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Gewaltprävention und Toleranzförderung in der Schule

Dossier

Gewalt in der Schule hat weitreichende Auswirkungen auf die Lernumgebung, die körperliche wie psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie auf das Schulklima. Die Präsenz von Gewalt – sei sie physisch, psychisch oder digital – unterminiert das fundamentale Recht auf Bildung in einer sicheren und (lern-)förderlichen Umgebung . Aus diesem Grund ist Gewaltprävention nicht nur eine Herausforderung, sondern eine unabdingbare Notwendigkeit im schulischen Kontext. Dieses Dossier richtet sich an Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern sowie sämtliche an Bildung beteiligte Personen, die sich für die Schaffung einer gewaltfreien und unterstützenden Lernumgebung einsetzen. Sie verdeutlicht die Wichtigkeit einer proaktiven, ganzheitlichen und integrativen Präventionsarbeit , die essentiell für das Wohl und den Erfolg jeder und jedes Einzelnen innerhalb der schulischen Gemeinschaft ist. Durch die Auseinandersetzung mit den Materialien können ein tiefes Verständnis für die Ursachen und Dynamiken von Gewalt entwickelt und effektive Präventionsstrategien gefördert werden. Die Präventionsarbeit in Schulen ist von zentraler Bedeutung, da sie nicht nur akute Gewaltvorfälle adressiert, sondern auch das soziale Klima und die Kommunikationskultur innerhalb der Schule verbessern kann. Präventionsprogramme tragen dazu bei, ein Umfeld des Respekts, der Akzeptanz und des Vertrauens zu schaffen, welches konfliktmindernd wirkt und somit das Auftreten von Gewalt reduziert. Gleichzeitig stärken sie die Resilienz der Schülerinnen und Schüler und befähigen sie, Konflikte gewaltfrei zu lösen. Ein weiterer Schwerpunkt dieses Dossiers liegt auf der Sensibilisierung für die verschiedenen Formen von Gewalt, die in der Schule auftreten können. Dazu gehören körperliche Auseinandersetzungen, verbale Belästigungen, Mobbing, Cybermobbing und Diskriminierung. Es wird ersichtlich, wie wichtig es ist, frühzeitig einzugreifen und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um eine Eskalation zu verhindern und allen Beteiligten Unterstützung anzubieten. Unsere Fachartikel, Ratgeber und Unterrichtsmaterialen bieten sowohl theoretische Einblicke als auch praktische Anleitungen, die Lehrkräfte direkt im Schulalltag anwenden können.

