Datenschutz in Sozialen Netzwerken: Was Lehrkräfte beachten müssen
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Fachartikel
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die Social Media-Plattformen dienstlich oder privat nutzen können. Falls Lehrkräfte Freundschaftsanfragen ihrer Schülerinnen und Schüler annehmen, müssen sie bei der Kommunikation über Social Media-Plattformen ... Lehrerinnen und Lehrer, die sich Profile in Sozialen Netzwerken anlegen, sollten bedenken: Alle Social Media-Plattformen, wie zum Beispiel Facebook, Instagram und Twitter, haben ein Haupt-Ziel: Viele Daten ... Schülerinnen und Schülern) achten - etwa das Recht am eigenen Bild. Laut EU-DSGVO sollte beim Social-Media-Monitoring Folgendes unbedingt bedacht werden: Personenbezogene Daten dürfen nur dann erhoben ...