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Urheberrecht in Schule und Unterricht

Dossier

Das Urheberrecht hat die wichtige Funktion, geistiges Eigentum zu schützen. Im Internet gilt diese Regelung genauso wie in der wirklichen Welt. Was viele oft nicht wissen: Auch wenn Fotos oder Texte öffentlich im Netz präsentiert werden, bedeutet das nicht, dass man diese einfach weiterverwenden darf. Häufig sind diese Inhalte urheberrechtlich geschützt, dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers heruntergeladen, auf der eigenen Webseite eingebunden oder in sozialen Netzwerken geteilt werden. Es genügt auch nicht, einfach nur die Quelle des Inhalts zu nennen und diesen trotzdem zu verwenden. Auch wenn das Internet oft unüberschaubar und riesengroß wirkt, ist die Gefahr, für dortige Urheberrechtsverletzungen belangt zu werden, nicht zu unterschätzen. Systematisch suchen Rechteinhaber und Angehörige der Unterhaltungsindustrie nach illegal eingestellten Inhalten. Werden sie fündig, erhält die oder der Betroffene zunächst ein Abmahn-Schreiben mit der Aufforderung, eine "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" abzugeben sowie Anwaltskosten und Schadenersatz zu bezahlen. Für eine einzige Abmahnung werden dann oft schon mehrere tausend Euro fällig und es spielt keine Rolle, ob bewusst oder unbewusst gegen das Urheberrecht verstoßen wurde. Kommt man der Aufforderung nicht nach, folgt häufig eine Klage oder ein gerichtlicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Diese Themensammlung bündelt für Sie Informationen und Unterrichtsmaterialien zum Thema Urheberrecht in Schule und Unterricht. Sie erhalten Tipps, wie Sie im Hinblick auf das Urheberrecht rechtssicher unterrichten, zum Beispiel, indem Sie mit Open Educational Resources (OER) arbeiten. Dabei handelt es sich um frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien, die gemeinfrei sind oder auf Basis freier Lizenzen im Unterricht verwendet werden dürfen. Auch stellen wir Ihnen Unterrichtsmaterialien mit Arbeitsblättern und interaktiven Übungen zur unterrichtlichen Behandlung des Themas Urheberrecht zur Verfügung. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen Umgang mit dem Urheberrecht zu befähigen.

  • Fächerübergreifend
  • Mediennutzung und Medienkompetenz: Schützen und sicher agieren

Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit

Unterrichtseinheit

Das in dieser Unterrichtseinheit vorgestellte Thema Rechtsextremismus kann fächerübergreifend oder in den einzelnen Unterrichtsfächern unter fachbezogenen Schwerpunkten behandelt werden. Hierbei kann die Lehrkraft eigene Prioritäten setzen und entscheiden, wie sich eine sinnvolle Verbindung zur Unterrichtskontinuität herstellen lässt. Es besteht die Möglichkeit, ein fächerübergreifendes Projekt zu gestalten, in dem nur phasenweise differenziert wird, oder aber die Einheit nur in einem Fach zu behandeln. Das Internet bietet in diesem Zusammenhang ein großes Angebot an Informationen: Für Schülerinnen und Schüler ist das eine Chance, sich umfassend zu einem speziellen Thema zu informieren, zu recherchieren und zusätzlich wertvolle von unwichtiger Information unterscheiden zu lernen. Für die Lehrerin oder den Lehrer heißt das, Vorurteile aufzugreifen und die Gefahr, die von rechter Präsenz ausgeht, mit den Lernenden zu thematisieren und sie im Umgang mit rechten Ideologien pädagogisch zu begleiten. Während sich die Unterrichtseinheit bis Aufgabe 4 sowohl in Geschichte, Politik als auch in Deutsch einsetzen lässt, findet danach eine fachspezifische Vertiefung statt, deren Schwerpunkte die Lehrkraft setzen muss. Diese ist abhängig von den individuellen Interessen und Vorkenntnissen des Kurses sowie von den Zielen der gesamten Unterrichtsreihe. Die Schülerinnen und Schüler sollen ein Brainstorming zum Thema der Unterrichtseinheit durchführen. einen aktuellen Artikel zu rechtsradikaler Gewalt und politischen Lösungsansätzen analysieren. in Gruppenarbeit eine Recherche zu verschiedenen beteiligten Gruppen und Institutionen im Netz durchführen. ihre Arbeitsergebnisse, die als Informationspool genutzt werden, in Thesenpapieren zusammenfassen und dem Plenum präsentieren. anhand von Zeitungsartikeln Stellung beziehen zu einem Verbot der NPD. in den einzelnen Fächern historische, politische und sprachliche Aspekte vertiefen. Hier sollen verschiedene Wege einer historischen Annäherung aufgezeigt werden, deren Zeitaufwand unterschiedlich hoch sein wird. Der Schwerpunkt liegt auf Aspekten des Antisemitismus. Denkbar wäre aber auch, die Weimarer Zeit mit ihren Jugendgruppen oder die politischen Parteien dieser Zeit und die Wegbereitung für den Nationalsozialismus genauer zu untersuchen und einen Aktualitätsbezug herzustellen. Fachspezifische Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen historische Ursachen und Hintergründe des Phänomens Rechtsextremismus erarbeiten, indem sie ihre Kenntnisse aus der Sek I einbeziehen und erweitern. Unterschiede und Kontinuitäten zwischen Antisemitismus im Nationalsozialismus und rechtsradikalen Gedankenguts heute erkennen. sich mit der Selbstdarstellung rechter Gruppen befassen und so zu einer kritischen Einschätzung rechtsextremer Ideologien gelangen. verschiedene Formen der Aufklärung und des gesellschaftlichen Engagements durch den Staat und antifaschistische und jüdische Interessenvertreter kennen lernen. Nachdem Sie mit ihren Schülerinnen und Schülern die Arbeitsaufgaben 1 bis 5 durchgeführt haben, ist es sinnvoll, die Arbeitsergebnisse der Internetrecherche auf die eine oder andere Art zu vertiefen. Im Fach Politik bietet es sich an, auf die Frage, ob ein Verbot der NPD sinnvoll ist, bereits vorbereitend einzugehen. Dies kann zunächst durch eine Auffrischung der bereits in der Sek I erworbenen Kenntnisse der Grundprinzipien unseres politischen Systems geschehen. Abhängig von der zur Verfügung stehenden Zeit sollte dabei eine Schwerpunktsetzung auf die Grundrechte und das Wahlrecht vorgenommen werden. Zudem bietet sich ein vergleichender Blick in die Parteiprogamme an. Fachspezifische Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre Kenntnisse der Grundprinzipien unseres politischen Systems unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte und des Wahlrechts auffrischen. das Grundgesetz im WWW suchen und dort die Paragraphen recherchieren, die sich mit Parteien beschäftigen. die Homepages der Parteien aufsuchen und ausgewählte Aspekte der Parteiprogramme mit dem der NPD vergleichen. auf der Homepage des Bundestages recherchieren, ob es hier Sondersitzungen zum Thema gibt und Infos über die verfassungsrechtliche Stellung der Parteien suchen. Der Deutschunterricht bietet viele Möglichkeiten, sich dem Thema Rechtsextremismus zu nähern. Die hier angebotenen Schwerpunkte stellen nur eine Auswahl dar, die z.B. eingebettet werden kann in eine Unterrichtsreihe zum Thema Sprache oder aber in thematisch passenden Literaturunterricht. Fachspezifische Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen sich mit der aktuellen Debatte um ein Vorgehen gegen rechtsextremistische Strömungen befassen, indem sie z.B. Zeitungsartikel im Internet zusammentragen und unter inhaltlichen und formalen Aspekten untersuchen. anhand von rechtsextremistischen Internetseiten und und einer Göbbelsrede rechte Sprache und Rhetorik analysieren. selbst Texte wie Zeitungsartikel verfassen und darin Stellung beziehen. Forum zum Rechtsextremismus Die "Aktion Kinder des Holocaust" mit Sitz in der Schweiz hat die Initiative "Netz-Werk", ein Informations- und Diskussionsforum zum Thema Rechtsextremismus bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ins Leben gerufen. Damit reagiert die AKdH auf die unverändert aktuelle Problematik rechtsextremer Ansichten und Delikte bei Jugendlichen sowie die mangelnde professionelle Auseinandersetzung hiermit. Gründe für die fehlende oder oft hilflose Arbeit gegen Rechtsradikalismus sieht Samuel Althof, Sprecher des AKdH, darin, dass sie "aufreibend, manchmal gefährlich und eine enorme Belastung" sei. Das Forum "Netz-Werk" soll eine "gute Informationsbasis" und damit Unterstützung bieten. Wissenschaftliche Auseinandersetzung Dabei ist vor allem eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Problematik angestrebt. Gezielt angesprochen werden SozialarbeiterInnen, PädagogInnen, PsychologInnen, LehrerInnen, HistorikerInnen, JuristInnen, PolitikerInnen, PolizistInnen etc. Alle TeilnehmerInnen sollen international und interdisziplinär arbeiten. Ziele von Netz-Werk sind: Austausch von Know-How Besprechung und Hilfestellung bei aktuellen Fragen/Fällen Vernetzung beteiligter Personen und ev. Institutionen Koordination von interdisziplinärer Weiterbildung Bislang zählt das erst seit Anfang Juni existierende Forum bereits 18 Mitglieder aus Deutschland und der Schweiz. Netz-Werk