  • Fächerübergreifend
  • Schulentwicklung und Organisation

Schizophrenie, Zwangsstörungen, Formen von Persönlichkeitsstörungen

Unterrichtseinheit / Interaktives
14,99 €

Im Fokus dieser Lerneinheit stehen Abhängigkeitserkrankungen sowie die Erkrankungsbilder Depressionen, Angststörungen, Wahn und Schizophrenie. Die Unterrichtseinheit wird von insgesamt acht Arbeitsblättern unterstützt, bei denen sich die Schülerinnen und Schüler über eigene Erfahrungen mit psychischen Erkrankungsbildern austauschen, sich Lerninhalte im Rahmen kleinerer Rechercheaufträge selbstständig erarbeiten, Lückentexte sinnvoll ergänzen, Fallbeispiele bearbeiten sowie Fragen zu einer Videosequenz beantworten. Die Anerkennung und Bewältigung psychischer Erkrankungen im Erwachsenenalter ist von entscheidender Bedeutung, um das individuelle Wohlbefinden zu fördern, die Belastung für die Gesellschaft zu verringern und eine präventive Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Insbesondere psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, bipolare Störungen und Schizophrenie sind weit verbreitet. Millionen von Menschen weltweit sind von diesen Erkrankungen betroffen. Sie können das tägliche Leben erheblich beeinträchtigen und die Arbeitsfähigkeit, die sozialen Beziehungen, die Lebensqualität und das allgemeine Wohlbefinden stark beeinträchtigen. Im Erwachsenenalter können sich psychische Gesundheitsprobleme verstärken oder neue Herausforderungen aufgrund von Lebensereignissen wie dem Verlust von Angehörigen, beruflichem Stress, finanziellen Problemen oder körperlichen Gesundheitsproblemen auftreten. Die Pflege von Menschen mit psychischen Erkrankungen erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit berücksichtigt. Pflegefachpersonen müssen in der Lage sein, potenzielle Risiken für Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Dies kann unter anderem die Einschätzung von Suizidalität, Gewaltpotenzial oder Selbstverletzungsverhalten umfassen. Ebenso ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Psychiater/innen, Psycholog/innen, Sozialarbeiter/innen und anderen Fachkräften für eine umfassende Versorgung psychisch erkrankter Menschen maßgeblich. Die Lerneinheit beschäftigt sich mit Abhängigkeitserkrankungen sowie den Erkrankungsbildern Depressionen und Angststörungen sowie mit Zwängen, Wahn und Schizophrenie. Im Rahmen des Rechercheauftrags setzen sich die Lernenden mit Persönlichkeitsstörungen auseinander. Hierfür sind vier verschiedene Arten vorgesehen, die die Auszubildenden frei wählen können. Die Basis für die Unterrichtseinheit bildet eine PowerPoint-Präsentation. Die Lernenden erarbeiten abwechselnd zu den Lehrendenvorträgen Aufgaben auf ihren Arbeitsblättern sowie interaktive Übungen und einen Rechercheauftrag. Ein wesentliches Ziel der Unterrichtseinheit ist es, dass die Schülerinnen und Schüler für die Empfindungen und Bedürfnisse psychisch erkrankter Personen sensibilisiert werden. Gerade weil der Alltag Betroffener durch psychische Erkrankungen oder Störungen sehr stark beeinfluss wird, ist ein empathischer Umgang unabdingbar. Die Lerneinheit "Psychische Erkrankungen" ist in drei Teile aufgeteilt: Der erste Teil der Unterrichtsreihe beschäftigt sich mit psychischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter . Teil 2 thematisiert die Erkrankungsbilder Burn-out und Bore-out . Im letzten und vorliegenden Teil der Reihe werden die Erkrankungen Schizophrenie, Zwangsstörungen sowie verschiedene Formen von Persönlichkeitsstörungen behandelt. In dieser Unterrichtseinheit wechseln sich Lehrendenvorträge und Eigenarbeit stetig ab. Zur Vertiefung ihrer Kenntnisse werden Arbeitsblätter als auch interaktive Übungen hinzugezogen. Es gibt zudem eine Vielzahl an Möglichkeiten, sich mit anderen Lernenden auszutauschen. Es findet somit ein permanenter Wechsel aus Einzel-, Paar-, und Gruppenarbeit statt. Die Rechercheergebnisse können sowohl mittels eines Posters als auch als PowerPoint-Präsentation festgehalten werden. Die angefügten Poster dienen dabei als Musterlösung. Der zeitliche Rahmen für die Vermittlung der Theorie sollte bei etwa drei bis vier Unterrichtsstunden liegen. Dies ist unter anderem abhängig von dem Zeitbedarf für eine ausführliche (Internet-)recherche und Präsentation. Je nach Wahl der Präsentationsform sollte ein zeitlicher Puffer einkalkuliert werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Arten von Wahnstörungen und können mindestens drei erläutern. können Symptome und mögliche Ursachen des Erkrankungsbildes „Depression“ wiedergeben. sind in der Lage, zwischen Angststörungen, Phobien und der generalisierten Angststörung zu unterscheiden. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler überprüfen und erweitern ihre Kenntnisse selbstständig anhand interaktiver Übungen. interpretieren, reflektieren und präsentieren eigenständig erarbeitete Inhalte. sind in der Lage, wissenschaftliche Quellen im Internet ausfindig zu machen und sinnvoll anzuwenden. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler präsentieren ihre Ergebnisse im Plenum und geben sich gegenseitig konstruktives Feedback. arbeiten effektiv und kooperativ in Paararbeit zusammen.

  • Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin
  • Berufliche Bildung, Fort- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung

UN-Kinderrechtskonvention: "Wir Kinder haben Rechte!"

