• Schulstufe
  • Klassenstufe
  • Schulform
  • Fach
  • Materialtyp
  • Quelle1
Sortierung nach Datum / Relevanz
Kacheln     Liste

Datenschutz an Schulen: Was ist neu nach der Einführung der EU-DSGVO?

Fachartikel
5,99 €

Der Fachartikel "Datenschutz an Schulen" beschreibt und erläutert die Aufgaben, die die Verantwortlichen an Schulen bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) bedenken müssen. Tipps, Hinweise und Hilfestellungen können der Schulleitung, aber auch allen anderen Lehrkräften bei dieser neuen Herausforderung helfen. Wo gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-DSGVO unmittelbar in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Damit wird das bestehende Datenschutzrecht harmonisiert und durch einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen ersetzt, der aber auch eine Vielzahl von Öffnungsklauseln und Regelungsaufträge für den nationalen Gesetzgeber enthält. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit der Schaffung fachspezifischer Normen für bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel den Schulen der einzelnen Mitgliedsländer. Weiterhin gilt dies unter anderem für die Schulen der 16 Bundesländer, in denen jeweils unterschiedliche Schulgesetze gelten. Die Anpassung der entsprechenden fachspezifischen Datenschutzbestimmungen für die Schulen an die unmittelbar geltende EU-DSGVO ist in der Regel erfolgt und ist am 01. August 2018 in Kraft getreten. Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? Die EU-DSGVO und die daran angepassten fachspezifischen Bestimmungen der Schulgesetze, sind die wesentliche gesetzliche Grundlage für den Datenschutz an Schulen. Um den Vorgaben der EU-DSGVO zu entsprechen, müssen die Schulen als öffentliche Stellen, bestehende Strukturen und Prozesse zeitnah anpassen und fortentwickeln. Verantwortlich für die Umsetzung der EU-DSGVO ist die Schulleitung der jeweiligen Schule. Hieraus ergeben sich neue Aufgaben, die nur zum Teil delegiert werden können. Für die Einhaltung dieser Regelungen sorgt in jedem Fall die Schulleitung. Konsequenzen für die Leitungen der Schulen der 16 Bundesländer Die wesentlichen Veränderungen der EU-DSGVO gegenüber dem geltenden Recht und die daraus resultierenden Anforderungen an die verantwortlichen Stellen (Schulleitung) betreffen folgende Bereiche: Die EU-DSGVO sieht erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten vor. Dies betrifft unter anderem den Nachweis der Einhaltung der Datenschutzgrundsätze (Art. 5 Abs. 2 EU-DSGVO), der erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen (Art. 24 EU-DSGVO) und den Einsatz geeigneter Auftragsverarbeiter (Art. 28 EU-DSGVO). Weitere Dokumentationspflichten folgen aus Art. 30 EU-DSGVO (Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses) und Art. 33 EU-DSGVO (Dokumentation von Datenschutzvorfällen). Erweitert wird auch der Umfang der Informations- und Auskunftspflichten gegenüber den Betroffenen (Art. 13 – 15 EU-DSGVO). Gemäß Art. 12 Abs. 1 EU-DSGVO sind die Betroffenen in "präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer einfachen und klaren Sprache" von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten. Auch die sonstigen Betroffenenrechte werden gegenüber dem bisherigen Recht erweitert. Neu ist unter anderem das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO). Hat eine Verarbeitung voraussichtlich hohe Risiken für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen zur Folge, so muss der Verantwortliche zukünftig eine Datenschutz-Folgeabschätzung (Art. 35 EU-DSGVO) durchführen. Die Datenschutz-Folgeabschätzung