  • Politik / WiSo / SoWi / Geschichte / Früher & Heute / Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben
  • Sekundarstufe II

Datenschutz in Sozialen Netzwerken: Was Lehrkräfte beachten müssen

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel klärt Lehrkräfte darüber auf, welche datenschutzrechtlichen Einstellungen sie vornehmen sollten, wenn sie sich persönliche Profile in Sozialen Netzwerken anlegen. Lehrerinnen und Lehrer, die sich Profile in Sozialen Netzwerken anlegen, sollten bedenken: Alle Social Media-Plattformen, wie zum Beispiel Facebook, Instagram und Twitter, haben ein Haupt-Ziel: Viele Daten, Bilder und Erlebnisse möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. Umso wichtiger ist es, dass Lehrkräfte sich mit den Datenschutz-Regelungen in Sozialen Netzwerken auseinandersetzen. Grundsätzlich sollten Lehrkräfte wissen: Die Privatsphäre-Einstellungen sind das entscheidende Kriterium, um den Datenschutz in Social Communities so gut wie möglich zu gewährleisten. Lehrkräfte sollten sich Zeit nehmen, diese für ihre persönlichen Accounts zu prüfen und sorgfältig einzustellen, denn es geht nicht nur um den eigenen Datenschutz. In sozialen Netzwerken müssen Nutzerinnen und Nutzer auch die Rechte anderer Mitglieder (zum Beispiel von Schülerinnen und Schülern) achten - etwa das Recht am eigenen Bild. Laut EU-DSGVO sollte beim Social-Media-Monitoring Folgendes unbedingt bedacht werden: Personenbezogene Daten dürfen nur dann erhoben, gespeichert und verwendet werden, wenn deren Besitzerinnen und Besitzer darin eingewilligt haben oder wenn sie öffentlich zugänglich sind. Im Zweifelsfall ist eine Anonymisierung vorzunehmen. Tipps für die datenschutzkonforme Nutzung von Sozialen Netzwerken Bevor sich Lehrkräfte in einem Sozialen Netzwerk anmelden, sollten sie festlegen, welche Erwartungen sie haben. Sollen ihre Freunde und Kollegen sie finden können? Möchten sie auch zu Schülerinnen und Schülern Kontakt? Gestattet das ihr Dienstherr überhaupt? Wenn sie diese Fragen für sich beantwortet haben, lassen sich durch einen sorgfältigen Anmelde-Prozess eventuelle Datenschutz-Probleme in der Regel ausschließen. Hieraus ergeben sich folgende Schritte: Lehrkräfte sollten in ihrer Dienststelle nachfragen, was sie dürfen und was nicht. Sie sollten sich für jedes Netzwerk eine separate E-Mail-Adresse zulegen. Sie sollten genau überlegen, ob sie mit ihrem Klar-Namen oder einem Pseudonym auftreten möchten. Sie sollten vorab festlegen, was sie mit dem Profil bewirken möchten: Soll es ein rein privates Profil sein oder ist auch eine dienstliche Nutzung vorgesehen? Auffindbarkeit von persönlichen Inhalten Auffindbarkeit in Suchmaschinen: Einige Social-Media-Plattformen bieten die Möglichkeit, dass das eigene Profil in Suchmaschinen nicht auftaucht. Allerdings sind diese Einstellungen mitunter versteckt. Zur Not können Lehrkräfte sich an das Hilfe-Center des Sozialen Netzwerkes wenden. Sichtbarkeit von Kontaktdaten: Sofern Lehrkräfte das Konto nicht dienstlich und in diesem Fall nur für den Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen nutzen, sollten sie ihre Kontaktdaten für niemanden sichtbar machen. Sichtbarkeit von Inhalten: Beiträge, Profilbilder, Fotoalben, Urlaubserinnerungen - in den meisten Netzwerken können User bestimmen, wer bestimmte Inhalte sehen darf. Hier gilt, wie überall im Netz, die Prämisse: Je weniger, desto besser. Privatsphäre-Einstellungen: Bei allen Social Media-Plattformen hat die Privatsphären-Einstellung die absolute Priorität. Auch wenn es oft schwerfällt, ist es absolut notwendig, alle Einstellungsoptionen zu prüfen und eventuell anzupassen. Lehrkräfte sollten den Daten-Kraken einen Riegel vorschieben! Diese setzen nämlich darauf, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre Daten aus Bequemlichkeit nicht schützen. Rechtslage nach der EU-DSGVO In Europa, und hierzulande, müssen sich die Netzbetreiberinnen und -betreiber an die EU-DSGVO sowie an die nachrangigen Gesetze, wie das nationale Recht, halten (in der BRD an das Bundesdatenschutzgesetz). Diese Gesetze besagen, dass eine Datenschutzerklärung vorhanden sein muss sowie dass Nutzerinnen und Nutzer der Erhebung ihrer Daten und den AGB widersprechen können müssen. Ein Widerspruch der Betroffen, die nicht möchten, dass bestimmte Inhalte geteilt oder gespeichert werden, führt in der Regel zu einer Löschung des betroffenen Kontos. Allerdings wird der Rechtsgrundsatz auf das Recht am eigenen Bild bei den Social Media-Plattformen häufig verletzt. Wurden Fotos von Lehrkräften ohne ihre Zustimmung veröffentlicht, haben sie einen Anspruch auf deren Löschung. Dasselbe gilt, wenn sie ungefragt Fotos von Schülerinnen und Schülern veröffentlichen. Dies geht aus § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) hervor. Zunächst können Lehrkräfte oder ihre Schülerinnen und Schüler die hochladende Person mit einem Verweis auf die EU-DSGVO dazu anhalten, das Bild zu entfernen. Erfolgt keine Reaktion, können sie das Bild bei dem Betreiber der Plattform melden. Wurde auch jetzt nicht reagiert, sollten sie einen Anwalt einschalten. Zusammenfassung Lehrkräfte müssen nachfragen, inwieweit sie die Social Media-Plattformen dienstlich oder privat nutzen können. Falls Lehrkräfte Freundschaftsanfragen ihrer Schülerinnen und Schüler annehmen, müssen sie bei der Kommunikation über Social Media-Plattformen ihre professionelle Rolle als Lehrkraft wahren. Lehrkräfte sollten Schülerinnen und Schüler, deren Freundschaftsanfrage sie angenommen haben, einer Liste oder Gruppe zuordnen und die Privatsphäre-Einstellungen von Facebook nutzen, um ihre schulischen und privaten Kontakte zu trennen! Soziale Netzwerke sollten im Unterricht thematisiert und Schülerinnen und Schüler für mögliche Risiken bei einer nicht datenschutzkonformen Nutzung sensibilisiert werden. Lehrkräfte sollten mit ihren Schülerinnen und Schüler über das Thema Cybermobbing sprechen. Sie sollten Hilfestellungen geben und notfalls die Polizei und vorgesetzte Dienststellen einschalten. Sollten Lehrkräfte selbst Opfer von Cybermobbing werden, sollten sie die Schulleitung informieren und Unterstützungsangebote wahrnehmen.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

"Stoppt Hass-Propaganda bei Facebook & Co."

