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Demokratie und politisches System der BRD: Klausur mit Lösungen und Bewertungsschema

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Dieses Klausurpaket zum Thema "Demokratie und politisches System in der BRD" enthält Aufgabenstellungen mit Bearbeitungshinweisen, eine Musterlösung sowie eine Punkteverteilung mit Benotungsvorgaben.Die Klausur bezieht sich auf folgende Fachinhalte: Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland Konzept der repräsentativen Demokratie am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland Konzept der direkten Demokratie mit sachlicher Beurteilung von Vor- und Nachteilen Prinzip des Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland und die daraus folgenden Konsequenzen für die Gesetzgebung Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten vier Aufgaben mit unterschiedlichen Anforderungsstufen: Sie nennen zentrale Begriffe und erklären diese, erläutern komplexe Zusammenhänge und formulieren ein begründetes Sachurteil. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 45 Minuten. Aus dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der Antwort ergibt sich die Höhe der erreichbaren Punktzahl bei den einzelnen Aufgaben. Insgesamt können 100 Punkte vergeben werden. Die Benotung erfolgt auf der Grundlage gängiger Bewertungsvorgaben. Fachkompetenz Zur Bearbeitung der Aufgaben kennen die Schülerinnen und Schüler die Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland und ihre jeweilige Bedeutung: Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Sozialstaat. das Konzept und die Funktionsweise einer repräsentativen Demokratie. das Konzept der direkten Demokratie und die damit verbundenen Vor- und Nachteile. das Prinzip des Föderalismus, die Umsetzung im Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland sowie die daraus folgenden Konsequenzen für die Gesetzgebung: ausschließliche Gesetzgebung des Bundes, ausschließliche Gesetzgebung der Länder und konkurrierende Gesetzgebung.

  • Politik / WiSo / SoWi / Geschichte / Früher & Heute
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe II

Demokratiebildung: Wahlen, das Klima und wir

Unterrichtseinheit

Was sind die Themen, die Schülerinnen und Schülern wirklich am Herzen liegen, in welcher Gesellschaft wollen sie leben und wie wollen sie diese gestalten? Was erwarten sie von Politik? – Voraussetzung für politisches Engagement in einer Demokratie ist, dass Schülerinnen und Schüler die politischen Prozesse verstehen, sich eine eigene Meinung bilden können sowie über politische Zukunftsfragen sprechen und diskutieren lernen. Mit dem Bildungsmaterial "Wahlen, das Klima und wir" werden Anregungen geben, wie die Auseinandersetzung mit gesellschaftlich und politisch relevanten Fragen angestoßen und im Klassenzimmer spannende Diskussionen gestartet werden können. Das Bildungsmaterial "Wahlen, das Klima und wir" ist unterteilt in drei Themenblöcke, die aufeinander aufbauend, getrennt voneinander oder beliebig kombiniert und adaptiert werden können: Wahlen, die Demokratie und wir Wahlen und das Klima Wahlen, die Zukunft und wir Der Themenbereich "Wahlen, die Demokratie und wir" fokussiert in einem ersten Teil die Aufgaben demokratischer Wahlen und ihre Funktion. In Kleingruppen überlegen die Lernenden, was die fünf Grundprinzipien freier Wahlen ("allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim") praktisch bedeuten und welche Prinzipien und Werte sie selbst mit demokratischen Wahlen verbinden. In Teil zwei geht es um die politische Mitbestimmung und Mitgestaltung. Die Lernenden informieren sich über Möglichkeiten politischer Partizipation, suchen nach gelungenen Beispielen politischen Engagements in ihrem Umfeld und diskutieren die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre. Die Leitfrage des Themenbereichs "Wahlen und das Klima" lautet: Welchen Einfluss haben die Wahlen auf die Klimapolitik? Zunächst werden in einer Brainstorming-Phase Themen und Vorhaben, die den Klimaschutz betreffen und im Wahlkampf diskutiert werden, gesammelt, bewertet und kritisch hinterfragt. In Kleingruppen entwickeln und formulieren die Lernenden anschließend eigene Ideen für die Zukunft der Klimapolitik. "Wahlen, die Zukunft und wir" : In diesem Themenbereich finden die Lernenden zwei Möglichkeiten mit Menschen in einen Austausch zu treten, der nicht ganz alltäglich ist: Gespräch(e) mit Politikerinnen und Politikern und den Generationendialog. Denn miteinander reden, diskutieren und sich mit anderen auseinanderzusetzen, sind die Grundlagen demokratischer Meinungsbildung. Unterschiedliche Perspektiven und Meinungen können der Motor neuer, zukunftsfähiger und innovativer Lösungen sein. Es braucht Dialog, um über verschiedene Positionen streiten zu können. Das kann den politischen Diskurs ergänzen und dazu beitragen, sich besser zu verstehen. Die vorgeschlagenen Gespräche können nacheinander geführt oder nur eine der Anregungen ausprobiert werden. Gerade vor Wahlen sind die Gesprächsbereitschaft und das Interesse bei allen höher – das sollte genutzt werden! Demokratiebildung im Unterricht Die repräsentative Demokratie ist eines der zentralen Merkmale der Bundesrepublik. Eine freie, vielfältige und demokratische Gesellschaft lebt von der Mitgestaltung der Menschen. Wahlen und Beteiligung stärken wiederum den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv in die politische Willensbildung einzubringen. So werden bei Bundestags- und Landtagswahlen auch in diesem Jahr wieder wichtige Weichen für unsere gemeinsame Zukunft gestellt: Wie lösen wir die Herausforderungen der Klimakrise? Wie gestalten wir die digitale Welt? Wie stark werden Parteien und Fraktionen die Kinder- und Menschenrechte sowie demokratische Grundwerte fördern? Diese Entscheidungen und ihre Konsequenzen werden zukünftig vor allem die heute jungen Menschen