setzt das Instrument der Vorabkontrolle in einer neuen Ausprägung fort. Diese ist vom Verantwortlichen (Schulleitung und Auftragsdatenverarbeiter) zu erstellen; der oder die Datenschutzbeauftragte hat nur noch eine beratende Funktion. Hierbei sind insbesondere Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der möglichen Risiken zu bewerten und Maßnahmen zur Eindämmung der Risiken zu prüfen. Gegebenenfalls muss der oder die Verantwortliche (Schulleitung) zuvor die Aufsichtsbehörde konsultieren (Art. 36 EU-DSGVO). Art. 25 EU-DSGVO regelt die Grundsätze des "Datenschutzes durch Technik und datenschutzrechtliche Voreinstellungen" . Demnach haben Verantwortliche (Auftragsdatenverarbeiter) ihre IT-Systeme so auszugestalten,dass die Grundsätze des Art. 5 Abs. 1 EU-DSGVO wirksam umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für das Gebot der Datenminimierung. Danach dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie zur Erfüllung des Zwecks erforderlich. Zudem müssen IT-Systeme so voreingestellt werden, dass nur die erforderlichen Daten verarbeitet werden. Erstmals wird auch für öffentliche Stellen eine Melde- und Benachrichtigungspflicht bei Datenschutzverletzungen eingeführt (Art. 33 f. EU-DSGVO). Die Pflicht zur Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten bleibt für die öffentlichen Stellen zwingend erhalten (Art. 37 Abs. 1 EU-DSGVO). Gleichwohl ändert sich deren Rolle innerhalb der verantwortlichen Stelle: Während ihnen nach bisherigem Recht eine primär beratende und unterstützende Funktion im Hinblick auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Normen zukommt, sieht Art. 39 Abs. 1 EU-DSGVO umfassende Überwachungspflichten vor. Die eigentliche Umsetzungspflicht der datenschutzrechtlichen Vorgaben liegt damit bei der Behördenleitung, welche einzelne Aufgaben delegieren kann. Das bedeutet, das die behördlichen Datenschutzbeauftragten die Schulleitungen berät und die jeweiligen Datenschutz Maßnahmen überwacht. Das Instrument der Auftragsverarbeitung (AV) wird beibehalten (Art. 28 EU-DSGVO). Allerdings ändert sich die Rolle des Auftragsverarbeiters im Hinblick auf eine mögliche eigene Haftung und Bußgeldpflicht. Dabei teilen sich Auftraggeber (Schulleitung) und Auftragnehmer (Auftragsdatenverarbeiter) die Haftung und mögliche Bußgelder. Es wird angeraten, die bestehenden AV-Verträge zeitnah auf einen durch die EU-DSGVO ausgelösten eventuellen Anpassungsbedarf zu überprüfen. Zudem wird durch Art. 82 Abs. 1 EU-DSGVO die zivilrechtliche Haftung bei Datenschutzver stößen auch auf den Ersatz immaterieller Schäden erweitert, für die im Zweifelsfall die Schulleitung beziehungsweise der Auftragsdatenverarbeiter verantwortlich ist. Zusammenfassung Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die EU-DSGVO für die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen eine Vielzahl von Veränderungen vorsieht und damit den Schulen neue Aufgaben überträgt, die im Zweifelsfall auch zivilrechtliche Konsequenzen beinhalten. Eine Beratung und Überwachung datenschutzrechtlicher Maßnahmen im Sinne der EU-DSGVO übernimmt der behördliche Datenschutzbeauftragte. Im Netz kursieren zahlreiche Handlungsempfehlungen zu den wichtigsten Punkten der EU-DSGVO, die den verantwortlichen Stellen – und damit auch den Schulen – zielführende Hilfestellungen bei der Anwendung der EU-DSGVO im praktischen Vollzug geben und die stetig erweitert werden. Hierbei ist zu bedenken, dass die jeweiligen Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer bei der Umsetzung der EU-DSGVO bedacht werden müssen.

