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Kooperatives Lernen

Selbstlernkurs

Dieser digitale Selbstlernkurs führt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die grundlegenden Prinzipien und Methoden des kooperativen Lernens und zeigt, wie digitale Medien für kooperative Lernprozesse wirksam eingesetzt werden können. Die Teilnehmenden werden dazu befähigt, eigenständig maßgeschneiderte kooperative Lernsettings für die jeweilige Lernumgebung zu entwickeln. Der Kurs ist in den offiziellen Fortbildungsportalen mehrerer Bundesländer gelistet Kooperatives Arbeiten, Lernen und Gestalten macht in der Regel nicht nur mehr Spaß, sondern ist auch effektiv für den Lernerfolg, denn kooperatives Lernen erweist sich in der empirischen Bildungsforschung als ein echtes Erfolgskonzept , da es zahlreiche positive Aspekte mit sich bringt, zum Beispiel in Bezug auf soziale, motivationale und kognitive Fähigkeiten. In diesem Kurs erfahren Sie, wie Sie mithilfe digitaler Medien kooperative Kompetenzen vermitteln können, welche die Lernenden auf die Anforderungen in Gesellschaft und Beruf vorbereiten. Erfahren Sie alles über die Basiselemente , digitale Gestaltungsmöglichkeiten und denken Sie durch praktische Reflexions- und Übungsfragen über Anwendungen für Ihren Unterricht nach. Nach Abschluss aller Lernschritte erhalten Teilnehmende ein digitales Zertifikat in Form eines Online-Badges. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Kurses erwerben Kompetenzen in den folgenden Bereichen auf der Grundlage des Europäischen Rahmens für die Digitale Kompetenz von Lehrenden ( DigCompuEdu ): 1.3 Reflektierte Praxis 3.1 Lehren 3.2 Lernbegleitung 3.3 Kollaboratives Lernen 5.3 Aktive Einbindung der Lernenden 6.2 Digitale Kommunikation und Zusammenarbeit

  • 4 Lernschritte
  • 4 Stunden

KI in der Grundschule – (k)ein Thema?

Fachartikel
5,99 €

In diesem Artikel wird die Relevanz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Grundschule thematisiert, wobei Lehrkräfte und Eltern oft unsicher über die Vor- und Nachteile sind. Der Beitrag betont die persönliche Auseinandersetzung mit diesem Thema. Welche Facetten hat das Thema Einsatz von KI in der Grundschule ? Vielleicht fragt sich der eine oder die andere beim Lesen der Überschrift dieses Beitrags: "Muss ich mich jetzt auch noch mit KI beschäftigen? Wir haben doch schon genug andere, wichtige Themen." Das stimmt auch. Dennoch ist das Thema Digitalisierung ein Thema, das sich laufend überholt und entsprechend sollte Schule auch darauf reagieren. Schulische Vorgaben müssen ständig überprüft und angepasst werden. Wie bei jedem digitalen Thema lässt sich auch der Einsatz von KI nicht ausschließlich auf den Medien- oder Sachunterricht beschränken. Die Welt ist im Wandel und die KI wird sehr viel verändern, auch das Lernen, ebenso die Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Allerdings ist KI nicht unfehlbar. Nur wer versteht, wie KI funktioniert , kann sie kompetent nutzen. Wer nicht klar formuliert oder nicht in KI-Sprache "promptet" , wird auch nicht von der Technologie profitieren. Genau darum geht es: Medienkompetenz. Da wäre es "grob fahrlässig", das Thema KI außen vorzulassen. Was sagen die Bildungspolitik und die Bildungsforschung? "Unsere Schulen sollen Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit KI vertraut machen. Sie müssen lernen, wie KI-basierte Textgeneratoren funktionieren, deren Potentiale und Risiken erkennen und die gesellschaftlichen Auswirkungen verstehen", so die NRW-Schulministerin Dorothee