Bleiben Sie neugierig: Entdecken Sie unsere Fachartikel zu praxisnahen Themen und lernen Sie neue Methoden und Werkzeuge kennen, um die täglichen Herausforderungen im Schulalltag zu meistern. 

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Social-Media-Projektleitfaden: Zwischen Geschichte und Gegenwart

Fachartikel

Wie lassen sich deutsch-deutsche Geschichte, politische Bildung und Social Media sinnvoll verbinden? Der kostenlose Leitfaden zeigt anhand des Instagram-Projekts @wir_in_ost_und_west, wie Social-Media-Projekte didaktisch fundiert im Unterricht und in der politischen Bildungsarbeit umgesetzt werden können.

  • Politik / WiSo / SoWi / Geschichte / Früher & Heute

Barrierefreie Lernumgebung – Tipps zur inklusiven Gestaltung von Klassenraum und Lerninhalten

Fachartikel
5,99 €

Der Artikel liefert Lehrkräften an Regelschulen praxisnahe, kostengünstige Tipps, um ein barrierefreies Lernumfeld zu schaffen. Mit diesen einfachen Anpassungen wird das Klassenzimmer zu einem Ort, an dem Vielfalt als Bereicherung erlebt und selbstständiges Lernen für alle gefördert wird. Inklusive Lernumgebung – Praktische Anleitung für Lehrkräfte an Regelschulen. Einleitung Inklusion ist heute ein unverzichtbarer Leitgedanke moderner Pädagogik. Sie strebt danach, dass alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam lernen und voneinander profitieren können. Für Schulen bedeutet das, Barrieren abzubauen und Lernbedingungen zu schaffen, die allen Lernenden die gleiche Chance auf Bildung und persönliche Entfaltung bieten. Dieser Artikel soll Lehrkräften an der Regelschule helfen, ihr Klassenzimmer so zu gestalten, dass Lernprozesse für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden können. Gestaltung der Lernumgebung Barrierefreie Klassenraum-Gestaltung ist ein zentraler Baustein einer inklusiven Bildung, die allen Schülerinnen und Schülern gleichermaßen die Teilhabe am Lernprozess ermöglicht. Eine wichtige Maßnahme für gelingende Inklusion liegt in einer barrierefreien Lernumgebung. Dazu gehört sowohl die Gestaltung des Klassenzimmers als auch der Lernmaterialien in der Klasse, damit Lerninhalte für alle Lernenden, unabhängig von individuellen Einschränkungen, zugänglich sind. Dabei können bereits kleine Veränderungen große Wirkungen entfalten. Durch gezielte, weitgehend kostengünstige Anpassungen – von flexiblen Sitzordnungen über gut lesbare Schriftarten bis hin zu unterstützender Technologie – lässt sich das Klassenzimmer zu einem Ort machen, an dem Vielfalt als Bereicherung erlebt wird. Ziel des Artikels Der vorliegende Beitrag möchte Lehrkräften an Regelschulen den Einstieg und die Weiterentwicklung in die inklusive Praxis erleichtern. Er liefert praxisnahe Anregungen und konkrete Beispiele, wie bereits mit wenigen, leicht umsetzbaren Anpassungen ein inklusives, barrierefreies Lernumfeld geschaffen werden kann, das allen Schülerinnen und Schülern (mit und ohne Beeinträchtigungen) verbesserte Bedingungen für erfolgreiches und selbstständiges Lernen bietet. Allgemeine Übersicht mit praktischen Tipps für eine inklusive Lernumgebung Lern- umgebung Bedeutung Umsetzung (praktische Beispiele) Klare Strukturen und Routinen Vorhersehbarkeit mit immer gleichen Abläufen reduziert Stress und fördert die Selbständigkeit. Automatisierte Abläufe benötigen weniger Kapazität im Kurzzeitgedächtnis. Rituale (Morgenkreis / Begrüßungsritual, "Tages-Check-In", Verabschiedung) Signale für Übergänge (Klingel für Arbeitsphase, Musik für Aufräumphase) Arbeitsblätter möglichst nach gleichem Schema aufbauen und bekannte Aufgabenformate nutzen Klassenregeln gemeinsam entwickeln und aufhängen (emotionale Sicherheit) ... Selbst- ständigkeit & Organisation Hilfestellungen, um Abläufe zu erleichtern und Zeitabläufe transparent zu machen. Steigerung der Selbstständigkeit. (laminierte) Checklisten/Umklapppläne an Arbeitsplatz Timer oder Sanduhren für Zeitangaben (10 Minuten Arbeitsphase) Ablaufpläne (Schultag, Stunde, Aufgabe) Wochenplanarbeit (Methode) ... Materialien & Medien Klare, reizarme Arbeitsblätter können die kognitive Belastung reduzieren und ermöglichen eine Fokussierung auf das Relevante (den Inhalt). Durch unterschiedliche mediale Angebote können die Lernenden nach ihrem bevorzugten Sinneskanal arbeiten. Barrierefreie Arbeitsblätter klares Layout mit (farblich) abgetrennten Bereichen große Schrift, Zeilenabstand, starke Kontraste Schriftart mit klaren und nicht missverständlichen Buchstaben (Comic Sans MS, Norddruck) Icons/Piktogramme (zum Beispiel für Lesen, Schreiben, Rechnen) ... Multimediale Optionen alternative Darstellungsformen anbieten (Bilder, Grafiken, Audiodateien) PDFs mit durchsuchbarem Text und ausreichendem Kontrast bereitstellen Videos mit Untertitel/Gebärdensprache/Transkriptionen Assistive Software (Screen-Reader, Text-to-Speech, Vorlesefunktionen) ... Raum-organisation & Sichtbarkeit Struktur gibt Orientierung und reduziert Ablenkungen. Angepasste Sitzmöglichkeiten ermöglichen Bewegungsfreiheit beim Arbeiten. Ruhezonen bieten Rückzugs-möglichkeiten bei Überforderung. Bodenmarkierungen oder farbige Teppiche, um Zonen abzugrenzen (Arbeitsbereich, Ruhe-Ecke) Beschriftete Schränke und Regale (Bilder + Text) Wackel-Hocker, Stehpulte Licht im Klassenraum überprüfen (blendfreie Lampen) Flexible Raumgestaltung (Möbel) Cool-Down-Ecke mit Kissen, sensorischen Gegenständen, Musik Signalkarten (Ich brauche Hilfe, Ich brauche eine Pause) ... Visuelle Hilfen Schnell erfassbare Orientierungshilfen. Unterstützt Lernende mit Sprach- oder Leseschwierig-keiten. Tages- und Stundenpläne mit Icons an der Tafel Lernziele Farbcodierung für Fächer und Aufgaben-arten (Klebezettel, farbige Kopfzeilen) Schritt-für-Schritt-Anleitungen bei neuen Aufgabenformaten (Visualisierung durch Bilder oder ein kurzes Video) ... Hinweis: Die Tabelle dient als Übersicht und soll Ideen und Anreize geben, Klassenraum und Lerninhalte gut an die Lernenden anzupassen. Dafür müssen nicht alle hier aufgeführten Punkte umgesetzt werden, sondern nur die für Ihre Klasse passenden Maßnahmen. Förderschwerpunkt-spezifische Hinweise Förder-bereich Besondere Aspekte Praktische Maßnahmen Lern-behinderung (Legasthenie, Dyskalkulie) Schwierigkeiten beim Erwerb von Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen) Konzentrations- und Aufmerksamkeits-probleme Langsamere Verarbeitungs-geschwindigkeit klare, übersichtliche Strukturen große Schrift (farblich) getrennte Rechen-/Lese-Abschnitte, Leselineale, Rechenhilfen Text-to-Speech und Rechen-Apps Flexible Sitzordnung Beschriftung/Visualisierung von Material Erhöhte Anzahl an Wiederholungen Übungsblätter mit gestuften Schwierigkeitsgraden Spielbereich/Rückzugszone Lärmschutz-Kopfhörer Leichte Sprache ... Emotionale- soziale Entwicklung (zum Beispiel ADHS, Verhaltens-störungen, Bindungs-störungen) Probleme im sozialen Miteinander, Konfliktlösung Emotionale Regulation, Impulskontrolle Motivation und Selbstwertgefühl klar abgegrenzte Bereiche feste Plätze für Taschen und Jacken visuelle Orientierungshilfen (Timer, Ablauf) klare Zeitlimits positives Verstärkungssystem Verhaltensverträge kurze Bewegungs-/ Entspannungsphasen "Cool-Down-Ecke" für Selbstregulation Lärmschutz-Kopfhörer ... Sehen (visuelle Beeinträch-tigung) Eingeschränktes Sehvermögen, Farbenblindheit, Blindheit Schwierigkeiten beim Lesen von Texten, Erkennen von Symbolen Hochkontraste auf Tafel/Material Große Schrift und Zeilenabstände Entfernungen zu Objekten beachten (Sitzplatz) ausreichende Beleuchtung Vergrößerungsgeräte (Software/Lupen-App) Audio-Versionen (Audio-Books, Podcasts, sprechende Taschenrechner) Taktile Elemente (strukturierte Karten und Modelle) ggf. Braille optische und elektronische Hilfsmittel nutzen ... Hören (auditive Beeinträch-tigung) Schwerhörigkeit, Taubheit, zentrale Hörverarbeitungs-störungen Probleme beim Verstehen mündlicher Instruktionen Untertitel/Transkript schriftliche Zusammenfassungen ergänzende Gesten/Mimik (Gebärden) hohe Tonqualität Hintergrundgeräusche minimieren Austausch in kleinen Gruppen in ruhiger Umgebung (außerhalb des Klassenzimmers) gegebenenfalls Schalldämmung durch Akustikplatten an Wänden/Decken Teppichboden Induktionsschleifen, FM-Systeme, Hörgeräte-Kompatibilität Transkription von Vorträgen, Untertitel für Videos ... Sprache (Sprach-entwicklungs-störung, Artikulations-störung) Eingeschränkter Wortschatz, Grammatik- und Syntaxprobleme Schwierigkeiten beim Verstehen von Anweisungen Aussprache- und Artikulationsdefizite ritualisierte Gesprächsformen sprachliche Bearbeitung von Texten (gegebenenfalls leichte Sprache) klare kurze Anweisungen Paarr-/Gruppenarbeit zum Sprechen Unterstützende Kommunikationshilfen (Gebärdensprache, Bildkarten, Kommunikations-Apps) Sprachförderprogramme ... Körperliche und motorische Entwicklung (körperliche Beeinträch-tigung) Eingeschränkte Fein- und Grobmotorik, Koordinations-störungen Fatigue, Schmerzen bei längerem Sitzen ergonomische Schreibgeräte adaptive Tastaturen, spezielle Schreibgeräte, Tablet-Stifte flexible Sitzplätze und verschiedene Sitzhaltungen anbieten (Sitzsack im Morgenkreis) ggf. Besonderheit wie Kopfhaltung beachten barrierefreie Klassenräume: breite Türen, Rampen, genügend Platz zwischen Tischen und Regalen und am Sitzplatz (Rollstuhl, Rollator) Material frei zugänglich (nicht zu hoch im Regal) gegebenenfalls rutschfeste Unterlagen bei feinmotorischen Einschränkungen digitale Bearbeitung von Aufgaben ... Geistige Entwicklung (geistige Beeinträch-tigung) Reduzierte kognitive Fähigkeiten, langsameres Lerntempo Eingeschränkte abstrakte Denkfähigkeit reduzierte Informationsmenge klare Struktur häufige Wiederholungen und Übungen realitätsnahe Beispiele (Lebensweltbezug) konkrete Materialien (Realgegenstand) Unterschiedliche Sinneskanäle ansprechen (Apfel fühlen, schmecken, riechen) einfache Sprache (mit Bildern oder Gebärden unterstützen) Visualisierungen (zum Beispiel METACOM) Umklapp-Pläne, Erst-Dann-Pläne akustische Signale für Phasenübergänge Stundenpläne/Ablaufpläne visualisieren und strukturieren Schritt-für-Schritt-Anleitungen Handlungsorientierung Beschriftete Schränke und Regale (Bilder + Text) ... Autismus-Spektrum Schwierigkeiten mit sozialer Interaktion, Kommunikation Sensorische Überempfindlich-keiten, Routine-Bedürfnis Ruhige Lernzone Klare Strukturen und Abläufe Piktogramme/Ablauf-Karten schriftliche Aufgaben statt rein mündlich TimeTimer (Zeit-Visualisierung) TEACCH-Ansatz Lärmschutz-Kopfhörer Dimmbare Lampen Gewichtdecken ... Mehr-sprachigkeit Unterschiedlicher Wortschatz, Verständnis-schwierigkeiten Glossare in beiden Sprachen bildgestützte Erklärungen mehrsprachige Lern-Apps Lern-Spiele für DaZ/DaF bilinguales Peer-Tutoring Beschriftete Schränke und Regale (Bilder + Text) ... Hinweis: Viele Maßnahmen lassen sich kombinieren und sind nicht auf einen einzelnen Förderschwerpunkt begrenzt. Zum Beispiel können visuelle Zeitpläne und eine geringe Geräuschkulisse sowohl Menschen im Autismus-Spektrum als auch Lernenden mit ADHS durch den Schulalltag helfen und den Lernprozess positiv beeinflussen. Wie Sie starten können: Bestandsaufnahme : Prüfen Sie, welche der genannten Maßnahmen im eigenen Klassenraum bereits vorhanden sind und wo Lücken bestehen. Prioritäten setzen : Wählen Sie zwei bis drei neue Maßnahmen aus, die sie testen möchten (zum Beispiel visueller Tagesplan, flexible Sitzplätze, visueller Timer). Pilotphase: Probieren Sie die Maßnahmen in einer Woche aus und dokumentieren Sie Beobachtungen (Akzeptanz, Aufwand, Wirkung). Feedback: Holen Sie Feedback von den Schülerinnen und Schülern ein. Dokumentieren Sie und passen die Maßnahmen anschließend an. Anpassen: Passen Sie die Maßnahmen basierend auf Ihren eigenen Beobachtungen und Rückmeldungen der Klasse an. Erweitern: Wählen Sie ein bis zwei weitere Maßnahmen aus und erweitern Ihre barrierefreie Lernumgebung (zum Beispiel barrierefreie Arbeitsblätter und Einsatz von Lärmschutz-Kopfhörern). Austausch mit Kollegium: Tauschen Sie sich mit anderen Lehrkräften über die Maßnahmen aus und reflektieren Sie den Nutzen einzelner Maßnahmen. Nehmen Sie das gesamte Kollegium mit ins Boot, um Aufgaben untereinander aufzuteilen und Ressourcen zu sparen. Ressourcen-Katalog: Erstellen Sie ein zentrales Dokument (Cloud), in dem alle Vorlagen, Checklisten und Links zu externen Hilfsmitteln gesammelt werden können. Viel Erfolg und Freude beim Gestalten Ihres inklusiven Klassenzimmers, in dem sich alle Schülerinnen und Schüler wohl fühlen sollen! :-) Fazit Die Umsetzung einer inklusiven Lernumgebung muss nicht sofort komplett erfolgen. Bereits kleine, gezielte Anpassungen – etwa klare Routinen, gut sichtbare Visualisierungen oder barrierefreie Materialien – können den Schulalltag für alle Lernenden spürbar verbessern. " Aus kleinem Anfang entspringen alle Dinge ." (Marcus Tullius Cicero)

  • Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Spezieller Förderbedarf, Fort- und Weiterbildung

Lehrkräfte schaffen Resonanz: So entsteht ein starkes Lernklima im Klassenzimmer

Fachartikel
5,99 €

Wir spüren es beim Betreten des Klassenzimmers: Diese leise Schwingung zwischen uns und den Lernenden, die den Raum mit Klasse und Leben füllt. Dieser Beitrag ist eine Einladung, Schule als Resonanzraum zu erleben – als Ort, an dem echte Verbindungen den Ton angeben. Resonanzpädagogik und die wichtigsten Erkenntnisse zur Freisetzung von Lehr-KRAFT Lernen gelingt, wenn Du als Lehrkraft, deine Lernenden und der Lerngegenstand in einem fruchtbaren Wechselverhältnis zueinanderstehen. Wenn du das erreichst, entsteht Resonanz – als natürliches Phänomen beschreibt Resonanz einen grundlegenden physikalischen Mechanismus, der in vielen Bereichen vorkommt, von der Mechanik über die Akustik bis zur Teilchenphysik. Der Mediziner Joachim Bauer greift den Resonanzbegriff auf, um die elementaren Prozesse in der Entwicklung des Selbst zu beschreiben. Daraufhin entwickelt der Soziologe Hartmut Rosa die Resonanzpädagogik. Resonanz zu erzeugen, so meine Erfahrung, ist eine der wichtigsten Grundbedingungen für ein gelungenes Lernerlebnis. Für Rosa bedeutet Resonanz "In-Beziehung-Treten mit einer Sache", zugleich bildet Resonanz "ein Moment der Offenheit und Unverfügbarkeit […]" (Rosa und Endres 2026:7). Wie ist das im Unterricht möglich? Dazu bedarf es einer kleinen Exkursion in die Physik: Resonanz – wenn Schwingungen sich gegenseitig verstärken Resonanz beschreibt ein Phänomen, bei dem ein schwingungsfähiges System besonders stark reagiert, wenn es von außen mit der passenden Frequenz angeregt wird – nämlich mit seiner Eigenfrequenz . In diesem Moment überträgt sich die Energie der äußeren Kraft besonders wirkungsvoll auf das System. Die Folge: Die Schwingung wird deutlich stärker als die ursprüngliche Anregung. Wie Resonanz entsteht: Schwingungsfähiges System: Jedes System, das schwingen kann – sei es eine Brücke, ein Musikinstrument oder ein Molekül – besitzt eine oder mehrere Eigenfrequenzen, also "Lieblingsfrequenzen", auf denen es besonders leicht in Bewegung gerät. Äußere Anregung: Eine periodische äußere Kraft (zum Beispiel Wind, Schall, elektrische Impulse) wirkt auf das System ein und liefert Energie. Treffen der Frequenzen: Stimmen die Frequenz der äußeren Anregung und die Eigenfrequenz des Systems überein, kommt es zur Resonanz. Die Energieübertragung läuft dann besonders effizient. Verstärkte Schwingung: Das System reagiert mit einer deutlich größeren Schwingungsamplitude – es "schaukelt sich auf". Wie können wir uns diesen Mechanismus für unsere Lehr- und Lernstunden in jedem Fach zunutze machen? "Unterricht" war gestern – heute gilt "freedom to learn" (Carl Rogers) Carl Rogers forderte schon in den 1960er Jahren die Ermöglichung von Lernen. Sein Konzept von der Freiheit des Lernens bedeutet keineswegs Beliebigkeit. "Freedom to learn" meint, Vertrauen in die Lernenden zu haben, in ihre Entwicklung, ihrer Einsatzbereitschaft, die sich von Natur aus einstellt, wenn das physikalische Phänomen der Resonanz durch Neugier, persönlicher Ansprache und Kooperation anstatt Konkurrenz im Mittelpunkt stehen. Den Beginn des resonanten Klassenzimmers markiert das Interesse der Lernenden: Welche Fragen bringen sie mit? Was bewegt sie, bedingt durch das Alter, die Herkunft, die mentalen Dispositionen? Wichtig ist, zuerst sich selbst als Kraft des Lehrens und Lernens zu begreifen, dann erst sind die Bedingungen für energiereiches Lernen gegeben. Energie entsteht, wenn die Lernenden Fragen stellen. Schülerinnen und Schüler wollen wissen: Welche Relevanz für mein Dasein in der Welt kann ich in dem vorgegebenen Lernthema erkennen? Wenn du als Lehrkraft die Bedeutsamkeit des Lerninhalts personalisierst, indem du einen Inhalt auswählst, der eine vertiefende Auseinandersetzung mit dieser Frage möglich macht, werden deine Lernenden zu aktiven Gestalterinnen und Gestaltern ihres Lernprozesses, anstatt zu passiven Konsumierenden von bloßem Faktenwissen. Rogers humanistische Pädagogik und Rosas Resonanzpädagogik treffen sich an dieser Stelle, nämlich in der Annahme, dass Lernen ein lebendiges Beziehungsgeflecht ist. Wann gilt ein Lerngegenstand als "resonant"? Resonant wird ein Lerngegenstand, wenn er drei Bedingungen erfüllt: Bedeutsamkeit: Lernende erkennen im Lerninhalt ihre persönlichen Fragen, ihre Gegenwart und Zukunft. Ansprechbarkeit: Der Lerngegenstand ermöglicht das Sprechen über die Sache durch den Vorrang von affektiven Lernkanälen vor kognitiven Zugängen zum Inhalt. Unverfügbarkeit: Resonanz lässt sich nicht erzwingen – sie entsteht im Moment, in dem der Funke überspringt, allein durch Dich als schwingungsfähiges System und Führungskraft im Klassenzimmer, die ihre Lernenden in den Mittelpunkt ihrer pädagogischen Arbeit stellt. Ein Beispiel: Das Thema Soziale Gerechtigkeit bleibt abstrakt, solange es nur mit Ergebnissen aus sozialwissenschaftlichen Studien, Statistiken und Umfragen gefüllt ist. Sobald die Klasse jedoch vorhandene Privilegien reflektiert und eigene Handlungsmöglichkeiten diskutiert, wird der Lernraum zum Energieraum – also resonant – man spricht vom Globalen und wechselt die Perspektive hin zum Persönlichen. Es findet eine Bewegung statt: vom Abstraktem zum Erlebbaren. Der Effekt: Du als Lehrkraft fühlst dich lebendig, denn du bist Initiatiorin oder Initiator eines positiven Wirkungskreislaufs. Leuchtende Augen von Kindern und Jugendlichen blicken dich voller Wertschätzung und Freude an. Du fühlst dich wie ein Musikinstrument, das lauter klingen will. Drei Organisationstools für ein resonantes Klassenzimmer Resonanzräume lassen sich systematisch gestalten. Ich stelle drei Tools vor, die wie praktische Werkzeuge genutzt werden können: Sitzordnung: Meiner Erfahrung nach ist eine dezidierte Lerngruppenanalyse sehr hilfreich, um eine maximale Resonanz in den Arbeitsphasen zu erzeugen. Ich teile die Schülerinnen und Schüler in zwei unterschiedlichen Gruppen ein und setze sie nach dem Schlüssel-Schloss-Prinzip (bekannt aus der Biologie) zusammen. Hierzu hilft die Analyse des Lern- und Arbeitsverhaltens im Hinblick auf fachspezifische und überfachliche Kompetenzbereiche. Rituale der Verbindlichkeiten: Ritualisierte, zur Lerngruppe passende Kooperationsformen, wie zum Beispiel das Think-Pair-Share-Verfahren, das je nach Spezifika der Lerngruppe, unterschiedlich zu gestalten ist. Ebenso hat sich der Einsatz von Musik zu Stundenbeginn als sinnvoll erwiesen. So erhalten die Lernenden die Gelegenheit, sich auf das Lernen einzustimmen. Das Lernen im Klassenzimmer öffnen : Share-Phasen in den digitalen Raum verschieben. Nutze die digitale Plattform deiner Schule als Raum zur Initiierung von positiven Spiegelungs- und Wertschätzungsprozessen und stärke damit das Klassengefühl deiner Schülerinnen und Schüler! Diese und viele weitere Tools helfen dir, deine Lehr-Kraft zu spüren. Sie schaffen einen verlässlichen Rahmen, der Offenheit zulässt, ohne ins Chaos abzugleiten. Fazit Resonanzpädagogik erinnert daran, dass Schule mehr ist als eine Stätte für Wissensaneignung. Sie zeigt auf, wie Schule und Klassenzimmer zum Ort der echten Leistung durch authentische menschliche Verbindung wird. Entscheidend ist nicht die perfekte Inszenierung von "Unterricht". Es kommt auf die Haltung an: Eine Lehrkraft agiert kraftvoll, wenn sie selbst in Resonanz geht mit ihrem Fach, mit ihren Schülerinnen und Schülern und dem geht voraus, mit sich selbst. Resonanz erzeugt wechselseitige Dynamik – deine Lehr-Kraft bildet die Lern-Kraft deiner Klasse. Literaturverzeichnis Rogers, Carl R. (1969). Lernen in Freiheit. München: Kösel-Verlag. Rosa, Harmut und Wolfgang Endres (2016). Resonanz Pädagogik. Weinheim: Beltz Verlag.

