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Digitales Lehrwerk "Extremismusprävention und interkulturelles Lernen"

Dossier

Die Anerkennung des Grundgesetzes und der Menschenrechte ist die Grundlage unserer liberalen demokratischen Gesellschaft. Politische und religiöse Extremisten sprechen dieser Grundlage ihre Gültigkeit ab und setzen stark vereinfachende und häufig menschenverachtende Dogmen und Weltbilder an ihre Stelle. Besonders Jugendliche sollen durch die Verbreitung von Propaganda in sozialen Medien, durch Musik und Videos angesprochen und für extremistische Ideen gewonnen werden. Schülerinnen und Schüler über Strategien von Extremisten aufzuklären und für ein demokratisches und tolerantes Zusammenleben zu begeistern, ist die beste Prävention gegen eine Radikalisierung – diesem Ziel sieht sich das Digitale Lehrwerk verpflichtet. Die fünf Themenschwerpunkte widmen sich dabei den verschiedenen extremistischen Weltanschauungen, entlarven ihre Ideologien, zeigen auf wie sie versuchen besonders im Internet Jugendliche anzusprechen und animieren Schülerinnen und Schüler dazu, sich in einer demokratischen Gesellschaft zu engagieren und einzubringen. Das Digitale Lehrwerk richtet sich an Lehrkräfte der Klassenstufe fünf bis zehn der Sekundarstufe I aller Schulformen und außerschulische Pädagogen. Einsatzmöglichkeiten bieten dabei die Fächer Politik, Ethik, Religion und Geschichte. Alle Materialien im Dossier stehen als freie Bildungsinhalte zur Verfügung. Sie können somit rechtssicher genutzt und angepasst werden. Mehr zum Digitalen Lehrwerk, den Projektpartnern und dem Fachbeirat erfahren Sie hier .

  • Fächerübergreifend

Vorsorgen für die Zukunft

Dossier

Soziale Sicherung und private Vorsorge Jeder Mensch muss in seinem Leben mit Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit oder Unfällen rechnen. In Deutschland bietet die gesetzliche Sozialversicherung Schutz vor den Folgen dieser Lebensrisiken. Der Sozialstaat steht jedoch vor großen Herausforderungen und wird soziale Schutzfunktionen in Zukunft nicht mehr im gewohnten Umfang wahrnehmen können. Für Jugendliche und Berufsstarterinnen und -starter ist die Planung der eigenen finanziellen und sozialen Absicherung deshalb ein wichtiges Thema. Frühe Vorsorge Welche Auswirkungen hat der demografische Wandel auf das spätere Einkommen als Rentnerin oder Rentner und wie kann man sinnvoll vorsorgen? Welche Formen der staatlichen Förderung existieren, und welche davon sind für junge Menschen relevant? Wie sichern sich Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger gegen die finanziellen Folgen von Risiken wie Berufsunfähigkeit ab? Nur, wer die Leistungen der staatlichen Sicherungsnetze abschätzen kann, wird kompetent entscheiden können, in welchem Umfang eine zusätzliche private Vorsorge sinnvoll ist. Die Themen im Unterricht Auf Konsum zu verzichten und Geld fürs Alter zurückzulegen, das fällt vielen Menschen schwer – vor allem, wenn sie ein geringes Einkommen haben. Auch an Kenntnissen über verschiedene Formen der Vorsorge und staatliche Fördermöglichkeiten mangelt es häufig. Gerade Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger fehlt noch der Überblick, und die Verlockung ist groß, das erste selbst verdiente Geld komplett für Klamotten und das Smartphone auszugeben. Hier ist zunehmend die Schule gefordert, die entsprechenden Kenntnisse praxisorientiert zu vermitteln. Eine Verantwortung dafür, die bestehenden Handlungsspielräume aufzuzeigen, besteht vor allem gegenüber Jugendlichen aus einkommens- und sozial schwächeren Familien. Eine Aufklärung sollte möglichst schon in der Sekundarstufe I stattfinden, damit auch die Schulabgangsklassen an Hauptschulen davon profitieren können.

  • Fächerübergreifend
  • Wirtschaft und Finanzen

Referendariat: Unterrichtsmaterial und Tipps für angehende Lehrkräfte

Dossier

Herzlich Willkommen im Lehrberuf! Auf dieser Seite bündeln wir Material, Ideen und Angebote für euch als angehende Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen und Fächer, um euch nach dem Studium den Berufseinstieg in Schule und Studienseminar zu erleichtern. Sie helfen nicht nur ehemaligen Lehramtsstudierenden, sondern auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern! Die ersten Monate im Schulalltag als Referendarin oder Referendar sind ohne Zweifel eine Herausforderung. Wie in unserem Referendar-Blog beschrieben verlangt euch die Organisation von Studienseminar und Ausbildungsschule so einiges ab. Vom Lehramtsstudium in die schulpraktische Lehrerausbildung Nicht alles, was euch jetzt bei der Vorbereitung der ersten Unterrichtsstunden in der Grundschule, der Sekundarstufen I und II oder der Berufsschule hilft, ist euch auch im Lehramtsstudium begegnet. Wie Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger müssen sich auch ehemalige Lehramtsstudierende erst einmal im Referendariatsalltag zurechtfinden. Deshalb geben wir euch hier wichtige Informationen und konkrete Tipps rund um die Themen Unterrichtsmethoden , Schulrecht und Lehrerfunktionen sowie praktische Materialien für den Vorbereitungsdienst an die Hand, um euch im Lehramtsreferendariat gezielt zu unterstützen: Unsere Checkliste für die erste eigene Unterrichtsstunde im Referendariat könnt ihr beispielsweise fächerübergreifend zur Organisation einsetzen, damit ihr euch gut vorbereitet fühlt und zum Schulstart dann entsprechend selbstbewusst vor der Klasse auftreten könnt. Bestens ausgestattet für Ausbildungsunterricht, eigenverantwortlichen Unterricht und Lehrproben Selbstverständlich findet ihr darüber hinaus bei Lehrer-Online auch für eure Fächer viele Materialien, die genau wie die Unterrichtsentwürfe im Referendariat methodisch-didaktische Erläuterunge n und Beschreibungen der Kompetenzen enthalten, die im Unterricht schwerpunktmäßig gefördert werden. Dabei berücksichtigen wir auch unterschiedliche Lerntypen und gehen auf Schwierigkeiten sowie auf Möglichkeiten der individuellen Förderung zur Binnendifferenzierung für euren ganz persönlichen Unterricht ein. Motiviert doch beispielsweise eure Schülerinnen und Schüler durch unsere interaktiven Übungen zum Selbstlernen , die direkt Feedback geben und Lernerfolg aufzeigen. Lest ihr euren Namen spontan auf dem Vertretungsplan oder sollt ihr kurzfristig eine fremde Lerngruppe übernehmen, hilft euch unsere Sammlung für den (fachfremden) Vertretungsunterricht . Hier findet ihr fertige Stundenentwürfe mit Hintergrundinformationen zum Teil auch mit Lösungen zur Selbstkontrolle , die euch die Unterrichtsvorbereitung abnehmen. Infos zu allen Themen des Referendariats In diesem Themendossier findet ihr viele hilfreiche Informationen und Materialien zu allen Fragen und Themen, die euch an der Ausbildungsschule oder im Studienseminar begegnen: Unterrichtsorganisation und Classroom Management Methoden für den Unterricht Binnendifferenzierung und individuelle Förderung Bewerten und Beurteilen Elternarbeit Gesetze und Regeln im Schulalltag Zeitmanagement und Umgang mit Stress oder Prüfungsangst Viel Freude beim Stöbern und viel Erfolg auf dem Weg zum Zweiten Staatsexamen !

  • Fächerübergreifend
  • Lehrerbildung und Schulentwicklung

Was ist Hydraulik?

