchen, auf dem vermerkt ist, welche Reaktion auf einen vorangegangenen Auftrag eines anderen Schülers oder einer Schülerin folgen soll. So beginnt das Spiel mit dem Startkärtchen "Öffne die Tafel", der nächste Schüler oder die nächste Schülerin, die auf seinem oder ihrem Kärtchen "Jemand hat die Tafel aufgemacht" stehen hat, erhält den Auftrag als nächstes ein Gesicht auf die Tafel zu malen. Wer auf seinem eigenen Kärtchen liest "Jemand hat ein Gesicht auf die Tafel gemalt", führt anschließend den auf seinem oder ihrem Kärtchen stehenden nächsten Auftrag aus und so weiter. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Ablaufs sind die Schülerinnen und Schüler sehr motiviert und fordern zum Teil sogar selbst absolute Konzentration und Stille während dieses Spiels ein. Auf diese Art und Weise werden nicht nur Lesekompetenz, sondern auch exekutive Funktionen gestärkt. Die Karten sollten ausgedruckt, ausgeschnitten und im Idealfall laminiert werden, damit das Material flexibel und nachhaltig eingesetzt werden kann. Im Falle kleinerer Klassen kann entweder auf Karten am Anfang oder Ende verzichtet werden oder lesestarke Kinder können zwei Karten erhalten. Den Schülerinnen und Schülern sollte bewusst gemacht werden, dass der grüne Satz ihnen sagt, welche Aktion gerade stattgefunden hat und ihr Einsatz beziehungsweise Auftrag (der rote Satz) unmittelbar danach erfolgen muss. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lesen und verstehen einfache Sätze. erfassen lesend kurze Anweisungen und führen sie aus. folgen konzentriert und aufmerksam der Auftragskette, um im richtigen Moment einzusetzen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler folgen dem Spiel aufmerksam und warten geduldig, bis sie an der Reihe sind.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / DaF / DaZ
  • Primarstufe

Grundwissen Politik online testen

Interaktives

Diese Online-Aufgaben zum Allgemeinwissen aus Politik und Gesellschaft regen die Lernenden dazu an, ihr Wissen rund um die Themen Demokratie, Sozialstaat, Arbeit und Beruf, Europäische Union sowie Globalisierung zu testen und zu erweitern. Wie lange dauert eine Legislaturperiode des Bundestags? Wer ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland? Wodurch wurde der Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit) ausgelöst? Fragen wie diese klären die Lernenden mit diesen interaktiven Übungen für PC, Tablet und Smartphone rund um die zentralen Themen des Faches Politik oder Sozialwissenschaften der Sekundarstufe II: Demokratie, Sozialstaat, Arbeit und Beruf, Europäische Union sowie Globalisierung. Das Online-Angebot ergänzt die Einheit Grundwissen Politik: zentrale Themen der Sekundarstufe II im Quiz , in der Ihnen die Aufgaben alternativ zum Beispiel im Hinblick auf einen Test im Unterricht oder eine Klassenarbeit auch auf Arbeitsblättern zur Verfügung stehen. Das zugrunde gelegte Faktenwissen bildet die Voraussetzung für das Verstehen von Zusammenhängen bei der Auseinandersetzung mit Texten und anderen Materialien im Politik-Unterricht sowie darüber hinaus für die politische Meinungsbildung als Grundlage einer Diskussionskultur. Die Aneignung der "Basics" dient demnach nicht nur einer erfolgreichen fachlichen Mitarbeit in der Schule, sondern vor allem der Reifung der Jugendlichen als politisch mündige Bürgerinnen und Bürger. Unterschiedliche Aufgabenformate wie Lückentexte und Multiple-Choice fordern die Schülerinnen und Schüler deshalb spielerisch dazu auf, ihr Wissen aus dem Bereich Politik und Gesellschaft zu testen und zu erweitern. Ihnen begegnen dabei viele relevante Fachbegriffe wie beispielsweise Grundrechte, Jugendschutzgesetz, Exekutive und Judikative, Verfassung oder Schengener Abkommen, die auch bei einem Einstellungstest von Bedeutung sein können. Durch den Computer erhalten die Lernenden unmittelbar Rückmeldung, sodass die Übungen jederzeit eigenverantwortlich bearbeitet werden können. Ein differenziertes Feedback motiviert zur Wiederholung fehlender Kenntnisse und hilft den Schülerinnen und Schülern auch zu Hause dabei, ihre eigene Leistung entsprechend einschätzen zu können.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe II

Staat und Medien: Meinungsvielfalt bis Propaganda

Unterrichtseinheit

Die Schülerinnen und Schüler entwerfen in dieser Unterrichtseinheit eine Podcast-Collage, in der sie schlaglichtartig Beispiele zur Pressefreiheit, Zensur und Propaganda in einem historischen Längsschnitt von der Kaiserzeit bis zum Internetzeitalter hörbar machen. Patriotische Heldenverklärung in den Weltkriegen, parteigelenktes Staatsfernsehen der DDR, Hollywoodfilme unter der Regie des Pentagon und globale Meinungskriege im Internetzeitalter: Das Verhältnis von Staat und Medien ist ein wichtiges Indiz, an dem sich freiheitlich-demokratische und autoritäre Regime identifizieren lassen. Schon immer haben Herrschaftsinstitutionen in die Informationsverbreitung eingegriffen. Regierungen nutzen seit der Antike Medien, um die Bevölkerung intellektuell, weltanschaulich und emotional zu beeinflussen. Mit dem Aufkommen von Massenmedien im 19. Jahrhundert lässt sich beobachten, wie der Staat zunehmend systematisch und flächendeckend Informationen zu steuern versuchte: Der Wettkampf um die öffentliche Meinung verschärfte sich. Nun, da erstmals breite Bevölkerungsteile aus allen Schichten Medienkonsumenten wurden, entwickelte sich eine staatliche Medienpolitik, an der sich zentrale Werte, Normen und Herrschaftsstrategien der jeweiligen Regime sichtbar machen lassen. Verschiedene Perspektiven Die Schülerinnen und Schüler entwerfen in Gruppenarbeit eine Hörkollage, die viele unterschiedliche, frei gewählte Aspekte im Zusammenspiel von Staat und Medien wie ein Mosaik zusammensetzt. Aufgrund der breit angelegten Thematik geht es hierbei nicht um Vollständigkeit, sondern um schlaglichtartiges Verstehen der Problematik aus verschiedenen Perspektiven. Themenvorschläge Hintergrundinformationen und Themenvorschläge Neben Informationen zur Regulation der Medien durch den Staat finden Sie hier eine Liste mit Vorschlägen für die Betrachtung des Themas im historischen Längsschnitt. Ablauf Ablauf der Unterrichtseinheit "Der Staat und die Medien" Das Arbeitsergebnis dieser Unterrichtseinheit besteht aus einem Podcast mit einer interpretierenden, quellenkritischen Analyse des verwendeten Materials. Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundzüge der staatlichen Informationspolitik in unterschiedlichen historischen Epochen der Zeitgeschichte. erschließen den Zusammenhang zwischen Staatsform und Pressefreiheit. können aus Beispielen Methoden und Ziele staatlicher Propaganda nachvollziehen und sind dafür sensibilisiert, in Medien Methoden zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung zu erkennen. setzen sich mit der verfassungsrechtlichen Grundlage von Pressefreiheit beziehungsweise Meinungsvielfalt auseinander. werten Quellen kritisch aus, analysieren die Intention der Verfasser und stellen diese in einen historischen Kontext. Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler nutzen Internetquellen, um relevantes Material zu suchen und recherchieren eigenständig weiterführende Informationen und Quellen. extrahieren aus einer umfangreichen Materialsammlung wesentliche, aussagekräftige Inhalte. entwerfen eine Dramaturgie für eine Hörkollage. erstellen einen Podcast. Sozialkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, in Gruppenarbeit Kriterien für eine Materialauswahl zu entwerfen. organisieren selbstständig die einzelnen Arbeitsabläufe. proben gemeinsam Sprechertexte und sprechen sie ein. Drei Formen staatlicher Regulationen Grundsätzlich kann man drei Formen von staatlichen Regulationen der Medien beobachten: Repressive Maßnahmen (Pressezensur, Unterdrückung der Meinungsvielfalt), Vereinnahmung der Medien (Propaganda beziehungsweise Übernahme der Informationshoheit durch den Staat) oder aber eine Schutzfunktion, bei der Exekutive und Judikative eine verfassungsrechtlich festgeschriebene Meinungsfreiheit garantieren und eine Ausgewogenheit oder Meinungsvielfalt in der Berichterstattung fördern. Regulationen im historischen Rückblick Im historischen Rückblick ergibt sich dabei eine klare Tendenz: Repressive Informationspolitik ist ein Kennzeichen autoritärer Regime, Meinungsvielfalt und Pressefreiheit hingegen Merkmale von Demokratien, die sich an den Grund- und Menschenrechten ausrichten. Die Existenz von staatlicher Propaganda als Instrumentalisierung der Medien für eigene politische Ziele ist hingegen unabhängig von der Staatsform, hier unterscheiden sich lediglich die Mittel und Strategien. Staatsform und Informationspolitik In einem historischen Längsschnitt wird der Zusammenhang zwischen Staatsform und Informationspolitik deutlich. Hierbei finden sich vielfältige Strategien: Repressionen und Zensur, starke Beeinflussung bis völlige Gleichschaltung der Presse, Meinungsvielfalt, propagandistische Eingriffe in die Informationsverbreitung oder aber starke Züge der Deregulierung. Anhand konkreter historischer Beispiele oder aktueller Mediendebatten können die Schülerinnen und Schüler einzelne Positionen, Intentionen und auch Methoden staatlicher Medienpolitik nachvollziehen. Deutsches Kaiserreich und erster Weltkrieg Die Geburtsstunde der modernen Kriegspropaganda Praxis Pressezensur trotz Pressefreiheit Themenbeispiele Heldenverehrung, Marneschlacht, Erzeugung von Feindbildern Leitmedien Zeitung, Maueranschläge, Feldpostkarte Weimarer Republik Der Kampf der politischen Ideen und Ideologien Praxis Pressefreiheit ohne Regulierung Themenbeispiele Satire, Wahlplakate, ideologische Polarisierung der Bevölkerung Leitmedien Zeitung, Flugblatt Drittes Reich Blut, Boden und Volksgemeinschaft Praxis Völlige Vereinnahmung ("Gleichschaltung") der Medien Themenbeispiele Massenaufmärsche, Reden, Erzeugung eines Gemeinschaftsgefühls, Ausschluss von Bevölkerungsgruppen Leitmedien Hörfunk, Film Deutsche Demokratische Republik Das gelenkte Staatsfernsehen Praxis Pressezensur Themenbeispiele Repressionen gegen Oppositionelle, "Bau-auf"-Ideologie, Aktuelle Stunde, Sicht auf den Westen Leitmedium TV Kalter Krieg Das Pentagon in Hollywood Praxis Pressefreiheit, aber staatliche Beeinflussung der Medien Themenbeispiele Belege für das Eingreifen staatlicher Institutionen in Kino-Produktionen (Walt Disney, "Top Gun", "Independence Day" et cetera) Leitmedium Film Europäische Union Auf der Suche nach einer europäischen Identität Praxis Pressefreiheit, jedoch institutionelle Regulierung Themenbeispiel Kann man einen Euro-Patriotismus lehren beziehungsweise propagieren? Wie erzeugt man ein EU-Gemeinschaftsgefühl? Welche Aufgaben haben hierbei die Medien? Leitmedien TV, Internet Internetzeitalter Erlaubt ist, was gefällt? Das Internet im Spannungsfeld von Zensur und Anarchie Praxis Deregulierung des Internets und gleichzeitige Überwachung Themenbeispiele Ist die Anarchie des Web 2.0 eine antidemokratische Bewegung? Wie kann man Rechtsstaatlichkeit (zum Beispiel Terrorbekämpfung, Maßnahmen gegen Kinderpornografie) und Datenschutz zusammenbringen? Leitmedium Internet In Anlehnung an " Das Echolot " von Walter Kempowski sammeln die Schülerinnen und Schüler Materialien zu ihrem Thema in Gruppenarbeit. Diese sind schwerpunktmäßig Quellenauszüge, die aber auch mit Kommentaren aus der Sekundärliteratur und/oder eigenen Anmerkungen zusammengestellt werden können. Die Lernenden kompilieren hierbei kurze Passagen, die sie als aussagekräftig bewerten und kombinieren ihre Fundstücke zu einer Gesamtschau, die sie als Hörmanuskript bearbeiten. Impulsfragen, Begriffsdefinition und Gruppenbildung Impulsfragen zu Beispielen von staatlicher Beeinflussung der Medien bieten einen Einstieg in die Thematik von Herrschaft, Pressefreiheit und Meinungsvielfalt. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln hieraus Leitfragen für die folgende Gruppenarbeit. Zusätzlich gilt es, durch Definitionen die Begriffe "Zensur" und "Propaganda" voneinander abzugrenzen und erste Beispiele hierfür zu erörtern. Im Anschluss werden die Gruppen gebildet und die Aufgabenstellung besprochen. Hierbei können bereits die Arbeitsblätter 2 und 3 ausgegeben werden. Recherchearbeit und Materialsammlung Die Gruppen teilen sich ihre Recherchearbeit auf und informieren sich mithilfe der Linkliste auf Arbeitsblatt 2 über ihr Gruppenthema. Die Internetlinks in der Liste dienen hierbei nur für einen ersten Einblick. Die Schülerinnen und Schüler erhalten hierdurch Anregungen, mit weiteren Suchbegriffen zu konkreten historischen Beispielen eigenständig weiteres Material für ihren Podcast zu erschließen. Fundstücke, die ihnen hierbei besonders auffallen, oder die sie als Grundlage für den Podcast geeignet finden, werden in einer Quellenkartei auf Arbeitsblatt 3 gesammelt, in der sie jeden einzelnen Quellenausschnitt oder anderes Material dokumentieren. Die Gruppenmitglieder finden in dieser Unterrichtsphase wieder zusammen und besprechen die ersten Rechercheergebnisse. Aus der gemeinsamen Materialsammlung/Quellenkartei wählen sie den Stoff aus, der die Grundlage für ihren Podcast liefern soll. Sie besprechen hierbei auch Aufbau und Inhalte ihres Podcasts oder einigen sich darauf, die Quellendatei zu ergänzen. Manuskripterstellung In dieser Arbeitsphase erfolgt die Manuskripterstellung als Grundlage für den Podcast. Die Schülerinnen und Schüler stellen aus ihrer Materialsammlung eine Vorlage her, die später eingesprochen wird. Zusätzlich entwickeln sie Begleitmaterial, in dem sie ihre Überlegungen (Intention, Auswahl, Aussage) zum Konzept ihres Podcast beschreiben. Aufnahme der Audiosequenzen Die Schülerinnen und Schüler nehmen die Audiosequenzen für den Podcast auf. Sie können die Texte hierfür selbst einsprechen oder aber, falls vorhanden, vorliegendes Audio-Material verwenden. Mithilfe einer Schnittsoftware können sie ihren Podcast fertig stellen. Die Gruppen stellen ihre Podcasts/Hörkollagen vor und erklären das dahinterliegende Konzept ihres Werkes.