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Elementarbildung, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Können Eltern Schulen zu Sanktionen gegen Mitschülerinnen oder Mitschüler zwingen?

Fall des Monats

Werden Kinder von Mitschülerinnen oder Mitschülern gemobbt, verlangen Eltern sofortige Maßnahmen der Schule. Aus pädagogischen Gründen wird dagegen meist gezögert, oft wird aus Sicht der Eltern zu mild gehandelt. Können Eltern die Schule gerichtlich dazu zwingen, den Mitschüler zu suspendieren oder von der Schule zu verweisen? Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat am 09. Januar 2026 (AZ: 4 Bs 128/25) entschieden, dass Schülerinnen und Schülern oder deren Eltern kein rechtlich durchsetzbarer Anspruch darauf zusteht, dass die Schule bestimmte Ordnungsmaßnahmen gegen Mitschülerinnen oder Mitschüler ergreift. Nach Auskunft des Rechtsportals "anwaltauskunft.de" des Deutschen Anwaltvereins (DAV) stärkt diese Entscheidung die pädagogische Autonomie von Schulen. Gleichzeitig werden den individuellen Durchsetzungsrechte im Schulverhältnis Grenzen aufzeigt. Das Gericht wies damit die Beschwerde von Antragstellern zurück, die im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Bestrafung eines Mitschülers durch die Schulbehörde erzwingen wollten. Streit um staatliche Schutzpflichten Begonnen hatte das Verfahren nach einem Konflikt zwischen Schülern. Die Eltern verlangten, die Schule müsse zum Schutz der psychischen Gesundheit ihres Kindes zwingend gegen einen anderen Schüler vorgehen. Sie argumentierten, dass § 49 Abs. 4 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) nicht nur dem öffentlichen Interesse, sondern auch dem Schutz der individuell beteiligten Personen diene. Aus der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht für die körperliche und psychische Unversehrtheit leite sich daher ein subjektives Recht ab, bei schwerwiegenden Konflikten eine Sanktionierung des Störers zu verlangen. Nachdem das Verwaltungsgericht Hamburg den Eilantrag abgelehnt hatte, verfolgten die Antragsteller ihr Begehren mit der Beschwerde zum Hamburgischen Oberverwaltungsgericht weiter. Diese blieb ohne Erfolg, auch hier wurde die Beschwerde zurückgewiesen. Gericht: Ordnungsmaßnahmen als pädagogisches Instrument, nicht als Drittschutz Das OVG Hamburg stellt maßgeblich darauf ab, dass § 49 Abs. 4 HmbSG zwar Ordnungsmaßnahmen unter anderem "zum Schutz beteiligter Personen" ermöglicht, daraus aber kein subjektiv-öffentliches Recht eines betroffenen Schülerin oder Schülers folgt, Disziplinarmaßnahmen gegen andere Schülerinnen oder Schüler gerichtlich durchzusetzen. Nach der sogenannten Schutznormtheorie bedarf es einer Norm, die erkennbar (auch) Individualinteressen schützen soll. Dies verneint der Senat: Die Vorschrift diene primär der Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie eines geordneten Schulbetriebs; etwaige Schutzwirkungen zugunsten Dritter seien reflexartig, nicht als einklagbarer Anspruch ausgestaltet. Zur Begründung verweist das Gericht besonders auf die Systematik des Gesetzes: Verfahrensrechte (zum Beispiel Anhörung, Vertrauensperson) seien in § 49 HmbSG nur für denjenigen vorgesehen, gegen den sich eine Ordnungsmaßnahme richtet – nicht aber für Dritte, die vom Fehlverhalten betroffen sind. Zudem spreche auch die gesetzliche Konzeption ("höchstens eine Ordnungsmaßnahme je Fehlverhalten") gegen ein nachträgliches "Nachfordern" strengerer Maßnahmen. Schließlich folge aus der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nach Auffassung des Senats nicht, dass Betroffene einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen erhalten müssten; dem Gesetzgeber stehe hier ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Die Konsequenz aus der Entscheidung Die Entscheidung verdeutlicht: Schulen und Behörden müssen Konflikte bearbeiten und Schutz gewährleisten. Betroffene können jedoch nicht ohne Weiteres gerichtlich erzwingen, dass und welche Ordnungsmaßnahme gegen andere Schüler ergriffen wird. Zugleich bleibt unberührt, dass Schulen bei Gefährdungslagen handeln müssen und ihnen hierfür ein Instrumentarium zur Verfügung steht. Rechtlich entscheidend ist jedoch, dass § 49 Abs. 4 HmbSG nach Ansicht des OVG Hamburg kein einklagbares Individualrecht Dritter begründet. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Primarstufe