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtseinheit zum Thema "Hydraulik und das Pascalsche Gesetz" ist für den Physik-Unterricht in den Klassen sieben bis neun. Es werden wichtige Definitionen zur Hydraulik, zum hydrostatischen Druck und dem Pascalschen Gesetz erarbeitet sowie Rechenbeispiele und Anwendungsaufgaben rund um hydraulischen Druck behandelt. Dabei wird zugleich auf das Berufsfeld Bau- und Landmaschinenmechatroniker/-in eingegangen, in dem mit hydraulischen Systemen täglich gearbeitet wird. Die Arbeitsblätter bieten im Rahmen des Physik-Unterrichts sowie von Vertretungsstunden eine spannende Einführung in die Welt der Hydraulik und des Pascalschen Gesetzes, deren Prinzipien im Alltag überall sichtbar und auch in Berufen wie Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in täglich Anwendung finden. Die Schülerinnen und Schüler werden dazu ermutigt, die grundlegenden Konzepte der Hydraulik zu verstehen und deren Bedeutung für die täglichen Anwendungen sowie für die berufliche Praxis zu erkennen. Zunächst werden die Schülerinnen und Schüler in die Grundlagen der Hydraulik eingeführt. Es wird erklärt, wie das Pascalsche Gesetz in Hydrauliksystemen verwendet wird, um Kräfte zu übertragen und Bewegungen zu steuern. Rechenaufgaben rund um hydrostatischen Druck vertiefen dabei das physikalische Verständnis. Des Weiteren wird anhand von handlungsorientierten Aufgaben aufgezeigt, wie wichtig hydraulische Systeme in unserem Alltag sind. Dafür sollen die Lernenden das Berufsfeld der Land- und Baumaschinenmechatronik erkunden. Insgesamt bieten die Arbeitsblätter eine ganzheitliche und praxisnahe Einführung in das Thema Hydraulik, die das Interesse der Schülerinnen und Schüler weckt und ihr Verständnis für die Bedeutung dieses Fachgebiets im Bereich der Land- und Baumaschinenmechatronik vertieft. Ergänzendes Arbeitsblatt Zur weiteren Vertiefung mit der Unterrichtseinheit steht das Arbeitsblatt " Wie funktioniert ein Hydraulikmotor? " zum Download bereit. Die Themen "Hydraulik" und "Pascalsches Gesetz" sind nicht nur lehrplanrelevant für den Physik-Unterricht in der Sekundarstufe I. Sie sind für Schülerinnen und Schüler besonders deshalb von hoher Relevanz, da sie diesen wichtigen physikalischen Prinzipien in vielen Bereichen des täglichen Lebens begegnen: am Auto, in Aufzügen, am Müllabfuhrwagen oder an einem Traktor. Auch im späteren Berufsleben kann Hydraulik eine wichtige Rolle spielen, so zum Beispiel im Handwerksberuf Land- und Baumaschinenmechatroniker. Vorkenntnisse im Bereich der Physik sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich, da die Arbeitsblätter die Grundlagen der Hydraulik und des Pascalschen Gesetzes verständlich und anschaulich erklären. Durch praktische Beispiele aus dem Alltag sowie durch handlungsorientierte Aufgaben wird das Verständnis der Schülerinnen und Schüler gefördert und ihr Interesse an der Thematik geweckt. Die Unterrichtseinheit zielt darauf ab, das Verständnis der Schülerinnen und Schüler für die Grundlagen der Hydraulik zu vertiefen und ihre Fähigkeit zu fördern, dieses Wissen auf konkrete Situationen anzuwenden. Dabei werden verschiedene Lernmethoden wie Erklärungen, Beispiele, Diskussionen und praktische Aufgaben verwendet, um einen abwechslungsreichen und ansprechenden Lernprozess zu ermöglichen. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler dazu zu ermutigen, aktiv am Lernprozess teilzunehmen und sie für den Beruf Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in zu sensibilisieren. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler definieren "Hydraulik", "hydrostatischer Druck" und "Pascalsche Gesetz". berechnen Aufgaben zum hydrostatischen Druck und zum Pascalschen Gesetz. kennen Anwendungsmöglichkeiten von und Begegnungsfelder mit Hydraulik im Alltag und im Handwerksberuf Land- und Baumaschinenmechatroniker. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren im Internet nach Sachinformationen. nutzen ein Lernvideo im Internet zur Definition von Hydraulik. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten Lern- und Recherche-Inhalte in verschiedenen Sozialformen (Einzel- Paar- und Plenumsarbeit).

  • Physik
  • Sekundarstufe I

Kein Spiel ohne Regeln: Automatenwirtschaft und Jugendschutz

Unterrichtseinheit

In dieser Unterrichtseinheit befassen sich die Lernenden mit Regelungen rund um das Glücksspiel und die Verantwortung der Automatenbranche. Dabei geht es vor allem um Automaten in Spielhallen, in denen besondere Maßnahmen zum Jugendschutz gelten. Bundesweit gibt es nach Angaben der Deutschen Automatenwirtschaft rund 161.000 Spielautomaten. Diese befinden sich vor allem in Spielhallen und Gaststätten. Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben Gesetzgeber und Automatenbranche strenge Regeln zum Schutz aufgestellt. In dieser Unterrichtseinheit befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit diesen Vorschriften. Dabei wird thematisiert, warum Jugendliche auch in der Ausbildung keine Spielhalle betreten dürfen. Glücksspiel an Automaten und Vorschriften für Kinder und Jugendliche Die Unterrichtseinheit thematisiert das Glücksspiel an Automaten und die Vorschriften, die Gesetzgeber und Automatenwirtschaft zum Schutz aller Bürger, vor allem aber von Kindern und Jugendlichen, vorsehen. Ausgehend von den Fragen, warum es solche Vorschriften überhaupt gibt, welche Gesetze relevant sind und warum eine Ausbildung in Spielhallen erst ab 18 Jahren möglich ist, sind die Schülerinnen und Schüler in dieser Unterrichtseinheit aufgefordert, sich mit dem Thema Glücksspiel und Jugendschutz diskursiv auseinanderzusetzen. Dabei haben sie sowohl den Spaß im Blick, den ein Automatenspiel bedeuten kann, als auch die Risiken, die vor allem Glücksspiele bergen, bei denen es um Geld geht. Hier gilt es zu erarbeiten, welche Regelungen und Gesetze Jugendliche schützen und aufgrund welcher Vorschriften sie keine Spielhallen betreten dürfen - auch nicht zu Ausbildungszwecken. In einer Diskussion setzen sie sich mit der Frage auseinander, ob Verbote das Interesse am Glücksspiel erhöhen oder ob sie ihren Zweck erfüllen. Darüber hinaus lernen die Schülerinnen und Schüler, mit welchen Maßnahmen und Gesetzen der Staat - und auch die Automatenbranche selbst - Menschen vor übermäßigem Glücksspiel schützen. Einsatzmöglichkeiten Die Unterrichtseinheit erlaubt aufgrund des Bezuges zu den Lehr- und Bildungsplänen einen bundesweiten Einsatz. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Fächern Arbeitslehre, Wirtschaft, Technik, Recht, Ethik und Soziales der Klassenstufen 8 bis 10, vor allem in Real- und Gesamtschulen. Auch das Fach Kunst kann hier eingebunden werden. Aus methodischer Sicht bietet auch der fächerübergreifende und -verbindende Unterricht Möglichkeiten zur Auseinandersetzung. Auch in der Berufsbildenden Schule bieten sich Einsatzmöglichkeiten. Flexibler Einsatz im Unterricht Aufgrund der inneren Geschlossenheit kann die Unterrichtseinheit sowohl allein als auch in Kombination mit den Unterrichtseinheiten "Auf Knopfdruck: Die Welt der Automaten" und "Gut aufgestellt: Ausbildung in der Automatenwirtschaft" im Unterricht eingesetzt werden. Ablauf der Unterrichtseinheit Ablauf "Automatenwirtschaft und Jugendschutz" Hier wird der Verlauf der Unterrichtseinheit "Was leisten Gesetzgeber und Automatenwirtschaft für den Jugendschutz?" mit Hinweisen auf die Arbeitsmaterialien Schritt für Schritt erläutert. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler wissen, was Glücksspiele sind. verstehen, wie per Gesetz "Kinder" und "Jugendliche" definiert werden. kennen die Gründe für ein Spielhallenverbot für Jugendliche. wägen die Vor- und Nachteile eines Spielhallenverbots für Jugendliche ab. setzen sich mit der Verantwortung der Automatenwirtschaft auseinander. kennen Regelungen, die für Erwachsene beim Glücksspiel gelten. trainieren das Verständnis von Gesetzestexten und das Übertragen in ihre eigene Lebenswirklichkeit. diskutieren kritisch Informationsanzeigen eines Verbandes. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler üben sich darin, beim Ansehen eines Videos zeitgleich Notizen zu machen, wichtige von unwichtigen Informationen zu unterscheiden und wichtige Inhalte aus einem Beitrag zu extrahieren. trainieren durch die grafische Gestaltung eines Anzeigenmotivs die Umsetzung von Sprache in Bilder und Symbole sowie ihre Fähigkeit im Umgang mit Gestaltungsprogrammen. übertragen die in der Diskussion erworbenen Erkenntnisse auf andere Themengebiete (Jugendschutz). Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler trainieren im Rahmen von Partner- und Gruppenarbeit die Zusammenarbeit mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern. lernen, rational Argumente vorzubringen und begründete Meinungen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler zu akzeptieren. üben, in Diskussionen verschiedene Perspektiven einzunehmen und Verständnis zu entwickeln. trainieren im Rahmen von Diskussionen und Präsentationen die eigene Ausdrucksfähigkeit und aktives Zuhören. Glücksspiel und die gesetzlichen Regeln Zum Einstieg in das Thema stellen die Schülerinnen und Schüler im Plenum Vermutungen an, was Glücksspiel überhaupt ist und warum dafür gesetzliche Regeln gelten. Dabei orientieren sie sich an den Aussagen aus dem Infoblatt "Glücksspiel". Die Schülerinnen und Schüler nehmen mithilfe des Infoblatts unterschiedliche Perspektiven ein: Menschen, die gelegentlich spielen, Menschen, die übermäßig spielen und Spielhallenbetreiber. Zudem kann auch die Frage diskutiert werden, was geschehen würde, wenn Glücksspiele generell - und solche an Automaten ganz - verboten würden. Gesetzliche Regeln In einem nächsten Schritt beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit gesetzlichen Vorschriften zu den Themen Glücksspiel und Jugendschutz. Dabei erhalten sie durch das Arbeitsblatt "Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes", das sie in Einzel- oder Partnerarbeit bearbeiten, Grundlagenwissen zu den geltenden Paragraphen des Jugendschutzgesetzes. Durch die Wiedergabe der Gesetzesinhalte in eigenen Worten sowie durch die Beurteilung von vorgegebenen situativen Beschreibungen wiederholen und festigen die Lernenden das erlangte Wissen. Pro und contra Diskussion Zur Vorbereitung der anschließenden Diskussion, die nach der Fish-Bowl-Methode abläuft, sammeln die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen Argumente für und gegen ein Spielhallenverbot für Minderjährige aus der Sicht verschiedener Interessensgruppen. Die Argumente notieren sie auf dem Arbeitsblatt "Spielhallenverbot für Jugendliche". Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Diskussion im Plenum über dieses Thema, die je ein Vertreter der Kleingruppe übernimmt. Über den Jugendschutz hinaus gibt es Vorschriften, die das Glücksspiel für Erwachsene regeln. In einem Video hat der Verband "Die Deutsche Automatenwirtschaft" die wichtigsten Vorschriften zusammengefasst. Die Schülerinnen und Schüler sehen sich gemeinsam das Video an und notieren die Informationen systematisch im Arbeitsblatt "Gesetzliche Regeln zum Spielerschutz". Zusätzliche Informationen entnehmen sie der Broschüre "Deine Ausbildung in der Automatenwirtschaft. (PDF-Datei). Informationskampagne Darüber hinaus übernimmt die Automatenbranche selbst Verantwortung für die Menschen, die an Unterhaltungsautomaten spielen. Durch eine Informationskampagne, zum Beispiel mittels Zeitschriftenanzeigen, will sie verdeutlichen, wie wichtig ihr der Schutz der Menschen ist. Auf dem Arbeitsblatt "Informationskampagne" finden die Schülerinnen und Schüler einige dieser Anzeigen, deren Motive und Aussagen sie kritisch diskutieren sollen. Abschließend sind sie aufgefordert, ein eigenes Anzeigenmotiv zu entwerfen. AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH (Hrsg.); Deine Ausbildung in der Automatenwirtschaft; Berlin 2015. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.): Total verzockt?!; Infos zur Glücksspielsucht für Jugendliche und junge Erwachsene; Köln 2013.

