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Gewalt in der Schule: Umgang mit Aggressionen

Unterrichtseinheit

Gewalt in der Schule, die von den Medien gerne auf das Versagen der Lehrerschaft zurückgeführt wird, ist nach Meinung des Bildungsforschers Klaus Hurrelmann "Teil der sozialen Krankheit unserer Gesellschaft". Hier kann Schule mit einer thematischen Sensibilisierung und nachhaltigen Präventionsarbeit ansetzen.Ob klassische Prügelei auf dem Schulhof, Drangsalieren an der Bushaltestelle oder fiese Kommentare im Klassenzimmer – aggressives Verhalten ist auch in der Schule allgegenwärtig. Schülerinnen und Schüler sind davon ebenso betroffen wie die Lehrkräfte. Deshalb ist es besonders wichtig, diese Thematik offen anzusprechen und gemeinsam zu überlegen, wie die Schulkultur verbessert werden kann. Übungen, die in Gruppenarbeit erfolgen, lockern den Unterrichtsablauf auf und verhindern, dass die Thematik abstrakt und distanziert abgehandelt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich auseinandersetzen mit ihrer Einstellung zu Aggressionen und zu Gewalt mit ihrem Umgang mit Konfliktsituationen Sie sollen angeregt werden, in ihrem Schulalltag zu beobachten, wo ihnen aggressives Handeln und Gewalt auffällt zu hinterfragen, wie sie damit umgehen genau hinzuschauen, wie Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrkräfte und die Schulleitung auf aggressives Handeln und Gewaltanwendung reagieren Ziel der Unterrichtsmaterialien ist es, die Sensibilität der Schülerinnen und Schüler für die Komplexität und Bandbreite von Gewalt zu erhöhen , ihre Wahrnehmung zu schärfen und ihre Handlungskompetenz in Zusammenhang mit aggressiven Handlungen zu verbessern. Die Materialien oder einzelne Module davon eignen sich für den Einsatz in den Fächern Deutsch, Ethik, Gemeinschafts-/Sozialkunde sowie für fächerübergreifende Projektarbeit. Präventionsarbeit und Schulklima Zu wichtigen Aspekten der Gewaltprävention in der Schule gehören die Verbesserung des Schulklimas, die Förderung der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, ein Training in Sozialkompetenz sowie gute Beratungsangebote und Schulsozialarbeit. Damit schulische Präventionsarbeit auch optimal greift, sollten entsprechende Maßnahmen individuell auf die Schule zugeschnitten werden : Eine gemeinsame Analyse der Problemfelder und Fördermöglichkeiten in Zusammenarbeit mit allen schulischen Beteiligten ist dabei sehr hilfreich. Zur Unterstützung können interne Personen wie Kolleginnen und Kollegen der Schulsozialarbeit, Vertrauenslehrkräfte, SV oder Streitschlichter mit einbezogen werden, aber auch externe wie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Anti-Gewalt-Trainerinnen und -Trainer und so weiter. dauerhaft und nicht nur punktuell erfolgen : Ein Schulprogramm, hinter dem das gesamte Lehrerkollegium steht, das in allen Klassen erfolgt und den Schülerinnen und Schülern immer wieder neue Impulse und Anregungen bietet, erweist sich als besonders wirksam. sich an den Lebenswelten ihrer Zielgruppe orientieren : Die außerschulische Umwelt muss unbedingt einbezogen werden. Erfolg versprechende Lernformen wie Lernen am Projekt oder offener Unterricht runden die Präventionsarbeit ab. möglichst frühzeitig begonnen werden : Je früher Präventionsarbeit bei Kindern ansetzt, desto fester können die vermittelten Verhaltensmuster verankert werden. Im besten Fall sollte damit bereits in der Grundschule begonnen werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler werden für das Thema Gewalt sensibilisiert. setzen sich mit unterschiedlichen Formen von Gewalt und verschiedenen Begriffsdefinitionen auseinander. reflektieren eigene Erfahrungen mit Aggressionen und Gewalt. üben Strategien zur positiven Konfliktbewältigung ein. Sozialkompetenz setzen sich damit auseinander, dass Gewalt unterschiedlich wahrgenommen und beurteilt wird. reflektieren und diskutieren Berichte zu aggressivem Verhalten. erfahren Ursachen von Gewalt und entwickeln Lösungsstrategien. lernen verschiedene Reaktionsmöglichkeiten in Konfliktsituationen kennen. entwickeln eine positive Streitkultur.

  • Politik / WiSo / SoWi / Religion / Ethik
  • Sekundarstufe I

Kooperatives Lernen mit digitalen Medien

Selbstlernkurs

Dieser digitale Selbstlernkurs führt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die grundlegenden Prinzipien und Methoden des kooperativen Lernens und zeigt, wie digitale Medien für kooperative Lernprozesse wirksam eingesetzt werden können. Die Teilnehmenden werden dazu befähigt, eigenständig maßgeschneiderte kooperative Lernsettings für die jeweilige Lernumgebung zu entwickeln. Kooperatives Arbeiten, Lernen und Gestalten macht in der Regel nicht nur mehr Spaß, sondern ist auch effektiv für den Lernerfolg, denn kooperatives Lernen erweist sich in der empirischen Bildungsforschung als ein echtes Erfolgskonzept , da es zahlreiche positive Aspekte mit sich bringt, zum Beispiel in Bezug auf soziale, motivationale und kognitive Fähigkeiten. In diesem Kurs erfahren Sie, wie Sie mithilfe digitaler Medien kooperative Kompetenzen vermitteln können, welche die Lernenden auf die Anforderungen in Gesellschaft und Beruf vorbereiten. Erfahren Sie alles über die Basiselemente , digitale Gestaltungsmöglichkeiten und denken Sie durch praktische Reflexions- und Übungsfragen über Anwendungen für Ihren Unterricht nach. Nach Abschluss aller Lernschritte erhalten Teilnehmende ein digitales Zertifikat in Form eines Online-Badges. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Kurses erwerben Kompetenzen in den folgenden Bereichen auf der Grundlage des Europäischen Rahmens für die Digitale Kompetenz von Lehrenden ( DigCompuEdu ): 1.3 Reflektierte Praxis 3.1 Lehren 3.2 Lernbegleitung 3.3 Kollaboratives Lernen 5.3 Aktive Einbindung der Lernenden 6.2 Digitale Kommunikation und Zusammenarbeit

  • 4 Lernschritte
  • 4 Stunden

Demonstrationsverbot wegen Corona: Was ist mit unseren Bürgerrechten?

