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Freundschaft im geteilten Deutschland: Die Flaschenpost

Unterrichtseinheit
14,99 €

In der Unterrichtseinheit "Freundschaft im geteilten Deutschland" zur Förderung der Lesekompetenz setzen sich die Lernenden anhand des Romans "Die Flaschenpost" mit den Lebensbedingungen in Ost- und West-Berlin vor dem Mauerfall und der Wiedervereinigung auseinander. Das Unterrichtsmaterial eignet sich auch für ein fächerübergreifendes Projekt zum Thema "Berlin vor und nach dem Fall der Mauer", in dem die Schülerinnen und Schüler die Schwierigkeiten zur Überwindung der Grenze erarbeiten.Wie haben die Menschen im einst geteilten Berlin gelebt? Warum war es für die Kinder und Jugendlichen damals nahezu unmöglich, aus der DDR in die BRD zu reisen? Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Sekundarstufe I ist es heute unverständlich, warum die Berliner Mauer so eine große Rolle gespielt hat. Um ihnen zu vermitteln, warum die Bundesrepublik Deutschland jedes Jahr am 3. Oktober die Wiedervereinigung feiert und das 30-jährige Jubiläum des Mauerfalls so eine große Bedeutung hat, ist die Erarbeitung der deutsch-deutschen Geschichte im Unterricht notwendig. Die Lernenden sollen gemäß dem Lehrplan eine Vorstellung vom früheren Berlin entwickeln können. Dabei sollen sie die Teilung der Stadt durch den Mauerbau, Kenntnisse über Landschaften in der Umgebung sowie wichtige Sehenswürdigkeiten im Bezirk Mitte, Bestimmungen für Reisen von Berlin (West) nach Berlin (Ost), die Antragstellung sowie die Grenzübergänge vor dem Fall der Mauer erarbeiten. Um die Erlebnisse der Menschen in Ost- und West-Berlin vor 1989 für die Kinder erfahrbar zu machen, setzen sich die Lernenden in dieser Unterrichtseinheit auf der Grundlage einer Lektüre mit zwei Einzelschicksalen auseinander. Im Roman geht es um die Freundschaft zwischen zwei Kindern, die jeweils auf einer Seite der Grenze aufwachsen. Der Ostberliner Junge Matze wirft eine Flaschenpost in die Spree und hofft, ein Kind aus Afrika würde sie finden und ihm antworten. Stattdessen aber antwortet Lika aus Westberlin. Die beiden Kinder wollen trotz der Mauer sowie der Widerstände ihrer Eltern Freunde werden und "die andere Seite" kennenlernen. Das Thema "Freundschaft im geteilten Deutschland: Die Flaschenpost" im Unterricht Die Unterrichtseinheit ist gedacht für die Sekundarstufe I sowie die Grundschule ab der 4. Klasse mit einem zeitlichen Umfang von ungefähr 20 Stunden. Sie kann als fächerübergreifendes Projekt in Deutsch, Sachunterricht, Geschichte und und Erdkunde oder Geographie als verbundener Sprachunterricht durchgeführt werden. Vorkenntnisse Voraussetzung für die Durchführung und gleichzeitig Bestandteil der Unterichtseinheit ist die begleitende Lektüre des Buches "Die Flaschenpost" von Klaus Kordon. Die literarische sowie geschichtliche Erarbeitung der Story erfolgt dann in einem Stationenlernen im Unterricht, sodass die Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich und problemlösend lernen können. Didaktische Analyse Im Rahmen dieser Einheit sind zur Leseförderung verschiedene Textsorten zu bewältigen: Personenbeschreibung, Inhaltsangabe, Interview, Erstellen von Sachtexten, Begründung einer eigenen Meinung. Vorgesehen ist ein Diktat zur Biographie Klaus Kordons sowie eine Niederschrift, in der die Schülerinnen und Schüler selbst erarbeiten, wie das Buch enden könnte. - In Bezug auf die Sprachbetrachtung könnte die Einheit noch um ein Training der Wortarten mit dem Schwerpunkt der Wortfelder Mauer und Grenze erweitert werden. In der literarischen Erziehung wäre eine Ausweitung möglich, zum Beispiel durch eine Einladung des Autoren Klaus Kordon in die Schule oder durch den Besuch einer Lesung. Auf der Grundlage des Romans können die Lernenden gerade aus Matzes und Likas Sicht heraus begreifen, dass Beziehungen zwischen Menschen durch die Geschichte und durch politische Systeme beeinflusst und beeinträchtigt werden und auch nur durch tätiges Handeln verändert werden können. Nicht zuletzt kann der aktuelle Bezug dieses Unterrichtsmaterials dabei helfen, Grenzen zu überwinden und Mauern in den Köpfen der Menschen heute zu beseitigen, damit es in Zukunft keine Unterscheidung von "Ossis und Wessis", Ausländern und Inländern, Armen und Reichen mehr gibt. Methodische Analyse Die Erarbeitung an Stationen als Form des offenen Unterrichts erhöht in dieser Einheit den Grad der Eigenverantwortlichkei t sowie der Schüleraktivierung . Die Sozialform (Einzelarbeit, Partner- oder Gruppenarbeit) ist an den einzelnen Stationen frei wählbar. Binnendifferenzierung ist insofern gegeben, als dass die Kinder selbstbestimmt gemäß ihrem eigenen Lerntempo und individueller Schwerpunktsetzung die Themen bearbeiten können. Die Rolle der Lehrkraft verändert sich bei einer solchen Unterrichtsgestaltung insofern, als dass sie sich auf der Ebene der Hilfestellung bei der Bewältigung der einzelnen Lernschritte durch die Lernenden bewegt und während der Erarbeitung beratend sowie unterstützend zur Seite steht. Die Einbindung von digitalen Medien und dem Internet zur Förderung von Medienkompetenz erfolgt in einer anregenden Lernumgebung als ein Mittel unter vielen anderen wie zum Beispiel Bildbände zur Berliner Geschichte, Texte, Fotos, Stadtpläne, Atlanten, Nachschlagewerke oder Ähnliches. Der Computer, das Tablet oder der Laptop sowie das Internet werden von den Schülerinnen und Schülern als Schreibwerkzeug und als Lernwerkzeug zum Einholen von Informationen eingesetzt. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler begreifen in Grundzügen die heutige Situation Berlins als das Ergebnis einer geschichtlichen Entwicklung. entwickeln Lesebereitschaft und werden in ihrer Persönlichkeitsentfaltung gefördert und stabilisiert. verbessern ihre Lesekompetenz, indem sie entdeckendes, sinnerschließendes und sinngerechtes Lesen üben. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren weitgehend selbstständig im Internet und nutzen den Computer als Schreibwerkzeug. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten an Stationen in unterschiedlichen Sozialformen mit Partnerinnen und Partnern konzentriert und zielführend zusammen.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben / Geschichte / Früher & Heute / Politik / WiSo / SoWi
  • Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Berufliche Bildung

August 2007: Der Staat überwacht seine Bürger

Unterrichtseinheit

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 rückte der von den USA angestoßene "Kampf gegen den Terror" in den Mittelpunkt der politischen Debatten. Viele Länder haben seitdem die Überwachungsmaßnahmen verstärkt oder verschärft.Nicht nur in Deutschland befürchten Kritiker und Datenschützer, dass die Schreckensvisionen eines totalitären Überwachungs- und Präventionsstaates, wie sie George Orwell schon 1949 in seinem Zukunftsroman "1984" aufgezeigt hat, immer mehr zur Realität werden könnten. Dort hält ein fiktiver Staatschef, der "Große Bruder" ("Big Brother"), die Bevölkerung in ständiger Angst und schränkt deswegen die Bürgerrechte rigoros ein. Die permanente Überwachung der Menschen durch die Gedankenpolizei und eine weit entwickelte Informationstechnik sichern seine Macht. Einige dieser Maßnahmen, wie die Kameraüberwachung von öffentlichen Plätzen, sind inzwischen auch bei uns Realität geworden. Noch beschränken die Gesetze die grenzenlose Überwachung aller Bürger oder die uneingeschränkte Nutzung von Daten, die bei genehmigten Überwachungsmaßnahmen gewonnenen wurden.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Entwicklung und ihre Tendenzen, insbesondere die Themen Datenspeicherung und Online-Durchsuchung, nachvollziehen und die zentralen Positionen vergleichen können. die Rechts- und Gesetzeslage zum Thema bearbeiten und diskutieren. das Verhältnis von persönlicher Freiheit und staatlichem Sicherheitsdenken reflektieren, um einen eigenen Standpunkt zur Diskussion zu gewinnen. Aktionen im Internet zum Thema bewerten. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Der Staat überwacht seine Bürger. Wird Orwells Vision Realität? Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2-4 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die technischen Möglichkeiten der Überwachung wurden weiterentwickelt und es sind andere Kommunikationsformen in das Visier der staatlichen Sicherheitsbehörden geraten. Derzeit diskutiert die Öffentlichkeit vor allem über zwei Vorhaben: Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble, die heimliche Online-Durchsuchung von Computern zu erlauben. Die folgenden Seiten informieren über die Rechtslage, blicken kurz zurück und nehmen dann die aktuellen Diskussionen auf. Das Grundgesetz und der "Große Lauschangriff" Hier finden sie Hintergrundinformationen zur Rechtslage und einen Rückblick auf den "Großen Lauschangriff". Die Vorratsdatenspeicherung Die umstrittene Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung soll die Speicherung von personenbezogenen Daten für eine spätere Verarbeitung erweitern. Die Online-Durchsuchung Der heimliche staatliche Zugriff auf Daten, die auf einem Computer gespeichert sind, steht zur Diskussion. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis In Deutschland garantiert das Grundgesetz in Artikel 10, Absatz 1, dass das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis "unverletzlich" sind. Das heißt, der Staat darf sich eigentlich nicht dafür interessieren, was sich seine Bürger am Telefon erzählen oder in Briefen schreiben. Allerdings schränkt Absatz 2 diese Freiheit wieder ein, denn durch Gesetze können entsprechende "Beschränkungen" angeordnet werden. Zudem müssen die Betroffenen, wenn "die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes" dient, nicht darüber informiert werden, dass die staatlichen Behörden sie überwachen. Das informelle Selbstbestimmungsrecht im "Volkszählungsurteil" Über das Grundgesetz hinaus hat sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt: Im Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im sogenannten Volkszählungsurteil das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht anerkannt. Das heißt, jeder Bürger hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, bei der der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten habe. Das „Volkszählungsurteil“ Das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983. Die politische Debatte und die Gesetzesänderung Bereits Mitte der 1990-er Jahre begann die politische Debatte um den "Großen Lauschangriff", das heißt um das staatliche Abhören von Gesprächen und die Beobachtung einer Wohnung zu Zwecken der Strafverfolgung, insbesondere um Straftäter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität besser verfolgen zu können. Dazu hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP ein "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" erarbeitet, das den Artikel 13 des Grundgesetzes und die Strafprozessordnung (StPO) maßgeblich veränderte. Die Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht Am 3. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass große Teile des Gesetzes gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb verfassungswidrig sind. Während das BVerfG die Grundgesetzänderung nicht beanstande, erklärten die Richter zahlreiche Ausführungsbestimmungen der Strafprozessordnung für nicht verfassungskonform: Beispielsweise dürfe die Überwachung nur noch bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten angeordnet oder Gespräche zwischen engen Angehörigen nur noch dann abgehört werden, wenn alle Beteiligten verdächtig sind und das Gespräch strafrechtlich relevanten Inhalt hat. Die Europäische Richtlinie Sinn der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist, dass die unterschiedlichen nationalen Vorschriften in den 27 EU-Mitgliedstaaten zur Speicherung von Telekommunikationsdaten vereinheitlicht werden sollen. Damit will man sicherstellen, dass die Daten für einen bestimmten Zeitraum zum Zweck der Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten aufbewahrt werden. Die 27 EU-Staaten müssen die von den EU-Organen verabschiedete Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Die Umsetzung in Deutschland Die deutsche Bundesregierung hat dazu im April 2007 den Entwurf eines "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden" auf den Weg gebracht, in dem auch die Regelungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie enthalten sind. Der Bundestag soll das Gesetz spätestens im Herbst 2007 verabschieden, so dass es zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Was wird gespeichert? Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter von Telefondiensten (einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten) unter anderem die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie den Beginn und das Ende der Verbindung speichern müssen. Anbieter von eMail-Diensten müssen beispielsweise die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht speichern. Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen unter anderem die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse sichern. Auf diese Daten sollen die Sicherheitsbehörden, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft, nach dem neuen Artikel 113b des Telekommunikationsgesetzes zugreifen dürfen, aber nur zur Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes. Am 6. Juli 2007 beriet der Bundestag in erster Lesung über das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden". Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, stellte in seiner Rede heraus, dass die Telekommunikationsunternehmen schon heute Verbindungsdaten speichern, da sie nachweisen müssen, dass sie die Leistungen, die sie in Rechnung stellen, auch erbracht haben. "Seit jeher können die Strafverfolgungsbehörden diese Verbindungsdaten abfragen. Die neue Speicherpflicht brauchen wir, weil viele TK-Unternehmen immer mehr zu Flatrates übergehen und deshalb immer weniger Verbindungsdaten speichern." Anfragen der Strafverfolgungsbehörden liefen daher ins Leere. Zudem machte er deutlich, dass Verbindungsdaten keine Inhaltsdaten seien. Gesprächsinhalte würden zu keinem Zeitpunkt gespeichert, auch keine Angaben über besuchte Websites. "Wir können auf die Telekommunikationsüberwachung und auf andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nicht verzichten", betonte Hartenbach. Aus den Reihen der Opposition kommt heftige Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen, betont in einer Pressemitteilung, dass dies ein "Gesetz zum Abbau von Bürgerrechten im digitalen