  • Geschichte / Früher & Heute / Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Primarstufe

Leseförderung mit digitalen Texten in der Grundschule

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel stellt ein Plädoyer für den Einsatz von Hypertexten und anderen digitalen Texten im Unterricht der Grundschule dar, die Printtexte zwar nicht ersetzen, aber ergänzen sollten. Der Artikel zeigt konkrete Möglichkeiten und Vorschläge auf, wie die die Lesekompetenzen von Grundschülerinnen und Grundschülern mithilfe digitaler Texte gefördert werden können. Hintergrund: Medienentwicklung und veränderte Lesesozialisation Im Zuge des gesellschaftlichen Wandels, der aufgrund moderner Informationstechnologie und neuer medialer Möglichkeiten immer schneller voranschreitet, hat sich die Lesekultur und -sozialisation von Kindern in den vergangenen Jahren maßgeblich verändert. Sie kommen inzwischen mit ganz anderen Vorerfahrungen in die Schule, sowohl im Bereich des Lesens als auch im Bereich der Nutzung digitaler Medien. Es ist sowohl Anspruch als auch Aufgabe der Schule, diese Veränderungen im Curriculum und in der Unterrichtspraxis reflektiert widerzuspiegeln. Die Weiterentwicklung des Bildungsplans zeigt, dass digitale Medien auch und vor allem im Bereich der Grundschulbildung nicht nur eine Option, sondern auch Chance und Notwendigkeit sind, die faktischen Medienerfahrungen der Kinder effizient zu nutzen und so die Grundlage für einen bewussten und gewinnbringenden Umgang zu setzen (siehe hierzu etwa den Bildungsplan der Grundschule von 2016 für das Land Baden-Württemberg im Fach Deutsch, Seite 3ff.). Da die Nutzung digitaler Medien eine ganz eigene Form von Lesekompetenz erfordert, darf sich die Leseförderung nicht mehr allein auf das Lesen von Printtexten beschränken. Die Unterschiede beim Lesen von Print- und Hypertexten Im Gegensatz zu Printtexten erfordern Hypertexte aufgrund ihrer nicht-linearen Struktur ein performatives Lesen. Dies bedeutet, dass die Lesenden zum einen mehr Freiheit für den eigenen Lesepfad gewinnen, zum anderen aber auch mehr Verantwortung tragen (Wanning 2015, Seite 909), indem sie den Leseprozess häufiger in eine neue Richtung lenken, um beispielsweise einem Link zu folgen oder eine Animation anzuschauen. Darüber hinaus sind die Augenbewegungen beim Lesen digitaler Texte weitaus sprunghafter, was eine ständige Unterbrechung des Leseflusses zur Folge haben kann. Während dies als Überforderung von jungen Leserinnen und Lesern in der Grundschule angesehen werden kann, ist es gleichzeitig eine Möglichkeit, exekutive Funktionen, deren Förderung zu häufig unterschätzt wird, noch stärker in den Leseprozess zu integrieren. Vor allem im Bereich der Inhibition, also der Fähigkeit, instinktive Reaktionen im Sinne der bewussten Aufmerksamkeitssteuerung zu hemmen, müssen Schülerinnen und Schüler in der Lage sein, die Informationen selektiv zu organisieren und lernen, Navigationselemente der Webseite oder potentielle Pop-Ups, die vom eigentlichen Text ablenken können, auszublenden. In diesem Zusammenhang ist die Multidimensionalität von Hypertexten hervorzuheben, da sich diese nicht ausschließlich auf einen zu lesenden Text beschränken, sondern durch Elemente wie Bild, Animation und weitere interaktive Möglichkeiten ergänzt werden, die miteinander in Beziehung gesetzt werden müssen. In der Praxis wird jedoch oft erkennbar, dass die eigenen Maßstäbe und Ansprüche in Bezug auf einen möglichst linearen Leseprozess nicht kongruent mit denen der gegenwärtigen Schülergeneration sind, die digitale Texte aufgrund ihrer Mediensozialisation mit einem ganz anderen Gespür erfasst. Basierend auf persönlichen unterrichtlichen Erfahrungswerten der Autorin in Jahrgangsstufe drei und aufwärts kann beispielsweise festgehalten werden, dass Schülerinnen und Schüler oft viel weniger Probleme mit den beschriebenen Herausforderungen haben, als bei der vorangegangenen Unterrichtsplanung antizipiert wurde. Vorschläge für die Unterrichtspraxis in der Grundschule Die Einführung von Hypertexten Von einer eigentlichen Einführung von Hypertexten kann aufgrund der Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler nicht die Rede sein. Es geht vielmehr um die sukzessive Heranführung an das strategiegeleitete Lesen von Hypertexten und die bewusste Auseinandersetzung mit den Herausforderungen, die diese an das eigene Leseverhalten stellen. Hier bietet es sich beispielsweise an, die Unterschiede, aber auch die Gemeinsamkeiten von Print- und Hypertexten auf einer metakognitiven Ebene durch eine Gegenüberstellung erarbeiten zu lassen. Auf diese Art und Weise werden die Schülerinnen und Schüler induktiv für unterschiedliche Herangehensweisen sensibilisiert. Davon ausgehend erkennen sie, dass zusätzliche Strategien erforderlich sind, um den Leseprozess erfolgreich zu gestalten. Des Weiteren ist es notwendig, geeignete Hypertexte zunächst mit vorgegebenen Webseiten einzuführen. Für die Grundschule eignen sich beispielsweise die folgenden kostenfreien Angebote: www.die-bloggerbande.de www.fragFINN.de Für eine effiziente Förderung der Lesekompetenz ist es als Lehrkraft unverzichtbar, den entsprechenden Hypertext auf die Anwendbarkeit von Lesestrategien kritisch zu überprüfen. Die Förderung kann nur dann zielführend sein, wenn vorher eine Analyse der Textkriterien vorgenommen wurde. In diesem Zusammenhang sei beispielsweise der Unterschied zwischen einem Sach- beziehungsweise Informationstext und einem fiktionalen Text hervorgehoben.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben
  • Sekundarstufe II

Medien - die "Vierte Gewalt" im Staat?