"Escape Cannabis" – Cannabisprävention innovativ und spannend gestalten

Fachartikel

Entdecken Sie das digitale Escape Game "Escape Cannabis"! In diesem 30-minütigen Spiel erfahren Lernende ab 14 Jahren spielerisch mehr über die Risiken und Wirkung von Cannabis und decken die größten Cannabismythen auf. Mit dem passenden Unterrichtsmaterial kann das Spiel direkt eingesetzt werden – motivierend, interaktiv und ohne großen Aufwand. Mythen wie "Cannabis ist harmlos" oder "Von Cannabis wird man nicht abhängig" begegnen Jugendlichen täglich – in Social Media, in Chats oder auf dem Schulhof. Umso wichtiger ist es, diese Fehlinformationen aufzubrechen und fundiertes Wissen zu vermitteln. Mit der Teillegalisierung im April 2024 ist Cannabis vermehrt in den medialen Fokus gerückt und Aufklärungsbedarf über Cannabis steigt. Suchtpräventionsangebote sollten die Jugendlichen in ihrer Lebenswelt abholen und niedrigschwellig sein. Womit ginge das besser als mit einem Online-Game? Genau hier setzt das vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) geförderte Spiel "Escape Cannabis" an.

  • Biologie / Ernährung und Gesundheit / Natur und Umwelt / Politik / WiSo / SoWi / Religion / Ethik
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Mündliche Kompetenzen von Grundschulkindern bewerten

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel rund um die mündliche Beteiligung erhalten Lehrkräfte Tipps zur gezielten Lernendenbeobachtung hinsichtlich ihrer Aktivitäten neben den schriftlichen Leistungen. Außerdem liefert er eine Liste mit Kriterien zur Notenfindung der Mitarbeit (Kopfnote im Zeugnis) sowie der mündlichen Note in einem Fach. Definition Mitarbeit Bei der Mitarbeit handelt es sich um die Quantität der mündlichen Äußerung beziehungsweise die Bereitschaft zu mündlicher Aktivität, also beispielsweise wie oft ein Kind sich meldet. Die Leistungen fließen in die Kopfnoten (Verhalten und Mitarbeit) ein, die es in einzelnen Bundesländern (noch) gibt. Andernfalls wird die Mitarbeit eines (Grundschul-)Kindes in seiner Verbalbeurteilung beschrieben. Mündliche Beteiligung: Anforderungsbereiche Mündliche Beteiligung bezieht sich auf die Qualität der mündlichen Äußerungen , also ob diese zum Thema passen, inhaltlich richtig sind oder den Unterricht vorantreiben. Man kann die mündliche Kompetenz auch in verschiedene Anforderungsbereiche einteilen: Anforderungsbereich I : Wiedergeben oder beschreiben: Die Schülerinnen und Schüler können bekannte beziehungsweise erlernte Informationen wiedergeben sowie einfache Sachverhalte beschreiben. Anforderungsbereich II : Zusammenhänge herstellen, Anwenden und Strukturieren: Die Schülerinnen und Schüler können ihnen bekannte Sachverhalte begründen, sie mit anderen Informationen in Beziehung setzen oder auf andere Sachverhalte übertragen (Transferleistung). Anforderungsbereich III : Reflektieren und beurteilen: Die Schülerinnen und Schüler können sich neue Sachverhalte (mit teils unbekannten Problemstellungen) erschließen, sie gelangen zu eigenen Urteilen, Verallgemeinerungen und entwickeln Lösungsstrategien oder Ansätze davon. Geeignete mündliche Formate für Grundschülerinnen und Grundschüler sind Präsentationen, Referate oder auswendig gelernte Gedichte. Die mündliche Beteiligung geht in die jeweilige Fachnote ein. Beispiele: S. meldet sich im Sachunterricht sehr häufig (gute Mitarbeit). Allerdings wiederholt er in eigenen Worten oft nur das, was zuvor schon gesagt wurde. In einer Präsentation zum Thema "Ritter" spricht er nach zwei Wochen Vorbereitung in sehr kurzen Sätzen (befriedigende mündliche Leistung). L. meldet sich in Deutsch nur selten, zeigt also eine mäßige Mitarbeitsleistung. Sie kann aber nach Aufrufen eine passende Antwort geben und setzt Fachbegriffe wie "Verb" oder "Präsens" souverän ein. Gibt es ein Gedicht auswendig zu lernen, so trägt sie dies fehlerfrei und betont vor. Mündlich wird sie also gut bewertet. Gewichtung der mündlichen Kompetenzen Es gibt keine allgemeingültige Regelung , in welchem Verhältnis die mündliche Note in die Fachnote eingeht. Im Optimalfall gibt es schulinterne oder fachspezifische Absprachen, damit lehrkraftunabhängig gleich bewertet wird. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt sich die Orientierung an der Anzahl der vorgeschriebenen Klassenarbeiten in einem Fach. In Mathematik, Deutsch oder den Fremdsprachen, wo viele Klassenarbeiten geschrieben werden, ist ein Verhältnis der schriftlichen zur mündlichen Note von 70:30 angebracht. In Fächern wie Sachunterricht, wo es Klassenarbeiten gibt, aber auch in anderen Unterrichtsformen wie Projektarbeit gelernt wird, sollte es 60:40 sein. In wenig testorientierten Fächern wie Religion oder Musik mit oftmals nur einem Test pro Halbjahr ist 50:50 berechtigt. Die Eltern sind zu Beginn des Schuljahres über das Bewertungsverhältnis zu informieren. Das schreibt das Schulgesetz beispielsweise in Bayern oder Baden-Württemberg sogar ausdrücklich vor. Tipps zur Beobachtung der mündlichen Kompetenzen Laufend Notizen machen Im besten Fall schafft es die Lehrkraft sich während der Unterrichtsstunde oder direkt im Anschluss, spätestens aber am Ende einer Schulwoche, formlos Beobachtungen zur Mitarbeit und mündlichen Beteiligung ihrer Schülerinnen und Schüler aufzuschreiben. Vor einem Ferienabschnitt sollten die Aufschriebe nach Schülerinnen und Schülern sortiert in eine Computervorlage, ein spezielles Heft oder auf eine Karteikarte übertragen werden. Dadurch wird Zeit gepart, weil anhand der Aufzeichnungen zügig einen Zeugnistext formuliert oder eine Note vergeben werden kann. Beispiele: Emilia erklärt sehr genau den Aufbau des Hundegebisses. Gustav meldet sich während der ganzen Stunde nicht. Madita trägt das Gedicht "Die Tulpe" fehlerfrei vor. Gezielte Beobachtungen durchführen Um stillere Kinder nicht zu übersehen oder sich vom subjektiven Eindruck hinsichtlich eines Lernendenverhaltens nicht täuschen zu lassen, sollte von Zeit zu Zeit die gezielte Beobachtung von zwei oder drei Lernenden im Laufe einer Unterrichtsstunde oder -phase stattfinden. Hierbei kann ein Kriterienkatalog (siehe unten) hilfreich sein. Abfragen durchführen Die Lehrkraft kann sich beispielsweise im Rahmen einer Werkstattphase oder zu Beginn einer Unterrichtsstunde eine Schülerin oder einen Schüler zu sich holen und ihr oder ihm Fragen/Aufgaben zum aktuellen Thema stellen/geben. Alternativ kann sie die Überprüfung spielerischer gestalten und für schüchterne Kinder mit weniger Druck verbinden. Hierzu lässt sie abwechselnd Gruppen Fragen zum aktuellen Thema beantworten. Vorab darf diskutiert werden, aber jeder und jede muss einmal eine Antwort geben. Wer in der Gruppe gibt den Ton an (Mitarbeit)? Wer kennt die richtige Antwort (mündliche Leistung)? Wer traut sich diese vor der Klasse zu sagen (Mitarbeit)? Verschiedene Frageformen einsetzen Mit W-Fragen ("Wie heißt das männliche Schwein?") erfragt die Lehrkraft ganz gezielt eine bestimmte Antwort oder einen Fachbegriff und animiert so auch schüchterne oder leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zum Sprechen. Zur Abfrage von Sachverhalten bieten sich offene Fragen an. Beispiele: Nicht: "Welche Tiere leben auf einem Bauernhof?" Sondern: "Beschreibe mir die Bewohner eines Bauernhofes." Dabei werden von den Schülerinnen und Schülern vollständige Sätze eingefordert und die Lehrkraft erfährt etwas über die Ausdrucksweise. Die eigene Meinung lässt sich so leichter erfragen. Nicht: "Was ist dein Lieblingstier?" Sondern: "Nenne mir dein Lieblingstier und erkläre, warum das so ist." Schülerinnen und Schüler als Moderatorinnen und Moderatoren Zur Steigerung der Sprechaktivität und zur Beobachtung des Gesprächsverhaltens sollte die Lehrkraft sich immer wieder aus Gesprächen zurückziehen. An ihrer Stelle ruft eine Schülerin oder ein Schüler die anderen auf. Alternativ rufen sie sich gegenseitig im Wechsel auf. Kriterienkatalog zur mündlichen Beteiligung Mithilfe der nachfolgenden Auflistung kann die Lehrkraft eine mündliche Note objektiv begründen. Der Bogen kann bei einem Elterngespräch hilfreich sein, um konkrete Verhaltensbeispiele zu benennen. Auch kann er im Rahmen eines Coaching-Gesprächs mit dem Kind selbst besprochen werden.