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtsstunde zum Thema Kinderrechte nimmt die Schülerinnen und Schüler mit auf eine inszenierte Weltreise, um die Lebenssituationen von Kindern in verschiedenen Ländern der Welt sowie in Deutschland vorzustellen. Man könnte annehmen, sie seien eine Selbstverständlichkeit: die Kinderrechte . Doch dass diese Rechte überhaupt in kodifizierter Form existieren, das ist der Arbeit der Vereinten Nationen (UN) zu verdanken. Im Jahre 1989 verabschiedeten deren Vertreterinnen und Vertreter aus aller Welt das Übereinkommen über die Rechte des Kindes , kurz UN-Kinderrechtskonvenion, das ein Jahr darauf in Kraft trat und von den meisten Staaten entsprechend ratifiziert wurde. Vor dem Hintergrund der Einsicht, dass Kinder im Hinblick auf eine gesunde, friedvolle und zukunftsorientierte Entwicklung besonderen Schutz und besondere Fürsorge verdienen, gilt dieses Regelwerk für Kinderrecht für sämtliche Kinder weltweit. Dabei ist es ganz gleich, wo genau sie leben, welche Hautfarbe oder Religion sie haben und welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlen. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit , das Recht auf eine individuelle Entwicklung , das Recht auf Nichtdiskriminierung sowie das Recht auf Wahrung und Berücksichtigung ihrer generationenspezifischen Interessen. In Anbetracht des Umstands, dass die Kinderrechte, ihres universellen Gültigkeitsanspruchs zum Trotz, mancherorts bedauerlicherweise noch immer nicht ausreichend Berücksichtigung finden, hat der Deutsche Kinderschutzbund gemeinsam mit der Schauspielerin Annette Frier und der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG eine Unterrichtsstunde zum Thema Kinderrechte entwickelt. Frau Frier führt die Kinder durch eine inszenierte Weltreise und stellt ihnen die Lebenssituation von Kindern in Entwicklungsländern vor, spricht aber auch konkrete Situationen der Grundschülerinnen und Grundschüler in Deutschland an. Detaillierte Angaben zum angedachten Ablauf der Unterrichtseinheit, gestalterische Inspiration zu deren Umsetzung sowie sämtliche zur Unterrichtseinheit gehörende Arbeitsaufträge finden Sie in der zugehörigen PDF-Datei. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler lernen die Kinderrechte in ausgewählten Ländern und in Deutschland im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention und des deutschen Grundgesetzes kennen. erlangen ein Bewusstsein für die eigenen Rechte und erkennen die Notwendigkeit, sich für die Kontinuität ihre Rechte einzusetzen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entwickeln als intergraler Bestandteil der Gesellschaft ein entsprechendes Gemeinschaftsgefühl und erkennen die zukunftstragende Position, die ihnen zukommt. differenzieren zwischen gerechtem und ungerechtem Verhalten undverfestigen ihre Kompetenz, hiervon ausgehend ein Werturteil zu formulieren. identifizieren ihre Rechte bedrohende Gefahren und kommunizieren sie nach außen. Kinder haben Rechte Sensibilisieren Sie die Kinder dafür, dass sie Rechte haben. Fragen Sie Ihre Schülerinnen und Schüler zum Beispiel, was Rechte sind und welche Rechte die Kinder ihrer Meinung nach haben. Sammeln Sie die Rechte an der Tafel. Die UN-Kinderrechtskonvention Erzählen Sie den Kindern kurz von der UN-Kinderrechtskonvention, warum und wie sie entstand und was sie grundsätzlich beinhaltet. Kinderrechte weltweit Zeigen Sie den Kindern eine Weltkarte oder einen Globus. Vermitteln Sie Ihren Schülerinnen und Schülern, dass alle Kinder weltweit die gleichen Rechte haben, und laden Sie die Kinder ein, diese Rechte gemeinsam mit Ihnen auf einer Weltreise zu entdecken. Die