Unterrichtseinheit
14,99 €

Der Ausbruch und die schnelle Übertragung des Corona-Virus hat urplötzlich zu einer weltweiten Belastung der Gesundheitssysteme und der Wirtschaft geführt. Staatliche Schutzmaßnahmen bis hin zum "shut down" haben in vielen Ländern das öffentliche Leben völlig zum Erliegen gebracht. Auch in Deutschland haben die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer Ausgehverbote und Kontaktbeschränkungen verhängt sowie die Schließung vieler Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen angeordnet. Fanden diese Maßnahmen ursprünglich große Zustimmung in der Bevölkerung, wachsen mit der beginnenden Lockerung dieser Verbote die Widerstände und Klagen einzelner Bürgerinnen und Bürger, die sich durch die staatlichen Vorgaben in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt oder benachteiligt fühlen. Die Unterrichtseinheit thematisiert dieses Spannungsfeld zwischen staatlicher Fürsorge und den bürgerlichen Freiheitsrechten in einer freiheitlichen Demokratie. Nach ersten Gerüchten im Dezember 2019 informieren chinesischen Behörden die Weltgesundheitsorganisation (WHO) über mehrere Fälle einer mysteriösen Lungenkrankheit in Wuhan und identifizieren den Erreger "Covid-19" als eine Form der Coronaviren, die sowohl harmlose Erkältungen wie auch schwere Atemwegserkrankungen auslösen können. Nach Bekanntwerden des ersten Coronavirus-Todesfalls breitete sich das Virus durch die internationalen Handelsbeziehungen, Geschäfts- und Urlaubsreisen mit atemberaubender Schnelligkeit fast über die ganze Erde aus. Bereits Ende Januar gab es die ersten Infizierten in Europa, auch in Deutschland. Durch Versammlungen wie Workshops, Faschingsfeiern oder Fußballspiele verbreitete sich der Virus explosionsartig und führte in einigen südeuropäischen Ländern, später dann auch in Großbritannien, vielen südamerikanischen Ländern und vor allem den USA, zu tausenden Infizierten, hunderten Toten und einer völligen Überlastung der Gesundheitssysteme . Viele Länder verhängten strikte Ausgehverbote, sperrten die Ländergrenzen oder riegelten ganze Regionen ab. Mit dem Bekanntwerden von weiteren Einzelheiten zum Virus und den rasch steigenden Erkrankungszahlen erließen Bund und Länder seit Ende Februar 2020 fast schon im Wochentakt immer weiter gehende und immer rigidere Vorschriften: Meldepflichten, Kontaktverbote, Ausgehverbote, Reiseverbote, Geschäftsschließungen, Schul- und Kita-Schließungen, bis hin zur Abriegelung ganzer Ortschaften und Regionen. Gleichzeitig wurden das Gesundheitssystem massiv ausgebaut, vor allem im Bereich der Intensivmedizin, aber auch Unternehmen, Selbstständige, beschäftigungslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und viele andere Personenkreise mit Milliardenhilfen des Staates unterstützt, um einen Zusammenbruch der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen zu vermeiden. Fanden all diese Maßnahmen noch die breite Unterstützung und Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, melden sich mit zunehmender Dauer der Freiheitsbeschränkungen und vor allem der ersten Lockerungen staatlicher Auflagen kritische Stimmen einzelner Bürgerinnen und Bürger, die eine weitere Einschränkung ihrer Freizügigkeit nicht länger hinnehmen wollen. Erste Klagen vor Verwaltungsgerichten fordern eine Aufhebung staatlicher Auflagen und Verbote. Erste Urteile geben den Klagenden auch recht. So mussten Demonstrationsverbote und Schulöffnungen wieder zurückgenommen werden. Die aktuelle Corona-Krise verdeutlicht in besonderem Maße das Spannungsfeld eines demokratischen Gemeinwesens , das einerseits seine Bürgerinnen und Bürger schützen muss, ihnen andererseits aber möglichst große Freiräume gewähren will. Die folgende Unterrichtseinheit möchte dieses Spannungsfeld auslosten und hinterfragen. Dies geschieht durch vier methodisch unterschiedliche, weitgehend offene Lernszenarien mit hoher Selbsttätigkeit der Lernenden. Die Einheit möchte einen Beitrag zu einer verbesserten Einsicht der Schülerinnen und Schüler in die politischen Grundstrukturen unserer freiheitlichen Demokratie leisten, sie aber gleichzeitig auch gegen abstruse Fake-News im Internet immunisieren, die unsere freiheitliche Grundordnung diskreditieren und untergraben wollen. Aufgrund der noch bestehenden Einschränkungen des Schulunterrichts werden jeweils auch Empfehlungen gegeben, wie die Unterrichtsinhalte im Fernunterricht umgesetzt werden können. Intention Die Corona-Krise hat unser normales Leben von einem Augenblick zum anderen verändert und eingefroren. Die Straßen sind nach Ausgehbeschränkungen, Schul- und Betriebsschließungen wie ausgestorben. Die Krise hat uns wieder auf nackte Existenzbedürfnisse und Grundwahrheiten zurückgeworfen. Damit das neue Virus nicht tausende von Menschen tötet, wurde die Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger auf ein Minimum beschränkt – ein Eingriff in individuelle Freiheitsrechte , wie es ihn in der Bundesrepublik noch nie gegeben hat und wie man es sich vor einigen Monaten nicht einmal hätte vorstellen können. Gleichzeitig versucht der Staat in nie dagewesenem finanziellem Umfang einen Zusammenbruch unserer Wirtschaft und eine soziale Verelendung von Bevölkerungsteilen während des "shut down" zu verhindern . Anschließend soll die Wirtschaft mit weiteren Milliardensubventionen wieder angekurbelt werden. Die Unterrichtseinheit thematisiert und hinterfragt diesen Spagat unseres demokratischen Gemeinwesens zwischen Gemeinwohl und Freiheit , der sich in Krisenzeiten besonders deutlich zeigt. Diese Rückbesinnung auf die Grundprinzipien unserer Staatsform ermöglicht eine rationale Einordnung der aktuellen Forderungen nach einer Aufhebung staatlicher Auflagen. Sie stellt die Schülerinnen und Schüler selbst in die Zwänge staatlicher Entscheidungstragender und politisch Verantwortlicher. Eine rationale Sichtweise politischer Entscheidungsspielräume ist zugleich ein Schutz gegen politische Rattenfängerei und abstruse Verschwörungstheorien. Gerade in einer Zeit, in der die grenzenlose Freiheit und Selbstverwirklichung des Individuums als höchste Lebensideale verherrlicht werden, gilt es aber auch daran zu erinnern, dass in einer Demokratie Freiheit und Gemeinwohl untrennbar miteinander verbunden sind. Die Freiheit Einzelner kann nur im Rahmen der Freiheit Aller stattfinden. Individuelle Freiheit ohne Rücksicht auf andere schränkt deren Freiheit ein und macht sie unfrei. Zügellose Freiheit ist die Beschränkung und Unterdrückung Vieler, sie ist zutiefst undemokratisch und begründet die Herrschaft Einzelner oder Weniger. Eigenverantwortliches Arbeiten und Methodenvielfalt In einer Krisenzeit verstärken sich sowohl die guten wie auch die schlechten Eigenschaften des Menschen. Die Bildungsforschung weist wohl gerade deswegen vehement darauf hin, dass Jugendliche in Deutschland in Sachen Demokratie häufig große Wissenslücken haben und dass eine zunehmende Politikverdrossenheit ein Einfallstor für rassistische Pöbeleien im Netz, Falschinformationen und Verschwörungstheorien darstellt. Eine stärkere Identifizierung mit unserer freiheitlichen Grundordnung kann aber nur bedingt durch reine Information erreicht werden, sie muss die Jugendlichen vielmehr hautnah mit realen Entscheidungssituationen konfrontieren, um Politik erlebbar zu machen und eine Wertschätzung zu erreichen. Die Unterrichtseinheit stellt die Schülerinnen und Schüler daher durchgehend in offene Lernszenarien, die sie alleine oder im Team bewältigen müssen. Aufgrund der hohen Technik-Affinität der heutigen Jugendlichen und der Einschränkungen des normalen Schulunterrichts, geschieht dies durchwegs mit digitalen Lernformen (Online Plattformen, Online Befragungen, Videokonferenzen etc.). Die Unterrichtseinheit kann bei Bedarf komplett im Fernunterricht durchgeführt werden. Eine gemeinsame Lernplattform ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über das Spannungsfeld zwischen Gemeinwohl und individueller Freiheit im Grundgesetz. bilden sich eine Meinung zu den Grenzen von Grundrechten in einer Demokratie. entscheiden rechtliche Grenzfälle während der Corona-Krise. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren, analysieren und interpretieren Gesetzestexte und Gerichtsurteile im Internet. arbeiten in vielfältiger Weise kollaborativ online zusammen (Lernplattformen, Online-Verzeichnisse, Dokumentenerstellung, Online-Befragungen). erstellen eigene Videos und führen Videokonferenzen durch. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren, entscheiden und präsentieren im Team. verständigen sich auf eine gemeinsame Bewertung von rechtlichen Sachverhalten. entwickeln ein Verständnis für das Schutzbedürfnis Schwacher, Kranker und Gefährdeter in der Gesellschaft.