  • Fächerübergreifend

Reichsbürger-Ideologie und Schule: Wann Lehrkräfte ihre Eignung verlieren

Fall des Monats

Ein Schulrechtsfall aus Baden-Württemberg zeigt, wie schnell persönliche Überzeugungen zur professionellen Grenze werden können. Wenn Lehrkräfte Staat, Gerichte und Verfassung infrage stellen, geht es nicht mehr um Privatmeinungen, sondern um Eignung, Verantwortung und den Schutz von Schülerinnen und Schülern. Schulen sind mehr als Lernorte und Orte demokratischer Sozialisation. Lehrkräfte prägen nicht nur Wissen, sondern auch Werte, Haltung und den Umgang mit staatlichen Institutionen. Gerade deshalb stellt sich immer wieder die Frage, wo die Grenzen persönlicher Überzeugungen von Lehrkräften verlaufen, insbesondere dann, wenn diese Überzeugungen die Geltung der Rechtsordnung oder die Legitimität staatlicher Institutionen infrage stellen. Ein aktueller Beschluss aus Baden-Württemberg zeigt, wie deutlich die Rechtsprechung hier Position bezieht. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am 07. Oktober 2025 (Az.: 9 S 485/25) die Beschwerde eines Lehrers zurückgewiesen, dem die Lehrtätigkeit untersagt wurde. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz (VG Stuttgart). Wie das Portal anwaltauskunft.de mitteilt, reicht bereits ein hartnäckiges, für Reichsbürger typisches Verhalten im außerschulischen Bereich aus, um die persönliche Eignung für den Schuldienst dauerhaft zu verneinen. Zwischen Physikunterricht und Staatsleugnung Der betroffene Lehrer unterrichtete an einer privaten Schule in Baden-Württemberg die Fächer Mathematik und Physik. Nach Erkenntnissen des Landesamts für Verfassungsschutz war er über längere Zeit durch Äußerungen und Handlungen aufgefallen, die der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene zugeordnet werden. Dazu gehörte unter anderem: Er verweigerte Rundfunkbeiträge mit der Begründung, das Grundgesetz sei seit 1990 erloschen, bezeichnete Polizisten bei Verkehrskontrollen als "Angestellte einer GmbH" und forderte von Richtern eine "alliierte Lizenz". Besonders brisant: Selbst im laufenden Verfahren verweigerte er die Annahme behördlicher Schreiben, weil die Adressierung als "Herr" angeblich fehlerhaft sei. Das Regierungspräsidium Stuttgart untersagte ihm die Tätigkeit, nachdem das Landesamt für Verfassungsschutz Erkenntnisse über den Mann übermittelt hatte. Sein Verhalten wurde wie folgt bewertet: Bestreiten der Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat, Behauptung, das Grundgesetz sei nicht mehr gültig, Leugnung der hoheitlichen Befugnisse von Gerichten und Polizei, sowie aktives Verweigerungsverhalten gegenüber staatlichen Maßnahmen, etwa bei Gerichts- und Polizeikontakten. Die obere Schulaufsichtsbehörde untersagte daraufhin auf Grundlage von § 8 Privatschulgesetz Baden-Württemberg (PSchG) seine weitere Tätigkeit als Lehrer an der Ersatzschule und ordnete die sofortige Vollziehung an. Gegen diese Maßnahme wehrte sich der Lehrer gerichtlich, ohne Erfolg. Lehrer darf nicht mehr unterrichten - Schutz der Schüler wiegt schwere Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass § 8 PSchG der Schulaufsicht ein präventives Eingriffsrecht gibt. Es geht nicht um Bestrafung, sondern um Gefahrenabwehr. Maßgeblich sei, ob Tatsachen vorliegen, die eine Lehrkraft für den Schuldienst ungeeignet erscheinen lassen. Eine absolute Gewissheit sei dafür nicht erforderlich. Besonders deutlich wird das Gericht bei der charakterlichen Eignung: Lehrkräfte hätten eine Vorbild- und Schutzfunktion gegenüber minderjährigen Schülerinnen und Schülern. Wer die Geltung der Rechtsordnung ablehne und staatliche Institutionen nicht anerkenne, könne diese Rolle nicht erfüllen – unabhängig davon, ob entsprechende Äußerungen bereits im Unterricht gefallen seien. Auch außerschulisches Verhalten dürfe berücksichtigt werden, wenn es Rückschlüsse auf die innere Haltung zulasse. Das Gericht betonte zudem: Eltern dürften darauf vertrauen, dass auch an privaten Ersatzschulen Lehrkräfte auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Die Berufsfreiheit der Lehrkraft müsse hinter dem Schutz der Schüler, dem Elternrecht und dem staatlichen Bildungsauftrag zurücktreten. Mildere Mittel wie Auflagen oder Beschränkungen auf bestimmte Fächer seien nicht geeignet, da Lehrkräfte immer auch pädagogisch wirken. Bedeutung für den Schulalltag Die Entscheidung unterstreicht, dass politische oder weltanschauliche Überzeugungen dort ihre Grenze finden, wo sie die demokratische Grundordnung infrage stellen. Für Lehrkräfte, auch an Privatschulen, gilt: Die Schule ist kein wertneutraler Raum. Die Anerkennung von Staat, Recht und Verfassung gehört zu den grundlegenden Voraussetzungen des Lehrerberufs. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Problemorientierten MINT-Unterricht gestalten