betreffen, doch gerade die dürfen auf Bundesebene noch nicht selbst mitwählen. Die Bereitschaft der nächsten Generation sich aktiv in die Politik einzubringen und auch selbst Verantwortung zu übernehmen, belegen jedoch nicht nur Jugendstudien immer wieder (vergleiche unter anderem Greenpeace-Nachhaltigkeitsbarometer oder die Studie "Zukunft? Jugend fragen!" des Bundesumweltministeriums). Ob bei der Corona-Pandemie, der Digitalisierung des Bildungssystems oder dem Klimaschutz: Junge Menschen zeigen, dass sie mitreden wollen und finden auch zunehmend Gehör bei den politisch Verantwortlichen. Voraussetzung für politisches Engagement ist, dass Schülerinnen und Schüler die politischen Prozesse verstehen, sich eine eigene Meinung bilden können sowie über politische Zukunftsfragen sprechen und diskutieren lernen. Dafür werden im Bildungsmaterial zahlreiche Anregungen gegeben. Didaktisch-methodische Überlegungen "Wahlen, das Klima und wir!" wurde anlässlich der Bundestagswahl 2021 und entlang des Nationalen Aktionsplans BNE entwickelt und 2025 aktualisiert. Es kann aber genauso im Kontext jeder anderen Wahl eingesetzt werden. Die Aufgabenstellungen sind bewusst so formuliert, ohne auf eine bestimmte Wahl Bezug zu nehmen. Beziehen Sie die Aufgabenstellungen in der Arbeit mit Ihren Schülerinnen und Schülern auf eine konkrete Wahl – das macht die Bearbeitung weniger abstrakt und hilft dabei, sich in die Themen hineinzudenken. Das Material ist als Fundus zu verstehen, der zur Adaption einlädt – ergänzen Sie eigene Themenblöcke oder lassen Sie andere aus. Oftmals können den Aufgabenstellungen aktuelle Hinweise und Materialien aus eigener Recherche hinzugefügt werden. Im Sinne des UNESCO-Programms "Bildung für nachhaltige Entwicklung 2030" ist es das Ziel des Materials, den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, dass sie Teil einer demokratischen Gesellschaft sind und sie zu ermächtigen, sich unmittelbar an politischen Prozessen und Entscheidungen zu beteiligen. Das Material enthält zahlreiche konkrete Hinweise dazu, wie Schülerinnen und Schüler selbst aktiv werden und sich für eine lebenswerte Zukunft einsetzen können. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Bedeutung und die Funktionen von Wahlen in einer Demokratie. benennen und bewerten Möglichkeiten und Angebote zur politischen Teilhabe und Beteiligung. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler beschaffen sich Informationen in öffentlichen Medien sowie aus dem Internet, bewerten diese und wählen sie bedarfsgerecht aus. arbeiten mit politischen Stellungnahmen, Kommentaren, Darstellungen, Organigrammen und Auszügen aus Verfassungs- und Vertragstexten. erarbeiten und präsentieren die eigene Beurteilung politischer Sachverhalte und Konflikte. Handlungskompetenz Die Schülerinnen und Schüler planen gemeinsam Aufgaben, Aktivitäten und Projekte ("Mitmachen üben"). planen und führen Gespräche mit Politikerinnen und Politikern sowie anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern und werten diese aus.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Die UN-Reform: Herausforderungen des 21. Jahrhunderts

Unterrichtseinheit

Die Vereinten Nationen sind in die Jahre gekommen. Um im Zeitalter der Globalisierung effiziente Maßnahmen zur Friedenssicherung oder Konfliktlösung ergreifen zu können, bedarf es einer Reform ihrer Strukturen. Wenn da nicht die unterschiedlichen Positionen der Mitglieder wären...Im Juni 2005 feierten die Vereinten Nationen (United Nations, UN) ihren 60. Geburtstag. Doch es wollte keine richtige Feierlaune aufkommen, denn es stand ein zu wichtiges Thema auf der Tagesordnung: die grundlegende Reform der UN-Strukturen. Bereits seit seinem Amtsantritt im Jahr 1997 überlegt UN-Generalsekretär Kofi Annan, wie man die in die Jahre gekommene internationale Institution für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts fit machen kann. Doch um eine Änderung der UN-Charta zu beschließen, müssen zwei Drittel aller Mitgliedstaaten und insbesondere die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates zustimmen. Die Interessen von 191 Mitgliedern unter einen Hut zu bekommen, ist eine äußert schwierige Angelegenheit.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Entstehung, Organisation und Befugnisse der UNO kennen lernen. Stärken und Schwächen der aktuellen UN-Struktur reflektieren. die Aufgaben und die Verantwortung Deutschlands bei einer möglichen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat reflektieren und diskutieren. die Ursachen für das Scheitern einer großen UN-Reform analysieren und diskutieren. sich der Bedeutung einer supranationalen politischen Instanz im Zeitalter der Globalisierung bewusst werden. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. verschiedene Positionen zum Ergebnis des UN-Gipfels vergleichen und kommentieren (fakultativ). Thema Die UN-Reform: Gewappnet für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts? Autoren Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung circa 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Atlantik-Charta: Frieden sichern Im August 1941 trafen sich der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt und der britische Premierminister Winston Churchill auf Initiative Roosevelts. Beide überlegten, wie die Welt nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges aussehen und wie man künftig den Frieden garantieren könne. Während dieses Treffens erarbeiteten sie die so genannte Atlantik-Charta, die bereits wichtige Grundsätze der UN enthielt. Dazu gehören: die Selbstbestimmung der Völker, der freie Welthandel, die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, Gewaltfreiheit, die Errichtung eines allgemeinen Sicherheitssystems. Völkerbund als Vorform Bereits nach dem Ersten Weltkrieg (1918) war der Völkerbund zur internationalen Friedenssicherung gegründet worden. Ihm traten ehemalige Gegner des deutschen Kaiserreichs und auch neutrale Staaten bei. Die Durchsetzungskraft des Völkerbundes litt jedoch darunter, dass die Vereinigten Staaten von Amerika kein Mitglied wurden. Dass der Völkerbund sein oberstes Ziel, die Friedenssicherung, nicht erreicht hatte, zeigte spätestens 1939 der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs. Roosevelt und Churchill suchten daher nach Alternativen. 