  • Politik / WiSo / SoWi / Religion / Ethik
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe II

KI in der Grundschule – (k)ein Thema?

Fachartikel
5,99 €

In diesem Artikel wird die Relevanz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Grundschule thematisiert, wobei Lehrkräfte und Eltern oft unsicher über die Vor- und Nachteile sind. Der Beitrag betont die persönliche Auseinandersetzung mit diesem Thema. Welche Facetten hat das Thema Einsatz von KI in der Grundschule ? Vielleicht fragt sich der eine oder die andere beim Lesen der Überschrift dieses Beitrags: "Muss ich mich jetzt auch noch mit KI beschäftigen? Wir haben doch schon genug andere, wichtige Themen." Das stimmt auch. Dennoch ist das Thema Digitalisierung ein Thema, das sich laufend überholt und entsprechend sollte Schule auch darauf reagieren. Schulische Vorgaben müssen ständig überprüft und angepasst werden. Wie bei jedem digitalen Thema lässt sich auch der Einsatz von KI nicht ausschließlich auf den Medien- oder Sachunterricht beschränken. Die Welt ist im Wandel und die KI wird sehr viel verändern, auch das Lernen, ebenso die Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Allerdings ist KI nicht unfehlbar. Nur wer versteht, wie KI funktioniert , kann sie kompetent nutzen. Wer nicht klar formuliert oder nicht in KI-Sprache "promptet" , wird auch nicht von der Technologie profitieren. Genau darum geht es: Medienkompetenz. Da wäre es "grob fahrlässig", das Thema KI außen vorzulassen. Was sagen die Bildungspolitik und die Bildungsforschung? "Unsere Schulen sollen Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit KI vertraut machen. Sie müssen lernen, wie KI-basierte Textgeneratoren funktionieren, deren Potentiale und Risiken erkennen und die gesellschaftlichen Auswirkungen verstehen", so die NRW-Schulministerin Dorothee Feller in einer Pressemitteilung im Februar 2023. Ein dazugehöriger Handlungsleitfaden ist auf der Webseite des Ministeriums verfügbar. In der Veröffentlichung findet man Hinweise zur Nutzung von Programmen wie ChatGPT im Unterricht sowie rechtliche Hinweise, insbesondere zu Datenschutz und Datensicherheit. Auch andere Bundesländer, wie die Senatsverwaltung für Bildung in Berlin, haben ähnliche Handreichungen herausgegeben. Konkrete Anleitungen für den Unterricht fehlen jedoch bislang. Was sagt die Lernforschung zum Thema KI im Unterricht? Der deutsche Wissenschaftler Ulrich Trautwein, der unter anderem zur Digitalisierung in Lernkontexten forscht, äußerte sich im August 2024 in einem Interview mit der GEO zur Rolle von KI im Schulunterricht. Er sieht drei mögliche Szenarien: KI spielt kaum eine Rolle im Unterricht. KI ersetzt die Lehrkraft vollständig. KI wird unterstützend im Unterricht eingesetzt. Für Trautwein ist das dritte Szenario am wahrscheinlichsten. Er betont, dass KI gezielt bei Problemen helfen und auf individuelle Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler eingehen kann, was das Lernen bereichert. Die KI gehört schon länger zur Lebenswelt der Kinder – Wo begegnet sie ihnen? Es ist eine spannende Frage, die man gemeinsam mit den Kindern erkunden sollte. Obwohl das Thema KI noch nicht in allen Köpfen der Erwachsenen präsent ist, haben viele Kinder schon ein gewisses Vorwissen. Unter dem Punkt KI als Thema im Unterricht werden verschiedene Ideen und Ansätze vorgestellt. KI in der Unterrichtsvor- und -nachbereitung Ein Arbeitsblatt zum Thema Wortarten (Arbeitsblatt 01) Der Einsatz von KI-Tools kann Lehrkräfte bei der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts unterstützen. Beispielsweise kann man ein KI-Programm wie ChatGPT anweisen, ein Arbeitsblatt zum Thema Wortarten zu erstellen, inklusive eines Blattes zur Selbstkontrolle. Dabei ist es wichtig, einen präzisen "Prompt" einzugeben, der beschreibt, wie das Arbeitsblatt aussehen soll und für welche Zielgruppe es bestimmt ist. Ein "Prompt" ist eine klar formulierte Anweisung oder Frage, die darauf abzielt, eine konkrete Antwort von der KI zu erhalten. Nach der Erstellung sind manchmal kleine Anpassungen nötig, wie die ansprechende Gestaltung des Arbeitsblattes mit Symbolen oder Piktogrammen. Ein Beispiel habe ich für Sie vorbereitet. Ein zielgruppenrelevanter Lesetext für den Leseunterricht in ein paar Sekunden Lehrkräfte sind oft auf der Suche nach passenden Lesetexten für ihre Klassen. Besonders durch das neue Konzept der "Lesezeit" und das verpflichtende Lesenüben von 3 x 20 Minuten pro Woche in Nordrhein-Westfalen wird häufig geeigneter Lesestoff benötigt. Mit klar formulierten "Prompts" kann ein Text erstellt werden, der genau auf die Zielgruppe abgestimmt ist. Ein Beispiel für eine Eingabe könnte lauten: "Erstelle einen Text mit 4.000 Zeichen für eine vierte Grundschulklasse, in dem es um die Freundschaft einer Katze zu einer Maus geht." Sollte der vorgeschlagene Text noch nicht ganz passend sein, schlägt die KI Änderungsmöglichkeiten vor. Im Zweifelsfall wird der Text von der Lehrkraft verfeinert. Auch ein passendes Bild kann von der KI erstellt werden, zum Beispiel durch den Prompt: "Erstelle zu der Geschichte ein passendes Bild." Wer es auf die Spitze treiben möchte, kann sogar einen Liedtext dazu schreiben lassen. Probieren Sie es aus! KI für Feedbacks Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler können Texte in eine KI eingeben und erhalten auf Wunsch Überarbeitungstipps. Dies erleichtert die Arbeit der Lehrkräfte und unterstützt die Schülerinnen und Schüler dabei, ihre Texte zu verbessern. Die KI gibt konkrete Hinweise zur Optimierung und fördert so den Lernfortschritt. Adaptives Lernen, wie es zum Beispiel das Mathematikprogramm bettermarks bietet, passt sich den individuellen Schwierigkeiten der Lernenden an. In einigen Bundesländern ist dieses Programm bereits etabliert, und die Kosten werden vom Land übernommen. KI für Elternbriefe In Schulen mit einem hohen Anteil fremdsprachiger Eltern kann der Einsatz von KI ebenfalls von großem Nutzen sein. Elternbriefe lassen sich schnell in Leichte Sprache oder Fremdsprachen übersetzen. Lehrkräfte können den Brief per Copy/Paste in die KI einfügen oder ihn direkt von der KI schreiben lassen. Diese Möglichkeit eignet sich auch für die Kommunikation