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Holzwerkstatt: Grundwissen für Auszubildende

Unterrichtseinheit

Wer zum ersten Mal eine Holzwerkstatt betritt, muss sich darüber im Klaren sein, dass es hier ernst zu nehmende Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken geben kann. Gut, wenn man die wichtigsten Grundregeln zur Unfallverhütung kennt und befolgt. Schülerinnen und Schüler, die zum ersten Mal in einer Holzwerkstatt stehen, müssen über mögliche Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken aufgeklärt werden. Schließlich sind die Verletzungsgefahren in solch einem gewerblichen Bereich nicht unerheblich. Dazu kommt die Tatsache, dass die Anzahl an jungen Leuten steigt, die über keinerlei handwerkliches Vorwissen, zum Beispiel durch eine Mitarbeit in der heimischen Hobbywerkstatt, verfügen und wirklich zum ersten Mal in einer Werkstatt oder an einer Werkbank stehen. Ihre Unfall- und Verletzungsgefahr ist ungleich höher als bei Schülerinnen und Schülern mit handwerklichen Grundkenntnissen. Die Unterrichtsmaterialien dienen dazu, die Lernenden für ausgewählte Unfallrisiken in einer Werkstatt zu sensibilisieren und ihnen die theoretischen Grundkenntnisse der Unfallverhütung anhand der wichtigsten Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln zu vermitteln. Die Materialien können entweder im Werkraum oder in der Lehrwerkstatt selbst oder aber auch vorbereitend vor dem ersten Besuch der Werkstatt im Klassenraum bearbeitet werden. Diese Lerneinheit ersetzt nicht die Unterweisung der Schülerinnen und Schüler in der praktischen Handhabung der unterschiedlichen Holzbearbeitungs- und Handmaschinen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass eine Holzwerkstatt ein Arbeitsplatz mit unterschiedlichen Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken ist. ordnen die wichtigsten Sicherheitshinweise den entsprechenden Sicherheitszeichen zu. erarbeiten und benennen selbstständig Gefahren und Schutzmaßnahmen. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lesen einen Sachtext und erfassen die Kernbotschaften. ordnen in einem interaktiven Lerntool online die passenden Sicherheitszeichen den richtigen Schutzmaßnahmen zu. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler diskutieren in der Kleingruppe und lernen, für ihre Ansichten zu argumentieren. einigen sich auf ein gemeinsames Ergebnis. erweitern und vertiefen ihre Kommunikations- und Präsentationskompetenz.

  • Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit / Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin
  • Sekundarstufe II