Unterrichtseinheit

Der ehemalige Kanzler Gerhard Schröder galt als Medienkanzler. Auch unsere jetzige Kanzlerin Angela Merkel weiß sehr gut, wie sie medienwirksam ihre Botschaften zum Beispiel mit Hilfe von Podcasts wöchentlich ins Volk transportiert.Das Verhältnis von Medien und Politik verändert sich zunehmend durch eine sich wandelnde Medienlandschaft und politische Bedingungen. Wie sind sie miteinander verflochten und wer übt über wen Macht und Kontrolle aus? Diese Fragestellungen sollen sich Lernende durch Recherche und Präsentation erarbeiten und in Diskussionen vertiefen. Zudem ist das Thema sehr nah am Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler. Sie können selbst mit einfachen Mitteln Recherchen über die Mediendarstellung und -rezeption oder die Qualität von Nachrichten- und Berichterstattung durchführen.Das Thema "Medien als vierte Gewalt im Staat" ist sehr komplex. Für den Unterricht ist es ratsam, Teilaspekte zu betrachten, zum Beispiel Betrachtung verschiedener Medien, rechtliche Aspekte oder geschichtliche Hintergründe. Die methodische Vorgehensweise sollte Recherche, Diskussion und Präsentation beinhalten. Die Recherche der Schülerinnen und Schüler könnte sehr alltagsnah erfolgen, zum Beispiel Einsatz von Werbung im Fernsehen, Quantität von Anteilen der Unterhaltung und von Berichterstattung oder Qualität von neuen Medien. Die Rechercheergebnisse sollten in der Klasse in Gruppen präsentiert werden und zur Diskussion im Plenum anregen.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Kommunikation verschiedener Medien differenziert beurteilen. Mediennutzung und Medienformate recherchieren und beschreiben. Argumente kennen lernen, mit denen Medien verteidigt und kritisiert werden. mit diesen Argumenten ihre eigene Bewertung des Verhältnisses von Politik und Medien begründen. das Verhältnis von Sender und Empfänger kritisch bewerten. ethische Grundsätze von Berichterstattung und Nachrichtenproduktion kennen lernen und diskutieren. die veränderte Medienlandschaft beschreiben und zukünftige Kanäle ausfindig machen. selbst die neuen Medien als Informations- und Recherchemedium nutzen (Internet, Foren, Podcasts et cetera) Thema Medien - die "vierte Gewalt" im Staat? Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek II, ab Klasse 10-13 Zeitaufwand je nach Intensität 4-8 Stunden Medien je ein Computer mit Internetzugang für 2 Schülerinnen und Schüler Auf der folgenden Seite finden Sie Anregungen, wie man das Thema im Unterricht angehen kann. Die Lehrkraft kann einen Ansatz als Herangehensweise wählen oder in Schülergruppen einteilen, die das Thema jeweils aus verschiedenen Perspektiven erarbeiten. Das Verhältnis Medien - Politik Wie kann dieses Verhältnis beschrieben werden? Vier Ansätze aus der Wissenschaft liefern eine erste Orientierung. Auf den folgenden Seiten wird die Entwicklung der Medien in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg kurz skizziert und anschließend die Frage gestellt, wie man das Verhältnis von Politik und Medien beschreiben kann. Weiterhin wird der rechtliche Rahmen publizistischer Arbeit vorgestellt und nach den Kontroll- und Einflussmöglichkeiten beider Bereiche gefragt. Die Neuorganisation der Rundfunkmedien Der Rundfunk wird nach 1945 öffentlich-rechtlich organisiert. Mit den privaten Sendeanstalten verändert sich die Medienlandschaft in den 80er Jahren. Der rechtliche Rahmen der Medien Im Grundgesetz ist die Presse- und Informationsfreiheit verankert, weitere Gesetze regeln den Rahmen publizistischer Tätigkeit. Möglichkeiten der Kontrolle und Einflussnahme Medien können politische Arbeit kritisch begleiten, aber die Politik nutzt die Medien gleichermaßen zur positiven Außendarstellung. Medien werden oft als "Vierte Gewalt" in einem Staat bezeichnet. Allerdings ist diese These nur ein Aspekt eines ausdifferenzierten wissenschaftlichen Diskurses. Um die vielfältigen Beziehungen, die beide Systeme unterhalten, bewerten zu können, lohnt ein Blick auf die vier wirkungsmächtigsten Ansätze der Wissenschaft: Das Gewaltenteilungsparadigma: Die Medien werden hier als "Vierte Gewalt" neben Legislative, Judikative und Exekutive verstanden. Kraft ihrer Autonomie bilden sie eine Kontrollinstanz und sind dadurch aktiv an der Ausübung staatlicher Herrschaft beteiligt. Das Gewaltenteilungsparadigma geht davon aus, dass das politische System durch klare Grenzlinien vom Mediensystem getrennt ist. Genau dies bezweifeln aber Kritiker dieses Ansatzes, indem sie auf die mannigfaltigen politischen und ökonomischen Abhängigkeiten des Mediensystems hinweisen. Der Instrumentalisierungsansatz: Dieser Ansatz rückt die These in den Fokus, dass die Medien im politischen Feld immer bedeutender werden, gleichzeitig jedoch kommt es zu einem Autonomieverlust. Deutlich wird dies an der wachsenden Bedeutung politischer Kommunikation: Medienreferenten, Wahlkampfstrategen, Redenschreiber und Spin-doctors betreiben PR im Sinne ihrer Auftraggeber und machen sich zu diesem Zweck die medialen Kanäle zunutze. Der Dependenzansatz: Der Dependenzansatz geht zwar ebenso wie der Instrumentalisierungsansatz von einer "Mediatisierung der Politik", also von einer gegenseitigen Durchdringung beider Systeme aus. Allerdings kommt er zu dem Ergebnis, dass die politische Kommunikation sich den Gesetzmäßigkeiten der Medien angepasst und sich damit in ein Abhängigkeitsverhältnis begeben hat. Das bedeutet: Medien "regieren mit", indem sie bestimmen, welche Themen erhöhte Aufmerksamkeit verdienen. Damit setzen sie den Rahmen, in dem politische Arbeit öffentlichkeitswirksam kommuniziert werden kann. Der Interdependenzansatz Von einer engen Verflechtung und einer gegenseitigen Abhängigkeit beider Systeme geht diese Position aus. Demzufolge benötigt die Politik die Medien zur Kommunikation ihrer Entscheidungen. Allerdings sind die Medien auf diese politischen Prozesse angewiesen, da sie einen wichtigen Inhalt für sie darstellen. Durch die Berichterstattung wird schließlich ein Feedback generiert, dass auf das politische Feld zurückwirkt, woraufhin dieses wiederum neue Inhalte hervorbringt. Der Interdependenzansatz geht also von einer "Komplizenschaft" beider Systeme aus, die ein unauflösbares Tauschverhältnis miteinander verbindet. All diese Überlegungen dienen als Diskussionsgrundlage für die Bestimmung des Verhältnisses Politik-Medien. Sie gehen davon aus, dass es im Laufe der Entwicklung zu einer Grenzverschiebung und auch -verwischung gekommen ist. Es muss zum einen bedacht werden, wie sich im Zuge der zunehmenden Kommerzialisierung die Aufbereitung politischer Themen in den Medien gewandelt hat (Stichwort "Infotainment") und nach welchen Kriterien die Themen, die schlussendlich an der Spitze der publizistischen Agenda stehen, ausgewählt werden. Zum anderen gilt es, die Strategien politischer Kommunikation und ihre Implementierung in die medialen Gegebenheiten in Augenschein zu nehmen. Kontrolle und Einflussnahme sind also die Schlagworte, unter denen das Spannungsverhältnis beider Systeme verbucht werden kann. Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich in der Bundesrepublik Deutschland eine unter dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit stehende Medienlandschaft. Während private Herausgeber und Verlage weiterhin die Printmedien veröffentlichten, entschied man sich nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus, die Rundfunk- und später auch die beiden Fernsehsender ARD und ZDF öffentlich-rechtlich zu organisieren und durch Gebühren zu finanzieren. Dadurch wollte man gewährleisten, dass die Medien vom Staat unabhängig sind und sich nicht zu Propagandazwecken instrumentalisieren lassen. Die Versorgung der Bevölkerung mit politischen Informationen wurde ein wichtiges Element des öffentlich-rechtlichen Sendeauftrages und somit integraler Bestandteil des Programmablaufs. Das Angebot richtete sich zudem an die gesamte Gesellschaft und musste daher alle Strömungen berücksichtigen. Diese Monopolstellung der Öffentlich-Rechtlichen im Bereich der elektronischen Massenmedien endete allerdings Mitte der 80er Jahre. Seitdem hat sich das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland tiefgreifend gewandelt und es befindet sich weiterhin in einem Differenzierungsprozess: "Die Einführung neuer Medientechnologien sowie die Deregulierung der Kommunikationsinfrastruktur und des Rundfunksystems sind mit einem gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zur sogenannten Kommunikationsgesellschaft verbunden", analysierte die Politik- und Kommunikationswissenschaftlerin Barbara Pfetsch in ihrem 1998 erschienenen Aufsatz "Regieren unter den Bedingungen medialer Allgegenwart". Neue Angebote, eine allgemeine und weitreichende Kommerzialisierung, das immer schneller werdende Informationstempo und die Verschmelzung der Individual- mit der Massenkommunikation im Internet sind dabei die laut Pfetsch kennzeichnenden Entwicklungen. Mit dem Fall des öffentlich-rechtlichen Monopols und der Zulassung von privaten Rundfunk- und Fernsehsendern verbreiterte sich das Angebot rasant in verschiedene Richtungen. Alleine im Zeitraum von 1988 bis 1993 wuchsen die Lizensierung privater Fernsehprogramme von 63 auf 89 und der Programmumfang von circa 26.000 (1982) auf insgesamt über 130.000 Stunden im Jahr 1993. Zum Stichtag 30. April 2006 führt die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) in ihrer Datenbank insgesamt 436 in Deutschland lizensierte "private Fernsehprogramme, Bürgerfernsehen, Teleshopping- und sonstige Fernseh-Angebote" sowie die Fernsehprogramme der "öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammveranstalter". Auch im Printbereich war eine ähnliche Entwicklung zu beobachten. Nachdem die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten lange Jahre ohne private Mitbewerber geblieben waren, gerieten sie nun durch die neu aufkommende Konkurrenz unter ökonomischen Druck. Das gesamte Mediensystem musste sich dem nun entstehenden Wettbewerb öffnen und den neuen Gegebenheiten anpassen. Wirtschaftliche Faktoren traten zunehmend in den Vordergrund. Im Artikel 5 des Grundgesetzes ist die Presse- und Informationsfreiheit verankert: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Verschiedene Landespresse-, Rundfunk- und Landesmediengesetze sowie Rundfunkstaatsverträge regeln über den Artikel 5 des Grundgesetzes hinaus die rechtliche Stellung der Medien in der Bundesrepublik Deutschland. Daraus ergibt sich auch der Sendeauftrag der öffentlich-rechtlichen Medien, der im §11 des Rundfunkstaatsvertrages fixiert ist: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in seinen Angeboten und Programmen einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Er soll hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Sein Programm hat der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Er hat Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Öffentlich-rechtliche Sender Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk diese Aufgaben auch erfüllen kann, wird er hauptsächlich durch die Rundfunkgebühren finanziert. Diese müssen alle Bürger, sofern sie entsprechende Geräte zum Empfang bereit halten, entrichten. Zwar dürfen ARD und ZDF auch Werbezeit verkaufen, hier gelten allerdings strenge Beschränkungen. So darf die Gesamtdauer der Werbung höchstens 20 Minuten werktäglich im Jahresdurchschnitt betragen. Nach 20.00 Uhr sowie an Sonntagen und im ganzen Bundesgebiet anerkannten Feiertagen dürfen Werbesendungen gar nicht ausgestrahlt werden. Private Unternehmen Die staatlichen Einflussmöglichkeiten auf die Programminhalte und -gestaltung der privaten Medienunternehmen, die keinerlei Rundfunkgebühren erhalten und sich daher durch Werbeeinnahmen finanzieren, ist dagegen wesentlich enger begrenzt. Der Rundfunkstaatsvertrag gibt ihnen zwar einen gewissen gesetzlichen Rahmen vor, an den sie sich halten müssen, doch definiert er nicht ihre Aufgaben. Die Interessen von Publikum und Werbekunden müssen letztlich im Mittelpunkt der privaten Medienunternehmen stehen, denn nur so ist letztlich ein Gewinn zu erzielen und damit das wirtschaftliche Überleben des Medienunternehmens zu gewährleisten. Dennoch unterliegt die Werbung gewissen Beschränkungen, so muss Werbung klar als solche gekennzeichnet sein, und bestimmte Zeitrahmen dürfen nicht überschritten werden. Diese sind aber nicht so ausgeprägt wie bei den öffentlich-rechtlichen Sendern. Journalistische Sorgfaltspflicht In den Pressegesetzen sind allerdings auch Bestimmungen enthalten, an die sich die Journalisten bei ihrer Arbeit halten müssen. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei die journalistische Sorgfaltspflicht. Das heißt, dass die Journalisten den Inhalt, die Herkunft und den Wahrheitsgehalt von Nachrichten gewissenhaft überprüfen müssen, bevor sie diese veröffentlichen. Zudem dürfen sie Nachrichten nicht sinnentstellend wiedergeben. Gerüchte, Spekulationen und nicht bestätigte Meldungen müssen sie entsprechend kennzeichnen und Kommentare, also eigene Meinungsäußerungen, von der Nachrichten-Berichterstattung deutlich erkennbar trennen. Wenn Journalisten gegen diese Sorgfaltspflicht verstoßen und nachweislich falsche Informationen verbreiten, drohen ihnen entsprechende zivilrechtliche Konsequenzen. Der Pressekodex Im Printbereich ist der so genannte Pressekodex (eigentlich: Publizistische Grundsätze) von besonderer Bedeutung. Darunter versteht man die journalistisch-ethischen Grundregeln, die der Deutsche Presserat, eine Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände, 1973 vorgelegt hat. Der Presserat fasst den Inhalt auf seiner Internetseite folgendermaßen zusammen: Nicht alles, was von Rechts wegen zulässig wäre, ist auch ethisch vertretbar. Deshalb hat der Presserat die Publizistischen Grundsätze, den sogenannten Pressekodex, aufgestellt. Darin finden sich Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen, so zum Beispiel: Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschenwürde Gründliche und faire Recherche Klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen Achtung von Privatleben und Intimsphäre Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt und Brutalität Verleger und Journalisten haben diesen Grundsätzen durch ihre Verbände zugestimmt und sich damit freiwillig selbst verpflichtet, diese bei ihrer Arbeit zu beachten. Seit 1973 hat man den Pressekodex mehrfach ergänzt. Konkretisiert wird er durch die "Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates". Einschränkung der Pressefreiheit Für Journalisten, die für elektronische Medien arbeiten, gelten im Prinzip die gleichen Sorgfaltspflichten. Der "Staatsvertrag über Mediendienste" definiert in § 11, dass TV-, Rundfunk- und Onlineangebote "soweit sie der Berichterstattung dienen und Informationsangebote enthalten, den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen" haben. Nachrichten über das aktuelle Tagesgeschehen müssen vor ihrer Verbreitung mit der "nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit" überprüft werden. Sobald strafrechtliche Grenzen überschritten werden, endet natürlich die Pressefreiheit. Der Artikel 5, Absatz 2 des Grundgesetzes legt fest, dass die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit "ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre" finden. "Agenda Setting" und "Gatekeeping" Medien, beziehungsweise die für sie arbeitenden Journalisten, informieren mit ihren Beiträgen die breite Öffentlichkeit über alle Sachverhalte oder Vorgänge, die von allgemeiner, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung sind. Diese Arbeit ist deswegen für die Gesellschaft besonders wichtig, weil die Journalisten darin auch über (politische) Missstände berichten und die dafür Verantwortlichen benennen. So können sie Themen und Vorgänge auf die gesellschaftliche Tagesordnung setzen und dafür sorgen, dass man darüber diskutiert. Dies nennt man in der Kommunikationswissenschaft "Agenda-Setting". Der Journalist hat es dabei letztlich in der Hand, welche Themen er auswählt und veröffentlicht. Die Kommunikationswissenschaft bezeichnet den (meist personellen) Einflussfaktor, der darüber entscheiden kann, welche Nachricht in den Medien erscheint, als "Schleusenwärter" (Gatekeeper). Medien als wichtiges Element der politischen Meinungsbildung Man kann durchaus sagen, dass die freie Presse damit den drei Staatsgewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) zur Seite steht und deren Arbeit kritisch begleitet. Diese Stellung hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 25. April 1972 bekräftigt: "Die freie geistige Auseinandersetzung [ist] ein Lebenselement der freiheitlichen demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik und für diese Ordnung schlechthin konstituierend. Sie beruht entscheidend auf der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit, die als gleichwertige Garanten selbständig nebeneinander stehen." Die Medien sind also ein wichtiger Bestandteil der politischen Meinungs- und Willensbildung. Um diese Kontrollfunktion von staatlicher Beeinflussung ungehindert ausüben zu können, haben die für die Medien arbeitenden Journalisten beispielsweise besondere Recherchebefugnisse. Diese regeln die Pressegesetze der verschiedenen deutschen Bundesländer unter Begriffen wie "Auskunftsrecht" oder "Informationsrecht". Darunter ist zu verstehen, dass staatliche Behörden verpflichtet sind, den Journalisten "die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen", wie es beispielsweise im § 4 des nordrhein-westfälischen Pressegesetzes formuliert ist. Missbrauchen die Medien ihre Macht? Der Vorwurf des Machtmissbrauchs ist allerdings schnell zur Hand. Seitdem die Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlentscheidungen immer kurzfristiger treffen und die Demografie ihren Status als quasi-prophetische Instanz verloren hat, wird die politische Berichterstattung in den Medien immer kritischer ins Visier genommen. Die Bundestagswahl 2005 markierte einen Höhepunkt dieser Auseinandersetzung: Noch am Wahlabend griff Gerhard Schröder die Medien vehement an, indem er ihnen Kampagnenbildung und Missbrauch der Pressefreiheit unterstellte. Er machte sie damit verantwortlich für die temporäre politische Instabilität in Deutschland und warf ihnen Kompetenzüberschreitung vor, denn durch ihre tendenziöse Berichterstattung habe ein illegitimer Eingriff in die Sphäre des Politischen stattgefunden. Ganz gleich, wie man solche Anwürfe schlussendlich bewertet: Diese und ähnliche Reaktionen bestätigen nicht nur die exponierte Stellung, die Medien mittlerweile im politischen Feld eingenommen haben, sondern zeigen auch, wie eng verflochten beide Bereiche mittlerweile sind. Bürgernahe Politikvermittlung Allerdings nutzt auch die Politik die Medien, um ihre Themen auf die gesellschaftliche Tagesordnung zu setzen. Bezeichnend in diesem Zusammenhang ist die Aussage des Altkanzlers Gerhard Schröder, zum Regieren benötige er nur "BILD, BamS und Glotze". In TV-Talkshows wie "Sabine Christiansen" oder "Berlin Mitte" können sich Politiker einem breiten Fernsehpublikum präsentieren und ihre politischen Ziele direkt an die Zuschauer vermitteln. Die Parteien beschäftigen zudem Werbeagenturen, Medienberater und PR-Leute, die Politiker auf öffentliche Auftritte vorbereiten und eng mit den Medien zusammenarbeiten. Ziel ist eine positive Darstellung der politischen Arbeit und der Person des Politikers. Auch das Internet wird immer wichtiger, nicht nur in Wahlkampfzeiten. Fast jeder Spitzenpolitiker hat mittlerweile seine persönliche Homepage, die Parteien veröffentlichen auf ihren Webseiten umfangreiche Informationen nicht nur zu ihrem Programm, und öffentliche Stellen bieten verstärkt so genannte eGovernment-Angebote an. Bloggende Politiker Dabei nutzt die Politik auch neue Formen, beispielsweise das so genannte Podcasting. "Man kann Podcasts als Radio- oder Fernsehsendungen auffassen, die nicht mehr zu einer bestimmten Zeit konsumiert werden müssen", beschreibt Wikipedia dieses relativ neue Internetformat. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel hat seit Juni 2006 verschiedene Podcast-Sendungen produzieren lassen, um sich in den kurzen Videostatements zu verschiedenen politischen Themen, beispielsweise zum Libanon-Einsatz der Bundeswehr oder dem Haushalt 2007, direkt an die Internet-Zuschauer zu wenden. Auch die so genannten Weblogs haben mittlerweile Einzug in die Politik erhalten. Ein Weblog (auch Blog genannt) ist, so definiert Wikipedia, "eine Webseite, die periodisch neue Einträge enthält". Man kann es also durchaus als elektronisches Tagebuch bezeichnen, in denen der Betreiber sich frei äußern kann. Der nordrhein-westfälische SPD-Landesverband startete im Juni 2004 ein eigenes Weblog und war damit einer der ersten Akteure aus dem politischen Bereich, der dieses Kommunikationsformat nutzte. Im NRWSPD-Weblog kommentieren verschiedene Autoren aktuelle Ereignisse, die nicht immer unbedingt etwas mit der nordrhein-westfälischen Landespolitik zu tun haben müssen. Droht eine Instrumentalisierung der Medien? Ein Hauptkritikpunkt ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Politik zu gut auf der medialen Klaviatur, besonders der des Fernsehens, eingespielt hat. Die Folge sind Boulevardisierung und Oberflächlichkeit. Die Vermittlung komplizierter politischer Zusammenhänge wird zugunsten des Spektakels aufgegeben. Damit geht ein Transparenzverlust einher, der paradox anmutet: Alles ist sichtbar, alles ist öffentlich. Aber was gesagt wird, bleibt seltsam unkonkret. Die Dramaturgie von Talkshow-Auftritten wird von PR-Profis entwickelt, und die Moderatorinnen und Moderatoren fungieren oft nur als Stichwortgeber, anstatt kritisch nachzuhaken. So wird die Talkshow zu einer Präsentationsfläche, auf der sich Spitzenpolitiker publikumswirksam darstellen können. Die Politik, so der Vorwurf, beteiligt sich hier an einem Spiel um Quoten und Sympathie, bei dem die Information der Bürgerinnen und Bürger aus dem Blickfeld verschwindet. Mehr Transparenz und Interaktion? Eine Besonderheit des neuen Mediums Internet zeigt sich darin, dass hier neben der für die Massenmedien kennzeichnenden "One-to-many"-Kommunikation, also ein Sender wendet sich an viele Empfänger, auch andere, individuellere Formen möglich sind. Beispielsweise verfügen viele Politiker über eMail-Adressen, an die man schreiben kann. Auch andere Kommunikationsformen, bei denen man Sender und zugleich Empfänger sein kann, die so genannte "Many-to-many"-Kommunikation, ist möglich: beispielsweise kann man sich in Online-Foren oder Newsgroups mit anderen Internetnutzern austauschen und über viele, auch politische, Inhalte diskutieren. Jeder kann dort seine "Botschaft" niederschreiben, andere Benutzer reagieren darauf und bringen dann auch ihre Meinung ein. Das Internet als Schnittstelle zwischen Bürgern und der Politik Von seinen Möglichkeiten her ist das Internet also ein demokratisches Medium par excellence. Noch nie war es so einfach, sich zu vernetzen. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, direkt und für alle sichtbar ihre Interessen im Zusammenschluss zu artikulieren. Auch für die Politikvermittlung wird das Internet ein immer wichtigerer Schauplatz. Hier kann Bürgernähe nicht bloß simuliert, sondern wirklich praktiziert werden. Die Chancen einer politischen Kommunikation, die die Menschen nicht mit kompliziertem Expertenwissen überfordert, aber dennoch Substanz hat, stehen gut. Zwar kann und soll das Internet die übrigen Medien nicht als Träger politischer Information kassieren, eine Alternative zu ihnen könnte es aber dennoch darstellen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II