  • Wirtschaft
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Die strömende Elektrizität - ein Selbstlernkurs

Unterrichtseinheit

Die Verwendung von 3D-Animationen erhöht die Anschaulichkeit und unterstützt die Visualisierung von Aufgabenstellungen. Dies unterstützt das Verständnis der Vorgänge in dem für uns unsichtbaren Universum der Elementarteilchen.Dieser Selbstlernkurs soll den Schülerinnen und Schülern der Mittelstufe helfen, die komplexe Problematik der Elektrizität und des elektrischen Stromes schrittweise zu erkennen und den Umgang mit den physikalischen Grundgrößen Stromstärke, Spannung und Widerstand zur Problemlösung sicher zu beherrschen. Dazu werden die Vorgänge im submikroskopisch kleinen Universum der Elementarteilchen mithilfe von 3D-Animationen verdeutlicht und auf eine höhere Ebene der Anschaulichkeit gehoben. Die Arbeit mit dem Kurs ist in Abschlussklassen zur Wiederholung und selbstständigen Prüfungsvorbereitung hilfreich. Technische Hinweise Der Kurs ist in Form einer interaktiven Webseite angelegt und wird nach dem Download (siehe unten) mit der Datei "index.htm" gestartet. Um das Menü (am linken Rand) anzeigen zu können, muss Ihr Browser in der Lage sein, Flash-Dateien anzuzeigen. Die dreidimensionalen Darstellungen der Lernumgebung wurden durch die objektorientierte Programmiersprache VRML (Virtual Reality Modeling Language) umgesetzt. Das zur Nutzung der 3D-Darstellungen erforderliche Plugin blaxxun Contact kann kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden (siehe unten). Nach dem Installieren des Plugins können die World-Dateien (WRL), die die VRML-Inhalte enthalten, im Browser angezeigt werden. Mit einem Rechtsklick in die 3D-Darstellung öffnet sich ein Kontextmenü, über das man verschiedene Funktionen aufrufen kann. Einsatz im Unterricht Dieser Selbstlernkurs soll als klassenstufenübergreifender Kurs einerseits die Grundlagen für die Arbeit mit den physikalischen Größen Stromstärke, Spannung und Widerstand in der Orientierungsstufe legen und andererseits in den darauf folgenden Klassenstufen gemäß der Kurrikulumsspirale darauf aufbauen. Vom Verständnis des Begriffs "elektrischer Strom" bis hin zu Berechnungen und Analysen von Stromkreisen führt der Kurs die Schülerinnen und Schüler mithilfe interaktiver Übungen zum sicheren Beherrschen dieses interessanten physikalischen Phänomens. Alle Kapitel sind zum besseren Verständnis mit 3D-Animationen ausgestattet. Insbesondere wenn die Schülerinnen und Schüler den Umgang mit dem Plugin blaxxun Contact sowie mit interaktiven Arbeitsblättern noch nicht gewohnt sind, ist der Einsatz eines Beamers bei der Einführung des Kurses zu empfehlen. Themen und Materialien Stoffaufbau - Leiter und Isolatoren Die Begriffe Leiter und Isolator werden mithilfe des Teilchenmodells eingeführt und mit 3D-Animationen veranschaulicht. Elektrischer Strom, Stromstärke und elektrische Spannung Frei bewegliche Elektronen in einem metallischen Leiter werden als Grundvoraussetzung des Modells der Elektronenleitung erkannt. Knotenpunktregel und Maschenregel Schülerinnen und Schüler untersuchen das Verhalten der physikalischen Grundgrößen Stromstärke und Spannung in verschiedenen Stromkreisen. Elektrischer Widerstand, Ohmsches Gesetz und Widerstandsgesetz Das Ohmsche Gesetz wird in einem virtuellen Experiment hergeleitet. Die Formulierung des Widerstandsgesetzes bildet den Abschluss des Kurses zur Elektrizitätslehre. Fachkompetenzen beim Einsatz in Klasse 6 Die Schülerinnen und Schüler sollen im Lernbereich "Elektrische Stromkreise" einfache Modellvorstellungen des elektrischen Stroms kennen lernen. die Begriffe "Leiter" und "Isolatoren" kennen lernen. Bestandteile und Symbole von Schaltplänen beherrschen. Arten von Stromkreisen (einfache, verzweigte und unverzweigte) beherrschen. Fachkompetenzen beim Einsatz in Klasse 7 Die Schülerinnen und Schüler sollen im Lernbereich "Elektrische Leitungsvorgänge" die elektrische Stromstärke kennen, insbesondere die Ladungstrennung, das elektrische Leitungsmodell, die physikalische Größe der elektrischen Stromstärke, die Stromstärkemessung [Umgang mit Messgeräten], die Stromstärke in verschiedenen Stromkreisen, das Erste Kirchhoffsche Gesetz, die Knotenpunktregel. die elektrische Spannung kennen, insbesondere die physikalische Größe der elektrischen Spannung, die Spannungsmessung, die Spannung in verschiedenen Stromkreisen, das Zweite Kirchhoffsche Gesetz, die Maschenregel. Fachkompetenzen beim Einsatz in Klasse 8 Die Schülerinnen und Schüler sollen im Lernbereich "Leitungsvorgänge in Metallen" zusätzlich zu den oben beschriebenen Kompetenzen den Zusammenhang zwischen Stromstärke und Spannung kennen lernen, insbesondere das Ohmsche Gesetz, das I(U)-Diagramm von Konstantandraht und Glühlampe sowie den Begriff "Kennlinie". Leben und Werk von Georg Simon Ohm (1789-1854) kennen lernen. die physikalische Größe des elektrischen Widerstands kennen, insbesondere die Deutung mit dem elektrischen Leitungsmodell, die Berechnung von Widerständen, Spannung und Stromstärke und die Abhängigkeit des Widerstandes eines Leiters von Länge, Querschnittsfläche und Material. die Kenntnisse über den elektrischen Widerstand auf technische Sachverhalte anwenden, insbesondere auf Festwiderstände und verstellbare Widerstände (Potentiometer), Vorwiderstände (mit Berechnung) und die Wheatstonesche Brücke. Die Schülerinnen und Schüler sollen einfache Modellvorstellungen des elektrischen Stroms kennen lernen. die Begriffe Leiter und Isolatoren kennen lernen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zusätzlich zu den oben genannten fachlichen Kompetenzen das elektrische Leitungsmodell und die Elektronenleitung kennen lernen. Vom Kugelmodell zum Atommodell Zu Beginn des Kurses "Die strömende Elektrizität" wird, aufbauend auf die Eigenschaften von Körpern, der Begriff "Stoff" näher untersucht und der Aufbau der Stoffe aus kleinsten Teilchen verdeutlicht. Die Elementarteilchen Proton und Elektron werden im Besonderen untersucht, da diese für die elektrische Leitung die entscheidende Rolle spielen. Eine 3D-Animation zeigt den Übergang vom Kugelmodell zum Atommodell nach Niels Bohr. Nach dem Start der Animation wird ein Atom zunächst als Kugel dargestellt (Abb. 1, oben; Platzhalter bitte anklicken). Über das Kontextmenü (mit rechter Maustaste in die Animation klicken und "Standorte/Naechster" wählen) rücken Sie in der Animation stufenweise vor (Abb. 1, unten). Gitterstruktur von Metallen Das Atommodell (Abb. 2, Platzhalter bitte anklicken) können Sie mit dem Mauszeiger "anfassen" und bewegen (Kontextmenü: "Bewegung/Betrachten"). Die Gitterstruktur von Metallen wird in dem Kapitel besonders hervorgehoben. Es folgen interaktive Übungen, mit denen die Schülerinnen und Schüler das Gelernte festigen und vertiefen können. Atommodelle von Leitern und Nichtleitern Das nächste Kapitel widmet sich der Unterscheidung von Leitern und Isolatoren. Als Voraussetzung für das Begreifen des Modells der Elektronenleitung wird Wert gelegt auf das Vorhandensein frei beweglicher Elektronen bei einem metallischen Leiter. 