Depotkonto einfach erklärt

Unterrichtseinheit
14,99 €

Die Unterrichtseinheit "Depot einfach erklärt" zeigt, was sich hinter dem Begriff verbirgt und wie man ein Depotkonto eröffnet und verwendet. Der Kompetenzerwerb erfolgt in mehreren methodisch variierenden Lernrunden und zum größten Teil mittels Online-Simulationen, Internet-Recherchen und Erklär-Videos. Die Unterrichtseinheit möchte auf diesem Wege den jungen Menschen in zeitgemäßer Form die Handlungskompetenzen vermitteln, die die Voraussetzung für eine spätere individuelle und reflektierte Anlage-Entscheidung sind. Diese Fähigkeit zu einer vernünftigen und rentablen Verwendung des erzielten Haushaltseinkommens stellt einen Kernbaustein finanzieller Bildung dar. Thematischer Hintergrund Deutschland gilt als Land der Sparer, aber nicht als das der Aktionäre. Die meisten Deutschen scheuen auch jetzt noch riskantere Geldanlagen, obwohl man für sichere Anlagen praktisch keine Zinsen mehr bekommt. Mag das noch nachvollziehbar sein, so ist es doch sehr überraschend, dass sich viele Menschen in Deutschland schon deswegen keine Aktien oder Investmentfonds zu kaufen trauen, weil man dazu ein "Depot" braucht, sie aber nicht so recht wissen, was das ist, wie man zu einem solchen "Depot" kommt und wie es funktioniert. Dies ergab eine aktuelle Studie der Frankfurt School of Finance. Da man in der aktuellen Niedrigzinsphase mit traditionellen Spareinlagen nicht einmal mehr die Inflationsrate ausgleichen kann, müssen auch Kleinanlegerinnen und Kleinanleger wohl oder übel zu riskanteren Geldanlagen greifen. Höhere Renditen sind nur noch mit Wertpapieren zu erzielen, die die Anleger direkt oder indirekt an privatwirtschaftlichen Unternehmen beteiligen. Dies kann vor allem durch Aktien oder Investmentzertifikate erfolgen. Für den Erwerb solcher Wertpapiere ist aber ein Depotkonto erforderlich, in das die Wertpapiere dann eingebucht werden können. Neuere Untersuchungen haben nun überraschend gezeigt, dass viele Menschen in Deutschland überhaupt nicht wissen, was es mit Depotkonten auf sich hat. Schon diese Unkenntnis hält offenbar viele Menschen von renditestärkeren Geldanlagen ab. Die Unterrichtseinheit "Depotkonto einfach erklärt" möchte nicht nur die bestehende Unkenntnis beseitigen, sondern die Schülerinnen und Schüler darüber hinaus ganz praktisch in der Eröffnung und Nutzung von Depotkonten unterweisen. Dazu werden notwendige Bearbeitungsschritte simuliert und eingeübt, um die Lernenden praxisnah auf eine spätere selbstständige Geldanlage vorzubereiten. In einem zweiten Schritt treffen die Lernenden dann unter verschiedenen ETF eine konkrete Anlage-Entscheidung und verfolgen eine Kauforder bis zum Depotauszug. Themenblöcke Eröffnung eines Depotkontos: 2 Unterrichtsstunden Kauf eines börsengehandelten Fonds / Exchange-Traded Fund (ETF): 3 Unterrichtsstunden Technische Voraussetzungen Computerraum mit Internetzugang Videoplayer und Lautsprecher Beamer oder Smartboard für die Präsentation der Schüler-Ergebnisse Intention der Unterrichtseinheit "Depotkonto einfach erklärt" Dass für viele Deutsche die Börse weniger ein Ort der Chancen denn der Risiken ist, das ist verständlich und sicherlich auch realistisch. Dass aber viele Menschen nach einer neueren Studie eine Anlage in Wertpapieren schon deswegen scheuen, weil sie nicht wissen, wie man ein "Depot" eröffnet und sie daher Scheu vor einer Depot-Eröffnung haben, das ist wirklich überraschend. Die Unterrichtseinheit möchte den Schülerinnen und Schülern diese Scheu nehmen und ihnen ganz praktisch zeigen, wie einfach man ein Depot eröffnen und Wertpapiere kaufen kann. Damit dieses Wissen nicht in der Theorie stecken bleibt, werden die Eröffnung eines Depotkontos und der Kauf eines Wertpapiers ganz praktisch simuliert, reflektiert und eingeübt. Ziel ist eine praktische Handlungskompetenz im Bereich der Geldanlage als Kernstück einer notwendigen Finanzbildung. Eigenverantwortliches Arbeiten und Methodenvielfalt Jugendliche lernen nach neueren Untersuchungen außerhalb der Schule hauptsächlich mit Videoclips. Die Unterrichtseinheit "Depotkonto einfach erklärt" greift diese Entwicklung auf, um das digitale Lernen wieder in die Schule zurückzuholen. 80 % der Lernszenarien in dieser Unterrichtseinheit basieren auf Internet-Inhalten, vorzugsweise Erklär-Videos und Online-Simulationen. Der erste Teil der Unterrichtseinheit simuliert mit den Schülerinnen und Schülern die Eröffnung eines Depotkontos. Die Jugendlichen erwerben dabei ganz praktisch die Fähigkeit, ein Online-Depot zu eröffnen. Im zweiten Teil der Unterrichtseinheit sollen sich die Schülerinnen und Schüler für eine ganz bestimmte Geldanlage entscheiden und diesen Kauf dann in einer Simulation auf einem Online-Depot durchführen. Als mögliche Anlagen wurden gemäß der Empfehlung der Stiftung Warentest ETF auf den Welt-Index oder vergleichbare Indices ausgewählt. Die Schülerinnen und Schüler werden damit in eine komplexe realitätsnahe Entscheidungssituation hineinversetzt, in der sie das Erlernte anwenden und zugleich begründete finanzielle Entscheidungen treffen müssen, wie sie ihre späteren realen Lebenssituation entsprechen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über das Wesen von Depotkonten und simulieren die Anmeldung hierzu. eignen sich Fachbegriffe über Wertpapiere und Börse an. bewerten und beurteilen verschiedene Indexfonds und treffen eine begründete Kaufentscheidung. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren Sachverhalte und Fachbegriffe aus der Finanzwelt und beurteilen in diesem Kontext den Informationsgehalt von Erklär-Videos. führen Online-Simulationen zur Eröffnung von Depotkonten und zur Eingabe von Kauforders für Wertpapiere durch. erwerben Grundkenntnisse im Online-Banking. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler beurteilen gemeinsam den Informationsgehalt von Erklär-Videos. recherchieren und präsentieren im Team. einigen sich in der Gruppe auf bestimmte Anlage-Entscheidungen.

