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Erzählanregung "Katharina von Bora"

Unterrichtseinheit

Das vorhandene Arbeitsmaterial liefert eine Erzählanregung, durch die das Interesse der Schülerinnen und Schüler dafür geweckt wird, wie Martin Luther gelebt hat und wer die Frau an seiner Seite war. Die Schülerinnen und Schüler lernen Luthers Ehefrau Katharina von Bora kennen, die im Hintergrund des öffentlichen Reformationsgeschehens einen wichtigen Beitrag geleistet hat. Sie erfahren von ihrem Mut, als Nonne aus dem Kloster zu fliehen und der Tatkraft und Entschlossenheit, mit der sie ihre neuen Aufgaben im Hause des Reformators meisterte. Am Ende der Erzählanregung bieten Gesprächsimpulse Anlass für eine thematische Vertiefung in der Klasse. Ein Überblick zum Leben und Wirken Katharina von Boras liefert der Lehrkraft Hintergrundinformationen zur nachfolgenden Erzählanregung. Die erzählten Begebenheiten sind in vier Teile untergliedert und alle Ereignisse sind biografisch belegt. Frei gestaltet sind lediglich die Szenen, in denen sie gebündelt und – so weit wie möglich – in kindgemäßer Sprache vorgestellt werden. Nonnen auf der Flucht Die Erzählung versucht zum einen, das Ringen um die Entscheidung der Nonnen zur Flucht zugänglich zu machen. Zum anderen versucht sie nachzuempfinden, wie viel Mut diese Frauen aufbrachten, sich mit ihrer Flucht auf eine ungewisse Zukunft einzulassen. Entlaufene Nonnen galten damals als ehr- und rechtlos, Beihilfe zu solcher Flucht konnte bis hin zur Todesstrafe geahndet werden. Die weiteren Erzählteile zeigen, wie sich Katharina von Bora den vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen eines großen Haushalts stellte, zumal das Wohnhaus der Familie Luther zugleich ein wichtiger Treffpunkt der am Reformationsgeschehen Beteiligten war. Der Erzähltext kann in eine umfangreichere Einheit zu den Ereignissen in Wittenberg in den Jahren 1517-1530 integriert werden. Er eignet sich zum Vorlesen, aber noch besser als Anregung für das eigene freie Erzählen der Lehrkraft. Ausgewählte Abschnitte können auch als Lesetexte für die Schülerinnen und Schüler verwendet werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Biografie von Katharina von Bora – von ihrer Kindheit bis zur Eheschließung mit Martin Luther – kennen. bedenken die Glaubensgründe, welche die Nonnen aus Nimbschen zur Flucht aus dem Kloster und damit zum Bruch ihres Klostergelübdes geführt haben. machen sich bewusst, wie wenig Frauen im öffentlichen Geschehen der damaligen Zeit vertreten waren und wie gefährlich es für sie war, eigene und neue Wege zu gehen. entdecken, welche Unterschiede zwischen damals und heute bestehen. stellen Vermutungen an, wie sehr Katharina als Ehefrau Luthers das Wittenberger Reformationsgeschehen mit beeinflusst hat. begegnen in der Erzählung einer Frauengestalt, die auch in mancherlei Bezügen Vorbild für die heutige Zeit sein kann.