  • Fächerübergreifend

Die elektronische Patientenakte in der Praxis: Veränderungen im Arbeitsalltag

Unterrichtseinheit

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle ermöglicht einen schnellen und sicheren Zugriff auf Gesundheitsdaten im Behandlungskontext und erleichtert die Arbeit für Fachkräfte in den Bereichen Pflege, Medizin und Therapie. In dieser Unterrichtseinheit werden die praktische Nutzung der ePA, die neuen Anforderungen im Berufsalltag sowie Chancen und Herausforderungen anschaulich vermittelt. Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen zur sicheren Verwaltung von Gesundheitsdaten sowie zur beratenden Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und im Team. Im zweiten Teil der Unterrichtsreihe werden die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt, die ePA als zentrales Werkzeug für die Verwaltung von Patientendaten kennenzulernen und zu nutzen. Die Unterrichtseinheit baut auf der Einheit "Die elektronische Patientenakte im Unterricht: Digitalisierung im Gesundheitswesen – Grundlagenwissen zur ePA für alle" auf. Diese weiterführende Einheit vermittelt praxisorientiertes Wissen über die Funktionen und Anwendungsmöglichkeiten der ePA und fördert ein Verständnis dafür, wie die ePA Arbeitsabläufe im Berufsalltag im Gesundheitswesen unterstützen und verbessern kann. Durch interaktive Aufgabenstellun­gen wird den Lernenden ein Einblick in die Struktur, den Zugriff und den Datenschutz der ePA gewährt, während sie gleichzeitig praxisrelevante Szenarien bearbeiten, die auf den beruflichen Alltag vorbereiten. Der weitere Fokus der Unterrichtseinheit liegt darauf, die Schülerinnen und Schüler auf typische Herausforderungen vorzubereiten, die bei der Einführung und Nutzung der ePA auftreten können und Lösungsansätze zu erarbeiten, um diesen erfolgreich zu begegnen. Anhand praxisorientierter Aufgaben reflektieren die Lernenden die Bedeutung von Datenschutz, technischen Anforderungen und Akzeptanz bei Mitarbeitenden und Patientinnen und Patienten und entwickeln Strategien, um die ePA effizient in den Teamalltag zu integrieren und die Akzeptanz zu fördern. Im letzten Teil der Unterrichtseinheit erweitern die Lernenden ihre Kompetenzen im sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Patientendaten in der elektronischen Patientenakte. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Datenschutz im Gesundheitswesen auseinander und üben praxisnah, wie sie Patientinnen und Patienten bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der ePA kompetent und im Rahmen ihres Aufgabenbereiches und ihrer Kompetenzen informieren und beraten können. Sämtliche weiteren Materialien zum Thema finden Sie im dazugehörigen Dossier übersichtlich zusammengestellt. Die Materialien stehen unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 (Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitung), was bedeutet, dass sie nicht verändert weitergegeben werden dürfen, es sei denn, das BMG stimmt einer Veränderung vor Weitergabe im Einzelfall zu, zum Beispiel bei notwendigen Anpassungen an die Rechtslage. Die ePA ist ein zentraler Bestandteil des Fortschritts der Digitalisierung im Gesundheitswesen und hat das Potenzial, die Versorgung von Patientinnen und Patienten erheblich zu verbessern. Für angehende Gesundheitsfachkräfte ist es essenziell, frühzeitig Kompetenzen im Umgang mit digitalen Systemen wie der ePA zu erwerben. Durch diese Unterrichtseinheit lernen die Schülerinnen und Schüler, wie die ePA ihre zukünftigen Arbeitsabläufe optimieren kann und welche Verantwortung sie im Bereich Datenschutz tragen. Neben technischen und organisatorischen Fähigkeiten fördert die Einheit auch ein reflektiertes Bewusstsein für ethische und datenschutzrechtliche Aspekte, die im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung gewinnen, insbesondere in Bezug auf die voranschreitende Digitalisierung. Vorkenntnisse: Grundlegende Kenntnisse zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und erste Erfahrungen im Umgang mit digitalen Systemen sowie allgemeine Kompetenzen in Datenschutz und Datensicherheit werden für die Einheit vorausgesetzt. Die Schülerinnen und Schüler sollten außerdem über Grundwissen zur Patientenversorgung und zu interdisziplinären Kommunikationsprozessen im Gesundheitsbereich verfügen. Aktivierung der Lernenden: Die Unterrichtseinheit ist darauf ausgelegt, die Lernenden aktiv in den Lernprozess einzubeziehen und aufzufordern, diesen mitzugestalten, um eigenständiges, reflektiertes Arbeiten zu fördern. Die Aufgabenstellungen sind praxisnah gestaltet und beziehen interaktive Methoden wie Simulationen und Rollenspiele ein, die den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, die ePA und ihre Anwendung in praxisnahen Beispielen zu erleben und Arbeitsabläufe zu reflektieren. Methodenvielfalt: Eine Kombination aus Recherche, Simulationen, Rollenspielen und Gruppenarbeiten ermöglicht den Zugang zu theoretischen und praktischen Inhalten. Durch Rechercheaufgaben werden die theoretischen Grundlagen vertieft, während Rollenspiele und Simulationen den Praxisbezug herstellen und die kommunikativen Fähigkeiten fördern. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler verstehen die grundlegenden Funktionen der ePA für alle und können darlegen, wie die Patientendaten dokumentiert und verwaltet werden. können datenschutzrechtliche Bestimmungen im Gesundheitswesen benennen und deren Bedeutung für die Nutzung der ePA erklären. können die ePA als interdisziplinäres Kommunikationswerkzeug nutzen und die Vorteile für die Zusammenarbeit im interdisziplinären Team erläutern. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler wenden digitale Werkzeuge zur Dokumentation und Verwaltung von Patientendaten fachgerecht an. erstellen (digitale) Präsentationen und Materialien, um die Nutzung der ePA und ihre Bedeutung für Patientinnen und Patienten und Fachkräfte zu veranschaulichen. simulieren die digitale Kommunikation mit der ePA und üben den fachgerechten Umgang mit elektronischen Patientendaten. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten kooperativ in Gruppen, um gemeinsam Lösungen für Herausforderungen in Bezug auf die ePA zu entwickeln. geben konstruktives Feedback zu den Präsentationen der anderen Lernenden und fördern somit einen unterstützenden und respektvollen Austausch. nehmen aktiv an Diskussionen über die ePA teil und respektieren die Meinungen ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler, um eine offene und integrative Lernatmosphäre zu fördern.