Fachartikel

Der Fachartikel zeigt, wie problemorientierter Unterricht MINT-Fächer erlebbar macht. Lernende begegnen dabei Situationen, in denen ihr bisheriges Wissen nicht mehr ausreicht – ein produktiver Widerspruch, der Neugier weckt und Denkprozesse anstößt. Genau hier setzt Lernen am Problem an: Entscheidend ist, dass eine Fragestellung neu, bedeutsam, offen und fachlich lösbar ist. So entwickeln die Lernenden eigene Hypothesen, führen Experimente durch und erarbeiten selbstständig Lösungen. Beispiele aus dem Lernfeld Handwerk im Besonderen aus dem Bereich Sanitär-Heizung-Klima (SHK) verdeutlichen, wie alltagsnahe Phänomene reale Erklärungs­lücken sichtbar machen – und damit den Ausgangspunkt für ein tieferes Verständnis bilden. Lernende erwerben so Kompetenzen, die moderne MINT-Bildung erfordert.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Mechanik kontextorientiert unterrichten

Fachartikel

Der Fachartikel zeigt, wie Grundlagen der Mechanik im Unterricht so vermittelt werden können, dass Schülerinnen und Schüler physikalische Prinzipien nicht nur nachvollziehen, sondern als Teil ihrer eigenen Lebenswelt begreifen. Außerdem wird aufgezeigt, welchen Mehrwert kontextorientierte Unterrichtsansätze zur Förderung von Konzeptverständnis, Motivation und Transferleistung leisten. Anhand ausgewählter Beispiele aus dem Alltag und dem Handwerk der LandBauTechnik wird erläutert, wie mechanische Grundprinzipien anschaulich, schülerorientiert und fachlich fundiert in den Physikunterricht integriert werden können. Was Mechanik ist und warum sie für Lernende herausfordernd ist Mechanik beschreibt, wie sich Körper bewegen und wie Kräfte wirken – etwa beim Beschleunigen eines Fahrzeugs, beim Öffnen einer Tür, beim Balancieren oder beim Bremsen eines Mähdreschers. Sie begegnet uns überall dort, wo etwas geschoben, gezogen, gedreht, verformt oder in Bewegung gehalten wird. Trotz dieser Alltäglichkeit empfinden viele Schülerinnen und Schüler Mechanik, wie sie im Physikunterricht gelehrt wird, als abstrakt und komplex. Häufig fehlen: konkrete Alltagserfahrungen, die mit Fachbegriffen verknüpft werden können anschauliche Bilder, Grafiken oder Modelle, wie Kräfte wirken oder Bewegung entsteht ein Verständnis für Ursache-Wirkungs-Beziehungen ein Verständnis dafür, dass Modelle vereinfachen, aber reale Phänomene beschreiben Viele Schülerinnen und Schüler entwickeln bereits vor dem ersten Fachunterricht Vorstellungen zu den verschiedensten physikalischen Alltagsphänomenen. Etwa die Idee, dass Energie verbraucht wird oder dass sich ein Körper nur dann weiterbewegt, wenn ständig eine Kraft auf ihn wirkt. Solche Alltagserklärungen sind aus fachwissenschaftlicher Perspektive nicht korrekt. Für die Lernenden haben sich diese Vorstellungen allerdings bewährt, da sie vermeintlich die Komplexität ohne Faktenwissen über physikalische Prinzipien reduzieren. Genau hier setzt guter Physikunterricht an. Denn Lebenswelt, Umwelt und Physik lassen sich hervorragend miteinander verbinden – und gerade die LandBauTechnik bietet dafür erstaunlich anschauliche und leicht zugängliche Beispiele.

  • Physik

Teilhabe und Empathie im Unterricht fördern

Fachartikel

Der Fachartikel zeigt Lehrkräften aller Schulstufen, wie die Themen Hören und Hörbeeinträchtigung im Unterricht genutzt werden kann, um Inklusion, Teilhabe und Empathie zu fördern. Mit Bezug zum Hörakustiker-Handwerk werden Unterrichtsideen vorgestellt – von Hörratespielen für die Grundschule bis zu Projekten zur Physik des Hörens in der Sekundarstufe. Das menschliche Gehör ist ständig im Einsatz und spielt eine zentrale Rolle für Kommunikation, Lernen und Teilhabe. Gerade Schülerinnen und Schüler sind tagtäglich zahlreichen Umweltgeräuschen und Lärm ausgesetzt, die das Gehör beanspruchen. Deshalb ist das Thema Hören in vielen schulischen Situationen präsent – sei es beim genauen Zuhören, beim Verstehen oder bei Störgeräuschen im Unterricht. Dieser Fachartikel beschäftigt sich daher mit dem Hörsinn im schulischen Kontext. Dabei werden besondere Eigenschaften des Gehörs, die Einzigartigkeit jedes Ohrs sowie wichtige Aspekte wie Hörhygiene und Inklusion betrachtet. Außerdem zeigt der Artikel auf, wie Teilhabe für hörbeeinträchtigte Schülerinnen und Schüler gefördert werden kann. Zur Vertiefung und für die Unterrichtsgestaltung eignet sich das Lernfeld des Hörakustiker-Handwerks, das praxistaugliche Anregungen bietet, um das Thema mit den Lernenden altersgerecht zu erarbeiten.

  • Fächerübergreifend

Smartphone-Kompass – Unterrichtsmaterialien und Elterninformationen zur Medienkompetenzförderung

Fachartikel

Das hier vorgestellte Medienpaket "Smartphone-Kompass" des Informationszentrums Mobilfunk befähigt Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse dazu, Chancen und Risiken der Smartphone- und Internet-Nutzung eigenständig zu erkennen und verantwortungsvoll zu handeln. Lehrkräften werden dafür zwei Unterrichtseinheiten sowie ein Elterninfo-Paket zur Verfügung gestellt. Smartphones und soziale Medien sind aus dem Alltag von Lernenden kaum wegzudenken. Mit dieser digitalen Präsenz gehen Chancen, aber auch Risiken einher: Datenschutz, Cybermobbing, Privatsphäre und digitale Selbstbestimmung werden zu zentralen Feldern schulischer Medienbildung. Lehrkräfte benötigen deswegen passgenaue Materialien, um dieses Themenfeld im Unterricht zu verankern – altersgerecht, praxisnah und anschlussfähig an schulische Rahmenpläne.

