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Secondhandkleidung – global (un)gerecht?

Unterrichtseinheit

Das Material "Secondhandkleidung – global (un)gerecht?" zu den Themen Textilhandel, Nachhaltige Entwicklung und Weltwirtschaft geht im Rahmen der Globalisierung auf die komplexen Dynamiken rund um den globalen Handel mit Secondhand ein. Die Lernenden werden angeregt, die eigene Rolle in diesem Prozess zu reflektieren und persönliche Handlungsalternativen zu entwickeln.Das Bildungsmaterial unterstützt Lehrkräfte aller Klassenstufen, Themen aus dem Globalen Lernen altersgerecht in den Unterricht zu integrieren. Mit vielfältigen Methoden setzen sich Schülerinnen und Schüler am Beispiel des globalen Secondhandhandels und seinen Auswirkungen für die Bevölkerung Ruandas mit den komplexen Strukturen der Globalisierung auseinander. Das Material vermittelt dabei aktuelles Hintergrundwissen und regt zudem zu einem individuellen Reflexionsprozess sowie der Entwicklung eigener Handlungsstrategien an. Das Thema "Secondhandkleidung – global(un)gerecht?" im Unterricht Das Material "Secondhandhandel – global (un)gerecht?" enthält flexible Unterrichtsbausteine zu den Themen Textilhandel, Nachhaltige Entwicklung und Weltwirtschaft, die für den Einsatz in allen Schulformen und Jahrgangsstufen geeignet sind. Beispiele für Anknüpfungspunkte aus verschiedenen Lehrplänen sind: Gesellschaftslehre : Wirtschaft und Arbeit, Internationalisierung und Globalisierung, Disparitäten Geographie : Regionale und globale räumliche Disparitäten, Wandel wirtschaftsräumlicher und politischer Strukturen unter dem Einfluss der Globalisierung Politische Bildung : Armut und Reichtum, Leben in einer globalisierten Welt Sachunterricht an Grundschulen : Ich und andere, Markt Vorkenntnisse Die Texte "Hintergrundinformationen" sind für den Gebrauch von Lehrkräften sowie älteren Schülerinnen und Schüler konzipiert. Sie enthalten das notwendige Hintergrundwissen und entsprechende Informationen zur Sachlage und dienen damit als Wissensbasis und Grundlage zur Gestaltung des Unterrichts. Darüber hinaus ist es für Lehrkräfte hilfreich, sich vorab mit dem Land Ruanda sowie den aktuellen Entwicklungen zum Secondhandverbot vertraut zu machen. Zudem ist die Bereitschaft, interaktive Methoden in den Unterricht zu integrieren, notwendig. Didaktische Analyse Schülerinnen und Schüler erkennen die Verknüpfung ihrer Lebenswelt mit der von Menschen aus Ländern des Globalen Südens. Das Material leitet Schülerinnen und Schüler dazu an, einen komplexen globalen Sachverhalt zu analysieren, sich darüber auszutauschen und diesen zu bewerten. Es regt dazu an, die eigenen Einstellungen sowie das eigene Handeln zu überprüfen und fördert die eigenständige Entwicklung von alternativen Handlungsmöglichkeiten. Methodische Analyse Die Überprüfung und Reflexion des eigenen Handelns sowie der persönlichen Einstellungen kann zu Irritationen und Verunsicherung führen. Durch die interaktiv gestalteten Methoden und den Fokus auf Gespräch, Diskussion und Austausch innerhalb der entsprechenden Peergroup, können diese Irritationen gemeinsam überwunden werden. Die Lernenden erkennen auf diese Weise, dass Eigenverantwortung auch ein gemeinsamer Prozess sein kann. Sie werden somit ermutigt, die globale Gesellschaft mitzugestalten. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich eigenständig ein komplexes Thema und erkennen globale Zusammenhänge. setzen sich mit unterschiedlichen Positionen auseinander und lernen eigene Argumente und Meinungen zu formulieren und zu vertreten. entwickeln eigenständig Lösungsansätze und Handlungsstrategien. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren zu vorgegebenen Begrifflichkeiten im Internet und bereiten die entsprechenden Informationen für ihre Mitschülerinnen und Mitschüler auf. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler stärken ihre Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit durch Gruppenarbeit und Diskussionen. werden zu einem Perspektivwechsel angeregt und zu globaler Solidarität ermutigt. reflektieren ihr eigenes Verhalten, entwickeln Handlungsalternativen und übernehmen Eigenverantwortung.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Primarstufe, Berufliche Bildung