Unterrichtseinheit

Hasspredigerinnen und Hassprediger verlagern ihre Aktivitäten zunehmend in die sozialen Netzwerke. Wie Jugendliche menschenverachtende Propaganda erkennen und mit welchen Mitteln sie sich selbst und andere davor schützen können, (unfreiwillig) Mittäterinnen oder Mittäter zu werden, vermittelt diese Unterrichtseinheit.Vegane Kochshows von Neonazis, religiöse Gesänge, die zum Dschihad aufrufen, Pseudo-Geldberatung: Hass-Propaganda kann sich insbesondere im Web 2.0 explosionsartig verbreiten. Verdeckt oder ganz offen werben extremistische Gruppen im usergenerierten Netz um Unterstützerinnen und Unterstützer. Innerhalb sozialer Netzwerke sind sie besser vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt und zielen darauf ab, dass Userinnen und User ihre Botschaften weitertragen. Wer jedoch menschenverachtendes Gedankengut im Social Web mit anderen teilt, hilft mit, solche Inhalte zu verbreiten und gesellschaftsfähig zu machen. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Verlauf der Unterrichtseinheit in die Lage versetzt werden, kriteriengeleitet Hass-Propaganda zu identifizieren, sich hiervon zu distanzieren und entsprechend zu handeln. Einführung Vorbemerkungen und Hintergrundinformationen Auf dieser Seite finden Sie einige hilfreiche Vorbemerkungen zur Durchführung der Unterrichtseinheit sowie eine kurze Vorstellung der Kampagne "Stoppt Hass-Propaganda!". Ablauf Ablauf der Unterrichtseinheit "Stoppt Hass-Propaganda!" Hier wird der Ablauf der Unterrichtseinheit mit den dazugehörigen Materialien kurz vorgestellt. Eine ausführliche Anleitung steht in Form eines Leitfadens als PDF-Dokument zur Verfügung. Fachkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler können zwischen freier Meinungsäußerung, Provokation, Propaganda, Volksverhetzung und Gewaltaufrufen differenzieren und kennen die wichtigsten Unterscheidungskriterien. kennen die gängigsten Methoden der propagandistischen Manipulation und sind in der Lage, auch versteckte Botschaften zu entschlüsseln. wissen, welche weltanschaulichen Gruppierungen im Netz mit extremistischen Inhalten operieren und welche Bevölkerungskreise bevorzugt Opfer oder Ziel menschenverachtender Ideologien sind. lernen ausgewählte Beispiele von Hass-Propaganda kennen. haben Einblick in die rechtlichen Grundlagen zum Thema Volksverhetzung sowie in die Verantwortlichkeit der Websitebetreiber für die Inhalte ihres Angebots. Medienkompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, anhand von gestalterischen, sprachlichen und inhaltlichen Kriterien Hass-Propaganda im Internet zu identifizieren. erkennen die Gefahren für sich selbst und andere, wenn sie persönliche Daten, "Likes" oder Kommentare auf Propagandaseiten im Netz hinterlassen und wissen, wie sie es verhindern können, ungewollt Mittäterin oder Mittäter in einem extremistischen Netzwerk zu werden. Sozial- und Handlungskompetenzen Die Schülerinnen und Schüler lernen, Verantwortung für die eigene Internetnutzung zu tragen, um entsprechend mit extremistischen Inhalten im Netz umzugehen. sind in der Lage, sich aufgrund ihres Wissens emotional gegen Propaganda zu wappnen und eine kritisch-rationale Distanz aufzubauen. wissen, an wen sie sich wenden müssen, um strafrechtlich relevante Inhalte zu melden oder Beratung und Hilfe einzuholen. werden motiviert zu handeln und aktiv gegen Hass-Propaganda, Extremismus und Menschenverachtung vorzugehen. Die Autorinnen übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte externer Websites. Konzept Um Hass-Propaganda erkennen und sich davon distanzieren zu können, durchlaufen die Schülerinnen und Schüler folgende Schritte: Sensibilisierung für die Thematik: Beispiele und Erfahrungsaustausch Selbsteinschätzung: Besprechen der eigenen Handlungs- und Wahrnehmungsmuster Wissen um die rechtlichen Grundlagen über die Verbreitung von Hass-Propaganda Erkennen von Hass-Propaganda anhand einer Checkliste und der Analyse von Fallbeispielen Erkennen von Manipulationsversuchen Stärkung der eigenen Handlungskompetenz und -motivation zur Identifizierung von Propaganda und für einen verantwortungsvollen Umgang mit Propaganda Material In dieser Unterrichtseinheit kommen drei unterschiedliche Materialtypen zum Einsatz: Eine PowerPoint-Präsentation mit Informationen und Links zum Thema Hass-Propaganda, die mittels eines Beamers als Grundlage für die gemeinsame Erarbeitung im Plenum dient. Ein Leitfaden zur Nutzung der PowerPoint-Präsentation, in dem die Durchführung der Unterrichtseinheit Schritt für Schritt beschrieben wird. Materialbögen für die Schülerinnen und Schüler als Vorlage für Gruppenarbeiten oder als Anleitung für gemeinsame Analysen im Plenum. Außerschulische Bildungsarbeit Diese Unterrichtseinheit basiert auf Materialien, die für einen Workshop entwickelt wurden. Die Sequenz ist sowohl in schulischen als auch in außerschulischen Kontexten (Jugendbildungsarbeit) einsetzbar. Binnendifferenzierung Die vorgestellten Materialien, Fallbeispiele und Arbeitsaufträge sind für eine Doppelstunde/ein Blockseminar (2 x 45 Minuten) konzipiert. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler der 7. bis 10. Klassen. Eine Differenzierung hinsichtlich der Altersstufe (Klassen 7/8, Klassen 9/10) kann bei den Beispielen zu Hass-Propaganda im Internet (ab Folie 15) erfolgen. Die Kampagne "Stoppt Hass-Propaganda!" Die Kampagne " Die Erben der Rose. Stoppt Hass-Propaganda! Erst prüfen, dann teilen. " war bundesweit die erste Kampagne gegen die Verbreitung von Hass-Propaganda in den sozialen Netzwerken. Nutzerinnen und Nutzer von Facebook, YouTube & Co. wurden im Rahmen der Kampagne dazu aufgefordert, sich nicht zum Handlanger massenhafter viraler Hetze machen zu lassen. Ziel: Die Nutzerinnen und Nutzer von sozialen Netzwerken sollen ein geschärftes Bewusstsein für den Umgang mit manipulativen Inhalten entwickeln. Die Kampagne wurde von Oktober bis Dezember 2014 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" gefördert. Träger der Kampagne war der Verein " Neues Potsdamer Toleranzedikt ". Kampagnenziel Der Verein "Neues Potsdamer Toleranzedikt" setzte mit der Durchführung der Kampagne "Die Erben der Rose. Stoppt Hass-Propaganda! Erst prüfen, dann teilen." ein Zeichen für mehr Wachsamkeit in den sozialen Netzwerken. Die Botschaft des Vereins lautet: statt Verboten und Zensur - kompetenter Umgang mit manipulativen Inhalten in den sozialen Netzwerken. Material PowerPoint-Präsentation, Folie 2 Video Zum Einstieg wird den Schülerinnen und Schülern das Video "Ködern mit der Kochshow: Vegane Neonazis" gezeigt, das sie für die Thematik sensibilisieren soll. Der Beitrag beschäftigt sich mit verdeckter Propaganda. Die Lehrkraft weist die Jugendlichen darauf hin, dass nicht immer eindeutig zu erkennen ist, was hinter einem Internetangebot steckt. Rechtsextreme nutzen vor allem das Internet, um junge Leute anzusprechen. Dabei greifen sie Trends auf, zum Beispiel vegane Kochshows. Ergebnissicherung Die Meinungen der Schülerinnen und Schüler zum Video werden von der Lehrkraft an der Tafel oder auf Moderationskarten festhalten. Material PowerPoint-Präsentation, Folien 3 bis 6 Was ist Hass-Propaganda und gegen wen richtet sie sich? Den Schülerinnen und Schülern wird nun eine Definition von (Hass-)Propaganda vorgestellt. Sie erfahren, wie sich Propaganda, freie Meinungsäußerung und journalistisch aufbereitete Informationen voneinander abgrenzen lassen und gegen welche Bevölkerungsgruppen oder Wertvorstellungen sich Hass-Propaganda bevorzugt richtet. Zentrale Fragen zum Thema Hass-Propaganda Warum wird Hass-Propaganda eingesetzt? Wer zieht Nutzen aus Hass-Propaganda? Mit welchen Mitteln wird Hass-Propaganda verbreitet? Material PowerPoint-Präsentation, Folie 8; Materialbogen 1 Übung: Hass-Propaganda abgrenzen In Anschluss an die Definition von Hass-Propaganda nehmen die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen eine erste Einschätzung von vorgegebenen Texten (Materialbogen 1) vor und wenden die gelernten Unterscheidungsmerkmale von Hass-Propaganda, freier Meinungsäußerung und journalistisch aufbereiteten Inhalten an. Material PowerPoint-Präsentation, Folien 9 bis 13 Hass-Propaganda kann strafbar sein Die Beschäftigung mit der Rechtslage führt den Schülerinnen und Schülern vor Augen, dass Hass-Propaganda nicht vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung geschützt ist und unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen kann. Durch die Verbreitung von Hass-Propaganda (zum Beispiel durch "Liken") können sich die Jugendlichen unter Umständen selbst strafbar machen. Umgekehrt haben sie die Möglichkeit, entsprechende Inhalte zur Anzeige zu bringen. Thematisiert werden: Artikel 3, Grundgesetz: Diskriminierungsverbot Artikel 5, Grundgesetz: Freie Meinungsäußerung § 130 Strafgesetzbuch (StGB): Volksverhetzung Material PowerPoint-Präsentation, Folien 14 bis 17; Materialbogen 3. Fallbeispiele Die Schülerinnen und Schüler analysieren Hass-Propaganda anhand von vier konkreten Beispielen (Folie 15: Folie 15 ist so konzipiert, dass Beispiel 1 dargestellt ist. Für die Beispiele 2 bis 4 sind entsprechend Folien zu erstellen). Hierbei erkennen sie, mit welchen Methoden Hasspredigerinnen und -prediger versuchen, Anhängerinnen und Anhänger zu gewinnen. Außerdem erhalten die Jugendlichen einen Eindruck davon, wie Bilder, Symbole, Musik und Texte eingesetzt werden, um bestimmte Personengruppen herabzuwürdigen, Opfer zu definieren oder die eigene Meinung zu heroisieren. (Aufgrund der Inhalte der Fallbeispiele wird auf eine eigenständige Internetrecherche der Schülerinnen und Schüler verzichtet. Die Autorinnen übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte externer Websites.) Die Fallbeispiele greifen unterschiedliche Themen auf: Beispiel 1: Hass-Rap, Homophobie Beispiel 2: Islamismus, Aufruf zum Dschihad Beispiel 3: Fremdenfeindlichkeit/Rechtsextremismus Beispiel 4: Antifeminismus/Frauenhass Hass-Propaganda stoppen Die Schülerinnen und Schüler werden mit einem fiktiven Fall konfrontiert, bei dem eine Jugendliche von einer getarnten Hass-Propaganda-Seite von Extremisten geködert wird, ihre persönlichen Daten angibt und (unfreiwillig) zur Mittäterin wird, indem sie das Material verlinkt und mit "Gefällt mir" markiert (Folie 16). Das Beispiel dient als Vorbereitung zur zusammenfassenden Diskussion, wie Hass-Propaganda gestoppt werden kann. Material PowerPoint-Präsentation, Folien 18 und 19; Feedback-Bogen Feedback Zum Abschluss der Unterrichtseinheit wird eine Feedbackrunde im Plenum durchgeführt.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Checkliste: Sicherheit in sozialen Netzwerken