mit fremdsprachigen Kindern. KI als Thema im Unterricht – Medienkompetenz erlangen mit und durch KI Beispiele für KI-basierte Anwendungen Die Fortbildungsplattform fobizz bietet verschiedene KI-Tools in einem "geschützten Raum" an, in dem Schülerinnen und Schüler KI-generierte Bilder und Texte erstellen können. Lehrkräfte können Projekte mit passenden Aufgabenstellungen und KI-Tools für ihre Klassen entwickeln. Der Zugang erfolgt einfach per QR-Code, ohne dass sich die Kinder registrieren müssen, und die Daten sind geschützt. Die Plattform, die vor allem Fortbildungen anbietet, ist kostenpflichtig, aber das Ausprobieren ist kostenlos. In einigen Bundesländern wurde den Schulen ein vom Land finanzierter Zugang zur Verfügung gestellt. Alternativ kann der Zugang zu fobizz , einschließlich der KI-Tools, auch über den Fortbildungsetat der Schulen finanziert werden. SchulKI – ChatGPT für Schulen Die Plattform SchulKI ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, ChatGPT in der Schule sicher und datenschutzkonform zu nutzen. Die Schülerversion kann kostenlos und ohne Registrierung verwendet werden. Unterrichtsideen zum Thema KI Im Folgenden werden Ideen vorgestellt, wie das Thema KI im Unterricht der Grundschule thematisiert werden kann. Sie können dafür die Arbeitsblätter nutzen und kopieren. Ebenso denkbar ist auch, dass die Schülerinnen und Schüler die Aufgabe per QR-Code auf ihr Tablet übertragen. Die ABs wurden mit dem Worksheet-Crafter erstellt, der es zulässt, den Kindern die Aufgabe per QR-Code zur Verfügung zu stellen. Vorsicht Datenschutz Bevor man mit den Kindern mit einer KI arbeitet, muss man sich über die unterrichtlichen Vorgaben informieren, da diese in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden können. Es kann an dieser Stelle keine verbindliche Rechtsauskunft gegeben werden. Klar sollte sein, dass weder Kinder noch Lehrkräfte personenbezogene Daten, Fotos oder Videos von Personen in einem Prompt verwenden dürfen, da diese möglicherweise weiterverarbeitet werden. Wirklich abgesichert sind Kinder in einer eigens für den Unterricht erstellten KI-Anwendung, wie sie beispielsweise die oben genannten Programm fobizz oder schulKI bieten. Die sicherste Variante ist die Nutzung einer auf Tablets installierten App, wie zum Beispiel Microsoft Copilot , die in einer eingeschränkten Version kostenlos erhältlich ist. Weiterführende Infos erhalten Sie auf der Seite Datenschutz-Schule . Aufgabe 1: Was ist Künstliche Intelligenz? Wo finden wir sie? Mit diesen Fragen können die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen oder im Plenum besprechen, was ihnen dazu einfällt. So wird das Vorwissen der Kinder aktiviert. Die Antworten können digital notiert werden, zum Beispiel in Mentimeter oder einem anderen kollaborativen Programm der Schule. Alternativ können die Kinder ihre Ergebnisse auf einem Tablet festhalten und auf die digitale Tafel übertragen. Erfahrungsgemäß haben viele Kinder den Begriff KI schon einmal gehört, können aber, wie viele Erwachsene, noch nicht viel damit anfangen. Häufig genannte Beispiele sind: "Gesichtserkennung am Handy, Google Lens , selbstfahrende Autos und Alexa ." Falls den Kindern keine Beispiele einfallen, können sie das Video Künstliche Intelligenz – kindgerecht erklärt von der Bundeszentrale für politische Bildung ansehen und danach Stichpunkte zu den Fragen aufschreiben. Mentimeter ist übrigens ein in der Free-Version kostenloses, digitales Umfrage- und Brainstorming-Tool, das auch von Grundschulkindern sehr einfach genutzt werden kann. Die Lehrkraft stellt eine Frage ein und präsentiert diese zum Beispiel am Active Board oder per Beamer. Die Kinder scannen einen QR-Code und geben ihre Antworten ein. Auf dem Active Board oder der Leinwand kann die Entstehung der Ergebnisse live verfolgt werden. Aufgabe 2: Frag doch mal die KI (Arbeitsblatt 02) Die Kinder sollen herausfinden, wie eine KI funktioniert. Dies kann in Gruppen erfolgen: Eine Gruppe nutzt die KI (zum Beispiel ChatGPT, Copilot), eine andere recherchiert mit einer Kindersuchmaschine im Internet, und eine dritte interviewt beispielsweise den Digitalisierungsbeauftragten der Schule. Anschließend werden die Ergebnisse verglichen und diskutiert, welche Gruppe die besten Antworten gefunden hat. Je nach Fragestellung werden die Kinder feststellen, dass die Antworten der KI nicht immer zielführend oder altersgerecht sind. Die Expertin oder der Experte (Pädagogin/Pädagoge und Digitalisierungsbeauftragte) kann dann gegebenenfalls konkretere Antworten liefern. Aufgabe 3: Vorbereitung eines Themas per KI (Arbeitsblatt 03) Die Kinder sollen sich in Gruppen mithilfe der KI auf ein Thema vorbereiten. Dabei lernen sie, wie wichtig es ist, zielführende Prompts zu erstellen. Im anschließenden Unterrichtsgespräch wird besprochen, ob die Kinder mit ihren Texten zufrieden sind und ob sie diese verstehen. Die Lehrkraft kann erklären, dass die KI Texte auch in Leichter Sprache ausgeben kann. Dies kann gemeinsam im Plenum und mit der digitalen Tafel ausprobiert werden. Aufgabe 4: Hat die KI immer Recht? Warum sollten wir in der Schule überhaupt noch etwas lernen? (Arbeitsblatt 04) Die Kinder sollen abschließend darüber diskutieren, ob man der KI immer vertrauen kann und warum man überhaupt in der Schule noch etwas lernen muss, obwohl es doch die KI gibt. Es ist sicher interessant, welche Argumente die Kinder dazu vorbringen. Literaturverzeichnis Ministerium für Schule und Weiterbildung (2024): Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen. Online Teschner, Johannes (2024): Jedes Kind käme näher an sein Leistungsmaximum : Ein Bildungsforscher erklärt, warum wir KI im Unterricht brauchen, Interview mit Ulrich Trautein aus der Geo. Online Weiterführende Literatur In diesem kostenlosen Schulbuch zur KI erhalten Sie eine gute und einfach verständliche Beschreibung aller KI relevanten Themen. Das Buch ist eher für ältere Schülerinnen und Schüler geeignet, aber sicher eine Unterstützung für die Lehrkraft. Julian Dorn (Autor), Josi Künstler (Autorin), Johannes Dorn (Wissenschaftler) (2024): Das Schulbuch zur Plattform: https://schulbuchki.s3-eu-cen.tral-1.ionoscloud.com/schulKI-2024-07-21-helle-edition.pdf

