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Anna Gavalda: 35 kilos d’espoir

Unterrichtseinheit

Um die Literaturarbeit in der Mittel- und Oberstufe im Fach Französisch lebendig zu gestalten, bieten sich besonders die aktuellen Jugendromane der Autorin Anna Gavalda an. Diese Unterrichtseinheit zu ihrem Roman "35 kilos d'espoir" kann sehr gut als Vorbereitung auf einen Schüleraustausch mit Frankreich verwendet werden.Der französische Roman "35 kilos d'espoir" von Anna Gavalda weckt besonders das Interesse jugendlicher Leserinnen und Leser, da er auf das schulische Leben in Frankreich aus der Sicht des Jungen Grégoire (13 Jahre) eingeht. Die Figur Grégoire birgt großes Identifikationspotential, sodass die beinahe gleichaltrigen Schülerinnen und Schüler dazu angeregt werden, selbst den Wert von Schule für das eigene Leben zu hinterfragen. Daneben werden auf landeskundlicher Ebene Einblicke in das französische Schulsystem gewährt. Darüber hinaus sollen die Lernenden selbst den Wert eigener Interessen für das Bestehen in der Schule und im Leben am Beispiel der Schulgeschichte Grégoires erkennen und diese mit ihrer eigenen Lebensgeschichte vergleichen.In dieser Einheit werden die Schülerinnen und Schüler mit einer aktuellen französischen Ganzschrift konfrontiert, die sie zusätzlich mithilfe neuer Medien in der Internetrecherche, durch das Web 2.0 via des gemeinsam erstellten Blog und durch Filmanalyse erschließen sollen. Darüber hinaus werden individuelle Lernstrategien und Präsentationsstile erprobt und geübt. Dabei dienen verschiedene Sozialformen dazu, Diskussionen unter den Schülerinnen und Schüler anzuregen und auf einen möglichen bevorstehenden Schüleraustausch mit Frankreich vorzubereiten. Diese literarische Unterrichtseinheit ist frühestens für das 3. Lernjahr Französisch in der Mittelstufe oder auch als Brückenthema für die Oberstufe geeignet. Ablauf der Unterrichtseinheit "35 kilos d'espoir" Den Sinn von Schule für die eigene Entwicklung erarbeiten sich die Lernenden über Diskussionen und medialen Einsatz auf Basis der Rezeption des Romans. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen die Textarbeit mit einer literarischen Ganzschrift mittleren Schweregrades im Französischen schrittweise exemplarisch erlernen. in der Textarbeit lernen, sich mit Lernstrategien methodisch Texte zu erschließen. eigene Lernstrategien in der Textarbeit, insbesondere Lesestrategien, entwickeln, die das selbstständige Lernen und Arbeiten im Französischunterricht fördern. sich zum Thema Schule und schulisches Leben reflektiert auf ihre eigene Situation auf Französisch äußern. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen Informationsorientiertes Recherchieren mit französischsprachigen Internetseiten erlernen. Präsentationsverfahren mit medialer Unterstützung erlernen (Präsentationssoftware, Beamer, Overhead-Projektor). einen gemeinsamen Blog zum Thema ?Unsere Schule und ich? als Vorbereitung auf den Schüleraustausch erstellen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen während der Einzel- und Gruppenarbeit sinnstiftend und respektvoll zusammen arbeiten. lernen, sich andere Meinungen argumentativ zu erschließen und eine eigene Meinungsbildung aufbauen. auf interkultureller Ebene Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem deutschen und dem französischen Schulsystem kennenlernen, um sich auf die interkulturelle Begegnung mit ihren künftigen französischen Austauschschülern vorzubereiten. L'analyse du titre du roman Assoziationen über den Inhalt des Romans anhand des Titels "35 kilos d'espoir" werden geäußert, indem die Vermutungen der Schülerinnen und Schüler kurz in maximal zwei Sätzen schriftlich auf Französisch fixiert werden (Arbeitsblatt 1, Aufgabe 1). Le sujet principal du roman Die Schülerinnen und Schüler lesen den ersten Absatz auf Seite 5 des Romans beginnend mit «Je hais l'école… » und vergleichen das Thema des Romans mit ihren Vermutungen (Arbeitsblatt 1, Aufgabe 2). Danach folgt ein Unterrichtsgespräch über die Erwartungen an den Roman. Das Buch wird noch nicht weiter gelesen. Une discussion sur la nécessité d'aller à l'école Zunächst in Partnerarbeit, später in einer Unterrichtsdiskussion, legen die Schülerinnen und Schüler dar, wie sie Schule empfinden. Pro- und Contra-Liste Die Ergebnisse werden tabellarisch in einer Pro- und Contra-Liste in Argumenten für und gegen Schule an der Tafel oder dem Whiteboard als Tafelbild gesammelt: Approche du roman "35 kilos d'espoir" Nun geht es in der Textarbeitsphase um eine schrittweise Erarbeitung der Inhalte des Romans. Dabei wird die Lerngruppe in zehn Kleingruppen aufgeteilt, je nach Gruppengröße à zwei Lernende bei 20 Schülerinnen und Schülern in Partnerarbeit oder à drei Lernende bei 30 Schülerinnen und Schülern in Kleingruppenarbeit. Das Aufteilen der Gruppen kann ebenfalls mithilfe von Kärtchen oder nach Sitzordnung oder dem Alphabet erfolgen. Partner- oder Kleingruppenarbeit Folgende Kapitel werden jeweils von einer Kleingruppe zunächst unter Zuhilfenahme von verschiedenen Lesestrategiekärtchen (siehe Arbeitsblatt 5) gelesen. Diese kurzen Überschriften dienen der Lehrperson als Orientierung und können auch von den Kleingruppen selbst erarbeitet werden: 1. Gruppe Seite 5 bis 12 (= Grégoires schulische Situation) 2. Gruppe Seite 12 bis 22 (= Grégoire wird "le clown" und fliegt von der Schule) 3. Gruppe Seite 22 bis 28 (= Grégoire und sein Großvater beim Basteln) 4. Gruppe Seite 28 bis 40 (= keine Schule möchte ihn, Grégoires Eltern streiten sich, schließlich Einschreibung an einer Nachbarschule mit schlechtem Ruf, und Grégoire verändert sich) 5. Gruppe Seite 40 bis 43 (= Sommerferien am Meer vor dem Eintritt in die neue Schule) 6. Gruppe Seite 43 bis 48 (= Unzufriedenheit über Grégoires Veränderung; Entscheidung seines Großvaters für ein Internat für Grégoire; der Gesundheitszustand seines Großvaters ist bedenklich) 7. Gruppe Seite 48 bis 57 (= Grégoire sucht sich selbst eine Technikerschule mit Internat aus und schreibt dem Direktor der Schule einen Brief auf Anraten seines Großvaters, dieser muss ins Krankenhaus) 8.Gruppe Seite 57 bis 66 (= Grégoire kann Großvater nicht besuchen, sondern muss zum Eignungstest ins Internat) 9. Gruppe Seite 66 bis 70 (= Grégoire ist zugelassen, sein Großvater liegt im Koma, Grégoires Schulzeit beginnt) 10. Gruppe Seite 70 bis 75 (= Grégoire arbeitet hart an der neuen Schule, sorgt sich um seinen Großvater, der eines Tages überraschend vor seinem Internat steht, um ihn zu besuchen, da es ihm besser geht) Arbeitsblatt 5 umfasst zehn exemplarische Strategien für den Umgang mit "35 kilos d'espoir": Das Markieren von Signalwörtern Die Analyse des passenden Filmauszugs zu dem jeweiligen Absatz und der Vergleich zwischen Passage aus dem Roman und der Verfilmung Die schrittweise Texterschließung durch Untergliedern und Zusammenfassen in Absätzen Das Nacherzählen der Geschichte für andere Kleingruppenmitglieder oder den Partner mit gegenseitiger Überprüfung Das Aufteilen bestimmter Absätze für das Nachspielen einer markanten Szene des Absatzes Das Umstellen/Erweitern eines Dialogs des Absatzes oder das Erfinden inhaltlicher Alternativen Das Nacherzählen des Absatzes nur durch das Herausschreiben von Verben Das Skizzieren/Malen des gelesenen Absatzes und anschließendes Verbalisieren vor der eigenen Kleingruppe Das "Rückwärtslesen" des jeweiligen Absatzes, indem vom letzten Satz des Absatzes begonnen wird bis zum ersten Satz, danach Verbalisieren des Inhalts Das Nacherzählen des Absatzes aus der Sicht einer anderen Person, zum Beispiel des Großvaters von Grégoire oder seiner Großmutter Texterschließung und Unterrichtsgespräch In einem zweiten Schritt zieht jede der Kleingruppen eines der zehn Kärtchen aus Arbeitsblatt 5 und beginnt mit der Texterschließung. Anschließend wird im Unterrichtsgespräch über die verschiedenen Herangehensweisen reflektiert. Comment faire pour réussir une présentation? Bevor die Kleingruppen zur inhaltlichen Präsentation gelangen, sollen noch einmal verschiedene Präsentationsstile gezeigt werden. Die Lehrperson stellt dabei mediale Techniken wie die Zuhilfenahme von Beamer und Präsentationssoftware oder das Präsentieren am Overhead-Projektor vor. Dazu werden die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, sich einen Lieblingssatz in ihrem Absatz auszusuchen und diesen kurz vor der Lerngruppe in von der Lehrperson präsentierten Methoden darzustellen. Geachtet werden soll auch auf Körpersprache und die Artikulation während des Präsentierens unter Zuhilfenahme von Präsentationsmedien. Nach dieser kurzen Präsentationsübung geht es um das jeweilige Vorstellen des Lieblingssatzes aus dem eigenen Absatz. Präsentation und Diskussion der Gruppenergebnisse In dieser Phase tragen die Kleingruppen den Inhalt ihres jeweiligen Abschnitts vor. Die zuhörende Lerngruppe hat die Möglichkeit, der vortragenden Kleingruppe Fragen zu stellen, sodass ein Unterrichtsgespräch entsteht. Nachdem alle zehn Kleingruppen ihre Ergebnisse auf ihre Weise präsentiert haben, werden die inhaltlichen Ergebnisse an der Tafel festgehalten. Dieser Schritt kann wahlweise auch bereits während der Präsentationen der Kleingruppen erfolgen, indem die Lehrperson oder ein Mitglied der jeweiligen Gruppe die wesentlichen Punkte des jeweiligen Absatzes an der Tafel fixiert. Individuelle Interpretationen Nun geht es in einer Reflexionsphase während eines Unterrichtsgesprächs darum, die Botschaft des Buches zu abstrahieren und die Meinungen der Schülerinnen und Schüler zu diskutieren. Die Reflexionsphase dient einerseits der Diskussion als auch des Zulassens individueller Interpretationen zu dem bearbeiteten Roman. Um den Meinungsaustausch zu vertiefen, kann als Vorbereitung auf den bevorstehenden Schüleraustausch mit einer französischen Schule ein Blog (erstellt zum Beispiel mit www.myblog.de oder de.wordpress.com ) über den Roman oder wahlweise zum Thema "Unsere Schule und ich" entweder innerhalb der Lerngruppe oder zwischen den späteren französischen und deutschen Austauschpartnern geführt werden. Dabei sollte auch die Möglichkeit eines Forums im Blog zum Austausch über verschiedene Themen zum Schulleben bereitgestellt werden. Weitere Informationen zur Autorin und dem Werk können beispielsweise auf französischen Internetseiten recherchiert werden.

