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Netzwerken für Lehrkräfte: Brauchen pädagogische Fachkräfte ein berufliches Netzwerk?

Fachartikel

Der Fachartikel zeigt, warum berufliche Netzwerke auch für Lehrkräfte sinnvoll sein können – unabhängig davon, ob ein Stellenwechsel geplant ist. Am Beispiel von Plattformen wie LinkedIn wird deutlich, wie Sichtbarkeit, Wissensaustausch und berufliche Weiterentwicklung gezielt durch das aktive Agieren auf diesen Plattformen gefördert werden können. Als größtes weltweit genutztes Business-Netzwerk bringt beispielsweise LinkedIn Arbeitnehmende, Jobsuchende, Firmen, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Organisationen und Verbände zusammen. Über die verschiedenen Funktionen der Plattform kann man ein aussagekräftiges Profil aufbauen, Kolleginnen und Kollegen sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner zu den Kontakten hinzufügen, dem aktuellen Diskurs in der eigenen Branche folgen, Stellenausschreibungen finden oder auch selbst von Recruitern gefunden werden. Ob man nun gerade aktiv auf Jobsuche ist oder erst einmal das eigene Netzwerk langfristig ausbauen möchte – ein gut gepflegter LinkedIn-Account gehört heutzutage wie selbstverständlich zum beruflichen Selbstmarketing dazu. Mit rund 24 Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzern in der DACH-Region ist LinkedIn das führende Karrierenetzwerk im deutschsprachigen Raum, auf dem sich viele anmelden, um sich beruflich zu präsentieren, Kontakte zu knüpfen und sich weiterzuentwickeln. Für Vertriebskräfte/Vertriebsmitarbeitende, freiberuflich Tätige und andere Berufsgruppen, die von ihrer Sichtbarkeit und dem Ausbau ihrer Kontakte leben, liegt der Wert solcher Plattformen auf der Hand. Doch auch Pädagoginnen und Pädagogen können LinkedIn sinnvoll nutzen. Denn die Präsenz in professionellen Netzwerken ist nicht nur eine Möglichkeit, um sich von der besten Seite zu präsentieren. Sie kann durch die gezielte Vernetzung von Interessengruppen und Communities auch den Wissensaustausch anregen. Social Media für die Karriere: Was ist professionelles Networking und wozu dient es? Für die meisten Lehrkräfte auf Jobsuche wirkt diese Art der Selbstdarstellung in Bezug auf die Einstellungschancen eher wenig erfolgsversprechend. Denn wer im öffentlichen Schuldienst arbeiten will, wird für gewöhnlich nicht von Recruiting-Spezialisten und Spezialistinnen über Social Media angeworben. Stattdessen bewerben sich die Kandidatinnen und Kandidaten beim zuständigen Landesschulamt und werden anschließend nach festen Kriterien - den beamtenrechtlichen Voraussetzungen - eingestellt. Gerade angesichts des beklagten Lehrkräftemangels ist der Konkurrenzdruck zudem vielerorts deutlich geringer als bei anderen Berufsgruppen. Der Lehrkräftemangel hat jedoch auch deutliche negative Folgen. Die Belastung von Lehrkräften nimmt weiterhin zu , die ohnehin sehr hohen Anforderungen wachsen stetig weiter. Wer sich letztendlich für einen Wechsel aus der Lehrtätigkeit im öffentlichen Schulsystem entscheidet – beispielsweise in die Erwachsenenbildung, an eine Privatschule oder in den medialen Bereich – sollte dem aktiven Netzwerken offen gegenüberstehen und die eigenen Fähigkeiten und Talente überzeugend präsentieren können. Viele Plattformen ermöglichen es bereits, den gesamten Bewerbungsprozess direkt über das Portal oder die App abzuwickeln. Mit den zusätzlichen Funktionen, die in den letzten Jahren eingeführt wurden, ist auch LinkedIn längst mehr als ein einfaches Tool für die Jobsuche: Um von Recruiting-Spezialistinnen und Spezialisten entdeckt und kontaktiert zu werden, können Nutzerinnen und Nutzer ihren Lebenslauf online erstellen , folgend in dem Netzwerk hochladen und dort ein aussagekräftiges Profil anlegen. Der Vorteil dabei: Die gesamte Kommunikation mit potenziellen Arbeitgebenden läuft direkt über die Plattform. So fördert das LinkedIn-Konzept eine ganzheitliche berufliche Entwicklung, indem es nicht nur die Vernetzung mit relevanten Personen, Organisationen und Institutionen erleichtert, sondern auch das Personal Branding stärkt. Personal Branding zielt darauf ab, die eigenen Werte, Stärken und beruflichen Fähigkeiten authentisch darzustellen. Dadurch wird sowohl die Sichtbarkeit und der Wiedererkennungswert in der Branche gesteigert als auch eine persönliche "Marke" aufgebaut. Neben ihren fachlichen Schwerpunkten und Kompetenzbereichen können Lehrkräfte