Bleiben Sie neugierig: Entdecken Sie unsere Fachartikel zu praxisnahen Themen und lernen Sie neue Methoden und Werkzeuge kennen, um die täglichen Herausforderungen im Schulalltag zu meistern. 

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denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule

Fachartikel

Schülerinnen und Schüler erleben gebaute Geschichte und lernen so den Wert und die Bedeutung von Kulturdenkmalen kennen – das ist die Idee von "denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule". "denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule", das bundesweite Förderprogramm für Schulen, wurde von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz 2002 unter der Schirmherrschaft der Deutschen UNESCO-Kommission ins Leben gerufen. Mit "denkmal aktiv" fördert die Deutsche Stiftung Denkmalschutz schulische Projekte zur kulturellen Bewusstseinsbildung von Kindern und Jugendlichen . Ob im Unterricht, in Form von Schul-AGs oder als Ganztagsangebot – Schulen, die an "denkmal aktiv" teilnehmen, erkunden und erforschen das kulturelle Erbe im Lebensumfeld der Lernenden. Das Themenspektrum, mit dem sich die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Lehrerinnen und Lehrern – und in Zusammenarbeit mit fachlichen Partnern – im Rahmen von "denkmal aktiv" auseinandersetzen, kann von historisch bedeutenden Bauwerken über gestaltete Grünanlagen bis hin zu UNESCO-Welterbestätten reichen.

  • Kunst / Kultur / Geschichte / Früher & Heute

Hochbegabung schützt vor Strafe nicht

Fall des Monats

Die Hochbegabung eines Schülers ist kein Grund, von einem angedrohten Schulausschluss wegen Tätlichkeiten abzusehen. Zumindest dann nicht, wenn die Schule den Jungen individuell förderte und somit keine Unterforderung vorgeschoben werden kann. So urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 18 K 5820/14). Der hochbegabte Schüler fiel bereits kurz nach seinem Übertritt aufs Gymnasium auf. Allerdings ausschließlich negativ: Er schlug seine Mitschüler und ging sogar Lehrkräfte verbal und körperlich an. Neben seiner Hochbegabung attestierte ein Gutachten dem Kind auch einen Förderbedarf in seiner emotionalen und sozialen Entwicklung. Alle erzieherischen Mittel, das Verhalten des Unruhestifters zu ändern, schlugen fehl. Die Schule schloss ihn gar von einer Klassenfahrt aus, weil er zwei Mitschülerinnen körperlich angriff. Zuletzt malte er seine Klassenkameraden als Schweine und gab ihnen Schimpfnamen. Als eine Mitschülerin ihm das Blatt entreißen wollte, schlug der Störenfried sie heftig in den Rücken. Die Schule drohte daraufhin, den Jungen zu entlassen. Das wollte die Familie des Schülers aber nicht hinnehmen. Wegen seiner Hochbegabung sei diese Androhung unverhältnismäßig und überzogen. Vielmehr sei die Schuld bei der Schule zu suchen, die den Jungen nicht ausreichend gefördert habe und somit sein Verhalten durch Unterforderung heraufbeschwor. Die Schule sah das anders und der Fall ging vor Gericht.

  • Fächerübergreifend

Keine Noten auf Hausaufgaben

Fall des Monats

Lehrkräfte dürfen die Hausaufgaben ihrer Schülerinnen und Schüler nicht benoten. Das gilt bis auf Berlin für alle Bundesländer gleichermaßen. Hausaufgaben sind für manche Schülerinnen und Schüler ein rotes Tuch. Die einen erledigen selbstverständlich auch die freiwilligen Zusatzaufgaben, die anderen sträuben sich vor jeder noch so geringen Arbeit. Manch einer zittert dabei gar vor schlechten Noten. Doch das ohne Grund – denn benoten dürfen Lehrkräfte die Hausaufgaben ihrer Schülerinnen und Schüler nicht. Das gilt in allen Bundesländern gleichermaßen. Einzige Ausnahme: Berlin.

  • Fächerübergreifend

Kein Recht auf anderes Schulbuch

Fall des Monats

Eltern haben kein Recht darauf, dass ein Schulbuch ausgetauscht wird, weil sie sich an bestimmten Formulierungen stören. Die Erziehungsfreiheit des Vaters wird dadurch nicht beeinträchtigt, findet das Verwaltungsgericht Berlin und wies seine Klage ab (Az. VG 3 K 84.15). Im Geschichtsunterricht eines Gymnasiums in Berlin behandelte die Klasse den Zweiten Weltkrieg. Als es um das Jahr 1944 ging und die Landung der alliierten Truppen in der Normandie, sprach das Geschichtsbuch von einer "Invasion". Das fand der Vater eines Schülers aber nicht hinnehmbar. Schließlich habe es sich bei der Militäroperation um eine Befreiung Frankreichs gehandelt. Auch die Bezeichnung "Offensive im Westen" verharmlose den Überfall der Nazis auf Frankreich und beleidige die dort gefallenen französischen Soldaten. Er fühlte sich als Franzose, der in Deutschland lebt, beleidigt und in seinem Grundrecht auf Erziehung verletzt. Er wollte das Buch deshalb aus dem Unterricht seines Sohnes verbannt haben.

