Das Amt des Bundespräsidenten

Obwohl der Bundespräsident das Oberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist, ist sein direkter politischer Einfluss doch sehr begrenzt.

Politische Funktion

Oberster Repräsentant der Bundesrepublik

Im Gegensatz zur Bundesregierung darf sich der Bundespräsident nur wenig in das politische Tagesgeschäft einmischen. Stattdessen besteht ein großer Teil seiner Aufgaben in Repräsentationspflichten: Als Oberhaupt des Staates vertritt er die Bundesrepublik im In- und Ausland, indem er bei zahlreichen Gelegenheiten - Empfängen, Eröffnungen und Staatsbesuchen - auftritt. Die Amtszeit des Bundespräsidenten ist auf höchstens zwei Amtsperioden, also maximal zehn Jahre, beschränkt.

Kontrollfunktion

Eine wichtige Funktion seines Amtes ist die Kontrolle der Gesetzgebung. Gesetze und völkerrechtliche Verträge können nur dann in Kraft treten, wenn sie der Bundespräsident prüft und anschließend unterschreibt. Er unterzeichnet auch Verträge mit anderen Staaten - zum Beispiel die EU-Verträge. Außerdem ist es offiziell der Bundespräsident, der einen Kandidaten zum Bundeskanzler vorschlägt und den Kanzler nach seiner Wahl durch den Bundestag ernennt. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und entlässt der Bundespräsident außerdem die Ministerinnen und Minister.

Krisenmanager

Nur ein kleiner Teil seiner Befugnisse dient der Bewältigung von Krisen. So kann der Bundespräsident Neuwahlen ansetzen und den Bundestag auflösen, wenn der Bundestag sich nicht auf die Wahl eines Bundeskanzlers einigen konnte. In diesem Fall darf eine Minderheitsregierung ein halbes Jahr mit Zustimmung des Bundespräsidenten regieren.

Politische Möglichkeiten

Politische Denkanstöße und Akzente

Ganz fern bleibt der Bundespräsident dem politischen Tagesgeschäft allerdings nicht. Zum einen kann er in seinen Reden bestimmte Themen aufgreifen und Denkanstöße geben. Als moralische Instanz haben alle Bundespräsidenten zu aktuellen und grundsätzlichen gesellschaftspolitischen Themen Stellung genommen. Auch zu außenpolitischen Fragen haben sie sich öfter explizit geäußert. Durch seine Zustimmungspflicht zu Gesetzen kann der Präsident Position beziehen, etwa indem er die Unterschrift unter ein Gesetz ablehnt - oder indem er es unterzeichnet, aber deutlich auf seine "verfassungsrechtlichen Bedenken" hinweist.

Verpflichtung zur Überparteilichkeit

Als Präsident aller Deutschen soll der Bundespräsident sein Amt überparteilich ausführen - auch wenn er einer Partei angehört und mithilfe einer bestimmten Partei in sein Amt gewählt wurde. In der Tat haben Bundespräsidenten immer wieder Unmut unter Parteifreunden hervorgerufen, wenn sie die Politik ihrer eigenen Partei kritisiert haben. Aber auch wenn er sich neutral verhält, kann der Bundespräsident seine Meinung klar äußern. So kritisierte Johannes Rau 2002 in einer vielbeachteten Rede die Politiker von Regierungs- und Oppositionsparteien wegen einer umstrittenen Abstimmung zum Zuwanderungsgesetz im Bundesrat.

Anregungen für Arbeitsaufträge

Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden.

  • Beschreibt die politischen Funktionen und Möglichkeiten des Bundespräsidenten mit eigenen Worten.
  • Recherchiert im Internet, bei welchen politischen Anlässen der Bundespräsident in den letzten Jahren gefragt war.
  • Würdet ihr den Bundespräsidenten mit mehr politischen Befugnissen und Kompetenzen ausstatten? Begründet eure Meinung.

Autor

Avatar
Michael Bornkessel

Zum Profil

Lizenzinformation

Frei nutzbares Material
Die von Lehrer-Online angebotenen Materialien können frei für den Unterricht genutzt und an die eigene Zielgruppe angepasst werden.