Konjunktur 2005: Warten auf den Aufschwung

Unterrichtseinheit

Wachstumsprognosen werden nach unten korrigiert, die Stimmung der Wirtschaft ist gedrückt. Schon werden Hoffnungen an vorgezogene Neuwahlen geknüpft. Doch neben nationalen beeinflussen auch internationale Faktoren die Entwicklung der Wirtschaft. Im Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen gehörte der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zu den zentralen Themen. Nach der Niederlage der rot-grünen Koalition und der Ankündigung von Neuwahlen im Herbst reagiert die deutsche Wirtschaft spontan erst einmal positiv. Börse und Unternehmen erhoffen sich neue Wachstumsimpulse. Die Hoffnung, die Ende 2004 keimte, als die Wirtschaftsforschungsinstitute für 2005 mit einem Wachstum von 1,6 Prozent rechneten, war im Frühjahr schnell dahin. Bei der Mai-Umfrage des ifo-Instituts unter 7.000 Unternehmen verschlechterte sich die Stimmung zum vierten Mal in Folge. Die Firmen sprachen von düsteren Geschäftsaussichten für das kommende halbe Jahr. Die Wirtschaft setzt jetzt auf 2006 - oder auf einen Aufschwung nach der geplanten vorgezogenen Bundestagswahl. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland informieren. die verschiedenen Prognosen vergleichen. unterschiedliche Positionen zu Mindeslöhnen kennen lernen, vergleichen und diskutieren. sich der internationalen wie nationalen Einflussfaktoren auf die Wirtschaftsentwicklung bewusst werden. Aspekte der Kapitalismuskritik kennenlernen, analysieren und diskutieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Thema Konjunktur: Warten auf den Aufschwung Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Schwächephase dauert an Ende 2004 sah es noch gut aus: Die Wirtschaftsforschungsinstitute rechneten damit, dass sich die deutsche Konjunktur erholen und 2005 immerhin um 1,6 Prozentpunkte wachsen werde. Doch Ende April 2005 nahmen die sechs führenden Institute ihre Prognose zur Lage der Welt- und der deutschen Wirtschaft zurück: Deutschland stecke weiterhin in einer "konjunkturellen Schwächephase", die Erholung sei zum Stillstand gekommen. Daher rechnen die Experten in diesem Jahr mit einem ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von nur noch 0,7 Prozent. 2006 soll das BIP aber wieder etwas mehr zulegen: Man geht von 1,5 Prozent aus. Dazu beigetragen hat nach Ansicht der Wirtschaftsforschungsinstitute abgesehen von der weiterhin schwächelnden Weltwirtschaft insbesondere die Aufwertung des Euro. Die immer noch schwache Binnennachfrage habe außerdem das Nachlassen der Exportdynamik nicht ausgleichen können. Unternehmen weiter pessimistisch Nach der Mai-Umfrage des ifo-Instituts in München stellt sich die deutsche Wirtschaft auf weitere Monate im Konjunkturtief ein. Im Mai fiel der ifo-Geschäftsklimaindex erneut. Die Stimmung unter den 7.000 befragten Unternehmen in Deutschland verschlechterte sich damit zum vierten Mal in Folge. Ein Grund ist die schwache Binnennachfrage: Die Deutschen konsumieren sehr zurückhaltend. Mit einem baldigen Aufschwung ist laut dem ifo-Konjunkturexperten Klaus Abberger nicht zu rechnen. Der Index gilt als einer der wichtigsten Frühindikatoren der deutschen Wirtschaft. Bundesregierung senkt Erwartungen Auch die Bundesregierung musste Farbe bekennen und ihre Prognosen nach unten korrigieren. Auf einer Pressekonferenz sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Clement, dass man in diesem Jahr mit einem Wirtschaftswachstum von nur noch einem Prozent rechne. Kommt es zu vorgezogenen Neuwahlen, wird die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik das dominierende Wahlkampfthema sein. Für die Bunderegierung ist die wirtschaftliche Wandel von zentraler Bedeutung, wenn sie den derzeitigen Trend der Meinungsumfragen umkehren und die geplanten Neuwahlen gewinnen will. Dauerproblem Arbeitslosigkeit Auch auf dem Arbeitsmarkt hat sich die