auf LinkedIn eventuelle freiberufliche Nebentätigkeiten, Zuverdienste oder eigene Projekte bewerben, um ihre Reichweite zu steigern und neue Aufträge zu akquirieren, beispielsweise für Sprachunterrichts- oder Nachhilfeangebote oder den Verkauf eines selbstgeschriebenen Lehrbuchs. Voraussetzung dafür ist eine vorherige Genehmigung sowie die Einhaltung der Bestimmungen des § 40 BeamtStG . Lehrkräfte benötigen die Zustimmung ihrer Dienstbehörde, bevor sie Nebentätigkeiten oder freiberufliche Projekte ausüben, um Überschneidungen mit ihren dienstlichen Pflichten zu vermeiden. Weiterbilden, vernetzen, austauschen: So nutzen pädagogische Fachkräfte berufliche Netzwerke LinkedIn ermöglicht es Lehrkräften, Lehramtsstudierenden, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie weiteren Expertinnen und Experten im Bildungswesen über Landesgrenzen hinaus Kontakte zu knüpfen und professionelle Netzwerke aufzubauen. Viele Bildungseinrichtungen, Fachorganisationen und Verbände sind in dem Karrierenetzwerk aktiv und können über ihre Mitglieder und Kontakte von den Nutzerinnen und Nutzern der Plattform leicht gefunden werden. Über den Beitritt in verschiedenste Gruppen, beispielsweise für den eigenen Unterrichtsbereich oder die eigene Region, können pädagogische Fachkräfte mit Kolleginnen und Kollegen in den Austausch treten, Ressourcen und Erfahrungen teilen oder Veranstaltungen finden. Vereine, Verbände und staatliche Institutionen wie Bundes- und Landesministerien oder öffentliche Verwaltungseinrichtungen informieren in ihren Beiträgen über aktuelle Entwicklungen, Projekte und Aktivitäten. Sie teilen zudem Fachartikel , Studienergebnisse und Berichte, was den Zugang zu aktuellen Trends und Informationen im Bildungssektor erleichtert. Fachwissen lässt sich auf LinkedIn sowohl direkt als auch indirekt teilen. Ausführliche und relevante Kommentare unter interessanten Beiträgen werden vom LinkedIn-Algorithmus positiv bewertet und tragen somit zur Erhöhung der eigenen Sichtbarkeit bei. So lässt sich die eigene Reichweite durch das Kommentieren fundierter Standpunkte und durchdachter Argumentationen steigern, da dies zum Austausch anregt und idealerweise zu einer erweiterten Vernetzung führt. Daneben können Pädagoginnen und Pädagogen vor allem auch durch selbsterstellte Beiträge ihre Expertise unter Beweis stellen, die Reputation in ihrem Fachbereich festigen und den allgemeinen pädagogischen Fachdiskurs stärken. LinkedIn-Profil abrunden: Zertifikate und Online-Badges Lehrkräfte sind angehalten, sich kontinuierlich fortzubilden , ihre Kenntnisse auszubauen und ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Bandbreite an Fort- und Weiterbildungsangeboten reicht dabei von Lehrgängen bei staatlich zugelassenen Bildungsträgern bis hin zu digitalen Selbstlernkursen, wie sie beispielsweise von der Lehrer-Online Akademie angeboten werden. Entsprechend unterscheiden sich auch die Qualifikationsnachweise, die im Rahmen einer Fort- oder Weiterbildung erhältlich sind. Gerade niedrigschwellige Fortbildungsangebote sowie das Engagement in verschiedenen Projekten oder Gremien werden mittlerweile vermehrt durch digitale Lernabzeichen abgebildet. Online-Badges entsprechen dem verbreiteten Open Badge-Standard 2.0 und lassen sich mit wenigen Klicks in Social Media-Profile oder die eigene Website einbinden. Fazit Ob man es nun beabsichtigt, die eigene berufliche Laufbahn als Pädagogin oder Pädagoge voranzutreiben, Fortbildungen zu entdecken oder mit Expertinnen und Experten aus dem Bildungssektor in den Austausch zu treten, eines gilt immer: Ein gut gepflegtes Profil in populären Karrierenetzwerken wie LinkedIn schadet nicht. Selbst wenn man nicht aktiv auf dem plattformeigenen Stellenmarkt stöbert, lassen sich dort doch stets interessante Erkenntnisse gewinnen. So erhält man durch eine Gruppenmitgliedschaft z. B. fachliche Tipps und Anregungen, Einblicke in den aktuellen Stand der Wissenschaft oder auch die Diskurse rund um übergeordnete gesellschaftsrelevante Themen wie neueste Ansätze zur Digitalisierung im Alltag oder den Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Auch wenn die aktive Suche nach neuen beruflichen Perspektiven nicht im Vordergrund steht, bietet das Netzwerken auf sozialen Plattformen für Pädagoginnen und Pädagogen die Möglichkeit, über den Bildungssektor hinaus interessante Einblicke in andere Branchen zu gewinnen und sich interdisziplinär weiterzuentwickeln.