  • Fächerübergreifend / Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co.
  • Primarstufe

Einführung in das Schulrecht: Urheberrecht für Schulen

Fachartikel
5,99 €

In diesem Fachartikel geht es um das Thema "Urheberrecht für Schulen". Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, erläutert die verschiedenen Besonderheiten des Urheberrechts und behandelt dabei verschiedene Geltungsbereiche. In diesem Zusammenhang geht er auf die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke, Audio- und Videowiedergabe, Musik-Noten/Partituren sowie Musik-, Theater- und Musical-Aufführungen ein. Außerdem werden die Open Educational Resources (OER) aufgegriffen. Der vorliegende Beitrag ist Teil einer systematischen Einführung in das Schulrecht und in schulrelevante weitere Rechtsgebiete. Bereits erschienen sind Verfassungs- und grundrechtliches Fundament von Schule Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht für Schule Rechte und Pflichten der Schulleitung Rechte und Pflichten der Lehrkräfte Einführung in das Schulrecht: der rechtliche Rahmen der Konferenzarbeit Schulische Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Einführung in das Schulrecht: Aufsicht und Haftung Das Urheberrecht ist durch Bundes- und Europarecht geprägt, deswegen bedarf es in diesem Teil der Serie ausnahmsweise keiner landesrechtlichen Differenzierungen. Urheberrecht Grundlage des Urheberrechts, das literarische, musikalische und sonstige künstlerische und wissenschaftliche Werke schützt, ist im Wesentlichen das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Es enthält in den zuletzt zum 1. März 2018 novellierten §§ 60a, 60b, 60h und 62 Provilegien für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Schulunterricht, sowohl durch die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler. Unterricht meint hier wirklich Unterricht, inklusive der Vor- und Nachbereitung und der Prüfungen. Sonstige schulische Aktivitäten (Arbeitsgemeinschaften, Projektwochen, Schulkonzerte) sind von den privilegierenden Regelungen grundsätzlich nicht erfasst, sodass in diesem Kontext zum Erwerb einer ausreichenden Zahl von Werken (Partituren, Textausgaben des Theaterstücks) zu raten ist. Neben dem UrhG ergeben sich die Regelungen auch aus Verträgen, die die Bundesländer und kommunalen Spitzenverbände mit verschiedenen Organisationen (Verwertungsgesellschaften oder Verlagen) geschlossen haben und in denen Pauschalvergütungen für die schulische Nutzung geregelt werden. Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke Lehrkräfte dürfen 15 %, höchstens 20 Seiten (beziehungsweise Werke von bis zu 25 Seiten Gesamtumfang komplett) eines Druckwerks pro Schuljahr und Lerngruppe für den eigenen Unterricht, dessen Vor- und Nachbereitung und die Prüfungen fotokopieren, einscannen und elektronisch den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. Es muss die Quelle angeben werden (§ 63 UrhG), also insbesondere Autorin oder Autor, Titel, gegebenenfalls Verlag, Jahr und Seite/Fundstelle. Soll mehr als die genannte Höchstmenge verwendet werden, so muss entweder die entsprechende Zahl an Werken für beziehungsweise durch die Schülerinnen und Schüler gekauft werden oder es muss mit dem Verlag oder der Urheberin beziehungsweise dem Urheber eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Die Scan-Dateien dürfen auf verschiedenen Endgeräten der Lehrkraft gespeichert werden, ein Zugriff dritter Personen auf die Dateien der Scans muss aber ausgeschlossen sein, zum Beispiel durch Verschlüsselung oder Passwortschutz. Audio- und Videowiedergabe Die Vorführung von Spielfilmen, die auf handelsüblichen DVDs oder Blue Rays erworben wurden, in der Lerngruppe erfüllt noch nicht den Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe aus § 15 Abs. 2 Satz 1 UrhG. Denn gemäß § 15 Abs. 3 UrhG ist eine Vorführung dann nicht öffentlich, wenn die Zuschauerinnen und Zuschauer durch eine persönliche Beziehung miteinander verbunden sind. Für Lerngruppen (Schulklassen oder Kurse) wird dies überwiegend bejaht (zum Beispiel Landgericht München I, Beschluss vom 30. März 2004, Aktenzeichen 21 O 4799/04). Anders ist dies bei größeren Schulveranstaltungen (Schulfest, Präsentationen der Projektwoche oder ähnlichen). Hierbei geht der potentielle Rezipientenkreis so weit, dass die lizenzrechtliche Beschränkung auf private Nutzung überschritten würde. Im Zweifel sollte daher auf das Angebot