  • Wirtschaft
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe II

Rhetorische Figuren: Stilmittel im Unterricht

Unterrichtseinheit
14,99 €

In dieser Unterrichtseinheit zum Thema "Rhetorische Figuren" werden anhand mediengestützter und kreativer Aufgabenstellungen Stilmittel zum einen definiert und interpretiert, zum anderen selbst verfasst und in ihrer Wirkung reflektiert.Stilmittel werden zur Analyse und Interpretation aller Textsorten der drei literarischen Gattungen Epik, Lyrik und Drama benötigt. Bereits im Deutsch-Unterricht der Grundschule und der ersten beiden Jahre der weiterführenden Schulen werden grundlegende rhetorische Mittel wie die Metapher und die Personifikation, die Anapher und die Alliteration oder die Metren und Reimschemata besprochen. In der Mittel- und Oberstufe gibt es dann in der Regel eine systematische und umfassende Behandlung aller Stilmittel, häufig fachübergreifend zum Fremdsprachen-Unterricht ( stylistic devices and figurative language ), vornehmlich zum Latein-Unterricht. Besondere Schwierigkeit bereitet Schülerinnen und Schülerin dabei meist weniger die Definition der einzelnen Fachbegriffe, sondern ihre Zuordnung zu literarischen Zitaten, also das Erkennen dieser in Texten, und vor allem die Erläuterung ihrer Wirkung als Interpretation. Der vorliegende Unterrichtsvorschlag fängt diese Problematik durch mediengestützte und kreative Aufgabenstellungen auf, in denen Stilmittel sowohl definiert und interpretiert als auch selbst verfasst und in ihrer Wirkung reflektiert werden. Als Abschluss folgt eine Übung zum Nachweis der gängigen Metren und Reimschemata. Vertiefend zu dieser Unterrichtseinheit stehen interaktive Übungen bereit: Rhetorische Mittel zur Textanalyse interaktiv erarbeiten und wiederholen Vorkenntnisse Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufe besitzen in der Regel bereits ein Vorwissen über rhetorische Figuren, Metren und Reimschemata, die sie zunächst anhand der Stilmittel zum Einstieg in die vorliegende Unterrichtsreihe in einem Brainstorming noch einmal zusammentragen sollen. Mithilfe einer selbst erstellten Tafelanschrift oder digitalen Präsentation kann die Lehrkraft so auch den Kenntnisstand der Lernenden evaluieren und mithilfe eines weiterführenden Arbeitsblattes (siehe Downloads, Arbeitsblatt 01) auf den gleichen Stand bringen. Bisher unbekannte Stilmittel können dabei neu definiert und durch selbst recherchierte Beispiele aus diversen Fachlexika oder mithilfe einer passenden Internetrecherche, siehe gegebenenfalls die Linkliste dieser Publikation, vervollständigt werden. Figuren und ihre Wirkung Die Belege könnten anschließend im Plenum ausgetauscht oder in einem gemeinsamen digitalen Dokument (im schulinternen Intranet) ergänzt werden. Möglich wäre auch, als Hausaufgabe nach dieser einführenden Unterrichtsstunde, die idealerweise eine Doppelstunde darstellt, eine Systematisierung der Stilmitteln nach den klassischen Bereichen der Klang-, Wort-, Satz- und Gedankenfiguren vorzunehmen. Diese Ordnung dient jedoch weniger der Unterweisung in die klassische Rhetorik, als der Vertiefung der Beschäftigung mit der Wirkung der Figuren, die in den nachfolgenden Unterrichtsstunden genauer untersucht werden soll. Hierbei könnte man mithilfe von Arbeitsblatt 03 die