Kinderrechte-Weltreise beginnt Fliegen Sie mit den Schülerinnen und Schülern zur ersten Station. Sie selbst sind der Flugkapitän oder die Flugkapitänin, die Kinder die Fluggäste. Sie können die Mädchen und Jungen beispielsweise bitten, sich anzuschnallen, Fluggeräusche zu machen oder mit ausgebreiteten Armen mitzufliegen. Station 1: Somalia Erzählen Sie den Kindern kurz von Somalia, berichten Sie auch über die Armut, den Hunger und den Krieg. Nutzen Sie diese Station, um über das Recht auf Hilfe in Katastrophen- oder anderen Notsituationen und über das Recht auf Gesundheit zu sprechen. Dies beinhaltet zum Beispiel das Recht auf ärztliche Versorung und auf ausreichende Ernährung. Um die Situation anschaulich zu machen, können Sie ein kleines Säckchen mit Reis (circa 100 Gramm, ungekocht) durch die Klasse geben. So zeigen Sie den Schülerinnen und Schülern, wie wenig die Kinder in Somalia am Tag zu essen haben. Station 2: Vietnam Steigen Sie wieder ins Flugzeug und fliegen Sie mit den Kindern nach Asien. Landen Sie in Vietnam und erzählen Sie Ihren Schülerinnen und Schülern davon, dass hier viele Kinder arbeiten müssen und deshalb nicht zur Schule gehen können. Vermitteln Sie den Mädchen und Jungen ihr Recht auf Freizeit und Erholung und machen Sie klar, dass Kinder nicht arbeiten dürfen. Bringen Sie zum Beispiel einen Fußball oder ein T-Shirt mit in den Unterricht und berichten Sie den Schülerinnen und Schülern, dass dies Produkte sind, die oft von Kindern hergestellt werden. Sensibilisieren Sie Ihre Schulkinder gegebenenfalls auch für das Fair Trade-Logo auf Produkten. Station 3: Bolivien Fliegen Sie weiter nach Bolivien. Erzählen Sie den Schülerinnen und Schülern, dass hier nicht jedes Kind zur Schule gehen kann und dass viele Kinder keinen Zugriff auf Bücher, Lehrmaterial oder das Internet haben. Transportieren Sie so das Recht auf Bildung und Ausbildung sowie das Recht auf eine eigene Meinung und Information. Fragen Sie Ihre Schülerinnen und Schüler, was sie gerade im Klassenraum alles an Büchern, Stiften und anderen Medien zum Lernen sehen. Station 4: Deutschland Ein letztes Mal steigen Sie mit den Schülerinnen und Schülern ins Flugzeug und fliegen nach Deutschland. Sie landen in Ihrem eigenen Klassenzimmer. Erzählen Sie eine Geschichte von zwei Kindern, die sich auf dem Schulhof gezankt und geprügelt haben. Fragen Sie die Kinder, welche Arten von Gewalt auch psychischer Natur sie kennen, zum Beispiel schubsen, beschimpfen, treten, auslachen. Vermitteln Sie den Kindern, dass sie das Recht haben, "NEIN" oder "STOPP" zu sagen, wenn ihnen Gewalt angetan wird. Geben Sie den Kindern Tipps, wo sie Hilfe finden, beispielsweise bei den Eltern, bei Oma und Opa, bei den Lehrkräften oder bei der Nummer gegen Kummer (siehe Arbeitsblatt 1). Vermitteln Sie so den Kindern das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Lesen Sie gemeinsam mit den Kindern die zehn Kinderrechte vor. Schreiben Sie diese an die Tafel oder geben Sie den Kindern das passende Arbeitsblatt 2 dazu. Vergleichen Sie diese Rechte mit denen, die Sie mit den Kindern zu Beginn der Stunde gesammelt und aufgeschrieben haben. Nutzen Sie die Arbeitsblätter, um das Gelernte zu festigen. Füllen Sie die Arbeitsblätter gemeinsam in der Klasse aus oder geben Sie den Kindern etwas als Hausaufgabe auf. Gestalten Sie den Unterricht lebendig durch die Flugszenen zwischen den Stationen. Lassen Sie die Kinder zum Beispiel Fluggeräusche machen, mit den Armen mitfliegen oder um den Tisch laufen. Binden Sie Musik aus den Ländern ein, in die Sie reisen. Zeigen Sie der Klasse Bilder von Kindern aus den jeweiligen Ländern, um die Reise persönlicher wirken zu lassen.

