GEW warnt vor Nutzung von Bildungsdaten für KI-Training
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Europäische Gewerkschaftsausschuss für Bildung (ETUCE) kritisieren einen möglichen Abbau von Datenschutz-Regeln auf EU-Ebene. Sie warnen davor, dass Daten von Kindern, Jugendlichen und Lehrkräften künftig leichter für die Entwicklung kommerzieller KI-Systeme genutzt werden könnten.
Künstliche Intelligenz wird zunehmend in Schulen, Kindertagesstätten und Hochschulen eingesetzt. Damit wächst auch die Menge an personenbezogenen Daten, die in digitalen Lern- und Verwaltungssystemen verarbeitet wird. Die GEW und der Europäische Gewerkschaftsausschuss für Bildung (ETUCE) warnen nun vor einem Vorschlag zur Änderung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der nach ihrer Einschätzung den Schutz von Bildungsdaten schwächen könnte.
Kritik am geplanten Digital Omnibus
Im Mittelpunkt steht ein geleakter Vorschlag der irischen Ratspräsidentschaft für einen neuen Artikel 88bis der DSGVO. Nach Darstellung der GEW könnten personenbezogene Daten künftig auf Grundlage eines "berechtigten Interesses" für die Entwicklung und den Betrieb von KI-Systemen verarbeitet werden - möglicherweise auch ohne eine zustimmungspflichtige Einwilligung.
Betroffen wären nach Einschätzung der Gewerkschaft auch Daten aus Schulen, Kindertagesstätten und Hochschulen. Dazu zählen etwa Informationen über Lernverhalten, Leistungen, Förderbedarf, sozioökonomische Verhältnisse und die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Auch Daten von Lehrkräften und anderem Bildungspersonal aus digitalen Verwaltungs- und Lernsystemen könnten einbezogen werden.
Die GEW kritisiert, dass mit dem Vorschlag zentrale Schutzmechanismen entfallen könnten. Genannt werden die besondere Berücksichtigung von Kindern, die Pflicht zur Datenminimierung, Transparenzpflichten sowie ein umfassendes Widerspruchsrecht. Die Gewerkschaft fordert die Bundesregierung und weitere EU-Regierungen deshalb auf, den Vorschlag in seiner derzeitigen Form abzulehnen. Die geplante Änderung ist bislang kein geltendes Recht.
Datenschutz bleibt Aufgabe der Schulen
Die Debatte betrifft eine grundlegende Frage des digitalen Lernens: Unter welchen Bedingungen dürfen Daten, die ursprünglich für Unterricht oder Schulverwaltung erhoben wurden, für neue technische Zwecke genutzt werden? Gerade bei Minderjährigen ist eine sorgfältige Prüfung notwendig, weil sie Risiken und langfristige Folgen der Datenverarbeitung häufig schwer einschätzen können. Auch der Europäische Datenschutzausschuss betont, dass Kinder beim Schutz ihrer personenbezogenen Daten besondere Aufmerksamkeit benötigen.
Der europäische Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz sieht für bestimmte Anwendungen im Bildungsbereich bereits erhöhte Anforderungen vor. Dazu zählen Systeme, die den Zugang zu Bildung beeinflussen, Lernergebnisse bewerten oder das Verhalten von Lernenden bei Prüfungen überwachen. Die Kultusministerkonferenz fordert ebenfalls klare rechtliche Rahmenbedingungen, den Schutz personenbezogener Daten und eine systematische Vorbereitung von Lehrkräften auf den Umgang mit KI.
KI im Unterricht datensparsam einsetzen
Für Schulen bedeutet die Diskussion, Datenschutz nicht erst bei der Einführung eines neuen Programms zu berücksichtigen. Vor dem Einsatz einer KI-Anwendung sollten Verantwortliche prüfen, welche Daten tatsächlich notwendig sind, wo sie verarbeitet werden und ob Eingaben zum Training eines Modells verwendet werden. Besonders sensible Informationen über Schülerinnen und Schüler gehören grundsätzlich nicht in frei zugängliche KI-Dienste.
Die GEW fordert, Daten von Minderjährigen und Bildungseinrichtungen grundsätzlich nicht für das Training kommerzieller KI-Systeme zu verwenden. Unabhängig vom Ausgang der politischen Debatte bleibt es für Schulen wichtig, interne Regeln, Aufklärung und technische Schutzmaßnahmen miteinander zu verbinden.
Bedeutung für Ihren Unterrichtsalltag
Für Ihren Unterricht bedeutet die Debatte, dass Sie KI-Anwendungen zunächst ohne personenbezogene Daten erproben sollten. Verwenden Sie bei der Vorbereitung fiktive Namen und anonymisierte Lernprodukte und klären Sie mit dem Kollegium, welche Informationen niemals in ein KI-System eingegeben werden dürfen. Besprechen Sie mit Ihrer Lerngruppe, warum Texte, Bilder oder Leistungsdaten nicht automatisch für technische Weiterentwicklung genutzt werden sollten. Ein kurzer Datencheck vor jeder Nutzung - Welche Daten gebe ich ein, wer verarbeitet sie und wofür? - lässt sich als feste Routine in den Unterrichtsalltag integrieren.
Informations-, Fortbildungs- und Unterrichtsmaterial zum Thema
- Arbeitsblatt: Grundwissen zum Datenschutz
Die Lernenden erfahren, wieso persönliche Daten schützenswert sind, lernen gesetzliche Regelungen kennen und erhalten Infos zum Datenschutz am Arbeitsplatz. …
- Datenschutz an Schulen: Was ist neu nach der Einführung der EU-DSGVO?
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Quellen
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: Keine Kinder-Daten für KI-Konzerne!
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/keine-kinder-daten-fuer-ki-konzerne - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: GEW zu Digital Omnibus der EU "Keine Kinder-Daten für KI-Konzerne"
https://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/gew-zu-digital-omnibus-der-eu-keine-kinder-daten-fuer-ki-konzerne - Europäischer Datenschutzausschuss: Data Protection Day 2026: keeping children's personal data safe online
https://www.edpb.europa.eu/news/news/2026/data-protection-day-2026-keeping-childrens-personal-data-safe-online_en - Kultusministerkonferenz: Bildungsministerkonferenz verabschiedet Handlungsempfehlung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz
https://www.kmk.org/aktuelles/pressearchiv/mitteilung/bildungsministerkonferenz-verabschiedet-handlungsempfehlung-zum-umgang-mit-kuenstlicher-intelligenz-1.html