Feller in einer Pressemitteilung im Februar 2023. Ein dazugehöriger Handlungsleitfaden ist auf der Webseite des Ministeriums verfügbar. In der Veröffentlichung findet man Hinweise zur Nutzung von Programmen wie ChatGPT im Unterricht sowie rechtliche Hinweise, insbesondere zu Datenschutz und Datensicherheit. Auch andere Bundesländer, wie die Senatsverwaltung für Bildung in Berlin, haben ähnliche Handreichungen herausgegeben. Konkrete Anleitungen für den Unterricht fehlen jedoch bislang. Was sagt die Lernforschung zum Thema KI im Unterricht? Der deutsche Wissenschaftler Ulrich Trautwein, der unter anderem zur Digitalisierung in Lernkontexten forscht, äußerte sich im August 2024 in einem Interview mit der GEO zur Rolle von KI im Schulunterricht. Er sieht drei mögliche Szenarien: KI spielt kaum eine Rolle im Unterricht. KI ersetzt die Lehrkraft vollständig. KI wird unterstützend im Unterricht eingesetzt. Für Trautwein ist das dritte Szenario am wahrscheinlichsten. Er betont, dass KI gezielt bei Problemen helfen und auf individuelle Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler eingehen kann, was das Lernen bereichert. Die KI gehört schon länger zur Lebenswelt der Kinder – Wo begegnet sie ihnen? Es ist eine spannende Frage, die man gemeinsam mit den Kindern erkunden sollte. Obwohl das Thema KI noch nicht in allen Köpfen der Erwachsenen präsent ist, haben viele Kinder schon ein gewisses Vorwissen. Unter dem Punkt KI als Thema im Unterricht werden verschiedene Ideen und Ansätze vorgestellt. KI in der Unterrichtsvor- und -nachbereitung Ein Arbeitsblatt zum Thema Wortarten (Arbeitsblatt 01) Der Einsatz von KI-Tools kann Lehrkräfte bei der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts unterstützen. Beispielsweise kann man ein KI-Programm wie ChatGPT anweisen, ein Arbeitsblatt zum Thema Wortarten zu erstellen, inklusive eines Blattes zur Selbstkontrolle. Dabei ist es wichtig, einen präzisen "Prompt" einzugeben, der beschreibt, wie das Arbeitsblatt aussehen soll und für welche Zielgruppe es bestimmt ist. Ein "Prompt" ist eine klar formulierte Anweisung oder Frage, die darauf abzielt, eine konkrete Antwort von der KI zu erhalten. Nach der Erstellung sind manchmal kleine Anpassungen nötig, wie die ansprechende Gestaltung des Arbeitsblattes mit Symbolen oder Piktogrammen. Ein Beispiel habe ich für Sie vorbereitet. Ein zielgruppenrelevanter Lesetext für den Leseunterricht in ein paar Sekunden Lehrkräfte sind oft auf der Suche nach passenden Lesetexten für ihre Klassen. Besonders durch das neue Konzept der "Lesezeit" und das verpflichtende Lesenüben von 3 x 20 Minuten pro Woche in Nordrhein-Westfalen wird häufig geeigneter Lesestoff benötigt. Mit klar formulierten "Prompts" kann ein Text erstellt werden, der genau auf die Zielgruppe abgestimmt ist. Ein Beispiel für eine Eingabe könnte lauten: "Erstelle einen Text mit 4.000 Zeichen für eine vierte Grundschulklasse, in dem es um die Freundschaft einer Katze zu einer Maus geht." Sollte der vorgeschlagene Text noch nicht ganz passend sein, schlägt die KI Änderungsmöglichkeiten vor. Im Zweifelsfall wird der Text von der Lehrkraft verfeinert. Auch ein passendes Bild kann von der KI erstellt werden, zum Beispiel durch den Prompt: "Erstelle zu der Geschichte ein passendes Bild." Wer es auf die Spitze treiben möchte, kann sogar einen Liedtext dazu schreiben lassen. Probieren Sie es aus! KI für Feedbacks Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler können Texte in eine KI eingeben und erhalten auf Wunsch Überarbeitungstipps. Dies