  • Ich und meine Welt / Religion / Ethik / Politik / WiSo / SoWi / Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

Unterrichtsausschluss trotz Hyperaktivität

Fall des Monats

Legt ein Schüler in der Schule ein gewalttätiges Verhalten an den Tag, kann es durchaus gerechtfertigt sein, ihn vom Unterricht auszuschließen. Doch für die Gewalttätigkeit könnte auch eine psychische Störung der Aufmerksamkeit der Grund sein. Das schützt den Schüler jedoch nicht unbedingt vor dem Schulausschluss, wie ein Fall aus einer Grundschule zeigt. Ein Grundschüler, bei dem eine Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) diagnostiziert wurde, ist auf einen Mitschüler losgegangen, der bereits am Boden lag. Die Lehrerin beobachtete, wie der Junge dem Opfer dabei in den Rücken schlug. Bereits zuvor war der Schüler häufig wegen Beleidigungen und aggressivem Verhalten aufgefallen. Nach seinem Angriff wurde der Übeltäter mit sofortiger Wirkung für fünf Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Dagegen gingen seine Eltern vor Gericht, doch bekräftigte das zuständige Verwaltungsgericht Stuttgart die Ordnungsmaßnahme der Schule und wertete die Prügelei des Jungen als schweres Fehlverhalten.

  • Fächerübergreifend

Mobbing an der Schule: Wer ist bei Schutzmaßnahmen der richtige Adressat?

Fall des Monats

Mobbing an der Schule setzt Betroffene oft massiv unter Druck, sodass schnelles Handeln gefragt ist. Eine Schülerin fordert Schutz vor Übergriffen. Doch vor Gericht entscheidet nicht nur der Inhalt, sondern eine entscheidende Formalie: Wer ist überhaupt der richtige Adressat? Wenn Schülerinnen oder Schüler im Schulalltag Opfer von Mobbing oder Gewalt werden, ist schnelles Handeln erforderlich. Oftmals suchen Eltern den rechtlichen Weg, um Schutzmaßnahmen wie Kontaktverbote oder pädagogische Konsequenzen gegenüber beteiligten Lehrkräften oder Mitschülerinnen und Mitschülern zu erzwingen. In der juristischen Praxis stellt sich dabei jedoch eine entscheidende Hürde: Gegen wen muss sich der gerichtliche Eilantrag richten? Die Unterscheidung zwischen dem Schulträger, meist der Stadt, und dem Land als Dienstherr der Lehrkräfte ist für den Erfolg eines Verfahrens essenziell. Ein falscher Adressat kann dazu führen, dass selbst inhaltlich begründete Schutzersuchen allein aus formalen Gründen scheitern. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 24. Februar 2026 entschieden, dass Schutzmaßnahmen gegen Mobbing und körperliche Übergriffe im Schulbetrieb nicht gegen den Schulträger gerichtet werden können (AZ: 19 B 34/26, 19 E 17/26). Wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt, wies das Gericht die Beschwerde einer Schülerin zurück. Das Gericht stellte klar, dass eine Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht nicht vorliegt, wenn ein anwaltlich vertretener Antragsteller trotz deutlicher Signale des Gerichts keine Korrektur des Antragsgegners vornimmt. Streit um Zuständigkeit bei Mobbing-Vorwürfen an Sekundarschule In dem Verfahren hatte eine Schülerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt, dass Schutzmaßnahmen gegen Mobbing, körperliche Übergriffe und psychische Belastungen im Schulbetrieb getroffen werden. Außerdem sollte erreicht werden, dass zwei Mitarbeiterinnen einer Sekundarschule bis zur Entscheidung in der Hauptsache keinen pädagogischen oder betreuenden Kontakt mehr zu ihr haben. Die Antragstellerin richtete ihren Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Stadt Gelsenkirchen in ihrer Funktion als Schulträgerin. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies den Antrag in erster Instanz ab, da die Stadt für schulfachliche Angelegenheiten nicht die richtige Antragsgegnerin sei. Im Beschwerdeverfahren rügte die Schülerin unter anderem, das Gericht hätte sie deutlicher auf den notwendigen Wechsel des Antragsgegners hinweisen müssen. Innere Schulangelegenheiten liegen im Verantwortungsbereich des Landes Das Oberverwaltungsgericht folgte der Argumentation der Vorinstanz. In den Urteilsgründen hieß es, das Verwaltungsgericht habe bereits in der Eingangsverfügung darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit der Stadt als Schulträgerin zweifelhaft sei. Rechtlich müsse strikt zwischen äußeren Schulangelegenheiten, für die der Schulträger zuständig ist (z. B. Gebäude, Sachausstattung), und inneren Schulangelegenheiten unterschieden werden. Schutz- und Unterlassungsansprüche, die den pädagogischen Kernbereich und das Schulverhältnis betreffen, fallen in die Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein Beteiligtenwechsel im laufenden Beschwerdeverfahren wurde als nicht sachdienlich abgelehnt, da dies den Rechtsstreit erheblich verzögert hätte. Was bedeutet das für Betroffene? Die Entscheidung verdeutlicht die Komplexität des Schulrechts bei Haftungs- und Schutzfragen. Für die Durchsetzung von Rechten im Schulalltag ist die korrekte Bestimmung des Antragsgegners entscheidend. Ansprüche, die auf das Verhalten von Lehrkräften oder die Gestaltung des Unterrichts abzielen, müssen gegen das jeweilige Bundesland gerichtet werden. Ein Irrtum in dieser Frage kann, wie der vorliegende Fall zeigt, auch bei dringenden Schutzbedarfen zum Prozessverlust führen, wenn Hinweise des Gerichts nicht unmittelbar zur Antragsänderung genutzt werden. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Sicherungsmaßnahme nach gewalttätigem Verhalten – Schulbesuchsausschluss rechtmäßig?