  • Fächerübergreifend

Täuschung mit KI in Prüfungen: Rechtliche Maßstäbe und Folgen

Fall des Monats

Digitale Werkzeuge wie ChatGPT, Online-Lernplattformen oder automatische Rechen-Apps haben längst den Schulalltag erreicht. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen sie bewusst oder unbewusst – sei es zur Vorbereitung, zur Vertiefung oder auch, um sich eine Abkürzung zu verschaffen. Für Lehrkräfte stellt das eine enorme Herausforderung dar: Wie lässt sich noch sicher feststellen, ob eine Prüfungsleistung wirklich eigenständig erbracht wurde? Und welche rechtlichen Maßstäbe gelten, wenn ein Täuschungsverdacht besteht? Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 18. November 2025 (AZ: 19 B 881/25) entschieden, dass die Bewertung einer Mathematikarbeit als "ungenügend" wegen eines umfangreichen Täuschungsversuchs rechtmäßig war. Die Schülerin hatte nach Auffassung des Gerichts unerlaubte Hilfsmittel, unter anderem ChatGPT zur Lösung genutzt, so das Rechtsportal anwaltauskunft.de. Im Rahmen des sogenannten Anscheinsbeweises konnte das Gericht aus objektiven Umständen auf eine Täuschung schließen, obwohl die Schülerin nicht unmittelbar beim Spicken "erwischt" worden war. Das Gericht wies damit die Beschwerde einer Schülerin zurück, die im Wege einer einstweiligen Anordnung den Erwerb der Fachoberschulreife festgestellt haben wollte. Note 6 in Mathe wegen ChatGPT - keine Fachoberschulreife Eine Zehntklässlerin wollte gegen die Bewertung ihrer Mathematikabschlussarbeit vorgehen. Ihre Arbeit war mit "ungenügend" bewertet worden, weil die Lehrkraft den Verdacht hatte, dass sie unerlaubte Hilfsmittel benutzt hatte. Die Schülerin bestritt dies und verwies darauf, dass sie sich mit Hilfe eines Nachhilfelehrers sowie ChatGPT intensiv vorbereitet habe. Doch mehrere Auffälligkeiten ließen erhebliche Zweifel an einer eigenständigen Bearbeitung aufkommen: Die Schülerin nutzte Lösungswege, die nicht im Unterricht vermittelt worden waren. Trotz vorher eher schwacher Leistungen erzielte sie auffallend präzise Ergebnisse, etwa auf zwei Nachkommastellen – obwohl laut Aufgabenstellung keine Hilfsmittel erlaubt waren. Bei der Nachbesprechung konnte sie entscheidende Rechenschritte nicht erklären. Sie wusste trotz angeblich intensiver Vorbereitung nicht mehr, wie bestimmte Grundfunktionen des Taschenrechners für trigonometrische Aufgaben eingegeben werden, obwohl genau diese für die richtige Lösung ihrer Arbeit notwendig gewesen wären. Die vom Lehrer über ChatGPT eingeholte Musterlösung zeigte eine auffällige Ähnlichkeit zu den Antworten der Schülerin. Die Schülerin legte eidesstattliche Versicherungen vor, blieb jedoch den Nachweis konkreter Lernmaterialien schuldig. Ihr Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz sollte bewirken, dass die Schule feststellt, sie habe dennoch die Fachoberschulreife erworben. Das Verwaltungsgericht lehnte dies ab und das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte die Entscheidung vollständig. Täuschungshandlung und rechtliche Grundlage Das OVG NRW bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und sah die Voraussetzungen für die Nichtbewertung der gesamten Leistung als ungenügend (nach § 6 Abs. 7 Nr. 3 APO-S I NRW) als gegeben an: 1. Täuschungshandlung Eine Täuschung liegt vor, wenn der Prüfling eine eigenständige Leistung vorspiegelt, sich aber unerlaubter Hilfe bedient hat. Die Beweislast liegt zwar grundsätzlich bei der Schule, jedoch… 2. Anwendung des Anscheinsbeweises ...kommen hier die Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins zum Tragen. Entgegen der Auffassung der Schülerin ist es nicht erforderlich, beim Nutzen des unerlaubten Hilfsmittels "erwischt" worden zu sein. Der Anscheinsbeweis greift, wenn die nachzuweisende Tatsache auf einen typischen Sachverhalt gestützt werden kann, der aufgrund allgemeinen Erfahrungswissens zu dem Schluss berechtigt, dass die Tatsache vorliegt. Das Gericht wertete die oben genannten Umstände (atypische Lösungswege, fehlende Rechenschritte, korrekte, aber unerklärliche Eingaben in der Nachbesprechung) als einen solchen typischen Sachverhalt, der auf einen Täuschungsversuch hindeutet. Die Erklärung der Schülerin, sie hätte sich die Lösungswege vorbereitet, konnte sie aber eine Woche später unter "Druck" nicht erklären, konnte diesen Anscheinsbeweis nicht erschüttern. 3. Umfangreiche Täuschung Die Täuschung war zudem als umfangreich anzusehen, da sie sich auf mehr als die Hälfte der geforderten Leistung bezog. In diesem Fall erfüllt die erbrachte Leistung nicht mehr den Sinn und Zweck der Leistungsbewertung: eine aufschlussreiche Aussage über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers zu geben. Die Bewertung mit "ungenügend" wurde als nicht unverhältnismäßig bestätigt, da auch die Rechte der Mitschülerinnen und Mitschüler auf Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) zu wahren sind. Fazit für die Praxis Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal an alle Lehrenden: Der Nachweis eines Täuschungsversuchs ist auch ohne direktes Erwischen möglich. Ungewöhnliche, vom Unterricht abweichende Lösungen, unvollständige Rechenwege bei korrekten Ergebnissen oder die Unfähigkeit, das eigene Ergebnis im Nachhinein zu erklären, können den Anscheinsbeweis begründen. Atypische Sachverhalte müssen von der Schülerin oder dem Schüler plausibel erklärt und idealerweise belegt werden. Das bloße Bestreiten oder der Verweis auf "Druck" in einer Nachbesprechung genügt nicht. Dokumentieren Sie auffällige Abweichungen von den erwarteten Lösungswegen präzise. Das OVG NRW stärkt die Schulen im Umgang mit modernen Täuschungsmöglichkeiten. Gleichzeitig zeigt der Fall: Eltern sollten mit ihren Kindern offen über die Nutzung digitaler Hilfsmittel sprechen. KI kann ein wertvolles Lernwerkzeug sein, aber nicht dann, wenn es eine echte Prüfungsleistung ersetzen soll. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend

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Lehrer-Online ist eine zentrale Anlaufstelle für Lehrkräfte, die eine umfassende Sammlung an Fachartikeln bereitstellt, um Lehrerinnen und Lehrern in ihrer täglichen Arbeit und Weiterbildung zu unterstützen. Mit einer breiten Palette an Themen, von Didaktik und Methodik über Klassenmanagement bis hin zu den neuesten Trends in der Bildungslandschaft, bietet Lehrer-Online wertvolle Einblicke und praktische Tipps, die direkt im Klassenzimmer angewendet werden können. Unsere Fachartikel sind von Expertinnen und Experten verfasst und auf die Bedürfnisse moderner Lehrkräfte zugeschnitten.

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