Fachartikel

Die Checkliste "Bist du netzwerksicher?" hilft Ihnen dabei, Schülerinnen und Schüler allgemein und im Rahmen der Berufsvorbereitung für den bewussten Umgang mit der Datenfreigabe in sozialen Netzwerken zu sensibilisieren.Immer mehr Schülerinnen und Schüler tauschen sich in sozialen Netzwerken im Internet aus. Sie geben ihre Namen und Kontaktdaten preis, laden Bilder von sich und ihren Freunden hoch und äußern sich in Foren und Gästebüchern. Was einmal im Netz steht, kann man so schnell nicht mehr löschen. Das ist den meisten nicht bewusst. Aussagen, die sie cool und witzig finden, stoßen bei Arbeitgebern nicht immer auf Verständnis. Diese informieren sich zunehmend im Netz über ihre Bewerberinnen und Bewerber für (Lehr-)Stellen. Die Veröffentlichung ausschweifender Partyfotos hat in einigen Fällen schon zu Absagen geführt. Grundsätzlich sollten sich Schülerinnen und Schüler bei der Veröffentlichung von Daten bewusst machen, wem sie welche Informationen zugänglich machen wollen und ob es tatsächlich eigene Inhalte sind. Ebenso ist die Grenze der freien Meinungsäußerung zu achten, die spätestens dort aufhört, wo das Recht anderer Menschen verletzt wird.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Technik / Sache & Technik / Informationstechnik
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung, Primarstufe

Die Urheberrechtsreform der Europäischen Union im Unterricht

Unterrichtseinheit
14,99 €

In dieser Unterrichtseinheit zur Urheberrechtsreform der Europäischen Union diskutieren die Lernenden sowohl das bisherige Urheberrecht als auch vor allem die umstrittene Gesetzesänderung. Sie hinterfragen die Neuerungen und setzen sich mit der Kritik an der Reform auseinander, die ein Ende des freien Internets voraussagt.Diese Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit der in Politik und Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Urheberrechtsreform der Europäischen Union (EU). Während die einen in der Reform ein längst überfälliges Regelwerk zum besseren Schutz der Urheber im Zeitalter der Digitalisierung sehen, fürchten andere, die Reform könnte durch den Uploadfilter das Ende des freien Internets bedeuten. Auch wenn man sich im Grunde einig ist, dass das Urheberrecht nicht mehr zeitgemäß ist und reformiert werden muss, bestehen Unstimmigkeiten darin, welche Regelungen für ein Copyright sinnvoll sind. Die Kritik an der Reform hinterfragen die Lernenden im Unterricht mit dieser Einheit im Sinne der kritischen Medienreflexion unter anderem am Beispiel Leistungsschutzrecht sowie bei der Frage, ob sie gegebenenfalls ihr eigenes Verhalten im Internet durch die Reform verändern müssen. Damit die Schülerinnen und Schüler sich eine eigene Meinung zum Thema bilden können, ist es wichtig, dass sie die wichtigsten Fakten kennen. Dieses Unterrichtsmaterial führt die Lernenden deshalb an das Regelwerk heran. Sie lernen die umstrittenen Artikel 11 und 13 der Urheberrechtsreform kennen, untersuchen die Webseite ihres Ausbildungsbetriebs hinsichtlich ihrer Rechtsmäßigkeit nach der neuen Verordnung und setzen sich kritisch mit der Reform auseinander. Dabei diskutieren sie auch die Frage, inwieweit die Urheberrechtsreform das Ende des freien Internets bedeuten könnte. Das Unterrichtsmaterial eignet sich für den Einsatz in den berufsbildenden Schulen und wir durch EU-Urheberrechtsreform: Arbeitsblätter für die Sekundarstufen ergänzt. Das Thema "Urheberrechtsreform der Europäischen Union" im Unterricht Das Hochladen und Teilen von Inhalten ist ein fester Bestandteil der Internetkultur und kaum ein Schulreferat kommt heute noch ohne Bilder aus dem Internet aus. Ob und welche Verwendungszwecke erlaubt sind, spielt meist nur eine zweitrangige Rolle. Während Facebook, Youtube und weitere soziale Netzwerke mit diesen fremden Inhalten Millionen verdienen, sehen die Urheber meist keinen Cent. Dies zu ändern und das Urheberrecht an die Bedingungen im Internet anzupassen, ist Ziel der Europäischen Urheberrechtsreform. Allerdings ist die Reform bei den Internetusern und auch bei Teilen der Urheber auf heftige Kritik gestoßen. Die Unterrichtseinheit soll Ihren Schülerinnen und Schülern einen Einblick in das umstrittene Gesetz ermöglichen und sie dazu befähigen, die Reform kritisch zu betrachten. Vorkenntnisse Die Unterrichtsreihe orientiert sich an der Lebenswelt der Jugendlichen und ist so angelegt, dass Sie als Lehrkraft keine besonderen Vorkenntnisse benötigen. Wenn Sie sich bisher bereits in den Medien über das Thema informiert haben, sind Sie ebenso wie Ihre Lernenden ausreichend vorbereitet. Es ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler bereits von der Diskussion um die Urheberrechtsreform und ihre möglichen Folgen für das Internet gehört haben, andernfalls bietet Arbeitsblatt 1 die Möglichkeit, sie zunächst in die Problematik einzuführen. Didaktische Analyse Die vorliegende Unterrichtseinheit soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler sich kritisch mit der Urheberrechtsreform auseinandersetzen. Die Lernenden erarbeiten sich wichtige Hintergrundinformationen, die sie dazu befähigen, sich eine eigene Meinung zum Thema zu bilden und diese zu vertreten. Methodische Analyse Die Urheberrechtsreform ist ein sehr komplexes Thema, und für Laien sind die Gesetzestexte kaum verständlich. Ziel der Unterrichtsreihe ist es daher im Sinne der Schüleraktivität, die wesentlichen Punkte, die auch den Alltag der Jugendlichen betreffen, aufzugreifen und allgemeinverständlich zu vermitteln. Die Einheit soll den Jugendlichen durch die entsprechende didaktische Reduktion die Möglichkeit geben, sich ein eigenes Bild zu der Problematik zu machen und zum Nachdenken anregen. Je nach technischer Ausstattung wird ein Quiz zum Urheberrecht im Alltag in motivierender interaktiver Form sowie alternativ auf einem Arbeitsblatt angeboten. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich kritisch mit der Urheberrechtsreform der Europäischen Union auseinander und prüfen, was sich die Neuerungen verändert. hinterfragen ihren eigenen Umgang mit dem Urheberrecht kritisch. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler analysieren unterschiedliche Internetauftritte auf ihren Umgang mit dem Urheberrecht. arbeiten Informationen auf und setzen diese um. informieren sich selbstständig zu einem Thema. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler setzen sich am Beispiel der Urheberrechtsreform mit einem in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Thema auseinander hinterfragen ihren eigenen Standpunkt und bilden sich eine eigene Meinung. arbeiten zielorientiert in Gruppen zusammen.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Facebook: Mit Chancen und Risiken bewusst umgehen