Geheimdienste

Unterrichtseinheit

Der Bundesnachrichtendienst (BND) übernimmt in Deutschland die Aufgaben des Geheimdienstes. In den letzten Monaten geriet er durch verschiedene Affären in das Blickfeld der Öffentlichkeit.Der Bundesnachrichtendienst hat als einziger Auslandsnachrichtendienst Deutschlands die Aufgabe, Informationen zu sammeln und auszuwerten, die zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind, notwendig sind. Diese Informationen werden der Bundesregierung übermittelt und erstrecken sich auf viele Themenbereiche. Das Blickfeld der Öffentlichkeit wird dabei eigentlich gemieden. Aber Anfang des Jahres 2006 sorgten zunächst die Aktivitäten deutscher Geheimdienst-Agenten im Irak für Aufsehen. Woraufhin die Medien ausführlich diskutierten, welche Rolle der Bundesnachrichtendienst bei der Entführung des Deutsch-Libanesen Khaled el Masri durch die "Central Intelligence Agency" (CIA) gespielt hat.Die Schülerinnen und Schüler sollen die drei deutschen Nachrichtendienste und deren Hauptaufgaben erläutern. die Entstehungsgeschichte sowie Strukturen und Aufgaben des BND beschreiben. die Geheimdienste der USA und Großbritanniens und deren geschichtliche Hintergründe kurz erklären. Informationen über das Internet recherchieren und diese kritisch bewerten. Thema Geheimdienste Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 8 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 1-3 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für 2 Schülerinnen und Schüler Zuletzt kam heraus, dass der Bundesnachrichtendienst jahrelang Journalisten bespitzelt und gezielt angeworben hat. Der BND wollte herausfinden, wie Journalisten an Informationen herangekommen sind, die eigentlich hätten intern bleiben sollen. Außerdem interessierte den Bundesnachrichtendienst, was mit diesen Informationen geschieht und durch welche Bundesnachrichtendienstquellen die Medien die Informationen erhalten haben. Doch das war rechtswidrig, denn eine Anweisung des damaligen Bundesnachrichtendienst-Präsidenten Hansjörg Geiger von Mai 1998 gibt eindeutig vor: "Grundsätzlich gibt es keine operative Nutzung von deutschen Medienvertretern." Die Presse spekuliert nun darüber, inwieweit die BND-Spitze und das Bundeskanzleramt über diese Praxis informiert waren. Daher soll ein Untersuchungsausschuss des Bundestages Licht ins Dunkel der Affären bringen und die Vorwürfe gegen den Bundesnachrichtendienst überprüfen. Doch was hat es mit dem Bundesnachrichtendienst überhaupt auf sich? Drei deutsche Nachrichtendienste Der Bundesnachrichtendienst ist nur einer von insgesamt drei deutschen Nachrichtendiensten. Die beiden anderen sind das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Militärische Abschirmdienst (MAD). Daneben gibt es noch einige weitere Behörden, die sich mit Nachrichtenbeschaffung und Aufklärung beschäftigen. Allerdings ist es nicht immer ganz einfach, die Aufgaben der unterschiedlichen Einrichtungen zu trennen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat seinen Sitz in Köln und arbeitet laut Gesetz nur im Inland. Es ist gemeinsam mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) oder entsprechenden Abteilungen der jeweiligen Innenministerien unter anderem dafür verantwortlich, "Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen" über Aktivitäten zu sammeln und auszuwerten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind." Das BfV ist darüber hinaus auch dafür zuständig, "geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht" aufzudecken, das heißt Wirtschafts- und politische Spionage zu bekämpfen und beim Geheim- und Sabotageschutz mitzuwirken. Der Militärische Abschirmdienst Die Arbeit des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) ist, wie der Name bereits vermuten lässt, auf das Militär beschränkt. So wie das Bundesamt für Verfassungsschutz ist er nur im Inland tätig und allgemein für die Aufgaben zuständig, die das BfV außerhalb der Bundeswehr erfüllt. Das heißt, er sammelt Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Bundeswehr und über Bestrebungen gegen die Bundeswehr von außen, zum Beispiel durch Spionage. Außerdem überprüft er Personen auf ihre Zuverlässigkeit, die dienstlich mit geheimhaltungsbedürftigen Dokumenten zu tun haben. Den BND gibt es seit dem 1. April 1956, er ist der deutsche Auslandsnachrichtendienst. Seine Vorläuferorganisation war die "Organisation Gehlen", benannt nach ihrem Gründer, dem ehemaligen Generalmajor der Wehrmacht Reinhard Gehlen. Er und Reste des Stabes "Abteilung Fremde Heere Ost" hatten bereits 1946 unter der Bezeichnung "Organisation Gehlen" für amerikanische Dienststellen im Bereich der militärischen Ostaufklärung gearbeitet. Der Bundesnachrichtendienst als Behörde Der Bundesnachrichtendienst ist eine Bundesoberbehörde, die dem Bundeskanzleramt unterstellt ist. Dort ist die Abteilung 6 ("Bundesnachrichtendienst; Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes") für den Bundesnachrichtendienst zuständig, deren Leiter bekleidet gleichzeitig das Amt des Geheimdienstkoordinators. Seit dem 1. Dezember 2005 ist dies Klaus-Dieter Fritsche (CSU). Sein unmittelbarer Vorgänger, Ernst Uhrlau, wurde zum selben Datum der neue Bundesnachrichtendienstpräsident. Wer kontrolliert den Bundesnachrichtendienst? Der Bundesnachrichtendienst untersteht politisch also dem Bundeskanzleramt, beziehungsweise dem dortigen Geheimdienstkoordinator, und gehört damit im weiteren Sinne zur Regierung. In einem demokratischen Rechtsstaat kontrolliert die Legislative, das Parlament, die Arbeit der Exekutive. Der Bundesnachrichtendienst ist, so vertraulich seine Arbeit auch sein mag, keine Ausnahme. Bundestags-Gremium Im Bundestag gibt es daher ein spezielles Gremium, das so genannte Parlamentarische Kontrollgremium (PKG). Seine Mitglieder, allesamt Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Parteien, kontrollieren die Arbeit der deutschen Geheimdienste, die dem Bund unterstehen: das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst und natürlich auch der Bundesnachrichtendienst. Dabei sind die Parlamentarischen Kontrollgremiums-Mitglieder zur Verschwiegenheit, auch gegenüber den anderen Mitgliedern des Bundestags, verpflichtet. Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage bildet das "Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes". Dabei ist das Parlamentarische Kontrollgremium wesentlich jünger als der Bundesnachrichtendienst, es wurde erst 1978, damals als "Parlamentarische Kontrollkommission", eingerichtet. Sein Vorläufer war das so genannte "Parlamentarische Vertrauensmännergremium", das der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer 1956 ins Leben gerufen hatte. Dieses Gremium arbeitete aber lediglich auf Grundlage einer informellen Absprache zwischen der Bundesregierung und den Bundestagsfraktionen. 