Wirkung der Stilmittel passenden Belegen zuordnen lassen, ehe man die Lernenden weiterführend nach eigenen Beispielen zur Formulierung von rhetorischen Figuren animiert. Die besten Ergebnisse zeigten sich hier bei der praktischen Erprobung der Unterrichtssequenz in der Gruppenarbeit der Jugendlichen, die sich durch wechselseitige Assoziationen als wahre Dichter-Talente erwiesen (siehe Beispiele Dokumente 04 und 06). Das gemeinsame Oberthema, unter dem alle gefundenen Formulierungen später als Materialsammlung dem gesamten Kurs zur Verfügung gestellt werden sollten (zum Beispiel durch Hochladen im Moodle-Kurs oder im Intranet), sollte dabei aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler stammen – vorgeschlagen wird "Meine Klasse". Methodenreflexion An irgendeiner Stelle der bisher durchgeführten Unterrichtssequenz könnte es dabei zu einer kurzen Methodenreflexion im Sinne eines Unterrichtsgespräches darüber kommen, inwieweit in Formulierungen häufig auch mehr als nur ein Stilmittel enthalten ist. Als vertiefende Übung oder Hausaufgabe könnten die Jugendlichen dies so am Beispiel von Arbeitsblatt 03 (mögliche Lösung siehe Downloads) erkennen. Kreative Weiterarbeit und Textrevision In den nächsten beiden Unterrichtsstunden sollen die Lernenden sodann weiter kreativ mit den selbst erstellten Stilmitteln arbeiten und wahlweise eine Kurznachricht, eine Werbeanzeige oder einen Kommentar verfassen. Hinzu kommt die eigene Analyse des selbst verfassten Textes, der im Sinne eines vollständigen Schreibprozesses anschließend zur Textrevision beider Produkte anregen soll. Hierzu mag der Lehrkraft oder lernschwächeren Schülerinnen und Schülern das originale Schülerbeispiel in Dokument 05 dienen. Die Unterrichtsreihe schließt mit einer Übung zur lyrischen Form. Anhand eines ersten Beispiels könnten im Plenum, nach einer erneuten Sammlung bereits bekannter Reimschemata und Metren, hier die Merkmale zur Bestimmung der Form erarbeitet und anschließend in Einzelarbeit gefestigt werden. Die Lösungen können zur Selbstkontrolle herbeigezogen werden und sollten auch im Plenum über eine analoge oder digitale Präsentationsfläche visualisiert werden, da sich viele Schülerinnen und Schüler schwer damit tun, betonte von unbetonten Silben zu unterscheiden. Zur Vertiefung könnten analoge Aufgaben in Gruppenarbeit erstellt und untereinander ausgetauscht beziehungsweise ausgedruckt werden. Da die Arbeit hier gemeinsam erfolgt, dürfte am Ende eine exemplarische Besprechung der Ergebnisse im Plenum genügen, der sich jedoch ebenfalls eine Diskussion über die Wirkung der Merkmale anschließen sollte. Die Schülerinnen und Schüler lernen wichtige rhetorische Mittel kennen, indem sie sie systematisch anhand von Beispielen definieren und in ihrer Wirkung interpretieren. ordnen Stilmitteln mögliche Wirkungsmöglichkeiten zu. üben den Nachweis rhetorischer Stilmittel in literarischen Zitaten. vertiefen ihr Wissen um die Formulierung diverser Stilmitteln, indem sie selbst zu einem gemeinsamen Thema rhetorische Figuren konstruieren. wählen gelungene Formulierungen mit verschiedenen Stilmitteln aus und verfassen mit diesen Gedichte oder Werbetexte. reflektieren ihre kreative Arbeit, indem sie ihre eigenen Texte analysieren und in der Wirkung der Stilmittel interpretieren.