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit werden die Schülerinnen und Schüler durch eine Kombination von analytischen und produktiv-kreativen Aufgaben befähigt, risikobewusst und kompetent mit der Plattform Facebook und mit ihren persönlichen Daten in diesem sozialen Netzwerk umzugehen. Nach einem kreativ-spielerischen Einstieg, in dem die Lernenden fiktive Facebook-Profile erstellen, werden diese ausgetauscht und dann analysiert und bewertet. Ausgehend von diesen Ergebnissen formulieren die Schülerinnen und Schüler dann in Gruppen erste Empfehlungen und Leitlinien zum Umgang mit persönlichen Daten bei Facebook. Inwieweit sie selbst diese beachten, können sie anschließend selbst überprüfen, indem sie ihren Namen in verschiedene Personensuchmaschinen eingeben. Motiviert durch das dadurch hervorgerufene Problembewusstsein untersuchen die Schülerinnen und Schüler anschließend die Datenschutzbestimmungen und Einstellungsmöglichkeiten zur Privatsphäre bei Facebook, um sich künftig bewusster und kompetenter in diesem sozialen Netzwerk bewegen zu können. Facebook: Viel genutzte Plattform kritisch betrachtet Facebook ist - nach eigenen Angaben - ein soziales Netzwerk, das Menschen mit ihren Freunden, Arbeitskollegen, Kommilitonen und anderen Mitmenschen verbindet. Das Angebot steht immer wieder wegen seines intransparenten Umgangs mit Nutzer-Daten (Erfassung und Weiterverwendung) in der Kritik. Facebook "passiert" im Internet, also am Computer zu Hause, am Handy oder Smartphone, am Tablet-PC - überall teilen (meist junge) Menschen Fotos, Meinungen oder Neuigkeiten. Communities sind beliebt Fast alle Schülerinnen und Schüler in der 7. und 8. Klasse besitzen einen Account in mindestens einem sozialen Netzwerk Sensibilisieren ohne erhobenen Zeigerfinger Diese Unterrichtseinheit soll daher zunächst ein Problembewusstsein schaffen und für den Umgang mit persönlichen Daten bei Facebook sensibilisieren und zudem erste Handlungsempfehlungen und Lösungsansätze bieten. Um das Thema für die Schülerinnen und Schüler attraktiv und motivierend zu gestalten, wird ein induktiver Ansatz mit einem spielerisch-kreativen Zugang gewählt, ohne den Zeigerfinger zu deutlich zu erheben. Didaktisch-methodische Hinweise und Ablaufplanung Durch die Erstellung eines fiktiven Profils und einen näheren Blick auf die Bestimmungen der Plattform wird Problembewusstsein geschaffen. Sach- und Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nennen Risiken und Gefahren in sozialen Netzwerken wie Facebook. untersuchen, welche persönlichen Informationen über sie im Netz verfügbar sind und bewerten diese Datenlage. formulieren Handlungsempfehlungen zum Umgang mit persönlichen Daten in sozialen Netzwerken wie Facebook. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler analysieren kriteriengeleitet fiktive und eigene Facebook-Profile und bewerten diese Facebook-Profile. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler untersuchen und bewerten die Facebook-Profile in Tandems und einigen sich auf gemeinsame Ergebnisse. erarbeiten Handlungsempfehlungen zum Umgang mit persönlichen Daten in sozialen Netzwerken wie Facebook in Gruppen und einigen sich auf gemeinsame Ergebnisse. Selbstkompetenz Die Schülerinnen und Schüler reflektieren über die Motive für die Nutzung von Facebook. reflektieren über die Wirkung ihrer Selbstdarstellung im Internet. "Aus der Datenaskese von einst, die das Volkszählungsurteil und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hervorgebracht hat, ist eine Datenekstase geworden, eine Selbstverschleuderung aller nur denkbaren Persönlichkeitsdetails in Wort und Bild", schreibt Heribert Prantl am 24.04.2008 in der Süddeutschen Zeitung . Die wichtigste Rolle spielen dabei die sozialen Netzwerke, auch social communities genannt, allen voran Marktführer Facebook. Schutz der Privatsphäre wird oft vernachlässigt Während frühere Generationen noch Angst um ihre persönlichen Daten hatten, ist öffentliche Aufmerksamkeit für die heutigen Jugendlichen zu einem erstrebenswerten Ziel mit hohem Wert geworden. Daher bestimmt die Zahl der Facebook-Kontakte den Selbstwert und das Ziel lautet, möglichst viele Kontakte zu haben und mit diesen möglichst viele Daten zu teilen. Nur etwa 50 Prozent der Jugendlichen nutzen die Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre. Name, Alter, Adresse, Telefonnummer sind bei vielen für jeden beliebigen Internetnutzer uneingeschränkt einsehbar. Viel verraten über sich und andere Dass die Selbstdarstellung auch stark von den Beiträgen, Kommentaren, Links und ähnlichem der anderen abhängt, ist den meisten dabei nicht - oder nur eingeschränkt - bewusst. Rund 50 Prozent der Nutzer stellen Bilder oder Filme von anderen online, ohne diese vorher nach ihrem Einverständnis zu fragen oder über die Konsequenzen nachzudenken. Der virale Effekte bei Facebook Wenn jemand bei Facebook etwas postet, auf das die Freunde "reagieren" ("Like-Daumen"/Teilen/Empfehlen/Kommentieren), dann sehen dies auch die Freunde der Freunde, mit denen man unter Umständen gar nichts zu tun haben will und mit denen man selbst gar nicht verbunden ist. Ein gefährliches Beispiel für einen solchen Netzwerkeffekt ist das Problemfeld Mobbing: Was könnte jemand den ich nicht leiden kann, aber der mit jemandem aus meinem Freundeskreis auf Facebook verbunden ist, mit meinen Bildern anfangen? Diese Unterrichtseinheit soll zunächst ein Problembewusstsein schaffen und für den Umgang mit persönlichen Daten sensibilisieren; zudem werden erste Handlungsempfehlungen und Lösungsansätze geboten. Eventuell können schon hier Stichpunkte an der Tafel oder der Metaplanwand gesammelt werden, die Beispiele für sensible Daten bündeln (wie Fotos, Adresse, bevorzugter Bus, einsame Schulwege). Diesen kann eventuell bereits in dieser Phase das Gefahrenpotenzial gegenübergestellt werden (Mobbing, Auflauern, Nutzung der Daten für Betrügereien). Problembewusstsein schaffen Um das Thema für die Lernenden attraktiv und motivierend zu gestalten, wird ein induktiver Ansatz mit einem spielerisch-kreativen Zugang gewählt, ohne den Zeigerfinger zu deutlich zu erheben. Konfrontation mit vorhandenen Daten Drastischer und eindrücklicher wäre es vermutlich, wenn die Lehrkraft frei zugängliche eigene Facebook-Profile von Schülerinnen und Schülern der Lerngruppe ausdruckt und mitbringt. Jedoch wäre der belehrende Zeigefinger zu offensichtlich, und einige Jugendliche würden sich möglicherweise bloßgestellt fühlen. Und je nach Alter der Lernenden ist - sofern diese Einheit rechtzeitig greift - noch nicht viel zu finden. Vorsichtiges Vorgehen Fiktive Facebook-Profile zu entwerfen und diese anschließend, nach einem per Zufallsprinzip organisierten Tausch, zu analysieren und zu bewerten, macht dagegen nicht nur mehr Spaß, sondern wird, bedingt durch die persönliche Distanz, auch viel leichter fallen, als echte Profile von Mitschülerinnen und Mitschülern zu beurteilen. Zudem ist zu erwarten, dass die Beispiele für problematische Selbstdarstellung deutlich extremer ausfallen als bei den echten Profilen, was den Lernenden das Thema leichter und deutlicher vor Augen führt. Klar wird so auch, dass es ganz unproblematisch ist, Umwahres zu platzieren. Alternativ können auch Profile von Prominenten oder vermeintlichen