Bundespräsidentenwahl - Die Bundesversammlung hat die Wahl

Neben den Bundestagsabgeordneten stimmen auch Vertreter der Bundesländer über das künftige Staatsoberhaupt der Bundesrepublik ab.

Die Wahl

Indirektes Wahlverfahren

Die Bürgerinnen und Bürger haben keinen direkten Einfluss auf die Wahl des Bundespräsidenten, denn die so genannte Bundesversammlung wählt das deutsche Staatsoberhaupt. Es ist ein ganz spezielles Gremium, das sich ausschließlich für die Wahl des Bundespräsidenten in Berlin trifft.

Die Zusammensetzung der Bundesversammlung

Die Größe der Bundesversammlung schwankt, denn weder das Grundgesetz noch das Gesetz zur Wahl des Bundespräsidenten legen eine absolute Zahl fest. So bestand die Bundesversammlung 1959 beispielsweise aus 509 Mitglieder, bei der letzten Wahl im Jahr 2004 waren es dagegen 1.205. Grundsätzlich setzt sich die Bundesversammlung zur einen Hälfte aus den Abgeordneten des Bundestags und zur anderen Hälfte aus Vertretern der Bundesländer, die die einzelnen Landtage wählen, zusammen.

Prominente Vertreterinnen und Vertreter aus den Ländern

2009 wird die Bundesversammlung aus insgesamt 1.224 Personen bestehen. Dabei entsenden die in den 16 Länderparlamenten vertretenen Parteien nicht unbedingt Landtagsabgeordnete nach Berlin: Oft nominieren sie verdiente Personen, um sich so für deren Mitarbeit zu bedanken. Auch prominente Gesichter aus Fernsehen, Musik und Sport sind regelmäßig in der Bundesversammlung vertreten.

Wer bekommt 2009 die meisten Stimmen?

Bundesländer wählen Mitglieder

Nach dem Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten muss die Bundesregierung "rechtzeitig" vor dem Zusammentritt der Bundesversammlung auf Grundlage der letzten amtlichen Bevölkerungszahlen der Länder festlegen, wie viele Vertreter auf jedes Bundesland entfallen. Dies hat die Bundesregierung im Januar 2009 getan: Nordrhein-Westfalen, das bevölkerungsstärkste Bundesland, entsendet demnach 131 Mitglieder in die Bundesversammlung, Bremen dagegen nur fünf. Anschließend müssen die Landtage ihre Vertreter "unverzüglich" wählen. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass der letzte Sitz ausgelost werden muss. Das passiert vor allem dann, wenn zwei Parteien gleich viele Landtagsmandate und damit den gleichen rechnerischen Anspruch auf den letzten Sitz haben. 2009 war dies in zwei Landtagen der Fall.

Überraschungen bei der Wahl in den Landtagen möglich

Es kann auch der Fall eintreten, dass eine Landtagsfraktion weniger - oder mehr - Mitglieder in die Bundesversammlung schickt, als ihr aufgrund ihrer Stärke eigentlich zusteht. So wurden am 11. März 2009 im Sächsischen Landtag überraschend mehr Kandidaten von SPD und Grünen bestätigt, von CDU und Linkspartei dagegen weniger. Offenkundig hätten einige CDU-Abgeordnete das richtige Ausfüllen der Stimmzettel nicht begriffen, sagte Fraktionschef Steffen Flath. Er bezeichnete die Verluste seiner Partei als "sehr ärgerlich". In Bayern legten die SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Wahlvorschlag vor und erhielten bei der Wahl am 26. März 2009 im Vergleich zur Verteilung nach der Stärke der beiden Fraktionen einen Sitz mehr, die CSU im Gegenzug einen weniger.

Sehr knappe Mehrheit für Köhler

Nach der vorgezogenen Landtagswahl in Hessen stehen die Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung 2009 grundsätzlich fest: CDU/CSU und FDP verfügen derzeit laut der Internetseite "wahlrecht.de" (Stand: 26. März 2009) über 604 Stimmen, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke ebenfalls über 604. Da in der diesjährigen Bundesversammlung noch 16 Mitglieder anderer Parteien vertreten sind, besitzt Horst Köhler damit eine sehr knappe Mehrheit. Denn die "Freien Wähler" aus Bayern, sie entsenden zehn Mitglieder in die Bundesversammlung, haben angekündigt, geschlossen für Horst Köhler stimmen zu wollen. Somit dürfte Köhler die absolute Mehrheit bereits im ersten Wahlgang erreichen. Denn für die Wahl ist im ersten und - falls erforderlich - zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit nötig. Erst im dritten Wahlgang reicht eine einfache Mehrheit.

Anregungen für Arbeitsaufträge

Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden.

  • Beschreibt die Zusammensetzung und Aufgabe der Bundesversammlung.
  • Erstellt mithilfe von Excel Schaubilder, die die Wahljahre vergleichbar machen.
  • Recherchiert, welche prominenten Persönlichkeiten die in den Länderparlamenten vertretenen Parteien dieses Jahr nach Berlin entsenden wollen.
  • Diskutiert die Vor- und Nachteile, die sich aus dem Wahlprocedere ergeben. Wäre es sinnvoller, wenn die Bürgerinnen und Bürger den Bundespräsidenten direkt wählen könnten?

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Michael Bornkessel

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