Fall des Monats

Ein Schüler der Jahrgangsstufe 6 griff einen Lehrer mit einem Buch an – Ein Disziplinarausschuss erlegte ihm im November 2022 einen vorläufigen Schulbesuchsausschluss auf. War dieses Vorgehen rechtens? Der konkrete Fall Der Antragsteller besucht die Jahrgangsstufe 6 einer staatlichen Grund- und Mittelschule. Im November 2022 wurde ihm aufgrund von Fehlverhalten vom Disziplinarausschuss ein vorläufiger Schulbesuchsausschluss auferlegt. Dem Antragsteller wird vorgeworfen, einen Lehrer mit einem Buch angegriffen zu haben. Seitdem darf er die Schule aus Sicherheitsgründen nur eingeschränkt von 8 bis 11.15 Uhr besuchen. Der Antragsteller legte Widerspruch gegen diese Entscheidung ein. Er führte aus, dass der Bescheid unzureichend begründet und ermessensfehlerhaft sei. Sein Verhalten sei auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen und mildernde Maßnahmen wären ausreichend gewesen. Ein kinderpsychiatrisches Gutachten bestätigt seine hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens. Zudem kritisierte er, dass die Schule seine Entschuldigung und die Empfehlung eines Schulbegleiters nicht angemessen berücksichtigt habe. Die Entscheidung des Gerichts Das Verwaltungsgericht München wies den Eilantrag des Schülers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs in einem Beschluss vom 13. März 2023 (AZ: M 3 S 23.705) konsequent ab. Es kam zu dem Schluss, dass der vorläufige teilweise Schulbesuchsausschluss voraussichtlich nicht rechtswidrig sei und die Rechte des Antragstellers nicht verletze. Sie betonten, dass die Schule berechtigt sei, Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn das Verhalten eines Schülers das Leben oder die Gesundheit anderer gefährde. Die Schule habe in diesem Fall eine akute Gefährdungssituation angenommen, da der Antragsteller wiederholt körperliche Angriffe auf Mitschülerinnen und Mitschüler und Lehrkräfte verübt habe. Die Begründung der Schule für den vorläufigen Ausschluss sei nachvollziehbar und angemessen gewesen. Die Richterinnen und Richter wiesen auch die Argumente des Antragstellers zurück, dass die Gefahr anders abwendbar gewesen sei. Die Schule habe Maßnahmen ergriffen, um die Gefährdung zu minimieren und ihr Personal entsprechend zu schützen. Weiterführende Informationen unter: www.anwaltsauskunft.de .

  • Fächerübergreifend
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