  • Religion / Ethik
  • Primarstufe, Sekundarstufe I

Tragödie der Antigone: Streitgespräch zwischen Antigone und Ismene

Unterrichtseinheit

Diese Unterrichtssequenz zur Tragödie der Antigone beinhaltet eine Interpretation des Streitgesprächs zwischen Antigone und Ismene, welche in die heute noch relevante Frage mündet, wann es vertretbar ist, aus Gewissensgründen anders zu handeln als das Gesetz es vorschreibt.Das Streitgespräch zwischen Antigone und Ismene thematisiert die Fragen: Wann ist es angemessen, gegen geltendes Gesetz und nach dem eigenen Gewissen zu handeln? Wann stimmen in der heutigen Zeit Gesetz und Gewissen nicht überein? In der hier dargestellten Unterrichtsstunde sollen die Argumente Ismenes und Antigones einander gegenübergestellt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen hierzu Stellung nehmen und angeben, wie sie sich in Antigones und Ismenes Situation entscheiden würden. Abschließend wird die Frage thematisiert, welche vergleichbaren heutigen Situationen es gibt, und ein Kriterium entwickelt, wann es angemessen ist, wie Antigone gegen das Gesetz zu handeln. Das Streitgespräch zwischen Antigone und Ismene im Unterricht Die Tragödie der Antigone befasst sich mit dem Fluch über der thebanischen Königsfamilie: Odysseus' Sohn Polyneikes stritt mit dem eigenen Onkel Kreon um die Herrschaft und fiel im Kampf um Theben. Er darf auf Anordnung des Tyrannen Kreons unter Androhung der Todesstrafe nicht bestattet werden. Seine Schwestern Antigone und Ismene diskutieren, ob man Polyneikes gegen den Willen und das Gesetz Kreons beerdigen soll oder nicht. Der Textauszug findet sich zum Beispiel im Lehrwerk "Prima: Gesamtkurs Latein" (Ausgabe A, Lektionstext 30). Für die Behandlung des Streitgesprächs zwischen Antigone und Ismene im Unterricht muss die Bedeutung der antiken Bestattung bewusst sein: Seelen, die nicht begraben wurden, wandelten ewig auf der Erde und gelangten nicht ins Elysium. Didaktische Analyse Eine Beerdigung Polyneikes entspricht laut Antigone dem Willen der Götter. Ismene argumentiert, dass man dem Herrscher zu gehorchen habe. Auch nennt sie verschiedene Schwierigkeiten praktischer Natur. Sie beruft sich auf menschliche Autorität in der Person von Kreon, während Antigone sich auf göttliche Autorität beruft. Es ist durchaus möglich, dass beide Positionen von den Lernenden als überzeugend beurteilt werden – sonst gäbe es ja auch keinen Gewissenskonflikt, welches Gesetz eingehalten werden muss. Die Situation der Antigone und Ismene lässt sich nicht einfach auf die heutige Welt übertragen. Dennoch kann es Situationen geben, in denen man vom Gewissen her anders handeln sollte als das Gesetz vorschreibt. Es geht also in dieser Unterrichtseinheit um den Umgang mit Autoritäten und mit dem eigenen Gewissen sowie um die Frage der Handhabung von "schlechten" Gesetzen von zweifelhaften Autoritäten und um die Frage, wie man sein Leben leben will. Methodische Analyse Im Einstieg wird ein Bild gezeigt, dass die Problematik verdeutlicht. In der Erarbeitungsphase sollen die Lernenden in Gruppen entweder die Argumente Antigones oder Ismenes herausarbeiten, um so die Argumentation des Textes genauer nachzuvollziehen und auch vergleichend beurteilen zu können. Zur Ergebnissicherung stellt eine je Gruppe ihre Ergebnisse vor, während die andere Gruppe, die an derselben Position gearbeitet hat, ergänzt. Die Lernenden sollen erkennen, dass sich Antigone auf göttliche Autorität beruft, während Ismene sich auf die menschliche Autorität bezieht. In den Vertiefungsphasen beziehen die Lernenden Stellung. Hier wird sich ein gemischtes Meinungsbild ergeben, da beide Positionen nicht völlig verwerflich sind, was die Relevanz und auch die Kontroverse dieses Themas ausmacht. Bei der Sammlung von vergleichbaren Situationen der Gegenwart wird ein Transfer im Sinne eines Lebensweltbezugs hergestellt. Am Ende kann exemplarisch anhand einer möglichen Situation eine Lösung für das Dilemma entwickelt werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ihre Textkompetenz weiter, indem sie die Argumente von Antigone und Ismene herausarbeiten und die beiden Positionen und ihre Argumente hinsichtlich ihrer Überzeugungskraft vergleichen. erweitern ihre Kulturkompetenz und gelangen zu einem vertieften Textverständnis, indem sie zu dem Konflikt Stellung nehmen und angeben, wie sie in der Situation von Antigone und Ismene handeln würden und indem sie den antiken Textsinn auf vergleichbare Situationen der Gegenwart übertragen. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler entnehmen dem Text und dem im Einstieg präsentierten Bild relevante Informationen, die sie für ihre Arbeit nutzen. bereiten ihre Ergebnisse adressatengerecht auf, indem sie diese in Stichpunkten auf Karten bündeln. stellen ihre Ergebnisse vor. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Gruppen ergebnis- und teamorientiert zusammen. vertreten ihre eigene Meinung – sowohl in der Gruppe als auch im Plenum.