  • Französisch
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Verbraucherrecht beim Online-Shopping

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit zum Verbraucherrecht beim Online-Shopping setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit dem Widerruf von Fernabsatzverträgen auseinander. Ein Fokus liegt dabei auf Kaufverträgen im Internet.Das Internet gewinnt als Beschaffungsquelle für den persönlichen Konsum immer mehr an Bedeutung. Aufgrund der Besonderheiten der Fernabsatzverträge wurden spezielle Verbraucherrechte in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) implementiert. Unter welchen Bedingungen darf man im Internet gekaufte Waren umtauschen? Für diese Problematik soll bei der Lerngruppe ein Rechts- und Problembewusstsein geschaffen werden. Vorkenntnisse und didaktische Reduktion Ein Gesetzestext stellt für die Schülerinnen und Schüler eine größere Herausforderung dar als ein das Gesetz erläuternder Informationstext der Verbraucherzentrale. Je nach Klasse empfiehlt sich ein differenzierender Einsatz des Textmaterials. Im Vorfeld dieser Unterrichtseinheit sollten das Zustandekommen und die Inhalte von Kaufverträgen bereits behandelt worden sein. Die Gesetzgebung wird in didaktisch reduziertem Umfang behandelt. Im Rahmen vertikaler Reduktion wurde der Fokus auf § 312 (b-d) unter Berücksichtigung der §§ 355-357 gelegt. Die Regelungen zum Haustürgeschäft werden ausgelassen, ebenso Hinweise auf Dienstverträge, Werklieferungsverträge und Mietverträge. Auch auf die Unterscheidung Rückgaberecht und Widerrufrecht wurde verzichtet, da eine Rücksendung des erstandenen Gutes in der Zeit in der ein Widerruf möglich ist, einem Widerruf de facto gleichkommt, lässt man die Regelungen über das Porto außen vor. Einstieg Der Einstieg erfolgt mit einem Arbeitstransparent, um die gesamte Lerngruppe in den Prozess der Problematisierung einzubinden. Mithilfe des Widerrufs in Briefform soll sich die Lerngruppe eine Fallsituation selbst erschließen und dadurch Interesse für dieses abstrakte Themengebiet entwickeln, denn es lässt sich daraus die persönliche Relevanz der Thematik für den Einzelnen ableiten. Schüler und Schülerin erkennen sich als Verbraucher wieder. Auf inhaltlicher Ebene werden die Schülerinnen und Schüler auf Basis dieses Vorwissens vermutlich zu einem anderen Ergebnis kommen, als unter Einbeziehung des in der Stunde Erlernten, so dass hierdurch eine Art Aha-Effekt eintreten kann. Aufgrund der Branchenvielfalt der Ausbildungsbetriebe habe ich es vermieden, ein spezielles Beispiel aus einem Ausbildungsbetrieb zu wählen, um alle Schülerinnen und Schüler gleich anzusprechen. Ausgehend von der Problematisierung soll im Rahmen der spontanen Erarbeitung das Vorwissen der einzelnen Schüler den Mitschülern transparent gemacht werden. Erarbeitung Die Erarbeitungsphase erfolgt in Partnerarbeit, um die Auseinandersetzung mit dem Text für jeden gleich zu ermöglichen, aber auch um im Gedankenaustausch mit dem Sitznachbarn/der Sitznachbarin das Problembewusstsein des Einzelnen zu vergrößern. Einzelne Schüler erhalten Folien, um ihre Ergebnisse zu verschriftlichen und im Rahmen der Sicherungsphase zu visualisieren. Natürlich kann alternativ auch mit dem Online-Text gearbeitet werden. Bei schwächeren Lerngruppen kann das Abstraktionsniveau gesenkt werden, indem anstelle des Gesetzestextes ein Informationstext der Verbraucherzentrale die Grundlage für die Erschließung der rechtlichen Hintergründe gewählt wird. Ergebnis Nachdem in offener Partnerarbeit die Aufgaben gelöst wurden, stellen einige Schüler ihre auf Folie fixierten Ergebnisse vor, die gegebenenfalls diskutiert und korrigiert werden. Schließlich sollte das Widerrufsrecht der Verbraucher im Hinblick auf das Risiko der Unternehmungen reflektiert und problematisiert werden.Die Schülerinnen und Schüler nennen die Begriffe Fernabsatzvertrag und Widerruf, ordnen sie in den Zusammenhang ein und wenden sie fallbezogen an. lernen die Verbraucherzentrale als Beratungsstelle für Verbraucherfragen kennen. erweitern ihre private Handlungskompetenz als Verbraucherinnen und Verbraucher um rechtliches Hintergrundwissen und können sie auf berufliche Fragestellungen übertragen, um auch die berufliche Handlungskompetenz zu erweitern. entschlüsseln Texte mit rechtlichem Inhalt und wenden sie fallgemäß an.

  • Wirtschaft
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe II

Der rechtliche Rahmen der Kindeswohlgefährdung

Fachartikel
5,99 €

Der vorliegende Fachartikel behandelt das Thema "Aufsicht und Haftung" und setzt die systematische Einführung in das Schulrecht und schulrelevante weitere Rechtsgebiete fort. Das Thema Kindeswohlgefährdung ist in vielen Schulen leider omnipräsent und steigt in seiner Bedeutung weiter. Der komplexe rechtliche Rahmen hierfür wird nachfolgend von Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, erläutert. Verfassungsrechtliches Fundament Ausgangspunkt des Themas ist das Grundgesetz (GG), das bereits im ersten Teil dieser Serie in seinen schulisch besonders relevanten Teilen kurz dargestellt wurde. Das Kindeswohl wird hierbei aus einer Gesamtschau verschiedener Grundrechte abgeleitet, nämlich der Menschenwürde-Garantie des Artikel 1 GG, den Rechten aus Artikel 2 GG ( allgemeines Persönlichkeitsrecht in Absatz 1 und Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Absatz 2) sowie dem "Familiengrundrecht" in Artikel 6 Absatz 2 GG, welcher lautet: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Bestätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Gerade Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG gibt dabei hohe Hürden auf, um gemäß Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 GG durch den Staat in Gestalt des Jugendamtes oder Familiengerichts in das elterliche Erziehungsrecht eingreifen zu dürfen. Bundesrechtliche Konkretisierungen Auf der normenhierarchischen (siehe auch hierzu bereits Teil 1 dieser Serie) Ebene unterhalb des Grundgesetzes, dem Bundesrecht, findet sich zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welches in § 1631 Absatz 1–3 besagt: "Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen." Speziell bezogen auf Kindeswohlgefährdungen wird es in § 8a des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) konkreter, indem festgelegt wird, dass bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (wobei sich dies auf Kinder und Jugendliche bezieht) das Jugendamt durch mehrere Fachkräfte das Gefährdungsrisiko einzuschätzen hat, gegebenenfalls unter Einbeziehung der betroffenen Kinder/Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Sofern sinnvoll, sind Hilfen durch das Jugendamt anzubieten. Werden tiefgreifendere Maßnahmen durch das Jugendamt als notwendig angesehen, so muss es das Familiengericht (= örtliches Amtsgericht / AG beziehungsweise FamG, in zweiter Instanz das Oberlandesgericht/OLG, in dritter Instanz der Bundesgerichtshof/BGH) oder andere Behörden (zum Beispiel Gesundheitsamt oder Polizei) einbeziehen. In sehr dringenden Fällen kann es gefährdete Personen auch ad hoc in Obhut nehmen. Werden Lehrkräfte einer Kindeswohlgefährdung gewahr, so ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) anwendbar. Laut dessen § 4 sollen zunächst die Lehrkräfte oder Sozialpädagoginnen und -pädagogen selbst das Gespräch mit Kindern/Jugendlichen und Erziehungsberechtigten suchen, sofern dies den Erfolg notwendigen behördlichen Einschreitens nicht gefährdet. Zur fachlichen Unterstützung hat das schulische Personal gemäß § 4 Absatz 2 KKG Anspruch auf Beratung durch eine sogenannte "insoweit erfahrene Fachkraft" des Jugendamtes. Informiert die Schule das Jugendamt über den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (die Befugnis hierzu gibt § 4 Absatz 3 KKG), so soll das Jugendamt die Schule über den Fortgang der Angelegenheit informiert halten, § 4 Absatz 4 KKG. In der Praxis ist es hier für die Schulen besonders wichtig, die Beobachtungen möglichst gut zu dokumentieren , um dem Jugendamt eine unmittelbar verwendbare Datengrundlage zu schaffen. So sollte festgehalten werden, was wem wie oft auffällt, wie ausgeprägt das Verhalten / der Eindruck ist, mit wem wann durch wen gesprochen wurde et cetera. Kindeswohlgefährdung Der Begriff der Kindeswohlgefährdung wird bei alledem gesetzlich nicht näher umrissen, sondern ist durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Nach langjähriger Rechtsprechung der Familiengerichte und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist das Kindeswohl gefährdet, wenn die gegenwärtige Gefahr besteht, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Wohls des Kindes oder Jugendlichen mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt . Hält das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung für einschlägig und behördliche Hilfsangebote und Maßnahmen bleiben fruchtlos, regelt § 1666 BGB die familiengerichtlichen Möglichkeiten, die gemäß § 1666 Absatz 3 BGB von Geboten (öffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder auch für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen) über Verbote (zum Beispiel die Familienwohnung zu nutzen oder Kontakt mit dem Kind aufzunehmen) bis hin zum teilweisen oder kompletten Entzug des Sorgerechts ("elterliche Sorge") reichen können. Fall-Konstellationen Neben den traurigen "Klassikern" der Kindeswohlgefährdung (körperliche Gewalt, sexueller Missbrauch, Verwahrlosung, Entführung ins Ausland et cetera) gibt es auch immer wieder Fälle, bei denen man nicht sofort an das Stichwort Kindeswohlgefährdung denken würde. So gibt es familiengerichtliche Entscheidungen zu Konstellationen, in denen Erziehungsberechtigte attestiert förderungsbedürftige beziehungsweise behinderte Kinder nicht fördern ließen oder an offenkundig überfordernden weiterführenden Schulen anmeldeten, weil sie die Einschränkungen ihres Kindes nicht wahrhaben wollten (Nachweise am Ende dieses Beitrages). In jüngerer Vergangenheit sind die "Corona-Leugner"-Fälle hinzugekommen, bei denen Maskenverweigerung, Test-Verweigerung und Schulpflichtverletzungen durch selbst verordnetes Home-Schooling rechtlich zu werten waren. In allen genannten Fällen haben die Familiengerichte das Sorgerecht so weit entzogen, dass für die streitgegenständlichen Bereiche das Einvernehmen der Erziehungsberechtigten zu sinnvollen Maßnahmen nicht mehr notwendig war. Weiterführende Rechtsprechung Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, Beschluss vom 13.5.2020, 13 UF 97/20 und Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14.9.2021, 1 BvR 1525/20 (uneinsichtige Eltern eines behinderten Kindes). OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.8.2022, 5 UFH 3/22 (Schulverweigerung wegen Maskenpflicht). BVerfG, FamRZ 2010, Seite 713 und Bundesgerichtshof (BGH), FamRZ 2005, Seite 344 (zum Begriff der Kindeswohlgefährdung).