der kommunalen beziehungsweise Landes-Medienzentren zurückgegriffen werden. Die dort zur Verfügung stehenden Datenträger sind mit den notwendigen Lizenzen versehen, um sie vor größeren Gruppen nutzen zu dürfen. Musik-Noten/Partituren Aus einem Notensatz dürfen maximal sechs Seiten für den Unterricht vervielfältig werden. Im Übrigen gilt gemäß eines zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden/Bundesländern und den Verwertungsgesellschaften (zum Beispiel GEMA) geschlossenen Vertrages, dass Noten im Umfang (nur) eines kompletten Satzes pro Klasse vervielfältig und genutzt werden dürfen. Musik-Aufführungen Auch Musik-Aufführungen, sei es in Form der Live-Aufführung zum Beispiel durch das Schulorchester oder eine Band, sei es durch Wiedergabe von Tonträgern oder gestreamter Musik während eines Schulfestes, können in Schulen urheberrechtlich relevant, also lizenzpflichtig, sein. Aufgrund des im Dezember 1987 geschlossenen und bis heute gültigen Gesamt- beziehungsweise Pauschalvertrags, den die GEMA als zentrale Verwertungsgesellschaft für Musikstücke mit den kommunalen Spitzenverbänden beziehungsweise Bundesländern abgeschlossen hat, gilt dabei Folgendes: Der Schulträger entrichtet eine pauschale Vergütung für das Wiedergaberecht für diejenigen Fälle, die nicht ohnehin gemäß § 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG oder §§ 60a Abs. 1 Nr. 3, 60h Abs. 2 Nr. 1 UrhG vergütungsfrei sind. Die Höhe beläuft sich pro Schülerin beziehungsweise Schüler auf derzeit 0,1023 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer jährlich. Nicht erfasst sind Veranstaltungen, für die ein Eintrittsgeld von mehr als 2,60 Euro erhoben wird und Veranstaltungen, bei denen die Schule Geld von kommerziellen Bewirtungsbetrieben erhält. Für diese Veranstaltungen ist in jedem Einzelfall vorab eine Anmeldung bei der GEMA vonnöten. Zwingend erforderlich ist es bei Live-Veranstaltungen, eine Liste der gespielten Werke (sogenannte Programm- oder Musikfolge) zu übermitteln (§ 42 Abs. 2 VGG). Durch diese Programmfolge ist es der GEMA möglich, die Urheberinnen und Urheber der Werke später auch im Rahmen der Tantiemen-Ausschüttung zu berücksichtigen. Theater- und Musical-Aufführungen Bei der sogenannten "bühnenmäßigen Darstellung" von Stücken ist unbeschadet der diversen urheberrechtlichen Privilegien für Schulen stets die Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers einzuholen (§ 52 Abs. 3 UrhG). Open Educational Resources (OER) Als "Open Educational Resources" werden Werke bezeichnet, die für unterrichtliche Zwecke frei lizenziert sind. Eine Lizenz ist eine Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also Verträgen, mit denen eine Urheberin beziehungsweise ein Urheber oder zum Beispiel ein Verlag festlegt, in welchem Umfang das Werk von wem genutzt werden darf. Am bekanntesten und am weitesten verbreitet sind die Creative Commons-Lizenzen, die die Organisation Creative Commons entwickelt hat. Sind Lehr-/Lernmaterialien mit einer Creative Commons-Lizenz versehen, so ist die Nutzung so weit kostenfrei zulässig, wie die jeweilige Lizenz es vorsieht. Die verschiedenen Creative Commons-Lizenzen erlauben dabei Folgendes, sofern Werktitel, Urheberin oder Urheber und die jeweilige Lizenz inklusive Verlinkung zum Inhalt der Lizenz benannt werden: Lizenz "CC-BY": Mit dem Werk darf alles gemacht werden. Lizenz "CC-BY-SA": Mit dem Werk darf alles gemacht werden, solange die Ergebnisse etwaiger Verwendung/Bearbeitung die gleiche Lizenzierung erhalten. Lizenz "CC-BY-ND": Das Werk darf genutzt, nicht aber verändert werden. Lizenz "CC-BY-NC": Mit dem Werk darf alles gemacht werden, was nicht gewinnorientiert ist. Lizenz "CC-BY-NC-SA": Mit dem Werk darf alles nicht Gewinnorientierte gemacht werden, solange die Ergebnisse etwaiger Verwendung/Bearbeitung die gleiche Lizenzierung erhalten. Lizenz "CC-BY-NC-ND": Das Werk darf nicht-gewinnorientiert genutzt, nicht aber verändert werden. Lizenz bzw. Freigabeerklärung "CC0" (auch "CC Zero"): Mit dem Werk darf alles gemacht werden und Angaben zur Urheberschaft sind nicht notwendig. Ein gut gepflegtes Verzeichnis von frei nutzbaren Materialien kann zum Beispiel über die Homepage der Informationsstelle OERInfo , einer Einrichtung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation, genutzt werden. Weiterführende Literatur Schröder, Florian (2019). Handbuch Schulrecht Niedersachsen. Köln: Carl Link Verlag.