3D-Animationen und interaktive Übungen helfen dabei, das Gelernt zu verstehen und umzusetzen. Abb. 3 (Platzhalter bitte anklicken) zeigt einen Screenshot der VRML-Animation zum Aufbau eines typischen Leiters (Aluminiumatom). Die Schülerinnen und Schüler in Klasse 7 sollen im Rahmen des Themas "Elektrische Leitungsvorgänge" die elektrische Stromstärke kennen, insbesondere die Ladungstrennung, das elektrische Leitungsmodell, die physikalische Größe der elektrischen Stromstärke, die Stromstärkemessung (Umgang mit Messgeräten) und die Stromstärke in verschiedenen Stromkreisen. die elektrische Spannung kennen, insbesondere de physikalische Größe der elektrischen Spannung, die Spannungsmessung und die Spannung in verschiedenen Stromkreisen. Stromloser und stromführender Leiter Die beiden ersten 3D-Animationen zeigen den Übergang vom stromlosen Leiter zum stromführenden Leiter. Durch unterschiedliche Betrachtungsweisen (Kontextmenü "Bewegung/Betrachten") kann die Bewegung der Elektronen sehr gut erkannt werden. Das Atomgitter wird durch rote Kugeln, die Elektronen werden durch kleine grüne Kugeln dargestellt (Abb. 4, Platzhalter bitte anklicken). Stromkreis Weitere Animationen zeigen einen einfachen Stromkreis, in dem die Bewegung der Elektronen durch Heranzoomen an den Leiter genau beobachtet werden kann (im Kontextmenü "Standorte/Standard Tour" wählen; Abb. 5, Platzhalter bitte anklicken). So wird der Zusammenhang zwischen geöffnetem Stromkreis und Unterbrechen des Stromflusses gezeigt. Mit interaktiven Übungen (Lückentext, Zuordnung, Schüttelsatz) kann das Gelernte überprüft und geübt werden. Definition der physikalischen Grundgrößen Der nächst Schwerpunkt des Kurses ist die Definition der physikalischen Grundgrößen Stromstärke und Spannung. Neben den Merksätzen werden der Anschluss der Messgeräte erklärt und somit die Begriffe "in Reihe" und "parallel zu" wiederholt und gefestigt. Eine Flash-Animation verdeutlicht den Zusammenhang zwischen dem Anlegen einer äußeren Spannung an den metallischen Leiter und der Bewegung seiner freien Elektronen. Dabei kann zwischen keiner und verschieden großen Spannungen gewählt werden. Abb. 6 zeigt einen Screenshot der Animation. Die Schülerinnen und Schüler in Klasse 7 sollen im Rahmen des Themas "Elektrische Leitungsvorgänge" die elektrische Stromstärke kennen, insbesondere das elektrische Leitungsmodell, die physikalische Größe der elektrischen Stromstärke, die Stromstärkemessung (Umgang mit Messgeräten), die Stromstärke in verschiedenen Stromkreisen und das Erste Kirchhoffsche Gesetz (Knotenpunktregel). die physikalische Größe der elektrischen Spannung, die Spannungsmessung, die Spannung in verschiedenen Stromkreisen, und das Zweite Kirchhoffsche Gesetz (Maschenregel) kennen lernen. Das Erste Kirchhoffsche Gesetz Das Verhalten der physikalischen Grundgrößen Stromstärke und Spannung in Stromkreisen wird ausführlich untersucht. Ziel dabei ist auch das Auffinden von formelmäßigen Zusammenhängen. Viel wichtiger ist aber das Begreifen der inneren Zusammenhänge - und die werden durch die Kirchhoffschen Gesetze bestens erklärt. Auch wenn weder die Knotenpunktregel noch die Maschenregel vom Lehrplan ausdrücklich verlangt werden, hat sich im Unterricht gezeigt, dass die Schülerinnen und Schüler das Thema so besser verstehen als durch bloßes "Formelwissen". Zu Anfang werden die Formeln für die Stromstärke im unverzweigten und verzweigten Stromkreis hergeleitet. Der allgemeingültige Zusammenhang in Form der Knotenpunktregel als Erstes Kirchhoffsches Gesetz bildet die Grundlage für die Analyse aufwändigerer Stromkreise. Online-Materialien In animierten Stromkreisen wird das Maß der elektrischen Stromstärke durch die Dicke der Animationslinie anschaulich dargestellt. So ist klar erkennbar, wo viel Strom fließt und wo weniger. In einer daran anschließend betrachteten 3D-Animation wird nun der Kreis zur Bewegung der Elektronen geschlossen (Abb. 7, Platzhalter bitte anklicken). So kann die Bewegung der Elektronen am Knotenpunkt genau "unter die Lupe" genommen werden. Interaktive Übungen dienen der Kontrolle und Festigung des Gelernten. Das Zweite Kirchhoffsche Gesetz Das Verhalten der physikalischen Grundgrößen Spannung in den verschiedenen Stromkreisen ist das Thema dieses Kapitels. Auch hier werden zuerst die Formeln für die Spannung im unverzweigten und im verzweigten Stromkreis hergeleitet. GIF-Animationen erklären dann den Begriff der Masche im Stromkreis aus physikalischer Sicht. Es folgt die Verallgemeinerung der Formeln für die Spannung zur Maschenregel - dem Zweiten Kirchhoffschen Gesetz. Eine interaktive Flash-Animation zeigt den Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen Maschen und der Summe der Einzelspannungen in diesen Maschen. Zum Schluss wird die Maschenregel auf Teilstromkreise übertragen. Online-Materialien Auch in diesem Kapitel dienen interaktive Übungen der Kontrolle und Festigung des Gelernten. Abb. 8 (Platzhalter bitte anklicken) zeigt einen Screenshot (Ausschnitt) aus dem interaktiven Arbeitsblatt von Übung 5. Die Schülerinnen und Schüler in Klasse 8 sollen im Rahmen des Themas "Leitungsvorgänge in Metallen" den Zusammenhang zwischen Stromstärke und Spannung kennen. sich mit Leben und Werk von Georg Simon Ohm (1789-1854) beschäftigen. das Ohmsche Gesetz, das I(U)-Diagramm von Konstantandraht und Glühlampe sowie den Begriff "Kennlinie" kennen. die physikalische Größe des elektrischen Widerstands kennen, insbesondere die Deutung mit dem elektrischen Leitungsmodell, die Berechnung von Widerständen, Spannung und Stromstärke sowie die Abhängigkeit des Widerstands eines Leiters von Länge, Querschnittsfläche und Material. Kenntnisse über den elektrischen Widerstand auf technische Sachverhalte anwenden, insbesondere auf Festwiderstände und verstellbare Widerstände (Potentiometer), Vorwiderstände (mit Berechnung) und die Wheatstonesche Brücke. Geltungsbereich des Ohmschen Gesetzes Das Ohmsche Gesetz wird in einem virtuellen Experiment hergeleitet. Durch die Nutzung verschiedener "Standorte" (Kontextmenü dazu per rechtem Mausklick aufrufen) in der 3D-Visualisierung ist es möglich, zeitgleich die Spannung zu wählen (Abb. 9, Platzhalter bitte anklicken) und dann die Auswirkung auf die frei beweglichen Elektronen zu beobachten und die Stromstärke abzulesen. Der Schritt zum Ohmschen Gesetz als Ergebnis der Untersuchungen ist dann reine Formsache. Es folgt der gleiche Versuch mit einer Glühlampe an Stelle des Ohmschen Widerstandes. Durch die zuvor untersuchte Abhängigkeit der Teilchenbewegung von der Temperatur wird der Geltungsbereich des Ohmschen Gesetzes auf nahezu konstante Temperatur eingeschränkt. Nach der Formulierung des Ohmschen Gesetzes wird die physikalische Größe des elektrischen Widerstands definiert. Online-Materialien Nach der Bearbeitung des Kapitels folgen interaktive Übungen zur Prüfung und Festigung des Gelernten. Informationen und Animationen Das Ohmsche Gesetz und der elektrische Widerstand Übungsaufgaben zum Ohmschen Gesetz Interaktive Übungen, Aufgaben von Dieter Welz, Leben und Werk von Georg Simon Ohm Einfluss von Querschnitt und Länge des Leiters Die Formulierung des Widerstandsgesetzes bildet den Abschluss dieses Kurses. Die Abhängigkeit des elektrischen Widerstands von Querschnitt (Abb. 10, Platzhalter bitte anklicken) und Länge des Leiters wird in einer Folge von virtuellen Experimenten untersucht. Danach folgt die Herleitung des eigentlichen Widerstandsgesetzes. Die Einteilung der Stoffe in Leiter, Halbleiter und Nichtleiter ist dann die logische Folgerung, mit der der Kurs abschließt.

