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Demonstrationsverbot wegen Corona: Was ist mit unseren Bürgerrechten?

Unterrichtseinheit
14,99 €

Der Ausbruch und die schnelle Übertragung des Corona-Virus hat urplötzlich zu einer weltweiten Belastung der Gesundheitssysteme und der Wirtschaft geführt. Staatliche Schutzmaßnahmen bis hin zum "shut down" haben in vielen Ländern das öffentliche Leben völlig zum Erliegen gebracht. Auch in Deutschland haben die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer Ausgehverbote und Kontaktbeschränkungen verhängt sowie die Schließung vieler Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen angeordnet. Fanden diese Maßnahmen ursprünglich große Zustimmung in der Bevölkerung, wachsen mit der beginnenden Lockerung dieser Verbote die Widerstände und Klagen einzelner Bürgerinnen und Bürger, die sich durch die staatlichen Vorgaben in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt oder benachteiligt fühlen. Die Unterrichtseinheit thematisiert dieses Spannungsfeld zwischen staatlicher Fürsorge und den bürgerlichen Freiheitsrechten in einer freiheitlichen Demokratie. Nach ersten Gerüchten im Dezember 2019 informieren chinesischen Behörden die Weltgesundheitsorganisation (WHO) über mehrere Fälle einer mysteriösen Lungenkrankheit in Wuhan und identifizieren den Erreger "Covid-19" als eine Form der Coronaviren, die sowohl harmlose Erkältungen wie auch schwere Atemwegserkrankungen auslösen können. Nach Bekanntwerden des ersten Coronavirus-Todesfalls breitete sich das Virus durch die internationalen Handelsbeziehungen, Geschäfts- und Urlaubsreisen mit atemberaubender Schnelligkeit fast über die ganze Erde aus. Bereits Ende Januar gab es die ersten Infizierten in Europa, auch in Deutschland. Durch Versammlungen wie Workshops, Faschingsfeiern oder Fußballspiele verbreitete sich der Virus explosionsartig und führte in einigen südeuropäischen Ländern, später dann auch in Großbritannien, vielen südamerikanischen Ländern und vor allem den USA, zu tausenden Infizierten, hunderten Toten und einer völligen Überlastung der Gesundheitssysteme . Viele Länder verhängten strikte Ausgehverbote, sperrten die Ländergrenzen oder riegelten ganze Regionen ab. Mit dem Bekanntwerden von weiteren Einzelheiten zum Virus und den rasch steigenden Erkrankungszahlen erließen Bund und Länder seit Ende Februar 2020 fast schon im Wochentakt immer weiter gehende und immer rigidere Vorschriften: Meldepflichten, Kontaktverbote, Ausgehverbote, Reiseverbote, Geschäftsschließungen, Schul- und Kita-Schließungen, bis hin zur Abriegelung ganzer Ortschaften und Regionen. Gleichzeitig wurden das Gesundheitssystem massiv ausgebaut, vor allem im Bereich der Intensivmedizin, aber auch Unternehmen, Selbstständige, beschäftigungslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und viele andere Personenkreise mit Milliardenhilfen des Staates unterstützt, um einen Zusammenbruch der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen zu vermeiden. Fanden all diese Maßnahmen noch die breite Unterstützung und Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, melden sich mit zunehmender Dauer der Freiheitsbeschränkungen und vor allem der ersten Lockerungen staatlicher Auflagen kritische Stimmen einzelner Bürgerinnen und Bürger, die eine weitere Einschränkung ihrer Freizügigkeit nicht länger hinnehmen wollen. Erste Klagen vor Verwaltungsgerichten fordern eine Aufhebung staatlicher Auflagen und Verbote. Erste Urteile geben den Klagenden auch recht. So mussten Demonstrationsverbote und Schulöffnungen wieder zurückgenommen werden. Die aktuelle Corona-Krise verdeutlicht in besonderem Maße das Spannungsfeld eines demokratischen Gemeinwesens , das einerseits seine Bürgerinnen und Bürger schützen muss, ihnen andererseits aber möglichst große Freiräume gewähren will. Die folgende Unterrichtseinheit möchte dieses Spannungsfeld auslosten und hinterfragen. Dies geschieht durch vier methodisch unterschiedliche, weitgehend offene Lernszenarien mit hoher Selbsttätigkeit der Lernenden. Die Einheit möchte einen Beitrag zu einer verbesserten Einsicht der Schülerinnen und Schüler in die politischen Grundstrukturen unserer freiheitlichen Demokratie leisten, sie aber gleichzeitig auch gegen abstruse Fake-News im Internet immunisieren, die unsere freiheitliche Grundordnung diskreditieren und untergraben wollen. Aufgrund der noch bestehenden Einschränkungen des Schulunterrichts