Zeitalter" sei. Die Vorratsdatenspeicherung, die strenger als notwendig nach der europäischen Richtlinie mit in dem Gesetz umgesetzt werden solle, sei verfassungsrechtlich nicht tragbar. "Jegliche Kommunikationsdaten, die beim surfen, mailen, telefonieren mit dem Festnetzapparat oder dem Handy erhoben werden, müssen jetzt gespeichert und bei Anfragen schnell zur Verfügung gestellt werden." Die Speicherung erfolge ohne Verdacht bei allen 82 Millionen Menschen in Deutschland, geschützte Berufe wie Ärzte, Seelsorger oder Journalisten würden nicht ausgenommen. Die Daten sollen nicht nur zur Verfolgung von schweren Straftaten benutzt werden, sondern auch zur Gefahrenabwehr. "Jede und jeder, die dann zum falschen Zeitpunkt aus einer bestimmten Straße einen Handyanruf tätigen oder SMS verschicken, werden dann ganz schnell zu potentiellen Terror-Verdächtigen", befürchtet Spitz. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung Die Webseite des "AK Vorrat" bietet umfassende Informationen und koordiniert den Protest gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation. Ob man die sogenannte "Online-Durchsuchung" von Computern mit Überwachungsmaßnahmen wie dem "Großen Lauschangriff" oder dem Abhören von Telefongesprächen vergleichen kann, darüber debattieren nicht nur Juristen. Nach Presseberichten sollen erste Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 aufgrund einer geheimen Dienstanweisung des damaligen Innenministers Otto Schily (SPD) durchgeführt worden sein, allerdings als geheimdienstliche Maßnahme. Ein verändertes Verfassungsschutzgesetz in NRW In Nordrhein-Westfalen hat das Landesparlament Ende Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Seitdem darf der NRW-Verfassungsschutz zur Terrorbekämpfung, ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, verdeckt auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet zugreifen, also heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Allerdings haben verschiedene Personen, unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nun wird das BVerfG im Oktober 2007 darüber entscheiden, ob die nordrhein-westfälische Regelung verfassungswidrig ist. Verdeckter Zugriff nach Strafprozessordnung ungültig Für den Bereich der Strafverfolgung hat bereits der Bundesgerichtshof durch ein Urteil vom 31. Januar 2007 entschieden, dass die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde - also eine verdeckte Online-Durchsuchung - nach der derzeit geltenden Strafprozessordnung unzulässig sei. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen "Ermächtigungsgrundlage". Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) drängt darauf, diese Rechtsgrundlage zu schaffen und so Online-Durchsuchungen zu ermöglichen. Dazu will er eine entsprechende Passage in die Neufassung des sogenannten BKA-Gesetzes ("Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten"), in dem unter anderem die Aufgaben und Kompetenzen des Bundeskriminalamtes definiert sind, einarbeiten. Allerdings ist sein Vorhaben heftig umstritten, selbst innerhalb der Regierungskoalition. Das Innenministerium veröffentlichte nach dem Urteil des Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung, in der Wolfgang Schäuble hervorhob, dass es aus ermittlungstaktischen Gründen unerlässlich sei, "dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können." Hierdurch könne regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung müsse eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden, forderte Schäuble. In einem Interview mit der Berliner Zeitung betonte Justizministerin Brigitte Zypries, dass heimliche Online-Durchsuchungen ein extremer Eingriff in die Privatsphäre seien. "Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden", sagte Zypries. Es müsse auch geprüft werden, wie Dritte geschützt werden können. "Was geschieht beispielsweise, wenn das Bundeskriminalamt einen Trojaner in einem Computer platziert, der mit einem Krankenhaus verbunden ist? Kann die Polizei dann sämtliche Krankenakten einsehen?" Der politische Gegner macht ebenfalls mobil: Bündnis 90/Die Grünen haben eine Webseite eingerichtet, auf der man eine Animation herunterladen kann. Nach dem Start "schnüffelt" der Kopf von Innenminister Schäuble an den verschiedenen Elementen auf dem Desktop des heimischen Computers. Damit wollen sie vor seinen Plänen zur Online-Überwachung warnen und darauf aufmerksam machen, was es für jeden Einzelnen bedeuten kann, wenn der Innenminister seine Pläne zu Online-Durchsuchungen umsetzen kann: Private Festplatten werden dann zum Freiraum der Sicherheitsbehörden, da sie diese unbemerkt durchforsten können. Es drohe der "gläserne Bürger", in dessen Privatsphäre der Staat leicht eindringen und unbemerkt persönliche Informationen abrufen könne.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II
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