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Fort- und Weiterbildung

Verfassungs- und grund­rechtliches Fundament von Schule

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel befasst sich mit dem verfassungsrechtlichen Fundament von Schule und der Bedeutung von Grundrechten für den Schulalltag. Nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch Eltern finden hier wissenswerte Informationen zur Verankerung der Institution "Schule" in das Rechtssystem. Verfassungsrechtliche Grundlagen In der Geltungshierarchie von Rechtsnormen geht das Grundgesetz (GG) allen anderen Regelungen vor (Artikel 20 Absatz 3, Artikel 1 Absatz 3 sowie Artikel 31 GG). Es setzt den rechtlichen Rahmen für alles staatliche Handeln und enthält mit den Grundrechten (Artikel 1-19 GG) zugleich fundamentale "Abwehrrechte der Bürger/innen gegen den Staat", also Freiheitsgarantien. Öffentliche Schulen als Behörden und damit Teil des Staates erhalten aus dem Grundgesetz heraus sowohl eine institutionelle Bestandsgarantie als auch verschiedene Grenzen für ihre Arbeit: Artikel 7 Absatz 1 GG ("Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.") legt nicht nur explizit fest, dass es Kultusministerien und Landesschulbehörden mit Befugnissen gegenüber den Schulen gibt, sondern besagt zugleich implizit, dass es Schulen überhaupt geben muss. Gleichzeitig wird in Absatz 4 das Recht auf Errichtung von Privatschulen verfassungsrechtlich verankert. Teilweise wird in den Landesverfassungen das Thema Schule ebenfalls erwähnt (so zum Beispiel in Artikel 3 der Niedersächsischen Verfassung). Elterliche Kehrseite der schulischen Medaille ist Artikel 6 Absatz 2 GG ("Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."), der zwar den Eltern oder Erziehungsberechtigten zunächst ein Prä in Erziehungsangelegenheiten gibt, allerdings über Satz 2 und eine abwägende Rechtsprechung so auszulegen ist, dass Schule und Elternhaus gleichberechtigte Partner in der Kindeserziehung sind (vergleiche: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.1977, Az. 1 BvL 1/75 und 1 BvR 147/75, sog. "Sexualkundeunterrichts-Entscheidung"). Grundrechte im schulischen Kontext Wie alle anderen Behörden auch, müssen Schulen die Grundrechte ihrer "Kundschaft" beachten und dürfen diese nur aufgrund von Rechtsnormen maßvoll ("verhältnismäßig") einschränken. Entgegen weit verbreiteter Meinung ist es also nicht so, dass Schulen aufgrund der Schulpflicht automatisch in der Vorhand sind und die Rechte der Schülerinnen und Schüler zurücktreten müssen; vielmehr gelten die Grundrechte auch während des Schulbesuchs und jegliche Pflicht oder Beschränkung, die die Schule auferlegt, bedarf ihrerseits einer Rechtsgrundlage, die den damit verbundenen Grundrechtseingriff zulässt. Konkret ist es am häufigsten die sogenannte "allgemeine Handlungsfreiheit" aus Artikel 2 Absatz 1 GG, die etwa in Gestalt von gesetzlicher Schulpflicht, verhaltensleitenden Regeln in einer Schulordnung oder Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen eingeschränkt werden kann. Möglichkeiten der Einschränkung von Grundrechten Verfassungsrechtlicher Schlüssel für entsprechende Grundrechtseinschränkungen sind Öffnungsklauseln, die das Grundgesetz selbst vorsieht. So heißt es in Artikel 2 Absatz 1 GG etwa: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Da unter die "verfassungsmäßige Ordnung" alles Recht zu fassen ist, das formal korrekt entstand (also zum Beispiel durch ein parlamentarisch beschlossenes Gesetz oder eine von der Gesamtkonferenz beschlossene Schulordnung), muss für eine zulässige Grundrecht-Einschränkung zusätzlich nur noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Dieser besagt, dass eine Einschränkung zulässig ist, wenn sie einen legitimen Zweck verfolgt und für die Zweckerreichung geeignet, erforderlich und angemessen ist. Beispielsweise eine vorübergehende Suspendierung einer Schülerin oder eines Schülers nach einem Gewalt-Vorfall kann also eine rechtmäßige schulische Reaktion (etwa gemäß § 61 Niedersächisches Schulgesetz beziehungsweise § 49 HmbSG) sein, um den Schul- oder Klassenfrieden wiederherzustellen und dem Schutz des Tatopfers zu genügen, denn sie schränkt die Missetäterinnen und Missetäter zwar in ihrer Handlungsfreiheit ein, verfolgt aber einen legitimen Zweck und ist geeignet, diesen zu erreichen. Bei schweren Störungen des Schulfriedens, wie Gewaltvorfälle es in aller Regel sind, ist eine vorübergehende Suspendierung regelmäßig auch erforderlich, um schnell deeskalieren zu können, und auch inhaltlich angemessen. Höhere Hürden für die Einschränkung von Grundrechten der Schülerinnen und Schüler gibt es bei den sogenannten schrankenlosen Grundrechten, denen also verfassungsimmanente Einschränkungen wie das "...soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung ... verstößt." aus Artikel 2 Absatz 1 GG fehlen. Dies wären beispielsweise Artikel 3 GG – der Gleichheitssatz ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."), der Diskriminierungen und grundlose (!) Ungleichbehandlungen aller Art verbietet – oder Artikel 4 GG: die Religionsfreiheit. Letztere führt immer wieder zu rechtlich und pädagogisch herausfordernden Konstellationen, so etwa im Bereich des koedukativen Schwimmunterrichts ("Burkini-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.9.2013, Az. 6 C 25.12), des Tragens religiöser Symbole durch Lehrkräfte ("Kopftuch-Entscheidungen", zum Beispiel Bundesverfassungsgericht von 27.1.2015, Az. 1 BvR 471/10), der Einrichtung von Gebetsräumen in Schulen (Bundesverwaltungsgericht vom 30.11.2011, Az. 6 C 20.10) oder elterlichem Aufbegehren gegen Unterrichtsinhalte ("Krabat-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.9.2013, Az. 6 C 12.12). Liegt ein schrankenloses Grundrecht wie die Religionsfreiheit vor, so geht dieses stets so weit, bis es auf eine andere verfassungsrechtlich geschützte Rechtsposition trifft. An diesem Punkt ist durch Abwägung und einen möglichst schonenden Interessenausgleich ("praktische Konkordanz") eine Beschränkung möglich. Für die Religionsfreiheit kann das zum Beispiel die negative Religionsfreiheit (also das Recht, an nichts zu glauben und im schulischen Kontext mit nichts Religiösem behelligt zu werden) einer atheistischen Schülerin oder eines atheistischen Schülers oder auch der aus Artikel 6 und 7 GG abgeleitete staatliche Auftrag zur Sicherstellung von schulischer Bildung sein. Quellenverzeichnis Bundesverfassungsgericht vom 21.12.1977, 1 BvL 1/75 und 1 BvR 147/75. Bundesverwaltungsgericht vom 30.11.2011, 6 C 20.10. Bundesverwaltungsgericht vom 11.9.2013, 6 C 12.12 und 6 C 25.12. Bundesverfassungsgericht von 27.1.2015, 1 BvR 471/10). Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Ein Wegweiser durch das Schulrecht. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Inklusiver Unterricht: Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Unterrichtseinheit

Die hier vorgestellten Materialien veranschaulichen exemplarisch, wie ein Arbeitsauftrag zum Thema "Rechte und Pflichten von Auszubildenden" durch differenzierte Arbeitsaufträge und gestufte Lernhilfen für den inklusiven Unterricht gestaltet werden kann.Im Rahmen dieser Unterrichtssequenz zum Thema "Rechte und Pflichten von Auszubildenden" soll aufgezeigt werden, wie ausgehend von einem Erwartungshorizont Lernhilfen entwickelt werden können, die es ermöglichen, auch Lernende mit Förderbedarf zu integrieren und auf einem Mindestniveau zu qualifizieren. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine offene Aufgabenstellung, die bewusst provokant gehalten ist: Sie sollen sich mit der fiktiven Situation auseinandersetzen, aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage von ihrem Ausbildungsbetrieb darum gebeten zu werden, auf eine Ausbildungsvergütung zu verzichten und stattdessen eine monatliche Entschädigung in Höhe von 150 Euro für die dem Betrieb entstehenden Kosten zu zahlen. Die Lernenden sollen die gesetzlichen Hintergründe recherchieren und begründet entscheiden, ob die Forderungen rechtens sind. Vorbemerkungen Didaktische Vorbemerkungen Die Differenzierung der Zielsetzung auf drei Kompetenzniveaus (Mindeststandard, Regelstandard, Expertenstandard) nach Gerhard Ziener (2006) wird hier vorgestellt. Aufgabenstellung Differenzierte Aufgabenstellung und Lernhilfen Am Beispiel einer differenzierten Aufgabenstellung wird aufgezeigt, wie es mit gestuften Aufgaben und Lernhilfen gelingen kann, eine Förderung für alle Lernenden zu ermöglichen. Erziehung zur Selbstständigkeit Da das Ziel des Unterrichts ist, die Lernenden zur Selbstständigkeit zu erziehen, sollte die Auswahl der Aufgabenstellung und der gestuften Lernhilfen soweit möglich den Lernenden überlassen werden.Die Schülerinnen und Schüler können eine offene Aufgabenstellung bearbeiten, indem sie aus mehreren Niveaustufen (Mindeststandard, Regelstandard, Expertenstandard) die für sie passend gestufte Aufgabenstellung auswählen. aus mehreren Hilfsangeboten für die Bearbeitung das für sie passende auswählen und nutzen (Informationen nachschlagen, notieren, auswerten und aufschreiben, eine Musterlösung auswerten, korrigieren et cetera). ihre affektive Zustimmung oder Ablehnung der Forderungen des Betriebs durch Recherche und das Verfassen einer schriftlichen Stellungnahme differenzieren. Ein Ausbildungs- und Prüfungsgegenstand für den Unterricht in der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe ist das Prüfungsgebiet "Der Jugendliche in Ausbildung und Beruf". Im Unterricht erwerben die Auszubildenden die Fähigkeit, ihre Rechte im Ausbildungsbetrieb durchzusetzen und ihre Pflichten zu respektieren. Am Ende der Ausbildung müssen die zentralen Inhalte des Prüfungsgebietes in Prüfungsaufgaben benannt werden können. Binnendifferenziertes Unterrichten kann idealtypisch zwei Bedeutungen haben: unterschiedliche Ziele setzen oder unterschiedliche Hilfen beim Erreichen eines vergleichbaren Zieles geben. In der Unterrichtspraxis zeigt sich in der Regel, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler das gleiche Ziel im Sinne einer gleich guten Beherrschung des Unterrichtsinhaltes erreichen können. Lehrkräfte müssen Unterricht jedoch immer auch als Prüfungsvorbereitung betrachten und darauf hinarbeiten, dass allen Lernenden eine erfolgreiche Bewältigung von Prüfungssituationen möglich wird. Drei Niveaustufen Die von Gerhard Ziener (2006) vorgeschlagene Differenzierung der Zielsetzung auf drei Kompetenzniveaus hat den Vorteil, beides zu ermöglichen: unterschiedliche Ziele vorzugeben und zugleich ein zentrales gemeinsames Ziel für alle im Auge zu behalten - das Bestehen einer Prüfung. Ziener schlägt vor, drei Zielstandards festzulegen, auf denen eine Prüfung bestanden werden kann: einen Expertenstandard, einen Regelstandard und einen Mindeststandard. Sein Vorschlag der differenzierten Zielbeschreibung von drei Niveaustufen weicht von der in der Schule üblichen Tradition ab, zum Beispiel im Abitur die Niveaustufen "gut" (11 Punkte) und "ausreichend" (5 Punkte) zu beschreiben. A - Mindeststandard Nicht die zu erwartende volle und eine noch ausreichende Erfüllung der Anforderungen soll nach Ziener beschrieben werden, sondern zunächst ein