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Proteine und Hämoglobin

Unterrichtseinheit
14,99 €

Die Unterrichtseinheit für das Fach Biologie der Klassen 11-13 vermittelt den Schülerinnen und Schülern die dreidimensionale Hämoglobinstruktur als Thema. Sie erkunden die komplexe Welt der Proteine, deren Aufbau und Funktionen, einschließlich der Transportfunktion durch Zellmembranen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein vertieftes Wissen über Proteine. Innerhalb der Unterrichtseinheit werden der Aufbau sowie die Funktion der Proteine detailliert besprochen. Es werden sowohl die funktionellen Gruppen der Aminosäuren als auch die Bildung einer Peptidbindung zwischen Aminosäuren betrachtet. Dann können die verschiedenen Funktionen der Proteine anhand eines Gruppenpuzzles erarbeitet und das Wissen mittels Anwendungsaufgaben gesichert werden. Abschließend beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit dem Transportprotein Hämoglobin, sowie dessen Funktion als Carrier von Sauerstoff von der Lunge ins Gewebe. Wahlweise können sie sich mit der Wirkweise von Kohlenstoffmonoxid auf molekularer Ebene und den damit verbundenen Gefahren auseinandersetzen, indem sie eine Anwendungsaufgabe in Paar- oder Gruppenarbeit lösen. Oder aber sie beschäftigen sich mit dem weiterführenden Thema der Entstehung einer Anämie. Die Lernenden sind in der Lage die strukturellen Besonderheiten der Aminosäuren zu beschreiben und wissen wie zwei Aminosäuren kovalent miteinander verbunden sind. Die Schülerinnen und Schüler definieren und unterscheiden die vier verschiedenen Ordnungsebenen der Proteine. Darüber hinaus wenden sie ihr zuvor erarbeitetes Wissen bei Anwendungsaufgaben an und erweitern ihre Kenntnisse über Transportproteine anhand des Beispiels Hämoglobin. Der Fokus liegt auf der Erarbeitung von Fachwissen in Bezug auf Proteine. Neben fachspezifischen Kompetenzen erlernen die Schülerinnen und Schüler aber auch Sozialkompetenzen wie Kommunikations- und Teamfähigkeit. Zudem verbessern sie ihre Recherchefähigkeit, indem sie verschiedene Medien und Informationsquellen durchsuchen. Das Analysieren digitaler Inhalte fördert darüber hinaus einen kritisch reflektierten Umgang mit dem Internet, was gerade im Zuge der Entwicklung KI-generierter Inhalte von großer Wichtigkeit ist. Proteine sind bundesweit in allen Rahmenlehrplänen des Faches Biologie zu finden. Sie gehören zu den Hauptnährstoffen und sind Bestandteile der Nahrung. Sie besitzen eine große Vielfalt verschiedener Funktionen wie den Transport von Stoffen, der Regulation verschiedener Stoffwechselprozesse oder als Bestandteil des Immunsystems. Für Menschen sind sie essenziell. Das vorliegende Unterrichtsmaterial kann für die Einführungsphase "Struktur und Funktion von Proteinen und Enzymen" in der Sekundarstufe II verwendet werden. Die Einheit ist binnendifferenziert angelegt, wodurch Grundkurse und Leistungskurse mit dem Material arbeiten können. Es stellt Lernmethoden wie Think-Pair-Share oder Gruppenpuzzle zur Verfügung. Die Aufgabenstellungen können in verschiedenen Sozialformen wie Einzelarbeit, Paararbeit oder Gruppenarbeit gelöst werden. Bei Bearbeitung des ersten Arbeitsblattes sollte auf die Linktipps hingewiesen werden, da die Visualisierung der Strukturebenen den Schülerinnen und Schülern dabei hilft, ihr Verständnis zu verbessern. Ein Lernvideo über den Prozess der Proteinfaltung auf fortgeschrittenem Niveau kann für heterogene Lerngruppen genutzt oder im Leistungskurs gezeigt werden. Es erlaubt einen Einblick in die Forschungsarbeit der Arbeitsgruppe um Herrn Prof. Harald Schwalbe an der Goethe-Universität und kann als Vertiefung angeboten werden. Mithilfe einer Zusatzaufgabe kann die Transportfunktion von Proteinen durch die Membran vertieft werden. Hierbei wird auf die Unterschiede zwischen passivem und aktivem Transport durch die Membran eingegangen. Ein angefügtes Lernvideo erlaubt das selbstständige Erarbeiten des vertiefenden Wissens. Das Gruppenpuzzle ermöglicht als kooperative Lernmethode eine kognitive Aktivierung der Schülerinnen und Schüler und vertieft durch Erklären des eigenen Expertenthemas das Verständnis. Das in der Sekundarstufe I vermittelte Basiswissen in Bezug auf menschliche Stoffwechselprozesse wird vorausgesetzt. Ein grundlegendes Fachwissen hinsichtlich funktioneller Gruppen und Bindungen ist darüber hinaus hilfreich. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen den Aufbau sowie die vier Ordnungsebenen der Proteine kennen. verstehen verschiedene Funktionen der Proteine. erarbeiten sich vertiefendes Wissen über das Transportprotein Hämoglobin. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich Wissen anhand verschiedener Informationstexte. recherchieren selbstständig im Internet und trainieren ihre Fähigkeit Quellen reflektiert auszuwählen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler geben ihr Wissen an andere Mitschülerinnen und -schüler weiter. arbeiten in Gruppen zusammen und verbessern dabei ihre Kommunikations- und Teamfähigkeit. von der Saal, K. (2020) Biochemie. Springer-Verlag GmbH Deutschland. ISBN: 978-3-662-60689-6; S. 10 ff; S. 16 ff. L. A. Urry, M. L. Cain, S. A. Wasserman, P. V. Minorsky, R. B. Orr (2025) Campbell Biologie Gymnasiale Oberstufe. Pearson Benelux B. V. ISBN: 978-3-86894-451-8; S. 97 ff.; S. 148 ff.; S. 1281 ff. Larsen R. Physiologie der Atmung. Anästhesie und Intensivmedizin für die Fachpflege. 2016 Jun 14:696–708. German. Doi: 10.1007/978-3-662-50444-4_52. PMCID: PMC7531425. IMD: Was sind Autoimmunerkrankungen? https://www.imd-berlin.de/spezielle-kompetenzen/autoimmunshyerkrankungen Max-Planck-Gesellschaf: Proteinfaltung https://www.mpg.de/21261/proteinfaltung Max-PLanck-Institut: Stau in der Preoteinfabrik https://www.mpi-muenster.mpg.de/156357/20150604_stau-in-der-proteinfabrik [letzter Abruf jeweils: 06.05.2026]

  • Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt
  • Sekundarstufe II

Pandemie-Bekämpfung: Corona-Testpflicht an Schulen rechtmäßig?

Fall des Monats

Schülerinnen und Schüler müssen sich regelmäßig testen, das bringt die Pandemie-Bekämpfung mit sich. Vor dem Hintergrund der Omikron-Welle werden die Test-Vorgaben nochmal deutlich ausgeweitet. Ist diese umfassende Testpflicht überhaupt rechtmäßig? Der konkrete Fall Das Land Rheinland-Pfalz hatte in einer Verordnung (26. Corona-Bekämpfungsverordnung, 8. Oktober 2021) die Voraussetzungen für die Teilnahme am Präsenz-Unterricht geregelt. Um am Präsenz-Unterricht teilnehmen zu können, wird von Schülerinnen und Schülern der Nachweis verlangt, nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert zu sein. Dies kann durch negative Tests belegt werden. Die Verordnung wurde nun durch das Verwaltungsgericht Koblenz auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Der Kläger war Grundschüler und wollte, vertreten von seinen Eltern, ausnahmsweise am Präsenz-Unterricht ohne einen Test teilnehmen. Die Testpflicht stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Grundrechte und einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar, argumentierte er. Außerdem wiesen die Tests eine hohe Fehleranfälligkeit auf. Die Testpflicht sei auch gleichheitswidrig, weil sie nicht auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen sei. Die Schule lehnte die Erteilung einer Ausnahme-Genehmigung unter Hinweis auf die Gesetzeslage ab. Zugleich seien aber in medizinisch begründeten Fällen künftig auch sogenannte Lollytests möglich. Dagegen erhob der Kläger Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und wollte erreichen, auch ohne einen anerkannten Corona-Test am Präsenz-Unterricht teilnehmen zu dürfen. Die Entscheidung des Gerichts Laut der Verordnung war die Teilnahme am Präsenz-Unterricht nur für Schülerinnen und Schüler zulässig, die genesen oder geimpft waren. Oder aber sie wurden zweimal in der Woche in der Schule mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet. Diese Voraussetzungen waren rechtmäßig, so das Verwaltungsgericht Koblenz am 28. Oktober 2021 (AZ: 4 K 407/21.KO). Durch Testungen werden Infektionen frühzeitig erkannt und damit eingeschränkt. Gerade im Hinblick auf die ansteckendere neue Variante (Omikron) ist das Urteil relevant, so das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins " anwaltauskunft.de ". Teilnahme am Präsenz-Unterricht nur mit negativem Test Die Klage war erfolglos, denn das Gericht hielt die Testpflicht für rechtmäßig. Die Behörde war dazu wirksam ermächtigt und die Testpflicht an Schulen war auch verhältnismäßig. Sie trage zur Reduzierung des Infektionsgeschehens bei. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass durch regelmäßige Testungen Infektionen frühzeitig erkannt würden. Dies unterstütze auch die Möglichkeit, den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Ein anderes geeignetes Mittel, um das Infektionsgeschehen zu reduzieren, sah das Gericht nicht. Der grundgesetzlich verankerte Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hat deutlich größere Bedeutung als die geringen Grundrechtseingriffe, die mit der Testpflicht verbunden sind. Das gälte unabhängig vom Fortschritt der Impfkampagne und der Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten. Das Gericht nannte ausdrücklich die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie der elterlichen Erziehung und Fürsorge. Corona-Testpflicht – nur geringe Grundrechtseingriffe Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch die zu diesem Zeitpunkt noch fehlende Zulassung von Impfstoffen für Kinder im Grundschul-Alter. Hinzu käme, dass in Schulen gleichzeitig viele Menschen auf engem Raum zusammenträfen und Abstände oftmals nicht eingehalten werden könnten. Die Situation an Schulen könne auch nicht mit der von Arbeitnehmenden verglichen werden: Deren Arbeitsplätze seien äußerst unterschiedlich ausgestaltet. Daher sei die Testpflicht auch nicht gleichheitswidrig. Schließlich war dem Kläger die Durchführung von Corona-Tests auch zumutbar. Sie stelle sich ihm gegenüber im Einzelfall auch nicht als unverhältnismäßig dar, denn ihm stehe es insbesondere frei, speichelbasierte Tests durchzuführen. Nach Auffassung von anwaltauskunft.de kommt den Tests wegen der Omikron-Variante eine hohe Bedeutung zu. Gleichzeitig würden immer mehr Kinder geimpft. Daher könnte auch ein vollständiger Impfschutz ausreichend für die Teilnahme am Präsenz-Unterricht sein. Dies hänge aber von der weiteren Entwicklung ab. Informationen: www.anwaltauskunft.de

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