VIPs angesehen werden. Heterogene Ausgangslagen ausgleichen Bei der Untersuchung und Bewertung der fiktiven Profile werden zum einen Vorkenntnisse zum persönlichen Online-Datenmanagement aktiviert und gleichzeitig Unterschiede bei den Haltungen zu diesem Thema sichtbar gemacht. Durch die Beschäftigung mit einem konkreten Profil werden auch Schülerinnen und Schüler mit geringen Vorerfahrungen mit diesen Fragestellungen konfrontiert. Unterschiedliche Voraussetzungen gleichen sich in dieser ersten Arbeitsphase also bereits an. Gesprächsbedarf bedienen Sicherlich möchten sich die Lernenden in dieser Phase auch im Plenum dazu äußern, wo in den Profilen ihnen fragwürdige Fotos oder Einträge aufgefallen sind oder an welcher Stelle ihnen Zweifel kamen, ob sie das eine oder andere posten sollen. Eine offene Gesprächsrunde bietet sich an dieser Stelle an. Arbeit in Kleingruppen Nun formulieren die Lernenden allgemeine Handlungsempfehlungen, die sie aus der Untersuchung der konkreten Profile ableiten. Die Placemat-Methode bietet dabei einen strukturierten Rahmen für das Think-Paire-Share-Verfahren, bei dem jeder Schüler und jede Schülerin zunächst allein für sich Ideen aufschreibt, bevor diese in der Gruppe verglichen, diskutiert und zu einem Gemeinschaftsergebnis zusammengefügt werden. Mögliche Ergebnisse dieser Phase sind: Verwende am besten einen Spitznamen für dein Profil. Akzeptiere nur Personen als Facebook-Freude, die du auch persönlich kennst. Gib Adresse oder Telefonnummer in deinem Profil nicht an, am besten gar keine Kontaktdaten. Denk immer daran, dass im Internet nichts gelöscht wird und auch spätere Arbeitgeber sich dort einen Eindruck von dir verschaffen können. Mach dich mit den verschiedenen Privatsphäre-Einstellungen bei Facebook vertraut und nutze sie. Bedenke bei jedem Foto von dir, das du hochlädst, wer es alles sehen kann, und ob du möchtest, das diese Personen dich so sehen. Überlege dir allgemein sehr gut, für wen du deine Fotoalben frei gibst. Bedenke wenn du Fotos hochlädst auch, was dies für die anderen dort abgebildeten Personen für Folgen haben kann. Veröffentliche grundsätzlich keine peinlichen Fotos - weder von dir noch von anderen. Vorsicht vor netzwerkübergreifenden Verknüpfungen und Anwendungen. Gib dein Profil nicht für Suchmaschinen frei. Wissen teilen Nicht jeder einzelne Schüler und jede Schülerin würde allein auf diese Ergebnisse kommen; durch die Gruppenarbeit, die heterogene Ausgangslagen ausgleicht, wird es jedoch möglich. Einige der genannten Punkte werden die Schülerinnen und Schüler aber auch erst am Ende der zweiten Stunde ergänzen können. Online-Hygiene ist wichtig Nachdem die Schülerinnen und Schüler sich aus sicherer Distanz über fremde, fiktive Profile und erste Handlungsempfehlungen dem Thema angenähert haben, kann ihnen nun der Blick auf den eigenen Ruf im Internet zugemutet werden. Zentrale Erkenntnis sollte dabei sein, dass die regelmäßige Selbstsuche bei google oder in Angeboten wie yasni heute zur Online-Hygiene selbstverständlich dazugehört, da man nie weiß, was andere über einen ins Netz stellen oder verbreiten. Zudem sollte die Menge, der hier für jeden frei einsehbaren Daten und Informationen die Schülerinnen und Schüler erschrecken oder zumindest nachdenklich stimmen und dazu motivieren, die Sicherheitseinstellungen in ihren Communities zu hinterfragen oder zu ändern. In dieser Phase können natürlich auch Personen aus dem Umkreis der Schülerinnen und Schüler "gegooglet" werden. Achtung dabei: In einem solchen "Forschungsprojekt" sollte der diskrete Umgang mit den gefundenen Daten als selbstverständlich erachtet werden. Wie mache ich das? Aus Vorgenanntem - und aus den Reaktionen auf die Zwischenergebnissen der Vorstunde ("Handlungsempfehlungen schön und gut - aber wie mache ich das konkret bei Facebook?") erwächst die Motivation für die nächste Arbeitsphase, in der die Schülerinnen und Schüler sich intensiv mit den AGB, Datenschutzbestimmungen und Einstellungsoptionen zur Privatsphäre bei Facebook beschäftigen. Wäre dieser Arbeitsauftrag gleich zu Beginn der Unterrichtseinheit gestellt worden, hätten die Lernenden vermutlich nur sehr wenig Interesse und Motivation gezeigt. Nutzungsbedingungen und Datenschutzinformationen genau lesen Schülerinnen und Schüler mit eigenen Facebook-Accounts können sich einloggen und direkt in ihrem Profil die Fragen bearbeiten und Einstellungen überprüfen. Aber auch ohne persönlichen Facebook-Account gelangt man über die Facebook-Startseite zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzinformationen, mit deren Hilfe sich alle Fragen beantworten lassen. Lehrkraft als Lernbegleitung Die Lehrkraft assistiert in dieser Phase bei Problemen. Der Hinweis, dass AGB gut verständlich sein sollten, sollte fallen. Eine Diskussion, warum entscheidende Informationen schlecht gefunden werden (sollen?), kann sich anschließen. Speziell über die Copyright-Bestimmungen von Facebook, die in den AGB nachzulesen sind, können/sollten Sie im Plenum kurz sprechen. Hier geht es besonders um zwei Punkte, über deren Folgen die Klasse diskutieren sollte. Sie sind zu finden in der "Erklärung der Rechte und Pflichten", Punkt 2.1: "(...) Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest. (...)" (zitiert am 25.05.2012) "Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht." (zitiert am 25.05.2012) Ergebnissicherung: Plakate Je nach verfügbarer Zeit am Ende der Einheit und Interessenslage der Klasse ist es möglich, die Ergebnisse entweder nur stichwortartig zu notieren oder aber auch anschauliche Poster dazu zu gestalten, die im Klassenraum oder sogar in der Aula ausgestellt werden können, um weitere Schülerinnen und Schüler der Schule darauf aufmerksam zu machen. In jedem Fall sollten die in der ersten Stunde formulierten Tipps und Handlungsempfehlungen nun überarbeitet und ergänzt werden. Unterlassungsaufforderung Die Frage, wie man gegen unerwünschte Bilder, Filme und so weiter vorgeht, werden die Schülerinnen und Schüler eventuell nicht vollumfänglich selbst beantworten können. Im Anschluss: Juristisches oder der Schwerpunkt Cybermobbing Wenn man Kontaktdaten der Person hat, die das Bild hochgeladen hat, sollte diese direkt angeschrieben werden - anderenfalls der Betreiber der Internetseite (siehe Impressum). Die Thematisierung des rechtlichen Rahmens und der gesetzlichen Regelungen (StGB §201 ("höchstpersönlicher Lebensbereich", "Paparazzi-Paragraph"), UrhG §78, Kunsturhg §22, 23, DSG §27, StGB §131) bietet sich dann für die nachfolgen Stunden an; ebenso der damit eng verbundene Schwerpunkt Cybermobbing. Alternativer Abschluss: Alternative Plattform suchen Zum Abschluss der Unterrichtseinheit oder als weiterführende Hausaufgabe mit Online-Nutzung können die Schülerinnen und Schüler aufgefordert werden, Alternativen für die freundschaftliche Online-Vernetzung zu recherchieren. In dieser Phase können betrachtet werden: Google+ , Twitter , Instagram . Dabei sollen die die Erkenntnisse dieser Unterrichtseinheit nutzen und verstärkt auf die AGB der alternativen Plattformen achten. Am Schluss steht dann eine begründete Nutzungsempfehlung.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Pädagogik / Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Sicherer Umgang mit sozialen Medien