1999 wurde die Kommission durch das Kontrollgremiumgesetz (PKGrG) grundlegend erneuert, mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet und umbenannt. Vorschriften Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes regelt das "Gesetz über den Bundesnachrichtendienst" (BNDG). Demnach ist der Bundesnachrichtendienst dafür zuständig, sicherheits- und außenpolitisch relevante Informationen aus dem beziehungsweise über das Ausland zu beschaffen und diese auszuwerten. Die gewonnenen Erkenntnisse leitet die Behörde der Bundesregierung weiter. Sie gibt dem BND auch die Aufklärungsschwerpunkte vor. Etat und Sitz Der Bundesnachrichtendienst hat einen Jahresetat von rund 430 Millionen Euro und beschäftigt insgesamt rund 6.000 Mitarbeiter (Stand 2005). Seine beiden Hauptstandorte sind derzeit in Pullach bei München und in Berlin. Allerdings wurde bereits 2003 beschlossen, den Stammsitz in Pullach aufzugeben und die ganze Behörde bis zum Jahr 2011 nach Berlin zu verlegen. Dieses Vorhaben ist allerdings ins Stocken geraten, da sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weigern, nach Berlin umzuziehen. Aufgaben In insgesamt acht Abteilungen erfüllen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedene Aufgaben. Dabei sind die Abteilungen 1 ("Operative Aufklärung") und 5 ("Operative Aufklärung / Auswertung - Organisierte Kriminalität und Internationaler Terrorismus") sowie 2 ("Technische Beschaffung") und 3 ("Auswertung") von besonderer Bedeutung: Abteilung 1 In Abteilung 1 verrichten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "klassische nachrichtendienstliche Arbeit", so der Bundesnachrichtendienst auf seiner Internetseite. Darunter wird "die Gewinnung von geheimen Informationen mit menschlichen Quellen" verstanden. Der Bundesnachrichtendienst bezeichnet diese Arbeitsmethodik auch als HUMINT, ein Begriff, der auf das englische "Human Intelligence" zurück zu führen ist. Schwerpunkte der operativen Informationsbeschaffung sind, so der BND in seiner Selbstdarstellung, politische, wirtschaftliche, militärpolitische und technisch-wissenschaftliche Themen. Aufgrund der Komplexität und der stark zugenommenen globalen Vernetzung arbeitet diese Abteilung eng mit den Nachrichtendiensten anderer Länder zusammen. Abteilung 2 In Abteilung 2 spielt die Technik die Hauptrolle, das heißt hier gewinnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Informationen mit technischen Mitteln. Der Bundesnachrichtendienst bezeichnet diese Fernmelde- und elektronische Aufklärung auch als SIGINT ("Signal Intelligence"). Dabei filtern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die internationalen Kommunikationsströme, auch verschlüsselte, und suchen dort nach brauchbaren Informationen. Abteilung 3 Abteilung 3 bildet, laut Bundesnachrichtendienst "den Start- und Endpunkt der gesamten nachrichtendienstlichen Arbeitskette im Bundesnachrichtendienst. Sie dient als Drehscheibe für Auftragseingang und -erfüllung." Hier werden die Aufklärungsaufträge der Bundesregierung in konkrete "Beschaffungsaufträge" für die Abteilungen 1, 2 und 5 umgesetzt. Die Nachrichten, die die drei Abteilungen gewinnen, werden hier mit weiteren Informationen zusammengeführt und anschließend analysiert. Abteilung 5 Abteilung 5 konzentriert sich speziell auf "transnationale Phänomene", wie den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität. Entstehung und Aufgaben Die Central Intelligence Agency (CIA) ist der wohl bekannteste und berüchtigste Geheimdienst der Welt. US-Präsident Harry S. Truman unterzeichnete am 18. September 1947 den "National Security Act" und gründete damit die Nachfolgeorganisation der "Central Intelligence Group" (CIG) aus dem Zweiten Weltkrieg. Die CIA ist, genau wie der Bundesnachrichtendienst, ein Auslandsnachrichtendienst. Ihre Aufgabe besteht also ebenfalls darin, nicht frei zugängliche Informationen aus dem Ausland zu beschaffen und auszuwerten. Dazu setzt die CIA Agenten ein und arbeitet mit den Nachrichtendiensten befreundeter Staaten zusammen. Die so gewonnenen Erkenntnisse stellt die CIA der US-Regierung zur Verfügung. Der "National Security Council" (NCS) gibt der CIA die grundlegenden Ziele der Aufklärungsarbeit vor. Sie hat ihren Sitz in Langley, Virginia. Neustrukturierung nach dem 11. September Seit dem Jahr 2004 untersteht die CIA dem Direktor der Nationalen Aufklärungsdienste ("Director of National Intelligence" - DNI), dem ehemaligen US-Botschafter im Irak, John Negroponte. US-Präsident George W. Bush hat die Strukturen der CIA nach dem 11. September 2001 neu geordnet und das Amt geschaffen. Je ein Geheimdienstausschuss des Senats ("U.S. Senate Select Committee on Intelligence") und des Repräsentantenhauses ("U.S. House Permanent Select Committee on Intelligence") kontrollieren die CIA. Im Gegensatz zu anderen US-Behörden muss die CIA ihren Haushalt nicht veröffentlichen und gibt auch keine genauen Mitarbeiterzahlen an. Geheime Einsätze Die CIA-Agenten können andere Mittel einsetzen, als dies BND-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich ist. So ist es deutschen Agenten beispielsweise untersagt, verdeckte Operationen durchzuführen. CIA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sammeln dagegen nicht nur Informationen, sie streuen auch Falschmeldungen und führen selbst Anschläge durch. Als das bekannteste Beispiel gilt die fehlgeschlagene Invasion 1961 in der Schweinebucht von Kuba, mit der Fidel Castro gestürzt werden sollte (Operation Zapata). Bis heute ist allerdings nicht zweifelsfrei geklärt, wie stark die CIA die gescheiterte Landung von rund 1.500 exilkubanischen Soldaten wirklich geplant und finanziert hat. Angeblich soll die CIA auch an der Ermordung des legendären Revolutionärs Che Guevara 1967 in Bolivien beteiligt gewesen sein. Vor dem zweiten Weltkrieg Die Wurzeln des britischen Auslandsnachrichtendienstes reichen weit in die Vergangenheit zurück: Bereits im 16. Jahrhundert baute Sir Francis Walsingham (1532-1590) ein ausgeklügeltes Spionagesystem auf und konnte so mehrere Attentate auf Elisabeth I. (1558-1603) vereiteln. Institutionalisiert wurde der britische Auslandsgeheimdienst allerdings erst 1909. Damit reagierte die britische Regierung auf die wachsende Bedrohung durch Deutschland, das zu Lande und vor allem zur See militärisch stark aufrüstete. Das damals eingerichtete "Secret Service Bureau" hatte den Auftrag, ausländische Spionage in Großbritannien zu bekämpfen ("Home Section") und gleichzeitig im Ausland Informationen zu sammeln ("Foreign Section"). Aus der "Home Section" entstand später der britische Inlandsgeheimdienst ("Security Service" - MI5), aus der "Foreign Section" im Jahr 1922 der "Secret Intelligence Service", der auch unter dem Namen MI6 bekannt ist. Hauptsitz des SIS ist Vauxhall Cross in London. Nach dem zweiten Weltkrieg Nach den beiden Weltkriegen und daraus resultierenden Neuausrichtungen wurde der SIS während des "Kalten Kriegs" vor allem durch James Bond weltweit bekannt. Dabei war der reale SIS nicht immer so erfolgreich wie sein Filmheld. Bis in die 1960er Jahre gelang es der Sowjetunion immer wieder, eigene Spione in den Reihen des SIS zu positionieren und wichtige Informationen zu gewinnen. In der zweiten Hälfte des "Kalten Krieges" konnte der SIS die Sicherheitslücken schließen und ihm gelang es seinerseits, sowjetische Doppelagenten zu rekrutieren. Das wahre Ausmaß der Aktivitäten in dieser Zeit bleibt aber weitgehend unbekannt. Dass der SIS überhaupt existiert, gab die britische Regierung erst 1994 zu. Die Verantwortlichen Der Premierminister ist für alle nachrichtendienstlichen Belange verantwortlich und wird dabei vom Kabinettsminister unterstützt. Jeweils ein Direktor leitet die verschiedenen britischen Geheimdienste, die dem zuständigen Ministerium - für das SIS das Außenministerium - persönlich verantwortlich sind. Die gesetzliche Grundlage des SIS ist der "Intelligence Services Act" von 1994. Damit wurde auch ein parlamentarisches Kontrollgremium, das "Intelligence and Security Committee" (ISC), eingerichtet. Dieses Gremium, dem insgesamt neun Parlamentarier des Unter- und Oberhauses angehören, kontrolliert die drei britischen Geheimdienste und erstattet dem Premierminister mindestens einmal jährlich Bericht.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Bundestagswahlen: Ablauf und Wahlrecht