  • Physik / Astronomie
  • Sekundarstufe I

Datenschutz: Telekom-Affäre, BKA-Gesetz, Daten-Striptease

Unterrichtseinheit

In den letzten Wochen rückten die Themen Datenschutz und -sicherheit immer wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Dieser Basis-Artikel liefert Ihren Schülerinnen und Schülern nützliche Informationen und regt zu weiteren Recherchen an.Dieses Mal waren es nicht nur staatliche Maßnahmen oder Gesetzesvorhaben wie das umstrittene BKA-Gesetz, die die Datenschützer auf die Barrikaden riefen: Insbesondere die Abhöraffäre bei der Telekom ließ viele Experten daran zweifeln, ob personenbezogene Daten bei privaten Unternehmen ausreichend geschützt werden. Doch auch der freiwillige und unbekümmerte Daten-Striptease vieler Menschen in den sogenannten sozialen Netzwerken, also Webangeboten wie StudiVZ, beunruhigt die Datenschützer.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Hintergründe der Diskussionen rund um Datenschutz und Datensicherheit verstehen. zum bewussten Umgang mit den eigenen Daten angeregt werden. eigene Angaben im Netz überdenken. Informationen, die sie für Diskussionen benötigen, online recherchieren. sich aktiv an der Diskussion zum BKA-Gesetz beteiligen. Thema Datenschutz 2008: Telekom-Affäre, BKA-Gesetz und freiwilliger Daten-Striptease Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften, IKT Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 8 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2 bis 6 Stunden Medien je ein Computer mit Internetzugang für zwei Schülerinnen und Schüler Dieser Beitrag widmet sich auf den Unterseiten bestimmten Teilaspekten des Themas. Diese einzelnen Seiten können Sie nutzen, um den Lernenden Texte zu diesen Teilaspekten zur Verfügung zu stellen. Zudem bieten die Unterseiten Anregungen zur weiteren thematischen Recherche. Die Telekom-Affäre Ausgelöst wurde die aktuelle Diskussion durch Bekanntwerden der Tatsache, dass die Deutsche Telekom Telefon-Verbindungsdaten ausgewertet hat. Das BKA-Gesetz Diese Seite widmet sich der aktuellen Erweiterung des BKA-Gesetzes, das die Online-Durchsuchung regeln soll. StudiVZ und Co.: Öffentlicher Daten-Striptease Viele Jugendliche geben im Netz alles von sich selbst preis. Sie sollen durch diesen Text und entsprechende Recherchen zum kritischen Umgang sensibilisiert werden. Spähoperationen "Clipper" und "Rheingold" Ende Mai 2008 deckte "Der Spiegel" auf, dass die Deutsche Telekom in den Jahren 2005 und 2006 heimlich die Telefon-Verbindungsdaten ihrer Manager ausgewertet hat, um undichte Stellen in Vorstand und Aufsichtsrat aufzuspüren. Das Nachrichtenmagazin berichtete in seiner Ausgabe vom 26. Mai 2008, Ziel der Spähoperationen "Clipper", "Rheingold" und einiger anderer "Nebenprojekte" sei "die Auswertung mehrerer hunderttausend Festnetz- und Mobilfunk-Verbindungsdatensätze der wichtigsten über die Telekom berichtenden deutschen Journalisten und deren privaten Kontaktpersonen" gewesen. Vorstandschef René Obermann bestätigt Vorgang Der Vorstandvorsitzende der Deutschen Telekom, René Obermann, bestätigte, dass der Spiegel-Bericht der Wahrheit entspricht. In einer Pressemitteilung betonte er, dass keine Gespräche abgehört wurden - lediglich die Verbindungsdaten, also Angaben zu Uhrzeit, Länge und Teilnehmern von Gesprächen, seien rechtswidrig genutzt worden. "Ich bin über die Vorwürfe zutiefst erschüttert. Wir nehmen den Vorgang sehr ernst. Wir haben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und werden sie bei ihren Bemühungen um eine lückenlose Aufklärung unterstützen", sagte René Obermann. Neue Vorwürfe: Affäre weitet sich aus Doch damit nicht genug, "Der Spiegel" berichtete in den folgenden Tagen, dass die Telekom im Jahr 2005 eine Detektei beauftragt haben soll, einen Spion in die Redaktion des Wirtschaftsmagazins "Capital" einzuschleusen. Der "Financial Times Deutschland" liegen eigene Recherchen vor, nach denen die Telekom schon im Jahr 2000 den damaligen Chefreporter der Zeitung, Tasso Enzweiler, bespitzelt haben soll. Und zu allem Überfluss berichtet die "Wirtschaftswoche" am 20. Juni 2008, dass frühere Topmanager verdächtigt werden, Mitte der 1990er Jahre vermeintliche Hacker illegal abgehört zu haben. Aufklärung gefordert Politiker aller Parteien fordern eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge. Auch der Bundestag beschäftigte sich am 4. Juni 2008 in einer Plenardebatte mit dem Thema. Dr. Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, betonte, dass die möglicherweise massiven Gesetzesverstöße keinen Anlass geben, sie auch nur annähernd zu entschuldigen oder sogar zu rechtfertigen. Allerdings bestehe aus seiner Sicht auch kein Anlass zu hektischer Betriebsamkeit. "Dies ist nicht die Stunde des Gesetzgebers, sondern die Stunde der Strafverfolgungsbehörden", sagt Gehb. Deswegen sei es völlig fehl am Platz, nach weiteren Gesetzen zu rufen. Angriff auf die Menschenwürde und Verfassungsbruch Gisela Piltz, Innen- und Kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, mahnte, dass Datenmissbrauch kein Kavaliersdelikt sei: "Es ist ein Angriff auf die Menschenwürde, aus der sich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ableitet." Sie fühlte sich ganz persönlich an Stasimethoden erinnert, "und das nicht nur, weil dort offensichtlich Stasimitarbeiter eingesetzt waren". Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, warnt, dass der Begriff "Affäre" den Sachverhalt verharmlose: "Nach Lage der Dinge geht es nämlich um Verfassungsbruch, und zwar mit Vorsatz und mindestens dreifach: Persönlichkeitsrechte wurden ausgehebelt, das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde gebrochen, und die Pressefreiheit wurde attackiert." Dennoch sei der Telekom-Skandal ein Glücksfall. Denn er könne erhellen, "welche Gefahren lauern, wenn wir dem Datenschutz nicht endlich den Stellenwert einräumen, der ihm zukommt," so Pau. Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Was verbirgt sich hinter den Spähoperationen "Clipper" und "Rheingold"? Welche Daten wurden anscheinend missbraucht? Sucht nach weiteren Hintergründen und aktuellen Entwicklungen im Internet. Wie positionieren sich die verschiedenen Parteien? Skizziert die Standpunkte von CDU/CSU, FDP sowie der Linkspartei anhand des Basistexts und recherchiert die Positionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Diskutiert die These: Die Telekom-Affäre hat der gesamten Branche massiv geschadet und das Vertrauen der Kunden nachhaltig erschüttert. Mehr Befugnisse für das Bundeskriminalamt Das "Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten", kurz: BKA-Gesetz, sorgt bereits seit einiger Zeit für hitzige Debatten. Denn Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Regelungen grundlegend reformieren und dabei dem Bundeskriminalamt (BKA) Befugnisse einräumen, die, so Kritiker, üblicherweise nur Geheimdiensten zustehen. Staat will fremde Festplatten heimlich überwachen Anfang Juni 2008 hat die Bundesregierung einen Entwurf verabschiedete, mit dem sich nun der Bundestag befassten muss. In der öffentlichen Diskussion steht insbesondere die sogenannte Online-Durchsuchung. Darunter versteht man, dass die Sicherheitsbehörden verdeckt auf den Computer einer verdächtigen Personen zugreifen und diesen dann online durchsuchen bzw. überwachen. Der neue Artikel 20k regelt diesen "verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme". Schäuble: Keine neuen Befugnisse für das BKA Im Rahmen der ersten Lesung des BKA-Gesetzes am 20. Juni 2008 betonte der Innenminister, dass Deutschland und Europa in das Fadenkreuz des Netzwerks des internationalen Terrorismus gerückt seien. Daher habe der Bundestag und Bundesrat im Jahr 2006 beschlossen, dem Bundeskriminalamt für die Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus auch eine polizeiliche Gefahrenabwehrbefugnis zu übertragen. Dies werde durch die Neuregelung des BKA-Gesetzes nun umgesetzt. Das BKA erhalte keine neuen Befugnisse, vielmehr werde ihm nur neue Aufgaben übertragen, die bisher ausschließlich die Polizeien der Länder besaßen. "Wenn man dem Bundeskriminalamt die Aufgabe polizeilicher Gefahrenabwehr überträgt, dann muss man ihm dafür natürlich auch die gesetzlichen Instrumente zur Verfügung stellen, über die die Länderpolizeien seit 50 Jahren verfügen", so Schäuble. Opposition: Polizei wird Bundessache Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit der grünen Fraktion, kritisierte, dass die Neuregelung ein Bundeskriminalamt schaffe, das alles könne, was auch das Bundesamt für Verfassungsschutz kann, aber keinerlei parlamentarischer Kontrolle unterliege: "Man bringt hier eine Monsterbehörde auf den Weg." Die Kompetenzen, die die Länderpolizeien in Ausnahmefällen zum Teil haben, sollen jetzt die "tägliche Arbeit des BKA werden". Das verändere die Polizeiarbeit grundsätzlich: "Polizei wird nicht mehr Ländersache, sondern Bundessache sein. Das schafft eine völlig neue Qualität von Polizeiarbeit", so Wieland. Ex-Innenminister will eventuell vor Bundesverfassungsgericht ziehen Gerhart Baum (FDP), ehemaliger Innenminister, hat bereits angekündigt, die Verfassungsmäßigkeit des BKA-Gesetzes überprüfen zu lassen, wenn der Bundestag die Regierungsvorlage unverändert verabschiedet. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte er, dass insbesondere die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung unzureichend seien. Im Gesetz sei auch nicht ausgeschlossen, "dass die Online-Durchsuchung erfolgt, wenn klare Anhaltspunkte gegeben sind, dass sie den privaten Bereich ausschließlich betrifft", so Baum. Zudem gebe es "noch eine Fülle anderer Punkte", beispielsweise vermische der Gesetzentwurf die Kompetenz zwischen Bund und Ländern, "so dass am Ende nicht mehr ganz klar ist, wer eigentlich zuständig ist." Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat davor gewarnt, die Zweifel an wesentlichen Inhalten des BKA-Gesetzes zu ignorieren und es ohne Änderungen durchzusetzen. Einzelne Bestimmungen müssten verändert werden, wenn man nicht erneut beim Bundesverfassungsgericht scheitern wolle. Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt erinnerte in einer Pressemitteilung daran, dass in den letzten Jahren mehr als ein Dutzend Sicherheitsgesetze vom Verfassungsgericht entweder korrigiert oder vollständig für nichtig erklärt wurden. Es sei zwar grundsätzlich richtig, auch dem BKA Kompetenzen zur Abwehr von Gefahren im Bereich der Terrorismusbekämpfung zu geben. "Aber der Schutz der Bürgerrechte hat im Zweifel Vorrang, deshalb müssen alle Vorschriften höchsten Ansprüchen genügen", so Wendt. Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Was ist eine "Online-Durchsuchung"? Recherchiert den neuen Artikel 20k des BKA-Gesetzes im Internet und stellt seine Kernpunkte zusammen. Mit welchen Argumenten verteidigt Innenminister Schäuble das BKA-Gesetz? Findet ihr sie schlüssig? Warum will Gerhart Baum eventuell gegen die Neuregelung klagen? Schaut euch sein Interview mit dem Deutschlandfunk genau an und fasst seine anderen Bedenken in eigenen Worten zusammen. Nutzer protestieren Im Dezember 2007 traten einige StudiVZ-Nutzer in einen virtuellen Streik: Sie protestierten gegen neue "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB), die der neue Eigentümer des Angebots, die Holtzbrinck-Gruppe, den Nutzern aufzwängen wollte. Nur wer sich den neuen Bedingungen beuge und ihnen bis zum 9. Januar 2008 zustimme, könne die Plattform weiter nutzen, hieß es. Geldquelle personalisierte Werbung Kern der Änderungen war, dass man die Nutzer mit personalisierten Werbeangeboten versorgen - auch per SMS und Instant Messenger - und damit Geld verdienen wollte. Eine Weitergabe oder gar ein Verkauf der bei StudiVZ hinterlegten persönlichen Daten an Dritte sei aber nicht beabsichtigt, versicherte Unternehmenssprecher Dirk Hensen. Allerdings kam StudiVZ den Kritikern ein Stück entgegen und überarbeitete die AGB nochmals - jedoch blieb der Grundsatz erhalten, dass man seine Nutzerdaten für personalisierte Werbung zur Verfügung stellen muss. Arbeitgeber suchen nach persönlichen Infos über Bewerber Generell sollte man im Internet keine persönlichen Daten preis geben. Spätestens wenn man sich um einen Job bewirbt, kann sich ein allzu sorgloser Umgang bitter rächen: Denn immer mehr Arbeitgeber suchen im Internet nach Informationen über ihre Job-Bewerber. Eine bereits Ende 2006 durchgeführte Befragung des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater (BDU) und der "Wirtschaftswoche" unter 300 Entscheidungsträgern aus Personalberatungsgesellschaften ergab, dass damals 28 Prozent diese Möglichkeit genutzt haben. BDU-Sprecher Klaus Reiners: "Das reicht vom ganz normalen Googeln bis zur gezielten Suche in Karrierenetzwerken wie Xing oder in Blogs." Was im Netz steht, wird verwendet - in alle Ewigkeit Auch andere schöpfen aus diesen Quellen. So haben die BILD-Blog-Macher zwei Fälle dokumentiert, in denen Reporter der BILD-Zeitung Informationen und Bilder von verschiedenen Webseiten, unter anderem StudiVZ, genommen und diese in Artikeln verwendet haben. Dabei haben sie keinerlei Rücksicht auf Urheber- und Persönlichkeitsrechte genommen. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, warnte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung zudem davor, dass das Netz nichts vergesse: "Was einmal drin steht, bleibt auch dort, selbst wenn es an der ursprünglichen Stelle gelöscht wird." Die folgenden Arbeitsaufträge können als Anregungen für die unterrichtliche Weiterarbeit genutzt werden. Wogegen haben einige StudiVZ-Nutzer Ende 2007 protestiert? Warum haben sie sich so aufgeregt? In welchen "sozialen Netzwerken" seid ihr Mitglied? Kennt ihr die Datenschutzregeln? Sucht im Internet nach eurem Namen - welche Informationen könnt ihr über euch (oder eventuell eure Namensvetter) finden?