  • Latein
  • Sekundarstufe I

Rechtswissen im Schulunterricht - Teil 1

Fachartikel
5,99 €

Rechtswissen im Schulunterricht stärkt junge Menschen für Alltag, Demokratie und gesellschaftliches Zusammenleben. Der Beitrag zeigt, wie Lehrerinnen und Lehrer juristisches Basiswissen verständlich, praxisnah und ohne Angst vor fachlicher Überforderung vermitteln. Im Fokus stehen Didaktik, Lebensweltbezug und die Frage, warum rechtliche Bildung in der Schule längst unverzichtbar ist. Nicht um das schlichte Vermitteln von juristischem Lehrstoff soll es hier gehen, sondern darum, wie vermitteltes Wissen weitervermittelt werden kann – Didaktik und Pädagogik, nicht Rechtswissenschaft. Das basiert auf vielen Jahren Erfahrung in der juristischen Lehre außerhalb des Jurastudiums und der Erkenntnis, was leicht verständlich und was allzu kompliziert für juristische Laien ist. Diese Erläuterungen sollen also Lehrerinnen und Lehrern helfen, sich die Vermittlung von juristischem Basiswissen im Unterricht zuzutrauen. Nachfolgend dreht es sich nicht um den allzu theoretischen und detailverliebten Diskurs, sondern um den Bezug zur breiten Gesellschaft, also nicht um überhebliche Abschottung der Rechtswissenschaft gegenüber der Pädagogik, sondern um Schulterschluss zwecks Zugang zur jungen Generation mittels der Schulpflicht. Lehrpläne aktualisieren Die Schulen haben eine klaffende Lücke, wenn es um Rechtswissen geht. Wirtschaft wird vermittelt, ohne das Zustandekommen von Verträgen zu erklären, geschweige denn die seit 125 Jahren geltenden gesetzlichen Vorgaben für den kaufmännischen Bereich. Ethik wird vermittelt, ohne den Zusammenhang von Werten und Normen zu beschreiben. Hier wäre ein kurzer Ausflug in die sogenannte Rechtstheorie hilfreich, wobei es unter anderem darum geht, den Begriff 'Recht' zu verstehen. Politik wird vermittelt, ohne das Recht als Säule und Demokratie und Solidargemeinschaft zu skizzieren. Sogar bei Naturwissenschaften wären einige rechtliche Hinweise unter anderem zu Patenten hilfreich. Das läuft insgesamt bei der Unterstützung junger Menschen zur Sozialisierung nicht rund und stellt auch keine ganzheitliche Lebensunterstützung dar. "Warum muss ich das auch noch lernen?". Auf diese Fragen von Schülerinnen und Schüler müssen wir uns vorbereiten. Vom Nutzen der Rechtskenntnis ist zu überzeugen. Diese Argumente helfen: Aus individueller Sicht schützt rechtliche Bildung, denn all die jungen Menschen in den Klassenzimmern werden im Leben Regelverständnis noch brauchen. Sie werden Wohnungen anmieten, Arbeitsstellen annehmen, vielleicht heiraten, und Vieles mehr. All diese Lebenssituationen sind durchdrungen von Recht. Aus kollektiver Sicht dient Rechtskompetenz der konfliktfreieren Solidarität. Die Rechte des Einen stoßen an Grenzen sobald sie die Rechte der Anderen tangieren. Das ist philosophische Erkenntnis und Kern unserer Verfassung. Heißt: Nur, wenn wir die eigene und die fremde Rechtssituation einschätzen können, lassen sich Konflikte vermeiden. Nur Mut zur Rechtskunde Angst vor Fehlern beim Unterrichten? Natürlich haben Alle, die lehrend tätig sind, den Anspruch, bestmöglich und richtig Wissen zu vermitteln. Wer vollkommen sorglos unterrichtet und kein Gefühl für die Gefahr des fehlerhaften Unterrichtens hat, macht bereits einen Fehler. Dennoch darf es Anspruch an die eigene Kompetenz nicht zu hochgesteckt werden. Das Motto "Wer nichts macht, macht nichts falsch" bringt uns beim Bedarf an juristischem Wissenstransfer kein Stück weiter. Auch den Eltern gegenüber muss klargemacht werden, dass es nicht darum gehen kann, junge Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und so weiter auf der Schulbank auszubilden. Viele kommen aus Familien, in denen zumindest eine Person mit dem Recht beruflich vertraut ist. Die Vorstellung, sich gegenüber einem Wirtschaftsanwalt in der Elternsprechstunde rechtfertigen zu müssen, weil nicht absolut akkurat unterrichtet wurde, schreckt ab. Dass solche Vorhaltungen kommen, weil die Mathematik oder Grammatik nicht optimal unterrichtet wurde, ist weniger furchteinflößend, denn die wenigsten Eltern haben das erforderliche Wissen noch. Trotzdem, nur Mut! Wer es genauer wissen will, kann gerne die juristischen Fachbibliotheken durchstöbern, aber der Anfang ist zumindest gemacht. Zwei Juristen, drei Meinungen Dann ist da noch eine weitere Herausforderung: Jura ist nicht Mathe. 