  • Fächerübergreifend

Die besondere Verantwortung von Lehrkräften auf Schulfahrten

Fall des Monats

Klassenfahrten sind für viele ein Highlight im Schuljahr – und für Lehrkräfte zugleich eine Herausforderung mit großer Verantwortung. Was aber, wenn gesundheitliche Risiken übersehen werden? Ein tragischer Fall zeigt, wie wichtig es ist, Gesundheitsdaten im Vorfeld systematisch zu erfassen und ernst zu nehmen. Denn wer eine Schulreise begleitet, trägt mehr als nur organisatorische Verantwortung – er oder sie ist Schutzperson für alle mitreisenden Schülerinnen und Schüler. Klassenfahrten sind für Schülerinnen und Schüler oft ein Highlight des Schuljahres – eine willkommene Abwechslung vom Schulalltag, die das Gemeinschaftsgefühl stärkt und neue Erfahrungen ermöglicht. Für Lehrkräfte bedeuten sie jedoch auch eine besondere Verantwortung. Sie übernehmen die Aufsichtspflicht für ihre Schülerinnen und Schüler und sind in besonderem Maße für deren Wohlergehen verantwortlich. Doch was passiert, wenn trotz aller Sorgfalt etwas Tragisches geschieht? Ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach wirft ein Schlaglicht auf die weitreichenden Pflichten von Lehrkräften und verdeutlicht die Notwendigkeit präziser Vorsichtsmaßnahmen. Das Urteil, über das das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert, bietet wichtige Informationen für alle Lehrkräfte, die an der Organisation und Durchführung von Schulfahrten beteiligt sind. Fahrlässige Tötung einer Schülerin auf einer Klassenfahrt Das Landgericht Mönchengladbach hat am 15. Februar 2024 (AZ: 23 KLs 6/23) zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt. In einem Fall waren es 23.400 Euro, im anderen 7.200 Euro. Beides entspricht jeweils 180 Tagessätzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung endgültig bestätigt (Beschluss v. 18.12.2024, Az. 3 StR 292/24). Im Kern steht die Feststellung, dass die Angeklagten ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Sie haben es versäumt, vor der Fahrt schriftlich die Gesundheitsdaten der Schülerinnen und Schüler abzufragen. Das Gericht unterstreicht damit die Garantenstellung von Lehrkräften gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern bei Ausflügen und Klassenfahrten, insbesondere wenn es um gesundheitliche Beeinträchtigungen geht. Der tragische Sachverhalt: Emilys letzter Schulausflug Der Fall, der dem Urteil zugrunde liegt, ist zutiefst tragisch: Emily, eine minderjährige Schülerin, litt seit ihrem siebten Lebensjahr an Diabetes mellitus Typ I und war auf eine lebenslange Insulintherapie angewiesen. Ihre Erkrankung war bei der Schulaufnahme bekannt und in ihrer Schulakte vermerkt. Auch ihre Klassenlehrerin war umfassend über Emilys Gesundheitszustand informiert. Im Jahr 2019 nahmen die beiden angeklagten Lehrerinnen gleichberechtigt an der Organisation und Durchführung einer jahrgangsübergreifenden Schulfahrt nach London teil. Emily war den Angeklagten nicht persönlich bekannt, da sie nie von ihnen unterrichtet worden war. Bei einer vorbereitenden Informationsveranstaltung zur Fahrt, an der Emily und der Lebensgefährte ihrer Mutter teilnahmen, erfolgte seitens der Angeklagten keine schriftliche Abfrage der Gesundheitsdaten. Dies, obwohl eine solche Abfrage bei Klassenfahrten an der Schule üblich und verpflichtend war. Die Angeklagten nahmen weder Einsicht in Emilys Schulakte, noch informierten sie sich bei Kollegen über potenzielle gesundheitliche Besonderheiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Hätten sie dies getan, wäre ihnen Emilys Diabetes-Erkrankung bekannt gewesen. Während der Klassenfahrt verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Schülerin nach einem Essen. Trotz mehrfacher Hinweise einer Mitschülerin über den schlechten Gesundheitszustand haben die Lehrerinnen sich weder über mögliche Vorerkrankungen informiert noch haben sie einen Arzt konsultiert. Sie ließen die Schülerin sich alleine auf ihrem Hotelzimmer ausruhen. Erst als sie sich nach zwei Tagen nicht erholte, brachten die Lehrerinnen die Schülerin ins Krankenhaus. Die Hilfe kam zu spät und die Schülerin verstarb. Die Urteilsgründe: Verletzte Aufsichtspflicht und Garantenstellung Das Gericht entschied, dass die Lehrerinnen durch ihr Verhalten den Tatbestand der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen erfüllt hätten. Der Hauptvorwurf war, dass sie es versäumt hatten, die Gesundheitsdaten von Emily vor der Fahrt abzufragen. Das Gericht stellte fest, dass die Lehrerinnen aufgrund ihrer Garantenstellung gegenüber den Schülerinnen und Schülern für deren gesundheitliche Sicherheit verantwortlich waren. Da sie die Gesundheitsakte von Emily nicht eingesehen hatten und keine schriftliche Abfrage der gesundheitlichen Vorerkrankungen vornehmen ließen, waren sie nicht in der Lage, die Schwere von Emilys Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Das Unterlassen dieser wichtigen Informationen hatte fatale Folgen und führte zu Emilys Tod. Die rechtliche Bedeutung der Garantenstellung von Lehrkräften Das Urteil unterstreicht die Verantwortung von Lehrkräften, nicht nur im Unterricht, sondern auch bei Schulfahrten und anderen schulischen Aktivitäten, die Gesundheit und Sicherheit der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Lehrkräfte sind gemäß § 13 StGB als sogenannte "Beschützergaranten" verpflichtet, ihre Schülerinnen und Schüler vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren und die Gefahren auf ein minimales Risiko zu reduzieren. Dies schließt auch die sorgfältige Abfrage von Gesundheitsdaten vor Klassenfahrten ein. Das Gericht betonte, dass die Lehrerinnen auch dann hätten eingreifen müssen, wenn sie Emily nicht direkt unterrichtet hatten. Ihre Aufsichtspflicht galt gleichermaßen für alle Schülerinnen und Schüler, die an der Fahrt teilnahmen. Ein Versäumnis bei der Abfrage gesundheitlicher Informationen stelle eine objektive Pflichtverletzung dar, die im vorliegenden Fall tragische Konsequenzen hatte. Das Gericht stellte zudem fest, dass eine schriftliche Abfrage der Gesundheitsdaten eine gängige Praxis vor Schulfahrten sei und für die Lehrerinnen auch ohne Weiteres zumutbar gewesen wäre. Was bedeutet das Urteil für die Praxis? Das Urteil des LG Mönchengladbach hat weitreichende Konsequenzen für die Praxis von Schulfahrten und die damit verbundene Aufsichtspflicht von Lehrkräften. Verbindliche schriftliche Abfrage: Es ist unerlässlich, vor jeder Schulfahrt eine verbindliche schriftliche Abfrage der Gesundheitsdaten aller teilnehmenden Schülerinnen und Schüler durchzuführen. Dies muss Informationen über chronische Erkrankungen, Allergien, benötigte Medikamente und Kontaktdaten für den Notfall umfassen. Eine bloß mündliche Nachfrage reicht nicht aus. Einsichtnahme in Schulakten: Lehrkräfte sollten sich vor der Fahrt aktiv über die Gesundheitsdaten der Schülerinnen und Schüler informieren, die in der Schulakte vermerkt sind. Eine bloße Annahme, dass Eltern oder Schülerinnen und Schüler von sich aus relevante Informationen weitergeben, ist fahrlässig. Sensibilisierung für Notfälle: Lehrkräfte müssen sich des potenziellen Risikos bewusst sein, das mit den gesundheitlichen Besonderheiten von Schülerinnen und Schülern verbunden ist. Sie sollten im Vorfeld Strategien entwickeln, wie im Notfall schnell und adäquat reagiert werden kann. Dokumentation: Die erfolgte Abfrage der Gesundheitsdaten und die ergriffenen Maßnahmen zur Informationsbeschaffung sollten sorgfältig dokumentiert werden. Dies dient nicht nur der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, sondern auch der Absicherung der Lehrkräfte im Falle eines unglücklichen Vorfalls. Schulische Richtlinien: Schulen sollten klare und verbindliche Richtlinien für die Organisation und Durchführung von Schulfahrten festlegen, die die im Urteil betonten Punkte berücksichtigen und die Lehrkräfte entsprechend schulen. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Reflektieren, sich hinterfragen, neue Perspektiven wagen – Selbstreflexionsübungen für Lehrkräfte