Niveau, das mindestens von allen Lernenden erreicht werden muss, damit die Anforderungen im Allgemeinen erfüllt werden: das sogenannte Mindestniveau oder der Mindeststandard. "Zunächst wird das Mindestniveau dadurch markiert sein, dass nach Möglichkeit alle Schülerinnen und Schüler, also auch die Schwächsten, dieses Niveau erreichen sollten. Gleichzeitig muss man umgekehrt davon ausgehen, dass diejenigen Schülerinnen und Schüler, die über dieses Mindestniveau nicht verfügen, das Unterrichtsziel nicht erreicht hätten" (Ziener 2006, Seite 48). Als Beispiel nennt Ziener für ein nicht erreichtes Mindestniveau einen Grundschüler, der nur über Kenntnis von 13 statt 26 Buchstaben verfügt und damit zwar die Hälfte aller Buchstaben kennt, "damit aber nicht über eine ausreichende Kompetenz" verfügt, um einen Text zu lesen oder zu verfassen. B - Regelstandard Zieners Regelstandard beschreibt eine durchschnittliche Beherrschung des Unterrichtsstoffes, also "dasjenige Kompetenzniveau, das alters- und schulartspezifisch für realistisch, das heißt sachgerecht und zumutbar gehalten wird" und das "sowohl unter- als auch überschritten werden wird" (Ziener 2006, Seite 50). C - Expertenstandard Schließlich will Ziener diese beiden Niveaustufen durch einen Expertenstandard ergänzt wissen, um zu definieren, was die maximal zu erwartende ideale Leistung sein könnte: "Experten- oder Maximalstandards formulieren ein theoretisch erreichbares Höchstniveau an Kompetenzen; ihre Formulierung orientiert sich weniger an realen Schülerleistungen, als eher am fachwissenschaftlichen Wortsinn des jeweiligen Kompetenzstandards" (ebd., Seite 51). Vorteil: Förderung für alle Diese Stufung hat einen entscheidenden Vorteil: Ziener geht davon aus, dass das Formulieren eines Mindestniveaus helfen kann, alle so zu fördern, dass sie das Bestehensziel erreichen können. Auf der Grundlage dieser nicht "guten Leistung" können Unterstützungsmaßnahmen entwickelt werden, die den Abstand zwischen einer exzellenten Beherrschung und einer Mindest- oder Durchschnittsleistung verringern helfen können. Seine Niveaustufung soll nicht in erster Linie Benotungen legitimieren, sondern Fördermaßnahmen ermöglichen: "Das Ziel lautet: Ausstattung von Kindern und Jugendlichen mit Kenntnissen, Fähigkeiten und Haltung"(ebd., Seite 78) mithilfe unterschiedlicher angemessener Methoden. Die Komplexität des hier vorgestellten Modells ist alltagstauglich in dem Sinn, dass es eine Orientierung dafür bieten kann festzustellen, was Binnendifferenzierung sein könnte, wenn genügend Zeit als Ressource für die Unterrichtsvorbereitung zur Verfügung steht. Im Alltagsunterricht muss aus der hier dargestellten Vielzahl an Interventionsmöglichkeiten gezielt ausgewählt werden. Am besten so, dass Lernende Routinen ausbilden, auf die sie bald zurückgreifen können, um das nächst höhere Niveau erreichen zu können. Die offene Aufgabenstellung lautet: "Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten Ihres Ausbildungsbetriebes bittet man Sie, für einen begrenzten Zeitraum auf einen Teil Ihrer Ausbildungsvergütung zu verzichten und Überstunden zu leisten sowie monatlich 150 Euro als Entschädigung für die dem Betrieb entstehenden Kosten zu zahlen. Entscheiden Sie begründet, ob Sie die Forderungen Ihres Ausbildungsbetriebs erfüllen müssen. Diskutieren Sie zunächst zu zweit: Wie würden Sie spontan reagieren? Welche Forderungen finden Sie zumutbar, welche nicht? Wo würden Sie sich erkundigen oder recherchieren? Erarbeiten Sie dann eine schriftliche Stellungnahme zu den Forderungen des Ausbildungsbetriebs." A - Expertenstandard Eine Musterlösung auf Expertenniveau könnte wie folgt lauten: Einleitungssatz Die meisten Forderungen des Ausbildungsbetriebes sind nicht zu erfüllen, da sie dem "Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 436 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist", widersprechen. Begründung Zwar ist es nach § 17 BBiG zulässig, dass Mehrarbeit geleistet wird, und nach § 13 Satz 3 muss der Auszubildende den Weisungen des Betriebes befolgen. Jedoch muss der Ausbildende nach § 14 Satz 3 Mittel, die zur Ausbildung notwendig sind, kostenlos zur Verfügung stellen, und nach § 17 Absatz 1 ist eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die mit der fortschreitenden Ausbildungsdauer ansteigt. Zudem ist nach § 12 Absatz 2 Satz eine Entschädigungszahlung des Auszubildenden an den Ausbildenden eine sogenannte "Nichtige Vereinbarung". Schadensersatz kann vom Auszubildenden nicht gefordert werden, da ein solcher nach § 23 nur für den Fall einer Kündigung ohne "wichtigen Grund" und "ohne Einhalten einer Kündigungsfrist" vorgesehen ist. Schlussfolgerung Eine Entschädigung durch den Auszubildenden kann also nicht verlangt werden. Eine solche Forderung ist nichtig. Überstunden müssen nach § 17 BBiG Absatz 3 geleistet, aber entweder mit Freizeit oder einer anderen Vergütung bezahlt werden. Zulässig wäre also, dass ich als Auszubildender Überstunden leiste, die ich später als Freizeit zurückbezahlt bekomme. B - Regelstandard Eine Prüfungskommission wird mit der folgenden Lösung auf einem Regelniveau zufrieden sein, die auf die oben dargestellte ausführliche, mit zahlreichen Zitaten aus dem Gesetzestext versehene und strukturierte Begründung verzichtet und stattdessen kurz und knapp auf die fehlende "angemessene Vergütung" und die Nichtigkeit der Forderung nach einer Entschädigungszahlung verweist und etwa wie folgt formuliert ist: Begründung "Die Forderungen sind nicht zu erfüllen, denn nach dem Berufsbildungsgesetz muss der Ausbildende dem Auszubildenden nach § 17 BBiG eine "angemessene Vergütung" zahlen. Die Forderung des Ausbildenden nach "Entschädigung" ist nach § 12 BBiG "nichtig". C - Mindeststandard Ein Mindestniveau sollte erreicht sein, wenn verständlich mindestens ein Einwand gegen die Forderungen formuliert ist, so zum Beispiel: Begründung "Dem Auszubildenden muss nach dem Berufsbildungsgesetz eine angemessene Vergütung gezahlt werden." Oder: "Der Auszubildende muss nach dem Berufsbildungsgesetz keine Entschädigung zahlen." Individuelles Erreichen einer der drei Niveaustufen Denkbar ist nun, den Lernenden individualisiert das Erreichen einer der drei Niveaustufen als Ziel zu setzen, indem die Aufgabenstellung binnendifferenziert gestuft wird. Im Detail sähe eine solchermaßen gestufte Aufgabenstellung wie folgt aus: Unterstützung bei der Zielerreichung Differenzierte Lernhilfen können die Lernenden dabei unterstützen, die auf unterschiedlichem Niveau fixierten Ziele zu erreichen. Als Lernhilfen sind erstens Anleitungen, zweitens gestufte Lernhilfen, drittens Analysen von Musterlösungen und viertens Analysen von falschen Lösungen denkbar. A - Expertenstandard Auf Expertenniveau sind Hilfen sinnvoll, die die Selbständigkeit der Bearbeitung fördern und zugleich deutlich machen, dass eine intensive und mehrfach auf Zitate aus dem BBiG fundierte Auseinandersetzung mit allen Forderungen verlangt ist. Aufgabenstellung "Begründen Sie ausführlich und strukturiert, ob Sie die Forderungen Ihres Ausbildungsbetriebes erfüllen müssen und ob Ihr Ausbildungsvertrag unter diesen Voraussetzungen weiter gültig ist. Beziehen Sie sich ausführlich auf mehrere (drei bis vier) Paragraphen des BBiG." Lernhilfe "Bearbeiten Sie die Aufgabe so selbstständig wie möglich. Bedenken Sie, dass Sie alle Forderungen kommentieren und sich dabei auf alle relevanten Paragraphen des BBiG beziehen müssen." B - Regelstandard Auf Regelniveau wäre eine Hilfestellung sinnvoll, die mehr Strukturen vorgibt und eine vollständige Bearbeitung der Aufgabenstellung, die drei Forderungen beinhaltet, einfordert. Zudem schränkt der Verweis auf die Paragraphen 12 bis 23 die zu lesende Anzahl von gesetzlichen Bestimmung nur punktuell ein und erzwingt eine Auseinandersetzung mit Paragraphen, die von der Aufgabenstellung nicht berührt und für die Problemstellung nicht relevant sind (so zum Beispiel der Paragraph 23 "Schadensersatz"). Aufgabenstellung "Begründen Sie, ob Sie alle Forderungen Ihres Ausbildungsbetriebes erfüllen müssen." Lernhilfe Gehen Sie wie folgt vor: Markieren Sie die drei Forderungen des Betriebes. - Schreiben Sie die Forderungen in eine Tabelle. - Lesen Sie dann die § 12 bis § 23 des BBiG und markieren Sie, welche hier von Bedeutung sein können. - Notieren Sie diese bedeutsamen Paragraphen in die Tabelle. - Erarbeiten Sie nun eine mit Zitaten aus dem Gesetz fundierte Argumentation, die alle Forderungen einbezieht. C - Mindeststandard Lernhilfen auf einem Mindestniveau müssen mehrere Lernhürden berücksichtigen. Erst wenn diese Hürden überwunden werden, kann später in einem weiteren Schritt das Regelniveau erreicht werden. Zu reagieren wäre auf: grundsätzliche Probleme im Leseverstehen der offenen Aufgabenstellung, die mehrere Forderungen und Fachbegriffe aus dem BBiG enthält (Ausbildungsvergütung, Überstunden, Schadensersatz, Entschädigung). spezifische Probleme im Leseverstehen, wenn Deutsch nicht die Muttersprache der Lernenden ist. Probleme im Leseverstehen des Gesetzestextes, in dem zum Finden der Lösung durch das Bewerten der Forderungen nachgeschlagen werden muss. Aufgabenstellung "Wählen Sie mindestens eine problematische Forderung aus. Begründen Sie, warum Sie sie nicht erfüllen müssen." Lernhilfen Hier finden Sie zwei Lernhilfen im Word-Format für das Erreichen des Mindestniveaus: Analyse von Musterlösungen Auch ein Arbeitsauftrag zur Analyse von Musterlösungen kann eine sinnvolle Hilfe darstellen: "Lesen Sie die folgende Musterlösung und markieren Sie den Abschnitt/die Abschnitte, der/die mindestens in einer richtigen Lösung enthalten sein muss/müssen. Übernehmen Sie diese/n Abschnitt/e in Ihre Begründung." Analyse von falschen Lösungen Eine Variante ist der Auftrag, eine Lösung mit Fehlern zu korrigieren. Bei der Erstellung der fehlerhaften "Lösung" kann die Experten-Musterlösung umgeschrieben werden, indem Fehler eingebaut werden: 1. Lesen Sie die folgende Lösung und markieren Sie die Abschnitte, die falsch sind. 2. Korrigieren Sie diese Abschnitte: Einleitungssatz Die meisten Forderungen des Ausbildungsbetriebes sind zu erfüllen, da sie dem "Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 436 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist", entsprechen. Begründung Zwar ist es nach § 17 BBiG unzulässig, dass Mehrarbeit geleistet wird, und nach § 13 Satz 3 muss der Auszubildende den Weisungen des Betriebes befolgen, jedoch kann der Ausbildende nach § 14 Satz 3 Mittel, die zur Ausbildung notwendig sind, in Rechnung stellen, und nach § 18 ist eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die mit der fortschreitenden Ausbildungsdauer ansteigt. Zudem ist nach § 12 Absatz 2 Satz 1 eine Entschädigungszahlung des Auszubildenden an den Ausbildenden eine sogenannte "mögliche Vereinbarung". Schadensersatz kann gefordert werden, da ein solcher nach § 23 für den Fall von wirtschaftlichen Schwierigkeiten vorgesehen ist. Schlussfolgerung Eine Entschädigung an den Ausbildenden kann also verlangt werden. Überstunden müssen aber nach § 17 Absatz 3 nie geleistet werden. Eine solche Forderung ist nichtig, auch wenn sie mit Freizeit oder anderen Vergütungen bezahlt wird.