2+2=4, logisch, aber ob ein Vertrag gegen "Treu und Glauben" verstößt, ist Ansichtssache. In der Tat gibt es die sogenannte Auslegung. Rechtswissenschaft ist eine Geisteswissenschaft und als solche folgt sie keinen objektiven Naturgesetzen, sondern ist von subjektiver Betrachtung geprägt. Die Erkenntnisse unterliegen ständigem Wandel, beispielsweise die Problematik der Todesstrafe. Dass individuelle Ansichten einfließen, ist auch bei der Rechtsprechung zu beobachten. Beruhigend ist, dass da der Einsatz von künstlicher Intelligenz von mäßigem Nutzen ist. Es bleibt nämlich noch immer eine Frage der persönlichen Lebenserfahrung und Wertvorstellung, ob beispielsweise ein Rotlichtverstoß mit Verkehrsunfallfolge als "fahrlässig" oder sogar als "grob fahrlässig" empfunden wird, was übrigens beim Versicherungsschutz eine entscheidende Rolle spielen kann. Die Flexibilität ist hilfreich und zugleich störend, denn die oft erwartete präzise Antwort kann schlicht nicht immer erfolgen. Rechtssicherheit ist zwar wünschenswert, aber nicht durchweg praktikabel. Es geht um Annäherung. Der Spruch "zwei Juristen, drei Meinungen" hat vor diesem Hintergrund eine Berechtigung, obwohl dies natürlich eine absurde Übertreibung ist. Zutreffend ist insbesondere, dass der Versuch vieler Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, sich mit einer eigenen Meinung abzugrenzen oder zu profilieren, typisch für den Diskurs ist. Hier wird die sogenannte herrschende Meinung von der Mindermeinung abgegrenzt und wer in der Rechtswissenschaft Profil haben möchte wird dies mit dem Schwimmen im Strom der herrschenden Meinung kaum erreichen. Es gilt, Paroli zu bieten, sonst werden Fachaufsätze nicht wahrgenommen. Im Ergebnis ist diese akademisch spannende Meinungsvielfalt auch belebend für eine Geisteswissenschaft, nur bei der Wissensvermittlung in Schulen und so weiter hat sie nichts verloren. Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz? Jura basiert auf möglichst exakter Formulierung von Normen, also unter anderem in Paragraphen, aber deren Bedeutung für den Unterricht sollte nicht überschätzt werden. Es könnte doch so leicht sein. Gesetze im Unterrichten austeilen und vorlesen lassen, so wie im Deutschunterricht teilweise Werke vorgelesen werden. Bei Jura macht das wirklich keinen Sinn, aber wer es nicht glaubt, möge doch einfach mal damit anfangen, dass Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ab § 1 zu lesen, viel Vergnügen! Nein, der Gesetzestext ist oft nur im Zusammenhang zu verstehen. Es bedarf der Erläuterungen anstelle schlichter Normenlektüre. Entscheidend sind die Grundstrukturen, beispielsweise einer wirksamen Vertretung. Diese erfordert erstens eine Erklärung des Vertretenden, zweitens dass diese im fremden Namen erfolgt, und drittens, dass dazu Vertretungsmacht besteht, ein. So etwas lässt sich doch im Schulunterricht veranschaulichen ohne juristisches Staatsexamen, oder? Damit wäre schon viel erreicht. Grundsätzlich kann natürlich im Unterricht Gesetzestext ausgeteilt oder mitgebracht werden. Das sollte aber immer mit Einfühlvermögen der Lehrenden einhergehen, denn allein der oft rustikale Wortlaut von Gesetzestext verleitet gerne zum Desinteresse. Dies gilt übrigens auch für die Lektüre von Gerichtsentscheidungen, die in aller Regel stark am Gesetzeswortlaut ausgerichtet sind, aber zudem oft prozessuale Aspekte umschließen, für deren Verständnis in der Tat eine Anwaltszulassung erforderlich ist. Also: Die juristische Didaktik außerhalb der juristischen Fakultäten sollte situativ und weniger an Normen orientiert von statten gehen. Weitere, nicht allzu juristische Anregungen zum Unterrichten von Recht sollen folgen.