Fachartikel
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Dieser Fachartikel zum Thema Selbstreflexion bietet eine praxisbezogene Handreichung mit gezielten Reflexionsübungen für Lehrkräfte. Er unterstützt dabei, den eigenen Berufsalltag bewusst zu reflektieren und neue Perspektiven für die persönliche Weiterentwicklung zu gewinnen. Einleitung Der Beruf als Lehrerin oder Lehrer ist eine ebenso herausfordernde wie abwechslungsreiche Tätigkeit. Man begleitet die Mitglieder der Schülerschaft durch die verschiedenen Klassenstufen bis hin zum heiß ersehnten Schulabschluss. Dabei erlebt man direkt mit, wie sie (nicht nur beim Wissenserwerb im Unterricht) an sich wachsen und zu selbstständigen Persönlichkeiten heranreifen. An anderen Tagen gehen die täglichen Pflichten nicht so einfach von der Hand. Hinzu kommen weniger erfreuliche Situationen wie Unstimmigkeiten mit Mitgliedern des Kollegiums oder der Schulleitung. Solche Arbeitstage sind ziemlich kräftezehrend. Nach Schulschluss hofft man, dass der nächste Tag die negativen Erlebnisse wieder wettmacht. Wenn die Gedanken in einer ruhigen Minute frei sind, stellt sich hin und wieder die Frage "Bin ich eigentlich eine gute Lehrkraft?" ein. Diese Frage zeugt einerseits von einer Ernsthaftigkeit gegenüber dem verantwortungsvollen Lehrberuf. Auf der anderen Seite geht der durchaus kritische Gedankengang aus einem selbstreflektierten Verhältnis zu sich selbst hervor. In diesem Beitrag stehen Reflexionsübungen für Lehrkräfte im Mittelpunkt. Neben Erläuterungen zur Relevanz dieses Themas im Lehrkräftealltag werden Denkanstöße für die eigene Reflexion gegeben. Warum ist eine Reflexion für Lehrpersonen von Bedeutung? Der Beruf als Lehrerin oder Lehrer geht mit Verpflichtungen einher, die ein ausgeprägtes Verantwortungsgefühl, aber auch Motivation, Selbstständigkeit und psychische Belastbarkeit voraussetzen. Diesen Anforderungen muss man als Lehrperson vom ersten Tag an gewachsen sein. Deshalb ist es sinnvoll, die eigene Person in der Funktion als Wissensvermittler zu reflektieren. Daneben ist die Frage nach der persönlichen Zufriedenheit in der Lehrtätigkeit für die Reflexion bedeutsam – und spielt eine wichtige Rolle im Rahmen der eigenen Lehrkräftegesundheit . Welche Zeitpunkte eignen sich für die Reflexion? Für die Reflexion kommt grundsätzlich jeder Zeitpunkt infrage. Bestimmte Zeitpunkte im Schulalltag sind jedoch besonders gut geeignet: Schuljahresanfang Schuljahresende Halbjahresferien als Zwischenstand Vor dem Übergang in das neue Halb- oder Schuljahr empfiehlt sich ein Rückblick auf die zurückliegenden Monate mit all ihren Höhen und Tiefen. Die Vergegenwärtigung der Ereignisse bildet eine Grundlage für die Reflexionsfragen. Für den Anlass der Reflexion gibt es jedoch keine festen Regeln – für ein persönliches Resümee bietet sich jeder beliebige Zeitpunkt im Schuljahr an. Je öfter man sich dafür Zeit nimmt, desto gewissenhafter geht man seiner Lehrertätigkeit nach. Genau das wirkt sich positiv auf das eigene Verhältnis zum Beruf und zu den Mitmenschen im schulischen Umfeld aus. Warum fällt vielen Lehrkräften die Reflexion schwer? Auf diese Frage gibt es unterschiedliche Antworten. Eine von ihnen betrifft den Berufsalltag an der Schule. Als Lehrerin oder Lehrer muss man vielen Verpflichtungen gleichzeitig und mit ungeteilter Aufmerksamkeit nachkommen. Mental Load und Gefühlsarbeit nehmen oft einen hohen Stellenwert ein – sowohl in der Schule als auch zu Hause. Dabei bleibt oft zu wenig Zeit für das eigene Privatleben, in dem man Ruhe für sich selbst findet. Genau darauf kommt es bei einer Reflexion aber an. Zwischen zwei Terminen kann sich selbst ein absoluter Profi im Hinblick auf das Lehramt nicht zu hundert Prozent auf sich konzentrieren. Bei der Reflexion setzt man sich mit den persönlichen Stärken und auch Schwäche n auseinander. Die bewusste Betrachtung und Vergegenwärtigung eigener Defizite ist nicht immer leicht: Man muss sie sich mit einer gesunden Ehrlichkeit zu sich selbst eingestehen. Diese Situation wird häufig gescheut. Dabei eröffnet sie neue Perspektiven und Möglichkeiten, um an sich zu arbeiten. Sich selbst reflektieren – so funktioniert es Zeit und innere Ausgeglichenheit schaffen eine ideale Grundlage für die Reflexion. Ein ruhiger Moment (zum Beispiel in den Abendstunden, ggf. nach einem Achtsamkeitsritual , in dem man Ruhe und Kraft tanken konnte) lässt genug Raum für die Reflexionsfragen. Wenn die Zeit oder die persönliche Verfassung es nicht zulassen, sollte die Reflexion vertagt werden. Ergebnisoffenheit ist das oberste Gebot. Vorformulierte Antworten auf die unten aufgeführten Fragen verfälschen das Ergebnis. Fragen für die Reflexion Wo sehe ich meine persönlichen Stärken und Schwächen als Lehrkraft? Welche Ziele habe ich bislang schon erreicht? Auf welche Ziele arbeite ich derzeit hin? Lassen sich meine beruflichen und privaten Verpflichtungen ohne Probleme bewältigen? Halte ich nach wie vor an meiner Berufswahl fest – auch an Tagen, an denen es "nicht so läuft"? Die Fragen werden offen und ehrlich im Stillen beantwortet. Stift und Papier dürfen als Arbeitsmaterial nicht fehlen. Mit ihnen werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten. So hat man sie griffbereit und kann zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurückgreifen, um sich die Resultate der Reflexionsübungen wieder in Erinnerung zu rufen. Darüber hinaus dienen die schriftlich dokumentierten Ergebnisse als Vergleich für die nächste Reflexion . Als Lehrkraft kann man sie als Spiegelbild für die eigenen Fortschritte verwenden: Welche Ziele habe ich seit meiner letzten Reflexion erreicht? In welcher Hinsicht habe ich erfolgreich an mir arbeiten können? Wo besteht weiterhin ein gewisser Bedarf zur (Selbst-)Optimierung? Diese Fragestellungen bauen auf den in Stichworten notierten Ergebnissen auf. Schlusswort Auch im Beruf einer Lehrkraft gleicht kein Arbeitstag dem anderen. Dies ist auch keine Voraussetzung für Zufriedenheit im Job. Eine Reflexion sollte dennoch im eigenen Interesse durchgeführt werden. Ein gewisses Maß an Selbstkritik – und Selbstsicherheit – ist für eine gelungene Reflexion ebenso wichtig wie eine ausreichend große Zeitspanne ohne äußere und innere Ablenkung. Zeitpunkte wie der Schuljahresanfang oder das Ende eines Halbjahres sind dafür perfekt geeignet. Mit den Ergebnissen im Hinterkopf startet man gut vorbereitet in das neue Schuljahr oder in den nächsten Zeitabschnitt. Literaturverzeichnis Ivanov, Maria. "Lehrer sein: Aufgeben oder weitermachen? 10 Fragen zur Selbstreflexion." Lehrer-News. Online: https://www.lehrer-news.de/blog-posts/lehrer-sein-aufgeben-oder-weitermachen-10-fragen-zur-selbstreflexion .

  • Fächerübergreifend

Digitale Bildung schützen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, IT-Sicherheit zur Priorität zu machen.

Fachartikel

Digitale Bildung braucht Schutz: Schulen sind zunehmend Ziel von Cyberangriffen. Ein sicheres IT-Konzept ist heute unverzichtbar – passende Lösungen wie die Avast-Schullizenzen unterstützen dabei.

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Gewalt im Klassenzimmer – wie weit darf die Schule gehen?