  • Fächerübergreifend

Mobiles Lernen bringt iPad-Klassen vorwärts

Fachartikel

Funktionierendes mobiles Lernen mit Tablets oder Notebooks für Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen kann für Schulleitung, Lehrkräfte und Eltern eine schwierige Aufgabe darstellen - muss es aber nicht, wie Mobiles Lernen Deutschland zeigt. Mobiles Lernen Deutschland ist eine gemeinnützige GmbH, die eigens zu dem Zweck gegründet wurde, Schulen die Einrichtung von Tablet- und Notebook-Klassen durch elternfinanziertes IT-Leasing zu erleichtern. Die vielen Vorteile, die Unterricht und selbstständiges Erarbeiten von Lerninhalten mit moderner IT bringen können, sind unbestritten. "Lernen 2.0" sollte deshalb nicht an fehlenden Mitteln oder organisatorischen Defiziten scheitern. Mobiles Lernen übernimmt mit seinem eingeführten gemeinnützigen Leasingmodell sämtliche Aufgaben von der Beratung, Finanzierung und Lieferung der Geräte bis hin zu Versicherung, Technik-Service und Rücknahme. Die Eltern bezahlen eine geringe monatliche Gebühr und können dabei je nach Bedarf unterstützt werden. Bereits über 180 Projekte mit über 18000 IT-Einheiten laufen erfolgreich in ganz Deutschland.

  • Fächerübergreifend

Urheberrechtsverletzung

Fall des Monats

Verstößt eine Schule auf ihrem Internetauftritt mit einem Bild gegen das Urheberrecht, so haftet das jeweilige Bundesland für den Schadensersatzanspruch des Rechteinhabers - und nicht der Lehrer selbst, der die Internetseite erstellt hat. Das beschloss das Oberlandesgericht Celle (Az. 13 U 95/15). Ein Gymnasium wollte auf seinem Internetauftritt für einen Sprachkurs werben. Dafür erstellte ein Lehrer wie aufgetragen eine entsprechend gestaltete Webseite. Allerdings verwendete er dabei ein Foto, ohne die erforderlichen Rechte einzuholen. Dem Fotografen fiel der Urheberrechtsverstoß auf, und er verlangte Schadensersatz vom zuständigen Bundesland. Der Dienstherr fühlte sich aber gar nicht zuständig und sah vielmehr den Lehrer selbst in der Verantwortung.

  • Fächerübergreifend

Unterrichtsausschluss wegen Beleidigung

Fall des Monats

Beleidigt ein Schüler die Schulleiterin in einem Chat, so ist es gerechtfertigt, ihn 15 Tage lang vom Unterricht auszuschließen. Das beschloss das Verwaltungsgericht Stuttgart und lehnte damit auch gleichzeitig einen Eilantrag gegen den Schulausschluss eines 14-Jährigen ab. Wie viele Jugendliche nutzte auch der Siebtklässler sein Smartphone, um per WhatsApp mit seinen Freunden zu chatten. Auch Gruppenunterhaltungen mit allen Klassenkameraden gleichzeitig sind dabei möglich. Der Junge hatte zu seiner Schulleiterin ein angespanntes Verhältnis und beschimpfte sie innerhalb eines solchen Klassenchats mehrfach explizit. Auch im Gespräch mit einem Mitschüler hielt sich der Jugendliche nicht zurück und wiederholte seine Beleidigungen. Als die Aussagen des Schülers ans Licht kamen, verwies ihn die Schule 15 Tage lang des Unterrichts. Er leugnete zwar, diese Aussagen selbst geschrieben zu haben, doch die Schule hielt an der Strafe fest.

  • Fächerübergreifend

"KlassenMusizieren" – Musizieren in der Schule

Fachartikel

Musizieren fördert die ganzheitliche Entwicklung, die Sozialkompetenz und das gesellschaftliche Miteinander. "KlassenMusizieren" ermöglicht Schülerinnen und Schülern unabhängig vom Einkommen der Eltern das Erlernen eines Musikinstruments im Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen.

  • Musik

Wenn ein Lehrer schwänzt ...

Fall des Monats

Wenn ein Lehrer offen zugibt, sich nur krankschreiben zu lassen, weil er nicht an eine gewünschte Schule versetzt wird, fehlt er unentschuldigt. So hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden und entfernte den Beamten aus dem Dienst (Az. 3 K 721/15.TR). Ein Berufsschullehrer ist bereits mehrmals versetzt worden, weil es immer wieder zu Beschwerden seitens der Schüler und Eltern wegen seines Unterrichtsstils gekommen ist. Außerdem fiel er aufgrund einer Krankheit längerfristig aus. Als der Amtsarzt den Lehrer aber wieder für diensttauglich hielt, forderte der Dienstherr ihn auf, wieder an seiner Schule zu unterrichten. Der Lehrer aber entgegnete dem mit einem Attest seines Hausarztes, der ihn für weitere zweieinhalb Monate krank schrieb. Gleichzeitig erklärte er schriftlich, dass er nicht mehr an der Berufsschule arbeiten werde und ans Gymnasium versetzt werden möchte. Dort könne er auch trotz Krankschreibung seinen Dienst sofort antreten.

