Juniorklassen vor der Grundschule: Ein zusätzliches Förderjahr vor der ersten Klasse

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Autor: Aurelia Rick
veröffentlicht am 18.10.2026

Baden-Württemberg führt ab dem Schuljahr 2026/27 Juniorklassen als zusätzliches Förderjahr vor der Grundschule ein. Das Angebot richtet sich an schulpflichtige Kinder, die noch intensive Unterstützung in der Sprache oder in anderen Entwicklungsbereichen benötigen. Für Lehrkräfte gelten ein verbindliches Bildungsprogramm und neue Qualifizierungsanforderungen.

Juniorklassen sollen auf die Grundschule vorbereiten

Mit den Juniorklassen erweitert Baden-Württemberg sein Förderkonzept "SprachFit". Das zusätzliche, der Grundschule vorgeschaltete Schuljahr soll Kinder gezielt auf die Teilnahme am Unterricht der Klasse 1 vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen Kinder mit intensivem Förderbedarf im sprachlichen, kognitiven, motorischen oder sozial-emotionalen Entwicklungsbereich.

Zum Start im Schuljahr 2026/27 werden zunächst rund 280 bisherige Grundschulförderklassen in Juniorklassen überführt. Bis zum Schuljahr 2028/29 soll das Angebot auf etwa 830 Klassen anwachsen. Die Gruppen sollen aus 12 bis 20 Kindern bestehen und 25 Wochenstunden umfassen.

Die Juniorklasse ist von der Vorbereitungsklasse zu unterscheiden. Vorbereitungsklassen richten sich vor allem an neu zugewanderte Kinder und Jugendliche mit geringen Deutschkenntnissen. Juniorklassen sind dagegen für schulpflichtige Kinder vorgesehen, denen grundlegende Vorläuferfähigkeiten für eine erfolgreiche Teilnahme am Bildungsgang der Grundschule noch fehlen.

Sprachförderung und weitere Entwicklungsbereiche

Grundlage der Arbeit ist ein verbindliches Bildungsprogramm, das neben dem sprachlichen Bereich auch mathematische, motorische, musisch-kreative sowie naturbezogene Inhalte berücksichtigt. Sprachsensibles Lernen soll dabei alle Bildungs- und Entwicklungsbereiche durchziehen. Auch Selbstregulation, Motivation und die Entwicklung freiheitlich-demokratischer Werte gehören zum Konzept.

Die rechtliche Ausgestaltung erfolgt schrittweise. Für Kinder, die ab dem 1. August 2028 schulpflichtig werden und bei denen die notwendigen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Grundschulbesuch noch nicht erwartet werden können, ist der Besuch einer Juniorklasse grundsätzlich verpflichtend. Kinder mit voraussichtlichem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot sowie bestimmte Kinder mit noch nicht ausreichenden Deutschkenntnissen sind ausgenommen.

Neue Qualifizierung für Lehrkräfte

Alle Personen, die eine Juniorklasse leiten oder federführend im sprachlichen beziehungsweise mathematischen Bereich eingesetzt werden, sollen an einer Qualifizierung des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung teilnehmen. Die Maßnahme umfasst 100 Seminarstunden sowie 24 Seminarstunden in begleitenden Angeboten.

Für die Arbeit in Juniorklassen können neben Lehrkräften auch Erzieherinnen und Erzieher sowie Kindheitspädagoginnen und -pädagogen eingesetzt werden. Sie übernehmen dabei Aufgaben in der Tätigkeit einer Grundschullehrkraft und arbeiten mit Grundschulen, Kindertageseinrichtungen und außerschulischen Partnern zusammen.

Bedeutung für Ihren Unterrichtsalltag

Für Grundschulen bedeutet die Einführung, Übergänge zwischen Kindertageseinrichtung, Juniorklasse und Klasse 1 verbindlich zu gestalten. Legen Sie im Kollegium fest, wie Beobachtungen, Förderpläne und Lernentwicklungen weitergegeben werden. Besonders hilfreich ist ein gemeinsames Sprachförderkonzept, das auch den Regelunterricht einbezieht. Planen Sie außerdem feste Austauschzeiten mit den Fachkräften der Juniorklasse und den Kindertageseinrichtungen ein, damit Förderung nicht auf eine einzelne Lehrkraft begrenzt bleibt.

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Quellen

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