Fall des Monats

Der Schulalltag kann oft herausfordernd sein. Lehrkräfte sind nicht nur Wissensvermittler, sondern oft auch Schlichter, Bezugspersonen und, im schlimmsten Fall, Adressaten oder Zeugen von Konflikten. Besonders schwer wiegen Situationen, in denen körperliche Gewalt ins Spiel kommt. Solche Vorfälle stellen nicht nur eine unmittelbare Gefahr dar, sondern erfordern auch konsequente Reaktionen seitens der Schule, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und klare Grenzen aufzuzeigen. Doch welche Ordnungsmaßnahmen sind rechtlich zulässig und haltbar, wenn Schüler gegen Regeln verstoßen? Eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen gibt hierzu wichtige Orientierung. Gewalt in der Schule: Gericht bestätigt Unterrichtsausschluss und Entlassungsandrohung Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat am 05. Mai 2025 (AZ: 19 A 1077/23) die Rechtmäßigkeit von Ordnungsmaßnahmen gegen einen Schüler bestätigt, der Mitschüler gewürgt und getreten haben soll. Die Entscheidung stärkt die Handlungsfähigkeit von Schulen bei schwerwiegendem Fehlverhalten und zeigt die Grenzen rechtlicher Anfechtungen auf. Die Richter sahen keinen Grund, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zuzulassen, das die Klage des Schülers und seiner Eltern abgewiesen hatte. Damit bleiben die vom Verwaltungsgericht als rechtmäßig bestätigten Ordnungsmaßnahmen – ein Unterrichtsausschluss und die Androhung der Entlassung von der Schule – bestehen. Gewalt an der Schule - Schulverweis Am 20. Mai 2022 kam es zu einem Vorfall an einer Schule in Nordrhein-Westfalen, bei dem der Kläger, ein Schüler, zwei Mitschüler schwer verletzte. Laut den Berichten des Lehrpersonals und Zeugenaussagen aus der Schülerschaft reagierte der Kläger übermäßig auf einen Papierflieger, der ihn traf, und setzte einen Mitschüler durch Würgen in einen hilfebedürftigen Zustand. Ein weiterer Mitschüler wurde durch einen Fußtritt verletzt. Infolge dieses Vorfalls entschloss sich die Schulleitung zu einer fünf Tage andauernden Ordnungsmaßnahme, einem Unterrichtsausschluss, und drohte dem Schüler mit einer möglichen Entlassung. Der betroffene Schüler und seine Eltern bestritten diese Darstellung. Sie behaupteten, der Schüler habe sich lediglich verteidigt, nachdem er provoziert worden sei, und er habe keine Erinnerung an den Vorfall. Sie bemängelten zudem die Sachverhaltsermittlung und Dokumentation durch die Schule als unzureichend und nicht objektiv. Schule hat mit ihren Ordnungsmaßnahmen richtig gehandelt Das OVG NRW bestätigte die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Köln, dass die verhängten Ordnungsmaßnahmen rechtmäßig waren. Tatsachenfeststellung und Beweisführung: Das Gericht hielt die Sachverhaltsdarstellung der Schule für überzeugend und die Ermittlung durch die Klassenlehrerin für ausreichend. Es betonte, dass die Sachverhaltsermittlung bei pädagogischen Ordnungsmaßnahmen nicht denselben strengen Formen wie im Strafprozessrecht unterliege. Die Schule habe die Aussagen mehrerer Schülerinnen und Schüler unabhängig voneinander eingeholt und dokumentiert. Die eigene Wahrnehmung der Lehrerin vom Zustand des gewürgten Schülers sei ebenfalls berücksichtigt worden. Die abweichende Darstellung des Klägers sei nicht glaubhaft. Die Kläger hätten auch im Zulassungsverfahren keine konkreten Tatsachen geliefert, die die Schulschilderung widerlegen könnten, sondern seien bei bloßen Behauptungen geblieben. Anhörung des Schülers/der Eltern: Die Kläger hatten argumentiert, die notwendige vorherige Anhörung sei nicht erfolgt. Das OVG folgte dem Verwaltungsgericht in der Annahme, dass die Klägerin (die Mutter) die Möglichkeit gehabt habe, per E-Mail auf die Ankündigung des Unterrichtsausschlusses durch die Schulleiterin zu reagieren, was als ausreichende Anhörung gelte. Unabhängig davon, so das Gericht weiter, habe hier ein "dringender Fall" im Sinne des Schulgesetzes vorgelegen. Angesichts der feststehenden gewalttätigen Reaktion aus geringfügigen Anlass, der Schwere der Verletzungen und der fehlenden Einsicht des Schülers sei die Annahme gerechtfertigt gewesen, dass weitere körperliche Übergriffe drohen könnten. In einer solchen akuten Gefährdungssituation dürfe auf die vorherige Anhörung verzichtet werden. Rechtfertigung der Maßnahmen: Das Gericht sah das Verhalten des Schülers als klare Pflichtverletzung im Sinne des Schulgesetzes an. Die Behauptung der Kläger, es habe sich um Notwehr gehandelt, wurde angesichts der vom Gericht als erwiesen angesehenen Tatsachen (Würgen und Treten) zurückgewiesen. Das Verhalten sei zudem schwerwiegend und geeignet, eine Androhung der Entlassung zu rechtfertigen. Mehrere Ordnungsmaßnahmen für dasselbe Fehlverhalten: Ein wichtiger Punkt für die schulische Praxis: Das OVG bestätigte, dass das im Strafrecht geltende Verbot der Doppelbestrafung im Schulrecht keine Anwendung findet. Schwerwiegendes Fehlverhalten eines Schülers kann unter Umständen neben einer unmittelbaren "Akutmaßnahme" wie einem Unterrichtsausschluss auch eine weitere, strengere Maßnahme wie die Androhung der Entlassung nach sich ziehen, auch wenn sich beide auf denselben Vorfall beziehen. Die Rechtmäßigkeit jeder Maßnahme müsse eigenständig geprüft werden. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass unterschiedliche schulische Gremien für verschiedene Ordnungsmaßnahmen zuständig seien (Schulleitung für Ausschluss bis 2 Wochen, Teilkonferenz für Androhung/Entlassung), was ebenfalls getrennte Entscheidungen erfordere. Das Gericht stellte zudem klar, dass im vorliegenden Fall keine Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts vorlagen. Insbesondere sei die Aufklärungspflicht nicht verletzt worden, da die Kläger keine Beweisanträge gestellt hätten und sich weitere Ermittlungen dem Gericht auch sonst nicht aufdrängen mussten. Auch die richterliche Überzeugungsbildung und die Gewährung rechtlichen Gehörs wurden nicht beanstandet. Diese Entscheidung unterstreicht die Möglichkeit von Schulen, bei schwerwiegenden gewalttätigen Übergriffen von Schülerinnen und Schülern konsequent durchzugreifen. Sie bestätigt, dass die schulische Sachverhaltsermittlung bei Ordnungsmaßnahmen eigenen Maßstäben folgt, und verdeutlicht, dass auch mehrere Disziplinarmaßnahmen für einen einzelnen, gravierenden Vorfall zulässig sein können, um der Schwere des Fehlverhaltens und der Notwendigkeit präventiver Maßnahmen gerecht zu werden. Informationen: www.anwaltauskunft.de

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Prompting mit dem PREPARE-Prinzip

Fachartikel
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Im digitalen Zeitalter ist es für Lehrerinnen und Lehrer essenziell zu wissen, wie man KI-Tools effektiv nutzt. Das PREPARE-Prinzip bietet eine strukturierte Methode, um klare und präzise Anfragen an KI-Systeme zu stellen und so den Unterricht zu bereichern.