  • Fächerübergreifend

Lehrergesundheit in Pandemiezeiten

Fachartikel
5,99 €

Dieser Fachartikel beschäftigt sich damit, wie Lehrkräfte in Krisenzeiten wie der Covid-19-Pandemie gesund bleiben können. Er zeigt auf, wie sie und Kollegien professionell mit den spezifischen Belastungen, die durch Schulschließungen und hybriden Unterricht entstehen, umgehen können. Gesundheitsgefahren durch Corona "Gesundheit ist ein Zustand völligen psychischen, physischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen." (Aus der Definition des Begriffs "Gesundheit" der Weltgesundheitsorganisation WHO von 1946.) Kein Zweifel: Die weltweite Corona-Pandemie ist eine potenzielle Bedrohung für die Gesundheit aller Menschen. Wer sich mit dem Virus infiziert, kann schwer krank werden und sterben. Aber auch ohne eine Infektion bringt die Pandemie zahlreiche Gesundheitsgefahren mit sich: soziale Isolation und Einsamkeit, Depressionen und Suchtkrankheiten, häusliche Gewalt, Stress durch den Verlust von Arbeitsplatz und Einkommen und so weiter. Lange Bildschirmarbeit im Home Office und im Fernunterricht verursacht Rücken- und Augenprobleme, eingeschränkte Sportmöglichkeiten führen zu Bewegungsmangel und Herz-Kreislauf-Krankheiten, durch schlechte Ernährung entsteht Übergewicht, der Mangel an gesellschaftlichen und schulischen Kulturerlebnissen lässt Geist und Seele verkümmern. Lehrergesundheit und Corona Auch Lehrerinnen und Lehrer sind von solchen Nebeneffekten betroffen. In diesem Fachartikel sollen jedoch nicht die allseits bekannten Klagen über abstürzende Lernplattformen, stressigen Wechselunterricht und fehlende Alltagsstrukturen wiederholt werden. Der Fokus liegt vielmehr auf den Ressourcen, aus denen jeder Lehrer, jede Lehrerin schöpfen kann, um gesund und vielleicht sogar gestärkt durch die Pandemie zu kommen. Die Gesundheits-Definition der WHO, in der nicht medizinische Messwerte, sondern subjektiv empfundenes "Wohlbefinden" als Leitplanke formuliert wird, dient als Strukturierungshilfe für die folgenden Überlegungen. Dabei wird auch deutlich, dass sich die verschiedenen Dimensionen gegenseitig beeinflussen. Wegweiser zum physischen Wohlbefinden Viel Bewegung, eine ausgewogene Ernährung und ein Wechsel von Anspannung und Entspannung sind wichtige Voraussetzungen für physisches Wohlbefinden. Im normalen Schulalltag sind Lehrerinnen und Lehrer ständig in Bewegung: vom Bahnhof oder Parkplatz ins Lehrerzimmer, vom Lehrerzimmer über lange Gänge ins Klassenzimmer, die Treppen hoch zur Kursstufe, zwischendrin kurz in die Bibliothek im Nebengebäude oder ins Sekretariat, ein paar Runden draußen während der Pausenaufsicht. Essen und Trinken werden meist nebenher erledigt, und selbst in der Mittagspause muss man sich während der Mahlzeit um Schuldinge kümmern. Es gibt deutlich mehr Anspannung als Entspannung. Und auch die Arbeit zu Hause ist kein Relax-Programm, selbst wenn hier mehr Flexibilität und Ruhe gewährleistet sind. Wie kann man den Arbeitstag sinnvoll gestalten, wenn das heimische Arbeitszimmer den sozialen Raum Schule auf einmal ganz ersetzen muss? Tipps Trotz aller Probleme sollten Sie festhalten: Durch den Wegfall des Schulwegs gewinnen Sie Zeit . Nutzen Sie diese Zeit: Beginnen Sie den Tag mit einem kleinen Fitness-Workout, mit einigen Yoga-Übungen, mit den "Fünf Tibetern" , mit längerer Zeitungslektüre – oder genießen Sie es, einfach länger schlafen zu können! Geben Sie Ihrem Tag Struktur . Auch wenn kein Schulgong erklingt, ist es sinnvoll, sich an einem Stundenplan zu orientieren. Er setzt sich vielleicht etwas anders zusammen als im Präsenzunterricht, wie der Blick auf unterschiedliche Konzepte von Schulen bei einer Internetrecherche zeigt. Hier gibt es Spielräume, die Sie sowie Ihre Kolleginnen und Kollegen kreativ nutzen können. Die Struktur des normalen Schultags spiegelt sich auch in der Kleidung wider. Viele Lehrerinnen und Lehrer ziehen sich zu Hause erst einmal um und tauschen den "Schuldress" gegen Freizeitkleidung. Auch im Lockdown können solche Rituale – in angepasster Form – gepflegt werden. Sie helfen dabei, die Entgrenzung von Arbeit und Privatleben zu vermeiden. Sorgen Sie für einen professionellen Arbeitsplatz zu Hause. Vielleicht besitzen Sie schon ein gut ausgestattetes Arbeitszimmer, aber bestimmt können sie noch einiges optimieren und damit Ihr Wohlbefinden steigern. Überprüfen Sie die elektronischen Geräte: Sind sie auf dem aktuellen Stand? Können Sie gut und gerne mit ihnen arbeiten? Wie sind zum Beispiel die Kabel im Raum verteilt? Würde ein zweiter Bildschirm, eine externe Tastatur für den Laptop, ein neuer Drucker Ihre Arbeit erleichtern? Steht der Computer am richtigen Platz, befindet sich der Bildschirm auf der richtigen Höhe? Mit kleinen Änderungen ist oft viel gewonnen, manchmal lohnt sich auch eine größere Investition, immer aber wird der Wert Ihrer Arbeit sichtbarer. Kontrollieren Sie Ihren Schreibtisch: Wird deutlich, dass es sich um einen Arbeitsplatz handelt? Oder liegen Bilderbücher und Bastelzeug der Kinder, Supermarkt-Prospekte, Urlaubskataloge und Ähnliches in bunter Mischung mit Arbeitsmitteln herum? Übersicht und Ordnung steigern das Wohlbefinden bei der Arbeit. Testen Sie Ihren Bürostuhl: Sitzen Sie gern und gut auf ihm? Erlaubt er ergonomisches Arbeiten und dynamisches Sitzen? Erfüllt er auch Ihre ästhetischen Kriterien? Gibt es auch eine Möglichkeit, im Stehen zu arbeiten, zum Beispiel einen Stehtisch? Wie sind die Lichtverhältnisse: Werden Sie mit ausreichend Licht versorgt, um in Arbeitsstimmung zu kommen? Profis raten zu Lichtquellen auf drei Ebenen: Decke, Stehhöhe, Boden, außerdem eine punktuelle Leuchte, damit die Augen nicht zu schnell ermüden. Auch die Anschaffung spezieller Tageslichtlampen kann sich lohnen, denn sie können den Biorhythmus unterstützen. Essen und trinken Sie mit Lust und Vernunft! Reservieren Sie dafür Räume und Zeit. Der Essplatz sollte, wo immer es möglich ist, nicht zum Arbeitsplatz umfunktioniert werden. Gerade im Homeoffice und Homeschooling ist es wichtig, die sozialen Räume für Arbeit und Freizeit nicht unnötig zu vermischen, damit der Wechsel von Anspannung und Entspannung gelingt. Bleiben Sie in Bewegung ! Statt Skiurlaub und Fitnessstudio können Sie ein Workout im Internet oder der Mediathek mitmachen, Spaziergänge, Joggen und Nordic