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Dezember 2008: Die Wirtschaftskrise

Unterrichtseinheit

Es kam, wie es viele Wirtschaftsexperten befürchtet hatten: Die Finanz- und Bankenkrise des Herbstes 2008 weitete sich zu einer weltweiten Wirtschaftskrise aus. Aussichten für 2009 und Hintergründe recherchieren Lernende auf Basis dieses Beitrags. Inzwischen berichten die Medien fast täglich über neue Hiobsbotschaften, und ein Ende ist bislang nicht absehbar. Ganz im Gegenteil: Die EU-Kommission geht in ihrer Anfang November veröffentlichten Herbstprognose davon aus, dass das Wirtschaftswachstum im Euroraum fast zum Stillstand kommen wird. Für 2009 erwartet sie ein Absinken bis auf 0,2 Prozent - eine Rezession droht. Welche wirtschaftlichen Maßnahmen bieten sich an, und welche Lösungsvorschläge hat die Politik? Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen sich aktiv an der Diskussion zur Wirtschaftskrise beteiligen. Zusammenhänge wirtschaftlicher Phänomene kennen und einordnen lernen. Lösungsvorschläge kritisch bewerten. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen Informationen, die sie für Diskussionen benötigen, online recherchieren. zu Annahmen oder Vermutungen, die sich in Diskussionen ergeben, online recherchieren. Thema Die Wirtschaftskrise: Schlechte Aussichten für 2009 Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 8 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2 bis 6 Stunden Medien je ein Computer mit Internetzugang für zwei Schülerinnen und Schüler Dieser Beitrag widmet sich auf den Unterseiten bestimmten Teilaspekten des Themas. Diese einzelnen Seiten können Sie nutzen, um den Lernenden Texte zu diesen Teilaspekten zur Verfügung zu stellen. Zudem bieten die Unterseiten Anregungen zur weiteren thematischen Recherche. Die Wirtschaftsflaute zeichnet sich ab Nachdem die internationale Finanzkrise im September einen vorläufigen Höhepunkt erreichte, zeigten sich im Oktober 2008 die ersten Symptome einer Wirtschaftsflaute. Erste Gegenmaßnahmen der Politik Die Krise der Autohersteller rief die Regierungen in aller Welt auf den Plan und sie überlegten, wie man der Branche unter die Arme greifen könnte. Wie geht es weiter? Die deutsche Politik diskutiert - sogar regierungsintern - über mögliche Steuersenkungen. Und die EU-Kommission stellt ein Konjunkturpaket vor. In den USA mussten die Autohersteller dramatische Absatzeinbrüche verkraften: Experten schätzen, dass der US-Automarkt in diesem Monat um 31 Prozent auf 850.000 Fahrzeuge geschrumpft sein dürfte. Es wird weiter erwartet, dass im gesamten Jahr 2008 weniger als 14 Millionen Autos verkauft werden. Das mag sich zunächst nicht so schlimm anhören, doch damit schrumpft der US-Automarkt, der größte der Welt, auf das Niveau von Anfang der 1980er Jahre. Fünf Millionen Autos weniger Auch für Europa erwarten die Experten drastische Folgen. Eine Ende Oktober 2008 veröffentlichte Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) geht davon aus, dass in Amerika und Westeuropa bis 2011 rund fünf Millionen Autos weniger vom Band rollen werden als geplant. Demnach werden 2011 in den 15 Staaten, die vor der letzten großen Erweiterungsrunde zur EU gehörten, lediglich 13,7 Millionen Autos hergestellt werden. Zum Vergleich: 2007 waren es 14,1 Millionen. Automobilindustrie verlängert Weihnachtsferien Diese Absatzeinbrüche sorgen natürlich dafür, dass die Automobilindustrie weniger Fahrzeuge produziert - in Deutschland hat dies beispielsweise dazu geführt, dass viele Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verlängerte Weihnachtsferien schicken oder sogar entlassen müssen. Automobilindustrie gibt das Problem weiter Für die Zulieferbetriebe, das sind Unternehmen, die einzelne Autoteile herstellen und dann an die großen Autobauer verkaufen, brechen harte Zeiten an. So warnte Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), dass die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Zulieferindustrie immer dramatischer werden und Investitionen und Arbeitsplätze in Deutschland gefährden. Schlüsselindustrie schützen Mit über 330.000 Beschäftigten allein in Deutschland erwirtschafteten die Zulieferer im vergangenen Jahr über 75 Milliarden Euro, mit den vorgelagerten Industrien hingen über eine Million Arbeitsplätze von den Zulieferern ab, so der VDA-Präsident. "Wenn Deutschland in diesem Bereich stark bleiben soll, müssen wir gemeinsam alles tun, um diese Schlüsselindustrie vor den Auswirkungen der Finanzmarktkrise zu schützen", forderte Wissmann. Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Recherchiert weitere Informationen über die Begriffe "Rezession" sowie "Wirtschaftswachstum" und erklärt diese mit eigenen Worten. Überlegt: Welche Folgen werden die für die nächsten Jahre prognostizierten Absatzeinbrüche für die internationale Automobilindustrie haben? Skizziert, warum auch die so genannte Zulieferindustrie gefährdet ist. Schnell zeichnete sich ab, dass auch andere Wirtschaftszweige unter Druck geraten werden. Denn in Krisenzeiten neigen die Menschen dazu, nicht mehr so viel zu konsumieren, sondern ihr Geld zu sparen. Doch dies führt dazu, so paradox es klingen mag, dass es der Wirtschaft noch schlechter geht. Der Grund: Wenn die Menschen ihr Geld nicht ausgeben, verkaufen die Unternehmen weniger Produkte und Dienstleistungen und müssen damit auch weniger produzieren oder anbieten - doch dann benötigen sie auch nicht mehr so viele Angestellte; Entlassungen sind die Folge. Doch wer arbeitslos wird, der konsumiert auch nicht mehr so viel, und die Wirtschaft gerät weiter unter Druck. Abschwung stoppen Um diesem Trend entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung Anfang November 2008 ein so genanntes Investitionspaket verabschiedet. Damit will sie Investitionen von Unternehmen, privaten Haushalten und Kommunen fördern sowie gleichzeitig mit steuerlichen Entlastungen den Konsum der Bürger ankurbeln. So erhalten Unternehmen beispielsweise besondere Abschreibungsmöglichkeiten und wenn man sich ein neues Auto kauft, muss man bis zu zwei Jahre lang keine Kfz-Steuer zahlen. Arbeitsplätze sichern Außerdem stellt die Bundesregierung mehr Geld für ihr Klimaschutz-Gebäudesanierungsprogramm und für Investitionen in die Infrastruktur bereit. Darüber hinaus können Privathaushalte Handwerkerrechnungen bis zu 6.000 Euro im Jahr mit 20 Prozent steuerlich geltend machen. Alle diese Maßnahmen zielen darauf ab, dass die Wirtschaft gestützt wird und möglichst viele Arbeitsplätze erhalten werden. Unvorhersehbare Krise Diese Ausgaben schlagen sich natürlich auch im Bundeshaushalt nieder. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) betonte im Rahmen der Haushaltsdebatte im Bundestag, dass das Ausmaß der Finanzmarktkrise und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaftslage Mitte des Jahres noch nicht vorherzusehen gewesen seien. Auch heute könne niemand vorhersagen, wie lange und wie tief die Krise gehe, so Steinbrück. Mehr Schulden als geplant Eigentlich hatte die Bundesregierung im kommenden Jahr nur noch 10,5 Milliarden Euro neue Schulden machen und die Neuverschuldung damit bis zum Jahr 2011 auf Null zurückfahren wollen. Doch wegen des schwächeren Wachstums im nächsten Jahr stehen dem Bund rund 2,2 Milliarden Euro weniger an Steuereinnahmen zur Verfügung. Daher wird die Nettokreditaufnahme mit 18,5 Milliarden Euro um acht Milliarden Euro über der von der Bundesregierung beschlossenen Neuverschuldung liegen. Außerdem könne ein Haushalt ohne Neuverschuldung nicht mehr bis zum Jahr 2011 erreicht werden. Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Erklärt mit eigenen Worten, warum sinkender Konsum schlecht für die Wirtschaft oder das Wachstum ist. Recherchiert weitere Informationen zum Investitionspaket der Bundesregierung und stellt eine Übersicht der wichtigsten Maßnahmen zusammen. Eigentlich wollte die Bundesregierung im Jahr 2011 keine neuen Schulden mehr machen. Diskutiert: War die Entscheidung der Bundesregierung, dieses Ziel aufzugeben, sinnvoll? Merkel: Gegen Steuersenkungen Kritiker werfen der Bundesregierung vor, dass die bislang beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Krise in den Griff zu bekommen. Insbesondere die CSU, die bayerische Schwesterpartei der CDU, setzt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unter Druck. Während Merkel sich strikt gegen Steuersenkungen ausspricht, fordert sie Horst Seehofer, der seit Oktober 2008 amtierende CSU-Parteivorsitzende, vehement. Seehofer: Für rasche Steuersenkungen In einer CSU-Pressemitteilung vom 2. Dezember 2008 heißt es, Steuersenkungen müssten noch vor der Bundestagswahl kommen. Das sei bereits überfällig, so Seehofer. In der ökonomischen Fachwelt bekäme die CSU für ihre Forderung "sehr viel Unterstützung". Mit Blick auf die ablehnende Haltung von Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte Seehofer: "Ich halte die Festlegung, auf rasche Steuersenkungen zu verzichten, schlicht und einfach für falsch." Angela Merkel hatte kurz zuvor auf dem CDU-Bundesparteitag erklärt, dass die CDU erst im kommenden Frühjahr die Ausarbeitung eines Steuerkonzepts beginnen wolle, um die Menschen finanziell zu entlasten, ohne dabei die Aufgaben des Staates zu vernachlässigen. Befristete Steueranreize Auch auf europäischer Ebene wurde die Politik aktiv: Die EU-Kommission hat Ende November ein Konjunkturpaket vorgestellt, mit dem sie die Nachfrage ankurbeln und das Vertrauen in die Wirtschaft wiederherstellen will. Ziel ist, die gegenwärtige Wirtschaftskrise zu überwinden. Das Programm sieht befristete Steueranreize in Höhe von rund 200 Milliarden Euro beziehungsweise 1,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) der EU vor. Diese finanzieren sich sowohl aus den nationalen Haushalten mit rund 170 Milliarden Euro (1,2 Prozent des BIP) als auch aus den Haushalten der EU und der Europäischen Investitionsbank mit rund 30 Milliarden Euro (0,3 Prozent des BIP). EU hat Bürger im Blick EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte: "Es geht um die Arbeitsplätze und das Wohl unserer Bürger. Wie es bei der Koordinierung der Finanzmärkte so beispielhaft gelungen ist, muss Europa auch in der Realwirtschaft in abgestimmter Weise vorgehen." Allerdings ist dies nur ein Vorschlag, über den 27 Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfeltreffen am 11. und 12. Dezember 2008 noch diskutieren werden. Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Recherchiert: Warum sollen Steuersenkungen helfen, die Wirtschaftkrise in den Griff zu bekommen? Welche beiden Ziele will die EU-Kommission mit ihrem Konjunkturprogramm erreichen?

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I

E-Schrott in anderen Ländern

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit zum Thema Elektroschrott in anderen Ländern sensibilisiert Schülerinnen und Schüler für die weltweite und in Deutschland illegale Entsorgung von Elektroschrott. Hier erfahren die Schülerinnen und Schüler, dass ein großer Teil des illegal entsorgten Elektroschrotts auf Müllhalden in Afrika landet und dort ein hohes Gesundheitsrisiko für Kinder birgt und deswegen die richtige Entsorgung von Elektroschrott auf dem Wertstoffhof und im Handel so wichtig ist. Die Schülerinnen und Schüler lernen ein Kinderlied aus Afrika kennen und erarbeiten sich anhand eines Erklärtextes Informationen darüber, dass afrikanische Kinder aufgrund der Armut ihrer Eltern gezwungen sind, mit für den Lebensunterhalt der Familie zu sorgen. Die Schülerinnen und Schüler befassen sich mit der Situation der Kinder auf einer der größten Halden für Elektroschrott in Ghana (Globales Lernen) . Sie erfahren, dass die Kinder versuchen, aus weggeworfenen Elektrogeräten und Smartphones die wertvollen Metalle zu isolieren und zu verkaufen. Dabei lernen sie, dass dies mit erheblichen Gesundheitsgefahren verbunden ist. Verknüpfung zu vorangegangenen Einheiten In der vorangegangenen Unterrichtseinheit "Rohstoffe – Woraus besteht eigentlich unser Müll?" , in der es um die wertvollen Inhalte des Elektroschrotts ging, erzeugte das Wissen um die Metalle Silber, Gold und anderer Stoffe in Smartphones eine gewisse Faszination bei den Schülerinnen und Schülern. In dieser Einheit erfahren sie nun, dass unser Elektroschrott das Leben und die Gesundheit armer Kinder in einem anderen Erdteil schwer beeinträchtigt. Nachdem die Schülerinnen und Schüler in Einheit 3 Informationen über das Video "Was hat das Handy mit dem Regenwald zu tun?" erhalten haben, arbeiten die Kinder in dieser Einheit viel mit Textinformationen. Umso wichtiger ist es, dass sie über Musik und Fotos eine weitere inhaltliche Ebene beziehungsweise emotionale Botschaft mit dem Kontext "unser Elektroschrott in anderen Ländern" verbinden können. Über diese Emotionalität entwickeln sie eine gewisse Verantwortungsbereitschaft – sowohl dafür, mit wertvollen Elektrogeräten nicht gedankenlos umzugehen, als auch dafür, wie es Gleichaltrigen in fernen Ländern geht. Diese Einheit nimmt damit Bezug zum Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) , der in den folgenden Unterrichtseinheiten breiter aufgefächert wird. Dabei geht es um gemeinsame Verantwortung für eine gute Zukunft für alle Menschen auf diesem Planeten. Schülerinnen und Schüler sollen zentrale Kompetenzen erwerben, zum Beispiel die Fähigkeit zum Perspektivenwechsel und zur Empathie, und lernen, sich als junge Bürgerinnen und Bürger in der Einen Welt zu verstehen. Sensibler Umgang mit dem Thema Kinderarbeit Gleichwohl ist es in dieser Einheit eine wichtige Aufgabe für Lehrpersonen, beim Thema der "Elektroschrott-Kinder" in Accra nicht zu moralisieren bzeziehungsweise den Schulkindern kein schlechtes Gefühl zu machen. Hilfreicher ist es, aufzuzeigen, was jedes Kind tun kann. Dazu dient insbesondere die zuletzt gestellte Frage "Was können wir selbst tun, damit nicht so viel Elektroschrott in Afrika landet?". Diese Frage leitet bereits über zu den nachfolgenden Einheiten, in denen es um Nachhaltigkeit, Reparieren und das richtige Recyclen geht. Die Begriffe "Kinderarbeit/Kinderrechte" werden hier noch nicht ausdrücklich eingeführt, um die Einheit nicht zu überfrachten. Mit Kinderrechten befassen sich die Schülerinnen und Schüler in einer nachfolgenden Unterrichtseinheit. Mehr Sachinformationen erhalten Sie im Dokument "Ablaufplan", siehe Download-Bereich. Fächerübergreifend lernen: Gesang und Tanz aus Tansania "Simama Kaa" ist ein beliebtes und bekanntes Kinderlied und Bewegungsspiel aus Tansania. Es wird in der ostafrikanischen Sprache Swahili gesungen. Der Liedtext von Simama Kaa beschreibt die Bewegungen des Spiels. Die Kinder stehen auf, sie setzen sich hin, sie hüpfen und laufen im Kreis oder auf der Stelle. Das gemeinsame Singen des Kinderliedes dient als emotionale Brücke (Identifikation) zu den Gleichaltrigen im Erdteil Afrika, die unter Inkaufnahme schwerer gesundheitlicher Belastungen den Elektroschrott nach verwertbaren Komponenten durchsuchen. Das gemeinsame Singen entlastet aber auch beim Verarbeiten der durchaus bedrückenden Informationen. In dieser Einheit werden die Kinder durch Material und gezielte Fragen dazu angeregt, das Thema Elektroschrott in anderen Ländern und unsere Verantwortung dafür zu reflektieren. In unterschiedlichen Settings hören sie einander zu, überlegen gemeinsam und diskutieren. Der für manche Kinder sicher anspruchsvolle Erklär-Text ist in unterschiedlich lange Absätze unterteilt und kommt den unterschiedlichen Vorlesekompetenzen ein wenig entgegen. Das reflektierte Gespräch der eigenen Eindrücke und die Auseinandersetzung mit den Sachinformationen haben hier einen hohen Stellenwert. Deshalb wird empfohlen, nach jedem vorgelesenen Absatz ein kurzes Unterrichtsgespräch einzuplanen. Idealerweise gelingt es den Lehrkräften, auch stille oder schwächere Schülerinnen und Schüler zur Beteiligung zu ermutigen. Das Aufgabenblatt kann auch in Einzelarbeit erarbeitet werden, denn nicht jedes Kind arbeitet gerne in einer Gruppe. Manchen Kindern tut es auch gut, sich der Atmosphäre der großen Gruppe/Klasse hin und wieder zu entziehen; deshalb wird empfohlen, dass Kinder sich auch außerhalb des Raumes dem Aufgabenblatt widmen dürfen. Fachliche und methodische Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler geben ein kriteriengestütztes Feedback zu den Ergebnissen von Hausaufgaben. üben sich im Vortragen eigener Arbeitsergebnisse. lernen in einem kindgerechten Ansatz die umwelt- und geopolitischen Dimensionen der Entsorgung von Elektroschrott kennen. können die gesundheitlichen Gefahren des Verbrennens von Elektroschrott benennen und erfassen. erarbeiten sich anhand eines längeren Informationstextes Sachinformationen. Kompetenzen bezogen auf die Kernkompetenzen des Orientierungsrahmens Globale Entwicklung Die Schülerinnen und Schüler entnehmen und verarbeiten Informationen über die Lebensverhältnisse von Kindern und ihren Familien aus anderen Ländern aus bereitgestellten Informationsquellen. (4.1.2. Erkennen: Informationsbeschaffung und -verarbeitung) analysieren an Beispielen den Wandel der Lebensverhältnisse von Kindern unter Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten. (4.1.2 Erkennen: Analyse des globalen Wandels) berücksichtigen bei Lösungsvorschlägen zu problematischen Lebensverhältnissen die zugrunde liegenden Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen. (4.1.2 Bewerten: Perspektivenwechsel und Empathie) bilden sich eine eigene Meinung zu Konfliktfällen: Was sind die Ursachen? Was ist ungerecht? Was wäre fair? (4.1.2. Bewerten: Kritische Reflexion und Stellungnahme) entwickeln Ansätze für eigenes umweltgerechtes Verhalten (4.1.2. Handeln: Handlungsfähigkeit im globalen Wandel) Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler halten sich in reflektierenden Gesprächen an Gesprächsregeln der Gruppe. präsentieren sich durch die Vorstellung eigener Arbeitsergebnisse (oder die anderer) fachlich angemessen vor einer Gruppe. sind fähig, einander zuzuhören. können das gemeinsame Singen als verbindendes Gruppenerlebnis wertschätzen. entwickeln Empathie für Kinder, die außerhalb ihres eigenen soziokulturellen Umfeldes leben.

  • Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt / Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co.
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

Übungen zur einfachen WENN-Funktion

Unterrichtseinheit

Die Wenn-Funktion in der Tabellenkalkulation zu beherrschen stellt eine Grundlage in vielen kaufmännischen Berufsausbildungen dar. Die folgende Unterrichtseinheit dient zur Ergänzung und Vertiefung dieses Inhaltes, auf den Ausbildungsbetriebe zunehmend mehr Wert legen.Die Lernenden entwickeln in dieser Unterrichtsstunde eine Excel-Tabelle auf Basis eines kaufmännischen Fallbeispiels. Dabei wenden sie ihr Vorwissen praktisch an. Als Einstieg dient die folgende Situation: Der Geschäftsführer der M GmbH ist es leid, die Provisionen und Prämien seiner Handelsvertreter ?zu Fuß? auszurechnen. Deshalb sollen die Schülerinnen und Schüler für ihn eine Tabelle erstellen, die ihm, nachdem er die Umsätze eingegeben hat, alle relevanten Informationen automatisch anzeigt.Die Unterrichtseinheit dient dazu, die vorab in MS-Excel oder einer anderen Tabellenkalkulationssoftware erworbenen Kenntnisse zu erweitern und zu vertiefen. Dabei werden Schülerinnen und Schüler mit einer Situation aus dem kaufmännischen Bereich konfrontiert, die es zusätzlich ermöglicht, auf betriebswirtschaftliche Inhalte aus dem Bereich Marketing einzugehen. Unterrichtsablauf Für die Durchführung dieser Unterrichtsstunden benötigen die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kenntnisse des Tabellenkalkulationsprogramms MS-Excel zur einfachen Wenn-Funktion, Summenformel, Formatierung, zu relativen und absoluten Zellbezügen und zum Kopieren von Zellbezügen. Die Schülerinnen und Schüler sollen MS-Excel-Funktionen, insbesondere die einfache Wenn-Funktion, zur Lösung eines berufsnahen Problems einsetzen. die Wenn-Funktion auf Problemstellungen aus der beruflichen Praxis übertragen. erkennen, dass MS-Excel ein vielseitiges, anwenderfreundliches und anpassungsfähiges Werkzeug ist. Titel Übungen zur einfachen WENN-Funktion Autorin Markus Niederastroth Fach Wirtschaftsinformatik, Informationswirtschaft Zielgruppe Kaufmännische Berufsschulklassen, Höhere Handelsschule, Wirtschaftsgymnasium Zeitumfang 2 Unterrichtsstunden Technische Voraussetzungen ein Computer für zwei Lernende, MS-Excel 2003, Beamer, Whiteboard oder Tafel Als Einstieg dient die folgende Situation: Die Schülerinnen und Schüler sollen im Auftrag des Geschäftsführers der M GmbH eine Excel-Tabelle erstellen, die es diesem ermöglicht, nach Eingabe des Umsatzes seiner einzelnen Handelsvertreter automatisch deren Provision, Prämie und gegebenenfalls Fortbildungsbedarf zu ermitteln. Weiterhin hat der Geschäftsführer auch hinsichtlich des Layouts konkrete Vorstellungen. Bevor die Schülerinnen und Schüler damit beginnen, die MS-Excel-Tabelle zu kreieren, macht es Sinn, den kaufmännischen Hintergrund zu klären. Je nach Vorwissen kann hier der Handelsvertreter an sich, seine Rolle im Vertrieb und seine Vor- und Nachteile gegenüber dem Absatzmittler und dem Reisenden thematisiert werden. Für Schülerinnen und Schüler, die bereits über diese Kenntnisse verfügen, ist es vielleicht spannend, sich mit der Dialogmethode zu beschäftigen. Exemplarisch stellt ein Schüler oder eine Schülerin sein/ihr Ergebnis über den Beamer der Klasse vor. Dabei werden abweichende Ergebnisse und Probleme besprochen. Weitere Übungen und Arbeitsblätter zum Thema können als Hausaufgabe und zur Prüfungsvorbereitung verteilt werden.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co.
  • Sekundarstufe II

Reduzierung der Regel-Stundenzahl aus Altersgründen: Entlastung für…

Schulrechtsfall

Die Regel-Arbeitszeit für Lehrerinnen und Lehrer wurde in der Vergangenheit bereits um zwei Jahre heraufgesetzt, wie für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei Lehrkräften gibt es aber die Besonderheit, dass die Bundesländer die Stundenzahl mit zunehmendem Alter reduzieren können. Damit soll die Belastung älterer Lehrerinnen und Lehrer abgemildert werden. Ist eine Anhebung dieser altersbedingten Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung von 60 auf 62 Jahre rechtens? Der konkrete Fall Nach der "Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen" (ArbZVO-Lehr LSA) des Landesrechtes Sachsen-Anhalt beträgt für Lehrkräfte an Gymnasien die Regel-Stundenzahl 25 Unterrichtsstunden á 45 Minuten. Das bedeutet, vollbeschäftigte Lehrkräfte müssen im Durchschnitt diese Zahl an Stunden wöchentlich erteilen. Lehrerinnen und Lehrer brauchen im höheren Alter jedoch Entlastung. Die Verordnung sah vor, dass ab einem Alter von 60 Jahren die wöchentliche Zahl der Unterrichtsstunden um zwei von 25 auf 23 Stunden reduziert wurde. Das Land hat die Regelung zum 1. Februar geändert. Die bisherige Entlastung der Lehrkräfte sollte erst ab einem Alter von 62 Jahren erfolgen. In dem vorliegenden Fall wehrte sich eine 1960 geborene Lehrerin dagegen. Die Anhebung des Beginns der Altersermäßigung um zwei Jahre für Lehrkräfte, die erst nach dem 31. Juli 2019 ihr 60. Lebensjahr vollendeten, sei mit höherrangigem Recht, insbesondere der Fürsorgepflicht des Dienstherren gemäß Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) und dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot gemäß Artikel 3 Absatz 1 GG nicht vereinbar. Die Entscheidung des Gerichts Das sah das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt aber anders und lehnte den Antrag der Lehrerin ab. Am 23. Juni 2021 (AZ: 1 K 132/20) entschied das Oberverwaltungsgericht, dass die geänderte Regelung zulässig sei. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über die Entscheidung. Alter für stundenmäßige Entlastung darf heraufgesetzt werden Die Anhebung des Beginns der Altersermäßigung sei rechtmäßig. Es bestehe kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass der Umfang der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft im Beamtenstatus aus Altersgründen ermäßigt werden müsse. Eine übermäßige Belastung von Lehrkräften ab 60 Jahren sei nicht erkennbar. Wie für andere Landesbeamtinnen und -beamten auch sei die regelmäßige, wöchentliche Arbeitszeit der im Beamtenverhältnis stehenden Lehrkräfte auf 40 Stunden festgelegt. Bei Lehrkräften bestehe allerdings die Besonderheit, dass ihre Arbeitszeit nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar sei. Eine Ermäßigung der Regel-Stundenzahl nach Vollendung des 60. Lebensjahres sei fürsorgerechtlich nicht geboten. Es handele sich vielmehr um eine freiwillige, im Ermessen des Dienstherren stehende Maßnahme der Arbeitserleichterung. Die Beschränkung der Entlastung bei der Unterrichtserteilung auf Lehrkräfte, die das 62. Lebensjahr vollendet haben, stehe auch mit dem Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 GG in Einklang. Im Fall einer Ermäßigung der regelmäßigen Unterrichtsverpflichtung bei älteren Lehrkräften bilde die Vollendung eines bestimmten Lebensalters ein sachliches Differenzierungskriterium. Die Verschiebung des Beginns der Altersermäßigung um zwei Jahre diene dazu, das Regelmaß der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte an die bereits um zwei Jahre heraufgesetzte beamtenrechtliche Regel-Altersgrenze anzupassen. Das sei nicht zu beanstanden, so das Gericht.