  • Deutsch / Kommunikation / Lesen & Schreiben
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel rund um das Schulrecht geht es um das Thema "Aufsicht und Haftung". Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, geht auf Terminologie, die Regelung der Aufsichtspflicht an Schulen und (mögliche) rechtliche Folgen ein. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Da Schulrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, ist es nicht möglich, auf die Rechtslage jedes der 16 Bundesländer im Detail einzugehen. Dort, wo landesrechtliche Regelungen maßgeblich sind, wird in der Beitragsserie daher stellvertretend für die Flächenländer jeweils anhand des niedersächsischen Landesrechts erläutert, stellvertretend für die Stadtstaaten steht das hamburgische Landesrecht. Aufsicht und Aufsichtspflicht Die Landesschulgesetze enthalten Regelungen zur Aufsicht, die regelmäßig primär die Lehrkräfte über die Schülerinnen und Schüler zu führen haben. Möglich ist auch eine vorübergehende Übertragung der Aufsichtspflicht auf Dritte, wobei sich die Regelungen hier in einer Weise unterscheiden, die für die Praxis nicht ganz unbedeutende Auswirkungen hat: Während etwa § 31 Absatz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) eine Übertragung der Aufsichtspflicht nicht nur auf andere Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte zulässt, sondern auch auf sonstige Dritte, ist beispielsweise § 62 Absatz 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) strenger und lässt Dritte (inklusive Personal des Schulträgers, also zum Beispiel Schulsekretärinnen und -sekretäre oder -hausmeisterinnen und -hausmeister) nicht zu. Die örtlichen Grenzen der Aufsicht werden regelmäßig wie folgt gezogen: Aufsicht ist zu gewährleisten in der Schule, auf dem Schulgelände, bei Schulveranstaltungen andernorts und häufig an ÖPNV-Haltestellen am Schulgelände. Eine klare Zahl, bei bis zu wie vielen Metern Abstand eine Haltestelle noch "am Schulgelände" liegt, gibt es nicht, insoweit kommt es auf die jeweiligen räumlichen und topographischen Umstände des Einzelfalls an. Bei Schulveranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, ist empfehlenswert, die Schulveranstaltung erst vor Ort beginnen zu lassen, sodass die Anreise nicht in die Verantwortung der Lehrkraft fällt, sondern diese erst am vereinbarten Treffpunkt auflebt. Sinn und Zweck der Beaufsichtigung definiert § 31 Absatz 1 Satz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes paradigmatisch wie folgt: "Durch die Beaufsichtigung sollen sie vor Gefahren geschützt werden, die sie aufgrund ihrer altersgemäßen Erfahrung nicht selbst übersehen und abwenden können, und vor Handlungen bewahrt werden, mit denen sie sich oder anderen Schaden zufügen können." Teilweise finden sich auch Konkretisierungen hinsichtlich der Anwesenheit (gerade für Pausenzeiten), wenn zum Beispiel § 62 Absatz 1 Satz 2 Niedersächsischen Schulgesetzes festlegt, dass die Aufsichtsführenden auch verhindern sollen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Primar- oder Sekundarstufe I absentieren. Was genau "Aufsicht" bedeutet beziehungsweise erfordert, ist gesetzlich nicht vorgegeben, sondern lässt sich nur aus den diesbezüglichen Verlautbarungen der Kultusverwaltungen sowie der zivilrechtlichen Rechtsprechung (Land- und Oberlandesgerichte sowie Bundesgerichtshof) ableiten. Demnach gilt, dass Aufsicht präventiv, kontinuierlich und aktiv geführt werden soll, das Maß an Aufsicht aber einzelfall-, nämlich situations-, alters- und reifeabhängig ist, die aufsichtsführende Person (nur) das tun muss, was objektiv nötig und subjektiv möglich ist, es für kürzere Zeiträume (und ohne, dass eine besondere Gefahrensituation vorliegt) ausreichend sein kann, wenn sich die Schülerinnen und Schüler "beaufsichtigt fühlen", im Rahmen der Prävention gerade auf typische Risiken und Gefahrenquellen samt Schutzmöglichkeiten hinzuweisen ist. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, getroffene Maßnahmen (zum Beispiel Unterweisungen im Umgang mit Chemikalien, Maschinen oder ähnliches) kurz zu dokumentieren. Für Schulleitungsmitglieder gelten die vorgenannten Maßstäbe nicht nur, wenn sie selbst Aufsicht führen, sondern auch schon im Vorfeld, wenn sie aufgefordert sind, die Aufsicht so zu organisieren, dass diese auch planerisch die Maßstäbe erfüllt. Mangelt es hieran (etwa weil ein sehr großer Schulhof objektiv nicht von einer Person beaufsichtigt werden kann), kann ein sogenanntes Organisationsverschulden eintreten, bei welchem es auf das individuelle Verschulden der konkret aufsichtführenden Person nicht mehr ankommt, da die Aufsichtspflichtverletzung bereits durch die mangelhafte Organisation verschuldet wurde. Haftung und (mögliche) rechtliche Folgen Nur, wenn es während der Aufsicht zu einem Unfall oder sonstigen Schaden kommt, stellt sich die Frage nach der Haftung, sofern eine geschädigte