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Kinderfilmwelt.de: Das Filmportal für Kinder

Fachartikel

Kinderfilmwelt.de ist das erste deutsche Filmportal für Kinder – ein zuverlässiger und unabhängiger Wegweiser in der Vielfalt des Filmangebots. Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren finden in einem sicheren, werbefreien und kostenlosen Surfraum stets aktuelle Informationen zu Filmen, Terminen und Hintergründen aus der Kinderfilmlandschaft. Wissen, was läuft, und wissen, was gut ist: Filmkritiken zu aktuellen Kino-, Streaming-, DVD- und Blu-ray-Neuerscheinungen für Kinder bietet die Webseite Kinderfilmwelt.de. Neben Kritiken in kindgerechter Sprache bekommen Kinder hier auch die Möglichkeit, selbst Filme zu bewerten. Darüber hinaus vermittelt die Webseite viel Wissenswertes über Filme und Filmkultur.

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Wenn Stühle fliegen: Schulische Sicherung und Rechte von Lehrkräften

Fall des Monats

Stellen Sie sich vor, in Ihrem Klassenzimmer herrscht angespannte Stille, plötzlich schleudert ein Schüler in Wut einen Stuhl durch den Raum. Glücklicherweise wird niemand verletzt, aber die Situation eskaliert. Wie reagiert die Schule in dieser Situation adäquat? Darf ein Schüler oder eine Schülerin in solchen Fällen umgehend vom Unterricht ausgeschlossen werden? Ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 2025 (AZ: 7 CS 24.2156) beleuchtet diese brisante Frage und liefert wichtige Erkenntnisse für Lehrkräfte und Schulleitungen. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de fasst die wesentlichen Aspekte dieser Entscheidung zusammen. Eskalation im Klassenzimmer führt zum vorläufigen Ausschluss Das war passiert: Ein Schüler der 6. Jahrgangsstufe einer Grund- und Mittelschule in Bayern zeigte bereits im Vorfeld wiederholt aggressives Verhalten. Mehrere Ordnungsmaßnahmen waren bereits erforderlich. Am 13. November 2024 eskalierte die Situation erneut: Aus Wut über einen Eintrag im Hausaufgabenheft schleuderte der Schüler einen Stuhl in Richtung anderer Schülerinnen und Schüler in der nachfolgenden Reihe. Nur durch das Einschreiten des Konrektors und beruhigende Worte konnte der Schüler davon abgehalten werden, einen weiteren Stuhl zu werfen, welchen er bereits ergriffen hatte. Die Schule reagierte unverzüglich und verfügte noch am selben Tag mündlich den vorläufigen Ausschluss des Schülers vom Schulbesuch. Diese Maßnahme wurde wenige Tage später durch ein an die Eltern gerichtetes Schreiben schriftlich bestätigt und begründet. Die Eltern des Schülers erhoben Klage gegen diesen Ausschluss und beantragten beim Verwaltungsgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage – jedoch ohne Erfolg. Auch ihre Beschwerde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb erfolglos. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stärkt Handlungsfähigkeit der Schulen bei akuter Gefährdung Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München bestätigt und die Beschwerde der Eltern eines vorläufig vom Schulbesuch ausgeschlossenen Schülers zurückgewiesen. Kern der Entscheidung: Bei einer erheblichen konkreten Gesundheitsgefährdung für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte durch eine Schülerin oder einen Schüler ist ein sofortiger, vorläufiger Ausschluss vom Schulbesuch gerechtfertigt, ohne dass zwingend eine vorherige Anhörung der Schülerin oder des Schülers beziehungsweise der Eltern erforderlich ist. Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit für Schulen, in Gefahrensituationen schnell und effektiv intervenieren zu können, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Schutz der Gesundheit und Sicherheit überwiegt Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof begründete seine Entscheidung primär mit dem Vorrang des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit der übrigen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte. Das Gericht stellte fest, dass das Verhalten des Schülers – das Werfen eines Stuhls in einem besetzten Klassenzimmer – eine konkrete Gefahr für Leib und Gesundheit der Anwesenden darstellte. Dabei sei es unerheblich, dass durch den Stuhlwurf am 13. November 2024 niemand tatsächlich verletzt wurde; maßgeblich sei die objektiv zu bewertende Gefährdungslage an sich. Anhörungspflicht: Schutz vor Gefährdung überwiegt Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasste sich auch mit der Frage, ob die Schule vor der Entscheidung über den Ausschluss des Schülers eine Anhörung der Eltern oder des Schülers hätte durchführen müssen. Das Gericht stellte fest, dass gemäß Art. 88 Abs. 3 BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) keine solche Anhörung erforderlich war. Diese Bestimmung verdrängt die allgemeine Vorschrift des Art. 28 BayVwVfG, die normalerweise eine Anhörungspflicht bei Verwaltungsmaßnahmen vorschreibt. In Fällen wie diesem, in denen eine unmittelbare Gefährdung von Leben oder Gesundheit besteht, geht das Gesetz davon aus, dass der schnelle Schutz der Betroffenen Vorrang hat. Das Gericht argumentierte weiter, dass der vorläufige Ausschluss des Schülers auch im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung der anderen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte gerechtfertigt war. Laut Art. 87 Abs. 1 BayEUG kann eine Schülerin oder ein Schüler bei Gefahr für die Gesundheit anderer vorläufig vom Unterricht ausgeschlossen werden, selbst wenn die Gefahr noch nicht zu einer tatsächlichen Verletzung geführt hat. Diese Präventivmaßnahme wurde als notwendig erachtet, da das Verhalten des Schülers in der Vergangenheit bereits wiederholt zu gefährlichen Situationen geführt hatte, die nicht anders abwendbar waren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof betonte, dass die Entscheidung der Schule im Einklang mit der rechtlichen Verantwortung für den Schutz der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte stand und die Maßnahme aufgrund der fortgesetzten Aggression des Schülers angemessen war. Präventiver Schutz in Schulen Dieses Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bietet Lehrkräften und Schulleitungen eine wichtige Orientierung im Umgang mit eskalierenden Situationen und bekräftigt die Befugnis der Schulen, bei einer konkreten Gefährdungslage zum Schutz aller Beteiligten auch ohne vorherige Anhörung zeitnah zu intervenieren. Es verdeutlicht jedoch ebenso die Notwendigkeit einer sorgfältigen Dokumentation der Vorfälle sowie einer nachvollziehbaren und rechtssicheren Begründung der getroffenen Maßnahmen. Informationen: www.anwaltauskunft.de

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Entspannt planen, sorgenfrei reisen: Klassenreise organisieren

Fachartikel

Ob Rom, Barcelona oder London: Mit Eurowings steht der nächsten Klassenreise nichts mehr im Weg. Und dank des neuen Gruppenbuchungstools ist die Suche nach dem richtigen Flug so einfach wie nie zuvor. Speziell für Schulgruppen bietet Eurowings eine Vielfalt an Vorteilen, damit die Reise noch entspannter wird.