Unterrichtseinheit

In dieser Einheit werden den Lernenden wichtige Basis-Kompetenzen für den sicheren Umgang mit sozialen Medien vermittelt. Darüber hinaus stehen umfassende Hintergrundinformationen zum Thema zur Verfügung.Das Augenmerk in diesem Unterrichtsvorschlag liegt auf den möglichen Risiken, die soziale Medien bergen können. Dabei geht es nicht darum, soziale Medien gänzlich zu verdammen, vielmehr sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, mit schwierigen Situationen souverän umgehen zu können. Nach einer Einführung in die Thematik werden einige praktische Beispiele angeführt, die die Jugendlichen sensibilisieren sollen. Vermittlung von Basis-Kompetenzen Zielsetzung dieser Einheit ist es, den Lernenden wichtige Basis-Kompetenzen für den sicheren Umgang mit sozialen Medien zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sollen für schwierige Situationen sensibilisiert werden und selbstständig geeignete Handlungsstrategien wählen können. Die Lernenden nutzen Texte und Schaubilder und arbeiten aktiv mit sozialen Medien. Für die Lehrkraft stehen ausführliche Hintergrundinformationen zur Verfügung. Ablauf der Unterrichtseinheit "Sicherer Umgang" Ablauf der Unterrichtseinheit "Sicherer Umgang" Auf dieser Seite sind relevante Hintergrundinformationen zum sicheren Umgang mit sozialen Medien für Sie zusammengestellt. Ergänzt werden diese durch konkrete Unterrichtsideen zum Thema. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler wissen, aus welchen Informationen sich die digitale Identität zusammensetzt und entscheiden bewusst, was sie von sich im Internet preisgeben möchten. können das Internet sowie ihren eigenen Gebrauch auch aus einer kritischen Perspektive heraus betrachten (Entdecken eigener riskanter Verhaltensweisen). sind sich möglicher Gefahren und Risiken im Internet bewusst. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können sicher und reflektiert das Internet und soziale Netzwerke benutzen. erkennen die Macht, die das Internet über Inhalte (Text-, Video-, Bildmaterial) hat (Schnelligkeit der Verbreitung, fehlende Kontrolle). wissen, wie sie sich vor Gefahren und Risiken im Internet schützen können. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erlernen, was sie unternehmen können, wenn sie sich einer Gefahr ausgesetzt fühlen (Problemlöse-Kompetenz). sind in der Lage, nach Hilfe und Unterstützung zu fragen und wissen, bei wem sie diese bekommen. helfen sich auch gegenseitig bei Problemen im Bereich der Internetnutzung. Projekt "Learn to teach by social web" Diese Materialien wurden im Projekt "Learn to teach by social web" erarbeitet. Das Projekt gibt Lehrerinnen und Lehrern ein Curriculum an die Hand, mit dem sie sich auf die Lehre für und mit sozialen Medien vorbereiten können. Disclaimer Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. Schaffung einer digitalen Identität Das Profil, welches sich Nutzerinnen und Nutzer in sozialen Netzwerken erstellen, nennt man auch "digitale Identität". Persönliche Daten, Bilder, Nachrichten, Statusmeldungen und vieles mehr beschreiben die Person auf einer digitalen Ebene. Fremde Menschen erfahren auf einen Blick eine ganze Menge über den Profilinhaber beziehungsweise die Profilinhaberin. Informationen sorgfältig auswählen Solch eine digitale Identität kann einige Vorteile mit sich bringen, wenn die Nutzerin oder der Nutzer die preisgegebenen Informationen sorgfältig auswählt. Für eine angemessene Auswahl dieser Informationen sollten auch die möglichen Risiken in Betracht gezogen werden. Durch welche Informationen die digitale Identität gebildet wird, zeigt das Arbeitsmaterial, das Sie hier herunterladen können. Einleitung Nach einer kurzen Einführung in die Thematik sollen nun die Gefahren und Risiken, die sich durch den Gebrauch ergeben können, näher beleuchtet werden. Ziel ist es, dass die Jugendlichen ein umfangreiches Wissen hinsichtlich der Thematik Schutz und Sicherheit im Internet erlangen und somit befähigt werden, eigenständig und souverän mit ihren Daten und ihrer Privatsphäre umgehen zu können. Unterschiedliche Wahrnehmung der Risiken im Internet Das folgende Schaubild stellt eine Übersicht der wahrgenommenen Gefahren und Risiken im Internet aus Sicht der Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern dar. So werden unter anderem inhaltsbezogene (Doppelachse: Oben) und kontaktbezogene (Doppelachse: Unten) Risiken angeführt sowie Gefahren, die durch das Verhalten anderer (Achse: Rechts) oder durch das eigene (Achse: Links) entstehen. Die Rolle der Lehrkraft Das Verhalten der Schülerinnen und Schüler im Internet sollte nicht kontrolliert werden, dies wäre ein wenig hilfreicher Ansatz. Klären Sie die Lernenden vielmehr über die Gefahren auf, machen Sie ihnen deutlich, wie wichtig der Schutz persönlicher Daten ist und vermitteln Sie ihnen die Fähigkeit, die eigene Internetnutzung kritisch betrachten zu können. Die folgenden Schaubilder können unterstützend eingesetzt werden. Aufgabenbeschreibung Machen Sie mit Ihren Schülerinnen und Schülern den Selbsttest. Schon mehrfach haben Lehrerinnen und Lehrer Fotos bei Facebook hochgeladen, mit der Bitte, bei diesen auf "Gefällt mir" zu klicken. Ihre Schülerinnen und Schüler werden überrascht sein, wie viele Personen das Foto teilen und wie weit es sich letztendlich verbreiten wird. Eine Lehrerin aus England startete den Versuch und nutzte dazu einen simplen Aufruf (Achtung: Der Artikel ist nur nach einer kostenlosen Registrierung komplett zu lesen). Falls die schulische Nutzung von Facebook in Ihrem Bundesland nicht gestattet ist, können Sie diesen Versuch auch zu Hause durchführen und den Lernenden lediglich das Ergebnis vorstellen. Sinn der Übung Ziel dieser Übung ist es, den Lernenden zu verdeutlichen, wie schnell ein Foto um die Welt geht. Darüber hinaus können Sie so Ihren Schülerinnen und Schülern vermitteln, dass ab dem Moment der Veröffentlichung jegliche Kontrolle über den eigenen Inhalt - sei es ein Foto, Video oder eine Textnachricht - verloren geht. Aufgabenbeschreibung Lesen Sie zusammen mit Ihren Schülerinnen und Schülern folgenden Artikel . Dieser thematisiert, wie die eigene Privatsphäre im Internet geschützt werden kann. Mithilfe dieses Textes als Grundlage können Sie nun gemeinsam mit Ihrer Klasse ein Musterprofil erstellen, anhand dessen deutlich wird, welche Daten man preisgeben sollte und welche nicht. Fordern Sie anschließend die Lernenden in Form einer Hausaufgabe dazu auf, ihre eigenen Profile zu überprüfen. Gefahren sozialer Netzwerke einfach erklärt Das folgende Video kann den Schülerinnen und Schülern bewusst machen, welche Reichweite soziale Netzwerke haben können. Abschließendes Zusammenstellen eines Posters zur Erinnerung Wenn Sie das Thema "Sicherheit und Schutz im Internet" mit Ihrer Klasse besprechen, können Sie sich alle in dieser Einheit genutzten Grafiken herunterladen und ausdrucken, um diese in der Klasse in Form eines großen Posters aufzuhängen. Somit haben Sie alle wichtigen Informationen sichtbar vereint. Konkrete Handlungsstrategien und Maßnahmen Abschließend ist zu sagen, dass es immer besser ist, Prävention anstelle von Intervention zu betreiben. Arbeiten Sie mit Eltern, Kolleginnen und Kollegen und den Lernenden zusammen. Gemeinsam können sich die Schülerinnen und Schüler auf unangenehme Situationen vorbereiten und ein geeignetes Handlungsmuster finden. Als Unterstützung zur Erarbeitung von gemeinsamen Handlungsstrategien kann diese Grafik weiterhelfen, welche sechs solcher Taktiken für den Schulbereich anführt. Ebenso können Sie das Schaubild mit verschiedenen Maßnahmen einsetzen. Weitere spannende Hinweise zum Thema Prävention finden Sie außerdem hier . SIC - EU-Länder Zentren für sicheres Internet Zusätzlich gibt es in allen EU-Ländern Zentren für sicheres Internet (SIC). Jedes dieser Zentren setzt sich aus vier Komponenten zusammen und bietet Ihnen darüber hinaus Informationsmaterial und Beratungsgespräche: 1. Zentrum zur Stärkung des Bewusstseins Nationale Zentren zur Stärkung des Bewusstseins zielen darauf ab, das Bewusstsein und das Verständnis für die Problematik der Sicherheit im Internet zu erhöhen. Sie leiten Kampagnen, um Kindern, Jugendlichen, Eltern, Betreuerinnen und Betreuern sowie Lehrkräften dabei zu helfen, sich möglicher Gefahren bewusster zu werden. Ihr Ziel ist es, Menschen durch Fertigkeiten, Wissen und Strategien dazu zu befähigen, eine Widerstandskraft zu entwickeln, um sich selbst im Internet zu schützen. 2. Beratungsstellen Beratungsstellen bieten Kindern, Jugendlichen und Eltern Informationen, Ratschläge und Hilfestellungen zum Umgang mit schädlichen Inhalten, Kontakten und Verhaltensweisen. Sie können über verschiedene Kanäle wie Telefon, E-Mail, Skype oder per Chat erreicht werden. 3. Telefondienst Über die Telefondienste können Menschen illegale Inhalte anonym melden. Diese Meldungen werden dann an den Anbieter der Dienstleitung im Internet, die Polizei oder den entsprechenden Telefondienst weitergeleitet. 4. Gremium der Jugendlichen Gremien ermöglichen es Jugendlichen, ihre Standpunkte zu äußern und Erfahrungen und Wissen in Bezug auf die Technologien und das Internet auszutauschen.

  • Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co. / Pädagogik / Fächerübergreifend
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Schulausschluss nach Verbreitung heimlicher Lehrer-Aufnahmen?

Schulrechtsfall

Zwei Schüler filmten und fotografierten Lehrkräfte heimlich und leiteten das Bildmaterial an einen Mitschüler weiter, der dieses in sozialen Netzwerken verbreitete. Ist es rechtens, sie deshalb vom Unterricht zu suspendieren?