  • Fächerübergreifend
  • Berufliche Bildung, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Spezieller Förderbedarf

Rechtsextremismus: Parteien, Programme und Parolen

Unterrichtseinheit

Nach den Wahlerfolgen der rechtsextremen Parteien in Brandenburg und Sachsen haben sich die ersten Wellen der Empörung gelegt. Aber Wegschauen hilft nicht. Gerade bei der Werbung um Jungwähler sind rechte Parteien sehr aktiv. Der Schock nach den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen saß bei den etablierten Parteien tief. Zwei rechtsextremistische Parteien schafften den Sprung über die 5-Prozent-Hürde: In Brandenburg konnte die Deutsche Volksunion (DVU) ihr Ergebnis im Vergleich zur letzten Landtagswahl noch einmal auf 6,1 Prozent steigern, und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) schaffte mit 9,2 Prozent den Sprung ins sächsische Parlament. Rechte Internet-Angebote im Unterricht? Ob Jugendliche direkt auf den Seiten der rechten Parteien recherchieren sollen, muss jede Lehrkraft individuell entscheiden. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich über die politischen Ziele der DVU und NPD informieren. die Mechanismen rechtsextremer Werbung und Propaganda kennen lernen. sich mit möglichen Ursachen für den Wahlerfolg der rechten Parteien auseinander setzen. diskutieren, inwieweit der Wahlerfolg von DVU und NPD eine Gefahr für die Demokratie darstellt. die Bedeutung des Internets bei der Verbreitung rechter Propaganda reflektieren und diskutieren. das Internet als Informations- und Recherchemedium nutzen. Werbung um Jungwähler Dabei zählte sich aus, dass beide Parteien vor der Wahl abgesprochen hatten, sich nicht gegenseitig Konkurrenz zu machen: Die DVU trat nur in Brandenburg an, die NPD beschränkte sich auf Sachsen. Bedenkenswert ist außerdem der Umstand, dass in Sachsen rund 20 Prozent und in Brandenburg etwa 15 Prozent der Erstwähler ihr Kreuz bei einer rechtsextremen Partei gemacht haben, so eine Wahltagsbefragungen von infratest dimap. Während sich die Rechten früher kaum gezielt um Erst- und Jungwähler bemüht haben, gehen sie seit einiger Zeit neue, moderne Wege und werben mit Musik und Internetangeboten um Jungwähler. Thema Rechtsextremismus: Parteien, Parolen und Programme Autoren Wolfgang Bauchhenß und Michael Bornkessel Fach Politik, Sozialwissenschaften Zielgruppe Sek I und II, ab Klasse 9 Zeitaufwand je nach Intensität und Schwerpunktsetzung mindestens 3 Stunden Medien Computer mit Internetzugang Zentralistische, autokratische Parteistrukturen Die mitglieder- und finanzstärkste Organisation der rechtsextremen Parteien war 2003 die DVU mit rund 11.500 Mitgliedern. Sie war bis zur Landtagswahl im September im Brandenburger Parlament mit fünf Abgeordneten vertreten, nun sind es sechs. Der Vorsitzende der Bundespartei, Dr. Gerhard Frey, ist seit Jahrzehnten die unangefochtene Nummer Eins in der Partei. Der Münchner Verleger führt die Partei "zentralistisch und autokratisch", so der Verfassungsschutzbericht 2003, und finanziert die Partei fast im Alleingang. Frey erwirtschaftet das Geld aus dem Vertrieb von verschiedenen Produkten wie CDs, Büchern und insbesondere Zeitungen. Er gibt die "National-Zeitung/Deutsche Wochenzeitung" (NZ) heraus, die auflagenstärkste, regelmäßig erscheinende Publikation im rechtsextremistischen Bereich in Deutschland. Revisionismus und Ausländerfeindlichkeit Inhaltlich fordert die DVU, so ist in ihrem sechsseitigen Parteiprogramm unter insgesamt zwölf Punkten nachzulesen, den Ausländeranteil in Deutschland zu begrenzen und kriminelle Ausländer sofort auszuweisen. Außerdem will sie unter anderem den Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union erreichen, die D-Mark wieder einführen, die ehemals deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße wieder eingliedern oder "fremde Einflusse auf unsere Kultur" auf ein "vernünftiges" Maß beschränken. National-Zeitung als Parteiorgan Der Verfassungsschutzbericht 2003 analysiert, dass die DVU "im Wesentlichen die typischen rechtsextremistischen Agitationsfelder vor dem Hintergrund eines gesteigerten Nationalismus" aufgreife. Die Parole "Deutsche zuerst" zieht sich wie ein roter Faden durch das Programm und vor allem durch die NZ, die der Verfassungsschutz als "Presseorgan der Partei" bezeichnet und deren Inhalte er in seinen jährlichen Berichten genau unter die Lupe nimmt. Während das offizielle Partei-Programm nämlich sehr kurz ausfällt und die Formulierungen bewusst recht schwammig sind, äußern sich die Autoren in der "National-Zeitung" wesentlich konkreter. Nähe zu gewaltbereiter Skinhead-Szene Die NPD zählte 2003 rund 5.000 Mitglieder und schickt zwölf Abgeordnete ins sächsische Parlament. Im Gegensatz zur DVU dominiert nicht nur eine Person die Partei und ihre Aktivitäten. Seit 1996 ist Udo Voigt der NPD-Bundesvorsitzende. Er ist bereits 1968, mit 16 Jahren, in die Partei eingetreten und hat sich in der Parteihierarchie nach oben gearbeitet. In den letzten Jahren hat die NPD aufgrund ihrer Nähe zu gewaltbereiten Skinheads und vor allem durch den gescheiterten Verbotsantrag Schlagzeilen gemacht. Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat waren der Meinung, dass die NPD eine verfassungswidrige Partei sei und stellten deshalb Anfang 2001 beim Bundesverfassungsgericht gemeinsam den Antrag, die Partei zu verbieten. Grundlage dafür war der Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht." Verbotsantrag gescheitert Die verfassungsfeindlichen Ziele der NPD begründeten die Antragssteller im Wesentlichen mit dem Eintreten der NPD für einen "völkischen Kollektivismus", der gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße. Außerdem trete die NPD für ihre Ziele auf eine aktiv-kämpferische und aggressive Weise ein, was man mit zahlreichen Ermittlungsverfahren gegen NPD-Angehörige und Funktionäre belegte. Doch das Verbotsverfahren scheiterte. Mehrere in den Verbotsanträgen namentlich benannte hochrangige NPD-Funktionäre arbeiteten als Informanten für den Verfassungsschutz - ihre Aussagen waren daher nicht zu verwerten-, und das Bundesverfassungsgericht stellte das Verbotsverfahren am 18. März 2003 ein. Aggressives Deutschtum Der Verfassungsschutzbericht 2003, der sich intensiv mit der NDP und ihren Aktivitäten beschäftigt, schlussfolgert, dass die Partei "unverändert an ihrer offenen, aggressiv-kämpferischen Feindschaft gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" festhält. In ihrem Programm heißt es beispielsweise, dass Deutschland wieder "deutsch" werden müsse, dass die "Wiederherstellung Deutschlands" mit der "Vereinigung der Besatzungskonstruktionen BRD und DDR" nicht erreicht sei, oder dass die Todesstrafe wieder eingeführt werden müsse. Punktuelle Wahlerfolge Die DVU war in den vergangenen Jahrzehnten in verschiedenen Länderparlamenten vertreten, derzeit sitzt sie - außer in Brandenburg - noch mit einem Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft. Die NPD dagegen schaffte letztmals 1969 mit 9,8 Prozent den Sprung in den Landtag von Baden Württemberg, 1972 versank sie auf parlamentarischer Ebene wieder in der Bedeutungslosigkeit - bis zur Landtagswahl 2004 in Sachsen. Parteiinterne Zerstrittenheit Besonders aufgefallen ist die DVU in den Parlamenten vor allem durch skandalträchtige Aktionen oder inkompetente Kandidaten. Ein Beispiel ist die Auflösung der DVU-Fraktion in Landtag von Sachsen-Anhalt. 1998 konnte die DVU fast dreizehn Prozent der Stimmen gewinnen, doch die frisch gewählten DVU-Abgeordneten entpuppten sich als politisch völlig unerfahrene Personen. Offenbar agierten sie nur als Marionetten der Münchner Parteizentrale, wie ein Beitrag des Politik-Magazins Panorama enthüllte. Bereits 1999 löste sich die Landtagsfraktion durch Bildung einer DVU-Abspaltung (Freiheitliche Deutsche Volkspartei, FDVP) auf, ein Vertreter ging zur Vereinigten Rechten (VR). Bei der nächsten Landtagswahl im Jahr 2002 erreichte die FDVU gerade einmal 0,8 Prozent der abgegebenen Stimmen. Skandale statt konkreter politischer Arbeit Auch in Brandenburg, wo die DVU im September 2004 zum ersten Mal in einem Flächenstaat den Wiedereinzug schaffte, fiel die DVU-Fraktion nicht durch ihre Arbeit, sondern durch einen Eklat auf: Der damalige Ministerpräsident Manfred Stolpe wechselte als Verkehrsminister in die Bundesregierung, und Matthias Platzeck sollte seine Nachfolge antreten. Kurz bevor das Parlament im Juni 2002 über den neuen Regierungschef abstimmen sollte, brachten die DVU-Abgeordneten den Antrag ein, Jörg Schönbohm (CDU) zum Nachfolger von Manfred Stolpe wählen zu lassen. Ein Vorschlag, den Schönbohm scharf zurückwies und als "eine Schweinerei und eine politische Unverschämtheit, um Unfrieden ins Regierungslager zu tragen" bezeichnete. Spiegel Online: Landtagswahlen 2004 in Brandenburg und Sachsen Das Dossier legt einen Schwerpunkt auf den Wahlerfolg von DVU und NPD. Spiegel Online: Von der Schwierigkeit, Rechtsextremisten zu verklagen Vor laufenden Kameras hat der NPD-Chef Udo Voigt das Holocaust-Mahnmal in Berlin geschmäht, in einem Zeitungsinterview gar die "Abwicklung" der Bundesrepublik gefordert. Spiegel Online: Rechtsextreme in den Landtagen Ein kurzer Überblick über die Aktivitäten und Eskapaden von NPD und DVU in fünf Bundesländern. Stimmungsmache gegen Sozialreformen Die Absprache beider Parteien vor den Landtagswahlen im September 2004, jeweils in nur einem Bundesland anzutreten, hat nach Meinung der Experten entscheidend zum guten Abschneiden beigetragen. Während die DVU nur in Brandenburg angetreten ist, hat die NPD in Sachsen kandidiert. So haben sie sich nicht gegenseitig die Stimmen weggenommen, denn beide Parteien haben vor allem mit einem Thema Wahlkampf gemacht: der Hartz IV ? Was steckt dahinter? . Die NPD warb auf ihren Wahl-Plakaten mit Sprüchen wie "Quittung für Hartz IV" oder "Schnauze voll? Wahltag ist Zahltag", die DVU stieß mit "Weg mit Hartz IV" in die gleiche Kerbe. Wähler mit Schwächen und Angst Dass dies ein taktisch kluger Schachzug war, zeigt eine Analyse der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen. Beide Parteien fischen nämlich im selben Wählerlager: Sehr viele Anhänger, egal ob DVU oder NPD, fühlen sich in ihrem Leben benachteiligt. In Brandenburg sehen 88 Prozent der DVU- und in Sachsen 96 Prozent der