Mehr Demokratie, mehr Handlungssicherheit: NRW plant wichtige Änderungen im Schulgesetz
Das Kabinett Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf für das 19. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen. Geplant sind unter anderem verbindliche Beteiligungsgremien in Grundschulen, klarere Regeln für Nachteilsausgleich und Notenschutz sowie mehr Handlungssicherheit bei Konflikten und Gefährdungslagen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will das Schulgesetz an aktuelle Anforderungen im Schulalltag anpassen. Das Kabinett hat am 5. Juni 2026 den Entwurf für das 19. Schulrechtsänderungsgesetz gebilligt und die Einbringung in den Landtag beschlossen. Das Gesetz ist damit noch nicht beschlossen. Ziel ist es, die Demokratiebildung und Chancengerechtigkeit zu stärken, Schulen mehr Rechtssicherheit zu geben und ein wohnortnahes, differenziertes Schulangebot zu sichern.
Dem Kabinettsbeschluss ging eine Verbändeanhörung voraus. Nach Angaben der Landesregierung wurden die Rückmeldungen aus der Praxis ausgewertet und einzelne Regelungen angepasst. Der Verband Bildung und Erziehung Nordrhein-Westfalen begrüßt grundsätzlich die geplanten Änderungen, weist zugleich aber darauf hin, dass Schulen für Prävention und pädagogische Unterstützung zusätzliche Ressourcen benötigen.
Demokratiebildung beginnt in der Grundschule
Ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern. Schulen sollen künftig bereits in der Grundschule altersgerechte Beteiligungsgremien einrichten. Kinder sollen dadurch frühzeitig lernen, eigene Positionen zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen und demokratische Entscheidungen mitzugestalten.
Für Lehrkräfte bedeutet das, Beteiligung nicht nur als einzelne Projektwoche zu verstehen. Klassenrat, Schülerparlament oder andere Formen der Mitwirkung könnten stärker in den Schulalltag eingebunden werden. Die konkrete Ausgestaltung muss dabei zum Alter der Kinder und zur jeweiligen Schule passen.
Mehr Handlungssicherheit bei Konflikten
Der Entwurf sieht außerdem erweiterte Handlungsmöglichkeiten für Schulleitungen vor. Bei konkreten Anhaltspunkten für schwere Störungen des Schulbetriebs oder Gefährdungen von Personen soll früher gehandelt werden können. Auch die Regelungen zu erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen werden angepasst.
Künftig soll der für den laufenden Tag ausgesprochene Ausschluss vom Unterricht, von Schulveranstaltungen oder vom Schulbesuch unter bestimmten Voraussetzungen als erzieherische Einwirkung gelten. Eine Lehrkraft könnte diese Maßnahme dann selbst entscheiden. Für Schulen wird dadurch wichtiger, Vorfälle sorgfältig zu dokumentieren, Zuständigkeiten zu klären und pädagogische Maßnahmen nachvollziehbar zu begründen. Schulrechtsfälle zeigen, dass bei Ordnungsmaßnahmen insbesondere Verhältnismäßigkeit, pädagogisches Ermessen und eine gute Dokumentation entscheidend sind.
Nachteilsausgleich und Notenschutz werden gesetzlich verankert
Erstmals sollen die Voraussetzungen für Nachteilsausgleich und Notenschutz ausdrücklich im Schulgesetz festgeschrieben werden. Ein Nachteilsausgleich verändert die Bedingungen, unter denen eine Leistung erbracht wird, etwa durch zusätzliche Arbeitszeit, technische Hilfsmittel oder besondere Rahmenbedingungen. Beim Notenschutz kann in bestimmten Fällen auf die Bewertung abgrenzbarer fachlicher Anforderungen verzichtet werden.
Die gesetzliche Verankerung soll Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern mehr Orientierung geben. In der Praxis bleibt es wichtig, individuelle Beeinträchtigungen sorgfältig zu berücksichtigen und Maßnahmen transparent mit allen Beteiligten abzustimmen.
Schulangebot und weitere PRIMUS-Schulen
Schulträger sollen zusätzliche Möglichkeiten erhalten, Schulen bei einem Anmeldeüberhang für Schülerinnen und Schüler aus Nachbargemeinden offenzuhalten. Dies betrifft insbesondere Schulen mit einem besonderen Profil sowie Sportschulen mit eigenständigem Aufnahmeverfahren. Außerdem soll die Zahl der PRIMUS-Schulen auf bis zu zehn Einrichtungen erweitert werden. Diese Schulen ermöglichen längeres gemeinsames Lernen bis zur Klasse 10.
Bedeutung für Ihren Unterrichtsalltag
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche Änderungen für Ihre Schule relevant werden könnten. Besonders bei Nachteilsausgleich, Notenschutz und Ordnungsmaßnahmen lohnt sich ein kollegialer Abgleich: Welche Regelungen gelten bereits, wo fehlen gemeinsame Abläufe und wie werden Entscheidungen dokumentiert? Für die Demokratiebildung können Sie im kommenden Schuljahr ein Beteiligungsformat wie Klassenrat oder Schülerparlament verbindlich in einer Jahrgangsstufe erproben. Sobald der Landtag entschieden hat, sollten schulinterne Konzepte und Informationen für Eltern angepasst werden.
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Quellen
- Land Nordrhein-Westfalen: Kabinett beschließt 19. Schulrechtsänderungsgesetz - https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-19-schulrechtsaenderungsgesetz
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Demokratiebildung stärken und Chancengerechtigkeit verbessern - https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/demokratiebildung-staerken-und-chancengerechtigkeit-verbessern-17-03-2026
- Verband Bildung und Erziehung Nordrhein-Westfalen: Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit und der Demokratiebildung - https://vbe-nrw.de/service/stellungnahmen/2026/stellungnahme-19-schulraendg/
- Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen: Schulrecht praxistauglich ausgestalten - https://kommunen.nrw/themen/schule-kultur-und-sport/schulrecht-praxistauglich-ausgestalten/