1945: UN-Charta tritt in Kraft Im Oktober 1943 legten die USA, Großbritannien, die Sowjetunion sowie China, das zu der Zeit von Japan, dem Verbündeten des nationalsozialistischen Deutschlands, besetzt war, in Moskau den Plan einer internationalen Konferenz zur Sicherung des Friedens fest. Auf der Konferenz von Jalta (4. bis 11. Februar 1945), auf der die Alliierten unter anderem die Grenzen des besiegten Deutschen Reiches verhandelten, regelten sie die Feinheiten. Schließlich unterzeichnete die neu zusammengetretene "United Nations Conference On International Organisation" am 26. Juni 1945 die "Charta der Vereinten Nationen". Diese Charta trat am 24. Oktober 1945 rechtswirksam in Kraft. Generalversammlung und Generalsekretär Das zentrale Organ der UN ist die Generalversammlung. Einmal jährlich treffen sich von September bis Dezember die Vertreter der derzeit 191 Mitgliedstaaten zu ihrer ordentlichen Jahrestagung. Außerdem gibt es Tagungen bei aktuellem Bedarf wie zum Beispiel bei zwischenstaatlichen Konflikten oder humanitären Katastrophen. Die Generalversammlung kann alle internationalen Fragen und Angelegenheiten erörtern, die in den Rahmen der UN-Charta fallen. Sie spricht mit ihren Resolutionen aber lediglich Empfehlungen aus und besitzt keine ausführende Gewalt. Die Resolutionen sind für die einzelnen Mitgliedstaaten also nicht verbindlich. Für jeweils fünf Jahre wählt die Generalversammlung auf Vorschlag des Sicherheitsrats einen Generalsekretär. Er ist der ranghöchste Vertreter der UN und führt die laufenden Geschäfte. Der derzeit amtierende Generalsekretär, Kofi Annan, stammt aus Ghana. Ohne den Sicherheitsrat geht nichts Der Sicherheitsrat ist das wichtigste UN-Gremium. Neben den USA und Russland gehören Großbritannien, Frankreich und China zu den ständigen Mitgliedern. Außerdem sind noch zehn weitere Staaten vertreten, welche die Generalversammlung für eine jeweils zweijährige Amtszeit wählt. Jedes Jahr wechseln fünf nichtständige Mitglieder. Nur der Sicherheitsrat kann Maßnahmen beschließen, wenn der Frieden bedroht oder bereits gebrochen ist. Meist handelt es sich jedoch nicht um militärische Kampfeinsätze, sondern um friedenssichernde Aktionen. Ohne die Zustimmung der fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder läuft in der UN nichts: Jedes ständige Mitglied besitzt ein Veto-Recht, mit dem es jede Entscheidung blockieren kann. Bei der Gründung der UNO wollte man so verhindern, dass die Vereinten Nationen von einzelnen Großmächten für eigene Interessen instrumentalisiert werden. Wendepunkt im Jubiläumsjahr UNO-Generalsekretär Kofi Annan hat 2005 als das entscheidende Jahr für eine Reform der UNO bezeichnet und in einem Bericht konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, wie die UN handlungsfähiger werden könnte. Sein Bericht "In größerer Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechte für alle" basiert vor allem auf den Analysen und Empfehlungen eines von ihm eingesetzten Expertengremiums, der "hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel" ("High Level Panel on Threats, Challenges and Change"). Die stellte am 2. Dezember 2004 insgesamt 101 Empfehlungen zur Bekämpfung von Terrorismus, Armut, Gewalt, zur Abschaffung von Massenvernichtungswaffen und zur UN-Reform vor. Annan skizziert als Herausforderungen und Aufgaben der UN die folgenden Punkte: nachhaltige Entwicklung ("Freiheit von Not"), Sicherheit ("Freiheit von Furcht"), Menschenrechte und Demokratie ("Freiheit, in Würde zu leben") sowie zu institutionellen Reformen, die die UN stärken sollen. Großer Reformbedarf Der in Politik und Medien am meisten diskutierte Punkt ist die Reform des UN-Sicherheitsrats. Kritiker weisen darauf hin, dass die Sitzverteilung auf die politische Konstellation unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zurückgeht und nicht mehr zeitgemäß erscheint. Manche Mitglieder fordern sogar eine komplette Neuverteilung der Sitze nach dem Regionalprinzip, unter anderem mit einem Sitz für die Europäische Union. Da die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats kaum freiwillig auf Ihre Veto-Macht verzichten werden, fordern andere Mitglieder einen permanenten Sitz für Deutschland und Japan als einen realistischen ersten Schritt der Reform. Kofi Annan vertritt den Standpunkt, dass man vor allem die Länder stärker an den Entscheidungen beteiligen müsse, "die finanziell, militärisch und auf diplomatischem Gebiet die größten Beiträge zu den Vereinten Nationen leisten". Eine Reform sollte ferner "Länder, die repräsentativer für die gesamte Mitgliedschaft der Vereinten Nationen sind, insbesondere so genannte Entwicklungsländer, in den Entscheidungsprozess einbeziehen". Der Generalsekretär schlug daher, in Anlehnung an den Vorschlag seiner Expertengruppe, zwei verschiedene Konzepte vor: Modell A sieht eine Erweiterung um sechs neue ständige Mitglieder ohne Vetorecht und drei nichtständige Mitglieder vor. Modell B beinhaltet eine Erweiterung um acht nichtständige Mitglieder, die für vier Jahre mit Wiederwahlmöglichkeit einen Sitz im Sicherheitsrat einnehmen. Hinzu kommt ein nichtständiges Mitglied für zwei Jahre ohne Wiederwahlmöglichkeit. Die bisherigen Debatten haben allerdings gezeigt, dass nur das Modell A eine Chance auf die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit der Mitgliedstaaten hat. Denn nur so kann eine Änderung der UN-Charta erfolgen. Auch die deutsche Regierung, die einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat für sich beansprucht, hat sich für diesen Vorschlag eingesetzt. Kommission für Friedenskonsolidierung geplant Einer weiterer Reformvorschlag ist die Einrichtung einer "Kommission für Friedenskonsolidierung" ("Peacebuilding Commission"). Diese Kommission soll Staaten nach Konflikten und Kriegen helfen, den Frieden wieder herzustellen und dauerhaft zu sichern. Dazu soll sie Aufgaben der Friedensschaffung mit solchen des langfristigen Wiederaufbaus verbinden. Damit geht die UN erstmals das lange vernachlässigte Problem der so genannten "failed states" ("schwache Staaten") an. Die Kommission soll nämlich verhindern, dass sich Länder, wie etwa in Somalia oder dem Yemen geschehen, buchstäblich auflösen und einzelne Länder oder ganze Regionen in einen Bürgerkrieg stürzen. Schutz der Menschenrechte Im Bereich des Menschenrechtsschutzes schlägt Annan vor, die Menschenrechtskommission in Genf durch einen Menschenrechtsrat mit weniger Mitgliedern zu ersetzen. In der bisherigen Kommission saßen nämlich oft Staaten, die selbst eklatant gegen die Menschenrechte verstoßen haben, beispielsweise Libyen und der Sudan. Daher schlug Annan vor, die Generalversammlung solle die Mitglieder eines neuen Menschenrechtsrats wählen. Verhandlungspoker der USA Insbesondere die USA stellten sich vor dem UN-Gipfel bei zahlreichen Punkten quer: 750 Änderungsvorschläge brachten sie wenige Wochen vor Beginn des Gipfels ein und zwangen damit die UN-Mitglieder, bereits ausgehandelte Punkte neu zu beraten. Buchstäblich in letzter Minute einigten sich die Unterhändler in New York auf einen 35-seitigen Kompromisstext. Der behandelt zwar eine Reihe globaler Probleme, die Annan in seinem März-Bericht angesprochen hat, doch bei vielen Punkten gibt es nur vage Grundsatzformulierungen. Andere Punkte des Annan-Vorschlages fehlen völlig. Keine Einigung über die Reform des Sicherheitsrats Wie erwartet, sorgte insbesondere die Reform des Sicherheitsrats für heftige Kontroversen. Die fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder haben in der UN-Vollversammlung zwar kein Vetorecht, aber die Macht, jede Charta-Änderung zu verhindern. Die kann erst dann in Kraft treten, nachdem die Parlamente aller fünf Vetomächte sie ratifiziert haben. Jede Reform ist also ohne die Zustimmung der USA zum Scheitern verurteilt. Jetzt heißt es in Artikel 153 der Abschlusserklärung: "Wir unterstützen eine baldige Reform des Sicherheitsrats als wesentlichen Bestandteil unserer übergreifenden Anstrengungen zur Reform der Vereinten Nationen, um ihn repräsentativer, effizienter und transparenter zu gestalten und somit seine Wirksamkeit und die Legitimität und die Durchführung seiner Beschlüsse weiter zu verbessern." Dieser Absatz umschreibt in diplomatischen Worten, dass man keine für alle tragbare Lösung finden konnte und weiter über die Reform des Sicherheitsrats diskutieren wird. Wenig Konkretes Auch bei weiteren Punkten der angestrebten Strukturreform der UN konnte man sich nicht auf Einzelheiten verständigen und hielt im Schlussdokument nur recht allgemein formulierte Verpflichtungen fest: beispielsweise will man neue Kontrollinstanzen einführen und Buchprüfungen und Untersuchungen durch externe Stellen erleichtern. Auch hat man die Entscheidung darüber aufgeschoben, wie man die Position des UN-Generalsekretärs stärken kann. Die Einrichtung der "Peacebuilding Commission" und des neuen Menschenrechtsrats stießen dagegen prinzipiell auf Zustimmung. Allerdings konnte man sich nicht darüber verständigen, welche Voraussetzungen die Länder erfüllen müssen, um in diesen Rat aufgenommen zu werden. Außerdem gab es Streit um die atomare Abrüstung und die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Dieser Konflikt war so heftig, dass die entsprechenden Passagen vollständig gestrichen wurden: die USA sehen in der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und im internationalen Terrorismus die größte Bedrohung für Sicherheit und Frieden. Die Entwicklungsländer bestanden jedoch darauf, konkrete Abrüstungsziele in dem Schlussdokument festzuhalten. Große Ziele bis 2015 Außerdem bekräftigte man die beim UN-Gipfel vor fünf Jahren beschlossenen so genannten Millenniumsziele und deren zeitlicher Rahmen. Demnach will die internationale Staatengemeinschaft bis zum Jahr 2015 die Zahl der in extremer Armut lebenden Menschen halbieren, allen Kindern den Grundschulbesuch ermöglichen, und Epidemien wie Aids und Malaria eindämmen. Eine gemeinsame Formulierung fordert die Staaten zu konkreten Schritten auf, um das Ziel einer Steigerung ihrer Entwicklungshilfeausgaben auf 0,7 Prozent des Wirtschaftsprodukts zu erreichen. Die in einem früheren Entwurf enthaltenen Passagen zur Beseitigung von Handelshemmnissen wurden dagegen abgeschwächt. Annan ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden Der UN-Generalsekretär zeigte sich von dem Schlussdokument enttäuscht und bedauerte in seiner Rede zur Eröffnung des Gipfels, dass es so viele Widerstände gegen seine Reformbestrebungen gebe. Der nach langem diplomatischen Ringen erzielte Kompromiss für eine Erklärung der UNO-Mitglieder zur Entwicklungs-, Menschenrechts- und Friedenspolitik bleibe deutlich hinter seinen Erwartungen zurück. Annan forderte die versammelten Staats- und Regierungschefs auf, trotz aller Widerstände gemeinsam gegen Armut, Terrorismus und Völkermord zu kämpfen. Scharf kritisierte er das Scheitern seiner Bemühungen, in dem Abschlussdokument das Bemühen um Abrüstung und das Verbot der Verbreitung von Atomwaffen aufzunehmen: "Das ist unentschuldbar." Nationale Interessen hätten eine Einigung unmöglich gemacht. "Das unnachgiebige Beharren auf prinzipiellen Positionen hat ein Ergebnis verhindert", so Annan. Dennoch könne man nicht von einem Scheitern des Gipfels sprechen: Bereits die Einigung auf einen Text für das Schlussdokument sei ein "wichtiger Schritt vorwärts". Ob und wann die noch strittigen Punkte und insbesondere die Reform des Sicherheitsrats geklärt werden können, werden die nächsten Monate zeigen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Europas erste Verfassung: Ein Weg mit Hindernissen