NPD-Anhänger in den in Deutschland lebenden Ausländern eine "Überfremdungsgefahr". Am erfolgreichsten sind DVU und NPD bei jüngeren und nicht so gut ausgebildeten Männern: In Sachsen erreicht die NPD bei den 18- bis 29-jährigen Männern 21 Prozent, bei allen unter 35-Jährigen mit Hauptschulabschluss sogar 26 Prozent der Stimmen. Aber auch viele der von Hartz IV betroffenen Arbeitslosen haben am 19. September DVU oder NDP gewählt: In dieser Berufsgruppe, so die Forschungsgruppe Wahlen, kommt die NPD auf 18 Prozent und die DVU auf 13 Prozent. Nicht alle sind Parteikader Dabei können rechtsextremistische Parteien generell mehr auf männliche denn auf weibliche Unterstützung zählen. Bei diesen Parteien sei es aber besonders wichtig, zwischen den Positionen der Parteikader und den Wählern zu differenzieren, so die Forschungsgruppe Wahlen. Nach deren Analyse sei es eindeutig der Protest gegen die Reformpolitik gewesen, der den rechten Rand bei diesen Wahlen so stark gemacht habe. Der Osten sei ungleich stärker von Arbeitslosigkeit und einer wirtschaftlichen Strukturschwäche betroffen und die PDS könne nicht jeden Protest binden. "Jenseits der politischen Ränder stand weder in Brandenburg noch in Sachsen den Wählern eine etablierte Partei zur Verfügung, bei der sie sich mit ihrer Unzufriedenheit gut aufgehoben fühlten", so die Forschungsgruppe Wahlen. Gemischtes Urteil zu Erfolgsaussichten Immerhin lässt diese Analyse den Schluss zu, dass sich die Wähler nur kurzzeitig von den Parolen der Rechten anlocken lassen haben - und beim nächsten Mal wieder anders stimmen. Möglich ist auch, dass sich die Extremisten in den Parlamenten selbst "entzaubern", also im politischen Alltagsgeschäft scheitern, wie dies in der Vergangenheit regelmäßig zu beobachten war. Einige Beobachter halten es aber auch für nicht unwahrscheinlich, dass sich die rechten Parteien in einigen Teilen Sachsens durchaus etablieren können. Parteifunktionäre seien dort schon jetzt in der Bevölkerung verwurzelt und könnten auch in Zukunft mit guten Wahlergebnissen rechnen. So bleibt abzuwarten, ob die rechten Parteien ihren Wahlerfolg in vier Jahren wiederholen können, oder ob die NPD und DVU bald wieder aus den Parlamenten verschwinden werden. Bündnis bei der Bundestagswahl 2006 Bestärkt durch die Wahlerfolge in Sachsen und Brandenburg, rechnen sich DVU und NPD auch gute Aussichten auf Wählerstimmen bei der Bundestagswahl 2006 aus. Sie haben bereits beschlossen, dort wieder ihre Kräfte zu bündeln und als Parteienbündnis anzutreten. Frankfurter Allgemeine Zeitung: Deutschradikale Republik Der Artikel der FAZ vom 212.20.2004 beleuchtet die Ursachen für die bereits zu DDR-Zeiten erstarkende rechtsradikalen Jugendkultur im Osten. Werbung über Homepages und Foren Es war vor allem die NPD, die in der Vergangenheit den Kontakt zu den jungen Wählern suchte und dabei insbesondere die Skinhead- und Neonazi-Szene ansprach. Die "Jungen Nationaldemokraten" (JN), die Jugendorganisation der NPD, fungieren dabei als Bindeglied. Während die Anwerbung von Jugendlichen lange Zeit auf einer persönlichen Ebene stattfand, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen, Kongressen und Konzerten, hat sich das im Laufe der letzten Jahre etwas geändert. Inzwischen hat sich das Internet zum wichtigsten Informations- und Anwerbemedium im rechtsextremistischen Bereich gemausert. Im Netz können Jugendliche leicht an Infos über die Parteien und ihre Ziele gelangen sowie einen ersten Kontakt herstellen, zum Beispiel per E-Mail oder in Foren mit Gleichgesinnten diskutieren. Rechtsextreme Seiten sprechen die Jung- und Erstwähler - nicht nur zu Wahlkampfzeiten - mit speziellen Plattformen und Angeboten direkt an. Nazistische Inhalte aus dem Ausland Die offiziellen Webseiten der rechtsextremistischen Parteien in Deutschland sind nur ein kleiner Ausschnitt aus dem gesamten Spektrum. Zwar sei die Zahl der rechtsextremen Seiten insgesamt geschrumpft, aber die Qualität und die Nutzerzahlen steigen, so das Landesamt für Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen. Dabei beobachte man eine Zweiteilung: Während sich die deutschen Parteien an die gesetzlichen Vorschriften halten müssen, finden sich auf ausländischen Servern auch offen nazistische Inhalte. Obwohl diese Seiten auch von Deutschland abrufbar sind, kann die deutsche Justiz nichts dagegen unternehmen. Gemeinschaftserlebnis bei Skin-Konzerten Neben dem Internet hat rechtsextremistische Musik weiterhin eine wichtige Bedeutung beim Buhlen um Jungwähler. Während früher vor allem Skinhead-Musik die Szene beherrschte, betreten seit einiger Zeit auch andere Musikrichtungen die Bühne. Dennoch spielt die rechtsextremistische Skinhead-Musik immer noch die wichtigste Rolle: Auf diesen Konzerten trifft sich die sonst zersplitterte Fangemeinschaft. Der Verfassungsschutzbericht 2003 charakterisiert die Konzerte als "eigentlichen Treffpunkt der Szene", wo bei den meist jugendlichen Besuchern ein Gefühl der "Gemeinschaft und Stärke" entstehe. Verstärkt wird dieser Effekt dadurch, dass die Konzerte meist konspirativ vorbereitet werden und auf Jugendliche so einen "besonderen