Unterrichtseinheit

Mithilfe der Online-Angebote des Bundestags zum Thema "Bundestagswahlen" bauen die Schülerinnen und Schüler Grundlagenwissen zum Ablauf von Bundestagswahlen und Wahlrecht auf und erweitern vorhandene Kenntnisse. Neben dem Portal www.bundestag.de hält der Bundestag mit www.mitmischen.de und www.kuppelkucker.de auch zwei Angebote speziell für Kinder und Jugendliche bereit. Diese Seiten kommen in dieser Unterrichtseinheit zum Einsatz: Schülerinnen und Schüler werden zur aktiven Recherche auf den Jugendseiten des Bundestages angeleitet, um ihr Wissen zum Themenfeld Bundestagswahl zu erweitern. Die Sequenz ist flexibel einsetzbar und vermittelt grundlegende Kenntnisse zur Bundestagswahl. Grundlagenwissen aufbauen, Handlungsfähigkeit vermitteln Die Aufgaben und Ziele der politischen Bildung zielen auf das Bild der "mündigen Bürgerinnen und Bürger" ab: Die Schülerinnen und Schüler sollen gemäß der Vorgaben für den Politikunterricht über ihr Grundlagenwissen hinaus eine selbstständige politische Urteils- und Handlungsfähigkeit entwickeln, um hieraus zu einer aktiven Mitwirkung in gesellschaftspolitischen Entscheidungsprozessen zu gelangen. Wahlen sind in einem demokratischen Staatswesen eine der grundlegenden Aufgaben der Staatsbürgerinnen und -bürger und somit ist das Wissen darum die Basis für die Demokratiekompetenz der Lernenden – und zukünftigen Wählerinnen und Wähler. Modularer Aufbau – flexibel einsetzbar Die Unterrichtseinheit ist so gestaltet, dass Lehrkräfte auch in einer einzelnen (Vertretungs-)Stunde mit ihren Schülerinnen und Schülern Inhalte zur Bundestagswahl erarbeiten können. Die einzelnen Kapitel sind modular aufgebaut und können auch einzeln oder in einer anderen Reihenfolge aufgegriffen werden. Module der Unterrichtseinheit "Bundestagswahlen" 1 – Die Bedeutung von Wahlen in einer Demokratie Die Lernenden erarbeiten die Grundlagen des Wahlsystems für eine parlamentarische Demokratie und begründen in Form eines Werbespots, warum man wählen gehen sollte. 2 – Die Wahlgrundsätze Die Schülerinnen und Schüler recherchieren die Bedeutung demokratischer Wahlprinzipien. Sie grenzen hiervon nichtdemokratische Wahlsysteme ab. 3 – Das Wahlrecht Mithilfe einer Internetrecherche erarbeiten die Schülerinnen und Schüler die gesetzlichen Grundlagen des deutschen Wahlsystems und das festgelegte Verfahren für eine Bundestagswahl. 4 – Die Fraktionen im Bundestag In einer Bundestagswahl stehen die politischen Parteien in einem Ideenwettbewerb um die Gunst der Wählerstimmen. Die Lernenden analysieren ihre Grundsatzprogramme. 5 – Der Ablauf der Wahlen Die Lernenden entwerfen einen Video-Spot, der Neuwählerinnen und Neuwähler über den Ablauf einer Bundestagswahl informiert. Die Umsetzung des Spots zu einem Videoclip kann in einer Vertretungsstunde erfolgen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Bedeutung von Wahlen in einem demokratischen System. erarbeiten sich zentrale Informationen zum Wahlablauf und zur Stimmenauszählung. erklären das in der Bundesrepublik geltende Wahlrecht in seinen Grundzügen. verstehen die Bedeutung des Ideenwettkampfs der Parteien im Wahlkampf und kennen die Grundsätze der im Bundestag vertretenen Parteien. werden für das Phänomen der Wahlmüdigkeit oder Politikverdrossenheit sensibilisiert. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sammeln durch Internetrecherchen auf den Jugendseiten des Bundestages (wie www.mitmischen.de ) gezielt Informationen. nutzen Internetquellen, um Informationen zu recherchieren. präsentieren erarbeitete Inhalte. nutzen interaktive Online-Angebote. verwenden Web-2.0-Tools wie Wikis oder Blogs zur Ergebnissicherung. erstellen Videos als Präsentationsform und laden sie auf einem Videoportal hoch. stellen mithilfe von Quizsoftware, Homepagegenerator oder Präsentationssoftware Arbeitsergebnisse als Frage-Antwort-Quiz vor. Hintergrund Als eines der wichtigsten Verfahren, bei denen die Souveränität der Staatsbürgerinnen und -bürger und die demokratische Mitbestimmung zum Tragen kommen, haben Wahlen einige zentrale Aufgaben: Legitimierung des politischen Systems, der Zusammensetzung des Bundestages als gesetzgebende Gewalt in Deutschland und der Regierung als Exekutivorgan. Entscheidung darüber, welche politischen Ziele und Themen sich im Ideenwettbewerb der Parteien durchsetzen und somit indirekt die Mitbestimmung über die Staatsausgaben. Repräsentation einer pluralistischen Gesellschaft und der unterschiedlichen Interessenslagen mit dem Ziel, einen Interessensausgleich herbeizuführen. Einbindung der Bevölkerung in politische Entscheidungsprozesse und Stärkung der Identifizierung mit dem parlamentarisch-demokratischen System. Überprüfung des eigenen Standpunktes und kritische Urteilsbildung bei der wahlberechtigten Bevölkerung. Einstieg im Plenum Den Schülerinnen und Schülern wird ein Spruch gezeigt, der zur aktiven Teilnahme an Wahlen motivieren soll: "Wenn du dich nicht entscheidest, dann verlasse ich dich. Deine Demokratie " (als Grafik oder Tafelanschrieb). Die Lernenden werden aufgerufen herauszufinden, warum es das Ende der Demokratie bedeutet, wenn Staatsbürgerinnen und -bürger von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen. Sie benennen Gründe hierfür und schildern, welche Folgen dies für jede und jeden einzelnen haben könnte. Die erwarteten Antworten können eine Übernahme der Macht durch Extremisten oder Vertretungen finanzstarker Institutionen erwähnen, ebenso einen allmählichen Umbau der demokratischen Ordnung in ein autoritäres System oder sogar einen Zusammenbruch der Ordnung. Dass Wahlen und Demokratie zusammengehören, wird den meisten intuitiv verständlich sein, die Begründungen über die Bedeutung der Wahlen in einer Demokratie sind voraussichtlich aber noch wenig konkret. Die Antworten werden gesammelt und sichtbar notiert, wobei die Lehrkraft bereits eine Gliederung nach den Einzelkapiteln der Unterrichtseinheit vornehmen kann. Die Lernenden werden in Zweiergruppen aufgeteilt und recherchieren online die Bedeutung von Wahlen und machen sich mit Argumenten vertraut, die zu einer aktiven Teilnahme an den Wahlen aufrufen. Die einzelnen Spots können in Gruppen- oder Partnerarbeit mithilfe einer Schnittsoftware zu einem Spot zusammengefügt und auf ein Videoportal geladen werden. Klassenintern oder über die Klasse hinaus kann für die eigenen Spots geworben um um Feedback gebeten werden. Die Schülerinnen und Schüler können anschließend die Reaktion der Zuschauerinnen und Zuschauer anhand der Kommentare zu ihrem Spot auswerten. Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler greifen die zum Einstieg gesammelten Gedanken auf und reflektieren diese mithilfe ihres neu erworbenen Wissens. Sie konzipieren anschließend gemeinsam und mit Unterstützung durch die Lehrkraft einen kurzen Fernsehspot, in dem jede und jeder mit einer Kurzaussage begründet, warum sie oder er wählen gehen wird. Hierin verarbeiten die Lernenden die recherchierten Argumente und Fakten und verbinden diese mit einem persönlichen Apell. Jede der zuvor gebildeten Gruppen formuliert hierfür einen eigenen Text/Kurzaussage. Nach einem bis zwei Probedurchläufen werden die Aussagen gefilmt. Hintergrund Auch Diktaturen lassen Wahlen abhalten – doch selten genügen diese den Grundsätzen einer demokratisch abgehaltenen Wahl, die den Willen der Wahlbevölkerung repräsentiert. In Deutschland wird das verfassungsmäßige Fundament demokratischer Wahlen im Artikel 38 des Grundgesetzes festgelegt: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt." Die Einhaltung der Wahlgrundsätze überprüft der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, an den sich jede Bürgerin und jeder Bürger wenden kann. Einstieg im Plenum Zur Einarbeitung der Schülerinnen und Schüler in Funktion und Bedeutung der Wahlgrundsätze werden sie von der Lehrkraft dazu aufgerufen, Beispiele zu finden, die diesen Prinzipien nicht entsprechen oder in einem krassen Gegensatz dazu stehen. Dafür werden die fünf Prinzipen an die Tafel/Flipchart geschrieben, und die Lernenden nennen entsprechende Modelle. Die erwarteten Antworten werden wahrscheinlich historische Beispiele aufgreifen oder an tagespolitische Medieninformationen über autoritäre Regime anknüpfen. Die Lehrkräfte sind dabei aufgerufen, Beispiele, die nicht das Wahlrecht direkt betreffen (grundsätzliche Verstöße gegen demokratische Prinzipien oder Menschenrechtsverletzungen) herauszufiltern. Mögliche Nennungen, die notiert werden können, wären beispielweise: Zensuswahlrecht, keine Wahlberechtigung für bestimmte Bevölkerungsgruppen, Zwang und Druck bei der Stimmabgabe, Einparteien- oder Einkandidatenlisten, Privilegierung bestimmter Personengruppen. Denkbar ist ebenfalls die Erwähnung von Wahlmanipulationen bei der Stimmenauswahl, die von den klassischen Wahlgrundsätzen abzugrenzen sind. Anschließend sollen die Lernenden grundlegende Fakten zu den Wahlgrundsätzen recherchieren. Es bietet sich an, für jeden der Wahlgrundsätze ein oder mehrere Expertenteams zu ernennen und zusätzlich eine Gruppe aufzustellen, die sich über die Einhaltung der Wahlgrundsätze informiert. Ergebnissicherung Die Lernenden halten zunächst ihre Arbeitsergebnisse in einem Glossar fest, auf das alle zugreifen können. Dies kann in Form eines Wikis oder eines Blogs geschehen. Arbeitsgruppen, die das gleiche Recherchethema erarbeitet haben, erstellen gemeinsam den entsprechenden Lexikoneintrag. Dieses Glossar wird für alle weiteren Kernbegriffe weitergeführt, die im Verlauf der Unterrichtseinheit bearbeitet werden. Anschließend werden Quizkarten zum Thema im Frage-Antwort-Stil erstellt, die sich an Formate wie "Wer wird Millionär?" beziehungsweise "Trivial Pursuit" anlehnen können. Beim Verfassen der richtigen Antwort sollen die