Unterrichtseinheit

Eine gemeinsame Verfassung für 450 Millionen Menschen in Europa: Diese Vision sollte bis 2006 Realität werden. Nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden müssen die EU-Politiker ihren Zeitplan und eventuell auch den Entwurf des Verfassungsvertrags überdenken. Nachdem sich die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Länder im Juni 2004 auf einen gemeinsamen Text einigen konnten, ratifizierte das Europaparlament im Januar 2005 mit deutlicher Mehrheit den Text für die geplante Europäischen Verfassung. 500 der 732 Abgeordneten stimmten dafür, quer durch alle Parteien und Nationalitäten. Auch zehn Mitgliedsländer haben dem Entwurf des Verfassungsvertrags inzwischen zugestimmt, darunter Deutschland per Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Ganz so deutlich sind die Mehrheiten unter den Bürgerinnen und Bürgern der EU allerdings nicht. Die Volksentscheide in Frankreich und den Niederlanden haben gezeigt, dass es aus Sicht der Bevölkerung noch Diskussions- und Änderungsbedarf gibt. Der bisherige Zeitplan lässt sich nicht mehr einhalten. Jetzt soll die Ratifizierung des Verfassungsvertrag bis 2007 abgeschlossen sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Enstehung der Europäischen Verfassung und ihre Zielsetzung informieren. die wichtigsten Inhalte der Verfassung kennen lernen. sich der im Laufe ihrer Ausdehnung immer komplexer werdenden Strukturen der Europäischen Union bewusst werden. die nationalen Abstimmungsmodalitäten über die EU-Verfassung (Volksentscheid oder Parlamentsabstimmung) vergleichen und diskutieren. die Ursachen für die Abstimmungsergebnisse in Frankreich und den Niederlanden diskutieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. verschiedene Artikel und Kommentare zu einem Thema vergleichen. Thema Die Europäische Verfassung: Inhalte und Ziele Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel; Ute Schröder Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 10 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Neue Mitglieder, neue Organisation Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur mehr Mitglieder, sondern gleichzeitig auch immer mehr Rechte erhalten. Für viele Politikbereiche, die unser tägliches Leben betreffen, sind inzwischen die europäischen Organe und Institutionen zuständig. Bestes Beispiel ist der Euro: Früher waren die Regierungen der einzelnen Staaten selbst für ihre Finanzpolitik verantwortlich, heute steuert die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main die Geldpolitik für die Eurozone. Dabei ist sie völlig unabhängig; die Mitgliedstaaten dürfen keinen Einfluss auf die Bank ausüben. Seit grenzenloser Handel in den EU-Staaten möglich ist, legt die Europäische Union die Regeln dafür fest. Sie überwacht auch den fairen Wettbewerb in den EU-Staaten: Früher dominierten in jedem Land staatliche Monopolgesellschaften den Markt für Telekommunikation; dass heute viele verschiedene Telefongesellschaften miteinander konkurrieren - und verbraucherfreundliche Preise anbieten - ist ein Resultat der EU-Bestrebungen, die Märkte zu deregulieren. Auch in Gesundheits- und Verbraucherfragen schafft die EU die Rahmenbedingungen; die nationalen Regierungen müssen sie dann in Gesetze fassen. Derzeit sorgt in diesem Zusammenhang das Verbot von Tabakwerbung für Schlagzeilen, eine Idee der Europäischen Union, die die Bundesregierung nun umsetzen muss. Verfassungsvertrag soll Zusammenarbeit regeln Die Institutionen konnten mit dem Wachstum der EU aber kaum Schritt halten. So wurde ihr Zusammenspiel immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union versucht, ihren Aufbau zu reformieren, zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht (1993), Amsterdam (1999) oder Nizza (2003). Als 2004 die Erweiterung der EU auf 25 Staaten anstand - 2007 sollen es mit Rumänien und Bulgarien sogar 27 werden - wurde es definitiv nötig, die wichtigsten politischen Spielregeln grundsätzlich neu festzulegen. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen, die bisherigen Verträge durch eine gemeinsame Verfassung zu ersetzen. Obwohl meist von einer "Verfassung" die Rede ist, stimmt diese Bezeichnung nicht ganz. Es handelt sich vielmehr um einen "Vertrag über eine Verfassung für Europa", also nicht um eine Verfassung im nationalen Sinne, sondern um einen Vertrag zwischen souveränen Regierungen, die einen Teil ihrer Macht an die EU-Institutionen abgeben. Klar festgelegte und durchschaubare Kompetenzen Diese Verfassung soll die EU fit machen für 27 (oder mehr) Mitglieder. Durch die neu festgelegten Kompetenzen sollen die EU-Organe ihre Entscheidungen klarer treffen und ihre Arbeit effizienter verrichten. Gleichzeitig soll die Struktur der Europäischen Union für die Bürger durchschaubarer werden. Neben den Kompetenzen der EU legt die Verfassung auch Bürgerrechte fest, indem sie sich auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union stützt. Ihre nationalen Verfassungen werden die einzelnen Staaten der EU weiterhin behalten, das heißt, auch wenn die EU-Verfassung in Kraft tritt, gilt in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin das Grundgesetz. Doch die Verfassung bildet den gemeinsamen europäischen Rahmen, der die Grundrechte und Werte für alle Bürgerinnen und Bürger Europas definiert. Konvent als Geburtshelfer Ende 2001 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, für die Ausarbeitung der Verfassung einen Konvent einzuberufen. Er setzte sich aus Vertretern aller Nationalitäten zusammen, die aus den nationalen Parlamenten, dem europäischen Parlament, den Regierungen und der EU-Kommission kamen. Sein Leiter war der frühere französische