Reiz" ausüben. Propaganda auf dem Schulhof Rechtsextremisten haben diese Bedeutung erkannt und wollten das im Vorfeld der Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg zu Wahlkampfzwecken instrumentalisieren: Im Sommer und Herbst 2004 sollte im Rahmen der "Aktion Schulhof" eine nicht unerhebliche Anzahl - der Verfassungsschutz geht von ca. 50.000 Pressungen aus - Propaganda-CDs in der Nähe von Schulen und auf öffentlichen Plätzen speziell an Kinder und Jugendliche verteilt werden. So wollten die Initiatoren politisch bislang nicht oder nur wenig interessierte Jugendliche auf die rechte Szene aufmerksam machen und für die "Bewegung" interessieren. Gerichtliche Schritte ... Nachdem aber das Innenministerium Sachsen-Anhalt die Öffentlichkeit über die konspirativ geplante Aktion aufmerksam machte, berichteten verschiedene Medien darüber und auch die Justiz horchte auf. Schließlich ordnete Anfang August 2004 das Amtsgericht Halle die Beschlagnahmung der CD an und machte damit die rechtsextremen Pläne zu Nichte. Nicht nur das Verteilen sei gesetzwidrig, auch wer sich die CD gezielt besorge, mache sich strafbar, warnt das Gericht. ... ohne Wirkung Doch das scheint die Initiatoren wenig zu stören: Die CD wird nun mit einer neuen Zusammenstellung der Lieder und rechtsextremen Propagandatexten über das Internet verbreitet. Die CD mit dem Titel "Anpassung ist Feigheit - Lieder aus dem Untergrund" sei zum kostenlosen Download auf einem schwedischen Server ins Internet gestellt worden, bestätigte ein Sprecher des Bundesamts für Verfassungsschutz in Köln. So umgehen die Rechten den Beschlagnahmebeschluss und die Strafverfolgung. Da der Server in Schweden steht, können die deutschen Behörden nicht eingreifen und sind machtlos: Die schwedische Gesetzgebung erlaube eine Verbreitung von neonationalsozialistischer Propaganda im Internet weitestgehend. Gut vernetzt Für rechtsextreme Parteien ist das Internet ein ideales Mittel, um mit Sympathisanten zu kommunizieren und Kontakte zu den Mitgliedern zu pflegen. Parteiprogramme, Informationsmaterialien und Werbemittel werden online vertrieben. DVU und NPD sind da keine Ausnahme (erreichbar unter www.dvu.de beziehunsgweise www.npd.de). Online werben sie für ihr Parteiprogramm, veröffentlichen Interviews und Verlautbarungen der Parteivorsitzenden. Auch der Verkauf rechter Publikationen und Musik läuft in der Szene fast ausschließlich über eigene Verlage ab. Parteiorgane online Ausgewählte Beiträge veröffentlicht die National-Zeitung (www.dsz-verlag.de), die als Parteiorgan der DVU gilt, online - und nennt ihre Homepage auf gut Deutsch "Leitseite". Der Online-Auftritt der "Deutschen Stimme" (www.deutsche-stimme.de), der NPD-Parteizeitung und nach eigenen Angaben "Monatszeitung für Politik und Kultur", ist wesentlich professioneller gestaltet. Wer jüngere Wähler überzeugen will, nutzt auch deren Internet-Affinität. Auch wenn der Verfassungsschutz die rechte Szene beobachtet, handelt es sich bislang um völlig legale Inhalte im Netz. Anders als bei rechtsradikalen Webseiten lässt sich bei ihnen bislang keine Gewaltverherrlichung, kein offener Antisemitismus und kein Gebrauch verbotener rechtsradikaler Symbole nachweisen. Erst dann würden sie vom Gesetzgeber offiziell als jugendgefährdende und damit verbotene Online-Angebote eingestuft. Ihren legalen Spielraum reizen die Parteien geschickt so weit wie möglich aus. Authentische Informationen oder Sekundärquellen Ob Schülerinnen und Schüler sich im Unterricht direkt mit den Online-Angeboten von DVU und NPD auseinander setzen sollen, ist der individuellen Entscheidung jeder Lehrerin und jeden Lehrers überlassen. Es ist allerdings ein Kinderspiel, die entsprechenden Seiten mit Suchmaschinen zu finden: Der erste Platz auf den Suchlisten ist ihnen sicher. Die Auseinandersetzung mit rechtsextremen Parteien und ihrer Propaganda ist in jedem Fall authentischer, wenn die entsprechenden Seiten auch Thema des Unterrichts sind. Wer im Unterricht die Portale der rechten Szene dagegen meiden will, kann auf Sekundärquellen zurückgreifen, zum Beispiel auf die Berichte des Verfassungsschutzes oder der Informationsdienste gegen Rechtsextremismus. Propaganda analysieren und durchschauen Wenn sich die Schülerinnen und Schüler direkt anhand der parteieigenen Homepages über die DVU und NPD informieren, ist eine kritische Analyse der Inhalte unverzichtbar. Sprache, Schlüsselwörter und Symbole gehören ebenso dazu wie rechtsradikale Thesen. Dass Interviews mit Parteivorsitzenden nicht kritisch geführt werden, ist schnell erkennbar. Und allein die Wahl der Adjektive in den Artikeln zeigt, welcher Tonfall und welche Wirkung gewünscht sind. Auch die Vor- und Nachteile des Internets als Kommunikations- und Informationsmedium können in diesem Zusammenhang thematisiert werden. Die rechtsextremen Online-Auftritte bieten insofern hervorragendes Material für eine quellen- und medienkritische Analyse. Wer die Mechanismen der Propaganda erst einmal durchschaut, lässt sich weniger leicht von ihr vereinnahmen.

  • Politik / WiSo / SoWi
  • Sekundarstufe I, Sekundarstufe II
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