  • Fächerübergreifend

Namensnennung in Buch

Fall des Monats

Nürnberg (D-AH/js) – Eine Lehrerin, die ein Buch über ihre ehemaligen Grundschüler schreibt, darf vollständige, richtige Namen nicht ohne Zustimmung nennen. Das gilt besonders dann, wenn die Schülerin negativ dargestellt wird. So entschied der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 175/14). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, sollte ein als hochbegabt eingestuftes Mädchen die zweite Klasse überspringen. Die Lehrerin dieser Klasse war allerdings dagegen und versuchte, sie ohne Einverständnis der Schulleitung wieder in die zweite Klasse zurück zu versetzen. Die Grundschülerin, deren Mutter und die Lehrerin stritten sich daraufhin über mehrere Monate. Vier Jahre später veröffentlichte die Lehrerin ein Buch, indem sie den Vorfall schilderte. Sie beschrieb das Mädchen als "Möchtegernüberspringerin" und "Pseudo-Hochbegabte" mit mangelhaften Schreib- und Rechenfähigkeiten. Da sie auch den vollen Namen der Schülerin nannte, klagte das Kind mit seiner Mutter.

  • Fächerübergreifend

Leererkalender.de - Ihr Schulplaner zum Selbstgestalten!

Fachartikel

Leererkalender - ein kreatives und garantiert unverwechselbares Arbeitsmittel, das ein ganzes Schuljahr lang richtig Spaß macht! Für die meisten Lehrkräfte ist er zur Organisation des Schulalltags unverzichtbar: der Lehrerkalender oder Schulplaner. Doch so individuell wie der Unterricht ist, so unterschiedlich sind auch die Anforderungen an einen solchen Planer. Der eine hat nicht genug Zensurenlisten, der andere viele Seiten, die gar nicht gebraucht werden, der nächste passt nicht in die Handtasche. Und fast alle sind von außen trist und langweilig. Das geht viel besser! Der Ritterbach Verlag, langjähriger Spezialist für Fachbücher und Publikationen für die Schulpraxis in NRW, bietet auf www.leererkalender.de eine innovative Lösung für kreative Lehrerinnen und Lehrer an. Auf der Onlineplattform können Schulplaner ganz nach Belieben zusammengestellt werden.

  • Berufsvorbereitung /Berufsalltag / Arbeitsrecht / Orga / Bürowirtschaft

Passwortdieb vom Unterricht ausgeschlossen

Fall des Monats

Wenn ein Schüler das Passwort eines Mitschülers für die Schulcomputer findet und dann an Klassenkameraden weitergibt, so rechtfertigt das einen viertägigen Ausschluss vom Unterricht. Es hätte ihm klar sein müssen, dass damit Unsinn getrieben werden könnte, beschloss das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. 12 K 1320/15). Der Schüler hatte im Computerraum der Schule das Passwort eines Mitschülers gefunden. Er gab es daraufhin an einige Klassenkameraden weiter. Die machten sich auch sofort ans Werk, mit dem gefundenen Passwort Unfug zu treiben: Sie riefen mit dem Schülerkonto Pornoseiten auf und installierten ein Computerspiel auf dem Rechner. Der Passwortdieb war Mitglied der schulinternen "Hardware AG" und hätte diese Vorfälle verhindern oder mindestens bei der Schulleitung anzeigen müssen - das tat er allerdings nicht. Vielmehr versuchte er, den ganzen Vorfall zu vertuschen. Als das Ganze dennoch aufflog, schloss ihn die Schulleitung für vier Tage vom Unterricht aus - obwohl er selbst nicht an den Untaten seiner Mitschüler beteiligt war. Dagegen wehrte er sich aber und der Fall ging bis zum Verwaltungsgericht Stuttgart.

  • Fächerübergreifend

Fortbildungsangebot in Form von Fachartikeln

Lehrer-Online ist eine zentrale Anlaufstelle für Lehrkräfte, die eine umfassende Sammlung an Fachartikeln bereitstellt, um Lehrerinnen und Lehrern in ihrer täglichen Arbeit und Weiterbildung zu unterstützen. Mit einer breiten Palette an Themen, von Didaktik und Methodik über Klassenmanagement bis hin zu den neuesten Trends in der Bildungslandschaft, bietet Lehrer-Online wertvolle Einblicke und praktische Tipps, die direkt im Klassenzimmer angewendet werden können. Unsere Fachartikel sind von Expertinnen und Experten verfasst und auf die Bedürfnisse moderner Lehrkräfte zugeschnitten.

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