  • Fächerübergreifend

Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel rund um das Schulrecht geht es um das Thema "Aufsicht und Haftung". Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, geht auf Terminologie, die Regelung der Aufsichtspflicht an Schulen und (mögliche) rechtliche Folgen ein. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Da Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Aufsicht und Aufsichtspflicht Die Landesschulgesetze enthalten Regelungen zur Aufsicht, die regelmäßig primär die Lehrkräfte über die Schülerinnen und Schüler zu führen haben. Möglich ist auch eine vorübergehende Übertragung der Aufsichtspflicht auf Dritte, wobei sich die Regelungen hier in einer Weise unterscheiden, die für die Praxis nicht ganz unbedeutende Auswirkungen hat: Während etwa § 31 Absatz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) eine Übertragung der Aufsichtspflicht nicht nur auf andere Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte zulässt, sondern auch auf sonstige Dritte, ist beispielsweise § 62 Absatz 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) strenger und lässt Dritte (inklusive Personal des Schulträgers, also zum Beispiel Schulsekretärinnen und -sekretäre oder -hausmeisterinnen und -hausmeister) nicht zu. Die örtlichen Grenzen der Aufsicht werden regelmäßig wie folgt gezogen: Aufsicht ist zu gewährleisten in der Schule, auf dem Schulgelände, bei Schulveranstaltungen andernorts und häufig an ÖPNV-Haltestellen am Schulgelände. Eine klare Zahl, bei bis zu wie vielen Metern Abstand eine Haltestelle noch "am Schulgelände" liegt, gibt es nicht, insoweit kommt es auf die jeweiligen räumlichen und topographischen Umstände des Einzelfalls an. Bei Schulveranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, ist empfehlenswert, die Schulveranstaltung erst vor Ort beginnen zu lassen, sodass die Anreise nicht in die Verantwortung der Lehrkraft fällt, sondern diese erst am vereinbarten Treffpunkt auflebt. Sinn und Zweck der Beaufsichtigung definiert § 31 Absatz 1 Satz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes paradigmatisch wie folgt: "Durch die Beaufsichtigung sollen sie vor Gefahren geschützt werden, die sie aufgrund ihrer altersgemäßen Erfahrung nicht selbst übersehen und abwenden können, und vor Handlungen bewahrt werden, mit denen sie sich oder anderen Schaden zufügen können." Teilweise finden sich auch Konkretisierungen hinsichtlich der Anwesenheit (gerade für Pausenzeiten), wenn zum Beispiel § 62 Absatz 1 Satz 2 Niedersächsischen Schulgesetzes festlegt, dass die Aufsichtsführenden auch verhindern sollen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Primar- oder Sekundarstufe I absentieren. Was genau "Aufsicht" bedeutet beziehungsweise erfordert, ist gesetzlich nicht vorgegeben, sondern lässt sich nur aus den diesbezüglichen Verlautbarungen der Kultusverwaltungen sowie der zivilrechtlichen Rechtsprechung (Land- und Oberlandesgerichte sowie Bundesgerichtshof) ableiten. Demnach gilt, dass Aufsicht präventiv, kontinuierlich und aktiv geführt werden soll, das Maß an Aufsicht aber einzelfall-, nämlich situations-, alters- und reifeabhängig ist, die aufsichtsführende Person (nur) das tun muss, was objektiv nötig und subjektiv möglich ist, es für kürzere Zeiträume (und ohne, dass eine besondere Gefahrensituation vorliegt) ausreichend sein kann, wenn sich die Schülerinnen und Schüler "beaufsichtigt fühlen", im Rahmen der Prävention gerade auf typische Risiken und Gefahrenquellen samt Schutzmöglichkeiten hinzuweisen ist. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, getroffene Maßnahmen (zum Beispiel Unterweisungen im Umgang mit Chemikalien, Maschinen oder ähnliches) kurz zu dokumentieren. Für Schulleitungsmitglieder gelten die vorgenannten Maßstäbe nicht nur, wenn sie selbst Aufsicht führen, sondern auch schon im Vorfeld, wenn sie aufgefordert sind, die Aufsicht so zu organisieren, dass diese auch planerisch die Maßstäbe erfüllt. Mangelt es hieran (etwa weil ein sehr großer Schulhof objektiv nicht von einer Person beaufsichtigt werden kann), kann ein sogenanntes Organisationsverschulden eintreten, bei welchem es auf das individuelle Verschulden der konkret aufsichtführenden Person nicht mehr ankommt, da die Aufsichtspflichtverletzung bereits durch die mangelhafte Organisation verschuldet wurde. Haftung und (mögliche) rechtliche Folgen Nur, wenn es während der Aufsicht zu einem Unfall oder sonstigen Schaden kommt, stellt sich die Frage nach der Haftung, sofern eine geschädigte Person Schadensersatz-Ansprüche geltend macht. (Zwar können Aufsichtspflicht-Verletzungen in Extremfällen auch disziplinarische/ arbeitsrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben, jedoch wiegen die finanziellen Risiken letztlich in der Regel am schwersten, weswegen sich die hiesige Darstellung auf diesen Aspekt beschränkt.) Für die Haftungsfrage sind zwei Perspektiven zu unterscheiden, nämlich das sogenannte Außenverhältnis, also Ansprüche der oder des potentiellen Geschädigten gegen das Bundesland (in Gestalt der Schule) oder eine Lehrkraft, und das sogenannte Innenverhältnis, also etwaige anschließende Regressansprüche des Landes gegen die Lehrkraft, die die Aufsichtspflicht verletzt hat. Ausgangspunkt eines Schadensersatz-Anspruchs, den man im hiesigen Kontext als Staatshaftungsanspruch bezeichnet, ist § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes (GG). Danach haben Bedienstete in der öffentlichen Verwaltung die von ihnen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden im Außenverhältnis selbst zu tragen, dies aber nur, wenn die oder der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Letzteres ist glücklicherweise praktisch stets gegeben, denn Geschädigte können das Bundesland als Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn der aufsichtsführenden Lehrkraft in Anspruch nehmen. Das ist aus wirtschaftlichen Gründen vorteilhaft, denn Bundesländer können niemals Insolvenz anmelden und sind damit der vorzugswürdige Schuldner. Hinzu kommt, dass ein Gerichtsverfahren mit mehreren Beklagten (Land und Aufsichtsführende oder Aufsichtsführender) teurer sind, als wenn nur das Land verklagt wird; außerdem kann eine aufsichtsführende Person nicht zeugenschaftlich befragt werden, wenn sie selbst verklagt wurde. Im Außenverhältnis, also gegenüber Geschädigten, haben Aufsichtsführende daher regelmäßig nichts zu befürchten. Problematischer kann das Innenverhältnis sein, also die Möglichkeit des Landes, sich den an Geschädigte oder deren Versicherungen gezahlten Schadensersatz bei seinen Bediensteten, die die Aufsichtspflicht verletzt haben, zurückzuholen. Hier wird gemäß § 48 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG; für angestellte Lehrkräfte gilt Gleiches über § 3 Absatz 7 des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder/ TV-L) das Privileg gewährt, dass ein Regress nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Aufsichtspflicht-Verletzung möglich ist. In den üblichen Fällen einer einfach fahrlässigen Aufsichtspflicht-Verletzung droht der Lehrkraft also weder im Innen- (Regress) noch im Außenverhältnis ein finanzielles Risiko in Bezug auf entstandene Schäden. Die verschiedenen Formen des sogenannten Verschuldens definieren sich dabei wie folgt: (Einfache) Fahrlässigkeit ist laut Rechtsprechung "die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt", grobe Fahrlässigkeit ist Selbiges in besonders grobem Maße. Welche Sorgfalt im jeweiligen konkreten Fall "erforderlich" war, orientiert sich an den Umständen des Einzelfalls und der Situation vor/ während des Schadensereignisses. Vorsatz ist das wissentliche und willentliche Herbeiführen des Schadens, das in der Praxis niemals vorliegen dürfte beziehungsweise allenfalls in der – indes schwer nachzuweisenden – Form des sogenannten bedingten Vorsatzes, bei welchem sich die aufsichtsführende Lehrkraft des Risikos nicht nur bewusst war und es für vernachlässigbar hielt (grobe Fahrlässigkeit/ "Es wird schon gut gehen."), sondern das Risiko erkannt hatte und bewusst ignorierte (bedingter Vorsatz/ "Und wenn schon."). Bei allen genannten Verschuldensarten gilt laut Bundesgerichtshof eine sogenannte Beweislastumkehr, das heißt, dass – anders als üblich – das Land beziehungsweise die Lehrkraft bei behaupteter Aufsichtspflichtverletzung beweisen muss, dass keine Aufsichtspflichtverletzung begangen wurde (§ 832 BGB), nicht hingegen die/ der Geschädigte ein Fehlverhalten beweisen muss. Beschädigung oder Abhandenkommen von Gegenständen Ebenso wie bei den zuvor behandelten klassischen Aufsichtssituationen gilt das Gesagte für verwahrte Gegenstände, die beschädigt werden oder verloren gehen. Kommt also zum Beispiel ein als Erziehungsmittel oder -maßnahme eingesammeltes Handy oder der aus Sicherheitsgründen während des Sport-Unterrichts von der Lehrkraft verwahrte Schmuck abhanden oder wird beschädigt, gelten die vorgenannten Grundsätze ebenso. Es ist daher zu empfehlen, Vorkehrungen für eine sichere Verwahrung zu treffen (abschließbare Kiste in der Sporthalle, Luftpolsterumschläge, Lehrertisch-Schubladen, Handylocker oder ähnliches), um Fälle grober Fahrlässigkeit schon organisatorisch auszuschließen. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Grundkurs Schulrecht XVI: Ein Wegweiser durch das Schulrecht . Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Spiele mit Lyrik

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit für den Lyrik-Unterricht ermöglicht der spielerische Umgang mit Gedichten eine zwanglose Annäherung an anspruchsvolle Texte. Dabei steht nicht sofort die Interpretation im Mittelpunkt der Untersuchung, sondern die Schönheit und kreative Kraft der Sprache. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verlieren durch den spielerischen Umgang mit den Texten nicht gleich den Mut, sondern entwickeln Verständnis für die Eigenart dieser Texte und schulen ihre Fantasie, indem sie eigene Lösungsvorschläge erarbeiten und mit den Originalen vergleichen. In keinem Fall wird eine vollständige Gedichtanalyse angestrebt, sondern das Augenmerk liegt auf jeweils unterschiedlichen Aspekten. Die einzelnen Texte dieser Unterrichtseinheit können in je einer Schulstunde von 45 Minuten bearbeitet werden. Die Unterrichtseinheit kann sowohl zusammenhängend als auch in Form von Einzelstunden eingesetzt werden. Zielgruppe ist die Jahrgangsstufe 5, in der die Schülerinnen und Schüler noch wenig oder keine Erfahrung mit den Begriffen der Gedichtanalyse haben und erst allmählich an die Arbeit mit dem Computer herangeführt werden sollen. Ablauf der Unterrichtseinheit Die Module der Unterrichtseinheit "Spiele mit Lyrik". Die Schülerinnen und Schüler sammeln erste Erfahrungen mit den Begriffen der Gedichtanalyse. werden an die Arbeit mit dem Computer herangeführt. erlernen und übenden Umgang mit einfachen Methoden der Textverarbeitung. 1. Eugen Roth: Voreilig 2. Christian Morgenstern: Vice Versa 3. Eduard Mörike: Septembermorgen 4. Joseph von Eichendorff: Mondnacht 5. Johann Wolfgang von Goethe: Gefunden 6. Friedrich Hebbel: Herbstbild 1. Eugen Roth: Voreilig Die Schülerinnen und Schüler vervollständigen das Lücken-Gedicht und werden sich dabei der Metrik und des Inhalts bewusst. 2. Christian Morgenstern: Vice versa Hier erkennen die Schülerinnen und Schüler, dass diese Version des Gedichts nicht das Original sein kann und ändern es nach ihrer Vorstellung ab. Dabei erlernen sie Grundlagen der Metrik (Hebung-Senkung) und das Metrum Trochäus. 3. Eduard Mörike: Septembermorgen In dieser Einheit sollen die Schülerinnen und Schüler angeleitet werden, sich über den Wortbestand eines Gedichts Gedanken zu machen. Deshalb wurden hier bestimmte sinntragende Wörter aus dem Text gelöst und in eine Reihe mit mehreren vergleichbaren Begriffen gestellt. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Überlegungen, aber auch durch Ausprobieren den originalen Wortbestand wiederherstellen. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass die Schülerinnen und Schüler andere Wörter als Mörike an eine bestimmte Stelle setzen. Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler diese Entscheidungen möglichst nachvollziehbar begründen. Dabei ist noch keine stichhaltige Argumentation zu erwarten, sondern eine eher intuitive, subjektive Interpretation des Zusammenhangs. 4. Joseph von Eichendorff: Mondnacht In dieser Unterrichtssequenz sollen die Schülerinnen und Schüler ein Gespür für Verse und Reim entwickeln. Mit den Mitteln eines Textverarbeitungsprogramms (Einfügen von Zeilenumbrüchen und Absätzen) ist ein Fließtext in ein strophisch gegliedertes Gedicht zurück zu verwandeln. Der Reim erleichtert diese Aufgabe. Anschließend wird die aus einer vorhergehenden Stunde bekannte Methode der Reimanalyse wiederholt. 5. Johann Wolfgang von Goethe: Gefunden Nach einem spielerischen Einstieg in das folgende Gedicht sollen Ansätze zur Interpretation versucht werden. Dabei wird sowohl die Bildhaftigkeit bestimmter Wörter berücksichtigt als auch der Text in Bilder umgesetzt bzw. durch Bebilderung ergänzt. 6. Friedrich Hebbel: Herbstbild In dieser Stunde sollen die Schülerinnen und Schüler mit den grundlegenden Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes vertraut gemacht werden. Dabei geht es nicht um die Texteingabe, die meist nicht durch die Beherrschung des 10-Finger-Tastschreibens erleichtert wird. Im Vordergrund stehen die Formatierungsmöglichkeiten, von denen in angemessener Weise Gebrauch gemacht werden soll. Ein gegebener lyrischer Text soll experimentell auf verschiedene Weise dargestellt werden, um zu sehen, welche äußere Form dem Gehalt des Textes am besten entspricht. Hier wird bewusst auch subjektives Stilempfinden der Schülerinnen und Schüler angenommen und im partnerschaftlichen Lehrer-Schüler-Gespräch gebildet. Methodische Vorbemerkung Die Schülerinnen und Schüler sollen zunächst oberflächlich mit dem Text experimentieren, indem sie ihn in verschiedener Gestalt auf dem Bildschirm darstellen. In einem zweiten Schritt wird es notwendig, dass sie Inhalt und Form des Textes in eine angemessene Beziehung bringen und schließlich ihre Art der Darstellung vor dem Klasse begründen. Hierfür ist eine Projektion des gestalteten Gedichttextes mit einem Videobeamer sinnvoll. Einige Beispiele unterschiedlich gelungener Textgestaltungen liegen in einer eigenen Datei vor.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben
  • Sekundarstufe I