Präsident Valéry Giscard d'Estaing. Vorbild für dieses Gremium war ein ähnlicher Konvent, der im Jahr 2000 die Charta der Grundrechte der EU erarbeitet hatte. Der Konvent diskutierte, wie die künftige Union aussehen sollte. Es ging dabei etwa um die Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen EU-Organen und den Mitgliedsstaaten, um eine gemeinsame Außenvertretung der Europäischen Union oder um die demokratische Legitimierung der Union. Erste nationale Hindernisse Nach anderthalb Jahren hatte sich der Konvent auf einen Entwurf für die EU-Verfassung geeinigt. Darin war auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeflossen, die den besonderen Rechtsschutz der EU-Bürger festlegt. Im Herbst 2003 aber weigerten sich einige Länder, dem Entwurf zuzustimmen - die Regierungschefs von Spanien und Polen wollten sich nicht damit abfinden, an Einfluss innerhalb der EU zu verlieren. So mussten die Politiker die Verfassung verschieben und die alten Verträge blieben weiterhin gültig. Erst ein halbes Jahr später - mittlerweile gab es neue Regierungen in Madrid und Warschau - einigten sich die Regierungschefs auf einen Kompromiss. Allerdings bestanden sie auf etlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Konvents, die die ursprünglichen Vorschläge abschwächten - zu viel Einfluss wollte letztlich keiner der Regierungschefs an die europäischen Organe abgeben. Am 29. Oktober 2004 war dann aller Streit vergessen, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union trafen sich an einem historischen Ort. Auf dem Kapitol in Rom hatten ihre Vorgänger im März 1957 die so genannten Römischen Verträge unterzeichnet und damit den Grundstein für die heutige EU gelegt. Dort setzten die 25 feierlich ihre Unterschriften unter die Europäische Verfassung. Im Frühjahr 2005 stimmte auch das EU-Parlament dem Entwurf zu. Nun ist es an den Parlamenten oder an den Bürgerinnen und Bürgern Europas, über die Verfassung abzustimmen. Die Verfassung gliedert sich in vier große Teile. Im ersten Teil regelt sie ganz allgemein die Zuständigkeiten, die Ziele und Werte der Europäischen Union; sie definiert die Organe der EU und die Finanzen. Im zweiten Teil findet sich die Charta der Grundrechte der EU-Bürger wieder, in der Rechte wie Freiheit, Gleichheit und die Menschenwürde festgeschrieben werden. Der dritte Teil definiert recht detailliert die Arbeitsweise und die Politikbereiche der EU. Im vierten Teil stehen juristische Hinweise für das Inkrafttreten der Verfassung. Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit Die Verfassung legt gemeinsame Werte für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union fest. Sie verpflichtet die EU-Staaten zur Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit. Die Grundrechtcharta ist fester Bestandteil der Europäischen Verfassung. Sie definiert die allgemeinen Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Bürgerrechte und Grundrechte. Diese Rechte sind damit für die Politik der Europäischen Union und für die Rechtsprechung in den EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Mit oder ohne Gott? Streit gab es in der Verfassungs-Diskussion unter anderem um den Gottesbezug. In einigen nationalen Verfassungen ist die christliche Tradition des Gemeinwesens verankert. In der EU-Verfassung wollte die Mehrheit der Staaten jedoch einen solchen Gottesbezug nicht erwähnt wissen. Die Regierungen einigten sich schließlich auf einen Hinweis auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas" in der Präambel der Verfassung. Wichtige Neuerungen betreffen die Funktionsweise der Europäischen Union, denn das Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen wurde in den letzten Jahrzehnten immer komplizierter. Mehrmals hat die Europäische Union ihre Funktionsweise reformiert - zum Beispiel in den Verträgen von Maastricht, Amsterdam oder Nizza. Mit der Erweiterung der EU auf zuletzt 25 Staaten wurde es nötig, die wichtigsten Spielregeln der politischen Zusammenarbeit neu festzulegen. Mit der Verfassung soll die EU fit gemacht werden für 25 oder mehr Mitglieder; die EU-Organe sollen ihre Entscheidungen klarer treffen können. Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission soll nach und nach verkleinert werden. Bis 2014 darf noch jeder Staat einen Kommissar oder eine Kommissarin nach Brüssel schicken. Danach soll die Anzahl der Kommissionsmitglieder auf zwei Drittel der Anzahl der Mitgliedstaaten begrenzt werden, das wären nur noch 18. Um alle Länder zu beteiligen, sollen die Kommissarinnen und Kommissare regelmäßig ausgetauscht werden. Das Europäische Parlament Auch für das Europäische Parlament stehen Änderungen an: Künftig werden hier maximal 750 Abgeordnete sitzen. Kleinere Staaten sind nun mit mindestens sechs Parlamentariern vertreten, die größeren Staaten können höchstens 96 Abgeordnete nach Straßburg schicken. Das bedeutet, dass künftig drei deutsche Abgeordnete weniger als bisher im Parlament sitzen werden. Der Rat der Europäischen Union Besonders wichtig ist die Festlegung der Stimmenverhältnisse im Rat der Europäischen Union, dem eigentlichen Entscheidungsgremium. Hier gab es bisher in einigen Politikbereichen Veto-Regelungen, die es Minderheiten erlaubten, bestimmte Entscheidungen zu blockieren. Auch die Verabschiedung der EU-Verfassung wurde durch solche Regelungen blockiert. Künftig sollen mehr Entscheidungen schon mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. So kann der Rat künftig Gesetze mit einer qualifizierten Mehrheit von 55 Prozent beschließen; darunter müssen die Stimmen von mindestens 15 Mitgliedsstaaten sein. Diese komplizierte Regelung soll die Rechte kleinerer Staaten stärken, sie verhindert zum Beispiel, dass drei große Staaten eine Entscheidung blockieren. Für bestimmte Entscheidungen ist eine noch größere Mehrheit von 72 Prozent nötig, etwa wenn es um außen- und wirtschaftspolitische Fragen oder um