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung

Ein Datenschutz-Konzept für Schulen gemäß der EU-DSGVO

Fachartikel
5,99 €

Der Fachartikel "Ein Datenschutzkonzept für Schulen" informiert Schulleitende und Lehrkräfte über die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das Recht auf Vergessenwerden Artikel 17. Abs.1 der EU-DSGVO stellt die Schulleitungen und Verantwortlichen in der Auftragsdatenverarbeitung vor vielfältige Aufgaben, denn personenbezogene Daten sind künftig unverzüglich zu löschen, wenn die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Dabei müssen die Löschungsfristen für alle Schüler-Lehrer- und Elterndaten eingehalten werden. Das gilt für Klassenarbeiten, Notenhefte, Fotos, Zeugnisse und so weiter. die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt. Sind zum Beispiel irrtümlich Fotos von Personen auf Schulfesten erstellt worden oder gab es Einwilligungen für die Unterschriften auf Klassenlisten, die die betroffene Person zurückziehen möchte, so muss die Schulleitung diesem Ansinnen Folge leisten. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen (siehe oben). die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden (keine Einwilligungserklärung vorlag). die Löschung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich ist (Verbot von Direktwerbung und so weiter). die personenbezogenen Daten eines Kindes in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft , das heißt Internetangebote wie Webshops oder Online-Spiele, erhoben wurden (ein besonders sensibler Bereich, auf den die Schulleitung zu achten hat). Voraussetzungen für die Umsetzung des Rechtes auf Vergessenwerden in der Schule Die Umsetzung des Artikels 17. Abs. 1 kann aber nur erfolgen, wenn die Schulleitung, als für den Datenschutz Verantwortliche, darüber informiert ist, welche Daten von wem zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden. Weiterhin ist entscheidend, ob von den Betroffenen (Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler) Einwilligungen zur Datenverarbeitung eingefordert wurden. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass die Schulen ein internes Verfahrensverzeichnis erarbeiten, aus dem Folgendes ersichtlich ist: der Name und die Kontaktdaten aller Verantwortlichen, deren Vertreter sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten der Zweck der Verarbeitung die Kategorien betroffener Personen und die Kategorien personenbezogener Daten die Kategorien von Empfängern , gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfängern in Drittländern oder internationalen Organisationen gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland und die Dokumentierung geeigneter Garantien für den Datenschutz sowie, wenn möglich, vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien Dieses Verfahrensverzeichnis dient der Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten und kann der Schulaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass auch die oder der Auftragsverarbeitende die Verpflichtungen erfüllt, die sich aus Artikel 17 Abs. 1 EU-DSGVO ergeben. Für die Schulleitung stellt sich die Frage, ob alle von den Datentransfers betroffenen internen Funktionsträger und Abteilungen beteiligt wurden. Weiterhin ist auf die Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung zu achten. Das sind bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten: 1. die Zweckbindung, 2. die Datensparsamkeit, 3. die Richtigkeit, 4. die Transparenz, 5. die Begrenzung der Speicherdauer, 6. die Integrität und 7. die Vertraulichkeit der Datenverarbeitung. Vorschläge zur Umsetzung des Rechtes auf Vergessenwerden Lernplattformen Die Nutzung von pädagogischen Lernplattformen, wie zum Beispiel Moodle, ist in manchen Schulen das zentrale Kommunikationsmedium für die Beschäftigten, die Schulleitungen, für Schülerinnen und Schüler und auch Eltern. Hierauf werden Stunden- und Vertretungspläne, sonstige dienstliche Mitteilungen, unter Umständen Anweisungen, Unterrichtsprogramme, Arbeitsmaterialien für den Unterricht (die zum Teil durch Urheberrechte geschützt sind) und anderes veröffentlicht und gespeichert. Oft gibt es keine Löschroutinen und persönliche Daten, wie sie zum Beispiel in Vertretungsplänen erscheinen, sind noch lange einsehbar. Damit wird es zum Beispiel ermöglicht, Fehlzeiten von Kolleginnen und Kollegen, aber auch das Arbeits- und Leistungsverhalten nachzuzeichnen. Die Arbeitsschritte jedes Users können von den Administratoren, teilweise auch von Usern mit Teiladministrationsrechten, genau verfolgt werden. Die Auswahl der Administratoren und die Zugriffsrechte sind teilweise völlig willkürlich geregelt. Daher ist die strikte Trennung von pädagogischer Lernplattform und schulorganisatorischen Verwaltungsaufgaben vorzunehmen . Die Zustimmung zur Datenerhebung und Datenverarbeitung muss bei allen Betroffenen schriftlich eingeholt werden. Vordrucke und Hinweisblätter für Lehrkräfte, Lernende und Erziehungsberechtigte finden sich zum Download auf den verschiedenen Landesbildungsservern der 16 Bundesländer. Personenbezogene Daten dürfen nur zeitlich begrenzt gespeichert werden und müssen nach einem gesetzlich vorgegebenen Zeitraum gelöscht werden. Log-Dateien müssen in einem entsprechend festgelegten Intervall automatisch gelöscht werden. Der Zugang von außen auf die Schul-Lernplattform sollte gegenüber fremden Usern abgeschottet werden. Der Administrator vergibt passwortgeschützte Zugangsrechte. Es sollte keine Möglichkeit der Selbsteinschreibung geben. Nur der Einsatz von Open-Source-Lernplattformen wie Moodle ermöglicht die Nutzung der Auftragsdatenverarbeitung durch kommunale Rechenzentren, die Schulen das Hosten der Lernplattformen anbieten. Hier ist Datenschutz sowie Service (Sicherungen, Beratung und so weiter) gewährleistet. Auf keinen Fall darf ein solcher Server auf einem privaten Rechner einer Lehrkraft laufen. Administratoren von Lernplattformen können unter Umständen die dortige Lehrer-Schüler-Kommunikation ohne deren Wissen einsehen. Um die Gefahr zu verringern, dass so gewonnene Daten zur Überprüfung des Lehrerverhaltens oder zur Bewertung der Lehrerleistung herangezogen werden, sollte schulintern vereinbart werden, dass Schulleitende auf Administrationsrechte in Lernplattformen verzichten. Schulhomepage Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten auf der Schulhomepage beziehungsweise im Internet ist nur mit (schriftlicher) Einwilligung der Betroffenen zulässig . Die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer können diese Einwilligung jederzeit zurückziehen. Bei der Veröffentlichung eines Vertretungsplans sollte nur der Ort, das Fach und der Zeitraum der Veranstaltung angegeben werden (Fotos, private Kontaktadressen et cetera) sind besonders sensible Daten . Hierzu muss vor der Veröffentlichung grundsätzlich eine (schriftliche) Einwilligung der Betroffenen eingeholt werden, die jederzeit widerrufen werden kann. Eine pauschale Abfrage oder eine Zustimmung per Konferenzbeschluss sind keine wirksamen Einwilligungen. Soziale Netzwerke In den Zeiten von Smartphones mit Internet-Flatrats sind viele Schülerinnen und Schüler permanent online und kommunizieren zunehmend in sozialen Netzwerken oder Internet-Plattformen wie Instragram oder Facebook. Dementsprechend erhalten auch Lehrkräfte, die sich in sozialen Netzwerken aufhalten, öfters sogenannte Freundschaftsanfragen von Lernenden. Aufgrund der Vermischung von privater Kommunikation mit schulischen beziehungsweise dienstlichen Belangen birgt der Umgang mit sozialen Netzwerken für Lehrkräfte aus der Sicht des Datenschutzes eine Reihe von Risiken und Gefahren . Die Nutzung dieser Angebote ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Hier sollten sich die Lehrerinnen und Lehrer umfänglich informieren, um nicht das Dienstrecht des jeweiligen Bundeslandes zu verletzen. Zusammenfassung Für die Umsetzung des Artikels 17 Abs. 1 der EU-DSGVO ist die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses dringend erforderlich. Hierbei kann die Schulleitung die Beratung durch behördliche Datenschutzbeauftragte in Anspruch nehmen. Bei der Erstellung des Verfahrensverzeichnisses sind die Grundsätze der Datenverarbeitung zu beachten. Die strikte Trennung von pädagogischem und Verwaltungsnetz sollte unbedingt beachtet werden. Hierfür sollten Administratoren gewählt werden, die nicht der Schulleitung angehören.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe II

Fall des Monats: Mehr Sicherheit in sozialen Netzwerken

Schulrechtsfall

Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei, Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Berufsvorbereitung für den bewussten Umgang mit der Datenfreigabe in sozialen Netzwerken zu sensibilisieren. Immer mehr Schülerinnen und Schüler tauschen sich in sozialen Netzwerken im Internet aus. Sie geben ihre Namen und Kontaktdaten preis, laden Bilder von sich und ihren Freunden hoch und äußern sich in Foren und Gästebüchern. Was einmal im Netz steht, kann man so schnell nicht mehr löschen. Das ist den meisten nicht bewusst. Aussagen, die sie cool und witzig finden, stoßen bei Arbeitgebern nicht immer auf Verständnis. Diese informieren sich zunehmend im Netz über ihre Bewerberinnen und Bewerber für (Lehr-)Stellen. Die Veröffentlichung ausschweifender Partyfotos hat in einigen Fällen schon zu Absagen geführt. Grundsätzlich sollten sich Schülerinnen und Schüler bei der Veröffentlichung von Daten bewusst machen, wem sie welche Informationen zugänglich machen wollen und ob es tatsächlich eigene Inhalte sind. Ebenso ist die Grenze der freien Meinungsäußerung zu achten, die spätestens dort aufhört, wo das Recht anderer Menschen verletzt wird.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

Olympische Spiele – wirtschaftlicher Gewinn oder Verlustgeschäft?

Unterrichtseinheit
14,99 €

Diese Unterrichtseinheit zum Thema "Wirtschaftsfaktor Olympische Spiele" konfrontiert die Schülerinnen und Schüler mit den finanziellen Folgen für die Olympiaorte und Ausrichterstaaten. Angestrebt wird eine Sachanalyse und Meinungsbildung zur Bewerbung Deutschlands für die Olympischen Sommerspiele 2040. Olympische Spiele sind wie alle sportlichen Großereignisse in erster Linie ein emotionales Thema. Andererseits haben sie eine ökonomische Grundlage und sind als Weltereignisse in der heutigen Zeit mit all ihren Restriktionen nur noch als finanzieller Kraftakt durchführbar. Dies führt in demokratisch organisierten Staaten zunehmend zum Widerstand der Bevölkerung. Die vorliegende Unterrichtseinheit möchte die Schülerinnen und Schüler mit diesem Dilemma konfrontieren und sie zu einer Meinungsbildung und öffentlichen Stellungnahme führen. Die Unterrichtseinheit ist auf starke Schüleraktivität und methodisch variabel angelegt, führt aber konsequent von ersten Meinungsäußerungen und Überlegungen über eine Sachanalyse zu einer begründeten und fundierten Werthaltung. Passende digitale Lernmethoden und Tools unterstützen diesen Prozess forschenden Lernens. Olympia = Geldregen für die ausrichtende Nation? Die Vorstellung, Olympische Spiele würden dem organisierenden Land enorme wirtschaftliche Vorteile verschaffen, ist weit verbreitet. Die positiven Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft werden vor allem von den Organisatoren unterstrichen. Sie betonen den Imagegewinn, die positiven Impulse für den Tourismus und das lokale Gewerbe sowie die Verbesserung der Infrastruktur. Auch die immer höheren Werbeeinnahmen und Vergütungen für TV-Rechte an Sportveranstaltungen lassen die Ausrichtung von Sportevents verlockend erscheinen. Dem stehen immer größere Kosten und immer größere Auflagen für sportliche Großevents gegenüber. Zudem explodieren regelmäßig die tatsächlichen Kosten gegenüber den ersten Planungen und Schätzungen. Die Ausrichtung von internationalen sportlichen Großereignissen wird damit immer mehr zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko, das vermeintlich nur noch autoritäre Staaten stemmen können. Zudem führen die zwangsläufigen Einschränkungen für die Einwohnerinnen und Einwohner und ansässigen Gewerbetreibenden in demokratischen Ländern zunehmend zu einem Widerstand gegen Großprojekte. Die Unterrichtseinheit ist auf Schüleraktivität und forschendes sowie digitales Lernen ausgelegt. Sie kann im Klassenraum, aber auch im Fernunterricht durchgeführt werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können wirtschaftliche Folgen von Olympischen Spielen nennen und erklären. erkennen die Komplexität der wirtschaftlichen Auswirkungen von sportlichen Großereignissen. wissen um die wirtschaftlichen Folgen früherer Olympischer Spiele. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können Abstimmungen und Abfragen mit Mentimeter durchführen. können kollaborativ in Netzwerken von Schulclouds und in Videokonferenzen zusammenarbeiten und medial präsentieren. können Videoclips drehen, abspeichern und präsentieren. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten geordnet, effektiv und sinnvoll in einer Gruppe zusammen und unterstützen sich gegenseitig. lösen Konflikte im Team konstruktiv und können mit Kritik umgehen. vertreten ihre eigene Meinung und die des Teams im Plenum.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe II, Berufliche Bildung
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