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe II, Sekundarstufe I

Die gesetzliche Unfallversicherung

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtsmaterialien beschäftigen sich mit der gesetzlichen Unfallversicherung als integralem Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Mit der Gründung einer Versicherung gegen Arbeitsunfälle und – in einem zweiten Schritt – auch gegen Berufskrankheiten betrat Deutschland im Jahr 1885 Neuland. Im Zuge der bismarckschen Sozialgesetze als Reaktion auf die drängenden Probleme der Industrialisierung initiiert, bot sie mehr Sicherheit für Arbeitnehmende und Arbeitgebende. Was vor 125 Jahren begann, hat in seinen wesentlichen Grundzügen heute noch Bestand und wurde zu einem Grundpfeiler der sozialen Sicherungssysteme. Ergänzend zu den Grundlagen des Sozialsystems, die die Schülerinnen und Schüler bereits in der Sekundarstufe I kennengelernt haben, können nun vertiefend die Themen "Sozialstaatlichkeit" und "Strukturwandel" behandelt werden. Exemplarisch werden anhand der gesetzlichen Unfallversicherung Einsichten in den gesellschaftlichen Wandel seit dem industriellen Zeitalter vermittelt. Die Einheit bietet zudem Hintergrundinformationen für die Lehrkraft zu diesen Themen: Grundgesetz und Sozialstaatsprinzip Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Zeit der Industrialisierung Kinderarbeit Von der "Kaiserlichen Botschaft" zum Sozialstaat Die Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung Grundlegende Strukturen Präventionsauftrag Schüler-Unfallversicherung Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erkunden das Sozialstaatsprinzip der Bundesrepublik Deutschland. kennen Prinzipien und Säulen der sozialen Sicherung. wissen, was das Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes beinhaltet. kennen die gesetzliche Unfallversicherung als Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. konstatieren und bewerten Veränderungen in Arbeitsprozessen. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler nutzen das Internet als Informations- und Recherchemedium. vergleichen und analysieren verschiedene Positionen und Bewertungen. nutzen verschiedene Präsentationstechniken. erweitern ihre Kommunikationsfähigkeiten, zum Beispiel in (Podiums-)Diskussionen. sammeln thematisch relevante Informationen und bereiten diese in einem Wiki aus. interpretieren Statistiken und Schaubilder. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erkennen Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Sachverhalte. begreifen sich als Teil der Gesellschaft und entwickeln Verantwortungsbewusstsein. stärken ihre Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft. planen Lernprozesse selbstständig.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe II

Tragödie der Antigone: Streitgespräch zwischen Antigone und Ismene

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtssequenz zur Tragödie der Antigone beinhaltet eine Interpretation des Streitgesprächs zwischen Antigone und Ismene, welche in die heute noch relevante Frage mündet, wann es vertretbar ist, aus Gewissensgründen anders zu handeln als das Gesetz es vorschreibt.Das Streitgespräch zwischen Antigone und Ismene thematisiert die Fragen: Wann ist es angemessen, gegen geltendes Gesetz und nach dem eigenen Gewissen zu handeln? Wann stimmen in der heutigen Zeit Gesetz und Gewissen nicht überein? In der hier dargestellten Unterrichtsstunde sollen die Argumente Ismenes und Antigones einander gegenübergestellt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen hierzu Stellung nehmen und angeben, wie sie sich in Antigones und Ismenes Situation entscheiden würden. Abschließend wird die Frage thematisiert, welche vergleichbaren heutigen Situationen es gibt, und ein Kriterium entwickelt, wann es angemessen ist, wie Antigone gegen das Gesetz zu handeln. Das Streitgespräch zwischen Antigone und Ismene im Unterricht Die Tragödie der Antigone befasst sich mit dem Fluch über der thebanischen Königsfamilie: Odysseus' Sohn Polyneikes stritt mit dem eigenen Onkel Kreon um die Herrschaft und fiel im Kampf um Theben. Er darf auf Anordnung des Tyrannen Kreons unter Androhung der Todesstrafe nicht bestattet werden. Seine Schwestern Antigone und Ismene diskutieren, ob man Polyneikes gegen den Willen und das Gesetz Kreons beerdigen soll oder nicht. Der Textauszug findet sich zum Beispiel im Lehrwerk "Prima: Gesamtkurs Latein" (Ausgabe A, Lektionstext 30). Für die Behandlung des Streitgesprächs zwischen Antigone und Ismene im Unterricht muss die Bedeutung der antiken Bestattung bewusst sein: Seelen, die nicht begraben wurden, wandelten ewig auf der Erde und gelangten nicht ins Elysium. Didaktische Analyse Eine Beerdigung Polyneikes entspricht laut Antigone dem Willen der Götter. Ismene argumentiert, dass man dem Herrscher zu gehorchen habe. Auch nennt sie verschiedene Schwierigkeiten praktischer Natur. Sie beruft sich auf menschliche Autorität in der Person von Kreon, während Antigone sich auf göttliche Autorität beruft. Es ist durchaus möglich, dass beide Positionen von den Lernenden als überzeugend beurteilt werden – sonst gäbe es ja auch keinen Gewissenskonflikt, welches Gesetz eingehalten werden muss. Die Situation der Antigone und Ismene lässt sich nicht einfach auf die heutige Welt übertragen. Dennoch kann es Situationen geben, in denen man vom Gewissen her anders handeln sollte als das Gesetz vorschreibt. Es geht also in dieser Unterrichtseinheit um den Umgang mit Autoritäten und mit dem eigenen Gewissen sowie um die Frage der Handhabung von "schlechten" Gesetzen von zweifelhaften Autoritäten und um die Frage, wie man sein Leben leben will. Methodische Analyse Im Einstieg wird ein Bild gezeigt, dass die Problematik verdeutlicht. In der Erarbeitungsphase sollen die Lernenden in Gruppen entweder die Argumente Antigones oder Ismenes herausarbeiten, um so die Argumentation des Textes genauer nachzuvollziehen und auch vergleichend beurteilen zu können. Zur Ergebnissicherung stellt eine je Gruppe ihre Ergebnisse vor, während die andere Gruppe, die an derselben Position gearbeitet hat, ergänzt. Die Lernenden sollen erkennen, dass sich Antigone auf göttliche Autorität beruft, während Ismene sich auf die menschliche Autorität bezieht. In den Vertiefungsphasen beziehen die Lernenden Stellung. Hier wird sich ein gemischtes Meinungsbild ergeben, da beide Positionen nicht völlig verwerflich sind, was die Relevanz und auch die Kontroverse dieses Themas ausmacht. Bei der Sammlung von vergleichbaren Situationen der Gegenwart wird ein Transfer im Sinne eines Lebensweltbezugs hergestellt. Am Ende kann exemplarisch anhand einer möglichen Situation eine Lösung für das Dilemma entwickelt werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ihre Textkompetenz weiter, indem sie die Argumente von Antigone und Ismene herausarbeiten und die beiden Positionen und ihre Argumente hinsichtlich ihrer Überzeugungskraft vergleichen. erweitern ihre Kulturkompetenz und gelangen zu einem vertieften Textverständnis, indem sie zu dem Konflikt Stellung nehmen und angeben, wie sie in der Situation von Antigone und Ismene handeln würden und indem sie den antiken Textsinn auf vergleichbare Situationen der Gegenwart übertragen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entnehmen dem Text und dem im Einstieg präsentierten Bild relevante Informationen, die sie für ihre Arbeit nutzen. bereiten ihre Ergebnisse adressatengerecht auf, indem sie diese in Stichpunkten auf Karten bündeln. stellen ihre Ergebnisse vor. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Gruppen ergebnis- und teamorientiert zusammen. vertreten ihre eigene Meinung – sowohl in der Gruppe als auch im Plenum.