Walken sind immer möglich. Nutzen Sie auch jede Möglichkeit zu Alltagsbewegungen: aufstehen, um etwas zu holen, Treppensteigen, immer mal wieder in den Garten gehen, zwischendurch ums Viertel laufen, jede Stunde ein paar Minuten Gymnastikübungen halten gesund und machen munter. Pflegen Sie Ihre Hobbys , gehen Sie in die Natur, genießen Sie Kunst und Musik mit allen verfügbaren Medien. Wegweiser zum psychischen Wohlbefinden Geschlossene Schulen, Beschränkungen realer Kontakte, auch zum Kollegium, die Organisation von Lehren und Lernen im digitalen Klassenzimmer – all dies kann die Psyche belasten. Der Stress des Lockdown verführt bisweilen dazu, den "normalen" Schulbetrieb vor Corona zu idealisieren. Auch da gab und gibt es ärgerliche Disziplinstörungen, misslingende Stunden, stressige Pausen im Lehrerzimmer, Probleme mit Eltern und so weiter. Die dort praktizierten Bewältigungsstrategien lassen sich mit etwas Fantasie an die neue Situation im Homeschooling anpassen. Tipps Halten Sie Kontakt zu Ihren Schülerinnen und Schülern, in der Video-Konferenz, im Klassen-Chat, per Telefon, und genießen Sie ihn nach dem Motto "Besser so als gar nicht"! Freuen Sie sich, dass im digitalen Klassenraum deutlich weniger Unterrichtsstörungen auftreten und dass Sie die Rolle des Dompteurs mal ablegen können. Konzentrieren Sie sich auf alles, was gelingt, und freuen Sie sich, wenn es mit der Technik einigermaßen klappt! (Prinzip des halb vollen Glases) Loben und belohnen Sie die Schülerinnen und Schüler und sich selbst, wenn eine Aufgabe gut erledigt wurde. Starren Sie nicht auf Klassenarbeiten und Tests ! Das punktuelle Lernen für die Note ist noch nie nachhaltig gewesen. Beziehungen hingegen sind die Grundlage für jegliches Lernen, wie der neuseeländische Bildungsforscher John Hattie nachgewiesen hat. Erbitten Sie Feedback , auch von den Eltern. Sie werden erstaunt sein, wie viel Anerkennung Ihre Arbeit erfährt. Denn durch das Lernen zu Hause bekommen Mütter, Väter und sonstige Erziehungspersonen mehr Einblick in das System Schule. Dabei merken viele: Wir sitzen ja alle im selben Boot! Geben Sie umgekehrt auch den Eltern Feedback . Legen Sie den Fokus auf das Positive. Äußern Sie nötige Kritik konstruktiv und machen Sie realistische Vorschläge zur Verbesserung des kritisierten Verhaltens. Auch Eltern erbringen im Homeschooling enorme Leistungen und freuen sich, wenn Sie das wahrnehmen. Bringen Sie Abwechslung und Farbe in die Eintönigkeit des isolierten Distanzlernen! Beginnen Sie die Videokonferenz mit einem kurzen Spiel ("Ich sehe was, was du nicht siehst", Quizfragen und Ähnliches). Treffen Sie eine witzige Vereinbarung für die Videokonferenz: Alle kommen im Pyjama, in der Jogginghose, als Clown, mit einer Zipfelmütze, mit Haustier / Kuscheltier; alle begrüßen sich in einer anderen Sprache als Deutsch (Fremdsprache, Fantasiesprache, Geheimsprache, Muttersprache oder Sprache der Eltern und so weiter). Unternehmen Sie einen virtuellen Ausflug mit Ihrer Klasse, zum Beispiel in einen Zoo, ins Theater, in die Oper oder ein Konzert. Damit es ein richtiges Event wird, ziehen sich alle dem Anlass entsprechend an, machen ein Selfie und posten es. Am nächsten Morgen beginnt der Unterricht mit dem Austausch der Eindrücke und Erfahrungen. Wenn Sie doch einmal von negativen Gedanken, Frust und Ärger heimgesucht werden: Setzen Sie die "positive Brille" auf und versuchen Sie für ein paar Stunden oder einen Tag, nur das Gute an Ihrer Situation wahrzunehmen. Wegweiser zum sozialen Wohlbefinden Die Pandemie führt zu drastischen Veränderungen des sozialen Lebens: Kontaktreduktion, Ausgangssperren, die Schließung von Museen, Konzertsälen, Theatern und Kinos, Einschränkungen des Schulbetriebs und so weiter. Im Unterschied zu Pandemien in früheren Zeiten gibt es heute viele (technische) Möglichkeiten der Kommunikation über Distanzen hinweg. Tipps Vernetzen Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen, Schulsozialarbeitern, Beratungslehrern, den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern. Im Podcast schule-kann-mehr wird vorgeschlagen, Kommunikationsnetze zu zeichnen, die aufzeigen, wer wann mit wem Kontakt hat. Schaffen Sie Kommunikationsanlässe unter den Lernenden. Gestalten Sie Aufgaben so, dass die Schülerinnen und Schüler sich gegenseitig unterstützen, sich anrufen, Ergebnisse digital austauschen, sich etwas vorbeibringen. Regen Sie die Bildung von stabilen Lerntandems oder Dreiergruppen an, damit die Kooperationsfähigkeit Ihrer Schülerinnen und Schüler nicht verkümmert. Bilden Sie Teams mit den Kollegen, die in Ihrer Klasse unterrichten, mit den Fachlehrkräften der Parallelklassen, mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Schulen. Der Austausch von Material, Konzepten und Ideen, aber auch das Reden über Probleme und Sorgen reduzieren Unsicherheit und Ängste. Hier verbindliche Strukturen zu schaffen, ist eine wichtige Aufgabe der Schulentwicklung, auch über Corona hinaus. Pflegen Sie positive soziale Beziehungen und halten Sie sich fern von Menschen, die prinzipiell jammern und immer nur schwarzsehen! Fördern Sie das Gemeinschaftsgefühl ! Starten Sie mit kleinen Aufgaben oder "Challenges" in den Tag, zum Beispiel: Alle bauen einen Schneemann, pflücken Blumen, basteln etwas und posten ein Foto davon; wer die erste Amsel hört, berichtet darüber, eventuell mit einer Audioaufnahme per Smartphone oder aus dem Internet; die Klasse verabredet sich, zu einer bestimmten Zeit ein Lied zu singen, möglichst draußen. Fragen Sie die Kinder, sie haben bestimmt noch viele weitere Ideen. Schauen Sie gemeinsam nach vorne : Sammeln Sie Ideen für den ersten realen Klassenausflug nach dem Lockdown, für eine Klassenparty (mit Aha-Regeln), für Projekte und so weiter. Fazit Den idealen, vielleicht sogar utopischen "Zustand vollkommenen psychischen, physischen und sozialen Wohlbefindens" werden Sie mit diesen Tipps nicht erreichen. Aber Sie können mit einer zuversichtlichen Haltung und kleinen Maßnahmen für mehr Sinnerleben, Selbstwirksamkeit, Selbstfürsorge und Sicherheit sorgen. Eine Reihe an Informationen und Tipps kann Sie bei mehr Self-Care unterstützen. Weiterführende Literatur Kirstein, Nikolaus (2011). 99 Tipps. Lehrergesundheit erhalten. Cornelsen Verlag Scriptor.

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