erleichtert die Arbeit der Lehrkräfte und unterstützt die Schülerinnen und Schüler dabei, ihre Texte zu verbessern. Die KI gibt konkrete Hinweise zur Optimierung und fördert so den Lernfortschritt. Adaptives Lernen, wie es zum Beispiel das Mathematikprogramm bettermarks bietet, passt sich den individuellen Schwierigkeiten der Lernenden an. In einigen Bundesländern ist dieses Programm bereits etabliert, und die Kosten werden vom Land übernommen. KI für Elternbriefe In Schulen mit einem hohen Anteil fremdsprachiger Eltern kann der Einsatz von KI ebenfalls von großem Nutzen sein. Elternbriefe lassen sich schnell in Leichte Sprache oder Fremdsprachen übersetzen. Lehrkräfte können den Brief per Copy/Paste in die KI einfügen oder ihn direkt von der KI schreiben lassen. Diese Möglichkeit eignet sich auch für die Kommunikation mit fremdsprachigen Kindern. KI als Thema im Unterricht – Medienkompetenz erlangen mit und durch KI Beispiele für KI-basierte Anwendungen Die Fortbildungsplattform fobizz bietet verschiedene KI-Tools in einem "geschützten Raum" an, in dem Schülerinnen und Schüler KI-generierte Bilder und Texte erstellen können. Lehrkräfte können Projekte mit passenden Aufgabenstellungen und KI-Tools für ihre Klassen entwickeln. Der Zugang erfolgt einfach per QR-Code, ohne dass sich die Kinder registrieren müssen, und die Daten sind geschützt. Die Plattform, die vor allem Fortbildungen anbietet, ist kostenpflichtig, aber das Ausprobieren ist kostenlos. In einigen Bundesländern wurde den Schulen ein vom Land finanzierter Zugang zur Verfügung gestellt. Alternativ kann der Zugang zu fobizz , einschließlich der KI-Tools, auch über den Fortbildungsetat der Schulen finanziert werden. SchulKI – ChatGPT für Schulen Die Plattform SchulKI ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, ChatGPT in der Schule sicher und datenschutzkonform zu nutzen. Die Schülerversion kann kostenlos und ohne Registrierung verwendet werden. Unterrichtsideen zum Thema KI Im Folgenden werden Ideen vorgestellt, wie das Thema KI im Unterricht der Grundschule thematisiert werden kann. Sie können dafür die Arbeitsblätter nutzen und kopieren. Ebenso denkbar ist auch, dass die Schülerinnen und Schüler die Aufgabe per QR-Code auf ihr Tablet übertragen. Die ABs wurden mit dem Worksheet-Crafter erstellt, der es zulässt, den Kindern die Aufgabe per QR-Code zur Verfügung zu stellen. Vorsicht Datenschutz Bevor man mit den Kindern mit einer KI arbeitet, muss man sich über die unterrichtlichen Vorgaben informieren, da diese in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden können. Es kann an dieser Stelle keine verbindliche Rechtsauskunft gegeben werden. Klar sollte sein, dass weder Kinder noch Lehrkräfte personenbezogene Daten, Fotos oder Videos von Personen in einem Prompt verwenden dürfen, da diese möglicherweise weiterverarbeitet werden. Wirklich abgesichert sind Kinder in einer eigens für den Unterricht erstellten KI-Anwendung, wie sie beispielsweise die oben genannten Programm fobizz oder schulKI bieten. Die sicherste Variante ist die Nutzung einer auf Tablets installierten App, wie zum Beispiel Microsoft Copilot , die in einer eingeschränkten Version kostenlos erhältlich ist. Weiterführende Infos erhalten Sie auf der Seite Datenschutz-Schule . Aufgabe 1: Was ist Künstliche Intelligenz? Wo finden wir sie? Mit diesen Fragen können die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen oder im Plenum besprechen, was ihnen dazu einfällt. So wird das Vorwissen der Kinder aktiviert. Die Antworten