  • Latein
  • Sekundarstufe I

August 2007: Der Staat überwacht seine Bürger

Unterrichtseinheit

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 rückte der von den USA angestoßene "Kampf gegen den Terror" in den Mittelpunkt der politischen Debatten. Viele Länder haben seitdem die Überwachungsmaßnahmen verstärkt oder verschärft.Nicht nur in Deutschland befürchten Kritiker und Datenschützer, dass die Schreckensvisionen eines totalitären Überwachungs- und Präventionsstaates, wie sie George Orwell schon 1949 in seinem Zukunftsroman "1984" aufgezeigt hat, immer mehr zur Realität werden könnten. Dort hält ein fiktiver Staatschef, der "Große Bruder" ("Big Brother"), die Bevölkerung in ständiger Angst und schränkt deswegen die Bürgerrechte rigoros ein. Die permanente Überwachung der Menschen durch die Gedankenpolizei und eine weit entwickelte Informationstechnik sichern seine Macht. Einige dieser Maßnahmen, wie die Kameraüberwachung von öffentlichen Plätzen, sind inzwischen auch bei uns Realität geworden. Noch beschränken die Gesetze die grenzenlose Überwachung aller Bürger oder die uneingeschränkte Nutzung von Daten, die bei genehmigten Überwachungsmaßnahmen gewonnenen wurden.Die Schülerinnen und Schüler sollen die Entwicklung und ihre Tendenzen, insbesondere die Themen Datenspeicherung und Online-Durchsuchung, nachvollziehen und die zentralen Positionen vergleichen können. die Rechts- und Gesetzeslage zum Thema bearbeiten und diskutieren. das Verhältnis von persönlicher Freiheit und staatlichem Sicherheitsdenken reflektieren, um einen eigenen Standpunkt zur Diskussion zu gewinnen. Aktionen im Internet zum Thema bewerten. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Der Staat überwacht seine Bürger. Wird Orwells Vision Realität? Autor Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung 2-4 Stunden Medien je ein Computer mit Internetnutzung für zwei Schülerinnen und Schüler Die technischen Möglichkeiten der Überwachung wurden weiterentwickelt und es sind andere Kommunikationsformen in das Visier der staatlichen Sicherheitsbehörden geraten. Derzeit diskutiert die Öffentlichkeit vor allem über zwei Vorhaben: Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und die Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble, die heimliche Online-Durchsuchung von Computern zu erlauben. Die folgenden Seiten informieren über die Rechtslage, blicken kurz zurück und nehmen dann die aktuellen Diskussionen auf. Das Grundgesetz und der "Große Lauschangriff" Hier finden sie Hintergrundinformationen zur Rechtslage und einen Rückblick auf den "Großen Lauschangriff". Die Vorratsdatenspeicherung Die umstrittene Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung soll die Speicherung von personenbezogenen Daten für eine spätere Verarbeitung erweitern. Die Online-Durchsuchung Der heimliche staatliche Zugriff auf Daten, die auf einem Computer gespeichert sind, steht zur Diskussion. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis In Deutschland garantiert das Grundgesetz in Artikel 10, Absatz 1, dass das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis "unverletzlich" sind. Das heißt, der Staat darf sich eigentlich nicht dafür interessieren, was sich seine Bürger am Telefon erzählen oder in Briefen schreiben. Allerdings schränkt Absatz 2 diese Freiheit wieder ein, denn durch Gesetze können entsprechende "Beschränkungen" angeordnet werden. Zudem müssen die Betroffenen, wenn "die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes" dient, nicht darüber informiert werden, dass die staatlichen Behörden sie überwachen. Das informelle Selbstbestimmungsrecht im "Volkszählungsurteil" Über das Grundgesetz hinaus hat sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt: Im Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im sogenannten Volkszählungsurteil das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht anerkannt. Das heißt, jeder Bürger hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, bei der der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten habe. Das „Volkszählungsurteil“ Das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983. Die politische Debatte und die Gesetzesänderung Bereits Mitte der 1990-er Jahre begann die politische Debatte um den "Großen Lauschangriff", das heißt um das staatliche Abhören von Gesprächen und die Beobachtung einer Wohnung zu Zwecken der Strafverfolgung, insbesondere um Straftäter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität besser verfolgen zu können. Dazu hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP ein "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität" erarbeitet, das den Artikel 13 des Grundgesetzes und die Strafprozessordnung (StPO) maßgeblich veränderte. Die Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht Am 3. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass große Teile des Gesetzes gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb verfassungswidrig sind. Während das BVerfG die Grundgesetzänderung nicht beanstande, erklärten die Richter zahlreiche Ausführungsbestimmungen der Strafprozessordnung für nicht verfassungskonform: Beispielsweise dürfe die Überwachung nur noch bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten angeordnet oder Gespräche zwischen engen Angehörigen nur noch dann abgehört werden, wenn alle Beteiligten verdächtig sind und das Gespräch strafrechtlich relevanten Inhalt hat. Die Europäische Richtlinie Sinn der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist, dass die unterschiedlichen nationalen Vorschriften in den 27 EU-Mitgliedstaaten zur Speicherung von Telekommunikationsdaten vereinheitlicht werden sollen. Damit will man sicherstellen, dass die Daten für einen bestimmten Zeitraum zum Zweck der Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten aufbewahrt werden. Die 27 EU-Staaten müssen die von den EU-Organen verabschiedete Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Die Umsetzung in Deutschland Die deutsche Bundesregierung hat dazu im April 2007 den Entwurf eines "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden" auf den Weg gebracht, in dem auch die Regelungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie enthalten sind. Der Bundestag soll das Gesetz spätestens im Herbst 2007 verabschieden, so dass es zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Was wird gespeichert? Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter von Telefondiensten (einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten) unter anderem die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie den Beginn und das Ende der Verbindung speichern müssen. Anbieter von eMail-Diensten müssen beispielsweise die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht speichern. Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen unter anderem die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse sichern. Auf diese Daten sollen die Sicherheitsbehörden, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft, nach dem neuen Artikel 113b des Telekommunikationsgesetzes zugreifen dürfen, aber nur zur Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes. Am 6. Juli 2007 beriet der Bundestag in erster Lesung über das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden". Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, stellte in seiner Rede heraus, dass die Telekommunikationsunternehmen schon heute Verbindungsdaten speichern, da sie nachweisen müssen, dass sie die Leistungen, die sie in Rechnung stellen, auch erbracht haben. "Seit jeher können die Strafverfolgungsbehörden diese Verbindungsdaten abfragen. Die neue Speicherpflicht brauchen wir, weil viele TK-Unternehmen immer mehr zu Flatrates übergehen und deshalb immer weniger Verbindungsdaten speichern." Anfragen der Strafverfolgungsbehörden liefen daher ins Leere. Zudem machte er deutlich, dass Verbindungsdaten keine Inhaltsdaten seien. Gesprächsinhalte würden zu keinem Zeitpunkt gespeichert, auch keine Angaben über besuchte Websites. "Wir können auf die Telekommunikationsüberwachung und auf andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nicht verzichten", betonte Hartenbach. Aus den Reihen der Opposition kommt heftige Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen, betont in einer Pressemitteilung, dass dies ein "Gesetz zum Abbau von Bürgerrechten im digitalen Zeitalter" sei. Die Vorratsdatenspeicherung, die strenger als notwendig nach der europäischen Richtlinie mit in dem Gesetz umgesetzt werden solle, sei verfassungsrechtlich nicht tragbar. "Jegliche Kommunikationsdaten, die beim surfen, mailen, telefonieren mit dem Festnetzapparat oder dem Handy erhoben werden, müssen jetzt gespeichert und bei Anfragen schnell zur Verfügung gestellt werden." Die Speicherung erfolge ohne Verdacht bei allen 82 Millionen Menschen in Deutschland, geschützte Berufe wie Ärzte, Seelsorger oder Journalisten würden nicht ausgenommen. Die Daten sollen nicht nur zur Verfolgung von schweren Straftaten benutzt werden, sondern auch zur Gefahrenabwehr. "Jede und jeder, die dann zum falschen Zeitpunkt aus einer bestimmten Straße einen Handyanruf tätigen oder SMS verschicken, werden dann ganz schnell zu potentiellen Terror-Verdächtigen", befürchtet Spitz. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung Die Webseite des "AK Vorrat" bietet umfassende Informationen und koordiniert den Protest gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation. Ob man die sogenannte "Online-Durchsuchung" von Computern mit Überwachungsmaßnahmen wie dem "Großen Lauschangriff" oder dem Abhören von Telefongesprächen vergleichen kann, darüber debattieren nicht nur Juristen. Nach Presseberichten sollen erste Online-Durchsuchungen bereits seit 2005 aufgrund einer geheimen Dienstanweisung des damaligen Innenministers Otto Schily (SPD) durchgeführt worden sein, allerdings als geheimdienstliche Maßnahme. Ein verändertes Verfassungsschutzgesetz in NRW In Nordrhein-Westfalen hat das Landesparlament Ende Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Seitdem darf der NRW-Verfassungsschutz zur Terrorbekämpfung, ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, verdeckt auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet zugreifen, also heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Allerdings haben verschiedene Personen, unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nun wird das BVerfG im Oktober 2007 darüber entscheiden, ob die nordrhein-westfälische Regelung verfassungswidrig ist. Verdeckter Zugriff nach Strafprozessordnung ungültig Für den Bereich der Strafverfolgung hat bereits der Bundesgerichtshof durch ein Urteil vom 31. Januar 2007 entschieden, dass die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde - also eine verdeckte Online-Durchsuchung - nach der derzeit geltenden Strafprozessordnung unzulässig sei. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen "Ermächtigungsgrundlage". Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) drängt darauf, diese Rechtsgrundlage zu schaffen und so Online-Durchsuchungen zu ermöglichen. Dazu will er eine entsprechende Passage in die Neufassung des sogenannten BKA-Gesetzes ("Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten"), in dem unter anderem die Aufgaben und Kompetenzen des Bundeskriminalamtes definiert sind, einarbeiten. Allerdings ist sein Vorhaben heftig umstritten, selbst innerhalb der Regierungskoalition. Das Innenministerium veröffentlichte nach dem Urteil des Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung, in der Wolfgang Schäuble hervorhob, dass es aus ermittlungstaktischen Gründen unerlässlich sei, "dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können." Hierdurch könne regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung müsse eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden, forderte Schäuble. In einem Interview mit der Berliner Zeitung betonte Justizministerin Brigitte Zypries, dass heimliche Online-Durchsuchungen ein extremer Eingriff in die Privatsphäre seien. "Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden", sagte Zypries. Es müsse auch geprüft werden, wie Dritte geschützt werden können. "Was geschieht beispielsweise, wenn das Bundeskriminalamt einen Trojaner in einem Computer platziert, der mit einem Krankenhaus verbunden ist? Kann die Polizei dann sämtliche Krankenakten einsehen?" Der politische Gegner macht ebenfalls mobil: Bündnis 90/Die Grünen haben eine Webseite eingerichtet, auf der man eine Animation herunterladen kann. Nach dem Start "schnüffelt" der Kopf von Innenminister Schäuble an den verschiedenen Elementen auf dem Desktop des heimischen Computers. Damit wollen sie vor seinen Plänen zur Online-Überwachung warnen und darauf aufmerksam machen, was es für jeden Einzelnen bedeuten kann, wenn der Innenminister seine Pläne zu Online-Durchsuchungen umsetzen kann: Private Festplatten werden dann zum Freiraum der Sicherheitsbehörden, da sie diese unbemerkt durchforsten können. Es drohe der "gläserne Bürger", in dessen Privatsphäre der Staat leicht eindringen und unbemerkt persönliche Informationen abrufen könne.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Die Gewinnverteilung bei einer OHG