die Innen- und Justizpolitik geht. Bislang wechselte die Präsidentschaft des Rates alle sechs Monate, künftig wird der Ratspräsident für zweieinhalb Jahre bestimmt. Die Außenpolitik Sobald die Verfassung in Kraft tritt, wird es auch einen europäischen Außenminister oder eine Außenministerin geben. Die Person soll die gemeinsame Außenpolitik der EU koordinieren und vertreten. Bisher ist dafür ein Kommissar für Außenbeziehungen - zurzeit die ehemalige österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner - sowie der außenpolitische Beauftragte des Rates - im Moment der Spanier Javier Solana - zuständig; allerdings sind ihre Zuständigkeiten oft nicht klar. Mit oder ohne Referendum In einigen Ländern erfolgt die Verabschiedung der Verfassung mit einer Abstimmung im Parlament, in anderen Ländern stimmen die Bürgerinnen und Bürger direkt per Volksentscheid ab. In etwa einem Dutzend der EU-Staaten (zum Beispiel Spanien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Portugal, Großbritannien, Irland, eventuell in Tschechien und Polen) ist ein solches Referendum vorgesehen beziehungsweise bereits erfolgt. DW-World.de: Ein Monster namens Verfassung macht der EU Probleme Das europäische Wahlvolk ist genervt von dem 500-Seiten-Monster, das zur EU-Verfassung gekürt werden soll, meint Korrespondent Alexander Kudascheff. Mittelmäßiger Auftakt Bei dem europaweit ersten Referendum zur EU-Verfassung stimmte im Februar 2005 in Spanien eine Mehrheit von knapp 77 Prozent der Teilnehmer für den Text, gut 17 Prozent dagegen. Die Wahlbeteiligung war allerdings sehr gering, nur 42 Prozent der Stimmberechtigten nahmen teil. DW-World.de: "Si" zur EU-Verfassung Spanien verliert durch die geplante EU-Verfassung Einfluss, Macht und Fördergelder. Warum die Spanier trotzdem für die Verfassung stimmten. Abstimmungsprozess gemäß Grundgesetz In Deutschland wird es keine Volksbefragung zur EU-Verfassung geben, denn solche Abstimmungen sind bei uns laut Grundgesetz nur auf lokaler oder regionaler Ebene vorgesehen. In der Bundesrepublik entscheidet das Parlament über solche Fragen - schließlich stimmen dort die gewählten Volksvertreter ab. Dennoch haben einige Politiker eine Diskussion angestoßen, ob man im Zusammenhang mit der EU-Verfassung nicht doch eine bundesweite Volksbefragung durchführen solle. Entscheidung mit Tragweite Befürworter einer Volksabstimmung, wie etwa der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) oder Vertreter der FDP, führten an, man müsse bei Themen solcher Tragweite die Bürgerinnen und Bürger direkt mit entscheiden lassen. Eine Abstimmung über die EU-Verfassung sei auch ein Weg, die Bevölkerung von der Europäischen Union zu überzeugen, und schließlich führten andere Länder auch Volksbefragungen durch. Entscheidung mit Tiefgang Gegner der Volksabstimmung verwiesen darauf, dass bei so komplexen Themen aus gutem Grund die Experten im Parlament abstimmen - schließlich könnten sie die mehreren hundert Seiten Verfassungstext besser beurteilen als die Wählerinnen und Wähler. Bundesaußenminister Joschka Fischer war wegen des Zeitdrucks gegen eine Volksbefragung, denn schließlich gehe es darum, die Verfassung möglichst schnell zu verabschieden. Andere Kritiker sehen die Gefahr, dass eine Volksabstimmung von EU-Gegnern instrumentalisiert werden könnte. Klare Zweidrittelmehrheiten Letztlich fand sich keine Mehrheit für das Referendum in Deutschland. Der Bundestag stimmte am 12. Mai 2005 ab. 569 der insgesamt 594 Bundestagsabgeordneten haben dabei die EU-Verfassung angenommen. Im Bundesrat war am 27. Mai ebenfalls eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Die gab es deutlich, denn nur Mecklenburg-Vorpommern, das von einer Koalition aus SPD und PDS regiert wird, enthielt sich bei der Abstimmung. Deutsche Spitzenpolitiker appellierten anschließend an die Franzosen, in der Volksabstimmung am 29. Mai der Verfassung ebenfalls zuzustimmen. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler will nach der Abstimmung in der Länderkammer jedoch eine Klage gegen die EU-Verfassung beim Bundesverfassungsgericht einreichen. DW-World.de: Leidenschaftslose Zustimmung zur EU-Verfassung in Deutschland Während in Frankreich Gegner der EU-Verfassung auf die Straße gehen, lief die deutsche Diskussion vor allem in elitären Zirkeln. DW-World.de: Deutsche verlieren Vertrauen in die EU Auf eines konnte man in der Vergangenheit immer setzen: auf die Europabegeisterung der Deutschen. Die scheint verflogen. Anspannung vor dem Referendum Mit Spannung wurde das Ergebnis des französischen Referendums am 29. Mai erwartet. Es galt schon im Vorfeld als Bewährungsprobe für die Verfassung und die EU-Politik, aber auch für die EU-Politik des Staatspräsidenten Jacques Chirac und seine Regierung. Denn klar war: Stimmen die Bürgerinnen und Bürger eines einzigen EU-Landes gegen die Verfassung, gerät der gesamte Ratifizierungsprozess ins Stocken. Wie wichtig den Franzosen und Niederländern ihre Abstimmung über den EU-Verfassungsentwurf war, zeigte die hohe Wahlbeteiligung in beiden Ländern. Von 62,8 Prozent (Niederlande) oder gar 70 Prozent (Frankreich) Wahlbeteiligung hätten die Politikerinnen und Politiker bei den Europawahlen 2004 nur träumen können. In beiden Ländern beherrschte die Debatte um die Verfassung die Öffentlichkeit, Bücher zur EU-Verfassung und zu EU-Fragen führten in den vergangenen Wochen sogar die französischen Bestsellerlisten an. Das Votum ist so klar, dass es niemand in der EU außer Acht lassen kann. Die Verfassung kann schließlich erst dann in Kraft treten, wenn alle Mitgliedsstaaten sie abgesegnet haben. Deutliche Mehrheit der Verfassungsgegner 54,87 Prozent der Befragten stimmten beim französischen Referendum am 29. Mai 2005 gegen die geplante Verfassung, nur 45,13 Prozent sprachen sich für den Entwurf aus. Damit bescherten die Franzosen nicht nur den politischen Verantwortlichen auf EU-Ebene eine