Situation verschlechtert. Zwar nahm infolge der verschiedenen Arbeitsmarkt-Reformen der Bundesregierung die Beschäftigung insgesamt zu. Doch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die die grundlegende Tendenz am Arbeitsmarkt besser wiederspiegelt, sank erneut. Anfang 2005 erhöhte sich die Zahl der registrierten Arbeitslosen sprunghaft auf über fünf Millionen. Mit dem Inkrafttreten der Hartz IV-Reformen wurden nämlich auch die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger in die Statistik einbezogen. Für 2005 rechnen die Institute mit durchschnittlich 4,84 Millionen Menschen ohne Arbeit. Die Institute gehen in ihrer Prognose davon aus, dass die Arbeitslosenzahl erst im Jahr 2006 auf 4,52 Millionen sinken werde. Günstige Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft Immerhin erwarten die Wirtschaftsforscher, dass die Schwächephase im Lauf dieses Jahres allmählich überwunden werde. Die Rahmenbedingungen für eine konjunkturelle Erholung seien jedenfalls überwiegend günstig, und die Expansion der Weltwirtschaft setze sich in zügigem Tempo fort. Davon könne vor allem der Export profitieren: Wegen der sich verbessernden Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wird damit gerechnet, dass der Weltmarktanteil der deutschen Exporteure leicht steigen wird. Schlusslicht in Europa Ähnlich pessimistisch wie die deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute ist die EU-Kommission. Sie veröffentlichte Anfang April ihre Frühjahrsprognose und halbierte darin die deutschen Wachstumsaussichten: Sie rechnet 2005 mit einem Wachstum von nur 0,8 Prozent - Deutschland ist damit das Schlusslicht in Europa. Das höchste Wachstum verbucht nach dieser Prognose Irland mit 4,9 Prozent, gefolgt von Luxemburg mit 3,8 und Finnland mit 3,3 Prozent. Die Ursache für die schleppende Entwicklung sieht die EU ebenfalls in dem anhaltend hohen Ölpreis sowie dem starken und damit den Export verteuernden Euro. Stabilitätspakt bleibt Hürde Obwohl die Bundesregierung erste Reformen auf den Weg gebracht hat, rechnet Brüssel mit keiner unmittelbaren Erholung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Frühestens zur Mitte dieses Jahres könne die Bundesregierung weniger Arbeitslose erwarten. Auch der deutsche Export werde 2005 die Spitzenwerte des Vorjahres nicht erreichen, die weltweite Nachfrage nach Investitionsgütern lasse nach. Die Kommission befürchtet, Deutschland werde mit einer Neuverschuldung von 3,3 Prozent erneut gegen den Euro-Stabilitäts- und Wachstumspakt verstoßen - zum vierten Mal in Folge. Die EU-Kommission erklärte aber, dass diese Prognose zur Neuverschuldung nicht endgültig sei. Lahmer Wachstumsmotor Generell lahmt derzeit die Wirtschaft in Europa: Auch die Wirtschaft der restlichen Eurozone wächst nicht so stark wie erwartet. Der EU-Währumgskommissar Almunia rechnet in den zwölf Mitgliedsländern, die den Euro als Währung eingeführt haben, für 2005 mit einem durchschnittlichen Wachstum von 1,6 Prozent. In ihrer Herbstprognose war die Kommission noch von zwei Prozent ausgegangen. Kurskorrekturen Bereits im März hatte der Brüsseler EU-Gipfel beschlossen, die so genannte Lissabon-Strategie zu überarbeiten. Auf dem Gipfel in Lissabon (2000) hatten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Sie wollten Europa bis 2010 zum weltweit dynamischsten Wirtschaftsraum machen. Doch die lahmende Konjunktur machte den Europäern einen Strich durch die Rechnung. Daher haben sie das Konzept überarbeitet und wollen sich nun auf die Schwerpunkte Wachstum und Beschäftigung konzentrieren. Überall zählen Wachstum und Beschäftigung Als nächsten konkreten Schritt für den Neustart der Lissabon-Strategie legte die Europäische Kommission Anfang Mai ein Arbeitspapier mit Leitlinien zu Struktur und Inhalt der einzelnen nationalen Reformprogramme vor. Die Kommission forderte darin die 25 Mitgliedstaaten auf, ihre jeweiligen nationalen Programme bis zum 15. Oktober 2005 zu veröffentlichen. Diese nationalen Reformprogrammen sollen Vorschläge zur Umsetzung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung innerhalb der nächsten drei Jahre enthalten. Auf dieser Grundlage wird die Kommission auch die Maßnahmen und Fortschritte der Mitgliedstaaten beurteilen können. Mindestlöhne durch die Hintertür Vor allem die Gewerkschaften setzen sich seit langem für gesetzlich festgelegte Mindestlöhne ein. So weit wollte die Bundesregierung bislang nicht gehen, aber sie wird - quasi durch die Hintertür - Mindestlöhne einführen: Ende April 2005 wurde beschlossen, das so genannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz angesichts der Konkurrenz durch Arbeitnehmer aus Osteuropa auf alle Branchen auszudehnen. Ausweitung des Entsende-Gesetzes Dieses Entsendegesetz stammt aus dem Jahr 1996. Damals wuchs die Zahl der osteuropäischen Arbeiter auf deutschen Baustellen. Diese wurden lediglich vorübergehend beschäftigt, und die Arbeitgeber durften sie daher zu den niedrigeren Löhnen der jeweiligen Heimatländer bezahlen. Um das zu verhindern, hat die Bundesregierung für die Baubranche und ihre Nebengewerbe allgemein verbindliche Mindesttarife festgelegt, die für alle Arbeitnehmer gelten sollen. CDU/CSU kündigt Widerstand an Die CDU/CSU will die Ausweitung des Entsendegesetzes allerdings verhindern und im Bundesrat dagegen stimmen. "Einen gesetzlichen Mindestlohn durch die Hintertür wird es mit den Unions-Parteien nicht geben", sagte Ronald Pofalla, stellvertretender Vorsitzender der Unions-Fraktion im Bundestag. Man sei lediglich bereit, eine befristete Ausweitung des Entsendegesetzes auf einzelne Branchen zu prüfen. Hohe Mindestlöhne bergen Gefahren Auch das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) ist skeptisch: Nach Ansicht der Wissenschaftler hat nämlich unter anderem der hoch angesetzte Mindestlohn dazu beigetragen, dass die Zahl der inländischen Beschäftigten im Bauhauptgewerbe von 1,25 Millionen im Jahr 1997 auf nur noch 767.000 im Jahr 2004 eingebrochen sei. Eine Ausweitung auf andere Branchen werde daher nicht helfen, warnt das IW und führt als Beispiel die Großschlachtereien an. Hier sind nach Gewerkschaftsangaben rund 26.000 Fleischer durch billigere Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten ersetzt worden. Bei diesen und anderen, nicht an einen bestimmen Ort gebundenen Dienstleistungen würden zu hohe Mindestlöhne nur zu einer weiteren Jobverlagerung ins Ausland führen. Dann kämen die osteuropäischen Schlachter zwar nicht mehr nach Deutschland. Doch dafür werde das Vieh zum Schlachten ins Ausland transportiert und anschließend wieder in die Bundesrepublik zurückgebracht. Konjunkturfalle Das IW rechnet außerdem damit, dass flächendeckende Mindestlöhne in anderen Bereichen zu einem kräftigen Preisanstieg führen werde und dies die ohnehin angeschlagene Konsumkonjunktur weiter negativ beeinflusse. Das IW rät daher, die Löhne dem Wettbewerb anzupassen: Gegebenenfalls müsste der Staat die Entgelte der Arbeitnehmer so aufstocken, dass sie deren Auskommen sichern. Eindeutige Position der Gewerkschaften Die Gewerkschaften dagegen unterstützen die Ausweitung des Entsendegesetzes. Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), bezeichnete das geplante Gesetz als "wichtigen und richtigen Schritt". Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), sagte: "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber das reicht nicht aus". Beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe sei eine bundesweit einheitliche Tarifregelung kaum zu erreichen. Schon heute fielen in Ostdeutschland rund 45 Prozent der Beschäftigten nicht mehr unter den Schutz eines Tarifvertrages. Deswegen forderte er, parallel zur Ausweitung des Entsendegesetzes, weiterhin die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. Profit-Maximierung statt sozialer Verantwortung Im April 2005 hat der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering mit einer Grundsatzrede zum künftigen SPD-Parteiprogramm eine kontroverse Diskussion um die Gestalt des Kapitalismus im 21. Jahrhundert entfacht. "Die international forcierten Profit-Maximierungs-Strategien gefährden auf Dauer unsere