können digital notiert werden, zum Beispiel in Mentimeter oder einem anderen kollaborativen Programm der Schule. Alternativ können die Kinder ihre Ergebnisse auf einem Tablet festhalten und auf die digitale Tafel übertragen. Erfahrungsgemäß haben viele Kinder den Begriff KI schon einmal gehört, können aber, wie viele Erwachsene, noch nicht viel damit anfangen. Häufig genannte Beispiele sind: "Gesichtserkennung am Handy, Google Lens , selbstfahrende Autos und Alexa ." Falls den Kindern keine Beispiele einfallen, können sie das Video Künstliche Intelligenz – kindgerecht erklärt von der Bundeszentrale für politische Bildung ansehen und danach Stichpunkte zu den Fragen aufschreiben. Mentimeter ist übrigens ein in der Free-Version kostenloses, digitales Umfrage- und Brainstorming-Tool, das auch von Grundschulkindern sehr einfach genutzt werden kann. Die Lehrkraft stellt eine Frage ein und präsentiert diese zum Beispiel am Active Board oder per Beamer. Die Kinder scannen einen QR-Code und geben ihre Antworten ein. Auf dem Active Board oder der Leinwand kann die Entstehung der Ergebnisse live verfolgt werden. Aufgabe 2: Frag doch mal die KI (Arbeitsblatt 02) Die Kinder sollen herausfinden, wie eine KI funktioniert. Dies kann in Gruppen erfolgen: Eine Gruppe nutzt die KI (zum Beispiel ChatGPT, Copilot), eine andere recherchiert mit einer Kindersuchmaschine im Internet, und eine dritte interviewt beispielsweise den Digitalisierungsbeauftragten der Schule. Anschließend werden die Ergebnisse verglichen und diskutiert, welche Gruppe die besten Antworten gefunden hat. Je nach Fragestellung werden die Kinder feststellen, dass die Antworten der KI nicht immer zielführend oder altersgerecht sind. Die Expertin oder der Experte (Pädagogin/Pädagoge und Digitalisierungsbeauftragte) kann dann gegebenenfalls konkretere Antworten liefern. Aufgabe 3: Vorbereitung eines Themas per KI (Arbeitsblatt 03) Die Kinder sollen sich in Gruppen mithilfe der KI auf ein Thema vorbereiten. Dabei lernen sie, wie wichtig es ist, zielführende Prompts zu erstellen. Im anschließenden Unterrichtsgespräch wird besprochen, ob die Kinder mit ihren Texten zufrieden sind und ob sie diese verstehen. Die Lehrkraft kann erklären, dass die KI Texte auch in Leichter Sprache ausgeben kann. Dies kann gemeinsam im Plenum und mit der digitalen Tafel ausprobiert werden. Aufgabe 4: Hat die KI immer Recht? Warum sollten wir in der Schule überhaupt noch etwas lernen? (Arbeitsblatt 04) Die Kinder sollen abschließend darüber diskutieren, ob man der KI immer vertrauen kann und warum man überhaupt in der Schule noch etwas lernen muss, obwohl es doch die KI gibt. Es ist sicher interessant, welche Argumente die Kinder dazu vorbringen. Literaturverzeichnis Ministerium für Schule und Weiterbildung (2024): Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen. Online Teschner, Johannes (2024): Jedes Kind käme näher an sein Leistungsmaximum : Ein Bildungsforscher erklärt, warum wir KI im Unterricht brauchen, Interview mit Ulrich Trautein aus der Geo. Online Weiterführende Literatur In diesem kostenlosen Schulbuch zur KI erhalten Sie eine gute und einfach verständliche Beschreibung aller KI relevanten Themen. Das Buch ist eher für ältere Schülerinnen und Schüler geeignet, aber sicher eine Unterstützung für die Lehrkraft. Julian Dorn (Autor), Josi Künstler (Autorin), Johannes Dorn (Wissenschaftler) (2024): Das Schulbuch zur Plattform: schulKI-2024-07-21-helle-edition.pdf

  • Fächerübergreifend / Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co.

Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Urheberrecht für Schulen". Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, erläutert die verschiedenen Besonderheiten des Urheberrechts und behandelt dabei verschiedene Geltungsbereiche. In diesem Zusammenhang geht er auf die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke, Audio- und Videowiedergabe, Musik-Noten/Partituren sowie Musik-, Theater- und Musical-Aufführungen ein. Außerdem werden die Open Educational Resources (OER) aufgegriffen. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Das Urheberrecht ist durch Bundes- und Europarecht geprägt, deswegen bedarf es in diesem Teil der Serie ausnahmsweise keiner landesrechtlichen Differenzierungen. Urheberrecht Grundlage des Urheberrechts, das literarische, musikalische und sonstige künstlerische und wissenschaftliche Werke schützt, ist im Wesentlichen das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Es enthält in den zuletzt zum 1. März 2018 novellierten §§ 60a, 60b, 60h und 62 Provilegien für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Schulunterricht, sowohl durch die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler. Unterricht meint hier wirklich Unterricht, inklusive der Vor- und Nachbereitung und der Prüfungen. Sonstige schulische Aktivitäten (Arbeitsgemeinschaften, Projektwochen, Schulkonzerte) sind von den privilegierenden Regelungen grundsätzlich nicht erfasst, sodass in diesem Kontext zum Erwerb einer ausreichenden Zahl von Werken (Partituren, Textausgaben des Theaterstücks) zu raten ist. Neben dem UrhG ergeben sich die Regelungen auch aus Verträgen, die die Bundesländer und kommunalen Spitzenverbände mit verschiedenen Organisationen (Verwertungsgesellschaften oder Verlagen) geschlossen haben und in denen Pauschalvergütungen für die schulische Nutzung geregelt werden. Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke Lehrkräfte dürfen 15 %, höchstens 20 Seiten (beziehungsweise Werke von bis zu 25 Seiten Gesamtumfang komplett) eines Druckwerks pro Schuljahr und Lerngruppe für den eigenen Unterricht, dessen Vor- und Nachbereitung und die Prüfungen fotokopieren, einscannen und elektronisch den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. Es muss die Quelle angeben werden (§ 63 UrhG), also insbesondere Autorin oder Autor, Titel, gegebenenfalls Verlag, Jahr und Seite/Fundstelle. Soll mehr als die genannte Höchstmenge verwendet werden, so muss entweder die entsprechende Zahl an Werken für beziehungsweise durch die Schülerinnen und Schüler gekauft werden oder es muss mit dem Verlag oder der Urheberin beziehungsweise dem Urheber eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Die Scan-Dateien dürfen auf verschiedenen Endgeräten der Lehrkraft gespeichert werden, ein Zugriff dritter Personen auf die Dateien der Scans muss aber ausgeschlossen sein, zum Beispiel durch Verschlüsselung oder Passwortschutz. Audio- und Videowiedergabe Die Vorführung von Spielfilmen, die auf handelsüblichen DVDs oder Blue Rays erworben wurden, in der Lerngruppe erfüllt noch nicht den Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe aus § 15 Abs. 2 Satz 1 UrhG. Denn gemäß § 15 Abs. 3 UrhG ist eine Vorführung dann nicht öffentlich, wenn die Zuschauerinnen und Zuschauer durch eine persönliche Beziehung miteinander verbunden sind. Für Lerngruppen (Schulklassen oder Kurse) wird dies überwiegend bejaht (zum Beispiel Landgericht München I, Beschluss vom 30. März 2004, Aktenzeichen 21 O 4799/04). Anders ist dies bei größeren Schulveranstaltungen (Schulfest, Präsentationen der Projektwoche oder ähnlichen). Hierbei geht der potentielle Rezipientenkreis so weit, dass die lizenzrechtliche Beschränkung auf private Nutzung überschritten würde. Im Zweifel sollte daher auf das Angebot der kommunalen beziehungsweise Landes-Medienzentren zurückgegriffen werden. Die dort zur Verfügung stehenden Datenträger sind mit den notwendigen Lizenzen versehen, um sie vor größeren Gruppen nutzen zu dürfen. Musik-Noten/Partituren Aus einem Notensatz dürfen maximal sechs Seiten für den Unterricht vervielfältig werden. Im