werden jeweils auch Empfehlungen gegeben, wie die Unterrichtsinhalte im Fernunterricht umgesetzt werden können. Intention Die Corona-Krise hat unser normales Leben von einem Augenblick zum anderen verändert und eingefroren. Die Straßen sind nach Ausgehbeschränkungen, Schul- und Betriebsschließungen wie ausgestorben. Die Krise hat uns wieder auf nackte Existenzbedürfnisse und Grundwahrheiten zurückgeworfen. Damit das neue Virus nicht tausende von Menschen tötet, wurde die Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger auf ein Minimum beschränkt – ein Eingriff in individuelle Freiheitsrechte , wie es ihn in der Bundesrepublik noch nie gegeben hat und wie man es sich vor einigen Monaten nicht einmal hätte vorstellen können. Gleichzeitig versucht der Staat in nie dagewesenem finanziellem Umfang einen Zusammenbruch unserer Wirtschaft und eine soziale Verelendung von Bevölkerungsteilen während des "shut down" zu verhindern . Anschließend soll die Wirtschaft mit weiteren Milliardensubventionen wieder angekurbelt werden. Die Unterrichtseinheit thematisiert und hinterfragt diesen Spagat unseres demokratischen Gemeinwesens zwischen Gemeinwohl und Freiheit , der sich in Krisenzeiten besonders deutlich zeigt. Diese Rückbesinnung auf die Grundprinzipien unserer Staatsform ermöglicht eine rationale Einordnung der aktuellen Forderungen nach einer Aufhebung staatlicher Auflagen. Sie stellt die Schülerinnen und Schüler selbst in die Zwänge staatlicher Entscheidungstragender und politisch Verantwortlicher. Eine rationale Sichtweise politischer Entscheidungsspielräume ist zugleich ein Schutz gegen politische Rattenfängerei und abstruse Verschwörungstheorien. Gerade in einer Zeit, in der die grenzenlose Freiheit und Selbstverwirklichung des Individuums als höchste Lebensideale verherrlicht werden, gilt es aber auch daran zu erinnern, dass in einer Demokratie Freiheit und Gemeinwohl untrennbar miteinander verbunden sind. Die Freiheit Einzelner kann nur im Rahmen der Freiheit Aller stattfinden. Individuelle Freiheit ohne Rücksicht auf andere schränkt deren Freiheit ein und macht sie unfrei. Zügellose Freiheit ist die Beschränkung und Unterdrückung Vieler, sie ist zutiefst undemokratisch und begründet die Herrschaft Einzelner oder Weniger. Eigenverantwortliches Arbeiten und Methodenvielfalt In einer Krisenzeit verstärken sich sowohl die guten wie auch die schlechten Eigenschaften des Menschen. Die Bildungsforschung weist wohl gerade deswegen vehement darauf hin, dass Jugendliche in Deutschland in Sachen Demokratie häufig große Wissenslücken haben und dass eine zunehmende Politikverdrossenheit ein Einfallstor für rassistische Pöbeleien im Netz, Falschinformationen und Verschwörungstheorien darstellt. Eine stärkere Identifizierung mit unserer freiheitlichen Grundordnung kann aber nur bedingt durch reine Information erreicht werden, sie muss die Jugendlichen vielmehr hautnah mit realen Entscheidungssituationen konfrontieren, um Politik erlebbar zu machen und eine Wertschätzung zu erreichen. Die Unterrichtseinheit stellt die Schülerinnen und Schüler daher durchgehend in offene Lernszenarien, die sie alleine oder im Team bewältigen müssen. Aufgrund der hohen Technik-Affinität der heutigen Jugendlichen und der Einschränkungen des normalen Schulunterrichts, geschieht dies durchwegs mit digitalen Lernformen (Online Plattformen, Online Befragungen, Videokonferenzen etc.). Die Unterrichtseinheit kann bei Bedarf komplett im Fernunterricht durchgeführt werden. Eine gemeinsame Lernplattform ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über das Spannungsfeld zwischen Gemeinwohl und individueller Freiheit im Grundgesetz. bilden sich eine Meinung zu den Grenzen von Grundrechten in einer Demokratie. entscheiden rechtliche Grenzfälle während der Corona-Krise. Medienkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren, analysieren und interpretieren Gesetzestexte und Gerichtsurteile im Internet. arbeiten in vielfältiger Weise kollaborativ online zusammen (Lernplattformen, Online-Verzeichnisse, Dokumentenerstellung, Online-Befragungen). erstellen eigene Videos und führen Videokonferenzen durch. Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler recherchieren, entscheiden und präsentieren im Team. verständigen sich auf eine gemeinsame Bewertung von rechtlichen Sachverhalten. entwickeln ein Verständnis für das Schutzbedürfnis Schwacher, Kranker und Gefährdeter in der Gesellschaft.