Unterrichtseinheit

Mit der hier vorgestellten Stunde lernen Schülerinnen und Schüler der Höheren Berufsfachschule eine Einsatzmöglichkeit des PCs zu betriebswirtschaftlichen Fragen kennen. Durch die praxisbezogene Anwendung wird die Motivation zum PC-Einsatz gesteigert. Das Fach Rechnungswesen wird ebenfalls berührt. Das Thema dieser Stunde lautet "Gewinnverteilung einer OHG mithilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms". Formal ist es durch den Lehrplan für die zweijährige Höhere Berufsfachschule in Nordrhein-Westfalen im Punkt "Rechtliche Rahmenordnung für betriebliche Entscheidungsträger und Entscheidungen" mit dem Unterpunkt "Rechtsformen der Unternehmung" legitimiert. Die Gewinnverteilung unter den Gesellschaftern einer Offenen Handelsgesellschaft wird den Schülerinnen und Schülern während einer kaufmännischen Ausbildung oder bei späteren kaufmännischen Tätigkeiten wieder begegnen. Einsatz der Unterrichtsmaterialien Die Gewinnverteilung unter den Gesellschaftern einer Offenen Handelsgesellschaft wird den Schülerinnen und Schülern während einer kaufmännischen Ausbildung oder bei späteren kaufmännischen Tätigkeiten wieder begegnen. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen die gesetzliche Regelung auf ein konkretes Beispiel anwenden und mithilfe von MS Excel die Gewinnverteilung vornehmen. Gründe für die Möglichkeit zum Wechsel von der gesetzlichen zur vertraglichen Regelung erkennen und benennen. die verschiedenen anzuwendenden Funktionen von MS Excel für diese Aufgabe anwenden und auffrischen. Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler sollen im Umgang mit dem PC weiter geschult werden. ihre zu präsentierenden Ergebnisse übersichtlich gestalten. ihre Ergebnisse vor der Klasse darstellen. Förderung des problemlösenden Denkens Als Einstieg wird folgende Situation vorgegeben: Zum Geschäftsjahresende ergeht der Auftrag an die Verwaltung, die Gewinnverteilung für die fiktive Wolfgang Bauer OHG vorzunehmen. Die Schülerinnen und Schüler machen sich aufgrund dieses Falls darüber Gedanken, wie eine Gewinnverteilung unter den Gesellschaftern einer OHG aussieht. Im Tafelbild wird festgehalten, welche Daten sie dafür benötigen: die Höhe des Gewinns den Gesellschaftsvertrag die betreffenden Gesetzestexte die Kapitalanteile der Gesellschafter Die Schülerinnen und Schüler sollen im Verlauf dieser Stunde die Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Regelung wahrnehmen und eine vertragliche Regelung als Möglichkeit erkennen. Didaktische Reduktion Die gesetzliche Regelung zur Gewinnverteilung ist nicht schwer zu verstehen. Problematischer wird die Abänderung in die vertragliche Regelung. Schwierigkeiten können - bei rudimentären Vorkenntnissen in Excel - bei der Erstellung der Formeln entstehen. Die Berechnung eines Verlustes sowie die Herabsetzung des Prozentanteils auf die Kapitaleinlage im Falle eines zu niedrigen Jahresgewinns werden in dieser Stunde nicht thematisiert. Außerdem wird auf das Recht von Privatentnahmen nicht eingegangen.

  • Rechnungswesen
  • Sekundarstufe II

Ermittlung von Anschaffungskosten

Unterrichtseinheit

Betriebliche Anschaffungskosten umfassen viele Faktoren und zu ihrer Berechnung muss weit mehr als der Erwerbswert einer Ware berücksichtigt werden. Die folgende Unterrichtsstunde umfasst die Erstellung eines Ermittlungsschemas unter Zuhilfenahme einer Tabellenkalkulation. Gemäß § 255 des Handelsgesetzbuches (HGB) bezeichnet man jene Aufwendungen als Anschaffungskosten, die ein Unternehmen leisten muss, "um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen". Auch die Kaufnebenkosten, wie die Aufwendungen für den Transport, werden hinzugerechnet. Voraussetzung einer Zurechnung der Anschaffungsnebenkosten zu den Anschaffungskosten ist dabei, dass diese Einzelkosten darstellen, das heißt sie müssen dem erworbenen Vermögensgegenstand einzeln zuzuordnen sein. Anschaffungspreisminderungen, wie Sofortrabatte oder Skonti, sind dagegen von den Anschaffungskosten abzusetzen. Die Ermittlung von Anschaffungskosten stellt eine gesetzliche Grundlage zur Erfassung von Vermögensgegenständen eines Unternehmens dar. Die diesbezügliche Arbeit mit Gesetzestexten und Tabellenkalkulationen sind für die angehenden Kaufleute eine Grundlage ihrer beruflichen Tätigkeit. Die Stunde dient dem Einstieg in den Themenbereich der Beschaffung. Der Schwerpunkt liegt darauf, die Anschaffungskosten gemäß dem HGB zu ermitteln. Um den thematischen Zugang zu erleichtern, werden exemplarisch mit Hilfe des entsprechenden Gesetzestextes die Anschaffungskosten eines Fallbeispiels ermittelt. Die Schülerinnen und Schüler erstellen dabei ein Schema, in welchem sie die gesetzlichen Vorgaben umsetzen und welches die Grundlage für weitere Unterrichtsstunden und Anwendungsaufgaben darstellt. Die Buchung der Anschaffungskosten sowie die Einführung der entsprechenden Konten werden in den Folgestunden vorgenommen. Unterrichtsablauf Der Ablauf der Unterrichtsstunde und die Einbindung der Materialien werden hier vom Einstieg bis zur Präsentation und Sicherung erläutert. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Anschaffungskosten von Warenwerten unter Berücksichtigung aller wesentlichen Faktoren zu bestimmen lernen. einen Gesetzestext lesen, verstehen und auf die konkrete Fallsituation anwenden können. die Gruppenarbeit zielgerichtet organisieren und Ergebnisse vor der Klasse präsentieren, um für den beruflichen Alltag ein sicheres Auftreten und freies Sprechen zu trainieren. ihre Kenntnisse aus der Datenverarbeitung nutzen, um eine Übersicht zur Ermittlung der Anschaffungskosten in MS-Excel zu erstellen. Thema Die Erstellung eines Ermittlungsschemas für die Anschaffungskosten gemäß § 255 (1) HGB mit Hilfe einer Tabellenkalkulation Autorin Jeanette Wortha Zielgruppe Kaufmännisch orientierte Bildungsgänge Fach BWL, Rechnungswesen Zeitumfang eine Unterrichtsstunde Technische Voraussetzungen ein Computer pro Schülergruppe, MS-Excel Planung Verlaufsplan Anschaffungskosten Bensch/Wachholz (2007): Praktische Fälle aus dem Rechnungswesen, 3. Auflage, Ludwigshafen. Hahn/Meyer (2006): Rechnungswesen Büroberufe, 6. Auflage, Troisdorf. Der thematische Einstieg erfolgt anhand einer Fallsituation aus dem beruflichen Alltag. Aus ihr ergibt sich die Frage, mit welchem Betrag die Waren einer Eingangsrechnung zu verbuchen sind, da zusätzlich zum Warenbeschaffungswert die Frachtkosten, Rabatte und die Umsatzsteuer aufgeführt sind. Die Erarbeitungsphase beginnt mit der Frage nach Informationsquellen zur Problemlösung. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten in Partnerarbeit und anhand des Gesetzestextes eine Excel-Übersicht zur Ermittlung der Anschaffungskosten. Eine Gruppe stellt ihre Ergebnisse vor, diese werden durch Fragen und Kommentare der anderen Gruppen ergänzt und gegebenenfalls korrigiert. Die Schülerinnen und Schüler sollen nun die Möglichkeit bekommen, ihre Ergebnisse auf den Arbeitsblättern und in der Excel-Übersicht zu ergänzen oder gegebenenfalls zu korrigieren. Als Hausaufgabe erhalten sie einen weiteren Beispielfall zur Ermittlung der Anschaffungskosten.

  • Rechnungswesen
  • Sekundarstufe II
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