Kirch-Insolvenz: Warum der Kanzler eingreift

Unterrichtseinheit

Der Medienunternehmer Leo Kirch ist pleite. Sein Unternehmen hat er durch riskante Spekulationen in den Konkurs getrieben. Banken und Politiker, allen voran Gerhard Schröder, bemühen sich nun um eine „nationale Lösung“ des Falls. Die größte deutsche Wirtschaftspleite der Nachkriegsgeschichte ist zum Wahlkampfthema geworden. Der Mediengroßunternehmer Leo Kirch hatte monatelang um das Überleben seines mächtigen Imperiums gekämpft, doch am 8. April 2002 musste er die Insolvenz von KirchMedia anmelden. Mit immer neuen Krediten hatte Leo Kirch jahrelang das Wachstum seines Unternehmens "auf Pump" finanziert und wurde dabei von den Banken großzügig unterstützt. Allein die halbstaatliche Bayerische Landesbank gab dem hoch pokernden Unternehmer insgesamt 2,2 Milliarden Euro Kredit. Die Finanzkrise Kirchs, der schon des öfteren finanzielle Probleme hatte, war noch nie so schwer wie jetzt. Angesichts von rund 7 Milliarden Euro Schulden, entscheidet nun der Insolvenzverwalter, ob der Konzern weitergeführt, zerschlagen oder an neue Investoren veräußert wird, um die Verbindlichkeiten der Kreditgeber zu befriedigen. Fortsetzung Die Schülerinnen und Schüler sollen den Basistext gliedern und sinnvolle Überschriften finden. die wichtigsten Aussagen des Textes herausarbeiten und in Themengebiete gliedern. mithilfe von Online-Lexika unbekannte Begriffe kennen lernen und in eigene Worte fassen. sich ausführlich mit den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft auseinander setzen und daraufhin die Eingriffe der Bundesregierung in Insolvenzfälle beurteilen. sich mit AnsprechpartnerInnen der beteiligten Gruppen in Kontakt setzen. einen Zeitungskommentar zum Eingreifen von PolitikerInnen in Insolvenzfälle wie Holzmann und Kirch schreiben. Der Mediengroßunternehmer Leo Kirch hatte monatelang um das Überleben seines mächtigen Imperiums gekämpft, doch am 8. April 2002 musste er die Insolvenz von KirchMedia anmelden. Mit immer neuen Krediten hatte Leo Kirch jahrelang das Wachstum seines Unternehmens "auf Pump" finanziert und wurde dabei von den Banken großzügig unterstützt. Allein die halbstaatliche Bayerische Landesbank gab dem hoch pokernden Unternehmer insgesamt 2,2 Milliarden Euro Kredit. Die Finanzkrise Kirchs, der schon des öfteren finanzielle Probleme hatte, war noch nie so schwer wie jetzt. Angesichts von rund 7 Milliarden Euro Schulden, entscheidet nun der Insolvenzverwalter, ob der Konzern weitergeführt, zerschlagen oder an neue Investoren veräußert wird, um die Verbindlichkeiten der Kreditgeber zu befriedigen. Fortsetzung des Basisartikels Die Pleite der KirchMedia AG ist ein Beispiel für die weitreichende Verquickung von Medien, Politik und Wirtschaft in Deutschland. Gleichzeitig ist sie ein Paradebeispiel für das Agieren von Politikern aus reinen Imagegründen, ohne sich an den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft zu orientieren. Durch die Auseinandersetzung mit dem Basisartikel "Kirch-Insolvenz: Warum der Kanzler eingreift" sollen die SchülerInnen lernen, nicht kritiklos begeistert über das Retten von Arbeitsplätzen durch PolitikerInnen zu sein, sondern deren Beweggründe zu hinterfragen und sich eine eigene Meinung über die Konsequenzen eins solchen Verhaltens zu bilden. Katrin Schaumann ist Mitarbeiterin von politik-digital Fortsetzung Döpfner beruft sich dabei auf vertragliche Abmachungen, gegen die Kirch jedoch Einspruch erhoben hat. Auch der australische Medienunternehmer, Rupert Murdoch, der seine Chancen zum Einstieg in den deutschen Medienmarkt gewittert hat, drohte daraufhin Kirch, sein Geld aus dem defizitäre Bezahlfernsehen Premiere World abzuziehen. Mitschuld der Banken Dem angeschlagenen Unternehmer versagten zuletzt auch die Banken ihre Loyalität. Rolf Breuer, der Chef der Deutschen Bank, brach ein Tabu und zweifelte die Kreditwürdigkeit seines Kunden, der Kirch-Gruppe, öffentlich an. Dies war allerdings ohnehin kein Geheimnis mehr, ist der Medienmulti doch bei fast allen namhaften deutschen Banken verschuldet: bei der Deutschen Bank, der Dresdner Bank, der Commerzbank, der HypoVereinsbank und der DG Bank. Auch die bayerische Landesbank, in deren Aufsichtsrat Mitglieder der Landesregierung sitzen, hatte Kirch bisher in seinen riskanten Wachstumsplänen mit Milliardenkrediten unterstützt und versagt ihm jetzt weitere Zugeständnisse. Für Kanzlerkandidat Stoiber ist es gegenwärtig heikel, sich noch weiter in den Fall zu verstricken. Die Banken ziehen sich nun von dem Unternehmer zurück, dem sie durch ihre bereitwillig zur Verfügung gestellten Kredite erst die Möglichkeit eröffneten, sein riesiges Imperium aufzubauen. Deutsche Medienlandschaft Die Pleite des Unternehmens wird weit reichende Auswirkungen auf die deutsche Medienlandschaft haben. Die Kirchgruppe zählte mit den Sendern Pro Sieben, Sat.1, Kabel 1, N24 und dem Pay-TV Premiere World neben den öffentlich rechtlichen Sendern (ARD, ZDF und die Landesrundfunkanstalten) und der dem Bertelsmann Konzern angehörenden RTL-Gruppe zu den tragenden Säulen der deutschen Fernsehlandschaft. Es wird demnach nicht nur um Geld und Arbeitsplätze gehen, sondern auch um Macht und Einfluss auf die öffentliche Meinung, da Kirchs Medienimperium auch 40 Prozent am Springer-Verlag (Bildzeitung) hält. Fortsetzung II Ein Motiv des Kanzlers dürfte sein, dass die Rettung eines großen Unternehmens medienwirksam inszeniert werden kann und ihm im Wahljahr Pluspunkte einbringt. Doch ist eine Intervention im Falle Kirch noch umstrittener als bei der Rettung des Baukonzerns Holzmann 1999, wo Schröder mit einer Bürgschaft des Bundes die Arbeitsplätze sicherte und seine Popularität schlagartig steigern konnte. Marktwirtschaft Ob der Staat bei großen Unternehmen, die vor dem Konkurs stehen, eingreifen sollte, ist jedoch umstritten, denn erstens werden in der Marktwirtschaft Firmenpleiten als notwendiges Übel angesehen, um den Markt zu reinigen und zweitens sollte der Staat in der Theorie der Sozialen Marktwirtschaft vielmehr die Rahmenbedingungen setzen und garantieren, als in den Wettbewerb einzugreifen. Dass der Eingriff weder für das Unternehmen noch für die Arbeitnehmer etwas gebracht hat, zeigt nun die Tatsache, dass Holzmann letztlich doch Konkurs anmelden musste. Dieses Scheitern war nach Darstellung des Präsidenten des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, absehbar. Schon 1999 sei klar gewesen, dass die Intervention des Bundeskanzlers ein Strohfeuer sein würde. Ihn rege vor allem «die enorme Ungleichbehandlung» auf. Im Jahr vor der Pleite Holzmanns seien mehr als 6000 mittelständische Baubetriebe mit mehr als 150 000 Beschäftigten in Konkurs gegangen, um die sich niemand gekümmert habe. Vielfältige Gründe Da im Wahlkampf vor allem die Wirtschaftskompetenz der Kandidaten eine wichtige Rolle spielt, hat sich Gerhard Schröder nun doch für eine "nationale Lösung" zur Erhaltung des Konzerns und der Arbeitsplätze eingesetzt. Dies bringt ihm als Helfer in der Krise einerseits einen Imagegewinn gegenüber seinem Kontrahenten Stoiber, dem eine Mitverantwortung an der Kirch-Pleite vorgeworfen wird. Anderseits würde Schröder mit dem Erhalt des Münchner Medienkonzerns dem Bayerischen Ministerpräsiden aus der Patsche helfen. Doch sind die Arbeitsplätze und vermeintliche Wirtschaftskompetenz wirklich die einzigen Gründe für ein Eingreifen der Politik? Vielmehr stellt der Einstieg des konservativen australisch-amerikanischen Medienmoguls Rupert Murdoch in die deutsche Medienlandschaft, in den Augen vieler Politiker eine große Gefahr dar, da Kirch nicht nur Fernsehsender, sondern auch 40 Prozent am Springer-Verlag besitzt. Der Verlag ist mit Presseorganen wie der "Bild-Zeitung" oder der "Welt" im Meinungsbildungsprozess innerhalb Deutschlands zu mächtig, als dass es führenden Politikern egal sein könnte, ob ein ultrakonservativer Unternehmer dort die Finger im Spiel hat. Murdoch, der international operiert und der unter anderem den britischen Pay-TV-Sender BSkyB (British Sky Broadcasting) kontrolliert, hat beispielsweise in Großbritannien zuletzt den linken Premierminister Tony Blair durch seine Kampagnen und Meinungsmache in Bedrängnis gebracht. Medien und Politik Ist aber ein derartiges Eingreifen der Politik, das nicht zuletzt der eigenen Machtsicherung dient, legal? Und sind solche legendären Rettungsaktionen wie bei Philipp Holzmann nicht letztendlich Formen von symbolischer Politik, die nur auf die Außenwirkung setzten und der eigenen Popularität dienen sollen? An der Rolle der bayerischen Landesregierung, die Kirch immer wieder unterstützt hat, zeigt sich, dass die Politik ohnehin in den Fall verstrickt ist. Die Verquickung von Medien und Politik in der Bundesrepublik wird nicht nur an der Karriere Leo Kirchs besonders deutlich, dessen Aufstieg eng mit Namen konservativer Politiker wie Franz-Josef Strauss oder Helmut Kohl verbunden ist, die den Medienunternehmer stets gefördert haben. Ebenso sind die Vertreter von Staatsorganen und Parteien in den Gremien des öffentlich-rechtlichen Medien, den Rundfunkräten, präsent und vertreten dort auch parteipolitische Interessen. Deshalb forderte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Clement kürzlich in DIE ZEIT eine Reform des öffentlich-rechtliche Rundfunks, bei der sich vor allem die Politiker aus den Gremien zurückziehen sollen. Gliedern Sie den Text und finden Sie sinnvolle Überschriften für die einzelnen Kapitel. (In dem Basistext für die SchülerInnen wurden Absätze und Überschriften deshalb weggelassen) Arbeiten Sie die wichtigsten Aussagen aus dem Text und gliedern Sie diese in Themenbereiche, die Sie vertiefen möchten. Informieren Sie sich in dem Online-Börsenlexikon über die Bedeutung von Insolvenz, Intervention, Soziale Marktwirtschaft etc. Besuchen Sie die Website "Chancen für alle" und informieren sich dort ausführlicher über die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft. Erarbeiten Sie aus dem Text Motive für das Eingreifen der PoltikerInnen in die Wirtschaft und stellen Sie eine Liste ihrer Motive zusammen. Wie beurteilen Sie nach dem Besuch der Website "Chancen für alle" und dem vorliegenden Artikel die Eingriffe von PolitikerInnen in Insolvenzfälle wie Holzmann und Kirch? Schreiben Sie eine Stellungnahme zu dem Verhalten und senden Sie diese an verschiedene Parteien, aber auch an den Verband der Mittelständischen Unternehmer, die KirchMedia AG und die Holzmann AG. Werten Sie die Antworten aus und formulieren Sie einen Zeitungskommentar zum Eingreifen von PoltikerInnen in Insolvenzfälle wie Holzmann und Kirch. Gliedern Sie den Text und finden Sie sinnvolle Überschriften für die einzelnen Kapitel. (In dem Basistext für die SchülerInnen wurden Absätze und Überschriften deshalb weggelassen) Arbeiten Sie die wichtigsten Aussagen aus dem Text und gliedern Sie diese in Themenbereiche, die Sie vertiefen möchten. Informieren Sie sich in dem Online-Börsenlexikon über die Bedeutung von Insolvenz, Intervention, Soziale Marktwirtschaft etc. Besuchen Sie die Website "Chancen für alle" und informieren sich dort ausführlicher über die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft. Erarbeiten Sie aus dem Text Motive für das Eingreifen der PoltikerInnen in die Wirtschaft und stellen Sie eine Liste ihrer Motive zusammen. Wie beurteilen Sie nach dem Besuch der Website "Chancen für alle" und dem vorliegenden Artikel die Eingriffe von PolitikerInnen in Insolvenzfälle wie Holzmann und Kirch? Schreiben Sie eine Stellungnahme zu dem Verhalten und senden Sie diese an verschiedene Parteien, aber auch an den Verband der Mittelständischen Unternehmer, die KirchMedia AG und die Holzmann AG. Werten Sie die Antworten aus und formulieren Sie einen Zeitungskommentar zum Eingreifen von PoltikerInnen in Insolvenzfälle wie Holzmann und Kirch.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe II
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