Lernenden eine Kurzerklärung verfassen. Solche Lernkarten können in einem Textverarbeitungsprogramm erstellt werden, wobei Vorder- und Rückseiten anschließend ausgedruckt und aneinandergeklebt werden. Alternativ kann man die Fragen und Antworten mithilfe von PowerPoint-Folien gestalten oder mit einer Quizsoftware arbeiten. Wichtig ist, dass alle Arbeitsgruppen mit der gleichen Methode oder Formatierung arbeiten, damit sich später ein kompletter Spielsatz ergibt, in dem alle Gruppen ihr Wissen zusammentragen. Die Schülerinnen und Schüler spielen das Quiz durch und erhalten somit das Faktenwissen der Themen aus den jeweils anderen Arbeitsgruppen. Nachhaltige Ergebnisnutzung Das erstellte Glossar, aber auch das Quiz kann auch im Rahmen der Behandlung von anderen politischen Themen genutzt und erweitert werden. Durch die aktive Beschäftigung mit den Inhalten wird sichergestellt, dass sich die Lernenden die Begriffe besser merken können. Die Lernenden greifen je ein Beispiel aus der Einstiegsphase auf, bei dem sie zu Beginn eine Verletzung der Wahlgrundsätze ausmachten. Sie recherchieren frei im Internet oder im Schulbuch nach den historischen oder aktuellen politischen Hintergründen. Denkbare Themen wären Frauenwahlrecht, Dreiklassenwahlrecht, Wahlmänner/-frauen in den USA, Einparteienstaat/DDR. In der Folgestunde werden die neu gewonnen Erkenntnisse ausgetauscht und die Ergebnisse dem allen zugänglichen Glossar zugefügt. Hintergrund Das Wahlrecht gehört zu den politischen Grundrechten, dennoch sind die konkreten Bestimmungen teilweise recht komplex und breit gefächert. Grundsätzlich versteht man unter dem Wahlrecht alle gesetzlichen Bestimmungen, die das Verfahren von Wahlen in Deutschland regeln. Dies betrifft: Die Definition der Staatsbürgerin beziehungsweise des Staatsbürgers und des Personenkreises, der aktiv oder passiv am Wahlgeschehen teilnehmen kann. Das geltende Wahlsystem, das Zusammenspiel von Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht und die damit zusammenhängende Bedeutung von Erst- und Zweitstimme bei der Stimmabgabe. Den Ablauf der Wahl. Die Funktion und Befugnisse der Wahlleitung und der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Den Turnus der Wahlen. Das Verfahren für die Stimmauswertung, die Vergabe der Mandate und somit die Zusammensetzung des neugewählten Bundestages. Einstieg im Plenum Die Schülerinnen und Schüler entwickeln zusammen eine MindMap oder ein Cluster zum Kernbegriff "Bundestagswahl". Dieses Vorwissen wird dabei an Flipchart, Tafel oder Board fixiert und gleichzeitig strukturiert. Die Antworten werden nicht gewertet oder korrigiert, auch falsche Aussagen werden gleichberechtigt aufgenommen. Anhand der Informationen unter mitmischen.de und bundestag.de können die Lernenden zum Thema Bundestagswahl recherchieren und anschließend die im Plenum zusammengetragenen Informationen gemeinsam mit der Lehrkraft verifizieren oder korrigieren. Es bietet sich an, themenspezifische Gruppen zu bilden. Mögliche Inhalte sind: Wahlberechtigte, aktives und passives Wahlrecht, personalisierte Verhältniswahl in Deutschland: Erst- und Zweitstimme, Vergabe der Mandate, (Fünf-Prozent-Hürde, Überhangmandate), Sitzverteilung, Auszählungsverfahren. Die Gruppen, die themenspezifisch hierzu recherchieren, sollten dabei im Vorfeld darüber informiert werden, dass sie die Verfahren zur Berechnung der Sitze im Bundestag (Sainte-Laguë/Schepers und Hare/Niemeyer) nur kurz umreißen sollen. Ergebnissicherung Die Lernenden ergänzen das Glossar um zentrale Begriffe. Um das Wissen der Expertengruppen zusammenzuführen, erstellen die Schülerinnen und Schüler weitere Quiz-Fragen und -Antworten oder Erläuterungen hierzu und spielen das Quiz durch. Die in der Einstiegsphase erstellte MindMap wird bei Bedarf korrigiert und ergänzt und in das Glossar aufgenommen. Gesellschaftspolitische Kontroverse Auch wenn die grundlegenden demokratischen Prinzipien des deutschen Wahlrechts in der öffentlichen Diskussion kaum in Frage gestellt werden, gibt es in Detailfragen durchaus Kontroversen. So wurde im Jahr 2012 durch einen Rechtsspruch des Bundesverfassungsgerichtes eine Neuregelung der Vergabe von Überhangmandaten nötig. Andere Debatten, die immer wieder aufkommen, sind das Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer oder eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über eines dieser gesellschaftspolitischen Kontroversen und stellen in einem Mini-Referat die zentralen Pro- und Kontra-Argumente vor. Hintergrund Deutschland ist eine Parteiendemokratie. Die Wahlen zum Bundestag sind daher faktisch eine Abstimmung über die Vertreterinnen und Vertreter der politischen Parteien, die nach Artikel 21 des Grundgesetzes an der Willensbildung des Volkes mitwirken. Um eine Orientierung der im Wahlkampf vorgestellten Programme zu erhalten, ist es wichtig zu wissen, wofür die einzelnen Parteien stehen und sich mit deren Grundsatzprogrammen vertraut zu machen. Erarbeitung Die Schülerinnen und Schüler recherchieren in Partnerarbeit oder in Kleingruppen die Grundsätze der im Bundestag vertreten Parteien und setzen sich mit den jeweiligen Parteiprogrammen beziehungsweise Wahlkampfbroschüren auseinander. Es bietet sich an, eine Gruppe jeweils eine Partei untersuchen zu lassen. mitmischen.de: Wofür stehen die Parteien, die im Bundestag vertreten sind? Auf mitmischen.de finden die Lernenden einen kurzen Steckbrief zu jeder im Bundestag vertretenen Partei sowie die jeweiligen Grundsatzprogramme als PDF-Datei zum Herunterladen. Ergebnissicherung Die Gruppen entwerfen aus ihren Informationen ein Schaubild, das über die jeweilige Partei informiert. Die Gruppen stellen ihr Diagramm anschließend im Plenum vor, wobei die Gruppen, die die gleiche Partei bearbeiteten, hintereinander präsentieren sollten, um einen Vergleich der Arbeitsergebnisse zu ermöglichen. Die Schaubilder werden diskutiert, eventuell überarbeitet und dem Glossar zugefügt. Wortwolke als vorzeigbares Ergebnis Aus der jeweiligen Präambel beziehungsweise dem Vorwort der Grundsatzprogramme erstellen die Lernenden jeweils eine Wortwolke beispielsweise bei www.wortwolken.com . Die so entstandenen Wortwolken der Parteien werden miteinander verglichen und auf die Kernbegriffe hin untersucht. Anschließend vergleichen die Schülerinnen und Schüler die Schlüsselbegriffe, die sie in der Einstiegsphase den Parteien zugeschrieben haben. In der "heißen Phase" des Wahlkampfes stehen weitere Recherchemöglichkeiten zur Verfügung, wie Wahlkampfflyer, Wahlplakate, Kandidaten-Twitter, Wahlspots im Fernsehen oder im Internet, die untersucht werden können. Außerhalb des Bundestagswahlkampfes können sich die Schülerinnen und Schüler mit dem medialen Informationsangebot der einzelnen Parteien beschäftigen und diese analysieren: Wie übersichtlich/informativ sind Parteienwebsite/Facebook-Auftritt/Twitter-Angebot? Kann ich mich als wahlberechtige Bürgerin beziehungsweise Bürger gut informieren? Wird auf Neuwählende eingegangen? Die Lernenden informieren in der Folgestunde über ihre Arbeitsergebnisse, indem sie per Beamer die medialen Angebote der Parteien kommentierend vorstellen. Hintergrund Nicht wenige Neuwählerinnen und Neuwähler haben etwas Angst vorm "ersten Mal". Es besteht Unsicherheit darin, was genau zu tun ist, welche Unterlagen man ins Wahllokal mitbringen muss und wie man den Stimmzettel richtig ausfüllt. Um selbst gut vorbereitet zu sein, oder um das erarbeitete Vorwissen prägnant und allgemeinverständlich umzusetzen, beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit den einzelnen Schritten der Bundestagswahl. Da diese Thematik eine in sich geschlossene Einheit bildet, eignet sie sich gut für eine Vertretungsstunde und kann auch gut ohne eine vorausgehende Erarbeitung der eher theoretischen Grundlagen zum Wahlrecht in einer Doppelstunde umgesetzt werden. Einstieg im Plenum Den Lernenden werden Stimmzettel aus der zurückliegenden Bundestagswahl von 2017 gezeigt. Diese können unter www.wahlumfrage.de heruntergeladen und ausgedruckt oder auf dem Beamer, am Board präsentiert werden. Die Schülerinnen und Schüler tragen ihr Vorwissen zusammen und erklären, wie die Stimmzettel auszufüllen sind und wie der Ablauf der Wahl vonstatten geht. Anschließend informieren sich die Schülerinnen und Schüler auf den Seiten www.mitmischen.de und www.bundestag.de über den Ablauf einer Bundestagswahl. Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler sollen in Kleingruppen eine Anleitung zum Wählen für Neuwählerinnen und Neuwähler im Video-Erklärformat ähnlich wie "explainity" oder "simpleshow" produzieren. Der Clip sollte höchstens drei Minuten dauern. Hierfür erstellen sie Skizzen und Symbole auf Papier und erklären den Ablauf in leicht verständlicher Form Schritt für Schritt. Die Präsentation kann zunächst offline auf einem Tisch erfolgen. Explainity: Bundestagswahlen einfach erklärt Komplexe Zusammenhänge einfach erklärt: mit simplen Szenen, einer Tischplatte und einigen Worten … simpleshow: Die simpleshow erklärt die Bundestagswahl Ein Animation, die die Wahlen zum Bundestag auf den Punkt bringt. Festigung des erworbenen Wissens Zur Ergebnissicherung der gesamten Unterrichtseinheit wird das Glossar/Wiki sowie das Quiz abschließend überarbeitet und ergänzt. Das Quiz kann zur Evaluation des Wissens oder zur Vorbereitung auf Klausuren später nochmals gespielt werden. Videos erstellen Die Präsentation der "Anleitung zum Wählen" soll als Video aufgezeichnet werden. Dies kann mit einem Smartphone erfolgen. Die Filme können anschließend auf einer Videoplattform hochgeladen und in der Folgestunde von den Schülerinnen und Schülern kommentiert werden.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I
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