deutliche Absage, sondern auch ihrem Staatspräsidenten Jacques Chirac. Der hatte sich bis zum Schluss in mehreren Ansprachen an die Nation für ein klares "Oui" zum Verfassungswerk ausgesprochen. Als Sieger des Referendums verstehen sich die Rechtsextremisten des "Front National" (FN) um Jean Marie Le Pen und die extreme Linke. Die Sozialistische Partei (Parti Socialiste, PS) war im Hinblick auf das Referendum gespalten, ihr linker Flügel sprach sich gegen die Verfassung aus. Ursachenforschung Die Ursachen für das Nein liegen nicht ausschließlich in der EU-Verfassung, sondern auch bei innenpolitischen Fragen. In einer ersten Reaktion hat Jacques Chirac daher seinen Premierminister ausgetauscht und sein Kabinett umgebildet. Bei Umfragen gaben die Gegner der Verfassung verschiedene Gründe für ihr "Non" an, unter anderem die soziale Unsicherheit, unter anderem aufgrund steigender Arbeitslosenzahlen, die Angst vor einer Abwanderung von Unternehmen in Billiglohnländer Osteuropas, die Aushöhlung der nationalen Souveränität, die Angst vor einem möglichen Beitritt der Türkei zur EU und die allgemeine Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Regierung folgt dem Volk 61,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten beim niederländischen Volksentscheid mit "Nee" ab. Mit einem derartig hohen Ergebnis hatten auch die Verfassung-Befürworter (38,4 Prozent der Stimmen) nicht gerechnet. Obwohl das Referendum in den Niederlanden verfassungsrechtlich keinen politisch bindenden Charakter hat, wird sich die Regierung um Ministerpräsident Balkenende an das Votum des Volkes halten. Der Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Verfassung durch das Parlament wurde bereits zurückgezogen, die für Herbst geplante Abstimmung im Parlament entfällt damit. Ähnliche Gründe wie in Frankreich Bei Umfragen vor der Volksabstimmung nannten die Bürgerinnen und Bürger verstärkt folgende Gründe für ihre Ablehnung: die Teuerung seit der Einführung des Euro, der wirtschaftliche Niedergang seit der EU-Erweiterung, die Kritik an den niederländischen Finanzbeiträgen zur EU, die Einwanderungspolitik, die Angst vor einem möglichen EU-Beitritt der Türkei, die Angst vor dem europäischen Einfluss auf die nationale Politik und dem Verlust nationaler Identität und Unzufriedenheit mit der eigenen Regierung. Neue Situation erfordert neuen Zeitplan Auf dem Brüsseler EU-Gipfel am 16. und 17. Juni 2005 beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs, den Ratifizierungsprozess des europäischen Verfassungsvertrags zu verlängern. Der bisherige Zeitplan, nach dem alle 25 Mitgliedsländer dem Entwurf bis zum November 2006 zustimmen sollten, lässt sich nach den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden ohnehin nicht mehr einhalten. Erst auf einem Sondergipfel im Juni 2006 wollen die europäischen Staats- und Regierungschefs beschließen, wie es weitergehen soll. Ob diese Zeit wirklich für eine "Phase der Reflexion" genutzt wird, wie der irische Außenminister Dermot Ahern es nannte, wird sich zeigen. Die Taktik, das Problem auszusitzen oder auf einen Sinneswandel in Frankreich und den Niederlanden zu hoffen, kann sich die EU in der derzeitigen Situation jedenfalls nicht leisten. Referenden werden verschoben Bislang wurde die geplante EU-Verfassung in zehn Ländern, unter anderem in der Bundesrepublik, ratifiziert. Die Briten haben ihr für Frühjahr 2006 geplantes Referendum auf unbestimmte Zeit verschoben. Ähnliche Überlegungen gibt es in Dänemark und Tschechien. Unbeirrt wollen bislang Polen am geplanten Referendum sowie Belgien und Estland an der Abstimmung durch das Parlament festhalten. Umgang mit negativen Referenden bleibt ungeklärt Der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso, schloss vor wie nach dem französischen Referendum neue Verhandlungen über die EU-Verfassung aus. Auch auf dem Brüsseler Gipfel sollen offiziell keine Forderungen nach Nachverhandlungen der Verfassung laut geworden sein. Dennoch bleibt die Frage, wie die Politiker mit den negativen Referenden in Amsterdam und Paris umgehen werden. Bislang betonte der Präsident des Europäischen Parlaments, Joseph Borrell: "Alle europäischen Bürger müssen die Gelegenheit haben, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen." Ob das auch für kritische Bürgerinnen und Bürger gilt und ob es eine Wiederholung der Volksabstimmungen geben wird, müssen die Regierungen in Paris und Amsterdam bis zum Juni 2006 klären. Unter Umständen werden dann noch Forderungen nach Veränderungen des geplanten Verfassungstextes verlangt, so dass die Ratifizierung wieder bei Null beginnen könnte. Kluft zwischen Politik und Bevölkerung überwinden Die Positionen der Bürgerinnen und Bürger mit denen ihrer Parlamente wieder in Einklang zu bringen, wird in den kommenden Monaten die zentrale Aufgabe der EU-Politiker sein. Denn die nationalen Parlamente haben bislang immer positiv über den Verfassungsentwurf abgestimmt. Bei einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach Anfang Mai sagten 84 Prozent der befragten Deutschen, die intensivere Zusammenarbeit innerhalb der EU habe für sie eindeutig Priorität. Nur sechs Prozent nannten es als die wichtigste Aufgabe der EU, die Erweiterung voranzutreiben. Der tschechische Präsident Vaclav Klaus könnte daher richtig liegen mit seiner Aussage: "Es gibt eine unendliche Kluft zwischen der europäischen Politik-Elite und der Meinung der normalen Europäer." Wie stark der europäische Gemeinschaftsgeist ist, muss sich in der aktuellen Krisensituation zeigen. Diejenigen, die nach wie vor an die EU glauben, halten es vielleicht mit Max Frisch. Dem schweizerischen Schriftsteller wird die Devise zugeschrieben: "Krise kann ein produktiver Zustand sein, man muss ihr nur den Beigeschmack von Katastrophe nehmen."

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II
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