Person Schadensersatz-Ansprüche geltend macht. (Zwar können Aufsichtspflicht-Verletzungen in Extremfällen auch disziplinarische/ arbeitsrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben, jedoch wiegen die finanziellen Risiken letztlich in der Regel am schwersten, weswegen sich die hiesige Darstellung auf diesen Aspekt beschränkt.) Für die Haftungsfrage sind zwei Perspektiven zu unterscheiden, nämlich das sogenannte Außenverhältnis, also Ansprüche der oder des potentiellen Geschädigten gegen das Bundesland (in Gestalt der Schule) oder eine Lehrkraft, und das sogenannte Innenverhältnis, also etwaige anschließende Regressansprüche des Landes gegen die Lehrkraft, die die Aufsichtspflicht verletzt hat. Ausgangspunkt eines Schadensersatz-Anspruchs, den man im hiesigen Kontext als Staatshaftungsanspruch bezeichnet, ist § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes (GG). Danach haben Bedienstete in der öffentlichen Verwaltung die von ihnen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden im Außenverhältnis selbst zu tragen, dies aber nur, wenn die oder der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Letzteres ist glücklicherweise praktisch stets gegeben, denn Geschädigte können das Bundesland als Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn der aufsichtsführenden Lehrkraft in Anspruch nehmen. Das ist aus wirtschaftlichen Gründen vorteilhaft, denn Bundesländer können niemals Insolvenz anmelden und sind damit der vorzugswürdige Schuldner. Hinzu kommt, dass ein Gerichtsverfahren mit mehreren Beklagten (Land und Aufsichtsführende oder Aufsichtsführender) teurer sind, als wenn nur das Land verklagt wird; außerdem kann eine aufsichtsführende Person nicht zeugenschaftlich befragt werden, wenn sie selbst verklagt wurde. Im Außenverhältnis, also gegenüber Geschädigten, haben Aufsichtsführende daher regelmäßig nichts zu befürchten. Problematischer kann das Innenverhältnis sein, also die Möglichkeit des Landes, sich den an Geschädigte oder deren Versicherungen gezahlten Schadensersatz bei seinen Bediensteten, die die Aufsichtspflicht verletzt haben, zurückzuholen. Hier wird gemäß § 48 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG; für angestellte Lehrkräfte gilt Gleiches über § 3 Absatz 7 des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder/ TV-L) das Privileg gewährt, dass ein Regress nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Aufsichtspflicht-Verletzung möglich ist. In den üblichen Fällen einer einfach fahrlässigen Aufsichtspflicht-Verletzung droht der Lehrkraft also weder im Innen- (Regress) noch im Außenverhältnis ein finanzielles Risiko in Bezug auf entstandene Schäden. Die verschiedenen Formen des sogenannten Verschuldens definieren sich dabei wie folgt: (Einfache) Fahrlässigkeit ist laut Rechtsprechung "die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt", grobe Fahrlässigkeit ist Selbiges in besonders grobem Maße. Welche Sorgfalt im jeweiligen konkreten Fall "erforderlich" war, orientiert sich an den Umständen des Einzelfalls und der Situation vor/ während des Schadensereignisses. Vorsatz ist das wissentliche und willentliche Herbeiführen des Schadens, das in der Praxis niemals vorliegen dürfte beziehungsweise allenfalls in der – indes schwer nachzuweisenden – Form des sogenannten bedingten Vorsatzes, bei welchem sich die aufsichtsführende Lehrkraft des Risikos nicht nur bewusst war und es für vernachlässigbar hielt (grobe Fahrlässigkeit/ "Es wird schon gut gehen."), sondern das Risiko erkannt hatte und bewusst ignorierte (bedingter Vorsatz/ "Und wenn schon."). Bei allen genannten Verschuldensarten gilt laut Bundesgerichtshof eine sogenannte Beweislastumkehr, das heißt, dass – anders als üblich – das Land beziehungsweise die Lehrkraft bei behaupteter Aufsichtspflichtverletzung beweisen muss, dass keine Aufsichtspflichtverletzung begangen wurde (§ 832 BGB), nicht hingegen die/ der Geschädigte ein Fehlverhalten beweisen muss. Beschädigung oder Abhandenkommen von Gegenständen Ebenso wie bei den zuvor behandelten klassischen Aufsichtssituationen gilt das Gesagte für verwahrte Gegenstände, die beschädigt werden oder verloren gehen. Kommt also zum Beispiel ein als Erziehungsmittel oder -maßnahme eingesammeltes Handy oder der aus Sicherheitsgründen während des Sport-Unterrichts von der Lehrkraft verwahrte Schmuck abhanden oder wird beschädigt, gelten die vorgenannten Grundsätze ebenso. Es ist daher zu empfehlen, Vorkehrungen für eine sichere Verwahrung zu treffen (abschließbare Kiste in der Sporthalle, Luftpolsterumschläge, Lehrertisch-Schubladen, Handylocker oder ähnliches), um Fälle grober Fahrlässigkeit schon organisatorisch auszuschließen. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Grundkurs Schulrecht XVI: Ein Wegweiser durch das Schulrecht . Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Ergonomie am Arbeitsplatz – Luxus oder Notwendigkeit?