  • Fächerübergreifend

ADHS-Schüler darf trotz Inklusion auf andere Schule verwiesen werden

Fall des Monats

Was tun, wenn eine Schülerin oder ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf immer wieder Lehrkräfte und Mitschülerinnen und Mitschüler attackiert, den Unterricht massiv stört und sogar gefährliche Gegenstände mitbringt? Können Schulen in solchen Fällen durchgreifen – oder steht das Recht auf Inklusion über allem? Ein Gericht musste eine schwierige Entscheidung treffen. Lehrkräfte stehen täglich vor der Herausforderung, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern auch für ein sicheres und respektvolles Lernumfeld zu sorgen. Schule soll ein sicherer Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche nicht nur lernen, sondern auch soziale Kompetenzen entwickeln. Doch was passiert, wenn ein Schüler oder eine Schülerin fortlaufend Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte attackiert und den Schulfrieden massiv stört? Mit dieser Frage musste sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg am 29. September 2023 (AZ: 2 ME 75/23) auseinandersetzen. Demnach konnte ein zehnjähriger Schüler trotz einer diagnostizierten ADHS-Beeinträchtigung wegen grober Pflichtverletzungen an eine andere Schule derselben Schulform überwiesen werden, informiert das Verbraucherrechtsportal anwaltauskunft.de . Anhaltende Pflichtverletzungen eines Schülers mit ADHS Der betroffene Schüler, geboren im Jahr 2012, besuchte seit dem Schuljahr 2022/2023 eine weiterführende Schule in Niedersachsen. Bereits in der Grundschule war bei ihm ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich körperliche und motorische Entwicklung festgestellt worden. Die Liste der Verfehlungen ist lang: Schläge, Beleidigungen, sexuelle Anspielungen und schließlich die Verletzung einer Mitschülerin mit einem Rasiermesser. Besonders schwerwiegend waren sexuelle Belästigungen von Mitschülerinnen sowie das Mitführen eines Rasiermessers, mit dem er eine Mitschülerin verletzte. Die Schule hatte mehrfach erzieherische Maßnahmen ergriffen, darunter Gespräche mit den Eltern, Abmahnungen, vorübergehende Ausschlüsse vom Unterricht und den Wechsel in eine andere Klasse. Trotz dieser Maßnahmen verbesserte sich das Verhalten nicht. Die Schulleitung entschied daher in einer Klassenkonferenz, den Schüler an eine andere Schule derselben Schulform zu überweisen. Gericht: Abwägung zwischen Inklusion und Schulfrieden Die Eltern des Jungen legten Widerspruch gegen die Maßnahme ein und beantragten einstweiligen Rechtsschutz. Sie argumentierten, dass ihr Sohn aufgrund seiner ADHS-Problematik nicht für sein Verhalten verantwortlich gemacht werden könne und das Prinzip der Inklusion einer Schulüberweisung entgegenstehe. Das Verwaltungsgericht Hannover wies den Antrag jedoch zurück. Diese Entscheidung wurde nun vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt. Das OVG Lüneburg betonte in seinem Urteil, dass das Inklusionsprinzip nicht bedeute, dass jede Verhaltensweise toleriert werden müsse. Im vorliegenden Fall überwog das öffentliche Interesse an einem sicheren Schulbetrieb. Die Richter wiesen darauf hin, dass auch bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Schulverweis zulässig seien, wenn sie die Sicherheit anderer gefährden oder den Schulbetrieb nachhaltig stören. Das Gericht stellte klar, dass die Schule alle pädagogischen Möglichkeiten ausgeschöpft hatte, bevor sie den Schulverweis aussprach. Zudem wurde berücksichtigt, dass der Schüler trotz seiner ADHS-Erkrankung in der Lage war, sein Fehlverhalten zu erkennen und zu reflektieren. Was bedeutet das Urteil für Lehrkräfte? Handlungsspielraum: Das Urteil stärkt die Position von Schulen, bei gravierenden Pflichtverletzungen durchzugreifen. Es zeigt, dass auch bei Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf Grenzen gesetzt werden müssen. Dokumentation ist entscheidend: Die detaillierte Dokumentation der Vorfälle und der ergriffenen Maßnahmen war im vorliegenden Fall ausschlaggebend. Lehrkräfte sollten jedes Fehlverhalten und alle Gespräche mit Schülern und Eltern genau festhalten. Zusammenarbeit mit Experten: Bei Verhaltensauffälligkeiten ist die Einbeziehung von Schulpsychologen und anderen Fachkräften unerlässlich. Eine umfassende Diagnostik und individuelle Förderpläne können helfen, Eskalationen zu vermeiden. Einzelfallentscheidung: Jeder Fall ist einzigartig und muss individuell bewertet werden. Eine pauschale Anwendung des Urteils ist nicht möglich. Fazit: Der Schutz aller Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte muss gewährleistet sein Das Urteil des OVG Lüneburg verdeutlicht, dass die Schule ein Ort der Inklusion, aber auch der Sicherheit sein muss. Es zeigt, dass in Extremfällen auch harte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Schutz aller Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu gewährleisten. Gleichzeitig macht das Urteil deutlich, wie wichtig eine sorgfältige Abwägung zwischen den Rechten des Einzelnen und dem Schutz der Gemeinschaft ist. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