Übrigen gilt gemäß eines zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden/Bundesländern und den Verwertungsgesellschaften (zum Beispiel GEMA) geschlossenen Vertrages, dass Noten im Umfang (nur) eines kompletten Satzes pro Klasse vervielfältig und genutzt werden dürfen. Musik-Aufführungen Auch Musik-Aufführungen, sei es in Form der Live-Aufführung zum Beispiel durch das Schulorchester oder eine Band, sei es durch Wiedergabe von Tonträgern oder gestreamter Musik während eines Schulfestes, können in Schulen urheberrechtlich relevant, also lizenzpflichtig, sein. Aufgrund des im Dezember 1987 geschlossenen und bis heute gültigen Gesamt- beziehungsweise Pauschalvertrags, den die GEMA als zentrale Verwertungsgesellschaft für Musikstücke mit den kommunalen Spitzenverbänden beziehungsweise Bundesländern abgeschlossen hat, gilt dabei Folgendes: Der Schulträger entrichtet eine pauschale Vergütung für das Wiedergaberecht für diejenigen Fälle, die nicht ohnehin gemäß § 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG oder §§ 60a Abs. 1 Nr. 3, 60h Abs. 2 Nr. 1 UrhG vergütungsfrei sind. Die Höhe beläuft sich pro Schülerin beziehungsweise Schüler auf derzeit 0,1023 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer jährlich. Nicht erfasst sind Veranstaltungen, für die ein Eintrittsgeld von mehr als 2,60 Euro erhoben wird und Veranstaltungen, bei denen die Schule Geld von kommerziellen Bewirtungsbetrieben erhält. Für diese Veranstaltungen ist in jedem Einzelfall vorab eine Anmeldung bei der GEMA vonnöten. Zwingend erforderlich ist es bei Live-Veranstaltungen, eine Liste der gespielten Werke (sogenannte Programm- oder Musikfolge) zu übermitteln (§ 42 Abs. 2 VGG). Durch diese Programmfolge ist es der GEMA möglich, die Urheberinnen und Urheber der Werke später auch im Rahmen der Tantiemen-Ausschüttung zu berücksichtigen. Theater- und Musical-Aufführungen Bei der sogenannten "bühnenmäßigen Darstellung" von Stücken ist unbeschadet der diversen urheberrechtlichen Privilegien für Schulen stets die Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers einzuholen (§ 52 Abs. 3 UrhG). Open Educational Resources (OER) Als "Open Educational Resources" werden Werke bezeichnet, die für unterrichtliche Zwecke frei lizenziert sind. Eine Lizenz ist eine Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also Verträgen, mit denen eine Urheberin beziehungsweise ein Urheber oder zum Beispiel ein Verlag festlegt, in welchem Umfang das Werk von wem genutzt werden darf. Am bekanntesten und am weitesten verbreitet sind die Creative Commons-Lizenzen, die die Organisation Creative Commons entwickelt hat. Sind Lehr-/Lernmaterialien mit einer Creative Commons-Lizenz versehen, so ist die Nutzung so weit kostenfrei zulässig, wie die jeweilige Lizenz es vorsieht. Die verschiedenen Creative Commons-Lizenzen erlauben dabei Folgendes, sofern Werktitel, Urheberin oder Urheber und die jeweilige Lizenz inklusive Verlinkung zum Inhalt der Lizenz benannt werden: Lizenz "CC-BY": Mit dem Werk darf alles gemacht werden. Lizenz "CC-BY-SA": Mit dem Werk darf alles gemacht werden, solange die Ergebnisse etwaiger Verwendung/Bearbeitung die gleiche Lizenzierung erhalten. Lizenz "CC-BY-ND": Das Werk darf genutzt, nicht aber verändert werden. Lizenz "CC-BY-NC": Mit dem Werk darf alles gemacht werden, was nicht gewinnorientiert ist. Lizenz "CC-BY-NC-SA": Mit dem Werk darf alles nicht Gewinnorientierte gemacht werden, solange die Ergebnisse etwaiger Verwendung/Bearbeitung die gleiche Lizenzierung erhalten. Lizenz "CC-BY-NC-ND": Das Werk darf nicht-gewinnorientiert genutzt, nicht aber verändert werden. Lizenz bzw. Freigabeerklärung "CC0" (auch "CC Zero"): Mit dem Werk darf alles gemacht werden und Angaben zur Urheberschaft sind nicht notwendig. Ein gut gepflegtes Verzeichnis von frei nutzbaren Materialien kann zum Beispiel über die Homepage der Informationsstelle OERInfo , einer Einrichtung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation, genutzt werden. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend
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