  • Ernährung & Gesundheit / Gesundheitsschutz / Pflege, Therapie, Medizin
  • Berufliche Bildung

Reflektierter Umgang mit ChatGPT – am Beispiel wirtschaftspolitischer Alltagsthemen

Unterrichtseinheit
14,99 €

Diese Unterrichtseinheit zum Thema "ChatGPT" führt die Lernenden im Kontext des Themenbereichs "Wirtschaftspolitik" in die Arbeit mit textbasierten Dialogsystemen, sogenannten "Chatbots", ein. Angestrebt wird die Erkenntnis, dass ein Chatbot zwar ein gut informierter und kreativer Dialogpartner sein, Lernen und eigenen Wissenserwerb aber nicht ersetzen kann. War Künstliche Intelligenz (KI) bislang noch ein abstraktes Phänomen bei der Herstellung von Flugzeugen oder bei selbstfahrenden Autos, hat sie mit dem Chatbot "ChatGPT" nun endgültig und unmittelbar Einzug in unser aller Leben genommen. Es genügt, dem Programm seine Wünsche mitzuteilen und der Chatbot erzeugt sofort gut formulierte und durchdachte Texte. Mit einem einzigen Befehl erledigt die KI alles, wozu man vorher Tage, Wochen oder Monate gebraucht hat in kürzester Zeit. Da diese neue Entwicklung tradierte Unterrichts- und Prüfungsformen entschieden infrage stellt, müssen sich Lehrkräfte dieser Herausforderung stellen und aktiv nach Konzepten suchen, KI-Tools sinnvoll und produktiv in den Unterricht zu integrieren . Diese Unterrichtseinheit konfrontiert die Lernenden mit dem neuen Programm und versucht dabei, den Schülerinnen und Schülern Wege zu einem reflektierten Umgang mit dem Chatbot innerhalb und außerhalb des Unterrichts aufzuzeigen. Die Auseinandersetzung mit ChatGPT findet am Beispiel des Themas "Wirtschaftspolitik" statt , das in den Lehrplänen nahezu aller Schulformen verankert ist. Das Thema ChatGPT im Unterricht Künstliche Intelligenz wird unser Leben in Zukunft deutlich verändern. Insbesondere Bereiche wie Bildung und Schule werden durch die Entwicklung von Textassistenten wie ChatGPT und anderen KI-Tools stark beeinflusst. Es wäre kurzsichtig, diese Entwicklung zu ignorieren und die Potenziale, die KI-Tools für den Schulunterricht bieten, nicht zu nutzen. Auch datenschutzrechtliche Bedenken sollten nicht über das Bildungsinteresse gestellt werden, da sie formaler Natur sind und die Realität innerhalb und außerhalb der Schule ignorieren. Darüber hinaus sind die Daten und Inhalte, die bei der Verwendung von KI-Tools im Unterricht verwendet werden, in der Regel für geheime oder kommerzielle Zwecke nicht von großer Bedeutung. Dennoch ist es aus medienpädagogischer Sicht unerlässlich, Schülerinnen und Schüler auch über mögliche Herausforderungen und Risiken dieser Entwicklungen aufzuklären und somit einen verantwortungsvollen Umgang mit Chatbots und anderen KI-Tools zu fördern. Vorkenntnisse Digitale Grundkenntnisse der Lernenden und Lehrkräfte sind hilfreich, aber nicht unbedingt erforderlich, da das Posten auf einem Padlet oder die Teilnahme an einer Videokonferenz keine besonderen EDV-Kenntnisse erfordern und vermutlich jeder Schülerin und jedem Schüler vertraut sind. Didaktische Analyse Wirtschaftspolitik ist ein höchst komplexes und teilweise auch abstraktes Themengebiet, das unser Leben jedoch massiv beeinflusst. Es ist daher äußerst sinnvoll, wenn Jugendliche ein gewisses Grundverständnis von wirtschaftlichen Sachverhalten haben, denn die Erlangung wirtschaftlicher Kenntnisse ist für die allgemeine