  • Politik / WiSo / SoWi / Religion / Ethik
  • Berufliche Bildung, Sekundarstufe II

Pandemie-Bekämpfung: Corona-Testpflicht an Schulen rechtmäßig?

Schulrechtsfall

Schülerinnen und Schüler müssen sich regelmäßig testen, das bringt die Pandemie-Bekämpfung mit sich. Vor dem Hintergrund der Omikron-Welle werden die Test-Vorgaben nochmal deutlich ausgeweitet. Ist diese umfassende Testpflicht überhaupt rechtmäßig? Der konkrete Fall Das Land Rheinland-Pfalz hatte in einer Verordnung (26. Corona-Bekämpfungsverordnung, 8. Oktober 2021) die Voraussetzungen für die Teilnahme am Präsenz-Unterricht geregelt. Um am Präsenz-Unterricht teilnehmen zu können, wird von Schülerinnen und Schülern der Nachweis verlangt, nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert zu sein. Dies kann durch negative Tests belegt werden. Die Verordnung wurde nun durch das Verwaltungsgericht Koblenz auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Der Kläger war Grundschüler und wollte, vertreten von seinen Eltern, ausnahmsweise am Präsenz-Unterricht ohne einen Test teilnehmen. Die Testpflicht stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Grundrechte und einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar, argumentierte er. Außerdem wiesen die Tests eine hohe Fehleranfälligkeit auf. Die Testpflicht sei auch gleichheitswidrig, weil sie nicht auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen sei. Die Schule lehnte die Erteilung einer Ausnahme-Genehmigung unter Hinweis auf die Gesetzeslage ab. Zugleich seien aber in medizinisch begründeten Fällen künftig auch sogenannte Lollytests möglich. Dagegen erhob der Kläger Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und wollte erreichen, auch ohne einen anerkannten Corona-Test am Präsenz-Unterricht teilnehmen zu dürfen. Die Entscheidung des Gerichts Laut der Verordnung war die Teilnahme am Präsenz-Unterricht nur für Schülerinnen und Schüler zulässig, die genesen oder geimpft waren. Oder aber sie wurden zweimal in der Woche in der Schule mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet. Diese Voraussetzungen waren rechtmäßig, so das Verwaltungsgericht Koblenz am 28. Oktober 2021 (AZ: 4 K 407/21.KO). Durch Testungen werden Infektionen frühzeitig erkannt und damit eingeschränkt. Gerade im Hinblick auf die ansteckendere neue Variante (Omikron) ist das Urteil relevant, so das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins " anwaltauskunft.de ". Teilnahme am Präsenz-Unterricht nur mit negativem Test Die Klage war erfolglos, denn das Gericht hielt die Testpflicht für rechtmäßig. Die Behörde war dazu wirksam ermächtigt und die Testpflicht an Schulen war auch verhältnismäßig. Sie trage zur Reduzierung des Infektionsgeschehens bei. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass durch regelmäßige Testungen Infektionen frühzeitig erkannt würden. Dies unterstütze auch die Möglichkeit, den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Ein anderes geeignetes Mittel, um das Infektionsgeschehen zu reduzieren, sah das Gericht nicht. Der grundgesetzlich verankerte Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hat deutlich größere Bedeutung als die geringen Grundrechtseingriffe, die mit der Testpflicht verbunden sind. Das gälte unabhängig vom Fortschritt der Impfkampagne und der Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten. Das Gericht nannte ausdrücklich die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie der elterlichen Erziehung und Fürsorge. Corona-Testpflicht – nur geringe Grundrechtseingriffe Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch die zu diesem Zeitpunkt noch fehlende Zulassung von Impfstoffen für Kinder im Grundschul-Alter. Hinzu käme, dass in Schulen gleichzeitig viele Menschen auf engem Raum zusammenträfen und Abstände oftmals nicht eingehalten werden könnten. Die Situation an Schulen könne auch nicht mit der von Arbeitnehmenden verglichen werden: Deren Arbeitsplätze seien äußerst unterschiedlich ausgestaltet. Daher sei die Testpflicht auch nicht gleichheitswidrig. Schließlich war dem Kläger die Durchführung von Corona-Tests auch zumutbar. Sie stelle sich ihm gegenüber im Einzelfall auch nicht als unverhältnismäßig dar, denn ihm stehe es insbesondere frei, speichelbasierte Tests durchzuführen. Nach Auffassung von anwaltauskunft.de kommt den Tests wegen der Omikron-Variante eine hohe Bedeutung zu. Gleichzeitig würden immer mehr Kinder geimpft. Daher könnte auch ein vollständiger Impfschutz ausreichend für die Teilnahme am Präsenz-Unterricht sein. Dies hänge aber von der weiteren Entwicklung ab. Informationen: www.anwaltauskunft.de

  • Fächerübergreifend
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