Lernfeld Baustelle im Unterricht

Fachartikel

Dieser Fachartikel erläutert, wie die Baustelle – mit Schwerpunkt auf das Gerüstbau-Handwerk – im Unterricht als Lernfeld genutzt werden kann, um Innovation, Fortschritt, Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu thematisieren. Dabei wird gezeigt, wie die lehrplanrelevanten Themen fächerübergreifend eingebunden werden können und konkrete Unterrichtsideen und Methoden vorgestellt, mit denen Lernende an diese Fragestellungen herangeführt werden. Die Bedeutung der Baustelle als praxisorientiertes Lernfeld Innovation, Fortschritt, Digitalisierung und Nachhaltigkeit prägen gesellschaftliche Prozesse und damit den Alltag und die Zukunft der Lernenden. Auch in der Schule, unter sich ändernden Bedingungen, werden Innovation, Fortschritt und insbesondere Digitalisierungsprozesse sichtbar. Um Prozesse im Kontext von Innovation, Fortschritt und Digitalisierung im Unterricht aufzugreifen und zu thematisieren, bietet sich ein handlungsorientierter Unterricht an, der zahlreiche Vorteile und Chancen birgt. Eine Möglichkeit, diese Potenziale auszuschöpfen und praxisnahes Lernen zu ermöglichen, liegt in der Auseinandersetzung mit einem Bereich, in dem diese Themen konkret erlebbar werden. Ein solches Beispiel, das als Lernfeld genutzt werden kann, ist die Baustelle und insbesondere das Gerüstbau-Handwerk. In diesem Bereich spielen Fortschritt, Innovation und Digitalisierung nicht nur im wirtschaftlichen Kontext, sondern auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zukunftsweisende Technologien eine zentrale Rolle. Am Beispiel des Gerüstbaus wird deutlich, dass praxisorientierte Lernfelder den Unterricht nicht nur anschaulicher und motivierender gestalten können, sondern auch das Verständnis und die nachhaltige Verankerung des erworbenen Wissens fördern. Durch die Verknüpfung von Theorie und Praxis wird ein besseres Verständnis für die Relevanz von Innovation, Fortschritt und Digitalisierung geschaffen, was nicht zuletzt auch zur Entwicklung von Kompetenzen beiträgt, die für die zukünftige Lebens- und Arbeitswelt der Lernenden relevant sind. Um Schülerinnen und Schüler an solche fächerübergreifenden Themen heranzuführen, bieten sich verschiedene Ansätze an. Ein effektiver Weg ist das projektbasierte Lernen, bei dem die Lernenden verschiedene Rollen einnehmen können und – etwa in Bezug auf das Beispiel der Baustelle – die Rolle der Bauleitung, der Sicherheitsbeauftragten oder der Nachhaltigkeitsbeauftragten einnehmen können. Durch Aufgaben wie das Erstellen eines Gerüstbauplans oder die Organisation der Arbeitsvorbereitung entdecken die Schülerinnen und Schüler die zahlreichen und vielseitigen Tätigkeitsfelder einer Baustelle. Sie erleben realistische Arbeitsbedingungen und erfahren, welche Herausforderungen und Aufgaben der Alltag auf einer Baustelle mit sich bringt, welche Lösungen entwickelt werden und wie diese Lösungen mit Fortschritt und Innovation verbunden sind. Gleichzeitig können gesellschaftliche Veränderungen anhand des Lernfeldes reflektiert werden, wie etwa der technische Fortschritt, ein wachsendes Bewusstsein für Nachhaltigkeit oder die Entwicklung und Umsetzung relevanter Regularien. Dieser Ansatz fördert nicht nur das Verständnis der thematischen Zusammenhänge, sondern auch die Übernahme von Verantwortung und die Entwicklung zukünftig immer relevanter werdender Schlüsselkompetenzen wie Selbstorganisation, Selbstreflexion und eigenständiges Lernen. Darüber hinaus lernen die Schülerinnen und Schüler, fächerübergreifende Fragestellungen aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten und ihr Wissen auf praxisnahe Herausforderungen anzuwenden. Dabei bietet gerade das Lernfeld Baustelle den Vorteil, dass hier zahlreiche Handwerke zusammenarbeiten und so ein entsprechend breites Spektrum an handwerklichen und technischen Berufen betrachtet werden kann. Der Gerüstbau zeigt exemplarisch, wie entscheidend die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gewerken ist, denn Gerüstbauerinnen und Gerüstbauer arbeiten oft insbesondere mit Dachdeckerinnen und Dachdeckern sowie Malerinnen und Malern Hand in Hand. Durch die Veranschaulichung der Zusammenarbeit, die sich gut in verschiedenen Rollenspielen umsetzen lässt, können bei den Lernenden Fähigkeiten in den Bereichen Kommunikation, Kooperation und interdisziplinäres Arbeiten und Denken entwickelt werden. Baustellen eignen sich auch deshalb gut als Lernfeld, weil die Lernenden auf dem Weg zur Schule die Baustellen täglich im Stadtbild wahrnehmen, die dahinter liegenden Prozesse in den Bereichen Fortschritt, Nachhaltigkeit und Innovation aber oft unbemerkt bleiben. Durch Einblicke in diese Prozesse erhalten die Lernenden die Möglichkeit, abstrakte Themen wie technologische Entwicklungen oder nachhaltiges Bauen mit einem konkreten Beispiel zu verbinden. Der Einblick in die digitale Transformation von Baustellen bietet zudem die Gelegenheit, zentrale Fragestellungen im Kontext der Digitalisierung zu behandeln: Wie sieht Digitalisierung auf der Baustelle aus? Welche Technologien und Arbeitsprozesse werden eingesetzt, um Effizienz und Nachhaltigkeit zu fördern? Diese Reflexion kann direkt mit dem Schulalltag der Lernenden verknüpft werden. So ergeben sich Anknüpfungspunkte, um Parallelen zwischen den digitalen Herausforderungen auf Baustellen und denen im schulischen Umfeld zu ziehen: Welche Schnittmengen gibt es zwischen der Digitalisierung im Bausektor, konkreter Gerüstbau-Handwerk, und der Digitalisierung im Bildungsbereich? Indem Lernende Digitalisierung in einem für sie greifbaren Kontext kennenlernen, wird nicht nur ihr Verständnis für diese komplexen Themen vertieft, sondern auch die Relevanz des Themas für die eigene Zukunft verdeutlicht. Das Themenfeld Baustelle kann neben den oben genannten Rollenspielen auch durch Praktika, Workshops oder Gastvorträge von beispielsweise Gerüstbauerinnen und Gerüstbauern in den Unterricht integriert werden.

  • Fächerübergreifend

Radiofüchse: Interkulturelles Kinderradio

Fachartikel

Bei den Radiofüchsen sind Kinder die Medienmacherinnen und -macher! Aus ihrer eigenen Sicht behandeln sie Themen, die sie beschäftigen. Immer wieder sprechen sie dafür auch mit Expertinnen und Experten und können ihre Fragen loswerden. radiofuechse.de ist ein Medienkompetenzprojekt in Hamburg St. Pauli, bei dem Kinder ihre eigene Internetseite und eigene Radiosendungen und Podcasts gestalten.

  • Computer, Internet & Co.

Fortbildungsangebot in Form von Fachartikeln

Lehrer-Online ist eine zentrale Anlaufstelle für Lehrkräfte, die eine umfassende Sammlung an Fachartikeln bereitstellt, um Lehrerinnen und Lehrern in ihrer täglichen Arbeit und Weiterbildung zu unterstützen. Mit einer breiten Palette an Themen, von Didaktik und Methodik über Klassenmanagement bis hin zu den neuesten Trends in der Bildungslandschaft, bietet Lehrer-Online wertvolle Einblicke und praktische Tipps, die direkt im Klassenzimmer angewendet werden können. Unsere Fachartikel sind von Expertinnen und Experten verfasst und auf die Bedürfnisse moderner Lehrkräfte zugeschnitten.

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