Demokratie", kritisierte er. Es liege daher im Interesse von Unternehmen, die sich für ihre Mitarbeiter und den Standort verantwortlich fühlten, diesen Entwicklungen entgegenzutreten. "Unsere Kritik gilt der international wachsenden Macht des Kapitals und der totalen Ökonomisierung eines kurzatmigen Profit-Handelns", so Müntefering. Einzelne Menschen und die Zukunftsfähigkeit ganzer Unternehmen und Regionen gerieten bei solchen Strategien aus dem Blick, die "Handlungsfähigkeit der Staaten wird rücksichtslos reduziert". Wenn Sparen kostet Trotz empörter Reaktionen von Opposition und Wirtschaft hielt Müntefering an seiner Kritik fest und intensivierte sie mehrfach: So sagte Müntefering in einer Aktuellen Stunde im Bundestag, dass immer mehr Firmen deutsche Arbeitnehmer durch billige ausländische Scheinselbstständige ersetzten. Viele Unternehmen siedelten wegen Einsparungsmöglichkeiten in Höhe weniger Prozente ins Ausland um und ließen die Arbeitnehmer und ihre Familien im Stich. Kleine Unternehmen hätten zudem Probleme, Kredite von Banken und Sparkassen zu erhalten, die Managergehälter stiegen ins Unermessliche. "Das alles hat mit sozialer Marktwirtschaft und Unternehmerethik nichts zu tun", kritisierte der SPD-Vorsitzende. "Da geht es um den Vorteil weniger, und da geht es um Lasten für Viele. Das ist marktradikal und asozial." Gegen die Unternehmensethik der Deutschen Bank Beispielhaft wandte er sich gegen das Vorhaben der Deutschen Bank, die trotz großer Gewinne mehrere tausend Arbeitnehmer entlassen wolle. Bei Ackermann stimme die Unternehmensethik nicht mehr, "wenn er eine Eigenkapitalrendite von 25 Prozent zum Ziel erklärt und bei gewachsenen Gewinnen am selben Tag ankündigt, 6.400 Menschen zu entlassen", sagte Müntefering der "Bild am Sonntag". Die Heuschrecken-Polemik Sein "Heuschrecken-Vergleich" sorgte dabei für besonders viel Aufsehen: Müntefering warf den meist amerikanischen Unternehmen der so genannten Private-Equity-Branche vor, wie "Heuschrecken" über Deutschland herzufallen, Firmen aufzukaufen und sie dann rücksichtslos zu zerschlagen. Das ging dem Historiker Michael Wolffsohn, Professor an der Universität der Bundeswehr in München, zu weit. Er warf Müntefering vor, seine Anti-Kapitalismus-Rhetorik ähnele der Nazi-Hetze gegen Juden. In dem Beitrag "Über Münteferings Stil", Anfang Mai erschienen in der "Rheinischen Post", kritisiert Wolffsohn den SPD-Parteivorsitzenden heftig: "60 Jahre 'danach' werden heute wieder Menschen mit Tieren gleichgesetzt, die - das schwingt unausgesprochen mit - als 'Plage' vernichtet, 'ausgerottet' werden müssen." Müntefering räumte inzwischen ein, dass sein Vergleich von Unternehmen mit Heuschrecken sehr drastisch gewesen sei. Er finde es aber "gut, dass die Debatte so intensiv geführt wird". Es gehe darum, ob sich der Primat der Politik durchsetze oder der Leitsatz "Das Geld regiert die Welt." Was die Manager dazu sagen Deutschlands Spitzenmanager verteidigen allerdings ihre Geschäftsstrategien: "Gewinne sind unabdingbare Voraussetzung für Investitionen und Arbeitsplätze", sagte beispielsweise Bayer-Chef Werner Wenning. Es wurden allerdings auch einige Stimmen unter den Managern laut, die den wachsenden Druck der Finanzmärkte kritischer sehen. So sprach TUI-Chef Michael Frenzel von "Verwerfungen", wenn sich "Börsenbewertungen abkoppeln von der physischen Unternehmensentwicklung". Nach Ansicht von Wolfgang Reitzle, Vorstandsvorsitzender der Linde AG, müsse sich jedes börsennotierte Unternehmen zwar "den klaren Gesetzen des Kapitalmarkts stellen". Es dürfe sich diesen Regeln aber nicht "um jeden Preis" unterwerfen. Commerzbank-Chef Klaus-Peter Müller warnte dagegen vor einer "unglücklichen Diskussion" zu einem "falschen Zeitpunkt". Unterstützt werden die gescholtenen Manager dabei von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, der in verschiedenen Interviews zur Besonnenheit aufrief: Es gehe nicht um eine pauschale Kritik an Unternehmern, sondern um eine grundsätzliche Diskussion darüber, wie die soziale Marktwirtschaft zukunftsfähig zu gestalten sei.