Unterrichtseinheit

Schülerinnen und Schüler sollten sich rechtzeitig mit dem Thema Ergonomie bewusst auseinandersetzen. Diese Unterrichtseinheit sensibilisiert Jugendliche dafür, auf gesundheitserhaltende Bedingungen am Lern- und Arbeitsort zu achten. Die Motivation, sich mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu befassen, ist aus der Sicht von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sicherlich sehr unterschiedlich. Fakt ist, dass der Erhalt der Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beiden Seiten nützt. Das berufliche Umfeld ist sehr vielgestaltig, entsprechend breit gefächert sind die Aspekte, die aus ergonomischer Sicht berücksichtigt werden müssen. Diese betreffen nicht nur die Situation am unmittelbaren Arbeitsplatz, sondern auch organisatorische, kommunikatorische und infrastrukturelle Faktoren. Mithilfe dieser Unterrichtseinheit werden die Schülerinnen und Schüler zunächst an das etwas abstrakte, weil sehr vielschichtige, Thema herangeführt. Anschließend versuchen sie, das berufliche Umfeld in Teilbereiche zu gliedern und jeweils Gestaltungsansätze zu formulieren. Im Fokus stehen hierbei allgemein Büro- und handwerkliche Tätigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler recherchieren zu möglichen physischen Folgen einer unzulänglichen Arbeitsplatzgestaltung. Ein abschließender Selbsttest mit Blick auf den Zeitraum, den sie bereits jetzt im Sitzen verbringen, soll dafür sensibilisieren, dass es durchaus Sinn macht, sich mit dem Thema Ergonomie auch außerhalb des beruflichen Umfeldes zu befassen. Die einzelnen Schritte der Unterrichtseinheit sind in ihrem Umfang flexibel gestaltbar, die Arbeit in kleinen Gruppen wird empfohlen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen erarbeiten, was Ergonomie ist und welche Ziele eine ergonomische Arbeitsgestaltung verfolgt. das Arbeitssystem in Teilbereiche untergliedern und für diese ergonomische Gestaltungsansätze ermitteln. mögliche physische Folgen einer unzulänglichen Arbeitsplatzgestaltung recherchieren. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen eigenständig nach relevanten Informationen recherchieren und diese auswerten. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, dass eine selbstkritische Betrachtung ein erster Schritt für eine möglicherweise erforderliche Änderung des eigenen Ergonomie-Verhaltens darstellen kann.

  • Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit
  • Berufliche Bildung
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