Handlungskompetenz und Lebensbewältigung zentral. Gleiches gilt für EDV, Internet und neuerdings auch Künstliche Intelligenz. Sie alle bestimmen in zunehmendem Maße unser privates, öffentliches und berufliches Leben. Es ist daher unabdingbar, diese Prozesse zu durchschauen und die nötigen Handlungskompetenzen zu erwerben, will man selbstbestimmt am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben. Im Falle der KI gilt es insbesondere, ihre Funktionsweise zu entschlüsseln, um mögliche Grenzen und Probleme der Verwendung einer Software-Intelligenz zu erkennen und bei der Ergebnisbewertung berücksichtigen zu können. Die Unterrichtseinheit versucht daher, die Schülerinnen und Schüler mit der Funktionsweise eines Chatbot wie ChatGPT vertraut zu machen, gleichzeitig aber seine zunächst faszinierenden Ergebnisse zu hinterfragen, zu relativieren und zu bewerten. Die Lernenden sollen erkennen, dass alleine die Betätigung des Chatbot und das Kopieren des Ergebnisses keinen Lernerfolg und keinen Wissenszuwachs beinhaltet. Das Ergebnis kann außerdem nur dann sinnvoll einschätzt werden, wenn bereits Vorwissen vorhanden ist. Dennoch kann es durchaus Sinn ergeben, den Bot für die Recherche und die Entwicklung eigener Ideen einzusetzen. ChatGPT kann in diesem Sinne ein idealer "Sparringpartner" für das eigene konstruktivistische Lernen sein. Um es in der Sprache von ChatGPT auszudrücken: "Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Schulleitungen und Schulverwaltung überlegen, wofür sie ChatGPT überhaupt nutzen wollen, wo die Vor- und die Nachteile für ihren spezifischen Kontext liegen, wer davon profitieren kann und wer nicht. Aus Perspektive der Lernenden kann das Programm: eine Struktur für Themen vorschlagen, Themen in unterschiedlichen Bereichen erstellen, Ideen für das eigene Schreiben bieten, Fragen für ein Thema erstellen lassen, mit denen man lernen kann, Musterlösungen anbieten, die problematisiert werden können." Zentral ist dafür die gemeinsame, aktive und reflektierte Nutzung der KI-Anwendungen. Der Aneignungsprozess, das gemeinsame Experimentieren und Diskutieren, das Ausprobieren und Vertiefen müssen ins Zentrum des Lernens gerückt werden. Natürlich basiert die Unterrichtseinheit durchgängig auf der Arbeit mit dem Computer, die Unterrichtseinheit ist aber konsequent hybrid angelegt und kann sowohl im Präsenz- als auch im Fernunterricht durchgeführt werden. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Grundlagen von ChatGPT und die Funktionsweise von Chatbots. sind in der Lage, Chatbots für verschiedene Anwendungen zu nutzen. können ChatGPT-Antworten interpretieren und bewerten. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler erkennen die mit dem Einsatz von ChatGPT in Schule, Privat- und Berufsleben verbundenen Risiken. treffen verantwortungsvolle Entscheidungen im Umgang mit ChatGPT. können ethische und soziale Konsequenzen der Verwendung von Chatbots benennen. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in einer Gruppe zusammen und unterstützen sich gegenseitig. lösen Konflikte im Team konstruktiv und können mit Kritik umgehen. vertreten ihre eigene Meinung und die des Teams im Plenum.

  • Politik / WiSo / SoWi / Wirtschaft / Religion / Ethik / Fächerübergreifend / Informatik / Wirtschaftsinformatik / Computer, Internet & Co.
  • Sekundarstufe II
ANZEIGE