  • Wirtschaft
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II

Datenschutz auf der Schulhomepage gemäß der EU-DSGVO

Fachartikel
5,99 €

Das Thema "Datenschutz" spielt für Schulen nicht nur im Unterricht eine Rolle: Fast jede Schule präsentiert sich im Internet mit einer eigenen Schulhomepage. Neben der Außendarstellung dient sie auch als Kommunikationsmedium, mit dem Eltern, Lernende und Lehrkräfte informiert werden. Was dabei nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung rechtlich für Schulleiter zu beachten ist, wird in diesem Artikel erläutert. Die Schulhomepage ist das Medium, über das die Schule mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und der Öffentlichkeit kommuniziert. Für die Inhalte ist allein die Schulleitung verantwortlich, die diese Aufgabe delegieren kann. Im Rahmen der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGVO) ist bei der Erstellung und Pflege einer Website einiges zu beachten: Entscheidend hierbei, ist das Impressum, das den Anforderungen der EU-DSGVO genügen muss. Was hat sich für die Erstellung der Schulhomepage nach Einführung der EU-DSGVO geändert? Nach wie vor ist ein vollständiges und korrektes Impressum laut Telemediengesetz (TMG) verpflichtend vorgeschrieben. Wer dieser Impressumspflicht nicht nachkommt, begeht gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 TMG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Weiterhin muss das Impressum die nach DSGVO notwendige Datenschutzerklärung und die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten enthalten. Für die rechtssichere Erstellung des Impressums ist der Schulträger verantwortlich. Neben dem Impressum ist die personenbezogene Verarbeitung von Daten bei der Erstellung von Videos und Fotografien zu beachten. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass für die Umsetzung des Datenschutzes bezüglich der Schulhomepage allein die Schulleitung verantwortlich ist. Erläuterung der verwendeten Begrifflichkeiten Zum besseren Verständnis in Bezug auf den Datenschutz werden die entsprechenden Begrifflichkeiten vorab erläutert: Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung (zum Beispiel eines Fotos) zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (zum Beispiel Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten. Pseudonymisierung entspricht einer Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. Profiling meint jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, sexueller Orientierung, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. Als Verantwortliche oder Verantwortlicher wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, (zum Beispiel die Schulleitung) die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet. Auftragsverarbeiterin oder Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung, Firma oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, also den Server betreibt, auf dem die Schulhomepage gehostet wird. Als "Cookies" werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu den Nutzern (beziehungsweise dem Gerät, auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, beziehungsweise "Session-Cookies" oder "transiente Cookies" werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem die Nutzer ein Onlineangebot verlassen und den Browser schließen. Der Aufbau des Impressums der Schulhomepage Im Folgenden wird der Aufbau des Impressums sowie die Datenschutzerklärung des Anbieters der Datenverarbeitung im Auftrag erläutert. Folgende Punkte müssen in einem Impressum unbedingt genannt werden: Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung der Daten? Wie lauten die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten? Ein Hinweis auf Haftung für Links ist erforderlich: Die Schulhomepage enthält möglicherweise Links zu externen Webseiten, auf deren Inhalte die verantwortliche Stelle (Schulleitung) keinen Einfluss hat. Deshalb kann für diese fremden Inhalte auch keine Haftung übernommen werden. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten sollten zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft worden sein. Rechtswidrige Inhalte dürfen zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar gewesen sein. 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Aufgaben der Auftragsdatenverarbeitung Die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Auftragsdatenverarbeitung ist die EU-DSGVO: Der Art. 13 DSGVO ist die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitungen im Auftrag. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen des Auftragsdatenverarbeiters sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Auftragsdatenverarbeiters ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Sicherheitsmaßnahmen, die der Auftragsdatenverarbeiter oder die Auftragsdatenverarbeiterin gewährleisten muss: Nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für ein entsprechendes Datenschutzniveau gewährleistet werden. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren müssen Verantwortliche Verfahren einrichten, die eine Wahrnehmung von Betroffenen Rechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner sollte der Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, beziehungsweise der Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch eine entsprechende Datenschutz freundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO) sichergestellt sein. Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitenden und Dritten: Sofern bei der Auftragsdatenverarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen offenbart, übermittelt oder Zugriff auf die Daten ermöglicht werden sollen, sollte dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (zum Beispiel wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist) möglich sein. Sofern die Auftragsdatenverarbeiterin oder der Auftragsdatenverarbeiter Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sogenannten "Auftragsverarbeitungsvertrages" beauftragt, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO. Übermittlungen in Drittländer: Sofern Daten in einem Drittland (das heißt außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeitet werden sollen oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, beziehungsweise der Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, sollte dies nur zur Erfüllung der (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage der Einwilligung des Auftraggebers, (Schulträger, Schulleitung), aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage der berechtigten Interessen des Auftragnehmers erfolgen. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, sollten die Auftragnehmenden die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten lassen können. Das heißt die Verarbeitung würde dann zum Beispiel auf Grundlage besonderer Garantien erfolgen - wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (zum Beispiel für die USA durch das "Privacy Shield") oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte "Standardvertragsklauseln"). Rechte der betroffenen Personen: Die Schulleitung sowie die Nutzer der Homepage haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO. Die Schulleitung, bzw. die Nutzer der Homepage haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der sie betreffenden Daten, oder die Berichtigung der sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen. Nutzer und Schulleitung haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden , bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen. Nutzer und Schulleitung haben das Recht zu verlangen, dass die sie betreffenden Daten, die sie dem Auftragnehmer bereitgestellt haben, nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung a n andere Verantwortliche zu fordern. Nutzer und Schulleitung haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Widerrufsrecht: Nutzer und Schulleitung haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen Widerspruchsrecht : Nutzer und Schulleitung können der künftigen Verarbeitung der sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen. Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung: In einem "Cookie" kann zum Beispiel der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als "permanent" oder "persistent" werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann zum Beispiel der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als "Third-Party-Cookie" werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind, spricht man von "First-Party Cookies"). Der Auftragsdatenverarbeiter sollte folgendes Angebot unterbreiten: Falls die Nutzer und die Schulleitung nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden diese gebeten, die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies könnte dann allerdings zu Funktionseinschränkungen eines Onlineangebotes (hier der Schulhomepage) führen. Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite oder die EU-Seite erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Löschung von Daten: Die auf der Schulhomepage verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen einer Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, sollten die auf der Schulhomepage gespeicherten Daten gelöscht werden, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, sollte deren Verarbeitung eingeschränkt werden. Dies sollte den Nutzern mitgeteilt werden. Hosting und E-Mail-Versand: Die von den meisten Auftragsdienstleistern in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die der Auftragsdienstleister zum Zwecke des Betriebs z.B. der Homepage einsetzt. Hierbei verarbeitet der Auftragnehmer, bzw. dessen Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes ( Schulhomepage) auf Grundlage deren berechtigter Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung des entsprechenden Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag). Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles: Der Hostinganbieter erhebt auf Grundlage seiner berechtigten Interessen ( z.B. Verhinderung eines Missbrauchs) im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, der URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider. Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (zum Beispiel zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal sieben Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen. Zusammenfassung Abschließend lässt sich noch einmal zusammenfassend festhalten, dass im Impressum der Schulhomepage die Verantwortlichen für die verarbeiteten Daten, der oder die Datenschutzbeauftragte, die Arten der verarbeiteten Daten sowie der Zweck der Verarbeitung genannt werden müssen. Weiterhin muss über die Rechte der Nutzergruppe der Schulhomepage sowie über die Verwendung der Cookies informiert werden. Es muss ein Vertrag zwischen dem Anbieter der Schulhomepage und dem Auftragsverarbeiter vorliegen, in dem die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien klar geregelt sind.

  • Fächerübergreifend
  • Sekundarstufe I
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